Christoph Schulze
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum wiederholten Male und dieses Mal gleich zu Beginn meiner Ausführungen erkläre ich noch einmal, dass unsere DVU-Fraktion ihre Energiepolitik nicht nur auf die Basis der erneuerbaren Energien stützt, sondern im Interesse aller unserer Bürger mit Nachdruck auf einen gesunden Energiemix setzt.
Das heißt also, dass die hochgesteckten energiepolitischen Ziele in Brandenburg nur in einer Summe aus klassisch erzeugter und erneuerbarer Energie erreichbar sind. Dass sich dabei die Waage im Laufe der Zeit allmählich in Richtung erneuerbare Energien neigt, ist für uns selbstverständlich.
Eine einseitige Energiepolitik mit der Brechstange kann für eine stabile Energieversorgung in Brandenburg im Speziellen und in Deutschland im Ganzen fatale Folgen haben. Heute geht es in der Debatte speziell um die Volksinitiative „Gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen“. Ich hatte hier in diesem Hohen Hause vor einigen Wochen ganz unmissverständlich erklärt, dass man ein Votum von fast 27 000 Bürgern nicht einfach überhören kann und darf. Ich hatte auch erklärt, dass eine erfolgreiche Energiepolitik in Brandenburg nur zu betreiben ist, wenn unter der breiten Schicht der Bevölkerung auch die entsprechende Akzeptanz vorhanden ist.
Die öffentliche Anhörung der Initiatoren der Volksinitiative vor dem Fachausschuss am 9. Juni sollte nun Klarheit in Sachen Abstandsregelung bei Windkraftanlagen schaffen. Sind die geforderten 1 500 m Abstand von Wohnbebauungen und 10 km der Anlagen voneinander gerechtfertigt? Oder sind die von den Koalitionsfraktionen SPD und CDU und seitens der Landesregierung akzeptierten 1 000 m Abstand zu Wohnbebauungen ausreichend?
Eine direkt auf das Land Brandenburg bezogene konkrete wissenschaftlich fundierte Aussage konnte von den Anzuhörenden nicht erbracht werden. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Abstandsregelungen bei Windkraftanlagen je nach Größe flexibel zu gestalten sind, sodass es durchaus sein könnte, dass die 1 500 m nicht ausreichen.
Meine diesbezügliche zielgerichtete Frage an die Anzuhörenden wurde damit beantwortet, dass die 1 500 m als Mindestforderung anzusetzen seien. Mit anderen Worten: Es können also durchaus noch größere Abstände erforderlich sein bzw. gefordert werden.
Insgesamt stelle ich namens unserer Fraktion fest, dass - da wiederhole ich mich - die Abstandsregelung je nach Größe der Anlagen flexibel vor Ort mit Betreibern, Behörden und betroffenen Bürgern entsprechend den örtlichen Gegebenheiten festzulegen ist. In jedem Fall tritt meine Fraktion jedoch gegen eine Totalverspargelung der Brandenburger Landschaft ein. In Naturschutz- oder Erholungsgebieten bzw. Touristikzentren haben Windkraftanlagen grundsätzlich nichts zu suchen.
Man darf auf keinen Fall im Interesse des Umweltschutzes einerseits der Natur und andererseits der Umwelt Schaden zufügen. Wir vertreten die Auffassung, dass es das Ziel sein muss, die Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen so zu steigern, dass eine weitestgehende Belastung der Natur vermieden und dennoch das im Land gesteckte Energieziel erreicht wird.
In Anbetracht der vielen noch offenen Fragen zur Problematik Windkraftanlagen wird sich unsere DVU-Fraktion der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die unter Punkt 1 des Antrags der Linksaußen-Fraktion enthaltene Aufforderung an die Landesregierung, den zu erwartenden Bericht des Beirates mit den entsprechenden Handlungsempfehlungen dem Landtag zu übermitteln und die abzuleitenden landespolitischen Konsequenzen darzulegen, ist durchaus zustimmungswürdig.
Anders verhält es sich jedoch mit Punkt 2 des Antrags. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb trotz der Kenntnis des Endes der Legislaturperiode die Arbeitsplanung des Beirates nicht so gestaltet wurde, dass ein derartiger - ich nenne es ganz einfach mal so - „Situationsbericht“ und eine Ergebnisanalyse nicht zur letzten Landtagssitzung im Juli vorgelegt werden konnten. Dann wäre eine Beratung in diesem Parlament noch möglich gewesen, und man hätte die entsprechenden Entscheidungen über das Fortbestehen des Beirates über das Jahr 2009 hinaus noch treffen können. So fällt die Entscheidung darüber mit Sicherheit erst in der 5. Legislaturperiode.
Dass die Tätigkeit des Nachhaltigkeitsbeirates durchaus sinnvoll und für das Land Brandenburg nützlich ist, dürfte wohl außer Zweifel stehen. Dennoch sind wir als Parlamentarier verpflichtet, den Umfang einer solchen Nützlichkeit genau zu prüfen, um selbst Schlussfolgerungen hinsichtlich der Tätigkeit und der Arbeitsergebnisse des Beirates ziehen zu können. Schließlich kostet die Tätigkeit des 25-köpfigen Beirates mit Sicherheit eine ganze Menge Geld - Steuergeld, meine Damen und Herren!
Unsere DVU-Fraktion wird also dem Antrag die Zustimmung verweigern, weil wir grundsätzlich gegen Pauschalverlängerungen bei Tätigkeiten von Gremien sind, deren Ergebnisse wir nicht konkret kennen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute soll nun also der historische Schritt in Richtung Schaffung eines StasiBeauftragten in Brandenburg vollzogen werden. Dass ich den Begriff „historisch“ sarkastisch meine, liegt darin begründet, dass Brandenburg nach nunmehr zwei Jahrzehnten jenen Schritt vollzieht, der in den anderen neuen Bundesländern schon seit Jahren politische Selbstverständlichkeit ist.
Ich komme hier nicht umhin, noch einmal daran zu erinnern, dass unsere DVU-Fraktion in der Vergangenheit bereits derartige Anträge in diesem Hohen Hause eingebracht hat, und zwar im Juli 2001, im November 2007 sowie im März 2009. Das Ergebnis ist bekannt. Alle DVU-Anträge wurden schlichtweg abgelehnt, und die Ablehnungsbegründungen waren mehr als scheinheilig.
Die Wirklichkeit lag jedoch darin, dass es sich bei dem Antragsteller, nämlich der DVU-Fraktion, um eine freiheitlich-demokratische Fraktion handelt, die sich im Interesse der Zehntausenden Stasi-Opfer eine ehrliche Aufarbeitung der SED-Dikta
turfolgen auf ihre Fahnen geschrieben hat. Meine Damen und Herren, wie heißt es doch so schön: Was nicht sein darf, ist eben nicht. - Also wurden seit unserem Einzug in den brandenburgischen Landtag vor zehn Jahren alle unsere für die Bevölkerung stets sinnvollen Anträge abgelehnt.
Darin zeigt sich doch Ihre wahre politische Haltung und dass Ihnen der Volkswille und die Anliegen der Brandenburger prinzipiell egal sind.
Dass dennoch von den Koalitionsfraktionen ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht wurde, obwohl - so unser Eindruck ursprünglich gar nicht gewollt, dürfte einzig dem vehementen Druck unserer DVU-Fraktion
im Auftrag einer Vielzahl von Stasi-Opfern geschuldet sein.
Die im Rahmen des Hauptausschusses am 18. Juni durchgeführte öffentliche Anhörung machte schließlich das Ausmaß der Unzulänglichkeit des ursprünglichen Gesetzentwurfs deutlich. Die in der Gesetzesbezeichnung verankerten Worte „von Diktaturfolgen“ sorgten für reichlich Diskussionsstoff, weil damit auch die Zeit der NS-Diktatur von 1933 bis 1945 gemeint sein soll.
Es kam unter anderem zum Ausdruck, dass durch die Vermischung zweier Diktaturen eine Spektrumserweiterung und dadurch eine Verwässerung der Aufgaben des Landesbeauftragten die Folge sei und somit für die verschiedenen Opfergruppen erhebliche Nachteile entstehen könnten.
Im Ergebnis der Anhörung und der Beratung in den Ausschüssen liegt nunmehr der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von CDU und SPD vor. Das zu verabschiedende Gesetz lautet nun „Gesetz über den Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur“. Das ist gut so und findet unsere Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Wirtschaft und unsere Bürger brauchen eine sichere, stabile und vor allem auch eine bezahlbare Energie. Unsere Fraktion begrüßt es und erachtet es auch als dringend erforderlich, sich hier heute und immer wieder mit diesem Thema zu beschäftigen. Wenn die Bürger in diesem Land etwas brauchen, dann ist es Sicherheit. Dazu gehört auch eine energiestrategische Sicherheit. Das sollten sich auch die Parteien der Regierungskoalition auf die Fahne schreiben und endlich langfristig Politik mit dem Bürger und für den Bürger betreiben.
Nun ist auch die CDU-Fraktion aufmerksam geworden und spürt den aufkommenden Wind der Bevölkerung hinsichtlich der Windkraftanlagen sowie ständig steigender Stromkosten. Wir freuen uns, dass auch Sie zu der Erkenntnis gelangt sind, dass man auch in der Energiepolitik Probleme nicht ohne die betroffenen Bürger lösen kann. Nach dem Konzept der Landesregierung soll der Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 bei einem angenommenen jährlichen Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,5 % um 1 % pro Jahr sinken. Den Anteil der erneuerbaren Energie will man von 6,2 % auf 20 % steigern. Dazu - so hat man es beschlossen - sollen die Flächen für Windkrafträder von derzeit 270 auf mindestens 550 km2 mehr als verdoppelt werden.
Da, meine Damen und Herren, beginnt das eigentliche Problem mit den Windkraftanlagen. Obwohl wir am heutigen Nachmittag noch über einen Antrag zur Windkraftnutzung debattieren, möchte ich bereits jetzt vorwegnehmen, dass sich in dieser Hinsicht ein nicht zu übersehender Widerstand in der Bevölkerung breitmacht. Es geht unter anderem um die Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu einer Wohnbebauung sowie um die Abstände dieser Anlagen zueinander - verbunden mit der Forderung, Zerstörungseffekte der Natur zu verhindern. Etwa 27 000 Unterschriften der entsprechenden Bürgerinitiative sprechen für sich. Wir von der DVU-Fraktion meinen, dass man ein derartiges Votum der Bürger sehr ernst nehmen muss.
Des Weiteren will man den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 - um 40 % reduzieren.
Wie schon einleitend gesagt: Wir von der DVU-Fraktion - darüber müsste wohl Einigkeit bestehen - stehen für eine sichere, umweltgerechte und vor allem wettbewerbsfähige Energieversorgung von Wirtschaft und privaten Haushalten, welche vor allem bezahlbar sein muss. Ein weiterer Anstieg der Stromkosten insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbaus der erneuerbaren Energien - vernichtet weitere Arbeitsplätze und schadet der Volkswirtschaft. Wir stehen für einen Energiemix aus konventionellen und regenerativen Energieträgern.
Wir sagen es nicht erst seit heute: Im Rahmen eines Energiemix sind wir für eine starke Nutzung von natürlichen Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne, Erdwärme oder Biogas, aber das ist sehr wichtig - in einem abzusteckenden ökonomischen Rahmen, umweltverträglich und nicht gegen weite Teile der Bevölkerung gerichtet. Das bedeutet, die erneuerbaren Energien müssen weiterhin gefördert, aber vor allem technologisch weiterentwickelt werden. Wir halten es daher für erforderlich weniger durch direkte Subventionierung -, verstärkt durch Bereitstellung der entsprechenden Mittel für Forschung und Entwicklung den erneuerbaren Energien einen notwendigen technologischen Schub zu verleihen. Auch erneuerbare Energien müssen sich auf Dauer im Wettbewerb der unterschiedlichen Energieträger bewähren.
Auf jeden Fall müssen die Interessen der Brandenburger Bürger und Unternehmen auch in der Energiepolitik Vorrang haben. Dabei sollte gegebenenfalls auch ein Nachjustieren der Energiestrategie kein Tabu darstellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass die Windkraftanlagen heute schon Bestandteil der modernsten Methoden der Energieerzeugung sind. An dieser Stelle möchte ich jedoch nochmals - ich weiß nicht, zum wievielten Male - wiederholen: Unsere DVU-Fraktion tritt vehement nach wie vor für einen gesunden Energiemix aus klassisch erzeugten und erneuerbaren Energien ein. Nur auf diese Weise können die großen energiepolitischen Ziele des Landes Brandenburg bis zum Jahre 2020 und darüber hinaus erreicht werden.
Der Anteil der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg soll bis zum Jahre 2020 auf 20 % gesteigert werden, wobei die Windenergie mit 45 % des angestrebten Ausbauziels den größten Beitrag zu leisten hätte. So weit, so gut. Aber hier erhitzen sich die Gemüter. Es geht nämlich um nichts anderes als um die notwendigen Erweiterungen der sogenannten Windparks. Bürgerinitiativen, aktiv im gesamten Flächenland Brandenburg, fordern Mindestabstände der Anlagen zu den Gemeinden und untereinander. Fälschlicherweise werden diese Initiativen immer wieder in den Medien als Windanlagengegner bezeichnet. Von den Bürgern wurde, auch in Gesprächen mit mir als umweltpolitischem Sprecher unserer Fraktion, immer wieder betont, man sei nicht gegen Windkraftanlagen, sondern trete nur für eine vernünftige Abstandsregelung ein, um unzumutbare Belästigungen oder Beeinträchtigungen und Zerstörungseffekte der Natur zu vermeiden.
Genau auf diesen Umstand, meine Damen und Herren, zielt offensichtlich der vorliegende Antrag ab. Nur gibt es bei diesem gesamten Problem ein großes Fragezeichen: Welche Abstände sind nun angemessen? Sind es 1 000 m oder 1 500 m zu einer Wohnbebauung? Sind es 10 km Abstand der Windgebiete untereinander? Sind sie zu viel, zu wenig oder ausreichend?
Unsere DVU-Fraktion ist der klaren Auffassung, dass man ein Votum von fast 27 000 Bürgern grundsätzlich nicht überhören kann und darf. Eine erfolgreiche Energiepolitik - und dabei speziell auf die Windenergie bezogen - ist in Brandenburg nur zu betreiben, wenn unter der breiten Schicht der Bevölkerung auch die entsprechende Akzeptanz vorhanden ist. Daran sollte sich die Politik orientieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landesabfallrecht Brandenburgs sollte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung weitestgehend novelliert werden. Mit anderen Worten: Die Erkenntnisse des Bürokratieabbaus sowie der Umweltschutz und als dessen untrennbarer Bestandteil der Bodenschutz waren in das neue Gesetz aufzunehmen, genauso wie es galt, europäisches Recht und Bundesrecht in dieser Neufassung zu berücksichtigen. Übrigens ein Schritt, der prinzipiell seit langem überfällig war.
Alles in allem ist festzustellen: Es sind anspruchsvolle Ziele, die man mit dieser Gesetzesänderung zu erreichen gedenkt. Aber, meine Damen und Herren, die gelernten Brandenburger sind doch schon allzu oft von vielversprechenden Vorhaben und Gesetzesänderungen der Landesregierung enttäuscht worden.
Auch meine Fraktion ist aus den Erfahrungen der Vergangenheit hinsichtlich der Realität bei der Umsetzung novellierter Gesetze eher skeptisch. Wir wollen jedoch nicht schon im Vorfeld den eventuellen Nutzen dieser Gesetzesänderung zerreden.
Allein die Behandlung der Problematik im Fachausschuss und die dort erzielten Ergebnisse lassen jedoch eine gewisse Hoffnung in Bezug auf den Inhalt und die Umsetzung des neuen Abfallgesetzes zu. Allerdings birgt die Vereinfachung des Landesabfallrechts unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus auch Gefahren für die Umwelt in sich. Hier sehen wir uns als natio
nal-freiheitliche Fraktion veranlasst, eine eindringliche Warnung auszusprechen. Die voranschreitende moralische Verkommenheit gewissenloser Geschäftemacher gerade auf der abfallwirtschaftlichen Ebene könnte dann unter Ausnutzung eines vereinfachten Abfallrechts zum weiteren Anstieg der Umweltkriminalität führen. Der Satz „Abfall stinkt zwar, Geld jedoch nicht“ hätte dann eine zunehmende Bedeutung.
Mit anderen Worten: Bei allen positiven Gesichtspunkten der Gesetzesvereinfachung darf die Landesregierung also keinesfalls effektive Kontrollmechanismen außer Acht lassen.
Alles in allem kann man jedoch abschließend konstatieren, dass ein vereinfachtes, entbürokratisiertes Gesetz stets für Anwender und Betroffene wegen der besseren Überschaubarkeit von Vorteil wäre.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf kann und werde ich mich kurz fassen. Man kann eigentlich nur sagen: Lange hat es gedauert, bis man sich zur logischen Vernunft hinsichtlich einer Aufarbeitung der unrühmlichen Vergangenheit der SED-Diktatur und ihres verbrecherischen Sicherheitsapparates namens Staatssicherheit durchgerungen hat.
Aber, wie sagt man doch so schön? - Steter Tropfen höhlt den Stein. Damit komme ich auf den Punkt. Unsere DVU-Fraktion hatte bereits im Juli 2001 - Landtagsdrucksache 3/2987 - sowie im November 2007 - Landtagsdrucksache 4/5297 - für die Schaffung eines entsprechenden Landesbeauftragten plädiert und diesbezüglich Anträge in diesem Hohen Hause eingebracht. Erst im April-Plenum wurde ein erneuter Vorstoß unserer DVUFraktion im hiesigen Landtag zu diesem für viele ehemalige DDR-Bürger äußerst wichtigen Thema behandelt. Zustimmende Meinungen vieler Bürgerinnen und Bürger, die unsere Fraktion erreichten, bestätigen das. Unser Antrag vom 10. März 2009 - Drucksache 4/7332 - wurde allerdings wie auch die vorgenannten Anträge von den Abgeordneten der SPD und CDU sowie die Linke abgelehnt. Die Ablehnungsbegründung der Regierungskoalition zu unserem Antrag war prinzipiell nichts
anderes als eine Ansammlung verbaler Verrenkungen, verbunden mit haltlosen Unterstellungen und geradezu beschämend für die Opfer.
Dass die SED-Nachfolgepartei keine Meinung zu diesem Thema hatte, ist nicht verwunderlich, sind es doch die Opfer ihrer Parteiväter, um die es in unserem Antrag ging.
Als demokratische Realpolitiker stellen wir heute mit Genugtuung fest,
dass das unermüdliche Nachhaken durch unsere DVU-Fraktion zur Problematik SED-Vergangenheitsbewältigung letztlich doch Erfolg hatte, was zum Teil nunmehr im geradezu moralisch erzwungenen Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung zur Klimagasinventur 2007 für das Land Brandenburg vom 30.10.2008, eingegangen am 30.04.2009, liegt nun endlich zur heutigen Debatte vor. Zur 50. Plenarsitzung am 7. Juni 2007 begründeten die Einreicher ihren Antrag dahin gehend, dass die Landesregierung beauftragt wird, auf der Basis von jährlich durchzuführenden Klimagasinventuren einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, um den Ausstoß klimarelevanter Gase zu verringern. Der Maßnahmenkatalog von September 2008 basiert auf dem im August 2007 vom Bundekabinett beschlossenen integrierten Energie- und Klimaprogramm für die Bundesrepublik Deutschland. Dass ein Erfolg des IEKP nur garantiert werden kann, wenn alle Bundesländer im Rahmen ihrer politischen Verantwortlichkeiten mitwirken, dürfte für jeden verständlich sein.
Da Brandenburg jedoch zu den Bundesländern zählt, die nach Auffassung unserer DVU-Fraktion noch erhebliche Reserven gerade in Bezug auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes haben, sind hier besondere Anstrengungen erforderlich. Das Land Brandenburg muss bemüht sein, hinsichtlich der forcierten Entwicklung bei erneuerbaren Energien eine Vorreiterrolle in Deutschland einzunehmen. Allein gute Reden und Erfolgsstatistiken helfen uns allen nicht weiter.
Worin liegt denn beispielsweise der Nutzen, wenn es uns zwar gelingt, bei Kohlekraftwerken das CO2 abzuscheiden und kurzzeitig zu speichern, es dann jedoch wieder in die Luft geblasen wird, nur weil die Frage der Endlagerstätten nicht geklärt ist? Hier haben die verantwortlichen Planungsstrategen geschlafen, und es gibt gerade in diesem konkreten Fall einen äußerst akuten Handlungsbedarf.
Wenn es dann im Maßnahmenkatalog auf Seite 4 unter „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ im zweiten Absatz heißt:
„Im Abschnitt 3 - landespolitische Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels - zeigt der vorliegende Katalog Handlungsoptionen auf, die im Land Brandenburg ergriffen werden können, um Vorsorge gegen absehbare Folgen unvermeidbarer klimatischer Veränderungen zu treffen.“,
stellt man sich doch zwangsläufig die Frage: Was heißt hier „können“? Bei einer derart bedeutungsvollen Angelegenheit wie den Folgen des Klimawandels kann man nicht nur handeln,
nein, da muss gehandelt werden! Klimaschutz ist eine Sache, die grundsätzlich jeden angeht. Diese Auffassung vertritt zum Glück nicht nur unsere DVU-Fraktion.
Deshalb meine abschließende Forderung: Handeln wir heute für künftige Generationen! Sie werden es uns danken. Im Zusammenhang mit der Klimagasinventur des Jahres 2008 ist es unseres Erachtens nützlich, wenn seitens der Landesregierung ein konkreter Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Maßnahmen auf dem Klimasektor und eine entsprechende Machbarkeitsstudie künftiger Maßnahmen in den Bericht einfließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genau jene Punkte, die im Antrag der Linkspartei als Aufforderung an die Landesregierung benannt werden, sind uns allen seit langem bekannt. Auf dem Verbandstag des Brandenburger Landesbauernverbandes kamen nun erneut diese brisanten Probleme wie Agrardieselsteuer oder Milchpreise zur Sprache. In altgewohnter Manier getreu dem Motto „Wenn irgendwo mal Wählerstimmen winken, melden sich sogleich die Linken!“ wurde der vorliegende Antrag wahrscheinlich eingereicht.
Dennoch kommt man nicht umhin, diese Problematik überaus ernst zu nehmen, denn letzten Endes geht es um die Existenz unserer brandenburgischen Landwirtschaftsbetriebe, oder wie der Kollege Helm in einem anderen Zusammenhang einmal treffend sagte: „Der Landwirt ist der Ernährer des Volkes.“
Wir von der DVU-Fraktion sagen ergänzend dazu, dass die Existenz der Landwirtschaft uns alle angeht. Die BiodieselBesteuerung ist geradezu eine üble EU-wettbewerbsverzerrende Entscheidung der deutschen Politiker für unsere Landwirtschaft. Wenn Steuern zu einem wirtschaftsschädigenden Faktor werden, muss ganz einfach an der fachlichen Kompetenz oder vielleicht sogar an den geistigen Fähigkeiten gewisser Politikerinnen und Politiker gezweifelt werden. Wer Ratschläge von anerkannten Experten einfach ignoriert, der ist blind und taub oder dumm.
Gleichzeitig werden Mini- oder Scheinerfolge als grandios verkauft - eine Praxis der Politik, die seit Jahren angewandt wird und somit die Hauptursache für Stagnation bzw. Krisen ist.
„Deutschland konnte seine Ziele durchsetzen“, tönte Bundeskanzlerin Merkel in Bezug auf die Ergebnisse des jüngsten EU-Gipfels. Dazu kann man als realistischer Politiker eigentlich nur sagen: Dümmer geht’s nimmer! Die sage und schreibe weiteren 90 Millionen Euro Nothilfe für die deutschen Milchbauern muten in Anbetracht der krassen Wettbewerbsungleichheiten innerhalb der EU wie ein Witz an. Meine Fraktion unterstützt deshalb mit allem Nachdruck die Forderung des Brandenburger Landesbauernverbandes hinsichtlich des Wegfalls der Agrardieselsteuer.
Wenn ich davon sprach, dass die Landwirtschaft uns alle angeht, dann sind damit auch die maßgeblichen Politiker gemeint. Es bleibt also zu hoffen, dass vernünftige und vor allem kluge Politiker die richtigen Entscheidungen treffen.
Der Entschließungsantrag von CDU und SPD wird von uns unterstützt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ruf nach Unterstützung der Pläne der Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner klingt schon irgendwie komisch. Aber GentechnikGegner sind eben auch Wähler. Erstaunlich ist doch, dass die Linken diesmal nicht nach den Folgen für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe und deren Beschäftigten fragen. Mit etwas mehr Sachlichkeit und Fachkompetenz wären Sie, meine Damen und Herren von der linken Seite, bei fast allen von Ihnen behandelten Themen gut beraten. Denn wohin Propaganda und Schaumschlägerei führen, haben Sie unter dem Namen SED 40 Jahre lang schließlich bewiesen.
Meine Fraktion hat in Bezug auf die Gentechnik immer eine klare Haltung eingenommen. Wir haben das auch stets sachlich, fachlich-wissenschaftlich und wirtschaftlich begründet. Das möchte ich Ihnen hier auch kurz erklären.
Sachlich: Neue Wissenschaftserkenntnisse dürfen nicht mit der Brechstange durchgesetzt werden.
Fachlich-wissenschaftlich: Eine neue, bei Weitem noch nicht ausgereifte Methode mit derzeit noch nicht absehbaren Folgen darf gerade in Bezug auf die Nahrungskette bei Mensch und Tier sowie hinsichtlich eventueller Auswirkungen auf die Natur nicht angewandt werden.
Wirtschaftlich: Die Monopolstellung des Monsanto-Konzerns ist für die Landwirtschaftsbetriebe in aller Welt geradezu gefährlich. Die alleinige Abhängigkeit von einem ausschließlich profitorientierten Konzern führt zwangsläufig irgendwann zu einem unaufhaltsamen Anstieg der Preisspirale, in deren Folge eine unübersehbare Zahl von Existenzvernichtungen zu erwarten ist.
Dem Ansinnen des vorliegenden Antrags ist also schon aufgrund unserer seit langem vertretenen Auffassung zum Problem Gentechnik nichts Wesentliches entgegenzusetzen. Allerdings - das hatte ich ja gleich zu Beginn meiner Ausführungen gesagt -, was wird aus den von diesem strikten Verbot betroffenen Landwirten?
Unsere DVU-Fraktion hat Ende Februar in einer Kleinen Anfrage, Drucksache 4/7290, unter Frage 3 nach der Einschät
zung der wirtschaftlichen Folgen für die Genmais anbauenden Landwirte in Brandenburg gefragt. Nach unserer Überzeugung wäre es mehr als vernünftig, auch diesen Landwirten spürbar zu helfen. Wer zockenden Bankern Millionen in den Rachen wirft, muss auch für die Problemfälle in der Landwirtschaft Geld haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist von der Sache her nicht ungewöhnlich, wenn man ihn nur aus der Sicht einer Berichterstattung der Landesregierung zur Realisierung eines Gesetzes betrachtet. Auch die geforderte Beantwortung der einzelnen Sachverhaltspunkte ist durchaus sinnvoll. Aber, meine Damen und Herren, was uns an diesem Antrag stört, ist der Zeitpunkt der Berichterstattung: Juli 2009.
Bekanntlich ist das Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung zu diesem Zeitpunkt erst ein halbes Jahr in Kraft, sodass aus der Sicht unserer Fraktion der Zeitraum relativ kurzfristig ist und somit ein wirklich aussagekräftiger Bericht kaum möglich sein dürfte. Vielmehr würde sich ein solcher Bericht mehr oder weniger auf einzelne Punkte beschränken müssen, die unter dem Strich lediglich einer verbalen Kenntnisgabe gleichkämen.
Wir, die Mitglieder des Fachausschusses LUV, kennen aus den Sitzungen sowie den durchgeführten Anhörungen das umfassende organisatorische Ausmaß dieses Gesetzes über die Forstreform sehr genau. Wir sind uns auch im Klaren darüber, dass ein derartiges Gesetz nicht mit der Brechstange realisierbar ist.
In seiner Rede zur 2. Lesung am 17. Dezember 2008 hatte Herr Minister Woidke diese Problematik sehr anschaulich dargelegt und erklärt, dass im Jahr 2009 die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebes erarbeitet wird, die dieser dann zum 1. Januar 2010 einnimmt.
Nun könnte man die Auffassung vertreten, dass mit dem vorliegenden Antrag der Linkspartei eine sogenannte Halbzeitbilanz durchaus angebracht wäre. Aber welchen Nutzen hätte dann eine vermutlich noch lückenhafte Information, und das zur letzten Plenarsitzung vor den Landtagswahlen?
Wir von der DVU-Fraktion meinen, Aufwand und Nutzen stehen in keinem vertretbaren Verhältnis zueinander. Sinnvoll und effektiv wäre es sicher, mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Forstreform von der Landesregierung zu fordern, weil dann mit der wieder angelaufenen kontinuierlichen parlamentarischen Arbeit auch kurzfristig die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen und umgesetzt werden können.
In klare Worte gefasst: Es ist eindeutig festzustellen, dass der Antrag der Linksaußenfraktion aus der Sicht des geforderten Zeitpunkts der Berichterstattung geradezu nach einer programmatischen Wahlkampfprofilierung riecht. Wir lehnen ihn ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man aus der Geschichte Lehren ziehen will, dann muss man sich auch der Herausforderung stellen, diese Geschichte aufzuarbeiten. Bei unserem Antrag geht es um die Geschichte des SED-Unrechtsregimes und um die Verbrechen staatlicher Organe einer kommunistischen Diktatur auf deutschem Boden.
Unser Antrag ist Ihnen nicht neu. Wir haben ihn bereits im November 2007 in diesem Hause eingebracht, nicht nur das, meine Damen und Herren, schon im Juli 2001 hatte unsere DVU-Fraktion einen diesbezüglichen Antrag zur Schaffung eines Amtes eines entsprechenden Landesbeauftragten eingebracht, übrigens nachzulesen in der Landtagsdrucksache 3/2987.
Stets haben natürlich alle, von CDU über Rot bis Dunkelrot, dagegen gestimmt. Umso mehr wundert es mich, wenn Sie damals dagegen waren, meine Damen und Herren von der CDU, dass in letzter Zeit in der Presse immer wieder mediale Blendgranaten aus der Landesregierung abgefeuert werden, zum Beispiel erst neulich in der Presse, wo behauptet wird, dass nun selbst Ministerpräsident Platzeck einen Stasibeauftragten für das Land Brandenburg in Aussicht stellt. Passiert ist trotzdem nichts, außer in der vergangenen Woche die Ankündigung eines Gesetzentwurfs für Mai oder Juni. Deswegen erleichtern wir Ihnen heute die Entscheidungsfindung mit unserem Antrag, welcher das Eingangsdatum des 10.03.2009 trägt.
Die Schaffung des Amtes eines Stasibeauftragten in Brandenburg ist längst überfällig; denn in den anderen Bundesländern, meine Damen und Herren, gibt es seit langem entsprechende Landesbeauftragte.
Diese Behörden nehmen vielfältig gute und vernünftige Aufgaben wahr, sei es die Durchführung von Seminaren zu Fragen der Geschichte der DDR und ihrer historischen Aufarbeitung bis hin zur individuellen Betreuung zu den Themen Rehabilitierung, Entschädigung, Anerkennung von Haftfolgeschäden MfS-Inhaftierter oder sogenannte Opferrenten. Gerade die Informationsmaterialien über die Angebote von Gedenkstätten, Vereinen und anderen Einrichtungen der politischen Bildung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die dort publiziert werden, sind wichtige Beiträge zu einer positiven Öffentlichkeitsarbeit. Diese Arbeit nützt nicht nur den interessierten Bürgern, sondern auch Lehrern, Schülern und Studenten im Rahmen des Geschichtsunterrichts sowie bei Projekten der zeitgeschichtlichen Forschung.
Kernaufgabe des Landesbeauftragten muss allerdings sein, den Opfern politischer Verfolgung, von Haft und beruflicher Repression unbürokratisch beratend zur Seite zu stehen, insbesondere betroffene Bürgerinnen und Bürger zur Anwendung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zu beraten. Zu den
strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitationsgesetzen, mit denen auch Renten und Entschädigungsleistungen gemeint sind, hat mein Fraktionskollege Michael Claus bereits in der Debatte zur Drucksache 4/5297 am 15. November 2007 unsere Auffassung ausführlich dargelegt. Insofern kann ich mir detaillierte Ausführungen sparen.
Die Kritik des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke, aus dem Jahre 2007 hat angesichts der Stagnation im Land Brandenburg zu dem Thema Stasibeauftragter jedenfalls nach wie vor ihre Berechtigung. Er hat schon 2007 zu Recht deutliche Kritik an der Art der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Brandenburg geübt. Daher, meine Damen und Herren der demokratischen Parteien - ich klammere hier die Abgeordneten der ehemaligen SED, nach mehrfacher Umbenennung bekannt als „DIE LINKE“, ausdrücklich aus -, bitte ich heute inständig, den Worten endlich Taten folgen zu lassen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Das würde auch Ihrer Glaubwürdigkeit guttun.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So wie Sie, Herr Dombrowski, es vorgetragen haben, hätte ich fast gedacht, es wäre mein Redebeitrag.
Vielleicht haben Sie unseren Antrag nicht richtig gelesen, wenn Sie mir hier etwas unterstellen, was ich eigentlich gar nicht gesagt habe. Aber das Protokoll kommt ja noch, Herr Dombrowski; dann lesen wir es beide gemeinsam.
Die Drückebergerei im Umgang mit den Tatsachen des SEDUnrechtsregimes in diesem Hause ist uns von der DVU als demokratische Politiker schier unerträglich.
Gerade Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Sie ja selbst in der Öffentlichkeit zu diesem Thema Wahlkampf betreiben, müssten uns Verständnis entgegenbringen. Ihr Verhalten ist geradezu widersprüchlich und wäre im Falle einer Ablehnung unseres Antrags durch Sie einfach nur peinlich.
Ich bitte Sie auch, zu bedenken, dass möglicherweise im nächsten Herbst von derartigen parlamentarischen Initiativen nicht mehr die Rede sein wird, sollte dem Land Brandenburg das Unglück einer rot-roten Koalition wiederfahren. Dass dann ein Stasibeauftragter das Allerletzte sein wird, was eine derartige Regierungsmannschaft auf den gesetzgeberischen Weg bringt, darüber brauchen wir doch wohl hier nicht zu diskutieren. Vielmehr wird Rot-Rot, so kann man heute mutmaßen, an einer Restaurierung gewisser demokratiefeindlicher DDR-Verhältnisse arbeiten. Ansätze sind heute bereits erkennbar. Deshalb ist in unserem Antrag auch ganz klar die Einbringung eines Gesetzentwurfs bis zum 31. Mai 2009 festgehalten.
Die SED, heute immer noch geistige Mutter der übergroßen Mehrheit der Linksparteimitglieder, hat als systemtragende, staatsterroristische Partei mithilfe ihres extrem volksfeindlichen Sicherheitsapparates während ihrer Diktatur Hunderttausende Menschen aus rein politischen Gründen inhaftieren lassen. Angesichts des geschehenen Unrechts in der jüngsten Geschichte auf dem Gebiet der DDR lassen wir heute keine fadenscheinigen Argumente und Ausflüchte gegen eine organisierte geschichtliche Aufarbeitung zu, und schon gar keine billige Polemik.
Ich kann daher nur nochmals in Anbetracht der historischen Tragweite der Problematik Vergangenheitsbewältigung eindringlichst um Zustimmung zu unserem Antrag bitten. Verlassen Sie sich darauf, meine Damen und Herren, wir werden Ihr heutiges Abstimmungsverhalten sehr genau auswerten und entsprechend publizieren.
Nun bleibt nur noch zu hoffen, dass die aufrechten Demokraten in diesem Hohen Hause Gesicht zeigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DIE LINKE sollte sich einmal entscheiden, was sie eigentlich will. Möchte sie nun die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken sowie die Autonomie der Hochschulen erweitern, oder möchte sie starre staatliche Reglementierungen? Das Ausscheiden einer Professorin an einer Universität ist eine natürliche Angelegenheit. Es obliegt unserer Meinung nach der Autonomie der Hochschule, wie sie die Studiengänge organisiert. Nicht umsonst haben wir ein wirksames, leistungsorientiertes Mittelverteilungsmodell, zu dem sich unsere Hochschulen grundsätzlich positiv äußern.
Wir wollen und können den Hochschulen keine neuen Vorschriften erteilen. Wir vertreten die Auffassung, dass Entscheidungen des Fakultätsrats zu akzeptieren sind. Selbstverständlich ist es für uns, dass alle Studierenden an einer Universität auch eine fachgerechte Betreuung finden müssen. Eine Kooperation mit der UdK Berlin wäre ein mögliche Option. Wie gesagt, die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Wir halten einen Eingriff der Politik im vorliegenden Fall nicht für notwendig.
Der Streit um die Verteilung des Millionenpakets aus den Konjunkturmitteln ist laut Medienberichten beigelegt. Auf die Kommunen entfallen demnach rund 241 Millionen Euro, wovon wiederum 153 Millionen Euro in die Bildung und 88 Millionen Euro in sonstige Infrastrukturprojekte fließen sollen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Garantien gibt es, dass die ohnehin mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten ringenden mittelständischen Unternehmen der heimischen Regionen ebenfalls spürbar von diesen Konjunkturmillionen profitieren?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist - das muss man feststellen - durchaus zeitgemäß, aber mit Blick auf Inhalt und Bedeutung des Themas seit langem überfällig. Wer immer nur runde Jahrestage abwartet, um
etwas in Bewegung zu bringen, und es dann mit der Verwirklichung nicht tatsächlich ernst meint, betreibt schlichtweg Populismus. Wir sind davon überzeugt, dass auch dieser Antrag keine Ausnahme bilden wird. Weshalb das so ist, kann man in einem Satz begründen: Die gegenwärtige Machtkonstellation als Ergebnis der Entwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte ist aus unserer Sicht der Garant dafür, dass ein wirkliches Interesse an der Aufklärung der jungen Generation über die verbrecherische SED-Diktatur gar nicht besteht.
Wie wenig unsere jungen Menschen über die Schreckensherrschaft der SED und deren Unterdrückungsapparat - nämlich die Staatssicherheit - wirklich wissen, ist geradezu erschreckend.
Erschreckend ist aber auch, dass man heute immer wieder zu hören bekommt: Na, so schlimm war es ja nicht! - Oder, was noch viel gefährlicher ist, dass man immer wieder hört: Früher war doch alles viel besser! - Gerade Letzteres kommt eindeutig auf das Konto einer völlig verfehlten Politik der vergangenen Jahre und der Gegenwart.
Immer wieder ist man des Lobes voll über die sogenannte friedliche Revolution. Was aber war diese friedliche Revolution wirklich? Sie war in der Realität doch nichts anderes als eine, um es deutlich zu sagen, unvollendete Revolution. Wer sich der Illusion hingibt, dass ein diktatorischer Machtapparat mit all seinen Vasallen die Herrschaft so einfach abgibt, ist einem fatalen Irrtum unterlegen. Im Gegenteil! Diese Leute und ihre Gesinnungsgenossen versuchen mit allen Mitteln - ich betone: mit allen Mitteln - die Macht zurückzuerobern, auch im Land Brandenburg, auch hier im Potsdamer Landtag.
Betrachten Sie doch einmal die Aktivitäten der Linkspartei! Da bombardiert deren Landtagsfraktion dieses Hohe Haus vehement mit Anträgen und Gesetzentwürfen, die durchweg reiner Populismus sind und nur dem Zweck der Volkstäuschung, des Stimmenfangs dienen.
Man baut in dieser Partei zweifellos auf das Vergessen der Bürger - mit dem einzigen Ziel, als mehrfach namensgeänderte SED nunmehr unter dem Namen „DIE LINKE“ wieder die Macht zu ergreifen. Wie anders sollte man sonst die Medienberichte über den Anspruch der Stasi-vorbelasteten Landtagsabgeordneten Frau Kaiser auf den Ministerpräsidentenstuhl verstehen?
Wenn man im Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU davon spricht, dass den heutigen Schülern und Jugendlichen Kenntnisse über die Geschichte der DDR zu vermitteln seien und dazu auch der Dialog mit der Erlebnisgeneration zu fördern sei, so findet dieser Antrag durchaus die Zustimmung meiner DVUFraktion. Aber, meine Damen und Herren, meinen Sie, dass ein Lehrer mit unrühmlicher SED-Vergangenheit oder dessen ideologischer Lehrling in der Lehrerfunktion es zulassen, dass man die Schülerinnen und Schüler über die Verbrechen zum Beispiel in den Zuchthäusern Hohenschönhausen, Bautzen, Cottbus oder Stolberg informiert? Oder dass man es zulässt, über Hinrichtungen sowie physische und psychische Folterung Andersdenkender zu berichten? Oder darüber, dass das Überwinden der ehemaligen innerdeutschen Grenze so oft mit dem Leben bezahlt wurde?
Aus welchem Personenkreis soll die Erlebnisgeneration kommen? Aus dem Kreis der Täter oder der Opfer?
Wir von der DVU-Fraktion sind sehr skeptisch, was eine umfassende und wahrheitsgetreue Aufklärung unserer Jugend hinsichtlich der deutschen Nachkriegsgeschichte betrifft. In Anbetracht der zum Teil heute schon vorhandenen Unterwanderung unserer Lehrerschaft von der extremen kommunistischen Ideologie dürften wir mit unserer Prognose wohl leider Recht behalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Die Kürzung der Direktzahlungen durch die EU ist, vornehm ausgedrückt, eine europolitisch inszenierte Wettbewerbsverzerrung zulasten der deutschen Landwirtschaft insbesondere in den neuen Bundesländern.
Betroffen ist damit in erheblichem Maße auch die brandenburgische Landwirtschaft. Hier hilft prinzipiell kein Gegensteuern oder Abmildern; hier hilft nur eine konsequente Ablehnung dieser Art von europäischer Agrarpolitik, beginnend bei den Landespolitikern über die Bundespolitiker bis hin zu den deutschen Europaabgeordneten.
Die Präsidenten der Landesbauernverbände haben bekanntlich in einem gemeinsamen Schreiben der neuen Bundesländer mit Nachdruck gefordert, dass die EU-Agrarreform, wie vorgesehen, bis 2013 Bestand hat. Diese Tatsache hat insbesondere auch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Planungssicherheit unserer Landwirtschaftsbetriebe. Kappung, Degression oder jede andere Form einseitiger Kürzungen der Direktzahlungen zulasten der Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland sind zu verhindern, so die Landesbauernverbände.
Die Feststellung, dass die maßgeblichen Bundesministerien für Landwirtschaft und Finanzen der gleichen Auffassung sind, genügt allein nicht. Hier ist aktives Handeln gefragt. Machen wir uns doch nichts vor, meine Damen und Herren: Die Brüsseler Bürokraten haben doch nur allzu oft mit ihren unsinnigen Vorschriften und Anordnungen erheblichen Schaden verursacht. Erinnert sei hier nur an den inzwischen wieder aufgehobenen Krümmungsgrad der Gurke. Wenn die EU-Landwirtschaftspolitiker eventuell der Meinung sind, dass sie keine Bauern brauchen, weil man die Lebensmittel in den Supermärkten kauft, können sie einem nur leid tun. Aber in Wirklichkeit sind sie in ihren Ämtern geradezu gefährlich für die Menschen.
Wir sind uns vollkommen im Klaren darüber, dass der Erhalt flächen- und tierstarker Betriebe für die von hoher Arbeitslosigkeit betroffenen ländlichen Gebiete ein wesentlich stabilisierender Faktor ist. Die Bauernverbände erklären in diesem Zusammenhang eindeutig, dass durch Kappung oder Degression die geförderten Investitionen und bis zu 50 % der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft der neuen Bundesländer verloren gehen und die ländlichen Räume destabilisiert werden. Das AchtungZeichen kann in dieser Hinsicht gar nicht groß genug sein.
Abschließend soll die Auffassung des Berufsstandes der Landwirte unterstrichen werden, nämlich dass die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Entwicklung und ihre Investitionsentscheidungen auch maßgeblich unter Berücksichtigung der Direktzahlungen bis 2013 ausgerichtet haben. Die politische Verlässlichkeit der sogenannten GAP-Reform wäre durch die nachträgliche einseitige Reduzierung der Direktzahlungen zerstört.
Die Bauernverbände erklären ganz eindeutig, dass der damit verbundene Entzug von Zahlungsansprüchen bzw. deren vollständige Entwertung als Eingriff in die Vermögenspositionen der Betriebe abzulehnen sei. Dem ist seitens unserer DVUFraktion nichts hinzuzufügen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor gut zwei Monaten hatten wir in diesem Hause eine ausführliche Debatte zur Neuorganisation der brandenburgischen Landesforstverwaltung. Alle Fraktionen legten ihre Standpunkte zum Gesetzentwurf der Landesregierung dar, und es wurde einmütig beschlossen, eine Anhörung von Experten sowie unmittelbar Betroffenen im Fachausschuss durchzuführen. Diese Anhörung fand am 3. Dezember statt.
Im Ergebnis der Ausführungen der Angehörten sowie aus deren Antworten auf die Fragen der Ausschussmitglieder trat deutlich zutage, dass die Auffassungen zum Gesetzentwurf unterschiedlicher nicht sein könnten. Von Zustimmung über zeitliche Verschiebungen des Inkrafttretens des Gesetzes bis hin zur Ablehnung war in der Palette der Auffassungen alles vertreten.
Nun wissen wir alle, dass man es nicht jedem recht machen kann, wir wissen aber auch, dass Bedenken von Experten und Betroffenen immer ernst zu nehmen sind. Unsere Fraktion hat immer wieder betont - das wiederhole ich auch heute wieder sehr gern -, Reformen ja, aber niemals mit gravierenden Einschnitten zum Nachteil der Betroffenen und weiterführend zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger.
Gerade die Forstwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, der unsere Bürgerinnen und Bürger im Prinzip allumfassend betrifft seien es die Forstangestellten, die Waldarbeiter oder unsere Erholungsuchenden. Das neue Gesetz ist also Bestandteil der im Land Brandenburg auf der Tagesordnung stehenden Weiterführung der Forstreform, wozu unter anderem auch das Waldgesetz gehört.
Es muss aber auch ganz klar festgestellt werden, dass die meisten Reformen - dazu zählt leider auch die Reform der Landesforstverwaltung - in Brandenburg unter dem Druck finanzieller Probleme durchgeführt werden.
Der massive Abbau von Arbeitskräften zum Beispiel ist der notorischen Geldknappheit des Landes geschuldet, und das ist aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sicht so nicht hinnehmbar. Die so oft versprochene sogenannte soziale Abfederung der Betroffenen ist, wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit immer wieder gezeigt haben, nichts anderes als ein Trostpflaster, an das sich die Regierenden meist schon nach ein paar Monaten nicht mehr erinnern können.
Der nunmehr vorliegende Tarifvertrag ist sozusagen ein Meilenstein auf dem vorgesehenen Reformweg, beseitigt er doch eine wichtige Unzulänglichkeit im Inhalt des Gesetzentwurfs. Unsere DVU-Fraktion steht der Neuorganisation der Landesforstverwaltung in der vorliegenden Form also nach wie vor sehr skeptisch gegenüber, was sich auch im Abstimmungsverhalten ausdrücken wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Land Brandenburg ist bekanntlich geprägt von seinen ausgedehnten Wäldern. Diesen Waldreichtum zu nutzen liegt prinzipiell im Interesse aller Brandenburgerinnen und Brandenburger. Gemeint ist nun aber nicht die Holzernte als solche, die ohnehin in der Kompetenz des jeweiligen Waldbesitzers bleibt und ist, nein, hier ist die Rede vom Erholungseffekt des Waldes für die Menschen und von der Entwicklung des Tourismus und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Aufschwung in Brandenburg.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist nach Auffassung unserer Fraktion nichts anderes als ein logisches Zurechtrücken des Brandenburgischen Waldgesetzes. Getreu dem Prinzip „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ halten wir diesen Entwurf für unterstützungswürdig, zumal die konkreten wirtschaftlichen Rechte der Eigentümer in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die aktive Erholung der Bürger ist schließlich ein in der heutigen Zeit nicht zu unterschätzendes Bedürfnis unserer Leistungsgesellschaft, und da können und dürfen unsere Wälder nur aufgrund irgendwelcher Eigentumsformen nicht ausgenommen werden.
Die bisherige Praxis der Notwendigkeit eines privatrechtlichen Vertrages wird durch diese Gesetzesänderung doch wesentlich entbürokratisiert. Es ist insofern insgesamt folgerichtig, in die Waldbetreuungsarten auch das Fahren mit nichtmotorisierten Gespannen aufzunehmen. Dieses Anliegen wurde letztendlich auch bei der jüngsten Sitzung unseres Fachausschusses am 8. Oktober in Neustadt/Dosse zum Ausdruck gebracht, weil gerade im Zuge einer Dienstleistung mit Pferden ein solches Unternehmen wie das Haupt- und Landgestüt ein aktives Interesse an der Gesetzesänderung hat.
Eine Kritik kann ich mir abschließend an dieser Stelle doch nicht ersparen, nämlich dass immer wieder Gesetze im Lande Brandenburg verabschiedet werden, bei denen bereits nach relativ kurzer Zeit logische Änderungen erforderlich sind. Ein Gesetz - das hatte ich bereits mehrfach an anderer Stelle erklärt - ist nur dann wirklich effektiv für die Beteiligten und Betroffenen, wenn es gründlich durchdacht und somit von langer Geltungsdauer ist. Es ist doch mitunter so, dass ein Gesetz mit seinen Änderungen und Ergänzungen oftmals für die Betroffenen gar nicht mehr überschaubar ist. Meine Damen und Herren der Landesregierung, unter „gründlich durchdacht“ ist zu verstehen, das gesamte Für und Wider von Beteiligten und Betroffenen gegeneinander abzuwägen - und das vor der Verabschiedung eines Gesetzes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist, bedingt durch die geografische Lage Berlins inmitten Brandenburgs, prinzipiell eine logische Konsequenz der Zusammenarbeit beider Länder.
Wir sind der Auffassung, dass eine Bündelung der Kräfte Brandenburgs mit Berlin einen durchaus positiven Nutzeffekt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft beider Länder haben kann - wie gesagt: kann oder könnte. Letztlich ist es doch so, dass das Gesetz einerseits und die Umsetzung andererseits leider allzu oft zwei Seiten einer Medaille sind. Das zu vermeiden ist nun einmal die Aufgabe der Politik.
Wir gehen davon aus, dass es richtig ist, wenn die in beiden Ländern vorhandenen wissenschaftlichen Einrichtungen ihre Tätigkeitsfelder koordinieren und spezialisieren. Gesundheitlicher Verbraucherschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Arzneimittelwesen, Veterinärwesen und Umweltüberwachung sind jene Betätigungsfelder, für die es in den Ländern Brandenburg und Berlin die entsprechenden Einrichtungen und Spezialisten gibt. Dieser Tatsache Rechnung tragend, wurde ein Landeslabor Berlin-Brandenburg als Anstalt öffentlichen Rechts geschaffen. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass der kalkulierte Nutzen auch eintritt. Es dürfte auch zu beachten sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen des Landeslabors dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Wir haben immer wieder - auch an dieser Stelle - mit allem Nachdruck darauf hingewiesen. Die DVU tritt grundsätzlich immer für eine progressiv-fortschrittliche Entwicklung ein. Sie ist aber genauso unnachgiebig, wenn es um nachteilige Veränderungen für die jeweiligen Beschäftigten einer Branche geht. Insofern bleibt abzuwarten, wie sich der IV Abschnitt - Personal - des Staatsvertrages in der Praxis bewähren wird.
Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfolgenabschätzung, insbesondere der sonstigen Vorteile wird sich unsere Fraktion einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss nicht entgegenstellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung des Landes Brandenburgs ist, so meinen wir von der DVU-Fraktion, ein weiterer Schritt in Bezug auf die Weiterführung der Forstreform. Es ist zweifellos aber heute schon davon auszugehen, dass der Entwurf keinesfalls mit der späteren Endfassung identisch ist.
Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte ich hier mit aller Deutlichkeit erklärt, dass wir grundsätzlich für Reformen sind, wenn es um den Fortschritt geht und zum Wohle und Nutzen unserer Mitbürger ist. Seinerzeit wurde von mir auch deutlich gemacht, dass nicht jede Reformidee gut sein müsse und sich positiv auf die Entwicklung auswirke, aber genau das gelte es zu ergründen und zu diskutieren. Das fällt jedoch in die Kompetenz der Fachgremien im Ministerium und des Fachausschusses im Landtag.
Die Errichtung eines Landesbetriebes Forst Brandenburg ist durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, zumal ein solcher Schritt auch ein wesentlicher Beitrag zur Vereinheitlichung der brandenburgischen Landesstrukturen sein könnte. Unter Buchstabe A des Gesetzentwurfs werden dabei einleitend die bereits gegründeten Landesbetriebe Straßenwesen, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Datenverarbeitung und Statistik oder Vermessungswesen als gute Beispiele angeführt.
Bei allen positiven Aspekten darf jedoch keinesfalls außer Acht gelassen werden, dass über dem gesamten Reformvorhaben das Damoklesschwert der Geldknappheit schwebt und diese finanzielle Misere letztendlich auch mit ursächlich für den Reformzwang sein dürfte.
Meine Damen und Herren, gerade unter diesem Zwang ist die Gefahr schneller Entscheidungen mit entsprechenden Negativfolgen umso größer. Deshalb ergeht von unserer Seite die eindeutige Erklärung an die Landesregierung: Unsere Fraktion wird den Gesetzentwurf in all seinen Punkten sehr kritisch be
trachten und begleiten. Reformen ja, aber wirtschaftlich sinnvoll und keinesfalls zum Nachteil unserer Bürger im Land Brandenburg und der Arbeitnehmer in der Forstwirtschaft! Finanzpolitische Zwänge allein sind allzu oft die Ursache einer späteren krisenhaften Entwicklung in der Wirtschaft und eines sozialen Niedergangs ganzer Bevölkerungsschichten gewesen.
Aus dem Gesagten ist unschwer zu erkennen, dass wir der Überweisung an den Fachausschuss zustimmen, weil wir insgesamt für eine allseitig effektive Forstwirtschaft im Land Brandenburg eintreten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Energiepolitik ist zweifelsohne ein extrem wichtiges Gebiet der Wirtschaft, ja, des gesamten Lebens, das tatsächlich jeden Bürger unseres Landes betrifft.
Für unsere Fraktion steht es außer Frage, dass unsere Bürger eine sichere, aber vor allem eine bezahlbare Energie brauchen. Nicht umsonst haben wir den Regierungspolitikern im Land und im Bund bereits anlässlich der Diskussion um die Energiestrategie 2020 Handlungsunfähigkeit vorgeworfen. Die Menschen im Land - vor allem diejenigen mit niedrigem Einkommen, deren Zahl immer größer wird - leiden.
Selbst Herr Minister Junghanns hatte dies bereits im November des vergangenen Jahres erkannt, als er feststellte:
„Die Preisspirale bei Benzin und Strom hat die Schmerzgrenze der Menschen erreicht.“
Weiter erklärte er dann, dass auch die staatliche Belastung offen angesprochen werden müsse. Was aber tun Sie nun in dieser Hinsicht, meine Damen und Herren der Regierungskoalition? - Sie servieren uns hier und heute einen Antrag, um einen Bericht von der Landesregierung zu fordern, wie sie die vorhandene Studie „Netzintegration der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg“ bewertet.
Unsere Fraktion hat bekanntlich immer wieder betont, dass wir uns in Anbetracht der gegenwärtigen und künftigen Energiesituation vehement für einen gesunden Energiemix einsetzen. Selbstverständlich ist für uns dabei weiterhin eine Nutzung
vorhandener Energiequellen; dies jedoch - das ist entscheidend - in einem abzusteckenden ökonomischen Rahmen. Auch die erneuerbaren Energien müssen sich auf Dauer im Wettbewerb der unterschiedlichen Energieträger bewähren, womit sich der Kreis schließt; denn Energie muss bezahlbar bleiben.
Genau aus diesem Grund werden wir - trotz aller Kritik - dem vorliegenden Antrag unsere Zustimmung nicht verweigern. Es ist hinlänglich bekannt, dass die stetig steigenden Zahlen von dezentralen Energieerzeugungsanlagen mit stetig steigenden Leistungen auch die Schwierigkeiten der Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber bei der Netzintegration vergrößern. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Landesregierung mit der vorliegenden Studie beschäftigt und entsprechende Schlussfolgerungen zieht.
Am 9. September 2008 ereignete sich auf der BAB 13 zwischen den Anschlussstellen Freiwalde und Duben ein folgenschwerer Zwischenfall mit einem Gefahrenguttransporter für die BASF Schwarzheide. Die Autobahn war in beiden Fahrtrichtungen stundenlang gesperrt, weil aus dem defekten Transporter eine brisante Flüssigkeit ausgelaufen war. Die Reinigungsarbeiten und die dadurch erforderliche Teilsperrung dauerten am 10.09. noch an.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie im Interesse einer vorsorglichen Gefahrenabwehr für Mensch und Natur, bei Vorhandensein von Werksanschlussgleisen eine Verlagerung derartiger Transporte auf die Schiene anzuordnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Januar dieses Jahres hatten wir uns hier in diesem Hause mit der Problematik der Privatisierung landwirtschaftlicher BVVG-Flächen beschäftigt. Wenn in dem jetzigen Antrag die Landesregierung in Bezug auf die BVVG-Flächen aufgefordert wird, noch im Oktober 2008 eine landesgesetzgeberische Initiative vorzulegen, so ist dem sachlich nichts hinzuzufügen. Das Ziel nämlich, die Agrarstruktur in Brandenburg und die Interessen ortsansässiger landwirtschaftlicher Betriebe mit BVVG-Pachtlächen auch zukünftig zu sichern, liegt durchaus im Interesse unserer agrarwirtschaftlich geprägten ländlichen Regionen.
In meiner Januar-Rede zu diesem Thema hatte ich ausführlich die Auffassung unserer DVU-Fraktion dargelegt und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass die brandenburgischen Landwirtschaftsbetriebe eine umfassende Unterstützung der Regierung nötig und auch verdient hätten.
Im Januar-Plenum hatten wir bekanntlich auch auf das Konzept für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG, eine Einigung zwischen Bund und neuen Ländern hingewiesen. Es heißt dort unter anderem, dass den ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten Rechnung getragen werden soll. Weiter wird in diesen konzeptionellen Grundsätzen festgestellt, dass sich die Bundesregierung der ökonomischen und sozialen Bedeutung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern voll und ganz bewusst sei. Ob sich die Bundesregierung dieser Bedeutung nun wirklich bewusst ist oder ob die Landesregierung dieses Problem nur halbherzig betrachtet, sei dahingestellt. Wir von der DVU-Fraktion sind der Auffassung, dass sowohl der Bund als auch das Land ausschließlich an einem finanziellen Maximalgewinn interessiert sind und unsere Landwirtschaftsbetriebe dabei regelrecht auf der Strecke bleiben.
Ansonsten möchte ich die Ausführungen von Herrn Folgart nicht wiederholen. Ich würde mich dem anschließen.
Den Antrag der PDS-Fraktion lehnen wir ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns, so meinen wir von der DVU-Fraktion, alle darüber im Klaren, dass es sich bei dem Anliegen der Volksinitiative um ein mehr als heikles Thema handelt. Es gibt zum einen die Befürworter der Initiative „Keine neuen Tagebaue in Brandenburg - für eine zukunftsfähige Energiepolitik“, und es gibt zum anderen die Gegner dieser Initiative. Die Lösung dieses Problems liegt sicherlich irgendwo in der Mitte. Es muss jedoch aus der gegenwärtigen Sicht eindeutig gesagt werden: Eine Herstellung des Idealzustandes wird in den nächsten drei bis vier Jahrzehnten aus ökonomischer und technischer Sicht nicht möglich sein. Hier ist eindeutig Realismus gefragt; denn engstirniges Beharren auf reinem Mentalidealismus oder stures Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Verhalten hilft prinzipiell weder dem einen noch dem anderen.
Es ist nur allzu verständlich, dass die Menschen in den vom Bergbau bedrohten Regionen um ihre Heimat und ihre Existenz bangen und zu Recht aufbegehren. Es ist aber auch verständlich, dass die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Kohle- und Energiewirtschaft um den Verlust ihrer Arbeitsplätze und somit um ihre Existenz fürchten.
Wo liegt nun die Ideallösung, meine Damen und Herren?
Die Anhörung vor dem Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung am 28. Juni hatte im Grunde genommen lediglich den Zweck einer Darlegung von Pro und Kontra. Konkrete Schlussfolgerungen daraus sind jedoch offensichtlich nicht erkennbar.
Unsere Fraktion war, ist und bleibt der Auffassung, dass die Probleme nur mittels eines gesunden Energiemix gelöst werden können. Über dieses Thema haben wir von der DVU oft genug gesprochen und geschrieben. Damit dürfte die Auffassung unserer Fraktion hinreichend bekannt sein.
Die Hauptschuld am gegenwärtigen Zustand tragen eindeutig die Bundesregierung sowie die Landesregierung.
Es hilft niemandem, heute vom wissenschaftlich Machbaren zu faseln und davon zu sprechen, dass Forschung und Erprobung forciert werden müssen. Tatsache ist doch, man hätte von Anbeginn ausreichend finanzielle Mittel aus dem Bundes- und Landeshaushalt für Wissenschaft und Forschung bereitstellen müssen, und viele Probleme, auch betreffs der Energiewirt
schaft, stünden heute nicht mehr auf der Tagesordnung. Seit Jahrzehnten wird beim Bund und seit fast zwei Jahrzehnten im Land Brandenburg bei Wissenschaft und Forschung gespart, um das Geld für irgendwelche sinnlosen Vorzeigeprojekte einzuplanen und auszugeben.
Fehlende Weitsicht gepaart mit Prestigedenken rächen sich in der Politik mitunter schneller, als mancher glaubt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion fordert also die Landesregierung auf, per Gesetz die dauerhafte Unveräußerlichkeit des Landeswaldes zu sichern. Weshalb denn gleich wieder ein neues Gesetz, meine Damen und Herren, wenn doch das vorhandene Waldgesetz in seiner jetzigen Fassung erst ein Jahr alt ist?
Was wäre in Anbetracht der realen Situation wirklich sinnvoll? Sinnvoll wäre nach Auffassung unserer Fraktion gegebenenfalls eine von der Landesregierung einzubringende Ergänzung des Kapitels 4 des Waldgesetzes. § 26 zum Beispiel schreibt die Zielsetzungen im Landeswald fest. Man vermisst jedoch die eindeutige Festschreibung, dass der Landeswald ein Bestandteil des Volksvermögens ist. Gerade unter dem Aspekt des Volksvermögens ist eine parlamentarische Kontrolle unerlässlich. Unerlässlich deshalb, weil damit verhindert werden soll, dass in Zeiten knapper Kassen vom Finanzminister Volksvermögen veräußert wird, um irgendwelche Haushaltslöcher zu stopfen.
Wir sind allerdings - das möchte ich hier abschließend sagen bei aller Sympathie für das Anliegen des Antrags der Auffassung, dass es dazu keines Gesetzes bedarf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Bürger brauchen eine sichere, aber vor allem auch bezahlbare Energie.
Aber die Politiker in den Regierungen im Bund und im Land sind handlungsunfähig.
Die Entwicklung der Energie- und Spritpreise der letzten Tage, Wochen und Monate ist mehr als besorgniserregend. Welche aktuellen Aktivitäten der Landesregierung gibt es in einer Zeit, in der Benzin, Heizöl, Strom und Gas zum Luxus werden? Wo sind die Aktivitäten gegenüber dem Bund und der EU? - Alles Fehlanzeige. Um es gleich vorweg zu sagen: Auch der vorliegende Antrag der Linkspartei greift zu kurz und wird deshalb nicht unsere Zustimmung finden.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Linkspartei, beruht im Wesentlichen auf zwei Säulen: Entlastung der Privathaushalte mit geringem Einkommen sowie das Thema der Entkoppelung der Preisentwicklung der Energieträger Gas und Öl.
Aber die rasant gestiegenen Preise auf dem gesamten Energiesektor treffen nicht nur die privaten Haushalte schwer. Insbesondere der Mittelstand und die Industrie ächzen unter der entstandenen Last. Die steigenden Energiepreise in Deutschland vernichten Arbeitsplätze und fügen der Volkswirtschaft enormen Schaden zu.
Eine Problematik wird von Ihnen überhaupt nicht aufgegriffen, und zwar der Anteil von Steuern und Abgaben sowohl bei den Strompreisen als auch bei den Spritpreisen. Diese stehen trotz der geschilderten Entwicklung weiter auf Rekordniveau.
Nach Meinung unserer Fraktion ist bereits der Punkt erreicht, an dem die Frage der künftigen Energieversorgung zu einer sozialen Frage geworden ist. Die Senkung der Energiekosten darüber müsste eigentlich Konsens bestehen - ist eine der wichtigsten politischen Fragen, die wirklich jeden Bürger berühren. Dazu ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen notwendig. Wir sagen es auch hier nicht zum ersten Mal. Ein direktes Einmischen der Politik in die Wirtschaft in diesen Sektor ist nicht nur legitim, sondern sogar zwingend erforderlich.
Seit Jahren ist im Gespräch, dass die Koppelung der Gaspreise an die Rohölpreise ungerechtfertigt ist. Unsere DVU-Fraktion vertritt schon immer die klare Auffassung, dass die Koppelung völlig überholt ist und endlich aufgehoben werden muss.
An die Adresse der Fraktion DIE LINKE sei auch noch Folgendes gesagt: Für eine dauerhafte, sichere und vor allem preiswerte Energiebereitstellung ist ein gesunder Energiemix einschließlich der Braunkohle erforderlich.
Wie gesagt: Niedrige Energiepreise sind das Gebot der Stunde, aber dazu ist mehr nötig, als uns hier in Ihrem Antrag angeboten wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere DVU-Fraktion hat bekanntlich immer wieder betont, dass wir uns in Anbetracht der gegenwärtigen und künftigen Energiesituation vehement für einen gesunden Energiemix einsetzen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Neue Technologien und die Fortführung wissenschaftlicher Untersuchungen sowie die schnelle Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis sind geradezu lebenswichtig für unsere Bürger und unsere Wirtschaft. Wenn ich wüsste, dass ich ebenfalls einen solchen Beifall bekäme wie Herr Schrey, würde ich jetzt auch aufhören, meine Damen und Herren.
Energiemix heißt nun einmal Nutzung klassischer und neuer Energieträger. Dazu zählt auch die Weiterentwicklung und Anwendung der Solarenergie. Hier liegt das eigentliche Problem. Wir wissen nur allzu gut, welche Argumente von Verbänden, Bürgerbewegungen und Einzelbürgern gegen Windkraftanlagen vorgebracht wurden und zum Teil heute noch vorgebracht werden. Es ist also abzusehen, dass es bei der Solarenergie nicht anders sein wird, zumal es sich hier weitgehend um flächenintensive Anlagen handelt. Schon deshalb ist das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung für die entsprechende Planung verantwortlich.
Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit ist es aus Sicht unserer DVU-Fraktion angebracht, nach Vorliegen der Solarflächenanalyse im zuständigen Fachausschuss für Infrastruktur und Raumordnung zu gegebener Zeit eine Anhörung entsprechend Betroffener und von Interessenvertretern durchzuführen. Mit anderen Worten: Ein Bericht der Landesregierung über die Potenziale der Solarflächen in Brandenburg nach dem Muster des vorliegenden Antrags ist also zu begrüßen. Eine solche Analyse könnte alle Beteiligten dazu befähigen, optimale Problemlösungen zu finden und in der Endkonsequenz die gestellten Aufgaben zu erfüllen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grüne Gentechnik, Genmais, genveränderte Pflanzen usw. usw. - die endlose Geschichte der Gentechnik nimmt kein Ende. Mit dieser Problematik hat sich der Landtag schon sehr oft beschäftigt, und unsere Fraktion hat von Anbeginn unmissverständlich erklärt, dass wir aufgrund des Nichtvorhandenseins eindeutiger wis
senschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich der Folgen der Gentechnik für Mensch und Tier den Anbau und die Verwendung genveränderter Pflanzen grundsätzlich ablehnen.
Im Mittelpunkt stand dabei auch immer wieder der Anbau der Maissorte MON 810 vom Monsanto-Konzern. Bei allem Für und Wider der Grünen Gentechnik allgemein muss man nach heutigen Erkenntnissen eindeutig feststellen, dass es beim MON 810 nur ein Wider: sprich eine Ablehnung, gibt. Nicht zuletzt das Gutachten zur Ausstreuung von MON 810 auf französischem Territorium, vorgelegt vom Wissenschaftsausschuss für die zukünftige Hohe Behörde zu gentechnisch veränderten Organismen, herausgegeben von der französischen Botschaft in Berlin im Januar 2008, spricht von einer Vielzahl ungeklärter Auswirkungen auf die Natur bei der Aussaat von Genmais MON 810. Mit anderen Worten, meine Damen und Herren: Endgültige Entscheidungen hinsichtlich der Gentechnik können erst nach gründlichen Langzeitstudien getroffen werden. Ihr Einsatz ist unseres Erachtens also bis auf weiteres zu verbieten.
Die immer wieder vorgebrachten Argumente, dass der besagte Mais gegen verschiedene Schädlinge resistent sei, sind laut diesem Gutachten schlichtweg falsch. Es heißt dort unter anderem, dass es keine neuen Erkenntnisse in Bezug auf die wichtigsten Zielinsekten, also keine nachgewiesene Resistenz, gibt. Interessant ist auch die Aussage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 27. April des vergangenen Jahres im Hinblick auf den Mais der Sorte MON 810, dass ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der gentechnisch veränderte Mais eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellt.
Es ist nun also höchste Zeit, dass die Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen konkret handeln. Ich sage es noch einmal ganz deutlich, meine Damen und Herren: Die schleichende Vergiftung von Böden und Nahrung lehnen wir Nationalfreiheitlichen ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter der Schlagzeile „Alarmstufe Rot im Märkischen Wald“ berichtete die „MAZ“, dass die hohe Wildpopulation in Brandenburg das Land Millionenbeträge kostet. Enthalten sind hier also nicht einmal die Wildunfälle auf Brandenburger Straßen und Autobahnen, sondern allein die Schäden in den Wäldern Brandenburgs.
Tatsache ist, dass die Wildpopulation in Brandenburg ein Vielfaches über dem Durchschnitt liegt, und gerade das bereitet den Förstern Kopfzerbrechen. Zerbissene Knospen, abgefressene Baumrinde usw. führen dazu, dass sich die Forstgebiete nicht mehr aus eigener Kraft verjüngen können und die Artenvielfalt verloren geht. Dem Steuerzahler entstehen dadurch jedes Jahr Kosten in Höhe von rund 8 Millionen Euro, eine Summe, die anderswo in Brandenburg dringend benötigt wird.
Ursächlich für dieses Missverhältnis seien einerseits die offensichtlich verschiedenen Interessen bei der Festsetzung der Abschusspläne und andererseits die schlechte Jagdgesetzgebung so der Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes. Eine Möglichkeit sieht er in der Genehmigung, zwei Monate länger zu jagen, um die Population besser in den Griff zu bekommen.
Insgesamt schätzen wir von der DVU-Fraktion aufgrund von Medienberichten, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vor-Ort-Gesprächen die Gesamtsituation bezüglich der Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft als äußerst dramatisch ein. Es ist also dringend erforderlich, den realen Zustand zu analysieren und Bilanz zu ziehen, um dann die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und vor allem konsequent durchzusetzen.
Eine Berichterstattung der Landesregierung kann dazu nur ein vernünftiger Anfang sein. Wichtig ist, alle Beteiligten aus der Forstwirtschaft, den Jagdverbänden und der Landwirtschaft an einen Tisch zu bekommen, um gemeinsam mit der Landesregierung über Wege zur Behebung oder zumindest Eindämmung des vorhandenen Problems Wildschäden zu beraten. Hier sollte es auch erlaubt sein, einmal über den Landeszaun in die anderen Bundesländer zu schauen; eventuell ist man dort klüger.
Laut Medienberichten tritt Minister Dellmann gegen den weiteren Ausbau der Windkraftanlagen in Brandenburg ein. Er meint
in diesem Zusammenhang, dass mit den vorhandenen Windkrafträdern die Obergrenze hierzulande erreicht sei. Diese Auffassung stehe jedoch im Widerspruch zur Energiekonzeption der Landesregierung, so die Medien.
Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Welche konkrete Aussage trifft sie nunmehr in Bezug auf die widersprüchlichen Auffassungen innerhalb ihrer Ressorts?
Herr Staatssekretär, das mit dem Ob und mit dem Wie ist mir alles klar. Mich würde trotzdem interessieren: Bis wann ist mit einer konkreten Aussage zu rechnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mitunter eine nützliche Sache, wenn Gesetze von Zeit zu Zeit geändert werden. - Wie gesagt, mitunter. Das habe ich bekanntlich in meinem Redebeitrag zur 1. Lesung dieses Gesetzentwurfes gesagt. Dieses „mitunter“ ist nunmehr im negativen Sinne zur Tatsache geworden.
Während einige Änderungen, aus den Anhörungen und den Anträgen der Fraktionen resultierend, in den Gesetzestext eingeflossen sind, fanden andere ebenfalls äußerst wichtige Änderungsanträge im Ausschuss keine Zustimmung und somit auch keine Berücksichtigung im Gesetzentwurf.
Aus diesem Grund hat unsere DVU-Fraktion zur heutigen Plenarsitzung zwei Änderungsanträge eingereicht. Im Interesse der Sache bitte ich eindringlich um Ihre Zustimmung zu diesen Anträgen.
Bei diesen Anträgen handelt es sich um Anträge mit dem Ziel einer veränderten Fassung der §§ 43 und 66 des vorliegenden Gesetzentwurfes. Diese Anträge sind inhaltlich als eindeutig zugunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und im Sinne ihres Willens zu betrachten.
So sind wir zum Beispiel der Auffassung, dass die vorgeschlagene Fassung der Sätze 1 und 2 des § 43 Abs. 3 eine positive Auswirkung auf die Entwicklung des Wassersports und des Tourismus hat, zumal durch die Streichung des Begriffs „Einzelfall“ eine unbürokratische Genehmigungserteilung ermöglicht wird. Nur über Bürokratieabbau zu reden, meine Damen und Herren, genügt eben nicht. Bürokratieabbau muss in jeder Hinsicht, also auch bei der Verwirklichung des Wassergesetzes, praktiziert werden.
Der Änderungsvorschlag unserer Fraktion in Bezug auf den § 66 bezieht sich auf die Freistellungsdauer von mindestens 15 Jahren. Meine Fraktion vertritt hier die Auffassung, dass mit dieser festzuschreibenden Mindestfrist von 15 Jahren eine gewisse Investitionssicherheit für Betreiber von Kleinkläranlagen und für Interessenten am Bau von Kleinkläranlagen garantiert wird. Gleichzeitig werden damit Willkürmaßnahmen von Abwasserverbänden verhindert, das heißt, ein Zwangsanschluss der Betroffenen an zentrale Abwasseranlagen ist zunächst für den Zeitraum von mindestens 15 Jahren ausgeschlossen.
Gleichzeitig ist diese Änderung auch unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes zu sehen. Der in der Beschlussempfehlung enthaltene Bezug auf die Freistellungsbefristung entsprechend § 28 Abs. 3 ist nicht akzeptabel. Es heißt dort:
„Die Erlaubnis wird unbeschadet der Rechte Dritter erteilt. Sie ist zu befristen.“
Meine Damen und Herren, bei diesem „Sie ist zu befristen.“ fehlt die Eindeutigkeit und somit wird unbestreitbar jedweder Behörden- und Verbandswillkür Tür und Tor geöffnet. Um es ganz deutlich zu sagen: Es gibt keine vernünftige Alternative zu den von unserer DVU-Fraktion eingebrachten Änderungsanträgen.