Christian Gumprecht
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben am 29. Januar im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung der Vorschriften über den Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Gütern, sonstigen Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung im Februar beraten und eine schriftliche Anhörung beschlossen. Im April beschloss der Ausschuss die Annahme mit einigen Änderungen. Die Änderungen betreffen den § 6, in dem die Gegenprobenverordnung geregelt wird. Bei den Änderungsvorschlägen des Ausschusses handelt es sich um keine inhaltlichen Änderungen, sondern um terminliche Konkretisierung. Der beteiligte Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Änderungen ebenfalls zugestimmt und empfiehlt die Annahme.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Worte zu dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 4/5342 sagen. Wie bereits ausgeführt, gab es in der Beratung zum Gesetzentwurf im April 2009 bezüglich des § 6 Abs. 2 eine Änderung, da nicht absehbar war, ob das Thü
ringer Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments über Dienstleistungen am Binnenmarkt in unserer Drucksache 4/4962 noch in dieser Legislaturperiode zur Beschlussfassung kommen würde. Für uns war jedoch damals wichtig, dass das Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird. Zwischenzeitlich haben wir zur Drucksache 4/4962 die Vorschläge der Ausschüsse vorliegen. Die Beschlussfassung liegt Ihnen heute in der Plenarsitzung vor. Insofern sahen wir uns als CDU-Fraktion in der Pflicht, dass der gestrichene Absatz 2 wieder eingesetzt wird und die Regelungen des § 13 des Lebensmittelüberwachungsgesetzes mit dem Inkrafttreten und dem Außerkrafttreten an die Normen des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Dienstleistungen am Binnenmarkt erfolgen.
Mit der Annahme des vorliegenden Änderungsantrags zur Beschlussempfehlung der Fraktion der CDU wird die aktuelle Gesetzeslage in die richtige rechtliche Systematik wieder hineingebracht. Wir bitten Sie deshalb um Zustimmung zu dem Änderungsantrag und zum Gesetz. Vielen Dank.
Gefahr für die Thüringer Bevölkerung durch die Schweinegrippe?
In den Medien wurde in den letzten Tagen häufig zu der steigenden Zahl der Infektionen durch die Schweinegrippe mit dem Virus A/H1N1 und die wachsende Sorge der Bevölkerung berichtet. In den Ländern Mittelamerikas und Teilen Nordamerikas sind Ausnahme- und Alarmzustände ausgerufen worden. Aus Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats Thüringen habe ich auch die Angst vor einer Einschleppung und Ausbreitung der Grippe in unserem Land erfahren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Informationen hat die Landesregierung zu dem Grippevirus A/H1N1 und den möglichen Verdachts- und Krankheitsfällen in Deutschland und in Europa?
2. Gibt es besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen für diesen Grippevirus?
3. Sieht die Landesregierung derzeit ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Thüringer Bevölkerung?
4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung veranlasst bzw. sind erfolgt, um die Thüringer Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Grippevirus zu schützen und seine Verbreitung zu verhindern?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt ein Schatten auf der Kur? Ein Schelm, wer Arges denkt. Der Antrag unterstellt, dass auf einer Thüringer Kurklinik, der Klinik Bergfried in Saalfeld, ein Schatten liegt. Liest man die Pressemeldung des Deutschen Diabetikerbundes, Landesverband Thüringen, vom Februar dieses Jahres, wird darin wahrlich ein Schatten gezeichnet, denn es sprechen daraus große Sorgen. Frau Dr. Claußen schreibt, dass der Betreiber die Behandlung von Diabeteskranken in Saalfeld einstellen wird und fordert die Rücknahme der Entscheidung und den Weiterbetrieb.
Meine Damen und Herren, Saalfeld ist wahrlich ein Traditionsstandort, an dem Zuckerkranke bereits seit mehreren Jahrzehnten bei Kuren behandelt werden. Dieser Standort wurde Anfang der 90er-Jahre mit einem Neubau und nun auch mit einem erweiterten Spektrum aufgewertet. Er gehört dem Fachklinikverband, wie Frau Dr. Fuchs sagte, Dr. Edel an. Das medizinische Profil erstreckt sich von der Behandlung bisher von Diabetes- und Stoffwechselerkrankungen bis zur Psychosomatik und Psychotherapie. Die Kurklinik kann historisch auf einen guten Ruf sowohl in der Behandlung als auch in der Schulung der Patienten verweisen. Wie kommt es, dass nun die Zahl der Behandlungsfälle in Saalfeld speziell nach dem Ausscheiden des Chefarztes vor zwei Jahren abgenommen hat? Dazu möchte ich einen kurzen Abstecher in die rechtliche Situation machen. Ich stelle voraus, dass
1. mit dem Sozialgesetzbuch der Begriff „Kur“ offiziell abgeschafft worden ist. Das Gesetz unterscheidet jetzt zwischen „medizinischen Vorsorgeleistungen“ und „Rehabilitationsmaßnahmen“.
2. Im Gegensatz zur Krankenhausbehandlung besteht kein Rechtsanspruch des Einzelnen auf einen von der Gemeinschaft bezahlten Kuraufenthalt und es gibt im Klinikbereich auch keinen gesetzlichen Planungsauftrag. Die AOK PLUS organisiert lediglich für den Freistaat einen sogenannten RehaKoordinierungskreis, bei dem - wenn ich recht weiß - das Ministerium nur Gastrecht besitzt.
3. Die in Thüringen befindlichen Kurkliniken haben keinen direkten Versorgungsauftrag mit dem oder einem Kostenträger. Der federführende Kostenträger für die Saalfelder Klinik, die Deutsche Rentenversicherung Bund, ist selbst Träger mehrerer Kliniken. Das bedeutet, dass sich die jeweilige Klinik am freien Markt durch eine gute Behandlungsqualität bewerben muss.
4. Es hat sich mit der Etablierung von Diabetesschwerpunktpraxen, die das Prinzip ambulant vor stationär verfolgen, auch die Zahl der Kuren reduziert, weil mehr und mehr Patienten in hoher Qualität ambulant und wohnortnah behandelt werden können.
Ich möchte den von Frau Dr. Fuchs vorgetragenen Aspekt aufgreifen, der das heutige Dilemma des Themas zeigt. Es ist uns allen klar, dass eine Klinik wirtschaftlich arbeiten muss. Es ist und bleibt einzig die Entscheidung des Betreibers, darüber zu befinden. Sicher, wo Licht ist, ist auch Schatten, um auf mein Bild zurückzukommen. Es ist also normal, dass sich eine Klinik daran orientieren muss. Ich denke, hier werden sich für die Zukunft noch einmal neue Fragen stellen, die der Gesetzgeber zu behandeln hat. In dem Moment, wenn eine Unterversorgung eintritt, muss nämlich der Gesetzgeber handeln. Dies, und ich komme noch darauf zurück, ist hier noch nicht der Fall. Ich denke, wir haben hier mit einem unterschiedlichen Behandlungskostensatz zu tun, der im Augenblick hier nicht vorliegt. Ich denke, in Zukunft werden ähnlich den DRGs auch unterschiedliche Behandlungsaufwände honoriert werden müssen. Bei der derzeitigen Behandlung spielen vor allem bei Diabeteskranken - ich denke beispielsweise an Patienten mit einem offenen Bein - hohe Medikamentenkosten eine Rolle, die einen Tagessatz von 50 € sogar oft übersteigen. Meine Frage ist demnach grundsätzlich: Gibt es in Thüringen genügend patientennahe Behandlungsplätze für Diabetes- und Stoffwechselerkrankungen?
Dies wird sowohl von den Kostenträgern als auch von den hier ambulant oder stationär tätigen Ärzten bejaht. Meine Damen und Herren, ich denke, damit treten keine Behandlungsdefizite auf, die Patienten sind gut versorgt. Meine Damen und Herren, einen Schatten für Thüringer Patienten kann ich aufgrund der Absicherung in der Behandlung nicht erkennen.
Danke.
Matthias Bärwolff, Rolf Baumann, Barbara Bechmann, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Ralf Bornkessel, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Monika Döllstedt, Hans-Jürgen Döring, DavidChristian Eckardt, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger,
Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Gerhard Günther, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Ralf Kalich, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert,
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die künftige ambulante ärztliche Versorgung steht wieder einmal auf der Tagesordnung des Plenums. Der Antrag beabsichtigt, die demographische Entwicklung in verschiedene Planungen einzubauen. Das ist im Grundsatz richtig, aber, meine Damen und Herren, der Landtag hat die Frage der Demographie in dieser Periode sehr ausführlich behandelt. Es liegt uns der aktuelle Demographiebericht der Landesregierung vor. Das Parlamentsinformationssystem verweist auf mehr als zehn Ausschussbehandlungen.
Frau Dr. Fuchs, auch wir haben im Sozialausschuss darüber diskutiert.
Doch nun zum Inhalt: Wir sind uns einig, die demographische Entwicklung ist in den drei Planungsunterlagen zu berücksichtigen.
Ich beginne mit dem dritten Punkt: Im Landesentwicklungsplan, dem LEP, ist gesondert die ambulante medizinische Versorgung unter demographischen Gesichtspunkten auszuweisen und dazu Maßnahmen unter Berücksichtigung spezieller Kriterien aufzunehmen. Das sagt unser Landesplanungsgesetz, wir haben das Gesetz vor zwei Jahren verabschiedet. Nach § 9 werden - ich zitiere: „die Ziele und Grundsätze der Raumordnung werden in textlicher und zeichnerischer Darstellung in den Raumordnungsplänen festgelegt.“ Der Landesentwicklungsplan legt nach § 13 - und wieder Zitat: „für den Gesamtraum Thüringen die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und als Grundsätze der Raumordnung fest.“ Konkret finden wir im Thüringer LEP 2004 im Gliederungspunkt 4.3 auf Seite 60 - ich darf zitieren: „Voraussetzung für die Sicherstellung
der ambulanten Versorgung ist ein ausreichend dichtes Netz von Ärzten, Fachärzten und Zahnärzten, insbesondere in den zentralen Orten. Die Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erfordert in allen Landesteilen gleiche Maßstäbe an eine allgemeinärztliche Versorgung, insbesondere unter dem Aspekt der demographischen Entwicklung.“
Ich finde, eine klare, eine positive Formulierung im LEP. Regionalpläne ermöglichen eine kleingliedrigere Betrachtung, um die es ja eigentlich geht. Sie legen als räumliche und sachliche Ausformung des Landesentwicklungsprogramms für vier Planungsregionen die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und als Grundsätze fest. Im Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen ist die medizinische Versorgung - Sie können es nachlesen - auch differenziert nach Zielen und Begründungen umfangreich enthalten. Die Regionalen Planungsgemeinschaften stehen derzeit kurz vor dem Abschluss der Überarbeitung der Regionalpläne. Die Beteilung der KV in der Anhörung ist eine Selbstverständlichkeit, auf meine Anfrage konnte das bestätigt werden.
Noch ein Zweites: Nach dem Landesplanungsgesetz besteht die Möglichkeit, Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind, können in den Regionalplan nachrichtlich übernommen werden - es steht deutlich „nachrichtlich“.
Fazit: LEP und Regionaler Raumordnungsplan definieren bereits im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Ziele ambulanter Entwicklung. Sie sind aber keine geeigneten Instrumente, um kleinräumig die ambulante medizinische Versorgung darzustellen.
Dieses Instrument liegt allein bei der KV, das heißt, nicht jede gut gemeinte und gut klingende Idee ist sinnvoll.
Kurz zu Punkt 2 - zur Berücksichtigung der demographischen Entwicklung bei der Krankenhausplanung: Es ist unumstritten, keine Krankenhausplanung kommt ohne eine Berücksichtigung der Demographie aus, so auch der bisherige Krankenhausplan. Wir wissen, dass das so der Fall ist. Allein im Vorspann in der Aufgabenstellung war die demographische Entwicklung zu berücksichtigen eine der Aufgaben und eine der Zielstellungen. Wozu also wiederholen, was bereits seit Jahren Basis unserer Krankenhausplanung ist. Es ist dann eine Neuigkeit, die dort aufzunehmen ist, die sehe ich im Augenblick nicht.
Nun zum Punkt 1 Ihres Antrags: Das Land möge im Bundesrat eine demographiespezifische ambulan
te medizinische Planung umsetzen. Kurz bewertet sage ich: Ziel richtig, dass dies in der ambulanten Planung erfolgen muss - Weg falsch, und das werde ich begründen. Zuerst zum Ziel: Die Thüringer KV, die heute gemeinsam mit der Ärztekammer und dem Verband der Krankenhausärzte den Landesärztetag begeht - die Festveranstaltung beginnt in einer halben Stunde -, hat ein Gutachten über die zukünftige medizinische Versorgung in dünn besiedelten ländlichen Räumen Thüringens beim Zentralen Institut der Kassenärztlichen Versorgung in Auftrag gegeben. Das soll den Einfluss der demographischen Entwicklung auf die ambulante medizinische Versorgung analysieren. Der Geburtenrückgang und eine älter werdende Bevölkerung führen zu einer anderen Verteilung an medizinischen Leistungen. Jeder weiß, die meisten medizinischen Leistungen fallen im Alter an. Die Häufigkeit an medizinischen Leistungen steht also in einem direkten Verhältnis zur demographischen Verteilung der Bevölkerung. Das heißt, wo ein höherer Anteil an älteren Menschen wohnt, fallen mehr medizinische Leistungen an.
Wie erfolgt derzeit die Berechnung der medizinischen Versorgung in einer offenen, durch die EU stark liberalisierten Gesellschaft? Trotz der grundsätzlichen Niederlassungsfreiheit existieren im ärztlichen Bereich in Deutschland nach § 95 des SGB V Niederlassungsbeschränkungen über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, die ursprünglich nämlich eine Dämpfung des Anstiegs an medizinischen Leistungen durch zu viele Ärzte verhindern sollte. Heute dient dieses Instrument eher einer solidarischen, das heißt einer gerechten Verteilung von niedergelassenen Medizinern über die ganze Bundesrepublik, speziell auch im Verhältnis zwischen Stadt und Land. Bereits ein einfacher Fallzahlenvergleich über alle Vertragsärzte in Ost und West zeigt ein Mehr an medizinischen Leistungen in den neuen Ländern. Ein Vertragsarzt behandelt hier nahezu 20 Prozent mehr Fälle. Die Bedarfsplanung, wie Sie es ansprechen, ist bundeseinheitlich in § 99 des SGB V geregelt. Ich darf wiederum zitieren: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen sowie im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen.“ Nun kommt der zweite Satz dazu: „Die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung sowie der Krankenhausplanung sind zu beachten.“ Es ist so, im Grundsatz erlässt der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinien; die Umsetzung erfolgt dann im Gemeinsamen Landesausschuss. Es heißt, und wir sehen es deutlich, der Gesetzgeber überträgt
die Zuständigkeit allein der Selbstverwaltung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Bedarfsplanungsrichtlinie im Februar 2007 die einzelnen Maßstäbe festgelegt. Darin ist eine differenzierte Berechnung je nach Arztgruppe und nach Regionaltypus möglich. Dort unterscheidet man Regionaltypenzentren als Agglomerationsräume, verstädtete Räume, ländliche Räume oder auch Sonderräume. Das heißt beispielsweise, dass in Erfurt eine Grundzahl von etwa 1.565 Einwohner pro Arzt und in einem ländlichen Kreis von 1.447 Einwohner je Arzt der Berechnungsbasis zugrunde liegen. Darauf basieren die Berechnungen zur Über- und Unterversorgung. Es ist richtig, dass darin die unterschiedliche demographische Verteilung in den einzelnen Bundesländern nicht berücksichtigt wird, geschweige denn eine morbiditätsbezogene Komponente Anwendung findet. Hier sind Analysen notwendig, weil die einzelnen Verhältniszahlen und deren Wechselwirkung hier ermittelt werden müssen.
Was soll nun die Landesregierung tun? Soll sie im Bundesrat, von der Bundesregierung fordern, berücksichtigt einmal eine demographische Komponente, Höhe wird nachgereicht? Oder meinen Sie, dass die Landesregierung die Änderungen des § 99 im SGB V beantragen soll mit dem Ziel einer Konkretisierung beider Kriterien, die dann zwingend gesetzlich geboten zu berücksichtigen sind? Ich erinnere: Das neue und überarbeitete SGB V ist seit drei Monaten in Kraft. Wie soll das nun konkret sofort wieder geändert werden?
Meine Damen und Herren, ich möchte diesem berechtigten Anliegen der KV nicht schaden, deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir wissen aus dem Vortrag über die beauftragte Studie der KV zum Demographietag im Dezember vorigen Jahres, dass danach künftig in Thüringen ein Mehrbedarf an Hausärzten von ca. 5 Prozent besteht, bei anderen Fachgruppen kommt es zu einem Rückgang. Bisher ist nur der Zwischenbericht veröffentlicht. Warten wir den Endbericht ab, der schließlich die Konsequenzen und die verschiedenen Szenarien darstellt. Ich habe die KV eingeladen, in unserem Netzwerk im Juni den Endbericht vorzustellen. Ich weiß, dass die KV ihr Anliegen an die zuständigen Gremien, nämlich den Landesausschuss und den Bundesausschuss richten wird. Darin sollten wir die KV bestärken und unterstützen. Jeder gut gemeinte Eingriff von außen schadet der Selbstverwaltung. Wir sind nicht bereit, dies durch einen unachtsamen Eingriff zu untergraben. Wir wollen keine schleichende Zunahme an staatlicher Planung. Ich unterstelle dem Antragsteller die ehrliche Absicht, Lösungswege aufzuzeigen, muss aber feststellen, Ziel im Grundsatz richtig, Weg falsch. Darum lehnen wir den Antrag ab.
Frau Dr. Fuchs, ich denke, wir haben an verschiedenen Stellen aneinander vorbeigesprochen. Die Frage heißt: Wollen wir - und darauf wird es am Schluss ankommen -, so wie es Frau Taubert sagt, feststellen, die Selbstverwaltung ist gescheitert, wir machen eine staatliche Planung, dann wäre das richtig. Wir haben im Vorfeld überlegt, wie wir Ihren Antrag korrigieren können, aber eigentlich war die Frage, etwas zu verändern, indem wir den Appell nämlich genau dorthin richten, wo das entschieden wird, wo die Bedarfsplanungsrichtlinie gemacht wird und - die letzte ist übrigens nicht von 1990, sondern vom 15. Februar 2007 aktuell - wie die Kriterien neu überarbeitet werden können. Das ist aber Sache der Selbstverwaltung. Da ist die Frage, diesen Weg zu beschreiten, wenn dies der Weg ist. Aber das entspricht nicht Ihrem Antrag. Das ist ein völlig anderer Weg. Wir wollen Selbstverwaltung stärken, keine staatliche Planung und wir appellieren an den gemeinsamen Bundesausschuss und stärken unsere Kassenärztlichen Vereinigungen, dass das in Zukunft so geschieht. Demographieberücksichtigung ist wichtig und dann gibt es noch eine zweite Geschichte. Derzeit wird nämlich noch über ein anderes Kriterium diskutiert. Wir diskutieren in Thüringen über den Begriff Demographie. In dem gemeinsamen Bundesausschuss, wenn Sie die Protokolle nachlesen, steht auch die Diskussion, wie weit kann man das Thema Morbidität einbeziehen. Da ist noch eine differenzierte Betrachtung notwendig, da sind noch eine Reihe Studien notwendig, deshalb halte ich diesen Schnellschuss heute für falsch. Ich denke, wie ich bereits gesagt habe, es ist im Prinzip richtig, aber der Weg funktioniert so nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ohne Wasser gibt es kein Leben, Wasser ist ein kostbares, für die Natur und den Menschen unentbehrliches Gut.“ So lautet der erste von zwölf Punkten der Europäischen Wasser-Charta aus dem Jahre 1968.
Meine Damen und Herren, wir schließen heute mit der Beschlussfassung die Fortschreibung des Thüringer Wassergesetzes ab. Allein der Landtag beschäftigte sich seit fast einem Jahr mit dem Thüringer Wassergesetz und die Landesregierung noch wesentlich länger mit dieser Materie.
Die Themenpalette, die in dem Gesetzentwurf aufgegriffen wurde, ist breit. Im Ausschuss haben wir uns vorrangig mit drei Themenschwerpunkten intensiv beschäftigt und diese diskutiert: die Problematik der
Kleinkläranlagen, die Frage der Uferstreifen und die sogenannten herrenlosen Speicher. Auf diese drei Punkte möchte ich heute kurz eingehen.
Erstens - die herrenlosen Speicher: Diese Problematik beschäftigt die Politiker in den Kommunen, aber auch uns Umweltpolitiker seit mehr als 15 Jahren. Ich bin froh, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf ein akzeptabler, konstruktiver Lösungsvorschlag angeboten wird.
Was, meine Damen und Herren, war die Ursache für diese Situation? In mehreren Landkreisen wurden in den 60er- und 70er-Jahren zahlreiche Speicherbecken errichtet, die meist von Landwirtschaftsunternehmen genutzt wurden und für die nun niemand zuständig ist. In der Anhörung und im Nachgang dazu in unserem Ausschuss wurde uns von verschiedenen Seiten eine große Anzahl von Einzelbeispielen vorgetragen so wie auch heute im Antrag der LINKEN die Frage Speicher Marksuhl mit dem Ziel, die Liste zu erweitern. Das war und ist das Kriterium, das zur Aufnahme eines Speichers in die Anlage 5 des Gesetzes führte. Der Gesetzesvorschlag beinhaltet nur die Speicher, denen kein Staurecht zugeordnet werden kann und für die kein Rechtsnachfolger in Aussicht ist. Diese beiden Kriterien wurden gründlich durch die Behörden in jedem Einzelfall geprüft und uns - wie ich einschätze - schlüssig vorgetragen. Es existieren zwar mehr als 200 Stauanlagen, aber nur 56 nach diesen Kriterien ausgewählte herrenlose Speicher. Die zu einzelnen Fällen vorgetragenen Argumente der Betroffenen mit dem Ziel der Erweiterung der Liste kann man zwar aus regionaler Sicht verstehen, würden aber im Einzelnen das Grundanliegen, das ich eben genannt hatte, durchqueren. Deshalb lehnen wir eine einseitige Erweiterung nach dem Prinzip „Wer am lautesten schreit, bekommt auch was ab“ grundsätzlich ab. Wir stehen zum Vorschlag der Anlage 5. Wesentlich - und darauf möchte ich hinweisen - ist, dass das Land bereit ist, mit der Übertragung dieser 56 Anlagen auch die finanzielle Sicherung der Finanzierung zu gewährleisten. Damit kann eine große Zahl von Konfliktfällen gelöst werden.
Zweitens - die Uferrandstreifen: Es war nicht unser Ziel, die Uferrandstreifen an Gewässern abzuschaffen, was teilweise und zeitweise unterstellt wurde. Es bleibt bei Uferstreifen von 10 m an Gewässern erster Ordnung, von 5 m an Gewässern zweiter Ordnung. Wir wollen nur keine Forderungen bestehen lassen, die über den bundesgesetzlichen Regelungen liegen. Dies trifft hier lediglich für den Pflanzenschutz und das Düngerecht zu. Zugegeben, es ist einfacher, einen festen Abstand zu definieren, als differenziert und entsprechend der einzelnen Fachvorschriften zu handeln. Aber das Dilemma des Bauern ist, dass er bisher immer zwei unterschiedliche Vorschriften
- Wasserrecht und Fachrecht - zu beachten hatte. Wir treffen heute die Entscheidung, wie dies auch längst in anderen Ländern erfolgt ist, dass Fachrecht gilt. Zur Klarstellung des Entwurfstextes haben wir in unserem Änderungsantrag im Ausschuss den Abschnitt zum grundsätzlichen Schutz der Uferrandstreifen separat vorangestellt. Damit haben wir in diesem Fall wieder den alten gesetzlichen Zustand hergestellt. Ich denke, das ist aus Sicht des Umweltschutzes auch sachgerecht.
Drittens - zu den Kleinkläranlagen: Hier geht es um die Frage einer dezentralen Abwasserbehandlung. Ich möchte an die Ausgangslage erinnern. Thüringen hat bekanntlich in Deutschland den geringsten Anschlussgrad an zentralen Kläranlagen, und zwar aufgrund unserer Ausgangsbasis, wenn man die Länder untereinander vergleicht. Das heißt, rund 32 Prozent oder 730.000 Einwohner beseitigen ihr Abwasser in rund 230.000 Kleinkläranlagen, die aufgrund ihres Funktionsprinzips und ihres Alters das Abwasser weitgehend unzureichend behandeln. Nur 2 Prozent davon sind moderne vollbiologische Anlagen. Nach § 7 a Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz haben die Länder die Anpassung an den Stand der Technik in einer angemessenen Frist sicherzustellen. Schaut man in andere Länder, so stellt man fest, dass durchaus unterschiedliche Wege gegangen wurden. Sachsen hat frühzeitig generell auf dezentrale Anlagen orientiert und ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, was dazu führte, dass auch Kleinkläranlagen in Gebieten mit zentraler Erschließung errichtet wurden.
Die Eigentümer stellen jetzt fest, dass trotz der Investitionsförderung ein zentraler Anschluss sie deutlich billiger gekommen wäre. Ich höre die Diskussion, ob man nicht zurückrudern sollte. In Sachsen-Anhalt hat man inzwischen eine, ich denke, unrealistische Frist gesetzt, dass 2015 alle Anlagen dem Stand der Technik entsprechen sollen. Das ist meiner Meinung nach kaum machbar und wird besonders die Preise für Kleinkläranlagen nach oben schnellen lassen. Thüringen hat sich von Anfang an auf eine schrittweise Umsetzung orientiert. Mit der zwingenden Überarbeitung der Abwasserbeseitigungskonzepte sind die Vorhabenträger weiter aufgefordert, diejenigen Gebiete zu identifizieren, die technisch und betriebswirtschaftlich nicht geeignet sind, an zentrale Anlagen anzuschließen. Übrigens haben wir den Trägern nun mit der von uns eingebrachten Änderung mehr Zeit zur Erstellung dieser Beseitigungskonzepte eingeräumt. Darüber hinaus hat sich meine Fraktion frühzeitig für eine Investitionsförderung für Kleinanlagen stark gemacht. Das brauchte auch, das kann
ich hier auch sagen, ein wenig Überzeugungsarbeit. Die anfänglich missverständliche Diskussion, insbesondere in der Anhörung, haben wir mit unserer Formulierung im Gesetztext klarstellen können. Kleinkläranlagen, so wie sie im vorliegenden Vorschlag enthalten sind, betreffen nur Anlagen mit Direkteinleitung, das heißt, nur wo ein Hausanschluss direkt in ein Fließgewässer, einen Teich oder in einen Graben einleitet und nicht wenn dies über ein von der Gemeinschaft genutzten Kanal geschieht. Sobald in eine Teilortskanalisation entwässert wird, unterliegt dies nämlich dem Satzungsrecht des Vorhabenträgers. Hier wollen wir gesetzlich nicht eingreifen. Die Opposition hat uns dies lange so nicht abgenommen. Ich denke, auch heute wird das deutlich, wenn ich mir die Änderungsanträge vor allen Dingen auch im Umweltausschuss anschaue. Unabhängig davon steht die Aufgabe, in Zukunft auch die sogenannte Teilortskanalisation fitzumachen, indem die Abwässer einer funktionsfähigen Kläranlage zugeführt werden. Darüber hinaus gilt, dass der zuständige Verband in seiner Abwasserplanung die Befreiung vom Anschlusszwang bestätigt und im konkreten Fall die Wirtschaftlichkeit geprüft wird. Erst dann hat der Einzelne einen Anspruch auf Förderung durch das Land. Der Entwurf der Richtlinie liegt seit einigen Tagen vor. Die Förderhöhe lehnt sich mit 1.500 € Grundförderung an die Regelung in Sachsen an.
Damit sind wir bei unserem Entschließungsantrag, der ergänzend zum Gesetz einige Forderungen aufnimmt. Darin wollen wir erstens, dass eine Kläranlagenverordnung vorgelegt wird, in der Kontrolle, Wartung der Kleinanlagen auch geregelt sind. Ein Verordnungsentwurf, wie ich eben sagte, dieser Förderrichtlinie liegt uns seit einigen Tagen vor.
Zweitens: Wir wollen, dass die Förderung auch finanziell im kommenden Haushalt sichergestellt wird.
Drittens: Das ist eigentlich selbstverständlich, aber dennoch nicht so einfach; wir wollen, dass ein einheitliches Handeln der Wasserbehörden in den Landkreisen gewährleistet wird. Hierfür sollen besondere Schulungen angeboten werden - wie ich höre, hat dies bereits begonnen -, denn bekanntlich haben wir nach Wegfall der vier Staatlichen Umweltämter jetzt 23 untere Wasserbehörden. Das hat zum einen den Vorteil, sie sind näher am Bürger, sind aber umgekehrt schwerer zu koordinieren.
Viertens - es ist uns wichtig und wir haben festgestellt, dass einige Verbände bereits jetzt in diese Richtung gehen - sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, sogenannte Gruppenlösungen zu prüfen. Das heißt, dass mehrere Grundstücke an eine kleine Anlage, die dann wieder kommunal betrieben wird, angeschlossen werden. Dies hat gegenüber grundstücksbezogenen Einzelanlagen erhebliche Vorteile in der
Stabilität der Ablaufwerte und es kann auch zu deutlichen Kosteneinsparungen für den Bürger führen. Mit entsprechendem Informationsmaterial und Beratung durch Fachleute sollen die Bürger und die Verantwortlichen vor Ort befähigt werden, für ihre Gemeinde und die Bürger die effektivste Lösung zu diskutieren und zu beschließen.
Meine Damen und Herren, der Ihnen heute vorliegende Gesetzesvorschlag beinhaltet pragmatische Lösungsvorschläge, die wir mit unseren Änderungsvorschlägen ergänzt haben. Er beinhaltet Machbares, verknüpft mit dem Ziel, Wasser als Naturressource zu schonen, wie in der Europäischen Wasser-Charta von 1986. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses in Drucksache 4/4888 sowie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag in Drucksache 4/4837 und damit um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags am 29. März 2007 ist der Antrag in Drucksache 4/2812, „Auswirkungen des EU-Klimagipfels für die Thüringer Klimaschutzpolitik“, federführend an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und weitere Ausschüsse, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen worden
Der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt hat den Antrag in seiner 39. Sitzung am 25. Mai beraten und die mitberatenden Ausschüsse im Hinblick auf die Komplexität des Themas gebeten, ihre Beratungen des Antrags vor der abschließenden Beratung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt durchzuführen und insbesondere die sie betreffenden Aspekte zu beraten. Die mitberatenden Ausschüsse haben sich jeweils in zwei Sitzungen mit dem Antrag beschäftigt. Im Ergebnis haben sie den Umweltausschuss gebeten, die Beratung zunächst federführend durchzuführen.
Im Weiteren haben die mitberatenden Ausschüsse den federführenden Ausschuss darüber informiert, dass sie die Durchführung einer Anhörung zu dem Beratungsgegenstand für sinnvoll halten, die Fragen und Themenbereiche genannt, zu denen die Anzuhörenden Stellung nehmen sollen, und diese auch benannt.
Der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt hat sich mit dem Antrag in neun Sitzungen beschäftigt. In seiner 47. Sitzung am 15. Februar und in der 49. Sitzung am 25. April 2008 hat der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt eine sehr umfangreiche mündliche Anhörung durchgeführt. Zusätzlich wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Eine weitere Beratung in den mitberatenden Ausschüssen fand nach der 55. Sitzung am 30. Oktober des federführenden Ausschusses für Naturschutz und Umwelt gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung nicht mehr statt. Der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt hat den Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Frau Präsidentin, der CDU-Antrag 4/3329 „Ambulante und stationäre Pflege in Thüringen“ wurde am 12.09.2007 in der Plenarberatung am 11.10.2007 gemeinsam mit dem Antrag der SPD mit dem Titel
„Heimrecht verbessern - Qualitätsstandards sichern“ und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Pflegequalität in Thüringen langfristig sichern“ beraten. Minister Dr. Zeh erstattete einen Sofortbericht. Die beiden Anträge der SPD und der LINKEN wurden abgelehnt und der Punkt 2 des CDU-Antrags wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur weiteren Beratung überwiesen. In Punkt 2 wird die Landesregierung gebeten, die Situation der ambulanten und stationären Pflege zu prüfen und gegebenenfalls Rückschlüsse für Thüringen abzuleiten und dem Landtag darüber zu berichten. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschäftigte sich in vier Sitzungen mit dem Antrag.
In der Sitzung am 07.12.2007 ging der Minister auf folgende fünf Schwerpunkte ein: Er äußerte erstens etwas zur Höhe der Pflegesätze, zweitens zu den verfügbaren Plätzen nach Trägern, drittens zum Personal, viertens zu den Kontrollen der Heimaufsicht und fünftens zur Situation der ambulanten und stationären Pflege. Während der Ausschussberatung wurden zahlreiche weitere Fragen gestellt. Die zwölf Fragen bedurften einer umfangreichen Recherche, so dass die Beantwortung nicht sofort in der darauf folgenden Sitzung am 12.01. erfolgen konnte. Die Antworten wurden dem Ausschuss mit Schreiben vom 12. Februar übergeben. In der abschließenden Sitzung des Ausschusses am Ende des Jahres, am 05.12.2008, konnte die Beratung abgeschlossen werden. Es wurde die Annahme des Antrags einstimmig beschlossen. Der Punkt 2 des Antrags liegt uns heute im Plenum vor.
Sicherheitsleistungen in der Abfallwirtschaft
Ich frage die Landesregierung:
1. Worin liegt der Sinn dieser Sicherheitsleistungen?
2. Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der Sicherheitsleistungen in Thüringen?
3. Wie ist der Stand der Hinterlegung dieser Sicherheitsleistungen?
4. Gibt es Ausnahmeregelungen für die Sicherheitsleistungen und nach welchen Kriterien werden sie erteilt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema beginnt heute eigentlich mit dem Titel „Investitionsvorhaben der Landesregierung“. Ich denke, wir sind uns alle klar, dass die Landesregierung kein eigenes Krankenhaus in Eisenach baut oder plant.
Deshalb gehe ich noch mal auf den Verfahrensweg ein und ich bin mir auch bewusst, dass Sie selbst wissen, im Bereich der Krankenhäuser haben wir ein duales Finanzierungssystem. Der laufende Betrieb wird aus den Sätzen der Kassen finanziert, Investitionen werden aus Steuergeldern der Länder gefördert. Auch im SGB V ist klar geregelt und differenziert nach Krankenhäusern. Da ist erstens einmal differenziert nach den Unikliniken, Hochschulkliniken, zweitens den Plankrankenhäusern und drittens Krankenhäuser, die einen Versorgungsauftrag mit den Verbänden der Krankenkassen der Länder abgeschlossen haben. Wie ich weiß, ein solches Haus gibt es in Thüringen nicht. Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes sind die Länder verpflichtet, Krankenhauspläne zu erstellen, auf der einen Seite bedarfsgerecht die Versorgung durchzuführen, aber auch leistungsfähige eigenverantwortliche Krankenhäuser sicherzustellen und drittens sozial tragbare Pflegesätze zu gewährleisten.
Auch wir im Thüringer Landeskrankenhausgesetz schreiben dem Land vor, einen eigenen Landeskrankenhausplan zu erstellen. Über den Fünften diskutieren wir oder das ist der vorliegende. Die Aufnahme in den Krankenhausplan ist aber auch gleichzeitig verbunden mit dem Abschluss eines Versorgungsvertrags. Das heißt, der Versorgungsvertrag eines Plankrankenhauses ist durch die Krankenhausplanung und die daraus zu erlassenden Feststellungsbescheide bestimmt. Verantwortlich in Thüringen ist der Krankenhausplanungsausschuss, der mit 15 Mitgliedern besetzt ist.
Doch nun zum Anliegen zurück - Errichtung eines Akutkrankenhauses der Marseille-Klinik. Die Absicht ist legitim. Es ist das Recht eines jeden Krankenhausträgers, sich mit neuen Ideen an den Planungsausschuss zu wenden. Nach meinen Informationen liegt auch ein mündlicher Antrag dort im Landeskrankenhausplanungsausschuss vor und dieser soll demnächst behandelt werden. Dabei sind natürlich die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fragen zu prüfen und dann erst ist die Zustimmung des Ausschusses möglich.
Am Schluss noch eine Bemerkung zu der fachlichen Beurteilung, Frauenklinik für Harninkontinenz:
Meine Damen und Herren, etwa 6 Mio. Frauen und Männer leiden bundesweit an dieser unangenehmen und gefürchteten körperlichen Einschränkung durch eine gestörte Blasenfunktion. Obwohl sich unsere Gesellschaft aufgeschlossen und aufgeklärt gibt, bleibt Inkontinenz immer noch ein Tabuthema. Menschen mit einer solchen Inkontinenz befürchten oft die Reaktion ihrer Mitmenschen, haben Angst vor Ablehnung und unfreundlichen oder herablassenden Kommentaren. Viele Menschen mit so einer
Krankheit schämen sich und deshalb sind sie auch unsicher. Doch nun zur Bewertung. Nach Einschätzung von Prof. Schubert, dem Direktor der Klinik in Jena, waren im Jahr 2006 etwa zwei Drittel aller Betroffenen Frauen und er äußert weiter: Schätzungsweise werden nur 15 Prozent aller Betroffenen fachkundig betreut. Das ist eine alarmierende Zahl. Erfreulicherweise wurden in den letzten Jahren neue Behandlungsmethoden, wie die minimalinvasiven Operationstechniken, die sogenannte Schlüssellochchirugie, entwickelt.
Der Krankenhausplanungsausschuss, meine Damen und Herren, muss sich mit diesen Fragen auseinandersetzen und sie prüfen und dann entscheiden, haben wir in Thüringen genügend Kapazität, um die Patienten mit höchster Qualität zu versorgen oder schließen wir uns auch der Einschätzung anderer Länder an, das an eine Spezialklinik zu geben, wobei natürlich eine fachliche Vernetzung mit anderen Krankenhäusern und Kooperationspartnern immer sicherzustellen ist.
Meine Damen und Herren, das sind die Fragen, die hier geprüft werden müssen. Ich sehe, das ist ein komplexes Thema und ich sehe auch, das geht seinen gesetzlich vorgegebenen Gang.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahre 2006 gab es auch in Thüringen Fälle von Kindervernachlässigung und -misshandlung mit Todesfolge. Die Landesregierung hat dazu ein 19-Punkte-Maßnahmeprogramm „Frühe Hilfe für Familien und wirksamer Kinderschutz in Thüringen“ beschlossen. Der Sozialausschuss hat sich damit in der Folge beschäftigt und eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt. Im September 2007 fasste der Landtag den Beschluss mit dem Titel „Thüringer Frühwarnsystem und Schutzkonzept für vernachlässigte oder misshandelte Kinder - Früherkennungsuntersuchung“ - Drucksache 4/3385 -. Darin wird die Landesregierung gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Wir behandeln heute zwei Gesetzentwürfe. Die SPDFraktion hat im Mai einen eigenen Gesetzentwurf in
der Drucksache 4/4121 „Thüringer Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern“ in den Landtag eingebracht, der diesen Antrag in seiner 50. Sitzung am 21. Mai 2008 federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und begleitend natürlich an den Justizausschuss überwiesen hat. Der Gesetzentwurf beabsichtigt, niedrigschwellige Angebote zur Förderung des Kindeswohls, den Aufbau regionaler Netzwerke und die Stärkung der Vorsorgeuntersuchungen unter Einbeziehung der Gesundheitsämter zu gewährleisten. Die Thüringer Landesregierung legte ihren Antrag mit dem Titel „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes“ mit der Drucksache 4/4249 im Juni 2008 dem Landtag vor, der ebenfalls an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wurde. Mit diesem Gesetz möchte die Landesregierung die Verbindlichkeit der U-Untersuchung erhöhen, indem die Meldedaten über die Teilnahme in einem Vorsorgezentrum zusammenlaufen und die Jugendämter eingebunden werden. Der Sozialausschuss hatte sich auf eine gemeinsame Beratung der beiden Anträge verständigt. Die mündliche Anhörung fand am 7. November statt. Darin wurden unterschiedliche Positionen vorgetragen, die ich kurz darstellen möchte.
1. Der Kinderschutz kann nur durch ein ganzes Paket an Maßnahmen erhöht werden.
2. Die Anzuhörenden beurteilten den Meldeweg über das Gesundheitsamt oder das Jugendamt unterschiedlich.
3. Die Nutzung von Sanktionen, das heißt, Entzug des Thüringer Erziehungsgeldes, wurde konträr vertreten.
4. Positiv wurde die Rolle der Familienhebammen hervorgehoben.
Das hat zu zwei Änderungsanträgen der CDU-Fraktion geführt. Die Änderungen betreffen die Möglichkeit, einen versäumten Termin bei den U-Untersuchungen zu heilen und zweitens die Rolle der Familienhebammen zu stärken.
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat am 5. Dezember den SPD-Antrag abgelehnt und den Antrag der Landesregierung mit den eingebrachten Änderungen mehrheitlich angenommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, psychiatrische Erkrankungen sind häufig. 9 Prozent der deutschen Bevölkerung leiden darunter. Die Weltgesundheitsorganisation weist psychische Erkrankungen als eine der führenden Ursachen für den Verlust an Lebensqualität weltweit aus, und zwar mit steigender Tendenz. Nach Statistiken der WHO leidet weltweit jeder Vierte, der eine ärztliche Praxis aufsucht, an einer behandlungsbedürftigen psychiatrischen Erkrankung. Eine repräsentative Studie in Deutschland im Jahr 1998 stellte fest, dass ca. 31 Prozent der Erwachsenen im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Störung leiden. Einer Auswertung der Techniker Krankenkasse zufolge ist die Zahl der eingewiesenen Versicherten zwischen 2003 und 2006 um 37 Prozent gestiegen.
Meine Damen und Herren, das Thüringer Psychiatriegesetz aus dem Jahre 1994 hat sich bewährt. Nach 14 Jahren ist nun eine Anpassung notwendig. Die Ministerin ist in ihrer Einbringungsrede auf die Veränderung in der Behandlung von psychisch Kranken eingegangen. Zahlreiche grundsätzliche Regelungen bleiben in dem Änderungsgesetz im Wesentlichen unverändert. Ich möchte sie nicht nochmals wiederholen, nur zwei Anmerkungen: Der Gesetzentwurf verstärkt die Stellung des psychiatrischen Dienstes im Rahmen einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und zweitens ist die Stärkung der Patientenrechte zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf einige Schwerpunkte aus der Gesetzesberatung eingehen. In der schriftlichen Anhörung, aber auch in zahlreichen persönlichen Gesprächen, speziell mit Herrn Dr. Serfling von der Thüringer Gesellschaft für Psychiatrie und Neurologie, wurde die Sorge vorgetragen, dass die psychiatrischen Kliniken künftig eher einer Maßregelvollzugseinrichtung ähneln würden. Das Gesetz beinhaltet wie die Psychiatriegesetze vieler anderer Bundesländer auch und so auch in der Kontinuität unseres eigenen Thüringer Psychiatriegesetzes aus dem Jahre 1994 die allgemein psychiatrische Versorgung und den Maßregelvollzug, ohne sie miteinander zu vermischen. Ich betone noch einmal, eine Vermischung dieser beiden völlig unterschiedlichen Unterbringungsformen ist, wie uns manchmal bei der Anhörung so unterstellt wurde, keinesfalls beabsichtigt.
Der Sozialausschuss versuchte mit den von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungen dennoch
klarstellende Formulierungen dieser Befürchtungen und Sorgen, um diese zu entkräften. Ich möchte erwähnen, dass wir - das wurde auch bereits gesagt im Sozialausschuss in der vergangenen Sitzung am letzten Freitag - im gemeinsamen Ringen um bestmögliche Lösungen auch weitere Änderungsvorschläge, die uns aus der Anhörung vorgetragen wurden, unterbreitet haben und diese auch heute Ihnen vorliegen. Ich möchte nicht im Einzelnen darauf noch einmal eingehen. Schließlich hat der Ausschuss dem Gesamtgesetzeswerk einstimmig die Zustimmung gegeben.
Meine Damen und Herren, in den letzten Tagen, am 4., aber auch am 8., das hieß vorgestern, ging uns ein weiteres Schreiben des Sprechers der AG Gesundheitspsychiatrie zu. Herr Dr. Serfling hat diesbezüglich mehrfach mit Herrn Panse gesprochen und sich an uns gewandt. Wir haben auch über seine Anliegen im Ausschuss gesprochen. Es war im Ausschuss in seinem Schreiben vom 4. auch die Bitte zum Passus in § 7 vorgetragen in einer etwas anderen Form. Er schreibt aber nun in seinem Brief vom 8., dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht seine Zustimmung finden, speziell der § 7 Abs. 2 wird kritisiert, der die Voraussetzungen an die Einrichtungen, in denen psychiatrisch Kranke behandelt werden, regelt. Es werden vom ihm nun neue Formulierungsvorschläge gemacht. Ich möchte auf den Unterschied eingehen. Die jetzige Form des § 7 Abs. 2 heißt: „Die Krankenhäuser haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die Betroffenen der Unterbringung nicht entziehen.“ In seinem Vorschlag, dem sich heute auch DIE LINKE anschließt, heißt es: „Krankenhäuser haben geeignete Maßnahmen“ - so weit identische Formulierung, nun aber - „zu treffen, dass sich der Betroffene der Unterbringung nicht entzieht.“ Das heißt, Sie merken, die Unterschiede in der Formulierung sind minimal. Im Gesetzentwurf der Landesregierung heißt es im ersten Teil: „Die Krankenhäuser haben Maßnahmen sicherzustellen.“ Im Vorschlag der LINKEN heißt es: „Maßnahmen zu treffen“. Und ich möchte noch auf einen zweiten Teil hinweisen. Während das Gesetz der Regierung im Plural „die Betroffenen“ anspricht, wird hier in dem Vorschlag nur „der Betroffene“ angesprochen. So weit die Unterschiede.
Meine Damen und Herren, auch Juristen wurden befragt, gibt es hier wesentliche Dinge, die einen Missbrauch des Gesetzes und eine Falschauslegung uns unterstellen können. Ich habe ein Nein bekommen, meine Damen und Herren, deshalb werden wir uns diesem Änderungsantrag nicht anschließen. Ich habe auch einige Probleme mit der plötzlichen Begründung der UN-Behindertenkonvention, wenn sich die beiden Formulierungen nicht wesentlich ändern. Dennoch möchte ich auf die minimalen Inhalte jetzt eingehen. Herr Dr. Serfling hat eine Formulierung aus
dem Unterbringungsgesetz des Landes RheinlandPfalz vorgeschlagen, das ebenfalls die Formulierung „zu sichern“ beinhaltet. Es wurden dort aber weitere Ansätze gewählt, die deutlich machen, dass eine Wiedereingliederung des Patienten ermöglicht werden soll. Die Formulierung im Gesetzentwurf der Landesregierung, der sich die CDU anschließt, muss aber im Kontext des gesamten Gesetzes gesehen werden. In § 10 Abs. 1 des Entwurfs ist formuliert, dass Beschränkungen für Patienten diesen nicht mehr und länger als notwendig beeinträchtigen dürfen. In § 13 Abs. 1 ist ausgeführt, dass die Unterbringung nach Möglichkeit in offener und freier Form durchgeführt werden soll, soweit der Zweck der Unterbringung dies zulässt.
Meine Damen und Herren, ich vermute, Dr. Serfling hat die vorgeschlagene Formulierung nicht in diesem Zusammenhang gesehen. Zum einen geht es bei der streitbefindlichen Regelung in § 7 Abs. 2 um Patienten, die gegen oder ohne ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Für Patienten beispielsweise, die freiwillig im Krankenhaus behandelt werden, gelten diese Sicherungsmaßnahmen nicht. Bei Patienten, die z.B. suizidgefährdet sind, müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wie dies im Einzelnen erfolgt, bleibt aber der Klinik selbst überlassen und wird sich durch das Wort „sicherzustellen“ auch nicht anders ergeben.
Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Gesetzesformulierung gewählt, um keine Sicherungsstufen oder Grundvoraussetzungen der Art und Weise der Sicherung vorzuschreiben. Sicherungsmaßnahmen der Krankenhäuser sollen sich am Krankheits- und Gefährdungsgrad der Betroffenen orientieren und müssen geeignet sein, ein Entweichen zu verhindern. Dies kann durch gesicherte Türen, aber auch durch einen verstärkten Personaleinsatz erfolgen. Dies bleibt den Kliniken selbst überlassen. Investitionen baulicher Art hat unsere Formulierung nicht zur Folge.
Meine Damen und Herren, ich habe versucht, gerade diesen neuerlichen Vorschlag noch einmal differenziert zu beleuchten, und gehe davon aus, dass der Formulierungsvorschlag der Landesregierung hier geeignet ist. Wir werden deshalb den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen. Die CDU-Fraktion wird sich dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den im Sozialausschuss vorgetragenen Änderungen anschließen und ihm zustimmen. Vielen Dank.
Althaus, Dieter; Bärwolff, Matthias; Baumann, Rolf; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Berninger, Sabine; Blechschmidt, Andrè; Bornkessel, Rolf; Buse, Werner; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Doht, Sabine; Döllstedt, Monika; Döring, Hans-Jürgen; Eckardt, David-Christian; Ehrlich-Strathausen, Antje; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fuchs, Ruth; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Prof. Dr. Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Gumprecht, Christian; Günther, Gerhard; Dr. Hahnemann, Roland; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hennig, Susanne; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Huster, Mike; Jaschke, Siegfried; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Krapp, Michael.
Dieter Althaus, Matthias Bärwolff, Rolf Baumann, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Ralf Bornkessel, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Monika Döllstedt, Hans-Jürgen Döring, David-Christian Eckardt, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Gerhard Günther, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Ralf Kalich, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp,
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Eckardt, ich möchte gleich zu Beginn sagen, diese negative Betrachtungsweise in Bezug auf die Situation der Pflege teile ich nicht und sicherlich auch sehr viele nicht, die damit zu tun ha
ben. Selbst Herr Kubitzki hat zahlreiche positive Dinge hier angesprochen und die Ministerin hat in ihrem Bericht doch sehr umfangreich auch darüber berichtet.
Um es noch mal zu sagen zu Beginn: Bei der Pflegeversicherung handelt es sich nicht um eine Vollversicherung, sondern um eine Teilversicherung. Eine Pflege im Alter oder im Notfall bleibt nach wie vor in der persönlichen Verantwortung. Die Pflegeversicherung greift dort ein, wo der Einzelne finanziell oder organisatorisch überfordert ist. Ich möchte neben dem Dank gegenüber den Mitarbeitern, die in der Pflege tätig sind, auch an dieser Stelle vor allen Dingen den Ehefrauen oder Ehemännern, den Kindern oder Angehörigen danken, die ihre Familienangehörigen mit nahezu unendlicher Kraft pflegen, und dies oft ohne viel Aufmerksamkeit vonseiten der Öffentlichkeit. Ich denke, das bedarf auch eines Dankes.
Ja, bitte.
Herr Eckardt, dann haben Sie sich sehr undeutlich ausgedrückt. Dieser Eindruck hat sich mir so vermittelt.
Ach, das denken Sie doch falsch.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf acht der im Antrag gestellten Fragen, auf Analysen und bisherige Erfahrungen eingehen.
1. Ich bin der Meinung, die Pflege weist in Thüringen einen guten Stand auf und sie befindet sich auf einem hohen Niveau. An die Pflegesituation in den 80er- oder 90er-Jahren können sich die meisten von uns noch bildhaft erinnern. Ich möchte auf eine Schilderung von Beispielen, wie die Darstellung eines Bauzustandes der Heime oder die Beschreibung des Raumklimas bei einer Belegung von mehr als zehn Bewohnern hier verzichten. Seit Anfang der 90er-Jahre hat sich im Freistaat ein leistungsfähiges, ambulantes und stationäres Versorgungsnetz entwickelt. In Thüringen sind im Bereich der Pflege immerhin jährlich die Mitarbeiterzahlen gewachsen. Laut statistischem Jahrbuch sind da im Augenblick 18.000 Mitarbeiter in der Pflege tätig, und dies mit hohem Engagement und großem persönlichen Einfühlungsvermögen.
Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen in Thüringen beträgt 2,9 Prozent. Die Pflegequote liegt damit 0,3 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Die ambulanten Pflegeleistungen liegen mit 23,1 Prozent wiederum genau im Bundesdurchschnitt. Es ist zur Beurteilung der Pflegesituation neben dieser Pflegequote auch die Betrachtung der Art, der Struktur der Pflege notwendig.
Meine Damen und Herren, ich schätze ein, die Menschen in Thüringen können sich auf ein leistungsfähiges Pflegenetz im ambulanten und im stationären Bereich verlassen und wenn Sie in die Kommunen gehen und dort die Pflegeberichte nachlesen - Sie wissen, jeder Landkreis erstellt dort jährlich einen Pflegebericht - wird das auch sehr deutlich zum Ausdruck kommen.
2. Die zahlreichen Investitionen in den vergangenen Jahren führten schnell zu gleichen Bedingungen für die Pflegebedürftigen in Thüringen. Durch ein sehr umfangreiches gewaltiges Investitionsvolumen des Bundes und des Landes entstanden in kurzer Zeit zahlreiche neue Pflegeheime in ganz Thüringen. In Thüringen wurden - wie wir hörten - über 660 Mio. € Fördermittel in die Heime verbaut. Durch das hohe Fördervolumen wurde eine sehr große Anzahl an neuen Pflegeheimplätzen mit hochwertiger Ausstattung geschaffen. Heute können wir nahezu auf 20.000 Plätze in über 250 Heimen verweisen.
Sicherlich, die Investitionen sind damit erstmal vonseiten der öffentlichen Hand am Ende. Aber wenn Sie verfolgen - und das ist in jedem Landkreis zu verzeichnen -, wie viele Privatinvestoren nachfragen - und da wird wohl kaum einer der Abgeordneten nicht schon so eine Nachfrage in seinem Büro gehabt haben: „Ich möchte neue Pflegeeinrichtungen bauen, wie geht das Ganze, wo gibt es sinnvolle Plätze, wie ist denn der Bedarf?“ -, dann kann man sehen, dass hier eine große Nachfrage ist und
dass damit jetzt erst einmal der Bedarf gesättigt ist, aber für die Zukunft hier Privatinvestitionen zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, deshalb auch meine Aussage.
3. Es gibt in Thüringen keinen Pflegenotstand, sondern wir haben ein ausreichendes Pflegeangebot. Die Ministerin hat es eben anhand der Zahlen dargestellt. Durch die errichteten Heime kann der aktuelle stationäre Pflegebedarf abgedeckt werden. Die Heime arbeiten effizient, immerhin mit einem Auslastungsrad - nach den statistischen Aussagen - von 93,7 Prozent.
Sicherlich wird die demographische Entwicklung zu einem künftigen Bedarf führen. Der Geschäftsführer von TSN emnid drückt die zukünftige Situation der Pflege mit drei Zahlen aus: 20, 40, 60. In 20 Jahren werden 40 Prozent der Deutschen über 60 Jahre sein. Da bleiben wirklich die Fragen, wie hoch wird der Bedarf sich genau dann entwickeln? Die Sozialhilfeträger - ich hatte es schon gesagt - versuchen diese Frage konkret für ihren Sozialraum zu beantworten. Die zweite Frage, das ist wirklich eine Frage der Zukunft: Wer wird uns dann pflegen?
4. Meine Damen und Herren, der Grundsatz ambulant vor stationär im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz entspricht den Prinzipien der Menschenwürde. Es ist unser aller Ziel, die älteren, pflegebedürftigen Menschen möglichst in ihrer gewohnten Umgebung zu betreuen und zu pflegen. Damit soll stationäre Pflege möglichst erst dort einsetzen, wo der Einzelne, der Betreuende auch mit Hilfe von professioneller ambulanter Hilfe überfordert ist. Dies hat für mich etwas mit Menschenwürde zu tun. Durch das neue Gesetz werden die ambulanten Leistungen und die Leistungen im stationären Fall für die Pflegestufe III angehoben. Die Nichtanhebung, beispielsweise der stationären Pflegestufen I und II, folgt dem Grundsatz, dort, wo Bedarf ist, zu reagieren und dort, wo Ambulante sind, auch diese zu stärken. Ich denke, damit sollen möglichst viele Patienten in ihrer häuslichen Umgebung betreut werden können.
5. Die aufsuchende Pflegeberatung ist ein Herzstück der Patientenberatung. Das Leistungssprektrum an Pflegeleistungen ist inzwischen immer umfangreicher geworden. Deshalb ist die Pflegeberatung ein Herzstück der Reformen. Darin werden die Pflegekassen verpflichtet, eine Pflegeberatung anzubieten, die sogenannten Fallmanager werden individuelle Versorgungspläne erarbeiten. Ich weiß von der AOK Plus, sie hat inzwischen 20 Pflegeberater qualifiziert und diese sind auch bereits im Einsatz, aber auch in Thüringen, dann fragen Sie nach, ganz konkret.
Herr Kubitzki und auch Herr Eckhardt, Sie sind eingegangen auf die Frage der Pflegestützpunkte. Diese verfolgt ja die Frage, wann entsteht eine Nachfrage nach Pflege.
Diese entsteht 1. in einer Akutsituation, wo ein Patient ins Krankenhaus kommt, dort behandelt wird und nicht nach Hause entlassen werden kann, weil er wirklich einer Pflege bedarf. Dann gibt es dort bereits in den meisten Krankenhäusern einen Koordinator, der dies tut und sich dort um den konkreten Fall kümmert.
2. Die Kasse hat dort auch sehr große Angebote gemacht, und zwar jeweils die spezielle Kasse für den Patienten. Wenn wir nun in den Pflegestützpunkt gehen und sagen, nur heute hat die AOK ihren Sprechtag, morgen hat die Techniker-Krankenkasse ihren Sprechtag, aber der Patient kommt genau zum AOKSprechtag, da muss der sagen, kommen Sie mal wieder, bei uns wäre das so. Ich denke, hier ist die gezielte Beratung, die vonseiten der Kassen erfolgt, wesentlich effizienter und besser. Und die zweite Seite, wenn jemand in die Situation der Pflege kommt, das ist dann, wenn es ein allmählicher Prozess ist, entweder er fragt selbst nach und dann schaut er nach der Umgebung oder einer der Verwandten fragt nach und sagt, ich kann die körperliche Belastung und die umfangreiche Belastung nicht mehr leisten, also brauche ich hier Hilfe von professionellen Helfern. Da sage ich, da ist über etwas noch gar nicht hier gesprochen worden und das ist die Ärzteschaft. Die meisten Patienten - seien wir doch einmal ehrlich - werden von dem Hausarzt betreut und der Hausarzt sagt ihnen - und das nach wie vor -, wann er hier einen Anspruch hat. Er kann den Patienten über lange Zeit begleiten, er weiß, wie sein körperlicher Entwicklungsprozess vor sich geht und kann sagen, pass auf, auch wenn du noch keine Pflegestufe hast, kannst du schon im Vorfeld dieser Pflegestufe Leistungen von deiner Kasse in Anspruch nehmen. Das kann sein, indem bestimmte Betreuungsthemen hier aufgegriffen werden oder auch indem meinetwegen ein Badlifter oder verschiedene andere Dinge von der Kasse finanziert werden. Es gibt also viel mehr und da haben wir ein Beratungsnetz. Das dritte Beratungsnetz ist wirklich bei den Kommunen.
Meine Damen und Herren, die Frau Ministerin hat es wirklich ausführlich dargestellt und ich merke, wir sind gar nicht weit auseinander bei der Frage der Pflegestützpunkte. Dort, wo es vor Ort nicht funktioniert, muss man das tun und da müssen auch die Patienten sagen, wir wollen so etwas haben. Ich denke, da wird auch jegliche Unterstützung geboten, aber dort jetzt künstlich aufzupfropfen, indem wir mal eine Planung machen, jeder muss erst einmal das vorweisen, halte ich für nicht angezeigt. Man
kann auch über virtuelle, über alle möglichen Dinge noch reden. Es gibt noch viele Modelle, über die wir hier diskutieren können.
6. Die Anzahl der Pflegebedürftigen, ich hatte es schon gesagt, wird auch zukünftig weiter ansteigen. Die Zahl jener, die Pflege brauchen, wird aufgrund der demographischen Entwicklung bis 2020 wahrlich in diesem Bereich im Verhältnis 20:40:60, wie bereits genannt, ansteigen. Wenn alle Versuche, dies genau festzustellen, unsichere Spekulationen bergen, der Trend gilt als sicher. Es wird ein Mehr an häuslicher und ambulanter Pflege geben müssen, meine Damen und Herren, da bin ich mir sicher. Gleichfalls werden auch mehr stationäre Pflegeplätze entstehen; ich habe schon darauf hingewiesen, private Investoren sind hierzu wirklich bereit.
7. Die Betreuung von Demenzkranken in Pflegeheimen führt zu einer deutlichen Verbesserung. Mit dem neuen Gesetz werden gesonderte Angebote für Demenzkranke möglich sein. Das Hauptziel einer erfolgreichen Demenzbehandlung, die sowohl Gedächtnisstörungen als auch Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt, muss sein, dem Demenzkranken noch möglichst viele gute Tage zu verschaffen. Deshalb wird die Behandlung auch auf zwei Säulen beruhen, eine beinhaltet den erhöhten Pflegebedarf.
8. Wie sind wir darauf vorbereitet, Qualität und Transparenz besser zu realisieren? Ich denke, die Sicherung der Pflegequalität umfasst ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die das neue Gesetz ermöglicht. Neben der Eigenkontrolle, neuen Qualitätsstandards spielen auch Qualitätsprüfungen und Kontrollen eine große Rolle. Beim Pflegeforum mit ambulanten und stationären Leistungserbringern in meinem Wahlkreis in einem Pflegeheim mit immerhin über 50 Interessierten konnte ich vonseiten des MDK erfahren, dass diese auf diese neuen Anforderungen gut vorbereitet sind. Sicherlich gibt es auch Kritikpunkte, die beispielsweise in Form der Prüfberichte, die erstellt werden müssen, liegen, die zu viel Bürokratie beinhalten. Aber, ich denke, das ist ein Trend, der dafür sorgt, dass mehr Augenmerk dem Patienten gewidmet wird.
Meine Damen und Herren, in Thüringen existieren bereits zahlreiche, umfangreiche Leistungen im Pflegebereich. Die Pflege hat einen hohen Stand. Die Pflegereform hat eine Reihe von Erleichterungen und Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen, für ihre Familien und auch für die Pflegekräfte zum Inhalt. Das Gesetz betritt in einzelnen Bereichen Neuland. In zahlreichen Veranstaltungen wurden erste Erfahrungen und anstehende Fragen aus der Praxis, die zwischen Kassen, Pflegediensten im MDK oder den Kommunen auftreten, diskutiert. Ich appelliere, auch wenn nicht alle Fragen heute hier ange
sprochen werden können, man sollte vor Ort das konkrete Gespräch nutzen, das hilft unseren Pflegebedürftigen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es vorweg sagen, im Gegensatz zu der von Herrn Kummer vorgetragenen Kritik begrüßen wir das neue Wassergesetz. Sicherlich, meine Damen und Herren, wir haben darauf lange gewartet. Lassen Sie mich hier auf vier Punkte eingehen, die mir wichtig sind.
Erstens ist es das Thema Kleinkläranlagen. Ja, das ist eine echte Neuerung in unserem Thüringer Wassergesetz. Die Einbeziehung von Kleinkläranlagen in die Abwasserentsorgung entspricht einer auch von uns seit Langem erhobenen Forderung von der CDU. Der Gesetzgeber legt hier aber gezielt die Verantwortung in die Hand der Verbände. Man soll vor Ort nach der Überarbeitung dieser Abwasserbesei
tigungskonzeption entscheiden, wo der Einsatz von Kleinkläranlagen sinnvoll und zulässig ist. Der Einsatz von Kleinkläranlagen ist meiner Meinung nach dort sinnvoll, wo der Anschluss an eine zentrale Kläranlage wirtschaftlich nämlich nicht zu vertreten ist. Derzeit weist Thüringen einen Anschlussgrad von 76 Prozent auf. Aufgrund der dezentralen ländlichen und kleingliedrigen Siedlungsstruktur und des zukünftig zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs würde der komplette Anschluss aller noch zu bebauenden oder anzuschließenden Grundstücke, das sind nämlich 24 Prozent, nach Aussagen von Fachleuten genauso viel kosten wie bisher investiert wurde. Das ist von der Gemeinschaft nicht finanzierbar. Deshalb muss man stärker auch auf neue Lösungen, auf dezentrale Lösungen, auf Einzelkläranlagen und auf Gruppenlösungen setzen.
Meine Damen und Herren, uns allen liegt ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt am Herzen. Innerhalb von zehn Jahren wurde aufgrund der EU-Richtlinie der Eintrag von Nährstoffen in Fließgewässer bei Phosphor um 90 Prozent, bei Stickstoff um 75 Prozent vermindert.
Ja, bitte.
Ihre Frage stimmt mit der Realität an vielen Stellen überein. Es war sinnvoll, zunächst zentrale Anlagen, dort, wo ein hoher Anschlussgrad möglich war, zu errichten. Ich gehe auch noch mal darauf ein. Aber, ich denke, jetzt muss man eine Alternative gehen. Es wird nicht die Regel sein, sondern nur dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ich denke schon, dass der Verband auch auf den Bürger schauen muss; denn er muss sich ganz konkret auch der Verantwortung stellen.
Meine Damen und Herren, ich war gerade bei der umweltpolitischen Darstellung. Die aus dem Jahr 1991 stammende EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalen Abwässern enthält die Grundanforderung auch an die biologische Abwasserbehandlung. Deshalb mussten zunächst Kläranlagen in Gemeinden - jetzt komme ich darauf zurück - von mehr als 10.000 Einwohnerwerten errichtet werden. Das war richtig vom Freistaat, zunächst zentrale Anlagen zu fördern.
Meine Damen und Herren, vollbiologische Kleinkläranlagen stellen eine echte Alternative in Einzelfällen dar. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung unserer Umwelt, zumal die vorhandenen, nicht ertüchtigten Kleinkläranlagen 86 Prozent der Gewässerbelastung verursachen. Nun ist Handeln geboten. Nach meinem Wissen gibt es 75 zugelassene Anlagentypen in einem Kostenbereich nicht, wie Sie sagten, von 5.000 €, sondern von 2.500 bis 5.000 €, wie ich mich versichern konnte.
Ich sehe im Moment neben der Einzelkleinkläranlage besonders in Gruppenlösungen eine echte Alternative. Dies muss aber letztlich vor Ort entschieden werden. Das Land - und ich denke, das ist jetzt ein ganz wesentlicher Schritt - wird bei der Errichtung von Kleinkläranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 1.500 € fördernd helfen. Das hat das Ministerium bereits angekündigt. Ich denke, das ist ein Systemwechsel. Das Land fördert nämlich erstmals auch Privatpersonen. Es ist richtig, die Bürger besonders im ländlichen Raum nicht allein zu lassen. Der Freistaat hat eine Verantwortung, wie Sie gesagt haben, für alle Bürger. Ich denke, er übernimmt sie auch hier fördernd.
Eine Anmerkung zu Ihnen, Herr Kummer: Wir sehen die Entwicklung nicht wie Sie negativ und ablehnend, sondern eher positiv. Natürlich wird man sich über das eine oder andere Detail, vielleicht auch die Verantwortlichkeiten für den Betrieb, für die Über
wachung von Kleinkläranlagen streiten und auseinandersetzen können. Wir haben uns im Umweltkreis mit Verantwortlichen aus den Verbänden zusammengesetzt und nach praktikablen Lösungen gesucht. Wir wissen auch, dass Kleinkläranlagen aufgrund der nichtkontinuierlichen Abwasserfracht ihre technischen Grenzen aufweisen. Dennoch halten wir den Weg, den beispielsweise auch Sachsen schon gegangen ist, für richtig.
Wir wollen finanziell verantwortbare, bürgerfreundliche Lösungen hier finden. Ich denke, das ist kommunale Verantwortung. Die Verbände haben nun gegenüber dem ersten Referentenentwurf nicht nur ein halbes Jahr, sondern acht Monate Zeit, ihre Zielplanung zu überarbeiten und wer heute beginnt, der hat vielleicht sogar ein ganzes Jahr Zeit.
Meine Damen und Herren, nun ein zweites Thema und das sind die 56 - wie sie der Minister genannt hatte - herrenlosen Speicher. Das ist sicherlich eine unendliche Geschichte. Ich bin froh, dass nun ein konstruktiver Vorschlag vorliegt, der Bewegung in das Thema bringt und das Problem zu lösen hilft. Ich weiß, dass einzelne Bürgermeister von weiteren sogenannten herrenlosen Speichern sprechen, die - wenn ich Einzelfälle schon nachgesehen habe - sicherlich nicht in diese Kategorie fallen. Ich denke, wir werden uns darüber im Ausschuss unterhalten und das sorgsam prüfen.
Ein drittes kontroverses Thema sind die Uferstreifen unserer Gewässer. Bisher war im Thüringer Wassergesetz die Breite für Uferstreifen bei Gewässern erster Ordnung bei zehn Metern und bei Gewässern zweiter Ordnung bei fünf Metern geregelt. Diese Regelung ist nun im vorliegenden Entwurf entfallen. Der Minister hat - und ich denke, das ist auch von seiner Position klar - heute nochmals dargelegt warum. Wir wissen auch um die Kritik der Umweltverbände, die nun eine Art Raubbau befürchten. Ich denke, das darf nicht der Fall sein. Die Streichung heißt nämlich nicht, dass wir den Schutz der Uferstreifen aufgeben. Der Schutz der Uferstreifen ist sicherlich an vielen anderen Stellen gesetzlich geregelt, wie es der Minister dargestellt hat. Ich kenne auch selbst die Schwierigkeiten im Umgang mit dem bisherigen Gesetz. Wir haben im Landkreis Altenburg mit der Umweltbehörde versucht, im Nachhinein beispielsweise solche Abstandsflächenregelungen einzuführen, um beispielsweise auch den Bodeneintrag in das Gewässer zu reduzieren. Ich sage Ihnen, behördlich konnten wir nichts erreichen, weil uns in jedem Fall immer der Beweis fehlte oder nicht gelungen ist, warum der Uferstreifen plötzlich nicht mehr zehn Meter, sondern nur noch sechs Me
ter betrug - ist das vorsätzlich, ist das schon lange so. Deshalb war es uns nicht möglich, das zu bringen. Wir hatten an einer Stelle nur Erfolg oder an zwei Stellen: Entweder es war möglich, über Fördermittel dies zu erreichen und der zweite Weg, dort, wo der Bauer Einsicht hatte, konkret sagte, okay, ich tue es, weil der Bodenabtrag eigentlich mir schadet und sage, dann verzichte ich auf diese Ackerfläche und verbreitere den Randstreifen.
Viertens, am Schluss, eine Anmerkung zum Hochwasserschutz: Ja, das Gesetz zielt auf eine Verbesserung des Hochwasserschutzes, indem es das Bundesrecht nun für Thüringen äquivalent umsetzt. Nun ist es notwendig, Hochwasserschutzpläne durch die Wasserbehörden zu erstellen. Ich denke, das ist ein sinnvoller Weg. Meine Damen und Herren, am Schluss, ich sage es noch mal, wir begrüßen das Gesetz. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzes an den Umweltausschuss und begleitend an den Landwirtschaftsausschuss, die Federführung soll beim Umweltausschuss liegen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wieso haben wir eigentlich diese Aktuelle Stunde nochmals zum Gesundheitsfonds heute hier aufgerufen? Die Frage wurde mir in den letzten Tagen häufig gestellt. Das Thema Gesundheitsreform und der damit verbundene Gesundheitsfonds sind brandaktuell und uns zu wichtig, um große Teile der Diskussion in kleinen Runden zu führen. Zudem ergeben sich ständig neue Informationen, aber auch Initiativen der einzelnen Landesregierungen. Mit der
Aktuellen Stunde wollen wir die gegenwärtigen Bemühungen veröffentlichen und so mehr Transparenz in das, was zu erwarten ist, aber auch in die zukünftigen Entscheidungen, die wir vielleicht noch beeinflussen können, schaffen. Ich denke, das ist im Sinne unserer Thüringer Bürger. Die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes für alle Versicherungen macht vor dem Hindergrund der Transparenz und der Vergleichbarkeit, das heißt mehr Wettbewerb auch der Kassen untereinander, einen Sinn. Insofern haben Sie wahrlich recht. Zu dieser Transparenz, die im Übrigen auch bei den Leistungserbringern gefordert wird, gehört auch mehr Transparenz in den Krankenkassen selbst. Von einigen Kassen wurden in der Vergangenheit durchaus Mechanismen praktiziert und leider Gottes auch von mancher Aufsicht geduldet, bei höherem Finanzbedarf lieber mehr Schulden zu machen als die Beiträge zu erhöhen. Die AOK Thüringen und die Thüringer Aufsicht haben in den vergangenen Jahren sehr verantwortlich gearbeitet und gehandelt, denn Schulden von gestern sind Beiträge von heute. Mit dem allerorts gescholtenen Fonds soll nun ein Schnitt erfolgen. Mehrausgaben, meine Damen und Herren, im Gesundheitssystem und ein Anstieg der Beiträge sind vor allem auf die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen zurückzuführen und sind unabhängig von der Einführung des Fonds notwendig. Leider werden verschiedene Themen, die im Wesentlichen nicht mit der Einführung des Fonds in Verbindung stehen, verknüpft und vermischt und belasten das Thema negativ. Da sind erstens die Mehrausgaben im Gesundheitsbereich durch die von Frau Schmidt in Ulm zugesagten Mehrausgaben für die ambulant tätigen Ärzte in Höhe von 2,5 Mrd. €, zweitens die Mehrausgaben im Bereich der Arzneimittel durch Übernahme zusätzlicher Leistungen für die Versicherten und natürlich auch die mit der Tarifsteigerung verbundenen Mehrbelastungen der Krankenhäuser mit einer Summe von etwa einer Milliarde. Das allein zeigt, dass diese Mehrausgaben zu Beitragssteigerungen führen müssen, denn woher soll das sonst kommen? Es wird uns derzeitig ein Beitragssatz von über 15 Prozent prognostiziert. Das Bundesversicherungsamt wird die genauen Zahlen erst im IV. Quartal vorlegen und dann auch bestimmen können. Vor diesem Hintergrund werden mit der Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes auch die Beiträge der meisten Versicherungen in den Thüringer Krankenkassen, aber auch für die Thüringer Unternehmen steigen und das sogar in erstaunlicher Höhe. Für Krankenkassen, die aufgrund ihrer Versicherungsstruktur Ausgaben haben, wurde der krankheitsorientierte Risikostrukturausgleich eingeführt. Diese Kassen erhalten besondere Zuschüsse, dieses Prinzip ist für Kassen nicht neu, denn es gilt für bundesweit organisierte Kassen bereits jetzt.
Unsere Gesundheitsexperten in Thüringen haben den Gesetzgebungsprozess bisher auch kritisch begleitet. Thüringen hat - und da haben Sie recht - im Gesundheitsfonds in Anbetracht von Zahlen und Berechnungen eines Gutachtens vom 31. Januar vorigen Jahres zugestimmt, dass für das Land keine zusätzlichen Kosten zu erwarten waren. Im damals aktuellen Gutachten der Professoren Rürup und Wille zeichneten sich Mehreinnahmen von 36 Mio. € ab. Etwa ein Jahr später hat die Bundesministerin Frau Schmidt ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben, in dem nämlich die gleichen Gutachter zu einem ganz anderen Ergebnis kamen. Vor diesem Hintergrund, dass übermäßig regionale Belastungen von der Einführung des Gesundheitsfonds vermieden werden sollten, wurde die Konvergenzklausel eingeführt. Die Beitragseinnahmen von 2002 in einem Bundesland werden hierbei um die Ansprüche und Zahlungsverpflichtungen aus dem Risikostrukturausgleich bereinigt und um die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen erhöht. Das so ermittelte Ergebnis wird mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds verglichen, das ist die Differenz - höher als 100 Mio. €. Die soll durch eine Zuweisung an die Kassen und die Versicherungen erhöht oder gekürzt werden.
Für Thüringen und auch Sachsen würde sich demnach ein Minus am Ende, für Thüringen konkret von 129 Mio. € - wie wir eben in der Fragestunde hörten - ergeben.
Meine Damen und Herren, diese Themen bedeuten, dass die Thüringer Landesregierung aktiv werden und handeln muss. Ich begrüße, dass dies durch die Ministerin und den Minister geschehen ist und damit Thüringen, ich sage, nicht mehr zu den Benachteiligten gehört, sondern gleich behandelt wird. Solidarität um jeden Preis ist nicht möglich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns im Landtag bereits mehrfach mit dem Thema Funktionalreform beschäftigt. Konkret ging es in der Aktuellen Stunde im Plenum im September vorigen Jahres um das Verfahren der Kommunalisierung von Landesaufgaben. Ich habe damals 16 Aussagen zur Kommunalisierung dieser Landesaufgaben formuliert und mich klar zur Kommunalisierung bekannt. Auf einzelne Punkte werde ich auch heute wieder eingehen.
Meine Damen und Herren, die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts ist mehr denn je von einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung abhängig. Darum gilt es grundsätzlich, dass Verwaltungsstrukturen angesichts fortschreitender Entwicklung immer wieder hinterfragt und damit auch auf ihre Funktionalität hin beleuchtet werden müssen.
Zweitens muss die Wirksamkeit einer durchgeführten Reform in einem angemessenen Abstand überprüft werden. Eine Analyse nach wenigen Tagen ist zwar möglich, die Aussagekraft ist jedoch gering. Eine leistungsfähige moderne Verwaltung muss den Anforderungen der Bürger und anderen Akteuren aus unserer Gesellschaft, Wirtschaftsunternehmen oder Sozialverbänden entsprechen. Das ist ihre Funktionalität. Ich sage noch einmal: Eine leistungsfähige Verwaltung für Bürger und Wirtschaft ist unser Ziel. Hier wird klar, was bereits im September vergangenen Jahres gesagt wurde. Im Mittelpunkt unserer Verwaltungsreform steht der Mensch, steht der Bürger und unsere Bürger sollen einen lokalen und kompe
tenten Ansprechpartner für ihre Belange finden, einen Ansprechpartner, der sie berät und der sachgerecht und zeitnah entscheidet.
Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land werden in Zukunft kompetente Ansprechpartner in ihrer Nähe antreffen, dazu trägt die Kommunalisierung bei.
Der Freistaat hat in den letzten 18 Jahren bereits mehrere Kommunalisierungsverfahren, ich sage, erfolgreich durchgeführt. Ich erinnere an die Kommunalisierung der Ordnungsbehörden, der Gesundheitsämter, der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, die Reform bei der Kommunalisierung des Veterinärwesens oder auch die Kommunalisierung der Sozialhilfe.
Vergleiche der Verwaltungsstrukturen einzelner Bundesländer untereinander offenbaren eine große Differenziertheit und Vielfalt. Das zeigt, bei der Umsetzung eines Ziels, eine leistungsfähige bürgernahe Verwaltung herbeizuführen, gibt es viele Wege, denn viele Wege führen nach Rom. Bedeutend bei der Wahl der jeweiligen Struktur ist jedoch die Frage, welche Kriterien wir hierbei anlegen. Diese lassen dann je nach Kriterium den einen oder anderen Weg zu.
Ein Kernpunkt bei der Verwaltungsreform besteht darin, das Verhältnis zwischen Leistung und Wirkung des Verwaltungshandelns auf der einen Seite und dem Mitteleinsatz, das heißt Budgets oder Personalressourcen auf der anderen Seite zu verbessern. Es geht nicht allein um Einsparungseffekte, sondern um Effizienz. Dazu gehören nämlich weitere Schwerpunkte wie Rechtssicherheit, Kunden- und Bürgerorientierung oder auch die Bearbeitungsdauer. Das heißt - und ich darf hier Herrn Prof. Rosenfeld vom IWF Halle zitieren -: „Orts- und Sachnähe bei gleichzeitig straffer Verwaltungsstruktur, die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und die Dauer von Genehmigungen sind wichtige Rahmenbedingungen für unternehmerisches Wirken. Zudem haben Verwaltungsstrukturen in ihrer Organisation auch auf die Kostenbelastung der Unternehmen und der Wirtschaft Einfluss.“ Es heißt weiter: „Von daher sind Funktionalreformen eher als ein Mittel für eine Effizienzsteigerung als für eine Kostensenkung zu sehen, zudem sind Einsparungen erst mit einer zeitlichen Verzögerung möglich.“ Das ist der zentrale Punkt, der nicht im Antrag angesprochen wird, der von Ihnen mit dem Antrag sicherlich auch gern verschwiegen wird, wenn nicht gar völlig verkannt wird.
Eine abschließende Bewertung nach vier Wochen, meine ich, ist illusorisch. Dieses Verlangen, meine Damen und Herren, ist äußerst unsachgemäß. Hier
wird Polemik bemüht, ich denke, wenn klare Argumente fehlen.
Wenn man einen Kostenvergleich anstellen möchte, dann ist dieser echte äquivalente Gesamtkostenvergleich erst nach einem entsprechenden Zeitraum möglich.
Wenn Sie gern wollen, also ich habe Vertrauen auf Ihr Lebensalter.
Meine Damen und Herren, uns allen war bereits beim Umsetzungstermin klar, und das bereits vorher, dass der gewählte Weg der doppelten Freiwilligkeit, den die Landesregierung im Interesse der Mitarbeiter, aber auch der Kommunen gewählt hat, zu einem vorübergehenden Kostenmehraufwand im Personal- und im Sachkostenbereich führen wird.
Wie ich bereits im vergangenen Jahr betont habe, die Reform zeichnet sich eben gerade dadurch aus, dass sie den Menschen im Mittelpunkt behält. Damit ist sie für Menschen der betroffenen Behörden sozialverträglich gestaltet worden. Den in diesem Zusammenhang entstandenen kurzfristigen Kostenmehraufwand zu kritisieren, heißt dann auch, sich gegen eine sozialverträgliche Reform in Thüringen auszusprechen. Das kann, meine Damen und Herren Kollegen, wohl doch nicht Ihr Ernst sein.
Meine Damen und Herren, ich habe mich bei einigen Kreisverwaltungen nach ihren Erfahrungen nach den ersten Wochen erkundigt und kann das vom Minister sehr umfangreich dargestellte Bild bestätigen. Die Mitarbeiterteams setzten sich dabei wie folgt zusammen: Ein Drittel der Mitarbeiter sind ehemalige Landesbedienstete, die restlichen Arbeitsplätze wurden einerseits von Mitarbeitern der jeweiligen Kommune oder auch durch neu eingestellte Mitarbeiter ausgestaltet. Die Beteiligten, mit denen ich sprach, zeigten sich sehr zufrieden mit ihrer neuen Tätigkeit und die Leiter der Behörden sowohl in der kommunalisierten Umweltverwaltung als auch in der Sozialverwaltung bescheinigten mir ebenso eine große Zufriedenheit in der Tätigkeit. Auch wenn die Umstellung oder der Umzug Kraft gekostet haben, es wird optimistisch an die Aufgabe herangegangen.
Im Sozialausschuss unseres Landkreises wurde von einem Kreistagsmitglied ein konkreter Fall benannt. Der betroffene Bürger hatte bereits wenige Tage, nachdem die Kreisverwaltung zuständig war, seinen Bescheid erhalten. Vorher hatte er eineinhalb Jahre
gewartet. Sicherlich ist dies nur ein Beispiel und es verzerrt sicherlich auch das Bild, aber es zeigt dennoch, dass in Zukunft mit verkürzten Bearbeitungszeiten gerechnet wird. Ich denke, das zeigt auch, dass die durchgeführten Schulungen und Vorbereitungen der Mitarbeiter erfolgreich waren.
Meine Damen und Herren, in der Umweltverwaltung war es bisher weit weniger möglich, erste Indizien für einen Vergleich zu sammeln, weil ja die Vorgänge erst neu anlaufen. Die Anzahl der Vorgänge ist hier geringer, womit eine Beurteilung der Bearbeitungsdauer oder der Bearbeitungsqualität zum heutigen Zeitpunkt schier unmöglich ist.
Ich möchte auch noch eingehen auf das Thema „Zuverlässigkeit der Behörden“. Wie ist das Thema „Bereitschaft“ geregelt? Wer eine Kreisverwaltung kennt, weiß, dass es für alle akuten Themen einen Bereitschaftsdienst gibt, der ansprechbar ist, der auch ohne die Kommunalisierung schon immer funktionsfähig war und der auch weiterhin diese Aufgaben wahrnimmt. Heute den Kommunen zu unterstellen, dass dies nicht so wäre, ist schier falsch, es sei denn, es gibt Einzelne, die das nicht in der Weise tun. Den Herren oder Damen kann ich aber nur raten, versuchen Sie, das Thema in Ordnung zu bringen, es liegt nicht an der Kommunalisierung, wenn Sie hier auf bestimmte Situationen nicht vorbereitet sind.
Ich möchte zum Ende noch einmal deutlich herausstellen: Unser Bild von einer modernen Verwaltung unterscheidet sich signifikant von Ihrem Bild, meine Damen und Herren. Ihr Bild wird in den Fragen zu diesem Antrag und wurde auch in mehreren Beratungen in der Enquetekommission deutlich. Der wesentliche Unterschied ist die Frage nach der Rolle der Verwaltung. Wir wollen keinen Zentralismus, sondern wir befürworten das Prinzip der Subsidiarität.
Die Bürger sollen nicht zu weit entfernten Behörden kommen, sondern die jeweilige Aufgabe soll auch unter der Nutzung der IT-Technik so bürgernah wie möglich erledigt werden. Damit erreichen wir eine erhöhte Transparenz der Entscheidungsprozesse. Die einzelnen Entscheidungen sind damit näher am Menschen, sie sind damit auch näher und stärker auf die Bedürfnisse der betroffenen Personen ausgerichtet und können somit effizienter gestaltet werden. Uns sind Mitmenschlichkeit und Miteinander, und das nicht nur im Sozialbereich, wichtig. Bürgernähe und Menschlichkeit lassen sich allerdings schlecht in Zahlen ausdrücken. Wir wollen mit der Verwaltungsreform auch keine Kosten von der Verwaltung auf den Bürger verlagern. Bürgernähe ist für uns keine Floskel, sie hat für uns einen hohen Wert, ja, sie ist uns, meine Damen und Herren, auch materiell viel wert. Letztlich haben wir uns gefragt, wie Mitmenschlichkeit und Effizienz Hand in Hand gehen können. Die
Landesregierung hat dazu Antworten gefunden. Ich schätze ein, die Kommunalisierung der ausgewählten Aufgaben in der Sozialverwaltung und in der Umweltverwaltung ist trotz noch anzutreffender einzelner Probleme ein erfolgreicher Weg. Ich bin zuversichtlich, dass die Ziele der Reform erreicht werden. Vielen Dank.
Ja.
Ich kann Ihnen sagen, da in mein Büro eine ganze Menge Bürger kommen, die mich fragen und die bei mir Hilfe suchen, gerade wenn sie Sorgen haben, dann gehe ich mit ihnen in die Behörde. Ich weiß, was für Anliegen dort liegen, ich weiß auch, wie das ordentlich abgearbeitet werden kann, wenn die Mitarbeiter ordentlich herangeführt werden.
Auch dort, Herr Dr. Schubert.
Sie wissen, dass ich Einzelfälle erst benennen darf, wenn ich da nachgefragt habe. Hier ist Öffentlichkeit und das sind einzelne Fälle von Bürgeranliegen. Herr Dr. Schubert, Sie wissen doch, welche Fälle es waren, Sie waren doch zum Teil selber mit. Nun reden Sie doch nicht so ein Zeug.
Dr. Peter Krause, Horst Krauße, Thomas Kretschmer, Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Beate Meißner, Mike Mohring, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Andreas Sonntag, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Elisabeth Wackernagel, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm und Dr. Klaus Zeh.
Dr. Peter Krause, Horst Krauße, Thomas Kretschmer, Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Beate Meißner, Mike Mohring, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Andreas Sonntag, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Elisabeth Wackernagel, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm und Dr. Klaus Zeh.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die aktuelle Diskussion um den Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland, aber auch hier in Thüringen im Gebiet von Großfahner oder Gierstädt sowie auch in der Nähe von Schmölln/Zeitz - beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais scheiden sich die Geister. Der Absicht zum Anbau folgten prompt Proteste. In Schmölln beispielsweise startete eine Initiative eine Unterschriftenaktion mit dem Ziel, den Anbau zu stoppen. Wir hörten eben bei der Einbringung schon, am vergangenen Dienstag erfolgte trotz der Proteste der Genmaisgegner die Aussaat auf ca. 1 ha Fläche bei Weißbach im Raum Schmölln. Die Anbaugegner, darunter auch Verpächter der Felder, drohten den betroffenen Landwirten sogar damit, die Pachtverträge künftig nicht mehr zu verlängern. Dennoch wurde ausgesät. Anderenorts in Thüringen wichen die Agrarunternehmen dem Druck der Gegner und haben auf den Anbau verzichtet.
Meine Damen und Herren, die Gentechnik wird seit einigen Jahren erfolgreich bei der Herstellung vieler hochwertiger Arzneimittel benutzt. Sie ist im Bereich der Krankheitsforschung unerlässlich geworden und aufgrund der guten Erfahrungen und dadurch neu gewonnener Behandlungsmethoden ist diese sogenannte Rote Gentechnik in der Bevölkerung hoch akzeptiert. Es wird wohl kaum einen geben, der dem Diabetiker sein Insulin als Produkt der Roten Gentechnik verbieten oder ausreden möchte. Dennoch ist bei der Frage der Gentechnik die Fra
ge, wie gehe ich mit dem Risiko um, wesentlich. Dabei sind bei solchen Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung die Relevanz der jeweiligen Anwendung, das heißt die Bedeutung als Lösung eines konkreten Problems, die Möglichkeit oder die Verfügbarkeit anderer Lösungsalternativen, die individuelle oder gesellschaftliche Nutzen-Risiko-Bewertung. Da sind mögliche prognostizierbare Nachfolgekosten oder nachhaltige Kosten, die sowohl ökologisch, sozial oder auch ökonomisch sein können, und es ist die Frage der Transparenz, die hier ein wesentliches Entscheidungskriterium spielen sollte. Die deutlichen Unterschiede in der Bewertung von medizinisch-wissenschaftlicher und landwirtschaftlicher Nutzung hängen eben wesentlich damit zusammen, dass mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen hier das Risikomoment der Irreversibilität ins Spiel kommt. Dies ist bei in sich geschlossenen Kreisläufen, wie es in medizinischen oder industriellen Einsatzgebieten der Fall ist, nicht so. Die Grundlage zur Beurteilung einer bestimmten gentechnischen Anmeldung bilden also immer wissenschaftlich fundierte Studien, wozu hier sehr zahlreiche vorliegen. Aufgrund dessen wurden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zahlreiche Institutionen eingerichtet, die sich auf das intensivste mit der Forschung und Beurteilung der Gentechnik, in unserem konkreten Fall der Grünen Gentechnik, befassen. An erster Stelle steht hier die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN, fordern - übrigens gleichlautend wie ein jetzt eingebrachter Antrag in Brandenburg -, alle rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die Gefahren, die von transgenem Mais MON 810 ausgehen, festzustellen und abzuwehren. Wir sind uns einig, bei Gefahr muss eine Behörde handeln und die Gefahr abwehren.
Worin besteht der Entscheidungsrahmen des Freistaats und der zuständigen Thüringer Behörden? Wir haben schon darüber vom Staatssekretär gehört: Nach dem deutschen Gentechnikgesetz ist es die Pflicht der jeweiligen Landesbehörden, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Das ist beispielsweise der ordnungsgemäße Umgang mit dem Saatgut oder die Einhaltung der Abstandsvorschrift zwischen den einzelnen Feldern. Die Zuständigkeiten hierfür liegen einmal beim Landesverwaltungsamt, aber auch - so wie im Staatsanzeiger 2004 veröffentlicht - bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Doch der Antrag lautet, die Thüringer Behörden sollen zuerst einmal Gefahren feststellen. Gefahren feststellen in dem Sinne, wie Sie es meinen, kann man nur durch wissenschaftliche Untersuchungen. Dies ist aber klar Aufgabe des Bundes. Der verfügt über die gesetzlichen Kompetenzen und die notwendigen Instrumente. Das sind - und ich zähle sie auf - das Bundesinstitut für Risi
kobewertung, das Bundesamt für Naturschutz, das Robert-Koch-Institut und die Biologische Bundesanstalt - also, wie ich meine, vierfach geballtes Fachwissen. Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit beim Bund prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung in den anstehenden Fragen der Gentechnik.
Eine spezielle Zuständigkeit der Naturschutzbehörden unseres Freistaats ist in unserem Naturschutzgesetz enthalten, das wir im Sommer vergangenen Jahres novelliert haben. Danach besteht eine Anzeigepflicht nach § 26 b, wenn die Anbaufläche in einem FFH-Gebiet liegt.
Meine Damen und Herren, DIE LINKE verweist in ihrem Antrag auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse, jedoch ohne konkrete Benennung dieser. Vielleicht liegt es auch daran, dass Sie auf den Antrag der GRÜNEN vom Bundestag in diesem Jahr aufbauen. Sie verweisen in Ihrer Antragsbegründung weiter auf eine Studie von 2007 des NABU im Ruhlsdorfer Bruch in Brandenburg. Die Vorgänge in Brandenburg standen im Zusammenhang mit dem Anbau gentechnisch veränderten Maises in besonderen Schutzgebieten. Hierzu gibt es schließlich ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder gegen den klagenden Wirt. In Thüringen liegen die Dinge ein wenig anders. In Thüringen muss ein solcher Anbau frühzeitig beim Landesverwaltungsamt angezeigt werden, worauf eine Risikoabschätzung der oberen Behörde erfolgt, was hier auch im Fall Straußfurt so geschehen ist.
Herr Staatssekretär Illert hat in seinem umfangreichen Bericht bereits auf die beiden in der EU anhängigen Verfahren hingewiesen. Das erste Verfahren betrifft die Verlängerung der Zulassung von MON 810 und damit die erneute Sicherheitsprüfung aufgrund der europäischen Regelung in der Freisetzung (Richtlinie 2001/18/EG). Das zweite Prüfverfahren wurde anlässlich der Bedenken Frankreichs eingeleitet. So hat Frankreich aktuell einen Anbaustopp für gentechnisch veränderten Mais MON 810 erlassen. Sie begründen dies mit neuen Erkenntnissen im Bereich der Charakterisierung der Verbreitung über weite Entfernungen, der Identifizierung der Resistenz bei bestimmten sekundären Zielschädlingen. Sie begründen dies weiter mit neuen Erkenntnissen zu Nebeneffekten auf Fauna und Flora und auf die Reduzierung der Produktion von Mykotoxin.
Einer Pressemeldung konnte ich vor zwei Tagen entnehmen, dass die EU die Bearbeitungsfrist verlängert hat, um die Prüfung der Verfahren dennoch zeitnah abschließen zu können. In Briefwechseln zwischen EFSA und der Europäischen Umweltkom
mission ist zu entnehmen, dass die Erkenntnisse Frankreichs aufgenommen wurden und in einem Zusammentreffen der betreffenden Fachleute erörtert werden. Der Ausgang ist offen.
Meine Damen und Herren, angesichts der Vielzahl von gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit genverändertem Mais, insbesondere mit der in Deutschland zugelassenen Sorte MON 810, angesichts der gerade laufenden Zulassungs- und Prüfverfahren und in dem Wissen, dass unsere Behörden in Thüringen zuverlässig arbeiten, ist es nicht sinnvoll, eine eigene Bundesratsinitiative zu starten. Wir lehnen deshalb den Antrag ab.
Wenn vorhin gesagt wurde, die Verbraucherzentrale hat hier eine klare Position, dann kann ich sagen, mir liegt eine sehr umfangreiche und breite Analyse vor. Diese klare Position ist aber ergebnisoffen. Ich darf einen kurzen Auszug aus der Zusammenfassung hier vortragen, Frau Präsidentin: „Die Bewertung der Gentechnik aus Verbrauchersicht erfolgt kriteriengeleitet und ergebnisoffen, nicht im Sinne einer ideologischen Vorentscheidung für oder gegen eine bestimmte Technologie.“ Dieses Papier geht dann in diesem Sinne so weiter.
Meine Damen und Herren, hier wird deutlich, die Entscheidungsstrukturen und Verwaltungen auf allen Ebenen, der europäischen und nationalen Ebenen und die in unserem Freistaat, arbeiten gewissenhaft. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind so, dass die Behörden entsprechend verantwortlich entscheiden können. Wir wollen nicht eine Hoffnung suggerieren, auf die wir keinen Einfluss haben.
Meine Damen und Herren, wir lehnen deshalb diesen Antrag ab. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Dr. Scheringer, wie würden Sie denn bewerten, wenn das Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz sich so irren würde wie Sie und um nahezu 10 km daneben läge. Schmölln und Altenburg sind doch ein Stück auseinander.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Dr. Fuchs, trotz der von Ihnen vorgetragenen Ängste und Sorgen ist Gott sei Dank das Vertrauen unserer Bevölkerung in das Gesundheitssystem und der Patienten auch in die Arzneimittelversorgung groß. Der Arzneimittelmarkt ist eine der Grundsäulen unserer medizinischen Versorgung und seine Bedeutung steigt zunehmend. Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen betrugen im Jahr 2006 laut AOK-Bundesverband rund 150 Mrd. €, davon entfielen über 30 Prozent auf die Krankenhäuser, 17,5 Prozent auf die ärztliche Behandlung und über 16 Prozent auf die Arzneimittel. Fakt ist, die Arzneimittelausgaben pro Kopf sind in Deutschland seit dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2000 um 50 Prozent gestiegen. Das zeigt die Entwicklung.
Der Minister hat heute in seinem sehr aussagekräftigen Bericht dargestellt, wie einige der zahlreichen gesetzlichen Regelungen der letzten Jahre auf die Arzneimittelausgaben gewirkt haben. Die meisten bisherigen Gesetze und Verordnungen verfolgten das Ziel, den weiteren Anstieg der Gesamtkosten zu bremsen. Die gesetzlichen Regelungen in der vergangenen Zeit sind sehr zahlreich.
Ich habe zusammengestellt - und das ist nur ein Auszug: 1993 das Gesundheitsstrukturgesetz mit der Positivliste, 1997 das Neuordnungsgesetz und das Beitragsentlastungsgesetz - da ging es um Zuzahlungen für die Patienten und um die Budgets für die Ärzte, 1999 das Solidaritätsstärkungsgesetz, 2000 die GKV-Gesundheitsreform, 2002 Arzneimittelbudgetablösungsgesetz, 2002 Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz und 2006 Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz und zusätzlich Arzneimittelverordnung und, und, und. Ich denke, das zeigt, wie hier ständig versucht wird, Einfluss auf die Arzneimittelkostenentwicklung zu nehmen.
Sie hatten in Ihrem Antrag die Wirkmechanismen der letzten Reform hinterfragt. Der Minister hat dies in seinem Bericht klar dargestellt. Die Arzneimittelkosten der gesetzlichen Krankenkassen betrugen laut GAmSi - das ist die Schnellinformation über Arzneimittel des WIdO - im Jahr 2006 24 Mrd. €, 2007 sind sie weiterhin um 7 Prozent gestiegen. Auch für dieses Jahr ist wieder ein Anstieg zu erwarten. Dieser hat mehrere Gründe. Als eine der Ursache ist sicherlich die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent zu sehen. Das führte allein zu einer Mehrbelastung in Milliardenhöhe. Zweitens bewirkt die Kostenübernahme der Ausgaben für Impfstoffe einen Anstieg um ca. 0,5 Mrd. €. Des Weiteren muss auch die Kostenübernahme für präventive Medikamente bei schwerwiegenden Erkrankungen als eine der Ursachen für den Kostenanstieg gesehen werden. Damit wurde aber eine Verbesserung für die Patienten erreicht. Es zeigt, Verbesserungen führen aber auch zu Kosten.
Meine Damen und Herren, in Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich mit dem Geschäftsführer des Thüringer Apothekenverbandes Herrn Giese gesprochen. Er äußerte sich im Wesentlichen positiv über die Entwicklung und Wirkung infolge der jüngsten Gesundheitsgesetze - positiv insbesondere im Hinblick auf das Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetz. Herr Giese zeigte sich erfreut, dass Patienten derzeit bei der Abgabe von über 12.000 - wir hörten vorhin vom Minister 12.600 - Arzneimitteln von der Zuzahlungsbefreiung in Verbindung mit den Neuregelungen im Festbetragsbereich profitieren.
Zweitens: Die Veränderung der Aut-idem-Regelung durch die Regelung des Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetzes hält der Thüringer Apothekerverband für eine sinnvolle Entscheidung, denn die Therapiefreiheit der Ärzte wird damit besser gewährleistet. Zudem erhalten die Apotheker Auswahlspielraum, der ihnen eine zeitnahe und wirtschaftliche Versorgung der Patienten ermöglicht. Dem Apotheker wird Entscheidungsspielraum eröffnet, unter den drei preisgünstigsten Arzneimitteln auszuwäh