Holger Mann
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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre ist ein Erfolg der Staatsregierung und definitiv gut für die sächsischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und für die Studierenden. Er wird helfen, gute Lehre in Sachsen voranzubringen. Das kann aus unserer Überzeugung auch nur mit guter Arbeit an den Hochschulen einhergehen. Für uns Sozialdemokraten steht fest: Die erreichte Entfristung des Hochschulpaktes, wie er jetzt vorliegt, muss mit einer Entfristungsoffensive auch im akademischen Mittelbau einhergehen. Ja, wir wollen mit diesen Mitteln bis zu 1 000 Beschäftigungsverhältnisse entfristen. Denn Daueraufgaben müssen mit Dauerstellen abgesichert werden. Nun steht dafür dauerhaft Geld vom Bund bereit. Das ist ein großer Erfolg.
Der Hochschulpakt an sich ist aber bereits eine Erfolgsgeschichte, an der wir in Sachsen eifrig mitgeschrieben haben. Unser Land hat seit 2007 vom Hochschulpakt profitiert. Wir konnten Studierende aus den alten Bundesländern gewinnen. Wir haben heute dadurch gut qualifizierte Fachkräfte, die bei uns arbeiten, die sonst nie hergekommen wären. Wir konnten trotz des demografischen Wandels mit Hilfe dieser Bundesmittel unser Wissenschaftssystem und unsere Hochschulen weiter ausbauen und finanzieren.
Viele von uns Fachpolitikern waren deshalb noch im April und im Mai skeptisch, ob eine Verlängerung dieses Paktes gelingt, lagen die Interessen der Bundesländer doch sehr weit auseinander, und zwar nicht so sehr zwischen Parteifarben, sondern deutlich zwischen Ost und West, manchmal auch zwischen Stadtstaat und Flächenland.
Aber dank der intensiven Arbeit auf allen Ebenen, dank der Koalition und allen voran der sächsischen Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange an der Spitze des SMWK und ihres Staatssekretärs Uwe Gaul ist hier in den vorbereitenden Runden ein Durchbruch gelungen und konnten die Ministerpräsidenten diesen Pakt verabschieden und unterzeichnen.
Noch vor der Sommerpause konnte die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz ein ganzes Paket von Vereinbarungen auf den Weg bringen. Dem will ich heute angesichts der begrenzten Redezeit keine besondere Aufmerksamkeit widmen. Wichtig ist aber festzuhalten, dass das dem Land und den Hochschulen Planungssicherheit bringt. Wissenschaftsministerin Stange und ihr Haus sind jetzt in der Lage, einen Vorschlag zur Mittelverwendung zu unterbreiten.
Zukünftig wird Sachsen etwa 75 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Wir wollen damit das sächsische Bildungspaket an den Hochschulen des Landes verstetigen, um auch zukünftig die seit 2012 verdoppelten Ausbildungszahlen im Lehramt bewältigen zu können. Geschieht das nicht, werden wir weder die Herausforderung des Lehrermangels noch die Inklusion, noch die Stärkung der Medienkompetenz und der politischen Bildung an unseren sächsischen Schulen gestalten können.
Insgesamt müssen wir den Fokus stärker auf die Daseinsvorsorge richten. Mit der Akademisierung der Pflege- und Gesundheitsberufe warten dort neue Herausforderungen, die bisher noch niemand finanziell untersetzt hat. All das gilt es zu berücksichtigen, wenn wir 2020 von der Revisionsklausel der Hochschulentwicklungsplanung Gebrauch machen.
Wir haben deshalb bewusst eine Evaluation, eine Halbzeitbilanz eingeplant, um auf mögliche Änderungen bei diesem Pakt reagieren zu können. Ich bin davon überzeugt: Diese Änderung wird positiv für Sachsen sein, muss aber noch in eine Gesamtstrategie eingepasst werden.
Dazu gehört für uns, dass sich diese positiven Aspekte in Zukunft für Studierende und insbesondere auch für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bemerkbar machen. Auf uns, die SPD, können sie dabei zählen, denn wir haben in dieser Legislatur Wort gehalten und den Stellenabbau gestoppt. Wir werden auch in der kommenden Legislatur Wort halten und eine Entfristungsoffensive starten.
An dieser Stelle möchte ich all jenen herzlich danken, die daran mitgewirkt haben: all meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Fraktion, aber nicht minder auch den Kolleginnen und Kollegen beim Koalitionspartner, allen voran Aline Fiedler, Stephan Meyer und Octavian Ursu. Diese Zusammenarbeit war tatsächlich von Vertrauen und Wertschätzung geprägt und ist, glaube ich, ein gutes Beispiel dafür, wie man auch bei unterschiedlichen Meinungen ein Land voranbringen kann.
Ich wünsche mir und euch sehr, dass wir mit diesem Werk zufrieden sind und dass wir in Zukunft an der einen oder anderen Stelle weiterhin daran gestalten können, Sachsen voranzubringen. Dafür euch allen herzlichen Dank.
Den Dank an Eva-Maria Stange bringe ich in der zweiten Runde an, denn das braucht etwas länger.
Zum Pakt ist schon vieles gesagt worden, aber, liebe Eva-Maria, ich möchte, weil er auch durch dein Wirken zustande kam, diese Rede vor allem dir widmen. Ich persönlich erinnere mich noch an deinen Amtsantritt 2006 als Wissenschafts- und Kunstministerin. Du wurdest als Nachfolgerin von Barbara Ludwig ins Kabinett berufen. Dabei muss ich noch einmal daran erinnern, dass der Empfang alles andere als freundlich war.
Schon damals lag es nicht an deiner unbestrittenen Kompetenz in der Bildungspolitik, sondern wohl eher an deinen klaren gewerkschaftlichen Haltungen und vorgeblich an einer Mitgliedschaft in der SED. Aus dieser warst du aber – auch hier wieder mit klarer Haltung – bereits 1988 ausgetreten. Diesen Mut hatten nur wenige in der DDR und noch weniger, dazu zu stehen.
Überhaupt ist Stehen ein Wesensmerkmal von EvaMaria Stange; denn wer mit ihr einmal über Positionen diskutiert hatte, musste sehr gut mit Argumenten gerüstet sein. Dabei war es meist zweitrangig, wer dort diskutierte – nicht immer zur Freude ihrer Mitstreiter(innen) –, ob in Wirtschaft oder in Wissenschaft, ob Regierungsfraktion oder Opposition, ob in der Hierarchie weiter oben oder weiter unten. Wer mit Eva-Maria Stange diskutierte und sie überzeugen wollte, der musste wirklich früh aufstehen. Und wer – wie es häufig vorkam – ab 05:30 Uhr E-Mails von ihr bekam, der weiß ganz genau, was ich damit meine.
Ja, Eva-Maria war und ist ein Beispiel von Disziplin und Hingabe; Disziplin und Hingabe an ein Amt, für das sie 2014 nach der erneuten Berufung ins Kabinett kaum einen Tag brauchte, um wieder anzukommen. Manch Nahestehender meinte, er hätte damals den Eindruck gehabt, sie wäre keine fünf Jahre weg gewesen – und das war sie auch nicht. Aber so jemand wurde ja auch gebraucht; denn in dieser jetzigen, fast vergangenen Legislaturperiode wurden zahlreiche Weichen gestellt.
Eva-Maria, du hast mit deinem Haus auf Basis des Koalitionsvertrages die Hochschulentwicklungsplanung 2025 verabschiedet, mit der Zuschussvereinbarung den Stellenabbau gestoppt, neue Perspektiven für die Hochschulen in unserem Land eröffnet und zugleich dafür gesorgt, dass die Daseinsvorsorge stärker in den Blick genommen wurde. Du hast die Aufgabe der Inklusion in allen Einrichtungen und Körperschaften deines Wirkungsbereiches verankert, die kulturelle Bildung gestärkt, Gleichstellungsinitiativen vorangebracht und nicht zuletzt auch den Zugang für mehr Menschen zu höheren Bildungsabschlüssen geöffnet. Du hast vielfältig die Freiheit der Kunst, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Offenheit in unserem Land verteidigt, und du hast auch viel Neues angeschoben.
Hierbei seien nur kurz die Initiativen für die Kreativwirtschaft, die fortschreitende Internationalisierung, neue Forschungskooperationen, der Kodex für gute Arbeit oder auch die Werbung für den Studienstandort Sachsen genannt. Liebe Eva-Maria! Du hast dir Anerkennung, Respekt und viel Wertschätzung erarbeitet, und das, obwohl – vielleicht sogar gerade, weil – du nicht allen nach dem Mund geredet hast. Du hast extrem viel für dieses Land getan und – viel wichtiger – auch erreicht.
Meine Damen und Herren, diese stolze Bilanz sollte niemanden darüber täuschen, dass Dr. Eva-Maria Stange ein sehr mitfühlender Mensch ist. Ein Mensch, der, wie alle von uns, auch Schwächen hat. Gerade deshalb sei dir aus ganzem Herzen im Namen der SPD-Fraktion, aber auch der Kulturschaffenden, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der Lehrerinnen und Lehrer und sicher auch im Namen des Plenums für all dein Wirken gedankt. Wir wünschen dir alles Glück, Kraft und Erfüllung für die Zeit nach dem Mandat. Herzlichen Dank, liebe Eva-Maria!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Weigand, ich muss mich schon ein wenig über diesen Antrag wundern, weil er meinem Eindruck nach unberücksichtigt lässt, was wirtschaftspolitisch in den letzten Jahren passiert ist und was wir erst vor wenigen Wochen im Plenum besprochen haben. Denn erst im April haben wir den Antrag „Sachsens Hochschulen als Keimzellen von Innovation und Unternehmertum“ von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion beschlossen. Mit diesem Beschluss haben wir eben erst der Staatsregierung verschiedene Aufträge erteilt, die heute zum Teil auch wieder von der AfD begehrt werden. So wird zum Beispiel unter Einbeziehung von Gründerinitiativen und Hochschulen gerade ein Konzept für die kontinuierliche Förderung von Gründungen aus Hochschulen entwickelt, um die Gründungskultur nachhaltig positiv zu beeinflussen. Dabei sollen auch Aspekte der Bereitstellung von personellen und finanziellen Ressourcen aufgezeigt werden. Das geschieht vor dem Hintergrund der endenden EU-Förderperiode.
Sodann hat das Wissenschaftsministerium bereits zum Umsetzungsstand der Zielvereinbarung im Bereich Dritte Mission, also Transfer und Transferbereitschaft, Innovationskraft und Gründergeschehen, berichtet. Wie wir lesen konnten, sind die Hochschulen auf einem guten Weg und damit nicht nur auf einem guten Weg, die vereinbarten Ziele zu erfüllen, sondern auch die zusätzlichen Mittel aus dem Zielvereinbarungsbudget zu erhalten. Wir finanzieren also bereits dauerhaft. Die Koalition handelt darüber hinaus mit dem InnoStartBonus, über den bereits diskutiert wurde. Wir haben ein neues Stipendium an den Start gebracht, welches Innovation in der Start-up-Phase fördert. Es ergänzt die bereits zahlreichen bestehenden Förderinstrumente.
Mit der neuen Innovationsstrategie und dem Technologiebericht 2018 liegen auch umfangreiche Strategien zur Weiterentwicklung auf dem Tisch. Eine Empfehlung, den Technologiegründerfonds übereilt zu überarbeiten, habe ich dem aber nicht entnehmen können. Ich habe ihn gelesen; das empfehle ich Ihnen auch. Erst recht steht nicht darin, dass man einen Nachtragshaushalt auflegen sollte und alles neu machen müsste. In Zukunft – aber damit lasse ich es mit zukünftigen Wahlprogrammen bewenden – plant die SPD, den Gründerfonds derart weiterzuentwickeln, dass Gründungs- und Wachstumskapital stärker bereitsteht. Das ist eine Maßnahme, die aber in Ruhe und solide – gerade wenn es um solche Finanzen geht, die im privaten Bereich vom Steuerzahler eingesetzt
werden – vorbereitet werden sollte. Erst dann kann sie regulär mit Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 ins Verfahren gebracht werden.
Meine Damen und Herren von der AfD, ich habe Ihren Antrag tatsächlich gelesen. Er ist ja auch nur anderthalb Seiten lang. Ich kann nur sagen: Punkt 1 a und 1 b sind durch Kleine Anfragen hinreichend beantwortet und bekannt. Punkt 1 c und Punkt 2 sind bereits seit April 2019 in Umsetzung. Punkt 3, dazu hatte ich gerade ausgeführt – Gründerfonds –, bewerten wir nicht als zielführend. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Sie hätten hier gern mit Oboen und Hörnern tönen können, es wäre vermutlich innovativer gewesen als dieser Antrag. Wir werden ihn daher ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn ich nur drei Minuten Zeit habe, ist es mir doch ein Bedürfnis zu sagen, dass ich mir um die Kultur der Debatte hier wieder Sorgen machen muss.
Maschinelle Filter können mit bestimmten Begriffen und Inhalten nicht automatisiert umgehen. Das ist der Unterschied, warum es mir Probleme macht, wenn aus klaren politischen Positionen in der Debatte auf einmal „Kampagnen“ werden, und zwar generell, oder wenn hart errungene oder noch zu klärende Kompromisse pauschal als „Lügen“ bezeichnet werden. Das tut weder dem Hohen Haus noch der politischen Debatte in unserem Land gut.
Zurück zum Thema dieser Aktuellen Debatte. Ich will hier noch einmal deutlich sagen: Ja, unseren Koalitionspartner und uns eint an dieser Stelle das Interesse daran, dass das Urheberrecht auf europäischer Ebene an das digitale Zeitalter angepasst werden muss. Dieses Interesse haben wir nicht zuletzt, weil über zu viele Jahre die großen Vier aus Amerika die Gewinne abgeschöpft haben, wofür die Künstler, Kultur- und Medienschaffenden hart gearbeitet, aber in der Regel nur ein geringes Entgelt gesehen haben. Das kann eine Partei, die sich die Partei der Arbeitnehmer nennt, nicht auf Dauer tolerieren. Deshalb stehen wir dazu, dass das Urheberrecht modernisiert werden muss, sodass auch deren Interessen zur Wahrnehmung kommen.
Es ist aber, glaube ich, genauso klar geworden, dass wir zu Upload-Filtern Nein sagen. Das haben wir in verschiedenen Positionen und Papieren in der politischen Debatte getan. Wir haben zusammen mit vielen anderen versucht – leider nicht ausreichend; es ist an fünf Stimmen gescheitert –, diese Upload-Filter aus der Richtlinie der Europäischen Union – so muss man es sagen, wenn es am Ende so kommt – zu streichen. Es hat aber nicht gereicht.
Warum sind wir gegen Upload-Filter? – Weil wir der Meinung sind, dass sie tatsächlich die Meinungs- und Kunstfreiheit gefährden, zumindest einschränken.
Zum Thema Overblocking, was Herr Jalaß gesagt hat, sagen wir: Ja, es gibt keine Garantie dafür, dass Inhalte, die künstlerischer Natur sind, die durchaus auch Meinungen vertreten, durch automatisierte Verfahren nicht herausgefiltert werden. Deshalb hat sich die SPD konsequent gegen Upload-Filter ausgesprochen. Ja, wir hoffen immer noch, dass man auf dem Weg der Debatten in der Bundesregierung – das werden die nächsten Tage zeigen – zu einer anderen Lösung kommt; denn das, was in der Richtlinie steht, läuft auf dieses automatisierte Verfahren hinaus.
Zu guter Letzt: Jetzt stehen wir an einem Punkt, an dem es so ist, wie es ist. Tiemo Wölken, unser Netzpolitiker in Europa, hat sich schon Anfang des Jahres für Pauschallizenzen ausgesprochen, ein Modell, das wir in Deutschland mit der GEMA und den vielen anderen Systemen durchaus als positiv erachten.
Deshalb glaube ich, das gemeinsame Interesse an der Sicherung des Urheberrechts eint uns weiterhin. Es wird einen Weg geben. Es bleibt aber dabei, Upload-Filter lehnen wir aus grundsätzlicher demokratischer Überzeugung ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst spontan Folgendes sagen: Mir ist zumindest schon einmal aufgefallen, dass sich Kollegin Fiedler intensiver und detailgetreuer mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt hat als Herr Jalaß.
Vielleicht halten wir das in der Debatte jetzt auch so, auch wenn ich sagen muss: Ich bin nicht deiner Meinung, was
die Wahlbeteiligung an Hochschulen betrifft; denn wenn wir hier zur sächsischen Landtagswahl nur die Fachausschüsse wählten, dann würde ich mich aber sehr wundern, wenn die Wahlbeteiligung höher wäre. Aber zurück zum Gesetz.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Ende der Legislatur haben wir erneut Gelegenheit, über das sächsische Hochschulrecht zu debattieren. DIE LINKE stellt heute einen zwei Jahre alten Gesetzentwurf zur Abstimmung, der schon bei der Sachverständigenanhörung im August 2017 nicht gerade Jubelstürme auslöste, sondern im Gegenteil auf breite Skepsis stieß und zum Nacharbeiten aufforderte.
Vorweg daher: Es ist ja nicht eine Frage von Mögen. Die SPD-Fraktion teilt bei einigen Änderungen die Zielrichtung, lehnt aber viele strukturelle Vorschläge ab, insbesondere, weil deren Verfassungsmäßigkeit in Frage steht.
Ich verantworte hier ein Hochschulgesetz, und dazu debattieren wir. Für das andere nehmen wir uns heute ausführlich Zeit, Herr Jalaß, mit Sicherheit.
Klar ist aber, dass wir in der kommenden Legislaturperiode eine umfangreiche Novellierung des Hochschulgesetzes brauchen. Die heutige Debatte ist deshalb ein Beitrag im Ideenwettstreit für eine zukunftsfeste Hochschulpolitik im Freistaat.
Ja, ich habe schon den Eindruck, Herr Jalaß, dass Sie und der Gesetzentwurf Ihrer Fraktion sich dabei wiederum den Platz eins in der Kategorie „Punkrock, wir hauen mal auf den Putz“ sichern will. Ob der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch einen Praxistest bestehen würde, darf mehr als bezweifelt werden.
Wir brauchen keine „Einstürzenden Neubauten“, wir brauchen mehr „Ärzte“, Herr Jalaß.
Zurück zum Konkreten Ihres Gesetzentwurfs. DIE LINKE will das Lehrstuhlprinzip abschaffen. Das klingt erst einmal interessant, lässt sich einfach zuspitzen, ohne Zweifel, gibt es aber im Hochschulgesetz so gar nicht. Die Ordinarien wurden schon im letzten Jahrhundert abgeschafft. Also, was soll das? Sicherlich, es ist immer richtig, über Personalstrukturen an Hochschulen nachzudenken. Wer ist denn da Träger der Wissenschaftsfreiheit? Wer forscht und wer lehrt selbstständig? Welche Möglichkeiten einer Karriere in der Wissenschaft gibt es denn nach einer entsprechenden Qualifikation?
Für die SPD-Fraktion steht deshalb fest, dass wir eine Neuordnung benötigen. Jedoch schlagen wir neue Personalkategorien neben der Professur vor, beispielsweise den Senior Researcher oder den Senior Lecturer oder auch den Wissenschaftsmanager.
Klar ist auch, dass sich in den Strukturen in der Qualifikationsphase einiges ändern muss. Heute gilt noch: Der
Betreuer ist zugleich Gutachter für die Doktorarbeit und zugleich auch noch Dienstvorgesetzter. Diese Funktionen sollten während der Promotion zukünftig durchaus in unterschiedlichen Händen liegen. In der Zielrichtung sind wir uns an diesem Punkt interessanterweise einmal einig. Im Konkreten liegen wir da leider weit auseinander.
Bleiben wir also bei den Doktoranden. Wir als SPDFraktion machen uns für die Schaffung eines Promovierendenrates stark. Das ist übrigens ein Instrument, das an der Universität Leipzig wie der TU Freiberg bereits erprobt wird, das DIE LINKE aber nicht anstrebt. Wir sind der Meinung, dass dies aber unerlässlich ist, um den verschiedenen Arten der Promotion einer Universität eine Stimme und damit auch eine Interessenvertretung zu geben.
DIE LINKE möchte weiterhin – das kam teilweise bereits zur Sprache – unseren Fachhochschulen das Promotionsrecht übertragen, ein weiterer Punkt, bei dem wir als SPD so pauschal nicht mitgehen können. Aus unserer Sicht hat jeder Hochschultyp im System seine Funktion. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir, anstatt Profile weiter zu verschmelzen und zu vermischen, weiter daran arbeiten sollten, die Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Typen zu erhöhen. Was das Promotionsrecht für Fachhochschulen angeht, so sind wir der Meinung, dass ein Graduiertenkolleg auf sächsischer, auf Landesebene als Schnittstelle zwischen Universitäten und Fachhochschulen eine richtige und wichtige Brücke sein könnte.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, ich möchte kurz an eine Rede Ihres ehemaligen Kollegen Neubert erinnern, die er nämlich genau eine Woche nach Einbringung des heute zu debattierenden Gesetzentwurfes am 17. Mai 2017 hielt. Vor ziemlich genau zwei Jahren forderte er für Ihre Fraktion die Einführung der dualen Hochschule. Dieser interessante Vorschlag ist aber etwas, das sich in Ihrem heutigen Gesetzentwurf nicht wiederfindet. Auch hier muss man fragen, inwieweit Ihre Versprechen oder Forderungen sehr kurzlebig sind. Das ist für Hochschulen nicht unbedingt angezeigt.
Vielleicht ist dies deshalb so – das haben Sie ja deutlich gesagt, Herr Jalaß –, weil Sie Transfer und Kooperation mit der Wirtschaft insgesamt zurückdrängen wollen. Die Abschaffung der Hochschulräte ist ein solcher Punkt. Auch die Einführung einer radikalen Form der Zivilklausel und die immanente Skepsis gegenüber Drittmitteln gehören zu den Punkten, die sich in Ihrem Gesetzentwurf finden. Es sind jedoch allesamt Punkte, die in der Sachverständigenanhörung breit abgelehnt und mehr als kritisch diskutiert wurden.
Zu guter Letzt komme ich zu einem Aspekt, der uns als Sozialdemokraten immer wichtig war: Das Ziel der demokratischen Hochschule teilen wir, auch einige Ihrer Punkte, allen voran die Streichung der Austrittsoption aus der Verfassten Studierendenschaft, die Neuordnung der Kompetenzen zwischen Senat und Rektorat, die Ände
rung des Wahlverfahrens zur Rektorin oder zum Rektor oder auch die Neueinführung eines Inklusionsbeauftragten. Hier gibt es keinen Dissens; das sind unterstützenswerte Ziele. Die Abschaffung des erweiterten Senats als große Wahlversammlung einer Hochschule allerdings können wir nicht nachvollziehen. Das ist aus unserer Sicht ein Rückschritt für die Demokratie in der Hochschule.
Zu guter Letzt: Die von Ihnen vorgeschlagene Praxis des Kreuzwahlrechts hat in der Praxis jede Menge Tücken, nicht nur verfassungsrechtlicher Natur. Das bisher strukturell bestehende Defizit der Mehrheitsverhältnisse und Anzahl von Professoren in Gremien wird es aber nicht lösen. Genau an diesem Punkt der Paritäten aber sollten wir aus unserer Sicht zuerst ansetzen. Hierbei vermag ich im Hochschulgesetzentwurf der Linksfraktion jedenfalls in Summe keinen Fortschritt zu erkennen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken einiger Sachverständiger insbesondere beim Kreuzwahlrecht sind zudem auch keine Annahmeempfehlung.
In der Gesamtschau bleiben deshalb viele Punkte, die zwar Sympathien in der Sozialdemokratie finden – damit sind wir wieder beim Mögen –, die aber keinesfalls funktionieren und die wir deshalb inhaltlich ablehnen müssen. Dass es in der Koalition ohnehin eigenständige Sichtweisen und auch unterschiedliche Ansichten dazu gibt, dürfte schon deutlich geworden sein.
Beim Gesetzentwurf kommt erschwerend hinzu – erlauben Sie mir den Hinweis, dass dies gerade dann gilt, wenn man ein Gesetz nach zwei Jahren erneut einbringt –, dass der Juristische Dienst auf sage und schreibe 15 Seiten formale Anmerkungen gemacht hat. Aus dem üblichen „Meckerzettel“ ist also eher ein Meckerkatalog geworden. Der Gesetzentwurf scheint also handwerklich auch schlecht umgesetzt zu sein. Obwohl er zwei Jahre lang lag, ist er nicht gereift oder gar veredelt worden. Auch aus diesem formalen Aspekt kann ich meiner Fraktion und dem Hohen Haus nur die Ablehnung empfehlen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Meyer! Ich könnte mir etwas Schöneres vorstellen, als um diese Zeit mit dem Thema zu starten, aber es ist ein wichtiges, nicht zuletzt, weil die wirtschaftliche und damit auch die soziale Zukunft in unserem Land entscheidend daran hängt.
Ich will zunächst sagen, Sachsen ist und bleibt aus unserer Sicht ein Innovationsstandort, denn wir haben eine ausgeprägte Wissenschafts- und Hochschullandschaft mit Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, aber eben auch mit der Berufsakademie Sachsen und einer Vielzahl, teilweise bundesweit beneideter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.
Es gibt ein starkes Netzwerk, das zum Transfer von Wissen beiträgt. Unsere Hochschulen selbst sind dabei meist Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, also – und deswegen heißt der Antrag auch so – die Keimzelle für Innovation.
Sie tragen somit zum Fortschritt – gesellschaftlich wie technologisch – und zum Wachstum bei und – das will ich in der Debatte sagen, auch wenn es nicht der Schwerpunkt ist – sie bilden das Gros der Fachkräfte von morgen und immer häufiger auch die Gründerinnen und Gründer der Zukunft aus.
Wir wollen deshalb als Koalition mit diesem Antrag das Potenzial an Ausgründung, Transfer und Innovation unserer Wissenschaftseinrichtungen in den Blick nehmen. Die Koalition beantragt damit eine umfassende Bestandsaufnahme. Diese soll einerseits die Berichte und Studien, die die Staatsregierung vorliegen hat, in den parlamentarischen Raum transferieren, also ein kleines Stück Wissenstransfer für uns, und andererseits die bestehenden Monitoringinstrumente der Hochschulsteuerung nutzen.
Mit Blick auf den jüngsten Gründerradar des Stifterverbandes und allgemein sei gesagt: Wir sind, was Ausgründungen angeht, schon sehr positiv unterwegs, gerade auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, und nicht zuletzt – und da hört man auf, welche Universitäten vorn dran stehen – verzeichnen wir eine sehr positive Entwicklung an der Universität Leipzig, der TU Chemnitz und der Handelshochschule HHL in Leipzig. Klar wird auch, dass die Gründer die verschiedenen Dienstleistungen unserer Hochschulen in Anspruch nehmen und diese bei Gründung hilfreich sind, sei es die Gründerberatung, das Coaching, Weiterbildung, Qualifizierung, die Nutzung von Räumlichkeiten, die fachliche Unterstützung durch einen Mentor aus der Wirtschaft oder Wissenschaft bis hin zu Zugang zu Geschäftskontakten oder auch Kapitalgebern.
Das sind alles Punkte, die die Koalitionsfraktionen befördern und deshalb auch im Einzelplan 07 des Wirtschaftsministeriums, zum Beispiel die Innovationsplattform futureSAX oder vielfältige Möglichkeiten der Technologieförderung, gestärkt haben und weiter stärken wollen. Zudem haben wir mit dem Doppelhaushalt im wachsenden Feld der digitalen Wertschöpfung und Ausgründung agiert und einen neuen Titel für Innovation und Digitalisierung eingeführt. Es mögen noch kleine Summen sein, aber auch aus unserer europapolitischen neuen Förderung ist schon viel Gutes entstanden. Mit 2,6 Millionen Euro im Jahr 2019 und 4,1 Millionen Euro im Jahr 2020 haben wir Fonds geschaffen, um in diesem
Feld der Digitalisierung neue Entwicklungen zu befördern.
Mit diesen Mitteln soll – so steht es in unserem Antrag – zum Beispiel in diesem Jahr noch eine Bestandsaufnahme der Gründer- und Technologiezentren sowie der hochschulnahen Inkubatoren erarbeitet werden, um Vorschläge für eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Start-upZentren in unserem Land zu ermöglichen. Ich nenne sie gern auch Gründerzentren 3.0; denn wir alle wissen, zu einem Gründer- und Technologiezentrum gehört mehr als eine bloße Vermietungsbörse für günstige Büros.
Kreative Köpfe brauchen ein inspirierendes Umfeld, wie es in bestehenden Gründerzentren und Initiativen an nicht wenigen Hochschulstandorten schon existiert. Ich nenne einmal einige Namen: SpinLab, Q-HUB, Dresden exists, SMILE, SAXEED, Hightech-Startbahn und viele mehr bieten solche Bedingungen heute schon. Sie entstehen gerade zunehmend an den beiden Digital-Hub-Standorten in Dresden und Leipzig, aber eben noch nicht überall in Sachsen. Wir wollen diese Entwicklung weiter ins Land tragen.
Ich könnte noch viel über den Doppelhaushalt erzählen, über Validierungsförderung. Aber die Zeit ist fortgeschritten. Deshalb sei nur noch einmal kurz auf den InnoStartBonus verwiesen, der vor Kurzem gestartet wurde und vom Wirtschaftsministerium jetzt beworben wird. Wir wollen, dass dieser gut anläuft und werben deshalb auch heute hier im Plenum mit diesem Antrag für eine breite Information in der Gründerszene.
Ich persönlich habe in der letzten Woche gemerkt – vielleicht auch, weil unsere Förderlandschaft so breit ist –, dass noch wenige Gründer die verschiedenen Instrumente ausreichend kennen. Insofern wünsche ich diesem Element genauso viel Erfolg wie unserem Renner, dem Innovationsassistenten, also der Möglichkeit, bis zu 50 % Lohnkostenzuschuss für Hochschulabsolventen zu beziehen, wenn man diese in wachsende Unternehmen integriert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte noch auf einen Punkt im Antrag hinweisen und kurz Ihre Aufmerksamkeit erbitten. Die meisten von uns wissen, dass die Gründerinitiativen nicht zuletzt mit ESF-Mitteln gefördert werden. Mit Blick auf die neue Förderperiode gilt es, jetzt und in diesem Jahr die konzeptionellen Vorarbeiten zu leisten, damit ab 2021 kein Wegfall droht. Die bisher aufgebauten Initiativen gilt es zu stabilisieren und nachhaltig zu finanzieren. Deshalb gilt es, mit den Hochschulen und Gründerinitiativen zusammen mit Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium, sicherlich auch dem Finanzministerium zu beraten, ob diese Instrumente verstetigt oder neue aufgenommen werden können.
Zu neuen fiele uns auch noch einiges ein. Gerade zum Thema Deputatsanrechnung für Gründerinnen gebe es aus verschiedenen Debatten einiges zusammenzutragen.
Gestern wurde zunächst die fortgeschriebene Innovationsstrategie im Kabinett verabschiedet, die in den kommen
den Wochen in einen Dialogprozess geht. Das heißt, hier werden Maßnahmen zu konkretisieren sein. Insofern ist unser heutiger Antrag hier im Plenum auch ein Beitrag zu dieser begonnenen Debatte.
Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, damit sich aus Hochschulen heraus auch in Zukunft Firmen wie Wandelbots, Spreadshirt oder nextbike und viele mehr gründen und das Motto der TU Chemnitz
„Wissen.schafft.Arbeit“ Praxis wird.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben wieder einmal einen Antrag zum Thema Versorgung mit schnellem Internet, hierbei – ich sage einmal – mit der stärkeren Konnotation auf und mit der Einordnung als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Wie ich es auch bisher gesagt habe, treibt auch uns dieses Anliegen nicht nur um, sondern wir arbeiten seit vielen Jahren daran. Ich denke, wir brauchen über das grundsätzliche Ziel zwischen den hier im Plenum vertretenen Fraktionen vermutlich nicht zu streiten, dass es ein Anliegen der Politik sein muss, dass so viele Menschen wie möglich – möglichst alle, wenn sie es denn wollen – Zugang zu schnellem Internet bekommen. Hierin haben wir keinen Dissens.
Insofern verstehe ich auch den Antrag oder die Forderung, die Sie erheben, durchaus als Bestätigung dessen, was wir in den vergangenen Jahren getan haben, aber in einzelnen Aspekten doch als Kritik oder Problemaufriss, mit dem ich mich für meine Fraktion, die der SPD, gern auseinandersetzen will.
Sie fordern die Sicherstellung der Versorgung der Menschen mit schnellem Internet. Wie gesagt, wir arbeiten daran. Wir haben es gerade gehört: Es gibt sehr große und auch von der breiteren Öffentlichkeit wahrnehmbare und wahrgenommene Erfolge.
Nichtsdestotrotz muss auch ich sagen: Bis zu einem individuellen Rechtsanspruch ist es noch ein Stück, nicht nur weil es mit 2025 im Koalitionsvertrag steht, sondern
weil dafür Infrastrukturvoraussetzungen und anderes geschaffen werden müssen und weil nicht zuletzt ein gehöriges Maß an Kapital vonnöten ist. Bisher – ich will aber nicht ins Referieren kommen –, wissen Sie, ist es Aufgabe der IT-Dienstleister und mithin der Wirtschaft. So ist es bisher bundesgesetzlich geregelt. Das können wir uns hier im Landtag anders wünschen, es ist aber so. Das heißt, dass diese zuvorderst für den Anschluss, für die Versorgung und für den Ausbau da sind. Nur wenn unterhalb einer gewissen Versorgungsgrenze Standards gerissen werden, dann können wir mit Fördermitteln hineingehen.
Nichtsdestotrotz empfinde ich den Anspruch, den Sie artikulieren, nämlich dass es zu einem Teil der Daseinsvorsorge erklärt und mithin ins Grundgesetz aufgenommen werden soll, als einen, hinter den ich mich auch gern stelle und für den es sicherlich in nicht allzu langer Zeit auch Mehrheiten im Deutschen Bundestag geben wird.
Sie haben weiterhin eine nationale Roamingpflicht für die Betreiber mobiler Datennetze gefordert. Auch das ist ein Anspruch, über den häufig diskutiert wurde. Wie gerade ausgeführt wurde, gibt es aber auch hierfür in der Marktwirtschaft Regularien. Man kann nicht alles so machen, wie man es will, sondern wir müssen uns genauso an Gesetze halten. Nichtsdestotrotz ist es sicherlich eine nachvollziehbare Forderung.
Zu guter Letzt verweisen Sie auf die Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die aktuelle Situation ist gerade schon zur Sprache gekommen. Wir haben in den letzten Jahren massive Fortschritte gemacht, nicht nur, dass wir jetzt auf Platz 4 des Deutschlandindex der Digitalisierung stehen und mit deutlichen, großen Schritten aufholen, sondern wir haben jetzt auch eine Breitbandförderung auf Rekordniveau. Es seien die 700 Millionen Euro in dem entsprechenden Fonds genannt und die komplette Übernahme der kommunalen Eigenanteile, womit Sachsen im Bundesgebiet als Erstes glänzen konnte. So liegt der Versorgungsgrad mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde in Sachsen inzwischen schon bei mehr als 70 %.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir in dieser Legislatur eine Weichenstellung vorgenommen haben, dass Vectoring und langsamere Verfahren nicht mehr gefördert werden. Wir orientieren komplett auf Glasfaser und damit auf die Voraussetzung für den 5G-Standard. Dieser scheitert im Zweifelsfall in Sachsen gar nicht mehr an den Ausbaugraden, sondern vielleicht eher am Kampf der großen privatwirtschaftlichen Konzerne. Deswegen will ich hier noch einmal kurz darauf eingehen, was Sie vorschlagen.
Sie schlagen in einem Prozess, der jetzt eigentlich auf einem guten Weg ist, nämlich dass wir, dass die Kommunen den Glasfaserausbau erdkabelgebunden vorantreiben, die Gründung einer Landesinfrastrukturgesellschaft vor. Mit Verlaub gesagt: Ich habe große Zweifel daran, dass dieser Vorschlag irgendjemanden beglücken könnte, ganz zu schweigen davon, dass er regulatorisch und ordnungs
politisch schwierig ist. Wir würden damit wahrscheinlich einen riesengroßen Konzern schaffen, der überhaupt noch keine Voraussetzungen hat in dem, was wir an staatlichen Strukturen haben. Wir würden diverse wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen zu klären haben und wir hätten den politischen Streit zum Beispiel darüber, an welchen Stellen wir zuerst mit Glasfaser ausbauen.
Derzeit haben wir einen positiven Wettbewerb sowohl der Privaten als auch öffentlicher Institutionen, wer wo mit Glasfaser ausbaut, weil wir es attraktiv fördern. Auf diesem Weg wollen wir gern weiter voranschreiten. Wir glauben mit Fug und Recht sagen zu können: Wir unterstützen die Staatsregierung weiter dabei. Ihr Antrag ist dazu aber kein geeigneter Beitrag.
Vielen Dank.
Ja, wenn es der Antrag nicht ist, dann ist vielleicht die Debatte ein Fortschritt für uns alle. Ich möchte kurz auf einen Teil der Kritik antworten. Bei der AfD habe ich das Gefühl – Herr Urban, erlauben Sie es mir –, dass Sie sich bei all Ihrer Geste sehr in der Generalkritik gefallen. Es geht aber nicht darum zu kritisieren, sondern darum, Vorschläge zu machen, wie man es verbessern kann. Mir ist keine AfD-regierte Kommune in Deutschland bekannt, in der MicroTrenching-Verfahren dazu geführt hätten, dass wir eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet haben.
Das wird auch zukünftig nicht der Fall sein. Deswegen können Sie ja weiter ins Plenum ziehen und die Geste üben, aber das hilft keinem Sachsen.
Zu den GRÜNEN möchte ich in aller Kürze sagen: Ja, auch wir sind aus Landessicht nicht so glücklich, wie die Regulierung bei der Lizenzvergabe gelaufen ist. Auch da gibt es andere Überlegungen, andere Vergabemodelle. Nichtsdestotrotz muss man sagen: Im Zweifelsfall muss man irgendwann einmal eine Mehrheitsentscheidung treffen. Wie wir jetzt sehen, ist die einstweilige Verfügung der drei großen Mobilfunkunternehmen, um einen weiteren vierten Player aus dem Markt zu halten, am Ende auch kein Garant dafür, dass es schneller vorangeht. Das liegt aber nicht an der Politik, sondern an der Rolle der Wirtschaft, die sie in diesem speziellen Sektor hat. Deswegen glaube ich: Wir können uns vieles wünschen, aber ich bin mir nicht so sicher, ob es das ideale Modell der Regulierung sowohl bei der Vergabe von Lizenzen als auch beim Ausbau gibt.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis an Herrn Brünler: Ich glaube nicht, dass wir Tausende oder gar Hunderttausende von Funkmasten brauchen, um 5G zu realisieren, weil wir genau daran in Sachsen – nicht zuletzt hier in Dresden – forschen. Die Funkmasten, die kabelgebunden angeschlossen werden, müssen nicht in so geringen Reichweiten vorhanden sein, sondern mindestens drei, vielleicht auch fünf oder acht Kilometer entfernt voneinander.
Das ist eine Variable, die von Topografie, Funkfrequenzen und auch von Leistung abhängig ist. Wenn man sich die
technischen Grundlagen dafür vor Augen führt, versteht man auch, dass diese Technologie schlicht noch nicht ausgereift ist. Deshalb kann sich hier jeder in den Raum stellen und fordern, dass wir übermorgen 5G brauchen. Aber an der Stelle brauchen wir erst einmal Grundlagenforschung und entsprechende Standards und Technologie.
Was wir heute schaffen können, ist der Breitbandanschluss. Dabei sind wir wirklich auf einem guten Weg. Deshalb möchte ich mit ein paar Zitaten von Herrn Brünler aus den letzten zweieinhalb Jahren schließen, die zeigen, dass es auch hier einen Fortschritt gegeben hat. In der Aktuellen Debatte zu einem ähnlichen Thema vom 22. Juni 2016 sagten Sie noch: „Wir haben nun Gott sei Dank endlich eine Digitalisierungsstrategie. Das muss man dem Minister zugute halten; das unterscheidet ihn von der Vorgängerregierung. Aber wirklich aufgeholt haben wir bisher noch nicht.“
Wir haben es vorhin bereits gehört: Inzwischen haben wir 25 % aufgeholt.
In derselben Debatte sagten Sie noch, dass der damalige Ansatz „Technologieneutralität einseitige Förderung von Vectoring“ heißt.
Was haben wir heute? Eine ganz eindeutige Priorität auf Glasfaser. Sie sagten vor noch nicht einmal einem Jahr: „Gott sei Dank gibt es die Sozialdemokratie. Deshalb gibt es bald Breitband.“ – Also ein Erkenntnisfortschritt, dem ich nicht widersprechen will.
Aber weil ich vermute, dass Sie damit einen ironischen Beitrag leisten wollten –
so viel ist noch da –, zitiere ich noch aus dieser Rede: „Das zurückliegende Jahr, meine Damen und Herren, hatte mit schneller unbürokratischer Förderung von Breitbandausbau nichts zu tun, sondern hat eher für Verunsicherung gesorgt, dass Projekte liegengeblieben sind.“ Herr Brünler, auch dazu sage ich: Sie waren vielleicht bei der entsprechenden Konferenz selbst dabei. Inzwischen kann man einen Förderantrag für Breitband hundertprozentig gefördert innerhalb einer halben Stunde einreichen. Wenn das nicht Bürokratieabbau und unbürokratisch ist, dann weiß ich nicht, was es ist. Ich glaube weiterhin, wir sind auf dem richtigen Weg.
Danke schön
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst will ich sagen: Mir erschließt sich wirklich nicht, wie mit dem Antrag der AfD-Fraktion und den darin vorgeschlagenen Maßnahmen die Lehrerbildung gestärkt werden soll.
Klar, es ist unstreitig: Die Qualität eines Studiums muss kontinuierlich überprüft werden. Darüber brauchen wir nicht zu streiten. Deshalb ist der Aufbau von Qualitätskreisläufen schon jetzt eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme in unserem Hochschulgesetz. Dieser stellen sie sich auch kontinuierlich. Deshalb frage ich mich, warum genau Vertreterinnen und Vertreter auch aus der AfD-Fraktion dagegen regelmäßig zu Felde ziehen. Ich nenne nur einmal die Stichworte Bologna oder auch die Frage der Zulassung, Akkreditierung und kontinuierlichen Überprüfung von Studiengängen.
Zudem – das unterstützen wir bereits als Freistaat Sachsen – wird die Qualität mit Mitteln des Qualitätspaktes Lehre kontinuierlich verbessert. Dennoch – und hier haben wir schon Dissens zu Ihrem Antrag – muss eben der Staat in Zeiten von eher autonomen Hochschulen Anforderungen an Hochschulen formulieren, ohne in Detailsteuerung zu gehen, was wir in dieser Legislatur getan haben, nämlich mit dem Hochschulentwicklungsplan, mit Zielvereinbarungen sowie nicht zuletzt mit Sonderzielvereinbarungen für das Lehramt. Das heißt, hier hat die Staatsregierung bereits gehandelt. Der Staat muss aber eben auch im Sinne von Freiheit von Forschung und Lehre akzeptieren, dass die Hochschulen selbst ihre Studienangebote konzipieren und kontinuierlich selbst weiterentwickeln. Aber vielleicht liegt genau hier das Missverständnis oder der Unterschied des Verständnisses von Wissenschaft zwischen uns und Ihnen in der AfD-Fraktion.
Verwundert muss ich mich beim Antrag zumindest über den Berichtsteil zeigen. Die Daten zu Studienanfängerinnen und Studienanfängern, zum Verlauf in höheren Semestern sowie zu Absolventinnen und Absolventen werden jährlich durch das Statistische Landesamt zur Verfügung gestellt. Hingegen liegen aber – das ist hier schon teilweise zur Sprache gekommen – noch keine
Studienverläufe vor, weil das Bundeshochschulstatistikgesetz gerade erst novelliert wurde. Ein Verlauf ist eben erst ein Verlauf, wenn einige Jahre ins Land gegangen sind und damit echte Studienverläufe und die von Ihnen genannte Schwundquote im Detail feststellbar sind. Dazu komme ich aber später noch einmal.
Nichtsdestotrotz sind die Staatsregierung und die Koalition selbst aktiv geworden. Schon in der ersten Amtszeit von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange wurde die Sächsische Absolventenstudie auf den Weg gebracht. Nunmehr liegt bereits die dritte Auswertung dieser Befragung vor und ermöglicht durchaus Rückschlüsse auf Studienverläufe sowie das Einmünden in den Arbeitsmarkt. Diese Studien gilt es deshalb fortzusetzen und bei Bedarf Sonderauswertungen zu veranlassen. Dies ist übrigens im vergangenen Jahr für das Lehramt geschehen. Der Auftrag hätte sich also schon erledigt, wenn man ihn so eng versteht. Eine Studie, die Studienverläufe in angemessener Zeit untersucht, läuft also schon. Das Studiendesign ist dabei aber sicher auf eine Langzeitstudie orientiert.
Die Koalition hat auch vereinbart, dass die Lehrerbildung insgesamt evaluiert wird. Hier liegt seit Anfang des Jahres das Gutachten von Prof. Oelkers vor. Es fand auch eine Fachtagung zur Lehrerbildung statt. Hier sind wir also ebenfalls bereits auf dem Weg.
Richtig ist, dass die Evaluation der zweiten Phase, also des Referendariats, noch aussteht. Ich bin aber ganz zuversichtlich, dass Kultusminister Piwarz hier zeitnah ein weiteres Gutachten präsentieren wird. Auch hier herrscht kein Mangel an Expertise, zumindest nicht am Vorhaben, diese einzusammeln.
Darüber hinaus gibt es die Staatliche Kommission Lehrerbildung. Hierzu wird es sicherlich noch Ausführungen in der Debatte geben.
Zu guter Letzt gestatten Sie mir, noch einen Blick auf die Dinge zu lenken, die wir bereits als Koalition neben dem getan haben, was die Hochschulen selbst realisieren. Wir haben die Studienplätze im Lehramt von 1 000 auf 2 400 mehr als verdoppelt. Die Lehramtsprüfungsordnung I wird reformiert. Die Prüfungsdichte wird verringert. Neue Studieninhalte werden aufgenommen. Der Übergang von der ersten zur zweiten Phase wird durch das Anschlussreferendariat vereinfacht. Hinzu kommt ein Bonus für pädagogische praktische Erfahrung beim Hochschulzugang sowie für sorbischsprachige Lehramtsstudierende.
Es stimmt also nicht, dass sich hier nichts tut.
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, natürlich kann man immer weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums ergreifen. Meine Fraktion hat hier auch diverse Ideen und diese schon vor über einem Jahr in einem Positionspapier zusammengefasst. Wir sind durchaus der Meinung, dass man die Regelstudienzeit zwischen Oberschul- und Gymnasialausbildung harmonisieren kann. Noch besser wäre aus unserer Sicht
sogar eine Stufenausbildung. Die hätte nicht nur für das Studium positive Effekte.
Auf lange Sicht müssen wir darüber sprechen, was die Schüler von heute morgen benötigen werden. Insofern verstehe ich die Generalkritik an Änderungen in der Stundentafel nicht.
Wir müssen uns auch fragen, welche Kompetenzen im Studium eigentlich vermittelt werden. Hier empfehlen wir für die nächste Legislatur eine Enquetekommission „Schule der Zukunft“, um genau über solche Fragen zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Politik zu reden.
Nichtsdestotrotz tun wir auch jetzt schon vieles. Ich verweise hier auf spezielle Tutorien und Seminare für Lehramtsstudierende. Hier sehen auch wir noch zu hohe Abbruchzahlen, insbesondere in Mathematik und Naturwissenschaften.
Es wird keine Überraschung sein, dass wir Ihrem Antrag aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen können. Aber wie Sie, Herr Dr. Weigand, hier auf 55 % Schwund kommen, ist mir ein schieres Rätsel für jemanden, der akademisch gebildet ist und promoviert hat. Das heißt – weil wir hier eine Verständnisfrage haben –, Sie sind tatsächlich der Meinung, dass nur 45 % der Immatrikulierten einen erfolgreichen Lehramtsabschluss schaffen? Das ist Ihre Meinung? Dann habe ich eine gute Botschaft für Sie: Es sind in Sachsen eher 70 %, in einzelnen Lehramtsstudiengängen sogar 80 %. Das ist also jetzt, um auch einmal mit Zahlen umzugehen, eine Abweichung von eher 65 % gegenüber Ihrer Prognose, so will ich es jetzt einmal nennen. Das erklärt mir zumindest, warum Sie einen Kandidaten zum Amt des Ministerpräsidenten stellen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir, die SPD, sind in der Bundesregierung der Garant für Verbesserungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG.
BAföG ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die zur Chancengleichheit beiträgt. Deshalb ist die regelmäßige Anpassung an die Lebenswirklichkeit von Schülern und Studierenden erforderlich. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die CDU-Bundesbildungsministerin Karliczek einen Referentenentwurf vorgelegt hat für die folgende BAföG-Novelle und wir diese nach dem Kabinettsbeschluss von gestern nun hier diskutieren können. So hat heute jede Fraktion die Chance, Hinweise an die Staatsregierung sowie die Bundesregierung zu geben, denn es ist bisher ein Kabinettsentwurf.
Anfang der Woche waren die rückläufigen BAföGEmpfängerzahlen der letzten Jahre in den Medien. Nach Auskunft der vier sächsischen Studierendenwerke sind die Antragszahlen allein in den letzten fünf Jahren um 9 952 gesunken. Das ist ein Einbruch von sage und schreibe 28 %. Im Jahr 2018 sind dadurch nur noch knapp 25 000 Anträge gestellt worden. Es ist daher richtig und wichtig, dass unsere Studierendenwerke eigene Kampagnen zur Antragstellung führen, aber auch die Studierenden BAföG beantragen, denn nur, wer BAföG beantragt, kann auch
welches beziehen. Ich möchte, dass dieses Signal von unserer Debatte ausgeht!
Nun zum Kabinettsentwurf von gestern. Er enthält wirklich viel Gutes, das hat Kollege Fritzsche hier schon ausgeführt. Die Fördersätze steigen, was notwendig ist, wo aber sicher noch Luft nach oben bleibt, damit mehr als ein Inflationsausgleich der letzten Jahre stattfindet. Vielleicht noch wichtiger ist, dass die Freibetragsgrenzen um 16 % steigen, damit der Kreis derer, die BAföG erhalten können, nicht immer kleiner wird. Das ist gut für Kinder von Eltern mit mittleren Einkommen, die in den letzten Jahren sukzessive aus dem BAföG gefallen sind. Die Anpassung bei Kranken- und Pflegeversicherungszuschlägen ist einfach nur gut und konsequent.
Die BAföG-Novelle greift ein Thema auf, was auch uns in den Verhandlungen zum Doppelhaushalt beschäftigt hat und wo wir erste Akzente setzen konnten, nämlich studentisches Wohnen über die Hebung der Wohnpauschale. Das ist gut, wird aber in einigen Großstädten nicht ausreichend sein. Auch darauf wurde gerade schon verwiesen. Die SPD ist daher offen für eine Diskussion zu einer regionalen Wohnkostenpauschale, da sich Mieten von Region zu Region sehr unterscheiden. Das wird nicht einfach, denn sie ist so auszugestalten, dass am Ende keine Spirale auf dem Wohnungsmarkt entsteht, die zur Gewinnmaximierung einiger Immobilienfirmen führt. Die in Sachsen begonnene Investaufstockung in den Studierendenwerken ist sicher ein geeignetes Instrument, um darauf zu reagieren.
Es gibt weitere systematische Änderungen in der BAföGNovelle, die in der großen Öffentlichkeit gar nicht beachtet wurden, aber für uns in Sachsen erfreulich sind. So gibt es eine Änderung für die BerufsakademieStudierenden in der BAföG-Novelle. Bisher gab es keine Differenzierung zwischen Akademien, die mehr schulische Bildung und Akademien, die mehr akademische Bildung geboten haben. Darauf zielt jetzt die BAföGNovelle mit einer Änderung. Davon wird die Berufsakademie Sachsen profitieren. Auch das sei im Plenum einmal positiv vermerkt.
Aber der Bund sollte noch nachbessern. Es sollte darüber diskutiert werden, wer künftig die Bescheide bearbeitet. Wir denken, dass eine Novellierung in § 45 notwendig ist. Die SPD-Position, dass die Studentenwerke auch die BAföG-Anträge der Berufsakademien bearbeiten sollen, sollte aus dem BA-Gesetz noch bekannt sein. Das würde zu einer Entlastung der kommunalen Ebene führen. Dann hätten die Studierenden einheitliche Ansprechpartner.
Ein weiterer positiver Ansatz ist, dass die BAföG-Novelle die Angst vor dem Kredit nehmen will. Das ist absolut begrüßenswert. Wir wissen, dass gerade die Menschen in Ostdeutschland vor so etwas zurückschrecken, weil sie weniger Sparrücklagen haben und es biografisch nicht gewohnt sind. Das vererbt sich auch an die Kinder. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Abschaffung des verzinslichen Bankdarlehens der KfW und sagen, es ist
ein besserer Ansatz über das Bundesverwaltungsamt BAföG möglich.
Hier noch ein Detail, über das man reden sollte. Die bisher geltende absolute Obergrenze von 10 000 Euro sollte aus unserer Sicht weiterhin im Gesetz stehen. Das wäre ein deutliches Signal und würde psychologisch wirken. Im Moment gibt es einen Berechnungsschlüssel. In der Summe ist die Maximalgrenze nach aktueller Berechnung nur 10 Euro höher, aber es ist psychologisch wichtig, allen Leuten zu sagen: Ihr könnt BAföG beantragen, ihr überschuldet euch nicht, macht das! Es ist unser Beitrag zur Studienfinanzierung.
Alles Weitere in Runde zwei, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte die zweite Runde dazu nutzen, etwas auf die Kritik aus Oppositionsreihen zu reagieren – zumindest dort, wo es angebracht ist.
Herr Dr. Weigand von der AfD-Fraktion, persönliche Biografien möchte ich nicht werten. Es ist insgesamt nicht meine Art, im politischen Bereich auf Personen zu fokussieren. Ich denke schon, dass die meisten Arbeiterfamilien, die ein Kind überhaupt an die Uni gebracht oder geschickt haben, einen Anspruch auf BAföG gehabt hätten. Ich gehe davon aus, dass es bei Ihnen eher daran lag, dass vielleicht Ihre Eltern sehr gut verdienten oder sehr viel Besitz hatten. Man kann dem BAföG nicht nachsagen, dass es keine soziale Staffelung. Deshalb arbeiten auch wir als SPD daran, dass es nicht am Einkommen und am Geldbeutel liegen muss, ob man es zu einem Studium schafft. Da sind wir uns zumindest im Motiv einig.
Der Rückgang der letzten Jahre wurde auch mehrfach kritisiert. Ja, weil es ihn gab, ist es ein Problem. Wir haben das in der Debatte differenziert dargestellt. Zwei Punkte muss man auch in Rechnung stellen. Das Erste ist der erfreuliche Anstieg der Realeinkommen in den letzten Jahren. Wir wissen, wie die Verdienste gerade in Ostdeutschland, nicht zuletzt in Sachsen, waren. Das Zweite – ich sage es noch einmal –: Wenn die Antragszahlen schon um 28 % in den letzten fünf Jahren zurückgegangen sind, dann muss man sich auch nicht auf Bundesebene wundern, dass die Empfängerzahlen sinken. Deshalb sollen die Menschen bitte diese Leistungen beantragen, und dafür machen wir uns stark.
Zu guter Letzt – Frau Dr. Maicher, wie immer etwas spitz –, die Differenzierung ist nicht immer Ihre Sache. Ich habe hier, glaube, nichts gefeiert. Ich habe durchaus
abgewogen und gesagt, was gut am Gesetzentwurf ist und wo wir weiteren Handlungsbedarf sehen. Diesen möchte ich hierbei auch noch artikulieren.
Wir als SPD fordern zudem, dass das BAföG der Lebens- und Studienrealität stärker entsprechen muss. Auch für uns heißt das, dass ein Teilzeitstudium förderfähig gemacht werden sollte und auch Altersgrenzen im Sinne des lebenslangen Lernens abgeschafft werden sollten. Auch bei anderen Details hätte ich mir von der Opposition wirklich gewünscht, dass sie mit Ideen kommt und nicht nur mit der Forderung nach Schnelligkeit und Erhöhungen. So wollen wir zum Beispiel, dass der Leistungsnachweis nach vier Semestern in einem sechssemestrigen Bachelor oder vier – –
Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Es tut mir leid, ich möchte gern reden, denn es ist meine Redezeit, und ich bekomme es im Moment nicht hin, wenn Sie so schreien. Bitte!
Wir fordern auch, dass der Leistungsnachweis nach vier Semestern in dem sechssemestrigen Bachelor abgeschafft werden soll, da er auch aus unserer Sicht überholt ist, und – das haben Sie richtig angesprochen, Frau Dr. Maicher – dass kleine Stipendien, beispielsweise das sächsische Ärztestipendium oder das sächsische Lehrerstipendium oder auch die PJ-Vergütung, über die wir gestern diskutiert haben, nicht auf BAföG angerechnet werden. Das ist Murks und sollte anrechnungsfrei gestellt werden.
Zu guter Letzt geht es uns um die Folgen von Lohnsteigerung und Inflation, also auch um die Einkommensgrenzen. Über die Hälfte der Studierenden arbeitet für ihr Studium und da sind 450 Euro, die anrechnungsfrei sind, nicht mehr zeitgemäß. Dort sollte sich etwas tun – viele vermeintlich kleine Punkte, die in der Summe aber große Wirkung entfalten können. Wir wissen aber, dass noch nie ein Gesetz, das ins Parlament ging, so gut war, dass es nicht durch Änderungen im Parlament hätte besser werden können. Das ist auch die Chance und deswegen diskutieren wir das. Ich denke, dass es sich lohnt, sich dafür auf Bundesebene oder vielleicht sogar über den Bundesrat einzusetzen. Deshalb gäbe es sicherlich noch andere Hinweise, nur einen Vorwurf, gerade aus Oppositionsreihen, möchte ich definitiv als SPD von uns weisen.
Wir haben immer auf Verbesserungen bei der Schüler-, Studierenden und Auszubildendenförderung gedrängt. Ich nenne auch einmal im Konkreten Zahlen. In den Jahren der ersten rot-grünen Bundesregierung – – Oder, andersherum: Nehmen wir einmal davor Schwarz-Gelb von 1990 bis 1998. Sie können das nachlesen. Manchmal ist die Zeitung von gestern doch interessant und wertvoll. Sie haben gestern in der „LVZ“ und den „DNN“ auf Seite 8 eine Grafik gefunden. Man kann sich leicht ausrechnen, dass unter Schwarz-Gelb von 1990 bis 1998 beim BAföG die Empfängerzahlen bei den Studierenden um 45 % gesunken sind.
In den rot-grünen Jahren – und darüber hinaus auch in der ersten Großen Koalition – sind sie dann wieder mehr als verdoppelt worden. Wer uns wirklich anhand dieser Zahlen nachweisen will, dass wir uns nicht für ein BAföG einsetzen, der lügt. Deshalb weise ich das ausdrücklich zurück.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zunächst sagen: Mit dem Antrag ist ein Thema aufgerufen, das auch außerhalb dieses Raumes ohne Zweifel Relevanz hat. Das haben nicht zuletzt – es wurde jetzt auch schon angesprochen – die Aktionstage und Proteste der Medizinstudierenden in den letzten Wochen gezeigt.
Wie auch die Überschrift des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN, ordnet die SPD-Fraktion das Praktische Jahr als Teil der Ausbildung und damit auch in das Paket Gesamtreform Masterplan Medizinstudium 2020 ein. Hierzu hat der Wissenschaftsrat seine Vorschläge ja bereits auf den Tisch gepackt und nicht zuletzt eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte gefordert.
Daher lassen Sie uns zu den einzelnen Punkten im Antrag konkret sprechen oder uns eben auch austauschen.
Die Fakten sind bekannt. Sie wurden bereits in Kleinen Anfragen erfragt sowie erneut in der Stellungnahme wiedergegeben. Somit erledigt sich aus unserer Sicht der Berichtsteil, also Ihr Punkt 1.
Zur Forderung einer Vereinbarung mit den Universitätsklinika hat die Wissenschaftsministerin deutlich dargelegt, dass das SMWK gegenüber diesen nur eine Rechtsaufsicht hat. Damit fehlt derzeit eine gesetzliche Basis für eine Vereinbarung. Ferner wurden bislang vom Freistaat nur Investitionen in die Universitätsklinika finanziert. Auch hier fehlt es an einer entsprechenden Rechts- oder auch Finanzierungsgrundlage. Erforderliche Mittel etwa sind zudem nicht im Doppelhaushalt 2019/2020 eingestellt worden und wurden auch nicht von der Fraktion DIE GRÜNEN beantragt.
Zudem stellt sich an diesem Punkt noch die Frage der Gleichbehandlung: Wieso sollte in einem relativ komplexen Finanzierungssystem der Kliniken in Sachsen der Freistaat nur zwei ausgewählte Krankenhäuser mit zusätzlichen Mitteln für diese Aufgabe ausstatten? Kurzum: Die zunächst recht eingängige Forderung ist weder untersetzt noch auf der Basis der geltenden Gesetze umsetzbar und auch nicht so recht ausgewogen.
Zur dritten Forderung, zu den Lehrpraxen: Hierzu können wir feststellen, dass bereits eine Förderung aus dem Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung nach § 105 SGB V erfolgt. Diese wird von den Studierenden offenbar auch gut angenommen. Das Sozial- und Gesundheitsministerium steht kontinuierlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung im Gespräch, um zur Attraktivitätssteigerung des Ärzteberufes geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Da sich zudem Frau Staatsministerin Klepsch öffentlich für eine PJ-Vergütung ausgesprochen hat, gehen wir als Regierungsfraktion davon aus, dass sie dieses Anliegen teilt und weiter vorantreibt. Als Regierungsfraktion werden wir das auch konstruktiv begleiten, müssen dies aber nicht noch beschließen. Wir müssen nicht beschließen, Gespräche aufzunehmen, wenn sie schon kontinuierlich laufen. Damit würde sich auch Ihr Punkt 3 erledigen.
Zur weiteren Maßnahme, der vorgeschlagenen Bundesratsinitiative: Nicht nur unter Fachpolitikern ist bekannt, dass die Approbationsordnung geändert werden soll. Auch das steht wiederum im Kontext des Masterplans Medizinstudium 2020. Hier aber ist zunächst Bundesgesundheitsminister Spahn gefragt und gefordert, zeitnah einen tragfähigen Vorschlag auf den Tisch zu legen. Da die Länder ohnehin an diesem Verfahren beteiligt sind oder – so sage ich einmal aus sächsischer Sicht – mindestens beteiligt werden sollten, gilt es, diesen Prozess zu gestalten und hier auch unsere Interessen einzubringen.
Falls es aber eine Bundesratsinitiative – zum Beispiel aus einem der sieben Länder mit grüner Regierungsbeteiligung – geben sollte, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass
Sachsen dies wohlwollend aufnimmt. Bisher aber ruht auch hier die grüne See. Kurzum: Das ist eine Forderung, die Sie hier gern erheben können und bei der Sie uns an Ihrer Seite haben. Nichtsdestotrotz fällt auf: In den anderen Bundesländern passiert leider auch nichts, wie Kollegin Fiedler schon sagte.
Zum letzten Punkt Ihrer Forderungen, dem Monitoring: Wir haben bereits ähnliche Instrumente. So gibt es regelmäßige Lehrberichte, und die Medizinischen Fakultäten sind gefordert, ihr internes Qualitätsmanagement zu schärfen. Diese Forderung besteht ohnehin.
Zudem gibt es die sächsische Absolventenstudie. Was bereits mit einer gezielten Sonderauswertung für das Lehramtsstudium gelang, dürfte durchaus auch für das Medizinstudium von Interesse sein – ein Aspekt, den nicht nur ich gern als Impuls mitnehme. Schließlich haben wir alle gemeinsam hier im Haus ein hohes Interesse daran, Medizinstudierende in Sachsen zu halten oder eben Ursachen für etwaige Abwanderung herauszufinden und ihnen zu begegnen. Da diese Daten aber gerade erhoben wurden, muss man mit diesen arbeiten und gegebenenfalls einzelne Daten nacherheben, um die Stichprobe zu vergrößern, gezielt vielleicht auch eine Sondererhebung in der nächsten Runde initiieren.
Aber abseits dieser Ideen zurück zum Antrag, nachdem ich nunmehr zu allen fünf Beschlusspunkten Stellung bezogen habe.
Ja, die SPD-Fraktion will ausdrücklich, dass ein Studium finanzierbar ist und Arbeit vergütet wird. In allen anderen Fachkulturen sind Fachpraktika als Pflichtbestandteil des Studiums durchaus üblich, doch dauern diese – hierin besteht der Unterschied, und darauf weisen Sie zu Recht hin – eher vier bis zwölf Wochen und nicht dreimal 16 Wochen. Demnach liegt beim Praktischen Jahr im Medizinstudium ein besonderer Fall vor, der eben eigene Antworten erfordert, wie beispielsweise auch bei den Staatsexamensstudiengängen der Tiermedizin oder auch der Pharmazie.
Als einfachste und praktikabelste Lösung erscheint uns als SPD-Fraktion daher eine verbindliche Verankerung in der Approbationsordnung. Hier sehen wir den Bund mit dem Gesundheitsminister in der Pflicht, einen ersten Vorschlag zu unterbreiten.
Ein anderer, neuer Weg, den wir in anderen Bereichen schon gegangen sind, könnte ein sächsischer Kodex sein. Unter Federführung des Gesundheitsministeriums wäre es zum Beispiel möglich, mit den Krankenhäusern und allen weiteren Akteuren eine Selbstverpflichtung auf den Weg zu bringen. Diese Selbstverpflichtung zu einer Mindestvergütung wäre ein neuer Bestandteil des sächsischen 20Punkte-Planes zur Sicherung ärztlichen Fachkräftenachwuchses.
Aber egal, welchen dieser Wege wir gehen, wir sollten in jedem Fall darauf bedacht sein, dass es weiterhin eine Steuerungsfunktion geben muss. Die ergriffenen Maßnahmen müssen im Kontext zu weiteren stehen, um die
Allgemeinmedizin sowie die ärztliche Versorgung auch im ländlichen Raum zu stärken. Hier muss es auch weiterhin möglich sein, gesonderte Zuschläge oder erhöhte Geldleistungen zu geben; das darf kein Tabu sein.
Aber zurück zu Ihrem Antrag zum Praktischen Jahr. Eigentlich ist es Pflichtbestandteil des Studiums. Somit ist es nach BAföG förderfähig. Das heißt, man bekommt BAföG, oder es gibt Personen, die unterhaltspflichtig sind. Damit wären wir dann bei der Debatte von morgen früh; diese können wir jetzt hier nicht führen, schon allein aus Gründen der Redezeit. Aber das BAföG muss eben auch den Studienrealitäten folgen. Reichere Eltern für alle können wir fordern, könnten wir sogar beschließen, aber eben doch nicht erwirken. Generell muss ein Umlenken zu fairer Entlohnung von Arbeit, die im Zuge von Pflichtpraktika geleistet wird, gefunden werden. Das sind demnach auch ganz konkrete Ansätze.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, das Thema ist etwas komplexer, als es im Antrag dargelegt wird.
Es genügt nicht, nur Zahlungen an die Unikliniken anzuweisen. Vielmehr wollen wir den Blick auf eine auskömmliche, lebenswirkliche Studienfinanzierung und eine Reform des Medizinstudiums, faire Arbeits- und Studienbedingungen sowie Qualitätssicherung lenken und dies im Dialog mit allen Partnern machen. Die SPD-Fraktion wird dies gern tatkräftig unterstützen.
Als Fraktion können wir Ihrem Antrag heute leider nicht zustimmen. Gleichwohl werden wir sicherlich gemeinsam mit Ihnen am Thema in verschiedenen Fachbereichen arbeiten.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme nur kurz zu der Rede von eben Stellung. Ich beherrsche die Grundrechenarten noch, Herr Jalaß. Deshalb will ich mich jetzt sachlich mit dem Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE auseinandersetzen.
Denn er gibt tatsächlich Gelegenheit, die Positionen dazu zu debattieren. Ich will vorausschicken, ich danke Frau Dr. Maicher und ihrer Fraktion für den Impuls dazu und auch für eine fundierte Sachverständigenanhörung, die – auch das sei gesagt – jedoch kein einheitliches Bild gezeichnet hat.
Vorweg: Die SPD-Fraktion teilt viele der kleinen Änderungen, lehnt aber andere strukturelle Vorschläge ab, auf die ich im Detail eingehen werde. Schon jetzt steht jedoch fest, dass wir in der kommenden Legislaturperiode eine große Hochschulgesetznovelle angehen müssen. Die heutige Debatte ist deshalb auch ein Beitrag im Ideenwettstreit für eine zukunftsfeste Hochschulpolitik im Freistaat.
Ja, Sie sprachen es gerade an, Herr Jalaß, schon ein Blick auf die Änderungen der SPD-Fraktion zur letzten großen Novelle im Jahr 2012 zeigt, dass wir viele Änderungsvorschläge in Richtung demokratische Hochschule teilen, wie die Streichung der Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft, die Neuordnung der Kompetenzen zwischen Senat, Rektorat und Hochschulrat, auch die Schaffung eines Promovierendenrates, um dem wissen
schaftlichen Nachwuchs eine Stimme zu geben, die er verdient hat.
Ebenso teilen wir die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und die Neueinführung eines Inklusionsbeauftragten – Aspekte, bei denen wir zwischen SPD und GRÜNEN sicherlich im Detail Differenzen haben, jedoch die Grundrichtung stimmt.
Auch im Bereich der Lehre werden im vorliegenden Entwurf wichtige Themen angesprochen, sei es die verbindliche Qualitätssicherung mit einer Akkreditierungspflicht, allgemeine Regelungen zum Teilzeitstudium oder verbindliche Vorgaben zur Prüfung. Auch dies unterstützen wir.
Oft haben wir zudem die Situation des akademischen Mittelbaus diskutiert, also der von Doktoranden, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Lehrkraft für besondere Aufgaben usw. usf., also von einer sehr großen Gruppe, die schon lange die Mehrheit der Menschen darstellt, die in der Wissenschaft arbeiten und den größten Teil der Arbeit in Forschung und Lehre leisten. Deren Einstellungsverhältnisse sind überwiegend befristet, kaum planbar und bieten leider zu selten echte Karriereperspektiven. – So weit zur Problembeschreibung.
Gute Arbeit an sächsischen Hochschulen spielt deshalb seit 2014 nicht zuletzt mit Wissenschaftsministerin Dr. Stange und der SPD in Regierungsverantwortung wieder eine Rolle. Über die Zielvereinbarung und das Programm „Gute Lehre, starke Mitte“ werden insbesondere die Hochschulleitungen an ihre Arbeitgeberfunktion erinnert und Personalentwicklungskonzepte sowie verbindliche Vereinbarungen zum Rahmenkodex gute Arbeit eingefordert. Der Vorschlag also, diesen Aspekt verbindlich ins Hochschulgesetz zu schreiben, ist daher nachvollziehbar.
Mit dem Gesetzesvorschlag der GRÜNEN in § 46 jedoch, die Befristung für Drittmittelpersonal faktisch komplett abzuschaffen, schießt die Fraktion GRÜNE meiner Meinung nach deutlich über das Ziel hinaus. Ja, Hochschulen werden immer Drittmittel einwerben, weshalb aus unserer Sicht bis zu 30 % des durchschnittlichen Fünfjahresvolumens unbefristet bewirtschaftet werden können sollten. Aber alle Mittel auf einmal und sofort? Folgten wir dem Weg des Gesetzentwurfes der GRÜNEN, bräuchten wir im Landtag wohl keine Haushaltsberatungen mehr zu führen. Wir würden über 30 000 Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen, Verwaltungs- und Unterstützungsbereich an unseren staatlichen Hochschulen zusätzlich entfristen und damit auf feste Stellen setzen müssen.
Das klingt erst einmal verlockend, das gebe ich zu. Aber es ist meiner Meinung nach ein unmoralisches Angebot, das man nur in der Opposition unterbreiten kann. Mich überzeugt diese Änderung mitnichten, da sie die Tücken in der Umsetzung verbirgt und so nicht für die Regierungspraxis taugt.
Hier muss ich deshalb fragen: Ist Ihr Ziel wirklich, das volle Risiko und das Volumen von 30 000 Stellen auf den Staatshaushalt abzuwälzen, wenn Drittmittel ausfallen? Hochschulautonomie und Selbstverwaltung wären dann nur noch Worthülsen. Wir sollten deshalb lieber aufrichtig miteinander diskutieren, in welcher Relation Grundfinanzierung und wettbewerblich eingeworbene Drittmittel stehen sollten.
Daher sei auch ein kleiner Hinweis auf die Herausforderung in der Praxis genannt: Schon jetzt finanziert der Freistaat Sachsen auslaufende Exzellenzcluster und weitere aus Drittmitteln entstandene Spitzenforschung. Nach der zweiten Entscheidungsrunde in der Exzellenzinitiative am 27. September wird ja dieser Beitrag auch zukünftig nicht kleiner. Es bleibt daher dabei: Wir müssen einen guten Mittelweg finden, der Planungssicherheit für das Personal schafft, aber auch finanzielle Risiken begrenzt und die Leistungsfähigkeit des Freistaates nicht überfordert.
Die Bereiche Hochschulentwicklung, Hochschulentwicklungsplanung, Zielvereinbarungen und Leistungsbudget befinden sich deshalb gerade in der Evaluation. Wir sollten deren Ergebnisse abwarten und nutzen. Sicher ist jedoch, dass der Freistaat Sachsen mit seiner 8-jährigen Zuschussvereinbarung deutschlandweit ein Novum im Sinne von Planbarkeit für die staatlichen Hochschulen geschaffen hat. Das war und ist gut so.
Kurz noch zum zweiten zentralen Grund für unsere Ablehnung Ihres Gesetzes: Zum Promotionsrecht für Fachhochschulen sage ich heute klar und deutlich Nein, denn jeder Hochschultyp hat seine Aufgaben, sein Profil. Was bringt uns das Promotionsrecht an Fachhochschulen abseits der Debatte um den Aufbau eines breiteren Mittelbaus? Wie würden sich künftig Fachhochschulen und Universitäten noch unterscheiden? Was rechtfertigte dann noch Fachhochschulen und Universitäten an einem Standort? Was geschähe in diesem Konzept mit der Berufsakademie?
Auf all diese Fragen lässt der GRÜNE-Gesetzentwurf die Antworten missen. Aus unserer Sicht sind es aber Fragen, die zunächst strukturell geklärt werden müssen. Ich möchte deshalb sagen, was die SPD getan hat: Wir haben in Regierungsverantwortung die Fachhochschulen gestärkt und werden sie weiterhin in den Fokus rücken. Der hier eingeschlagene Weg, kooperative Promotionen auszubauen und gemeinsame Graduiertenzentren aufzubauen, ist deshalb aus unserer Sicht der richtige. Auf Bundesebene haben wir dafür gekämpft, dass im kommenden Jahr ein Bund-Länder-Programm zur Personalentwicklung an den Fachhochschulen anläuft. Auch dies werden wir weiter vorantreiben.
In der Gesamtschau, meine Damen und Herren, des Gesetzentwurfs von der Fraktion DIE GRÜNEN bleiben Punkte, die sehr hohe Sympathie in der Sozialdemokratie finden. Es enthält aber auch bereits genannte Punkte, die wir ablehnen. Dass es in einer Koalition jeweils eigen
ständige Sichtweisen gibt, dürfte aus der gerade geführten Debatte erneut deutlich geworden sein.
Wir wissen, eine Hochschulgesetzgebung muss unterschiedliche Gruppeninteressen und Meinungen unter einen Hut bringen. Deshalb ist aus unserer Sicht ein breiter Dialogprozess zum Anfang der kommenden Legislatur der Pfad, den wir gemeinsam einschlagen sollten.
Meine Damen und Herren, wir lehnen Ihren Gesetzentwurf daher mit Verweis auf das Einstimmigkeitsprinzip im Koalitionsvertrag ab. Die Debatte ist deshalb aber nicht beendet, sondern hat – wie die Beratungen in der Landesrektorenkonferenz zeigen – gerade erst begonnen.
Vielen Dank.
Herr Staatsminister, die Staatsregierung hat schon bei der Vorlage der ersten Vorschläge gesagt, dass es noch nicht ganz klar ist, wie die konkreten Auswirkungen sind. Sie haben sich jetzt auch vorsichtig gezeigt. Können Sie uns nicht vielleicht doch einige konkretere Prognosen oder zumindest Schätzungen liefern, mit welchen Mitteln wir anhand der Dinge zu rechnen haben, die jetzt schon absehbar sind?
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Herr Mann, ich bin da auch neugierig. So, wie Sie mir die Frage stellen, stelle ich sie auch immer in Brüssel, wann damit zu rechnen ist. Leider liegen die Zahlen noch nicht vor. Ich glaube, aufgrund der vielen Faktoren, die bei der neuen Finanzperiode zusammenfließen, ist es, ehrlich gesagt, unseriös, eigene Schätzungen vorzunehmen, weil dort viele verschiedene Kriterien einfließen und wir uns vor diesem Hintergrund nicht in der Lage sehen, seriöse Schätzungen vorzunehmen.
Man muss darüber reden, wie man mit bestimmten Mechanismen umgeht. Ich habe eben das Stichwort Sicherheitsnetz genannt. Wir sehen, welche Kürzungen
insgesamt für Deutschland vorgesehen sind. Daraus zu schließen, dass unsere Kürzungen identisch sind, oder zu sagen, sie sind vielleicht sogar höher, weil andere Kriterien hineinspielen, führt uns momentan, glaube ich, nicht weiter. Deshalb beschäftigen wir uns mit der Frage, wie wir insgesamt stärker an dem Kuchen partizipieren können.
Herr Staatsminister, ich habe keine Fragen mehr. Das ist ausdrücklich kein Protest, sondern ich möchte in der Zeit den anderen die Gelegenheit geben, das Instrument zu nutzen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist Europa? Darauf hat sicherlich jede und jeder von Ihnen eine ganz eigene Antwort. Was ist Europa wohl für die Gründergeneration, die der EWG und der EG, also der Vorläufer der Europäischen Union? Frieden, Aussöhnung, Abrüstung, Demokratie, wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit – all das sind die Grundlagen, die wir lange Zeit als selbstverständlich ansahen, die es aber in anderen Teilen der Welt beileibe nicht sind, niemals waren oder inzwischen auch nicht mehr sind.
Wir tun also gut daran, zu erinnern, dass uns nur die europäische Integration einen 70-jährigen Frieden gesichert hat; zumindest in unserem Teil der Welt.
Was ist Europa für meine Generation? Für mich persönlich, geboren in der DDR, bedeutet der Tag der Deutschen Einheit zugleich den Beitritt zur Europäischen Union. Vieles – also Rechtsstaatlichkeit, Pressefreiheit, freier Markt und Mitbestimmung, Gleichberechtigung und individuell einklagbare Freiheitsrechte – lässt sich dabei nicht einem der beiden Ereignisse zuordnen. Nein, diese Errungenschaften kamen zwar für uns in Ostdeutschland über Nacht, waren aber von Generationen von Europäern teuer erkämpft und hart erarbeitet. Auch daran möchte ich heute erinnern und auch Danke dafür sagen.