Gitta Trauernicht-Jordan
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Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Soziale Jahr - darüber sind sich offenbar alle einig - ist ein Erfolgsmodell. Nicht nur wegen der quantitativen Dimension, sondern auch qualitativ gesehen lässt sich dieses Soziale Jahr an vielen anderen gut messen. Was ich an diesem Sozialen Jahr bemerkenswert finde, ist die Tatsache, dass es in Schleswig-Holstein gelungen ist, neben dem engeren Kern im sozialen Bereich den kulturellen Bereich, sportliche Bereiche und auch andere Bereiche für die Jugendlichen zu entdecken und bereitzustellen.
Wir haben hier in Schleswig-Holstein eine besondere Flexibilität. Das sieht man auch an der Tatsache, dass wir dem Verein Schüler helfen Leben drei Stellen aus dem Sozialen Jahr finanzieren. Das zeigt, dass wir damit schon sehr nahe daran sind, jungen Menschen politische Kompetenzen zu ermöglichen. Denn was könnte es Besseres für junge Menschen geben, als sich für Schüler helfen Leben zu engagieren und da Politik zu lernen?
Insofern also ein gutes Angebot.
Nun gibt es die Anregung, noch weiter in die Differenzierung reinzugehen. Eigentlich ist im Kern alles gesagt. Man muss nämlich erstens gut darüber nachdenken, weil es auch Risiken gibt, wenn man zu nah an Parteien und Fraktionen gerät. Das Stichwort Politikerrekrutierungsveranstaltung ist hier zu Recht gefallen. Das darf es auf gar keinen Fall sein.
Deshalb muss das konzeptionell sehr kritisch betrachtet werden.
Der zweite Aspekt ist der, dass von keiner Seite außer hier in dieser Diskussion - bislang der Bedarf signalisiert worden ist. Ich finde, man muss mit den jungen Menschen, dem Landesjugendring und dem Landesjugendhilfeausschuss diskutieren, wie der Bedarf und die konzeptionellen Vorstellungen gesehen werden.
Das Dritte ist eine ganz spannende Frage, nämlich die Frage der Finanzierung. Hier sind verschiedene Stichworte gefallen. Eine Ausweitung liegt wohl kaum im Bereich des Realen. Umschichtung ist ein interessantes Wort. Deutlich geworden ist hier schon, dass man dann an anderer Stelle kürzen müsste. Das würde schmerzen, weil große Bedarfe vorhanden sind. Es gibt sogar die Position, dass das durch Umschichtung gar nicht möglich ist. Wenn ich mir die finanzpolitischen Erwartungen des Finanzministers, des Kabinetts und des Landtags insgesamt angucke, weiß ich gar nicht, wie das gehen soll.
Insofern wird es eine spannende Herausforderung sein, hier die Quadratur des Kreises zu finden.
Bei der Frage, wie man das Ganze machen kann und was Vor- und Nachteile sind, könnte möglicherweise auch eine Evaluation helfen, die meines Wissens zurzeit vom Bundesjugendministerium zu diesem Thema durchgeführt wird. Das kann man in die Diskussion noch einbinden. In diesem Sinne wünsche ich interessante Beratungen im Jugendausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen zweiten Lesung biegen wir mit dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz in die Zielgerade ein. Ich kann nicht verhehlen, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich uns über die Debatte hier sehr freuen, denn es ist das vierte große sozialpolitische Reformgesetz dieser Legislaturperiode, das wir verabschieden - nach dem Kinderschutzgesetz, dem Gesetz zur Kommunalisierung der Eingliederungshilfe und dem Nichtraucherschutzgesetz. Unsere Marschrichtung war klar: weniger Bürokratie, mehr Menschlichkeit, gesicherte Qualität, ein verändertes Altenbild - das sollte mit diesem Gesetz zum Ausdruck kommen.
Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zu allererst bei meinen Vorrednern, bei den Fraktionen und bei der Ausschussvorsitzenden Frau Tenor-Alschausky für die problemlösungsorientierte und überaus konstruktive Verhandlung unseres Gesetzentwurfes in den letzten Monaten zu bedanken.
Ich sehe diese intensive und durchaus zeitintensive Beratung als große Chance, dass dieses Gesetz nicht einfach nur gemacht wurde und in der Schub
lade verschwindet, sondern in der Praxis tatsächlich Realität wird. Und das ist das, was wir uns wünschen. Vor diesem Hintergrund noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an all diejenigen, die sich an der Beratung dieses Gesetzentwurfs beteiligt haben.
Auch wir haben uns Zeit gelassen - wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses. Wir haben externen Sachverstand dazugeholt. Wir haben uns auch etwas auf Neuland begeben, denn es gab in der Tat bislang kein Landesgesetz in Nachfolge des überkommenen Bundesheimgesetzes, an dem wir uns hätten orientieren können. Es gab Entwürfe, die wir alle systematisch durchgeprüft haben, um das Beste vom Guten für unser Gesetz herauszunehmen, denn wir hatten einen großen Ehrgeiz, als wir dieses Gesetz entwickelt haben.
Das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung sollte eben auch ein deutliches Zeichen setzen, dass wir Artikel 5 a der Landesverfassung ernst nehmen. Ich freue mich, dass der überwiegende Teil des Hohen Hauses deutlich gemacht hat, dass dies offensichtlich in beispielhafter Weise gelungen ist.
Mit dem Gesetz soll ein Paradigmenwechsel vollzogen werden. Deswegen haben wir auch den Begriff „Heim“ nicht benutzt. Nicht mehr die Institution, an der sich die Menschen zu orientieren haben, sondern der Mensch selbst sollte im Mittelpunkt dieses Gesetzes stehen.
Am Menschen orientieren, Inklusion - das war und ist die Leitorientierung. Deswegen auch von mir noch einmal an dieser Stelle: Es geht nicht nur um die Menschen mit Pflegebedarf, sondern es geht auch und ausdrücklich um die Menschen mit Behinderung.
Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung. Das war nicht selbstverständlich. Deswegen haben wir diesen etwas sperrigen Titel auch durchaus benutzt, um deutlich zu machen: Es geht hier um etwas. Es geht um ein anderes Bild vom Alten, vom Menschen mit Behinderung.
Wir wollten die volle Teilhabe der betreuten Menschen. Gleichzeitig - das habe ich immer sehr offensiv vertreten - sichert der Gesetzentwurf den notwendigen Schutz, den die Menschen auch noch brauchen, und zwar abhängig von dem Grad der individuellen Abhängigkeit in den verschiedenen Lebensbereichen Wohnen, Pflegen, Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung. Wir haben uns also immer - auch schon in der Erarbeitung des Ent
wurfes - vergegenwärtigt: Gelingt uns die Balance zwischen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung auf der einen und Schutz auf der anderen Seite?
Unsere Instrumente sind hier intensiv und - wie ich finde - sehr schön dargestellt. Für die Stärkung von Selbstbestimmung und den garantierten Schutz sind Beratung, Öffnung der Einrichtungen, Förderung von Begleitung und Mitwirkung in den Einrichtungen, Unterstützung des familiären und bürgerschaftlichen Engagements, eine stärkere Transparenz, Qualitätssicherung und Aufsicht die Stichworte.
Es wurden Anreize für Einrichtungen geschaffen, die sich für Begleitung und Mitwirkung durch Angehörige und durch ehrenamtlich engagierte Menschen öffnen - als Angebot und als Motivation zugleich. Für Einrichtungen, in denen Angehörige oder bürgerschaftlich Engagierte das Alltagsgeschehen mitgestalten können, sind auch Erleichterungen bei den ordnungsrechtlichen Bestimmungen durch die Aufsicht möglich.
Wir wussten, das Mitwirkung durch bürgerschaftlich Engagierte eben leider noch keine Selbstverständlichkeit ist und dass wir deswegen auch Anreize schaffen mussten.
Die Träger von Einrichtungen müssen künftig verständliches Informationsmaterial über ihr Leistungsangebot vorhalten. Sie müssen Ratsuchende über Beratungsstellen, über Krisentelefone und über Beschwerdemöglichkeiten, über die Aufsichtsbehörde und Ansprechpersonen informieren.
Verständliches Informationsmaterial über ihr Leistungsangebot - das ist kein einfaches Thema. Wir haben es mit dem Landesseniorenrat und dessen Pflegeausschuss besprochen, was das eigentlich sein kann. Wir haben Modellprojekte auf den Weg gebracht: Einerseits verständlich, andererseits wahr - das ist gar nicht so einfach. Vor diesem Hintergrund denke ich, dass wir auf diesen Vorarbeiten werden aufbauen können.
Die Träger müssen ein Beschwerdemanagement betreiben. Beschwerde - das muss zur Kultur einer guten Einrichtung dazugehören. Man muss sich trauen dürfen, sich zu beschweren.
Es muss möglich sein, es muss ein Klima da sein, dass damit so umgegangen wird, dass es sich tatsächlich auch zum Besseren wendet. Das ist alles
nicht selbstverständlich und deswegen in diesem Gesetz verankert worden.
Dass die Ergebnisse der Regelprüfung in Einrichtungen von der Aufsicht veröffentlicht werden sollen, hat auch eine längere Vordiskussion gehabt. Es ging uns hier nicht um Misstrauen gegenüber Einrichtungen, sondern es ging uns um mehr Verbraucherschutz. Dieses gemeinsam mit den Einrichtungen und Trägern auf den Weg zu bringen, war mir wichtig.
Die Transparenzregelungen erhöhen den Verbraucherschutz und - man muss sich da gar nichts vormachen - sie erhöhen den Druck in Richtung auf ein besseres Qualitätsmanagement.
Ich finde, dass sich das Gesetz auch beim Bürokratieabbau sehen lassen kann. Die Vorschriften für die Anmeldung von Einrichtungen, für die vorzuhaltenden Unterlagen und für die Betriebsanforderungen wurden im Vergleich zum Heimgesetz deutlich entschlackt. Pflegedokumentationen sollen weiterhin und zwar verbindlich vereinfacht werden. Gute Einrichtungen müssen nicht jährlich, sondern können in einem zeitlichen Abstand von bis zu drei Jahren geprüft werden. Das hat nicht allen gefallen, die sehr viel Schutz wollten. Aber auch hier noch einmal: Wir müssen den Druck nicht auf die Kontrolle, sondern den Druck auf die Qualitätssicherung durch die Einrichtung selbst und durch die Mitwirkung der Menschen erhöhen. Deswegen war das die Philosophie. Das entlastet die Einrichtung und die Aufsicht, fördert aber gleichzeitig eine verlässliche Qualitätssicherung durch die Träger.
Das Gesetz - das ist hier mehrfach erwähnt worden schafft erstmals Rechtsgrundlagen für neue Wohn- und Betreuungsformen zum Beispiel für ambulant betreute Wohngemeinschaften für demente Menschen. Für diese Wohn- und Betreuungsangebote sollen die Anforderungen auf einem guten Niveau gesichert werden. Es soll die Selbstbestimmung und Mitwirkung gestärkt und der für die Bewohnerinnen und Bewohner notwendige staatliche Schutz gewährleistet werden, ohne dass ihre Eigenverantwortung, ihre Selbstverantwortung, ihr Eigensinn dadurch beeinträchtigt werden. Da muss eine Balance gefunden werden.
Diese Wohnformen werden entsprechend unseres abgestuften Konzeptes eben - das wurde hier gesagt - nicht regelmäßig, sondern anlassbezogen von der Aufsicht geprüft.
Für die stationären Einrichtungen sind im Wesentlichen die bisherigen Schutzinstrumente vorgesehen, aber es wurde auch diskutiert, ob man das eine oder andere lassen kann. Ich habe gesagt, wir sollen es nicht tun. Dieses Gesetz soll die Menschen nicht verunsichern, es soll ihnen Sicherheit geben. Deswegen halte ich es für wichtig, dass wir uns ganz wesentlich an den bisherigen Schutzinstrumenten orientiert haben. Es wird sogar zwingend vorgegeben, dass die Einrichtungen grundsätzlich unangemeldet jährlich mindestens einmal von der Aufsicht zu prüfen sind.
Eine Reihe von Einzelheiten - und zwar nicht unwichtigen Einzelheiten - ist Erlassen und Verordnungen vorbehalten. Ich denke, gerade vor dem Hintergrund des außerordentlich konstruktiven Prozesse sollte dieses auch im Zusammenspiel zwischen Landesregierung und Parlament geschehen.
Wie aus der vorliegenden Beschlussdrucksache zu ersehen ist, hat der Sozialausschuss eine Reihe von begrüßenswerten Änderungen beschlossen und den Gesetzentwurf weiterentwickelt. Das ist mir wichtig. Ich klebe nicht an einem eingebrachten Gesetzentwurf. Ich finde vielmehr, dass es das Beste für die Menschen ist, wenn es im Verlauf der Beratungen zu Klärungen kommt, und zwar zu Klärungen, die im Verlauf der Beratung notwendig wurden, die aber auch im Zusammenhang mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz stehen, das auf Bundesebene heimvertragliche Regelungen durch neues Bundesrecht ersetzt hat und die deswegen noch in das Gesetz einzubauen waren. Das heißt, wir sind mit diesem Gesetz nicht zu spät, sondern in jeder Hinsicht auf Ballhöhe.
Auch zum Thema Internetplattform sage ich: Darüber lohnt kein Streit. In der Einschätzung, dass wir für die Menschen eine optimale Informationsstelle schaffen sollten, besteht kein Unterschied. Es ist jedoch so, dass viele Träger bereits Angebote machen. Wenn man sich einloggt, dann ist es in der Tat für viele Menschen schwer, die richtige Stelle zu finden. Ich halte viel davon, eine Internetplattform in Schleswig-Holstein zu machen, die den Menschen den Zugang zu allen Informationen erleichtert. Das ist aber eine Frage der Konzeption. Über diese Konzeption müssen wir uns im Einzelnen noch verständigen, und zwar am besten mit denjenigen, die jetzt schon Informationen ins Netz einspeisen. Ich will nur ein Beispiel nennen: Die AOK hat nach Regionen und nach Angebote ge
gliederte Angebote und pflegt diese auch. Die Frage ist also, wie unsere Internetplattform aussehen soll, damit sie nicht ein Angebot neben anderen Angeboten ist, sondern es tatsächlich schafft, Vorhandenes vernünftig zu integrieren und Neues aufzunehmen. Frau Abgeordnete Schümann, Sie haben dies angesprochen. Dafür bin ich offen, dafür brauche ich kein Gesetz. Wenn das für die Menschen gut ist, dann machen wir das selbstverständlich so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Dank geht an Sie alle; insbesondere aber an den Sozialausschuss und - Sie werden es verstehen - an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit meinem Dank verbinde ich das Fazit: Für die Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung in Schleswig-Holstein, aber auch für die sie begleitenden Angehörigen und möglicherweise für jeden, denn niemand weiß, ob es ihn einmal treffen kann, bestehen mit diesem Gesetz zahlreiche und gute neue Möglichkeiten, die Lebensverhältnisse in eigener Entscheidung besser mitzugestalten und mehr mitzuwirken, ohne dass der erforderliche Schutz infrage gestellt ist. Ich freue mich darüber, dass offensichtlich so viele diesem Gesetzentwurf zustimmen können. Es ist das vierte sozialpolitische Gesetz, das wir in dieser Legislaturperiode zusammen auf den Weg gebracht haben. Vielleicht bleibt uns noch die Zeit, im nächsten Jahr weitere Gesetze zu verabschieden. An mir wird es nicht liegen. Bis dann!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kein Tatort-Abend am Sonntag und kein großes Sportereignis im Fernsehen beginnt, ohne dass wir zuvor etwas Erfrischendes über ein Bier zu sehen bekommen. Kein Kinobesuch oder Stadtbummel ohne Werbung im Breitbandformat. Die Botschaft ist simpel: Alkohol bedeutet natürlich niemals Bierbauch und Kopfweh, sondern steht für ausgelassene junge Menschen in Partystimmung. Jeder versteht, dass es um Erfolgsattribute wie Wohlstand, Prestige, Attraktivität oder soziale Anerkennung geht. Das Problem dabei ist, dass Alkohol als normaler und sogar erstrebenswerter Bestandteil des Lebens dargestellt und insbesondere
Jugendlichen als selbstverständlicher oder sogar notwendiger Bestandteil eines erstrebenswerten Lebensstils nahegebracht wird.
Hat die Werbung damit Erfolg? - Die Industrie argumentiert, dass es keinen Zusammenhang zwischen Werbung und der Höhe des Alkoholkonsums gibt, sondern dass es nur um Marktanteile und Markenbindung in einem gesättigten Markt geht. Diese Auffassung steht in klarem Widerspruch zu übereinstimmenden Untersuchungsergebnissen zur Wirkung von Alkoholwerbung der letzten Jahre. Eine aktuelle Studie des Kieler Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung bestätigt dies. Die Faustregel lautet: Hoher Werbekontakt führt zu hohem Alkoholkonsum. Letztlich kann das niemanden überraschen. Werbeaufwendungen für alkoholische Getränke in Deutschland in Höhe von 560 Millionen € jährlich können und sollen ja auch nicht folgenlos bleiben.
Was ist zu tun? - Alkohol ist legal, frei verkäuflich und außerdem tief in unserer Gesellschaft verwurzelt. Er ist aber auch eine Droge mit toxischen Eigenschaften, die verheerende Substanzabhängigkeiten erzeugen kann. Abgesehen von den immensen volkswirtschaftlichen Schäden berühren mich besonders die Schicksale Tausender Kinder alkoholabhängiger Eltern, die es auch in unserem Land gibt.
Die Entwicklung ist dramatisch. Gerade heute haben wir aktuelle Informationen der Techniker Krankenkasse erhalten, wonach immer mehr SchleswigHolsteiner aufgrund alkoholbedingter Krankheiten im Krankenhaus landen. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse sind die stationär behandelten Fälle unter ihren Versicherten von rund 12.600 auf knapp 14.400 gestiegen. Die Techniker Krankenkasse thematisiert zudem ein weiteres Thema, das auch wir schon oft angesprochen haben: Die Zahl insbesondere junger Menschen zwischen 15 und 19 Jahren, die aufgrund einer Alkoholvergiftung in die Klinik eingeliefert wurden, ist dramatisch gestiegen; es ist von einer Steigerung von rund 28 % innerhalb eines Jahres die Rede.
Die Schlussfolgerung daraus ist sehr einfach: Weg mit der Alkoholwerbung! Das wäre jedenfalls aus gesundheitspolitsicher Sicht eine sehr klare und eindeutige Forderung.
Leider gibt es bei der Alkoholwerbung - anders als bei der Tabakwerbung - bisher nur vereinzelte Beschränkungen. Zum Beispiel ist die Werbung für alkoholische Getränke im Kino laut Jugendschutzgesetz erst nach 18 Uhr erlaubt. Aber was nützt das schon? Der Deutsche Werberat hat sich zudem im Sinne freiwilliger Selbstbeschränkung Verhaltensregeln in Bezug auf die Alkoholwerbung gegeben. - Das sind alles richtige Ansätze, aber dennoch ist die Situation gesundheits- und jugendpolitisch unbefriedigend. Die genannte Kieler Studie bestätigt dies ohne Wenn und Aber.
Die Gesundheits- und Jugendminister der Länder beschäftigen sich auf ihren gemeinsamen Tagungen selbstverständlich auch mit diesem Thema. Ich will nur kurz die jüngste Beschlusslage der Gesundheitsministerkonferenz der Länder ansprechen: Die Alkoholwerbung soll sich von reiner Imagewerbung zu ausschließlicher Produktinformationswerbung entwickeln. Die Begeisterung der Wirtschaft hält sich natürlich in Grenzen, und der Widerstand hat sich bereits formiert. Das trifft natürlich erst recht auf weitere Regulierung zum Beispiel im Hinblick auf die Werbemenge oder die Verschiebung der Zeitgrenze für Alkoholwerbung zu. Dabei ist der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz bereits ein Kompromiss mit Blick auf die wirtschaftlichen Interessen. Dass es um Zielkonflikte geht, liegt auf der Hand.
Aber in Übereinstimmung mit EU-Bestimmungen wird inzwischen auch über generelle Einschränkungen der Alkoholwerbung diskutiert. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist das zweifellos der richtige Weg. Viele Experten - zuletzt die Bundesärztekammer am Montag; die Krankenkassen ohnehin - fordern dies nachdrücklich. Natürlich ist mir klar, dass allein ein Werbeverbot die Hauptprobleme nicht löst. Wir brauchen eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen.
Wir haben bereits mehrfach über unser Aktionsbündnis gegen Alkoholmissbrauch mit seinen bekannten Projekten „HaLT“, „JiM’s Bar“ oder dem „Klarsicht-Parcours“ diskutiert. Selbstverständlich brauchen wir auch diese und noch vieles mehr. Wir werden uns in Zukunft mehr einfallen lassen müssen. Auch Alkoholtestkäufe durch Polizeischüler sind ein Thema. Aber eine Lösung der Probleme ist natürlich auch dieser Baustein nicht.
Ich möchte noch auf die aktuelle bundesweite Suchtwoche hinweisen, die auch in Schleswig-Holstein mit rund 100 Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das Thema Alkohol durchgeführt wird. Ich bin sicher, dass der erfolgreiche Weg bei der Be
kämpfung von Tabakkonsum zum Wohl der Entwicklung junger Menschen auch beim Alkoholkonsum gangbar ist. Warum soll uns nicht gelingen, was uns beim Nichtraucherschutz gelungen ist, wenn es darum geht, junge Menschen vor Alkoholmissbrauch zu schützen?
An diesem Ziel sollten wir gemeinsam arbeiten, auch wenn wir wissen, dass es ein langer Weg ist, der noch viele Hürden bereithält und auf dem wir noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Aber angesichts der Bedeutung, die die Alkoholkrankheit in unserem Alltagsleben, in den Arztpraxen und in den Krankenhäusern hat, angesichts der schrecklichen Schicksale Zehntausender Kinder alkoholkranker Eltern und der schrecklichen Folgen von zu viel Alkoholgenuss bei jungen Menschen sollten wir dieses Ziel gemeinsam angehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verbraucherschutz hat nicht nur eine europäische Dimension. Streng genommen verdient überhaupt nur die Verbraucherschutzpolitik diesen Namen, die Europa, die die zunehmende Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Menschen insgesamt und grundsätzlich im Blick hat. Die Landesregierung hat dies ebenso wie der Bund und natürlich die Europäische Kommission. Dies gilt aber insbesondere für die institutionalisierten Verbraucher
schützer, die hier in Kiel als einem von zwei deutschen Standorten des Europäischen Verbraucherzentrums in wirklich hervorragender Weise europäischen Verbraucherschutz verwirklichen
- Übrigens mit starker Bedeutung über die Landesgrenzen hinaus.
Dass wir mit dem Europäischen Verbraucherzentrum in Schleswig-Holstein die einzige Verbraucherschutzinstitution in Deutschland mit entsprechender europäischer Dimension und Zuständigkeit haben, ist ein Glücksfall. Innerhalb weniger Jahre hat sich der grenzüberschreitende Einkauf deutscher Verbraucherinnen und Verbraucher mehr als verdoppelt. Ein Beispiel: Über das Internet tätigen derzeit etwa 6 % der Haushalte mit Internetanschluss grenzüberschreitende Einkäufe. Die Bürgerinnen und Bürger praktizieren also europäische Mobilität auch wirtschaftlich schon lange mit Selbstverständlichkeit und nicht nur in Form von Urlaubsreisen.
Dabei den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf hohen Niveau zu sichern - dieses hohe Niveau kennen wir -, ist allerdings auch eine Herausforderung. Der Bundestag hat dazu im Jahre 2006 das Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen verabschiedet. Damit gibt es in Deutschland für die Umsetzung der europäischen Regelungen über die internationale Behördenzusammenarbeit zur Durchsetzung von Verbraucherrechten eine rechtliche Grundlage.
Mit einer zentralen Behörde in jedem Mitgliedstaat, die auch Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnis zur wirksamen Unterbindung von Verstößen innehat, wird der Verbraucherschutz in der EU auch grenzüberschreitend besser durchgesetzt. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, und es ist gut, das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel an der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher in Schleswig-Holstein zu wissen.
Die Landesregierung fördert das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel anteilig mit jährlich 121.000 €. Wir können dadurch die zur Verfügung stehenden Gelder für Schleswig-Holstein nochmals in gleicher Höhe binden. Ich bin zuversichtlich: Das Interesse dieses Hauses an diesem Thema wird
sich auch zukünftig in der gebotenen Unterstützung des Projekts ausdrücken, so schwierig künftige Haushaltsberatungen auch sein mögen.
Denn klar ist: Europäischer Verbraucherschutz ist alternativlos. Seine Förderung ist auch eine Investition in ein bürgerfreundliches Europa, zu dem wir auch beitragen können und müssen. Das europäische Verbraucherzentrum stärkt auch das Profil Schleswig-Holsteins als offenes und europafreundliches Land.
Der Ihnen vorliegende Bericht stellt Aufgaben und Funktionsweise des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel dar. Er zeigt darüber hinaus, dass das EVZ in Kiel aufgrund der Nähe zu den skandinavischen und zu den osteuropäischen Ländern auch gesamteuropäisch eine herausragende Rolle im grenzüberschreitenden Verbraucherschutz wie auch im Reiseverkehr spielt. Das EVZ sorgt beispielsweise für Transparenz durch Preisvergleiche, durch Hilfen bei Problemen bei grenzüberschreitende Einkäufen. Es informiert und ist Anwalt von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Angesichts der Tatsache, dass der Leiter dieses Zentrums heute hier ist, möchte ich ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle herzlichen Dank für ihre Arbeit sagen. Ich denke, sie haben Aufmerksamkeit verdient.
Für Schleswig-Holstein und natürlich auch für die nationale Politik hat die europäische Verbraucherpolitik eine steigende Bedeutung. Nicht jeder stellt das jeden Tag fest. Deswegen nur ein Hinweis: Auch heute hat mein Haus eine Presseinformation herausgegeben, mit der es eine europäische Entscheidung aktuell umsetzt. Ich will das als Beispiel sagen: Es gilt ein europaweiter Grenzwert für Dimethylfumarat in Produkten. Was sind diese weißen Tütchen, die Sie manchmal in Taschen oder in anderen Dingen, die Sie kaufen, finden und die stark allergieauslösend sind. Hier gibt es einen neuen Grenzwert. Hier hat der Verbraucherschutz zu agieren. Sie sehen daran, wie praktisch diese Arbeit tatsächlich ist.
Wir müssen nämlich berücksichtigen, dass rund 85 % der Verbraucherschutzgesetzgebung ausschließlich auf europäischer Ebene beschlossen wird. Sie gilt häufig direkt in den Mitgliedstaaten das war gerade ein Beispiel dafür - und ist rechtsverbindlich umzusetzen.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Die Landesregierung steht grundsätzlich zu dem Verbraucherschutz in der Europäischen Kommission. Wir setzen auf bessere Rechtsklarheit und besseren Rechtsschutz nicht nur bei uns, sondern überall. Wir wollen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Interessen angemessen bei allen Politikfeldern und in allen Regelungsbereichen berücksichtigt werden. Dabei gilt: Wir brauchen Regelungen, die Schutzmechanismen für Verbraucherinnen und Verbrauchern schaffen und zugleich der Wirtschaft Impulse zu Innovation und besserer Qualität bieten.
Wir wollen, dass die Verbraucherrechte beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gestärkt werden. Das hat die Europäische Kommission in den vergangenen Jahren konsequent getan. Das kann jeder feststellen, der das intensiv begleitet und beobachtet hat.
Schließlich stehen wir auch dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Möglichkeiten bekommen, ihre Rechte durchzusetzen. Die Verbraucherzentralen - hier spreche ich von allen stehen auch dafür, dass ihnen dabei eine besondere Rolle zukommt, dass es Möglichkeiten gibt, mit Hilfe von Sammel- und Gruppenklagen für einen verbesserten Verbraucherschutz einzutreten.
Der Berichtsantrag und der Ihnen vorliegende Bericht bilden eine gute Grundlage für weiter gehende Beratung und für eine noch höhere Aufmerksamkeit dieses so wichtigen Themas im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zusammenschluss von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten - sei es als Gemeinschaftspraxen oder in Form von Ärztenetzwerken - ist eine sinnvolle Entwicklung, die sowohl von Patientinnen und Patienten als auch von Ärztinnen und Ärzten gleichermaßen positiv beurteilt wird.
Vor diesem Hintergrund war es naheliegend, mit der Gesundheitsreform 2004 auch rechtliche Perspektiven zu eröffnen, die mit der Bezeichnung Medizinische Versorgungszentren heute Gegenstand der Landtagsberichterstattung sind. Der Gesetzgeber hat damit eine Möglichkeit engerer Kooperationen unterschiedlicher ärztlicher Fachgebiete sowie mit nicht ärztlichen Leistungserbringern geschaffen. Es gilt, eine optimierte Abstimmung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen mit dem Ziel des einheitlichen Behandlungskonzepts zu erreichen.
Daneben liegen mit Blick auf diese Medizinischen Versorgungszentren auch betriebswirtschaftliche Effekte auf der Hand, zum Beispiel durch die gemeinsame Nutzung von Räumen, medizinischen Geräten und medizinischem Personal. Hinzu kommen Vorteile für insbesondere junge Ärztinnen und
Ärzte, die zum Beispiel in der Arbeitszeitgestaltung oder in einem begrenzteren wirtschaftlichen Risiko sowie im Sinne eines zusätzlichen Interesses nachfolgender Ärztegenerationen liegen, nicht den Weg der klassischen Einzelarztpraxis gehen zu wollen.
Medizinische Versorgungszentren verstärken also eine ohnehin angelegte Entwicklung, deren Effekte allerdings mit Blick auf unerwünschte Nebenwirkungen sorgfältig beobachtet werden müssen. Derzeit ist die quantitative Entwicklung noch verhalten. Im gesamten Bundesgebiet entstanden seit Inkrafttreten der Reform im Jahr 2004 knapp 1.100 MVZ, in denen fast 5.000 Ärzte tätig sind. 5.000 Ärzte bedeuten, dass 4 % der Ärzteschaft in MVZ arbeiten. In Schleswig-Holstein entspricht die Entwicklung diesem Trend. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung sind zurzeit knapp 4.300 Vertragsärztinnen und -ärzte zugelassen. Davon sind 2.500 in Einzelpraxen und 1.780 in Berufsausübungsgemeinschaften tätig. In den letzten vier Jahren sind in Schleswig-Holstein 47 Medizinische Versorgungszentren entstanden, in denen 218 Ärztinnen und Ärzte tätig sind.
Auch die Medizinischen Versorgungszentren unterliegen den Kriterien der Bedarfsplanung, sind also nur möglich, wenn keine Zulassungsbeschränkungen gegeben sind. Von Klinikbetreibern sind nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung bisher 23 der 47 MVZ gegründet worden, in denen 105 Ärzte arbeiten. Die regionale Verteilung ist dem Bericht zu entnehmen.
Die Datenlage ist komplex. Die Kassenärztliche Vereinigung hat auf unsere Bitte hin die Entstehung und eventuelle örtliche Verlagerung deshalb noch einmal genauer geprüft. Bisher sei lediglich in einem einzigen Fall ein Arztsitz an den Standort einer Klinik verlegt worden. Die Kassenärztliche Vereinigung kommt zusammenfassend zu dem Schluss, dass die wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein durch die bisherige MVZ-Entwicklung nicht gefährdet sei. Allerdings sieht die Kassenärztliche Vereinigung die Entwicklung bei Krankenhausträgern genauso kritisch wie auch das Gesundheitsministerium. Ich begrüße es, dass die Kassenärztliche Vereinigung erwägt, sich durch Gründung von MVZ in eigener Trägerschaft oder einer geeigneten und zulässigen Trägerkonstruktion aktiv in diesen Prozess einzubringen, um diese Entwicklung mit zu beeinflussen.
Die Entwicklung der ambulanten Gesundheitsversorgung ist in einem dynamischen Prozess. MVZ spielen hier nur eine Rolle. Ich will andere Stichworte nennen, das Zusammenspiel von Hausärzten und Fachärzten, die zunehmende Vernetzung zwischen dem ambulanten und dem stationären Bereich, die Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung. Die Ausbildungssituation von Medizinern ist in den Blick zu nehmen. Wir überprüfen die Zulassungsfragen. Insgesamt habe ich den Bereich der medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch in den Blick genommen und die Förderung von drei Modellprojekten, vor allem an der besonders betroffenen Westküste, angestoßen und auf den Weg gebracht.
Klar ist, dass es auf das verantwortungsbewusste Zusammenwirken aller Akteure ankommen wird, damit MVZ in Schleswig-Holstein die ambulante medizinische Versorgung nicht schwächen, sondern stärken. Das muss unser Ziel sein.
Deshalb werden wir sehr genau beobachten und gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen, der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärzten und Krankenhäusern auch weiterhin erörtern, in welchem Umfang Krankenhausbetreiber ihre Marktposition nutzen - ich will nicht sagen: ausnutzen -, um Wettbewerber im ambulanten Bereich zu übernehmen und das Angebot räumlich zu konzentrieren. Ich sage deshalb auch mit Blick nach Berlin: Wenn es sich als erforderlich erweist, muss der rechtliche Rahmen noch einmal angepasst werden, um die Trägervielfalt und regionale Verteilung im ambulanten Bereich zu erhalten und Monopolstrukturen zu verhindern.
Wir wissen, dass die Sicherung der ärztlichen Versorgung unserer Bevölkerung auf hohem Niveau ein ganz wichtiger Eckpfeiler unserer Gesundheitspolitik ist, und dass wir allen Grund haben, die Entwicklung in den nächsten Jahren sehr sorgfältig nicht nur in den Blick zu nehmen, sondern mit zu beeinflussen. Dass diese Beeinflussung aber weit über das Thema Medizinische Versorgungszentren hinausreicht, habe ich mit dem Bericht, denke ich, deutlich gemacht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Gesundheitsministerin hätte ich mir nach dem von Bundesverfassungsgericht bestätigten landesrechtlichen Spielraum auch ein ausnahmsloses Rauchverbot gut vorstellen können.
Zweifellos ist dies die beste aller Lösungen. Sie ist eindeutig, sie ist klar, sie ist unbürokratisch. Aber ich bleibe auch bei dem, was ich wiederholt hier im Landtag festgestellt habe: Zwischen den vorrangigen Zielen des Gesundheitsschutzes und der Berücksichtigung anderer Interessen ist das Gesetz ein tragbarer Kompromiss.
Mit der vorgelegten Novellierung werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, und zwar für den Fall, dass es kein grundsätzliches Verbot für Gaststätten gibt. Seien wir mal ehrlich: Einfacher wird die Lage dadurch nicht, aber das ist nicht der Politik geschuldet, sondern Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Nicht Aufweichung, sondern Stärkung des Nichtraucherschutzes sollte trotzdem die Devise sein. Deshalb freue ich mich, dass es mit der anstehenden Novellierung gelungen ist, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Schädigung durch Passivrauchen zu verbessern. Das ist eine gute Botschaft.
Allerdings gibt es in der Tat nichts daran zu deuteln, dass es medizinisch keinen Unterschied macht, ob Kinder und Jugendlichen der Belastung durch Passivrauchen im öffentlichen Raum ausgesetzt sind oder im privaten Raum. Ich hätte es deshalb konsequenter gefunden, wenn die Novelle nicht die geschlossene Veranstaltung, also beispielsweise die typische Familienfeier, zum jugendschutzreduzierten Raum gemacht hätte,
auch deshalb, weil jede Ausnahme das Gesetz schwerer handelbar macht und weil es insbesondere auch den jungen Menschen gar nicht zu vermitteln ist, warum sie einmal in Gegenwart ihrer Eltern rauchen dürfen und andererseits in bestimmten Kneipen nicht rauchen dürfen.
Nichtsdestotrotz: Insgesamt stellt der Antrag der Koalitionsfraktionen zum kinder- und jugendspezifischen Nichtraucherschutz eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Lage dar, und das ist natürlich gut.
Als Gesundheits- und Jugendministerin des Landes darf ich feststellen, dass mir das wichtiger ist als die - im übrigen eng begrenzte - Ausnahmeregelung für die getränkegeprägte Kleingastronomie. Ich bin nach den Erfahrungen und den Bewegungen der letzten Jahre beim Nichtraucherschutz ziemlich sicher, dass sie noch nicht am Ende der Entwicklung ist. Gerade heute fordert der Präsident der Bundesärztekammer die Bundesregierung auf, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auch in gastronomischen Betrieben durchzusetzen - eine Forderung, der ich mich gut anschließen kann, schließlich geht es um eine Million Beschäftigte, die auf diese Weise geschützt werden können.
Insgesamt bin ich dennoch mit diesem Gesetz sehr zufrieden, weil die Rückmeldungen der Bevölkerung eindeutig sind. Die Bevölkerung sagt, das ist eines der besten Gesetze gewesen, und fühlt sich in der Tat durch den Schutz vor dem Passivrauchen von der Landesregierung und dem Gesetzgeber gut behandelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße sehr, dass die Novellierung zügig erfolgt ist, denn wir mussten in den letzten Monaten feststellen, dass der Vollzug des Gesetzes
unter dem Eindruck einer noch nicht ganz geklärten Gesetzeslage teilweise gelitten hat. Sinn und Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Rauchverbote wurden weiterhin infrage gestellt, und zwar grundsätzlich trotz der relativ eindeutigen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts, weil nicht jeder dieses Urteil, was auch relativ komplex und zum Teil überraschend ist, wirklich parat hat.
Es wurden deshalb Forderungen nach überzogenen Ausnahmeregelungen gestellt, und in einigen Fällen wurde versucht, die Rauchverbotsregelungen gänzlich zu umgehen. Dies und die Diskussion über Details bei den Bestimmungen von Raumgrößen oder zum Thema zubereitete Speisen haben zu Verunsicherung geführt, mit denen nicht zuletzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungsämtern konfrontiert wurden.
Wie im Sozialausschuss erbeten, wird die Landesregierung daher die Veröffentlichung der neuen Gesetzeslage mit einem Erlass begleiten, der einheitliche Vorgaben zur Unterstützung der Vollzugsaufgaben enthalten wird. Jetzt kommt es nämlich darauf an, dass der vom Gesetzgeber bestätigte und
verbesserte Nichtraucherschutz im Land auch gelebt wird, und zwar ohne Wenn und Aber, auch wenn wir schon auf einem richtig guten Weg sind.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, und ich bin auch ein wenig stolz darauf, dass der Schleswig-Holsteinische
Landtag das Thema der Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung der 50er- bis 70er-Jahre so ernst und so wichtig nimmt. Ein gemeinsamer Antrag ist ein starkes Signal an die ehemaligen Heimzöglinge, die dieses verdient haben durch hartnäckiges Einfordern ihrer Rechte. Es ist auch ein starkes Signal an den runden Tisch auf Bundesebene, der seine Arbeit begonnen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass ich das Anliegen des Schleswig-Holsteinischen Landtags nicht nur umsetze, sondern selbst offensiv aus Überzeugung vorantreibe; denn das Schicksal der ehemaligen Fürsorgezöglinge berührt mich. Es berührt mich, dass wir zwar in den 80erund 90er-Jahren Konsequenzen für eine andere Jugendhilfe gezogen haben, dass wir aber nicht im Blick hatten, dass wir den Ehemaligen Aufarbeitung, Entschuldigung und Entschädigung schuldig sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die jugendpolitischen Konsequenzen für heute sind klar: Nie wieder eine solche schwarze Pädagogik; denn alle jungen Menschen und gerade diejenigen, die auf der Schattenseite des Lebens leben, haben ein Anrecht darauf, sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln zu können. Genau das muss Sozialpädagogik leisten. Das musste sie damals, und das muss sie heute.
Seitdem das Thema von den ehemaligen Heimzöglingen im Sommer 2007 in Schleswig-Holstein auf den Weg gekommen ist, ist einiges in Bewegung geraten in Schleswig-Holstein, in anderen Bundesländern und auf Bundesebene. Die Aufarbeitung der bundesdeutschen Fürsorgeerziehung ist inzwischen das Topthema. Sie haben schon darüber berichtet. Der Petitionsausschuss des Bundestags hat im vergangenen November ebenfalls die Einrichtung eines runden Tisches beschlossen. Ich glaube, dass wir mit Fug und Recht sagen können, dass diese Entscheidung zurückzuführen ist auf die Akzeptanz, die der schleswig-holsteinische Weg in der Aufarbeitung der Fürsorgeerziehung auf Bundesebene gefunden hat. Er wurde als vorbildlich empfunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an diesem runden Tisch beteiligt sich nicht nur die Bundesregierung, sondern beteiligen sich auch alle Landesregierungen. Ich habe die Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein davon abhängig gemacht, dass an diesem runden Tisch nicht nur die gesamtstaatli
che Perspektive mit der Aufarbeitung der gesellschaftlichen, ökonomischen und gesundheitlichen Folgen erfolgt, sondern auch die Frage der Entschuldigung und der Entschädigung abschließend geklärt wird. Ich sage dies deswegen ausdrücklich, weil zunächst in der Diskussion war, die Frage der Entschädigung von diesem runden Tisch auszuschließen. Das schien mir jedoch unabdingbar, sodass wir hierauf bestehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesländer sind mit zwei Vertretern an diesem bundesweiten runden Tisch beteiligt, und es ist auch eine Anerkennung der schleswig-holsteinischen Leistungen, dass einer dieser Vertreter ein schleswigholsteinischer Vertreter ist. Herr Landrat Gorrissen ist nicht nur Ansprechpartner für die ehemaligen Heimzöglinge, sondern auch Vertreter des Landes Schleswig-Holstein an diesem Tisch. Er macht dies mit großer Überzeugung und mit großer historischer Kompetenz. Vor diesem Hintergrund sind wir sehr gut in Berlin bei diesem runden Tisch vertreten.
Insofern ist auf Bundesebene einiges in Gang gekommen. Genauso wichtig ist es aber - deswegen nehme ich die Aufforderung des Landtags gern auf -, eigene Wege der Aufklärung in SchleswigHolstein zu gehen. In dieser Woche habe ich die Dokumentation des zweiten runden Tisches von November 2008 vorgelegt. Diese ist Ihnen zugegangen. Außerdem hat die wissenschaftliche Aufarbeitung durch Prof. Schrapper und seine Crew begonnen.
Eines steht für mich außer Frage und zum Glück auch bei den ehemaligen Fürsorgezöglingen selbst: Das Schicksal dieser Heimzöglinge wird nicht zu den Akten gelegt. Die Aufarbeitung hat begonnen. Im Landesarchiv wurden rund 8.000 Akten zur früheren Fürsorgeerziehung in Schleswig-Holstein erschlossen. Dadurch haben alle am ersten runden Tisch Beteiligten die Gelegenheit erhalten, ihre eigene Akte einzusehen und das, was sie aus dieser Akte erfahren haben und wie sie es erlebt haben, mit einem Externen, nämlich mit Landrat Gorrissen, aufzuarbeiten und anzusprechen.
Binnen eines Monats nach Einsetzung von Herrn Gorrissen haben sich zehn ehemalige Heimkinder an ihn gewandt. Dabei ging es beispielsweise darum, dass die Einsicht Dritter in die Akte nicht gewünscht wird. Außerdem werden viele andere juri
stische, aber auch psychologische Fragen an ihn gerichtet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Auswahl von Prof. Schrapper für diese Untersuchung ist ganz offensichtlich eine, die bundesweit nicht nur akzeptiert, sondern auch nachgeahmt wird. Herr Prof. Schrapper ist einer von zwei ausgewählten wissenschaftlichen Experten des bundesweiten runden Tisches. Auf eine zweite Person hat man sich noch nicht verständigen können. Ich denke, dass damit deutlich wird, dass wir uns sehr frühzeitig an einen wirklichen Experten gewandt haben und deswegen zuversichtlich sein können, dass wir eine nicht nur solide, sondern auch eine uns in der Sache weiterbringende Studie von ihm vorgelegt bekommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Aufarbeitung der Geschehnisse in Glückstadt betreiben wir nicht allein Vergangenheitsbewältigung. Das allein wäre aber schon wichtig genug, weil es um das Schicksal von Menschen geht, denen in öffentlicher Verantwortung Schlimmes widerfahren ist. Es geht auch um die Verständigung darüber, was in öffentlicher Verantwortung für junge Menschen sein darf. Nie wieder darf es auch nur in Ansätzen Erziehungsmethoden geben, die den Weg von Drangsalierung, Erniedrigung und Brechung des eigenen Willens gehen.
Ich begreife den vorliegenden Antrag als Bestätigung dieser Aufarbeitung und selbstkritischen Vergewisserung, die wir in Schleswig-Holstein auf Regierungs- und Parlamentsebene bundesweit als Erste auf den Weg gebracht haben. Er ist getragen von einem großen Einvernehmen, das in dieser Debatte seinen Ausdruck gefunden hat. Ich bin sehr froh darüber, dass dies so ist.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte hat bereits gezeigt, dass die FDP-Fraktion mit dem Antrag bei allen Fraktionen offene Türen einrennt. Auch die Landesregierung ist selbstredend gegen jede Form der Altersdiskriminierung. Eine Altersbeschränkung kann eine Diskriminierung sein.
Das Stichwort „Antidiskriminierungsgesetz“ ist bereits genannt worden. Allein dieses Gesetz muss uns dazu veranlassen, alle bestehenden Gesetze und Verordnungen daraufhin zu überprüfen, ob es eine Form von Altersdiskriminierung durch Altersbeschränkung gibt. Natürlich ist dies in erster Linie eine Aufgabe des Gesetzgebers, Herr Garg. Die Landesregierung wird aber selbstverständlich gern dabei behilflich sein, formelle und informelle Alltagsgrenzen zu identifizieren, die aus der Sicht eines modernen Leitbildes von Alter heute nicht mehr angemessen sind.
Auch ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass das Bundesfamilienministerium bereits vor einem Jahr ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das altersbeschränkende Regelungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder dokumentiert und gleichzeitig nach den Gründen und Motiven für die Festlegung der Alltagsgrenzen fragt, um zu einer Bewertung ihrer Sinnhaftigkeit und fortbestehenden Notwendigkeit zu kommen.
Interessant ist, dass in diesem Gutachten auch aktuelle gerontologische Erkenntnisse und das sich wandelnde gesellschaftliche Bild von Alter einbezogen werden sollen. Auch geschlechtsspezifische Aspekte sollen berücksichtigt werden. Dieses Gutachten soll in Kürze vorliegen. Ich denke, dass wir dann eine sehr gute Basis haben, um eine fundierte Debatte im Sozialausschuss über das weitere Vorgehen führen zu können, wobei wir auch berücksichtigen sollten, dass wir dieses Thema einbinden in das Landesprogramm „Älter werden in Schleswig-Holstein“ und unsere beteiligungsorientierte Vorgehensweise. Letztlich kommt es nicht darauf an, dass wir dieses von Staats wegen entscheiden, sondern dass wir die ältere Bevölkerung bei der Bewertung auch mitnehmen.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine ertragreiche Beratung im Sozialausschuss.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Honorarreform war überfällig. Sie war im Übrigen von den Ärztinnen und Ärzten gewünscht. Sie sollte sich bei der Umsetzung durch die Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen an gesundheitspolitischen Zielen orientieren.
Ich nenne die Ziele kurz. Es ging um mehr Honorargerechtigkeit und Transparenz unter anderem durch eine Euro-Vergütung. Es ging um gleiche Bezahlung für Ärztinnen und Ärzte für gleiche Leistungen auf West-Niveau auch in den neuen Ländern. Es ging um eine adäquate Honorierung für Qualität, um die Überwindung der überkommenen Budgetierung, um Anreize für unterversorgte Regionen.
Mit den Entscheidungen der Ausschüsse von Ärzten und Krankenkassen auf Bundesebene hat ein neues - ich füge hinzu: ein zentrales - Honorarsystem regional fortentwickelte Strukturen praktisch von einem Tag auf den anderen ersetzt, um nicht zu sagen versetzt. An dem bisherigen System haben sich in Schleswig-Holstein circa 4.600 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten mit ihren Praxen im Land ausgerichtet. Das Ergebnis der Honorarreform erzeugte neben einer beachtlichen Zahl von Praxen mit Einkommenszuwächsen auch eine beachtliche Zahl von Verlierern, übrigens nicht nur in Schleswig-Holstein.
Das erklärt die Enttäuschung, ja die Empörung vieler Ärztinnen und Ärzte, die mit einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kommunizierten Honorarsteigerung von 10 % gerechnet haben. Das war auch Wunsch und Ziel der Politik.
Festzuhalten bleibt, dass für die ambulante Versorgung im Jahr 2009 rund 3 Milliarden € mehr gegenüber dem Jahr 2007 zur Verfügung stehen, allerdings - das haben wir bereits diskutiert - leider
mit unterschiedlicher und nicht immer gerechter Verteilung über die gesamte Republik.
Dass ich nicht unbeteiligt daran war, für einen größeren Anteil unserer Ärzteschaft in Schleswig-Holstein zu kämpfen, ist bekannt. Rechnerisch plus 13.000 € pro Arzt in Schleswig-Holstein. Die Steigerung beträgt 6,3 %, was in Geld immerhin knapp 60 Millionen € ausmacht. Damit steht eine Gesamtsumme von 967 Millionen € für die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärzte in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Die Honorarreform hat bezogen auf Arztgruppen bestimmte ärztliche Leistungen und auf einzelne Praxistypen auch in Schleswig-Holstein sehr unterschiedliche Auswirkungen. Gesicherte Erkenntnis darüber kann nur die Kassenärztliche Vereinigung haben. Es scheint, dass insbesondere große Versorger, Praxen und Facharztpraxen mit differenziertem Angebot von der Honorarreform negativ betroffen sein können, aber nicht alle.
Eine Aussage über die Zahlenrelation von Gewinnern und Verlierern hilft der einzelnen betroffenen Praxis nicht. Ich sage das alles, obwohl bekannt ist, dass der durchschnittliche niedergelassene Arzt in Schleswig-Holstein rund 197.000 € umsetzt und einen durchschnittlichen Überschuss von knapp 88.000 € vor Steuern erzielt. Ärzte zählen damit immer noch zu den gut verdienenden Berufen, zumal sich diese Beträge ausschließlich auf die gesetzliche Krankenversicherung beziehen. Privatrechnungen kommen noch hinzu.
Zur zweiten Frage des Herrn Abgeordneten Garg, die durch die Beschlüsse des Bundesausschusses vom 15. Januar überholt ist: Von Anfang an hat die Landesregierung die zuständige Kassenärztliche Vereinigung engmaschig begleitet, sich über Entwicklungen unterrichten lassen, politisch im Bundesgesundheitsministerium und bei den Bundesausschüssen interveniert, andere Bundesländer sensibilisiert und Mitstreiter gewonnen. Wir haben mit Selbstverwaltern und Ausschussvorsitzenden gesprochen, wir haben die Krankenkassen moderierend eingebunden. Wir haben auch in zahllosen Runden den direkten Austausch mit vielen Vertretern der Vertragsärzteschaft gesucht. Die Intransparenz der Entscheidungen auf Bundesebene, die fehlende Folgenabschätzung für Regionen und der wenig flexible Umgang mit notwendiger regionaler Intervention bei Verwerfungen haben mich - vorsichtig formuliert - nicht zufriedengestellt. Deshalb bleibe ich auch weiterhin dran, und zwar an allen Beteiligten, die die Weichen neu stellen können.
Zunächst waren - und das bezieht sich auf die dritte Frage des Herrn Abgeordneten Garg - regionale Korrekturen nur über einen Härtefallfonds im Rahmen des auf Bundesebene gesetzten Rahmens möglich. Es war richtig, die Kassenärztliche Vereinigung darin zu unterstützen, Flexibilisierungen durchzusetzen und die Einsicht zu erzeugen, dass zu viel Zentralismus schädlich war und ist. Dass bisher etliche hundert betroffene Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hilfe aus dem Härtefonds beantragen mussten, spricht für sich. Mit den im Januar 2009 durchgesetzten Flexibilisierungen steht die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein nun in der Pflicht, das Beste aus der neuen Situation zu machen, um unzuträgliche Umsatzverluste zu verhindern. Klares Ziel und Maßstab sind dabei die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Klar ist auch, dass es keinen weiteren Gesamtzuwachs des Honorartopfes geben wird. Ein Plus von über 60 Millionen € in Schleswig-Holstein ist für die Beitragzahler schließlich auch kein Taschengeld.
Damit ist auch die vierte Frage beantwortet. Wer wie ich davon überzeugt ist, dass die Honorarreform in vielen Punkten die mit ihr eigentlich verbundenen vernünftigen Ziele noch nicht erreicht hat, der kann mit einer aktuell erkämpften neu gewonnenen Umsetzungszeit von zwei Jahren nicht vollständig zufrieden sein. Wir reden nicht nur über Honorare, sondern wir reden über Praxisbesonderheiten, die zum Beispiel viel mit der uns ganz besonders wichtigen Versorgung des ländlichen Raums zu tun haben. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang Konzepte, um durch bessere Vernetzung und Kooperation zu mehr Zukunftssicherheit zu kommen. Nun sind ausgerechnet ländliche Versorgerpraxen mit die größten Verlierer der Honorarreform; das kann nicht sein.
Ebenso muss ein Honorar schonendes und qualifiziertes ambulantes Operieren weiter auskömmlich sein, um nur zwei konkrete Beispiele für die Notwendigkeit einer gründlicheren Neubestimmung in zentralen Fragen der Honorarreform zu nennen. Ich finde es angesichts der bisher zutage getretenen Ergebnisse der Honorarreform - mit Verlaub gesagt seltsam, wenn Herr Köhler, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, den Ärztinnen und Ärzten in Deutschland aktuell in einem Schreiben erklärt:
„Wir, die Selbstverwaltung, können auf Grundlage der bestehenden Rechtslage die noch ausstehenden Probleme selbst lösen,
ohne dass Gesetzgeber oder Politik eingreifen müssen.“
Das widerspricht allen Erfahrungen, die jetzt auf Bundes- und auf Landesebene gemacht werden. Ich habe jedenfalls deutliche Zustimmung und auch Dankbarkeit dafür erfahren, dass ich mich eben nicht auf den Standpunkt der Nichtzuständigkeit zurückgezogen habe, sondern mich intensiv für die Interessen sowohl der Ärzteschaft als auch im Ergebnis der Patientenversorgung im Land eingesetzt habe.
Ich werde weiter darauf drängen, dass die Honorarreform unsere Versorgungsstrukturen stützt und fördert und dass die Menschen zu ihrem Arzt gehen können, ohne schon beim Zeitunglesen im Wartezimmer mit dessen realen oder auch vermeintlichen Existenzproblemen konfrontiert zu sein. Gleichermaßen gilt aber auch: Ärzte, die ihre Patienten ziemlich platt gegen die Gesundheitspolitik und gegen die Politik in Stellung bringen, die eben nicht ursächlich an diesen Verwerfungen beteiligt ist, müssen sich fragen lassen, ob sie ihr Honorar verdienen, für das ich mich einsetze. Krankenversicherungsbeiträge von kleinen Leuten sind nicht dazu geschaffen, sogenannte Praxisstreiks zu finanzieren. Auch diese Feststellung gehört zur gesundheitspolitischen Kultur, die einmal mehr durch die Auseinandersetzung um die Honorarreform gelitten hat. Deshalb fordere ich alle auf, die vorhandenen Probleme mit Sachlichkeit zu lösen. Ich jedenfalls werde auch weiterhin meinen Teil dazu beitragen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße den Antrag von SPD- und CDU-Fraktion außerordentlich, liegt er doch auf der Linie der Position, die die Landesregierung nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in den Beratungen des Bundesrats bisher vertreten hat. Auch wir sehen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die sensiblen Punkte, die hier angesprochen sind, das Thema Pick-up-Stellen und anderes mehr. Deshalb werden wir bereits in der nächsten Woche im Kabinett und dann, wenn das Kabinett so beschließt, im Bundesrat eine Bundesratsinitiative des Landes SchleswigHolstein in die Debatte einbringen, da die bisherige Diskussion, die sich auf das Verbot des Versandhandels konzentriert, nicht der schleswig-holsteinischen Linie entspricht.
Wir haben bereits darauf aufmerksam gemacht: Seit dem 1. Januar 2004 gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Versandhandel mit Arzneimitteln. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass der Anteil der auf diesem Weg verbreiteten Medikamente zurzeit 0,8 % beträgt. Ich denke, das macht einiges deutlich.
Was mir noch viel wichtiger erscheint, ist der Hinweis darauf, dass Versandhandelapotheker in der Regel auch Besitzer klassischer Apotheken sind. Insoweit handelt es sich um eine Weiterentwicklung und - wie ich finde - auch um eine vernünftige Modernisierung des Arzneimittelwesens.
Allerdings muss natürlich völlig klar sein, dass die in Deutschland zugelassenen Versandapotheken die gleichen Verpflichtungen mit Blick auf die Standards erfüllen müssen, und es sollten auch gleiche Ausgangsbedingungen gelten. Das Stichwort Wettbewerbssituation ist hier schon gefallen.
Einen Hinweis, da immer mit dem erhobenen Zeigefinger auf die Versandapotheken gezeigt wird: Auch Präsenzapotheken müssen Standards einhalten. Wir alle wissen, dass beim Thema Beratung auch hier in gewisser Hinsicht, jedenfalls bei einzelnen Apotheken, Handlungsbedarf gegeben ist.
Nach Einschätzung der Landesregierung funktioniert der legale Internethandel mit Arzneimittel bis auf wenige und wirklich ganz wenige Ausnahmen ganz ohne Beanstandungen, und zwar auch der mit verschreibungspflichtigen. Die Bundesregierung stellt dazu auch fest, dass konkrete Fälle, in denen von legalen Versandmedikamenten eine Gefährdung ausgegangen sei, nicht bekannt seien.
Richtig ist aber, ein hohes Niveau an Beratung und Betreuung muss auch im Arzneimittelversandhandel gewährleistet werden. Das wissen allerdings auch die Versandhandelapotheker sehr genau. Nach meiner Überzeugung ist das auch die Handlungsorientierung.
Aber das Problem der Entgegennahme von Medikamenten mittels nicht qualifizierter Drittpersonen oder durch entsprechende sogenannte Pick-upStellen stellt diese Qualitätssicherung infrage. Hier gibt es einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, der durch unsere Initiative und durch Diskussionen auf Bundesebene - wie ich meine - in nächster Zeit behoben werden muss.
Ich will auf ein anderes Problem aufmerksam machen. Ein weiteres Problem liegt im Vertrieb von in Deutschland verschreibungspflichtigen Präparaten aus dem Ausland. Hier drohen in der Tat erhebliche Gefahren, und zwar einerseits mangels ärztlicher Kontrolle und Beratung, andererseits weil sich hier ein krimineller Schwarzmarkt auftut, der Menschen durch gefälschte Präparate gefährdet. Allerdings ist der Versandhandel von hierzulande verschreibungspflichtigen Präparaten ohne Rezept schon heute illegal, Arzneimittelfälschungen sind es sowieso, verbotener als verboten gibt es nicht, darum ist es wenig zielführend, gesetzeskonforme Verhaltensweisen verbieten zu wollen - wie Bayern und Sachsen das tun -, sondern hier braucht es einen konsequenten Gesetzesvollzug, und zwar nicht bei dem Thema Qualitätskontrolle sondern durch Polizei und insbesondere Zoll.
Ganz grundsätzlich kann es aber nicht nur um bessere Schutzmechanismen für einzelne Vertriebswege gehen, und deshalb begrüße ich, dass in dieser Woche ganz offensichtlich aktuell durch EU-Kommissar Verheugen Regelungsansätze auf den Weg gebracht werden, die aus meiner Sicht von der EU tatsächlich zu fördern sind. Angestrebt ist danach, eine Herkunftsklassifikation über einen sogenannten Barcode, ein Echtheitskennzeichen durch ein Hologrammsiegel und die Pflicht, Medikamente ausschließlich versiegelt in den Verkehr zu bringen,
einzuführen. Wenn dieser Vorstoß von EU-Kommissar Verheugen Realität würde, dann wären wir einen deutlichen Schritt weiter beim Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des illegalen Arzneimittelhandels. In diesem Sinne wünsche ich ihm bei diesem Ziel und seiner Durchsetzung viel Erfolg.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die schrecklichen Bilder von Terrorangriffen in den letzten Jahren haben in der Bevölkerung große Sorgen vor den Folgen eines solchen Angriffs auf Kernkraftwerke wachsen lassen. Dafür habe ich vollstes Verständnis, zumal am 11. September 2001 der Terror eine vorher nicht für möglich gehaltene Dimension an Skrupellosigkeit erreicht hat. Daher haben sich Parlamente in Bund und Land wiederholt mit der Frage des Schutzes der Bevölkerung beziehungsweise der Schützbarkeit von Kernkraftwerken befasst, haben Fachausschüsse und Expertenkommissionen Bewertungen von Risiken und Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr vorgenommen.
Ergebnis all dieser Beratungen ist, dass es in einer modernen Industriegesellschaft keinen umfassenden, absoluten Schutz gegen alle terroristisch denkbaren Fälle geben kann. Das gilt auch für Kernkraftwerke.
Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt nun das in einem Rechtsstreit zum atomaren Standortzwischenlager Brunsbüttel ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 zum Anlass, die Landesregierung zum Widerruf der Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Brunsbüttel aufzufordern und vom Bund einheitliche Maßstäbe für die Schadensvorsorge gegen Terrorangriffe auf Atomkraftwerke zu verlangen.
Die Analyse des Sozialministeriums der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung wie auch des Rechtsgutachtens von EUROSOLAR führt allerdings zu dem Ergebnis, dass die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezogene Schlussfolgerung hinsichtlich des Betriebsgenehmigungswiderrufes ein
im Ergebnis nicht haltbarer Schnellschuss wäre. In dem gerichtlichen Verfahren ging es um die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 31. Januar 2007, mit der Dritten das individuelle Recht abgesprochen worden war, gerichtlich Schutzansprüche auf bestimmte Schutzvorkehrungen gegen Terroranschläge geltend zu machen. Das Bundesverwaltungsgericht stellte demgegenüber fest, dass sich Dritte in einem gerichtlichen Verfahren auch darauf berufen können, dass bei einem Kernkraftwerk der erforderliche Schutz gegen terroristische Bedrohungen nicht gegeben sei. Es stellt außerdem fest, dass über das Maß des erforderlichen Schutzes Genehmigungsbehörden in eigener, gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Verantwortung zu entscheiden haben, und die Beurteilung der Situation durch die Genehmigungsbehörde auf einer ausreichenden Datenbasis beruhen muss und - das ist jetzt ganz wichtig - dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung Rechnung tragen muss. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Abwehr terroristischer Gefahren vorrangig eine staatliche Aufgabe sei, aber - das ist in dieser Form neu - auch der Betreiber gefordert sei, den bestmöglich erforderlichen Schutz zu gewährleisten.
Für den konkreten Rechtsstreit um das Zwischenlager lässt das Bundesverwaltungsgericht nicht erkennen, dass es Anhaltspunkte dafür hat, die Behörde sei ihrer Verantwortung für die Risikoermittlung und -bewertung nicht gerecht geworden. Für das Kernkraftwerk Brunsbüttel ergibt sich aus den allgemeinen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes nicht, dass ein Widerruf der Betriebsgenehmigung rechtssicher erfolgen könnte. Dabei ist berücksichtigt, dass nach Einschätzung des zuständigen Bundesinnenministeriums ein terroristischer Flugzeugabsturz auf kerntechnische Anlagen in Deutschland - ich zitiere, weil ich weiß, dass der Begriff Widerstand auslösen könnte; aber es ist der gewählte Begriff „zurzeit außerhalb des Wahrscheinlichen“ liegt. Berücksichtigt ist auch, dass die administrativen und technischen Sicherheitsmaßnahmen im internationalen Luftverkehr erheblich verschärft worden sind - nicht mit Unterstützung von jedem hier in diesem Saal. Es wurde ein Luftsicherheitsgesetz erlassen, Abfangjäger als Alarmrotteneinsatz bereitgestellt, ein nationales Lage- und Führungszentrum eingerichtet, in dem Luftwaffe, Bundesgrenzschutz und Flugsicherung zusammenarbeiten, um Gefahren aus der Luft abzuwehren.
Unabhängig von diesen Aktivitäten der staatlichen Vorsorgemaßnahmen auf dieser Ebene ist die Thematik auch ständig Gegenstand der Erörterung
in den einschlägigen Gremien des Bundesumweltministeriums. Aktuell haben gerade gestern Experten des Bundesumweltministeriums wie der Länder auf der Basis aktuell vorliegender weiterer Sachenverständigengutachten darüber beraten, ob die von den Betreibern beantragten Tarnschutzmaßnahmen ein Beitrag zu Verringerung der Trefferwahrscheinlichkeit leisten und damit Teil eines gestaffelten und miteinander verzahnten Systems unterschiedlicher Schutzmaßnahmen der Betreiber und des Staates sein können.
- Ich habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass mein Haus das Thema Vernebelung skeptisch und kritisch sieht.
Aufzulösen ist das Problem aber nicht durch eine Einzelentscheidung einer einzelnen Landesbehörde, sondern durch bisher nicht existente einheitliche Maßstäbe auf Bundesebene, die den Stand von Wissenschaft und Technik, den das Gericht als Grundlage der Burteilung verlangt, feststellen. Von daher ist dies vor allen Dingen auf Bundesebene voranzubringen. Das haben Sie mit Ihrem Antrag auch zum Ausdruck gebracht.
Lassen Sie mich noch kurz darauf hinweisen, dass die Tatsache - das ist vor allen Dingen für die Grünen wichtig -, dass insbesondere ältere Anlagen einen schwächeren Schutz gegen terroristische Bedrohungen bieten als jüngere, den Verhandlungspartnern bei der Verabschiedung des Atomkonsens ebenso wie dem Bundesgesetzgeber bei der nachfolgenden Atomgesetznovelle bekannt war. In Kenntnis dessen wurden damals unter maßgeblicher Beteiligung und mit Zustimmung der Grünen auch älteren Anlagen wie Isar I, Philippsburg I und Brunsbüttel eine Restlaufzeit zugestanden.
Der Atomkonsens und die ihn umsetzende Atomgesetznovelle aus dem Jahre 2002 bieten die Möglichkeit, Strommengen älterer Anlagen auf jüngere zu übertragen. Dahinter steht der Gedanke, dass jüngere Atomkraftwerke grundsätzlich ein sicherheitstechnisches Grundkonzept mit höheren Sicherheitsreserven besitzen. Vor diesem Hintergrund würde ich es nachhaltig begrüßen, wenn der VattenfallKonzern diese Chance nutzte und das Kernkraftwerk Brunsbüttel vorzeitig stilllegte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, für die Landesregierung den Entwurf des Pflegegesetzbuches Schleswig-Holstein - Zweites Buch - vorstellen zu können. Gesetze haben gelegentlich ja etwas sperrige Namen. Der vorliegende Entwurf sagt schon mit dem Titel programmatisch, worum es geht: Wir bringen heute das Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ein. Dieses Landesgesetz wird das Heimgesetz des Bundes für Schleswig-Holstein ablösen, nachdem die bisherige Bundeszuständigkeit auf die Länder übergegangen ist.
Mit diesem Gesetz geht es aber nicht nur um die Umsetzung einer geänderten Kompetenzzuweisung, es geht um nicht weniger als eine nachhaltige rechtliche und im Ergebnis - wie wir hoffen - auch tatsächliche Besserstellung von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat seinen Ausgangspunkt in der Vorgabe von Artikel 5 a unserer Landesverfassung. Artikel 5 a fordert vom Land aktives Handeln zum Schutz der Rechte und Interessen von pflegebedürftigen Menschen und eine menschenwürdige Versorgung. Dieses Gebot bezieht sich gleichermaßen auch auf Menschen mit Behinderung, für die das künftige Gesetz auch gelten wird.
Ausgangspunkt der Neuregelung ist, dass wir noch weiter wegwollen von einem, wie in der Vergangenheit leider gezeigt, oft genug bevormundende Züge annehmenden Fürsorglichkeitskonzept. Drehund Angelpunkt sind daher die Stärkung von Selbstbestimmung bei gleichzeitigem Schutz von pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Uns war es dabei wichtig, die Balance zwischen mehr Selbstbestimmung und notwendigem Schutz für die verschiedenen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen neu und den heutigen Vorstellungen von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung entsprechend auszutarieren. Die Neuregelung berücksichtigt insbesondere auch neue Wohnformen von äl
teren Menschen und dazu passende Pflege- und Betreuungskonzepte. Beides wird zunehmend nachgefragt von den Menschen. Diesen Trend begrüßen wir nicht nur, sondern die Landesregierung fordert ihn nachdrücklich.
Neben die herkömmlichen stationären Einrichtungen treten somit individuelle, auf Eigenständigkeit ausgerichtete Wohn- und Betreuungsformen mit begleitender Assistenz, wobei der Grad der Betreuung individuell wählbar sein soll, denn - noch einmal -: Die Stärkung der Selbstbestimmung ist der Dreh- und Angelpunkt unseres Vorhabens.
Das neue Gesetz umfasst ganz verschiedene Wohnformen, auch besondere Wohnformen, zum Beispiel betreute Wohngemeinschaften, und definiert einen zeitgemäßen Rahmen. Qualitätssicherung und Erhalt der wohnumfeldorientierten, integrierten Lebenssituation der Menschen sind dabei der gemeinsame Maßstab, praktisch die Klammer.
Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung als Mittelpunkt des neuen Gesetzes bedeutet: Jeder Mensch soll so weit wie möglich über sein eigenes Leben entscheiden können, und zwar unabhängig davon, ob er sich in einer Einrichtung befindet oder in den eigenen vier Wänden wohnt. Der überholte Abhängigkeits- und Fürsorgeansatz, der mit dem herkömmlichen Heimkonzept verbunden war, wird - so jedenfalls unser Ziel - damit endgültig überwunden werden. Umfang und Intensität von Schutz und öffentlicher Kontrolle richten sich in den Regelungen des neuen Gesetzes danach, wie viele der Leistungsbereiche Wohnen, Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung vertraglich bindend von einem Anbieter in Anspruch genommen werden müssen.
Das Gesetz folgt daher dem situationsbezogen umzusetzenden Prinzip: „So viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig“. Das heißt, je mehr Wahl- und Entscheidungsmitwirkung und -freiheit, je mehr Mitwirkung und Öffnung der Einrichtung, desto weniger Aufsicht ist nötig.
In stationären Einrichtungen wird die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen durch einen Beirat sichergestellt und gegenüber den bisherigen Regelungen mit diesem Gesetzentwurf verstärkt. Einrichtungen werden zukünftig auch verpflichtet, sich aktiv um die Einbindung von Angehörigen und bürgerschaftlich Engagierten zu kümmern. Die Einbeziehung dieser sogenannten gesell
schaftlichen Aufmerksamkeitsebene hat für Einrichtungen auch einen positiven Nebeneffekt, denn sie bringt gleichzeitig die Chance mit sich, Leistungen und deren Qualität öffentlicher und für Außenstehende sichtbarer zu machen.
Neu im Landesgesetz ist die Aufnahme des Verbraucherschutzgedankens. Damit sich alte Menschen auch unter der Bedingung von Hilfsbedürftigkeit und damit tendenzieller Abhängigkeit in souveräner Mündigkeit entscheiden können, werden wir in unserem Landesgesetz den Verbraucherschutz bereichsspezifisch aktualisieren. Wir wollen die den Pflegebedürftigen zugänglichen Informationen über die verschiedenen Angebote, Leistungen und Entgelte verbessern sowie Beratungsangebote und Beschwerdemöglichkeiten aufzeigen.
Wir fordern von den Dienstleistern eine klare Angebotstransparenz. Sie müssen künftig selbst über Beratungsstellen, über das Krisentelefon und über Ansprechpersonen bei der Aufsichtsbehörde informieren, damit die Menschen erstens wissen, wo es diese gibt, und zweitens wissen, dass dies nicht zu Nachteilen in der eigenen Einrichtung führt, wenn sie davon auch Gebrauch machen. Alle Wohn- und Betreuungsformen haben künftig die gesetzliche Pflicht, ein transparentes Beschwerdemanagement zu betreiben. Die Pflegedokumentation soll in Zukunft weiter vereinfacht werden. Sie muss verständlich und übersichtlich geführt werden, aber nach dem Prinzip: „So wenig Bürokratie wie möglich“. Herstellung von Transparenz beinhaltet auch, dass zukünftig die Prüfergebnisse von Aufsichtsbehörden für stationäre Einrichtungen allgemein verständlich veröffentlicht werden müssen.
Freiheit darf niemals eine Freiheit der Starken sein, die die Schwachen schutzlos stellt. Bei aller Betonung von mehr Selbstständigkeit haben wir darum selbstverständlich den Aspekt des Schutzes der Betroffenen im Gesetz nicht vernachlässigt. Dabei geht es im Wesentlichen um das gesetzliche Instrumentarium des Ordnungsrechts, das aus bisherigen Regelungen übernommen wurde, soweit es sich in den letzten Jahren bewährt hat.
Natürlich sind für alle im Gesetz angesprochen Wohn- und Betreuungsformen auch Anforderungen für die Qualität der zu erbringenden Dienstleistung verankert. Dabei haben wir zur Qualitätssicherung für neue Wohnformen ausschließlich das Instrument der anlassbezogenen Prüfung und für stationäre Einrichtungen das Instrument der jährlichen Regelprüfung eingeführt, die grundsätzlich unangemeldet durchzuführen ist. Für den Bereich betreutes Wohnen werden wir die Pflicht zur Zertifi
zierung im Land einführen. Denn einige Ergebnisse der jüngsten Zeit - nicht in Schleswig-Holstein, aber darüber hinaus - zeigen, dass der Begriff „betreutes Wohnen“ ungeschützt ist und teilweise eher ein schmückendes Etikett für eine leere Flasche ist. Das kann nicht sein. Da müssen Klarheit und Wahrheit her.
Wir wollen, dass Pflegebedürftige und behinderte Menschen in Schleswig-Holstein in Zukunft eine noch breitere Auswahl an Wohn- und Pflegeformen haben. Dafür benötigen wir kein eng geführtes System staatlicher Überfürsorglichkeit, sonder gleichsam Leitplanken, die eine größtmögliche Vielfalt an individuellen Wegen des Wohnens im Alter erlauben und zugleich den notwendigen Schutz gewährleisten.
Ich bin zuversichtlich, dass wir mit ihrer Unterstützung im parlamentarischen Verfahren - vielleicht bereits Anfang nächsten Jahres - eine gute gesetzliche Regelung haben werden, die diesen Anspruch erfüllt. Für eine intensive Debatte bin ich dankbar, für gute Anregungen ebenfalls. In diesem Sinn wünsche ich uns ein gutes Beratungsverfahren für dieses wichtige Gesetz.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist richtig, dass der Einsatz von Betreuungsassistentinnen und -assistenten von an Demenz erkrankten Menschen an sorgfältig formulierte Anforderungen zu knüpfen ist. Es ist auch gut und richtig, dass es eine kritische Öffentlichkeit gibt. Als die Bundesregierung dieses Programm verkündet hat, hat es bundesweit intensive Debatten gegeben. Das begrüße ich im Interesse der an Demenz erkrankten Menschen und im Interesse des Erhalts der Qualität, die wir an die Einrichtungen legen, außerordentlich.
Allerdings haben die Bundesregierung und namentlich die Bundesminister Scholz und Schmidt bereits dokumentiert, dass sie die Probleme durchaus sehen
und mit sehr konkreten Regelwerken zu erreichen versuchen, diese Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen. Sie wollen Qualität gesichert wissen. Insofern fand ich Ihren Antrag bemerkenswert. Die Qualifizierung und der Einsatz der zusätzlichen Pflegekräfte in der Betreuungskräfterichtlinie, die am 25. August in Kraft getreten ist, wurde erwähnt. Wer sie liest, der sieht, dass es ein sehr differenziertes Konzept zur Qualifizierung gibt. Zugleich haben das Bundesgesundheits- und das Bundesarbeitsministerium schon im August mit detaillierten Informationen auf die in der Tat zunächst sehr kritische bundesweite Debatte reagiert und alle auch in Ihrem Antrag erwähnten Punkte klargestellt. Ich will nur die wichtigsten drei Punkte herausgreifen:
Erstens. Die Bundesregierung hat ausdrücklich bestätigt, dass Arbeitslose keinesfalls gegen ihren Willen zu Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet werden. Nur motivierte und an den entsprechenden Betreuungstätigkeiten interessierte Personen werden den Pflegeeinrichtungen vorgeschlagen werden.
Zweitens. Schulungsinhalte und Dauer der Qualifizierung sind durch die Betreuungsrichtlinie detailliert geregelt. Der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen hat bei der Erarbeitung der Betreuungsrichtlinie den allgemein anerkannten Stand medizinischpflegerischer Erkenntnisse berücksichtigt. Er war dabei.
Drittens. Betreuungsassistenten arbeiten in regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, was zunächst auch unklar war. Nur der Einsatz von nachweislich zusätzlichem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Betreuungspersonal wird überhaupt durch die Pflegekassen finanziert. Zugleich wurde klargestellt, dass die Übernahme von pflegerischen Aufgaben ausgeschlossen ist und dass die Fachkraftquote insoweit nicht berührt wird.
Ich meine also, dass in den letzten Wochen und Monaten einiges an Kritik ausgeräumt werden konnte. Selbstverständlich bleibt die Frage bestehen: Entspricht diese Theorie auch der Praxis? Insofern tun wir gut daran, darauf zu achten, dass diese theoretischen Ansprüche auch in der praktischen Wirklichkeit ankommen.
Ich meine aber, dass der Landespflegeausschuss dafür ein geeignetes Gremium ist. Deshalb stelle ich infrage, ob wir im Landtag jedes Detail miteinander zu diskutieren haben. Ich werde jedenfalls
den Landespflegeausschuss bitten, auf diesen Bereich kritisch zu achten und uns gegebenenfalls zu berichten.
Wie sieht der Stand in Schleswig-Holstein zurzeit aus? Circa 30 bis 40 Einrichtungen haben Anträge auf den Einsatz von Betreuungsassistenten gestellt. Die Betreuungsassistenten könnten Anfang November ihre Arbeit aufnehmen. Dabei kann es sich zunächst nur um Hilfskräfte handeln, die bereits eine Mindestqualifikation mitbringen. Auch diese müssen aber nach einer Übergangsregelung berufsbegleitend eine erforderliche Qualifikation absolvieren, das ist klar. Die Vergütungshöhe wird ortsüblich und damit auch regional- und trägerverbandsbezogen unterschiedlich sein. Sie wird aber tarifbezogen sein.
Ich glaube, man sollte diesen weiteren Baustein zur Verbesserung der Lebenssituation an Demenz erkrankter Menschen nicht überhöhen. Man sollte ihn aber auch nicht kleinreden. Man sollte ihm eine Chance geben und ihn als einen weiteren Baustein in dem Ansatz einordnen, die Lebenssituation an Demenz erkrankter Menschen insgesamt zu verbessern. So ordne ich ihn ein. So werde ich auch unterstützen, dass dieser Baustein tatsächlich in den Einrichtungen ankommt.
Sollte es so sein, dass die Erwartungen nicht eingelöst werden und dass von den 10.000 Stellen in Schleswig-Holstein 3 % realisiert werden können, dann wäre das nicht das Problem. Wichtig ist, dass die eigentliche Pflege durch den Einsatz von Betreuungsassistenten nicht gemindert, sondern im Gegenteil gestärkt werden soll. In diesem Sinne hoffe ich, dass dies gut auf den Weg kommt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst bildet seit Anfang 2002 den Rahmen für ein modernes Gesundheitsdienstleistungssystem. Dieses Gesetz wendet sich insbesondere an Menschen, deren gesundheitliche Probleme aus belasteten sozialen Lagen und beschränkter Verfügung über persönliche gesundheitsförderliche Ressourcen resultieren. Es geht also um Bevölkerungsgruppen, die von einem stark auf eigenverantwortlich-aktives Handeln setzenden Gesundheitswesen nicht genügend erreicht werden. Beispiele sind von sozialen Notlagen Betroffene, aber auch Menschen mit Migrationshintergrund, Wohnungslose, psychisch Kranke, Sucht- und Drogenabhängige oder HIV-positive Menschen.
Bei dem Gesundheitsdienstgesetz hat der Landtag auch die Aufgabe der Gesundheitsberichterstattung des Landes und der Kommunen festgeschrieben. Dabei wurde die kommunale Gesundheitsberichterstattung gestärkt und zur pflichtigen Selbstverpflichtungsaufgabe erklärt. Sowohl die Landesregierung als auch die Kreise und kreisfreien Städte haben sich dieser Aufgabe - ohne Zweifel mit unterschiedlichem Engagement gestellt, aber im Großen und Ganzen kann man auch anhand dieses Berichtes sagen, dass sie sich dieser, auch neueren Aufgabe gestellt haben. Gesundheitsberichterstattung spielt inzwischen eine fest etablierte Rolle das ist mir besonders wichtig - als Grundlage politischen Handelns.
Die Landesregierung hat seit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes mehrere Gesundheitsberichte vorgelegt. Der letzte Bericht - diesen haben wir hier auch debattiert - kam zum Thema Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in SchleswigHolstein. Wir haben die Ergebnisse dieser Berichte zur Grundlage für gesundheitspolitisches Handeln gemacht. Ich will Beispiele nennen: unser Gesundheitsziel Verringerung der vorzeitigen Sterblichkeit an koronaren Herzerkrankungen, aber auch verschiedene Aktivitäten im Bereich Brustkrebs wie das bundesweit einmalige Projekt „Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik“ oder das Netzwerk BETRIFFT BRUST unter dem Dach der Gesundheitsinitiative der Landesregierung.
Schließlich greife ich noch einmal den Bereich Kinder- und Jugendgesundheit auf. Politische Konsequenzen, die wir aus dem Bericht gezogen haben, sind beispielsweise familienunterstützende Projekte, das verbindliche Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen, aber auch zur Gesundheitsförderung sozial benachteiligter Menschen, die sogenannten Gesundheitsknoten, sowie Hilfen für Alleinerziehende.
Sie wissen, dass wir unter dem Dach des Kinderund JugendAktionsplans Gesundheitsförderung, Kinderschutz und Armutsbekämpfung gleichermaßen anstreben, um mit diesem Querschnittsansatz der Abwärtsspirale aus materieller Not, sozialer und kultureller Verarmung und gesundheitlichen Risiken entgegenzutreten. Das ist auch eine Konsequenz aus der Berichterstattung: Wir bringen integrierte Ansätze stärker auf den Weg.
Meine Damen und Herren, Land und Kommunen arbeiten in der Gesundheitsberichterstattung eng zusammen. Es wurden einheitliche Kriterien für eine kommunale Gesundheitsberichterstattung entwickelt. Und obwohl einige Kommunen durchaus Anlaufschwierigkeiten hatten, hat sich die Zahl der Berichte über die Jahre erfreulich entwickelt. Die höchste Anzahl an Berichten verzeichnen wir nun seit 2004. Ganz offensichtlich bedurfte es erst einmal in einigen Bereichen des Anlaufs und möglicherweise auch des Anreizes.
Besonders gut funktioniert die Zusammenarbeit von Land und Kommunen bei den Schuleingangsuntersuchungen, deren Ergebnisse in jährlichen Berichten dargestellt und dem Haus regelmäßig zur Kenntnis gebracht werden.
Der heutige vorliegende Bericht zeigt, wie Kommunen ihre Zuständigkeit für eigene Schwerpunktsetzungen in ihrer Gesundheitsberichterstattung ge
nutzt haben. Dies war mir wichtig. Denn wenn man die Berichte aus den Kommunen liest, dann stellt man fest, dass diese eine unglaubliche Bandbreite an Themen umspannen. Es gibt Mortalitätsberichte, Berichte über Zahngesundheit, lokale Gesundheitsberichte zur Lage der Senioren, zur Kindergesundheit, zur Darstellung von Ressourcen im öffentlichen Gesundheitswesen.
Auch auf kommunaler Ebene hat sich gezeigt, dass die Gesundheitsberichte nicht nur geduldiges Papier füllen, sondern Ausgangspunkt für gesundheitspolitisches Handeln sind. Konkret: Beispielsweise verfolgt das Projekt „Gesundheit an der Westküste“ das Ziel, auch künftig überall im Land eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. Es ist damit Ergebnis des Schwerpunktes des Gesundheitsberichtes des Kreises Nordfriesland.
In der Gesundheitsregion Segeberg haben sich ambulante und stationäre Gesundheitsdienstleister auf Initiative des Kreises zusammengeschlossen. Auch das ist ein Resultat aus der lokalen Berichterstattung.
Ebenfalls abgeleitet aus lokalen Berichten über die Gesundheit von Senioren, unterstützt die Landesregierung in den vier Modellregionen Lübeck, Flensburg, Heide und Itzehoe das bundesweit einmalige Modellprojekt zur ambulanten geriatrischen Versorgung.
Meine Damen und Herren, der Antrag, dem die Landesregierung mit dem vorliegenden Bericht heute entspricht, zeigt, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag die Bedeutung der Gesundheitsberichtserstattung würdigt, wahrnimmt und dass die Berichte diskutiert werden. Ich sehe darin eine Anerkennung des bisher Geleisteten, glaube allerdings auch, dass die Tatsache, dass wir dieses Thema hier und heute debattieren, Anreiz sein wird, es noch einmal vor Ort aufzugreifen. Dafür gibt es in der einen oder anderen Region auch Anlass, um die Gesundheitsberichterstattung weiterzuentwickeln und zu forcieren.
Ich freue mich über diese Diskussion und interpretiere dies als Aufforderung an Landesregierung und Kommunen, in ihrem Engagement nicht nachzulassen. Ich will dies meinerseits mit dem Appell verbinden, auch weiterhin die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um dem Auftrag des Gesetzgebers kontinuierlich nachkommen zu können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Internationale Begegnungen und internationale Verständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben eine lang gewachsene Tradition. Sie geht im Kern auf das Bestreben zurück, nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Weg der Begegnung zu Verständigung und Versöhnung zu kommen. Ich meine, man übertreibt nicht, wenn man sagt, dass die Pioniere der internationalen Jugendbegegnung maßgeblichen Anteil daran hatten, dass wir heute in einem friedlichen Europa der guten Nachbarn leben. Auch heute im Zeitalter der europäischen Einigung und der intensiven globalen Beziehungen hat der internationale Jugendaustausch eine große und auch immer noch eine zunehmende Bedeutung.
Internationale Jugendarbeit gehört zu Recht zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit. Sie ist als Teil der nationalen Jugendpolitik rechtlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert, mit dem Ziel, die Mobilität der Jugendlichen anzuregen. Eigeninitiative soll gestärkt werden, interkulturelles Lernen soll gefördert werden. Dies schafft zugleich ein Lernfeld für gesellschaftliche Mitverantwortung und das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen.