Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 43. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags und erwarte, dass sich gleich noch ein zweiter Schriftführer neben mir einfinden wird.
Beurlaubt sind heute bis 16 Uhr die Kollegin Anke Spoorendonk und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen sowie Minister Uwe Döring zeitweise und für den ganzen Tag Ministerin Ute Erdsiek-Rave.
Kurz vor Vollendung ihres 66. Lebensjahres ist am 10. April 2009 die frühere Sozial- und Gesundheitsministerin unseres Landes, Heide Moser, verstorben.
Heide Moser gehörte dem Schleswig-Holsteinischen Landtag von 1987 bis 2004 als Mitglied der SPD-Fraktion an und vertrat hier den Wahlkreis Norderstedt, den sie stets direkt gewonnen hat.
Mit Heide Moser verlieren wir eine richtungweisende Persönlichkeit, die sich als engagierte Sozialpolitikerin um die Menschen in unserem Land verdient gemacht hat. Voller Leidenschaft und mit viel Energie, mutig und mit großer Überzeugungskraft war sie die Wegbereiterin für Vieles, was in der deutschen Sozial- und Gesundheitspolitik heute als unerlässlich gilt: Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern in das Arbeitsleben, das Krebsregistergesetz und die qualitätsgesicherte Brustkrebsfrüherkennung sind Meilensteine, die fest mit dem Namen Heide Moser verbunden sind.
Sie war eine Politikerin durchaus mit Ecken und Kanten, die leidenschaftlich für ihre Überzeugungen streiten konnte und sich mit ungemeiner Energie, vor allem aber mit hervorragender Sachkenntnis durchzusetzen wusste.
Mit ihrer Leidenschaft, der geraden und charakterfesten Art vermochte Heide Moser vielen Menschen in unserem Land Halt und Zuwendung zu geben. Der Sozialpolitik des Landes hat sie ein unverwechselbares Profil verliehen. Mit ihrem Tod hat nicht nur die Sozialdemokratie einen großen Verlust erlitten.
Diese starke Frau, die mit aller Kraft und immer wieder voller Hoffnung bis zuletzt gegen ihre schwere Krankheit gekämpft hat, genoss über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg hohe Anerkennung und großen persönlichen Respekt.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein trauert in Dankbarkeit um eine große, weitsichtige Politikerin. Unsere Anteilnahme gilt ihrer Familie und den Angehörigen.
Ich bitte Sie, einen Augenblick innezuhalten und Heide Moser im stillen Gebet zu gedenken. - Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben, ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 8, 9, 11, 15, 19, 25, 26, 30 bis 37, 45 und 46 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung sollen die Tagesordnungspunkte 5 und 6 abgesetzt werden.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 43. Tagung.
Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist keine Mittagspause vorgesehen, da die Sitzung voraussichtlich gegen 13 Uhr enden wird. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich möchte gern auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des ImmanuelKant-Gymnasiums aus Neumünster mit ihren Lehrkräften sowie unseren früheren Kollegen Wiebe herzlich begrüßen. - Seien Sie uns alle sehr herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Landtag hat in seinen Plenarsitzungen am 25. März und am 3. April über die zukünftige Aufstellung der HSH Nordbank beraten und dazu die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Damit werden die wesentlichen Bedingungen des Sonderfonds Finanzmarkt für die Gewährung einer Liquiditätsgarantie erfüllt. Jetzt geht es darum, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen, also die organisatorische und rechtliche Trennung der Geschäftsbereiche für die neue Kernbank und die Konsolidierungsbank konkret vorzunehmen und die notwendigen Aufgaben für die Gewährung der Landesgarantien und der Kapitalerhöhung vorzubereiten.
Dabei geht es vor allem auch darum, sowohl für die Kernbank als auch für die Konsolidierungsbank alle Anschluss- und Beteiligungsoptionen zu ermöglichen. Dies war immer unser Ziel. Diese Beteiligungsoptionen gelten insbesondere auch für eine mögliche Eigenkapitalbeteiligung durch den SoFFin, falls das notwendig werden sollte.
Dabei ist die Beteiligungsoption des SoFFin nach wie vor an Bedingungen geknüpft: Eine Eigenkapitalbeteiligung gemäß § 7 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes ist erst nach Auslagerung der Altlasten und nur zugunsten einer - wie es dort heißt gesunden Kernbank möglich. Die geltende Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass die Eigentümer für Verpflichtungen aus bisheriger Geschäftstätigkeit ihrer Landesbanken einzustehen haben.
Dies hat der Bundesfinanzminister in einer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP im Deutschen Bundestag in der vergangenen Woche erneut klargestellt, übrigens noch ein bisschen klarer klargestellt als bereits in seinem Schreiben vom 1. April 2009 an den Vorsitzenden unseres Finanzausschusses.
Nach dem Restrukturierungskonzept, das Senat und Landesregierung auf den Weg gebracht haben und das die Zustimmung beider Parlamente gefunden hat, werden dementsprechend jetzt die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen geschaf
Ich habe in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass das Restrukturierungskonzept für mögliche Anschlüsse und Beteiligungen in alle Richtungen offen sein muss, sowohl für die Kernbank als auch für die Konsolidierungsbank, weil sich diese Notwendigkeiten möglicherweise auch in beiden Bereichen ergeben könnten.
Es ist notwendig, über Zusammenschlüsse von Landesbanken zu verhandeln, wenn jede einzelne Landesbank vor Ort ihre Hausaufgaben erledigt hat, und mit der gleichen Sorgfalt und Zielrichtung, wie das hier geschehen ist, die definitiven Risiken ihrer bisherigen Geschäfte klar von dem zukünftigen Geschäftsmodell abgegrenzt hat. Erst auf der Grundlage dieser zukunftsfähigen Geschäftsmodelle kann konkret über mögliche Fusionen beraten werden. Die derzeit erörterten Varianten dazu sind sehr vielfältig: Sie reichen von einer einzigen Bank deutscher Länder über zwei oder drei Landesbanken bis hin zu einer Holding-Konstruktion, unter deren Dach sich unterschiedliche Funktionen der einzelnen Landesbanken gruppieren können, wobei diese sich jeweils nach den Funktionen unterscheiden Immobilien, Spezialgeschäfte, Großkunden, welche auch immer.
Auch die Sparkassen haben einen Vorschlag gemacht, der sich schlicht nach den regionalen Gegebenheiten aufteilt. Auch dies ist bei der Beratung zu berücksichtigen.
Die Landesregierung ist intensiv an diesen Gesprächen beteiligt. Voraussetzung für Lösungen ist dabei, dass die Konditionen stimmen müssen, meine Damen und Herren. Denn Lösungen müssen der norddeutschen Region, insbesondere SchleswigHolstein, helfen. Sie müssen unserer Wirtschaft Vorteile bringen, und sie müssen vor allem die Vermögenswerte des Landes sichern.
Anschluss- und Beteiligungsfähigkeit gilt aber nicht nur für die Kernbank, sondern, wie ich eingangs sagte, vor allem auch für die Konsolidierungsbank. Hier haben wir in den vergangenen Monaten immer wieder gedrängt, zu Lösungen zu kommen. Wir haben dazu dem Bundesfinanzminister in einem Gespräch Anfang Februar entsprechende Vorschläge gemacht. Seinerzeit wurden diese noch abgelehnt. Inzwischen sind sie auch Gegenstand der Beratungen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung, zuletzt gestern Abend. Dabei geht es darum, die Rechtsform einer Bundesanstalt zu nutzen, um unter die
sem Schirm eigene Anstalten der Landesbanken oder anderer Institute zu bilden neben dem vom Bundesfinanzminister bevorzugten Modell von Zweckgesellschaften, die die sogenannten toxischen Papiere - wobei noch nicht definiert ist, was das denn konkret ist - in sich aufnehmen können.
Wir, meine Damen und Herren, legen Wert auf eine breite Definition der einlieferbaren Aktiva, auf geringere regulatorische Vorschriften, auf erleichterte Bilanzierungsvorschriften zur Vermeidung von Abwertungen und auf bessere Refinanzierungsmöglichkeiten durch den Bund. Zugleich verbinden wir dies mit der erneuten Forderung, die Leistungsmöglichkeit des SoFFin über den 31. Dezember 2009 hinaus zu verlängern, weil es nicht besonders logisch ist, in Wirtschaftsberichten wie in der vergangenen Woche zu beschreiben, dass die Finanzund Wirtschaftskrise möglicherweise weit in das Jahr 2010 hineinreichen wird, und zugleich die Möglichkeiten des SoFFin, in diesen Fällen Abhilfe zu schaffen, auf das Jahr 2009 zu begrenzen. Deshalb halten wir an dieser Forderung fest und haben diesen Antrag erneut in die Diskussion eingebracht.
Bei der Diskussion über das Geschäftsmodell der neuen Kernbank habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die HSH Nordbank im gehobenen Firmenkundengeschäft oberhalb des traditionellen Sparkassengeschäfts tätig ist. Dies soll durch den Abschluss einer neuen Verbundvereinbarung, die die derzeitige Verbundvereinbarung ergänzt, zwischen den Sparkassen und der HSH Nordbank geschehen. Ich erinnere daran, dass der Sparkassenund Giroverband in seiner Stellungnahme vom 10. März an den Finanzausschuss den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag insgesamt als sachgerecht beurteilt hat und ihn begrüßt hat.
Meine Damen und Herren, das sind die vier Themenkomplexe, die in diesem Bericht verlangt worden sind. Landesregierung und Landtag haben die bisher notwendigen Beschlüsse zur zukünftigen Aufstellung der Landesbank gefasst, und diese werden jetzt umgesetzt.
Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Erstens. Wenn es ein bisschen warm ist, so liegt das daran, dass der Temperaturfühler des Hauses minus 2° - ich weiß nicht, aus welchem Grund auch immer - gezeigt hat.
Zweitens. Wir haben heute erstmalig zwei mobile Kameras des Offenen Kanals testweise hier. Diese Kameras werden fernbedient. Sie können jetzt also sowohl von der Fensterseite wie auch von der gegenüberliegenden Seite etwas näher und vor allem von einem größeren Publikum betrachtet werden.
Nun eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Monika Heinold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Welch dürftiger Bericht, den uns die Landesregierung heute vorlegt!