Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 41. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind Herr Kollege Thomas Hölck und Frau Kollegin Sandra Redmann. - Beiden von hier aus gute Besserung!
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 8, 28, 30, 34, 35, 37, 40 und 46 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden soll der Tagesordnungspunkt 38.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 2 und 20, Gesetzentwurf über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 und der Antrag „Mittelfristige Finanzplanung dem Landtag vorlegen“, weiterhin die Tagesordnungspunkte 7, 24, 25, 26 und 31, Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und Unterrichtung des Schleswig-Holsteinischen Landtags über die strategische Neuausrichtung der HSH sowie weitere Anträge zur HSH Nordbank, die Tagesordnungspunkte 4, 5, 12 und 36, Neuregelung des Beamtenrechts, Änderung des Landesbeamtengesetzes, Beseitigung der Ungleichbehandlung von in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten und Änderung des Landesbesoldungs- und des Beamtenversorgungsgesetzes. Ich weise darauf hin, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, zu Tagesordnungspunkt 12 die erste und zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen.
Zur gemeinsamen Beratung sind ferner vorgesehen die Tagesordnungspunkte 14 und 33, Förderung und Verwirklichung der inklusiven Bildung, sowie 17 und 23, Neuorganisation der ARGEn und Kommunale Trägerschaft im SGB II.
Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist ein Ende der Sitzung gegen 14:30 Uhr zu erwarten, eine Mittagspause ist nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Wir begrüßen ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule des Kreises Ostholstein in Oldenburg mit ihren Lehrerinnen und Lehrern sowie die früheren Abgeordneten Plüschau, Poppendiecker und Professor Wiebe. - Seien Sie uns alle sehr herzlich willkommen!
Heute vor zwei Wochen wurden 15 Menschen, die meisten von ihnen junge Schülerinnen und Schüler, Opfer eines Verbrechens, das uns alle zutiefst erschüttert. Angesichts des Leidens, das ein gnadenloser Täter hinterlassen hat, fällt es noch immer schwer, unsere Empfindungen in Worte zu fassen. Unsere Gesellschaft, wir alle, sind gefordert, uns mit den Fragen zu befassen, die uns diese Tragödie aufdrängt. Es geht nicht um Schuld und Sühne, sondern darum, wie wir gemeinsam Wege finden und Lösungen aufzeigen können, damit eine solche Tat in unserem Land nie wieder geschehen kann. Das ist eine Aufgabe, die sich nicht in wenigen Wochen lösen lässt.
Es ist an der Zeit, eine tiefgreifende Debatte in unserer Gesellschaft nicht nur zu beginnen, sondern sie auch zu einem von allen gesellschaftlichen Gruppen getragenen Ergebnis zu führen. Nach Winnenden darf es ein „Weiter so wie bisher!“ in Deutschland nicht mehr geben.
Wir fühlen mit den Angehörigen, den Freundinnen, Freunden und allen, die nun Schmerz und Verzweiflung zu tragen haben.
Wir fühlen mit Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften, die jäh aus dem Alltag gerissen und Zeugen einer furchtbaren Tat geworden sind. Die Erinnerung an das Geschehene und vor allem das Gefühl, wie schnell Sicherheit und Normalität, Hoffnung und Zukunft verlorengehen können, werden sie ein Leben lang behalten.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, einen Augenblick im Gedenken an die Opfer von Winnenden und Wendlingen innezuhalten und ihnen ein stilles Gebet zu widmen.
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mitte Januar hat das Bundeskabinett den Pakt für Beschäftigung und Stabilität und damit das 50 Milliarden € schwere zweite Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Bis Ende Februar haben Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung erteilt. Darauf aufbauend hat die Landesregierung Mitte März den Entwurf der Förderrichtlinie für Schleswig-Holstein vorgelegt. Heute nun schaffen wir mit dem
vorliegenden Nachtragshaushalt die finanziellen Voraussetzungen, damit die in dem Pakt vorgesehenen öffentlichen Investitionen in Schleswig-Holstein zum Tragen kommen können.
In Zeiten, in denen Nachrichten sekündlich getwittert werden, mag ein Zeitraum von rund zweinhalb Monaten lang erscheinen. Bei seriöser Betrachtung kommt man aber, glaube ich, zu dem Ergebnis, dass die Politik, dass Bundes- und Landesregierung sowie die sie tragenden Koalitionen schnell, entschlossen und effizient gehandelt haben.
Auch wenn es noch einige weitere Monate dauern wird, bis Anträge gestellt und genehmigt sind, bis Aufträge vergeben sind und mit den Arbeiten begonnen werden kann, kommen diese öffentlichen Investitionen zum richtigen Zeitpunkt, nämlich dann, wenn die vielerorts noch vorhandenen Auftragsbestände abgearbeitet sind, es aber an Folgeaufträgen mangelt.
Insgesamt werden auf diese Weise 430 Millionen € zusätzlich in Schleswig-Holstein investiert, und zwar in Schulen, Kindergärten, in Hochschulen, Krankenhäuser, im Städtebau und in der Breitbandversorgung. Besonders erfreulich hierbei ist, dass uns der Bund mit 322 Millionen € dabei unter die Arme greift, sodass wir einen weiteren Teil des in der letzten Jahrzehnten aufgelaufenen Investitionsstaus in Schleswig-Holstein jetzt mithilfe des Bundes abbauen können. 70 % der Gesamtinvestitionen und damit über 300 Millionen € werden dabei in den Kommunen eingesetzt, lediglich 30 % sind für Landesprojekte vorgesehen.
Die zweite besonders erfreuliche Tatsache besteht darin, dass die zur Kofinanzierung erforderlichen Landesmittel aus der vorhandenen Rücklage bestritten werden können und damit nicht zu einer Erhöhung der Neuverschuldung in den Jahren 2009 und 2010 führen. Der Landesrechnungshof weist zu Recht darauf hin, dass es sich bei der Rücklage nicht um Geld handelt, das wir auf die Seite gelegt haben, sondern um nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen. Diese stammen aber aus dem verfassungsgemäßen Jahresabschluss 2008, woran noch einmal deutlich wird, wie erfolgreich die Politik dieser Landesregierung ist. Nur dank der konsequenten Haushaltskonsolidierung wurde uns dieser Spielraum überhaupt eröffnet.
Meine Damen und Herren, gleichwohl stellen diese erfreulichen Tatsachen nur die eine Seite der Medaille dar. Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise wird auch in Schleswig-Holstein Spuren hin
terlassen, die sich in unserem Landeshaushalt in Form von geringeren Steuereinnahmen niederschlagen werden. Mehr Klarheit darüber wird uns die bevorstehende Mai-Steuerschätzung liefern. Für die CDU-Fraktion ist es eine absolute Selbstverständlichkeit, dass wir die daraus zu gewinnenden Erkenntnisse in unsere mittelfristige Finanzplanung einarbeiten. Nur so können wir ein klares Bild über die zukünftigen Haushaltsrisiken erlangen und dann mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern. Diese Transparenz und Offenheit bei Haushaltsangelegenheiten war und ist das Markenzeichen unseres Finanzministers Rainer Wiegard, der sich damit wohltuend von seinen Vorgängern abhebt.
(Beifall bei der CDU - Lachen bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist auch gar nicht schwer!)
Ich bin mir absolut sicher, dass es den heute eingebrachten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage einer aktualisierten mittelfristigen Finanzplanung nicht bedurft hätte, sondern dass unsere Regierung auch von sich aus tätig geworden wäre. Der nun vorliegende Antrag gibt uns aber die Möglichkeit, zuvor im Finanzausschuss darüber zu beraten, in welchem Umfang die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen werden soll.
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt zum Abstimmungsverhalten der Opposition, die diesen Nachtragshaushalt im Finanzausschuss abgelehnt hat, und zwar abgelehnt hat, ohne dabei auch nur einen einzigen eigenen Änderungsantrag einzubringen! Schon das äußerst differenzierte Abstimmungsverhalten von FDP und Grünen im Bundestag und im Bundesrat war ja höchst bemerkenswert, ließ sich aber vielleicht gerade noch mit Hinweis auf die unterschiedlichen Bestandteile des Konjunkturpakets erklären. Heute geht es aber nicht um Abwrackprämien oder Steuervorteile, heute geht es ausschließlich um den Teil der öffentlichen Investitionen, und zwar insbesondere im kommunalen Bereich. Wer diesen Nachtragshaushalt dennoch ablehnt, der wird erklären müssen, weshalb er Schleswig-Holstein und unseren Städten und Gemeinden die 322 Milliarden € Bundeshilfe vorenthalten will. Wer so entscheidet, ist nicht regierungsfähig!
Eine Opposition, die in dieser schwierigen Zeit weiterhin parteitaktische Spielchen betreibt, handelt verantwortungslos. Jeder Versuch, ein solches Ver
Meine Damen und Herren von der Opposition, lassen Sie uns an dieser Stelle den Parteienstreit einstellen! Zum Wohl unseres Landes sollten wir hier an einem Strang ziehen.