Bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt aufrufe, teile ich Ihnen mit, dass mir ein Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW sowie des Herrn Ministerpräsidenten vorliegt. Der Antrag besagt:
„Der Landtag wolle beschließen: Die 16. Wahlperiode wird zum 20. Juli 2009 vorzeitig beendet. Die Neuwahl findet am Sonntag, dem 27. September 2009, statt.“
Dieser Antrag ist ein Dringlichkeitsantrag. Ich frage, ob zur Dringlichkeit Stellung genommen werden soll.
- Er ist mir gerade zugeleitet worden. Ich weiß nicht, ob Sie darauf bestehen, dass wir ihn vor Beginn der Sitzung verteilen. Ich habe Ihnen den Antrag gerade vorgelesen, weil er mir in die Hand gereicht wurde. Wenn Sie die zwei Sätze des Antrages so nicht aufnehmen können, verumdrucken wir den Antrag sofort.
- Ich weiß, dass das nicht sehr freundlich war. Es war aber auch nicht sehr freundlich zu sagen, dass das Verfahren in der von mir angesprochenen Form nicht möglich sei.
(Holger Astrup [SPD]: Herr Präsident, ich gestatte mir die Bemerkung, dass ich durchaus in der Lage bin, zwei Sätze zu ver- stehen! Ich würde sie nur gern lesen, wie es hier im Hohen Haus üblich ist! - Beifall bei der SPD)
- Herr Kollege Astrup, ich habe ja veranlasst, dass Sie die Sätze zu lesen bekommen. Damit haben wir diesen Punkt, wie ich denke, erledigt.
Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zur heutigen Sitzung. Herr Abgeordneter Thomas Stritzl ist erkrankt. Von hier aus gute Besserung!
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein“ (Errichtungsgesetz Einheitlicher An- sprechpartner)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Finanzminister Rainer Wiegard.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt „Einheitlicher Ansprechpartner“, den wir Ihnen vorgelegt haben, wollen wir einen Einheitlichen Ansprechpartner in Schleswig-Holstein für alle Dienstleister errichten, die sich gründen oder ansiedeln, erweitern oder verändern wollen. Dieser Einheitliche Ansprechpartner kann in allen Verwaltungsverfahren im Lebenszyklus eines Unternehmens eingeschaltet werden. In unserem Bundesland ist dann - so kann man fast sagen - der olympische Behördenmehrkampf mit diversen Formularen und Anlaufstellen, den es bisher gab, vorbei.
Die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners wird in einer schlanken und leistungsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts wahrgenommen. Wir sind mit dieser Lösung Vorreiter unter den Bundesländern. Es ist, wie ich finde, ein besonders gutes partnerschaftliches Signal, dass die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die kommunalen Landesverbände diese Lösung unterstützen und sich an der gefundenen Rechtsform gemeinsam beteiligen werden. Die Anstalt und der Ansprechpartner sollen dafür sorgen, dass Verfahren mit der Verwaltung schneller und leichtgängiger abgewickelt werden, von der Existenzgründung über die Ansiedlungs- und Erweiterungsaktivitäten bis zur Ausweitung des Produktionssortiments. Dadurch soll demjenigen die Arbeit erleichtert werden, der etwas leisten will. Die von uns in gemeinsamer Arbeit mit den beteiligten Verbänden und Organisationen gefundene und Ihnen vorgeschlagene Lösung ist eine praxisorientierte Lösung. Erstmals wird eine solche Organisation in einer gemeinsamen Kooperation von Land, Kommunen und Kammern getragen. Dies ist ein schleswigholsteinisches Modell, das von anderen Bundesländern und in einer Anhörung des Europäischen Parlaments als sehr gut umsetzbar bewertet wurde.
Mit dem Einheitlichen Ansprechpartner beschleunigen wir Verfahrensabläufe, modernisieren wir die Verwaltung und tun einen Schritt auf dem Weg zur schlankesten Verwaltung der Bundesländer. Um dies gewährleisten zu können, werden alle elektronischen Verfahren, die zu diesen Verwaltungsprozessen gehören, beschleunigt und vereinheitlicht werden müssen. Deshalb ist dies ein großer Modernisierungsakt.
Der Gesetzentwurf befördert eine Vielzahl von Verfahrenserleichterungen für die private Wirtschaft. Sie kann durch die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die bisher weithin auf Papier stattgefunden haben, erheblich an Dynamik gewinnen, und unser Land bekommt Standortvorteile. Die Verwaltungsverfahren werden insgesamt einfacher, transparenter und unbürokratischer. Die öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein soll dadurch besser, schneller und preiswerter werden. Besonderes in wirtschaftlich angespannten Zeiten werden es die guten und die flexiblen Verwaltungen sein, die den Wettbewerb um Unternehmen, um Arbeitsplätze und damit um wirtschaftliches Wachstum gewinnen. Die gemeinsame Anstalt „Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein“ soll dazu einen Beitrag leisten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Nur wer sich selbst imponiert, kann auch anderen imponieren.“ So lautet ein Zitat, das dem bedeutendsten lebenden Altkanzler zugeschrieben wird.
Damit hängt auch ein weiterer Lebensrat eng zusammen: „Tue Gutes und rede darüber.“ Leider reden wir hier im Landtag oft über das, was nicht gut läuft. In einem gewissen Umfang ist das natürlich auch notwendig.
Wir sollten uns dadurch aber nicht herunterziehen lassen und uns nicht einreden, dass wir in Schleswig-Holstein nichts voreinanderbekommen.
setzung Schleswig-Holstein eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen wird. Mit der Einrichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts sind wir mit die Ersten, die einen Einheitlichen Ansprechpartner, einen Mittler und Lotsen für dienstleistende Unternehmer und Unternehmen schaffen.
Ich danke Finanzminister Rainer Wiegard, Staatssekretär Klaus Schlie und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit bei der Umsetzung der zugrunde liegenden europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Landesrecht.
Erstens: Der Einheitliche Ansprechpartner kann seinem Namen auch wirklich gerecht werden. Hätten wir die Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel dezentral organisiert, hätten wir zusätzlichen Personalbedarf geschaffen, Kompetenzen aufgesplittet, IT-Probleme verursacht, kurzum, wir hätten genau das Gegenteil von dem bewirkt, was wir als Zielmarke mit dem Einheitlichen Ansprechpartner erreichen wollen. Die Anstaltslösung dagegen bündelt Kompetenzen. Sie führt Fachwissen an einer Stelle zusammen und garantiert, dass gleichgelagerte Fälle auch gleichartig behandelt und bearbeitet werden.
Und zweitens: Die Anstalt bezieht - das erscheint mir eine besondere Erwähnung wert zu sein - das Know-how von Kammern und kommunalen Landesverbänden mit ein, ohne in die Selbstverwaltung vor Ort in irgendeiner Form einzugreifen. Ich bin den Verantwortlichen in Kammern und Kommunalverbänden außerordentlich dankbar für ihr konstruktives Herangehen an die Verhandlungen in den vergangenen Monaten. Sie haben dadurch wesentlich zum erfolgreichen Abschluss der Gespräche und zu dem von uns heute vorliegenden Gesetzentwurf beigetragen. Künftig werden Dienstleister aus dem In- und Ausland in Schleswig-Holstein nicht mehr im Behördendschungel irren, um bei uns zu Wachstum und Beschäftigung beizutragen. Sie müssen bei Existenzgründungen, Ansiedlungen und Erweiterungen nur noch eine Stelle anlaufen, die dann die erforderlichen Serviceleistungen für sie erbringt beziehungsweise koordiniert.
Die derzeitige Wirtschaftskrise ist ja so manchem wieder Anlass, ein Gegeneinander von Wirtschaft und Gesellschaft herbeizureden. Aber umgekehrt wird ein Schuh draus: Indem wir wirtschaftlicher
Betätigung keine Steine in den Weg legen, sondern sie erleichtern und fördern, schaffen wir Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und sichern Existenzen. In diesem Sinne vertraue ich darauf, dass der zügig umgesetzte, vernünftig organisierte Einheitliche Ansprechpartner zu einem echten Wettbewerbsvorteil für Schleswig-Holstein werden wird.
Springen wir gleichwohl nicht zu kurz! Der Einheitliche Ansprechpartner ist nur ein Mosaikstein bei der Verwirklichung von Entbürokratisierung und Verwaltungsmodernisierung. Jeder Baustein ist notwendig, damit ein großes Gesamtbild entsteht. Aber weitere Steine müssen noch hinzugefügt werden, um eine schlanke, schlagkräftige Verwaltung in Schleswig-Holstein zu verwirklichen. Das ist auch deshalb erforderlich, um die ehrgeizigen Sparziele zu verwirklichen, auf die wir uns am Beginn dieser Plenartagung verbindlich festgelegt haben. Mit dem Grundsatz „Nur so viel neue Bürokratie wie unbedingt notwendig und Einbeziehung bewährter Verfahren wie möglich“ sollten wir den Gesetzentwurf über den Einheitlichen Ansprechpartner in den Ausschüssen weiter beraten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich natürlich über das große Medieninteresse an diesem Gesetzentwurf.
Da merkt man, wie wichtig die E-Government-Strategie für Schleswig-Holstein ist. Denn die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden war in der Praxis ja leider weitgehend gescheitert. Es war schon eine erste gesetzliche Regelung durch unser E-Government-Gesetz erforderlich geworden, und die haben wir in der vergangenen Tagung ja schon in zweiter Lesung beschlossen.
Damit das Ganze funktioniert, ist es natürlich erforderlich, dass die verschiedenen Träger öffentlicher Aufgaben zusammenarbeiten und einheitliche Standards und Systeme verwenden. E-Government wird zu einem Schildbürgerstreich, wenn jede Kommune, jeder Kreis, jede Ebene oder Kammer unterschiedlich vorgeht, unterschiedliche Systeme
für die gleiche Sache verwendet. Es muss möglich werden, die verschiedenen Verfahren verbindlich aufeinander abzustimmen. So können Doppelerfassungen vermieden, Fehlerquellen identifiziert und die Verfahrensabwicklung beschleunigt werden. Es war also folgerichtig und sinnvoll, die Vernetzung der IT-Strukturen der verschiedenen Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein durch ein E-Government-Gesetz zu regeln, und es ist im Weiteren folgerichtig, nun auch eine Instanz zu benennen, die das ausführt.
Nach den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie war ein sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner in Bezug auf effektivere Verwaltungsverfahren gegenüber Unternehmen der Dienstleistungsbranche als Verfahrensvermittler bis Ende 2009 festzulegen. Wir sind derzeit im Rahmen der Umsetzungsfrist. Das ist wirklich bemerkenswert, weil das leider Gottes nicht überall selbstverständlich und der Fall ist.