Meine Damen und Herren, ich eröffne die 11. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Meine Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Dringlichkeitsantrag eingebracht:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Montag gab es das bundespolitische Signal, dass jegliche Verkaufsverhandlungen für Konversionsflächen gestoppt würden, wenn diese Flächen Naturschutzflächen seien oder an Naturschutzflächen angrenzten. Wenn das so stimmt, ist das für Schleswig-Holstein von hoher Bedeutung.
Der Wirtschaftsminister hat sofort reagiert. Der Tenor war: Wirtschaft gegen Umweltschutz. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass gerade diese Situation genutzt werden muss, um ökologische und ökonomische Interesse abzuwägen und nicht gegeneinander auszuspielen.
Mit unserem heutigen Dringlichkeitsantrag bitten wir die Landesregierung klarzustellen, was die Bundesregierung genau beschlossen hat, welche Flächen in Schleswig-Holstein betroffen sind, ob bereits geplante Projekte gefährdet sind und wie sich die Landesregierung insgesamt positionieren wird, wie sie mit dieser Situation umgehen möchte. Insofern bitten wir Sie um die Zustimmung zur Dringlichkeit.
Wortmeldungen sehe ich keine. - Ich lasse dann über die Dringlichkeit des Antrages abstimmen. Ich weise darauf hin, dass nach § 51 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen.
Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Dringlichkeit ist mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln bejaht.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 31 a mit einer Redezeit von jeweils fünf Minuten in die Tagesordnung einzureihen und am Donnerstag um 17:30 Uhr nach dem Tagesordnungspunkt 38 aufzurufen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung über die im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 7, 8, 12, 15, 20, 22, 24, 25, 28, 29 und 33 ist eine Aussprache nicht geplant. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 17 und 26, Verwaltungsregionen in Schleswig-Holstein sowie Erhalt und Stärkung der Kreise - Keine kommunalen Verwaltungsregionen, und die Punkte 30 und 42, Gemeinsam gegen Kinderarmut sowie Landesbericht zur Armutsbekämpfung in Schleswig-Holstein. Von der Tagesordnung abgesetzt werden soll der Tagesordnungspunkt 35.
Für eine Aktuelle Stunde liegen zwei Anträge vor. Es ist vorgesehen, beide Anträge mit einer Beratungszeit von jeweils längstens 45 Minuten zu behandeln.
Anträge für eine Fragestunde liegen nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen der 11. Tagung.
Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist ein Ende der Sitzung gegen 14 Uhr zu erwarten. Eine Mittagspause ist daher nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Auf der Tribüne begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Realschule mit Grund- und Hauptschulteil aus Tellingstedt sowie deren Lehrkräfte. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, bevor ich Tagesordnungspunkt 1 aufrufe, will ich das hohe Haus darüber unterrichten, dass heute Nacht Professor Dr. Jörn Eckert verstorben ist. Professor Eckert war in Kiel als Nachfolger seines akademischen Lehrers Hans Hattenhauer 1996 in die CAU eingetreten. Er war Rektor dieser Universität und ist von 1997 bis
2004 auch Landesvorsitzender des Deutschen Hochschulverbandes, Landesverband SchleswigHolstein gewesen.
Neben seiner Tätigkeit als Lehrer an der Universität hat Herr Professor Dr. Eckert als Richter am OLG Schleswig mitgewirkt. Sein Hauptarbeitsgebiet war europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte. Insbesondere aber hat er sich für die CAU und deren Fortentwicklung eingesetzt. Er war uns immer ein kompetenter, erfahrener und fairer Gesprächspartner. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
In Anbetracht der Tatsache, dass Professor Eckert heute Nacht verstorben ist, schlage ich Ihnen vor, dass wir die geteilte Aktuelle Stunde folgendermaßen durchführen: Wir werden heute die Auswirkungen der Sparankündigungen der Landesregierung aufrufen. Der Teil Konsequenzen aus der geplanten Einrichtung eines Universitätsrates Schleswig-Holstein wird auf morgen Vormittag verschoben und nach Punkt 37, Grundlagen für Wachstum im Tourismus schaffen, in die Tagesordnung eingereiht. Wir haben dann eine geteilte Aktuelle Stunde. - Ich sehe das hohe Haus damit einverstanden. Dann werden wir so verfahren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niemand wird bestreiten, dass wir in Schleswig-Holstein sparen müssen. Der Ministerpräsident hat absolut Recht, wenn er sagt, dass es zum Sparen keine Alternative gibt. Deshalb hat die grüne Landtagsfraktion - anders als die Kollegen von der FDP - in den letzten Jahren eine Reihe von Sparbeschlüssen mitgetragen. Ich erinnere an die Kürzungen bei der Heilfürsorge der Polizei, beim Landesblindengeld oder aber zu den Plänen zum Unterhaltsvorschussgesetz.
Jetzt hat die Landesregierung neue Vorschläge auf den Tisch gelegt. Die Menschen fragen sich: Welche Auswirkungen werden die haben? Sind sie wirklich gerecht auf alle Schultern verteilt, wie die Landesregierung immer behauptet hat? Was hat die
Sehr geehrte Damen und Herren, auch unter RotGrün wurde der kommunale Finanzausgleich gekürzt, das Urlausgeld gestrichen und das Weihnachtsgeld gekürzt. Ich erinnere daran, wie wir nicht zuletzt von der CDU dafür verdroschen wurden. Seit ihrem Regierungsantritt kritisiert die CDU stellvertretend vor allem uns Grüne dafür, dass RotGrün nicht genug gespart habe. Das ist klar, wenn man neben all den anderen Konflikten, die man in der Koalition hat, nicht auch noch zusätzlich auf den Koalitionspartner eindreschen möchte.
Aber als Sie noch Opposition waren, haben Sie uns für jede Einsparung gegeißelt, die wir vorgenommen haben.
Deshalb macht auch an dieser Stelle ein Blick zurück durchaus Sinn: Rot-Grün hat Personalausgaben gekürzt und darum wollte die CDU im Mai 2003 das Weihnachtsgeld für Beamte in die monatlichen Zahlungen integrieren. Ich zitiere die Begründung: Es sollte nicht mehr der Beliebigkeit unterliegen.
Das Urlaubsgeld sollte erhalten bleiben. Im September 2003 hat Frau Schwalm dies noch einmal bei der Demonstration von DGB und dbb ausdrücklich bekräftigt und Herr Kayenburg hat damals in anderer Funktion Rot-Grün und Heide Simonis im Dezember 2002 für die Kürzungen mit „schäbig“ beschimpft.
Bezüglich der Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs erinnere ich ebenfalls an die Ausführungen des damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden stellvertretend vor dem Städtebund - ich zitiere -:
„Ein Griff in die Taschen der Kommunen wie 1999/2000 darf nicht wieder stattfinden. Dazu wird es von der CDU-Fraktion keine Zustimmung geben.“
„Um Haushaltslöcher zu stopfen, bedarf es einer sinnvollen Weise des Sparens, wie Sie richtig erkennen. Es darf aber nicht zum Griff in fremde Kassen wie die der Kommunen kommen.“
Verehrte Damen und Herren, woher kommt jetzt die Wut der Gewerkschaften oder der Beschäftigten gegen die neuen Sparpläne der Landesregierung? Sie resultiert nicht daraus, dass Sie sie im Koalitionsvertrag explizit ausgeschlossen und dort vieles andere versprochen haben. Der obligatorische Haushaltsvorbehalt - den gibt es immer - wirkt da eher wie das Kleingedruckte eines Versicherungsvertrages.
Nein, hier im Landtag hat der Finanzminister Wiegard am 1. September 2005 ein Versprechen abgegeben. Sie haben im Plenum ausgeführt: „Wir fassen das Weihnachtsgeld nicht mehr an. Denn wir sind nicht der Meinung, dass unsere Beamten zu viel verdienen.“
In Ihrer Rede haben Sie kein einziges Mal das Wort „Haushaltsvorbehalt“ erwähnt. Es fiel kein Wort der Einschränkung. Ähnlich haben sich Minister Stegner und Herr Lehnert dazu noch einmal ausdrücklich im Dezember geäußert. Ich zitiere wieder:
Sie haben die Menschen in Schleswig-Holstein noch in dieser Legislaturperiode getäuscht und deshalb sind sie so sauer und wütend. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Vorsitzenden des DGB, Herrn Malchow, zitieren:
Und wie werden es die Kommunalpolitikerinnen und -politiker empfinden, wenn in den Kommunen weitere Schulden notwendig sind und Landesminister dann über den Schleswig-Holstein-Fonds das Geld verteilen, das ihnen gerade genommen wurde?