Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 9. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Beurlaubt ist Frau Abgeordnete Susanne Herold.
Am Heiligen Abend des vergangenen Jahres verstarb kurz vor Vollendung seines 65. Lebensjahres der ehemalige Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages Uwe Greve. Er gehörte dem Parlament in der 15. Legislaturperiode als Mitglied der CDU-Fraktion an.
Mit Uwe Greve haben wir einen Politiker verloren, der auch gegen vielfältige Widerstände zu seiner eigenen Auffassung, die manchmal von uns als unbequem empfunden wurde, gestanden hat und seine Position vertreten hat.
Insbesondere wegen seiner Geradlinigkeit und wegen seiner Offenheit, die er auch im zwischenmenschlichen Umfang pflegte, wurde er über Fraktionsgrenzen hinweg geachtet und als engagierter Abgeordneter geschätzt. Ihm lagen greifbare Themen wie die Entwicklung des Mittelstandes am Herzen und er hegte die Überzeugung, dass - wie er selbst einmal formuliert hat - Geschichte, richtig verstanden, nicht das Gedächtnis beschwert, sondern den Verstand erleuchtet, insbesondere den politischen.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag gedenkt Uwe Greve in Dankbarkeit. Unsere Anteilnahme gilt seiner Frau und seiner Familie.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 10, 19, 21, 22, 26 bis 29 sowie 33 ist eine Aussprache nicht geplant.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind folgende Tagesordnungspunkte: 4 und 23, Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits
dienst und Antrag zur Einführung einer verbindlichen Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige, 5 und 18, Anträge zur Zukunft des Verkehrslandeplatzes Holtenau und Anbindung von Kiel an den Flughafen Hamburg, 6 und 17, Anträge zu den Perspektiven für den Norden Schleswig-Holsteins sowie der gemeinsamen Wirtschafts- und Verwaltungsregion Schleswig-Holstein/Hamburg, sowie 8 und 14, Reform des Föderalismus und Föderalismusreform.
Die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 9 und 13, Finanzielle Auswirkungen auf die zukünftige EU-Förderung und Europäischer Finanzrahmen 2007 bis 2013, wurden von den Fraktionen und den Abgeordneten des SSW zurückgezogen.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen der 9. Tagung.
Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist ein Ende der Sitzung gegen 13 Uhr zu erwarten. Eine Mittagspause ist für Freitag daher nicht vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird auch so verfahren.
Nunmehr darf ich auf der Tribüne sehr herzlich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Mölln und der Realschule Altenholz mit ihren Lehrkräften begrüßen.
Außerdem freue ich mich, auf der Tribüne unsere ehemaligen Kolleginnen und Kollegen Frau Gravert, Frau Vorreiter, Herrn Plüschau, Herrn Professor Wiebe und Herrn Behm zu sehen. - Seien Sie uns alle herzlich willkommen!
Ich frage die Landesregierung: Wie will die Landesregierung in Zukunft die Unabhängigkeit des Landesnaturschutzbeauftragten gewährleisten, des
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hentschel, Sie haben mit Ihrer Frage § 48 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes korrekt vorgelesen. Das ist eine gesetzliche Pflicht. Diese gesetzliche Pflicht gedenken wir - wie bisher auch einzuhalten.
Herr Minister, wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf des ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten, die Landesregierung müsse eine „moralisch-ethische Grenze respektieren“? Darüber sei bei der Landesjagdverordnung „allzu elegant hinweg argumentiert worden“. Ich habe aus dem Rücktrittsschreiben des ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten zitiert.
Das Zitat belegt, dass er bisher frei von Weisungen gewesen ist. Hätten wir ihm bisher Weisungen erteilt, hätte er diese Kritik so in der Öffentlichkeit sicherlich nicht geäußert. Dass er mich kritisiert hat, ist also der beste Beleg dafür.
Ich sage Ihnen: Lesen Sie bitte § 48 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes. Dort steht nämlich drin, dass der Landesnaturschutzbeauftragte den Minister berät und unterstützt. Er berät und unterstützt also die oberste und die obere Naturschutzbehörde. Das heißt nicht, dass er ihr befiehlt. Das bedeutet auch nicht, dass er Beschlüsse fasst. Die Beschlüsse hat am Ende der Minister zu fassen - unter Abwägung dessen, was ihm der Naturschutzbeauf
tragte auf den Tisch legt. Das haben wir umfangreich erörtert, im Übrigen auch mit ihm. Am Ende bin ich zu einem anderen Ergebnis gekommen.
Ich weiß nicht, ob mein Vorgänger immer allen Empfehlungen seines Beauftragten gefolgt ist. Das kann ich nicht abschätzen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, wenn es einmal zu Konfliktsituationen kommt und der Minister anders entscheidet.
Herr Minister, wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf des ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten, die dem Beirat des Landesnaturschutzbeauftragten vorgelegten Informationen zur Begründung der Kormoranverordnung seien in wesentlichen Teilen „nicht korrekt, unzutreffend interpretiert und falsch kalkuliert worden“?
Wir nehmen das als eine Stellungnahme in dem Anhörungsverfahren. Ein Anhörungsverfahren ist dafür da, vielfältige Meinungen einzuholen. Diese Meinungen werden wir auch bei der Vorlage einer neuen Begründung zur Kormoranverordnung berücksichtigen.
Wie steht die Landesregierung zu dem Vorwurf des Landesnaturschutzbeauftragten, der Wunsch des Ministeriums auf Vorabinformationen über seine Öffentlichkeitsarbeit sei „mit der eindeutigen Zielsetzung einer Überprüfungsmöglichkeit erfolgt“, und seiner Aussage, er halte dies „unter dem Aspekt eines an Weisungen nicht gebundenen Handelns des Landesnaturschutzbeauftragten schlicht für eine Zumutung“?
In diesem Zusammenhang verweise ich gern noch einmal auf § 48 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz, auf die Beratungs- und Unterstützungspflicht des Beauftragten. Darin steht, dass er den Minister berät und unterstützt. Darin steht aber nicht, dass eine Beratung über die Presse zu erfolgen hat. Wir haben lediglich darauf hingewiesen, dass nach Eingang einer Stellungnahme zunächst einmal ein Dialog mit dem Minister geführt werden muss, bevor der Minister die Meinung des Landesnaturschutzbeauftragten aus der Presse erfährt. Auf diesen Abstimmungsprozess haben wir hingewiesen. Das war keine Weisung. Das war eine Bitte, den Pflichten aus § 48 Abs. 2 komplett nachzukommen.
Herr Minister, das Landesnaturschutzgesetz wird zurzeit novelliert beziehungsweise ist in Vorbereitung. Ist in Ihrem Hause beabsichtigt, die Position des Naturschutzbeauftragten in dem überarbeiteten Gesetz aufrechtzuerhalten?
Es ist Teil des Koalitionsvertrages gewesen. Nach den Verabredungen, die das Kabinett gestern getroffen hat, ist es auch nicht beabsichtigt, den Landesnaturschutzbeauftragten abzuschaffen. Das heißt, die Stellung des Landesnaturschutzbeauftragten wird selbstverständlich auch in dem Gesetzentwurf und dann hoffentlich in einem neuen Gesetz, über das dann der Landtag zu befinden hat, weiterhin bestehen. Das ist dann Ihrer Entscheidung überlassen.
Zu einer Zusatzfrage erteile ich der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, der Kollegin Anne Lütkes, das Wort.
Herr Minister, in Ansehung der Beantwortung der zweiten Frage und der Frage des Kollegen Hildebrand frage ich Sie, wie Sie zur Position des ehemaligen Landesnaturschutzbeauftragten stehen, der vorgeschlagen hat, den Landesnaturschutzbeauf
tragten in Zukunft unmittelbar dem Parlament „zuzuordnen“, ihn vom Landtag berufen zu lassen, um seine vom Parlament gewollte Unabhängigkeit über die jetzige Regelung des Gesetzes hinaus oder anders geregelt zu garantieren? Wie stehen Sie als zuständiger Minister dazu? Schließlich haben Sie gerade eine andere Richtung angedeutet. Würden Sie noch einmal im Klartext sagen, wie Sie diesen Vorschlag sehen?
Ich habe heute nicht zum ersten Mal deutlich gemacht, dass wir gerade mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz zum Ausdruck bringen wollen, dass wir nach wie vor diese Beratungsfunktion als oberste und obere Naturschutzbehörde innehaben möchten. Wenn sich der Landtag dagegen entscheidet und lieber einen eigenen Beauftragten berufen möchte, dann steht das natürlich der Weisheit des Parlamentes anheim. Der Vorschlag meines Ministeriums ist allerdings ein anderer.