Toralf Schnur

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Last Statements

Guten Morgen!
5. Inwieweit folgt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern den bisher bekannten Vorstellungen der EU-Kommission zur Bündelung von Mitteln aus den verschiedenen EU-Fonds einschließlich dem LEADER-Ansatz?
Gestatten Sie eine Nachfrage?
In welchem Umfang beabsichtigt das Land Mecklenburg-Vorpommern, sich in der neuen Förderperiode an der notwendigen nationalen Kofinanzierung der europäischen Fördermittel zu beteiligen?
Frau Präsidentin, gestatten Sie eine zweite Nachfrage?
Ach, ohne zu fragen? Okay.
Inwieweit wird das Verhalten der Landesregierung von der Einführung von Regionalfonds abhängig gemacht in dieser Verhandlung?
Inwieweit wird dieses Verhalten von der Einführung von Regionalfonds abhängig gemacht im Zusammenhang mit der Kofinanzierung von Fördermitteln?
Danke.
6. Welche Investitionsmöglichkeiten sieht die Landesregierung im derzeitigen Streit zur Finanzierung des Gutachtens für die Karniner Brücke, um dem gefassten Beschluss des Landtages zu entsprechen?
Oh, Entschuldigen Sie.
Sehr geehrter Herr Minister, noch mal ganz kurz zu diesem Gutachten: Handelt es sich bei diesem Gutachten um das im Landtagsbeschluss geforderte und durch das Bundesverkehrsministerium in Auftrag zu gebende Wirtschaftlichkeitsgutachten?
Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die diesjährigen Bera
tungen zur Entlastung der Landesregierung haben einige Besonderheiten aufgewiesen. Auf einen Kommunalbericht wurde verzichtet und als Novum gab es dieses Mal einen langen Finanzbericht für zwei Haushaltsjahre. In der Vergangenheit hat die FDP immer auf eine zügige Abarbeitung der Entlastung gedrängt. Durch das jetzt gewählte Verfahren konnte der aufgetretene Zeitverzug der letzten Jahre wenigstens etwas in Grenzen gehalten werden. Vielleicht gelingt es ja, dass man auch dieses Jahr die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 beginnen kann.
Wie in den letzten Jahren auch, hat der Rechnungshof der Landesregierung für die Jahre 2008 und 2009 eine ordnungsgemäße Haushaltsführung testiert. Dennoch gab es wieder eine Vielzahl an Empfehlungen und Beanstandungen zur Arbeitsweise der Landesregierung. Wieder einmal gab es Problemfelder, die es nach der Vielzahl an Berichten des Rechnungshofes eigentlich nicht mehr geben dürfte. Daher freut es mich, dass wir uns im Finanzausschuss, und Herr Borchert hat ja darauf hingewiesen, darauf verständigt haben, einer Vielzahl von Beanstandungen und Empfehlungen zu folgen und diese nicht nur, wie in den vergangenen Jahren, zur Kenntnis zu nehmen.
Als federführendem Ausschuss stand es dem Finanzausschuss auch gut zu Gesicht, das Votum einiger Fachausschüsse zu überstimmen. Letzten Endes geht es bei der Haushaltsführung der Landesregierung ja auch um das Geld aller Bürger.
Kritisch betrachtet meine Fraktion den Anstieg und das Volumen der Haushaltsreste bei den Einnahmen und Ausgaben. Hier ist nach Auffassung meiner Fraktion in Zukunft mehr Augenmerk auf das Förderungsmanagement zu setzen.
Wie in den anderen Jahren zuvor kritisieren wir auch das Ansteigen der Summe an Verpflichtungsermächtigungen, die wiederum nur zu 30 bis 50 Prozent ausgelastet wurden. Leider folgte der Finanzausschuss nicht der Empfehlung des Rechnungshofes und unseres Antrages, die Ausgleichsrücklage auf ein den konjunkturellen Schwankungen entsprechendes Maß zu beschränken. Weitere Überschüsse sollten zur Schuldentilgung und zur Aufstockung des Versorgungsfonds verwendet werden.
Ebenso folgte der Finanzausschuss nicht der Kritik unserer Fraktion an der Gewährung eines zweiprozentigen Skontos bei Heuverkäufen in Nationalparks mit einem Zahlungsziel von 21 Tagen. Das mag in den Augen des einen oder anderen vielleicht korinthenkackerhaft klingen,
aber hier geht es eben auch um ein Prinzip.
Weiterhin möchte ich kurz auf die Beratungen des Agrarausschusses eingehen. Die Verbesserung der Absatzförderung spielt für Mecklenburg-Vorpommern gerade auch in der Ernährungsbranche eine wesentliche Rolle. Mecklenburg-Vorpommern kann stolz auf das in dieser Branche Erreichte sein. Nichtsdestotrotz muss sich auch die Landesregierung bei der Gewährung von Zuwendungen an die bestehenden Förderrichtlinien halten, das ist ja angedeutet worden. Bei aller Wichtigkeit für unser Land kann es nicht sein, dass das Agrarministerium Gelder
ausreicht, die trotz erheblicher Mängel in den Antragsunterlagen ausgereicht wurden.
Also die Antragsunterlagen waren nicht vollständig, sagen wir es mal so.
Die Landesregierung ist gefordert, die Verwendung und Weiterleitung der Mittel zu begleiten. Bei diesem bedenklichen Agieren sieht meine Fraktion die Prüfung von Regressansprüchen als sehr fragwürdig an.
Zwar obliegt es dem Landesrechnungshof, Beanstandungen an der Haushaltsführung vorzunehmen, dennoch empfinde ich es als richtig, den Beanstandungen auch entgegenzutreten. Richtigerweise hat der Agrarausschuss der Beanstandung zum Verzicht auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr bei Kleinverkäufen wie auch bei Weihnachtsbaumverkäufen widersprochen. Auch wenn der Finanzausschuss dem Ansinnen unseres Antrages nicht folgte, sieht die FDP die bare Abwicklung von Kleinverkäufen als alternativlos an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat sich mit der Haushaltsrechnung 2008 und 2009 intensiv auseinandergesetzt. In Abwägung der Kritik einerseits und des Lobes andererseits kommen wir zu dem Ergebnis, dass eine Entlastung nicht einfach so vorgenommen werden kann, auf der anderen Seite aber man eine Entlastung eben auch nicht ablehnen kann. Deshalb werden wir uns in Gesamtbetrachtung bei der Entlastung enthalten. – Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich teile die Auffassung von Frau Měšťan, dass unsere Enquetekommission im Grunde genommen regelmäßig dem hinterhergelaufen ist, was wir von dem Innenministerium dann faktisch in Vorlagen
und Ähnlichem schon präsentiert bekommen haben. Letzten Endes, wenn man es genau nimmt, hat sich das zum Teil auch am gestrigen Tage widergespiegelt. Frau Měšťan hat es angesprochen, deswegen will ich das nicht weiter ausführen.
Aber am schönsten beim Redebeitrag von Herrn Ringguth – das muss ich ehrlicherweise sagen – ist, dass wir jetzt daran aufbrechen, wer eigentlich den Punkt der Verbandsgemeinde im Rahmen der Enquetekommission vorgeschlagen hat. Jetzt bin ich mal etwas boshaft: Wenn ich mich erinnere, haben wir es nahezu zeitgleich gemacht, sowohl FDP als auch CDU und SPD. Und wenn ich mich recht entsinne, stand bei der Union und bei der SPD damals noch der Begriff „Amtsgemeinde“. Ich glaube, die LINKEN hatten die Samtgemeinde noch damals vorgeschlagen. Am Ende stand im Vorschlag „Verbandsgemeinde“, übrigens der, den die FDP vorgeschlagen hat, übrigens auch nach Intervention des Städte- und Gemeindetages und Landkreistages,
nämlich vor dem Hintergrund der Verwechselbarkeit. Das war auch logisch, genau deswegen haben wir es vorgeschlagen.
Ich will an der Stelle noch auf eines hinweisen, weil das immer so abgetan wird: Es heißt hier immer am Anfang, dass wir die kommunalen Vertreter mit Sitz und Stimme da hatten. Ich will nur an die ersten Sitzungen erinnern oder an die Anfangszeit, wo die Diskussion war, was wir mit den kommunalen Spitzenverbänden machen, ob wir ihnen selbst einen Sitz und eine Stimme geben.
Auch das ist alles ein wenig untergegangen.
Diese Diskussionen werden ausgeblendet, diese Diskussionen finden nicht mehr statt, alles ist gut. Aber – und das sollte man dann insgesamt auch feststellen – letzten Endes ist es doch im Wesentlichen zu Kompromisslösungen gekommen. Ich will daran erinnern, dass wir bei der Förderung der Gemeindezusammenschlüsse und den Empfehlungen im Wesentlichen durchaus eine große übergreifende Mehrheit hatten. Sicherlich gab es einige Punkte, wo wir Unterschiede hatten.
Ich will ausdrücklich daran erinnern, dass es bei der Frage der Finanzierung des Fonds für die Gemeindezusammenschlüsse auch erhebliche Unterschiede gab, wie dieser Fonds, der diese Gemeindezusammenschlüsse letzten Endes befördern soll, ausfinanziert ist. Die FDP-Fraktion hat die Auffassung vertreten, dass er mindestens hälftig finanziert sein sollte. Andere vertraten die Auffassung, dass sie im Grunde genommen komplett vom Land finanziert werden sollte. Und wieder andere vertraten die Auffassung, dass im Grunde die kommunale Ebene ein eigenes erhebliches Interesse an Gemeindezusammenschlüssen hat und deshalb die kommunale Ebene das selbst finanzieren soll.
Ich will an der Stelle auch die Diskussion noch einmal anbringen zur wirtschaftlichen Betätigung. Auch hier hat die Enquetekommission maßgebende Beschlüsse vorbereitet, das muss man fairerweise sagen, vielleicht für die FDP an der Stelle auch, damit man es klar sagen kann, nicht mit dem gewünschten Ergebnis, ich würde sagen, mit einem anderen. Nun ist es so, dass ins Gesetz an der Stelle durchaus nicht das eingeflossen ist, was man eigentlich gefordert hatte. Damit sind wir zufrieden, auch wenn es im Ergebnis trotzdem eine Ausweitung gab.
Ich will für die FDP-Fraktion hier deutlich sagen, dass wir insgesamt mit dem Ergebnis leben können. Sicherlich kann man sich einiges mehr vorstellen. Ich will auch sagen, dass wir insgesamt, was die Diskussion betraf, wohl unsere ehrenamtlichen Vertreter dort sehr stark strapaziert haben. Das muss man wohl auch fairerweise sagen. Wenn ich mich so erinnere an Sitzungen der Enquetekommission, wo man eine Dreiviertelstunde gebraucht hat, das war dann schon manchmal eine längere Sitzung, vielleicht eine halbe Stunde gebraucht hat und dann im Grunde das beendet hatte, dann kann man sich die Frage stellen, ob das so zielführend ist für ehrenamtliche Vertreter.
Aber lassen Sie mich zum Abschluss noch auf einen Einwand des Kollegen Ringguth eingehen, der uns immer wieder erzählt – und das verstehe ich eigentlich nicht, lieber Kollege Ringguth –, dass in der Kommunalverfassung das Modell der Einheitsgemeinde nicht das ist, was im Grunde vorangetragen wird. Bei genauer Betrachtung sehe ich das schon noch etwas anders.
Ich habe damals, auch in den Runden, wo wir mit den LINKEN zusammengesessen haben oder mit der SPD, auch gesagt, dass man es im ersten Moment vielleicht ein bisschen anders sehen kann, aber wenn man sich hier bei genauer Betrachtung die Kommunalverfassung und den Aufbau anschaut, dann ist die Einheitsgemeinde in unserem Land letzten Endes diejenige, die die Ausgangsform ist, und alles andere reiht sich dann logischerweise danach ein. Wir teilen die Auffassung, dass man mit dem Verbandsgemeindemodell und der Einführung dieses Modells sicherlich einen Schritt baut, um die kommunale Selbstverwaltung, gerade in Kleinstgemeinden, zu erhalten und vor allem möglicherweise auch auszubauen. Also ich glaube schon, dass das erreichbar wird, sonst hätten wir das auch nicht vorgeschlagen.
Dass dieses in der Zukunft kommen soll, davon gehe ich aus. Dass das alle Beteiligten so sehen, das ist für uns eine der wesentlichen Erfolge für die Zukunft, das will ich auch deutlich sagen. Deshalb werden wir der Empfehlung und im Übrigen auch dem interfraktionellen Antrag zustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Měšťan, ich will Ihnen recht geben. Das Verfahren ist in Ordnung und das, was die Landesregierung an der Stelle, oder die Koalitionsfraktionen machen, ist vielleicht, ich sage mal, gelinde gesagt, etwas schwie
rig. Sie haben es ja selber in Ihrer Begründung zitiert. Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. Mai 2006 auf Seite 36 – ich habe das noch mal nachgelesen – klar und deutlich den Weg aufgezeigt. Wenn man eine weitere Beteiligung der kommunalen Verbände im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens verfassungsrechtlich einklagen, also verfassungsrechtlich normieren will, dann muss man das in der Verfassung tun. Diesen Weg kann man letzten Endes gehen. Aber – und das sollte man an der Stelle sagen – das hat DIE LINKE dann eben nicht getan.
Sie haben auch gesagt, nämlich auf Seite 37 – jetzt vielleicht einfach mal die Frage Richtung Fraktion DIE LINKE – im gleichen Urteil des Landesverfassungsgerichtes geht es ja weiter, da hat es ja nicht aufgehört. Das Urteil hat 49 Seiten übrigens. Da ist es so, dass dort vom Landesverfassungsgericht übrigens auch aufgezeigt wird, dass die einfache gesetzliche Regelung, die derzeit da ist, eine Beteiligung durchaus sicherstellt. Das muss man dann der Fairness halber vielleicht einfach auch sagen, einfach der Redlichkeit halber,
dass wir grundsätzlich …
Frau Měšťan, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen vom Landesverfassungsgericht ja klar gesagt bekommen haben, dass sie kein Beteiligungsrecht haben in dem Sinne, stelle ich nicht in Zweifel. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit man das denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich erreicht. Man sollte dann vielleicht sagen: Wenn ich das Ziel sehe, sollte man ja auch vielleicht mal schauen, wie ich dahin komme.
Und wenn man sich dann Ihren Gesetzentwurf anguckt, Frau Měšťan, dann sind Sie an der Stelle meines Erachtens auch mit Ihrem Gesetzentwurf wenig zielführend,
denn Sie schreiben, ich will das jetzt an der Stelle mal zitieren: „Bevor durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes allgemeine Fragen geregelt werden, die die Gemeinden und Kreise unmittelbar berühren, sind diese oder ihre kommunalen Verbände rechtzeitig zu hören.“
Letzten Endes haben Sie an der Stelle im Grunde auch eine völlig offene Formulierung gewählt, die im Übrigen nicht im Widerspruch zur heutigen oder zur tatsächlichen Situation steht, was im Grunde genommen heißt, dass, selbst wenn wir diese Regelung reinnehmen, die kommunalen Spitzenverbände im Grunde genommen bei der Anhörung immer noch zeitlich unbeschränkt gehört werden können. Das können drei Tage, vier Tage, fünf Tage vorher sein et cetera. Sie führen also – aus welchen Gründen auch immer, das mag ich nicht beurteilen, will ich auch nicht beurteilen – keine klare zeitliche Begrenzung ein. Und da unterscheiden sie sich übrigens auch von anderen landesverfassungsrechtlichen Regelungen, nämlich die anderen landesverfassungsrechtlichen Regelungen haben in aller Regel eine konkrete Zeit im Rahmen der Anhörung drin, nämlich zwei Monate.
Und jetzt mache ich den Rückschluss. Bei der Novellierung der Kommunalverfassung, Frau Měšťan, haben Sie ja selber gesagt, Sie möchten, dass das in der Verfassung geregelt wird. Die FDP-Fraktion hat im Innenausschuss – daran erinnern Sie sich ja noch – gesagt,
dass wir es kommunalverfassungsrechtlich an der Stelle geregelt haben wollen. Und das ist auch zielführend, denn wenn man sich Paragraf 72 Absatz 5 der Landesverfassung anguckt, kann man theoretisch auch eine Verbindung finden, die diese Regelung letzten Endes in der Kommunalverfassung unterstützend begleitet.
Und wenn man dann den nächsten Schritt wählt, und das ist in der Kommunalverfassung verankert, wo wir es ja regeln wollten, dann muss man feststellen in Richtung Fraktion DIE LINKE, dass auch Sie diese Regelungen in der Kommunalverfassung abgelehnt haben.
Und da will ich Ihnen sagen, dann ist es an der Stelle etwas schwierig meinem Erachten nach. Wenn ich auf der einen Seite sage, ich will die rechtzeitige Anhörung, sie aber kommunalverfassungsrechtlich dann nicht im Gesetz, wie es ja in der Landesverfassung heißt, regeln will, dann widerspricht man sich meinem Erachten nach selbst.
Und deswegen wird die Fraktion der FDP Ihren vorliegenden Gesetzentwurf auch ablehnen,
wobei ich Ihnen sagen will, die Beteiligung der kommunalen Verbände und der Kommunen im Rahmen der Gesetzgebung, die, glaube ich – da sind wir uns hoffentlich einig, Frau Měšťan –, wird zumindest von uns beiden gefordert.
Allerdings haben wir einen anderen Weg eingeschlagen.
Und ich will es auch ganz offen sagen: Der von Ihnen gewählte Weg, auch in der vorliegenden Form, ist, wie ich es Ihnen eben begründet habe, nicht zielführend und muss daher meinem Erachten nach abgelehnt werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE möchte ich dann doch noch einige Worte verlieren und insbesondere auf den Redebeitrag von Frau Peters eingehen.
Frau Peters, die FDP-Fraktion hat bei der Überweisung des Gesetzentwurfes ja auch zugestimmt. Wir wollten die Überweisung. Ich halte es für grundsätzlich überlegenswert, ob man nicht das Verfahren an der Stelle vielleicht ändert und langfristig mal darüber nachdenkt, ob nicht Gesetzentwürfe grundsätzlich in die Beratungen der entsprechenden Ausschüsse gehen sollten
und nicht mit Mehrheitsbeschluss im Grunde genommen abgelehnt werden, und dann hier ein Verfahren entsteht, wo sich der Antragsteller fast am Ende noch rechtfertigen muss dafür, dass er einen Antrag gestellt hat. Da würde ich an der Stelle doch darum bitten, dass man da vielleicht auch etwas fairer mit denjenigen umgeht, in der Regel ja mit der Opposition.
Ich will darauf verweisen, dass der von Frau Borchardt vorliegende Gesetzentwurf, oder ich sage mal, ich gehe davon aus, Frau Borchardt, dass Sie die zentralen Gedanken dahinter versteckt haben, dass der vorliegende Gesetzentwurf in seinem Ziel aus meiner Sicht durchaus richtig ist, Frau Peters. Dass man an der einen oder anderen Stelle sicherlich darüber nachdenken kann, ob es zielführend ist, dass einer von zehn an der Stelle das entsprechende Quorum haben soll, um ein bestimmtes Verfahren in Gang zu setzen, das halte ich auch für schwierig, das will ich ganz offen sagen, ob das so der Effekt ist. Aber wir hatten ja bei einer der letzten Diskussionen, ich glaube, zum Bericht des Petitionsausschusses, schon mal eine ähnliche Debatte, wo wir die Frage aufgeworfen haben, ob es im Rahmen von Petitionen grundsätzlich zielführend ist, parteipolitisch zu entscheiden.
Ich will ganz offen sagen, ich kann mich problemlos rechtfertigen für meine Position, Frau Peters, und erwarte das schlicht und einfach auch von Abgeordneten. Deswegen empfinde ich eigentlich, das sage ich Ihnen ganz offen, eine gewisse Sympathie dafür,
dass man durchaus die Diskussion, die man hinter verschlossenen Türen durchführt im Zusammenhang mit einem Petitionsverfahren, auch klar und offen vor dem Petenten führt. Denn wissen Sie, letzten Endes ist es doch so: Der Petent sitzt da, kriegt eine Stellungnahme des Petitionsausschusses und kann im Grunde die Diskussion gar nicht nachvollziehen. Ihm wird das Ergebnis präsentiert. An der Stelle muss man dann die Frage stellen, ob das wirklich gewollt ist. Ich sage Ihnen, Frau Peters, ich glaube, es ist eigentlich nicht gewollt. Ich glaube auch, dass der Petent möglicherweise mit einer
ablehnenden Haltung seitens des Petitionsausschusses viel besser umgehen kann, wenn er die Beweggründe der einzelnen Beteiligten kennt.
Vielleicht wird es für ihn auch viel schwieriger sein, eine Ablehnung zu verstehen, wenn er nämlich vielleicht tatsächlich mal sieht,
wie in manchen Fragen abgestimmt wird. Aber eines ist in jedem Fall klar: Er kann das Verfahren nachvollziehen, er ist beteiligt am Verfahren im Grunde und er wird an der Stelle, ich sage mal, am gesamten Prozess beteiligt. Das halten wir als Fraktion, ich sage mal, in der Abwägung – es gibt auch Nachteile, Frau Borchardt, das muss man ganz offen sagen – für zielführender, als es zu verhindern. Denn letzten Endes kommen ja Petenten in aller Regel mit einem Anliegen, das sie sehr stark bewegt. Bevor sie beim Petitionsausschuss landen – es ist ja nicht so, dass die gleich das erste Anliegen beim Petitionsausschuss vortragen –, haben die in aller Regel schon einiges durchgemacht. Umso mehr ist es meiner Meinung nach richtig, dass wir sie in das laufende Verfahren einbinden, und deswegen wird die FDP-Fraktion dem Vorliegenden auch zustimmen. – Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wundere mich doch sehr, das will ich ganz offen sagen, wenn man das Verfahren kritisiert, dass wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hier in Zweiter Lesung noch Änderungsanträge stellen.
Ich will das auch kurz begründen.
Herr Müller, schreien hilft nicht.
Lassen Sie mich doch mal ausreden. Ich habe noch gar nichts gesagt und schon geht es los. Das ist ja hier wie so ein Luftballon, der kurz vorm Platzen ist. Ich will das nur mal ganz kurz sagen. Das ist unfassbar.
Herr Müller, wir haben in der Beratung im Innenausschuss die Änderungsanträge eingebracht, im Übrigen auch den von Herrn Grabow. Wenn man es gelesen hätte, hätte man es gewusst – den 41a.
Na ja, Sie haben einfach nur darauf gehört, aber vielleicht ist das in anderen Bereichen auch so.
Ich will an der Stelle nur darauf eingehen, dass wir diese Anträge, wie gesagt, auch dargestellt haben.
Wissen Sie, Herr Müller, ich habe das Verständnis von Beratung eines Änderungsantrages irgendwie ein bisschen anders, als Sie es vielleicht haben. Wenn ich mir angucke, dass wir im Rahmen des Verfahrens im Innenausschuss 42 Änderungsanträge – 42, glaube ich, waren es – gestellt haben, von denen wir, wenn wir gut sind, tatsächlich sechs diskutiert haben, …
Ja, ja, das ist klar.
… wenn dieses Kriterium gelten würde, Herr Müller, wenn dies ernsthaft gelten würde, da gebe ich Ihnen recht, wenn dieses Kriterium jetzt wäre, dass die Qualität darüber entscheidet, wie lange man darüber reden muss,
dann hätten wir eigentlich die Diskussion zur Kommunalverwaltung in fünf Minuten abschließen müssen.
Der Punkt ist nur, dass wir vielleicht auch mal darüber reden sollten, was hier eigentlich als Ziel vorgegeben ist. Das Ziel ist vorgegeben worden mit einer Pressemitteilung – ich glaube, im März 2011 –, in der der Innenminister herausbrachte: „Mitwirkung und Teilhabe stärken“. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, wir haben ja alle Gesichtspunkte der wirtschaftlichen Betätigung hier diskutiert, und da werden wir uns diese beiden Punkte anschauen: „Mitwirkung und Teilhabe stärken“.
Dann wird aufgeführt im Rahmen des Lösungsansatzes, dass man das beispielsweise damit versucht, dass man Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen der Gemeindevertretungen – in Klammern, öffentlicher Teil – zulässt. Da muss ich ganz offen sagen, es gibt ja zwei Betrachtungsweisen: Man kann auf der einen Seite wie der Innenminister sagen, dass man damit den Medien die Möglichkeit eröffnet, über diese Sitzungen zu berichten, und damit möglicherweise dafür sorgt, dass die Bürger mehr beteiligt werden und mehr erfahren.
Aber ich könnte natürlich auch boshaft herangehen und sagen, wenn man sich den Gesetzestext mal ganz genau anguckt, dann schafft man eigentlich nur eines, nämlich, dass die großen Fraktionen tatsächlich in die Lage versetzt werden, mit einem Viertel des Quorums zu verhindern, dass Medien anwesend sind, während die Kleinstfraktionen im Grunde genommen immer außen vor bleiben.
Das heißt, wiederum eine …
Eine Fraktion mit drei oder vier Mitgliedern, doch, zwei übrigens auch, in kleineren Gemeindevertretungen.
Da muss man an der Stelle sagen, wenn man sich das Verfahren tatsächlich einmal anschaut,
dann passiert Folgendes: Immer dann, wenn die großen Fraktionen ein Interesse daran haben, dass die Medien vor Ort sind, …
Ihr seid ja in aller Regel groß. Ihr habt ja recht, dann zeige ich dahin. Von mir aus.
Wenn du das jetzt möchtest, dann zeige ich immer zur SPD, wenn man von groß redet.
Mir geht es an der Stelle darum: Das heißt also, dass die größeren Fraktionen regelmäßig in Sitzungen der Gemeindevertretung die Medien- und Tonbandausschnitte verhindern können, wenn es beispielsweise Initiativen von kleineren Fraktionen oder von Gemeindevertretern gibt, die vielleicht ein bisschen interessanter sind. Da verhindert man dann die Medien- und Tonbandaufnahmen. Aber wenn man selber in die Lage kommt, dass man vielleicht ein Thema hat, was einem gefällt und
wo man die Medien braucht, da genehmigt man das und verhindert es nicht. Und die Kleinen sind wiederum nach ihrem Quorum im Gesetz ja gar nicht in der Lage, das zu verhindern. All das ist meines Erachtens vielleicht beabsichtigt, aber wir wollen ja nicht ganz so boshaft sein.
Dann kommt man an der Stelle mit dem erweiterten Recht. Und das, will ich sagen, das ist also wirklich einer der positiven Effekte gewesen, dass die Gemeindevertreter als solche jetzt das Akteneinsichtsrecht per se bekommen. Das muss man sagen. So weit sollte man auch gehen. Allerdings, ich habe das auch schon in der Ausschussberatung gesagt, allerdings hat mich da der Minister so ein bisschen überfallen mit seiner Begründung. Allerdings gehen wir den Schritt nicht konsequent. Wir haben meines Erachtens die sachkundigen Einwohner in dem Akteneinsichtsrecht außen vor gelassen. Da hätte man konsequenter sein müssen, die hätte man einbeziehen müssen.
Ich will das auch begründen: Richtig ist, dass wir in der Kommunalverfassung stehen haben, dass die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner in aller Regel gleich zu behandeln sind, was die Teilnahme an Sitzungen betrifft. So hat es ja der Minister gesagt. Das ist ja auch richtig und steht im Gesetzestext so. Aber jetzt frage ich mal andersrum: Wie soll eigentlich ein Gemeindevertreter und ein sachkundiger Einwohner sich für die Teilnahme gleich vorbereiten, also für die Sitzung selbst, wenn der eine ein Akteneinsichtsrecht hat und der andere nicht? Die Frage stelle ich ganz offen. Meines Erachtens ist das relativ zweifelsfrei an der Stelle, sie werden unterschiedlich behandelt.
Aber das ist ja auch gewollt. So ehrlich muss man ja sein.
Dann kommen wir zu einem weiteren Punkt: Wir haben Ihnen vorgeschlagen, dass zum Beispiel die Unterrichtung der Einwohner zukünftig erst durch die Gemeinde zu erfolgen hat. Das hat man abgelehnt. Ich sage Ihnen, auch da macht es Sinn, wenn wir die von uns vorgeschlagene Regelung in die Kommunalverfassung einfügen würden, denn ich will das mal ganz offen sagen, derzeit informiert der Bürgermeister über allgemein bedeutsame Angelegenheiten oder von mir aus auch die Bürgermeisterin. Das führt in aller Regel dazu, dass unliebsame Angelegenheiten, die den Bürgermeistern oder ähnlichen unangenehm sind oder die womöglich, ich sage mal, aus ihrer Sicht nicht so bedeutsam sind, dann einfach nicht veröffentlicht werden und man vor dem Dilemma steht, dass im Grunde die Gemeindevertretungen aus ihrer Sicht gar nicht in die Situation versetzt werden können, eigene Angelegenheiten zu veröffentlichen, die aus Sicht der Gemeindevertretung bedeutsam sind.
Ich will nur darauf hinweisen. Auch das habe ich in den Ausschussberatungen gesagt. Es ist ja nicht so, dass wir uns das ausgedacht haben. Man muss jetzt mal sehen, dass der überwiegende Teil der Bundesländer genau diese Regelung, die wir Ihnen vorgeschlagen haben, in sich trägt. Richtig ist, dass Schleswig-Holstein diese Regelung hat, so, wie wir sie haben.
Aber der größte Knaller, und das muss man hier ganz offen sagen,
das ist die Abschaffung der Verbindung von Zielgemeinschaften zwischen Fraktionen. Das, was Sie da tun, ist Pfründe sichern,...
... Pfründe sichern, Pfründe sichern. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl kaum ein Thema hat die Fraktionen im Landtag so anhaltend beschäftigt wie die Abwasserentsorgung in Kleingartenanlagen.
Ich glaube, das merkt man jetzt auch.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die Diskussion zur Abwasserentsorgung im ländlichen Raum waren die ausschlaggebenden Faktoren für diese Diskussion. Nach Auffassung der FDP-Fraktion waren jedoch die ersten Vorstellungen der Landesregierung eher überzogen.
Auch die FDP-Fraktion hat sich in zahlreichen Gesprächen und Briefen mit Betroffenen mit diesem Thema auseinandergesetzt.
Eines machten wir in Gesprächen und Briefen immer deutlich, das Ob der ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung stand nie infrage.
Das größte Problem besteht nach wie vor in der Unsicherheit der Betroffenen über durchzuführende Investitionen. Auch das hatte Frau Peters schon gesagt.
Hier hätte der Minister von vornherein aus unserer Sicht eine klarere Linie zeigen müssen. Bisher ist es nach unserer Auffassung der Landesregierung nicht ausreichend gelungen, alle Unsicherheiten zu klären. Die einzelnen Gartenverbände haben demnach auch unterschiedlich reagiert. Einige arbeiten bereits seit Jahren an verträglichen Lösungen oder haben sie umgesetzt, andere lehnen jede Investition ab.
Für meine Fraktion ist es selbstverständlich, dass anfallendes Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Auch das, glaube ich, muss immer wieder gesagt werden, wenn man die Debatte hier führt.
Daran führt kein Weg vorbei, das müssen auch die Kleingärtner erkennen. Die große zu klärende Frage ist jedoch das Wie. Auch Kleingärtner müssen hier an Lösungen mitarbeiten, damit man gemeinsam zum Ziel kommt. Hätte der Minister sich nicht nur schrittchenweise den Kleingärtnern angenähert, wären wir heute vielleicht schon ein Schrittchen weiter.
Daher kritisiert die FDP-Fraktion das jetzige Verteilen von Wahlgeschenken an die Kleingärtner.
Wir als FDP stehen zum Kleingartenwesen in Mecklenburg-Vorpommern. Genauso stehen wir auch zu einer ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung in Kleingärten.
Werte Kollegen der LINKEN, dem ersten Punkt Ihres Antrages können wir bedenkenlos zustimmen. Wir sehen darin die Möglichkeit, endlich alle Unsicherheiten zu beseitigen. Damit ist es endlich eine sachliche Diskussion über das Angepasste und Verträgliche wieder,
Abwasserentsorgung ist damit möglich.
Kritischer betrachtet die FDP den Antragspunkt 2. Wie wollen Sie die Richtlinie ändern, damit sie für die Kleingartenanlagen passt? Hier meine ich die beispielsweise offenen Fragen der Finanzierung und des Wirkungsbereiches.
Letztendlich ist aber alles nur Schall und Rauch. Die Große Koalition hat ja hier einen Antrag – sie bezeichnet es als Änderungsantrag, ich bezeichne es als Ersetzungsantrag – eingebracht.
Dieser Antrag ist aus unserer Sicht entsprechend Paragraf 57 der Geschäftsordnung eigentlich nicht zulässig, weil er den gesamten Antrag der Fraktion DIE LINKE ersetzt.
Inhaltlich haben wir aber ein Problem, und das ist das …
Deswegen kann ich ja …
Wissen Sie, Herr Müller, wir können ja immer noch unsere Meinung äußern. Das nehmen Sie für sich auch in Anspruch, wenn auch häufig falsch,
aber zumindest nehmen Sie das für sich auch in Anspruch.
Inhaltlich tragen wir den Änderungsantrag mit.
Die Art und Weise wird von uns aufs Schärfste kritisiert.
Das ist kein parlamentarisches Verhalten aus Sicht der FDP-Fraktion.
Schreien Sie von mir aus die ganze Zeit weiter, Herr Müller, wenn es Ihnen dann besser geht.
Es ist schon bezeichnend, welche Kunststücke die Koalition vollführt, um den Koalitionsvereinbarungen gerecht zu werden und keinem Oppositionsantrag zuzustimmen. Aus unserer Sicht wäre es aber wichtig, den ersten Punkt des Antrages der LINKEN mit aufzugreifen. Das wird aber wahrscheinlich nicht möglich sein, da die Koalition mal wieder nicht über ihren eigenen Schatten springen kann.
Es ist zwar nicht unser Antrag, aber Ihr Umgang mit Oppositionsanträgen ist aus meiner Sicht unparlamentarisch.
Die FDP-Fraktion sieht diesen zweiten Antragspunkt
unter baulichen und finanziellen Gegebenheiten als nicht zielführend an und wird diesen auch ablehnen. – Recht herzlichen Dank für Ihr Zuhören.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vor dem Hintergrund der unbestrittenen Bestands- und Entwicklungsgarantie, die dem öffentlichen Rundfunk in einer dualen Rundfunkordnung zukommt, der Garantie der Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie der möglichst breiten Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines Finanzierungssystems durch die Bürger unterstützt die FDP-Fraktion die mit diesem Staatsvertrag geplante Abkehr von einer geräteabhängigen Gebühr. Wir begrüßen den Schritt hin zu einem einfachen und transparenten Gebührensystem in Form der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen festen Platz im dualen System braucht, sehe ich auch eine andere Entwicklung, nämlich die hin zu einer Medienkonvergenz, also das Zusammenwachsen von allen Medien. Frau Schildt hat es hier angedeutet. Dies bedeutet, dass Sie mit einem Mobiltelefon oder einem PC jederzeit und überall Nachrichtenportale nutzen können. Sie finden online Texte, Bilder und kleine Filme. Was ist bei einer solchen Nutzung Zeitung, was Onlinemedium und was Rundfunk? Das wird wohl jeder schwer entscheiden können.
Aufgrund dieser Medienkonvergenz konkurrieren unterschiedlichste Medien miteinander. Es gibt private Anbieter, die hohen journalistischen Ansprüchen genügen, ohne Gebührengelder zu erhalten. Diese stehen dann unmittelbar im Wettbewerb zum gebührenfinanzierten Rundfunk. Deshalb müssen wir auf eine gute Ausgewogenheit achten. Das sollte zumindest unsere Aufgabe sein, wenn wir uns mit dem Rundfunkstaatsvertrag beschäftigen. Diese Medienkonvergenz hat zudem zur Folge, dass eine gerätebezogene Gebühr, wie wir sie bisher hatten, nicht mehr zeitgemäß ist, da wir nicht mehr nur mit dem Fernseh- oder Radiogerät Rundfunk empfangen.
Für uns Liberale sehe ich aber noch einen weiteren wichtigen Grund, weshalb die gerätebezogene Gebühr dringend zu überwinden ist, das ist dieses von vielen Bürgern als sehr störend empfundene Kontrollsystem der GEZ. Auch darauf hat der Ministerpräsident hingewiesen. Jeder kennt diese Geschichten von GEZ-Beauftragten, die in der Altpapiertonne nach TV-Zeitschriften spionieren. Selbst die GEZ spielt in ihren Aufklärungsspots mit derartigen Klischees. Gerade in den neuen Bundesländern sind die Menschen jedoch sehr sensibel, wenn es um eine derartige Spitzelei geht. Deshalb ist es gut, dass mit dieser Schnüffelei jetzt endlich Schluss ist. Es widerspricht fundamental unseren Vorstellungen von einem freien und mündigen Bürger, wenn er auf solche, nett formuliert, Art und Weise kontrolliert wird. Insofern ist dieser Schritt von der gerätebezogenen Gebühr zur Haushaltsabgabe wirklich ein entscheidender und großer Fortschritt.
In die Details der Verhandlungen hat die FDP ihre Vorstellungen bereits sehr frühzeitig eingebracht. Ein ganz wichtiger Punkt war für uns, dass die Staffelung der Gebühren für Betriebe dergestalt organisiert wird, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht über Gebühr belastet werden. Das war nämlich in der ursprünglichen Fassung der Fall. Demnach hätten zum Beispiel Unternehmen mit bis zu vier Beschäftigten ein Drittel der Rundfunkgebühr gezahlt. Wir haben durchgesetzt, dass das für Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten gilt. Davon profitieren nach unserer Ansicht vor allem Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden.
Die Degressionskurve – auch davon hat Herr Ministerpräsident gesprochen – wurde zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen abgeflacht. Zudem konnten wir gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erreichen, dass das erste Auto pro Betriebsstätte gebührenfrei bleibt. Das ist aus unserer Sicht mittelstandsfreundlich.
Weiter ist wichtig, dass der Rundfunkstaatsvertrag evaluiert und geprüft wird. Es gilt festzustellen, ob das neue Gebührensystem zu außerordentlichen Belastungen und Verwerfungen für einzelne Branchen führen wird. Auch sind Prognosen, wie sich die Einnahmeseite für die Sender durch die Reform insgesamt entwickelt, derzeit nicht möglich. Wir halten es deshalb für angebracht, die Wirkungen des neuen Staatsvertrags spätestens drei Jahre nach dessen Inkrafttreten verpflichtend zu evaluieren. Eine entsprechende Verpflichtung sollte im Staatsvertrag festgeschrieben werden. Die FDP-Fraktion wird der Überweisung ebenso zustimmen. – Recht herzlichen Dank.
5. Welche Gründe können nach Auffassung der Landesregierung bei den möglicherweise stattfindenden Kreistagswahlen vorliegen, die eine Abweichung eines Wahlbereiches von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche entsprechend Paragraf 61 Absatz 3 Seite 3 LKWG um mehr als 15 Prozent ermöglicht?
Eine Nachfrage, Herr Minister: Ist somit der unterschiedliche Erfolgswert einer Stimme bei den möglicherweise stattfindenden Kreistagswahlen gegebenenfalls auch durch die regionale Struktur von Verwaltungseinheiten zu rechtfertigen? Habe ich das richtig verstanden?
Eine zweite und letzte Nachfrage: Werden die Wahlgebiete für die kommenden Kreistagswahlen und damit die entsprechenden Wahlbereiche seitens des Innenministeriums auf ihre Rechtmäßigkeit und damit entsprechend auf die Richtigkeit geprüft?
Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion um das Petitionsrecht und den Vorschlag der LINKEN ist aus meiner Sicht durchaus in eine interessante Richtung gegangen. Insbesondere berührt mich die Frage der Mehrheitsentscheidung in den Ausschüssen. Und da will ich Ihnen entgegnen, Frau Schlupp, natürlich hat das irgendwie einen bösen Beigeschmack, wenn man so eine Unterstellung womöglich vornimmt,
nur will ich Ihnen an der Stelle die Fakten auch einmal vorführen.
Es ist ja nicht selten im Petitionsausschuss – und ich glaube, ich war ab und zu auch mal anwesend –, dass man das Gefühl hatte, als wenn die Regierung auf der einen Seite abstimmt und die Opposition auf der anderen Seite.
Und wenn man diesen Eindruck denn mitnimmt, Frau Schlupp – und man könnte sich tatsächlich statistisch das mal angucken,
ich weiß nicht, Frau Borchardt, ob Sie diese Aufgabe gemacht haben –, dann könnte ich mir vorstellen, dass es einen gewissen Zusammenhang nicht nur zu konstruieren gilt, sondern vielmehr, dass er womöglich auch nachweisbar ist.
Ich will Ihnen das auch an ein paar Beispielen deutlich machen: Wir hatten etliche Petitionen, wo man eigentlich das Gefühl hatte, dass der gesamte Petitionsausschuss eher betroffen war über das Verhalten von Verwaltungen, übrigens regelmäßig, Frau Schlupp, gerade im Bereich von Hartz-IV-Fragen und sozialen Fragen, wo wir uns alle, und zwar übergreifend, die Frage gestellt haben, ob so etwas in unserem Land überhaupt sein kann.
Aber, und dann muss man die Konsequenz sehen, wenn es dann um die eigentliche Entscheidung ging in diesen Fragen, dann kamen wir doch sehr häufig zu dem Ergebnis, dass die Regierung auf der einen Seite die Fehler der Verwaltung eher als nicht so dramatisch ansah, während die Opposition, ich sage es mal vielleicht auch etwas einfacher, die Dramatik an der Stelle bestätigte und regelmäßig zu dem Urteil kam, dass dort eine Änderung vorzunehmen sei.
Aber lassen Sie mich an der Stelle denn doch noch die Frage des Minderheitenschutzes im Zusammenhang mit
dem Antrag auf Ortsbesichtigung berühren. Es ist aus meiner Sicht eine zwingende Notwendigkeit, dass, wenn ein Mitglied in einem Petitionsausschuss aufgrund eines vorliegenden Falles den Antrag stellt, eine Ortsbesichtigung durchzuführen, dass er dort nicht gebunden ist an eine Mehrheitsentscheidung. Ich will das auch begründen. Die Aussage, Frau Schlupp, dass Aufwand und Nutzen in einem bestimmten Verhältnis stehen müssen, halte ich für absolut falsch, weil das Problem ist, dass man bei Petitionen und Anliegen von Menschen schlicht und einfach diese Abwägung so nicht treffen kann.
Wie will man in Geld bewerten, wenn jemand – ich sage mal ein Beispiel – ein persönliches Problem mit seinem Nachbarn hat, wir als Petitionsausschuss dieses Anliegen vorgetragen bekommen und dann vor der Situation stehen, im Petitionsausschuss auch nur eine Abwägung machen zu wollen über Aufwand und Nutzen des Fahrens zu diesem Ort? Ich wüsste nicht mal, wie wir das beurteilen wollen. Und da, muss ich dann ganz offen gestehen, ist es aus meiner Sicht natürlich vollkommen weltfremd, wenn wir das mit einem Vergleich oder einer Abwägung versuchen wollen zu erklären. Deshalb, Frau Schlupp, will ich Ihnen da ganz offen widersprechen, da kann Aufwand und Nutzen nicht der Grund sein. Ein Minderheitenschutz an der Stelle sollte dort durchaus eingebaut werden, das will ich dann auch offen erklären.
Aber, Herr Baunach, dann komme ich noch zu Ihnen zum Schluss, denn auch wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen. Ich fand die Frage hochinteressant mit dem Bürgerbeauftragten. Das will ich an der Stelle auch mal sagen.
Also wenn man mir erklärt, es gibt in zwei Bundesländern noch einen Bürgerbeauftragten, dann stelle ich fest, na ja, wir haben ja noch ein drittes Bundesland, wo es einen gibt, und das ist Mecklenburg-Vorpommern meines Wissens nach, wobei man ja an der Stelle durchaus auch ein bisschen fragen darf, ob wir tatsächlich noch einen haben,
insbesondere dann,
wenn wir einen Direktkandidaten für eine Partei haben und diese Situation jetzt steht. Da muss man doch fragen, wie viel Bürgerbeauftragter ist noch der Bürgerbeauftragte.
Aber das lassen Sie uns mal an anderer Stelle klären. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag ist es ja so, dass im Grunde genommen DIE LINKE den Unmut über die Einigung zum Ausdruck bringen will. Nichts anderes ist der Fall. Zumindest das ist der Eindruck bei uns.
Ich will das auch ganz deutlich sagen, DIE LINKE hätte natürlich einen wunderbaren Aufhänger, hätte man sich womöglich nicht geeinigt. Nun ist es ja ein bisschen dumm gelaufen, Herr Holter,
an der Stelle, dass man sich geeinigt hat. Und mit Ihrer …
Nein, nein, nein, nein. Da will ich noch mal etwas sagen. Sie haben in Ihrer Rede ganz ausdrücklich gesagt, Sie stellen fest,
Sie stellen fest, dass die Vorgaben des obersten Gerichts nicht eingehalten worden sind.
Nun ist es ja so mit Feststellungen, eine Feststellung muss man ja auch irgendwie beweisen.
Und das Problem ist an der Stelle,
dass, wenn man sich an der Stelle die nachfolgende Begründung ansieht, dann heißt es, na ja, eigentlich gibt es Wohlfahrtsverbände, die sind der gleichen Auffassung, wir sind übrigens auch der Auffassung der Wohlfahrtsverbände und wir waren ja schon immer dieser Auffassung. Und das ist natürlich eine wunderbare Begründung, Herr Holter.
Es ist nämlich überhaupt keine. Das ist das Ergebnis. Und dazu will ich Ihnen Folgendes sagen,
dazu will ich Ihnen Folgendes sagen: Das Interessante an der Geschichte ist ja, dass Sie im Grunde genommen eine Tatsache feststellen, die doch einer gerichtlichen Überprüfung,
die einer gerichtlichen Überprüfung doch nicht standgehalten hat oder noch nicht standhalten musste, weil ja noch gar keine Klage da ist. Und an der Stelle würde ich dann immer auf unsere Gerichte an der Stelle setzen. Das sage ich auch offen.
Nur, die Frage ist, und da sollten Sie sich vielleicht auch mal selber fragen, die Frage ist, ob der Ersteller eines Gesetzes nun selber vor Gericht zieht, um sein eigenes Gesetz überprüfen zu lassen. Das ist ja auch ein bisschen abwegig. Ich sage mal, das muss man einfach verstehen. Wenn zwei Parteien mit einem Kompromiss, gegebenenfalls jetzt mit der SPD, ein Gesetz verabschieden, dann ist es doch nicht üblich, dass diese Parteien vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Also mich würde mal interessieren, wie viele Fälle dieser Art es gegeben haben soll. Ich vermute, es gibt keinen einzigen, weil, und auch das sollte man vielleicht verstehen, die Gesetzgeber selber ja zum Zeitpunkt des Gesetzgebens davon ausgehen, dass ihr Gesetz verfassungsgemäß ist.
Alles andere, Herr Holter, wäre ja auch irgendwie hoch problematisch, zumindest im Zusammenhang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wenn man sich nämlich einmal vorstellt,
dass ein Gesetzgeber an der Stelle, Herr Holter, mit der Vorgabe reingeht, ich mache ein verfassungswidriges Gesetz,
dann könnte man noch ganz anders diskutieren an der Stelle. Und das halte ich für höchstgradig schwierig.
Ich will dazu nur erwähnen, weil Sie Frau Schwesig erwähnen, die da angeblich Zweifel angemeldet hat,
für die FDP,
für die FDP ist, das will ich Ihnen auch sagen, dieser Kompromiss durchaus auch nicht so schön. Ich will das auch offen erklären. Das Problem bei dieser Geschichte ist, dass wir eine Berechnung des Statistischen Bundesamtes haben, ob Ihnen die nun gefällt oder nicht. Und man kann, ich sage es ganz offen, man kann unter Vorgabe des Verfassungsgerichtes schlicht und einfach an dieser Berechnungsgrundlage nicht vorbei.
Dass wir beide wahrscheinlich, Herr Holter, da will ich Ihnen ausdrücklich recht geben, unterschiedliche Auffassungen haben, was die Frage betrifft, was alles in diesen Hartz-IV-Regelsatz reingehört – wie beispielsweise, Sie haben es ja gesagt, Zigaretten, Alkohol und ähnliche Geschichten, wo wir gesagt haben, die gehören für uns nicht in den Regelsatz, wo Sie sagen, die gehören möglicherweise doch rein –, das ist für mich noch eine andere Baustelle.
Ja, doch, Sie haben das schon mal gesagt, ich kann mich da noch schemenhaft daran erinnern, dass diese Bereiche da reingehören. Und da will ich Ihnen,
da will ich Ihnen …
Herr Holter, das machen wir beizeiten mal. Das gebe ich Ihnen dann gern.
Der Punkt ist nur, dass wir an dieser Stelle dasitzen und das Dilemma haben, dass wir im Grunde genommen jetzt systematisch ein Stück weit abgewichen sind. Ich glaube, dass dieses Abweichen letzten Endes, ich sage mal, noch im verfassungsmäßigen Rahmen drin ist.
Sie glauben, das ist nicht so. Sie sehen sich an der Stelle als Retter der Hartz-IV-Empfänger. Ich sage Ihnen, und das hat Herr Schulte an der Stelle aus meiner Sicht dann doch zielführend gesagt, dass wir im Ergebnis, und das sollten wir mal alle feststellen, mit jeder Verzögerung und Verzögerung und Verzögerung das Problem der Hartz-IV-Empfänger jedenfalls nicht gelöst hätten.
Und das war der Ansatz, ich glaube, zumindest war das mein Eindruck, den die Verhandlungsführer der SPD gesehen haben, dass ein deutliches Ausweiten, ein deutliches Verlängern im Endeffekt zu einem Problem für die Hartz-IV-Empfänger geführt hätte. Und das wollten sowohl FDP, CDU und SPD jedenfalls nicht. Zumindest war das mein Eindruck.
Und deswegen werde ich Ihnen auch sagen, wenn Sie dann alles feststellen lassen wollen, Herr Holter, dann kann ich Ihnen nur anraten, da ist meine Fraktion absolut gerne bereit, machen Sie es doch namentlich! Dann können Sie doch jeden Einzelnen auflisten von uns, der in dieser Abstimmung positiv votiert. Und wir sind da gerne bereit, diese Abstimmung namentlich durchzufüh
ren, weil wir diese Feststellung von Ihnen – zunächst kein Antrag von mir, ausdrücklich nicht, das soll DIE LINKE schön selber machen –,
da bin ich an der Stelle gerne bereit, das auch namentlich abzustimmen, weil wir Ihre Feststellung überhaupt nicht teilen, Herr Holter. Und deswegen kommen wir natürlich auch zum gleichen Ergebnis wie Herr Schulte und werden den Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Andrejewski! Zu Ihrem Antrag möchte ich einiges, ich sage mal, korrigieren. Sie haben ja nun in Ihrem Antrag sehr klar gesagt, dass Sie nicht möchten, dass man mit dem Paragrafen 31 Absatz 5 letzten Endes aus Ihrer Sicht erwachsene Bürger erzieht. Ich glaube, das habe ich so richtig verstanden, hoffe ich, ne?
Zum anderen ist es aber so, dass Sie in Ihrem Antrag selber sagen, dass der Ansatz, der dahintersteckt, nämlich über eine Sanktion, so muss man es ja ansprechen, das Verhalten der entsprechenden Altersgruppe möglicherweise aus Sicht der, Sie nennen es die sogenannten demokratischen Parteien, ich sage, es sind die demokratischen Parteien, an der Stelle doch dahin zu kriegen, dass wir es schaffen, dass diese jungen Menschen doch
auf eine richtige Bahn kommen. Das ist unser Ansatz. Sie haben vielleicht einen anderen, aber das ist unser Ansatz.
Dazu will ich Ihnen nur Folgendes sagen: Sie selber haben in Ihrer Begründung im Satz 2 stehen: „Zum anderen dürften verschärfte Sanktionen bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren kontraproduktiv sein.“ Sie selber sagen ja nicht, dass es pauschal kontraproduktiv ist. Sie sagen, es könnte kontraproduktiv sein, was im Umkehrschluss natürlich auch heißt, dass Sie selber nicht ausschließen, dass es produktiv ist.
Ich will Ihnen ganz offen sagen, zumindest für die demokratischen Parteien an der Stelle sprechen zu können, dass das System des Förderns und Forderns aus meiner Sicht durchaus der richtige Ansatz ist. Sie lehnen es ab und sagen, Sie stellen ab auf den Kommentar und sagen, das kann man nur dann beurteilen, wenn man auf die Verhältnismäßigkeit – vermutlich, ich nehme jetzt mal an, im Einzelfall – abzielt und sagt, im Einzelfall kann es dazu führen und im anderen Einzelfall kann womöglich die Sanktion nicht zu dem gewollten Ergebnis führen. Und das bringt dann für Sie zum Ausdruck, dass man im Ergebnis diese gesamte Gemengelage ablehnen muss.
Herr Andrejewski, ich glaube, das ist ein fehlerhafter Ansatz, weil ich der Meinung bin, dass es im Kern gar nicht darum geht, den Einzelfall an der Stelle voranzustellen, sondern vielmehr darum, die große Linie des Paragrafen 31 zu sehen. Und da haben wir ja folgende Situation, Sie haben es selber angedeutet: Bei der Pflichtverletzung ist es möglich, die Unterkunftskosten direkt an den Vermieter zu zahlen.
Herr Andrejewski, wo ist das Problem? Ob ich demjenigen an der Stelle bei einer Pflichtverletzung das Geld aufs Konto überweise oder direkt an den Vermieter, das sehe ich so als pauschale Sanktion erst mal noch nicht, was diese Geschichte betrifft. Aber den zweiten Teil, das ist nämlich – und das empfinden womöglich auch noch andere als eine sehr schwerwiegende Sanktion – die Situation, dass wir bei einer Pflichtverletzung Geldleistung durch geldwerte Leistung ersetzen können.
Auch da will ich Ihnen sagen, im Ergebnis ist das für denjenigen, der eine Pflichtverletzung begangen hat, ein richtiges Signal. Er bekommt im Grunde genommen dadurch, dass wir ihm geldwerte Leistung zur Verfügung stellen – ja noch nicht in abgeminderter Form im ersten Moment –, das Gefühl, dass er aufgrund dessen, dass er vielleicht nicht alles richtig gemacht hat, in die Situation kommt, dass er erkennen muss, dass er zwar die gleichen Leistungen hat, aber nicht im Sinne von Geld.
Und das halte ich für richtig. Das halte ich ganz offen für richtig. Man muss junge Menschen auch dahin bringen, Herr Andrejewski, dass sie den Weg gehen und dass wir sie später mal in die Gesellschaft integrieren können. Es kann nicht sein, dass wir junge Menschen schon erziehen, dass sie im Grunde genommen in Hartz IV bleiben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine nationale Partei eigentlich wollen kann, dass man dieses System des Verbleibs in Hartz IV fördern will.
Deshalb sage ich Ihnen, ich glaube, dass Ihr Antrag durchaus nicht konsequent ist. Und deshalb ist es eigentlich notwendig, diesen Antrag abzulehnen, wobei ich Ihnen an einer Stelle offen sagen will, das Problem ist immer, dass Sie sehr stark pauschalisieren. Und wenn man sich mal den Paragrafen 31 Absatz 5 tatsächlich anguckt, dann müssen wir feststellen, dass
wir im Grunde genommen langfristig darüber nachdenken müssen, wie wir hier mit jungen Menschen umgehen. Ich glaube, das tun wir hier auch. Natürlich ist es so, dass wir das Problem haben, wenn junge Menschen in schwierige Verhältnisse geraten,
dass man ihnen heraushelfen muss …
Lieber Torsten Renz, das steht hier eindeutig im Gesetzestext, 15 bis 25 Jahre.
… und dass wir den jungen Menschen helfen, diese schwierige Situation zu überstehen, und ihnen da heraushelfen. Ich glaube, dass die Möglichkeit der Sanktion an der Stelle durchaus eine richtige ist, die man aufrechterhalten sollte. Deshalb ist aus meiner Sicht Ihr Antrag abzulehnen. – Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Müller, ich habe das eigentlich immer für wichtig erachtet, dass wir unter denjenigen, die kommunalpolitisch aktiv sind, solche Wortformen nicht finden.
Ich sage es Ihnen ganz offen …
Also, Herr Müller, Sie und die Wahrheit!
Ich glaube, Herr Müller, die Antwort geben Sie sich mit dem Beitrag selbst.
Ich will an der Stelle nur auf etwas hinweisen: Wir haben die Situation, dass wir mit der Novellierung der Kommunalverfassung, Herr Ritter hat es beschrieben, wieder einen Zeittakt einlegen, der uns in einen solchen Zeitdruck bringt, der eigentlich nicht notwendig gewesen wäre, wo wir auch als FDP-Fraktion und Oppositionsfraktion an der Stelle sagen, das ist schlicht und einfach ein Verfahren, das man so nicht machen kann, zumal es ja nicht so ist, dass es hier nichts gegeben hat. Natürlich hat es irgendwo im Raum bereits Entwürfe gegeben.