Doris Hoch

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Last Statements

Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, durch eine verbesserte Beweissicherung den Nachweis einer Vergewaltigung vor Gericht zu verbessern?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass möglicherweise durch eine überlange Verfahrensdauer Zeugenaussagen nicht mehr so authentisch und widerspruchsfrei gemacht werden können?
Herr Staatsrat, ich gehe davon aus, dass die Optimierung des Beweissicherungsverfahrens in der nächsten Legislaturperiode noch einmal Thema sein wird, auch vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, dass der verstärkte Einsatz von Videovernehmungen und die Einführung einer anonymisierten Spurensicherung geprüft werden soll. Ist das richtig?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Gibt es abteilungsbezogene Ergebnisse der Patientenbefragung/ Patientinnenbefragung für den Krankenhausspiegel?
Zweitens: Wenn ja, ist es geplant, die Ergebnisse durch die Bremer Krankenhausgesellschaft zu veröffentlichen?
Drittens: Wenn nein, warum nicht?
Frau Senatorin, Ihren Antworten habe ich entnommen, dass Sie es für richtig und für wichtig halten, die abteilungsbezogenen Befragungen zu veröffentlichen. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es auch ein wichtiges Qualitätskriterium für die Auswahl von Abteilungen auch für die Patientinnen und Patienten ist, diese Daten zu bekommen, wenn sie veröffentlicht sind?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben hier Anfang Dezember das Bremische Krankenhausgesetz in erster Lesung beschlossen und zur weiteren Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“ überwiesen. Mein Kollege Brumma hat den Bericht des Ausschusses vorgestellt und die vielen Änderungen, die nach der Anhörung vorgenommen wurden, erläutert. Bei der ersten Lesung habe ich gesagt, dass ich mich auf die Anhörung freue und davon überzeugt bin, dass wir danach hier ein Gesetz verabschieden können, auf das wir stolz sein können, und das ist jetzt auch so. Es war richtig, sich für dieses Gesetz die Zeit zu lassen, weil es viele Argumente dafür, aber auch dagegen gegeben hat. Das zeigen auch die umfangreichen Stellungnahmen, die uns zugegangen sind.
In der Anhörung hatten die jeweiligen Institutionen die Gelegenheit, ihre Argumente vorzubringen. Damit haben wir uns intensiv auseinandergesetzt, wie durch unseren sechsseitigen Änderungsantrag, den wir im Krankenhausausschuss beraten haben, ja deutlich wurde. Darin wurden viele Vorschläge berücksichtigt. Für die Fraktion der Grünen kann ich hier sagen, wir sind davon überzeugt, dass wir ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
hier mit diesem Gesetz in der Qualitätssicherung der Behandlung einen großen Schritt nach vorn gemacht haben. Wir setzen zum Beispiel in der Pflege und in der medizinischen Behandlung von speziellen Patientengruppen Standards, die es vorher so nicht gegeben hat.
Es wird zum Beispiel der Chancengleichheit und den Bedürfnissen von Migrantinnen und Migranten besonders in sprachlicher Hinsicht Rechnung getragen, aber auch den behinderten Menschen, Hochbetagten und anderen Gruppen mehr. Patientenrechte zu stärken und Qualität sichtbar und öffentlich zu machen, das war für uns sehr wichtig.
Ein weiteres wichtiges Anliegen war es für uns, die Übergänge zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung besser zu gestalten. Besonders vor dem Hintergrund der verkürzten Verweildauer in den Krankenhäusern ist ein organisiertes Entlassungsmanagement wichtig, damit die Behandlungskette für die Patienten und Patientinnen nicht unterbrochen wird. Jetzt werden Sie mir entgegenhalten, das haben ja schon einige Häuser, einige machen das schon. Das ist richtig so, einige machen das, machen das auch vorzüglich, die haben auch kein Problem damit, und die anderen, die es noch nicht machen, müssen sich auf den Weg machen. Ich denke, uns allen ist die Initiative von Frau Rütten bekannt wegen der ambulanten Versorgungslücke besonders nach dem Krankenhausaufenthalt. In der letzten Woche hat die Paracelsus-Kurfürstenklinik mit dem Bremer Verein Ambulante Versorgungslücken e.V. einen Leitfaden verabschiedet, um diese Lücke zu schließen, also da ist auch das Bewusstsein vorhanden, dass es ein gutes Entlassungsmanagement geben muss. Bei der Gelegenheit habe ich den Geschäftsführer, der auch in unserer Anhörung war, gefragt, wie er zu dem neuen Kranken hausgesetz steht, das jetzt vorliegt. Er hat mir gesagt, er kann damit gut leben und das wäre so für ihn in Ordnung. So weit die Rückmeldung auch einmal aus diesem Bereich! Jetzt möchte ich gern zu dem Antrag der FDP kommen! Die Überschrift ist ja schon gewaltig: Überflüssig, bürokratisch, schädlich!
Ich will das jetzt nicht auf den Antrag beziehen! Sie sagen: Der Senat verschweigt dabei, dass die Qualitätsanforderungen für die Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern abschließend auf Bundesebene geregelt sind. Es ist vieles auf Bundesebene geregelt, das ist richtig. Es handelt sich auch bei dieser Regelung um eine Kannregelung, das habe ich im Aus
schuss schon deutlich gemacht, das mache ich hier auch noch einmal deutlich, und ich halte es für richtig, dass es diese Kannregelung gibt. Wenn Sie sich die Qualitätsberichte der Bremischen Krankenhausgesellschaft von 2009 ansehen, unter der Dekubitus prophylaxe – also dass die Patienten sich nicht wund- und durchliegen – ist vermerkt, dass manche Krankenhäuser dabei keine Standards haben, es gibt keine Leitlinie dazu, und auch auf Nachfragen konnte hier keine Antwort gegeben werden. Da kann ich sagen, es kann doch nicht sein, dass es hier in diesem Bereich, der wirklich nicht neu ist – ich weiß nicht, welches Krankenhaus es ist –, keine Standards und keine Richtlinien gibt, wie mit dem Problem umzugehen ist. Das finde ich eigentlich unmöglich, das muss ich hier einmal sagen!
Dann kommen wir weiter dazu, dass Sie sagen, es wäre bürokratisch. Das haben Sie auch schon ein paar Mal hier hervorgebracht. Auch das habe ich im Ausschuss versucht, in Erfahrung zu bringen und den Sachverständigen der Krankenhausgesellschaft gefragt, warum auch er meint, dass dieses Gesetz bürokratisch wäre. Er hat darauf geantwortet: Weil man jetzt auch Nachweise bei der Pauschalierung der Investitionsfinanzierung erbringen müsste und man auch da Belege erbringen müsste. Das ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit, dass man darüber Belege erbringt, wenn es hier um Steuergelder geht!
Herr Dr. Möllenstädt, ich bin nachher mitfühlend als Grüne für Sie da! Es ist, denke ich, eine Selbstverständlichkeit, dass über Haushaltsmittel auch Belege abgegeben werden.
Ich komme sofort zum Schluss!
Dann möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Sachverständige daraufhin ausführte, dass es nicht zum Bürokratieabbau kommt. Darüber haben wir aber gar nicht geredet, der Vorwurf war der Bürokratieaufbau.
Es konnte mir im Ausschuss keiner sagen, und Sie behaupten das hier auch einfach, aber Sie können es nicht belegen. Aber gut, das behaupten Sie ja immer, und das ist auch einfach zu behaupten, wenn man es nicht belegen kann! An dieser Stelle mache ich einmal Schluss, und ich komme gleich auf Ihre anderen Argumente zurück.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einmal ganz kurz zurück zum FDP-Antrag! Sie schreiben dort, der Senat will Krankenhäusern untersagen, neue Angebote einzurichten, wenn diese nicht im Krankenhausplan vorgesehen sind. Das ist falsch dargestellt. Richtig ist, dass bei Abweichung eines ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Krankenhausträgers von seinem Planungsauftrag Regelungen getroffen wurden. Das ist richtig, und das ist auch vernünftig so, denn wenn man sich zusammensetzt und zu Vereinbarungen kommt, dann muss man auch sehen, dass man diese Vereinbarungen einhält. Diese Regelungen sind jetzt getroffen worden, und wenn es Abweichungen gibt, denke ich, ist das bei jeder Verabredung normal. Dann schreiben Sie unter Punkt 6 in Ihrem Antrag: „Der Senat wird aufgefordert, Maßnahmen zu unterstützen, die gegenüber den Patientinnen und Patienten eine größtmögliche Transparenz von Qualität und Service auf die Krankenhausversorgung abzielen“. Wie soll er das denn jetzt machen? Ich denke, mit diesem Gesetz haben wir die Chance, und Sie haben jetzt die Chance, dort zuzustimmen, damit es zu einer Transparenz- und Qualitätsverbesserung kommt. Ich würde Ihnen vorschlagen: Nehmen Sie diese Chance wahr! Wir werden diesen Antrag jedenfalls ablehnen. – Danke!
Herr Senator, sind Sie auch mit mir einer Meinung, dass es nicht nur dabei bleiben kann, dieses Thema zu diskutieren, sondern dass es gerade bei diesem Thema, gerade auch für die Sensibilität notwendig ist, hier auch Fortbildungsangebote anzubieten? Ich erinnere zum Beispiel an die Möglichkeiten, die es hier gibt, diese Fortbildungen von Institutionen machen zu lassen.
Besonders vor dem Hintergrund, dass gerade eine Kampagne in den Bremer Bädern läuft, darüber sind wir auch ganz froh, wir haben uns diese Kampagne auch im Gleichstellungsausschuss vorstellen lassen: Es ist ja oft so, dass es nicht nur zu körperlichem Kontakt kommt, sondern es hat dort jemand dargestellt, dass sozusagen die Bäder für Pädophile eine Tankstelle sind – so hat das derjenige bezeichnet –, eben durch sehen, schauen, diese Sachen, sich dadurch sozusagen vollzusaugen. Wenn man so etwas nicht weiß, dass die Leute auch so unterwegs sind, ist es, denke ich, umso wichtiger, dort Fortbildungskampagnen zu machen.
Die Debatte um die rechtmäßige Ernennung von Herrn Grantz zum Oberbürgermeister hat auch in den überregionalen Medien für Unverständnis gesorgt. Der Parteienforscher von Arnim hat das Vorgehen gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Focus“ als hemmungslose Kungelei kritisiert. Herr Senator, können Sie meine Befürchtung verstehen, dass ich mich darüber sorge, dass ein solches Vorgehen dem Ansehen der Demokratie schadet?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Inhalte des Krankenhausgesetzes hat mein Kollege Herr Brumma ja schon ausführlich dargestellt. Für die Grünen kann ich auch noch einmal sagen, wir finden es richtig und wichtig, dass es solch ein Gesetz gibt. Wie Herr Brumma schon bemerkt hat, 14 andere Bundesländer haben diese Gesetze jetzt zum Teil auch schon wieder novelliert. Sie haben auch zum Teil noch Maßnahmen darin, die wir nicht haben, die ich eigentlich auch noch einmal diskussionswürdig finden würde.
Wir haben bis jetzt nur ein Finanzierungsgesetz, und wir haben eine Hygieneverordnung, um die uns viele Bundesländer inzwischen beneidet haben. Auch damals hat man gesagt, ihr schießt über das Ziel hinaus, was soll das alles reguliert werden! Inzwischen schauen sie alle auf uns, ich finde auch wichtig, dass wir sie mit eingliedern.
Auch die Großschadensereignisse sind zwar im Hilfeleistungsgesetz geregelt, aber es ist vernünftig, das auch in dem zukünftigen Krankenhausgesetz zusammenzufassen.
In der Presse war zu lesen, dass sämtliche Beteiligte außerhalb der Gesundheitsbehörde gegen dieses Gesetz Sturm laufen. Das ist so nicht richtig. Es gab viele positive Stellungnahmen zu diesem Gesetz, die auch nachzulesen sind. Die Ärztekammer zum Beispiel hat sich von dem Artikel distanziert und gesagt, dass sie eben dieses Gesetz überhaupt nicht ablehnt, dass sie vielmehr den Facharztstandard und die Sicherstellung der Notfallversorgung als Zulassungsvoraussetzung im Sinne der Qualitätssicherung für eine Selbstverständlichkeit hält. Sie unterstützt also diesen Weg!
Kritik und auch die Androhung einer Klage gibt es noch von der Bremischen Krankenhausgesellschaft, das ist richtig. Die Kassen üben Kritik an Teilen des Gesetzes, aber sie wollen keine Klage. Das haben sie auch noch einmal gestern per E-Mail deutlich gemacht.
Ich möchte noch einmal zu einigen Kritikpunkten Stellung nehmen, zum Beispiel die Doppelregelungen, es wurde hier schon angesprochen, dass es dort zum Teil bundesgesetzliche Regelungen gibt. Das se––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
hen wir anders! Die Prüfung hat ergeben, dass es nicht zu einer Doppelregelung gekommen ist, aber im Detail möchte ich das dann gern noch einmal bei der Anhörung vertiefen. Auch der übliche Vorwurf wird gleich noch kommen, ich erwarte ihn schon: Zu viel Bürokratieaufbau! Ich denke, das Beispiel, die Umstellung der Krankenhausförderung gerade auf die Investitionspauschalen, ist ein gutes Beispiel für Bürokratieabbau. Es gibt keine Einzelfallprüfungen mehr, und es eröffnet den Häusern mehr Spielraum. Auch Herr Grüttner aus Hessen hat gesagt, dass es mit dieser Einzelfallförderung beziehungsweise dieser pauschalen Förderung zu einem Bürokratieabbau kommt.
Nehmen wir einmal den Bereich Hygiene zum Beispiel: Ich denke, dass viele Tausend Menschen jährlich in Krankenhäusern erkranken und es dort Keime gibt, die inzwischen antibiotikaresistent sind. Der MRSAKeim zum Beispiel macht deutlich, wie wichtig Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern sind. Natürlich werden sie auch schon durchgeführt, das ist richtig und auch wichtig, aber ich erwarte auch als Bürgerin und Bürger, dass das öffentlich gemacht wird, dass die Krankenhäuser auch sagen, wie sie mit dieser Problematik umgehen, und dass wir dann auch entscheiden können, ob wir in solch ein Krankenhaus gehen oder nicht. Daher unterstützen wir das ausdrücklich.
Ich möchte noch einmal als Beispiel den Krankenhausspiegel nehmen. Jetzt sagen viele Krankenhäuser hier im Land Bremen, wir haben da gut abgeschnitten, das zeigt doch, wie gut unser Haus ist. Im Vorfeld hörte man etwas ganz anderes: Was soll das alles, auch wieder zu viel Bürokratie! Jetzt, wo der Spiegel da ist, wird ganz anders damit umgegangen, und er wird als Qualitätsmerkmal gesehen. Ich hoffe, dass es irgendwann auch in den anderen Bereichen als Qualitätsmerkmal gesehen wird.
Die Patientenbeauftragten wurden schon erwähnt. Auch ich halte es für einen wichtigen und endlich notwendigen Schritt, dass sie in den Krankenhäusern installiert werden.
Dann der Vorwurf, die Bremer Krankenhäuser würden durch den Gesetzentwurf in wettbewerblicher Hinsicht benachteiligt! Ich denke nicht! Durch diese Qualitätsmerkmale stellen wir uns gut auf, und ich denke, die niedersächsischen Krankenhäuser werden da auch noch auf uns schauen, und ich hoffe, dass sie auch noch nachträglich Schritte in Richtung Qualitätssicherung unternehmen.
Dann, das wurde auch schon von Frau Dr. MohrLüllmann erwähnt, die Verknüpfung der Aufnahme der Weiterbildungsbefugnis mit dem Krankenhausplan: Es ist wichtig, dass es so etwas gibt. Auch dort sagt die Ärztekammer, dass sie es für vernünftig und für richtig hält. Sie hat uns dazu ausdrücklich auch noch einmal einen Brief geschrieben und unterstützt
diesen Weg auch. Ich denke, das ist auch wichtig für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Ich erwarte eigentlich auch, und darüber wird immer sehr wenig gesprochen, wenn ich in ein Krankenhaus gehe – andere Menschen auch! –, von einem Krankenhaus mit Facharztstandard behandelt zu werden.
Auch die Verknüpfung mit der Notfallaufnahme ist richtig, und wenn wir die jetzigen Probleme ansehen, dann sehen wir, dass sich manchmal Krankenhäuser von der Notfallbehandlung abmelden, und das ist nicht richtig! Wenn man mit Menschen spricht, die Rettungswagen fahren oder auch Hubschrauber fliegen und dann manchmal kreisen müssen, weil sie kein Haus finden, das die Patienten aufnimmt, ich denke, es kann nicht sein, dass sich Krankenhäuser da einfach unnötig abmelden! So etwas passiert leider, und deshalb ist es richtig, dass man so etwas auch regelt und auch, wenn es nötig ist, sanktioniert.
Ich meine, es kann auch viele Chancen bedeuten, zum Beispiel bei der Weiterbildung. Hier in Bremen gibt es auch schon Weiterbildungsverbünde unter den Häusern oder mit niedergelassenen Praxen, das gibt es auch in anderen Bundesländern. Das kann auch eine Chance zur engeren Zusammenarbeit und zur Kooperation mit den Häusern sein. Dies ist auch wichtig, damit man sich untereinander noch einmal austauschen und einen hohen Standard erreichen kann.
Wie gesagt, es gibt noch viele Sachen, den Datenschutz zum Beispiel – das würde ich aber gern ansprechen, wenn wir in der Anhörung sind – und noch ein paar andere Sachen. Ich freue mich auf die Anhörung, weil ich auch ganz fest davon überzeugt bin, dass wir viele Punkte, die hier als Kritik geäußert werden, dort noch einmal ausführlich besprechen und, ich glaube, auch widerlegen können und dass wir dann dieses Gesetz so auf den Weg bringen können. Ich denke, dass es dann auch ein modernes Gesetz für das Land Bremen ist, auf das wir dann auch stolz sein können. – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier in der Debatte die Situation der Asbestgeschädigten aus gesundheitspolitischer und gesundheitlicher Sicht darstellen.
Viele Berufskrankheiten zwingen Menschen dazu, ihren Beruf aufzugeben, umzuschulen oder eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Die Erkrankung an Asbest nimmt unter den Berufskrankheiten eine besonders traurige Rolle ein, eine traurige Rolle deshalb, da die Krankheit oft zum Tode führt. Oft ist es so, dass die Erkrankung erst nach Jahrzehnten ausbricht. Prof. Dr. Woitowitz, der Name wurde hier schon von Frau Schön erwähnt, hat es einmal so ausgedrückt: „Es ist die schlimmste aller Berufskrank
heiten, weil wir keine Waffe dagegen haben.“ Asbest gilt seit vielen Jahren als gefährlicher Baustoff, der sogar schon durch einen kurzzeitigen Kontakt Krebs verursachen kann. Trotzdem wurde Asbest bis Anfang der Neunzigerjahre als Baustoff verwandt, bevor er 1993 verboten wurde. Wer heute Asbest in Schulen, Kliniken oder anderen Gebäuden entfernen muss, trägt Schutzanzüge und Atemschutzmasken wie in einem Hochsicherheitstrakt. Ich denke, dies macht deutlich, wie gefährlich dieser Stoff ist.
Neben der Asbeststaublungenerkrankung Asbestose ist inzwischen wissenschaftlich gesichert, dass das Einatmen von Asbest Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, Krebs des Rippen- und Bauchfells sowie des Herzbeutels verursacht. Der Höhepunkt der asbestbedingten Erkrankungen, wir haben es hier schon gehört, wird jedoch erst 2017 zu erwarten sein. Es ist erschreckend, wenn wir uns das noch einmal vor Augen führen! Es zeigt umso mehr, dass wir die betroffenen Menschen auf ihrem mühsamen Weg zur Anerkennung als Berufskrankheit unterstützen müssen. Das wollen wir auch tun, indem wir den Senat auffordern, sich kurzfristig für die Einrichtung einer Beratungsstelle einzusetzen, da die vielen gesammelten Erfahrungen aus Bremen-Nord, die ehrenamtlich erbracht werden, nicht verloren gehen dürfen und mit einfließen sollen. Bremen und Bremerhaven haben bei dem Thema Asbest eine besondere Rolle. Im Schiffbau auf unseren Werften in Bremen und Bremerhaven wurde massenhaft Asbest verarbeitet,
galt er doch damals als idealer Stoff, der hitze- und feuerbeständig ist. Doch Asbest wurde hier nicht nur verarbeitet, sondern auch umgeschlagen. Liest man in den Berichten aus dieser Zeit, so beschreiben die Arbeiter ihre damalige Lage so: „Wir sahen ganz grau aus, es hat nur so gestaubt, wenn wir den Staub aus unserer Kleidung geklopft haben.“ Auf diesem Weg sind dann auch Frauen und Kinder mit Asbest in Berührung gekommen, wenn sie die Arbeitskleidung der Männer gewaschen haben oder die Männer in Arbeitskleidung nach Hause gekommen sind. Ich habe Anfang der Woche mit einer Frau telefoniert, deren Mann auch Asbest in Nordenham umgeladen hat, und sie sagte: „Ich habe mich damals immer gewundert, was er für weiße Staubflocken in den Socken hat. Wir haben damals nicht gewusst, wie gefährlich es ist.“ Frauen haben damals auch die Säcke weich geklopft, in denen der Asbest transportiert wurde. Ich denke, das macht deutlich, dass eine große Zahl von Menschen, die Asbest nicht direkt verarbeitet haben, auch asbestkrank werden können und auch geworden sind.
Schwierig ist der Nachweis zu führen, dass man mit Asbest in Berührung gekommen ist, das haben meine Kolleginnen hier schon gesagt. Viele Menschen, sie haben es mir auch berichtet, haben einen noch schwierigen und langen Weg im Gutachterwesen vor sich. Ich weiß von Menschen, die haben zum Teil seit 1994 inzwischen sechs Gutachten hinter sich und haben immer noch nicht eine Anerkennung als Berufskrankheit erlangt. Man sagt im Volksmund, man muss einen langen Atem haben, doch diese Menschen haben keinen langen Atem mehr, denn durch ihre Lungenerkrankung haben sie nämlich Atemnot.
Den Gesundheitszustand der Betroffenen verbessern, das können wir leider nicht, aber wir können ihre Situation verbessern, indem wir die Punkte, die wir in unserem Antrag stehen haben, angehen, und deshalb finde ich es gut, dass die CDU das jetzt auch unterstützt. Ich muss ganz ehrlich sagen, Herr Dr. Möllenstädt, ich bin ein bisschen über Ihre Ausführungen entsetzt, die Sie hier gemacht haben. Ich nehme nur das Wort angemessen. Ich denke, es ist angemessen, was wir in unserem Antrag gefordert haben. Das haben wir deutlich gemacht. Es ist sogar mehr als angemessen, was wir hier fordern. Ich bin wirklich entsetzt, das muss ich ehrlich sagen. Meine Kollegin hat es auch schon ausgeführt, unbürokratischer geht es gar nicht, denke ich, den Menschen erst einmal mit der Beratungsstelle hier vor Ort zu helfen und dann die weiteren Schritte zu gehen.
Vergessen wir es doch nicht: Wir haben es doch auch mit einer harten Lobby zu tun, vor der diese Menschen allein stehen und kämpfen. Dabei wollen wir sie unterstützen, und deshalb wollen wir auch, dass es eine unabhängige Stelle für Gutachten gibt, um sie in diesem Bemühen zu unterstützen.
Ein Wort noch zu Ihnen, Frau Allers, wir wollen Forschung und Gutachten nicht zusammenlegen. Wir möchten, dass es unabhängige Gutachten und natürlich auch Forschung dazu gibt. Man könnte beispielsweise die Zuständigkeit für die Gutachten an die Bundesanstalt für Arbeit in Dortmund angliedern. Darüber könnte man noch einmal reden, aber ich denke, es ist wichtig, wenn wir jetzt nicht nur hier weiterdebattieren, sondern endlich auch konkrete Schritt einleiten, und das wollen wir heute tun. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Obwohl Frauen inzwischen genauso gut ausgebildet sind wie Männer, mitunter sogar besser, sind sie in den oberen Hierarchieebenen der Unternehmen, der Verwaltung, aber auch in Wissenschaft und Politik immer noch unterrepräsentiert. Der Anteil von Frauen in den Vorständen der 100 deutschen Topkonzerne – ohne Finanzwirtschaft – beträgt nach den aktuellen Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung unter einem Prozent. Die Positionen in den Aufsichtsräten dieser Konzerne sind zu 2,6 Prozent mit Frauen besetzt. Kurz gesagt: Die Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft sind fest in Männerhand. Das wollen wir ändern! Das sage ich hier ganz deutlich.
Für die Grünen kann ich auch noch dazu sagen: Es ist endlich an der Zeit, diese Art von Diskriminierung zu beenden und auch das Potenzial von Frauen zu nutzen. Wir streiten seit Jahren für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft und für eine Frauenquote für Aufsichtsräte. Die freiwillige Selbstverpflichtung – Frau Mahnke hat schon darauf hingewiesen –, die Förderung der Chancengleichheit in der Privatwirtschaft seit 2001, wir erinnern uns, ist gescheitert. Das muss auch endlich einmal die schwarzgelbe Bundesregierung erkennen und hier auch gesetzlich eingreifen.
Inzwischen ist aber auch in einige Unternehmen vorgedrungen, dass das Potenzial von Frauen nicht nur wegen des Fachkräftemangels nicht verschenkt werden darf, sondern dass auch Unternehmen mit der Förderung von Frauen durchaus positive Erfahrungen und Effekte haben. Es ist also eine Win-winSituation. Während Wirtschaftsverbände Frauenquoten eher kritisch gegenüberstehen, wächst in einigen Unternehmen das Bewusstsein, dass eine ausgewogene Geschlechterverteilung auf allen Ebenen für die Unternehmensergebnisse förderlich ist.
Dass es inzwischen auch betriebswirtschaftlich so ist, haben die Unternehmen auch gesehen. Das ist
inzwischen auch in Studien belegt. Ich denke, dass das deshalb inzwischen auch in den Köpfen der Herren in den Führungsetagen so angekommen ist, denn Mitte März hat der Telekom-Chef, Herr Obermann, für seinen Konzern bis Ende 2015 eine Frauenquote von weltweit 30 Prozent in Führungspositionen angekündigt. Das hätte ich so jetzt auch nicht erwartet. Natürlich habe ich mich aber darüber gefreut, dass endlich anerkannt wird, dass sich hier ohne Quote nichts bewegt.
Ich glaube nicht, dass er das unter dem Gesichtspunkt der Geschlechterdemokratie gemacht hat. Ich denke, so war Herr Obermann bis jetzt nicht unterwegs. Er hat aber gesehen, dass es sinnvoll für sein Unternehmen ist, denn auch die Zwischenbilanz, die der Personalvorstand inzwischen gezogen hat, zeigt, die Quote wirkt. „Das Umsetzungsprogramm zur Frauenquote hat unseren internen Kulturwandel systematisch befeuert“, so hat sich der Personalvorstand geäußert. So ist zum Beispiel auch der Prozentsatz von Männern, die in Elternzeit gehen, um knapp 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das ist positiv. Ich denke, so kann man sehen: Auch die Männer profitieren von der Quote. Damit aber auch alle Männer in Deutschland davon profitieren, fordern wir in Punkt vier unseres Antrags den Senat auf, sich auch auf der Bundesebene dafür einzusetzen.
Auf die Gegenargumente möchte ich jetzt auch noch einmal kurz eingehen. Die norwegische Studie hat sich damit auch auseinandergesetzt. Unternehmen würden das Land verlassen: Das ist in Norwegen nicht so gewesen, und es wird auch hier in Deutschland nicht so sein, denn auch andere europäische Länder führen die Quote ein.
Herr Dr. Möllenstädt, jetzt möchte ich auf Ihre Argumente kommen! Sie sagen, das ist ein aktuelles Thema. Es ist wieder aktuell, sage ich. Für mich ist das schon seit über zehn Jahren aktuell. Sehen Sie einmal, wie man Aktualität sehen kann! Sie meinen, es braucht keine Gesetzgebung. Ich habe Ihnen schon gesagt, seit 2001 hat es keine Veränderung gegeben. Ich denke, die Zeit ist jetzt reif, hier Gesetze zu machen.
Jetzt das Lieblingsargument und auch eines meiner Lieblingsargumente dagegen: Qualität! Das ist richtig, ich stehe für Qualität, und ich bin auch für Qualität!
Das muss ich auch sein! Ja, natürlich bin ich auch dafür! Das schaffen wir! Vielen Dank, Frau Dr. MohrLüllmann, das schaffen wir mit links! Das gibt es auch!
Es gibt inzwischen genügend Datenbanken, in denen Frauen stehen, die in der Lage sind, ein Aufsichtsratmandat wahrzunehmen, und das inzwischen auch können und machen. In Norwegen gibt es auch Kurse dafür, wie man ein Mandat richtig wahrnimmt. Das gibt es hier in Bremen inzwischen ja auch, und ich denke, diese Kurse waren wichtig, denn davon haben auch die Männer profitiert.
Noch ein Argument für die Qualität! Wenn wir vorher in den Aufsichtsräten Qualität hatten und das im Rückblick auf die Finanzkrise sehen: Vielen Dank für diese Qualität! Die möchte ich ändern, und da möchten wir eine andere Qualität!
Ich denke, wir haben zehn Jahre gewartet. Die Wirtschaft hat sich da nicht bewegt, einige haben sich bewegt, und die anderen wollen bewegt werden, und das wollen wir damit tun! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Drogenabhängigkeit und die Drogenkriminalität sind eng miteinander verbunden. Das ist auch der Grund dafür, dass sich Bremen für eine Drogenpolitik entschieden hat, die auf vier Säulen aufgebaut ist: Neben der Repression und der Schadensminimierung sind die Hilfe und die Prävention genauso wichtig, um der Beschaffungskriminalität wirksam entgegenzutreten.
Ich rede hier bewusst von Beschaffungskriminalität, denn dazu gehören nicht nur die Einbrüche, sondern auch die Prostitution, die in diesem Zusammenhang ausgeübt wird. Diese Tatsache haben Sie leider,
) Von der Rednerin nicht überprüft.
Herr Hinners, in Ihrem Antrag ausgeblendet, aber Sie haben das hier soeben erwähnt, das habe ich gehört. Das ist gut so!
Für die Regierungskoalition kann ich hier sagen, wir sehen es als unsere Aufgabe an, mit der Drogenpolitik dieser Art der Prostitution entgegenzuwirken. Ich verweise auch auf die Debatte, die wir heute am frühen Nachmittag geführt haben. Das Ziel der Hilfsangebote für Drogenabhängige ist vor allem die Stabilisierung des allgemeinen Lebens und damit auch die gesundheitliche Stabilisierung. Auch die Wiederaufnahme eines strukturierten, normalen Lebens sowie die gesellschaftliche Teilhabe gehören dazu. Das geht aber nur, wenn der Teufelskreis zur Beschaffung der finanziellen Mittel für die Befriedigung der Sucht durchbrochen wird.
Ein Weg, diesen Teufelskreis zu durchbrechen, ist die Substitutionsbehandlung. Die Zunahme der drogenbedingten, folgeerkrankten gestorbenen älteren Personen ist ein Beleg für die lebensverlängernde Funktion der Substitutionsbehandlung. Gerade bei dieser Personengruppe geht es primär um die gesundheitliche Stabilisierung. Menschen, die drogenabhängig sind, sind keine homogene Gruppe, und da setzt das Hilfesystem an, nämlich an der Unterschiedlichkeit der Gruppen und deren individuellem Hilfebedarf. Ich möchte nur einige davon anführen, zum Beispiel die ergänzenden Methadonprogramme für Altfixer, für Frauen und Überbrückungssubstitution.
Diese Programme richten sich in erster Linie an Patientinnen und Patienten, die noch keinen niedergelassenen Arzt gefunden haben. In der großen Mehrheit handelt es sich um eine Gruppe, die mit den Anforderungen einer niedergelassenen Arztpraxis große Schwierigkeiten hat. Im Jahr 2008 wurde das Programm durch ein Programm für schwangere Frauen und Mütter ergänzt.
Ich denke, das macht deutlich, wie unterschiedlich die Zielgruppen sind und dass der individuelle Hilfebedarf sehr unterschiedlich ist. Deshalb ist es auch so wichtig, diesen Hilfebedarf zu erkennen und mit den Patienten zusammen einen Hilfeplan zu erstellen. Im Land Bremen ist ein verpflichtendes Erstgespräch zu Beginn der Substitution festgelegt, um diesen Hilfebedarf festzustellen. Dahinter verbirgt sich die psychosoziale Betreuung, wobei der Bedarf auch da sehr unterschiedlich ist. Nicht jeder braucht eine psychosoziale Betreuung, und die Intensität ist auch unterschiedlich.
Grundsätzlich haben wir eine andere Auffassung von psychosozialer Betreuung. Das möchte ich hier nicht vertiefen, das haben wir schon oft genug in der Deputation und auch hier in der Bürgerschaft
getan. Ich meine, Ihre Sichtweise zeigt auch noch einmal ganz deutlich Ihr Antrag. In Ihrem Antrag, den Sie in der Bürgerschaft gestellt haben, mobile psychosoziale Betreuung für Drogenpatienten, haben Sie zum Beispiel ganz plakativ gesagt, wenn Menschen allein, zum Beispiel vor der Praxis herumstehen und ein Substitut bekommen haben, dann denken Sie, die sind alleingelassen. Dazu haben wir eine andere Vorstellung. Wir denken, es ist ihr Recht, auch einmal allein herumstehen zu können, auch wenn es vor einer Arztpraxis ist. Darüber kann man, denke ich, mit ihnen Absprachen treffen und das anders regeln.
Jetzt aber zu Ihrem Antrag und da fange ich als Erstes einmal mit der Übereinstimmung an! Sie schreiben in Ihrem Antrag, hinter jedem Drogenabhängigen steht ein individuelles Schicksal, die Gesellschaft darf niemanden mit seiner Suchterkrankung alleinlassen. Herr Hinners, ich habe vorhin schon Ihren Beitrag kommentiert, ich habe gesagt, das stimmt, 100 Prozent Übereinstimmung! Sie wissen aber, es geht weiter!
Null Prozent Zustimmung bei der Aussage, der Senat handle im Bereich der Drogenhilfe weitgehend planlos. Das ist nicht der Fall! Ich habe deutlich gemacht, wie differenziert das Drogenhilfesystem ist und wie es aufgebaut ist. Aus der Aussage, dass grundsätzlich zu Beginn einer Substitution jeder einmal Kontakt zu einer Drogenberatungsstelle gehabt hat, machen Sie eine lückenhafte Betreuung von Substituierten. Sie ignorieren hier völlig, dass es Substitutionsrichtlinien gibt und dass auch der Beigebrauch darin geregelt ist.
Ja, schön wäre es! Das ist aber, denke ich, auch Sache des substituierenden Arztes. Das fordern wir natürlich auch immer wieder ein.
Ich komme zum Schluss zu Ihrem Antrag. Sie fordern Informationen über die Kosten und auch über ein Gesamtkonzept. Das Konzept gibt es ja. Ich erinnere Sie daran: 2005, als die Drogenhilfe privatisiert wurde, wir als Grüne waren damals dagegen, haben wir das immer wieder eingefordert und haben eigentlich auch die Unterlagen damals bekommen, wie dieses Drogenhilfekonzept konstruiert ist und wie das Hilfesystem aufgebaut ist.
Die Kosten können Sie im Haushalt nachlesen. Die Frage von mir ist: Was wollen Sie mit diesem kommunalen Vergleich? Ich denke, diese Daten helfen uns nicht weiter. Ich habe deutlich gemacht, wie unterschiedlich diese Gruppen sind, und auch
in den Städten sind sie unterschiedlich. Ich glaube, das würde uns nicht weiterhelfen.
Ich komme gleich zum Schluss!
Dann verlangen Sie, dass sämtliche bisherige Maßnahmen überprüft werden. Ich bin immer dafür, dass Maßnahmen evaluiert und überprüft werden. In der letzten Deputationssitzung wurde uns der neue Psychiatrieplan vorgelegt. Darin können Sie unter Sucht deutlich nachlesen, dass geplant ist, auch da eine bessere Kommunikation und Abstimmung zu erreichen – das ist auch richtig so, das finde ich auch gut –, dass es in Zukunft Qualitätskriterien geben soll und dass auch über Steuerungselemente nachgedacht werden soll. Das wird aber dann im Psychiatrieausschuss besprochen werden.
Das, finde ich, ist auch das richtige Gremium, damit das Drogenhilfesystem dementsprechend nicht nur überprüft, sondern auch weiterentwickelt wird. Den Punkt, denke ich, brauchen wir nicht. Daher können wir Ihren Antrag nur ablehnen. Wie gesagt, ich bin für eine Weiterentwicklung der Drogenpolitik auch in den Bereichen.
Das letzte Wort!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausschussvorsitzende Frau Arnold-Cramer hat schon wesentliche Punkte unserer Beratungen im Gleichstellungsausschuss ausgeführt, deshalb möchte ich hier nur einige Aspekte ansprechen, die für uns Grüne besonders wichtig sind! Dazu zählt die Ankündigung in dem Bericht, dass zukünftig auch die öffentlichen, in Mehrheitsbesitz befindlichen bremischen Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen in die Berichterstattung einbezogen werden. Das ist besonders wichtig vor dem Hintergrund, dass zukünftig die Krankenhäuser mit einem hohen Personalbestand und einem hohen Frauenanteil wieder in die Berichterstattung einfließen. Das war ein Kritikpunkt, den ich in den letzten Jahren immer vorgebracht habe.
Ich bin froh, dass ich es nicht mehr tun muss, denn das ist jetzt wieder möglich, da wir hier 2007 im Haus einen Antrag verabschiedet haben, der zum Ziel hatte, die Frauenförderung auch in den Gesellschaftsverträgen und Satzungen öffentlicher Gesellschaften zu verankern. Diesen Antrag hatte die Koalition hier vorgelegt, und dankenswerterweise wurde er von den LINKEN damals unterstützt. Das war richtig und wichtig und hat, denke ich, auch schon Früchte getragen.
Auch wenn es in dem vorliegenden Bericht noch nicht nachzulesen ist, so haben doch einige Gesellschaften in den Sitzungen des Gleichstellungsausschusses vorgetragen, was sie für die Förderung von Frauen tun und welche Maßnahmen sie dazu ergriffen haben. Auch wenn in vielen Gesellschaften Frauen in den Führungspositionen unterrepräsentiert sind und auch dort mit der Lupe zu suchen sind, so ist doch festzustellen, dass die Gesellschaften das Thema Frauenförderung inzwischen auch konsequenter behandeln und bei dem Thema aktiv sind. Einige Gesellschaften haben das Thema Vereinbarkeit von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Familie und Beruf nicht nur bearbeitet, sondern sie sind auch auditiert. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist keine direkte Frauenförderung, sondern sie ist eine wichtige und richtige Rahmenbedingung, die Frauen brauchen, um berufstätig sein zu können.
Ich glaube, dass viele Gesellschaften inzwischen bemerkt und auch begriffen haben, dass Frauenförderung durchaus eine Win-win-Situation ist und keine lästige Aufgabe. Doch eines habe ich vergessen zu fragen, als die Gesellschaften sich im Gleichstellungsausschuss vorgestellt haben, nämlich wie viele Abertausend Euro es angeblich gekostet hat, wenn sie das LGG in den ausgegliederten Gesellschaften jetzt auch beachten. Herr Dr. Möllenstädt, Sie haben auch nicht daran gedacht, das zu fragen –
wunderbar! –, denn das war damals Ihr Argument, weshalb Sie das abgelehnt haben. Fragen hätten Sie aber ja trotzdem können und das nicht nur heute ausführen! Denken Sie das nächste Mal daran! Das machen wir zusammen. Ich denke, dass es richtig gewesen ist, dass wir diesen Antrag damals auf den Weg gebracht haben, und, wie gesagt, es zeigen sich auch langsam die Früchte. Wir Grüne glauben nicht, dass die Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen ohne das Landesgleichstellungsgesetz so erfolgt wäre, auch wenn wir noch nicht am Ende des Ziels sind. Der Bericht macht jedoch auch sichtbar, dass bei den Höhergruppierungen und bei den Beförderungen die Disparität der Geschlechter seit 1998 unverändert ist. Nahezu 50 Prozent der Frauenbeauftragten müssen ihre Aufgaben neben ihren hauptamtlichen Tätigkeiten organisieren. Das hatte ja auch schon Frau Arnold-Cramer hier ausgeführt. Hier müssen in den Dienststellen Lösungen gefunden werden. Das ist besonders wichtig, damit sich auch zukünftig Frauen für dieses Amt zur Verfügung stellen, denn wir brauchen starke Frauenbeauftragte, und wir wollen sie auch in ihrer Arbeit unterstützen. Deshalb werden wir auch das Landesgleichstellungsgesetz ändern, sodass in der Zukunft das Klagerecht der Frauenbeauftragten gesetzlich geregelt wird.
Wir haben noch viele Baustellen im Bereich Gleichstellung der Geschlechter, und wir werden diese auch konsequent weiter bearbeiten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Vorliegen des 3. Fortschrittsberichts zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der bremischen Verwaltung können wir inzwischen auf einen achtjährigen Einführungs- und Umsetzungsprozess blicken. Im Februar 2002 haben wir hier im Haus beschlossen, Gender-Mainstreaming schrittweise einzuführen. Das war damals ein wichtiger Beschluss für die Geschlechterdemokratie.
2003 wurde von der eingerichteten ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung der Senatorin für Finanzen und unter Mitwirkung der ZGF ein Konzept zur Umsetzung vorgelegt und auch beschlossen. Nach einer zweijährigen Pilotphase, in der alle Ressorts in frei gewählten Bereichen GenderMainstreaming erproben sollten, wurde schon einiges deutlich sichtbar, nämlich: Die Einführung des Prozesses traf auf unterschiedliche Akzeptanz. Zweitens hatten die Pilotprojekte unterschiedliche Qualität – das galt für die Auswahl eines Projektes sowie auch für die Durchführung –, und die Pilotphase hatte zum Ziel, dass Instrumente und Standardverfahren entwickelt werden, damit Gender-Mainstreaming verbindlich eingeführt werden kann.
Ich denke, es war richtig, Gender-Mainstreaming schrittweise einzuführen und diesen Prozess nicht im Blitzverfahren zu verordnen. Für uns Grüne kann ich dazu nur sagen, uns ist es wichtig, die Menschen bei diesem Prozess und bei der Umsetzung von GenderMainstreaming auch mitzunehmen. Ich habe nicht den Anspruch, Frau Ahrens, die Vorgesetzten sozusagen per se zu verdonnern und zu sagen, ihr müsst das jetzt machen. Ich finde es richtig, wenn es gekoppelt und verbunden miteinander ist, aber wenn ich hier die Genderkompetenz auch einmal im Haus beurteile, denke ich, fehlt es auch noch an einigem.
Ebenso möchten wir, dass die von der Umsetzung Beauftragten davon überzeugt sind, dass GenderMainstreaming ein wirksames gleichstellungspoliti
sches Instrument ist. Die gezielten Fortbildungen in diesem Bereich haben dazu beigetragen, dass die Umsetzung bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur auf Akzeptanzsteigerung für diesen Prozess gestoßen ist, sondern viele verteidigen diesen Prozess inzwischen nicht nur, sondern befürworten ihn auch. Viele sagen, denke ich auch, dass die Auswirkungen, die sie jetzt erkennen, vorher für sie nicht so sichtbar gewesen sind, denn viele Themen, die zuerst geschlechtsneutral angesehen werden, zeigen bei näherer Betrachtung durchaus eine unterschiedliche Wirkung auf die Geschlechter. Damit wird vielen auch deutlich, dass die Berücksichtigung der Geschlechterperspektiven nicht nur eine qualitative Verbesserung von Verwaltungsaufgaben mit sich führt, sondern auch die Möglichkeit, Mittel zielgenauer einzusetzen, und das ist auch ökonomisch sinnvoll.
Es ist zum Beispiel schon seit Jahren in der Arbeitsmarktpolitik bei mit EU-Geldern geförderten Programmen eine Vorgabe, Gender-Mainstreaming zu berücksichtigen. Als Koalition nehmen wir neben Migrantinnen und Migranten sowie älteren Beschäftigten besonders auch die Frauen in den Fokus. Das hat nicht nur zum Ziel, dass diese Gruppen auch an den Arbeitsmarktprogrammen partizipieren, sondern auch, dass jeder Schritt nach Gender-Mainstreaming beurteilt wird.
Jetzt kommen wir zu dem Offshore-Hafen, Herr Dr. Möllenstädt! Gerade in der letzten Deputationssitzung haben wir zum Fachkräftemangel beschlossen, dass Frauen gerade auch in den Bereichen besonders gefördert werden. Ich erinnere Sie daran, das hat nämlich noch einmal sichtbar gemacht, dass in dem Bereich die Frauen als Fachkräfte unterrepräsentiert sind, und dem wirken wir damit entgegen.
Flankieren werden wir diese Programme, und das haben wir auch beschlossen, zusätzlich mit dem Chancengleichheitsprogramm für Frauen. Gender-Mainstreaming und Frauenförderung sind in dieser Doppelstrategie für uns unverzichtbare Instrumente für die Gleichstellungspolitik.
Einen Schwerpunkt im letzten Berichtszeitraum bildete die Einführung von Gender-Budgeting im Bereich des Zuwendungswesens, mit dem Ziel, künftig eine geschlechtssensible Vergabe von Projektmitteln und Zuwendungen zu erreichen. Meine Kolleginnen haben ja schon auf die Gender-Bilanz in der Sportförderung hingewiesen. Auch das hatte ich mir als Beispiel aufgeschrieben, weil es uns alle wirklich fast umgehauen hat, welch eine Wandlung es dort gegeben hat, und das habe ich demjenigen auch gesagt. Ich denke, da habe ich auch noch die Hoffnung, dass sich viele in dem Bereich auch noch wenden. Auch für manche Kollegen habe ich die Hoffnung, dass Frauenförderung und Gender-Mainstreaming
doch noch auseinandergehalten werden und dass ich sie dafür begeistern kann. Ich gebe jedenfalls nicht auf, daran zu arbeiten!
Besonders, denke ich, in Zeiten knapper Kassen und Haushaltskonsolidierung – also gerade dann, wenn es nicht mehr darum geht, weniger, sondern anders zu verteilen – ist Gender-Budgeting ein wichtiges Instrument, das wir hier auch weiterverfolgen werden und bei dem wir uns dafür einsetzen, dass es hier auch weiter implementiert wird.
Ich komme gleich zum Schluss! Das Beispiel mit der Sportförderung habe ich schon genannt. Ich denke, dass wir beim nächsten Fortschrittsbericht deutlich einen Schritt weiterkommen werden, denn ich merke auch, dass die Akzeptanz wirklich in vielen Bereichen – nicht nur in der Sportförderung – größer geworden ist.
Ich denke, unsere Aufgabe hier als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist es, darauf hinzuwirken, dass diese Akzeptanz breiter wird und auch selbst daran zu arbeiten, dass unsere Gender-Sensibilität größer wird, auch wenn manches nicht verstanden wird, nicht nur darüber zu lächeln, sondern auch einmal einen Moment darüber nachzudenken, wo die Geschlechterperspektive versteckt ist. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir befassen uns hier heute erneut mit dem Gesetz über das Leichenwesen. Seit der Befassung in der Gesundheitsdeputation und der Gesetzesänderung gab es in Bremen, aber auch in anderen Bundesländern eine breite Debatte über die zukünftige Obduktionspflicht von Kindern. Eine Obduktionspflicht soll für Kinder ein––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
geführt werden, die vor Vollendung des sechsten Lebensjahres versterben und bei denen die Todesursache nicht eindeutig erkennbar oder eindeutig bekannt ist.
Was sind die Gründe dafür, diese Gesetzesänderung zu machen? Die Problematik ist, dass tödliche Schädigungen auch bei einer sorgfältigen äußeren Leichenschau bei kleineren Kindern nicht immer erkannt werden können. Ich nenne hier nur beispielhaft das Schütteltrauma. Das Problem der Diskrepanz zwischen äußeren und inneren Befunden ist auch durch eine hochqualifizierte Leichenschau nicht immer behebbar. Damit besteht die Gefahr, dass selbst tödliche Kindesmisshandlungen nicht erkannt werden. Es liegen verschiedene Untersuchungen und Studien über Kindestötung vor, die aufzeigen, dass es eine Dunkelziffer bei Kindestötungen gibt und die Zahl der Fälle, die nicht aufgedeckt wird, ziemlich hoch ist. Das Aufdecken soll nicht primär der Strafverfolgung dienen, sondern es steht hier der Schutz möglicher Geschwisterkinder im Vordergrund, also das Kindeswohl.
Wie ich schon erwähnt habe, hat dieser Entwurf zur Gesetzesänderung in Bremen eine große öffentliche Debatte ausgelöst. Das ist auch bei diesem sensiblen Thema gut und richtig so und hat auch noch zu einigen Änderungen im Gesetzestext geführt, denn wir dürfen nicht vergessen, bei diesem sensiblen Thema handelt es sich um eine Abwägung, die wir machen müssen und die wir auch irgendwann treffen müssen. Wir müssen überlegen, ob Grundrechte verletzt werden, nämlich das Recht des verstorbenen Kindes auf Schutz der Menschenwürde und das Recht der Angehörigen auf Totenfürsorge. Nicht nur die Stellungnahmen, die in der Vorlage zum Gesetzentwurf stehen, sondern auch viele Stellungnahmen, die mich im Laufe der Zeit von vielen Institutionen, von Kinderärzten, von Forensikern und auch von betroffenen Eltern erreicht haben, habe ich mir sehr deutlich und immer wieder durchgelesen und versucht, die Argumente zu verstehen.
Ich sage, der größte Teil hat sich dafür ausgesprochen. Es gab natürlich auch einen Teil, der dagegen gewesen ist; zum Beispiel hat sich der Kinderschutzbund dagegen ausgesprochen, die Deutsche Kinderhilfe hat es befürwortet. Ich möchte die Gründe hier nicht aufführen, da wir diese Argumente ja in einer der Anhörungen noch einmal hören werden. Deshalb wollen wir sie auch machen. Wir werden diesen Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überweisen, um dort eine Anhörung zu machen. Deshalb werden wir heute dem Gesetzentwurf in der ersten Lesung formal zustimmen und dann in der nächsten Zeit die Anhörung machen.
Ich möchte noch einen Satz zu Frau Dr. Mohr-Lüllmann sagen! Sie haben gesagt, wir hätten diese Anhörung abgelehnt. Das ist nicht richtig. Ich habe damals in der Debatte über Ihren Antrag für eine Anhörung gesagt, dass wir das an den Rechtsaus
schuss überweisen werden, was wir jetzt auch tun werden. Abgelehnt haben wir diese Anhörung aber nicht. Ich möchte nur sagen, dass ich das damals auch so gesagt habe, denn ich finde es wichtig, dass wir denjenigen, die sich für eine Anhörung ausgesprochen haben, auch die Gelegenheit geben, dieses Thema dann dort zu behandeln. Das finde ich den richtigen Weg. Wie gesagt, wir werden dem jetzt formal zustimmen und den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überweisen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Aus welchem Grund wurde nach fünf Jahren für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule Altenpflegehilfe für die Anerkennung des Ausbildungsabschlusses eine Gebühr über 60 Euro eingeführt?
Zweitens: Welche Möglichkeiten haben Schülerinnen und Schüler, die von Transferleistungen leben, sich diese Gebühr erstatten zu lassen?
Ist es richtig, dass es sich bei der Berufsfachschule in Walle nicht um eine klassische Ausbildungsstätte in der Altenpflegehilfe handelt und auch keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, sondern dass dort eine Doppelqualifikation möglich ist, sodass auch ein erweiterter Hauptschulabschluss erworben werden kann?
Sie haben ausgeführt, dass bei Schülerinnen und Schülern, die Transferleistungen erhalten, in begründeten Fällen eine Stundung beziehungsweise ein Erlass möglich ist und dieses eine Einzelfallprüfung voraussetzt. Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dieser kleinen Gruppe, wenn man Einzelfallprüfungen macht und 60 Euro dafür einnimmt? Das ist ja, denke ich, eine sehr kleine Gruppe. Ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis dort in Ordnung?
Eine letzte! Würden Sie noch einmal Gespräche mit der Schule aufnehmen? Denn ich höre immer wieder, dass es dort zu Problemen mit dem Bezahlen der 60 Euro kommt, die für die Urkunde nötig sind?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch in Bremen führt der demografische Wandel zu einem stetig wachsenden Anteil älterer Menschen. Obwohl ein hohes Alter nicht zwangsläufig mit Pflegebedürftigkeit verknüpft sein muss, ist davon auszugehen, dass gemäß dem bundesweiten Trend auch hier in Bremen eine jährliche Steigerung der Anzahl der Pflegebedürftigen von etwa 0,8 bis 1,2 Prozent zu erwarten ist. Hier ist es unsere Aufgabe als Politik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ältere Men––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
schen möglichst lang selbstständig in ihrer eigenen Umgebung leben können und ihre Lebensqualität dabei eine große Rolle spielt.
Wie auch im Gesundheitswesen muss im Pflegebereich der Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärker Realität werden. Um diese Forderungen auch Wirklichkeit werden zu lassen, dürfen wir die Betreuung und Versorgung älterer Menschen nicht allein aus der sozialen Perspektive betrachten. Auch der zukünftige Fachkräftemangel, auf den ich gleich noch weiter eingehen werde, ist nur ein Problem, das es zu lösen gilt. Die Versorgung bei Pflegebedürftigkeit ist eine Langzeitaufgabe, die wir auch so begreifen und angehen müssen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren. Ich möchte hier nur einige aufzählen: Da ist die familiäre Unterstützung, da ist der Zuspruch zu neuen Wohnformen, da ist die Kooperation der Wohnungswirtschaft mit Unterstützungsangeboten, da ist die Vernetzung von Hilfe und Dienstleistung im Stadtteil. Hohe Priorität kommt aber zunächst der Vermeidung und Verzögerung der Pflegebedürftigkeit im Alter zu; die Gesundheitsförderung und Prävention auch für ältere Menschen auszudehnen, ist eine wichtige Aufgabe. Hier wären wir mit dem Präventionsgesetz weitergekommen, aber das hat die Bundesregierung leider nun in einer Schublade versenkt.
Ja, schade! Natürlich ist es auch wichtig, dass es in der Zukunft genügend Menschen gibt, die die Pflege und Betreuung von älteren Menschen übernehmen, und da sind wir jetzt bei dem Aspekt Fachkräftemangel. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gibt an, dass ihre Mitgliedsverbände große Probleme haben, Fachkräfte zu gewinnen. Schon jetzt nehmen die Träger während der Ausbildung Kontakt mit den Schulen auf und bieten den Auszubildenden Arbeitsplätze an. Im Altenplan der Stadt Bremen wird darauf hingewiesen, die Zahl der Ausbildungsplätze gegebenenfalls anzupassen, das sehen wir auch so, aber bei der Erhöhung der Ausbildungsplatzkapazitäten ist hierfür natürlich die finanzielle Grundlage zu schaffen, denn ein Problem der Altenpflegeausbildung ist immer noch die Vergütung des dritten Ausbildungsjahres bei Umschülern und Umschülerinnen. Auch wenn die Vergütung 2011 und 2012 im Rahmen des Konjunkturpakets II übernommen wird, so ist das Problem generell nicht geregelt, und wir möchten, dass es bundesweit geregelt wird. Ich sehe da ein Nicken, da sind wir in Übereinstimmung.
Das würde dann auch die Bereitschaft von Pflegeeinrichtungen erhöhen, hier mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Auch wenn die Ausbildung zur Altenpflegehilfe kein Mittel ist, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, so ist es doch sinnvoll, vorwiegend Frauen eine Möglichkeit zu geben, auch in diesem Bereich tätig zu werden. Im Schulzentrum Walle wird eine zweijährige, doppelt qualifizierende Vollzeitausbildung angeboten, in der sowohl ein Abschluss in der Altenpflegehilfe als auch ein Realschulabschluss oder ein erweiterter Hauptschulabschluss erworben werden kann. Ich denke, das ist eine sinnvolle Ergänzung für diesen Bereich.
Um eines ganz deutlich zu sagen: Wir Grünen halten es nicht für richtig, dass die Fachquote abgesenkt wird. Die soll erhalten bleiben, das finden wir wichtig. Aber trotzdem ist es sinnvoll, Menschen in dem Hilfemix, den sie benötigen, verschiedene Professionen verschiedener Qualität anzubieten. Dazu gehört auch eine höhere Anerkennung des Berufsbildes. Das ist nicht nur die gesellschaftliche Anerkennung, sondern das muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln.
Die Pflegebranche besitzt keine einheitlichen Tarifverträge. Nach sechs Monate langem Ringen um einen Mindestlohn, der zum 1. Juli eingeführt werden sollte und bis heute Vormittag vom FDP-Wirtschaftsminister Brüderle blockiert wurde, wird dieser jetzt doch zum 1. Juli in Kraft treten können. Dies ist soeben über die Ticker gelaufen.
Ich denke – –.
Wunderbar, das passt nur dazu, was Sie heute Morgen gesagt haben, Leistung muss auch belohnt werden. Wunderbar! So sehen Sie das.
Der Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein in der Pflege, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwir
ken, und wir brauchen ihn dringend. Wir Grünen unterstützen aber auch die Empfehlungen aus dem Bericht zur Pflegeausbildung an Fach- und Berufsschulen. Die Einführung einer abgestuften Qualifikation innerhalb der Gruppe befürworten wir. Dabei muss es Durchlässigkeiten zwischen den verschiedenen Ausbildungen geben.
Ich komme gleich zum Schluss. Der Durchstieg muss für Frauen, die das meistens betrifft, geregelt und verbessert werden.
Noch eine Sache, die mir wichtig ist, möchte ich ansprechen: Auch die Quote für Menschen mit Migrationshintergrund muss in den Ausbildungsberufen dringend erhöht und der Realität angepasst werden,
denn wir brauchen diese Menschen mit ihrem Wissen. Eines möchte ich dazu aber auch ganz deutlich sagen: Das entbindet natürlich die Pflegekräfte in der Ausbildung nicht, dass sich jede und jeder für interkulturelle Pflege weiterbilden muss! Es war mir noch einmal ganz wichtig, dies zum Abschluss zu sagen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass der seit 2002 auch im Lande Bremen stattfindende Girls’ Day ein großer Erfolg ist, konnten wir heute Morgen an den gefüllten Tribünen hier selbst erleben. Auch viele Fraktionen bieten seit Jahren Mädchen am Girls’ Day an, einmal in die politische Arbeit hineinblicken zu können, natürlich auch mit dem Gedanken, dass Frauen sich später mehr für die Politik entscheiden. Der Girls’ Day, auch Mädchenzukunftstag genannt, ist ein Instrument, um die Berufswahlentscheidung von Mädchen und Jungen zu erweitern und das Wissen über viele Berufe zu verbessern. Ich habe hier bewusst auch die Jungen genannt, denn bei Einfüh
rung des Girls’ Day war nicht geplant, dass die Mädchen in die Betriebe gehen und die Jungen Tischfußball spielen oder in Schwimmbäder gehen. Das ist aber in einigen Fällen leider immer noch der Fall. Wir Grüne möchten, dass dies im nächsten Jahr nicht mehr so angeboten wird.
Unser Anliegen ist es immer gewesen, den Girls’ Day dafür zu nutzen, jungen Frauen und Mädchen Perspektiven für frauen-untypische Berufe aufzuzeigen und ihnen auch Perspektiven für neue Berufe zu vermitteln,
ich nenne hier als Beispiel nur die Windenergie, aber gleichzeitig ist es auch das Ziel, den begrenzten beruflichen Horizont von jungen Männern zu eröffnen. Auch männliche Jugendliche und Heranwachsende wählen ihre Berufe nur aus einem sehr eingeschränkten Spektrum von männertypischen Ausbildungsgängen und Berufen. Dabei werden Tätigkeitsfelder im sozialen Bereich in der Regel nicht ernsthaft erwogen. Hier muss ebenso angesetzt werden, um zu Veränderungen zu kommen. Wir Grüne haben hier diesen wichtigen Aspekt auch immer wieder in die Debatte gebracht, wenn wir hier über den Girls’ Day debattiert haben.
Ich erinnere daran, interfraktionell haben wir beschlossen, dass ein Konzept für Jungen im Konzept des Girls’ Day erarbeitet wird. Herr Rohmeyer hat darauf hingewiesen, dieses Konzept fehlt leider immer noch, und der Antrag ist noch immer in der Bildungsdeputation. Das ist auch eine Forderung der CDU in ihrem Antrag, dass sich Jungen über sogenannte männer-untypische Berufe informieren. Da zeigt die Praxis leider ein unterschiedliches Bild. Es gibt Schulen, die so etwas anbieten, jedoch ist es nicht die Regel. Wir möchten aber, dass es der Regelfall wird.
Um das Rollenverhalten aufzubrechen, brauchen wir nicht nur einen langen Atem, sondern auch ein gezieltes Vorgehen. Wir Grüne sind der Meinung, dass das geschlechtsspezifische Berufswahlverhalten ins Wanken gebracht werden muss, und da müssen wir bei Jungen und bei Mädchen ansetzen. Wir Grüne möchten auch, dass der Girls’ Day weiterentwickelt wird, denn diese erfolgreiche Veranstaltung kann noch in einigen Punkten verbessert und Defizite bei der Umsetzung beseitigt werden, so ist zum Beispiel eine Vor- und Nachbereitung noch immer nicht die Regel. Wir möchten aber, dass es eine Selbstverständlichkeit wird.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, der aus Sicht der Grünen auch noch verbessert werden kann. Nachdem sich der Girls’ Day anfangs überwiegend an die Töchter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerichtet hat, wurde das auch in den letzten Jahren zunehmend geöffnet. Das war auch richtig so, jedoch muss auch Kindern aus bildungsfernen Schichten die Möglichkeit eröffnet werden, auch zum Bei
spiel in akademische Berufe hineinzuschnuppern. Da hören wir immer wieder, dass es dort ein Verfahren nach dem sogenannten Windhundprinzip gibt. Ich denke, hier muss man sehen, dass es dabei auch gerechter zugeht, sodass die Mädchen auch die Chance haben, dort einmal einen Platz zu ergattern.
Wie schon gesagt, wir sind für die Weiterentwicklung des Girls’ Days. Wir werden diesen Antrag an die Bildungsdeputation überweisen und hoffen, dass er dann zügig mit dem anderen Antrag, der dort noch ist, bearbeitet wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein leistungsfähiges und in der Bevölkerung breit akzeptiertes System der Sozialversicherung. Sie bietet allen Mitgliedern den gleichen Versicherungsschutz unabhängig davon, wie viel Beiträge sie eingezahlt haben. Der einkommensabhängige Solidarausgleich trifft in der Bevölkerung auf große Zustimmung. Seit Jahren ist klar, dass die Finanzierung des Gesundheitswesens dringend auf stabile finanzielle Füße gestellt werden muss. Dabei darf aber nicht nur die Ausgabenseite betrachtet werden, sondern auch die Einnahmenseite muss vergrößert werden.
Bis jetzt erfolgt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung einseitig durch Beiträge auf Löhne, Renten und Arbeitslosengeld. Dagegen bleiben Vermögenseinkommen und Gewinne beitragsfrei. Das ist unsolidarisch, führt zu unnötig hohen Beiträgen und gefährdet die Fähigkeit der Krankenversicherung, um den wachsenden Anforderungen durch den demografischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt gewachsen zu sein. Überdies können sich ausgerechnet die wirtschaftlich leistungsstärksten und im Durchschnitt auch gesündesten Bevölkerungsgruppen dem Solidarausgleich entziehen. Das ist nicht gerecht!
Wir Grüne wollen, dass diese Gerechtigkeitslücke geschlossen wird. Diese Gerechtigkeitslücke wollen wir durch die Weiterentwicklung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung schließen. Alle Bürgerinnen und Bürger, auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige, werden versicherungspflichtig. Die bisher privat Versicherten werden ebenfalls in die Bürgerversicherung aufgenommen, ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben ihnen erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet.
Ich möchte hier noch einmal deutlich sagen, die von uns entwickelte Bürgerversicherung ist keine Einheitsversicherung, wie sie von den LINKEN befürwortet wird, sondern die Versicherungen konkurrieren innerhalb des gleichen Rechtsrahmens untereinander. Das ist zurzeit jedenfalls nicht der Fall. Das dauerhafte Einfrieren des Arbeitgeberanteils und die damit verbundene einseitige Belastung der Kosten durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lehnen wir ab.
Doch lassen Sie mich jetzt einmal einen Blick auf die rot-schwarze Bühne in Berlin werfen! Auf der Bühne passiert nicht viel, außer den immer wiederkehrenden bekannten, rhetorisch gut verpackten Floskeln des Gesundheitsministers.
Doch bei einem Blick hinter die Kulissen wird deutlich: Da ist die Hölle los auf dem Schnürboden. Schon in den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU/ CSU und FDP darüber gestritten, was mit dem Gesundheitsfonds passieren soll. Auch sind sich besonders CSU und FDP nicht darüber einig, ob die einkommensabhängigen Beiträge zur Krankenversicherung durch einkommensunabhängige Prämien ersetzt werden sollen. Gesundheitsminister Rösler sagt Ja, CSU-Chef Seehofer sagt Nein. Das ist das Ergebnis eines amorphen Koalitionsvertrags von Schwarz-Gelb zur Gesundheitspolitik.
Die Finanzierungsprobleme der Krankenversicherung werden immer größer, und kein Mensch weiß, wie es weitergeht. Da nützt es auch nichts, dass letzten Freitag der FDP-Generalsekretär Lindner erklärt und eingeräumt hat, dass Schwarz-Gelb auch fünf Monate nach der Regierungsübernahme noch in der Findungsphase sei. „Wir sind in einer Phase, in der sich die Koalition Geschlossenheit erarbeiten muss, damit sie unserem Land Orientierung geben kann“, hat er dem „Münchener Merkur“ gesagt. Da kann einem doch nur angst und bange werden! Da irrt eine Regierung orientierungslos herum, weiß nicht, wo sie hin will und will die Menschen auch noch mitnehmen auf ihrem Irrweg. Nicht mit uns!
Diese Regierung hat kein Konzept zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversicherung. Soll jetzt diese Findungsphase von der eingesetzten Reformkommission übernommen werden? Es ist doch schon klar, was dabei herauskommt. Einige Minister, die Mitglieder dieser Kommission sind, haben die Probleme ja deutlich benannt und ihre Position auch schon klargestellt. So hat Finanzminister Schäuble deutlich gemacht, dass er für die Reformen kein Geld habe und auch nicht zaubern kann. CSU-Chef Horst Seehofer hält die Kommission sowieso für überflüssig: Eine Kopfprämie wird es mit uns nicht geben. Er hält die Gesundheitsprämie für unsozial, weil Geringverdiener belastet und Gutverdiener entlastet werden. Er sagt auch: Es kann nicht sein, dass die Sekretärin denselben Beitrag zahlt wie
ihr Chef. So hat er sich geäußert. Ich kann nur sagen: Dem stimmen wir zu!
Herr Söder setzt noch einen darauf und sagt: Die Regierungskommission wird zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die Kopfpauschale weder finanzierbar noch umsetzbar ist. Ich denke auch, dass er da recht hat. Da können wir nur sagen: Wunderbar, dass die Arbeit der Opposition jetzt von der Regierung mitgemacht wird. Das finden wir wunderbar, das entlastet uns auch ein wenig.
Ich komme gleich zum Schluss! Wenn die FDP auch das Wort Kopfprämie oder Kopfpauschale immer umgeht, indem sie über Gesundheitsprämie und Prämienmodell redet, bleibt sie trotzdem unsozial und unsolidarisch und hat das Ziel zur Privatisierung der Krankheitskosten. Ich kann Ihnen nur sagen: Mist bleibt Mist, auch wenn er in einer goldenen Schale liegt!
Wir werden aber nicht zusehen, wie die Krankenversicherung ausgehöhlt wird. Deshalb ist es uns als Koalition auch wichtig, dass wir uns auch hier in der Bürgerschaft weiterhin zur solidarischen Finanzierung bekennen und die Krankenversicherung in Richtung Bürgerversicherung weiterentwickeln. Ihre Kopfprämie ist eine Abwrackprämie für das Solidarsystem. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen hat nicht nur in Bremen über die politischen Gremien hinaus eine breite öffentliche Debatte ausgelöst. Das ist bei diesem sensiblen Thema auch verständlich, weil es viele Argumente dafür und auch dagegen gibt. Auch die
ethischen Bedenken spielen bei solch einer Gesetzesänderung eine große Rolle.
Trauer über das verlorene Kind, Schmerz über den Verlust eines kleinen Menschen, in den man viele Hoffnungen gesetzt hat, diese Gefühle stürzen Eltern oft in ein Chaos, wenn sie ein Kind verloren haben. Eine Obduktion belastet Eltern und Angehörige in dieser Ausnahmesituation zusätzlich. Diese Gefühle und Argumente von Eltern und Angehörigen nehmen wir sehr ernst und haben sie auch immer in unserer Diskussion um die Veränderung des Gesetzes über das Leichenwesen mit bedacht.
Doch es gibt auch eine andere Seite, die wir als verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker nicht ausblenden können, das ist die Diskrepanz zwischen äußeren und inneren Befunden, die selbst durch qualifizierte Ärzte nicht immer aufzuklären sind. Das ist das Argument der hohen Dunkelziffer von Tötungsdelikten kleiner Kinder, die durch äußere Leichenschau nicht zu erkennen sind. Das sind die Argumente der Kinderärzte, die sich für dieses Gesetz aussprechen. Diese Argumente haben wir in unserer Fraktion ausführlich abgewogen und auch kontrovers diskutiert. Auch diese Diskussion spiegelte sich im Senat ähnlich wider, auch da gab es keine einheitliche Position zu dieser Gesetzesänderung.
Ich denke, dass bei solch einem Gesetz, über das solch eine große öffentliche Debatte geführt wird und auch geführt werden muss, auch den Abgeordneten, die nicht in der Gesundheitsdeputation sind, die Informationen gewährt werden müssen. Es muss dem Rechnung getragen werden, dass sie sich informieren können, denn sie müssen diesem Gesetz zustimmen. Deshalb stehen wir einer Expertenanhörung, die durch den Rechtsausschuss initiiert werden soll, positiv gegenüber. Entscheidungen, die einen hohen Anteil ethischer Aspekte haben, muss auch ein hoher Anteil an Informationen und Meinungsbildung vorausgehen.
Doch wo stehen wir jetzt in der Meinungs- und Entscheidungsebene? Wir haben einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Leichenwesens, dem die Gesundheitsdeputation zugestimmt hat, und ich erinnere mich, vielleicht korrigieren Sie mich, Herr Dr. Möllenstädt, Sie haben sich enthalten.
Die Kollegin hat gesagt, Sie hätten dagegen gestimmt. Meine Erinnerung war so, Sie hätten sich enthalten. Gut, Sie werden etwas dazu sagen!
Der Senat hat, wie schon erwähnt, der Gesetzesänderung noch nicht zugestimmt. Es gibt also noch keine konkrete Gesetzesänderung, deshalb debattieren wir heute auch nicht weiter inhaltlich, sondern nur über den Antrag der CDU. Wie gesagt, wir ste
hen einer Expertenanhörung durch den Rechtsausschuss positiv gegenüber, wir sagen Ja dazu. Wir lehnen aber den Antrag der CDU ab, da dieser den Senat auffordert, eine Anhörung zu machen. Diese Anhörung ist schon gelaufen, so hat mein Kollege Brumma es auch ausgeführt. All die Argumente waren in der Deputationsvorlage noch einmal ausgewiesen, ich denke, das brauchen wir nicht noch einmal. Ich würde es begrüßen, wenn wir das so machen würden und die Kollegen hier auch, denke ich, zu dieser Anhörung kommen und sich selbst ein Bild darüber machen können.
Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Sie haben noch einmal angesprochen, dass wir das eventuell freigeben wollten. Richtig, das haben wir auch so diskutiert. Bei uns ist es so, dass man irgendwann, wenn man die Argumente alle ausführlich abgewogen hat, dann auch das Recht hat, in einer ethischen Fragestellung so zu entscheiden, wie es das eigene Gewissen vorgibt. Das unterscheidet uns vielleicht von Ihnen. Ich bin aber froh darüber, in solch einer Partei zu sein. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Medikamente einzunehmen, um die eigene Leistungsfähigkeit zu steigern, auf die Idee kommen nicht allein Hochleistungs- und Freizeitsportler, sondern auch durchschnittliche Arbeitnehmer, Studenten und Schüler. Über deren sorglosen und auch illegalen Umgang mit Psychopharmaka gibt es nur wenige Zahlen. Außer der zitierten Umfrage der DAK gibt es für Deutschland keine belastbaren Untersuchungen. Trotzdem scheint es immer mehr Menschen zu geben, die ihre kognitive Leistungsfähigkeit mit Mitteln steigern, die für Kranke gedacht sind: mit Ritalin, das Kindern und Jugendlichen zur Dämpfung ihres Aufmerksamkeitsdefizits- und Hyperaktivitätssyndroms verordnet wird, mit Vegil, das Narkolepsiepatientinnen und -patienten bekommen, die unter einer schweren Schlafregulationsstörung und Schlafattacken am Tag leiden, sowie auch die Einnahme von Antidepressiva unter Antidemenzmitteln.
Viele Menschen erleben die Anforderungen, die an sie gestellt werden, und den Leistungsdruck als kaum noch zu bewältigen. Doch ist die Antwort darauf „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, oder nutzen Sie das Internet, um eine Lösung der Probleme in Form von Medikamenten zu bekommen“? Wir sagen nein! Arbeit, Studium, Schule und auch der Alltag müssen für die Menschen so gestaltet werden, dass Menschen nicht krank werden und nur mit Hilfe von Medikamenten in der Lage sind, diese Aufgaben zu erfüllen.
Wir reden hier über Medikamente, die rezeptpflichtig sind und es auch bleiben sollen. Außerdem gilt immer noch der alte Lehrsatz: Keine Wirkung ohne Nebenwirkung. Das wird auch von den Befürwortern für das Hirndoping nicht bestritten. Von einigen Forschern wird jedoch die Forderung erhoben, das bisherige gesetzliche Verbot von Langzeituntersuchungen an gesunden Menschen aufzuheben. Dahinter steht doch der Gedanke, dass irgendwann alles beherrschbar sein wird und die Nebenwirkungen in den Griff zu bekommen sind. Das halte ich für problematisch und auch nicht für richtig!
Trotzdem finden wir es richtig, dass darüber eine gesellschaftliche Debatte geführt wird, ob wir das Hirndoping oder kognitives Enhasement für richtig und nötig halten oder nicht. Ich erinnere hier an die Debatte über die embryonale Stammzellenforschung. Auch hier war eine gesellschaftliche Debatte zur Grenzziehung nötig und wichtig, und das halte ich auch bei diesem Thema für richtig.
Die sieben Autoren, die letztes Jahr ein Memorandum zum kognitiven Hirndoping herausgegeben haben, stellen Thesen auf, die ich für sehr fragwürdig halte. So wird zum Beispiel angeführt, dass es ein Recht jedes entscheidungsfähigen Menschen ist, über sein persönliches Wohlergehen, seinen Körper, seine Psyche selbst zu bestimmen. Verwiesen wird hierzu auf das Grundgesetz. Weiterhin führen die Verfasser an, dass demzufolge nicht die Freiheit, Medikamente zu nehmen, begründungsbedürftig sei, sondern begründungsbedürftig sei vielmehr die Einschränkung dieser Freiheit. Wenn wir diesem Argument konsequent folgen, bedeutet das für alle Menschen Zugang zu diesen Medikamenten, und das bedeutet weiterhin also: Dragees zum Glück auf Rezept. Wollen Sie das? Wir sagen, wir wollen das nicht!
Wir möchten auch nicht, dass es wie in den USA zur Selbstverständlichkeit wird, Medikamente zu neh
men, um die körperliche und geistige Befindlichkeit zu verbessern. Die Verfasser des Memorandums dagegen finden das überhaupt nicht so problematisch. Sie begründen das mit einer niedrigeren Hemmschwelle der Amerikaner zur Körperveränderung. Sie führen zum Beispiel die kosmetische Chirurgie an. Ein weiteres Argument möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Beim Enhasement hätten wir es sozusagen mit kosmetischer Psychopharmakologie zu tun. Es gehe nicht darum, Krankheiten zu heilen, sondern sozusagen um Schönheitschirurgie für die Seele. Wir Grünen sagen, das möchten wir nicht! Wir möchten keine Schönheitschirurgie, weder für den Körper noch für die Seele! Wir möchten Arbeitsbedingungen für Menschen und Lernbedingungen für Schüler und Studenten, die so gestaltet werden, dass sie nicht krank werden!
Die Frage, die wir in diesem Zusammenhang beantworten müssen, ist deshalb auch: Wo wollen wir Menschen künftig die Grenze zwischen Selbstgestaltung und Selbstausbeutung ziehen? Die Kräfte, die hinter diesem Trend des Gehirndopings sind, wirken ganz gewaltig, möchte ich einmal so sagen. Wenn man die Sichtweise hat, dass zum Beispiel Schüchternheit als behandlungsbedürftige Sozialphobie gesehen wird, müssen wir uns, denke ich, dringend mit dem Thema beschäftigen!
Doch brauchen wir mehr Aufklärungsmaterial? Ich denke, wir müssen diese Grenzziehung gesellschaftlich in der Debatte führen und auch machen. Ich denke auch, dass es wichtig ist, Erfahrungsberichte von ritalinabhängigen Menschen, über die jetzt im „Weser-Kurier“ zu lesen war, noch mehr in den Fokus zu nehmen. Ich denke, das ist der richtige Weg. Wir möchten jedenfalls, dass unser Gehirn naturbelassen ist und bleibt! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Anzahl von Menschen, die in Armut leben müssen, wächst in Deutschland insgesamt, aber auch das Land Bremen ist hier keine Ausnahme. Frauen gehören überproportional der wachsenden Bevölkerungsgruppe an, die von Armut betroffen ist. Bremerhaven nimmt sogar unter den Frauen und Jugendlichen, die auf Hartz IV angewiesen sind, einen Spitzenplatz ein. Das wollen und das werden wir so nicht hinnehmen. Die ersten Schritte haben wir nicht nur in unserer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, sondern wir haben schon einiges dazu umgesetzt.
Wir haben uns als Koalition bewusst dazu entschieden, dass sich finanzielle Mittel ressortübergreifend auf benachteiligte Gebiete und Stadtteile konzentrieren, besonders hier, um die Situation und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Ich erwähne hier nur beispielhaft den Ausbau von Ganztagsschulen und das kostenlose Mittagessen sowie den Ausbau der Kinderbetreuung. Das sind wichtige Bausteine für eine Strategie zur Bekämpfung der Frauen- und auch der Kinderarmut. Deshalb darf Kinderarmut auch nicht isoliert betrachtet werden, denn hinter jedem armen Kind steht ein armer Erwachsener, und meistens ist es eine Frau und alleinerziehend. Maßnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung von Frauenarmut sind deshalb auch Maßnahmen gegen Kinderarmut. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Natürlich ist die Erhöhung der Regelsätze für Kinder wichtig und wird demnächst ja auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Doch wir müssen mehr tun als nur die Erhöhung der Regelsätze. Wir müssen uns immer wieder deutlich machen und auch verstehen, warum Frauen überproportional in Hartz IV geraten, und unser Augenmerk auf die biografischen Schnittstellen richten, die für Frauen mit einem Armutsrisiko einhergehen. An diesen Schnittstellen gilt es anzusetzen, und hier setzen wir auch an, sodass das Armutsrisiko verringert und auch vermieden wird. Ich möchte zwei Schnittstellen hier beispielhaft anführen: Armut trotz Arbeit! Frauen sind überproportional betroffen von niedrigen Nettolöhnen und Ausweitung des Niedriglohnsektors. Hier wäre der Mindestlohn die richtige Antwort. Frauen müssen gleichberechtigt an den Arbeitsmarktprogrammen partizipieren. Für uns als Koalition ist dies eine Grundvoraussetzung für alle Arbeitsmarktprogramme des Landes. Letztes Jahr haben wir noch ein Chancengleichheitsprogramm aufgelegt, um noch mehr Frauen zu erreichen, doch es gibt noch mehr von diesen Schnittstellen, das wurde deutlich auf einer Tagung, die 2008 von der ZGF initiiert wurde. Als Bremerhavenerin möchte ich noch ein paar Anmerkungen zu dem negativen Spitzenplatz meiner Heimatstadt sagen: Bremerhaven hat einen besonders hohen Anteil von Frauen ohne Berufsschulabschluss, da ist die Lösung, auch hier zu erreichen, einen Berufsschulabschluss zu erlangen. Die Arbeitsplätze waren in der Vergangenheit ja geprägt von Industrien wie Werften, und Frauen konnten leider noch nicht an dem Strukturwandel in dieser Stadt partizipieren. Ich nenne hier die Windenergie. Auch hier, denke ich, dürfen wir nicht nachlassen, auch Frauen für diese Branche zu begeistern, meine Damen und Herren!
Wichtig ist, dass die Anstrengungen, die wir auf Landesebene unternehmen, auch durch die Stadt Bremen, durch die ARGE dort unterstützt werden. Das ist in der Vergangenheit in den letzten Jahren leider nicht so der Fall gewesen. Ich erinnere mich noch an den legendären Auftritt des damaligen Geschäftsführers vor dem Gleichstellungsausschuss. Das war schon eine Begegnung der besonderen Art, sage ich hier jetzt einmal. Ich habe mir aber das Arbeitsprogramm der ARGE jetzt angeschaut, sie haben Alleinstehende als Schwerpunkt gesetzt. Das unterstützen wir auch, und ich bin froh, dass sich auch die Stadt Bremerhaven auf diesen Weg gemacht hat. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Herbst 2006 können sich Mädchen und Frauen in Deutschland gegen Gebärmutterhalskrebs impfen lassen, kurz auch HPV-Impfung genannt. HPV steht hier für humanes Papillomvirus. Bis heute sind über 100 Virentypen bekannt, mindestens 13 davon können Gebärmutterhalskrebs auslösen.
Gegen vier dieser Virentypen gibt es derzeit Impfstoff von zwei Herstellern. Beide Impfstoffe richten sich auch gegen die Virentypen 16 und 18, die für 70 Prozent der Fälle von Gebärmutterhalskrebs verant––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wortlich gemacht werden. Ich denke, das ist ein wichtiger Fakt, den man braucht, um sich für oder gegen eine Impfung zu entscheiden, denn das ist unser zentrales Anliegen: Wir Grünen möchten, dass Mädchen, junge Frauen und deren Eltern in die Lage versetzt werden, eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Das ist auch der Sinn unseres Antrags.
Dazu brauchen sie aber unabhängige und verständliche Informationen über die Vor- und Nachteile der Impfung. Erst dann können sie gezielte Fragen stellen, verschiedene Aussagen bewerten, Nutzen und Risiken abwägen und sich entscheiden. Das war bei der Einführung der Impfung nicht der Fall.
Es gab von Anfang an viele kritische Fragen und auch von Wissenschaftlern kritische Aussagen und Hinweise im Ärzteblatt, im Internet und in vielen Fachblättern. Bereits bevor die wichtigsten Studien zur Wirksamkeit der Impfung erschienen waren, hatte die Ständige Impfkommission im März 2007 die Impfung für alle Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen. Seitdem hat sich der Impfstoff Gardasil zu einem großen Verkaufserfolg für die Pharmaindustrie entwickelt. Parallel dazu wurde eine große Werbekampagne mit Aufklärungsspots, Veranstaltungen an Schulen und Internetkampagnen gestartet. Es wurde so massiv für die Impfung geworben, dass viele junge Mädchen Angst bekommen haben und sich unbedingt impfen lassen wollten. Doch Angst ist ein schlechter Berater. Die sachliche Aufklärung ist dabei manchmal auf der Strecke geblieben.
Auch in Bremen wurde die Einführung der Impfung kritisch begleitet. Mit einer bundesweit einmaligen gemeinsamen Erklärung lieferten die Ärzteverbände, die Gesundheitsbehörde und die Gleichstellungsstelle eine vorläufige Grundlage für eine informierte Entscheidung. Es war wichtig, dass es zuerst diese Entscheidungsgrundlage gegeben hat. Doch jetzt ist es Zeit für eine ausführliche Information, deswegen unser Antrag.
Wir als Koalition möchten, dass in Schulen und öffentlichen Institutionen nur Informationen und Material zur Verfügung gestellt werden, die neutral und unabhängig sind, Nutzen und Risiken beschreiben, auf die Zielgruppe ausgerichtet und verständlich sind und auch die offenen Fragen ansprechen, denn diese sind immer noch vorhanden. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass die Ständige Impfkommission nach ständigem Drängen aus der Wissenschaft ihre Impfempfehlung noch einmal überprüft und sich erneut für eine Impfung ausgesprochen hat, bleiben offene Fragen.
Ein paar davon möchte ich hier ansprechen: Wir wissen noch nicht, wie lange der Impfschutz anhält
und ob eine Auffrischungsimpfung notwendig ist, wie sich die Impfung auf die Verteilung der übrigen Virentypen auswirken wird, wie sich die Impfung auswirkt, wenn vorher schon eine Infektion mit HPVViren stattgefunden hat, und wie sinnvoll es wäre, auch die Jungen zu impfen, denn der Impfstoff ist auch für Jungen zugelassen, und Männer sind die Überträger der Viren.
Untersuchungen belegen, dass die Hygiene der Männer für die Übertragung der Viren eine wichtige Rolle spielt. Dieser Aspekt darf nicht vernachlässigt werden und ist auch im Sinne der Prävention sehr wichtig. Doch dieser Aspekt wird meistens in allen Broschüren ausgeblendet, und das halte ich nicht für richtig. Für uns gehört auch zur Aufklärung, dass Mädchen und junge Frauen schon sehr früh über die Bedeutung einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung informiert werden. Die Impfung ersetzt diese Vorsorgeuntersuchung nicht. Ich denke, das muss ganz deutlich gemacht werden, denn sonst laufen sie Gefahr, sich in einer falschen Sicherheit zu wiegen.
Seit 1971 gibt es in Deutschland dieses Früherkennungsprogramm. Es ist sinnvoll, und es gibt auch einen Rückgang der Erkrankungen. Doch leider ist es bis heute nicht gelungen, auch hierfür eine Qualitätssicherung zu installieren. Wir wissen wenig darüber, wie die Früherkennung in den verschiedenen Praxen stattfindet und umgesetzt wird. Um die Effektivität dieser Maßnahme zu erhöhen, ist es deshalb auch dringend sinnvoll, hier Qualitätsstandards einzuführen. Bei der gesamten Problematik, die ich hier erörtere, geht es nicht darum, Impfbefürworter gegen Impfgegner gegeneinander zu stellen, sondern es geht uns darum, evidenzbasierte Informationen an die Menschen zu bringen, sodass sie diesen komplexen Bereich auch beurteilen können. Besonders auch vor dem Hintergrund, dass wir gern möchten, dass Menschen mit Ärztinnen und Ärzten auf Augenhöhe reden und sich auseinandersetzen können.
Ich komme gleich zum Schluss! Denken Sie nur einmal kurz zurück an die Diskussion um das Mammografie-Screening. Auch damals haben wir uns dafür eingesetzt, dass Frauen eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen können. Das ist uns da auch gelungen. Wir haben sogar eine wissenschaftliche Begleitung dazu. Es wäre bei dieser Impfung auch sinnvoll. Das wäre unser Anliegen bei unserem Antrag, und deshalb bitte ich Sie auch, das zu unterstützen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist inzwischen schon der vierte Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“, den wir hier heute beraten. Solch ein Bericht ist auch immer eine gute Gelegenheit, einen Rückblick, aber auch einen Ausblick zu machen. Vor neun Jahren haben wir das Gewaltschutzgesetz auf der Bundesebene verabschiedet. Das war ein wichtiger Meilenstein bei der Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich. Es sind zwei wichtige Botschaften, die dieses Gesetz beinhaltet. Erstens: Häusliche Beziehungsgewalt ist keine Privatsache. Wer zu Hause geschlagen und gedemütigt wird, braucht besonderen Schutz.
Zweitens: Wer schlägt, muss gehen; das Opfer bleibt in der Wohnung. Damit ist das Thema nicht nur aus einer Grauzone herausgeholt worden, sondern es gab durch das sogenannte Wegweisungsrecht und das Gewaltschutzgesetz endlich die Möglichkeit, auch dagegen vorzugehen, denn lange wurde diese Form von Gewalt in unserer Gesellschaft nicht ernst genommen und auch tabuisiert. Die Opfer haben oft aus Scham oder Angst vor dem Täter geschwiegen. Ihre Leidensgeschichte erstreckte sich daher oft über Jahre. Allein, ohne sachkundige Beratung und gesellschaftliche Unterstützung können sie sich oft lange nicht aus dieser Gewaltbeziehung lösen. Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser sind daher zu unentbehrlichen Unterstützungseinrichtungen geworden, die wir auch weiterhin brauchen, das macht dieser Bericht deutlich.
Der Bericht macht deutlich, welche Maßnahmen es in den verschiedenen Bereichen gibt, wie sie aufeinander aufbauen und wie sie auch verzahnt sind. Das möchte ich jetzt hier nicht alles aufzählen, das ist wirklich sehr gut dort dargestellt, und auf einiges ist Frau Arnold-Cramer auch bereits eingegangen. Deshalb möchte ich noch einen Punkt herausgreifen, der mir sehr wichtig ist!
Im letzten Bericht der Arbeitsgruppe zur häuslichen Beziehungsgewalt von 2006 wurde noch festgestellt, dass mehr Anstrengungen unternommen werden müssten, um auch die Frauen zu erreichen, die von sich aus keine institutionelle Hilfe suchen. Das gilt vor allem für die große Gruppe von Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, und ihre Kinder. Alle Beteiligten der Arbeitsgruppe beklagten, dass es für diese Gruppe aufgrund der Sprach- und Kulturbarrieren noch keine niedrigschwelligen Hilfsangebote gibt. Deshalb sind wir Grünen sehr froh darüber, dass sich hier in den letzten Jahren in Bremen und Bremerhaven eine Menge getan hat. Inzwischen wird das Thema häusliche Beziehungsgewalt in dem Programm FIT-Migration und in den familienorientierten Integrationstrainings regelmäßig thematisiert. Das ist besonders wichtig, gerade vor dem Hintergrund, dass Migrantinnen nach wie vor einen hohen Anteil von den Betroffenen in dem Bereich häusliche Beziehungsgewalt abbilden.
Dass die eingeleiteten Maßnahmen Erfolg zeigen, wird meiner Ansicht nach auch deutlich daran, dass Migrantinnen zunehmend das Hilfsangebot nutzen, das finde ich gut. In den vergangenen zwei Jahren hat es in den Frauenhäusern in Bremen und Bremerhaven 1 200 telefonische und persönliche Beratungskontakte gegeben. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich. Deshalb ist die Forderung nach mehr qualifiziertem Personal mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund auch wichtig. In Bremerhaven wird zurzeit daran gearbeitet, ein Faltblatt speziell für Migrantinnen aufzulegen, das in sechs Sprachen erscheinen soll.
Hilfreich für diesen Bereich ist auch die Erklärung der Schura, die Ende Mai 2009 herausgekommen ist. Dort werden nicht nur Zwangsverheiratung und die Ehrenmorde als patriarchalisch geprägte Vorstellung
von Ehre und Schande abgelehnt; auch das Problem der häuslichen Gewalt wird darin thematisiert. Diesen Weg müssen wir weitergehen.
Nicht nur bei der häuslichen Beziehungsgewalt, sondern gegen Gewalt in allen ihren Facetten müssen wir als Gesellschaft alle erdenklichen Maßnahmen unternehmen und ergreifen, um deutlich zu machen, dass wir Gewalt nicht tolerieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich auf Ihren Antrag eingehe, Herr Dr. Möllenstädt, möchte ich vorher noch ein paar grundsätzliche Aspekte zur elektronischen Gesundheitskarte sagen! Ein wichtiges Ziel, um eine bessere Gesundheitsversorgung von Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen, ist die bessere Zusammenarbeit der Gesundheitseinrichtungen und auch der Gesundheitsberufe. Ich nenne hier nur die Stichworte bessere Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors, ein sektorübergreifendes Versorgungsmanagement, die sogenannte integrierte Versorgung! Das lässt sich aus unserer Sicht nicht ohne eine Kommunikationsstruktur der Telematikinfrastruktur in der Zukunft bewältigen.
Die elektronische Gesundheitskarte und die mit ihr verbundene Telematikinfrastruktur können hierfür wichtige Schrittmacherdienste leisten. Allerdings stehen für uns Grüne bei diesem Thema die informationelle Selbstbestimmung und die Freiwilligkeit an oberster Stelle.
Die Datenhoheit muss bei den Versicherten bleiben, da gibt es überhaupt keinen Verhandlungsspielraum. Auch Sie, Herr Dr. Möllenstädt, stellen die Anforderung, dass die Nutzung aller Funktionen, die über die bisherigen Merkmale der jetzigen Versicherungskarte hinausgehen, freiwillig sein soll. Da stimme ich völlig mit Ihnen überein. Ich habe aber nichts gehört, gelesen oder keine Aktion gesehen, dass diese Freiwilligkeit nicht gewährleistet oder infrage gestellt werden soll. Wo Sie das sehen, möchte ich gern noch einmal erklärt wissen.
Wir Grünen nehmen die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger ernst, die Angst haben, zum gläsernen Patienten zu werden. Die letzten Datenmissbräuche in Firmen über den Gesundheitszustand von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben dazu beigetragen, die Akzeptanz der elektronischen Gesundheitskarte nicht gerade zu erhöhen, aber sie ist zwingend auf die Akzeptanz ihrer potenziellen Anwenderinnen und Anwender angewiesen.