Dagmar Ziegler
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Last Statements
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Neben den fiskalischen Auswirkungen der Gesundheitsreform, die Sie dargestellt haben und die ja unter anderem bedeuten, dass unsere Ärztinnen und Ärzte mit ihrer Vergütung fast an das Westniveau herangekommen sind - sie liegen derzeit bei 95 % -, will ich hier noch einige andere Maßnahmen, die die Landesregierung eingeleitet hat, voranstellen.
Wir führen regelmäßig Gespräche auf Spitzenebene mit allen Beteiligten, um das werbende Engagement der verschiedenen
Beteiligten für junge Ärztinnen und Ärzte, sich bei uns anzusiedeln, zu erhöhen. Das geschieht von fachlicher Seite, also von Kassen, von der Ärzteschaft, von unserem Ministerium, aber eben auch von der kommunalen Seite.
Wir haben seit Oktober 2006 eine Informations- und Imagekampagne zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten, insbesondere von Hausärzten, am Laufen. Wir haben im Juni 2008 eine engere Zusammenarbeit mit der österreichischen Ärztekammer bei der Ausbildung und der Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten vereinbart. Dazu gehört auch eine aktive Informations- und Vermittlungstätigkeit für Absolventen eines Medizinstudiums. In Brandenburg kann jungen Ärztinnen und Ärzten eine hochwertige Ausbildung in der Region mit einem Weiterbildungsvertrag über die gesamte Laufzeit von 60 Monaten angeboten werden. Das Weiterbildungsnetzwerk bietet die verschiedenen Stationen der Weiterbildung in bestimmten Regionen wirklich aus einer Hand an.
Wir gehen mit der Gemeindeschwester neue Wege in der Unterstützung der Hausärzte. Wir prüfen die Anwendung der Telemedizin zur künftigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Wir qualifizieren zugewanderte Ärztinnen und Ärzte in Zusammenarbeit mit der OttoBenecke-Stiftung. Wir beteiligen uns auch aktiv an einem Modellvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Anstöße zur Entwicklung innovativer, regionalspezifischer und sektorenübergreifender Instrumente der Bedarfsplanung in der medizinischen Versorgung geben soll, und wir prüfen gemeinsam mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, wie Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Regionen mit deutlichen Versorgungsproblemen im Rahmen der Förderung zur Verbesserung der Grundversorgung auf dem Land unterstützt werden können.
All diese Weichenstellungen beginnen wirksam zu werden. Insgesamt ist in einer Betrachtung der Jahre 2007 und 2008, die uns die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zur Verfügung gestellt hat, ein leichter Zuwachs bei den absoluten Zahlen der Vertragsärztinnen und -ärzte im Land Brandenburg zu beobachten. Aber man muss realistischerweise hinzufügen, dass das wirklich eine Momentaufnahme ist. Wir werden das weiterhin beobachten, um aussagen zu können, ob das wirklich ein positiver Trend werden wird.
Die Zugänge - also Ärztinnen und Ärzte, die neu zu uns kommen und in Brandenburg eine Tätigkeit aufnehmen - überwiegen die Zahl der aus der Versorgung ausscheidenden Ärzte. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich will die Zahlen nennen. Wir hatten im Jahr 2008 bei den Hausärzten 94 Abgänge und 103 Zugänge. Bei den Fachärzten hatten wir im Jahr 2008 155 Abgänge und 188 Zugänge. Das ist, wie gesagt, eine Momentaufnahme. Wir hoffen, es entwickelt sich ein Trend daraus.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Durchführung des audit berufundfamilie durch die berufundfamilie gGmbH wird vom MASGF im Rahmen des Arbeitspolitischen Programms seit Dezember 2006 aus ESF-Mitteln gefördert. Das Audit bietet ein umfassendes Management-Instrument, das Arbeitgeber darin unterstützt, die Unternehmensziele und die Interessen der Beschäftigten in Übereinstimmung zu bringen. Mit der Förderung des Familienbewusstseins von Arbeitgebern
wird vor allem für Beschäftigte mit Familienverantwortung für Kinder und/oder auch pflegebedürftige Angehörige, das wird in Zukunft noch zunehmen, die Vereinbarkeit verbessert. Hier sind es immer noch gerade die Frauen, die den größeren Teil der Familienarbeit leisten. Sie werden darin bestärkt, sich Erwerbsarbeit und Familie gleichzeitig zuzutrauen. Aber auch Männer werden durch familienbewusste Arbeitgeber unterstützt, sich parallel zur Erwerbsarbeit für die Familie zu engagieren, zum Beispiel durch die Übernahme der Eltern- oder der Pflegezeit.
Eine repräsentative bundesweite Erhebung des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik der Universität Münster zeigt, dass sich familienfreundliche Personalpolitik auch auf den Unternehmenserfolg positiv auswirkt. In allen elf untersuchten Zielbereichen schneiden familienbewusste Unternehmen gegenüber nichtfamilienbewussten Unternehmen besser ab. Ich nenne hier die folgenden:
Familienbewusste Unternehmen sind für Stellenbewerberinnen und -bewerber attraktiver - in Zeiten wachsenden Fachkräftebedarfs ein ganz entscheidender Faktor. Sie erhalten bei der Ausschreibung anspruchsvoller Stellen deutlich mehr Bewerbungen, und das gilt auch für Initiativbewerbungen.
Zweitens: Familienbewusste Unternehmen schneiden in den Bereichen Mitarbeiterproduktivität, Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung und Arbeitszufriedenheit deutlich besser ab.
Drittens: Die Wiedereingliederungskosten nach der Familienphase liegen bei familienbewussten Unternehmen erheblich niedriger.
Viertens: Fehlzeiten sind bei familienbewussten Unternehmen deutlich niedriger.
Fünftens: In familienbewussten Unternehmen ist die Kundenbindung signifikant höher.
Das sind keine weichen Faktoren, sondern das sind knallharte wirtschaftliche Faktoren, die belegbar sind.
Auch in den 25 auditierten Brandenburger Unternehmen und nichterwerbswirtschaftlichen Einrichtungen bestätigen sich die positiven Auswirkungen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Ich nenne als Beispiel den Unternehmer Miethke, dessen Unternehmen seit 1992 erfolgreich in der Medizintechnik tätig ist. Die Christoph Miethke GmbH Co. KG ist seit 2007 Träger des Grundzertifikats Beruf und Familie. Der Unternehmer erklärte jüngst bei einer Veranstaltung für Familienfreundlichkeit in Potsdam:
„Das Audit hat uns darin unterstützt, unsere Personalpolitik auf die Bedürfnisse der Beschäftigten und ihrer Familien abzustimmen. Das wirkt sich auf die Leistungen aus. Zufriedene Mitarbeiter arbeiten besser.“
Die Auditierung wird in den Unternehmen als langfristiger und umfassender Prozess verstanden, der auf die Verbesserung der Unternehmenskultur abzielt. Das zeigt sich auch daran, dass sich alle vor 2007 auditierten Arbeitgeber reauditieren ließen, also nicht aufhören und sagen: „Das wars jetzt.“, sondern das weiterführen.
Lassen Sie mich dazu ganz kurz noch typische Maßnahmen nennen: Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Gleitzeit- und Teilzeitmodelle, Einrichtung von Telearbeitsplätzen, Sportund Entspannungsangebote zur Gesundheitsförderung, Einbeziehung der Vereinbarkeitsfrage in Führungskräfteschulungen, Integration der Vereinbarkeitsfrage in Personalentwicklungsgespräche, Schaffung von Kontakthalteprogrammen für Beschäftigte, die ihre Berufstätigkeit aus unterschiedlichen Gründen unterbrechen müssen, regelmäßige Firmenaktivitäten wie Familienfeste etc. und Engagement in unseren lokalten Bündnissen für Familien.
Ich möchte Folgendes betonen: Egal, um welche Unternehmensgröße es sich handelt, Familienfreundlichkeit ist in jeder Unternehmensgröße möglich. Ich nenne jetzt nur einmal Beispiele: Unternehmen bis 25 Beschäftigte: Kuhl Augenoptik auditiert, bis 500 Beschäftigte: AWO-Kreisverband Eisenhüttenstadt, Polizeipräsidium Potsdam, Technische Hochschule Wildau, Unfallkasse Brandenburg auditiert, bis 3 000 Beschäftigte: Technische Universität Cottbus, Landkreis Dahme-Spreewald - sehr geehrte Abgeordnete - auditiert, über 3 000 Beschäftigte: Vattenfall auditiert. Das ist also ein sehr breites Spektrum von Unternehmensgrößen. Das ist mir wichtig, weil man oftmals die Reaktion hört: Wir können das nicht; wir sind zu klein. - Dieses Argument geht ins Leere. Wenn man länger darüber nachdenkt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass Familienfreundlichkeit in Unternehmen jeder Größe möglich und notwendig - ist. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Görke, nicht nur für die Kekse, sondern vor allen Dingen für die Anfrage, denn sie hat uns Gelegenheit gegeben, die Trendwende, die vor drei bis vier Jahren am Arbeitsmarkt eingetreten ist, deutlich zu machen. Da brauche ich nur die von Ihnen überreichte Karte hier zu zeigen, die darstellt, dass es am Arbeitsmarkt aufwärts geht. Ich bin froh, dass wir uns wenigstens über solche visuellen Dinge einig werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitsmarktpolitik und die Trendwende unterstreichen, dass die Landesregierung wirklich zu der positiven Entwicklung beigetragen hat. Die Antworten zeigen das; dies wurde mit wesentlichen Indikatoren belegt: die Erwerbstätigen, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die Arbeitslosenzahl insgesamt und auch die Zielgruppen. Ich will, da zu ausführlich, nicht auf alles eingehen, was im Bericht steht, aber ein paar Punkte herausgreifen:
Seit 1999 sank die Zahl der Arbeitslosen um fast 50 000 - um ca. 20 % -, die Quote sank von 17,4 auf 12,2 % im Juni 2009. Auch im Hartz-IV-Bereich ging die Zahl um mehr als 20 000 bzw. 14,5 % zurück. Das ist nach dem Stand der Wirkungsforschung zum SGB II eine positive Folge der Reform. Entgegen einiger Behauptungen ist auch die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich gesunken - seit 2005 um fast 32 % und im Hartz-IVRechtskreis um fast ein Viertel. Das heißt, man muss einfach konstatieren: Die Arbeitslosigkeit ging nicht nur saisonal oder konjunkturell zurück, sondern seit 2005 auch strukturell. Damit werden auch Menschen wieder in Arbeit gebracht, die vor Jahren völlig chancenlos waren.
Zweitens: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist seit 2005 bis 2008 um 5,5 % gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von nahezu 40 000 Arbeitsverhältnissen. Man muss auch reflektieren, sehr geehrter Herr Görke, dass es seit 1999 eben nicht nur in Brandenburg, sondern in allen ostdeutschen Ländern einen Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung um ca. 11 % gegeben hat. Ursache ist ein generelles Strukturproblem der ostdeutschen Wirtschaft; das muss man auch ehrlich sagen. Das ist zum einen der zu geringen Anzahl an Industrieunternehmen und zum anderen dem überdurchschnittlich hohen Anteil von kleinen und Kleinstunternehmen, das ist auch der geringen Exportorientierung geschuldet. Das verdeutlicht auch, dass die Pauschalvorwürfe, die Sie immer wieder gegenüber der Arbeitspolitik der Landespolitik der Landesregierung äußern, haltlos sind, weil eben die gesamten Rahmenbedingungen und der Gesamtkomplex betrachtet werden müssen. Das gehört einfach zusammen.
Ein letztes Beispiel: Seit 2006 ist die Zahl der Erwerbstätigen einschließlich der Selbstständigen um mehr als 30 % gestiegen und hat fast den Stand von 1999 erreicht. Dass die Zahl der Selbstständigen um rund ein Viertel stieg, ist auch ein Ausdruck unserer erfolgreichen Landesförderung gerade im Existenzgründerbereich. Wir sehen also insgesamt einen Trend, der wieder mehr Menschen in reguläre Arbeit gebracht hat. Aber - darauf haben Sie richtigerweise hingewiesen - gewachsen ist auch der Anteil jener, die in sogenannnten nichtstandardisierten oder arttypischen Verhältnissen arbeiten, sprich: Teilzeit, Minijob und Zeitarbeit. Anders als Sie sehe ich das nicht per se negativ. Das muss man schon sehr differenziert sehen, weil Teilzeit eben auch in Anspruch genommen wird, um Freiräume in der Familiengestaltung, in der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen zu haben. Oftmals sind befristete Beschäftigung oder Minijobs auch der Einstieg in Normalarbeitsverhältnisse. Das kann man nicht sozusagen als Status quo für ewig festnageln, sondern in dem gesamten Prozess ist sehr viel Dynamik.
Der Zuwachs zum Beispiel bei den Minijobs macht im Übrigen auch deutlich, dass Arbeitsmarktpolitik des Landes immer auch im Kontext mit bundespolitischen Rahmensetzungen ge
sehen werden muss. Wir bewegen uns außerdem in einem europäischen Rahmen. Deshalb kann die Arbeitspolitik eines Landes nicht sozusagen für all das allein agieren, sondern man muss es immer in diesen Zusammenhängen sehen. Das nutzen Sie ja des Öfteren, indem Sie dann bundespolitische Rahmensetzungen gegenüber der Landespolitik mit einer Schuldzuweisung versehen. Das darf man in solchen Punkten eben nicht tun.
Die insgesamt positiven Entwicklungen gehen natürlich auf die konjunkturelle Entwicklung und die Wirkung der Arbeitsmarktreformen zurück; das ist nicht abzustreiten. Auch renommierte Arbeitsökonomen bestätigen, dass die Reformen die Anpassungsmechanismen am Arbeitsmarkt gestärkt haben.
Über den messbaren Beitrag der Landesregierung hat der Ministerpräsident in der Aktuellen Stunde Wichtiges gesagt: Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung, Schwerpunktsetzung in Bildung und Forschung und eben auch Arbeitspolitik. Das ist eine moderne Politik, die die verschiedenen Veränderungsprozesse im Wirtschafts- und Arbeitsleben nutzt, um die Beschäftigungschancen für die Menschen zu verbessern, aber auch die Unternehmen für künftige Herausforderungen fit zu machen. Allein durch die Förderprogramme des Arbeitsministeriums wurden seit 2000 mehr als 600 000 Menschen in Brandenburg gefördert. Im Bereich der Berufsausbildung profitierten rund 380 000 junge Frauen und Männer.
Meine Damen und Herren! Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erforderte ein Umsteuern in unserer Arbeitspolitik. Die Kofinanzierung von Maßnahmen der BA war deshalb auch nicht mehr erforderlich. Mit den 2007 flächendeckend eingeführten Regionalbudgets haben wir den Brandenburger Weg einer Regionalisierung der Arbeitspolitik in wirklich neuer Qualität fortgesetzt. Mit diesen Budgets bekamen Landkreise und kreisfreie Städte erstmals wirklich eigene Kompetenzen und ein eigenes Budget für den Einsatz von ESF-Arbeitsfördermitteln. Das hat die Vor-Ort-Verantwortung für die kommunale Arbeitsmarktpolitik und vor allem für die Kooperation der regionalen Akteure deutlich gestärkt. Nicht zuletzt hat der Förderansatz eine Übergangsquote in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von immerhin 15 % gebracht, und das bei überdurchschnittlicher Beteiligung von Langzeitarbeitslosen an diesen Projekten.
Erfolgreich hat die Landesregierung dafür gewirkt, stärker auf die Förderung längerfristiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für Arbeitslose zu orientieren, und zwar sowohl in der Entwicklung entsprechender Förderansätze in der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt als auch in der konkreten Umsetzung. Das betrifft zum einen den Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose und zum anderen, wie Sie wissen, den Kommunal-Kombi. Nicht zuletzt haben wir mit einem Aktionsprogramm zur Fachkräftesicherung frühzeitig auf die absehbaren Wirkungen des demografischen Wandels reagiert.
Der Landesarbeitskreis Fachkräftesicherung, der alle relevanten arbeitspolitischen Akteure einbindet, beschloss vor zwei Jahren dieses Programm, das über 100 konkrete Maßnahmen und Aktionen der einzelnen Partner umfasst. Bis 2013 werden für die Umsetzung 180 Millionen an ESF-, Landes- und Bundesmitteln eingesetzt. Insgesamt sollen so rund 120 000 Fachkräfte und 3 500 Unternehmen erreicht und für die Zukunft fitter gemacht werden.
Das Bündnis für Fachkräftesicherung ist auch eine Brandenburger Spezialität. Es gibt bundesweit kein adäquates Gremium, das die Strategien des Landes mit den lokalen und regionalen Strategien auf diese Weise verknüpft und vernetzt.
In Richtung DVU nur ein Hinweis: Wenn wir heute den Fachkräftemangel beklagen, ist es dumm, zu behaupten: Wenn man Ausländer hinaus täte, hätten mehr deutsche Arbeitskräfte Arbeitsplätze zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, auf Basis der positiven Entwicklung können und werden wir uns den Herausforderungen stellen, dem demografischen Wandel ebenso wie der Finanz- und Wirtschaftskrise und eben auch dem weiteren Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Wir wissen, wir müssen den Arbeitsmarkt fester machen, also stärker in die Köpfe und in das Bildungssystem investieren, und wir brauchen eine bessere Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes an die jeweiligen neuen Herausforderungen. Alle Redner haben gesagt, dass das immer flexibel behandelt werden muss.
Wir behalten auch - auch da sind wir uns alle einig - den Niedriglohnsektor und die Notwendigkeit von - das sage ich als SPD-Politikerin - Mindestlöhnen im Blick. Ich gehe davon aus, dass auch in der nächsten Legislaturperiode dieses Ziel verfolgt wird.
Herr Görke - dies zum Abschluss -: 85 % unserer Menschen fühlen sich in Brandenburg wohl, wollen hier bleiben und sind mit dem Leben in Brandenburg zufrieden. Deshalb sage ich: Es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Es gibt auch keinen Grund, die Erfolge, die man hat, schlechtzureden. Wir brauchen keine Verunsicherung von Menschen, sondern sollten Mut machen und die Chancen für den Einzelnen und für die Gesellschaft erkennen. Das ist für Politik angesagt - dafür bekommen wir jeden Monat unsere Gehälter -, und dafür sollten wir die Menschen motivieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Einführung des Landesgleichstellungsgesetzes vor 15 Jahren zieht die Landesregierung regelmäßig Bilanz über die Wirksamkeit ihrer Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst.
Inzwischen liegt der 5. Bericht vor. Er resümiert, dass sich schon viel für Frauen in der Landesverwaltung getan hat. Dabei geht er weiter als seine Vorgängerberichte. Während diese lediglich die Situation von Frauen statistisch analysierten, geht der jüngste Bericht über seine kontrollierende und bewusstseinsfördernde Funktion hinaus und dem Zustand der Geschlechtergerechtigkeit sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Landesverwaltung nach.
Der Bericht umfasst den Zeitraum 2004 bis 2008 und enthält Informationen von 171 Dienststellen. Die Daten wurden im Jahr 2008 mit einer schriftlichen Befragung des MASGF und der Auswertung von Personalstatistiken vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermittelt.
Über die Gleichstellungspolitik nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz berichtet das MWFK im beigefügten Ressortbericht. Ein ganz herzliches Dankeschön an meine Kollegin, denn die Hochschulen fallen nicht unter das Landesgleichstellungsgesetz und unterliegen demzufolge auch keiner Berichtspflicht. Sie hat es dennoch getan. Vielen Dank!
Einige Ergebnisse in Kürze. Nach wie vor ist der Anteil der Frauen in der öffentlichen Verwaltung Brandenburgs höher als der der Männer, im Jahr 2007 lag er bei 51,5 %. In allen Besoldungs- und Vergütungsgruppen wuchs der Frauenanteil, auch in den höheren Entgeltgruppen. Erfreulich ist auch die zwar langsame, aber stetige Steigerung des Frauenanteils im höheren Dienst. Seit 1974 ist er von knapp 30 % um 11 % auf heute etwa 40 % gestiegen. Allerdings gilt leider immer noch: Je höher die Position, desto geringer ist der Frauenanteil, insbesondere in Führungspositionen. So werden nur drei von neun Ministerien von Frauen geführt, Staatssekretärinnen gibt es leider keine. Die Dienststellenleitungen sind zu über 80 % und ihre Vertretungen zu fast 65 % männlich besetzt. Nur 15 % der Abteilungs- und 28 % der Referatsleitungen in den Ministerien sind mit Frauen besetzt. Hier sind wir, glaube ich, alle gefordert. Politische Entscheidungen sind gefragt.
- Ich bin Gleichstellungsbeauftragte.
Verbessert hat sich die Situation im Bereich der Gremien, obwohl sie immer noch nicht zufriedenstellend ist. Immerhin wurde seit dem Jahre 2004 jedes dritte Mandat des Landes Brandenburg in einem Gremium mit einer Frau besetzt, zuvor war es nur jedes vierte Mandat.
Hier zahlt sich das mit den Amtschefs der Ressorts vereinbarte Verfahren aus, die Gleichstellungsbeauftragten der Ressorts und des MASGF bzw. mich als Landesgleichstellungsbeauftragte frühzeitig zu beteiligen. Wir müssen hier auch künftig gemeinsam für eine noch ausgewogenere Besetzung sorgen.
Derzeit haben 96 % der Dienststellen eine Gleichstellungsbeauftragte, an Personalentscheidungen sind sie in gut zwei Dritteln der Fälle beteiligt. Aber wir sind der Auffassung: Sie müssen noch frühzeitiger beteiligt werden. Darauf wirkt auch der Interministerielle Ausschuss der Gleichstellungsbeauftragten mit seinen regelmäßigen Erfahrungsaustauschen hin und unterstützt so die Arbeit der Beauftragten. Fast 70 % aller Dienststellen arbeiten mit Gleichstellungsplänen. Allerdings gibt es hier einen leichten Rückgang. Wir müssen analysieren, was die Ursachen dafür sind. Wichtig ist, dass der Plan Grundlage von Personalentscheidungen ist und Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils enthält. Am Beispiel des höheren Dienstes mit seinem gewachsenen Frauenanteil ist erkennbar, dass dieses Vorgehen durchaus erfolgreich ist.
Das sind nur wenige Daten und Fakten des Berichts. Sie widerspiegeln eine Situation, die sich verbessert hat, aber eben auch künftig im Blickfeld bleiben muss, damit sie noch besser wird. Frauen brauchen vor allem darin Unterstützung, ihre Chancen auch tatsächlich wahrnehmen zu können. In den nächsten fünf Jahren werden allein im höheren Dienst gut 7 % der Beschäftigten altersbedingt den Dienst verlassen, ganz überwiegend Männer. Sofern die Stellen nachbesetzt werden, ist das eine ganz deutliche Chance, den Frauenanteil weiter zu erhöhen.
Im Fokus unserer Gleichstellungspolitik muss auch die enge Verzahnung mit der Familienpolitik bleiben, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie berücksichtigt. Ich sagte eingangs, dass der Bericht erstmals einen Exkurs auch auf diesen Bereich enthält. Alle Ressorts haben entsprechende Maßnahmen aufgelegt. Hinsichtlich der Zertifizierung als familienbewusstes Unternehmen geht das MASGF seit 2006 mit gutem Beispiel voran - wir wurden erst wieder reauditiert -, und ich hoffe, dass dem auch andere Ministerien folgen.
Meine Damen und Herren, das Landesgleichstellungsgesetz wird mit größerer Konsequenz umgesetzt und ist Instrument einer aktiven Frauenförderung, wie man am gestiegenen Frauenanteil in Führungspositionen und -gremien sehen kann. Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen: Frauenförderung geht alle an. Sie ist eine Querschnittsaufgabe. Da ist auch jedes Ressort gefordert. Wir haben eben auch eine Vorbildfunktion im Lande, da der öffentliche Dienst in diesem Fall auch Vorbild für die Wirtschaft sein sollte.
Mit Blick auf das Landesprogramm zur Gleichstellungspolitik haben wir die Weichen richtig gestellt, und die Gesellschaft soll dadurch auch zukunftsfähiger gemacht werden. Ich weise immer wieder darauf hin, dass es Gleichstellungsbeauftragte in jedem einzelnen Ressort und in jeder Dienststelle gibt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Vorab möchte ich anmerken, dass der Bewertungsausschuss die Kostenpauschale für die ärztliche Vergütung zwar beschlossen, aber an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft hat. Insbesondere dürfen ärztliche Leistungen nur an sogenannte Praxisassistentinnen mit einer Zusatzqualifikation delegiert werden. Die Verantwortung für die Qualifizierung und die Anerkennung von nichtärztlichen Praxisassistentinnen liegt bei der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Laut Information der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg sind in Brandenburg alle ca. 170 Hausärztinnen und -ärzte in den unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten angeschrieben worden. Das sind die Altkreise Angermünde, Belzig, Brandenburg-Land, Calau, Forst, Guben, Jüterbog, Pritzwalk und Schwedt. Die Hausärztinnen und -ärzte sind gebeten worden, ihr Interesse, von dieser neuen Versorgungsform Gebrauch zu machen, zu bekunden. Bisher - darüber freuen wir uns wirklich sehr - sind über 30 Anträge aus allen unterversorgten Gebieten bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingegangen. Diese wurden von ihr dahin gehend geprüft, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Anschluss hat die Kassenärztliche Vereinigung dies an die Landesärztekammer weitergeleitet.
Die Landesärztekammer hat eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Diese ist für die inhaltliche und organisatorische Planung der Weiterbildungsmaßnahme und für das Anmeldeverfahren zuständig. Der erste Kurs mit ca. 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll wahrscheinlich im Juli, spätestens aber im September starten.
Die Laufzeit dieser modularisierten Weiterbildung ist bisher auf anderthalb Jahre fixiert. Inwieweit die Kassenärztliche Vereinigung vorläufige Genehmigungen erteilen wird, damit Hausärztinnen und Hausärzte schon jetzt von der neuen Versorgungsform Gebrauch machen können, ist - bisher jedenfalls nur für die bisherigen AGnES-Gemeindeschwestern des Medizinischen Zentrums Lübbenau bekannt. Diese haben von der
Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung erhalten und können jetzt schon Hausbesuche durchführen. - Vielen Dank.
Die nichtärztliche Praxisassistentin wird nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung weitergebildet, sondern von der Landesärztekammer. Die Vereinbarung mit den Kassen steht vor dem Abschluss; da haben wir uns noch einmal kurzfristig informieren lassen.
Zur Datenlage bzw. dazu, aus welchen Gebieten es Anträge gibt: Ich weiß nur von Herrn Dr. Helming, dass aus allen unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten Anträge eingegangen sind. Ich weiß nicht, ob die Auskunft darüber dem Datenschutz unterliegt. Daher würde ich Sie bitten, entweder bei der Landesärztekammer - die ja die Entscheidung darüber trifft, ob es zulässig ist, sich weiterqualifizieren zu lassen diese Information einzuholen oder nachzufragen, ob dies dem Datenschutz unterliegt. Die Frage kann ich derzeit nicht beantworten, glaube aber, dem steht nichts entgegen.
Das ist richtig, Frau Wöllert. Wir haben dem BMG ein entsprechendes Schreiben gesandt. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat sich unserem Ansinnen einer Länderöffnungsklausel angeschlossen, weil wir als Flächenland natürlich wollen, dass auch in Gebieten, die nicht von Unterversorgung bedroht sind, in denen der Ansturm auf die Arztpraxen aber groß ist, eine große Entlastung durch eine Gemeindeschwester erfolgt, indem sie dem Arzt die Hausbesuche teilweise abnimmt. Des
halb haben wir ein entsprechendes Schreiben an das BMG gerichtet. Es hat dem, was Ärzte und Kassen im Gemeinsamen Bewertungsausschuss vereinbart haben, zugestimmt. Demnach ist es okay, dass wir in den unterversorgten Gebieten beginnen. Wir werden dranbleiben, damit der Bewertungsausschuss den Bitten einzelner Länder Folge leistet. Aber das liegt weder in der Landes- noch in der Bundeshoheit; darüber entscheidet die Ärzteschaft intern.
Ihre zweite Frage bezog sich auf die Ausstattung. Der Hausbesuch wird nach der jetzt geschlossenen Vereinbarung mit 17 Euro inklusive der Wegekosten vergütet. Das ist weniger als im Modellversuch. Aber dieser war mit vielen anderen Tätigkeiten belastet. Beispielsweise musste über jede Minute genau Buch geführt werden, damit man die Bezahlung auch entsprechenden Leistungen zuordnen konnte. Das bedeutete einen hohen Mehraufwand. Deshalb ist die Vergütung von 17 Euro mit Sicherheit ein guter Anfang. Wenn weitere zu behandelnde Personen in der Häuslichkeit besucht werden, werden 12,50 Euro vergütet. Die Vergütungen sind geregelt worden. Die technische Ausstattung ist allerdings Sache des Arbeitgebers. Damit hat das Land nichts zu tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Görke, ich glaube nicht, dass Sie das absichtlich tun; es würde mich jedenfalls sehr wundern. Es gibt unterschiedliche Wahrnehmungen. Deshalb habe ich Ihnen - im Sinne der visuellen Wahrnehmung - eine Darstellung mitgebracht.
Daran können Sie sehen, dass diese Delle kein diesjähriges Spezifikum ist, sondern jedes Jahr auftritt. Das ist der entscheidende Punkt. Unabhängig von Wirtschaftsaufschwüngen oder Rezessionen sind die Schwankungen alljährlich von Oktober bis
Februar festzustellen. Das ist eine zyklische, für diese Monate typische Entwicklung. Dass Ihnen das entgangen ist, kann man eigentlich nicht glauben.
Zurückzuführen ist die Delle bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf saisonale, witterungsbedingte Arbeitsplatzverluste. Das betrifft insbesondere das Baugewerbe, die Landwirtschaft, den Tourismus und das Gastgewerbe. Ferner enden zum Jahresende Beschäftigungsverhältnisse häufiger als in der Jahresmitte. Die genannte Entwicklung ist also gar nichts besonderes.
Ich will aber auch nichts beschönigen, Herr Görke, denn der Rückgang von Oktober 2008 bis Februar 2009 fiel höher aus als in den vergangenen zwei Jahren. Das könnte ein Indiz für Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf den Arbeitsmarkt sein.
Ich möchte auf zwei weitere Dinge hinweisen:
Grundlage für eine seriöse Bewertung von Entwicklungen sollte immer der Vorjahresvergleich sein. Ein solcher Vergleich ergibt, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Februar 2009 um 1 788 bzw. 0,2 % höher lag als im Februar 2008.
Sie sehen, dass die jeweils niedrigsten Werte im Verlauf der letzten Jahre ständig angestiegen sind, das heißt, es gab immer mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den entsprechenden Monaten.
Seit März 2009 steigt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wieder und ist um 4 900 höher als im Februar 2009. Dieser Anstieg fällt viel deutlicher aus als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im März 2008 waren 4 200 Personen mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt als im Februar desselben Jahres. - Vielen Dank.
Herr Görke, Sie kennen doch unsere Arbeitsmarktstatistik. Ihnen liegen die gleichen Zahlen der BA vor. Zweifeln Sie deren Wahrheitsgehalt an?
Zweifeln Sie diese Statistik an? Das müssten Sie dann mit dem Bund klären, nicht mit uns.
Das ist die Antwort, und Sie kennen sie sehr wohl. Dass Sie die Leute hier immer veralbern wollen, geht mir langsam auf den Keks.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2 149. - Danke-.
Die zweite Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Die Statistik liegt mir nicht vor. Wir können sie nachreichen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass 2 149 Beschäftigungsverhältnisse gerade in der jetzigen Zeit - über drei Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung - ein enormer Gewinn für unsere Menschen im Land sind. Sprechen Sie mit den Menschen, die diese Stellen in Anspruch genommen haben oder in Anspruch nehmen konnten, so werden Sie erfahren, dass sie darüber sehr froh sind. Ich bin auch über das Instrument sehr froh.
Zweitens: Die Landesregierung vergibt nicht diese Arbeitsplätze. Sie besetzt sie nicht. Sie beantragt sie auch nicht. Das machen
die Kommunen. Deshalb kann ich Sie als Landtagsabgeordnete nur bitten, sich an die Kommunen zu wenden, an die Kreistage und Gemeindevertretungen, und diese Fragen dort zu stellen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesundheitsreform hat bewirkt, dass sich immer häufiger
Krankenkassen zusammenschließen, um ihre Marktposition und auch ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern. Die angestrebte Fusion dieser beider Ortskrankenkassen wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt, auch vor dem Hintergrund, dass durch einen Sitz der vereinten Kassen hier in Potsdam die neue Kasse der Aufsicht meines Hauses unterliegt.
Mit dem Ausbau regionalpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten gewinnt die Region Berlin-Brandenburg aus meiner Sicht an Entwicklungsmöglichkeiten, gerade wenn wir die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg weiterentwickeln wollen. Der Zusammenschluss der beiden Kassen bietet Wachstumsperspektiven in einem Markt von dann 6 Millionen Einwohnern, die die AOK Brandenburg schon aufgrund der demografischen Entwicklungen in unserem Land allein nicht erreichen könnte.
Die AOK Brandenburg hat gestern den Beschluss ihres Verwaltungsrates zur Vereinigung mit der AOK Berlin dem MASGF vorgelegt. Nun findet bei uns eine sehr intensive Prüfung statt. Wir bemühen uns, das sehr zügig abzuarbeiten, damit das Genehmigungsverfahren gewährleistet, dass die Vereinigung tatsächlich bis zum 1. Januar stattfinden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung schätzt die Einhaltung der Hygieneregeln in den Krankenhäusern des Landes Brandenburg als gut ein. Nach § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes unterliegen die Krankenhäuser im Land Brandenburg der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Das MASGF hat mit Rundschreiben vom 23.03.2000 zur Durchführung der Hygieneüberwachung gemäß § 3 Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes festgelegt, dass die Begehung von Risikobereichen in Krankenhäusern mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat. Fachliche Grundlage für diese Überwachung sind die Empfeh
lungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts. Danach sind die Brandenburger Krankenhäuser gehalten, den in der KKI-Empfehlung beschriebenen Standard zu erfüllen.
Eine aktuelle Abfrage bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hat ergeben, dass bei den Begehungen zuletzt keine Hygienemängel festzustellen waren. Das ist ein gutes Ergebnis. Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe „Krankenhaushygiene“ meines Hauses in Umsetzung eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom Juni 2006 ein Konzept zum Aufbau regionaler Netzwerke zur Prävention der Übertragung von multiresistenten Krankheitserregern erarbeitet. In 14 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es inzwischen diese Netzwerke. Ich glaube, dass damit das Präventionsziel erreicht werden kann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit der Feststellung: Die Lage unserer Krankenhäuser ist gut, und die brandenburgische Krankenhauslandschaft ist einen erfolgreichen Weg gegangen. Dabei haben sie die Herausforderung neue Strukturen, neue Gesellschaften, neues Know-how und volle Versorgung trotz vieler Krankenhausbauund Sanierungsmaßnahmen bewältigt.
Dieser Erfolg ist unter anderem an Folgendem zu messen: Fast alle Häuser schreiben schwarze Zahlen. Viele konnten ihre Gewinnrücklagen aufstocken. Der Entgeltrahmen lässt im nächsten Jahr weitere Umsatzerlöse erwarten. Die Trägerlandschaft ist vielfältig, aber ausgewogen - eine insgesamt erfreuliche Situation, zumal, wenn man sich an die seinerzeit übernommenen maroden Strukturen erinnert. Da kann man also von einer gemeinsamen Erfolgsgeschichte sprechen.
Ganz erheblich dazu beigetragen haben die Leitungen unserer Krankenhäuser. Sie haben es verstanden, ihre Krankenhäuser zunehmend als moderne Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen aufzustellen. Deshalb sei auch ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärzteschaft und die Pflegekräfte für ihr Engagement zugunsten unserer Patientinnen und Patienten gerichtet.
Auch das Land hat seinen Teil dazu beigetragen, die medizinische Versorgung zu festigen und auszubauen. Wir haben das mit der Krankenhausplanung getan. Die entsprechenden Planungen führten zu einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen wohnortnahen Versorgung der Menschen. Das ging allerdings in den letzten zwanzig Jahren mit dem Abbau von ca. 10 000 Betten einher. 23 Häuser wurden geschlossen.
Da die Bevölkerungszahl konstant blieb, jedoch der Anteil der stärker behandlungsbedürftigen alten Menschen wuchs, spricht das heutige Niveau für die gestiegene Leistungsfähigkeit der stationären Versorgung. Zum einen ist das dem medizinischen Fortschritt zu verdanken, zum anderen der besseren Organisation des Krankenhausbetriebes. Die Häuser haben dieses Niveau vor allem deshalb erreicht, weil ihnen das Land Investitionen in erheblichem Umfang ermöglichte. Seit 1990 wurden die Krankenhäuser mit rund 3,5 Milliarden Euro gefördert. Das sind je Bett mehr als 200 000 Euro mehr als in den meisten anderen Bundesländern. Hinzu kommen kommunale Beteiligung, Eigenanteile der Träger und der Krankenhäuser und selbstverständlich Mittel der Kassen.
Auf den Punkt gebracht: Brandenburg bietet eine bedarfsgerechte, regional ausgeglichene, leistungsfähige, wirtschaftlich effiziente und moderne stationäre Versorgung, die im Bundesvergleich mithalten kann. Insoweit hat unser Landeskrankenhausgesetz seine Ziele erreicht. Trotzdem war eine Novellierung notwendig, denn im Kern geht es ja auf die 90er Jahre zurück, und seitdem ist auf Bundesebene im Gesundheitssektor viel geschehen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören unter anderem neue Entgeltformen, Fallpauschalen beispielsweise statt tagesgleicher Pflegesätze, neue Vorschriften
zum Arzneimitteleinsatz im Krankenhaus und die bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, unter anderem durch integrierte Verträge oder die medizinischen Versorgungszentren.
Das sind gravierende Veränderungen, die sich auf das Gesetz auswirken mussten. Neben den rechtstechnischen Anpassungen gibt es auch inhaltliche Neuerungen; einige sind schon genannt worden: Einbeziehung eines psychologischen Dienstes in die Betreuung Schwerkranker, die neue Fassung der Vorschriften zur Krankenhausförderung oder die vollständige Neufassung der Vorschriften zum Datenschutz.
Es wurden auch einzelne Regelungen präzisiert. Zum Beispiel wurden Neuerungen bezüglich der Beschwerdestelle, der Arzneimittelkommission oder der sektorübergreifenden Versorgung vorgenommen.
Ich will ergänzen, dass die sektorübergreifende Versorgung, Frau Wöllert, kein Selbstzweck ist, sondern - das muss ich wohl nicht besonders hervorheben - der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dient, und dies gerade in ländlichen Gebieten. Natürlich ist ein Ansatzpunkt, das Gesundheitssystem wirtschaftlicher zu gestalten, abgesehen davon, dass kürzere Krankenhausaufenthalte - Frau Münch sagte dies bereits - und damit eine schnellere Rückkehr in die gewohnte Umgebung natürlich im ureigenen Interesse der Patientinnen und Patienten liegen.
Mit diesem neuen Gesetz haben wir also ein gutes Instrument zur zeitgemäßen qualitäts- und bedarfsgerechten Entwicklung unserer Krankenhauslandschaft entworfen.
Die fraktionsübergreifenden Ausschussverhandlungen fand ich sehr anregend und konstruktiv. Es stünde der Gesamtsituation gut zu Gesicht, wenn auch die Fraktion DIE LINKE den vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zustimmte. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Zukunftsorientiert“, „modern“, das hörte man in der Anhörung
zu diesem Gesetz immer wieder von den Anzuhörenden. Denn die Heime heute sind eben nicht mehr vergleichbar mit denen von früher.
„Heim“ klang früher vielleicht manchmal nach Abstellgleis, nach Fremdbestimmung. Heute aber ist es anders. Die fachgerechte Versorgung geht einher mit einer begleitenden Assistenz, die es behinderten und pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, ihren Alltag selbstbestimmt und selbstständig zu bewältigen. Heime öffnen sich mittlerweile stark nach außen, schaffen soziale Kontakte in die Region hinein. Die typische Rundumversorgung wird zunehmend durch kleinteilige, auf die individuellen Bedürfnisse spezialisierte Wohnformen ergänzt.
Das bisherige alte Heimrecht, das sich auf die Begrifflichkeiten der 70er Jahre stützt, konnte diese Entwicklung nur sehr begrenzt bestimmen, denn es orientierte sich auf große vollstationäre Einrichtungen, die Menschen aufnahmen, wenn sie zu Hause nicht mehr klarkamen. Die Regelungen zu ihrem Schutz mussten eben auch nur diesem Schema entsprechen. Für heutige Verhältnisse und vor allem für die neuen Wohnformen ist das nicht mehr zeitgemäß. Deshalb ist es auch kein Wunder gewesen, dass mit der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder in jedem Land das Heimrecht auf den Prüfstand gestellt wurde und nun seine Neugestaltung angestrebt wird.
Auch wir in Brandenburg haben uns darangemacht, das bestehende Heimgesetz durch ein modernes Regelwerk zu ersetzen, das den heutigen Ansprüchen von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder mit Behinderung gerecht wird. Aber ich sage schon jetzt: Natürlich wird das Gesetz immer wieder an die Bedürfnisse angepasst werden müssen, die sich auch in Zukunft verändern werden.
Wir taten das nicht im stillen Kämmerlein, sondern in einer sehr breiten öffentlichen Aussprache mit allen, die es verantwortlich angeht, nämlich mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Verbänden der privaten Träger, den kommunalen Spitzenverbänden, den Berufsverbänden, den Betroffenenverbänden und den Vertretern von Heimbeiräten. Das jetzt vorliegende Gesetz ist daher wirklich als Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit mit allen Akteuren im Land zu bezeichnen. Deshalb ist auch von meiner Seite ein ganz großes Dankeschön an alle zu richten, die daran beteiligt waren.
Die positive Resonanz in der Anhörung hat jedenfalls für mich bestätigt, dass da gemeinsam ganze Arbeit geleistet wurde und sich das Ergebnis sehen lassen kann.
Dieses Gesetz begründet einen Paradigmenwechsel, bei dem es in erster Linie um den Menschen und erst in zweiter Linie um die Einrichtung geht. Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sind erstes Ziel und erste Methode. Welches Maß an Anforderungen und Kontrollen an die jeweiligen Wohnformen gestellt wird, richtet sich an diesen Kriterien aus.
Das bedeutet unter anderem, dass sich der Staat dort zurücknimmt, wo selbstverantwortliches Leben stattfindet. Denn die betroffenen Menschen dürfen eben nicht Objekte unserer für
sorglichen Eingriffe sein, sondern brauchen Unterstützung darin, ihre eigenen Interessen vertreten zu können.
Besonders deutlich wird dieser Ansatz im Zusammenhang von kleinteiligen Wohngemeinschaften und ordnungsrechtlichen Fragen. Wir dürfen solche individuellen Wohnformen nicht durch eine starre Überregelung verhindern. Im Gegenteil, wir befördern diese, um Anreize zu schaffen, dass Selbstbestimmung und Teilhabe auch tatsächlich gelebt werden können.
Dies ist nicht nur im Heimrecht bedeutsam, wie uns die schwierige Diskussion in der Schnittmenge zum Bauordnungsrecht zeigte. Auch hier geht es um ein angemessenes Verhältnis zwischen Wohnlichkeit und Eigenverantwortung einerseits und dem Schutzbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner andererseits. Es ist eben nicht immer sachgerecht, Pflegeheime und moderne Wohnformen, in denen betreute Menschen ihren Lebensmittelpunkt haben, bauordnungsrechtlich Krankenhäusern gleichzustellen. Deshalb wird mit dem Gesetz die Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung für den Pflegebereich außer Kraft gesetzt.
Natürlich berücksichtigen wir dabei, dass der in solchen Wohnformen lebende Personenkreis besondere Ansprüche, zum Beispiel einen erhöhten Bedarf im Brandschutz, haben kann. Aber dies bedarf keiner starren Verordnungsregelung, sondern kann im Einzelfall entschieden werden. Das Gesetz bietet diese Möglichkeit, indem es die Aufsichtsbehörde zur Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht verpflichtet. Umgekehrt müssen bauaufsichtliche Verfahren, die die Selbstbestimmung, die Wohnqualität und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner berühren, unter Beteiligung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen. Auch die vom Bauministerium in Aussicht gestellte Richtlinie zur bauaufsichtlichen Einordnung betreuter Wohnformen wird sich an diesen Vorgaben messen lassen müssen. Wir jedenfalls wollen uns intensiv an der Erarbeitung beteiligen. Ich denke, allen Beteiligten ist klar, dass die Anforderungen kleinteiliger Wohnformen berücksichtigt werden müssen.
Zusammenfassend kann ich, glaube ich, sagen: Wir gehen einen wichtigen Schritt in Richtung Normalität für die Menschen, die betreut werden wollen und sollen. Es wird helfen, mehr Teilhabe, mehr Selbstständigkeit und mehr Selbstbestimmung in das Leben und in den Alltag zu bringen. Die Stärkung dieser Fähigkeiten ist die beste Art, ihre Versorgung und Betreuung zu sichern, und wir, die wir als Abgeordnete dieses Gesetz verabschieden, sichern uns auch einen Teil unserer Zukunft. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme weitere Hausaufgaben gern entgegen, Frau Schier; vielen Dank.
Ich hoffe, Frau Wolff-Molorciuc - ich habe es so herausgehört -, dass Sie ordentliche Antworten auf die 78 Fragen zur aktuellen Situation der Pflege im Land bekommen haben und Ihre Fragen ausführlich beantwortet worden sind. Bezüglich dessen, dass wir zu manchen Dingen keine Aussage treffen können, müsste man sich darüber einigen, ob man wirklich Befragungen durchführen sollte, die natürlich aufwendig sind, Geld kosten usw. Man kann in der nächsten Legislaturperiode gern noch einmal diskutieren, wie tiefgründig man entsprechende Analysen betreiben möchte.
Ich will auch auf ein kleines Jubiläum hinweisen: Auf den Tag genau vor einem Jahr trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Ich kann nur sagen: Mit ihm hat sich die Pflege grundsätzlich verändert, und es wird künftig weitere Verbesserungen geben.
Wir haben mit unserer Pflegeinitiative „Später beginnt jetzt“ frühzeitig auf den demografischen Wandel reagiert und - wie ich finde - wichtige Impulse gesetzt, die in Umsetzung des Gesetzes nun auch eine zentrale Rolle spielen. Unmittelbar dazu gehört die stärkere Einbeziehung des ehrenamtlichen Engagements, gehören aber auch bessere Leistungen und Angebotsstrukturen für demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen.
Unsere Aktivitäten haben die Pflege stärker ins öffentliche Interesse gerückt und die Diskussion darüber befeuert. Es ist ein breiter Konsens aller dafür Verantwortlichen entstanden. Ich gehe vielleicht etwas weit, aber hoffentlich nicht zu weit, wenn ich sage, dass es jetzt - stärker als zuvor - als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet und auch so behandelt wird.
Immer wichtiger wird - das wird aus der Antwort der Landesregierung deutlich - der ambulante Bereich. Die meisten pflegebedürftigen Menschen wollen im häuslichen Umfeld bleiben. Zwar reichen die ambulanten Pflegedienste zahlenmäßig grundsätzlich aus, um den Bedarf an Sachleistungen der Pflegeversicherung zu decken, aber es zeigt sich in der Praxis, dass dies allein nicht immer reicht, den betroffenen Menschen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Um die benötigte Hilfe besser verfügbar zu machen, ist daher auch der Ausbau von Beratung und vernetzten Hilfestrukturen unerlässlich. Wir haben gute Ansätze in unserem Land, sie sind aber weiter auszubauen. Das betrifft insbesondere teilstationäre und niedrigschwellige Angebote, die Einbeziehung Ehrenamtlicher und die Stärkung der Selbsthilfestrukturen.
Darum, die vorhandenen Strukturen zu vernetzen und bekannter zu machen, sollen sich auch die Pflegestützpunkte kümmern, deren Aufbau ja auch von meinem Haus begleitet wird und kontinuierlich voranschreitet. Hierzu gehören auch vielfältige Wohnformen - wir haben beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen -, denen wir mit dem neuen Heimrecht mehr Sicherheit, aber auch mehr Qualität geben wollen. Es schafft den ordnungsrechtlichen Rahmen dafür, dass es in Brandenburg künftig mehr kleinteilige und familäre Wohnformen für pflegebedürftige Menschen gibt. Wir haben die gemeinsame Aufgabe, daran zu arbeiten, dass diese Formen des ambulanten betreuten Wohnens tatsächlich eine Chance erhalten, sich im Land zu etablieren und weiterzuentwickeln.
Gerade die teilstationäre Pflege, insbesondere die Tagespflege, muss aus ihrem Nischendasein, in dem sie sich noch befindet, heraus, denn sie bietet eine verlässliche Pflege und Betreuung. Sie verhindert vor allen Dingen die Vereinsamung der betroffenen Menschen, entlastet aber auch die pflegenden Angehörigen und gibt ihnen berufliche und auch familiäre Freiräume. Dem trägt das Pflegeweiterentwicklungsgesetz Rechnung, indem es die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, ambulante und teilstationäre Leistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen zu können.
Die über die Pflegeversicherung bereitgestellten Mittel bzw. Leistungen hierfür werden bis 2012 schrittweise angehoben ein Anreiz auch für Einrichtungen und Träger, die teilstationäre Pflege auszubauen, und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der häuslichen Pflege.
Wir unternehmen vieles, um in den stationären Pflegeeinrichtungen die Qualität zu verbessern und Pflege und Betreuung menschenwürdiger zu gestalten. Die Heimaufsicht prüft in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen jede Einrichtung einmal jährlich, ob sie die ordnungsrechtlichen Anforderungen und Qualitätskriterien erfüllt. Die Ergebnisse dieser Prüfungstätigkeit bescheinigen eine zunehmende Professionalität der Heimträger und der Beschäftigten im Umgang mit diesen komplexen Herausforderungen. Eklatante Mängel in der Heimausstattung oder der Pflege und Betreuung blieben - in jüngerer Zeit jedenfalls - die Ausnahme. Wir nehmen jeden Hinweis auf Missstände sehr ernst und streben an, die Prüfmethoden von Heimaufsicht und MDK besser aufeinander abzustimmen. Wir haben immer wieder zu hören bekommen, dass es dort Nachholbedarf gibt. Und wir wollen gemeinsam sicherstellen, dass Inhalt und Qualität der Pflegeleistung künftig besser bekannt gemacht werden.
Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt der wachsenden Zahl an Demenz erkrankter Pflegebedürftiger. Es ist notwendig, sie umfassender über die mit dem Gesetz verbesserten Ansprüche im niedrigschwelligen Bereich und konkrete Unterstützungsangebote in den Regionen zu informieren. Doch die Information ist immer nur eine Seite der Medaille. Pflegende Angehörige brauchen auch Ermutigung, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen. Ein Beitrag dazu leistet die aktualisierte Broschüre „Die Tür nach draußen öffnen“, die wir gemeinsam mit der Alzheimer Gesellschaft Brandenburg herausgeben. Umgesetzt wird derzeit auch der Einsatz von Pflegeassistenten, die die Betreuung Demenzkranker in Pflegeheimen verbessern helfen sollen.
Die meisten Pflegeeinrichtungen haben mit den Pflegekassen bereits Verträge über Vergütungszuschläge geschlossen und zusätzliches Personal eingestellt.
Was die Aus- und Weiterbildung im Pflegebereich betrifft, sehen wir derzeit keinen zusätzlichen Ausbildungsplatzbedarf in der Altenpflege. Allerdings sehen wir, dass sich angesichts einer geringeren Zahl von Schulabgängerinnen und Schulabgängern zukünftig wahrscheinlich nicht ausreichend geeignete Bewerberinnen und Bewerber finden werden. Das Altenpflegehilfegesetz, das wir gemeinsam verabschiedet haben, soll dies abfedern, indem es die Zugangsvoraussetzungen niedriger als bei der Altenpflegeausbildung setzt und im Rahmen einer Bestenauslese eine verkürzte Ausbildung ermöglicht. Aber um einer sich abwärts bewegenden Preisspirale in der Pflegebranche entgegenzuwirken, Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten, ist es aus meiner Sicht - das wurde hier auch mehrfach bestätigt - notwendig, auf Basis von Mindestlöhnen eine angemessene Bezahlung zu sichern.
In Beantwortung der Fragen bezüglich der Pflegeinitiative Brandenburg hatten wir darauf verwiesen, dass es gelungen ist, die Leistungen und die Entwicklung der Pflege in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen, den Blick auf die Notwendigkeit vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege zu richten und damit der Pflege - jenseits von Pflegeskandalen; das ist ganz wichtig gewesen - mehr Öffentlichkeit zu verschaffen.
Ich danke allen, die an der Pflegeinitiative im Land mitgewirkt haben, Ihnen als Abgeordnete, aber auch der Alzheimer Gesellschaft, den Landkreisen, den kreisfreien Städten, den Pflegeeinrichtungen, den Trägern, die sich für das eine Ziel wirklich gemeinsam engagieren: dass Pflege in unserem Land in hoher Qualität stattfinden kann.
Ich glaube, wir haben damit wenigstens einen Grundstein dafür gelegt, dass wir der demografischen Entwicklung, der niemand entrinnen kann, wirklich fundierte Maßnahmen entgegensetzen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Landesregierung, wie der Präsident bereits gesagt hat, dem Beschluss des Landtages vom 16. Oktober nach, über den Beitrag der beruflichen Erstausbildung zur Fachkräftesicherung zu berichten.
Insbesondere sollten dabei die Wirksamkeit der einschlägigen Förderprogramme unter Beachtung der Situation der sogenannten Altbewerber und Ausbildungsabbrecher sowie die Möglichkeit ihrer künftigen Berufsausbildungschancen durch neue bzw. überarbeitete Maßnahmen und Instrumente ermittelt werden. Ebenso sollte der Bericht Bezüge zum Konzept der Landesregierung für eine systematische Berufs- und Studienorientierung herstellen. Wie ist also die Situation?
An den Fakten hat sich nichts geändert, außer dass sie sich in schärferer Relation infolge des demografischen Wandels stellen. Die Unternehmen klagen zunehmend über einen wachsenden Fachkräftemangel, ein Entwicklungshemmnis, das sich mit neuer Brisanz stellt und das wirtschaftliche Agieren wie die Wettbewerbsfähigkeit behindert. Wir wissen, dass all diejenigen gut beraten sind, die den Fachkräftebedarf vorausschauend geplant haben und auch künftig planen. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ist dies unerlässlich.
Bereits in der Koalitionsvereinbarung hatte sich die Landesregierung darauf verständigt, dieses Problem gemeinsam mit anderen Akteuren anzupacken und geeignete Instrumente für die Fachkräftesicherung zu finden. Inzwischen sind auch erhebliche Mittel in Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung sowie der beruflichen Erst- und Weiterbildung geflossen.
Aber das A und O unserer gemeinsamen Bemühungen ist es, mit verschiedenen Maßnahmen Betriebe darin zu unterstützen, Ausbildungsstellen sinnvoll zu besetzen. Denn wo das geschieht, werden auch Abbrüche vermieden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Betriebe wissen, welche Anforderungsprofile sie mit Blick auf die technische, technologische und auch wirtschaftliche Entwicklung brauchen, und die potenziellen Bewerber wissen, wohin es sie beruflich zieht und welche Chancen sie in diesem Beruf haben.
Es geht um eine verstärkte Berufsorientierung, die schon in der Schule beginnt, und es geht um ein erfolgreiches und nachhaltiges Matching zwischen den Ausbildungsbetrieben und den Bewerberinnen und Bewerbern. Wo das funktioniert, wächst dann auch die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.
Es wird oft dargestellt, dass nach wie vor die Gruppe der sogenannten Ausbildungsabbrecher problematisch ist. Also Jugendliche, die keine Anschlussperspektiven haben, brauchen ganz gezielte, unterstützende Angebote, um ihnen weitere Berufsausbildung zu ermöglichen. Das kann auch mit den vorhandenen Instrumenten geschehen.
Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative des Bundes verfügen wir über einen breiten Maßnahmenkatalog zur Bewältigung dieses Problems. Deshalb sieht die Landesregierung auch keinen Grund dafür, hier zusätzliche Instrumente des Landes aufzulegen. Es gilt vielmehr, diese vorhandenen Instrumente und die künftigen Bundesprogramme verstärkt zu nutzen, um Doppelstrukturen der Förderung zu vermeiden. Immer wichtiger wird die Abstimmung der Bundesstrategie mit den Landesstrategien zur Fachkräftesicherung.
Meine Damen und Herren! Nach uns vorliegenden aktuellen Einschätzungen der brandenburgischen Kammern erwarten diese im laufenden Jahr keine gravierenden Einbrüche auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Auch der Landesausschuss für Berufsbildung geht in seiner Prognose für 2009 von dieser Annahme aus. Aber wir wissen auch, dass verlässliche Informationen zum Konjunkturverlauf und seinen Auswirkungen auf den Lehrstellenmarkt heute niemand liefern kann.
In Brandenburg gibt es eine regional unterschiedliche Entwicklung der einzelnen Branchen, wie Sie wissen, die sich konjunktur- und strukturabhängig im Ausbildungsplatzangebot widerspiegelt. Weil im Vorjahr viele betriebliche Ausbildungsplätze unbesetzt blieben, geht die Landesregierung davon aus, dass auch in diesem Jahr wieder jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein Ausbildungs- bzw. Qualifikationsangebot gemacht werden kann. Zur Erreichung dieses Ziels haben sich Bund und Länder im Ausbildungsprogamm Ost auf die Bereitstellung von 5 000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen geeinigt. Das sind 2 000 weniger als im Vorjahr. Brandenburg bekommt daraus anteilig 989 Plätze. Mit einem noch aufzulegenden ergänzenden Programm des Landes soll die prognostizierte Ausbildungsplatzlücke von 1 500 geschlossen werden. Das ist die eine Seite der Medaille.
Darüber hinaus lassen wir nicht nach in unserem Bemühen und verstärken es weiter, gerade jetzt in der Krise die Betriebe für die Ausbildung von Fachkräften zu sensibilisieren. Wir unterstützen sie darin unter anderem mit der Richtlinie zur Verbundausbildung, nach der Partner Teile der Ausbildung übernehmen können, oder mit der Servicemappe „Qualifizieren statt Entlassen“, in der mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmte Dienstleistungsangebote enthalten sind, die wir derzeit an die Unternehmen verteilen.
So weit einige wichtige Aspekte aus dem Bericht. Zusammenfassend macht er deutlich, wie wir das verantwortliche Handeln der Unternehmen unterstützen, die Fachkräfte für morgen zu sichern. Die berufliche Erstausbildung ist und bleibt eine entscheidende Voraussetzung dafür. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen immer wieder feststellen, dass nur die Hälfte aller Betriebe, die ausbilden könnten, es tatsächlich tun. Da liegt noch unheimlich viel Potenzial, um dieses Manko abzustellen. - Vielen Dank.
Sehr ungern, Herr Präsident, aber wenn Sie rufen, komme ich natürlich sofort. - Lieber Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich mache es kurz. Der Bericht stellt umfassend dar, wie wir im Wettbewerb der Bildungs- und Qualifizierungssysteme...
- Ich kann mehrere ab.
Es ist ein ernstes Thema, meine sehr verehrten Abgeordneten, ich bitte doch um wenigstens ein Ohr, weil ich mich auch sehr kurzfassen werde.
In dem Bericht wird umfassend dargestellt, wie wir im Wettbewerb der Bildungs- und Qualifizierungssysteme bestehen wollen; denn Bildungsgrad und Qualifikation werden über die beruflichen Chancen in der Zukunft noch mehr entscheiden, als es jetzt schon der Fall ist. Betriebe müssen wissen, was sie brauchen, und Beschäftigte müssen wissen, was sie wollen. Es gilt, beides, also den Fachkräftebedarf der Unternehmen auf der
einen Seite und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auf der anderen Seite, kompatibler zu machen. Mit diesem Ziel werden wir das lebenslange Lernen weiter betreiben. Die Maßnahmen, die wir dazu ergreifen wollen, liegen Ihnen vor. Sie werden weiterentwickelt werden. - Vielen Dank.
Sehr gerne. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist keine Entwicklung, es ist Status quo. Es hat sich nichts verändert. Sie wissen - wir hatten die Diskussion am 2. April in der Aktuellen Stunde -, dass der Kompromiss an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert ist und der Auftrag, der von der Bundeskanzlerin an Rüttgers, Beck und Scholz erteilt worden ist, nämlich eine Lösung für die Träger der Grundsicherungsstellen ab dem Jahr 2010 zu finden, nicht erfüllt werden konnte. Die Lösung war da, der Kompromiss war gefunden, aber er hatte im Bundestag wegen der Blockadehaltung der CDU/CSU-Fraktion keine Mehrheit bekommen.
Nein, das ist nicht der Fall. Der Auftrag der Bundeskanzlerin galt für die Grundsicherung ab dem Jahr 2010 insgesamt. Er betraf sowohl die ARGEn als auch die Optionskommunen bzw. deren Zukunft. Deshalb war das, was im Koalitionsausschuss einmal festgelegt worden war, obsolet. Diesen Auftrag haben auch alle Beteiligten der Länder und des Bundes erfüllt, nur die Fraktion eben nicht.
In Brandenburg hat es eine differenzierte Entwicklung gegeben. Im Jahr 2006 gab es lediglich 13,3 Organspender pro 1 Million Einwohner. In Deutschland insgesamt waren es 15,3. Im Jahre 2007 gab es eine sehr gute Entwicklung. Damals waren es in Brandenburg noch 18,9 Spender pro 1 Million Einwohner, während es in Deutschland insgesamt 16,0 waren. Das hat mich dazu veranlasst, ein herzliches Dankeschön an unsere Krankenhäuser und an die Gesundheitslandschaft zu senden und mit dem Dankeschön auch die Bitte zu verbinden, in dem Bemühen, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, nicht nachzulassen. Dennoch haben wir im Jahre 2008 in Brandenburg einen Abwärtstrend zu verzeichnen. In diesem Jahr waren es 14,2 Spender pro 1 Million Einwohner, die ihre Organe zur
Verfügung gestellt haben. Im Bundesdurchschnitt waren es im Jahre 2008 14,6. Wir liegen in Brandenburg also noch unter dem Bundesdurchschnitt.
Wir haben in den letzten Jahren vielfältige Initiativen gestartet. Gemeinsam mit Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben wir zum Beispiel einen Lehrerleitfaden entwickelt. Mit diesem Projekt ist im Jahre 2006 begonnen worden. Der Titel des Leitfadens lautet: Unterrichtsmaterial zur Organspende und zur Transplantation. - Das hat Wirkung gezeigt. Nachgeschoben haben wir ein Filmprojekt mit dem Titel: Endlich wieder Spaß am Leben. - Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hatte bei diesem Projekt den Hut auf. Mit diesem Film sollten die Unterrichtsmaterialien zu diesem Thema ergänzt werden. Seitdem ist es gut gelaufen. Trotzdem haben wir jetzt den Abwärtstrend. Wir werden möglicherweise in diesem Jahr, wenn wir noch Restmittel zur Verfügung haben sollten, noch einmal in Unterrichtsmaterialien investieren. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist; denn die Kinder und Jugendlichen nehmen das nicht nur in der Schule wahr; vielmehr werden entsprechende Gespräche auch zu Hause mit den Eltern, Großeltern und anderen Verwandten geführt, was auch Wirkung zeigt.
Ich bemühe mich. - Der Zugang von 3 971 ungeförderten Stellen im April 2009 ist überwiegend auf einen saisonbedingten Zugang in den Bereichen Gastgewerbe, Baugewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft zurückzuführen. Im April war auch ein hoher Zugang in der Zeitarbeitsbranche und im Gesundheits- und Sozialwesen zu verzeichnen.
Bemerkenswert aus meiner Sicht ist, dass darüber hinaus insbesondere in den Bereichen Metall, Elektro, Ernährung, Bau, Dienstleistungen, Ärzte, Apotheker, Erziehung, Geisteswissenschaften, sozialpflegerische Berufe, allgemeine Dienstleistungen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kontinuierliche Stellenzugänge zu verzeichnen sind. Diesen Stellenzugängen und dem Bestand offener Stellen steht
nach wie vor eine zu hohe, aber im April gegenüber dem Vorjahresmonat, wie Sie wissen, nochmals um 5 % gesunkene Zahl an Arbeitslosen gegenüber.
Eine wesentliche Ursache für die Zahl von 7 784 offenen Stellen - ich nenne hier nur die ungeförderten Stellen - ist die Diskrepanz zwischen den Anforderungsprofilen der Arbeitgeber und den vorhandenen Bewerberpotenzialen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass in Zeiten positiver wirtschaftlicher Entwicklung und sinkender Arbeitslosigkeit die Zahl der marktnahen Arbeitslosen, die den Anforderungsprofilen der offenen ungeförderten Stellen entsprechen, durch rasche Vermittlung stark zurückgeht. Wir wissen aber auch: Die Vermittlung der verbliebenen Arbeitslosen in offene Stellen kann aus verschiedensten Gründen erheblich erschwert werden. Das sind mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende Mobilität, gesundheitliche Einschränkungen, mangelnde Berufserfahrung oder nicht auf dem aktuellen Stand befindliche Qualifikationen, die von Arbeitgebern ins Feld geführt werden.
Zur letzten Frage: Ich habe das nicht auf dem Schirm. Ich müsste nachfragen, ob es eine solche Bemessung gibt.
Zur ersten Frage: Das, was wir schon seit Jahren tun, ist nichts Neues, weil diese Entwicklung nicht neu ist, bei der es immer diese Diskrepanz zwischen offenen Stellen und Arbeitslosigkeit gibt. Wir haben es vielfältig im Ausschuss und im Landtag diskutiert. Es ist unser ständiges Bemühen, Arbeitslose in Qualifizierung und Weiterbildung hineinzubekommen. Gerade Langzeitarbeitslose bringen aber in zunehmendem Maße gesundheitliche Probleme mit. Wir haben deshalb Projekte aufgelegt, die dem entgegenwirken und auch erfolgreich sind. Das sind Maßnahmen, die wir ergreifen können.
Dazu gehört natürlich auch, die Arbeitgeber aufzufordern, am Anforderungsprofil zu arbeiten. Wir alle wissen, dass wir in der Zukunft einen großen Fachkräftebedarf haben werden und sich die Arbeitgeber die Menschen, die in diese Arbeitsstellen hineinkommen, nicht mehr so aussuchen können wie in der Vergangenheit. Auf der einen Seite müssen also die Arbeitgeber bei den Anforderungen ein Stück zurückschrauben. Auf
der anderen Seite müssen wir viel mehr für Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitslosen tun. Das hängt aber mit den persönlichen Voraussetzungen, die die Arbeitslosen mitbringen, eng zusammen. Nicht jeder Arbeitslose, der die Möglichkeit hätte, sich weiterzuqualifizieren, nutzt diese Chance und bringt die Voraussetzungen dafür mit. Das heißt: Es ist ein viel länger währender Prozess, die Arbeitslosen erst dahin zu führen, überhaupt in die Qualifizierungsmaßnahme hineinzukommen, weil sie erst ihre persönlichen Voraussetzungen dafür verbessern müssen.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Mitglied des Landtages Brandenburg sehr kritisch mit der inzwischen auch in Krankenhäusern Einzug gehalten habenden Praxis der Beschäftigung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern befasst. Ich weiß das von der Abgeordneten Lehmann. Sie hat sich, soweit mir bekannt ist, sowohl an Beschäftigte von Kliniken in Trägerschaft von Asklepios als auch an Vertreter dieses Klinikträgers gewandt, um über die Praxis der Leiharbeit in Asklepios Kliniken Auskunft zu erhalten.
Festzustellen ist: Leiharbeit ist nicht illegal. Grundsätzlich ist in jedem Unternehmen die Beschaffung von Arbeitskräften Angelegenheit der Arbeitgeber. Aber nicht alles, was legal ist, ist auch sachgerecht oder gar sozial verträglich. Deshalb habe ich großes Verständnis dafür, wenn ein Konzernbetriebsrat einen Vorstoß unternimmt, um auf praktische Auswirkungen
von Leiharbeitsverhältnissen nachdrücklich aufmerksam zu machen.
Die beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition des Konzernbetriebsrates ist dem Land Brandenburg nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit deshalb an mein Haus wenden wird, sofern auch Krankenhäuser unseres Landes in der Petition benannt worden sind. Dann wird dem Sachverhalt im Einzelnen nachgegangen werden, und es wird geprüft, ob hier in einer unzulässigen - das ist immer die Frage - oder missbräuchlichen Weise Arbeitsrecht angewandt wurde und ob gegebenenfalls eine Änderung bundesrechtlicher Arbeitsgesetze erreicht werden müsste. Das wäre dann der nächste Schritt. Aber wir müssen jetzt erst diese Ergebnisse abwarten.
Die erste Frage muss ich mit Nein beantworten. Ich weiß nichts vom Rückgang der Zahl der Betriebsräte.
Zur zweiten Frage: Selbstverständlich.
Asklepios hat die Landesklinik käuflich erworben. Mir ist nicht bekannt, dass sich das, was übernommen wurde, in einer wirtschaftlich desaströsen Situation befände. Das Geld befindet sich beim Finanzministerium in guten Händen. Insofern glaube ich nicht an die Wettbewerbssituation, wie sie dargestellt worden ist. Wir haben in unserem Land über 15 000 Beschäftigte in dieser Branche. Es ist klar, dass damit immer die Gefahr von Lohndumping und ruinöser Lohnkonkurrenz besteht. Darum müssen wir uns kümmern.
Die Branche wäre geschützt, wenn sie in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden könnte. Die Tarifbindung liegt bei über 50 %. Damit ist die Grundvoraussetzung geschaffen, sodass dem nichts entgegenstünde. Wenn ich richtig informiert bin, haben der Bundesverband Zeitarbeit PersonalDienstleistungen e. V. und deutsche Zeitarbeitsunternehmen den Antrag Ende des Quartals, also Ende März, gestellt. Über diesen muss nun befunden werden. Das würde dem Bundesminister die Möglichkeit eröffnen, per Verordnung auf Tarifverträgen beruhende Mindestlöhne festzulegen.
Eine weitere Chance besteht darin, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze festgelegt werden kann. Welche der beiden Varianten zum Zuge kommen wird, wissen wir noch nicht. Das wird in der nächsten Zeit entschieden werden. Grundsätzlich muss man sagen, dass sich die Leiharbeitsbranche in einer sehr prekären Situation befindet, da viele das schamlos ausnutzen. Hier ist ein Kontrollinstrument nötig. Das Beste wäre, das im Arbeitnehmerentsendegesetz zu verankern.
Nein, zum heutigen Stand machen sich keinerlei Widersprüche auf. Alles, was in den Verträgen vereinbart wurde, auch das Personal und die Investitionen betreffend, wird vom Klinikum bzw. von dem Konzern eingehalten.
Herr Görke, Sie haben die Antwort in Ihrer Frage bereits formuliert: Nach dem heutigen Stand meiner Erkenntnisse wird sich das am Ende dieser Legislaturperiode in unserer Landesregierung nicht mehr machen lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn die Zahlen in Brandenburg vergleichsweise niedrig sind, so wird Zuwanderung auch bei uns zunehmend gesellschaftliche Realität. Fast 46 300 Ausländerinnen und Ausländer waren Ende 2007 registriert; das sind weniger als 2 % der Bevölkerung. Zugewandert sind aber auch Spätaussiedler; seit 1990 sind mehr als 55 000 nach Brandenburg gekommen. Sie gelten als deutsche Zugewanderte und sind in den Ausländerzahlen nicht enthalten. Dies gilt ebenso für Eingebürgerte.
Insgesamt leben derzeit mehr als 132 600 Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Bundesland; knapp 6 % der Bevölkerung. Sie verteilen sich ganz unterschiedlich über das Land. In Städten ist ihr Anteil größer als in den ländlichen Regionen. Exakte Zahlen liegen hier jedoch nur für den Ausländeranteil vor, der beispielsweise in Potsdam bei 5,5 %, in einigen Landkreisen dagegen bei unter 2 % liegt.
Bei diesem Thema geht es zwar auch, aber eben nicht nur um Zahlen. Ich glaube, das machen unsere Antworten auf die Große Anfrage deutlich. Es geht um eine Integrationspolitik, die die Lebenslagen aller Menschen mit Migrationshintergrund im Blick hat; denn in der Zuwanderung liegt eben auch ein großes Potenzial, liegen große Chancen für unser Land.
Wir sind auf Zuwanderung angewiesen, und zwar schon aus demografischen Gründen und in deren Folge mit Blick auf den Fachkräftenachwuchs. Wir haben also allen Grund, Zugewanderte willkommen zu heißen und sie im Land zu halten. Sie verfügen oft über eine hohe Bildung - mehr, als manche Fraktion in diesem Hause zu bieten hat -, sind kompetent und befähigt auf vielen Gebieten. Ihre Kinder erreichen gute Schulabschlüsse. Das alles ist von spürbarer Bedeutung für Brandenburg. Daher sind Toleranz, kulturelle Offenheit, Aktivierung und Entwicklung ihrer Talente nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern somit unabdingbar für die Zukunft unseres Landes. Das ist das, was wir wollen und worauf unsere Integrationspolitik abzielt.
Doch wir wissen auch: Die Realität sieht oftmals anders aus. Zugewanderte Menschen haben es schwer, bei uns Fuß zu fassen. Schwierige wirtschaftliche Umstände und hohe Arbeitslosigkeit verschärfen ihre Situation. Die Hürden, Arbeit zu finden, hängen hoch für sie. Ihre Abschlüsse werden oft nicht anerkannt oder genügend gewürdigt. Ihre andere Lebensart stößt vielerorts auf Unverständnis. Vielfach mangelt es an
Offenheit für das Neue und eben auch die damit für einen selbst verbundenen Chancen. Deshalb suchen viele auch andere Wege. So macht sich zum Beispiel jeder fünfte erwerbstätige Zugewanderte selbstständig.
Die Notwendigkeit einer erfolgreichen Integration ist auch in Brandenburg längst kein strittiges Thema mehr. Zwar gehen die Auffassungen über den Weg dahin nach wie vor auseinander, aber wir wissen, dass wir nur zukunftsfähig sind, wenn wir gemeinsam mit Ausländern und Zugewanderten leben. Darin sind sich alle demokratischen Kräfte einig.
Einig sind wir uns auch darin, dass Integration alle gesellschaftlichen Bereiche durchzieht - eine Querschnittsaufgabe ersten Ranges. Das muss auf allen Feldern politischen Handelns auch berücksichtigt werden, in der Arbeitspolitik, in der Bildung, in der Wirtschaftspolitik, im Sozialen, in der Stadtentwicklung und auf weiteren Gebieten. Das sind Aufgaben, deren Lösung eben nicht nur Sache der Landesregierung ist. Zu bewältigen ist das nur, wenn Kommunen, wenn private Wirtschaft - eben die gesamte Zivilgesellschaft - daran mitwirken wie natürlich auch die Zugewanderten und ihre Organisationen.
Integration wird nur gelingen, wenn alle ihren ganz speziellen Beitrag dazu leisten und ihre Aktivitäten bündeln. Sie wird auch nur in dem Maße gelingen, wie sich die Gesellschaft interkulturell öffnet, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus keinen Platz gibt, wenn also die Mehrheit der Menschen akzeptiert, dass sich die Gesellschaft mit verändern muss, wenn wir alle eine sichere und gute Zukunft haben wollen.
Auf diese Ziele - die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft richtet sich auch das Integrationskonzept der Landesregierung. Für uns ist die Integration eine dauerhafte Aufgabe, die nach einem sehr festen und einheitlichen Konzept immer wieder neu bewältigt werden muss. Da sind beide Seiten gefordert - die Zugewanderten genauso wie die Einheimischen -, sich engagiert in die Bewältigung dieser Aufgaben einzubringen.
Wir wollen in unserer Integrationspolitik die Gleichberechtigung fördern, ein stärkeres Zusammenwirken entwickeln, Verständnis füreinander wecken und aufklären. Wichtig ist uns dabei insbesondere, die Fähigkeiten der zugewanderten Menschen produktiv zu machen. Unsere an solchen Ergebnissen orientierte Förderung hilft ihnen nämlich am besten und bringt im Interesse aller das Land voran.
Ein gutes aktuelles Beispiel dafür ist unser Ärzteprojekt, das mein Haus im vorigen Jahr initiierte. Es ist doch paradox, dass die Abschlüsse zugewanderter gut qualifizierter Spezialisten unter anderem aus Osteuropa nicht anerkannt werden und diese oftmals von Sozialhilfe leben oder in artfremden Berufen arbeiten müssen,
während uns überall im Land Ärzte fehlen. Deshalb wurden im Rahmen des Projektes einige von ihnen mit dem deutschen medizinischen Know-how vertrauter gemacht und für den aktuellen medizinischen Standard qualifiziert, sodass ihre Abschlüsse heute nach deutschem Recht anerkannt werden und sie wieder in eine ärztliche Tätigkeit einsteigen konnten. Auch in ihrer Wiedereinstiegsphase werden sie begleitet und unter
stützt. Es ist ein gelungenes Projekt, das gleichberechtigte Entwicklungsmöglichkeiten befördert und gleichzeitig dem Ärztemangel in Brandenburg entgegenwirkt.
Meine Damen und Herren! Die ausführlichen Antworten auf die Große Anfrage unterstreichen unser Bemühen um eine dauerhaft erfolgreiche Integrationspolitik. Wir wollen jeden Bleibeberechtigten mitnehmen, jedem eine Chance geben, weil seine Chancen unsere Chancen sind. Das ist der Hauptsinn von Integration, und in diesem Sinne werden wir diese Politik auch fortsetzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund und die Länder haben bereits im Jahr 2005 einen nationalen Pandemieplan veröffentlicht, der kontinuierlich fortgeschrieben wird und mit einer Aktualisierung aus dem Jahre 2007 vorliegt. Der nationale Pandemieplan bildet die Grundlage für die Influenzapandemieplanung der Länder, die für unser Land erstmals im Januar 2006 veröffentlicht und im Dezember 2007 ebenfalls aktualisiert wurde. Landkreise und kreisfreie Städte haben dazu noch eigene kommunale Pandemiepläne erstellt. Hauptziel der Planung und der Vorbereitungen ist die Reduktion von Morbidität und Mortalität in der Bevölkerung sowie die Minimierung der Auswirkungen einer Pandemie.
In der Umsetzung der Pandemieplanungen hatten die Gesundheitsressorts des Bundes und der Länder in einem Beschluss
vom 23. Februar 2006 die Auffassung bekräftigt, dass die staatliche Bevorratung antiviraler Arzneimittel zur Therapie der an Influenza erkrankten Personen erfolgen soll. Auf der Grundlage der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts hat auch das Land Brandenburg antivirale Arzneimittel für 20 % der Bevölkerung zu therapeutischen Zwecken bevorratet. Diese können die Krankheitsdauer verkürzen und Komplikationen vermeiden. Sie werden im Fall einer Pandemie, also bei einer von der WHO ausgerufenen Warnphase 6, sobald die Vorräte auf dem freien Markt erschöpft sind, über den Großhandel an alle Apotheken und Krankenhausapotheken abgegeben. Das möchte ich noch einmal hervorheben, da immer gefragt wird, ob die 20 % für die Bevölkerung ausreichen. Es gibt natürlich schon jetzt antivirale Medikamente in den Apotheken und Krankenhäusern, die erst einmal verbraucht werden müssen.
Des Weiteren haben die Vorkehrungen zur schnellen Impfung im Falle einer Influenzapandemie die höchste Priorität. Wir haben bereits Verhandlungen mit zwei in Deutschland produzierenden Impfstoffherstellern geführt und auch die erforderlichen Produktionskapazitäten für die schnelle Verfügbarkeit des pandemischen Impfstoffes sichergestellt. Ein Bereitstellungsvertrag wurde bereits abgeschlossen, ein weiterer befindet sich in der Endredaktion. Die Impfung soll dann vom öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert werden. Auch dazu werden die Vorkehrungen in allen Bundesländern getroffen.
Seit April dieses Jahres, mit dem Eintreffen der ersten Meldungen über Erkrankungsfälle in Mexiko und den USA, findet eine enge und sehr kontinuierliche Abstimmung des MASGF über die Entwicklung und Verbreitung des Virus und über die einzuleitenden Maßnahmen mit dem Robert-Koch-Institut und den anderen Bundesländern, insbesondere auch mit der Senatsverwaltung in Berlin statt. Im MASGF wurde ein Einsatzstab eingerichtet und eine Rufbereitschaft rund um die Uhr sichergestellt. Auch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben eine solche Rufbereitschaft eingerichtet. Es gibt die interministerielle Koordinierungsgruppe, die auch Informationen und Abstimmungen mit anderen zuständigen Landesministerien gewährleistet.
Das Land hat in Telefonschaltkonferenzen mit den anderen Bundesländern und dem Bundesministerium für Gesundheit Dokumente des Robert-Koch-Instituts für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Ärzte, Krankenhäuser, Laboratorien, Apotheken und Rettungsleitstellen sowie für die Flughäfen abgestimmt. Sie wurden an diese Akteure versandt und werden ständig aktualisiert und ergänzt. Es gibt tägliche Telefonschaltkonferenzen. Es findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen den Gesundheitsressorts des Bundes und der Länder statt.
In einer Planungsbesprechung am Flughafen Berlin-Schönefeld wurden gemeinsam mit dem zuständigen Landkreis DahmeSpreewald die notwendigen Maßnahmen bei der Ankunft möglicherweise erkrankter Personen festgelegt. Allen Flughäfen und Fluggesellschaften werden über das Bundesministerium für Verkehr Merkblätter in verschiedenen Sprachen an die Hand gegeben, damit ankommende und abreisende Passagiere aus Risikogebieten über die Gefahren und die vorbeugenden Maßnahmen aufgeklärt werden. Es stehen ebenso Hinweise für behandelnde Ärzte bereit. Die Landesärztekammer, die Landeszahnärztekammer, die Apothekerkammer, die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung sowie die Landeskrankenhausgesellschaft wurden und werden über die jeweils aktuelle Lage und das Vorgehen im Land informiert. All diese Informationen stehen auch im Internet
und sind sowohl über die Homepage meines Hauses als auch über die Gesundheitsplattform des Landesgesundheitsamtes und über die Homepage des Robert-Koch-Instituts zu finden. Auch das Bundesministerium hat eine solche Plattform eingerichtet. Informationen sind somit auf allen Wegen erreichbar.
Hinsichtlich der beiden bestätigten Erkrankungsfälle in Brandenburg, die nach der Rückkehr von einer Mexikoreise auftraten, konnte eine Ausbreitung durch die konzertierte Aktion auf allen Ebenen und durch die sofort veranlassten Maßnahmen des zuständigen Gesundheitsamtes verhindert werden.
Zum einen kann man sagen, dass wir durch die Influenzapandemieplanung seit 2006 eine strategisch gut vorbereitete, vorbeugende Planung haben, die uns auf das Auftreten des neuen Influenzavirus gut vorbereitet. Zum anderen sagt das RobertKoch-Institut auch sehr klar und deutlich, dass für die Bevölkerung nach wie vor keine allgemeine Gefährdung durch diese neue Grippe gesehen wird. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich - das stellt niemand infrage - haben die Schwangerschafts- und -konfliktberatungsstellen einen wichtigen Platz im Hilfesystem für Mädchen, Frauen und Familien. Das wurde hier sehr deutlich von allen Rednerinnen hervorgehoben.
Das Beratungsangebot erreicht durchschnittlich 60 % aller Schwangeren in Brandenburg. Die Quote liegt bei jungen Schwangeren und Frauen, die erstmals schwanger sind, höher. Wer sich dort Rat holt, begibt sich in sehr gute Hände. Es informieren sehr gut qualifizierte, erfahrene und - Frau Schier sagte es - sehr engagierte Beraterinnen über rechtliche, soziale, wirtschaftliche Hilfen für betroffene Frauen und Familien. Vor allem bieten sie auch eine umfangreiche psychosoziale Begleitung in Konfliktsituationen. Sie widmen sich verständnisvoll den Fragen, Sorgen und Nöten der Ratsuchenden. Außerdem leisten sie frühestmögliche Beratungen in allen Fragen der Sexualaufklärung, der Verhütung, der Schwangerschaft und der Familienplanung. Dafür arbeiten die Beraterinnen unter anderem mit Kitas und Schulen zusammen, sind eng mit den lokalen Hilfsangeboten vernetzt und wichtige Teile der Netzwerke Gesunde Kinder; auch dies wurde gerade lobend hervorgehoben. Ich sage das nicht, um von dem finanziellen Problem und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulenken. Im Gegenteil: Das, was in den Beratungsstellen geleistet wird, ist eine sehr aufopferungsvolle Arbeit, die wirklich höchsten Respekt und Anerkennung fordert.
Es ist für die Landesregierung selbstverständlich, dass die Träger dieses Leistungsangebots dafür auch eine angemessene öffentliche Förderung erhalten, und dies nicht nur, weil das Land dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Aber wie sieht denn nun die Situation aus? Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004 machte es not
wendig, das seit 1995 praktizierte öffentliche Förderverfahren von Beratungsstellen zu überprüfen. Man muss deutlich sagen, die Förderpraxis - wer genau hinsieht, wird es erkennen - war historisch gewachsen. Die Förderung erfolgte sehr uneinheitlich. So haben zum Beispiel längst nicht alle Träger eine Förderung der sogenannten Verwaltungskräfte erhalten, die den Erstkontakt dargestellt haben; anders als es heute mitunter dargestellt wird. Auch wurden verfügbare Eigenanteile zum Teil nicht konsequent genug abgefragt. Es war klar, dass nach diesem Urteil nicht alles beim Alten bleiben konnte.
Aufgabe der Landesregierung war es, die Fördergrundlagen zu definieren und Standards festzulegen, nach denen sich die notwendigen Kosten einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ermitteln lassen. Das war keine einfache Aufgabe. Ich muss an dieser Stelle sagen: Es geht um die notwendigen Kosten; etwas anderes wäre es zu sagen: wünschenswerte Finanzierung.