André Barth

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Drucksache 6/13082: „Nicht benötigte Garantiefondsmittel zur Förderung von Projekten im ländlichen Raum verwenden“ – wir hatten bereits eine von der AfD beantragte Debatte über die Landesbank. Als ich vorhin der Diskussion und den Ausführungen von Herrn Brünler zuhörte, musste ich feststellen: Die CDU saß lethargisch in ihren Reihen. Als ich Ihnen vor reichlich einem Jahr dasselbe erzählt habe, haben Sie auf unseren Antrag mit Emotion, mit Aufgeregtheit, mit Betroffenheit und Wut erwidert.
Das heißt für mich: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.
Aber ganz grundsätzlich Danke an die Linksfraktion für diesen Antrag, der kurz vor der richtungsentscheidenden Landtagswahl am 1. September noch einmal den Fokus auf das größte Finanzdebakel in der 29-jährigen Regierungsgeschichte der CDU in Sachsen legt. Herr Gebhardt, wenn Sie aber jetzt denken, Sie erhalten unsere Zustimmung zu Ihrem Antrag,
so muss ich Sie enttäuschen.
Denn eine ehrliche Bilanzziehung des LandesbankDebakels kann erst dann erfolgen, wenn die Zweckgesellschaft vollständig liquidiert ist. Das Thema ist aber einfach zu schön, um sich als Politiker einer Oppositionspartei jetzt einfach wieder auf seinen Platz zu setzen, deshalb werde ich jetzt weiter ausführen.
Die CDU-geführte Staatsregierung hat mit der Gründung der eigenen Landesbank, mit der Expansion der Landesbank ins Ausland und mit der anschließenden mangelnden Kontrolle der irischen Tochtergesellschaft, die sich mit riskanten Hypothekengeschäften verspekulierte, ein
beispielloses Finanzfiasko verursacht. Zur Abwendung der Insolvenz der Landesbank hat die CDU-geführte Staatsregierung eine Garantieerklärung für Ausfallrisiken – wir haben es gehört – über 2,75 Milliarden Euro übernommen. Daraufhin musste der Freistaat bis heute rund 1,9 Milliarden Euro Garantiezahlungen leisten. Dieses CDU-Landesbank-Debakel und seine Folgen beschäftigen uns im Haushaltsausschuss seit vielen Jahren, und, Herr Liebhauser, ich muss zugeben: Im Haushalts- und Finanzausschuss sind wir ordentlich über die Abwicklung von Sealink informiert worden – regelmäßig, allerdings immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit einer relativ spärlichen Pressemitteilung des Finanzministeriums nach außen.
Aus dieser Krise müssen wir für die Zukunft unsere Lehren ziehen. Windige Spekulationsgeschäfte, die Steuergelder unter CDU-Aufsicht vernichten, darf es nie wieder, wirklich nie wieder geben. Expansionsbestrebungen ins Ausland darf es nicht mehr geben und wird es mit der AfD in Zukunft auch nicht geben.
Das Ziel des Antrages, eine umfassende Bilanz der Folgen des CDU-Debakels zu ziehen, sehen wir jedoch als sinnvoll an. Dieses hat jedoch aus unserer Sicht erst dann zu erfolgen, wenn die Verwendung der angesparten Gelder in Garantiefonds vollständig ausgekehrt ist.
Interessant ist aber ein anderer Faktor: Die eigenmächtige Entnahme von circa einer Milliarde Euro durch die Staatsregierung halten wir für rechtswidrig. Damit erfolgte nämlich im Haushaltsvollzug 2018 die Aufstockung von Fördergeldern, die es der Regierung ohne Entscheidung des Landtages ermöglichte, viel Geld zu verteilen. Ein Schelm, wer im Wahlkampfjahr Böses dabei denkt. Hierzu würde uns die Bewertung des Sächsischen Rechnungshofes besonders interessieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Riskante Geschäfte, ahnungslose Vorstände und Aufsichtsräte, mangelnde Kontrolle seitens der CDU-geführten Staatsregierung haben dem sächsischen Steuerzahler Milliarden gekostet.
Wie viele Milliarden es letztendlich genau sind, werden wir nach der Auflösung des Garantiefonds wissen. Dann, lieber Herr Gebhardt, ist es Zeit, Bilanz zu ziehen, damit
die Bürger im Freistaat Sachsen endlich erfahren, wie viel sie diese Fehlleistung der damaligen CDU-geführten Staatsregierung gekostet hat.
Da wir das Ziel des Antrages aber dem Grunde nach teilen, werden wir uns zu Ihrem Antrag enthalten. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Bewertung der Dringlichkeit dieses Antrages unterliegt einem rein formalisierten Verfahren. Deshalb werde ich kein einziges Wort zum Inhalt dieses Antrages vortragen, wie es die anderen Fraktionen getan haben.
Selbst wenn ich auf das Interview der Staatsministerin Bezug nehme, sage ich Ihnen, bestand ausreichend Gelegenheit, durch andere parlamentarische Initiativen, durch Auswechseln des Themas einer Aktuellen Debatte oder Ähnliches, dieses Thema in die Plenarsitzung dieser Woche hineinzutragen. Davon haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Darüber hinaus haben wir gehört: Frau Dr. Pinka ist dieser Sachverhalt schon längst bekannt. Es gab Kleine Anfragen dazu, die zwischenzeitlich auch beantwortet sein sollten. Die Dringlichkeit ist deshalb, ich sage es einmal ganz vornehm, von der Fraktion DIE LINKE an den Haaren herbeigezogen, und wir können der Dringlichkeit unsere Zustimmung nicht erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Für die Zukunft Sachsens arbeiten: Europa wählen – Europa mitgestalten“, der Titel dieser Debatte ist mit Verlaub irreführend; denn wir wählen am Sonntag nicht Europa, sondern wir wählen ein Parlament
der Europäischen Union. Ich rede gern über Europa. Europa ist großartig. Papst Benedikt XVI. sagte in seiner historischen Rede vor dem Deutschen Bundestag im September 2011: „Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden.“ Ich sage: Ja, so ist es. Ich persönlich als keiner Konfession zugehöriger Mensch würde noch die Aufklärung hinzufügen, deren Geist Europa ganz maßgeblich mitgeprägt hat.
Für die Zukunft Europas zu arbeiten – und darum soll es ja in der heutigen Debatte gehen – kann nur gelingen, wenn wir uns dieser Säulen jederzeit bewusst bleiben. Nur dann können wir in Europa seinen tiefsten inneren Wert bewahren. Wer seine Zukunft gestalten will, der darf seine Herkunft nicht vergessen.
Vor vier Wochen haben wir in unserem tiefsten Inneren vernommen: In Paris brannte die berühmte katholische Kathedrale Notre Dame. Wir alle sahen mit Entsetzen die Bilder aus der französischen Hauptstadt.
Meine Damen und Herren, vergleichbare bedeutende Orte gibt es noch unzählige zwischen Lissabon und Moskau. Es sind die Orte, an denen wir spüren, was es heißt, ein Europäer zu sein. Darin verbinden sich Stolz und Dank
barkeit für die Vergangenheit mit einer Verpflichtung für unsere gemeinsame Zukunft.
Werte Kollegen! 27 von 46 Ländern Europas sind heute in der EU zusammengeschlossen. Deutschland ist eines davon. Sich für eine gedeihliche Entwicklung ganz Europas politisch einzusetzen, ist für uns Ehre und Aufgabe. Es heißt deshalb, auch den Teil Europas besser zu machen, der sich in der EU als Bund souveräner Staaten zusammengeschlossen hat. Doch Sie werden sich fragen, was das konkret bedeutet. Das will ich Ihnen gern in meiner zweiten Rederunde erklären.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe das LissabonUrteil vom Jahr 2009 mitgebracht und möchte Ihnen einmal die Leitsätze unseres Bundesverfassungsgerichts – in Kürze Ziffer 1 – vortragen: „Das Grundgesetz ermächtigt mit Artikel 23 zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitglieds
staaten unterliegt und in der die Völker, das heißt, die staatsangehörigen Bürger der Mitgliedsstaaten, die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben.“
Jetzt frage ich in Anbetracht dieser Auslegung unseres Bundesverfassungsgerichts, wie zum Beispiel Mehrheitsentscheidungen in der Union möglich sein können. Wenn Deutschland sozusagen überstimmt wird, ist die demokratische Legitimationskette aus unserer nationalen Sicht unterbrochen. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.
Lieber Herr Stange, Sie sprechen hier immer so ganz locker über gewisse Demokratiedefizite. Darin muss ich Ihnen völlig recht geben. Fangen wir einmal damit an. Ich habe vorhin gesagt: „Wir wählen ein Parlament“ und habe das in Anführungsstriche gesetzt, weil es Wesen eines jeden Parlaments weltweit ist, ein Initiativrecht zu haben. Das EU-Parlament hat de facto kein allgemeines Initiativrecht. Deshalb kann man sich fragen: Ist das Wesensmerkmal eines Parlaments beim EU-Parlament erfüllt?
Das EU-Parlament ist die einzige Institution in Europa, die wir direkt wählen. Deshalb, Herr Stange: Bei dem, was Sie kritisieren, kann ich Ihnen zustimmen.
Es geht auch um allgemeine und gleiche Wahlen. Ich kann es einmal an Zahlen deutlich machen. Ein deutscher Abgeordneter repräsentiert im EU-Parlament 854 000 deutsche Bürger, und ein Abgeordneter aus Luxemburg repräsentiert hingegen ungefähr nur 83 000 Bürger.
Das bedeutet ganz einfach: Wir haben bei uns den verfassungsrechtlichen Grundsatz gleicher allgemeiner Wahlen. Dieser ist im europäischen Parlament ebenfalls nicht erfüllt. Das Demokratiegebot ist aber ein wesentlicher Anker unserer Verfassung. Deshalb sage ich Ihnen ganz sachlich: Unser Grundgesetz ist demokratiefreundlicher ausgestaltet, als es die Europäische Union im derzeitigen Zustand ist. Das zu kritisieren, das mache ich hier ganz, ganz sachlich. Das können Sie auch nicht bestreiten, meine Damen und Herren.
Wenn sich alle aufspielen und sagen, die EU habe nach dem Zweiten Weltkrieg den Frieden gesichert, dann sage ich Ihnen: Setzen wir uns in die Zeitmaschine, begeben uns in das Jahr 1990 und fragen einen westdeutschen Bundesbürger, was in all den Jahren des Kalten Krieges den Frieden gesichert hat. Was hätte er geantwortet? – Die NATO. Kein Mensch hätte nämlich vor 30 Jahren geantwortet: die EU oder die EG. Damals hieß es ja auch noch EG.
Unbestreitbar war die von Adenauer und de Gaulle betriebene Aussöhnung zwischen Frankreich und
Deutschland eine großartige Sache. Da sind wir uns alle einig. Die Vorstellung jedoch, dass diese beiden Länder
ohne eine EG in den Jahren der Ost-West-Konfrontation miteinander Krieg geführt hätten, ist völlig absurd. Das Gleiche gilt auch für alle anderen Mitgliedsstaaten der EU. Die Behauptung, die EU bzw. die EG habe den Frieden gestiftet, ist aus meiner Sicht Propagandalüge.
Ich möchte aber zum Schluss kommen. Ja, für Europa, diesen wunderbaren Kontinent vom Atlantik bis zum Ural, mit seinen Wurzeln in griechischer Philosophie, römischem Recht, christlichem Glauben sowie dem Erbe der Aufklärung, lohnt es sich Politik zu machen.
Dies schließt den starken Bund in besonderer Weise ein. Deshalb bitte ich von hier aus alle sächsischen Bürger – ungeachtet ihrer persönlich-politischen Differenzen – darum, am Sonntag zur Wahl zu gehen.
Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Vor wenigen Tagen ist in der Staatskanzlei der Verfassungsschutzbericht vorgestellt worden. Es wurden die verschiedenen Gefährdungen unserer Verfassung durch Rechtsextremisten, Linksextremisten, Salafisten, Islamisten und sonstige Extremisten dargestellt. Es ist sehr gut, dass wir das im Auge haben und dass diesen Bedrohungen unserer Verfassung nachgegangen wird.
Wir von der AfD gratulieren der Polizei des Freistaates und dem Verfassungsschutz zu ihrer guten Arbeit.
Nicht im Auge haben wir bisher eine nahezu alltägliche Verletzung unserer Verfassung nach dem Urteil der Staatsrechtslehre, den in ganz Deutschland am häufigsten verübten Verfassungsbruch. Ich spreche von der parteipolitischen Ämterpatronage. Leider hat der Verfassungsschutz dazu keinen Beobachtungsauftrag. Die Verfassung bleibt an dieser Flanke bisher ungeschützt.
Fast genau auf den Tag vor 70 Jahren ist das Grundgesetz verabschiedet worden. Nach einer alles durchdringenden Parteiherrschaft, die keine Verfassung mehr akzeptierte, wurde mit dem Grundgesetz eine ganz wichtige Regel in den Verfassungsrang erhoben.
„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern“, so Artikel 33 Abs. 2 der damals geltenden Verfassung. Die Väter der Sächsischen Verfassung haben sich doch ganz sicher etwas dabei gedacht, als sie diesen Verfassungssatz inhaltsgleich aus dem Grundgesetz übernommen und in Artikel 91 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates verankert haben. Wie sollte es auch anders sein? Sie hatte ja jetzt die zweite Herrschaft einer Partei
hinter sich, die immer recht hatte und für die eine Verfassung gar nicht galt.
Inzwischen werden wir von Parteien reagiert, die zwar beileibe nicht immer recht haben, aber jedenfalls mit dem Leistungsprinzip der Verfassung bemerkenswert locker umgehen. Unsere Strafanzeige wegen der grob rechtswidrigen Berufung von Frau Schavan als Botschafterin an den Heiligen Stuhl ist nur die Spitze des Eisbergs,
ein selten brutaler Fall von Regierungsmacht versus Rechtsstaat, ein Fall, der nach heutigem Recht als Haushaltsuntreue strafbar ist. Das war aber nur der Anfang unseres Kampfes um Sauberkeit und Integrität in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, denn allzu häufig wird das Verfassungsgebot der Bestenauslese missachtet. Das Hauptübel dabei ist die parteipolitische Ämterpatronage, das heißt, der punktuelle, aber regelmäßige Eingriff in die Besetzung von Ämtern durch Ernennung, Beförderung oder günstige Versetzung nach parteipolitischen Gesichtspunkten. Ich zitiere hierzu den führenden Beamtenrechtler Ulrich Battis: „Diese verfassungswidrige Praxis beeinträchtigt das Niveau der Verwaltung und stellt die Funktionsfähigkeit der Exekutive bei einem Regierungswechsel infrage.“
Diese Erkenntnis entspricht auch der allgemeinen Auffassung in der deutschen Staatsrechtslehre. Man fasst sich an den Kopf: Ist denn keiner bereit und in der Lage, unsere Verfassung, unseren Staat gegen die Beutenahme durch bestimmte Parteien zu schützen, die in den meisten Fällen einfach schon zu lange regieren?
Ämterpatronage setzt das Ansehen des öffentlichen Dienstes herab. Sie setzt die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes herab. Sie verringert die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für kompetente, parteiungebundene Persönlichkeiten. Sie benachteiligt qualifizierte Mitbewerber. Sie beschädigt das Vertrauen der Bürger in
die Lauterkeit der öffentlichen Verwaltung mindestens ebenso wie die in den Korruptionstatbeständen des Strafgesetzbuches bereits erfassten Handlungsmuster.
Wie lange soll diese besonders schädliche Form der Korruption und des Verfassungsbruchs bei Tageslicht noch ungehindert weitergehen? Nicht mehr lange, meine Damen und Herren! Mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf werden die für die Integrität und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung unverzichtbaren Anforderungen, die sich aus Artikel 91 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ergeben, mit einer Strafandrohung abgesichert. Damit wird dieser Missbrauch, wird der Verfassungsbruch erstmals riskant für die politischen Akteure, die ihn betreiben.
Die Begriffe Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind von der Rechtsprechung und Rechtslehre zu Artikel 91 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen sowie zu Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes ausreichend konkretisiert worden. Jeder, der künftig sehenden Auges gegen sie verstößt, ist zu bestrafen. Wenn die Verfassung selbst nicht ernst genommen wird, muss das scharfe Schwert des Strafrechts die Befolgung sichern. Das ist traurig genug. Wir von der AfD achten die Verfassung nämlich auch ohne Strafandrohungen.
Wir können uns beim besten Willen keine validen Gegenargumente gegen das vorliegende Gesetz vorstellen. Wir können uns nicht vorstellen, dass auch nur eine oder einer von Ihnen, verehrte Kollegen, versäumen möchte, sich auf diese eindeutige Art von Verfassungsbruch und Korruption zu distanzieren.
Nein.
Wir können uns nicht vorstellen, dass eine Regierung des Freistaates Sachsen ein Signal aussenden würde, das gegen die Bestenauslese, das Leistungsprinzip in unserer hochgeschätzten öffentlichen Verwaltung gerichtet wäre. Lassen Sie uns dieses Problem daher bitte gemeinsam und sofort aus der Welt schaffen! Auch wenn sich einige von uns nach dem 1. September vielleicht in anderen Positionen wiederfinden – wir zeigen schon jetzt: Uns geht es um einen unabhängigen, politisch neutralen, professionellen und dem Gesetz verpflichteten öffentlichen Dienst von höchster Qualität. Ein Parteibuch als Qualitätsausweis ist uns zuwider. Wir sind Gegner der oligarchischen, ja, der totalitären Parteiherrschaft. Der Staat ist ein Mittel im Interesse des Bürgers; er darf niemals zur Beute von Parteien gemacht werden.
Es geht aber
auch nur um Einzelweisung! –
Im Einzelfall
abschaffen, verstehen Sie das, Herr Bartl?
Sie müssen es einmal genau lesen!)
Also, wie Sie zwischen 12-Uhr-Läuten und Mittagessen dreimal die Meinung wechseln, ist schon atemberaubend. Sie sind einfach gnadenlos beliebig, wirklich gnadenlos beliebig.
Um trotzdem in der Sache zu argumentieren: Unsere Bauchschmerzen mit der Praxis der Ausübung des Weisungsrechts – und zuständigkeitshalber speziell bezogen auf die Anwendungspraxis in Sachsen – werden ja seit Langem artikuliert. Vor knapp 16 Jahren, im September 2003, hat die damalige PDS-Fraktion einen Antrag zum Thema „Situation und Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft in Sachsen“, nachzulesen in Drucksache 3/9251, in den Landtag eingebracht, der nachdrücklich dafür plädierte, mehr Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu wagen und endlich dem Fakt Rechnung zu tragen, dass die Staatsanwaltschaft im modernen Rechtsstaat einen wesentlichen Stellungswandel im Gefüge der Gewalten vollzogen hat.
Historisch gesehen entstand die Staatsanwaltschaft ja im Ergebnis der bürgerlichen, vor allem der Französischen Revolution. Bis dahin nahmen nämlich die Richter im Rahmen des sogenannten Inquisitionsverfahrens in Personalunion die Anklage und die Rechtsprechung wahr. Von dieser mit der Vorstellung eines unabhängigen Richters bzw. Gerichts unvereinbaren Konstellation wollte man weg, deshalb wurden die Staatsanwaltschaft und der Anklageprozess eingeführt, und deshalb kam auch der Gedanke der Gewaltenteilung hinein.
Dass wir aber momentan noch ein Gerichtsverfassungsgesetz haben, das im Grunde dieselbe Ausgestaltung, wie sie 1879 erfolgt ist, fortsetzt, hat mit den Entwicklungen, die inzwischen der moderne Gedanke des Strafprozesses genommen hat, nicht mehr allzu viel zu tun. Deshalb müssen wir über diese Materie sprechen; das ist unbestritten. Aber trotz unserer Auffassung, an der wir auch festhalten, können wir nicht verkennen – darin gebe ich meinem Kollegen Modschiedler völlig recht –: De lege lata ist die Staatsanwaltschaft im Kern nach wie vor zur Exekutive gehörig. Sie ist weisungsgebunden. Sie ist keine Recht sprechende Gewalt, selbst dann nicht, wenn sie etwa durch Einstellungsverfügung im Strafverfahren eigene Sachentscheidungen trifft. Dazu sind die §§ 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz eineindeutig. Davon kommen wir nicht weg.
Worauf wir immer wieder rekurrieren, ist, dass die Staatsanwaltschaft eine Institution sui generis ist, also nicht verwaltet, sondern auf Rechtsprechung hinarbeitet und damit zum Funktionsbereich der Rechtsprechung gehört, sobald sie im konkreten Verfahren tätig wird. Dazu meinen wir: Wenn es im konkreten Verfahren passiert, wenn das Gerichtsverfahren läuft, hat ein Minister nicht mehr hineinzureden. Okay, dieser Auffassung sind wir auch, und man muss darüber nachdenken, wie man das Weisungsrecht begrenzt.
Das ist aber das Problem: So wie Sie es anstellen, dass Sie kurzerhand sagen, der Bund möge das ändern, da ist das Grundgesetz vor. Dabei müssten wir schlicht und ergreifend ins Grundgesetz eingreifen und dort den Artikel 92 ändern, der klipp und klar eine andere Stellung der Staatsanwaltschaft vorsieht. Das wird aber nicht so einfach zu bewerkstelligen sein, weil das eine Übung ist, die wirklich eine gründliche Prüfung des Für und Wider braucht,
auch wegen der Frage der parlamentarischen Kontrolle, zumindest über den Teil Anklage – Behörde – Staatsanwaltschaft, der ja bleibt. Die parlamentarische Kontrolle darüber ist auch ein Rechtsgut und ein Wert für sich, überhaupt keine Frage.
Was Sie in Punkt 2 des Antrags wollen, in dem Sie kurzerhand sagen, die Staatsanwaltschaft solle qua Beschluss des Landtags verpflichtet werden, jede Weisung, die sie
gibt, zu dokumentieren und im Parlament bekannt zu geben, das geht nicht.
Wenn ich in der Verfassung oder im Grundgesetz und im Gerichtsverfassungsgesetz eine klare Regelung habe, dass es das Weisungsrecht gibt, dann kann ich als Landtag natürlich nicht das Sächsische Staatsministerium der Justiz an die Leine legen und sagen: Ihr dokumentiert uns nachvollziehbar jede einzelne Weisung.
„[...], auf der Ebene des Freistaates bis zur Abschaffung des Weisungsrechts geeignete Verfahren zu entwickeln, die die parlamentarische Kontrolle der Weisungen des Justizministeriums und die Dokumentation aller Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft sicherstellen.“ Klar! Was ist denn das? Hier steht es! Das ist Ihr Punkt 2. Dieser Punkt 2 nimmt gewissermaßen eine Gesetzesänderung auf Bundes- und Landesebene vorweg. So weit geht trotzdem die Macht und die Machtvorstellung der AfD nicht.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Vizepräsidentin, eine Kurzintervention auf Herrn Schollbach. Herr Schollbach, Sie haben mehrere linke Bürgermeister in der Stadt Dresden, unter anderem Frau Kaufmann. Frau Kaufmann weigert sich, eine Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in Dresden einzuführen. Vielleicht wäre das auch ein Instrument, kostengünstige Wohnungen wieder freizulenken, wenn die Bewohner mittlerweile angemessene Arbeitsentgelte erlangen.
Über solche feingliedrigen Instrumente denken Sie natürlich nicht nach, sondern Sie machen hier Ihren dumpfen Wahlkampfpopulismus für den 1. September 2019. Machen Sie einfach weiter so, Herr Schollbach, treiben Sie die Gesellschaft weiter auseinander zwischen Arm und Reich und denken Sie einfach über Instrumente nach, die Sie noch nicht in die Hand genommen haben, denn diese können auch bei den Problemen helfen.
Das ist nett, Herr Wippel. Sie haben gerade über privaten Wohnungsbau und Förderungen gesprochen.
Ich war unlängst in Plauen und habe festgestellt, dass es dort ein Problem beim innerstädtischen Wohnen gibt.
Durch migrantischen Zufluss sind bestimmte Wohnungsgrößen – so behaupten es die einheimischen Bevölkerungsgruppen – auf dem Wohnungsmarkt derzeit kaum noch vorhanden. Welchen Einfluss hat aus Ihrer Sicht die Zuwanderung auf unseren sächsischen Wohnungsmarkt in den Großstädten?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema lautet: „Upload-Filter – Angriff auf die Meinungsfreiheit?“.
Am 26. März 2019 beschloss das EU-Parlament die Urheberrechtsreform der Europäischen Union. Wird die Reform nun vom Rat der Europäischen Union bestätigt, wäre das Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung beider Organe abgeschlossen und eine entsprechende zweijährige Frist zur Umsetzung würde beginnen.
Schauen wir uns das Abstimmungsverhalten der deutschen Abgeordneten an: CDU 27 Stimmen dafür, zwei Stimmen dagegen, die sächsischen Europaabgeordneten Dr. Peter Jahr stimmte dafür, Hermann Winkler stimmte dagegen; SPD geschlossen dagegen, GRÜNE geschlossen dagegen, DIE LINKE geschlossen dagegen.
Sie, liebe CDU, sind also für dieses Meinungsverbot verantwortlich. Glauben Sie mir nicht? – Hier meine Beweise: Erstens. Am 01.09.2017 wurde vom Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kurz: NetzDG – beschlossen mit dem richtigen Ziel, Hasskommentare auf Plattformen im Internet schneller löschen zu können. Das Problem in der Praxis ist aber: Die Anbieter der Online
Plattformen sparen sich teure Prüfkosten, prüfen nicht genau, ob es sich bei einer Nachricht um Satire oder um Hetze handelt, sie löschen pauschal alles, um sich nicht hohen Bußgeldforderungen auszusetzen. Dieses pauschale Vorgehen – hervorgerufen durch das NetzDG – zerstört bereits jetzt die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit im Internet.
Dieses Mundtotmachen darf es aber in einer Demokratie nicht geben.
Ein zweiter Beweis für das Meinungsverbot im Internet ist die EU-Richtlinie, die nun beschlossen werden soll, da einflussreiche Medienlobbyisten um Einnahmen fürchten. Allein in der letzten Woche befragten mich unzählige Schülergruppen zu diesem Thema. Die Schüler haben Angst, blanke Angst, dass sie auf YouTube, Facebook, Instagram keine eigenen Videos demnächst nur noch vorgefiltert oder gar nicht mehr hoch- oder herunterladen dürfen.
Ich fragte die Schülerinnen und Schüler: Fürchtet ihr, dass mit Upload-Filtern eure Meinungsfreiheit zerstört wird? Alle Schülerinnen und Schüler sagten mit ängstlichem Blick: Ja.
Dass man dadurch vielleicht auch unbeabsichtigt das digitale Unternehmertum unserer Jugend absehbar zerstört, ist vielleicht eine bittere Nebenfolge dieser Richtlinie. Wenn aber diese Richtlinie kommt, werden wir in Deutschland zukünftig noch schneller zu einer digitalen Wüste mutieren. Deutsches Unternehmertum im Internet wird noch schneller abgewürgt als durch den fehlerhaften Breitbandausbau sowieso schon.
Wollen Sie, liebe CDU, das wirklich? Um es Ihnen klar zu sagen: Auch die AfD will einen effektiven Urheberrechtsschutz im Internet, aber nicht diesen, wie wir ihn beim NetzDG erleben, dass allein aus Kostengründen alle verdächtigen Meinungsäußerungen pauschal gelöscht werden und damit letztendlich die Meinungsfreiheit zerstört wird.
Es gibt weitere gute Gründe, die gegen diese Richtlinie sprechen. Diese werde ich Ihnen in einer weiteren Rederunde vorstellen.
Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich würde darauf gern erwidern wollen. Was das mit meinem jetzigen Redebeitrag zu tun hat, hat sich mir nicht erschlossen.
Ich habe heute früh auch noch einmal nachgeschaut. Ich habe gestern einen Fehler gemacht: Es war nicht Donauwörth, sondern Donaueschingen.
Donau-Ries, richtig! – Es war nicht ersichtlich, dass es sich um rechte Propaganda, um Hetze handelt.
Herr Lippmann, ich werde nach meinem Redebeitrag die Presse durchschauen, und ich verspreche Ihnen: Wenn sich das als Fake News herausstellen sollte, dann werde ich mich für diese Kurzintervention noch heute bei Ihnen
Frau Zais, bei Ihnen natürlich auch – selbstverständlich entschuldigen.
Herr Rohwer, ist Ihnen auch bekannt, dass die Bundesjustizministerin Barley, ebenfalls eine – wie Sie das nennen – Kampagne fährt, um zu verhindern, dass es in Deutschland in Zukunft Upload-Filter geben soll? Ist Ihnen vielleicht auch bekannt, dass unser deutscher EU-Kommissar Oettinger eindeutig erklärt hat, es werde keinen deutschen Sonderweg innerhalb dieser Richtlinie geben? Also, wenn Sie hier irgendwas über Kampagnen der AfD erzählen, dann müssen Sie schon das gesamte Bild der Debatte aufmachen, lieber Herr Rohwer.
– Entspannen Sie sich, Herr Gebhardt. Ganz ruhig! Das, was ich von Herrn Jalaß gehört habe, war sehr weit vom Thema entfernt.
Man muss viel Fantasie mitbringen, um das zusammenzuziehen. – Jede Internetplattform wird sich künftig vor Klagen von Film- und Musikherstellern oder von Verlagen schützen wollen. Angesichts der schieren Datenmenge ein Beispiel: Auf YouTube wird pro Minute neues Videomaterial im Umfang von 500 Stunden hochgeladen. Die Plattformen haben heute keine andere Möglichkeit, der Haftung zu entgehen, als künftig Upload-Filter einzusetzen.
Es ist eine Illusion zu glauben, dass mit jedem einzelnen Inhaber vorab Nutzungsvereinbarungen getroffen werden können; denn die Welt besteht eben nicht nur aus Walt Disney oder BBC.
Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir sagen: Jeder Mensch auf dieser Erde kann zum Urheber werden. Ich frage Sie: Wie soll ein Plattformbetreiber mit Milliarden von Menschen vorab Nutzungsvereinbarungen schließen? Das übersteigt wohl selbst Fähigkeiten von Facebook und YouTube. Nur große Unternehmen wie Facebook oder YouTube können sich – das ist auch dargestellt worden – teure Upload-Filter leisten.
Nö, ich habe heute auch keine Lust.
Ich gestatte keine Zwischenfrage. – Kleinere Unternehmen werden pauschal entweder alles löschen, ohne genaue kostenintensive händische Prüfung, genauso wie beim Netzwerk-Durchsetzungsgesetz, oder sie werden diese Upload-Filter einkaufen müssen. Dadurch werden aber Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auf der Strecke bleiben; denn dann wird letztendlich von wenigen Upload-Programmierern die Bandbreite der öffentlichen Meinung hinsichtlich Urheberrechtsverstößen bestimmt.
Zu den Bemühungen der CDU will ich Folgendes sagen: Wenn Sie derzeit beteuern, Sie wollen in Umsetzung der Richtlinie auf Upload-Filter verzichten, dann ist das aus meiner Sicht gelogen. Diese Lüge streuen Sie nur, um die jungen Wähler schleunigst ruhigzustellen, bis sich Aufregung und Protest gelegt haben; denn mit 5 Millionen Unterzeichnern einer Petition und fast 200 000 Demonstranten gegen diese Richtlinie wollen Sie als Regierungsparteien es sich offenbar auch nicht verscherzen.
Fazit. Die Richtlinie trägt die Handschrift von Medienlobbyisten. Eine Pauschallizensierung von geschützten Werken über Verwertungsgesellschaften nützt nur großen Medienhäusern und schadet unabhängigen Kleinerzeugern von Inhalten.
Sie, liebe CDU, haben noch nicht begriffen, dass das Internet mit seinen Plattformen freier Kommunikationsraum für Millionen von Menschen ist,
die ihre Meinung ohne Zensur
und ohne Verbote frei äußern und gerade nicht von Verwertungsgesellschaften vertreten werden wollen.
Meine Damen und Herren von der CDU! Meine Fraktion wird für diese Menschen –
– und ihre Meinungsfreiheit kämpfen.
Recht herzlichen Dank.
Ich möchte erwidern. Herr Rohwer, als Sie vorhin gesprochen haben, habe ich laut genickt und Ihnen bestätigt,
dass es für Gewalttaten automatisierte Upload-Filter geben muss. Wir vergleichen aber hier Äpfel mit Birnen. Wir reden über Upload-Filter im Zusammenhang mit
Urheberrechten, und jeder Beitrag, der sich auf einen anderen Beitrag bezieht, kann eine Urheberrechtsverletzung sein.
Deshalb betrifft das wesentlich mehr Beiträge im Internet als die gewalttätigen Beiträge, von denen Sie gesprochen haben. Wir reden hier auf zwei unterschiedlichen Ebenen. Und Waffenverkäufe im Darknet und Ähnliches – das möchte auch meine Fraktion unterbinden.
Nur, dass wir uns richtig verstehen: Es geht hier um die Ebene Upload-Filter zur Durchsetzung von Urheberrechten, Herr Rohwer – nicht für Attentäter.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Jalaß!
Sie haben uns wiederum als Nazis in Ihrem Redebeitrag bezeichnet.
Ich nenne Sie jetzt hier einen linken Spinner.
Lassen Sie es einfach sein. Führen Sie die Debatte auf ein sachliches Maß zurück,
wie Sie es in der zweiten Rederunde taten. Dann müssten Sie erkennen, dass Sie und ich hier eigentlich die gleichen Sachargumente vertreten.
Deshalb ist es ungebührlich, –
– aufeinander einzudreschen. Meine Fraktion – –
Entschuldigung.
Selbstverständlich.
(Sebastian Wippel, AfD: Und wir werden gerügt, oder was! Wo gibt es denn so was?! – Marco Böhme, LINKE: Sie demonstrieren mit Pegida! – Carsten Hütter, AfD: Herr Böhme, das führt jetzt zu weit!)
Ich fasse es noch einmal zusammen: Auch wir sind für einen effektiven Urheberrechtsschutz. Wir sind aber nicht dafür, dass pauschale Verwertungsvereinbarungen getroffen werden à la GEMA oder Ähnliches, was wir in Deutschland bereits haben.
Wir sind der Meinung: Upload-Filter nur dort, wo es tatsächlich Beiträge gibt, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung in irgendeiner Art und Weise gefährden.
Alles andere muss anders geregelt werden. – Ich bin leider schon in der Minuszeit.
(Heiterkeit bei den LINKEN – Susanne Schaper, DIE LINKE: Das ist nichts Neues! Das ist schon lange so mit der Minusnummer! Deshalb, lieber Herr Mann, kann ich jetzt leider nicht weiter ausführen. (Beifall bei der AfD)
Ja! –
Aber natürlich, Herr Gebhardt!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Als ich den Gesetzentwurf der GRÜNEN las, war ich verwundert, wie viel Eigennutz und rechtliche Ignoranz ich erkannt habe.
Haben Sie schon einmal Artikel 28 Abs. 1 Satz 3 gelesen?
Natürlich, Herr Lippmann. – Deshalb wissen Sie auch, dass das Wahlrecht der EU-Ausländer eine einmalige Durchbrechung des in Artikel 20 Abs. 2
geregelten Grundsatzes ist, dass alle Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeht und in allgemeinen, gleichen, unmittelbar freien und geheimen Wahlen stattfindet – Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz.
Artikel 38 Abs. 2 spricht hierbei vom ganzen Volk. Das Staatsvolk sind alle Menschen, die die Staatsangehörigkeit des Staates besitzen, mithin die deutschen Staatsbürger. Nicht-EU-Ausländer wollen Sie wählen lassen? Herr
Lippmann, das ist aus meiner Sicht derzeit verfassungswidrig.
Bei Ihrer derzeitigen Beliebtheit verwundert es mich, dass Sie dringend neue Wähler brauchen. Beispielsweise die 40 000 Ausländer mit unbegrenztem Aufenthalt in Sachsen könnten Ihnen dabei gerade recht kommen.
Weil Sie schon zweimal durch die einheimische Bevölkerung aus dem Sächsischen Landtag herausgewählt worden sind, sollen es nunmehr die Ausländer richten.
Die Verfassung aus Eigennutz zu ändern – das ist für mich auch verfassungswidrig.
Herr Lippmann?
Ich gestatte eine Zwischenfrage.
Lieber Herr Lippmann, das haben alle Redner gesagt. Es geht um das Kommunalwahlrecht.
Jede Wahl in Deutschland muss sich an den Grundsätzen unseres Grundgesetzes ausrichten, meine Damen und Herren, egal, ob die Bundestagswahl, die Landtagswahl oder die Kommunalwahl. Alle Wahlen müssen nach den Regelungen des Grundgesetzes verfassungsgemäß sein.
Bitte schön, Herr Lippmann.
Ich würde eine Zwischenfrage von Herrn Lippmann gestatten.
Herr Lippmann, das habe ich so nicht referiert.
Ich habe nur gesagt, 40 000 mehr Wähler womöglich für die GRÜNEN. Von einer Fünf-Prozent-Hürde habe ich nicht gesprochen.
Ich habe davon gesprochen, dass Sie schon einmal an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind.
Da müssen Sie schon genau zuhören, lieber Herr Lippmann!
Herr Lippmann, vielleicht hätten Sie sich aber einige Fragen stellen sollen, bevor Sie diesen Gesetzentwurf eingereicht hätten.
Darf ich als Deutscher einfach so bei einer kommunalen Wahl in China wählen?
Natürlich nicht. Darf ich als Deutscher beispielsweise in Tansania an einer lokalen Wahl teilnehmen? Natürlich nicht.
Darf ich als Deutscher an der unlängst in der Türkei stattgefundenen Kommunalwahl teilnehmen? Natürlich nicht.
Darf ich als Deutscher einfach so in Kanada an einer Regionalwahl teilnehmen? Natürlich nicht.
Und, lieber Herr Richter, in Russland, den USA und in der Mongolei ist das natürlich ebenso.
Jetzt wird es schwierig. Lieber Herr Gebhardt, darf ich als Deutscher in Martinique an einer Kommunalwahl teilnehmen?
Ja, man darf; denn Martinique ist eine französische Provinz in der Karibik. In allen diesen Ländern ist es selbstverständlich, dass Ausländer nicht einfach so einmal abstimmen dürfen. Für Sie, lieber Herr Lippmann, ist das anscheinend so. Für uns aber nicht. Wenn Sie sich in einem klaren Moment fragen, was etwa ein familiärer weiser alter ostdeutscher Mann, der einen alten Diesel fährt, der am Wochenende Fußball schaut, dabei Bier trinkt, grillt, Feinstaub und CO2 produziert und der im Übrigen auch Ihre Luftschlösser mit seinen Steuergeldern zahlt, den Sie so sehr lieben, von Ihrem Gesetzentwurf hält, kann ich Ihnen diese Frage einfach beantworten: schlicht und ergreifend nichts.
Wir sehen das genauso, lieber Herr Lippmann. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Danke, Frau Präsidentin; eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Zais.
Frau Zais, ich will Ihnen nur mitteilen: Wer im Glashaus sitzt, sollte niemals mit Steinen werfen.
GRÜNE in Donaueschingen haben Plakate in ihrem Bürgerbüro. Ich lese vor: „Tod dem weißen, deutschen Mann!“ – Wenn das keine Hetze ist, dann weiß ich es wirklich nicht mehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei Nennung des heutigen Debattenthemas habe ich mich sofort gefragt, was denn die Staatsregierung in den letzten 20 Jahren gegen die Spaltung von Stadt und Land eigentlich getan hat. Nun gut, es wurden Infineon, VW, BMW und Linde in die Städte gelockt. Dabei wurden Hunderte Fördermillionen ausgegeben. Der Ehrlichkeit halber muss man dazusagen, dass dadurch auch gut bezahlte Arbeitsplätze in den Ballungsgebieten Dresden, Leipzig und Zwickau entstanden sind. Was ist eigentlich zugleich im ländlichen Raum passiert? Sie haben Müllermilch und Wacker Chemie mit noch mehr Fördermillionen den ländlichen
Raum schmackhaft gemacht. Das mag schon gut sein, aber zwei Schwalben machen eben noch keinen Sommer.
Wie sieht jetzt die Gegenwart und Zukunft unseres ländlichen Raumes tatsächlich aus? Kurz und knapp: Die Bevölkerung schrumpft und überaltert. Bis 2030 werden 90 000 Sachsen weniger im ländlichen Raum leben und der Altersdurschnitt der verbliebenen Bevölkerung wird von 47 Jahren auf 51 Jahre wachsen. 2030 werden 26 % der Bevölkerung auf dem Land über 65 Jahre sein. Jeder Vierte ist dann also Rentner. Bereits heute sind 33 % aller Erzieher auf dem Land älter als 55 Jahre. Da entsteht eine neue Versorgungslücke. Aber vielleicht ist das gar nicht so schlimm, denn wenn das so weitergeht, wird in mehr als zehn Jahren kaum noch einer mit seinen Kindern im ländlichen Raum wohnen.
Eine ähnliche Baustelle, ganz aktuell: 80 % aller neu eingestellten Lehrer in der Oberlausitz sind heutzutage Seiteneinsteiger, weil regelständig ausgebildete Lehrer das unattraktive Land wie die Pest meiden. Wollen Sie sterben oder wollen Sie eher sterben? Dann ziehen Sie aufs Land. Falls Sie mir das nicht glauben: Die Luft ist dort zwar besser, die Rettungsfrist nach einem Notruf aber schlechter. Die zwölfminütige Rettungsfrist kann auf dem Land nicht mehr eingehalten werden. In einem Viertel aller Fälle wird die Rettungsfrist überschritten. Fiktives Beispiel einer 85-jährigen Frau:
Sie wartet sich bei einem Herzinfarkt in 25 % aller Fälle im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode. Um beim Thema „zu Tode warten“ zu bleiben: Was passiert, wenn Sie heute auf dem Land in den Sommerferien auf einen Bus warten?
Herr Fischer, es passiert nichts, da 48 % aller Sachsen aktuell eben gerade nicht an das Grundnetzangebot des ÖPNV angebunden sind.
Da kann man dort sehr lange auf einen Bus warten und in den Sommerferien kommt meist keiner mehr. Herr Minister, Sie haben gestern gesagt, dass 52 % derzeit angebunden seien. Ich sage heute, dass 48 % nicht angebunden sind. Alles andere ist wollen, wollen und werden.
Wenn Sie sich fragen, meine Damen und Herren, warum beispielhaft bei der Bundestagswahl in Altenberg 40 % aller Wähler unsere Partei gewählt haben, dann liegt das nicht allein daran, dass einige Politiker in diesem Haus den Bundespolizeistandort von Altenberg wegverlegen wollen. Es liegt daran, dass sie die einheimische Bevölkerung immer zuletzt versorgen.
Ich möchte Ihnen dazu ein eindringliches Beispiel bringen: 16 Asylbewerber wurden in Neurehefeld-Zaunhaus einquartiert. Die Bevölkerung in diesem Gebiet hatte sich sehr lange eine Querbusverbindung von Altenberg nach Neuhermsdorf gewünscht. Als die Asylbewerber eingezogen sind, wurde sofort eine dreimal täglich verkehrende Buslinie von Altenberg nach Neuhermsdorf eingerichtet.
Als das Heim geschlossen wurde, –
– wurde die Busverbindung wieder eingestellt. So, meine Damen und Herren, sieht Ihre Politik für den ländlichen Raum aus.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Leben auf dem Land attraktiver zu machen war zentraler politischer Punkt unserer Fraktion in den letzten 18 Monaten. Einige Beispiele dafür: Im November 2017 hatten wir die Bildung einer EnqueteKommission vorgeschlagen. Diese sollte ein Konzept zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum ausarbeiten. Einen Monat später, im Dezember, hatten wir unseren Gesetzentwurf „Förderung der Kommunen im ländlichen Raum“ eingebracht. Sie erinnern sich? Den Kommunen sollten über zwölf Jahre mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Im Juni 2018 hatten wir die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Schüler, Auszubildende und Rentner in ihrem Wohnsitzlandkreis gefordert. Ich möchte auch an drei Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus erinnern –
weit vor Ihrer Zeit, als Sie auf die Idee gekommen sind, einen Breitbandfonds einzurichten.
Fragen wir uns aber: Was sind die Initiativen der Staatsregierung seit dem neuen Ministerpräsidenten gewesen? Es ist richtig, Sie verabreichten im Monat Mai 2018 den ländlichen Gemeinden eine Art Beruhigungspille in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich über insgesamt drei Jahre. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Sie bereits einen Monat später eine Aufwandsentschädigungserhöhung für ehrenamtliche Ortsvorsteher beschlossen haben. Dadurch ist das zugewendete Geld in vielen ländlichen Kommunen wieder für die Erhöhung der Ehrenamtspauschalen aufgebraucht worden. Effekt: null. Steuermillionen im Länderfinanzausgleich werden immer noch nach Kopfteilen unter dem Stichwort „Veredelungsfaktor“ ungerecht verteilt. Beenden Sie endlich dieses System und bauen Sie das Finanzausgleichsgesetz mit modernen Komponenten um.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Sonderregelung für politische Beamte und Staatssekretäre in Sachsen abschaffen.
Politische Beamte sind Lebenszeitbeamte, die bei ihrer Tätigkeit mit den politischen Ansichten und Zielen der Regierung handeln müssen. Daher können sie jederzeit auch in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden und genießen als Beamte eine lebenslange Dauerversorgung. In Sachsen betrifft dies Staatssekretäre, den Präsidenten der Landesdirektion, den Regierungssprecher und auch den Direktor beim Landtag.
Warum wollen wir die Sonderregelung für politische Beamte in Sachsen abschaffen? Es ist einfach: Die meisten Beamten in Sachsen beenden ihre Dienstzeit nämlich erst mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Die Mehrzahl der politischen Beamten dagegen wird im Durchschnitt schon mit 55 Jahren in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Dies hat auch der Sächsische Rechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2017 festgestellt. Er kritisiert besonders die lebenslange Dauerversorgung der Ruhestandsbeamten. Zuerst bekommen sie ein Übergangsgeld in Höhe von rund 72 % ihrer letzten Dienstbezüge – bei ehemaligen Staatssekretären kostet das unseren Freistaat rund 8 000 Euro pro Monat – zwischen sechs Monaten und drei Jahren, je nachdem wie die vorangegangene Dienstzeit war. Danach bekommt der jeweilige Beamte bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente eine Mindestversorgung von 4 000 Euro monatlich. All dies erfolgt aber ohne Arbeitsleistung. Der Freistaat zahlt, hat aber nichts davon, und dies über durchschnittlich fünfeinhalb Jahre.
Aber es kommt noch besser. Die politischen Beamten können nach ihrem Ausscheiden auch eine neue Erwerbstätigkeit ausüben. So erhält einer dieser Beamten nach seinem Ausscheiden ein Monatseinkommen aus einer neu
aufgenommenen Tätigkeit von rund 10 000 Euro monatlich. Daneben bekommt er weiterhin Versorgungsbezüge aus Steuergeldern in Höhe von 4 000 Euro; das Gesamteinkommen lag 30 % höher als im aktiven Dienst. Das kann man auf Seite 124 in dem Jahresbericht genau nachlesen.
Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Sachsen bekommt nur etwa 3 200 Euro und muss dafür 40 Stunden pro Woche hart arbeiten. Auf dem Bau oder im Gastgewerbe muss er sich mit vielen Beschwernissen wie mit Regenwetter oder mit missgelaunten Kunden herumärgern. Mit seinen Steuern finanziert er vieles – aber eben auch Staatssekretäre im Ruhestand, die für den Freistaat überhaupt keine Arbeitsleistung mehr erbringen.
Absurd wird es aber, wenn wir die Versorgung der Staatssekretäre mit der Versorgung eines Ministers vergleichen: Der Minister ist Vorgesetzter des Staatssekretärs und wird besser versorgt – könnte man meinen. Ist das aber so? Ein Minister bekommt ebenfalls ein Übergangsgeld von 72 % seiner Dienstbezüge, und zwar ebenfalls für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Hier enden aber die Gemeinsamkeiten mit den verbeamteten Staatssekretären, denn die Ruhegeldansprüche der Minister bestehen erst ab dem 63. Lebensjahr. In der Zwischenzeit muss der Minister sehen, wo er bleibt. Warum soll dann aber ein Staatssekretär in Sachsen besser versorgt werden als ein Minister?
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Gleichbehandlung bei der Versorgung erreichen. Staatssekretäre sollen genau wie die Minister in einem öffentlichrechtlichen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt werden. Dies hätte zur Folge: Nach ihrem Ausscheiden bekommen sie ein befristetes Übergangsgeld, aber keine lebenslange Dauerversorgung mehr. Der Präsident der Landesdirektion oder der Präsident der Landtagsverwaltung sind ebenfalls politische Beamte,
obwohl sie eben nicht zum engsten Beraterkreis der Staatsregierung zählen. Aber dies muss nach unserer Meinung auch nicht sein. Beim Regierungssprecher kann
man sicherlich geteilter Meinung sein; aber wenn man das Amt nicht mit einer utopistischen Besoldungsgruppe vergütet, wird man auch für den Regierungssprecher nach einem Regierungswechsel eine vergleichbare Beschäftigung finden.
Sehr geehrte Abgeordnete, wie wollen Sie den Bürgern erklären, dass Sie jedes Jahr Steuern im Umfang von Millionen für politische Beamte im einstweiligen Ruhestand aufwenden? Mit unserem Vorschlag ist eine lebenslange Dauerversorgung ohne Arbeitsleistung ausgeschlossen. Staatssekretäre sollen wie Minister behandelt werden und bekommen nach ihrem Ausscheiden nur ein zeitlich befristetes Übergangsgeld. Die anderen politischen Beamten bleiben lebenslange Beamte, die Regierung kann sie jedoch nicht mehr in den Ruhestand versetzen, sondern muss ihnen ihre Arbeitsleistung weiterhin abnehmen.
Wir beantragen, unseren Gesetzentwurf federführend an den Verfassungs- und Rechtsausschuss und mitberatend
an den Innenausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer Asylanten bestellt, muss auch für Asylanten bezahlen. Dies fordern wir mit unserem Antrag.
Das erkläre ich Ihnen alles in aller Ruhe, ganz entspannt.
Die Bundesregierung hat 2015 die rechtswidrige Entscheidung getroffen, die Grenzen für die ganze Welt offenzuhalten.
„Armutsmigranten und Verbrecher aller Welt, vereinigt euch in Deutschland!“ war die Botschaft der CDUBundeskanzlerin, die 2015 in alle Welt gesendet wurde.
Das mache ich nicht. – Nicht nur die Ausländerkriminalität stieg steil an, auch die Kosten für den Steuerzahler in Sachsen explodierten regelrecht.
Die Bundesländer sind zwar für die Unterbringung der Asylbewerber zuständig, das stimmt.
Doch die Voraussetzung dafür ist, dass auch der Bund seinen Verpflichtungen nachkommt, und er ist gesetzlich verpflichtet, Grenzen zu sichern.
Er ist verpflichtet, Ausländern die Einreise zu verweigern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Diesen Pflichten ist der Bund seit der Krise 2015 zum Schaden der Bundesländer nicht mehr nachgekommen.
Die Asylausgaben der Bundesländer und ihrer Kommunen haben sich vervielfacht. Allein der Freistaat Sachsen hat in den drei Jahren 2015 bis 2017 Asylausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro getätigt. Das ist übrigens das Zehnfache des Betrages der Jahre 2010 bis 2014, um Ihnen das einmal deutlich zu machen.
Der Bund hat nun von diesen Kosten des Freistaates Sachsen bisher nur 800 Millionen Euro bzw. 38 % ersetzt, obwohl er eindeutig der alleinige Schadensverursacher ist,
und darin sind die Mehrausgaben für sächsische Städte und Landkreise überhaupt noch nicht berücksichtigt. Mein Landkreis zum Beispiel musste durch das Versagen auf Bundesebene neue Schulden aufnehmen. Beabsichtigt waren 50 Millionen Euro Schuldenaufnahme, obwohl wir uns eigentlich im Vorfeld einer Konsolidierungsphase im Landkreis befanden. Das für Asylanten ausgegebene Geld fehlt jetzt natürlich auch bei der Förderung von Vereinen und anderen unserer sächsischen Bevölkerung zugutekommenden Projekten.