Heiko Hilker
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vorsitzende des Verbandes innovativer Unternehmen, Prof. Hilmar Fuchs – er kommt
aus Chemnitz und betrieb dort jahrelang ein entsprechendes Institut –, sagte: Innovation ist der Schlüssel für den Erfolg zum Aufbau Ost.
Daran muss man die Politik der Staatsregierung messen. Herr Clemen, es reicht nicht aus, auf die Ansiedlung einzelner Institute, zum Beispiel aktuell der FraunhoferGesellschaft, zu verweisen.
Das sind punktuelle Verweise, die man natürlich herbeiziehen kann. Seriöser ist es, dass Sie, wenn Sie in die Zukunft sehen, auch einmal auf die letzten fünf Jahre zurückblicken. Was stand denn im Koalitionsvertrag, und wie wurde dieser Koalitionsvertrag real umgesetzt? Im Koalitionsvertrag wurde aufgeführt, dass der entsprechende Technologiebeirat, den es bis 2004 gab, als Innovationsbeirat fortzuführen ist. Für die Umsetzung dieses einfachen Satzes, eine Umbenennung eines vorhandenen Gremiums, brauchte die Koalition immerhin mehr als dreieinhalb Jahre.
Was stand noch im Koalitionsvertrag? Die Stiftung für Innovation und Arbeit ist fortzuführen. Die Stiftung für Innovation und Arbeit ging in Insolvenz. Die Nachfolgeinstitution existiert faktisch bis heute nicht und ist damit bis heute nicht arbeitsbereit.
So weit zu zwei Dingen aus dem Koalitionsvertrag. Aber wir können auch tiefer gehen. Sehen wir uns die Förderung im Technologietransferbereich an. Die FDP hat dazu die entsprechenden Fragen in der Großen Anfrage gestellt. Wenn wir uns die Technologieförderung anschauen, können wir feststellen, dass seit fast zwei Jahrzehnten immer mehr als 50 % der bereitstehenden Mittel nach Dresden fließen, und immer nur nach Dresden. Das waren allein im letzten Jahr 120 Millionen Euro von 216 Millionen Euro. Wenn ich staatliche Förderung richtig verstehe, soll diese auch dazu beitragen, regionale Unterschiede auszugleichen.
Eine Regionalpolitik zu betreiben hat genau nicht stattgefunden, wenn wir feststellen müssen, dass mittlerweile die Stadt Dresden das 150-Fache an Förderung gegenüber dem Landkreis Leipzig bekommt, wobei die Differenz über die Jahre hinweg immer größer geworden ist. Ja, Dresden bekommt seit Jahrzehnten nicht nur mehr als der Landkreis Leipzig, sondern Dresden bekommt auch mehr als die Region Chemnitz. Herr Clemen, das mögen Sie mir doch einmal erklären. Genau in dieser Region gibt es starke Unternehmen, starken Maschinenbau, starke Textilindustrie und anderes. Ich kann nicht verstehen, warum der Freistaat Sachsen nicht auch bei den Unternehmen im Forschungs- und Entwicklungsbereich mehr investiert.
Es kann nicht nur an den fehlenden Anträgen liegen. Wir können feststellen, dass die Differenzen durch Förderpolitik der Staatsregierung eher größer als kleiner werden.
Ja, sicher.
Darauf bin ich zu Beginn meiner Rede eingegangen; da hätten Sie zuhören müssen. Ich hatte diesen einzelnen Lichtblick mit benannt. Dieses einzelne Fraunhofer-Institut negiert doch nicht die Fakten der Staatsregierung, die 20 Jahre Technologiepolitik betrieben hat und seit 20 Jahren einseitig den Standort Dresden fördert.
Ja, wir können weitergehen. Sehen wir uns die Technologietransferförderung an, Herr Clemen. Vielleicht ist Ihnen dieses Thema bekannt. Die Technologietransferförderung funktionierte bis zum Jahr 2004. Es gab Technologiezentren, die Anträge stellten. Die Mittel flossen ab. Seit 2004 funktioniert genau diese Förderung nicht mehr. Seitdem wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Zweimal wurde die entsprechende Förderrichtlinie novelliert.
Immer noch müssen wir feststellen, dass nach Dutzenden Gesprächen und Hinweisen ans Wirtschaftsministerium genau diese Förderrichtlinie nicht funktioniert. Seit fünf Jahren doktern wir am Technologietransfer herum und lösen die Probleme nicht, obwohl dieser Transfer einmal funktioniert hat. Es war ein Transfer von den Hochschulen, von den Universitäten in die sächsischen Unternehmen, in die sächsischen Regionen.
So kann man nur feststellen: Wenn die Forscher so langsam wären wie die Staatsregierung, dann wäre die sächsische Forschung schon lange tot.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mag ja sein, dass die Koalition, Herr Gerlach, bei dem ganzen Thema noch einmal nachgegrast hat.
Aber besonders in die Tiefe sind Sie natürlich nicht gegangen, weil das Problem seit Jahren klar und deutlich ist. Der MDR hat es schon vor zehn Jahren entsprechend dokumentiert. In der Masse der Fälle erfolgt nach 20 Jahren natürlich ein Ausgraben der übrig gebliebenen Urnen. Dann erfolgt etwas sehr Pietätloses. Auf fast jedem Friedhof gibt es eine große Grube, wo die Reste dieser Urnen zusammengeworfen werden.
Ich glaube nicht, dass man es damit begründen kann, dass es seit Jahren eine Tradition zu Weißblechurnen gibt, weshalb Sie einfach diesen Zustand erhalten wollen. Der Antrag der GRÜNEN ist sinnvoll, er ist machbar und man kann das ganz einfach umsteuern. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Deutschland gibt es circa 300 Millionen UKW-Radios. Auf Sachsen heruntergerechnet, sind das circa 15 Millionen UKW-Radios. Sicherlich kann man sagen, dass wir mit Ende des Jahres 2014 einen Umstieg von UKW auf Digitalrundfunk vornehmen wollen. Herr Hähle, wenn man das machen will, kann man aber nicht sagen, man will weiterhin parallel UKW betreiben; denn Sie müssen sagen, in welchen Frequenzbereichen Sie das machen wollen. Ist es nicht sinnvoller, von einem Tag zum anderen – zum Beispiel in Sachsen – von UKW auf Digitalrundfunk umzusteigen? In Berlin wurde so etwas im Fernsehbereich gemacht. Die analogen Frequenzen wurden von einem Tag zum anderen abgeschaltet und dann wurde alles auf DVB-T ausgestrahlt.
Sicherlich haben wir ein Problem. Wenn Sachsen das zum 1. Januar 2015 machen würde, könnte es sein, dass wir in Sachsen-Anhalt oder in Thüringen mit den hiesigen Empfangsgeräten keinen Rundfunk mehr empfangen. Wir hätten das gleiche Problem in Polen, in Tschechien und vielleicht auch in Frankreich. Das macht deutlich, dass wir einen Umstiegstermin für den digitalen Rundfunk in Deutschland brauchen. Diesbezüglich ist die Staatsregierung gefordert, einen solchen Umstiegstermin zu finden.
Wir müssen noch ein Stück weiter denken. Alle brauchen dann neue Empfangsgeräte. Jeder mag nachschauen, wer nicht alles im Wohnzimmer oder im Arbeitszimmer ein Empfangsgerät hat. Wir brauchen die Sicherheit, wann der Umstieg ist. Dann wissen wir auch, wie viele Geräte produziert werden müssen. Wenn die Industrie weiß, wie viele Geräte zu produzieren sind, wird sie sehr schnell viele preiswerte Geräte produzieren können. Das wäre letztlich auch eine Wirtschaftsförderung, die Sie in Deutschland vorantreiben könnten.
Den, der darauf verweist, dass es Leute gibt, die nicht das Geld haben, sich diese Geräte zu kaufen, verweise ich auf Amerika. Die dortige Regierung hat unter Obama ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt, sodass sich auch diejenigen, die kein Geld haben, ein entsprechendes Empfangsgerät leisten können.
Vorzuwerfen ist der FDP, dass die Gesetzesüberschrift täuscht. Es ist kein Gesetz zum Übergang vom analogen zum digitalen Hörfunk, sondern es ist ein Gesetz, beim analogen Rundfunk zu bleiben. Andererseits kann man auch sagen, dass es ein Neustart ist, um deutschlandweit, europaweit einen einheitlichen Umstieg auf den Digitalrundfunk zu schaffen. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war am 12. August letzten Jahres, als der Intendant des Hessischen Rundfunks zu einer Anhörung im Hessischen Landtag zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der damals vorliegenden Form Stellung nahm.
Ich zitiere sein Fazit: „Wir haben es hier mit einer Überregulierung zu tun, die der ARD und dem Hessischen Rundfunk in ihrer Auswirkung keine angemessene Teilhabe mehr an der Medienentwicklung gewährleistet. Eine Umsetzung dieser Vorgaben entwertet erstens unsere Online-Angebote und gefährdet ihren Bestand und belastet zweitens unsere zahlreichen kleinteiligen technokratischen Vorschriften, deren Auslegung vermutlich sehr zeitnah eine große Zahl von Gerichten beschäftigen wird.“
Er kam zu dem Fazit – weiter im Zitat: „Ich bitte Sie deshalb, dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in dieser Form keine Zustimmung zu geben.“
Wer die weitere Debatte auch unter den Ministerpräsidenten verfolgt hat, konnte feststellen, dass es an dem vorliegenden Staatsvertrag keine wesentlichen Änderungen gab. Herr Hähle, wozu sind denn Gesetze und Staatsverträge da? Sie sind dazu da, sich den Anforderungen der Zukunft zu stellen – in dem Fall den medienpolitischen Anforderungen – und – darauf sind Sie eingegangen – Probleme zu lösen, die sich aus früheren Staatsverträgen ergeben haben.
Kommen wir zum Zweiten. Es gibt viele Probleme aus früheren Rundfunkstaatsverträgen, die auch mit dem
Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht gelöst werden. Dazu nenne ich drei Beispiele.
Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde uns versprochen, dass zeitnah bis zum Jahre 2009 ein neues Rundfunkgebührenmodell entwickelt würde. Einer der Widersprüche ist, dass eine Person, die nur einmal sehen oder Radio hören kann, mehrmals zahlen muss: zu Hause, im Garten, im Dienstwagen und vielleicht auch in der Nebenwohnung. Ja, es wurde versprochen, dass dies zeitnah umgesetzt wird. Das war vor vier Jahren. Nun werden wir auf 2013 vertröstet. Eine solch kleine Änderung kostet die Ministerpräsidenten immerhin acht Jahre an Zeit. Ich glaube auch nicht, dass sie es bis 2013 schaffen werden.
Im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde auch eine Befreiungsregelung parallel mit den Hartz-IVBescheiden geschaffen. Es stellte sich heraus, dass die Gebühreneinzugszentrale zu einer Datensammelbehörde wurde und alle Hartz-IV-Bescheide noch einmal in Kopie abheftete. Zeitnah intervenierten die Datenschutzbeauftragten im Jahre 2005 und forderten, dass diese Regelungen zurückzunehmen sind. Dies war vor vier Jahren. Bis heute gibt es keine Lösung. Es wurde auch nicht dargestellt, in welchem Zeithorizont genau dieses Problem abgeschafft werden könnte. Es könnte von heute auf morgen getan werden.
Im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag konnten wir feststellen, dass es kein Trennungsverbot gab zwischen denjenigen, die Netzbetreiber sind und das Kabelnetz beherrschen, und denjenigen, die Programme anbieten. Die Folge war, dass diejenigen, die Programme anbieten – darunter auch die privaten Anbieter, zum Teil auch ARD und ZDF –, von den Kabelnetzanbietern diskriminiert werden. Auch dies wurde nicht mit den Folgestaatsverträgen geändert, weder mit dem Elften noch dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Daher glaube ich, Herr Hähle – so schön Ihr Wunsch auch ist, die Zukunft werde beweisen, dass die Politik nachjustieren kann –: Die Vergangenheit hat jedoch bewiesen, dass nie nachjustiert wurde.
Doch kommen wir zu den Problemen der Zukunft. Was wollen denn Medienanbieter in der Zukunft? Gibt es dort nicht einen Paradigmenwechsel? Haben wir nicht mehr nur noch Medienanbieter wie Fernsehsender oder Radioanbieter, sondern mittlerweile Kabelnetzbetreiber, die in den Medienbereich einsteigen wollen? Das sind Plattformbetreiber wie zum Beispiel Premiere und auch Suchmaschinenanbieter wie zum Beispiel Google, die 95 % des Suchmaschinenmarktes beherrschen. Müsste dies nicht in die Rundfunkregulierung aufgenommen werden, wenn immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche, ins Internet abwandern und ihre Meinungs- und Willensbildung im Wesentlichen über Suchmaschinen betreiben? Wird es denn dann in Zukunft nur noch ARD und ZDF geben? Haben RTL und Pro 7 mit dem jetzt vorliegenden Staatsvertrag eine digitale Zukunft?
Ich sage Ihnen: nein!
Das geht noch ein Stück weiter: Was können wir denn feststellen, wenn wir uns die Medienanbieter der Zukunft, die Kabelnetzbetreiber, die Plattformanbieter, die Suchmaschinenbetreiber, ansehen? Sie wollen die Daten des Endkunden, sie wollen die Nutzerprofile, sie wollen wissen, wann wer wo wie was nutzt, um ihre Werbung personengenau schalten zu können.
Darauf hat die Medienpolitik nicht reagiert. Allerdings müsste sie genau dieses Problem angehen: Wie kann man in der medialen digitalen Zukunft die Anonymität des Einzelnen sichern? Dazu fehlt bis heute jegliche Antwort, auch aus der Sächsischen Staatskanzlei.
Kommen wir nun zum Kern des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Der Kern ist, dass in Zukunft die öffentlich-rechtlichen Anstalten – die ARD-Anstalten, ZDF und auch das Deutschlandradio – einen Drei-StufenTest durchführen sollen. Darin soll unter anderem geprüft werden, welche Auswirkungen die neuen Telemedienangebote – also nicht das, was über Fernsehen und Radio verbreitet wird, sondern übers Internet – auf den Medienmarkt haben. Anscheinend ist gewollt, dass die Auswirkungen möglichst gering sein sollen.
Doch worum geht es denn bei Medienangeboten? Man kämpft um die Aufmerksamkeit. Letztlich möchte man als Gremienvertreter dafür kämpfen und sorgen, dass der Sender, den man vertritt, möglichst viel Aufmerksamkeit erreicht. Damit werden natürlich die privaten Anbieter geschädigt; denn wenn weniger Leute die privaten Programme nutzen, sinken deren Einnahmen, weil sie für ihre Werbespots weniger Geld bekommen.
Es wird in diesem Drei-Stufen-Test gefordert, dass es in Zukunft für die Telemedienangebote, sprich die Angebote im Internet, einen publizistischen Mehrwerttest geben soll. Die Gremien, die Intendanten sollen nachweisen, dass das jeweilige Angebot einen publizistischen Mehrwert hat. Doch ich muss mich fragen, Herr Beermann: Warum denn nur für die Telemedienangebote? Wenn wir Probleme mit dem publizistischen Mehrwert von ARD und ZDF haben, warum denn dann nicht für alle Angebote, also auch für das, was im Radio und im Fernsehen verbreitet wird? Dies wäre doch nur konsequent.
Sie wollen, dass die entsprechenden Verfahren der DreiStufen-Tests durch die Gremien durchgeführt werden. Doch die Gremien sind ohne Experten.
Na gut, Herr Clemen, wir werden sehen. Es gibt niemanden, der den publizistischen Mehrwert abschätzen kann, weil sich keiner der Gremienvertreter, die ehrenamtlich tätig sind, die nebenbei ihrer Arbeit nachgehen, von morgens bis abends die Programme ansehen kann. Wer soll denn die Marktauswirkungen abwägen? Wer hat denn Ahnung vom Medienmarkt, und wo ist der juristische Sachverstand, um die entsprechenden Bescheide fachgerecht für die EU erstellen zu können?
Der Drei-Stufen-Test fördert nur das Gutachterwesen. Der MDR hat hierfür über 900 000 Euro eingestellt, das ZDF
1,25 Millionen Euro. Wenn Sie allein für diese beiden Anstalten die Summen zusammenrechnen, kommen Sie auf über 2 Millionen Euro. Davon könnte man 30 Dokumentationen für über 45 Minuten herstellen.
Natürlich können Sie, Herr Hähle, darauf verweisen, dass sich in der Anhörung keiner der Gutachter gegen diesen Staatsvertrag ausgesprochen hat, ja alle dafür plädiert haben, dass wir ihn annehmen sollen. Es müsste Ihnen jedoch bekannt sein, dass die ARD-Anstalten, darunter auch der MDR, ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um nach Annahme des Staatsvertrages womöglich genau gegen diesen Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu können. Auch der VPRT, RTL und andere haben schon angekündigt, dass sie, wenn die ersten Gutachten durch sind, juristische Klageschritte einleiten werden.
Warum schaffen wir uns mit einem Staatsvertrag, mit den Regelungen in diesem Staatsvertrag mehr Probleme, statt dass wir medienpolitische Probleme lösen? Der Grund ist ganz einfach: Deutschland ist in Europa ein medienpolitisches Leichtgewicht.
Dazu nur ein Beispiel: In Frankreich hat der dortige Präsident festgelegt, dass die Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk reduziert wird. Um die Ausfälle zu reduzieren, hat er gesagt, dass sowohl die Unternehmen der Telekommunikationsindustrie als auch die Unternehmen der Werbeindustrie entsprechende Abgaben zu leisten hätten. Dies wäre in Deutschland nicht möglich. Als dann vor der EU das entsprechende Verfahren lief, ist Sarkozy hingefahren, hat sich dagegen ausgesprochen, und das gesamte Verfahren gegen Frankreich war mit einem Wort eingestellt.
Natürlich.
Das hat doch nichts damit zu tun, wie die Staatsvertreter, sprich die Vertreter der Länder und auch die des Bundes, auf europäischer Ebene agieren. Ich kann nur feststellen, dass sich Frankreich für sein Modell vor der Europäischen Union einsetzt, während sich Deutschland die Bedingungen von der Europäischen Union kleinteilig diktieren lässt.
Das Problem in diesem Bereich ist doch, dass auch in Sachsen die Medienpolitik visionslos handelt. Ja, Herr Minister Beermann, Ihnen geht es doch im Wesentlichen darum, dass bei „Fakt!“ keine CDU-Skandale vorkom
men. Darin erschöpft sich im Wesentlichen Ihre Medienpolitik.
Der Regierungssprecher Herr Zimmermann hat sich vor allen Dingen damit herumzuschlagen, dass die CDUMinister im „Sachsenspiegel“ ihr Podium haben.
Meine Damen und Herren, Medienpolitik dient mittlerweile für die Regierenden zumeist nur noch dem Machterhalt. Doch dies ist eine Zweckentfremdung. Wer die Urteile des Bundesverfassungsgerichts liest, wird feststellen, dass Medien nicht eine Freiheit an sich haben, sondern eine der Demokratie dienende Freiheit. Dies gilt übrigens auch für die privaten Sender, also für RTL, Pro7, PSR und Antenne Sachsen. Ja, sie sollen der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung, der unabhängigen Berichterstattung dienen.
Seit Jahren werden die vorgelegten Staatsverträge dem nicht mehr gerecht. Deswegen lehnen wir auch diesen ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Staatsvertrag soll eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung eingerichtet werden. Sie, Frau Staatsministerin Stange, stellten im Wissenschaftsausschuss dar, dass diese Stiftung zur Hochschulzulassung eine Antwort auf die drängenden Probleme bei der Studienplatzvergabe ist.
Welche Probleme gibt es gegenwärtig bei der Studienplatzvergabe? Auf die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen haben diese, erstens, mit weiteren Zulassungsbeschränkungen reagiert. Die Hochschulen fürchteten eine Zunahme der Bewerbungen, für die sie selbst unzureichend ausgestattet sind, um diese Bewerbungen zu bearbeiten. Zweitens wurde das individuelle Auswahlrecht der einzelnen Hochschulen bereits durch die siebte Novelle des Hochschulrahmenge
setzes im August 2004 gestärkt. So kam es, drittens, zu einem Wirrwarr der an den einzelnen Hochschulen geschaffenen Zulassungsbeschränkungen.
Dieser Wirrwarr führte bei den StudienbewerberInnen zu Informationsdefiziten. Mehrfachbewerbungen nahmen zu. Viele Studienbewerber schickten mehrere Bewerbungen ab. Die Hochschulen standen vor einem kaum zu bewältigenden Bearbeitungsaufwand, da es viele Mehrfachbewerbungen gab. Schließlich will jeder Studienplatzbewerber einen Studienplatz erhalten und wählt die für ihn sicherste Variante der Mehrfachbewerbung. Allerdings entscheidet sich jeder Bewerber nur für einen Platz, auch wenn er mehrere Zusagen erhält. Doch die Nachrückverfahren sind bundesweit sehr unterschiedlich. So kam es dazu, dass viele Studienplätze bundesweit unbesetzt blieben. Laut einer Umfrage des „Handelsblattes“ waren das zuletzt bundesweit Tausende Plätze. Allein an der TU Dresden sind die Erstsemesterplätze nur zu 82 % ausgelastet. Fast 500 Plätze blieben zuletzt ungenutzt. In anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.
Klar ist, dass dieser unhaltbare Zustand behoben werden muss. Die Länder entschieden sich nun zum Umbau der früheren Zentralen Vergabestelle, ZVS genannt, zu einer zentralen Serviceeinrichtung und einer Verlagerung der Entscheidungskompetenzen an die Hochschulen. Sie haben also die Regelungen des Hochschulzuganges verändert. Die ZVS wurde zur Mangelverwaltung für ausnahmsweise, vorübergehend bzw. örtlich begrenzt auftretenden Studienplatzmangel geschaffen.
Nunmehr stellen die Hochschulen sich auf dauerhaft, in der Fläche bestehende Auswahlverfahren ein. Das Recht auf ein Studium bzw. die verfassungsrechtlich garantierte freie Berufswahl wird damit letztlich zu einem Recht auf die Bewerbung um einen Studienplatz degradiert. Bewerbungsgespräche, Motivationsschreiben und Eignungstests werden an den Hochschulen zur Normalität, und dies, obwohl die bisherigen Erfahrungen mit individuellen Auswahlverfahren zeigen, dass die Diskriminierungen aufgrund sozialer oder auch kultureller Herkunft sowie aufgrund des Geschlechts kaum vermieden werden können. So bilden existierende Auswahl- und auch Studierfähigkeitstests einen schichtspezifischen Bildungshintergrund ab. Werden persönliche Auswahlgespräche geführt, haben vor allen Dingen Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus Elternhäusern ohne akademischen Hintergrund immer einen Nachteil. Dies ist seit Jahren bekannt. Um aber das derzeitige Chaos beim Hochschulzugang zu lösen, fordert DIE LINKE – und dies auch schon seit Jahren – ein bundesweites Hochschulzulassungsgesetz. Inhalt dieses Gesetzes müssen bessere Information und Übersichtlichkeit sein. Zudem gilt es, bisher unterrepräsentierte Gruppen gezielt zu fördern. Ein solches Gesetz muss bundesweit gültige Standards für den Hochschulzugang definieren und steht damit je nach Ausgestaltung nicht zwangsläufig im Widerspruch zum vorliegenden Staatsvertrag.
Die nun neu von der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz sowie von Bundesbildungsministerin Schavan vorgelegten Eckpunkte zur Hochschulzulassung bleiben da völlig unzureichend. Sie kommen zu spät, sind nur Übergangsbestimmung und dazu unverbindlich. DIE LINKE wird sich deshalb angesichts der Not nicht gegen den vorliegenden Gesetzentwurf wenden; allerdings können wir diesem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen, da bestimmte finanzielle Fragen noch ungeklärt sind.
Die Finanzierung der Aufgaben im zentralen Vergabeverfahren soll gemäß dem vorliegenden Staatsvertrag von den Ländern gewährleistet werden. Zur Finanzierung der Aufgaben der neuen Stiftung im Serviceverfahren werden im Staatsvertrag selbst keine Regelungen getroffen. Der Staatsvertrag sieht in der vorliegenden Form keine Finanzierung der zentralen Servicestelle durch Gebühren der Bewerberinnen und Bewerber vor. Selbige werden allerdings für das Serviceverfahren auch nicht ausgeschlossen.
Die bereits seit Dezember 2003 bestehende Servicestelle für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber, die in der Debatte um die Umgestaltung der ZVS vielfach als Vorbild gehandelt wurde, finanziert sich ausschließlich aus Gebühren der Bewerberinnen und Bewerber.
Wenn es also um umfassende Transparenz bei der Bewerbung und der Zulassung geht, braucht man bundesweit ein flächendeckendes System. Doch bisher ist offen, wie viele Hochschulen an dem System tatsächlich teilnehmen. Dies ist für uns noch ungeklärt. Zudem ist unklar, wie die langfristige Finanzierung auf Landesebene gesichert wird. Dies konnte auch im Wissenschaftsausschuss auf Nachfragen nicht befriedigend erläutert werden. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wozu ist der Sächsische Landtag, wozu ist das Plenum des Sächsischen Landtags da? Die Verfassung beschreibt es eindeutig: Der Landtag soll die Regierung kontrollieren. Er soll Stätte der Meinungs- und Willensbildung und der Gesetzgebung sein.
Die Koalition lässt diesen Landtag zur Stätte der Berichterstattung verkommen. Sehen Sie sich den Antrag genau an! Wieso komme ich zu dieser Schlussfolgerung?
Der erste Punkt verlangt zehn Berichte, Dinge, die man natürlich auch in Kleinen Anfragen abhandeln könnte.
Unter dem zweiten Punkt soll die Staatsregierung Maßnahmen benennen, mit denen sie die Entwicklung der sächsischen Fotovoltaik-Industrie unterstützt. Wenn man sich ein wenig mit den bisher vorliegenden Dokumenten beschäftigt, kann man das alles nachlesen.
Als Drittes soll die Staatsregierung geeignete Maßnahmen prüfen, wie in Umsetzung des Aktionsplans „Klima und Energie“ künftig alle geeigneten Flächen öffentlicher Gebäude für Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen genutzt werden können.
Wie das genau geschehen soll, auch dazu sagt die Koalition nichts.
Ich frage Sie: Wozu stellen Sie Fragen? Wozu fordern Sie einen Bericht, wenn Sie schon die Antworten in den von Ihnen geleisteten Beiträgen geben?
Beauftragen Sie doch, wenn Sie die Antworten haben, die Staatsregierung, endlich zu handeln!
Sie sagen Folgendes in der Begründung zu Ihrem Antrag: „Der vorliegende Antrag dient dem Ziel, die aktuelle Situation zu erfassen und zu analysieren, jedenfalls erforderliche Schlussfolgerungen für wirtschafts-, technologie- und forschungspolitische Entscheidungen der Staatsregierung aufzuzeigen und die Vorbildwirkung von Freistaat und Kommunen auf diesem Gebiet zu stärken.“ Das ist das Ziel Ihres Antrages.
Wenn Sie dieses Ziel ernst nehmen würden, würden Sie folgendermaßen mit diesem Antrag umgehen: Sie beschließen den Antrag ohne weitere Worte. Sie lassen die Staatsregierung eine Antwort geben und dann diskutieren wir auf der Grundlage dieser Antwort noch einmal.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Sachsens IT-Industrie geht es aufwärts – so hieß es vor sechs Wochen, als Sachsen vermelden konnte, dass zwei Spitzencluster in Zukunft vom Bund gefördert werden. Es hieß, dass in Sachsen in Zukunft 100 000 Menschen in diesem Bereich tätig sein werden.
Doch wie viele sind es derzeit in Sachsen? Wir haben 1 200 Mikroelektronikfirmen mit 44 200 Mitarbeitern. Dies hieße, in kurzer Zeit die Zahl der Mitarbeiter in diesem Bereich zu verdoppeln. Anfang Oktober wurde allerdings bekannt, dass die drei Größten, sprich: AMD, Infineon und Qimonda, 2 200 Arbeitsplätze abbauen. Dazu ließ sich Wirtschaftsminister Thomas Jurk zitieren: „Ein harter Schlag für die Betroffenen. Den Mikroelektronikstandort Sachsen sehe ich jedoch nicht gefährdet.“ Ja, 2 200 Arbeitsplätze von 44 200 sind gerade mal 5 %. Aber 2 200 Arbeitsplätze von 9 200 Mitarbeitern, so viele
arbeiten nämlich bei AMD, Infineon und Qimonda, sind schon fast 25 %. Nun sage mir einer, wenn die drei Größten so viele Arbeitsplätze abbauen, dass dies keine Auswirkungen hätte.
Sehen wir etwas weiter. Was macht Qimonda? Die Endmontage wird aus Sachsen nach Singapur verlagert. Die Strom sparende Chiptechnologie wird gemeinsam mit einem japanischen Konkurrenten in Asien angegangen und die Arbeitsplätze und Technologien, so das Fazit, werden faktisch abgezogen. Natürlich kann man dann als Vorteil den Eigentümerwechsel bei AMD benennen. Dort steigt ein Staatsfonds aus Abu Dhabi ein. Doch was sagte der entsprechende Manager? „Dresden ist für uns ein wichtiger Schritt auf einem langen Weg. AMD hat das Wissen und die Erfahrungen, die wir in Abu Dhabi brauchen. Die Werke in Dresden werden aufgerüstet. In einem zweiten Schritt wird ein ähnlicher Hightech-Cluster in Abu Dhabi entstehen.“
Ja, Dresden hat einen Aufschub gewonnen, und zwar vielleicht von drei, vier oder fünf Jahren. Doch die Zukunft von Dresdens Hightech-Industrie, Herr Wirtschaftsminister Jurk, ist ungewiss. Wir wissen nicht, wie es mit dem IT-Standort, dem größten in Europa, weitergehen wird. Die Gründe liegen offen auf der Hand. Sowohl die Manager als auch die Förderpolitiker, auch die entsprechenden Minister und der Ministerpräsident haben sich zu lange in den bisherigen Erfolgen gesonnt. Zu lange wurde auf Massenproduktion statt auf Spezialisierung gesetzt. Es gibt keine richtigen Strategien bei den Großkonzernen. Qimonda hatte einen Zickzack-Kurs, bei Infineon gab es mehrere Führerwechsel. Im Kostenwettbewerb mit anderen zu bestehen, dies ist für uns sinnlos.
Ja, meine Damen und Herren, der IT-Standort Sachsen muss neu aufgestellt werden. Es reicht nicht mehr aus, darauf zu verweisen, was man bisher gefördert hat und so weiter fördern will wie bisher. Wenn andere Länder Staatsfonds in diesen Bereichen haben, zeigt dies zumindest einen Weg. Der Wirtschaftsraum Sachsen, der Wirtschaftsraum Deutschland und auch der Wirtschaftsraum Europa brauchen eine eigene IT-Industrie. In immer mehr Produkten steckt Chiptechnologie, in immer mehr Technologien, wie beispielsweise der Umwelttechnologie, wird genau die Chipindustrie gebraucht. Sie brauchen Prozessoren, Speicher und auch die Bioinformatik. Die Chipindustrie verschmilzt mit anderen Technologiebereichen.
So sage ich: Sowohl die Staatsregierung als auch die Bundesregierung und die EU sind gefordert. Ansonsten werden wir den Mikroelektronikstandort Dresden nicht halten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sollte heute in dieser Aktuellen Debatte von CDU und SPD um den IT-Standort Sachen im globalen Wettbewerb gehen.
Was wir hier gehört haben – zum Beispiel von Ihnen, Herr Rasch –, war eine Einzelaufzählung dessen, was es in Sachsen an Unternehmen gibt. Aber die Entwicklungen, die sich in diesem Bereich vollziehen, der weltweite Konkurrenzwettbewerb und welche Auswirkungen er hat, das wurde nicht beschrieben.
Ja, wir müssen uns doch fragen: Wie sehen andere ITStandorte aus? Wie entwickeln die sich?
Wir müssen uns fragen: Was machen die asiatischen und arabischen Länder? Wie haben sie es geschafft, uns in nicht einmal zehn Jahren zu überholen?
Ja, welche Strategien verfolgen diese Standorte im globalen Standortwettbewerb? Was wollen sie vor allem mit ihren Strategien erreichen? Dann kommt natürlich auch die Frage: Was können wir tun?
Ja, man kann darauf verweisen, dass die staatliche Förderung nicht ausreicht. Abu Dhabi wurde angesprochen. Dort gibt es einen entsprechenden Staatsfonds, der allein fünf Milliarden Euro in die IT-Industrie investieren will.
Sehen wir uns das an, worüber wir diskutieren: Die Koalitionsfraktionen wollen, dass die Fördergrenze – sage ich einmal – für einen Fall von einer Milliarde auf zwei Milliarden Euro angehoben wird. Damit werden Sie nicht groß weiterkommen.
Was machen sie in Abu Dhabi? Da geht es nicht nur darum, die IT-Industrie auszubauen, sondern es gibt ein High-Tech-Cluster, das auch Anwendung im alternativen Bereich der Energieerzeugung schaffen soll. Die Nanotechnologie und die Biotechnologie werden angesiedelt.
Wie sieht es in diesen Ländern im Bereich der Bildung aus? Es gibt wesentlich mehr Leute, die einen Hochschulabschluss erreichen, die die Hochschulreife erreichen. Die Hochschulen sind wesentlich besser ausgestattet, sodass dort Forschung und Entwicklung stattfinden kann.
Ja, wie weltoffen und kulturoffen sind diese Länder? Wie sieht die technische Infrastruktur aus? Dort gibt es fast überall einen Breitbandanschluss.
Ja, wie wird das innovative Potenzial genutzt? Es wird versucht, jede innovative Entwicklung voranzutreiben.
Wie sieht die Realität in Sachsen aus? Wie weltoffen, wie kulturell-innovativ ist Sachsen? Ich sage mal: noch. Fragen Sie doch die Spitzenkräfte der international tätigen Unternehmen, wo sie gern mit ihrer Firma hingehen wollen. Ich glaube, Sie erhalten dort eine eindeutige Antwort.
Wie sieht es denn aus mit dem Breitbandinternetanschluss im gesamten Freistaat Sachsen? Diese Frage können Sie sich selbst beantworten, zumindest diejenigen, die auf dem flachen Land wohnen.
Wie sieht es denn aus mit dem Hochschulabschluss? Warum ist es nicht unser Ziel, dass so viele Jugendliche wie möglich die Hochschulreife erreichen? Ein kleines Beispiel am Rande: Wie kann es sein, dass die Universität Chemnitz ihre Kinderuni schließt?
Sie sehen: Die innovativen Potenziale Sachsens werden nicht genutzt. Sie werden seit Jahren nicht genutzt. Die Mittel für die Technologiezentren wurden gekürzt. Die Mittel für die Forschungs-GmbHs wurden eingeschränkt. Forschung und Entwicklung wurden nicht in entsprechendem Maße gefördert.
Natürlich kann man darauf verweisen, dass mit dem neuen Landeshaushalt die Mittel für die landeseigene Forschung verdoppelt werden: von vier auf neun Millionen Euro. Ich hatte vorhin die Zahlen für Abu Dhabi genannt.
Sie sehen an diesem Subventionswettlauf: Wenn wir diesen weiter betreiben, ist das Herangehen für uns sinnlos. Andere Länder haben Staatsfonds. Sie wollen als Staat Geld investieren und sie wollen, dass dieses Geld auch wieder zurückfließt.
Sachsen ist als IT-Standort unserer Meinung nach in Gefahr, zumindest im globalen Wettbewerb. Sachsen muss im IT-Wettbewerb neu aufgestellt werden. Es bedarf in einer neuen Zeit neuer Strategien. Der Staat, so zeigen es andere Länder, ist auch in diesem Bereich ein entscheidender Akteur. Hier ist die Staatsregierung gefordert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ARD, ZDF und Deutschlandradio haben keine Freiheit an sich. Sie haben – so hat es das Bundesverfassungsgericht festgestellt – eine der Demokratie dienende Freiheit. Sie sollen einen Beitrag zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung
leisten, und dies insbesondere durch Beiträge zur Information, zur Kultur und dann auch zur Unterhaltung. Dies ist der Ausgangspunkt.
Die GRÜNEN suggerieren mit ihrer Überschrift, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Internetzeitalter ausgeschlossen werden soll. Wer mal bei ARD, ZDF und Deutschlandradio nachsieht, kann einen Ausschluss vom Internetzeitalter derzeit nicht erkennen
und ich glaube auch, dass das in Zukunft nicht geschehen wird. ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzen das Internet schon sehr weitgehend. Natürlich kann man fordern, wie es die GRÜNEN unter Punkt 1 ihres Antrages gemacht haben, dass ARD und ZDF in Zukunft auch internetgeeignete Angebote machen sollen. Aber Internetjournalismus – so weiß es jeder, der sich mit Journalismus beschäftigt – ist etwas anderes als Hörfunkjournalismus oder Fernsehjournalismus. Das heißt, dann muss man sich auch fragen, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Geld bekommen sollen oder ob sie in Zukunft vielleicht auch andere Prioritäten setzen, ja, ob man nicht vielleicht darüber nachdenkt, ob man mit weniger Geld mehr bieten kann.
Schauen Sie nach Großbritannien – es wurde angesprochen –, es gibt dort die BBC. Die BBC hat jährlich circa 4 Milliarden Euro zur Verfügung. ARD und ZDF liegen derzeit bei 7,6 Milliarden Euro. Sehen Sie sich an, was die BBC bietet: Es gibt einen Fernsehkanal für bis zu Dreijährige, einen Fernsehkanal für bis zu Sechsjährige, dann einen Jugendkanal usw. usf. Die BBC hat Programmformate, die weltweit gekauft werden – dies ist für die ARD nicht der Fall –, das heißt, es gibt einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der mehr öffentlichen Wert bietet und weniger kostet. Ich glaube, wir sollten auch darüber diskutieren, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio so reformiert werden können, dass sie vielleicht mit einer geringeren Rundfunkgebühr der Demokratie mehr bieten.
Schauen wir uns dann die Forderung an, die die GRÜNEN aufmachen. Herr Gerstenberg, sicherlich können Sie fordern, dass man hinter die Einschränkungen bzw. den EU-Kompromiss nicht zurückfallen soll. Aber die Frage wäre doch dann: Warum denn und in welchen Bereichen? Warum sollten ARD, ZDF und Deutschlandradio welche Angebote bieten? Dies wäre zu untersetzen. Natürlich ist die 24-Stunden-Regelung oder die 7-Tage-Befristung, Herr Hähle, sinnlos, selbst wenn sie die Anstalten vorgeschlagen haben, um einen Kompromiss anzubieten und der Staatsvertragsgeber das dann in den Text aufgenommen hat. Denn wer sich YouTube anschaut, der weiß: Wenn jemand etwas ins Netz einstellen will und etwas gefunden hat, dann ist es für immer drin. Deshalb ist es einfach unsinnig, diese zeitlichen Befristungen in einen solchen Staatsvertrag aufzunehmen. Allerdings müsste
man sich darüber unterhalten, was insgesamt im Internet für ARD und ZDF gemacht werden soll.
Ich glaube aus meiner Erfahrung nicht, dass man durch Gutachten von externen Sachverständigen die Rundfunkgremien stärkt.
Wie? – Also, durch Gutachten auf keinen Fall, Herr Gerstenberg. Ich glaube, ARD, ZDF und Deutschlandradio brauchen solch eine externe Kontrolle, wie sie zum Beispiel unabhängig die Kommission zur Ermittlung der Konzentration macht. Von allein werden die Rundfunkgremien ARD, ZDF und Deutschlandradio eben nicht reformieren, weil die meisten sich als Vertreter der Anstalten bzw. als Sprecher des Intendanten verstehen.
Natürlich können Sie Fortbildung einfordern. Aber mehr Bildung führt doch nicht dazu, dass die Leute in den Gremien kritischer herangehen und die Intendanten stärker kontrollieren. Wenn der Präsident der Handwerkskammer dankbar ist, dass einmal jährlich seine Meisterfeier übertragen wird, dann wird er seinen Intendanten nicht weiter kritisieren. Zumindest ist das meine Erfahrung.
Natürlich können Sie darauf verweisen, dass der neue Dreistufentest nur für neue Angebote angeboten werden soll. Dies ist eins zu eins ARD-Position. Herr Hähle hat es deutlich gesagt: Im EU-Kompromiss ist festgehalten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ein digitales Gesamtkonzept vorlegen sollen und dass dieses digitale Gesamtkonzept überprüft werden und den Dreistufentest durchlaufen soll.
Warum soll sich denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mit all seinen Angeboten einem sogenannten Mehrwerttest stellen? Was spricht denn dagegen? Warum haben ARD, ZDF und Deutschlandradio vor diesem Test Befürchtungen? Es kann doch nicht die Summe sein, die dafür aufzuwenden ist. Bei der BBC ist es so: Es gibt ein Gremium von zwölf Sachverständigen, von 60 Mitarbeitern und einen Etat von 11 Millionen Pfund Sterling jährlich. Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden dort alle Angebote entsprechend darauf getestet, ob sie der Öffentlichkeit etwas bieten. Ich glaube, wenn sich ARD, ZDF und Deutschlandradio – und Deutschland – ändern sollen, dann muss genau ein solches Gremium geschaffen werden, dann muss es genau einen solchen Test geben, und zwar für alle Angebote.
Wenn Sie fordern, Herr Dr. Gerstenberg, dass der EUKompromiss eins zu eins umgesetzt werden soll, dann will ich noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Die EUKommission hat deutlich gemacht, dass sie verlangt, dass es keine Überkompensation für einzelne Anstalten geben soll. Das heißt, jede Anstalt soll für die Gebührenperiode nur so viel Geld bekommen, wie sie braucht, wie ihr zusteht. Bisher ist es noch so, dass WDR, NDR, Bayeri
scher Rundfunk und Südwestrundfunk mehr Geld bekommen, als ihnen zustehen. Die ARD ist bis zum heutigen Tage nicht in der Lage, einen entsprechenden Finanzausgleich vorzulegen, der dafür sorgt, dass die anerkannten Gelder die Anstalten bekommen, für die sie anerkannt wurden. So werden die Großen gestärkt und die Schwachen weiter geschwächt. Ich glaube, wenn man den EUKompromiss eins zu eins umsetzen will, dann muss das zeitnah geschehen und dies entsprechend auch mit dem nächsten Staatsvertrag.
Ich meine, der vorliegende Antrag wird ARD und ZDF nicht gerecht, höchstens in dem Sinne, dass man deren Position eins zu eins übernimmt. Aber wer die Position der Intendanten von ARD und ZDF eins zu eins übernimmt, der sichert nicht die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hermsdorfer und Herr Pecher, ich verstehe nicht so recht, worum es Ihnen geht. De facto haben Sie den Bericht der Staatsregierung vorweggenommen, und zwar genau den Bericht, den Sie mit Ihrem Antrag eingefordert haben.
Um zum Ursprungstext zu kommen. Das Thema ist „Kompetenzen der Luft- und Raumfahrttechnik in Sachsen stärken“. Und dann kommt es: Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtag zu berichten,
erstens, wie sich die Branche der Luft- und Raumfahrttechnik im Hinblick auf Umsatz und Arbeitsplätze entwickelt hat;
zweitens, über welche Bildungs- und Forschungskapazitäten Sachsen im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik verfügt;
drittens, wie die Staatsregierung die Zukunftschancen der Luft- und Raumfahrtindustrie in Sachsen auch unter Berücksichtigung der am 1. April 2008 gestarteten Verbundinitiative einschätzt;
viertens, welche Aufgaben und Ziele die Verbundinitiative verfolgen soll; und
fünftens, welche Unterstützung der Verbundinitiative die Staatsregierung über welchen Zeitraum plant.
Vier Wochen nach Eingang Ihres Antrages sagt Ihnen Staatsminister Jurk zu, dass, wenn der Landtag oder der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit diesen Antrag beschließen wird, er natürlich diesem Wunsch nachkommt und einen entsprechenden Bericht vorlegt. Sie hätten also diesen Bericht abwarten können bzw. liegt dieser Bericht mittlerweile vor, weil der Kollege Schmalfuß von der FDP-Fraktion genau Ihr Antragsbegehren in Fragen gekleidet und der Wirtschaftsminister Anfang September dieses Jahres darauf geantwortet hat.
Ich denke, es ist nicht angemessen, an dieser Stelle nur das zu wiederholen, was wir alle wissen, um die Probleme zu beschreiben, sondern der Landtag sollte vielleicht auch beschließen, wie die Probleme gelöst werden sollen. Und dazu war von Ihnen, Herr Hermsdorfer, und von Ihnen, Herr Pecher, kein Wort zu vernehmen.
Dieser Antrag, meine Damen und Herren, ist meiner Meinung nach hinfällig. Gestatten Sie mir aber noch zwei Worte zu diesem Antrag. Ich würde die Koalitionsfraktionen doch bitten, wenn sie von Dritten abschreiben, dies in ihrer Begründung auch zu kennzeichnen. Wenn Sie also einfach wortwörtlich Zitate von den Flyern der Aerospace
Initiative übernehmen, würde es sich doch schon gehören, dies zu kennzeichnen.
Zum Zweiten steht die Frage: Warum muss diese Initiative überhaupt gefördert werden? Es gibt das Institut für Luft- und Raumfahrttechnik Sachsen und Thüringen. Die Masse der Unternehmen, die an der jetzigen Initiative beteiligt ist, war auch schon an dieser Initiative beteiligt. Die Frage ist: Warum brauchen wir eine neue Gesellschaft? Warum brauchen wir ein neues Netzwerk? Warum brauchen wir eine neue Struktur? Warum müssen wir über drei Jahre hinweg zusätzlich 57 000 Euro ausgeben? Ja, weil eine neue Gesellschaft, die GWT, die jetzt zur TU Dresden gehört, beteiligt werden soll. Ich kann darin für den Freistaat Sachsen, für die Unternehmen keinen Mehrwert erkennen.
Vielleicht gelingt es ja Wirtschaftsminister Jurk, mich vom Gegenteil zu überzeugen. Meinetwegen können Sie über den Bericht abstimmen lassen; Sie können einen neuen Bericht einfordern. Das heißt de facto nur, dass Sie mit den Antworten von Staatsminister Jurk auf die Kleine Anfrage von Herrn Schmalfuß nicht zufrieden sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Leitbild der Sächsischen Staatsregierung für die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen heißt es – ich zitiere –: „Die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen sind ein Verbund von bedeutenden sächsischen Bau- und Gartendenkmalen. Das Unternehmen hat die Aufgabe, die ihm überlassenen Kulturdenkmale zu erhalten, zu pflegen und zu präsentieren. Diese Aufgaben werden im Interesse des Eigentümers, dem Freistaat Sachsen, und der Besucherinnen und Besucher unter Berücksichtigung musealer, denkmalpflegerischer und touristischer Belange wahrgenommen.“
Anfang dieses Jahres gab es vonseiten des Finanzministeriums eine Erklärung zu den sächsischen Schlössern, Burgen und Gärten, und ich zitiere aus der entsprechenden Presseerklärung. Da hieß es in der Überschrift „Neuer Besucherrekord in den staatlichen Schlössern, Burgen und Gärten“. Mehr als 2,45 Millionen Besucher zählten die Schlossbetriebe und Schlösser GmbHs im Jahre 2007, so viele wie nie zuvor. Der Besucherrekord des Vorjahres 2006 wurde deutlich um 130 000 Gäste übertroffen. Die Bauinvestitionen beliefen sich allein im Jahr 2007 auf 30,1 Millionen Euro. Das sind Steuergelder des Freistaates Sachsen. Insgesamt wurden für Bau und Sanierung an Schlössern, Burgen und Gärten seit 1991 über 337 Millionen Euro aufgewandt. Allein für das Jahr 2008 sind
weitere Investitionen im Umfang von 30 Millionen Euro geplant.
Dies heißt: Der Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten ist faktisch ein Erfolg. Die Besucherzahl nimmt zu. Die Einnahmen steigern sich. So ist zu fragen: Warum muss dieser Staatsbetrieb in eine GmbH umgewandelt werden? Was sind die konkreten Gründe dafür? Und – so ist auch zu fragen –: Ist diese Diskussion neu?
Nein, diese Diskussion ist nicht neu. Am 28. März 2007 antwortete die Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen André Hahn, welche Gründe es gibt, eine Rechtsformänderung für den Staatsbetrieb anzustreben – ich zitiere –: „Die Überlegungen hinsichtlich einer Rechtsformänderung beim Staatsbetrieb SBG gehen zurück auf die Sitzung des Lenkungsausschusses Verwaltungsreform vom 7. November 2006, in dessen Ergebnis beschlossen wurde, die Überführung des Staatsbetriebes SBG in eine privatrechtliche Organisationsform zu prüfen und dem Kabinett über das Ergebnis zu berichten.“
Allerdings hatten die entsprechenden Mitarbeiter im Ministerium vergessen, dass sie ein halbes Jahr vorher auf eine Kleine Anfrage von mir eine ganz andere Antwort gegeben hatten. Und so zitiere ich den damaligen Finanzminister Metz vom 29. September 2006 auf die Frage, welchen Prüfauftrag es gibt: „Das Staatsministerium der Finanzen wird beauftragt, die Überführung des Staatsbetriebes Schlösser, Burgen und Gärten in eine privatrechtliche Organisationsform zu prüfen.“ Wer führt diesen Prüfauftrag aus?, war die zweite Frage. Antwort: „Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen“.
Also die Frage der Überführung in eine GmbH wurde nicht ausgelöst vonseiten der Verwaltungsreform, sondern
das Finanzministerium strebt diese Rechtsformänderung schon seit Langem an.
Vor Kurzem, am 24. Mai dieses Jahres, ließ sich der Finanzministeriumssprecher Burkhard Beyer dahin gehend zitieren: „Es gibt Überlegungen, den Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen in eine GmbH umzuwandeln.“
Doch es gibt nicht nur Überlegungen vonseiten des Finanzministeriums, sondern auch konkrete Terminsetzungen. In einer 14 Tage später vorgelegten Kleinen Anfrage heißt es zu diesem Gutachten auf die Frage, welche Empfehlungen es gibt, in der Antwort der Staatsregierung: „Es soll eine Privatisierung des Staatsbetriebes geben. Umsetzung geplant bis“ – nun hören Sie zu, meine Damen und Herren! – „01.01.2009.“
Das heißt, die Umsetzung ist geplant. Sie soll stattfinden. Demzufolge ist unser Antrag dringend und notwendig.
Die Frage ist nun: Was sind die Vorteile und die Nachteile einer entsprechenden Privatisierung? Dass der Staatsbetrieb bisher ein Erfolg war, hatte ich dargestellt. Das hat das Finanzministerium in seiner Presseerklärung selbst dargelegt.
Wenn wir von einem Staatsbetrieb in eine GmbH umsteuern, können wir feststellen, dass dann natürlich die Steuern steigen werden. Während bisher der Staatsbetrieb die Leistungen anderer Staatsbetriebe nutzen kann, wird er in Zukunft darauf natürlich Umsatzsteuer zahlen müssen. Für die Versicherungen in diesem Bereich wird es einen erheblichen Mehraufwand geben. Auch diese müssten einberechnet werden. Der Einfluss auf die Nutzung ist nur noch eingeschränkt möglich. Der Einfluss auf den Mitteleinsatz ist eingeschränkt möglich. Demzufolge zeigt sich: Die Steuerungsfunktion des Freistaates Sachsen in diesem Bereich wird abnehmen. Andererseits werden wir feststellen, dass es in diesem Bereich zu Mehrkosten kommen kann.
Ja, es gibt sogar ein Beispiel dafür, dass die Umwandlung in eine GmbH eben kein Erfolg war. Im Jahre 2000 versprach Direktor Sieber der Augustusburg, dass man bald nicht mehr auf Zuschüsse angewiesen sein wird. Ich zitiere jetzt allerdings die Zahlen: Im Jahre 2001 brauchte man Zuschüsse im Wert von 206 000 DM, im Jahre 2005 waren es dann schon über 294 000 Euro; mehr als eine Verdopplung.
Vielleicht ist das Ganze auch einfacher zu handhaben. Der Rechnungshofbericht stellt in seinem Bericht zum Jahre 2007 fest, dass es im Bereich der Personalwirtschaft, des Personalmanagements grundsätzliche Probleme im Staatsbetrieb gibt. Dort wurde dargelegt, dass das Personalmanagement grundlegend verbessert werden muss. Da gibt es also im Staatsbetrieb Einsparungsreserven. Vielleicht ist hier die Frage zu stellen, ob der Direktor, der ehemalige Regierungssprecher des Freistaates Sachsen, Herr Striefler, die zuständige Person für diesen Bereich bleiben muss.
Zu fragen ist vielleicht auch, ob in Zukunft weiter das Finanzministerium die Aufsicht über die Schlösser, Burgen und Gärten haben muss, das natürlich eine sehr einseitige Sicht hat, und ob es nicht besser wäre, die Zuständigkeit an das Wissenschafts- und Kunstministerium zu übertragen.
Natürlich besteht auch die Gefahr, dass diese Privatisierung nur der erste Schritt ist. Denkbar wäre ja, dass es sich rechnet, wenn Burgen, Schlösser und Gärten verkauft werden; oder dass es Leute gibt, die viel Geld haben und bereit sind, sich die eine oder andere Burg zu kaufen. Die Folge ist natürlich, dass dann diejenigen, die diese Schlösser, Burgen und Gärten bezahlt haben, diese in Zukunft nicht mehr betreten können; zumindest besteht diese Gefahr.
Ja, zu fragen ist doch: Wer baute letztlich diese Schlösser, Burgen und Gärten? Wer erhielt sie? Wer finanzierte sie? In den letzten Jahren, zumindest in den letzten 50, 60 Jahren, waren es im Wesentlichen Steuermittel, die dort hineingeflossen sind. Diese Schlösser, Burgen und Gärten gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Und wir wollen, dass dies so bleibt.
Anstatt über die Privatisierung, die Umwandlung in eine GmbH nachzudenken, sollte die Staatsregierung darüber nachdenken, ob der Direktor seinen Aufgaben noch gerecht wird. Sie sollte darüber nachdenken, ob die Zuständigkeit des Finanzministeriums gerechtfertigt ist. Ich glaube, dass der Erhalt der sächsischen Schlösser, Burgen und Gärten in einem Staatsbetrieb preiswerter und dem Kulturgut angemessen ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Prof. Unland, ich möchte Ihnen auch im Namen unserer Fraktion eine glückliche Hand bei der Führung Ihres Amtes wünschen; Ihnen wünschen, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen werden. Ich hoffe, dass Sie das sächsische Finanzministerium auch mit einer eigenen Handschrift führen werden.
Herr Patt, Worte sind manchmal verräterisch. Sie sagten in Ihrem Redebeitrag, dass es zunächst um eine Überführung in eine GmbH gehen wird. Nun frage ich Sie, was Sie mit „zunächst“ meinen. Was sind denn die nächsten Schritte? Unsere Erfahrungen in den letzten Jahren in Sachsen als auch in Deutschland sind, dass der formellen Privatisierung irgendwann sehr oft die richtige folgte. Demzufolge können Sie natürlich sagen, wir wollten die Öffentlichkeit irreführen. Die Geschichte der letzten Jahre
hat gezeigt, dass oftmals ganz andere Dinge abgelaufen sind – die wir zumeist vorausgesagt haben.
Natürlich können Sie auf die Wirtschaftlichkeit von Königstein verweisen. Die Antwort auf die Kleine Anfrage, die von der Sächsischen Staatsregierung, vom Finanzministerium beantwortet wurde, macht es offenbar: Die Wirtschaftlichkeit der privatisierten Schlösser ist seit dem Zeitpunkt, als sie privatisiert waren, nicht gestiegen. Es hat also in diesen Bereichen keinen Vorteil gebracht. Demzufolge wäre es an Ihnen, Herr Prof. Unland, zu beweisen, dass es bei den restlichen Burgen, Schlössern und Gärten zu einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit kommt. Dieser Beweis steht zumindest noch offen.
Sicherlich können Sie behaupten, Herr Pecher, es sei eine Geisterdebatte; aber eine Geisterdebatte ist es doch nur, wenn man nicht zur Kenntnis nimmt, was die Staatsregierung selbst ausgeführt hat. Ich verweise auf meine Kleine Anfrage, beantwortet am 9. Juni vom jetzigen Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, von Herrn Flath, in der es um das Thema des Gutachtens Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Privatisierung des Staatsbetriebes Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten ging. Es wurden drei Empfehlungen getroffen – ich zitiere –: Reorganisation, Aufbauorganisation und Neugestaltung Vergütungsregelungen, Anpassung der Personalausstattung, Umsetzung geplant bis – dazu führt die Staatsregierung aus: „Die Willensbildung dazu ist in der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen.“ Zweite Empfehlung: Restrukturierung des Rechnungswesens, Umsetzung bis zum 1. Januar 2009. Drittens: Privatisierung des Staatsbetriebes, Umsetzung geplant bis 1. Januar 2009.
Wir haben vorhin festgestellt, dass in den letzten Jahren 337 Millionen Euro in diesen Bereich investiert worden sind, dass es jährliche Zuschüsse von circa 18 Millionen Euro gibt. Unsere Fraktion ist der Meinung, solch eine Entscheidung hätten wir hier im Parlament oder zumindest im Haushaltsausschuss treffen müssen. Hätten wir die Debatte heute nicht auf die Tagesordnung gesetzt, wäre es im kalten Handstreich hintenherum passiert, und Sie hätten das Parlament hinterher, nach einer Kabinettsentscheidung, informiert.
Genau dies wollen wir nicht. Wir sind der Meinung, eine solche Entscheidung gehört ins Parlament, gehört beratend in den zuständigen Ausschuss. Ich frage Sie, Herr Pecher und Herr Patt, ob Ihnen denn das Gutachten der Staatsregierung vorliegt.
Ja.
Ja, Herr Pecher, ich will es Ihnen erklären: Wir haben uns informiert. Uns liegen einzelne Untersuchungen dazu vor.
Ja. Wir haben die Ergebnisse abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir diese Form der Privatisierung ablehnen.
Wer sich das Gutachten genauer ansieht, wird feststellen, dass dort Mehrausgaben aufgeführt sind – ich habe sie schon genannt –: für die Umsatzsteuer, im Bereich der Versicherungen, im ITBereich, und natürlich braucht eine entsprechende GmbH auch Eigenkapital.
Aber wo können Sie dann in diesem Bereich Einsparungen vornehmen? Ja, Herr Patt, Sie können behaupten, dass tarifvertragliche Regelungen beibehalten werden sollen. Aber klar ist doch auch, dass der bisherige Tarifvertrag eben nicht weiter gelten soll. Wenn Sie Gelder einsparen wollen – in welchen Bereichen wollen Sie es tun, wenn der Freistaat Sachsen die Zuschüsse konstant halten will? Im Bereich der Unterhaltung? Im Bereich der Investitionen?
Inwieweit wurden denn die Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt? Ich zitiere drei Empfehlungen:
„Die Feststellungen des SRH“, so antwortet das Finanzministerium auf den Rechnungshofbericht, „hinsichtlich einer verlässlichen Bemessungsgrundlage für den Personalbedarf im Bereich Gärten, zu Verstößen gegen geltende Arbeitszeitregelungen und der Bezahlung von Überstunden“ – nicht des Personals, sondern der Schlossleiter – „trägt das Finanzministerium mit.“
Zweite Folgerung: „Es ist nicht hinzunehmen, dass sich leitendes Personal Überstunden selbst genehmigt und
deren Bezahlung veranlasst.“ Die entsprechenden Beträge mussten übrigens nicht zurückgezahlt werden, weil Verfristung eingetreten war.
Dritte Empfehlung: Die Personalwirtschaft des Staatsbetriebes – nicht einer GmbH – muss grundlegend verbessert werden. Die Prüfung dazu liegt bis heute nicht vor.
Ich möchte einen anderen Vergleich ziehen. Es gibt den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Auch dort wurde die Privatisierung geprüft. Die Staatsregierung hat die Privatisierung, also die Überführung in eine GmbH, abgelehnt – aus einem einzigen Grund: weil sie dann nicht mehr die Steuerungsfunktion hat. Das heißt, in dem einen Bereich macht man es, in dem anderen lehnt man es ab, weil man damit die Steuerungsfunktion aufgibt. Dann können wir sagen: Lassen wir es doch auch im Bereich der Burgen, Schlösser und Gärten so, wie es ist! Wir glauben, es ist besser, dass dies ein Staatsbetrieb bleibt. Es ist besser für die Schlösser, Burgen und Gärten, besser für den Freistaat, besser für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch besser für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe hiermit den Bericht des Berichterstatters zum Beratungsverfahren. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 5. März 2008 an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien sowie den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf stand im Medienausschuss zu einer öffentlichen Anhörung, die am 8. Mai 2008 stattfand.
Vor der abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss am 2. Juni 2008 gingen verschiedene Änderungsanträge ein, darunter Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie ein gemeinsamer Änderungsantrag der Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, Torsten Herbst, FDP, und Heiko Hilker, Linksfraktion.
In der abschließenden Beratung im Ausschuss erklärte der Sprecher der Linksfraktion, dass die Linksfraktion den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowohl aus inhaltlichen als auch aus formalen Gründen ablehne. Mit der Kommission für Zulassung und Aufsicht, ZAK, werde eine zusätzliche ineffektive, bürokratische Verwaltung geschaffen. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, KEK, habe in der Vergangenheit die gleichen Aufgaben mit höherer Effizienz wahrgenommen. Der vorliegende Rundfunkstaatsvertrag diene im Wesentlichen dazu, die kommerziellen Medienunternehmen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zu stärken und die dortige Standortpolitik zu fördern. Die sich in der ARD anstauenden Probleme, zum Beispiel bei den Gebühreneinnahmen und den Gebührenausfällen durch die Gebührenbefreiung, würden mit dem Staatsvertrag nicht gelöst.
Der Sprecher der CDU-Fraktion verwies darauf, dass eine Beteiligung der Parlamente an der Ausarbeitung des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufgrund der noch bestehenden Rechtslage nicht möglich gewesen sei.
Daraufhin erwiderte der Sprecher der Linksfraktion, dass es aus Sicht der Linksfraktion gerechtfertigt wäre, wenn der Landtag, der ja den Staatsvertrag zu beschließen habe, trotzdem auch in die Beschlussfassung zur Vorbereitung des Staatsvertrages einbezogen würde.
Der Sprecher der GRÜNE-Fraktion erklärte, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehne, da die neue Form der Medienaufsicht befürchten lasse, dass Standort- und Regionalinteressen stärker als bisher zum Tragen kämen. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Struktur der KEK, welche in der Vergangenheit sehr erfolgreich gearbeitet habe, verändert werden müsse. So habe die KEK aus guten sachlichen und fachlichen Gründen die Fusion von Springer und Pro7/Sat1 untersagt, was eine aus medienkonzentrationsrechtlichen Gründen sehr wichtige Entscheidung gewesen sei.
Damals hätten einige Vertreter von Landesmedienanstalten gezeigt, dass mit ihrer Beteiligung diese Entscheidung gegebenenfalls anders getroffen worden wäre. Die GRÜNE-Fraktion würdige die Fortschritte, die hinsichtlich des Datenschutzes mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erreicht worden seien, allerdings gebe es weiterhin erhebliche Defizite im Bereich des Datenschutzes. So dürfe die GEZ auch weiterhin Anschriften von Bürgerinnen und Bürgern bei Adressagenturen einkaufen.
CDU und SPD stimmten in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zu, die Oppositionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sicher, Herr Hähle, ist Ihnen unbenommen zu behaupten, dass unser Entschließungsantrag zum falschen Gegenstand, zum falschen Inhalt und zur falschen Zeit gestellt ist.
Allerdings stelle ich fest, dass dieses Problem mit dem Hotelgewerbe schon eine ganze Zeit besteht. Wenn dort ein Problem ist, dann kann man es mit jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag ändern, so man dies will.
Natürlich kann man sagen, man kann es nicht mit dem Zehnten machen, weil der jetzt schon durch ist. Man kann es nicht mit dem Elften machen, weil er letzte Woche von den Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde, ohne mit den Landtagen darüber gesprochen zu haben. Man kann es nicht mit dem Zwölften machen, weil die Ministerpräsidenten nicht planen, es dann zu tun.
Wir aber sagen, es ist an der Zeit und es muss jetzt gehandelt werden. Man kann es mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag regeln, wenn man es denn will.
Sie behaupten, dass es um den falschen Inhalt geht, und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Gebührengerechtigkeit. Sie sagen, für jedes Gerät müsse gezahlt werden. Aber, Herr Hähle, Sie selbst zahlen doch auch
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den Rundfunkänderungsstaatsverträgen geht es derzeit Schlag auf Schlag. Während der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gerade im Medienausschuss in der Anhörung war, bereiten die Ministerpräsidenten gerade den 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, der sich mit den Rundfunkgebühren beschäftigen und am 12. Juni von den Ministerpräsidenten unterschrieben werden soll. Gleichzeitig soll bereits der 12. erarbeitet werden, in dem es um eine Umsetzung des EUBeihilfekompromisses zu ARD und ZDF geht und der bis Ende nächsten Jahres de facto verabschiedet sein muss. Damit wird deutlich, dass es im Medienbereich drei wesentliche Probleme gibt:
Zum Ersten gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Wir haben Rundfunkänderungsstaatsverträge, das heißt, Änderungen kann man nur vornehmen, wenn alle 16 Bundesländer diesen zustimmen. Das bedeutet, Länder, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Bayern, die beispielsweise medienpolitische Standortinteressen verfolgen, können Entwicklungen behindern.
Zum Zweiten müssen wir feststellen, dass die Landtage zumeist erst informiert werden, nachdem die Ministerpräsidenten die Staatsverträge verabschiedet haben, sodass sie kaum Einfluss auf die Verhandlungen nehmen können. Ich gehe auch davon aus, dass Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, bisher Ihrer Regierung kaum Aufträge für die Verhandlungen erteilt haben.
Zum Dritten müssen wir feststellen, dass wir seit nunmehr fast 20 Jahren einen alten Staatsvertrag immer wieder verändern. Im Jahre 1991 wurde erstmals ein Rundfunkstaatsvertrag für das vereinte Deutschland verabschiedet. Seitdem gibt es immer wieder Rundfunkänderungsstaatsverträge. Mittlerweile – darauf habe ich bereits hingewiesen – wird der 12. erarbeitet.
Doch wer sich erinnert: Wie viele Fernsehkanäle gab es vor 20 Jahren? Wie weit war damals das Internet? Wie viele Radioprogramme und wie viele weitere digitale Angebote gab es? Daraus wird deutlich: Wir leben nicht mehr im analogen Zeitalter wie Anfang der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts, sondern wir leben in einem digitalen Zeitalter. Demzufolge brauchen wir natürlich ganz andere gesetzliche – also staatsvertragliche – Regelungen. Wer sich tiefer mit der Problematik beschäftigt, wird feststellen, dass die Digitalisierung nicht nur Auswirkungen auf die Medienlandschaft und -produktion hat, sondern natürlich auch auf die Nutzungsmuster. Es gibt immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche und jüngere Bürgerinnen und Bürger, die vor allen Dingen das Internet nutzen. Für viele von ihnen dient das Internet mittlerweile der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung. Es gibt nicht nur mehr Medienkonzerne, sondern auch global agierende Medienkonzerne.
Weiterhin können wir feststellen, dass branchenfremde Konzerne – Rüstungskonzerne, Finanzinvestoren – in diese Bereiche einsteigen. Sie haben natürlich nicht das Interesse, Rundfunk so zu betreiben, wie wir es uns vorstellen, wie es das Grundgesetz vorgibt und wie es das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat. Der Rundfunk hat eine dienende Freiheit, und zwar soll er der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung dienen. Wir müssen feststellen, dass die kommerziellen Anbieter, in letzter Zeit aber auch sehr stark die öffentlich-rechtlichen Anbieter diesem Auftrag immer weniger gerecht werden.
Drei kurze Verweise in diesem Zusammenhang auf den Mitteldeutschen Rundfunk, der immerhin 650 Millionen Euro an Gebühreneinnahmen hat. Wie kann es sein, dass „Fakt“, das Politmagazin des Mitteldeutschen Rundfunks, bundesweit die geringste Einschaltquote und im Vergleich mit anderen Politmagazinen sinkende Quoten hat?
Wie kann es sein, dass kaum Tagesthemen-Kommentare vom MDR bei den „Tagesthemen“ vorkommen, und wenn, dann meist in den Ferienzeiten, sprich in den Sommer- oder Wintermonaten? Wie kann es sein, dass erstmalig nach 17 Jahren der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks Gelder für investigativen Journalismus, wohlgemerkt ab dem Jahre 2009, einstellen will? Dies macht deutlich, welche journalistischen Einstellungen dort vorgeherrscht haben.
Aber mir geht es hier und heute nicht um den Mitteldeutschen Rundfunk; und ich weiß, dass dieser nicht über einen Rundfunkstaatsvertrag zu reformieren ist, sondern dass sich dafür die politischen Mehrheiten verändern müssen.
Nein, Ziel des Antrags ist es, die Fragen der Medienpolitik zu thematisieren, Vorschläge zu machen, was sich im Medienbereich ändern muss, und Wege aufzuzeigen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland und international zukunftsfest gemacht werden kann.
Dazu haben wir konkrete Vorschläge unterbreitet. Dass es so viele geworden sind, liegt an dem Einstimmigkeitsprinzip der Ministerpräsidenten und daran, dass in den letzten Jahren viele Probleme, die entstanden sind, auch durch Rundfunkstaatsvertragsänderungen nicht gelöst worden sind. Einige davon möchte ich ansprechen.
Wenn Sie sich die Befreiungsregelungen ansehen, werden Sie feststellen, dass derjenige, der Hartz IV bekommt – also 347 Euro –, von Rundfunkgebühren befreit ist. Derjenige, der nur etwas mehr dazuverdient – also bei circa 348 oder 350 Euro liegt –, muss die volle Rundfunkgebühr bezahlen. Das heißt, er zahlt 17,03 Euro zusätzlich. Er unterschreitet genau den festgestellten Bedarf. Seit Jahren machen wir darauf aufmerksam, dass es hierbei zu Veränderungen kommen muss. Seit Jahren machen wir deutlich, dass es unsinnig ist, eine Zweitgerätegebühr zu erheben. Wieso muss man für seinen Fernseher oder sein Radio im Garten zusätzlich bezahlen? Man kann als Mensch nur einmal an einer Stelle sein. Das heißt, ein Bürger, ein Rundfunkgebührenzahler, zahlt nur einmal eine Gebühr.
Dasselbe gilt für Selbstständige, für Unternehmer, die nur sich selbst beschäftigen. Wieso müssen sie im Auto, wenn sie es dienstlich nutzen, zusätzlich die Radiogebühr bezahlen? Sie haben doch schon für das Radio zu Hause bezahlt.
Große Probleme gibt es beim Datenschutz. Die Fragen von Hartz IV hatte ich schon angesprochen. Die GEZ ist zur größten Datensammelbehörde Deutschlands geworden. Der Datenschutzbeauftragte des Sächsischen Landtags hat in einem aktuell vorgelegten Gutachten genau darauf aufmerksam gemacht, dass die Datenschutzbeauf
tragten aller Länder Veränderungsbedarf sehen. Die Daten sind so nicht weiter bei der GEZ zu erheben.
Unsinnig ist aus unserer Sicht auch die sogenannte Online-Begrenzung. Ja, die Politik kann die Rundfunkgebühr festlegen. Wir legen sie meinetwegen mit 17,03 Euro pro Monat fest. Aber warum müssen wir die Grenze für die Online-Ausgaben festlegen? Derzeit liegt sie bei 0,75 %. Stellen Sie sich doch bitte einmal vor, das Parlament würde die Grenze der Online-Ausgaben für die Staatsregierung festlegen oder ein Stadtrat für das jeweilige kommunale Energieunternehmen. Wenn Sie sich mit der Thematik tiefer beschäftigen, werden Sie feststellen: Je mehr Menschen das Internet nutzen und je mehr auf das Angebot zugreifen, desto teurer werden die Kosten, da sie die Online-Verbreitungskosten zu zahlen haben. Deshalb sagen wir, der öffentlich-rechtliche Rundfunk – so hat es die Politik beschlossen – darf im Internet tätig sein. Wenn er dort seine Angebote ausbauen will, dann soll er doch an anderer Stelle kürzen. Aber um die OnlineKosten und wie viel er in diesem Bereich ausgibt, möchte ich mich nicht kümmern.
Oftmals wird auch der Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten angesprochen. Als einfaches Beispiel sei genannt: Alle neun ARD-Anstalten beantragen ein Projekt, zum Beispiel im Online-Bereich, und wollen dafür 10 Millionen Euro haben. Gehen wir einmal davon aus, dass die Kommission zur Ermittlung der Finanzen diesen Bedarf anerkennt, dann müsste jede dieser neun Rundfunkanstalten jeweils 10 Millionen Euro bekommen. Dem ist aber nicht so. Der Westdeutsche Rundfunk bekommt 20 Millionen Euro, der MDR 9 Millionen Euro und der RBB 6 Millionen Euro. Das zeigt, dass die interne Finanzierung in der ARD nicht gerecht ist. Das heißt, wir müssen an diesen Finanzausgleich herangehen. Das genau ist Aufgabe der Politik, denn die Höhe des Finanzausgleichs ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag immer wieder durch die Ministerpräsidenten festgeschrieben worden.
Uns geht es nicht nur um solche Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, sondern auch darum, Einsparungspotenzial zu erheben. Warum müssen die Mittel für die Landesmedienanstalten wieder erhöht werden? Im Jahr 2005 hieß es noch vonseiten der Ministerpräsidenten, dass die Rundfunkgebühren nicht zugunsten der Landesmedienanstalten erhöht werden sollen. Dies hatte die Kommission zur Ermittlung der Finanzen berücksichtigt und war davon ausgegangen, dass es auch ab dem Jahr 2009 nicht mehr Mittel für die Landesmedienanstalten, die die kommerziellen Sender beaufsichtigen sollen, geben soll. Doch dann intervenierten die Ministerpräsidenten und sagten: Nein, die Landesmedienanstalten brauchen mehr Geld. Das macht für jeden Gebührenzahler 2 Cent aus. Doch wir fragen uns: Wofür sollen diese 10 Millionen Euro zusätzlich ausgegeben werden?
Wir sind dafür, dass darüber nachgedacht wird, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk digital und verschlüsselt ausgestrahlt wird. Wenn 98 % Rundfunkgebühren bezah
len und sie einen entsprechenden Decodierschlüssel erhalten, können wir uns die GEZ sparen. Aber darum geht es uns nicht vordergründig. Nein, wir können uns Rechtekosten sparen. Bisher ist es so, dass ARD und ZDF die Rechte nicht nur für den bundesdeutschen Markt kaufen, sondern auch für den deutschsprachigen Markt. Dazu gehören auch die Schweiz und Österreich. Damit steigen die Rechte um Hunderte Millionen Euro. Das heißt, durch eine einfache Maßnahme könnte man dort Geld sparen. Dieser Ansatz ist in Europa nicht einmalig. Die öffentlich-rechtlichen Sender in Österreich und in der Schweiz machen es heute so, weil sie es sich sonst gar nicht leisten könnten.
Ja, es muss darüber nachgedacht werden, ob für Sport so viel bezahlt werden muss. Demnächst beginnt die Fußball-Europameisterschaft. Wer sich mit dem Verhandlungspoker, der vor zwei Jahren stattfand, beschäftigt hat, konnte Folgendes feststellen: Alle sprachen davon, dass die Fußball-Europameisterschaft nicht mehr als 90 Millionen Euro kosten darf und dass kein privater Sender mehr als 90 Millionen Euro refinanzieren kann. Doch was kam zum Schluss heraus? 115 Millionen Euro. Damit wird die Fußball-Europameisterschaft teuerer als die FußballWeltmeisterschaft. Es war ein einfaches Zugeständnis vonseiten der Intendanten von ARD und ZDF. Wohlgemerkt, sie haben dort mit den Gebührengeldern spekuliert und sich vorfristig die Rechte geholt.
Schauen wir 20 Jahre zurück. Vor 20 Jahren haben drei Jahre Bundesliga 67 Millionen DM gekostet. Derzeit diskutieren wir über 500 Millionen Euro, die die Bundesliga erlösen will. ARD und ZDF sollen einen großen Teil dieser Kosten übernehmen. Ich denke, man kann auch mal auf die Bundesliga verzichten, zumal wenn man sieht, dass die Zahl derjenigen, die die Bundesliga sehen, immer mehr abnimmt. Derzeit sind es 5,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Es gibt 80 Millionen Deutsche, 40 Millionen Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. Ich denke, wenn sich die Öffentlich-Rechtlichen beschränken würden, würden vielleicht auch diejenigen, die mit den Rechten handeln, darüber nachdenken und doch lieber auf die Bundesliga-Berichterstattung bei den ÖffentlichRechtlichen zurückkommen, weil die Kommerziellen die Übertragung im Wesentlichen in die Nachtschiene verschieben wollen, um es dann im Pay-TV zu zeigen.
Zu fragen ist auch: Warum müssen so viele Moderatoren so hohe Gehälter bekommen? Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass einzelne Moderatoren zwischen 15 000 und 20 000 Euro pro Sendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekommen. Ich sage Ihnen, viele von ihnen hätten gar keine Chance, im kommerziellen Rundfunk unterzukommen. Dort gibt es Sparpotenziale.
Das sind einzelne Vorschläge, die wir immer wieder dargestellt haben. Wir sind der Meinung, die KEF sollte diese Vorschläge zumindest prüfen. Wenn Sie sich unseren Antrag genau ansehen, dann finden Sie auch, dass es bei uns Mehrausgaben gibt. Wir sind schon der Meinung,
dass mehr Geld für Deutschlandradio zur Verfügung gestellt werden müsste.