Hans-Josef Bracht
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute hat das Parlament darüber zu entscheiden, ob es der Landesregierung in der Hauptsache und dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilt.
Die vorbereitenden Beratungen hierzu in der Rechnungsprüfungskommission und im Haushalts- und Finanzausschuss fanden gemäß unserer Geschäftsordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Deswegen ist es wichtig, in der Öffentlichkeit des Plenums über das zu berichten, was wir an Feststellungen und Empfehlungen beschlossen haben.
Bei der Entlastung geht es um die Frage, ob die Landesregierung ihrer Haushaltsverantwortung gerecht geworden ist und ob sie tatsächlich nach Maßgabe der parlamentarischen Vorgaben gewirtschaftet hat. Hierfür muss sich die Regierung im und gegenüber dem Parlament, politisch wie rechtlich, verantworten.
Hier geht es um die parlamentarische Regierungskontrolle. Obwohl diese Kontrolle eine originär parlamentarische ist, könnten wir sie ohne den Rechnungshof nicht ausüben. Bei der Entlastung ist er unser Verbündeter, nicht nur fachlicher Begleiter, sondern vor allem auch Vorbereiter unserer Beratungen; denn bevor wir mit unserem Verfahren beginnen, hat der Rechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung bereits intensiv geprüft und in einem Bericht – diesmal umfasst er 144 Seiten – all das zusammengetragen, was er bei seinen Prüfungen an positiven wie negativen Ergebnissen zutage gefördert hat.
Meine Damen und Herren, so weit der bekannte formale Rahmen – ein Rahmen, der auch für das diesjährige Entlastungsverfahren sicher nicht neu ist. Neu ist aber, dass sich die dem Parlament vorliegende Beschlussempfehlung in zwei Punkten erstmals in dieser Wahlperiode nur auf die Stimmen der regierungstragenden SPD-Fraktion stützen kann.
Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP haben geschlossen nicht nur gegen die Feststellungen des Haushalts- und Finanzausschusses votiert, sondern der Landesregierung auch die Entlastung verweigert, und zwar aus Gründen, die in der Aussprache sicher noch erläutert werden.
Die Entlastung ist diesmal, was die Empfehlung betrifft, kein gewöhnlicher Routinevorgang. Sie sollte es schon angesichts des Zahlenwerks auch nicht sein.
Es geht um die bereinigten Gesamtausgaben, die sich im Haushaltsjahr 2008 auf 12,6 Milliarden Euro beliefen und damit gegenüber dem Vorjahr um 5,7 % erhöht haben.
Es geht um eine Nettokreditaufnahme zum Haushaltsausgleich von knapp 1 Milliarde Euro.
Es geht um einen Gesamtschuldenstand von 28,7 Milliarden Euro Ende 2008.
Nicht zuletzt geht es um eine Standortbestimmung in der Haushaltspolitik. Bei der Entlastung beginnt sie immer mit einem Rückblick, hier auf das Jahr 2008.
In den Feststellungen des Rechnungshofs wird wie bereits in den Vorjahren auf die dramatische Finanz- und Verschuldungssituation des Landes hingewiesen.
Die Gründe hierfür liegen nun keinesfalls in einer enttäuschenden wirtschaftlichen Entwicklung; denn mit knapp 9,2 Milliarden Euro erzielte das Land im Jahr 2008 seine bisher höchsten Steuereinnahmen. Dennoch wurden allein zum Ausgleich des Kernhaushalts neue Schulden in Höhe von fast 1 Milliarde Euro aufgenommen.
Selbst wenn die Gründe hierfür, wie die Landesregierung meint, auf der Einnahmenseite liegen und wesentlich durch Steueränderungen bedingt sein sollten, belegen die Feststellungen des Rechnungshofs, dass es viele andere und vor allem ganz erheblich hausgemachte Ursachen für diese Fehlentwicklungen gibt.
Lassen Sie mich kurz einige wenige nennen:
An erster Stelle sind es die zu hohen Zins- und Personalausgaben.
Herr Ministerpräsident, Sie sollten gefälligst zuhören.
Genau das tue ich.
Herr Ministerpräsident, ich gebe den Bericht der Rechnungsprüfungskommission ab.
Allein die Zinsausgaben – Herr Ministerpräsident, Sie sollten gefälligst zuhören – für den Schuldendienst beliefen sich – – –
Genau das tue ich.
Herr Ministerpräsident, ich gebe den Bericht der Rechnungsprüfungskommission ab, und fertig. Hören Sie zu.
An erster Stelle sind die Ursachen hierfür – das hat der Rechnungshof so festgestellt – die zu hohen Zins- und Personalausgaben:
Allein die Zinsausgaben für den Schuldendienst beliefen sich im Jahr 2008 auf mehr als 1,2 Milliarden Euro.
Auf die Personalausgaben entfielen im Jahr 2008 fast 4,8 Milliarden Euro. Das sind 48,5 % der Einnahmen des Landes.
Auch die Kreditfinanzierungsquote ist deutlich zu hoch. Sie lag 2008 bei 7,9 %. Zum Vergleich: Das ist das Fünffache der durchschnittlichen Kreditfinanzierungsquote aller Flächenländer, die sich anders als in RheinlandPfalz eben nur auf 1,6 % belief.
Dass hier ganz massiver Handlungsdruck besteht, ist nun gewiss keine neue Erkenntnis, nein, es ist die fast schon gebetsmühlenartige Wiederholung dessen, was der Landtag in den vergangenen Jahren seinen Beschlüssen als Forderung stets zugrunde gelegt hat. Der Landtag hat diese Beschlüsse gefasst. Lesen Sie sie nach. Sie werden es sehen. Trotzdem ist nichts passiert.
Dennoch müssen wir feststellen, dass es bisher nicht gelungen ist, die Schuldenspirale aufzuhalten.
Die Hoffnung liegt – darin ist sich die Kommission einig – ganz auf unserer neuen Schuldenbremse. Aber der enorme Schuldenstand und die weit über dem Durchschnitt liegende Kreditfinanzierungsquote werden nicht leichter machen, was auch so schon schwierig genug ist.
Nach allem, was wir derzeit – trotz der noch ausstehenden Definition des strukturellen Defizits – wissen, beträgt der Gesamtkonsolidierungsbedarf im strukturellen Bereich bis zum Jahr 2020 irgendwo um 1,6 Milliarden Euro, dem wir – einen kontinuierlichen Abbau vorausgesetzt – mit jährlich jeweils zusätzlich zu erbringenden Sparbeträgen, zu denen Beschlüsse vorausgehen müssen, von voraussichtlich 160 Millionen Euro Rechnung tragen müssten. Das ist der voraussichtliche Handlungsbedarf, um die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllen zu können.
Meine Damen und Herren, ich werde im Folgenden nicht auf sämtliche Einzelheiten aus der Beschlussvorlage eingehen – die können Sie nachlesen; sie liegt Ihnen schriftlich vor –, sondern möchte nur über einige Einzelfälle berichten, vor allem solche, die aus Sicht der Kommission besondere Aufmerksamkeit verdient haben.
Eins möchte ich aber vorausschicken. Es ist richtig, dass es uns diesmal nicht gelungen ist, über alle Bereiche
Einvernehmen herzustellen. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir in der Kommission vielfach sachgerechte Antworten und Positionen formuliert haben, die in einer Vielzahl von Fällen – so hoffe ich – dazu führen werden, dass Organisationsstrukturen verbessert, Konzepte überprüft sowie Verfahren gestrafft und effizienter gestaltet werden können.
Vor allem zwei Punkte aber – aus Sicht der Opposition waren es gravierende Punkte – blieben im Streit.
Der erste betrifft die Frage, wie Überschüsse nach der Landeshaushaltsordnung künftig klarer definiert werden können. Was erst einmal harmlos klingt, kann zu einem richtigen Problem werden, auch für das Budgetrecht dieses Hauses.
Es geht um die Frage der Wirtschaftlichkeit, ob sie gewahrt ist, wenn Überschüsse – statt sie zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Tilgung von Schulden zu verwenden – in eine Art Spardose gesteckt werden. Die Spardose heißt Konjunkturausgleichsrücklage, klingt also nach Vorsorge. Aber – in der Kommission haben wir uns das gefragt – ist die beste und wirtschaftlichste Vorsorge nicht erst einmal die Tilgung vorhandener Schulden, bevor man 177 Millionen Euro sozusagen auf das Sparbuch legt?
Wir haben das sehr kontrovers diskutiert, auch schon im letzten Jahr. Deswegen hatten wir – damals allerdings noch einvernehmlich – an die Landesregierung appelliert, hier doch bitte für einen klaren und eindeutigen Rechtsrahmen zu sorgen. Dieser aber lässt bis heute auf sich warten.
Begründung des Finanzministeriums: Die Überschussproblematik müsse angesichts der Schuldenbremse in einem neuen Kontext beurteilt werden. –
Fakt ist, die Problematik kreditfinanzierter Rücklagen wartet damit immer noch auf eine angemessene Lösung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der zweite Punkt betrifft mit den Grundbuchämtern den Geschäftsbereich des Justizministeriums.
Hier geht es um mindestens 55 Vollzeitkräfte, die – so die Ansicht des Rechnungshofs – nach Einführung des elektronischen Grundbuchs abgebaut, zumindest aber in andere Bereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit verlagert werden könnten, wogegen nichts spricht, wenn dieser Bedarf begründet ist.
Wir reden hier über Personalkosten in einer Dimension von 3,6 Millionen Euro jährlich.
Position des Justizministeriums: Die Personalbedarfsberechnung des Rechnungshofs sei nicht valide. Stattdessen beruft sich das Justizministerium auf ein anderes bundeseinheitliches Berechnungssystem und will erst einmal prüfen und auswerten, was bei den ordentlichen Gerichten an Personal genau gebraucht wird. Daran hat sich die Kommission im Prinzip auch nicht gestört. –
Weil dann aber gesagt wurde, die Frage der Personalverteilung könne angeblich erst im Laufe des nächsten Jahres beantwortet werden, hat die Opposition hier den Konsens aufgekündigt.
Bei Personalüberhängen, die so eindeutig wie hier sind, sollten – so das Votum der Opposition – doch nicht erst langwierige Untersuchungen abgewartet werden, nein, es sollte sofort gehandelt werden.
Das ist ein deutlicher Kritikpunkt zumindest der Opposition, weil der Eindruck entstanden ist, dass wirtschaftliches und sparsames Handeln in Zeiten erdrückender Schulden und Schuldenbremsen einfach vertagt werden könnte.
Es gibt weitere Beispiele, etwa – – –
Ich rede für die Kommission.
Bitte hören Sie zu.
Ich fahre fort mit meiner Berichterstattung. Ich glaube, dass diese Berichterstattung so, wie ich sie hier vortrage, objektiv ist.
Es gibt weitere Beispiele, bei denen der Rechnungshof im Personalbereich Überbesetzungen festgestellt hat, etwa
bei der Zentralstelle für Forstverwaltung: Hier könnten mittelfristig 20 besetzte Stellen mit Personalkosten von 1,5 Millionen Euro jährlich eingespart werden,
bei den Finanzämtern könnten 18 Vollzeitkräfte effizienter eingesetzt werden und
wenn die Fortbildung von Lehrkräften nicht während der Unterrichtszeiten, sondern überwiegend am Nachmittag oder in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden würde, entstünde kein Vertretungsbedarf von umgerechnet immerhin 235 Kräften.
Meine Damen und Herren, all dies sind Beispiele dafür, nicht nur dass, sondern auch wo Einsparpotenziale bestehen und wie Ressourcen wirtschaftlicher eingesetzt werden können.
Noch ein kurzes Wort zu den Kommunalfinanzen. Der Kommunalbericht 2010 ist eindeutig. Die Entwicklung der Kommunalfinanzen ist prekär. Vor allem hat die
Verschuldung aus Kassenkrediten inzwischen ein Ausmaß angenommen, für das die Formulierung „besorgniserregend“ wohl noch viel zu schwach ist.
Ein weiterer „alter Bekannter“ aus unseren Beratungen ist der Pensionsfonds und mit ihm die Frage, über die wir eigentlich bei jeder Entlastung streiten, nämlich ob die Zuführungen an ihn als Investitionen gewertet werden können.
Ohne auf den Dissens noch einmal näher eingehen zu wollen, möchte ich nur feststellen, dass die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze um mehr als 240 Millionen Euro überschritten worden wäre, wenn die Zuführungen nicht zu den Investitionsausgaben gerechnet würden.
Meine Damen und Herren, zum Schluss meines Berichts möchte ich allen Beteiligten für ihre Unterstützung danken, allen voran dem Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Behnke, und seinen Mitarbeitern, der Landtagsverwaltung und natürlich auch den Ressorts der Landesregierung.
Dank gebührt auch meinen Kolleginnen und Kollegen für die Kooperation und die Diskussion, die, wenn auch nicht in jedem Fall, so doch überwiegend zu einvernehmlichen Beschlüssen geführt haben.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Beratungen haben wir in einer Beschlussempfehlung zusammengefasst. Diese liegt Ihnen als Beschlussempfehlung der Mehrheit des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 15/3706 vor.
So weit mein Bericht. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Die CDU-Fraktion beantragt getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Schneiders kann im Moment leider nicht hier sein.
Deshalb übernehme ich die Berichterstattung.
Durch Beschluss des Landtags vom 7. Oktober 2010 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 11. November 2010 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Wegen der kurzfristig erfolgten Veränderung des Ablaufs der Plenumstagesordnung kann Herr Abgeordneter Seekatz im Moment die Berichterstattung nicht vornehmen. Ich übernehme das.
Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2010 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 6. Mai 2010, in seiner 37. Sitzung am 29. Juni 2010 und in seiner 38. Sitzung am 26. August 2010 beraten. In seiner 37. Sitzung am 29. Juni 2010 hat der Innenausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 30. September 2010 beraten, und der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 30. September 2010 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf sollte angenommen werden.
Herr Minister, ist es üblich, dass die Landesregierung Bewilligungsbescheide erst im Laufe oder nach der Fertigstellung von Baumaßnahmen ausspricht?
Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, dass häufiger die Bewilligungsbescheide erst im Laufe oder nach Abschluss von Maßnahmen ausgestellt werden. Andererseits sagen die Haushaltsvorschriften, dass eine Maßnahme ausfinanziert und sichergestellt sein muss, damit auch insgesamt investiert werden kann. Für mich stellt sich die Frage: Wie haben Sie sichergestellt, dass diese spezielle Maßnahme ausfinanziert war? Auf welcher Rechtsgrundlage konnten die Bauträger beginnen?
Zum Thema „Finanzausstattung der Länder RheinlandPfalz und Hessen“ fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hoch sind die Steuereinnahmen je Einwohner der Länderhaushalte von Rheinland-Pfalz und Hessen vor Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren 2008, 2009, 2010?
2. Wie hoch sind die Steuereinnahmen je Einwohner der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen nach Län
derfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren 2008, 2009, 2010?
3. Wie hoch ist die Nettoneuverschuldung je Einwohner der Länder Rheinland-Pfalz und – nach Kenntnis der Landesregierung – Hessen in den Jahren 2008, 2009, 2010 incl. der Kreditaufnahme der Landesbetriebe?
4. Sieht die Landesregierung vor diesem Hintergrund einen im Vergleich der Bundesländer ausreichenden finanziellen Handlungsspielraum, um bis 2020 auf eine Neuverschuldung zu verzichten?
Herr Staatssekretär, wie kommen Sie bzw. Ihr Minister vor dem Hintergrund der von Ihnen vorgetragenen und auch statistisch belegten Zahlen – 2009 Länderfinanzausgleich Hessen: 1,9 Millionen Euro Abführung im Länderfinanzausgleich, Rheinland-Pfalz 295 Millionen Euro Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich – zu der Behauptung, Rheinland-Pfalz sei ein Geberland im Länderfinanzausgleich im Gegensatz zu Hessen?
Herr Staatssekretär, alle bisher anerkannten Berechnungen gehen davon aus, dass die Umsatzsteuer nicht in die Berechnung des Länderfinanzausgleichs einzubeziehen ist, wenn es um die Frage geht, was im Rahmen des Länderfinanzausgleichs von welchem Land gezahlt wird. Wie kommen Sie dazu, zu behaupten und zu unterstellen, die Umsatzsteuer sei eine originäre Landessteuer, die man mit hineinrechnen müsste?
Ich kenne das Finanzausgleichsgesetz. Aber in diesem Gesetz ist klar geregelt – ich frage Sie, ob Sie das nicht wissen –, dass die Umsatzsteuer eine Bundessteuer ist, die nicht dem Land zugerechnet werden darf.
Was hätten Sie gerne?
Herr Staatssekretär, glauben Sie, glaubt der Ministerpräsident, dass diese Stellungnahme zu einem Vorent
wurf eines Rechnungshofberichts, den der Landtag in Auftrag gegeben hat, tatsächlich einem interorganfreundlichen Verhalten entspricht, wenn der Landtag, der Auftraggeber, diesen Bericht noch nicht kennt und dazu noch nicht Stellung nehmen konnte?
Herr Präsident! Ich darf noch einmal nachfragen, Herr Stadelmaier. Aus welchem Ressort und von wem ist der Ministerpräsident über den Inhalt informiert worden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Die CDU-Fraktion beantragt die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 6 der Abgeordneten Christian Baldauf und Hans-Josef Bracht zum Thema „Informationsverhalten der Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofs“.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zur Geschäftsordnung äußern.
Herr Präsident, mit Verlaub, wir halten Ihre Entscheidung für falsch.
Bei der gestrigen Aktuellen Stunde ging es um das Thema „Kollektives Versagen der Landesregierung zu Warnungen vor den Finanzvermittlern im Zusammenhang mit dem Projekt ‚Nürburgring 2009’“. Die Fragestunde heute, die Frage, die wir gestellt haben, hat zum Inhalt und zum Thema „Informationsverhalten der Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofs“.
Hier geht es um das Verhalten der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht zum Nürburgring.
Deshalb sind wir der Meinung, dass Ihre Entscheidung falsch ist. Wir haben den Verdacht, dass es darum geht, unliebsame Debatten zu verhindern und einen Schutzring um den Ministerpräsidenten zu errichten.
Wir glauben, dass das nicht im Sinne der Sache, nicht im Sinne der Aufklärung der Angelegenheit und auch nicht im Sinne eines vernünftigen gemeinsamen Miteinanders hier im Parlament ist.
Wir bitten Sie, diese Entscheidung zu überdenken.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner, Herr Hartloff, hat zum wiederholten Male viele falsche Behauptungen aufgestellt. Wir haben das in unterschiedlichen Stellungnahmen gegenüber der Presse und auch im Ältestenrat mehrfach öffentlich widerlegt. Deshalb stelle ich heute Folgendes fest: Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat bezogen auf den Prüfungszeitraum 2003 bis 2006 ein unrechtmäßiges Gebaren in den Finanzen der damaligen CDU-Fraktion festgestellt. Für diese finanziellen Unregelmäßigkeiten der früheren Fraktionsgeschäftsführung entschuldige ich mich im Namen der heutigen CDU-Fraktion an dieser Stelle noch einmal öffentlich. Da sind Fehler gemacht worden. Deshalb tragen wir, obwohl wir nicht dafür ver
antwortlich sind, heute die Konsequenzen und zahlen den Betrag aus heutigen Mitteln an den Landtag zurück, und zwar genau den Betrag, der vom Rechnungshof als nicht dem Fraktionsgesetz entsprechend verausgabt und dokumentiert bzw. dokumentiert festgestellt wurde.
Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren alles getan, um die Vorgänge aufzuklären. Wir haben umfänglich mit der Staatsanwaltschaft und mit dem Rechnungshof kooperiert. Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt, und sie ermittelt noch. Der Rechnungshof hat geprüft und einen umfangreichen Bericht vorgelegt. Dennoch beantragt die SPD-Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Das zur parlamentarischen Klärung solcher Sachverhalte vorgesehene Instrument des Ältestenrats haben Sie nicht genutzt. Gerade einmal ein paar wenige Fragen haben Sie da gestellt, die wir umfänglich beantwortet haben.
Wir hätten Ihnen weitere Fragen beantwortet, wenn Sie weitere gestellt hätten. Das haben Sie nicht getan.
Stattdessen beantragen Sie einen Untersuchungsausschuss, wodurch schon alleine belegt wird, dass es Ihnen nicht um Aufklärungsarbeit geht. Ihnen geht es einzig und allein um Wahlkampfhilfe für die SPD. Einzig und allein!
Herr Ramsauer, hören Sie doch auf mit diesen falschen Behauptungen.
Das ist Unsinn.
Dann hätte der Rechnungshof das festgestellt. Das hat er nicht getan. Deshalb behaupten Sie nicht ständig weiter so etwas Falsches.
Dieses Interesse an Wahlkampf Ihrerseits bestätigt Ihr Staatsekretär und SPD-Parteiratsvorsitzender Lewentz in einem veröffentlichten Interview.
Meine Damen und Herren, wir halten die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor dem Hintergrund der Arbeit des Rechnungshofs, die sehr gründlich war, und der Staatsanwaltschaft für überflüssig. Wir halten die Einsetzung zudem auch für unzulässig.
Meine Damen und Herren, Sie missbrauchen das wichtige Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses,
nämlich das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen,
ist originär ein Recht des Parlamentes zur Kontrolle der Regierung.
Die hiesige Regierungsmehrheit der SPD deutet dieses Recht jedoch genau in das Gegenteil um. Das ist nicht in Ordnung. Hier wird der Demokratiegrundsatz der Gewaltenteilung nachhaltig verletzt.
Zudem spricht der Verfassungsgerichtshof RheinlandPfalz in seinem Urteil vom 19. August 2002 im Zusammenhang mit der Prüfung von Fraktionsfinanzen von der Rechnungshofprüfung als dem „grundsätzlich abschließenden Kontrollinstrumentarium“.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser drei Sachverhalte, Wahlkampf, Gewaltenteilung und dem abschließenden Rechnungshof-Kontrollrecht, werden wir vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Klage erheben. Der Verfassungsgerichtshof soll klären, ob ein solcher Untersuchungsausschuss der Mehrheitsfraktion gegen eine Oppositionsfraktion zulässig ist.
Wir halten es auch für geboten, bis zur Klärung durch den Verfassungsgerichtshof keine Fakten zu schaffen. Das heißt, dass der Untersuchungsausschuss, sollte ihn die SPD heute einsetzen, seine Arbeit nicht aufnehmen darf. Zuerst muss der Verfassungsgerichtshof sprechen.
Meine Damen und Herren, wir, die CDU-Fraktion, sagen aus den genannten Gründen Nein zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion beantrage ich unter Bezugnahme auf § 46 der Geschäftsordnung des Landtags namentliche Abstimmung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf noch einmal auf die Entscheidung des Präsidenten im Zusammenhang mit der Aussprache zur Mündlichen Anfrage Bezug nehmen und will hier erklären, dass die CDU-Fraktion Einspruch gegen die Entscheidung des Präsidenten einlegt.
Wir beziehen uns dabei auf § 132 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Unsere Mitglieder des Rechtsausschusses haben eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt. Ich bitte darum, dass diese Sondersitzung unmittelbar stattfindet.
Herr Präsident! Die CDU-Fraktion beantragt die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 der Abgeordneten Christine Schneider und Alexander Licht zum Thema „Kündigung des Staatsvertrages betr. die Forschungsanstalt Geisenheim“.
Herr Minister, Sie nennen Ihre Erwartung, dass ein vernünftiger Grenzwert festgelegt wird. Meine Frage: Welchen Grenzwert halten Sie für angemessen? Mit welchem Grenzwert werden Sie sich dort einbringen?
Herr Minister, ich will noch einmal auf die Einnahmeausfälle zurückkommen und konkret nachfragen, ob es Berechnungen über die derzeit erkennbaren Einnahmeausfälle gegenüber der Ursprungsplanung aufgrund nicht fertiggestellter und nicht korrekt fertiggestellter Baumaßnahmen gibt?
Herr Minister, Sie haben die Großbaumaßnahme „Nürburgring“ mit öffentlichen Baumaßnahmen in Köln verglichen. Ich nehme an, Sie meinten den U-Bahn-Bau. Muss man aufgrund dieses Vergleichs davon ausgehen, dass Sie bei der Maßnahme „Nürburgring“ davon ausgehen, dass es dort ähnliche Vorfälle gab, die zu Kostensteigerungen geführt haben wie in Köln?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Stadelmaier hat sehr detaillierte Ausführungen zu dem Gesetzentwurf gemacht. Ich will das nicht wiederholen.
Die Regierung hat uns den Entwurf eines Ministergesetzes vorgelegt, mit dem man einige Regelungen treffen will, damit Doppelalimentation zukünftig nicht mehr erfolgt. Wir denken, dass das ein richtiger Weg, die richtige Richtung ist.
Er hat dargestellt, dass man das Ministergesetz an Regelungen anpassen will, wie sie bereits bisher in der Beamtenversorgung gelten und wie sie vor einiger Zeit in Bezug auf die Landtagsabgeordneten beschlossen worden sind. Wir denken von daher, dass es richtig ist, diesen Weg bei den Ministern zu gehen. Von daher sehen wir in diesem Gesetz eine unabweisbare Ergänzung und Gleichstellung.
Ich will auf die Details der Regelungen, die drei Sachverhalte, nicht näher eingehen. Wir werden in den Ausschussberatungen aber zu prüfen haben, ab wann welche Regelung für wen konkret gelten soll und ob das so korrekt und sachgerecht ist. Wir werden in den Ausschussberatungen auch der Frage nachgehen, ob die Anpassungen zukünftig tatsächlich entsprechend den bisherigen Regelungen für Abgeordnete oder Beamte angewandt werden. Dies soll geprüft werden.
Ich will Sie dann aber auch noch kurz loben. Ich hätte Ihnen gar nicht so viel Weitsicht zugetraut, dass Sie im Zusammenhang mit der geschlechtsneutralen Rechtssprache, die Sie einführen wollen, dafür Sorge tragen wollen, dass im kommenden Jahr das Gesetz nicht geändert werden muss, wenn wir dann tatsächlich eine Ministerpräsidentin in diesem Landtag haben.
So viel Scherz muss sein.
Ich glaube, auch insofern ist es ein ganz wichtiger Grund, weshalb wir das Gesetz sehr gerne positiv begleiten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Richtung des Gesetzentwurfs stimmt. Die Details werden wir im Ausschuss prüfen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie haben dargestellt, dass die Entwicklungsgesellschaft eine neue Erlebniswelt, einen neuen Erlebniseinkauf plane. Sie haben weiter gesagt, dass diese Überlegungen nicht grundsätzlich im Widerspruch zu dem stehen, was das IHK-Gutachten sagt. Wie ist das zu verstehen?
Sehr gern, Herr Präsident!
Das Thema der Mündlichen Anfrage lautet: „Umsetzung des Steuerrechts durch die Finanzverwaltung“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die in der letzten Zeit geäußerten Mahnungen des Präsidenten der Oberfinanzdirektion Koblenz sowie weiterer Repräsentanten der Finanzverwaltung auch aus anderen Ländern und aus den Reihen der Deutschen Steuergewerkschaft, dass das Steuerrecht in Deutschland wegen seiner extremen Komplexität und den ständigen, zum Teil umfänglichen Änderungen und Konkretisierungen durch Erlasse der Regierungen und Anwendungsanweisungen der Finanzminister von
den Finanzämtern nicht mehr gleichmäßig und auf dem Stand des Rechts angewendet werden kann?
2. Wie sollte dem nach Auffassung der Landesregierung begegnet werden – durch eine Aufstockung des Personals der Finanzverwaltung oder durch eine strikte und durchgehende Vereinfachung des deutschen Steuerrechts?
3. Welche Vereinfachungen im deutschen Steuerrecht, insbesondere bei der Einkommensteuer, der Besteuerung der Unternehmen und der Mehrwertsteuer, sollten nach Auffassung der Landesregierung vordringlich angepackt werden?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, künftig bei der nachgelagerten Versteuerung von Alterseinkommen die große Zahl von zum Teil aufgrund von irrtümlichen Angaben der Steuerpflichtigen falschen Steuerbescheiden mit den dann fälligen Korrekturarbeiten zu vermeiden?
Herr Staatssekretär, da ich in Ihrer Antwort zu Frage 1 keine Antwort auf meine Frage erkennen konnte, möchte ich die Frage noch einmal wiederholen:
Wie beurteilt die Landesregierung die Äußerungen vieler Repräsentanten, dass das Steuerrecht nicht mehr gleichmäßig und auf dem Stand der Technik angewendet werden kann?
Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, dass das Steuerrecht nach Auffassung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz ordnungsgemäß angewandt werden kann und
angewandt wird, wie erklären Sie sich vor diesem Hintergrund die Aussage führender Repräsentanten aus der Steuerverwaltung, dass dies nicht so sei?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantrage für die CDU-Fraktion die Aussprache
zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 der Kollegin Dorothea Schäfer zur Situation im Landesuntersuchungsamt.
Herr Minister, Sie haben dargestellt, dass es keine Hinweise auf Straftaten gab. In Anknüpfung an die Frage des Kollegen Hüttner: Gab es auch keine Hinweise auf eine Unseriosität der handelnden Personen oder dahinter stehender Gesellschaften?
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, das Sie im ersten Komplex den Finanzminister über das Nichtvorliegen von Erkenntnissen über Straftaten und Ihr Unwohlsein unterrichtet haben, im zweiten Fall auch den Ministerpräsidenten. Haben Sie oder hat Ihr Ministerium dann auch weitere Mitglieder der Landesregierung, die dem Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH angehören, informiert?
Herr Präsident, die Fraktion der CDU beantragt trotz der Bemerkungen, die zwischenzeitlich hier gemacht wurden, oder gerade deswegen die Aussprache über die
Mündliche Anfrage Nummer 4 des Kollegen Christian Baldauf zum Thema „Was wusste Ministerpräsident Kurt Beck über Nürburgring-Finanzvermittler?“.
Ich beantrage getrennte Abstimmung über die beiden Antragsbestandteile.
Wenn Sie nach Enthaltung gefragt hätten, hätten wir uns dabei gemeldet.
Herr Minister, Sie haben dargestellt, dass die stillen Beteiligungen jeweils durch Gesellschafterversammlung abgesegnet worden sind. Können Sie uns sagen, wann diese Gesellschafterversammlungen stattgefunden haben, in welcher Höhe diese Zustimmung jeweils erfolgt ist und ob die Zustimmung einvernehmlich erfolgt ist?
Herr Minister, wie beurteilen Sie, wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund der jetzt seit einigen Wochen bekannten Dinge, dass die RIM schon seit Frühjahr 2008 mit Einlagen Mediinvest unterstützt hat, die Aussagen Ihres Vorgängers in den Ausschusssitzungen des letzten Jahres und bis weit in dieses Jahr hinein, dass es bei Mediinvest keinerlei Probleme gebe, dieses Projekt selbst privat stemmen zu können?
Herr Präsident! Die Fraktion der CDU schlägt als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Herrn Dr. Axel Wilke vor.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Schreiben des Ministers der Finanzen vom 28. November 2008 wurde dem Landtag die Haushaltsrechnung für das Jahr 2007 gemäß Artikel 120 Abs. 1 der Landesverfassung zugeleitet und der Antrag gestellt, die Landesregierung zu entlasten.
Wichtigste Grundlage für diese vom Parlament zu treffende Entscheidung ist der so genannte Jahresbericht des Rechnungshofs. Sein diesjähriger Bericht fasst auf über 124 Seiten die Erkenntnisse zusammen, die der Rechnungshof bei der Prüfung nicht nur der Haushaltsrechnung, sondern auch der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung gewonnen hat.
Die einzelnen Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs sind in der Rechnungsprüfungskommission in insgesamt drei Sitzungen intensiv beraten worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag einstimmig beschlossen, dem Landtag die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2007 zu empfehlen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl wir uns heute mit dem Haushaltsjahr 2007 befassen, sind die Feststellungen des Rechnungshofs und die Beratungen der Rechnungsprüfungskommission keineswegs nur rückwärtsgewandt, geht es bei der Entlastung vielfach auch und gerade darum, Fehler nicht nur zu erkennen und zu monieren, sondern sie für die Zukunft abzustellen und nach Möglichkeit zu vermeiden. An einigen Beispielen werde ich Ihnen das im Rahmen meiner Berichterstattung noch erläutern.
Ausgehend von unseren Empfehlungen, die wir beschlossen haben, wird es deswegen in einer Vielzahl von Fällen dazu kommen, dass Organisationsstrukturen verbessert, Konzepte überprüft sowie Verfahren gestrafft und effizienter gestaltet werden.
Von übergreifender Bedeutung ist allerdings die Analyse der Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung, auf die ich näher eingehen möchte.
Positiv ist zunächst zu verzeichnen, dass im Haushaltsjahr 2007 mehr eingenommen als ausgegeben wurde, was wir in erster Linie allerdings einem deutlich höheren Steueraufkommen zu verdanken haben.
Die laufende Rechnung weist erstmals wieder einen Überschuss von 589 Millionen Euro aus. Im Jahr 2006 schloss die Rechnung noch mit einem Fehlbetrag von 41 Millionen Euro.
Auch die weiteren Kennzahlen haben sich 2007 im Vergleich zum Vorjahr zumindest ansatzweise verbessert. So verringerte sich 2007 die Zinssteuerquote von 12,7 % im Vorjahr auf jetzt 11,9 %, was allerdings, meine Damen und Herren, immer noch bedeutet, dass im Jahr 2007 knapp 12 % aller Einnahmen zur Finanzierung der Defizitzinsen aus dem Haushalt aufgebracht werden mussten.
Die Kreditfinanzierungsquote ist 2007 ebenfalls gesunken, und zwar von 7,6 % im Vorjahr auf 5,1 %. Allerdings liegen wir im bundesstaatlichen Vergleich trotz der Reduzierung auch weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer, deren Kreditfinanzierungsquote lediglich 1,1 % beträgt. Rheinland-Pfalz hätte hier übrigens viel besser abschneiden können, hätte die Landesregierung auf die Bildung einer zweifelhaften Rücklage verzichtet. Dazu später mehr.
Meine Damen und Herren, die im Jahr 2007 zu verzeichnenden durchaus positiven Ansätze können aber über die weiterhin bestehenden strukturellen Probleme dieses Haushalts nicht hinwegtäuschen.
Trotz günstiger Einnahmeentwicklungen im Jahr 2007 hat Rheinland-Pfalz seine finanzwirtschaftliche Situation im Ergebnis nicht – jedenfalls nicht nachhaltig – verbessern können.
So stieg die Verschuldung unseres Landes im Jahr 2007 auf einen Stand von sage und schreibe 27,4 Milliarden Euro. Rechnerisch gesehen hat damit jede RheinlandPfälzerin und jeder Rheinland-Pfälzer Schulden in Höhe von 6.348 Euro. Zum Vergleich: Der Durchschnitt der Pro-Kopf-Verschuldung der westlichen Flächenländer beträgt nur 4.979 Euro.
Dieser enorme Schuldenberg belastet unseren Haushalt, unseren politischen Gestaltungsspielraum, vor allem durch die immensen Zins- und Tilgungsleistungen ganz erheblich. Allein die Zinsausgaben, also die Belastung des Haushalts durch Zinsausgaben aufgrund von Krediten, beliefen sich 2007 auf einen Betrag von mehr als 1,1 Milliarden Euro.
Einer der größten Ausgabenblöcke sind immer noch die erheblichen Personalausgaben, die 48,9 % und damit nahezu die Hälfte der Einnahmen in Anspruch genommen haben.
Die Investitionsquote – sicher eine der wichtigeren Indikatoren für Fortschrittlichkeit und Zukunftsfähigkeit – ging auf 10,2 % zurück. Sie hätte übrigens lediglich 8,3 % betragen, wären die Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung nicht den Investitionen, sondern, wie der Rechnungshof in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert hatte, den besonderen Finanzierungsaufgaben zugeordnet worden.
Trotz der günstigen konjunkturellen Entwicklung im Jahr 2007 haben die Eigenfinanzierungsmittel nicht ausgereicht, um den Haushalt ohne Neuverschuldung auszugleichen.
Zu der erforderlichen Netto-Kreditaufnahme von 0,6 Milliarden Euro trug allerdings auch bei, dass sich die Landesregierung wegen der Steuermehreinnahmen veranlasst sah, eine Rücklage von mehr als 254 Millionen Euro zu bilden. Nach Ansicht des Rechnungshofs ist diese Rücklage nicht nur wirtschaftlich zweifelhaft, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Die Bedenken des Rechnungshofs knüpfen daran, dass eine Rücklage, die offensichtlich kreditfinanziert ist, für deren Bildung also Kredite herhalten müssen, in keinem
Fall wirtschaftlich sein kann. Nicht weniger bedenklich ist, dass es für die Rücklagenbildung – jedenfalls nach Meinung des Rechnungshofs – keine gesetzliche Grundlage gibt. Deswegen sei, so der Rechnungshof, auch das Budgetrecht des Parlaments tangiert, weil ohne Einbindung des Landtags Vermögenserlöse einer Rücklage zugeführt worden seien.
Auch wenn in der Diskussion einige Fragen offen geblieben sind, konnte der Dissens zumindest für die Zukunft insoweit gelöst werden, als die Rechnungsprüfungskommission für eine Klarstellung der Rechtslage votiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der strukturellen Probleme des Haushalts wird 2007 ein Jahr sein, auf das wir sicher noch lange zurücksehen werden. Wie anders sieht im Vergleich dazu die Situation heute aus. Die gegenwärtige konjunkturelle Entwicklung, massiv durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise beeinflusst, stellt den Haushalt vor schwierige und schwierigste Herausforderungen.
Für die Jahre 2009 und 2010 wird erwartet, dass die laufenden Einnahmen zur Deckung der laufenden Ausgaben nicht mehr ausreichen werden. Aus der Befürchtung ist inzwischen Gewissheit geworden; denn die Landesregierung hat angekündigt, im Herbst einen weiteren Nachtragshaushalt einbringen zu müssen. Das wäre dann bereits der zweite rheinland-pfälzische Nachtragshaushalt, nachdem die Verabschiedung des ersten nur wenige Monate zurückliegt.
So richtig und wichtig Konjunkturpakete zur Krisenbewältigung in dieser Situation auch sind, das Ziel eines ausgeglichen Haushalts ohne Nettokreditaufnahme darf dennoch nicht zur haushaltspolitischen Utopie werden.
Mit der Einführung einer wirksamen Schuldenregel, auf die sich Bund und Länder in der Föderalismuskommission geeinigt haben und die jetzt auch im Grundgesetz verankert ist, ist jedenfalls eine der notwendigen Grundlagen für eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung und einen künftig tragfähigen Haushalt geschaffen.
Meine Damen und Herren, die Zeit drängt. Noch in dieser Legislaturperiode sollten auch wir in unserer Landesverfassung eine Schuldenregelung festschreiben. Sie muss klar und unmissverständlich sein, unmissverständlich in dem Sinne, dass die Kreditaufnahme eben nicht ein normales Instrument zur Finanzierung der Staatsaufgaben ist.
Ich bin zuversichtlich, dass die vom Präsidenten des Landtags eingesetzte fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe hier gute Lösungen finden wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein Wort zur Finanzlage der kommunalen Haushalte, die der Rechnungshof in seinem diesjährigen Kommunalbericht als besorgniserregend bezeichnet hat. Auch hier wird sich die Politik den Herausforderungen stellen und tragfähige Reformkonzepte entwickeln müssen. Eine Ge
meindefinanzreform, die alsbald angegangen werden muss, scheint mir unumgänglich.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie in jedem Jahr hat die Rechnungsprüfungskommission die vom Rechnungshof festgestellten Unzulänglichkeiten in der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ressorts kritisch beleuchtet und Abhilfe gefordert. Die Prüfungen des Rechnungshofs haben dabei so manchen Mangel ans Licht gebracht.
So wurde dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in einem Umfang von 5,7 Millionen Euro die Verpflichtung zur Erwirtschaftung einer etatisierten globalen Minderausgabe erlassen, ohne dass das Parlament eingebunden war. Dass solche Entscheidungen einzig und allein dem Parlament als Budgetgesetzgeber vorbehalten sind, ist selbstverständlich und müsste den Beteiligten eigentlich auch klar sein. Immerhin hat die Landesregierung auf die Beanstandung des Rechnungshofs zugesagt, die globale Minderausgabe jetzt vollständig zu erbringen.
Auch im diesjährigen Entlastungsverfahren hat der Rechnungshof an einigen Beispielen gezeigt, dass mit organisatorischen Verbesserungen und schlanker Verwaltungsstruktur Personal eingespart und dennoch effizient gehandelt werden kann. Organisation und Personalbedarf der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sowie der zentralen Reisekostenstellen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion seien beispielhaft hierfür genannt. Die Kommission hat konkrete Vorschläge erarbeitet.
Noch eine Zwischenbemerkung zur Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Auch diesmal standen zahlreiche Prüfungsfeststellungen früherer Jahre zur Beratung an. Einige dieser Altfälle, von denen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion betroffen war, konnten abermals noch nicht abgeschlossen werden, was sehr ärgerlich ist.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat dies mit ihrer hohen Arbeitsbelastung erklärt. Bei allem Verständnis hierfür sei jedoch der Hinweis gestattet, dass ein Fall bereits Gegenstand der Beratungen im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2003 gewesen ist.
Natürlich liegen den Altfällen zum Teil vielschichtige Sachverhalte mit erheblichem Bearbeitungsaufwand zugrunde. Ungeachtet dessen muss jedoch darauf hingewirkt werden, dass die Altverfahren so schnell wie möglich abgewickelt werden, um die Effizienz der Finanzkontrolle nicht infrage zu stellen.
Insoweit hat die Rechnungsprüfungskommission die – auch ausdrücklich formulierte – Erwartung, dass die vom Ministerium verfügte Fristsetzung von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch eingehalten und beachtet wird.
Weiterer Punkt auf der Agenda der Rechnungsprüfungskommission war die Umsetzung der Globalhaushalte der
Hochschulen, die seit 2007 aus dem Landeshaushalt ausgegliedert sind.
Wie Sie wissen, ist mit der Ausgliederung aus dem Landeshaushalt das Ziel verbunden gewesen, den Hochschulen mehr finanzielle Autonomie einzuräumen. Bedingung hierfür war allerdings, dass das sogenannte kamerale Rechnungswesen auf die kaufmännische doppelte Buchführung umgestellt werden musste.
Von den vier Hochschulen hatte einzig die Technische Universität Kaiserslautern hiermit begonnen. Die Universität Trier sowie die Fachhochschulen Kaiserslautern und Mainz waren hingegen nicht bereit, ihr kamerales Rechnungswesen aufzugeben. Sie hatten hierzu – was durchaus bemerkenswert ist – unter anderem auf nicht erkennbare Vorteile einer kaufmännischen doppelten Buchführung hingewiesen.
Abgesehen davon, dass dies den klaren Vorgaben im Hochschulrecht widerspricht, gibt es ein weiteres Problem; denn mit der Globalisierung von Haushaltsmitteln unter Beibehaltung des kameralen Rechnungswesens ist eine Einschränkung der Informations-, Steuerungs- und Kontrollrechte des Parlaments verbunden.
Die Rechnungsprüfungskommission hat die Landesregierung deshalb aufgefordert, alsbald ein tragfähiges Konzept vorzulegen; denn die hier sicher notwendige Flexibilisierung darf nicht zulasten der parlamentarischen Kontrolle gehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beschlüsse, die in der Rechnungsprüfungskommission gefasst wurden, erfolgten ganz überwiegend einvernehmlich, was auch Beleg dafür ist, dass hier tatsächlich parlamentarische Kontrolle des Regierungshandels stattfindet. Dass es allerdings auch Ausnahmen von einer einvernehmlich Beschlussfassung gibt, hat der folgende Fall gezeigt:
Im Kommunalbericht hat der Rechnungshof aus seiner Sicht nicht gesetzeskonforme Vergünstigungen und Überzahlungen für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen moniert, deren Höhe der Rechnungshof auf 1 Million Euro im Jahr 2007 schätzt.
Konkret geht es um den Grundfreibetrag bei der Berücksichtigung von Einkommen eines Leistungsberechtigten aus entgeltlicher Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.