Torsten Sommer

Appearances

16/5 16/12 16/13 16/17 16/18 16/19 16/22 16/25 16/27 16/28 16/31 16/33 16/36 16/37 16/38 16/41 16/43 16/45 16/47 16/48 16/49 16/50 16/52 16/53 16/54 16/58 16/59 16/60 16/63 16/65 16/66 16/68 16/73 16/77 16/78 16/80 16/81 16/85 16/86 16/90 16/93 16/94 16/97 16/98 16/101 16/103 16/104 16/106 16/108 16/109 16/112 16/114 16/115 16/118 16/119 16/121 16/122 16/123 16/124 16/127 16/130 16/134 16/136 16/137 16/139 16/142

Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident. – Um das noch einmal etwas deutlicher zu sagen, was Sie gerade sehr verklausuliert gesagt haben, Herr Dr. Wolf: „Das Eine geht nur mit dem Anderen“ meint, Sie würden einer Absenkung des Wahlalters nur dann zustimmen, wenn hier die anderen Fraktionen einer besonderen Stellung der Schuldenbremse in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und weiterer gesetzlicher Ausgestaltung zustimmen würden. Mit anderen Worten: Wir tauschen hier die Schuldenbremse mit dem Wahlrecht, was eigentlich jeder ab 16 hier haben dürfte. Das ist unsäglich! Das ist keine Politik, wie wir sie hier in diesem Land machen wollen! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und natürlich im Livestream! Herr Mostofizadeh, eine Sache möchte ich direkt sagen: Ich kann gut nachvollziehen, dass die Kollegen Herrn Wendt auf seiner Dienststelle über zehn Jahre lang nicht vermisst haben. Ich hätte den Mann auch nicht vermisst.
Als jemand, der selbst Arbeitsmarktpolitik betreibt, geht mir das hier mit Personalrat und Gewerkschaften viel zu sehr durcheinander. Dazu möchte ich ein paar klärende Worte sagen.
Ein Personalrat ist dazu da, um innerhalb einer Behörde mit dem Dienstherrn zusammen die Rechte des Personals zu vertreten. Innerhalb einer Behörde – das ist an dieser Stelle ganz wichtig –, keine Außendarstellung! Fertig! Ganz einfach!
Eine Gewerkschaft ist dafür da, die Gesamtheit ihrer Mitglieder gegenüber der Gesamtheit des Arbeitgebers zu vertreten. Das gilt aber nicht für Einzelfragen innerhalb einer Behörde. Denn genau dafür gibt es ja den Personalrat. Genau deshalb das komplett voneinander getrennt werden. Das ist extrem wichtig. Ich dachte eigentlich, dass diese Frage spätestens seit der industriellen Revolution vor 150 Jahren geklärt gewesen wäre. Aber das ist hier anscheinend nicht der Fall. Ich weiß nicht, wer da vor 150 Jahren steckengeblieben ist. Schrecklich!
Genauso wie das getrennt bleiben muss, muss auch die Finanzierung getrennt bleiben. Selbstverständlich muss der Dienstherr – in der Privatwirtschaft wäre es der Unternehmer für den Betriebsrat – alle Mittel, die der Personalrat benötigt, zur Verfügung stellen. Es muss Freistellungen geben – keine Frage. Das ist im Personalvertretungsgesetz genauso gere
gelt wie bei Unternehmen im Betriebsverfassungsgesetz. Das ist doch völlig unabhängig von der Gewerkschaftsarbeit zu betrachten. Das einmal vorab.
Wenn man Gewerkschaften fördert – gerade kleine Gewerkschaften –, muss man sicherstellen, dass sie ausfinanziert sind. Bei Gewerkschaften geschieht das durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder teilweise durch eigene wirtschaftliche Betätigung, aber niemals – niemals! – durch Geschenke, Bevorteilungen durch den Arbeitgeber oder einen Arbeitgeberverband. Das würde sich jede Gewerkschaft verbieten. Das geht einfach gar nicht!
Deshalb muss diese indirekte Subventionierung aufhören. Diesbezüglich waren wir uns aber sogar einig. Sogar Herr Innenminister Jäger sagt, wenn ich Sie richtig interpretiert habe, dass Sie zu einer etwas anderen Regelung kommen wollen. Das wäre in der freien Wirtschaft unmöglich, und das ist auch im Öffentlichen Dienst nicht richtig.
Hinzu kommt, wenn man kleinen Gewerkschaften zu Wirksamkeit verhelfen will – was dazu führt, dass sie dann mehr Mitglieder haben und über mehr finanzielle Mittel verfügen, um ihre Leute direkt zu bezahlen –, dann muss man sie bitte auch an Tarifverträgen beteiligen. Ich muss der SPD ins Stammbuch schreiben, dass das SPD-geführte Arbeitsministerium im Bund dies tatsächlich an die Wand gefahren hat. Sie haben dem „Union Busting“ vor zwei, drei Jahren nachgegeben und dieses unsägliche Tarifeinheitsgesetz in die Welt gesetzt. Meiner Meinung nach ist dies übrigens verfassungswidrig. Das Hauptsacheverfahren kommt aber noch, und darauf bin ich sehr gespannt. Das geht tatsächlich gar nicht. Auch kleine Gewerkschaften müssen wirksam sein, müssen an Tarifverträgen beteiligt sein und müssen ihre Mitglieder effektiv vertreten können. Das ist eine Förderung von kleinen Gewerkschaften. Danke!
Kommen wir jetzt zur Causa Wendt. Ich glaube, die CDU-Mitgliedschaft hat er als linksautonome Tarnung gewählt.
Kollege Mostofizadeh hat soeben ein paar Zitate genannt. Diese Zitate würde, glaube ich, noch nicht einmal die CDU unterschreiben. Ich befürchte, dass Sie gar keine Mauern und Zäune an unseren Grenzen bauen wollen.
Die offizielle Aussage der CDU dazu habe ich so nicht gehört. Das wollte aber Rainer Wendt schon 2015. Schrecklich!
Zu der Forderung nach grundsätzlicher Überwachung von allem und jedem: Ich habe von der CDU
vielfach gehört, dass sie Überwachung ausweiten will. Aber alles anlasslos zu überwachen und zu kontrollieren, entspricht doch noch nicht mal Ihren Träumen. Das geht gar nicht! Gerade dieses Anlasslose geht überhaupt nicht. Sie wollen ja auch nicht jeden Bürger unter Generalverdacht stellen.
Herr Wendt möchte das schon. Das ist unserer Demokratie gegenüber kontraproduktiv. Unsere demokratische Gesellschaft bedarf keiner Kontrolle in Gänze durch irgendwelche Exekutiven. Es muss punktuelle Kontrollen geben, um Straftaten zu verhindern. Eine komplette Kontrolle unserer Gesellschaft darf es niemals geben. Sonst hätten wir hier keine Demokratie mehr.
Letztendlich – das muss man allerdings auch zugestehen – haben diese überzogenen Forderungen vielfach dazu geführt, dass die Innenminister der Länder als auch der des Bundes sagen konnten: Da gibt es noch viel weitergehende Forderungen. Wir dampfen das alles ja schon ein bisschen ein. – Das wirkt im Nachhinein wie ein abgekartetes Spiel. Das ist nicht hilfreich. Dieser Verdacht muss ausgeräumt werden. Das geht tatsächlich gar nicht.
Herr Wendt wird das sicherlich in Absprache mit den Innenministern – egal mit welchem; ob mit seinem eigenen Dienstherrn hier oder mit irgendeinem anderen – niemals tatsächlich so ausformuliert haben: Ich mache das, und ihr könnt dann nachgehen. – Das wird es nicht gegeben haben. Das glaube ich einfach nicht. Aber die Innenminister, die eher die Grundrechte immer weiter einschränken wollen, haben davon in den letzten Jahren schon sehr profitiert. Das muss man auch deutlich benennen. Das geht so nicht weiter. Das muss sich ändern.
Insgesamt muss man aber auch sagen, dass es anscheinend System hat, Gewerkschaftsmitglieder freizustellen, nicht nur hier im Land, sondern auch in anderen Bundesländern. Für den Fall, dass sie nicht im Personalrat sind und für dessen Tätigkeiten freigestellt werden, muss man diese Freistellungspraxis beenden. Dafür muss man eine ganz andere Regelung finden. Man muss dann, wie schon gesagt, die Gewerkschaften dazu ertüchtigen, dass sie ihre Leute selbst bezahlen können. Denn nur wenn sie unabhängig vom eigentlichen Arbeitgeber handeln können, ist es ein echter Tarifpartner auf Augenhöhe. Ansonsten ist das alles abgekartet. Das geht gar nicht.
Zurück zum Fall Wendt: Was mich hier besonders ärgert, ist die übliche Salamitaktik, von der ich dachte, dass wir sie in den 90er-Jahren hinter uns gelassen hätten. Immer wenn ein kleines Stückchen herauskommt, wenn er sich wieder ein Stück verplappert oder extra verplappern will, um seinen aktuellen
Dienstherrn schlecht dastehen zu lassen – das muss man unterstellen –, dann kommt das Stückchen für Stückchen. Keine dieser Nebentätigkeiten ist ja anscheinend genehmigt worden. Diese Nebentätigkeiten hätten grundsätzlich alle im Vorhinein genehmigt werden müssen. Die Gelder, die er damit verdient hat, hätten vorher angezeigt werden müssen, und sie hätten jedes Jahr im Nachhinein abgerechnet werden müssen.
Da das offenbar nicht passiert ist, möchte ich an dieser Stelle wieder Herrn Wendt zitieren, ein schönes Zitat vom 10. Januar 2017:
„Das Jahr 2017 muss ein Jahr der Strafverfolgung sein. Und zwar der konsequentesten Strafverfolgung für diejenigen, die glauben, sich nicht an die Gesetze in Deutschland halten zu müssen.“
Ich hoffe, dass wir das in dem Fall besonders konsequent durchziehen.
Was macht das für ein Bild für die Kolleginnen und Kollegen der Polizei? Jede noch so kleine Nebentätigkeit muss angezeigt und vorab genehmigt werden. Jeder Polizeibeamte, jede Polizeibeamtin weiß: Sie dürfen nicht einmal eine Currywurst annehmen, um nicht in den Verdacht zu geraten, sie wären käuflich oder man würde sie schmieren.
Mir liegt ein Fall vor, egal, aus welchem Bereich in diesem Land, da wollte ein Polizeibeamter eine Nebentätigkeit in einer Pommesbude aufnehmen, abends noch ein paar Pommes nebenbei verkaufen.
Das ist versagt worden, weil um seine Unabhängigkeit und Diensttreue gebangt wurde. 70.000 €, 80.000 €, vielleicht 120.000 € für Aufsichtsratstätigkeiten auf der einen Seite und keine Pommes verkaufen dürfen auf der anderen Seite – das ist ein Spagat, der geht gar nicht. Was ist das für eine Sendung in die Beamtenschaft ist! Unglaublich schlecht! An der Stelle hat Herr Wendt nicht nur seinen Beamtenkollegen einen Bärendienst erwiesen. Davon müssen sich alle Beamten jetzt distanzieren. Das muss sich jeder jetzt aufs Brot schmieren lassen. Das ist völlig unsäglich.
Ja, wir haben in der Polizei – wir haben das schon des Öfteren angemerkt – ein besonders hohes Niveau einzuhalten. Die Polizei in den Ländern ist der Ausgestalter der staatlichen Gewalt. Nur die Polizei hat das staatliche Gewaltmonopol zu vertreten. Selbstverständlich muss man davon ausgehen, dass jeder Beamte, jede Beamtin auch ein besonderes Maß an Sorgfalt an den Tag legt, ein besonderes Maß an Unabhängigkeit beweist, denn der einzelne Beamte ist lediglich dem Souverän und seinem Dienstherrn verpflichtet, niemandem sonst. Und daran darf niemals gezweifelt werden. Daran darf kein Zweifel aufkommen.
Wir fordern schon lange, dass wir da zu einer Unabhängigkeit, zu einer neuen Fehlerkultur kommen. Das alles wird jetzt wieder konterkariert von jemandem, der da komplett fehlgeht und gegangen ist – und das über Jahre. Es macht es nicht besser, wenn sich alle hier hinstellen und sagen: „Ihr wart’s! – Ne, ihr wart’s! Ihr habt es erfunden. Ihr habt es durchgehen lassen.“ – Das hilft den Kolleginnen und Kollegen gar nicht.
Wir müssen – ich bin gespannt, was in den nächsten Wochen passiert – bei diesem Einzelfall Tacheles reden und ihn so darstellen, wie er gelaufen ist. Hier darf es null, wirklich null Zurückhaltung geben. Ich bitte, Herrn Wendt an seinen eigenen Maßstäben zu messen und dann auch wirklich Nachforderungen zu stellen. Ansonsten machen wir uns unglaubwürdig. Wir machen das Gewaltmonopol unglaubwürdig. Das wäre das Schlimmste, was uns hier passieren könnte. Dann machen wir unseren Staat unglaubwürdig. Ich möchte nicht, dass das hier passiert. – Vielen Dank.
Einen wunderschönen Tag zusammen! Zuerst auch von mir, Herr Präsident: Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und danke, dass Sie Ihre wertvolle Zeit auch an Ihrem Ehrentag hier opfern. Das gehört dazu.
Was ihn ehrt, genau. Das passt alles zusammen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und im Livestream! Konnexität über alle Ebenen fände ich total toll. Ich komme mir vor, als würde ich in einer Echokammer stehen und mich selber hören. Das fände ich eine richtig tolle Geschichte.
Das predige ich hier seit vier Jahren, seitdem ich dem Kommunalausschuss angehören darf, bei jeder Rede zu dem Thema.
Das fände ich richtig klasse. Dann darf man aber nicht nur einer Ebene sagen: Ihr müsst Konnexität leben. Dann müssen wir über alle staatlichen Ebenen gehen. Dann heißt das nicht nur „Bund“, sondern auch „Land“, und die Kommunen müssten wir eigentlich direkt mit bedenken und auf keinen Fall außen vor lassen, wie das hier ein bisschen den Eindruck hat.
Kollege Höne hat auf das gestern beratene Unterhaltsvorschussgesetz Bezug genommen. Wir haben da anscheinend eine sehr ähnlich gelagerte Argumentation, das finde ich gut an der Stelle.
Weitere Beispiele sind genannt worden, etwa das Inklusionsgesetz. Ich möchte auch anregen, darüber nachzudenken, sich das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung dazu anzuschauen. Da sollen Ausschussvorsitzende mehr Geld bekommen, auch Vertreter in kommunalen Gremien. Das war total schön gedacht von Landesebene, ist beschlossen worden, wird von der Landesebene aber nicht mit Geld unterfüttert. Das hat zur Folge, dass die Kommunen jetzt alle sagen: Wir setzen das nicht um und lehnen das auf kommunaler Ebene komplett ab, weil das Geld nicht da ist.
Hier wird von jemandem – SPD und Grüne – Konnexität gefordert, aber selber zu null gelebt. Das kann es nicht sein. Da müssen wir uns schon ehrlich machen.
In der Debatte genannt wurde auch: Das Ganze hätte die Auswirkung einer kompletten Föderalismusreform. Bis jetzt ist es so, dass Konnexitätsregeln erst für die Aufgaben nach 2006 gelten für das, was neu vergeben wird oder was umfangreiche Aufgabenänderungen beinhalten würde. Das passiert so gut wie nie. Das ist nicht gut. Darüber gerät man höchstens in Streit.
Sinnvoll wäre es, auch für die Aufgabenverteilung von vor 2006 Konnexitätsregeln anzuwenden. Aber auch das habe ich hier schon mehrfach gesagt, und es ist eben unterstrichen worden auch vom Kollegen Höne, was die Sozialkosten angeht: Die Kommunen können ihre Sozialkosten so gut wie nicht steuern.
Ich nehme jetzt mal nicht meine Heimatstadt, sondern die Heimatstadt der Kollegin Brand. Wenn in Bochum ein Arbeitgeber wie Opel dichtmacht, den die Stadt Bochum sicherlich jahrzehntelang gepampert hat, wie es nicht besser geht – da sind Stadt, Gemeinde, Gesellschaft entgegengekommen über Jahrzehnte, viel mehr konnte man sich als Arbeitgeber gar nicht wünschen, und trotzdem machen die dicht –, dann frage ich mich: Welche Einflussmöglichkeiten schreiben wir da den Kommunen zu, dass sie hinterher an den Sozialkosten quasi selber schuld sind? Diese Einflussmöglichkeiten gibt es de facto nicht.
Hier zu sagen, Sozialkosten müssen wir von der ganzen Konnexitätsgeschichte ausnehmen, ist unehrlich. Das ist nun einmal für die Kommunen nicht nur der größte Posten, sondern auch der am schnellsten wachsende Posten.
Wenn wir hier Konnexität leben wollen – und das dem Antrag gerecht machen wollen –, dann müssten wir diese Sozialkosten einbeziehen. Das tun Sie in
dem Antrag nicht. Dementsprechend ist das ein reiner Showantrag. Daher empfehle ich meiner Fraktion, diesen Showantrag abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Worum geht es heute? Es geht um Zulagen für Mitglieder des Landtags aus Fraktionszuweisungen – ein Thema, das es eigentlich seit 16 1/2 Jahren nicht mehr geben dürfte, denn bereits am 21. Juli 2000 hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich geurteilt, dass zusätzliche Vergütungen für Abgeordnete verfassungswidrig sind.
Insofern steht § 16 unseres Abgeordnetengesetzes in NRW im Widerspruch zur Bundesgesetzgebung. An der Stelle gilt Art. 31 unseres Grundgesetzes: Bundesrecht bricht Landesrecht. Dementsprechend dürfte es diese selbst gewährten Zulagen aus Fraktionszuweisungen hier gar nicht mehr geben. Ausgenommen sind nur Fraktionsvorsitzende, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Allerdings machen sowohl SPD wie auch Grüne wie auch CDU wie auch FDP weiter fleißig davon Gebrauch, Zulagen zu zahlen – wahrscheinlich an Vorstände und an Ausschussvorsitzende. Ganz genau kann man es nicht sagen, denn es wird nur die Summe der Zahlungen veröffentlicht, nicht, an wen und vor allen Dingen für welche Funktion es im Einzelnen gezahlt wird.
Genau, Sie können gleich dazu reden. Leider habe ich Ihre Namen bis jetzt nicht auf der Rednerliste gesehen. Das finde ich ein bisschen schade.
Das Bundesverfassungsgericht sagt ganz eindeutig: Abgeordnete sind gleich zu behandeln und deshalb auch gleich zu entschädigen. Es bestehe ein zusätzliches Risiko aus Vergütungen von Abgeordnetenlaufbahnen und Einkommenshierarchien, und
dadurch sei die Unabhängigkeit und Gleichheit des Abgeordnetenstatus gefährdet. Wenn das Bundesverfassungsgericht dies sagt, gilt das selbstverständlich für alle deutschen Parlamente.
Interessanterweise schließt sich auch der Landesrechnungshof dieser Rechtsauffassung an, der seit Jahren bemängelt, dass das hier nicht erfolgt. Es ist ein wenig schade, dass hier auch der eigene Rechnungshof seit Jahren ignoriert wird.
Schauen wir uns jetzt einmal genau an, um welche Zahlen es hier geht. Bei einem Volumen von 111,25 Millionen € im Jahr 2012 bis 126,171 Millionen € im Jahr 2015 sind es jeweils knapp 1 % der Summe, die dem Landtag nur für Zulagen und Boni zur Verfügung stehen, und das auch noch rechtswidrig. Das ist unserer Meinung nach nicht richtig.
Sie behandeln also die Abgeordneten im Landtag von NRW ungleich und gefährden damit die Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats.
Das zu ändern müsste eigentlich Ihre Pflicht sein: Sie tun es aber nicht. Das verfestigt, nach außen gerichtet, den Eindruck einer Selbstbedienungsmentalität von Politik, und das dürfen wir heute gar nicht mehr so leben. Das hätte nie so gelebt werden dürfen, aber gerade heutzutage ergibt das so überhaupt keinen Sinn.
Wir fordern Sie dementsprechend auf, dieses verfassungswidrige Verfahren einzustellen, denn das würde wieder Vertrauen in die Politik schaffen.
Übrigens hatten wir diese Diskussion im Januar schon einmal: Die Ausrede damals war – die kommt bestimmt gleich wieder –: Der Landtag und die Abgeordneten waren bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Beteiligte des Verfahrens. Jetzt ist es aber beim Bundesverfassungsgericht so: Man muss gar nicht Beteiligter des Verfahrens sein und unterliegt der Rechtsprechung trotzdem.
Dementsprechend fordere ich Sie noch einmal auf: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Ich freue mich auf jeden Fall auf die Diskussion im Ausschuss.
Ich hoffe, dass ich die letzten paar Sekunden meiner Redezeit anschließend nicht nutzen muss. Wenn doch, haben wir immerhin noch ein bisschen Zeit. – Vielen Dank, bis gleich.
Vielen Dank. – Ich sage noch einmal ganz deutlich: Erstens. Es handelt sich um ein knappes Prozent der Gelder, die das Parlament insgesamt im Jahr verwendet. Das ist also – dies zu erwähnen, ist ganz wichtig – keine Kleinigkeit.
Zweitens. Wenn wir so fehlgeleitet sind, dann hätte ich ganz gerne einfach einmal eine Erklärung dafür, warum der Landesrechnungshof der gleichen Meinung wie wir ist. Sind die auch einfach fehlgeleitet? Haben die einfach keine Ahnung von ihrem Job? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Von daher wird es eine spannende Ausschussberatung geben. Ich freue mich darauf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Zuschauer und Zuschauerinnen im Saal und natürlich auch im Livestream. Ich will mal ein bisschen Schärfe aus der ganzen Nummer rausnehmen. Religion ist ohnehin schon emotional aufgeladen. Dazu müssen wir hier nicht noch etwas beisteuern.
Vielleicht ist es an der Stelle sinnvoll, durch Steuermittel geförderte Religionsausübung grundsätzlich infrage zu stellen, wie wir das schon immer tun.
Schließlich ist es so, dass wir den Religionsunterricht – das brachte Kollege Mostofizadeh gerade ausgezeichnet auf den Punkt – als neutralen Unterricht – und eben nicht in eine Richtung prägend – gestalten wollen. Daran müssen wir eigentlich arbeiten. Das hätten wir aber auch schon jahrzehntelang tun müssen.
Das ist hier, mit Verlaub, verpasst worden – allerdings nicht nur hier im Land, sondern eigentlich in fast allen Bundesländern. Wir müssen uns alle ins Büchlein schreiben lassen, dass das falsch gelaufen ist. Das hätten wir besser machen müssen. Denn nur so konnte es gelingen – Kollegin Güler brachte soeben sehr schön das Beispiel –, dass die DİTİB dieses Vakuum füllen konnte.
Was macht die DİTİB daraus? Sie macht manche guten Sachen, wie zum Beispiel die Überführung verstorbener Muslime in die Türkei, weil wir es in Deutschland – genauso wie beim Religionsunterricht – verpasst haben, etwa für vernünftige Bestattungsgesetze zu sorgen. Auch das haben wir jahrzehntelang von uns weggeschoben.
Danke für den wunderbaren sachlichen Beitrag. – Das mit den Bestattungsgesetzen hätten wir viel früher haben müssen. Genau in diese Vakuumsituation, die wir gelassen haben, ist DİTİB gerne hineingegangen. Das hat die Kollegin Güler eben treffend benannt.
Was macht man dann da? Man versucht als DİTİB so viele Einflussmöglichkeiten wir irgend möglich auf die Menschen zu bekommen. Das ist so lange gutgegangen, wie die Türkei das säkulare Erbe von Atatürk hochgehalten hat. So lange hat das halbwegs funktioniert. Allerdings spätestens seit 1994 gibt es erste Berichte darüber, dass die DİTİB Andersdenkende ausspioniert und diese Informationen fleißig nach Ankara meldet. Da wundert es mich, wenn das seit 23 Jahren bekannt ist, warum das jetzt zum ersten Mal im Verfassungsschutzbericht auftaucht. Arbeitet unser Verfassungsschutz wirklich so schlecht? Ich glaube das eher nicht. Ich glaube einfach, das war bis jetzt politisch gewollt, weil es ein bequemer Ansprechpartner war. Und das müssen wir uns jetzt um die Ohren hauen lassen, dass wir es uns zu einfach und zu bequem gemacht haben. Das müssen wir jetzt ändern. Religionsausübung und staatliches Handeln gehören getrennt.
Allerdings müssen natürlich auch die lebenden Menschen islamischen Glaubens ein wenig mehr auf die Gesellschaft hier zugehen. Ich möchte es mit einem Zitat von Aiman Mazyek sagen, der erfrischend klar
den Mangel an Geistlichkeit 2010 schon zum Ausdruck gebracht hat. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
Was uns weiterhin fehlt, uns als Menschen muslimischen Glaubens, ist eine europäisch-muslimische Gelehrsamkeit, sind muslimische Intellektuelle, die den Islam in seiner europäischen Ausprägung und das Leben hier kennen. Unsere Aufklärung liegt noch vor uns.
Das ist etwas, was wir den Menschen muslimischen Glaubens wieder näherbringen müssen, dass ihr Leben hier liegt und sie sich deshalb auch an die Regeln nicht nur halten müssen, sondern diese Regeln quasi leben müssen. Und das ist ein Punkt, den müssen wir jetzt auch von der DİTİB verlangen. Wenn die DİTİB weiter hier arbeiten möchte – da bin ich anderer Meinung als die Kollegin Güler –, dann muss die DİTİB glaubwürdig und wirklich nachdrücklich erklären, dass sie sich unabhängig aufstellt. In welchem Zeitraum, darüber kann man sich streiten, das geht nicht von jetzt auf gleich, da sind wir uns wieder einig. Aber dass das Ziel sein muss, dass die DİTİB unabhängig vom türkischen Staat agiert und selbstverständlich nicht irgendwelche Akten oder Bespitzelungsprotokolle nach Ankara schickt. Ganz klar, das muss jetzt passieren. Und der erste Anfang muss dafür jetzt gemacht werden. Das sehe ich im Moment bei DİTİB tatsächlich nicht.
Das Erste, was die DİTİB-Funktionäre gemacht haben, als das Ganze jetzt aufgeploppt ist: Man fliegt nach Ankara zu einer Diskussionsrunde, um zu schauen, wie man mit der Situation umgeht. Ist man hier wirklich so verwurzelt, wie man verwurzelt sein möchte und wie man als Ansprechpartner sowohl der Landesregierung als auch der Gesamtgesellschaft sein möchte, dann kann man solche Diskussionen auch hier führen und muss das nicht mit ErdoganGetreuen zusammen machen.
Aber – das ist eben auch schon angesprochen worden – wir müssen selbstverständlich differenzieren. Der Dachverband von DİTİB muss dringend reformiert werden. Wir haben aber auch viele Gemeinden – Kollege Yetim hat es eben sehr deutlich gemacht –, die sehr, sehr sinnvolle Arbeit in den Gemeinden machen, die seelsorgerische Arbeit machen, die sich auch nicht politisieren lassen, die das Ganze sehr nachhaltig tun, und zwar mitten in unserer Gesellschaft und mit unserer Gesellschaft. Das funktioniert an vielen Stellen sehr, sehr gut. Als Beispiel sei nur genannt eine Veranstaltung letzte Woche in Dortmund gegen Rechtspopulismus in der Abu-Bakr-Moschee, zusammen mit dem Moscheeverein und der Evangelischen Kirche. Das ist nicht nur 1965 passiert, das passiert ja eigentlich laufend hier. Das müssen wir unterstützen, da müssen wir ansetzen, das müssen wir stärken.
Aber sobald staatliche und religiöse Interessen vermischt werden und religiöse Interessen dazu benutzt werden, um staatliches Handeln durchzuziehen und um, wie jetzt geschehen, die Bespitzelung voranzutreiben, teilweise auch Hetze zu betreiben – Kollege Dr. Stamp sagte es ja eben, zitiert aus dieser Facebook-Gruppe –, geht das absolut nicht. Hier brauchen wir eine strikte Trennung. Religion muss Privatsache sein, das darf nicht anders funktionieren. Wir stehen für eine strikte Trennung. Und das müssen wir von allen Religionsgemeinschaften erwarten, an der Stelle auch von der DİTİB. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Saal und im Stream! Kollege Abel hob gerade auf eine fehlende Datengrundlage ab. Dann eine solch umfangreiche Gesetzesänderung in den Bundesrat einzubringen, ist schon ein bisschen erschreckend. Wir wissen nicht, was wen wie viel Geld kostet, aber wir ändern schon mal. Na ja, Prinzip Hoffnung!
Das Ziel ist klar. An zwei Stellen bin ich auch völlig Ihrer Meinung. Die Erweiterung bis zum 18. Lebensjahr ist gut, ebenso dass die Befristungen wegfallen. Ich würde mir trotzdem eine vernünftige Berechnungsgrundlage wünschen. Das gehört für mich zu einer sachdienlichen, faktenorientierten Politik. Dass es anders ist, finde ich ein bisschen erschreckend.
Insgesamt haben diejenigen Vorteile, die nicht im SGB-II-Bezug sind, und diejenigen – zumindest, wenn sie im SGB-II-Bezug sind –, die aufstocken. Dabei geht es – das ist eben schon genannt worden – um mindestens 600 € brutto. Ich finde es ein Unding, dass das Aufstockertum durch diese Gesetzesänderung auch noch hofiert wird; es gehört eigentlich abgeschafft. Es müssen solche Löhne gezahlt werden, dass man, wenn man eine Vollzeitstelle hat, auch davon leben kann. Das jetzt noch so zu protegieren, finde ich wirklich schlimm. Das ist nicht richtig, es gehört eigentlich weg.
Wer wird davon betroffen sein? Wir haben die sehr übersichtliche Datenlage im Hinterkopf. Schätzungen zufolge werden von den neuen Regelungen etwa 20 % der Alleinerziehenden – meist Frauen – betroffen sein. Wahrscheinlich haben 80 % davon insgesamt keinen Vorteil, weil sie eben im SGB-IIBezug sind oder weniger als 600 € brutto dazuverdienen. Sie gehören zwar nicht zu den Vergessenen dieses Gesetzes – das möchte ich nicht sagen –, aber doch zu den Ignorierten dieses Gesetzes. Das kann nicht richtig sein.
In der Enquetekommission zur Kinder- und Jugendpolitik ist viel darüber gesprochen worden, dass es gerade für Kinder eine Grundsicherung geben muss. Solche Gesetze und Entschlüsse konterkarieren aber solch eine Grundsicherung. Das darf eigentlich nicht sein, das finde ich auch hier falsch. Ich bin sehr gespannt, wie wir das im Ausschuss noch einmal auseinanderdividieren.
Eben ist viel – gerade Kollege Nettelstroth hat da sehr schön differenziert – über die Kostenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen geredet worden. Dabei geht es um Prozentzahlen, weil uns die Echtzahlen vielfach fehlen. Wenn ich das einem Bürger auf der Straße erklären muss, kann ich ihm selbstverständlich all diese Zahlen nennen. Aber wenn dann die Rückfrage kommt, warum das so ist, muss ich jedes Mal sagen: Es ist eben ein gewachsenes System. – Von kompletter Konnexität – über die man 2005/2006 einmal gesprochen hat, als es um das Konnexitätsausführungsgesetz ging – ist hier wenig zu spüren. Tatsächlich wird an Symptomen herumgedoktert.
Eigentlich müsste man das einmal – das würde in unserem Föderalismus natürlich nur funktionieren, wenn man es komplett über alle Länder hinweg macht – auseinandernehmen und feststellen, welche Kosten der Bund verursacht, welche Kosten die
Kommunen zu tragen haben und was das Land als Mittler dazwischen macht. Das wäre eine sehr sinnvolle Geschichte.
Dann könnten wir auch Zahlen vergleichen. Aktuell können wir die Zahlen aus Bayern und NRW nicht vergleichen, weil die Kommunen andere Finanzierungssysteme haben. Unser Gemeindefinanzierungsgesetz ist ganz anders ausgestattet als das in Bayern. Jetzt also nur den Einzelfall herauszugreifen und dann diese Zahlen zu vergleichen, wird dem Ganzen nicht gerecht. Das macht keinen Sinn. All diese Effekte gesondert auszurechnen, wird auch niemand hinkriegen; damit könnten wir, glaube ich, eine ganze Uni mehrere Semester lang beschäftigen. Ich bin sehr gespannt, wie wir das – gerade in den Ausschüssen – auflösen wollen.
Ich komme zum nächsten Punkt: Steigerung der Rückgriffsquote. Das ist eine gute Idee, schließlich handelt es sich ja quasi nur um im Voraus gezahltes Geld. Eigentlich müssten fast ausschließlich die Väter, die nicht zahlen, viel mehr in Rückgriff genommen werden. Hier ist es aber auch wieder schwierig, die einzelnen Bundesländer – ich möchte eigentlich nicht „Bundesländer“, sondern „Sozialräume“ sagen – zu vergleichen. Denn wir haben Sozialräume, wo auch die Väter vielfach im SGB-II-Bezug sind. Von denen werden wir das Geld nie wiederkriegen. Egal, wie gut wir das organisieren, wie gut das jetzt gemacht ist, wir werden da keine Steigerung hinbekommen.
Daraus folgt, dass wir dieses Gesetz eigentlich ganz anders aufhängen müssten. Viel sinnvoller wäre es, die Grundsicherung für Kinder im Hinterkopf zu haben. Nicht das Aufstockertum sollte gefördert werden, sondern das ganz normale Einkommen. Das wäre sehr sinnvoll.
Ich bin sehr gespannt, wie wir das in den Ausschüssen hinbekommen. Ich freue mich darauf, dies in beiden Ausschüssen – im AGS und im Kommunalausschuss – besprechen zu dürfen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich glaube, weder Kollege Höne noch ich haben gesagt, dass die Entlastung der 46.000 bzw. 75.000 Kinder, die Sie gerade genannt haben, nicht geschehen soll. Uns ging es mehr darum, zu sagen, dass es add-on noch etwas geben müsste.
Mir wäre es ganz recht, wenn Sie uns vielleicht nicht in Echtzahlen, sondern in Prozentzahlen sagen könnten: Wie viel Prozent aller Kinder profitieren von dem neuen Gesetz und wie viel Prozent eben noch nicht? – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Sport ist sicherlich ein Bereich, der, was E-Learning anbelangt, schwierig ist – es sei denn, es geht um E-Sport. Ich glaube aber, dass es mit E-Learning beim physischen Sport so schnell nichts
werden wird. Aber wer weiß, was mit Virtual Reality noch alles passiert. Schauen wir mal.
Ich komme jetzt aber erst einmal zu unserem Antrag bzw. zur Gegenwart. Bei allen Vorrednern möchte ich mich herzlich bedanken, dass dieses Thema so konstruktiv aufgenommen worden ist. Ich weiß, es gibt immer den einen oder anderen Bedenkenträger bzw. die eine oder andere Sache, die solche Dinge stoppen kann. Gleichwohl möchte ich einfach positiv mitnehmen, wie gut das aufgenommen worden ist.
Ich nehme die Zusammenfassung schon einmal vorweg und gehe davon aus, dass wir den Antrag – egal, wer dann auch immer hier sitzen mag – im September oder Oktober wieder neu vorliegen haben werden. Vielleicht kann man dann, wer auch immer, ungezwungen über die Onlinekurse reden. Ich hoffe, dass wir dann auch zu einer Verabschiedung kommen – egal, wer auch immer das hier tut; das ist mir tatsächlich nicht so wichtig. Wichtig ist mir, dass wir zu einer Lösung kommen. Denn E-Learning – das hat die Anhörung ergeben – ist in bestimmten Unternehmen, die Kollegin Spanier-Oppermann sagte es gerade, seit 20 Jahren in Unternehmen völlig selbstverständlich, aber nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz zurzeit nicht so einfach möglich.
E-Learning ist aber extrem wichtig. Es nimmt immer mehr zu. Je nach Branche rechnen wir zurzeit damit, dass zwischen 10 und 50 % der Weiterbildungen schon als Onlinekurse stattfinden. Bei IT ist das selbstverständlich ein bisschen mehr, beim Handwerk ein bisschen weniger. Aber auch da finden immer mehr Kurse online statt, weil es viel einfacher und viel flexibler zu handhaben ist, weil man so die Familienansprüche viel besser unter einen Hut bekommt, und natürlich auch, weil nicht erst eine ganze Menge Menschen zu einem bestimmten Ort gekarrt werden muss, sondern weil das jeder quasi von zu Hause aus machen kann.
Ich komme jetzt von den kleinen Kursen zu den ganz großen bzw. zu den Uni-Kursen, den MOCs. Ulrich Alda brachte ja gerade die Fernuni ins Spiel. Da gibt es auch eine Professionalisierung und eine Erfolgskontrolle. Das alles gibt es tatsächlich schon. Ob jetzt eine Weiterbildung erfolgreich oder sinnvoll ist oder nicht, entscheidet nicht mehr, ob das online oder in Präsenz stattfindet, sondern das Konzept an sich. Die Vermittlung ist aber inzwischen tatsächlich zweitrangig, weil wir da so gut geworden sind, dass wir das eigentlich landesweit machen können.
Ich möchte gar nicht weiter ausführen, warum das jetzt nicht gemacht wird. Ich glaube, das würde auch schon jetzt ohne größere Probleme durch die Anbieter möglich sein. Wir reden hier übrigens – um das ein bisschen einzusortieren; Uli Alda brachte gerade das Beispiel von der Fernuni – nicht über jahrelanges Lernen, sondern über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, das pro Arbeitnehmer maximal fünf
Tage am Stück vorsieht. Wenn ich für zwei Jahre spare, sind es maximal zehn Tage am Stück. Dabei geht es aber auch um Einzelnehmer. Das ist bei Onlinekursen natürlich viel einfacher, denn wer kann sich heute erlauben, innerhalb von zwei Jahren eine Weiterbildung mit zehn Tagen am Stück zu machen? Das machen selbst Unternehmen nicht. Vielmehr führen auch die sehr viele Ein-, Zwei- oder Drei-Tages-Kurse durch. Das wäre beim Online-Learning noch viel einfacher. Das Ganze wurde auch durch die Aussagen der Experten – etwa Lucia Falkenberg vom eco-Verband, also vom Verband der Internetwirtschaft – untermauert.
Wenn nach digitaler Weiterbildung gefragt wird, kann man mit nur einem Satz antworten: Sie soll so individuell und bedürfnisorientiert wie möglich sein. Das ist online perfekt machbar. Man kann das nur unterstützen. Im Endeffekt haben mehr oder weniger alle das Gleiche gesagt. Der Verband der Anbieter möchte ganz gerne im Sommer noch einmal darüber diskutieren. Gleichwohl glaube ich, dass auch die im Endeffekt so gut aufgestellt sind, dass sie das schnell umsetzen könnten. – Wir reden hier übrigens nicht über einen Zwang, nur Onlinekurse machen zu müssen, sondern es handelt sich einfach um eine Öffnung.
Ich finde es deshalb schade, dass wir es jetzt noch nicht machen können. Ich glaube und hoffe aber, dass die Anregung, die wir hier in Bezug auf Onlinekurse einbringen konnten, nach der Sommerpause relativ zügig umgesetzt werden kann, dass die doch sehr gegriffene Umkreisregelung – dabei geht es um 500 Kilometer – komplett wegfallen kann. In einem zusammengehörigen Europa sollten wir das vielleicht als Maximalgrenze nehmen. Ansonsten sollten wir einfach davon weggehen und sagen: Lasst uns Onlinekurse ermöglichen, lasst uns digital vorweggehen, lasst uns das Ganze annehmen, lasst uns die positiven Aspekte daraus nutzen und nicht immer nur Bedenken regieren lassen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und die positive Aufnahme, und ich erwarte, dass wir es vielleicht im Herbst umsetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher hier im Saal und im Stream! Auch ich möchte mich auf die Dinge konzentrieren, die uns bei dem Antrag besonders bewegt haben.
Ich fange mit einem Punkt an, mit dem Henning Höne gerade geendet hat: mit der Unterfinanzierung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Kommunen
in Nordrhein-Westfalen sind die letzten Jahre und Jahrzehnte chronisch unterfinanziert. Was muss man machen, wenn man zu wenig Geld hat? Man muss zusehen, dass man an mehr Geld kommt.
Wenn wir hier jetzt eine pauschalisierte Abrechnung – eine dauernde laufende Belastung – einführen würden, weiß ich nicht, ob es alle Kommunen schaffen würden, der Versuchung zu widerstehen.
Ich weiß, dass das mit Ihrem Antrag nicht gewollt ist, gleichwohl weiß ich auch, wie findig Kämmerer sein können. Ich sehe durchaus die Gefahr, dass das nicht immer eins zu eins in den Straßenbau fließt, und halte das schon für schwierig.
Zu Punkt 2 möchte ich sagen: Für uns ist die Transparenz ganz wichtig. Es ist jetzt schon so, dass Straßenausbau und Straßenerneuerung nicht immer optimal den Betroffenen und den Bürgern kommuniziert werden und dass auch die Abrechnung nicht immer zeitnah erfolgt. Man hört da nicht nur Geschichten, sondern auch wahre Begebenheiten, dass es Jahre, Jahrzehnte dauert, bis alle Rechnungen auf dem Tisch sind.
Das würde eine pauschalisierte Abrechnung, eine laufende Abrechnung nicht verbessern. Ganz im Gegenteil: Dann wäre der Druck gar nicht mehr da, das einzustellen. Es wäre auch der Druck gar nicht mehr da, diese Kommunikation mit dem Bürger zu betreiben. Das halte ich für schwierig.
Ein letzter Punkt, der noch nicht angesprochen worden ist. Deshalb möchte ich ihn einbringen. Zurzeit sind diese Belastungen, die Grundstücke, Immobilien betreffen, von dem Eigentümer zu tragen, und zwar rein von dem Eigentümer. Diese Belastungen sind nicht umlegbar, weil es sich um einmalige Kosten handelt.
Wenn das jedoch dauernde, laufende und öffentliche Abgaben sind, könnte jemand auf die Idee kommen, das auf seine Mieter oder auf die Nutzer des Grundstücks umzulegen, und zwar nicht im Rahmen der Kaltmiete, sondern im Rahmen der Nebenkosten. Auf die Idee kommen durchaus Leute.
Wenn das dauernde, laufende und öffentliche Kosten sind, stellt sich die Frage, ob die Rechtsprechung bei ihrer bisherigen Rechtsprechung bleibt oder ob sie sagt: Es sind die gleichen Kosten wie Steuern. Das ist quasi eine zweite Steuer. Und dann haben wir genau die getroffen, die wir am wenigsten treffen wollen, nämlich diejenigen, die sich kein Eigentum leisten können, sondern zur Miete wohnen.
Ich finde die Idee, denjenigen, der von großen Zahlungen getroffen werden kann, zu schützen, grundsätzlich richtig. Ich sehe aber nicht, dass der Gesetzentwurf genau der richtige Weg ist.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns darauf geeinigt hätten, es mit einer Modellkommune zu erproben, mit
den kommunalen Verbänden zu sprechen und zu fragen, welche Kommune das ausprobieren möchte, um dann einen Versuch in Nordrhein-Westfalen zu starten. Im Gegensatz zu meinen Vorrednern glaube ich nämlich nicht unbedingt, dass wir Erfahrungen aus anderen Bundesländern eins zu eins übertragen können.
Ich hätte es am liebsten gehabt, wenn wir uns darauf verständigt hätten, uns eine Kommune auszusuchen – wir könnten zum Beispiel Bielefeld nehmen – und zu sagen: Ihr probiert uns das jetzt für fünf Jahre aus, wenn ihr das wollt. Und daraus ziehen wir die Erfahrungen. Das hätte ich einen guten, gangbaren Weg gefunden. Da wäre ich sofort auf Ihrer Seite gewesen.
Ich möchte das Ganze gar nicht ablehnen. So möchte ich aber meiner Fraktion empfehlen, sich zu enthalten, weil ich glaube, dass wir das jetzt nicht einführen können.
Auch die Dauer der Beratung hat gezeigt, dass man es sich damit nicht leicht machen möchte, was auch völlig richtig ist. Wir sprechen hier über eine Menge Geld, über eine Menge Versuchungen, die dahinterstehen.
Vielleicht nehmen Sie die Idee einer Modellkommune auf und bringen das vielleicht in der nächsten Wahlperiode noch einmal ein. Ich fände es sehr charmant, wenn Sie den Weg gehen würden. – Vielen Dank.
Einen wunderschönen guten Tag! Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und natürlich im Stream! Integration ist wichtig, extrem wichtig. Ich denke, das können wir alle unterschreiben. Integration wird in den Kommunen geleistet. Auch das können wir alle unterschreiben. Sie wird vor Ort geleistet. Es muss entsprechendes Geld dafür vorhanden sein, aber natürlich auch entsprechendes Knowhow.
Kollege Dr. Stamp hat gerade schon den Integrationsplan angesprochen. Auch wir waren mit dem hier vorgelegten Integrationsplan nicht zufrieden und hätten uns da erheblich mehr gewünscht. Demensprechend tun wir uns jetzt schwer damit, zu sagen: Wir möchten diesen Integrationsplan direkt mit der Weiterleitung der Gelder aus dem Bund unterstützen.
Ich denke, dass wir diese Gelder nutzen müssen, um das, was in diesem Integrationsplan fehlt, noch nachzubessern. Das sind Deutschkurse ab dem ersten Tag. Das sind auch Kurse und Integrationsbemühungen für Menschen, die in Ihren Anträgen gar nicht auftauchen. Es geht nämlich nicht nur um anerkannte, sondern auch um geduldete Personen.
Wir haben hier in diesem Land und auch in der gesamten Bundesrepublik geduldete Personen, die teilweise schon Jahrzehnte bei uns leben. Auch diese Menschen verdienen eine Integration. Darum kommen wir nicht herum. Wir können nicht immer so tun, als würden wir sie in den nächsten zwei Tagen abschieben – und dann sind sie doch 20 Jahre bei uns.
Das ist das Gegenteil von Integration. Genau dies fördert Parallelgesellschaften. Es fördert Unzufriedenheit – sowohl bei denjenigen, die wir außen vor lassen, als auch bei denjenigen, die schon immer hier leben.
Herr Dr. Stamp, jetzt komme ich zu Ihrem Antrag. Viele der darin enthaltenen Punkte finde ich extrem unterstützenswert und würde ich direkt so unterschreiben.
Aber die Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren passt nicht. Wenn wir uns da auf ein Schulrecht einigen könnten, wäre ich sofort dabei. Eine Pflicht macht nämlich vielfach keinen Sinn. Dann müssten wir zumindest Ausnahmen für diejenigen vorsehen, bei denen sie keinen Sinn macht. Sonst müsste beispielsweise ein 23-Jähriger, der vielleicht schon eine Ausbildung absolviert hat und direkt als Kfz-Mechaniker anfangen könnte, hier in die Schule gehen. Da würde die Schulpflicht greifen. Das wollen wir nicht. Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass Sie das wollen.
Insofern sollten wir uns auf ein Schulrecht einigen. Dann sind wir d’accord.
Dem Antrag der CDU kann ich gar nichts abgewinnen. Selbst wenn Sie jetzt sagen, dass Sie für das Jahr 2016 alles durchleiten wollen, machen Sie für 2017 und 2018 wieder einen Eiertanz; denn dann soll es für jeden Flüchtling pauschal 1.000 € geben.
Mit diesen Pauschalen läuft es nicht so gut. „Pauschal“ ist das, was im technischen „universal“ ist. Es passt nie. – Mit diesen Pauschalen können wir am Anfang arbeiten und sagen: Ihr bekommt einen gewissen Geldbetrag, um eine gewisse Leistung zu bringen. Aber wir müssen das hinterher nachträglich trotzdem noch ordentlich abrechnen. Denn bei jeder Kommune funktioniert die Integration im Detail doch etwas anders – egal was für einen tollen Integrationsplan wir hier auch immer machen.
Dementsprechend macht es keinen Sinn, jetzt zu sagen: Wir leiten einfach mal alles durch, im nächsten Jahr gibt es pro Kopf 1.000 € und im übernächsten Jahr noch einmal 1.000 €. Und wenn die Zahl der Antragsteller bzw. Berechtigten unter 434.000 liegt, geht das alles wieder – und zwar ohne jede Zweckbindung – in den Landeshaushalt. Das steht in Ihrem Antrag, macht aber keinen Sinn. Dementsprechend kann ich meiner Fraktion wirklich nur sagen: Lehnt das ab! Es ist sinnfrei; es ist keine Lösung; das hilft niemandem.
Lassen Sie uns weiter an einem sinnvollen Integrationsplan arbeiten, an den Add-ons, die im aktuellen Integrationsplan fehlen. Das sind folgende Punkte: Qualifikation weiter anpassen; Sprachbarrieren ab dem ersten Tag abbauen; Arbeit ermöglichen – so schnell wie möglich –; Schulrecht und keine Schulpflicht; und lassen Sie uns die Geduldeten dazunehmen und nicht nur diejenigen berücksichtigen, die hier direkt ihre Anerkennung bekommen!
Dann sind wir d’accord. Dann haben wir eine Lösung für die Zukunft, die allen hilft, sowohl den Geflüchteten wie auch den Menschen hier. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Rechte Tasche/linke Tasche“ habe ich mir hier aufgeschrieben. Gesamtvolkswirtschaftlich verschieben wir Sozialkosten vom Bund in die Kommunen. Das Spielchen läuft seit 2005 ständig – davor ein bisschen verdeckter, danach an vielen Stellen sehr offensichtlich.
Was jetzt geschieht, ist Folgendes: Der Unterhaltsanspruch, den die Alleinerziehenden, meistens Mütter – die Kollegin Asch und der Kollege Höne haben es auch gesagt –, gegenüber den Kindsvätern haben, schieben wir jetzt in die kommunalen Unterhaltsstellen. Es ist nicht mehr so wie zuvor, dass jemand, der Unterhalt bekommen müsste, den aber nicht erhält, den Vorschuss an einer Stelle beantragen konnte. So machen wir das jetzt nicht mehr. Das ist nicht sinnvoll.
Es ist nicht sinnvoll, diejenigen, die am meisten mit dieser Situation zu kämpfen haben – alleinerziehende Mütter oder überhaupt Alleinerziehende –, jetzt noch durch die Gegend zu schicken aufgrund des finanziellen Verschiebebahnhofs im bürokratischen Spiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Das ist nicht sinnvoll; das sollten wir nicht tun.
Zur Grundintention ist zu sagen, dass die Tatsache, dass der Anspruch jetzt bis zum 18. Lebensjahr und nicht mehr bis zum 12. Lebensjahr geht – also das komplette Leben eines Kindes bis zur Volljährigkeit –,
extrem sinnvoll und zu unterstützen ist. Aber wir müssen das auch so ausgestalten, dass es für den Betroffenen sinnvoll und machbar ist. Wir dürfen die Leute nicht durch die Gegend schicken, nur weil das den bürokratischen Anforderungen entspricht. Das macht keinen Sinn.
Lassen Sie uns so verfahren, wie wir es bei der Debatte um Geflüchtete gelernt haben. So wie es bei den Integration Points gehandhabt wird, wo es nur eine Anlaufstelle gibt, die ich aufsuchen kann, wenn ich einen Anspruch geltend machen möchte – das ist eine sinnvolle Lösung, und so sollten wir das auch hier machen. Dementsprechend hoffe ich, dass das Ganze noch einmal überdacht wird.
Da müssen wir dann überlegen, wie wir die Kommunen überhaupt so ausstatten, damit sie das schaffen können. Zum einen muss das organisatorisch durchdacht werden, und das geht nicht in 14 Tagen, mal eben über die Weihnachtstage. Kollege Nettelstroth sagte, da müssten bis zu dreifache Ressourcen aufgebaut werden. Das wird nicht funktionieren.
Zum anderen muss bedacht werden: Wenn wir Gelder – Kollege Höne hat es ja mit über 600 Millionen € deutlich benannt – verschieben, dann müssen die Kommunen das auch leisten können. Unsere Kommunen in NRW sind nicht überbordend mit Geldmitteln ausgestattet. Das wirkt ein bisschen so, als wenn man versucht, einem nackten Menschen in die Tasche zu fassen. Das hilft nicht weiter.
Jetzt kommt noch hinzu, dass wir die Rückgriffsquoten steigern möchten. Das, was wir als Staat im Voraus bezahlen, möchten wir von denjenigen, die nicht zahlen – meistens den Kindsvätern –, auch wieder zurückholen. Das ist eine gute Idee. Da liegen wir aktuell zwischen 20 % und 30 %; Herr Nettelstroth sagte es. Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Da muss genau geschaut werden, woran es liegt.
Klar kann man organisatorisch etwas regeln, indem man sagt: Das muss jetzt nicht jedes einzelne Amt in jeder einzelnen Kommune machen, sondern das eignet sich eigentlich hervorragend für interkommunale Zusammenarbeit. Bis dahin d’accord.
Allerdings muss man jetzt nicht davon träumen, dass man das ins Unendliche steigert. Denn viele dieser Väter, die nicht zahlen, beziehen selbst Hartz-IV. Auch da wieder das Bild: einem nackten Menschen in die Tasche packen. – Das Geld bekommen wir nicht. Da können wir das organisatorisch so gut aufstellen wie wir wollen – wo nichts ist, kann man nichts holen. Die Rückgriffsquotensteigerung wird erheblich kleiner ausfallen, als das jetzt bedacht ist.
Deshalb freue ich mich auch, dass darüber nicht direkt abgestimmt, sondern zunächst überwiesen wird. Dann werden wir das alles sehr schön herausarbeiten können. Darauf freue ich mich tatsächlich. Wir
können nicht zulassen, dass unseren Kommunen wieder Aufgaben aufgebürdet werden, die eigentlich in Bundesverantwortung liegen. Wir können es auch nicht zulassen, dass diejenigen, die unsere größte Unterstützung bräuchten, wieder durch die Gegend geschickt werden, nur damit wir hier unsere bürokratischen Spielchen treiben können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Kampmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten gerade, dass diejenigen, die unsere größte Unterstützung brauchen, diese auch bekommen sollen. Nach dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf werden diejenigen, die unsere Unterstützung wirklich am nötigsten haben, nämlich Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug, am Ende des Gesetzgebungsverfahrens leider nicht einen Cent mehr in der Tasche haben.
Nur hat der Staat eine bürokratisch anders aufgehängte Rückgriffsmöglichkeit.
Ja, die kommt. An welcher Stelle haben diese Menschen dann tatsächlich mehr Unterstützung? Das hätte ich gerne gewusst.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren sowohl hier als auch im Stream! Ja, Ross und Reiter zu nennen – ich komme da einmal angaloppiert –, ist relativ einfach: Es geht um die überschießenden Rechte.
Wir haben das in der Verfassungskommission sehr deutlich herausgearbeitet. Aktuell ist das zum Beispiel das Kleingartenwesen. Das mag dem einen oder anderen vielleicht ein Schmunzeln auf das Gesicht zaubern, hat aber tatsächlich zur Folge, dass viele Menschen, die sich im Kleingartenwesen engagieren, hier ein Grundrecht haben, das in unserer Landesverfassung verbrieft ist.
Es wäre daher auch sinnvoll, wenn wir hier einen Verfassungsgerichtshof hätten, vor dem dieses
Grundrecht eingeklagt werden könnte. In Karlsruhe ist das schwer einzuklagen, weil sich dieser Passus im Grundgesetz nicht findet. – Schwierig.
Nächster Punkt: Wir legen uns da quasi seit Jahrzehnten Handschellen an. Machen wir nämlich noch einen weiteren überschießenden Grundrechtseintrag in unsere Verfassung, gilt das Gleiche wie für das Kleingartenwesen.
Deshalb halte ich diesen Antrag der FDP-Fraktion für ganz hervorragend. Ich möchte mich ganz persönlich bei Herrn Wedel und bei Herrn Dr. Wolf für diesen wunderbaren Entwurf bedanken. Es ist ein richtig klasse Entwurf.
Ja, das muss man doch einfach einmal so sagen.
Herr Kamieth, anders, als von Ihnen dargestellt, ist das ein Ergebnis der Verfassungskommission.
Jeder, der in dieser Verfassungskommission aktiv mitgearbeitet hat, weiß das auch. Sich jetzt hier hinzustellen und das Gegenteil zu behaupten, ist unredlich. – Na, interessiert ihn nicht, war klar.
Aber genau das ist der Punkt. Das hat Frau Kollegin Hanses eben schön dargestellt. Die CDU hätte durchaus die Macht – wirklich die Macht –, zusammen mit den anderen Parteien hier zu gestalten, das Staatswesen für jeden einzelnen Menschen positiv zu verbessern.
Was tun Sie? – Sie reagieren mit Blockieren, mit keinem Willen. Sie wollen einfach nicht gestalten. Null! Sie haben überhaupt keinen Gestaltungswillen. Das ist erschreckend. Ich habe bei der ganzen Verfassungskommission nicht verstanden, wie eine so große Volkspartei sagt: mir doch völlig egal. – Das ist unglaublich. Dass Sie dafür auch noch vom Wähler belohnt werden, ist für mich unverständlich. Diese Mutlosigkeit ist nicht zu verstehen.
Kommen wir zu dem, was Herr Dr. Wolf hier zu Anfang gesagt hat. Es geht um den Rechtsschutz des Individuums. Das sollte für uns ein sehr, sehr hohes Gut sein. Das müsste für ein Bundesland, das, wenn es als einzelnes Land in Europa Mitglied in der Europäischen Union wäre, glaube ich, an siebter oder achter Stelle stehen würde, was Bevölkerung und Wirtschaftskraft angeht, eine Selbstverständlich sein.
An sechster Stelle inzwischen. Danke, Joachim!
Sich jetzt hier hinzustellen und kleinkrämerisch aufzuführen, dass uns das Geld kostet, dazu möchte ich
auf den Kollegen Dr. Wolf verweisen. Er hat in einer der Verhandlungsrunden einmal ganz klar aufgezählt, wie viel Personen das kostet. Wir kommen hier noch nicht einmal auf 20 zusätzliche Bedienstete.
Es kommt auf die Regelung an, völlig richtig. Aber bei der Regelung, die wir hier anstreben würden und die Konsens war – ausgenommen die CDU, die es, glaube ich, nicht gelesen hat –, kommen wir, glaube ich, noch nicht einmal auf zwei Dutzend neue Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die nach Münster abgeordnet werden müssen. Das muss sich ein Land wie Nordrhein-Westfalen mit fast 18 Millionen Einwohnern leisten können, ansonsten brauchen wir nicht zu sagen, wir wären ein Rechtsstaat.
Ich komme jetzt zu dem Punkt, den Frau Kollegin Hanses angesprochen hat. Wenn wir so eine Regelung hätten – Herr Kollege Körfges und Herr Kollege Dr. Wolf sagten es gerade, je nach Regelungsgeschichte –, dann würden bis zu 95 % der Fälle, die an das Landesverfassungsgericht herangetragen würden, vorab quasi heraussortiert werden – wie das bei der Regelung in Brandenburg der Fall ist –, weil sie die entsprechende Berechtigung gar nicht hätten.
Jetzt kann man sich auf die 95 % konzentrieren. Ich möchte mich auf die 5 % konzentrieren, die dann funktionieren würden, die einen funktionierenden Rechtsschutz in diesem Land hätten. Das wäre sinnvoll.
Lassen wir uns doch da das Positive sehen. Es ist nicht zu teuer. Für unser Land müsste es absolut eine Selbstverständlichkeit sein. Ich werbe dafür, den Mut aufzubringen, dafür zu stimmen. Ich möchte mich bedanken, dass Sie den Ausfluss aus der Verfassungskommission aufgenommen haben.
Übrigens noch eine kleine Anmerkung zu Herrn Kamieth. Ich möchte, dass das im Protokoll richtig vermerkt ist. Herr Kamieth, Sie haben eben die Popularklage genannt – auch wichtig –, sie ist aber keine Individualverfassungsbeschwerde. Großer Unterschied. Fachlich schon ein bisschen peinlich, finde ich. Allerdings, Popularklage finde ich auch klasse. Wir haben eigentlich vor, sie im Frühjahr zu bringen. Vielleicht können wir Sie davon auch überzeugen.
Herr Dr. Wolf, zu dem, was Sie eben gesagt haben: Ich wünsche uns allen bei allen diesen Verfassungsänderungsvorschlägen, die jetzt im Raum stehen, und der einfachgesetzlichen Regelung, die die FDPFraktion hier eingebracht hat, den Mut zur Gestaltung bei jedem einzelnen Thema. Lassen Sie uns das noch einmal ernsthaft angehen, damit wir in dieser Wahlperiode auch etwas für die Menschen schaffen. Dann wäre diese Verfassungskommission noch nicht gescheitert. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen hier im Saal und auch im Livestream! Das kommunale Ausländerwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer – das hört sich komplex an, ist es aber gar nicht – wird hier schon lange diskutiert, eigentlich viel zu lange. Wir müssten es schon längst umgesetzt haben. Es geht schließlich um das Vorenthalten von Rechten, die unseren Mitbürgern selbstverständlich zustehen müssten.
Genauso wie unsere Mitmenschen von unserer Gesetzgebung betroffen sind oder auch von den Regelungen, die die kommunalen Räte und Bezirksvertretungen vereinbaren, genauso wie sie hier Steuern zu zahlen haben und sich an alles halten müssen, müssten sie eigentlich auch die entsprechenden Rechte bekommen. Die bekommen sie aber nicht, noch nicht einmal im Kommunalen, wo es sie direkt und sehr konkret betrifft.
Der Kollege Dr. Bovermann hat eben lang und breit aufgezählt, wer inzwischen alles zugestimmt hat. Kollegin Velte hat das noch einmal genauer gefasst und darauf hingewiesen, dass inzwischen auch Räte zugestimmt haben. Auf der Kommunalebene wird schon fast nicht mehr verstanden, warum wir die Regelung nicht mal langsam treffen.
Dann haben wir uns in der Verfassungskommission des Themas angenommen und eine sehr gut besuchte Anhörung dazu gemacht. Das ist auch im Nachgang noch viel abgerufen worden. Dort wurden all die Fragen gestellt, die gleich von Ihnen wieder aufgerufen werden: Was hindert uns denn formal? Es scheint mir fast so, als würden Sie nicht einen Weg zur Umsetzung suchen, sondern Gründe, das eben nicht zu tun. In der Anhörung haben Sie wirklich jeden Experten, auch die, die Sie selber eingeladen hatten, gefragt: Was hindert uns jetzt daran? Die Antwort lautete: Nichts. – Wir können es also machen.
Das gipfelte darin, dass einer der Sachverständigen gesagt hat: Das liegt in Ihrem eigenen Ermessen.
Seien Sie mutig! – Wenn ich mir so etwas von externen Experten sagen lassen muss, dann frage ich mich, was uns tatsächlich noch hindert. Wir könnten es einfach machen.
Schauen wir mal ein bisschen in die Geschichte. Was passiert, wenn man zu lange wartet, bevor man etwas macht? Hier möchte ich gerne auf die amerikanische Geschichte verweisen.
Jeder von Ihnen kann gerne unter #“…Geschichte“ nachschauen, also nicht unter dem Geschichtchen, das jetzt gerade läuft, das schlimm ist. Aber vielleicht wäre auch das besser gelaufen, hätten sie dort ein Ausländerwahlrecht gehabt. Ich denke, schon.
Schauen wir uns an, was läuft, wenn ich Rechte vorenthalte und nur Pflichten aufbürde. Das läuft unter dem Stichwortsatz: No taxation without representation. Das hat schon mal zu wirklich üblen gesellschaftlichen Verwerfungen geführt. Das hat im Endeffekt zur Abspaltung Nordamerikas vom britischen Königreich geführt. Manche wollen das zurückhaben; das kann ja noch kommen. Das war auf jeden Fall für die dortige Gesellschaft richtig schlimm. Dazu dürfen wir es doch erst gar nicht kommen lassen. Wir müssen die Menschen mitnehmen.
Wohin? – In die Mitbestimmung der Gesellschaft. Wir müssen doch die Menschen, die hier leben, auch an der Gesellschaft teilhaben lassen – sowohl bei Abstimmungen wie auch bei Wahlen.
Schauen wir uns noch mal die formalen Gründe an! Vielfach wird gesagt: Das wird nicht explizit im Grundgesetz genannt und findet in unseren Rechtsnormen nicht statt. – Dazu hat Kollege Bovermann eben schon etwas gesagt, nämlich dass Verfassungsgerichtsurteile heute vielleicht nicht mehr so ausfallen würden wie vor 30 Jahren.
Nehmen wir doch mal eine Rechtsnorm, die schon gilt. Nehmen wir mal unser Parteiengesetz: Sind Ausländer per se von der Willensbildung in den Parteien ausgenommen? – Nein, im Parteiengesetz sind sie explizit genannt; sie dürfen bei der Willensbildung mitmachen.
Und wir suchen immer noch weiter nach Gründen. Das hat weder die Anhörung noch die eigene Betrachtung noch die Betrachtung der kommunal Verantwortlichen ergeben. Worauf warten Sie noch? Ich schließe mich Herrn Bovermann an: Seien Sie mutig! Stimmen Sie mit! – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Saal und natürlich auch im Stream! Ich nehme eines vorweg: Vom Inhalt her finde ich den Antrag gut und unterstützenswert. Ich lege meiner Fraktion durchaus nahe, den Antrag positiv zu bescheiden.
Allerdings habe ich vom heutigen Tag und auch aus den letzten vier Jahren immer wieder im Ohr: Liebe Piraten, warum stellt ihr diesen Antrag im Landtag?
Das ist doch gar nicht die richtige Ebene.
Jetzt schaue ich mir diesen Antrag an. Es geht um das Betriebsverfassungsgesetz. Das wird wo geregelt? Richtig, im Bundestag.
Dazu betrifft es, weil Sie die Verschärfung von Strafgesetzen haben wollen, auch das Strafgesetzbuch. – Bundesebene.
Wir Piraten sind da nicht vertreten. Wer ist da vertreten? – Zum Beispiel die SPD, die Grünen übrigens auch.
Dann betrifft das den Bereich der Arbeitsministerin. Wer stellt aktuell die Arbeitsministerin? – Die SPD.
Ich frage mich schon ein bisschen: Was macht das jetzt hier? Richtig: Wahrscheinlich konnten Sie sich entweder in der lustigen GroKo oder innerparteilich nicht durchsetzen. Deshalb muss das jetzt hier aufschlagen.
“Sowohl als wie auch“, wie man im Ruhrgebiet sagen würde; vielen Dank, Kollege.
Ich finde das im Endeffekt sogar gar nicht schlimm. Aber, liebe SPD- und liebe Grünen-Fraktion, ich
möchte nie wieder von Ihnen vorgehalten bekommen, wir stellten irgendeinen Antrag auf der falschen Ebene.
Das haben Sie mit dem Antrag komplett herausgeworfen.
Kommen wir zum Union Busting. Zum einen möchte ich hier klarstellen: „Union Busting“ meint in den USA grundsätzlich die Arbeitsrechtsbewegung. Da ist es egal, ob das innerbetrieblich – das wäre bei uns der Betriebsrat – oder überbetrieblich – das wären bei uns Gewerkschaften – ist. Allerdings müssen wir in unserer Gesetzgebung Betriebsrat und Gewerkschaften auseinanderhalten.
Fangen wir erst einmal mit dem relativ Einfachen, den Betriebsräten, an. Das sind die Arbeitnehmervertretungen in den Unternehmen und Betrieben. Hier wir Union Busting nicht als Busting, also als Zerstören einer vorhandenen Struktur, gelebt, sondern da wird hauptsächlich versucht, erst einmal die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern. Wir haben das aktuell verstärkt in sozialen und IT-Bereichen, die bis jetzt meinten, ohne Betriebsrat auskommen zu können.
Herr Kollege Preuß, ich nenne etwas ganz Konkretes. Wenn sich dort ein Wahlvorstand bildet, um eine Betriebsratswahl einzuleiten, wird von der Geschäftsleitung erst einmal eine Umfrage gestartet, ob die Mitarbeiter lieber einen Betriebsrat nur für einen einzigen Betrieb oder einen Konzernbetriebsrat oder sonst etwas hätten. Da wird abgelenkt, wie es nur geht. Da wird verzögert, wie es nur geht. Das ist eine ganz schlimme Sache. Da müssen gesetzliche Lücken geschlossen werden – allerdings tatsächlich auf Bundesebene.
Das waren Ausführungen zum Betriebsrat und damit zum innerbetrieblichen Bereich. Das war einfach.
Kommen wir zur gewerkschaftlichen Ebene. Da möchte ich ein konkretes Beispiel bringen, das viele vielleicht gar nicht auf dem Schirm haben, was uns aber alle betroffen hat.
2014/2015 hatten wir eine große Auseinandersetzung der kleinen GdL mit der großen Deutschen Bahn, Deutsche Bahn, Eigentümer übrigens Bundesebene – aber gut, egal, ich lasse das.
Da gab es tatsächlich eine Beratungsfirma für die Deutsche Bahn, nämlich Allen & Overy, die bekannt ist und auch auf ihrer Homepage dafür geworben hat, dass sie Union Busting betreibt. Ein staatseigenes Unternehmen beauftragt diese Firma bei einer Auseinandersetzung, nur um ein konkretes Beispiel zu nennen. Herrn Weselsky von der GdL kennt noch jeder. Wer weiß den Namen des Menschen, der die Verhandlungen für die Bahn geführt hat?