Angela Freimuth
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Last Statements
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Walsken, zunächst einmal: Die Mutter Natur hat für die meisten Tiere vier funktionsfähige Beine vorgesehen, weil das so vorteilhaft ist. Dem Menschen Gisela Walsken wünsche ich zwei gesunde. Und im Übrigen war die Haushaltskonsolidierung der Koalition aus CDU und FDP und der Landesregierung erfolgreich.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD wäre sicherlich leicht als Wahlkampfbeitrag zu verbuchen,
wenn er nicht an jeder Stelle mit zahlreichen Verdrehungen arbeiten würde, Zahlenspiele und Behauptungen beinhalten würde, die in keiner Weise der Wahrheit entsprechen.
Meine Damen und Herren, bildungs- und kulturpolitisch, wirtschaftspolitisch, aber auch beschäftigungspolitisch sowie haushalts- und finanzpolitisch beschreibt die Bilanz der ablaufenden Legislaturperiode eine Erfolgsgeschichte der Koalition aus FDP und CDU.
Im Jahr 2005 hat tatsächlich ein Umdenken im Land Nordrhein-Westfalen und auch im Landtag Nordrhein-Westfalen stattgefunden. Zum ersten Mal hat die Konsolidierung des völlig aus dem Ruder gelaufenen Landeshaushaltes den Status eines eigenständigen politischen Ziels einer Regierung erhalten. Das, meine Damen und Herren, ist eine qualitative Veränderung. Das möchte ich gerne an einigen Details erläutern.
Bis zum Jahr 2005 ging es bei den vereinzelt vorkommenden Sparmaßnahmen – Kürzungen – vor allem darum, die schlimmsten Auswüchse zu verhindern. Dagegen hat sich die neue von CDU und FDP getragene Regierung direkt nach der Übernahme der Geschäfte einen Plan gesetzt, wie eine strukturelle Rückführung der Nettoneuverschuldung und ein anschließender Schuldenabbau organisiert werden kann.
In den Ressorts der Landesregierung hat ein Bewusstsein für einen sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln Einzug erhalten. Bei den Änderungsvorschlägen der Fraktionen von CDU und FDP während der gesamten Haushaltsberatungen hat stets der Grundsatz gegolten, dass Mehrausgabenwünsche durch eine Deckung mög
lichst aus dem gleichen Einzelplan gegenzufinanzieren sind. Dieses Vorgehen hat zu einer enormen Haushaltsdisziplin geführt, die früher undenkbar war, wenn man an die Haushaltsanträge und beratungen der früheren Jahre zurückdenkt.
Meine Damen und Herren, der Vorwurf, die Regierung habe nicht gespart – besser spricht man hier von Ausgabenreduzierung; denn Sparen bedeutet, man hat etwas übrig und legt es für schlechte Zeiten auf die hohe Kante –, ist an Absurdität kaum noch zu übertreffen. Von 2005 bis 2008 haben wir 92 % der disponiblen Steuermehreinnahmen in den Abbau der Nettoneuverschuldung gesteckt.
Die Nettoneuverschuldung konnte von 2005 bis 2008 um rund 83 % gesenkt werden. Wenn Sie behaupten, wir hätten die Nettoneuverschuldung in Zeiten steigender Steuereinnahmen reduziert, so ist das in der Tat richtig. Wir sind dankbar dafür, dass wir in Nordrhein-Westfalen durch 250.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze einen Beitrag dazu leisten konnten, wieder wirtschaftliches Wachstum und mehr Steuereinnahmen zu haben.
Ich würde es sehr begrüßen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie so ehrlich sein und zugeben würden, dass Sie das nicht hinbekommen haben. In den Jahren von 1995 bis 2000 – nur um einen Zeitraum aus der jüngeren Vergangenheit zu wählen – konnte sich die damalige rot-grüne Landesregierung auch über steigende Steuereinnahmen freuen. Die Neuverschuldung wurde im gleichen Zeitraum aber nicht gesenkt, sondern erhöht.
Meine Damen und Herren, heute, wo wir noch an den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu leiden haben, die seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland beispiellos ist, sind wir zwar leider gezwungen, mehr Schulden zu machen. Aber die Verschuldung bleibt, trotz dieser historischen Wirtschaftskrise, immer noch unter der von RotGrün vorgelegten Höchstmarke von 6,7 Milliarden € im Jahr 2004. Das muss Sie doch einmal nachdenklich stimmen.
Es gibt noch einen weiteren Unterschied zwischen rot-grüner Haushaltspolitik vor 2005 und der schwarz-gelben Haushaltspolitik seit 2005: Früher waren ständig Nachtragshaushalte notwendig, die dazu führten, dass die Verschuldung nach oben korrigiert wurde, wenn sich abzeichnete, dass die Entwicklung der Steuereinnahmen wohl hinter den Erwartungen zurückblieb.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Markenzeichen der Landesregierung und auch der Koalitionsfraktionen aus CDU und FDP in den letzten Jahren ist gewesen, dass sie die Steuereinnahmen vorsichtig, aber doch realistisch geschätzt haben.
Dadurch konnte – gepaart mit Haushaltsdisziplin und einer verantwortungsvollen Politik, die die Grundlagen für Wachstum legt – erreicht werden, dass wir beim Haushaltsabschluss tatsächlich weniger Schulden aufnehmen mussten, als der Landtag an Kreditermächtigung erteilt hat.
Allein im Jahr 2009 musste das Land NordrheinWestfalen insgesamt 338 Millionen € weniger Schulden aufnehmen, als das vom Landeshaushaltsgesetzgeber geplant war. Ich will ausdrücklich unterstreichen, dass gleichzeitig eine Vorsorge für die Beamtenpensionen – eine Verbindlichkeit, die jeden Haushaltsgesetzgeber betrifft –, eine Risikovorsorge in Höhe von insgesamt 600 Millionen € getroffen werden konnten. Das ist eben der große Unterschied, das ist verantwortungsvolle Haushalts- und Finanzpolitik – und eine generationengerechte noch dazu.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zu damals ist das Haushaltswesen heute ein Musterbeispiel an Transparenz. Wir haben die Schattenhaushalte, in denen Sie eine immense weitere Verschuldung versteckt hatten, aufgelöst und in den Landeshaushalt zurückgeführt und damit offiziell in der Verschuldung des Landes Nordrhein-Westfalen abgebildet. Daher rechnen wir den zweiten Nachtragshaushalt 2005 komplett Ihrer damaligen Regierungs- und Parlamentsmehrheit zu; denn das sind und waren die von Ihnen zu verantwortenden Schulden, die Sie seinerzeit ausgelagert hatten.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! CDU und FDP machen erstmals seit Jahren eine vernünftige Haushalts- und Finanzpolitik. Durch diesen Antrag lassen wir uns nicht irritieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine bessere Haushaltspolitik verdient, als Sie sie über viele Jahre und Jahrzehnte in diesem Land betrieben haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 29. Mai 2009 bzw. am 12. Juni 2009 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD die vielleicht wesentlichste Änderung der Haushaltsverfassung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Danach darf der Bund ab 2016 in wirtschaftlichen Normallagen jährlich nur noch Schulden in Höhe von 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes machen. Für die Länder sind ab 2020 im Normalfall keine neuen Schulden mehr erlaubt. Ab 2011 muss der Bund seine Haushalte so planen und aufstellen, dass er dieses Ziel 2016 erreicht.
Darüber hinaus ist ein sogenanntes Atmen mit der Konjunktur vorgesehen. In konjunkturell angespannten Zeiten, wie wir sie etwa jetzt mit der historischen Wirtschaftskrise erleben, sind vorübergehend höhere Schulden zugelassen. Sie werden auf einem Ausgleichskonto aufgeschrieben und müssen dann in wirtschaftlich besseren Zeiten zurückgezahlt werden.
Die zentrale Botschaft dieser Regelung lautet: In Zukunft wird es keine oder nur noch eine geringfügige Verschuldung aus strukturellen Gründen und damit auch kein dauerhaftes Leben mehr über unsere Verhältnisse geben, wie wir es in vielen Jahren in der Vergangenheit beobachten mussten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die neuen grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbeschränkung unmittelbar geltendes Landesrecht. Für den Übergangszeitraum macht der Landesgesetzgeber von seiner in Art. 143d Grundgesetz vorgesehenen Regelungskompetenz Gebrauch. Analog zur Regelung im Bund wird damit auch für das Land gelten, dass die jährlichen Haushalte bis 2020 so aufzustellen sind, dass das Ziel eines Verbotes einer strukturellen Neuverschuldung bis 2020 erreicht werden kann. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, sondern – das sage ich ausdrücklich – sogar wünschenswert, dass dieses Ziel schneller erreicht wird.
Spätestens ab 2020 würde der bestehende Art. 83 unserer Landesverfassung unmittelbar geltendem Bundesrecht widersprechen. Schon alleine aus diesem Grunde ist eine Anpassung der Landesverfassung erforderlich. Zudem müssen wir schon heute den Übergangszeitraum bis 2020 regeln, damit eine Verschuldungsbremse nicht zu spät greift.
Meine Damen und Herren, bei diesem Gesetzentwurf geht es auch darum, dass der Landtag als
Gesetzgeber für das Land Nordrhein-Westfalen die Chance nutzt, eine sehr deutliche Antwort auf die Grundsatzfrage zu geben, ob wir uns weiter wie bisher zulasten nachfolgender Generationen verschulden wollen oder ob wir endlich damit aufhören und eine nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik betreiben wollen, die mit den Mitteln auskommt, die in einer Periode zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, um es klar zu sagen: Ich halte das für alternativlos. Denn bereits heute tragen wir knapp jeden zehnten Euro als Zinsen zu den Banken, etwa 300 € pro Jahr und Bürger. Jeder von uns hat sicherlich hinreichend Fantasie, sich vorzustellen, dass dieses Geld besser angelegt werden könnte als für Zinszahlungen aufgrund der bisher angehäuften Schulden.
Die Folgen der Generationenungerechtigkeit, der Verschuldungspolitik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte bekommen wir bereits heute mehr als deutlich zu spüren. Ein ehrlicheres Wort zu dieser Problematik auch im Parlament wäre manchmal wünschenswert. Aber es ist nun einmal so, dass es im politischen Geschäft Mechanismen gibt, die das bisherige Verhalten auch begünstigt haben.
Kollege Moron fragte gerade, wie wir mit den Ausnahmen umgehen. Hier weise ich darauf hin, dass auch in der alten Regelung kein Gebot zur Neuverschuldung stand. Trotzdem wurden die zulässigen Ausnahmen regelmäßig und extensiv ausgelegt. Es gilt nun, hier einen Riegel vorzuschieben. Wir brauchen endlich Spielräume für nachfolgende Generationen, damit diese ihre Lebenskonzepte realisieren und ihre Gesellschaft gestalten können.
Bei der heutigen Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung geht es damit auch um mehr als nur um die zukünftigen Haushalte. Es geht um eine Richtungsentscheidung, wie wir zukünftig verantwortungsvoll im Interesse nachfolgender Generationen Politik im Land Nordrhein-Westfalen betreiben wollen.
FDP, CDU/CSU und SPD haben die Grundgesetzänderung, die auch in Nordrhein-Westfalen unmittelbar gilt, auf der Bundesebene gemeinsam beschlossen und damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit hergestellt. Die Grünen sind so ehrlich, zuzugeben, dass sie zwar gerne von Generationengerechtigkeit sprechen, sich aber, wenn es konkret wird, aus der Verantwortung stehlen.
Die Haltung der SPD kann ich auch nach den Einlassungen des Kollegen Moron bedauerlicherweise nicht nachvollziehen. Ich finde es bedauerlich, dass Sie der Änderung der Landesverfassung heute nicht die Zustimmung geben können, weil Sie damit mit Blick auf die Richtungsentscheidung ein falsches Signal setzen. Selbstverständlich bedürfen die Begleitgesetze noch einer intensiven Beratung im Parlament. Es würde vieles möglich, den bestehenden
Regelungsraum für das Land Nordrhein-Westfalen zu konkretisieren. Hier wird nun eine große Chance, ein wichtiges politisches Signal zu setzen, versäumt.
Der Hinweis auf die kommunale Finanzsituation ist vor dem Hintergrund einer landesverfassungsrechtlichen Schuldenbremse sicherlich zulässig, aber letztlich irreführend, obwohl wir uns natürlich fragen müssen, ob und wie wir etwas für die Finanzausstattung der Kommunen tun können. Ja, wir brauchen endlich eine grundlegende Gemeindefinanzreform, die den Kommunen eine verlässliche planbare Finanzausstattung sichert. Denn die Kommunen sind ein ganz wichtiger Bestandteil gerade in einer föderalen demokratischen Bürgergesellschaft.
Bei der Lösung dieser Herausforderung und dieser Diskussion, die wir zu dieser Änderung der Landesverfassung führen, kommen wir sicher nicht weiter. Da setze ich eher auf die gemeinsame Kommission, die unter Beteiligung von Bund und Ländern und endlich auch der Kommunen jetzt dazu arbeitet.
Hier und heute wird eine Chance versäumt. Ich bedaure das sehr, hoffe aber, dass es, wenn es offensichtlich in dieser Legislaturperiode nicht gelingt, in der nächsten Legislaturperiode als eines der wichtigsten Anliegen möglich ist, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung von NordrheinWestfalen zu verankern und diese so auszugestalten, dass wir im Interesse nachfolgender Generationen nicht nur zu einer Senkung der Neuverschuldung, sondern auch zu einem Abbau der Schulden kommen. Denn wir dürfen nachfolgenden Generationen nicht solche Ballaste hinterlassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anders als bei einigen anderen heutige Anträgen der SPD geht es jetzt um ein Thema, das auch eine ernsthaftere Auseinandersetzung wert ist.
Im Zusammenhang mit dem Ankauf der Steuerdaten-CD aus der Schweiz kommt es in den letzten Wochen laut Berichterstattung in der Tat zu einer Anhäufung von Selbstanzeigen von Personen, die sich möglicherweise selber nicht sicher sind oder nun Ungemach befürchten.
Meine Damen und Herren, wir haben bei der hier im Parlament geführten Debatte um den Ankauf dieser Daten bereits schon einmal über die Frage der Selbstanzeige diskutiert. Dort wurde auch der Vergleich zur Kronzeugenregelung genannt.
Die Folge einer Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung ist, dass der Steuerzahler bzw. der Steuersünder – zu diesem Zeitpunkt ist er ja nur Steuerpflichtiger, aber offensichtlich nicht Steuerzahler – dann straffrei wird.
Herr Kollege Groth, „Steuersünder“ ist ein umgangssprachlicher Begriff.
Ich komme gleich noch einmal darauf zurück, Herr Kollege. Ich habe in diesem Hause jedes Mal sehr deutlich gemacht – auch für die FDP-Fraktion –, dass Steuerhinterziehung ein krimineller Tatbestand ist.
Herr Kollege, ja, ich habe dagegen rechtsstaatliche Bedenken, und wenn man das nicht wahrhaben will, muss man es auch dabei lassen.
Wenn der Steuerpflichtige bei dieser Selbstanzeige vollständig aufklärt und die hinterzogenen bzw. verkürzten Steuern einschließlich Zinsen unverzüglich nachzahlt, kann diese Strafbefreiung eintreten.
Bei der Debatte, die wir jetzt im Parlament – ich sage noch einmal: zu Recht – führen, geht es in der Tat darum, ob durch eine solche Straffreiheit für die sich selbst anzeigenden Steuerhinterzieher letztlich der ehrliche Steuerzahler benachteiligt wird, ob dort also vielleicht der umgangssprachliche Ausdruck „Der Ehrliche ist der Dumme“ Geltung erlangt.
Diese Sichtweise ist auch zulässig. Man muss sich wirklich schon Gedanken darüber machen, ob es nur darum gehen darf, dass ansonsten verloren gehende Steuern, die der Staat für seine zahlreichen wichtigen Aufgaben benötigt, auf diese Art und Weise dann doch noch ihren Weg zum Fiskus finden. Letztlich ist das ein, wenn nicht der Grund, warum eine extra Vorschrift wie der § 371 der Abgabenordnung in Deutschland überhaupt geschaffen wurde und dass diese Regelung mit der Folge Straffreiheit den übrigen Regelungen des Strafrechts in gewisser Weise systemfremd gegenübersteht.
Neben den fiskalischen Gesichtspunkten gibt es aber auch andere Gründe, die bislang dafür sprachen und meines Erachtens auch nach wie vor dafür sprechen, im Steuerrecht eine Ausnahme von dem Grundsatz der Bestrafung bei dem Verstoß gegen ein Gesetz vorzusehen. Generell ist die Abgabenordnung geprägt von der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen an der Ermittlung steuerrechtlicher Sachverhalte. Es wäre den Finanzbehörden in einer Vielzahl der Fälle in keiner Weise möglich, Sachverhalte ohne die Mitwirkung der Steuerpflichtigen überhaupt in Erfahrung zu bringen. Und das gilt eben auch bei der Ermittlung von Steuerhinterziehung.
Deswegen ist hier auch eine in gewisser Weise nachträgliche Mitwirkung bei der Steuerfestsetzung auf jeden Fall mit einem anderen Auge zu sehen als eine solche im Fall einer Straftat, die von Amts wegen aufgeklärt werden müsste.
Ohne die strafbefreiende Selbstanzeige gäbe es in vielen Fällen keine Möglichkeiten, hinterzogene Steuern doch noch dem Staatshaushalt zuzuführen.
Auf die Amnestien ist gerade hingewiesen worden. Da teile ich die Bewertung, dass sich diese nicht bewährt haben, sondern letztlich zu viel problematischeren Abgrenzungsfragen geführt haben.
Dem gestellten Antrag werden wir heute nicht zustimmen. Ich möchte aber einen Punkt ergänzen und die Frage stellen, ob wir die Abgabenordnung nicht bezüglich der Hinterziehungszinsen anpassen müssten. Ob diese in der Höhe noch angemessen sind, da habe ich jedenfalls erhebliche Zweifel. Das sinnvolle und vertretbare Instrument der Selbstanzeige sollte nämlich nicht zu Steuerhinterziehung animieren. Und das ist sicherlich bei zu geringen Hinterziehungszinsen und Nachzahlungszinsen der Fall.
Deswegen werden wir eine notwendige und intensive Debatte führen, die wir gemeinsam zwischen Bund und Ländern zu führen haben und führen sollten. Die Debatte sollte aber nicht auf der Grundlage dieses auf die Schnelle erstellten Antrags, der noch dazu mit einem humoresken Titel versehen ist, geführt werden.
Ich darf dem Kollegen Peschkes herzlich für die gute Zusammenarbeit in den fünf Jahren danken. Er ist immer so charmant gewesen, sich niemals auf meine Füße zu stellen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er das bei irgendeinem anderen Kollegen getan hat. Aber in der Sache haben wir manchmal hart gerungen, konstruktiv gerungen. Ich habe Deine Meinung und Deine Einschätzung immer sehr wertgeschätzt. Alles, alles Liebe und Gute! Danke für die Zusammenarbeit! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Erweiterung des Finanzstandortbegriffs, der aus Sicht der FDP-Fraktion auch zwingend die von Dr. Petersen bereits genannten Teilnehmer umfasst, hat der Kollege gerade schon Hinreichendes gesagt.
Ich will auch noch mal für die FDP unterstreichen, dass für uns zum wiederholten Male nicht ersichtlich ist, warum wir wiederum eine Variation dieser immer auf das Thema WestLB beschränkten Debatte hier im Hause diskutieren. Sie tun in Ihrem Antrag gerade so, als hätte die CDU/FDP-Koalition die Finanzkrise verursacht und damit die WestLB gefährdet und den Finanzplatz Nordrhein-Westfalen verraten. Die Vorwürfe sind an Absurdität kaum zu überbieten.
Zum Thema WestLB will ich kurz noch einmal daran erinnern, warum die Bank in dieser Krise so große Probleme bekommen hat. Als Sie 2002 von der EUKommission gezwungen wurden, das staatliche Fördergeschäft und das Wettbewerbsgeschäft der Westdeutschen Landesbank voneinander zu trennen, haben Sie die WestLB AG als Wettbewerbsbank nicht mit einem vernünftigen Geschäftsmodell ausgestattet. Die Folge waren die risikobehafteten Papiere und Geschäfte, die daraus entstanden sind. Bereits in den Jahren 2002 bis 2004 waren hohe Verluste von 4,8 Milliarden € zur Kenntnis zu nehmen – lange vor der Krise.
Die FDP hat damals, 2002, als einzige Partei und als einzige Fraktion darauf hingewiesen, dass mit dem Besitz einer großen, international agierenden Geschäftsbank auch ein erhebliches Risiko für das Land, für die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerzahler, verbunden sei. Leider hat sich niemand unsere Warnung zu Herzen genommen. Jetzt, wo das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist, haben Sie noch die Chuzpe, die Landesregierung und die Koalition für den Umgang mit der WestLB und den Folgen der Risikogeschäfte zu kritisieren.
Im Rahmen dessen, was überhaupt möglich ist, kann ich der Landesregierung beim Umgang mit
den Folgen der Krise der WestLB bisher nur eine verantwortungsvolle Arbeit bescheinigen und ihr dafür danken. Verglichen mit anderen Bundesländern mit großen Landesbanken steht NordrheinWestfalen heute gut da. Das ist ganz sicher nicht das Verdienst der Opposition in diesem Land. Denn eine konstruktive Begleitung muss man sich wohl in der Tat anders vorstellen.
Sie kritisieren zum wiederholten Mal, die Landesregierung habe sich nicht genügend für eine Konsolidierung des Landesbankensektors eingesetzt, und Sie tun das wohl wissend, dass zu einer Konsolidierung immer mehrere Partner – auch eigentümerseitig – gehören, derzeit aber keine bereitstehen.
An Ihren früheren Vorschlag dagegen, die WestLB als Juniorpartner der Landesbank BadenWürttemberg zuzuschlagen – Kollegin Brunn hat gerade noch mal darauf hingewiesen –, können Sie sich aber nicht wirklich erinnern wollen. Man muss einfach feststellen, dass die Probleme bei der LBBW kurze Zeit später offenbar wurden und heute jeder froh ist, dass die WestLB nicht in eine solche Juniorehe eingebracht wurde.
Inzwischen haben fast alle verstanden, dass Fusionen – oder auch ein Verkauf – nur dann möglich sind, wenn absolut sicher ist, dass die WestLB von allen Altlasten befreit ist. Daran arbeiten die Experten mit der Transferierung der rund 85 Milliarden € in die Erste Abwicklungsanstalt gerade mit sehr viel Engagement.
Ich bin mir sicher, wenn Sie hier im Parlament tatsächlich einen Vorschlag zur Neuordnung des Landesbankensektors vorlegen würden, würden wir den in aller Ausführlichkeit und Sorgsamkeit prüfen. Dann hätten wir hier im Parlament sicherlich auch eine ganz andere – von Ihnen, Kollegin Brunn, gerade noch mal eingebrachte –, eine notwendige Debatte über inhaltliche Fragen und Weichenstellungen.
Nach der Ausgliederung der problematischen Wertpapiere und der nicht mehr strategienotwendigen Geschäftsbereiche in die erste Abwicklungsanstalt wird das Ziel, die WestLB AG in einen Konsolidierungsprozess einzubringen oder den Landesanteil der Bank zu veräußern, tatsächlich eine Chance auf Realisierbarkeit haben.
So unverständlich wie den gesamten Antrag finde ich in besonderer Weise auch Ihre letzte Forderung an die Landesregierung, gegenüber den Sparkassenverbänden darauf hinzuwirken, dass die Sparkassen ihren Kurs strikt fortführen, indem sie unvermindert an ihrer Geschäftsstrategie festhalten. – Herzlichen Glückwunsch! Ich wage mal die These, dass die Sparkassen und die Sparkassenverbände auf einen solchen Ratschlag und eine solche Emp
fehlung der Opposition in diesem Hause gewartet haben.
Ich stelle fest: Es handelt sich hier um einen reinen Oppositionsantrag ohne eigene Vorschläge, ohne eigenes Konzept. Es geht nur darum, das Thema möglichst lange am Kochen zu halten. Das nimmt Ihnen sicherlich keiner ab. Ich glaube, das ist auch kein guter Beitrag für den Finanzplatz NordrheinWestfalen. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Ich möchte zum Schluss noch eine ganz persönliche Bemerkung zu der Kollegin Anke Brunn machen: Liebe Anke Brunn, 40 Jahre Mitglied hier im Parlament in unterschiedlichsten Aufgaben und politischen Themenbereichen! Man hat in der Arbeit und in der Zusammenarbeit immer sehr deutlich spüren können, dass du in ganz vielen Bereichen gearbeitet hast. Du hast andere Perspektiven auch in die Arbeit und in die Debatten hineingebracht.
Manchmal haben wir einander auch behakelt. Das gehört, glaube ich, auch dazu. Ich meine, dass wir alle miteinander einen guten Beitrag zu den Entscheidungen im Parlament leisten können, mit der Zuarbeit von allen, die etwas Wirksames beitragen können, wozu die Verbände genauso wie Bürgervereine und auch Kanzleien gehören. Ich will da niemanden ausnehmen. Jeder, der einen guten Input in die Beratungen dieses Parlamentes einbringen kann, ist dazu herzlich eingeladen. Das Parlament muss sich den Debatten, den Argumenten dann stellen und letztlich auch entscheiden.
Ich glaube, dass du mit deinem Engagement hier im Parlament einen guten Beitrag dazu geleistet hast. Ich darf mich für die gute Zusammenarbeit bedanken und wünsche dir alles Gute.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geht ein Paradigmenwechsel in die deutsche Haushaltspolitik ein, der im Deutschen Bun
destag für die Bundesebene bereits vollzogen wurde, im Übrigen mit Zustimmung der SPD, der Unionsfraktionen und der FDP. Genau das wollen wir auch in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung verankern.
Mit der landesverfassungsrechtlichen Schuldenbremse würde die langjährige Kreditregel des Art. 83, nach der Kredite bis zur Höhe der Investitionen aufgenommen werden dürfen, abgelöst. Das, meine Damen und Herren, ist in der Tat eine vollständig neue Ausrichtung der Haushaltpolitik; denn die alte Kreditregel hat den stetigen Anstieg der Verschuldung weder im Land Nordrhein-Westfalen noch im Bund nicht vermeiden können. Die Staatsverschuldung in Höhe von 1,6 Billionen € – jede Sekunde kommen 4.500 € hinzu – hat mittlerweile ein Maß erreicht, das wir so nicht hinnehmen können.
Meine Damen und Herren, zu dem Thema hat eine ausführliche Anhörung stattgefunden, bei der das Für und Wider des Gesetzgebungsvorhabens kontrovers beleuchtet wurde. Es gab unterschiedliche Stellungnahmen, Aspekte und Ansichten von Ökonomen, Juristen und Gewerkschaften. Auch die nachvollziehbare, aber unbegründete Befürchtung der Kommunen mit Blick auf die kommunale Finanzausstattung wurde in der Anhörung diskutiert.
Ein Weiter-wie-bisher – man könnte gelegentlich den Eindruck haben, das sei tatsächlich nach wie vor gewollt – darf es aus Sicht der FDP-Fraktion nicht geben. Das Beispiel eines südeuropäischen Landes führt uns in diesen Tagen und Wochen sehr drastisch vor Augen, was passiert, wenn ein Staat seine Eigenständigkeit durch die Verschuldung aufs Spiel setzt. Wir müssen verhindern, dass sich solche Verhältnisse in Europa weiter ausbreiten. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Beitrag, den wir dazu leisten können.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf zwei Aspekte eingehen, die wir dabei berücksichtigen sollen und müssen: Natürlich – das ist zugestanden, insofern ist der Hinweis in dem Antrag der Kollegen der SPD zu Recht gekommen; sie wissen genau, wovon sie reden – nutzen die besten Regeln nichts, wenn sich Haushaltsgesetzgeber nicht an die selbst gesteckten Regeln und Ziele halten. Das wird konsequenterweise durch einen Merkposten unterstrichen. In der Beratung der Begleitgesetze wird genau dieses Thema in aller Ausführlichkeit zu regeln und zu diskutieren sein. Dann wird sehr deutlich, an welchen Kriterien wir uns messen wollen.
Es sollte für uns ein Ansporn sein, mit der Einführung eines vermögens- und schuldenbilanzierenden Haushaltswesens entschlossen weiter voranzugehen, damit wir transparent in eine solche Dis
kussion für die Bürgerinnen und Bürger einsteigen können.
Wir haben in den Jahren 2005 bis 2008 unter Beweis gestellt, dass es selbst von einem Verschuldungsniveau aus möglich ist, den Haushalt zu konsolidieren.
Musste das Land im Jahr 2005 ohne weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise 6,7 Milliarden € neue Schulden machen, so hätten wir 2008 – lassen wir den Sondereffekt WestLB-Vorsorge und Finanzmarktstabilisierungsgesetzvorsorge außen vor – einen Überschuss von 160 Millionen € zu verbuchen gehabt. Deswegen setzen wir uns weiterhin dafür ein, zu einer Ausgaben- und Aufgabenkritik zu kommen, und das unmittelbar nach Überwindung der Krise. Es ist unausweichlich und notwendig, meine Damen und Herren, dass wir ein solches Schuldenverbot auch in unserer Verfassung regeln, damit wir den Gesetzgebungsrahmen gerade in Krisenzeiten nutzen können, damit wir für unser Land und auch für unsere Kommunen spezifische Regelungen treffen können.
Eine Schlussbemerkung: Der Kollege Töns sagte gerade, das sei doch alles politisches Tamtam.
Ich empfinde es als ausgesprochen schade, Herr Kollege Töns, dass die Fraktion der SPD ein solches politisches Tamtam macht und diese wichtige Regelung für die Landesverfassung nicht gemeinsam mit uns beschließt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung meines Kollegen Dr. Romberg habe ich jetzt das Vergnügen, zur Haushaltsrechnung 2007 und zum Jahresbericht 2009 des Landesrechnungshofs Stellung zu nehmen. Ich will das gerne machen.
Erlauben Sie mir zwei Anmerkungen zu den beiden Themenkomplexen. Das Haushaltsjahr 2007 ist, ex post betrachtet, eines der erfolgreichsten in der jüngeren Geschichte des Landes. Mit 1,86 Milliarden € ist es uns und der Landesregierung gelungen, die Neuverschuldung im Vergleich zu früheren Regierungen und Haushaltsgesetzgebern um fast drei Viertel abzusenken.
Es handelt sich um den ersten Haushalt seit dem Jahr 2001, der sowohl bei seiner Aufstellung als auch bei seinem Abschluss die Kreditverfassungsgrenze einhielt. In den Jahren ab 2002 war die Neuverschuldung von Rot-Grün auf jährlich 6,6 oder 6,7 Milliarden € angestiegen. Das geschah, ohne dass wir uns in einer der jetzigen Wirtschaftskrise vergleichbaren Situation befanden, sondern es war stets mit einem positiven Wirtschaftswachstum verbunden.
Der 2005 von der Koalition aus CDU und FDP eingeschlagene Konsolidierungskurs war also erfolgreich. Dass im folgenden Jahr, 2008, im Haushaltsabschluss sogar ein Überschuss von 164 Millionen € hätte erzielt werden können, wenn wir nicht in ebenso verantwortungsvoller Art und Weise Risikovorsorge für ungewisse Zahlungen infolge der Finanzmarktkrise hätten treffen müssen, soll an dieser Stelle auch erwähnt werden.
Damit bleibt festzuhalten: Im Gegensatz zu RotGrün hat Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen bewiesen, dass es mit Geld umgehen kann. Die Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung zwischen 2005 und 2008 zeigen sehr deutlich, wie wichtig ein gesundes Wirtschaftswachstum auch für die öffentlichen Haushalte ist. Wachstumspolitik und gesunde Staatsfinanzen sind nicht, wie immer behauptet wird, Gegensätze, sondern zwei Seiten ein- und derselben Medaille.
Wir sehen darin eine Bestätigung für unseren wirtschafts- und finanzpolitischen Kurs und werden diesen auch fortsetzen, um nach der Krise schnellstmöglich an die erfolgreiche Politik der gesunden Haushaltskonsolidierung, für mehr Bildung und Innovation, Schuldenreduzierung und letztlich auch Schuldenabbau anzuknüpfen.
Gestatten Sie mir noch ein paar Worte zu den Prüfungsberichten und den Beschlüssen des Jahres 2009. Aus Sicht der FDP ist an dieser Stelle wieder einmal zu betonen, wie wichtig bei einem Haushaltsvolumen von rund 50 Milliarden € auch eine interne Prüfung der inneren Vorgänge und Abläufe ist, die letztlich zur Verausgabung erheblicher Steuergelder führen. Hier macht der Rech
nungshof eine wichtige Arbeit und leistet über seine Anregungen zur inhaltlichen oder organisatorischen Gestaltung und Weiterentwicklung auch konstruktive Beiträge zur Beseitigung von Mängeln, auf die er bei seiner Prüftätigkeit aufmerksam geworden ist.
An dieser Stelle darf ich, auch im Namen der FDPFraktion, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vertreten durch die Präsidentin des Landesrechnungshofs, für die geleistete Arbeit und Unterstützung herzlich danken.
Bis zur letzten Sitzung im Haushaltskontrollausschuss wurden wohl zahlreiche Beschlüsse immer einstimmig gefasst. Das zeugt ganz sicher von einem hohen Maß an politischer Übereinstimmung bei der grundsätzlichen Aufgabe der Regierungskontrolle und der Vermeidung von Verschwendung von Steuergeldern. Politischer Streit blieb, wie ich gerade sehr deutlich hören konnte, mit wenigen Ausnahmen weitestgehend vor der Tür.
Ich wünsche mir auch im Namen meiner Fraktion sehr, dass die Arbeit im Haushaltskontrollausschuss in der kommenden Legislaturperiode unter dem Vorzeichen fortgesetzt wird, dass wir als Parlament die Unterstützung des Landesrechnungshofs gerne annehmen. Wir werden sicherlich nicht in allen Punkten zu dem gleichen Ergebnis kommen oder immer gleiche Bewertungen vornehmen. Als Parlament sollten wir den Landesrechnungshof aber auch als unseren Verbündeten begreifen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist gerade vom Kollegen Weisbrich Richtiges schon gesagt worden. Ich will aber die Öffentlichkeit noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass § 13 des NRW.BANK-Gesetzes in dieser heutigen Form seit dem Jahr 2004, als er von Rot-Grün geschaffen wurde, unverändert gilt. Damals ging es darum, das Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Nordrhein-Westfalen in die NRW.BANK als Förderbank des Landes zu beschließen. Das haben wir in diesem Haus auch in großer Einstimmigkeit getan.
Meine Damen und Herren, nach der geltenden Regel prüft der Landesrechnungshof die Führung der Geschäfte der NRW.BANK im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Verwendung aller Fördermittel, aber eben nicht die Bank selber. Wir sind damit seit 2004 einer Rechtsauffassung gefolgt, die seit 1971 immer wieder von den verschiedenen Landesregierungen und dem Parlament vertreten wurde. Die Zitate sind gerade schon angeführt worden.
Man sollte es auch nicht unwidersprochen lassen, wenn hier der Eindruck erweckt werden soll, die NRW.BANK bewege sich im ungeprüften Raum. Das ist mitnichten der Fall. Als Volksbank unterliegt sie der uneingeschränkten Prüfung durch die
BaFin und die Deutsche Bundesbank. Ferner wird die NRW.BANK im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht durch das Ministerium sowie durch die Abschlussprüfer nach den Vorschriften des HGB und nicht zuletzt durch die Vertreter der Gewährträger in den Organen der Bank selbst geprüft. Die NRW.BANK ist also von einem dichten Aufsichtsnetz umgeben.
Zu ihren Aufgaben – das Land und die Kommunen bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zu unterstützen – gehört auch das Betreiben von Kapitalmarktgeschäften, dies jedoch sicherlich nur mit einem wesentlich geringeren Risikoniveau. Ich bin mir sicher, dass alle an der Aufsicht Beteiligten in besonderer und verantwortungsvoller Weise darauf achten, dass diese Grundsätze der Risikoreduzierung auch beachtet werden.
Daran ändert auch die Vollintegration des WfaVermögens nichts; denn die Höhe der Bilanzsumme sagt eben gerade nichts über die enthaltenen Risiken und die Zugriffsmöglichkeiten auf das WfaVermögen aus. Zum Haftungskapital ist gerade schon ausgeführt worden.
Als die Integration des Wfa-Vermögens vor drei Monaten anstand, war übrigens dieser heute vorgebrachte Aspekt auch nicht Gegenstand irgendeiner Beratung oder eines Änderungsantrages. Von daher ist das jetzt hier wohl offensichtlich eine völlig neue Erkenntnis.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Risikotragfähigkeit und das Aufbrauchen von Vermögen angeht, hätte man den Blick seinerzeit zum Beispiel auf die WestLB lenken können. Dort hätten wir Anlass gehabt. Man hätte vor dem Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung bereits ein vernünftiges und tragfähiges Geschäftsmodell für die WestLB entwickeln können. Das wäre sicherlich sinnvoll gewesen. Noch besser: Wir hätten uns von dem Landesanteil an der WestLB AG getrennt.
Der heute zur Abstimmung gestellte Antrag ist aus unserer Sicht in der vorgelegten Form nicht erforderlich. Er bringt keinen weiteren Erkenntnisgewinn, keine weitere Information und Transparenz. Wir werden ihm deswegen nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, es ist mir eine besondere Freude, Sie an dieser Stelle zu sehen.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden und nun zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf der Landesregierung gehen wir im Jahr 9 nach der Gründung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes durch die seinerzeit rot-grüne Landesregierung bzw. die sie tragenden Mehrheiten hier im Parlament einen Schritt weiter, nämlich dahin, das Gesetz und damit auch die Funktionsweise des Bau- und Liegenschaftsbetriebes ein weiteres Stück zu optimieren.
Durch ein von der Landesregierung im Jahr 2006 in Auftrag gegebenes Organisationsgutachten sollten Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Effektivität und die Effizienz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes weiter erhöht werden können. Einige der Maß
nahmen aus dem Gutachten wurden bereits umgesetzt. Eine sicherlich deutlich sichtbare Maßnahme war die Reduzierung der Niederlassungen des BLB von zwölf auf acht. Eine weitere Empfehlung des Gutachtens ist, die bisher auf zwei Ressorts verteilte Fachaufsicht über den Bau- und Liegenschaftsbetrieb bei einem Ressort zu bündeln.
Wir sind gemeinsam mit der Landesregierung der Ansicht, dass dies im Finanzministerium sein sollte, da der Schwerpunkt des Bau- und Liegenschaftsbetriebes als Immobiliendienstleister des Landes eindeutig auf seiner vermögenschaffenden bzw. -verwaltenden Aufgabe liegt.
Wenn in dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung noch vorgesehen war, dass zur Gewährung der städtebaulichen Qualität von Baumaßnahmen das Benehmen mit dem Bauministerium herzustellen sei, so haben wir – auch aufgrund der Anhörung und der dort vorgebrachten Argumente – die Konsequenz gezogen und dieses in ein Einvernehmen für die Belange mit herausragender städtebaulicher Wichtigkeit geändert.
Wir tragen damit auch der Tatsache Rechnung, dass das Land bei Baumaßnahmen in zentralen Stadtlagen, die in architektonischen und baufachlichen Fragen mit einer besonderen Sensibilität zu beurteilen sind, auch eine Verantwortung für den städtebaulichen Gesamtzusammenhang und das Erscheinungsbild des Staates in der Öffentlichkeit hat.
Meine Damen und Herren, die Optimierung des Bau- und Liegenschaftsbetriebes wird auch über die Legislaturperiode hinaus eine Aufgabe für den Landtag und für die Landesregierung bleiben. Es bleibt auch festzustellen, dass der BLB bedauerlicherweise auch heute noch bei Weitem nicht alle mit seiner Errichtung verbundenen Ziele bereits erreicht hat. Dazu wird es sicherlich in der nächsten Legislaturperiode auch noch intensive Beratungen geben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland erwarten, dass wir die Probleme des Landes wahrnehmen, sie anpacken und lösen,
und das genau im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Wir wissen alle, dass wir uns im Augenblick in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewegen.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats und damit auch der Länder innerhalb kürzester Zeit als Sofortmaßnahme gegen die fortdauernde Wachstumsschwäche Deutschlands – man muss ja sagen, gegen Ende der schwersten Wirtschaftskrise seit 60 Jahren – ein ganzes Bündel an Maßnahmen zur Bekämpfung eben dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation beschlossen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz enthält Wachstumsimpulse in einer Größenordnung von 8,5 Milliarden €. Davon dient der größte Teil mit 4,6 Milliarden € über die Erhöhung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrages der Entlastung der Familien
und der Stärkung der Binnenkonjunktur. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist damit die größte Entlastung, die Familien in Deutschland seit Jahrzehnten erfahren haben.
Deswegen könnte dieses Gesetz zu Recht auch den Namen „Familienförderungsgesetz“ tragen.
Es entlastet nämlich genau diejenigen, die jeden Tag hart arbeiten, die ihre Kinder erziehen, sie zur Schule oder in den Kindergarten bringen, danach zur Arbeit gehen. Es entlastet die gesellschaftliche Mitte, die in der politischen Betrachtung manchmal völlig in Vergessenheit zu geraten scheint, weil es eben weite Teile in dieser Republik gibt, die sich nur noch um das Verteilen, aber nicht mehr um das Erwirtschaften Gedanken machen. Das sind die Leistungsträger dieser Gesellschaft, diejenigen, die den Karren ziehen, die den Mehrwert erwirtschaften, den man hinterher in gesellschaftlicher Solidarität auch verteilen kann.
Meine Damen und Herren, diese vergessene Mitte
ist seit Jahren mit massiven Belastungen belegt worden: Die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 % war das Letzte, woran auch die Sozialdemokraten beteiligt waren. Wir können uns alle noch gut daran erinnern: „Mit uns keine Mehrwertsteuererhöhung!“ – Ganz plötzlich waren es 3 %. So eine „familienfreundliche Maßnahme“!
Wir sind der Meinung, dass wir diese vernachlässigte Mitte, die Leistungsträger, wieder stärken müssen, diejenigen, die den Karren ziehen, wieder in den Fokus des politischen Handelns rücken müssen. Deshalb haben wir die Bundesregierung bei ihren Plänen zu diesem Gesetz von Anfang an unterstützt. Denn neben der Entlastung für die Familien enthält das Gesetz weitere Wachstumsanreize wie zum Beispiel die dringend notwendigen Korrekturen der wachstumsfeindlichen Unternehmensbesteuerung, etwa bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgütern oder bei der Einschränkung der Verlust- oder Zinsabzugsbeschränkung.
Meine Damen und Herren, das Gesetz ist auch im Lichte der nächsten Schritte zu sehen. Kollege Weisbrich hatte gerade schon darauf hingewiesen: Eine grundlegende Steuerstrukturreform ist nötig. Neben den weiteren Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger bis hin zu einem Gesamtvolumen von ca. 24 Milliarden € steht vor allem eine Vereinfachung des Steuersystems im Vordergrund. Denn es sind doch gerade die Komplexität und Unübersichtlichkeit des Steuersystems, die mehr und mehr dazu führen, dass die Menschen in diesem Land das Zahlen von Steuern unabhängig von der kon
kreten Höhe der zu zahlenden Steuer als irgendwie ungerecht empfinden, weil sie es einfach nicht mehr nachvollziehen können.
In 21 von 27 EU-Staaten wurde daraufhin bereits der reduzierte Satz in der Hotellerie angewandt.
Meine Damen und Herren, ich will für unsere deutschen Hotelunternehmen, die in einer Vielzahl als kleine und mittelständische Betriebe organisiert sind, in Pensionen und kleinen Hotels, an der Stelle keinen Wettbewerbsnachteil haben.
Ich sage an der Stelle ausdrücklich: Ja, ich hätte mir mehr gewünscht, nämlich die Mehrwertsteuerreduzierung für Hotel- und Gaststättenleistungen. Das hätte sicherlich zu einer Vermeidung von jetzt bestehenden komplexen Problemen in der Anwendung und Umsetzung geführt. Aber das, was wir jetzt erleben, schafft Spielräume für Investitionen im Bereich des Übernachtungsgewerbes.
Meine Damen und Herren, ich finde es deswegen gut und richtig, dass die Finanzministerien von
Bund und Ländern an einer Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen arbeiten und diese bis Mitte März vornehmen wollen, um die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen unkompliziert und ohne Mehrbelastungen für die Gäste auszugestalten.
Ich darf an dieser Stelle namens der FDP-Fraktion der Landesregierung ausdrücklich für diese Initiative zur Entbürokratisierung der Regelungen danken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verfolgung von Straftätern ist eine der Hauptaufgaben eines jeden Rechtsstaates, und nur eine konsequente Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsordnung sichert und garantiert ein gedeihliches Zusammenleben. Die Pflicht, Steuern zu zahlen, ist eine Bürgerpflicht in einer Bürgergemeinschaft, weil die Bürger dem Staat Mittel zur Verfügung stellen müssen, damit dieser im Sinne der Bürgerinnen und Bürger die Aufgaben wahrnehmen kann, die sie selbst nicht wahrnehmen können.
Ich stimme dem Kollegen Peschkes auch voll zu: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
Es ist ein Straftatbestand, und insofern wird diese auch zu Recht als Straftat geahndet.
Die FDP hat sich als Rechtsstaatspartei immer sehr klar und dezidiert dafür ausgesprochen, dass das
Strafrecht konsequent angewendet wird und dass die Straftatbestände konsequent geahndet werden.
Meine Damen und Herren, wer dem Fiskus zu versteuerndes Vermögen vorenthält und somit vorsätzlich Steuern hinterzieht,
der ist mit den Mitteln des Rechtsstaates zu verfolgen, und zwar ohne Wenn und Aber und ohne Ansehen der Person.
Der Kollege Peschkes hat gerade gesagt, auch gegen Entgelt erworbene Daten müssten verwendet werden, um eine Straftat zu verfolgen. Das ist nicht die zutreffende Beschreibung des Dilemmas der Abwägung.
Herr Kollege Peschkes, wenn es Daten wären, die völlig legal gewonnen, erhoben usw. worden wären, dann müssten wir diese Diskussion nicht führen. Aber Kollege Krückel hat schon auf die Situation, in der wir uns befinden, hingewiesen, dass nämlich unklar ist, woher die Daten – „unklar“ ist noch die freundlichste Formulierung – stammen. Schließlich gibt es durchaus Anhaltspunkte dafür, dass die Daten über eine Straftat – auch nach unseren strafgesetzlichen Bestimmungen – in den Besitz desjenigen gekommen sind, der diese Daten jetzt offensichtlich zum Verkauf anbietet.
Meine Damen und Herren, hier kommen wir in die grundsätzliche Abwägungsproblematik hinein, ob nicht auch die Handlungen des Rechtsstaats diesen hohen und auch moralischen Anforderungen unterliegen.
Herr Kollege Sagel, reden Sie doch nicht über etwas, wovon Sie nun wirklich definitiv keine Ahnung haben.
Das Rechtsstaatsprinzip beinhaltet eben, dass auch der Rechtsstaat seine eigenen Gesetzmäßigkeiten beachten muss. Das hat bisher gegolten, und auf diese Problematik haben auch viele Kolleginnen und Kollegen – im Übrigen aus allen Fraktionen –, der Anwaltsverein, der Bundesdatenschutzbeauftragte und der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag hingewiesen. Bis jetzt hat nämlich das Prinzip gegolten, dass sich der Staat nicht an Straftaten beteiligt.
Man muss nun abwägen, ob mit diesem Prinzip gebrochen und damit die Glaubwürdigkeit des Gemeinwesens aus kurzfristigen und – als Haushälterin kann ich das sagen – monetär durchaus
nachvollziehbaren Motiven heraus möglicherweise geopfert wird. Die Antwort auf die Frage, ob wir damit Datendieben zusätzliche Anreize bieten, ist dabei auch zu berücksichtigen. Wo ist denn da die Grenze, meine Damen und Herren?
Hier muss eine sehr grundsätzliche Abwägung vorgenommen werden. Und dabei spielt die Herkunft der Daten eine Rolle. Das gehört in eine rechtsstaatliche Abwägung und Prüfung hinein. Vorhin hat mir ein Kollege zugerufen, es gebe doch die Kronzeugenregelung. Ich will nur darauf hinweisen, dass der Vergleich mit der Kronzeugenregelung bei Strafprozessen hinkt. Der Kronzeuge erhält Strafminderung, wenn er zur Aufklärung einer Straftat beiträgt, an der er selber in irgendeiner Weise beteiligt war. Das Äquivalent im Steuerrecht ist völlig zu Recht das Instrument der Selbstanzeige. Der Ankauf von gestohlenen Daten gehört aus meiner Sicht nicht dazu.
Deswegen halte ich es für sinnvoll und richtig, genau wie der Kollege Krückel schon gesagt hat, diese sehr grundsätzlichen Problematiken sehr genau und dezidiert zu prüfen. Das spiegelt sich in dem Antrag Ihrer Fraktion – das ist der Kritikpunkt, den ich daran habe – in keiner Weise wider. Diese Abwägung muss ein Rechtsstaat vornehmen, weil er sich an anderen Maßstäben messen lassen muss. Und ich bleibe dabei: Der Staat darf nicht als Hehler auftreten, er darf sich nicht an Straftaten beteiligen.
Deshalb gilt es abzuwägen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Finanzminister diese Abwägungsfragen sehr gründlich gemeinsam mit seinen Kollegen auf der Bundesebene prüft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Brunn, keine Polemik, keine Wählertäuschung – ja, da bin ich sehr d’accord. Aber wir sollten uns gerade dann mit der Frage beschäftigen, ob die Vorwürfe, die Sie in
Ihrem Antrag erheben und lässig aufschreiben, langsam aber sicher an Realitätsverleugnung grenzen.
Sie sagen, diese von CDU und FDP getragene Landesregierung hätte keine Vorsorge für wirtschaftlich schlechte Zeiten getroffen. Ihre eigenen Vorstellungen bleiben völlig im Dunkeln. Aber Kollege Möbius hat dazu schon sehr anschaulich Hinreichendes gesagt.
Meine Damen und Herren, wir bilden für die Pensionsverbindlichkeiten erhebliche Rücklagen. Gerade ist auch schon gesagt worden, dass wir für Risiken aus der Geschäftstätigkeit der WestLB und für die Verpflichtungen, die sich aus dem Landesanteil ergeben – auch für den Anteil, den wir aus Solidarität mit den Sparkassen als Haupteigentümer der WestLB übernommen haben –, eine Vorsorge in erheblicher Höhe getroffen haben.
Kollege Möbius hat schon gesagt, dass wir im Jahr 2008 Nettokredite in Höhe von 1,1 Milliarden € aufnehmen mussten. 1,3 Milliarden € sind aber in diese Risikovorsorge für die ungewissen Risiken bei der WestLB und in die Beteiligung des Landes an den Verlusten des Finanzmarktstabilisierungsfonds geflossen. Es wäre ein Beitrag zur Vermeidung von Polemik und zeugte von intellektueller Lauterkeit, wenn Sie das einfach anerkennen würden. Im Jahr 2008 hätten wir ansonsten rechnerisch einen Überschuss erreicht. Das hat es zum letzten Mal 1973 oder 1974 gegeben.
Ich komme zur Frage steigender Steuereinnahmen. An diesem Pult habe ich nie geleugnet, dass es in den Jahren 2006, 2007 und 2008 eine erstarkte Konjunktur gab, die dazu beigetragen hat, die Nettokreditaufnahme deutlich auf das gerade genannte, historisch niedrige Niveau abzusenken.
Meine Damen und Herren, ich will darauf aufmerksam machen, dass wir uns nicht nur damit beschäftigt haben, wie wir den augenblicklich Status quo managen, sondern dass wir uns darüber hinaus Gedanken gemacht haben, wie wir NordrheinWestfalen perspektivisch wieder nach vorn bringen und die Grundlagen für Wachstum, Beschäftigung und damit für wirtschaftliche Prosperität im Land Nordrhein-Westfalen schaffen können.
Wir haben in einem Umfang in Bildung investiert, den es zuvor jahrelang nicht gegeben hat. Wir haben versucht, Ihre Versäumnisse abzuarbeiten.
Meine Damen und Herren, es wäre intellektuell lauter, wen Sie diese Beiträge anerkennen würden.
Beim Thema Schuldenbremse grenzt es an Absurdität, dass Sie sich beharrlich der Diskussion, die wir in Nordrhein-Westfalen über die Einführung und Verankerung der Schuldenbremse in unserer Landesverfassung führen, verweigern. – Von wegen Polemik!
Nein, ich möchte fortfahren.
Im Antrag der Kollegen von der SPD-Fraktion wird der Eindruck erweckt, man müsse eine Sparliste veröffentlichen.
Meine Damen und Herren, wir müssen die Strukturen im Land Nordrhein-Westfalen verändern.
Wir müssen den Staat wieder auf seine Kernaufgaben reduzieren. Völlig klar ist, dass wir auch bei den Personalkosten ansetzen müssen. Denn das ist der größte Kostenblock.
Das geht nur, wenn wir das Land NordrheinWestfalen von Aufgaben befreien, wenn wir die Strukturen verändern und wenn wir Privatisierungserlöse dafür nutzen, die Zinsbelastungen zurückzufahren. Wenn wir die bisher sehr verfestigten Strukturen aufknacken und die Effizienzen heben können, haben wir eine realistische Chance, diese veränderten Strukturen dafür zu nutzen, dass wir nicht nur neue Schulden vermeiden können,
sondern dass wir tatsächlich Schulden abbauen, nachfolgenden Generationen Spielräume eröffnen und gleichzeitig die Grundlage für wirtschaftliche Prosperität in unserem Land halten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich im Namen der FDP-Fraktion bei der Landesregierung für die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage bedanken; denn aus ihrer Antwort wird eindeutig klar, dass wir uns in NordrheinWestfalen, jedenfalls aus unserer Sicht, auf einem sehr guten Weg befinden. Gleichwohl ist er steinig, aber, um bei dem Bild zu bleiben, die Steine sind eine ganze Ecke kleiner geworden.
Liebe Kollegen, Sie mahnen in der Vorbemerkung zu Ihrer Großen Anfrage an: „Verantwortliche in Politik und Gesellschaft müssen dafür Sorge tragen, dass die Förderung der Kultur nicht gegenüber anderen Politikbereichen zurückgestellt wird.“ Meine Damen und Herren, das ist doch blanker Hohn. Ich will darauf hinweisen, dass der Kulturbereich und die Kulturförderung gerade in den Zeiten, in denen die Sozialdemokratie in NordrheinWestfalen Verantwortung getragen hat, wie kaum etwas anderes – auch wenn der Kollege Sternberg gerade schon dargestellt hat, dass die Kultur von den Volumina her kaum zur Haushaltssanierung geeignet ist – besondere Einschnitte erfahren ha
ben, die die Kulturvielfalt in unserem Land dramatisch gefährdet haben.
Meine Damen und Herren, Sie haben damit nicht nur materiell ein falsches Zeichen ausgesandt, sondern auch ideell. Dadurch haben Sie den Kulturschaffenden, den Künstlerinnen und Künstlern und all denen, die in dem Bereich tätig sind, gezeigt, dass sie nicht mehr Ihre Wertschätzung und Achtung besitzen. Es war für mich erschreckend, wie dramatisch dieses Zeichen – ihr seid uns nicht wichtig – die Kreativität in der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens beeinträchtigt hat. Deswegen finde ich es schon bemerkenswert, ein solches Vorwort von Ihnen zu lesen.
Ich darf und kann darauf hinweisen, dass wir, FDP und CDU, gerade in den letzten zwei Jahren, in denen wir uns in wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen bewegt und uns auch mit der Frage der Konsolidierung des Landeshaushalts und mit Einsparungen noch intensiver beschäftigt haben, eben nicht den Kulturbereich gekürzt, sondern mit der Zusage, dass wir den Kulturförderetat im Laufe dieser Legislaturperiode verdoppeln, Wort gehalten haben. Damit haben wir ein sehr deutliches Zeichen der Umkehr gesetzt und den Kulturschaffenden, den Künstlerinnen und Künstlern gezeigt, dass sie für die Zukunft unseres Landes von enormer Bedeutung sind, dass sie uns lieb und teuer sind und wir ihren Beitrag wertschätzen.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass wir für die notwendigen Innovationen, die wir brauchen, um unser Land wirtschaftlich wieder nach vorne zu bringen, gerade die Kreativität der Künstlerinnen und Künstler, der Kulturschaffenden dringend benötigen, und das in allen Bereichen. Deswegen wäre es fatal gewesen, die Politik, die Sie eingeleitet hatten, nicht grundlegend zu revidieren.
Es ist sicherlich noch vieles wünschenswert. Kollege Sternberg und ich schauen uns gelegentlich tief in die Augen, weil wir lange Wunschlisten haben, was wir noch alles machen könnten. – Ja, Herr Kollege Behrens, auch wir könnten uns tief in die Augen schauen und ein paar Wunschlisten für den Kulturbereich aufstellen. Der Unterschied ist aber, meine Damen und Herren, dass FDP und CDU es dann auch umsetzen.
Ich stimme Ihnen völlig zu, dass der Bereich der kulturellen Bildung ganz entscheidend ist und wenn Sie auf die Projekte „Kultur und Schule“, „Jedem Kind ein Instrument“, „Jedem Kind seine Stimme“ und auch die landesweite Ausdehnung von „Jedem Kind ein Instrument“ hinweisen. Im Bereich kulturelle Bildung hat es ein besonderes Engagement der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP und der Landesregierung gegeben, um die kulturelle Bildung
in Nordrhein-Westfalen und damit die Basis einer jeden Kulturlandschaft wiederzubeleben.
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich sagen – wir sind uns alle klar darüber, welche besondere Bedeutung für kulturelle Bildung zum Beispiel die Bibliotheken haben; ich kann genauso gut den Bereich der Theaterförderung nennen –: Wir haben die Ansätze des Landesanteils an der Kulturförderung überall deutlich heraufgesetzt.
Meine Damen und Herren, nur eine Zahl, die sicherlich die Anstrengungen verdeutlicht, aber auch noch einmal unterstreicht, was der Kollege Sternberg gerade gesagt hat, nämlich dass mit Einsparungen im Kulturbereich weder die kommunalen Herausforderungen zu lösen noch die kommunalen Haushalte zu konsolidieren sind – dazu werde ich zum Abschluss noch eine Bemerkung machen –: 2005 lagen die Pro-Kopf-Ausgaben für den Kulturbereich bei 13,59 €, im Jahr 2007 bereits bei 16,35 €. Wir haben dies weiter heraufgesetzt. Für das Jahr 2010 habe ich es noch nicht ausgerechnet, aber es ist noch einmal mehr, meine Damen und Herren.
Das Engagement, das wir im Land NordrheinWestfalen für die Kulturhauptstadt 2010 auch seitens des Landes an den Tag gelegt haben, zeigt, dass wir Kommunen helfen. Das haben wir mit großem Engagement gemacht.
Das Ruhrgebiet hat die Chance zu Recht ergriffen. Das gesamte Land Nordrhein-Westfalen profitiert davon, wenn es seinen Motor gründlich überholt und die Chancen und Potenziale der Kreativen und der Kreativwirtschaft nutzt, ohne damit die Tradition als Industrielandschaft zu verdrängen.
„Kultur für alle“ ist gerade gesagt worden. Deswegen möchte ich ausdrücklich noch einmal unterstreichen: Wir haben der kulturellen Bildung zu Recht erste Priorität gegeben. Ich glaube, dass wir im Kulturbereich auch noch viele Effizienzen heben können. Wir können uns zum Beispiel weitere Gedanken darüber machen, wie wir das Zuwendungsrecht entbürokratisieren, welche Potenziale wir noch im Stiftungsrecht haben, um auch das bürgerschaftliche Engagement stärker zu nutzen.
Zum Thema „kommunale Finanzen“: Herr Kollege Dr. Behrens, ich würde es sehr begrüßen, wenn wir tatsächlich eine grundlegende Reform der Kommunalfinanzen erreichen könnten, wobei es eben um eine wirksame kommunale Selbstverwaltung und Autonomie geht. Das Festhalten an der nicht mehr zeitgemäßen, auch europäisch einzigartigen Gewerbesteuer ist – Gott sei Dank kommen mehr und mehr Kommunen auf die Idee, das zu hinterfragen – keine Garantie, sondern bedeutet unsteuerbare
Abhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen wie in kaum einem anderen Bereich. Insofern sehe ich den Herausforderungen sehr hoffnungsfroh entgegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen haben eine sehr enge historische Verbindung zu den Vereinigten Staaten. In dem Antrag ist ausgeführt, dass sich nach wie vor jeder sechste Amerikaner als deutschstämmig empfindet und bezeichnet.
Wenn man durch das Land reist, findet man in fast allen Bundesstaaten sehr deutsche Ansiedlungen, in denen das Brauchtum gepflegt wird. In Pennsylvania, unserem Partnerstaat, in Wisconsin, in Minnesota und selbst in Texas konnte ich deutsches Brauchtum, deutsche Kultur erleben. Sie wird sehr lebendig gehalten. Weil wir das selbst gar nicht mehr so richtig im Blick haben, ist das immer wieder eine sehr interessante Beobachtung. Wenn man sich vor Augen führt, dass beinahe nicht Englisch, sondern Deutsch die amerikanische Nationalsprache geworden wäre, dann zeigt das noch einmal unsere historische Verbundenheit.
Als Land Nordrhein-Westfalen haben wir uns in der Vergangenheit immer wieder um sehr intensive Beziehungen zu den Vereinigten Staaten gekümmert. Ich will ausdrücklich anerkennen, dass in den vorherigen Legislaturperioden zum Beispiel zum Staat North Carolina Beziehungen auf den Weg gebracht wurden. Das hatte sicher auch etwas mit Unternehmenspartnerschaften und Niederlassungen zu tun.
In dem Antrag haben wir dargestellt, wie eng die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen NordrheinWestfalen und den Vereinigten Staaten von Amerika sind. Auf der Reise der Parlamentariergruppe im vergangenen Oktober konnten wir innerhalb von fünf Tagen in den Städten Washington, Philadelphia und New York viele Gespräche führen und uns selbst einen Eindruck davon verschaffen, wie wichtig das Engagement unseres Landes NordrheinWestfalen in den Vereinigten Staaten ist. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich Renewable Energy. Dort gibt es sehr gute Kooperationen, wie es im Antrag bereits beschrieben ist. Es wird sehr sorgsam beobachtet, wie sich gerade NordrheinWestfalen auf diesem Gebiet bewegt. NRW hat mit dem Partnerstaat Pennsylvania sehr, sehr gute Verabredungen treffen können.
Das Gleiche gilt für den gesamten Bereich der Life-Sciences, natürlich auch dadurch bedingt, dass wir als Heimatland des Pharmaunternehmens Bayer ein großes und daneben viele mittelständische innovative Unternehmen in diesem Bereich haben.
Es war interessant, zu beobachten – das ist heute schon an anderer Stelle angesprochen worden –, wie gerade die aktuelle Debatte über die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung in den USA Dynamik in den Life-Sciences-Bereich hineingebracht hat. Insofern ist es sehr, sehr lohnenswert, diesen Weg weiterzugehen.
Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir den Fokus nicht nur auf die sehr wichtigen wirtschaftlichen Beziehungen richten sollten, sondern durchaus auch auf den kulturellen Bereich, auch auf die uns verbindenden gemeinsamen Werte, die wir trotz aller Unterschiede im Detail haben.
Ich will deswege noch eine Bemerkung zum Amerika Haus machen. Wir haben ursprünglich in Nordrhein-Westfalen mit dem Amerika Haus Köln ein Kulturzentrum des amerikanischen Außenministeriums gehabt. Die amerikanische Regierung hat sich sehr zu unserem Bedauern aus dieser wichtigen Kulturarbeit zurückgezogen. Es ist aber mit großem bürgerschaftlichem Engagement, mit Unterstützung der Stadt Köln, aber auch mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen gelungen, ein Amerika Haus in Form eines eingetragenen Vereins zu einem aktiven Bestandteil des transatlantischen Dialogs zu machen. Wir sind alle sehr, sehr froh, wie positiv die Arbeit dort in den letzten anderthalb Jahren Gestalt angenommen hat, wie wichtig Veranstaltungen auch in der Fläche unseres Landes sind und nicht nur in den Zentren Düsseldorf oder Köln.
Meine Damen und Herren, wir haben in dem Antrag auch eine ganze Reihe Anregungen gegeben. Ich will dazu ausdrücklich sagen: Ich würde es mir wünschen, dass die Landesregierung die hohe Motivation der Parlamentarier in diesem Haus, das
hohe Interesse, diesen transatlantischen Dialog mit noch mehr Leben zu erfüllen, zum Anlass nimmt, neben den Wirtschaftsdelegationen auch Parlamentarier in ihre Arbeit mit einzubeziehen und auf deren Unterstützung zurückzugreifen
Wir haben beim Besuch unserer Parlamentariergruppe in Philadelphia erfahren, wie viel Dynamik wir ganz plötzlich hineinbekommen konnten, wie sehr NRW plötzlich Ansprechpartner auch für amerikanische Abgeordnete waren.
Ich darf diese Gelegenheit nutzen und mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen von der deutschamerikanischen Parlamentariergruppe herzlich für das große transatlantische Engagement bedanken. Bei allen Bürgerinnen und Bürgern und den zivilen Vereinen, die wir in unserem Land haben, bedanke ich mich herzlich für den Ausbau und die Stärkung des transatlantischen Austausches.
Wir als Landtag Nordrhein-Westfalen sollten dem Ministerpräsidenten bei seiner bevorstehenden USA-Reise eine geschlossene Rückendeckung geben, dass wir als Landtag Nordrhein-Westfalen hinter dieser Kooperation, hinter dem transatlantischen Dialog stehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bis jetzt stimmt noch alles, Herr Körfges? – Das wird sich auch im Folgenden nicht ändern.
Fangen wir mit den Teilen an, die unstrittig sind. Wir diskutieren über zwei Anträge in verbundener Debatte. Zum einen fordern die Kollegen der Grünen im Sinne der Transparenz ausführliche Berichte über die Entwicklung bei der WestLB. Zum anderen beantragt die SPD-Fraktion die Einsetzung einer parlamentarischen Kommission, die die Vertreter der Landesregierung in den Gremien der WestLB berät und ihre Vorstellungen zum Verhalten der Vertreter in den Gremien zum Ausdruck bringen kann. – So weit alles richtig.
Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle in aller Deutlichkeit sagen, dass wir, die FDP-Fraktion, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ein hohes Interesse daran haben, dass wir im Parlament unsere Kontrollaufgaben wahrnehmen können.
Aber Ihre charmant klingenden Ideen und Ansätze – wir haben uns darüber vielfach ausgetauscht – sind eher heiße Luft und dienen dem Zweck, den Fokus auf die WestLB, auf unsere Landesbank in einer Art zu lenken, von der ich glaube, dass sie der Debatte um die Neustrukturierung der Landesbanken und die Fortentwicklung der WestLB insgesamt nicht gut tut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die parlamentarischen Aufgaben sind unstrittig vielfältig. Uns obliegt es in der Gewaltenteilung, Gesetze zu erlassen, damit Ziele zu beschreiben und nachher auch die Einhaltung der Ziele zu kontrollieren. Was in der Gewaltenteilung nicht dazu gehört, ist die unmittelbare Mitwirkung am operativen Geschäft einer Landesregierung, der Exekutive, und damit natürlich insbesondere nicht am operativen Geschäft einer Landesbeteiligung. Das gehört nicht zu den Aufgaben des Parlamentes.
Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es, zu kontrollieren, wie die Regierung unsere Zielvorgaben umsetzt. Das tun wir in Sachen WestLB in der Tat laufend. Seit mehreren Jahren gibt es eigentlich keine Sitzung des Finanz- und Haushaltsausschusses, in der das Thema WestLB und ihre neue Entwicklung nicht auch Gegenstand der Beratung ist – mit der Möglichkeit zu ausführlichen Nachfragen. Daneben gibt es vertrauliche Informationen, die den Obleuten, aber auch dem gesamten Haushalts- und Finanzausschuss gegeben werden.
Ich habe den Eindruck, dass der Minister über alle Entwicklungen aktuell alle erforderlichen Informationen gibt, die er im Rahmen des geltenden Gesetzes und insbesondere der strafbewehrten Vorschriften des Aktienrechts geben kann. Herr Kollege Weisbrich hat gerade auf die Regelungen zur Einsicht in vertrauliche Vorlagen nach der Verschlusssachenordnung hingewiesen.