Hartmut Möllring

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich gewundert, dass in den letzten 13 Jahren hinsichtlich der Verwaltungsverfahrensvereinfachung in diesem Lande nichts geschehen ist. Ich habe mich auch gewundert, dass von der SPD immer wieder negiert wurde, dass das Klima für Wirtschaft und Beschäftigungswachstum eine Verbesserung erfahren muss. Da ich aber eben das Grußwort von Staatssekretär Lichtenberg bei
der Landesvereinigung der Bauwirtschaft gehört habe, in dem er uns alle beruhigt und gesagt hat, dass wir in der Wirtschaft gar nicht in einer Abwärtsspirale seien, sondern seit Jahren eine stabile Stagnation hätten, war mir klar: Wer die Probleme durch Schlagworte so beiseite schiebt, der will nichts ändern.
Wir haben gestern den Ministerpräsidenten gehört. Er hat sich darüber beschwert, dass Menschen durch das Land gingen und ihn als Lügner bezeichneten. Ich habe dazwischengerufen: „Das stimmt doch auch!“ Er hat sich dagegen verwahrt.
(Unruhe bei der SPD Ich meine, Sie sollten zuhören. Er hat nämlich dann laut Protokoll wörtlich ausgeführt: „Ich will einmal zeigen, was Wahrheit und was Unwahrheit ist, ohne Ihnen das jeweils persönlich zueignen zu- wollen: Niedersachsen hat nach Sach- sen die niedrigsten Pro-Kopf- Ausgaben für seine Verwaltung. Seit 1996 haben wir sie sogar noch weiter gesenkt, während die Vorbildländer Bayern und Württemberg die Pro- Kopf-Ausgaben für ihre Verwaltun- gen um sage und schreibe 1 000 Euro gesteigert haben.“ Die Pro-Kopf-Verwaltungsausgaben um sage und schreibe 1 000 Euro gesteigert! Ein Politiker, der eine solche Aussage trifft, ist nicht fähig, ein Mi- nisteramt, geschweige denn ein Ministerpräsiden- tenamt zu bekleiden; denn das hieße ja, dass in Bayern mit 12,5 Millionen Einwohnern die Ver- waltungskosten um 12,5 Milliarden Euro gestiegen seien. 1 000 Euro pro Einwohner - das hat der Mi- nisterpräsident gestern hier erklärt. Er hat dann noch gesagt, dass Niedersachsen die Kosten der Verwaltung um 35 Euro pro Kopf gesenkt habe. Das ist eine klare Lüge, die er hier verbreitet hat. Bayern und Baden-Württemberg wären überhaupt nicht in der Lage gewesen, selbst wenn sie es als reiche Länder gewollt hätten, 12,5 Milliarden Euro mehr für Verwaltungskosten auszugeben. Ich muss schon sagen: Wenn Stoiber gefärbte Haa- re hätte, dann würde er den Ministerpräsidenten Gabriel verklagen, denn das würde er sich nicht bieten lassen. Ich will Ihnen deshalb die wirklichen Zahlen nennen. (Zuruf von Ministerin Jürgens-Pieper)
- Frau stellvertretende Ministerpräsidentin, Sie verstehen davon ja auch nichts. Sie haben damals Ihren Ministerpräsidenten auch loslaufen lassen, als er eine Million Schüler belogen und ihnen versprochen hat, dass jeder einen Laptop bekommt,
wohl wissend, dass es 3 Milliarden Euro an Kosten verursachen würde, wenn jeder Schüler einen Laptop bekäme. Damals haben Sie die Schüler genauso belogen.
Ich will Ihnen die richtigen Zahlen nennen.
- Das erzähle ich Ihnen noch einmal, Herr Adam, was die SPD da gemacht hat! Das war so etwas von falsch!
Aber warten Sie einmal ab, in ein paar Wochen erzähle ich Ihnen, wie es wirklich gewesen ist.
1991 hatte Niedersachsen Verwaltungskosten von 936 Euro pro Einwohner. Heute hat es nach eigenen Angaben 1 019 Euro pro Einwohner, nach Angaben des Landesrechnungshofes aber 1 209 Euro pro Einwohner, weil man auch die Personalkosten derer, die man in Landesbetriebe ausgegliedert hat, als Verwaltungskosten rechnen muss. Man kann ja nicht sagen, ich mache aus einer Behörde einen Landesbetrieb, die Menschen bekommen das gleiche Gehalt, aber ich habe weniger Personalkosten. Das ist ein Sich-selbst-Belügen. In Bayern sind zur gleichen Zeit die Kosten von 886 Euro pro Einwohner auf lediglich 1 110 Euro pro Einwohner gestiegen. Das ist in Bayern eine Steigerung um 25,3 %, während in Niedersachsen eine Steigerung um 29,2 % zu verzeichnen ist.
Die Zahlen können Sie nachlesen. Ich habe sie nicht erfunden, ich habe sie aus dem Bericht des Landesrechnungshofes in der Drucksache 14/2400. Dort können Sie das nachlesen. Dem Landesrechnungshof werden Sie ja vielleicht noch glauben.
Das heißt, hier ist eine doppelte Lüge passiert. Erstens hat Niedersachsen nicht geringere Verwaltungskosten pro Einwohner als Bayern, und
zweitens haben die Bayern, was ich Ihnen eben als Plausibilität erläutert habe, gar nicht die Möglichkeit, so hohe Verwaltungskosten zu erreichen, geschweige denn, dass sie es getan hätten.
Ein Weiteres muss man sagen: Der Ministerpräsident hat hier so getan, als wenn das nur die Verwaltungsmitarbeiter wären. Es ist ja auf die Personalkosten bezogen. Die Bayern haben aber sehr viel mehr Lehrer und sehr viel mehr Polizisten. Das muss man auch sehen. Das heißt, die tatsächlichen Verwaltungskosten sind, wenn man die hoheitliche Verwaltung und die Bildung herausnimmt, in Bayern sehr viel niedriger als in Niedersachsen.
Wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt, über den wir jetzt dringend diskutieren müssen; denn bei dieser Nettoneuverschuldung, die wir haben, bei dem Schuldenstand und bei dem Haushalt, den wir haben, werden wir die Bildungsaufgaben, die Sicherheitsaufgaben und die anderen Aufgaben, über die wir immer wieder diskutieren, nur dann solide finanzieren können, wenn wir eine Verwaltungsvereinfachung machen.
- Da sagen Sie „Genau!“ Seit 13 Jahren tun Sie daran nichts. Es wird ein Runder Tisch nach dem anderen gebildet, es wird eine Kommission nach der anderen gebildet und wenn es Ihnen nicht passt, verschwinden die Berichte in den Schubläden.
Die Schubläden sind prall voll mit Vorschlägen. Wir haben die Gutachten eingesehen, die Roland Berger gemacht hat. Es gibt die Rieger-Kommission, es gibt eine Enquete-Kommission, jetzt gibt es noch eine Lehmann-Grube-Kommission, die aber erst nach der Wahl ihre Arbeit aufnehmen soll. Sie braucht ihre Arbeit nicht aufzunehmen, weil wir die Ergebnisse schon kennen. Wir müssen es nur tun. Verwaltungsverfahren zu vereinfachen ist natürlich nicht spektakulär. Damit kann man sich nicht auf den Marktplatz stellen und hunderte von Leuten begeistern, aber man muss es tun. Man muss einfach irgendwo anfangen. Das ist das Schöne und Leichte bei der Verwaltungsvereinfachung: Man kann die eine Verwaltung reformieren und die andere in der gleichen Zeit in Ruhe lassen und umgekehrt. Sie können die Katasterverwaltung reformieren und müssen nicht gleichzeitig an die Wasserverwaltung heran. Sie können die Agrarverwaltung reformieren und rationalisieren, und Sie können es in anderen Verwaltungen bleiben
lassen. Sie können es auch gleichzeitig tun, wenn Sie die Kraft dazu haben. Wir werden an vielen Punkten anfangen.
Nachdem wir das Papier schon einmal in der Öffentlichkeit vorgestellt haben, haben wir es auch als Antrag formuliert. Wir haben bei den verschiedenen Papieren nicht jedes Mal die Quelle dahintergeschrieben, weil wir dachten, das, was wir als Vorschlag bringen, würde für sich selbst sprechen.
- Danke schön, Herr Adam, für den Zwischenruf. Darauf wollte ich gerade kommen. - Wir bekamen eine Pressemitteilung der Staatskanzlei des Inhalts, dass diese Punkte aus einem internen Papier der Landesregierung abgeschrieben seien.
Das fand ich ausgesprochen merkwürdig. Wenn das so ist, können Sie dem ja gleich zustimmen. Ich unterstelle einmal, dass Ihre Presseerklärung diese Forderungen beinhaltet und sie in wesentlichen Punkten mit unseren Punkten übereinstimmt. Vor diesem Hintergrund frage ich mich, warum man in zwölf Jahren nicht mit der Umsetzung einzelner Punkte begonnen hat.
Es wundert mich, dass Herr Linkersdörfer behauptet, dass das bei Ihnen abgeschrieben worden sei. Wir haben die Abschaffung der Verbandsklage gefordert. Das haben wir zum ersten Mal im Jahre 1995 beantragt. Wenn diese Forderung in Regierungspapieren gestanden hätte, dann hätten Sie sie doch umsetzen können. Sie haben doch die Mehrheit. Stattdessen schreiben Sie diese Forderung angeblich auf ein Papier - Herr Linkersdörfer hat das jedenfalls behauptet -, von dem wir abgeschrieben haben sollen, und setzen diese Forderung nicht um. Der Umweltminister guckt ganz entsetzt, weil er gar nicht wusste, dass die Regierung die Verbandsklage abschaffen wollte.
Wir müssen dazu kommen, dass die Verbandsbeteiligungs- und die Planfeststellungsverfahren reduziert werden. Lassen Sie mich Ihnen das folgende Beispiel geben: Wenn wir eine schlichte Erdgasleitung mit einer Länge von 63 km, die durch drei Landkreise führt, bauen wollen, was nun wirklich nichts Spektakuläres ist, dann müssen wir 180 Träger öffentlicher Belange beteiligen. Jeder dieser 180 Träger öffentlicher Belange muss alle Planunterlagen zugestellt bekommen, damit er
dazu etwas sagen kann. Bei so einer Gasleitung sind das fünf Leitz-Ordner voller Planungsunterlagen. Da fahren Lkw herum, um diese Planungsunterlagen zu verteilen. Stellen Sie sich vor: Wenn nur einer dieser 180 Träger öffentlicher Belange vergessen wird, ist das ganze Planfeststellungsverfahren kaputt. - Das kann es doch nicht sein. Wir müssen heute doch in der Lage sein, eine Straße, eine Elektrizitätsleitung oder eine Gasleitung oder was auch immer in angemessenen Zeiträumen und mit einem angemessenen Aufwand zu planen und zu bauen.
Wir müssen außerdem zur Verkürzung von Fristen bei der Beteiligung bei Planfeststellungsverfahren und bei Bebauungsplänen kommen. Ich war neulich bei einer Firma, bei der endlich einmal nicht gestöhnt wurde. Die Vertreter dieser Firma haben gesagt: Wir haben vor ein paar Jahren mit fünf Leuten angefangen. Wir haben Glück gehabt, weil wir auf das richtige Projekt gesetzt haben. Wir haben jetzt 60 Leute. Wir wollen erweitern. Wir müssen erweitern, weil die kleine Halle nicht mehr ausreicht. - Da waren der Bürgermeister, der örtliche Abgeordnete, der Fraktionsvorsitzende und der CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende und weitere Gesprächspartner dabei. Die haben alle gesagt: Das ist überhaupt kein Problem. Neben der Firma liegt ein Grundstück, das der Gemeinde gehört. Wir wollen denen das Grundstück gerne verkaufen. Die wollen auch den Preis, den wir fordern, bezahlen. Wir können das auch durchsetzen, weil wir von der CDU sowieso eine absolute Mehrheit haben. Aber es herrscht im Rat Einstimmigkeit darüber, dass wir das Grundstück verkaufen wollen.
Nur, Herr Möhrmann, es kann doch nicht sein, dass wir drei Jahre brauchen, um planungsrechtlich das hinzukriegen, was alle wollen, nämlich dass hier Arbeitsplätze geschaffen werden und sich die Firma über den Zaun ihres Grundstückes hinaus erweitern kann. Das kann es doch nicht sein. Es hat keine Nachbarn gegeben, die Einspruch eingelegt haben. Es gab niemanden, der Widerspruch eingelegt hat. Und trotzdem dauert das Jahre. Das darf so nicht sein. So vernichten wir in Niedersachsen und in Deutschland Arbeitsplätze und schaffen sie woanders. Dieser mittelständische Betrieb liegt in der Nähe der holländischen Grenze. Wenn ihm das noch einmal passiert, geht er eben 20 km weiter
und baut seine Halle dort. Dann sind die Arbeitsplätze aus Niedersachsen weg.
Wir wollen eine technische Vereinheitlichung aller Formulare und Unterlagen bei Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Es ist doch schon so, dass heute kaum noch jemand einen Antrag vernünftig ausfüllen kann. Wir wollen, dass jemand von der Behörde, bei der er einen Antrag stellt, sofort eine Bescheinigung bekommt, dass er alle Unterlagen eingereicht hat, die für die Genehmigung dieser Planung erforderlich sind, bzw. dass ihm gleich gesagt wird, was er noch einreichen muss. Wenn er diese Bescheinigung bekommen hat, dass alle Unterlagen eingereicht worden sind, muss er nach drei oder vier Monaten auch die Genehmigung bekommen. Wenn er die Genehmigung bis dahin nicht bekommen hat, muss der Antrag als genehmigt gelten.
Das ist auch nichts Ungewöhnliches. Im kommunalen Haushaltsrecht gibt es diese Regelung. Wenn nach drei Monaten die Bezirksregierung oder die Aufsichtsbehörde zu dem Haushalt keine Stellung genommen hat, dann gilt der Antrag qua Gesetz als genehmigt. Sonst hätte Herr Schmalstieg früher nie einen Haushalt genehmigt bekommen. Da hat die Bezirksregierung den Haushalt drei Monate liegen lassen, und dann war er genehmigt, weil er nämlich durch einen Bescheid nicht genehmigungsbefähigt war.
Wir müssen die Wirtschaftsförderprogramme neu strukturieren. Sie haben die IN-Bank auf den Weg gebracht. Aber es ist nichts Entscheidendes geschehen. Ganze drei Genehmigungsbehörden sind in der IN-Bank aufgegangen. Wir haben aber immer noch 14 Genehmigungsbehörden, die 68 Wirtschaftsförderungsprogramme verwalten.
Wir müssen im niedersächsischen Naturschutzrecht eine Möglichkeit schaffen, dass für erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch eine Kompensation in Geld erfolgen kann. Das ist eine langjährige Forderung sowohl von Investoren als auch von den Wirtschaftsverbänden. Dadurch soll ja niemandem ein Schaden entstehen. Es soll einfach nur so sein, dass derjenige, der in Arbeitsplätze investieren will, nicht auch noch das Problem hat, gleichzeitig auch die Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen zu müssen. Vielmehr soll er das Geld, das er in die Ausgleichsflächen stecken soll, bei der Stadt oder beim Landkreis abgeben, die dann aus diesem Topf Ausgleichsmaßnahmen finanzieren sollen. Daraus entsteht niemandem ein
Nachteil. Alle haben davon Vorteile. Die Kommune kann planmäßig Ausgleichsmaßnahmen durchführen, der Investor kann schneller und vernünftig planen, und der Natur kommt genau der gleiche Betrag zugute wie jetzt, nur einfacher. Was spricht denn dagegen? Warum können wir uns denn nicht darauf verständigen?
Wir müssen die Landesämter und die Bezirksregierungen zu regionalen Kompetenzzentren machen.
- Ja, genau! Wir müssen dazu kommen, dass die Bezirksregierungen nicht mehr als Widerspruchsbehörde tätig sind.
- Herr Rabe, ich lebe in Niedersachsen und weiß, dass die Verwaltungsreform nicht vorankommt,
und ich weiß, dass wir hier dringend etwas tun müssen.
Wenn wir weiterhin so arbeiten, wie Sie, Herr Rabe, es im Moment machen, dann werden wir nie vorankommen. Sie sagen, dass das alles toll ist. Aber die Menschen merken, dass das nicht toll ist.
- Was hat sich denn da getan? Da lachen doch die Hühner.
- Herr Adam, das wollen wir, indem wir sagen, dass wir regionale Kompetenzzentren schaffen wollen. Die Bezirksregierungen als solche gehören abgeschafft. Das ist doch überhaupt keine Frage.
Die Bezirksregierungen sind in vielen Punkten eine Behinderung der Kommunen und des kommunalen Planungsrechtes.
- Herr Rabe, ich weiß nicht, wann Sie den letzten Bebauungsplan beschlossen haben. Wir erleben es immer wieder, dass die Bezirksregierungen uns - zum Teil höchst unqualifiziert - in die Planungen hineinreden und wir nur deshalb nachgeben, weil wir uns keine jahrelang andauernden Verwaltungsgerichtsverfahren leisten können, sondern die Bebauungsplanung gleich durchziehen wollen.
Aber ich sehe schon durch Ihre Zwischenrufe, dass Sie keine Verwaltungsreform wollen. Deutschland und Niedersachsen brauchen eine Verwaltungsreform. Die Bürger wollen eine Verwaltungsreform, und die Bürger werden nach der nächsten Wahl auch eine bekommen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben ein bisschen aneinander vorbei geredet. Kein Mensch bezweifelt ja, dass bei Genehmigungen von Anlagen in dem Maße, wie kompliziert sie sind, auch eine entsprechend große Rechtssicherheit gegeben sein muss. Aber es gibt auch ganz einfache Fälle.
Ich will Ihnen einen Fall aus dem Leben erzählen. Das hat sich in Hildesheim zugetragen. Dort hat sich eine junge Frau als Friseurmeisterin selbständig gemacht und einen Frisiersalon aufgemacht also kein Atomkraftwerk und kein Chemiewerk, sondern einen schlichten Friseurladen. Als sie dann mit ihren Angestellten und Lehrlingen arbeiten wollte, kommt plötzlich jemand von dem von Ih
nen eben so groß gelobten Gewerbeaufsichtsamt herein, zückt einen Ausweis und sagt: „Ah, ein neuer Frisiersalon; da finde ich immer etwas.“ Er marschiert durch den Saal, zeigt auf das und das und das und sagt: „Das Fenster geht zur falschen Seite auf. Ich kann Ihnen den Laden schließen, wenn das nicht sofort abgestellt wird.“ Was meinen Sie, welchen Eindruck das macht? - Die Frau hat ganz andere Probleme als die Frage, ob das Fenster des Sozialraumes nach hinten oder zur Seite ist!
Wir wollen nicht, dass man mithilfe solcher Vorschriften den Existenzgründern diese Probleme bereiten kann.
- Den Namen des Beamten kenne ich nicht. Es war ein Mitarbeiter des Hildesheimer Gewerbeaufsichtsamtes.
- Ja. Das ist Sabine Hermann.
Ich kann Ihnen das gern sagen. Ich kann Ihnen auch sagen, wo der Frisiersalon ist: Er ist in dem gleichen Haus, in dem auch die Gewerkschaft ver.di ihre Räume hat. Dort ist das passiert. Vielleicht können Sie das einmal überprüfen. Inzwischen hat es allerdings ein Gespräch zwischen der Handwerksinnung, die sich da eingeschaltet hat, und dem Gewerbeaufsichtsamt gegeben.
- Was heißt „Mit welchem Erfolg“? Es geht darum, dass Sie es hinnehmen wollen, dass eine Friseurmeisterin einen halben Tag ihren Betrieb verlassen muss, um solche Gespräche zu führen.
Das sind doch Fakten.
Sie können doch nicht sagen „Das sind tolle Existenzgründungsbedingungen“, wenn den Leuten zuerst Knüppel zwischen die Beine geworfen werden und hinterher mit riesigem bürokratischem Aufwand Gespräche geführt werden müssen. Die Leute wollen etwas produzieren. Sie müssen Geld verdienen, damit sie ihre Angestellten und die Miete bezahlen und ihre Investitionen abbezahlen können und nicht, damit sie beim Gewerbeaufsichtsamt herumsitzen und dort Gespräche führen. Das ist doch ganz einfach.
Ich wusste, dass Sie von Wirtschaft keine Ahnung haben. Es geht hier nicht um die Anlage von Atomkraftwerken.
- Ja, ein bisschen mehr als Sie.
- Herr Buß, dieses Beispiel ist nicht nur nachprüfbar, es ist beweisbar. Ich kann Ihnen alle Zeugen dafür benennen.
Wir haben nur gefordert, dass die Verwaltung unsere Anregungen in so konkreter Weise vorbereitet, dass die diesbezüglichen gesetzgeberischen und administrativen Schritte von der am 2. Februar neu gewählten Landesregierung unverzüglich vollzogen werden können. Wenn wir uns darin einig sind, dass das in diesen Punkten geprüft und vorbereitet werden muss, und wenn sich Herr Adam und Herr Minister Jüttner hier hinstellen und sagen „Wir sind uns in allem einig; das haben wir zum Teil schon im Kabinett beschlossen“, dann sollten wir das heute gleich beschließen, damit unabhän
gig davon, wer gewählt wird, die Möglichkeit besteht, es unmittelbar nach der Wahl umzusetzen.
Wenn Sie der sofortigen Abstimmung nicht zustimmen, dann empfehle ich der gesamten Ministerialverwaltung, schon einmal mit der Arbeit anzufangen; sonst bekommt sie den Auftrag am 4. März.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schultze, es soll ja eine Partei geben, die plakatiert: Politik für die Wirklichkeit. - Aber wie weit Sie out sind, zeigt sich daran, dass Sie noch nicht einmal die Zeitung lesen. In der HAZ vom 17. Januar steht: Schwerste Wirtschaftskrise seit zehn Jahren. - Wenn das am 17. Januar in der Zeitung steht, dann ist das aktuell,
und dann muss sich doch ein Landtag damit beschäftigen. Dann können wir doch nicht sagen: Das ist zwar die schlimmste Krise seit zehn Jahren, aber wir reden das wieder gut.
Wenn wir in unser Sofortprogramm, Frau Wirtschaftsministerin, hineinschreiben, dass die Wirtschaftsförderung gestrafft werden muss, dann würde ich mich als Wirtschaftsministerin doch hier nicht hinstellen und darüber noch lächeln. Das ist doch Ihre Presseerklärung, in der 16 Institute und Stellen für Wirtschaftsführung aufgeführt sind. Sie verteilen 64 verschiedene Programme im Land Niedersachsen.
Wer soll sich denn da durchfinden? Das ist doch keine Wirtschaftsförderungspolitik, auf die man stolz sein kann. Das muss man zusammenführen. Wir diskutieren nachher noch über die IN-Bank. Natürlich ist das unser Kind. Wir haben sie 1995 gefordert. Sie haben sie sechs Jahre lang abgelehnt. Jetzt führen Sie sie ein. Darüber werden wir aber nachher reden.
Sie können Statistiken machen, wie Sie wollen. Am Statistischen Bundesamt werden Sie aber nicht vorbeikommen. Das wird nicht von uns regiert. Danach ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen im ersten Halbjahr 2002 um 16,8 % gestiegen. Bundesdurchschnittlich sind es nur 9,5 %. Das heißt, in Niedersachsen hat es fast doppelt so viele Insolvenzen gegeben wie in ganz Deutschland einschließlich der ostdeutschen Bundesländer. Das ist doch katastrophal für dieses Land.
Wir reden es nicht schlecht, sondern wir reden darüber, was besser gemacht werden muss.
Es sind 116 Insolvenzen auf 1 000 Unternehmen. Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Die Selbständigenquote liegt bei uns bei 8,6 % und nicht wie in ganz Deutschland bei 9,1 %, auch wenn Sie das noch fünfmal erzählen. Ich gebe allerdings zu, dass die Land- und Forstwirte jeweils herausgerechnet sind. Ich kann aber doch nichts dafür, wie das Statistische Bundesamt arbeitet.
Sie haben häufig, auch der Ministerpräsident, selbst wenn man nie genau weiß, welches Verfalldatum die Äußerungen des Ministerpräsidenten haben - -
- In Hildesheim machen wir das schon sehr ordentlich, Herr Biel. - Es gibt die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand Niedersachsen. Darin haben sich nicht irgendwelche Leute zusammengefunden, die sagen: Wollen wir einmal sehen, was wir dem Mittelstand Gutes tun können. Vielmehr handelt es sich um sieben verschiedene Verbände; es geht hin bis zur Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen. Die Arbeitsgemeinschaft hat einmal in einer kleinen Broschüre aufgeschrieben, was notwendig ist. Warum schreibt sie das auf? Das geschieht nicht, weil sie irgendwelche Parteiprogramme erstellt, sondern weil sie vor Ort erlebt, wie es dem Mittelstand geht. Sie können den Handwerkskammern nicht sagen, sie wüssten nicht, wie es dem Mittelstand gehe. Sie können dem Einzelhandelsverband und dem Verband der Freien Berufe nicht sagen, sie wüssten nicht, wie es gehe. Sie haben nämlich geschrieben: Vereinfachung und Erweiterung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, Neuausrichtung des Teilzeit- und Befristungsrechts mit dem Ziel, Bürokratieaufwand zu vermeiden, Erleichterung von Betriebsübergängen durch eindeutige und handhabbare gesetzliche Regelungen. Das ist es doch! Unser Mittelstand steht vor Betriebsübergängen. Durch Ihre Steuerpolitik ist es aber fast unmöglich, Betriebe aufzugeben.
Der Mittelstand fordert die Stärkung des tarifvertragstreuen Verhaltens, auch des Staates. Dahin müssen wir kommen, wir können mitmachen. Ferner: Aufhebung der starren Grenzen für den Kündigungsschutz, wie es Herr Clement jetzt fordert, was aber bei Ihnen bekämpft wird, mehr Gewicht und rechtliche Gestaltungsfreiheit für betriebliche Bündnisse für Arbeitsplatzerhaltung. - Wenn ich ein bisschen mehr Zeit hätte, würde ich Ihnen noch zehn Punkte vortragen.
- Deutliche Verbesserung der Unterrichtsversorgung, Herr Biel. Das ist überhaupt die Voraussetzung dafür, dass die Leute vernünftig ausgebildet werden können. Sie müssen also erst einmal Unterricht bekommen.
Sie können sich doch nicht herstellen und sagen: Kindern aus armen Verhältnissen darf es nicht schlechter gehen als Kindern aus guten Verhältnissen. Sie müssen doch sagen: Kinder aus einem armen Land müssen die gleichen Chancen haben wie Kinder aus einem reichen Land.
Da müssen wir Prioritäten setzen, und das wird hier eingefordert.
Deshalb ist es wichtig, dass eine Regierung kommt, die nicht wie Frau Steiner nur sagt, was alles nicht gemacht werden darf, und die in der Wirtschaftsförderung und sonst wo streichen möchte, sondern die diese Forderung des Mittelstandes umsetzen wird, und das werden wir tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Frau Ministerin heute Morgen schon so toll von der INBank erzählt hat, habe ich gedacht, sie würde uns das hier noch einmal vorstellen. Das wäre vielleicht auch deshalb ganz gut gewesen, weil - darüber war ich mir mit dem
Kollegen Schultze einig - das Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen zügig durchgezogen worden ist und beim letzten Mal noch sehr viele Fragen offen waren, die im Wirtschaftsausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen noch hätten besprochen werden sollen.
Die CDU-Fraktion hat bereits beim letzten Mal deutlich gemacht, dass wir den Gesetzentwurf zur INBank bei aller Kritik, die wir an diesem Gesetzentwurf haben, mittragen werden; denn wir fordern seit Jahren die Gründung einer solchen Investitionsbank. Für uns ist das ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er uns auch zu klein ist. Wenn man aber schon in die richtige Richtung geht, dann muss man auch gemeinsam dahin gehen. Wir werden mit Sicherheit Gelegenheit haben, noch einige Verbesserungen anzubringen.
Mir gefällt nicht - ich habe das heute Morgen schon hervorgehoben -, dass von den 16 in Niedersachsen existierenden Wirtschaftsförderungsinstituten bzw. -stellen nur drei vollständig in die Investitionsbank integriert werden und einige Teile aus der Bezirksregierung dorthin integriert werden. Wir hätten die Zahl 16 gern deutlich reduziert, um die Wirtschaftsförderung übersichtlicher zu gestalten. Nun haben wir 14 statt 16 Stellen. Das ist unserer Ansicht nach keine besonders große Straffung. In den nächsten Monaten wird daran gearbeitet werden müssen, weitere Teile in die INBank zu integrieren.
Darüber hinaus hätten wir gern gehabt, wenn die INBank nicht nur nach Hannover und Oldenburg, sondern auch nach Braunschweig und Lüneburg - -
- Das zeigt, Herr Plaue, dass Sie das Thema überhaupt nicht ernst nehmen, wenn Sie dazwischenrufen „Und nach Misburg!“. Das ist typisch für einen Hannoveraner, dass Sie nur an Hannover denken können und Ihnen die Regionen Lüneburg und Braunschweig völlig egal sind. Herr Plaue, Sie sind als Landespolitiker schlichtweg ungeeignet.
- Sie sind schlichtweg ungeeignet, Herr Plaue. Ihre Auffassung ist falsch.
Wir müssen eine Politik für den ländlichen Raum und für die Fläche machen.
Niedersachsen ist das zweitgrößte Flächenland in der Bundesrepublik. Sie schauen aber immer nur bis zur Stadtgrenze Hannover. Hannover ist uns lieb und teuer,
aber richtigerweise muss auch in Lüneburg und Braunschweig die Wirtschaftsförderung angesiedelt werden.
- Nein, ich rede nicht vom ländlichen Raum, sondern vom Raum Braunschweig. Das liegt gerade deswegen nahe, Herr Plaue,
weil die NORD/LB in Braunschweig, wo sie ja Sparkassenfunktion wahrnimmt, als Sparkassenorganisation, Hausbank und gleichzeitig als Förderbank arbeiten könnte. Das wäre sinnvoll gewesen!
Wir sind nicht damit einverstanden, dass die Vertreter der Wirtschaft und Mittelständler in den Beirat abgedrängt werden und der Aufsichtsrat nur aus vier Mitgliedern des Landes und vier Mitgliedern der NORD/LB, also aus acht Leuten, besteht. Wenn man das Handwerk, den Mittelstand und die Wirtschaftsverbände mit integrieren will, wäre es besser, ihnen auch Plätze im Aufsichtsrat zu geben.
Dort wird zwar nicht das operative Geschäft gemacht, aber natürlich Einfluss genommen.
Es wäre sicherlich auch schöner gewesen, Frau Ministerin, wenn Sie, abgesehen von Ihrem Kurzvortrag im Haushaltsausschuss, auch mal das Gespräch gesucht und gesagt hätten: Lasst uns diese wichtige Sache, die wir hier elf Tage vor der Landtagswahl durchziehen wollen, gemeinsam besprechen! - Stattdessen ziehen Sie hier ein Gesetz durch, das von einigen sogar als rechtlich
problematisch angesehen wird, auch wenn Professor Ipsen das anders sieht.
- Natürlich, es gibt ein Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und es gibt ein Gutachten von Herrn Professor Ipsen. Beide stehen diametral gegeneinander; sie schließen sich gegenseitig logisch aus. Im Juristischen ist es immer so, Frau Kollegin, dass nicht derjenige Recht hat, der als Zweiter seine Meinung sagt, sondern dann, wenn zwei Meinungen gegeneinander stehen, kann man trefflich darüber streiten, wer Recht hat. Es ist aber nicht so, dass der Zweite automatisch Recht hätte, wenn er sagt, der Erste habe Unrecht. Sonst hätte ja immer der Recht, der als Letzter redet. Sie sind doch selbst Juristin.
Sie wissen doch, wie juristische Auseinandersetzungen ablaufen. Es wäre sicherlich richtig gewesen, diese juristische Auseinandersetzung ein bisschen mehr zu berücksichtigen. Deshalb steht dieses Gesetz auch ein bisschen unter dem Vorbehalt, ob es in Brüssel so anerkannt wird. Wir hoffen aber, dass das durchgeht.
Heute muss aber noch ein Weiteres gesagt werden. Wir wissen ja nicht, was in vier, fünf, sechs Jahren sein wird. Michel Golibrzuch wird im Zweifel noch manches an die Wand malen, welches Risiko mit dieser INBank in den nächsten Jahren auf den Landeshaushalt zukommt. Deshalb möchte ich hier heute gerne von der Ministerin wissen, ob es eine Revisionsklausel zugunsten der NORD/LB gibt. Nach meiner Kenntnis hat die NORD/LB in die Verträge schreiben lassen, dass sie nach fünf Jahren überprüfen kann, ob sie bei der Investitionsbank weiter mitmacht oder ob sie aus der INBank aussteigt. Über dieses Risiko sollte man den Landtag vielleicht vorher informieren, bevor man einen Gesetzesentwurf zum Gesetz erhebt.
Auch Ihr Wunschpartner, die Grünen - seit einigen Tagen träumt die SPD ja nicht mehr von der absoluten Mehrheit, sondern geht realistischerweise davon aus, dass sie sie verliert -, hat ja schon beim letzten Mal einige Probleme angesprochen und verdeutlicht. So hat Herr Golibrzuch gesagt, er erwarte für den Fall, dass man die Grünen ins Boot nehmen will, dass man dieses Gesetz nicht ausfertigt und vor allen Dingen keine Verträge schließt. Ich habe nun gehört, dass die Mitarbeiterverträge
sozusagen paraphiert sind und nur noch umgesetzt werden müssen, wenn dieses Gesetz beschlossen wird. Auch dazu sollte es eine Äußerung geben.
Hier wird deutlich: Wer Wirtschaftsförderung in Niedersachsen will, der kann das nur mit der Union und der FDP schaffen. Herr Golibrzuch hat nämlich im letzten Plenarsitzungsabschnitt - das war zwar im letzten Jahr, aber erst im Dezember, also vor wenigen Wochen - am 12. Dezember abschließend erklärt: Im Falle einer Regierungsbeteiligung im nächsten Jahr werden wir dieses Modell nicht in Kraft treten lassen. - Das heißt, wer Wirtschaftsförderung will und auch eine Perspektive für Wirtschaftsförderung in der Zukunft haben will, wer will, dass die 16 Institute noch mehr konzentriert werden und damit leistungsfähiger gemacht werden, der muss sich am 2. Februar so entscheiden, wie es die Mehrheit der Bevölkerung inzwischen offensichtlich will. Dafür sind wir dankbar. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schurreit, ich wünsche Ihnen in Ihrem Ruhestand alles erdenklich Gute, auch über Parteigrenzen hinweg. Ich hatte Sie allerdings so verstanden, dass Sie den Spaß an der Regierung einer anderen Fraktion gewünscht hatten.
- Wir werden sehen. Ausgezählt wird am 2. Februar. Auch für Sie, Frau Kollegin Merk, wird am 2. Februar ausgezählt. Warten wir es doch einfach in Ruhe ab.
- Seien wir ganz unaufgeregt und bescheiden und selbstbewusst.
- Seien wir doch selbstbewusst, Frau Kollegin Merk, Sie auch. Sie wollen doch weiter regieren. Vor einer Woche haben Sie von dem Ziel der absoluten Mehrheit Abstand genommen, aber Sie
haben doch noch ein zweites Ziel. Lassen Sie uns doch in Ruhe darüber reden.
- Wir reden jetzt über die Große Anfrage, die gerade auch Sie, Herr Biel, als jemand, der aus Peine, einem Wirtschaftsstandort, kommt, sehr interessieren sollte.
Das, was in dem Steuererhöhungsgesetz, das von Ihnen „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ genannt wird, steht, ist für die niedersächsische Wirtschaft Gift. Deshalb müssen wir darüber reden und dafür sorgen, dass dieses Gesetz in der jetzigen Form nicht den Bundestag und den Bundesrat passiert, sondern abgelehnt wird, damit es für die Wirtschaft in Niedersachsen wieder bergauf gehen kann.
Sie haben allem, was in dem Gesetz steht, trotz einiger Bedenken zugestimmt. Sie haben in der Antwort auf die Große Anfrage sogar geschrieben:
„Der Abbau von Ausnahmen trägt darüber hinaus dazu bei, die Systematik des Steuerrechts wieder erkennbar und somit dieses verständlicher zu machen.“
Ich habe mir „Spaßvögel“ dazu vermerkt. Ich sehe nicht, dass das Steuerrecht klarer und erkennbarer wird, wenn das Überraschungsei statt mit 7 % mit 16 % besteuert wird.
- Danke für den Zwischenruf. Zu dem Zeitpunkt, als die Regierung diese Große Anfrage beantwortet hat, war das noch geplant, inzwischen ist es bei Rot-Grün vom Tisch. Wenn Ministerpräsident Gabriel es nicht verpasst hätte, gegen diese Steuererhöhung zu protestieren, hätte er wenigstens einmal in diesem Jahr Erfolg gehabt.
Denn überall, wo er versucht hat, anders als die Bundesregierung zu argumentieren, ist ihm das immer nur außerparlamentarisch und außerhalb des Bundesrates gelungen.
In der Antwort auf die Anfrage steht etwas verklausuliert auch, dass der Bundesrat zwar das gesamte Gesetz mit über 40 Steuererhöhungen abgelehnt hat, die niedersächsische SPD-Landesregierung aber gegen diese Ablehnung gestimmt hat, was ja zu deutsch heißt, sie hat für das Gesetz gestimmt. Hier steht wörtlich:
„Laut Protokoll... wurde der Beschlussvorschlag, den Gesetzentwurf insgesamt abzulehnen, von der Mehrheit des Bundesrates gegen die Stimmen Niedersachsens angenommen.“
- Ich habe vollständig zitiert.
Sie können doch nicht sagen, ich habe erst dem Gesetz zugestimmt, weil ich die Ablehnung abgelehnt habe, aber bei einzelnen Punkten hätte ich doch gern anders votiert. Sie haben doch noch nicht einmal den Erfolg, bei einzelnen Punkten anders votiert zu haben.
Was haben wir denn? - Wir haben über die Eigenheimzulage diskutiert. Als wir vor kurzem einen eigenen Antrag eingebracht und darüber diskutiert haben, hat Herr Aller noch gesagt, die Zulage sei nicht zu finanzieren, sie wäre eine Fehlsubvention, die abgeschafft werden müsste. Nach dieser Antwort fehlen den Familien in Zukunft 10 223 Euro bei der Eigenheimförderung. Sie haben dem zugestimmt, Herr Wegner. Da beißt doch keine Maus den Faden ab. Das schadet der Baukonjunktur in Niedersachsen, und das wollen wir nicht mitmachen.
Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie hier begrüßen, dass der Gewinn bei der Veräußerung von Immobilien demnächst besteuert wird. Natürlich müssen spekulative oder gewerbliche Immobilienverkäufe besteuert werden. Aber wenn jemand eine private Immobilie wegen eines Umzugs verkaufen muss und sich woanders ein anderes Haus kaufen will, dann kann es nicht sein, dass er in der einen Stadt Steuern bezahlen muss und in der anderen keine Eigenheimförderung bekommt. Sie behindern die Mobilität, und das ist für Niedersachsen eine Katastrophe.
Sie unterstützen die Abgeltungssteuer. Da haben Sie den absolut logischen Salto Mortale gemacht. Erst wollte der Ministerpräsident die Vermögensteuer einführen. Als ihm das nicht gelang, weil das auf Bundesebene vernünftigerweise abgelehnt wurde, hat er das logische Gegenteil, die Abgeltungssteuer, befürwortet. Er hat behauptet, damit könne er den gleichen Betrag einnehmen. Bei der Vermögensteuer hatte er Einnahmen von 700 Millionen Euro geplant. Das war schon völlig abstrus, aber angenommen, dieser Betrag träfe für Niedersachsen zu, dann müssten in der ganzen Bundesrepublik zusätzlich 600 Milliarden Euro privates Kapital der Abgeltungssteuer unterworfen werden. Sie wollen doch wohl nicht sagen, dass es möglich ist, in der Bundesrepublik Deutschland 600 Milliarden Euro privates Kapital unversteuert am Staat, am Fiskus vorbei zu bekommen.
Sie schreiben, es sollte Ihnen gelingen, Abgeltungssteuer auf die Zinserträge zu erheben, die bislang nicht deklariert worden sind. Weil der Steuersatz für die Abgeltungssteuer nur die Hälfte des Einkommensteuersatzes betragen soll, würde das bedeuten, dass mindestens das Doppelte von dem, was bisher deklariert worden ist, noch irgendwo anonym herumschwirrt und jetzt plötzlich der Abgeltungssteuer zugeführt wird. Ich glaube, das ist irreal; denn wer den Staat betrügen will, der hat das Geld sicherlich nicht in Deutschland, sondern im Ausland liegen.
- Wenn Sie in Hildesheim Kapital liegen haben, das Sie nicht versteuern - -
- Sie können doch nur von sich selber reden. - Haben Sie eben gesagt, ich würde Steuern hinterziehen, Herr Wegner? Da würde ich aber an Ihrer Stelle als Strafrichter sehr vorsichtig sein.
Ich habe hier auch schon Wahlkämpfe mitgemacht, bei denen die CDU in den Umfragen bei 36 % lag,
aber ich habe keinem von der anderen Partei vorgeworfen, Steuern zu hinterziehen oder Straftaten begangen zu haben, und ich bin auch nicht anderweitig unter die Gürtellinie gegangen. Das ist einfach ungeheuerlich!
Es mag vielleicht sein, dass bei Ihnen die Nerven blank liegen. Aber dass Sie als Strafrichter mir unterstellen, ich hätte Steuern hinterzogen, ist ungeheuerlich!
- Herr Mühe, dass Sie jetzt sagen, bei Herrn Wegner war der Wunsch der Vater des Gedankens - -
- Bei mir? Der Wunsch der Vater des Gedankens?
- Ich wollte nicht den Vorwurf hören, weil er ungeheuerlich ist.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, weil er die Vermögensteuerdiskussion des Ministerpräsidenten Gabriel vom letzten Jahr doch ziemlich ad absurdum führt und weil hier die Regierung argumentativ nun wirklich einen Salto schlägt. Zur Vermögensteuer schreiben Sie, dass die Besteuerungsgrundlagen intensiv jeweils durch Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen ermittelt werden müssen. Sie sagen, das sei richtig für die Ablehnung der Vermögensteuer, und nennen es als Grund dafür, dass wir jetzt die Abgeltungssteuer bekommen. Das waren unsere Argumente. Sie schlagen jetzt plötzlich Ihren Salto und sagen nun genau das, was wir vorher gesagt haben. Vorher hat das angeblich nicht gegolten. Das ist doch merkwürdig.
Sie planen auch - ich habe das hier schon vorgetragen - eine Besteuerung von pflanzlichen Produkten. Wir sind das Agrarland Nr. 1 und das Pflanzenproduktionsland Nr. 1. Sie beschädigen Arbeitsplätze, wenn Sie die Pflanzenproduktion voll besteuern.
- Die ist noch nicht vom Tisch. Ich will Ihnen sagen, Herr Möhrmann, wo überall der Staat sich inzwischen überlegt, Steuern zu erheben. Das meiste ist ja in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt geworden. Sie schreiben hier: „Dabei“ - also bei den vielen Steuerreformen - „ist die Erkenntnis verloren gegangen, dass Steuern in erster Linie der Erzielung notwendiger Einnahmen zur Finanzierung öffentlicher Leistungen dienen sollen.“ Ich will anhand von ein paar Beispielen einmal sagen, was Sie demnächst besteuern wollen:
In dem Steuererhöhungsgesetz reden Sie von tierischem Dünger. Wenn man das nicht steuertechnisch betrachtet, nennt man das Mist. Darauf sollen demnächst statt 7 % 16 % Mehrwertsteuer gezahlt werden. Wenn ich die Kollegin Litfin zitieren wollte, die dafür einen Ordnungsruf bekommen hat, dann müsste ich jetzt sagen: Man kann nicht aus... Geld machen. Ich will das nicht wiederholen, weil das der Sprachgebrauch der Grünen ist. Aber ich will Ihnen eines sagen. Sie erheben auch auf Getreidestroh die doppelte Mehrwertsteuer, und zwar auf das Stroh für die Einstreu in der Tierhaltung. Gerade die Grünen reden davon, dass Einstreu humaner sei als Spaltenböden.
Es ist schon einmal jemandem gelungen, aus Stroh Gold zu machen. Das war Rumpelstilzchen.
Rumpelstilzchen hat für die Königstochter Stroh zu Gold gesponnen. Dafür hatte sie ihm das Kind versprochen. Wie er sich hinterher benommen hat, wissen wir alle. Es wird häufiger zitiert, dass sich Gabriel in der Staatskanzlei wie Rumpelstilzchen benimmt. Deshalb habe ich das vorgetragen.
Beim Zahnersatz, Herr Lanclée, haben Sie die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes mit dem Hinweis begrüßt, dass das Land dabei einen Gewinn mache. Es wird geschrieben, dass das Land für die Beamten, die beihilfeberechtigt sind, für Zahnersatz und zahntechnische Leistungen zusätzlich 2,85 Millionen Euro aufbringen müsse, aber das Land wegen der erhöhten Mehrwertsteuer 18 Millionen Euro mehr einnehme. Von wem
nimmt es denn diese 18 Millionen Euro mehr ein? - Nicht von den Privatversicherten, sondern von den Kassenpatienten! Das heißt, Sie belasten, um den Landeshaushalt zu entlasten, noch einmal die Kassenpatienten und die gesetzlichen Krankenkassen, die ohnehin schon am Ende sind. Darüber können Sie auch noch lachen, Herr Lanclée. Das ist doch ungeheuerlich!
Wir reden darüber, dass die Unternehmen von den Lohnnebenkosten entlastet werden müssen. Sie sagen aber: Die Mehrwertsteuer muss um 100 % erhöht werden.
Beim Luftverkehr ist sich die Regierung überhaupt nicht einig. Da heißt es: Es kann zu Wettbewerbsauswirkungen kommen. Wenn ich befürchten muss, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Bereich des Luftverkehrs zu Wettbewerbsverzerrungen führt, dann darf ich die Erhöhung nicht vornehmen. Die Mehrwertsteuer darf ich höchstens dann erhöhen, wenn ich solche Auswirkungen ausschließen kann.
Weiter wird geschrieben: Die Regelung wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überprüfen sein. - Was für Gesetze machen Sie denn, und welchen Gesetzen stimmen Sie zu, die hinterher überprüft werden müssen? Früher nannte man das nachbessern. Das ist doch nicht in Ordnung.
Da Ihnen als Regierung solche Fragen unangenehm sind, liest man: Solche Annahmen sind als Grundlage für eine sachliche Diskussion nicht geeignet. - Das ist verständlich, wenn man einer Diskussion ausweichen will und dem Fragesteller unterstellt, er hätte nicht sachlich gefragt. Es ging um folgenden Fall. Ich will Ihnen das erklären. Das ist kompliziert.
Wenn Sie als Investor eine Investition tätigen - -
- Daran sollten auch Sie interessiert sein, denn auch in Ihrem Wahlkreis gibt es Menschen, die dadurch Arbeitsplätze schaffen, dass sie Investitio
nen tätigen, die sich aber erst nach zwei oder drei Jahren bezahlt machen. - Bei einem Mindestbesteuerungsgrundsatz kann es Ihnen passieren, dass Sie im ersten und zweiten Jahr volle Kosten haben und im dritten Jahr nur die Hälfte der Kosten absetzen können. Das heißt, Sie müssen vier Jahre lang Steuern zahlen, bevor Sie die eigenen Kosten steuermindernd absetzen können. Das kann doch nicht richtig sein.
Der nächste Punkt ist - da wird es kleinkariert, Herr Möhrmann -, dass man eine Abschreibung nicht mehr nach dem Jahresprinzip, sondern monatlich vornimmt. Da frage ich: Warum denn nicht stündlich? Sie könnten doch genauso gut sagen: Wenn jemand um 14 Uhr seine Investition tätigt, muss die Abschreibung um 14 Uhr beginnen, und die ersten 13 Stunden des Tages bleiben außer Betracht. Das ist doch kleinkariert. Warum soll jemand, der im Jahre 2003 eine Investition tätigt - ein Auto kauft oder ein Gebäude errichtet -, nicht schon im Jahre 2003 die erste Abschreibung vornehmen? Das wäre unbürokratisch, würde zur Verwaltungsvereinfachung beitragen und wäre auch gerecht, weil wir ja auch bei der Steuer das Prinzip der Jährlichkeit haben und die Steuern nicht tageweise erheben.
Ganz skurril wird es bei Geschenken und Werbeartikeln. Erst sollten alle Geschenke und Werbeartikel aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Später hieß es: nur Geschenke. Dann hieß es plötzlich: Geschenke bis 40 Euro und Werbeartikel bis 30 Euro. Jetzt heißt es umgekehrt: Werbeartikel bis 40 Euro und Geschenke bis 30 Euro. Wer soll da noch durchblicken?
Dann kam auch noch die Behauptung, dass es bisher keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass damit Arbeitsplätze verloren gehen. Es gibt kleine Firmen, die Kataloge verschicken, Werbeartikel und Geschenke anbieten und davon leben, dass sie diese Geschenke für die Unternehmen versenden. Solche Firmen gibt es auch in Niedersachsen. Davon gibt es eine ganze Reihe. Wir wissen doch, dass, wenn solche Ausgaben steuerlich nicht mehr berücksichtigungsfähig sind, solche Firmen keinen Umsatz mehr haben. Die Firmen können dann zum Konkursrichter gehen oder ihren Laden schließen,
wenn sie nicht in Konkurs gehen. Dann sind wieder ein paar Arbeitsplätze weg. Wir leben doch auch vom Konsum.
Dies sind kleine Punkte. Man sagt, wir haben keine Anhaltspunkte dafür. Das beste Beispiel haben wir doch im Bereich der Gaststätten erlebt, wo festgestellt worden ist, dass viele Gaststätten in den Ruin getrieben worden sind, seit es nicht mehr möglich ist, entsprechende Ausgaben steuersenkend geltend zu machen.
Ich will Ihnen auch sagen, wie schnell das in der Steuerdebatte geht.
- Wir lehnen Steuererhöhungen ab. Die SPD hat im Bundesrat dem Steuererhöhungsgesetz ihre Zustimmung gegeben.
- Subventionsabbaugesetz? Wenn Sie auf Mist 7 % statt 16 % Mehrwertsteuer erheben, ist das eine Subvention? Sie sollten froh sein, wenn die Bauern Getreidestroh einstreuen und die Kühe nicht auf Spaltenboden halten. Sie können nicht auf der einen Seite so und auf der anderen Seite genau umgekehrt argumentieren.
Ich möchte Ihnen einmal anhand eines Beispiels von gestern zeigen, wie schnell sich die Argumentation der Bundesregierung überholt. Gestern war im „Ticker“ des Handelsblatts oder – vornehmer ausgedrückt – auf den elektronischen Seiten des Handelsblatts um 17 Uhr zu lesen: Koalition lenkt bei Dienstwagensteuer ein. – Das konnten Sie sich ausdrucken lassen. Um 20.30 Uhr hieß es: Schröder hält vorerst an Dienstwagensteuer fest. – Einmal abgesehen davon, dass es ein paar Minuten dauert, bis der Journalist eine solche Meldung einstellt, gab es innerhalb von zweieinhalb Stunden völlig gegensätzliche Positionen.
Wenn ich es richtig weiß, hat Herr Schröder Herrn Gabriel bei der gestrigen Wahlkampfveranstaltung in Goslar mitgeteilt, dass an der Dienstwagensteuer festgehalten wird. Ich weiß auch, warum er ihn hinterher umarmt hat. Wenn man nämlich jemanden umarmt, kann man viel besser hinter dessen Rücken grinsen. Er legt Gabriel doch rein. Schröder benimmt sich im Moment nach dem Motto: Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genom
men. Er hat dem Gabriel hier in Niedersachsen eine absolute Mehrheit hinterlassen.
- Der Herr hat es gegeben, und der Herr hat es genommen. So heißt das nun einmal. Jetzt tut Schröder alles, um Gabriel deutlich zu machen, dass er ohne ihn nichts ist, und nimmt ihm jede Pointe. Das war bei der Vermögensteuer so und ist auch bei der Dienstwagensteuer so. Wir werden sicherlich noch einige Punkte finden.
Ich finde es unehrlich, wenn so getan wird, als würde alles einfacher und gerechter. Das steht so in der Antwort, liebe Elisabeth. Die Leistungsfähigen sollen das bezahlen. Wir haben bewusst nicht nach der Spitze, sondern nach dem Besitzer eines normalen Passats gefragt. Es ist vorgerechnet worden, dass auf den Besitzer eines normalen Passats eine Mehrbelastung von 378 Euro im Jahr zukommt.
Er bezahlt im Jahr fast 1 200 Euro an Steuern, nur weil er den Wagen seiner Firma auch privat nutzen darf. Dass heißt, hunderte von Familienvätern zahlen 100 Euro zusätzlich.
- Herr Wegner, Ihnen kann das ja egal sein, aber es gibt Standorte, die von VW abhängig sind. Schon in diesem Jahr sind 20 000 Dienstwagen weniger bestellt worden als im letzten Jahr. Fragen Sie doch einmal bei VW. Warum sollte in dieser Situation jemand einen Dienstwagen kaufen? Erst im März oder April wird dieses Gesetz verabschiedet, und kein Mensch weiß, was es letztlich beinhalten wird. Ich kann doch in einer Firma keine Investition tätigen und einem Mitarbeiter einen Wagen zur Verfügung stellen, wenn ich nicht weiß, wie sich das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar auswirken wird.
Sie reden von Fahrtenbüchern. Welche Bürokratie entstünde, wenn in Deutschland von Finanzbeamten Millionen von Fahrtenbüchern kontrolliert werden müssten? Das ist doch unmöglich.
- Nein! Bei der Ein-Prozent-Regelung war das nicht so schlimm. Jetzt haben wir eineinhalb Prozent. Das wird noch erhöht. Das bezieht sich nicht
nur auf die Oberklassewagen, sondern erstreckt sich bis hin zu den absoluten Kleinwagen. Das betrifft auch die Pflegekraft von der Sozialstation, die ältere Menschen pflegt und den Wagen benutzen darf, um einzukaufen. Auch sie muss diese eineinhalb Prozent zahlen.
- Natürlich muss sie das. Obendrein müssen auch noch Sozialabgaben gezahlt werden. Sie ziehen den kleinen Leuten das Geld aus der Tasche und begründen das so: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Schmidt aus Salzgitter, den Sie ja kennen und der Erster Parlamentarischer Geschäftsführer ist, hat in einem Schreiben vom 8. Januar 2003, also nachdem diese Große Anfrage beantwortet worden ist, Folgendes geschrieben:
„Seit dem 11. September 2001 sehen wir uns mit einer weltweiten konjunkturellen Krise konfrontiert, von der insbesondere ein stark vom Export abhängiges Land wie die Bundesrepublik betroffen ist. Vor diesem Hintergrund war und ist die Bundesregierung gezwungen, die Löcher in den Kassen zu schließen.“
Das ist schlichtweg unwahr. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht davon betroffen; denn die Weltwirtschaft ist um 3 % gewachsen und wir sind Zweitbester im Export. Hätten wir keinen Export gehabt, dann hätten wir ein Minuswachstum von 1,3 %.
- Aber doch nicht, weil Sie gearbeitet haben, sondern weil unsere Wirtschaft perfekt ist. Deshalb hat das nichts mit dem 11. September zu tun; denn dadurch wurde der Export nicht beflügelt.
Als Abschluss zu dieser Diskussion, bei der es auch um Arbeitsplätze geht, will ich Ihnen eines sagen: In den Ostfriesischen Nachrichten ist vor genau einer Woche folgender Kommentar erschienen:
„4,2 Millionen Arbeitslose sind Antwort genug auf verfehlte SPD-Politik. Da sind derartige wirtschafts- und mittelstandsfeindliche Äußerungen“
- des Ministerpräsidenten, ist da gemeint
„gar nicht mehr hinzunehmen. Kein Wunder, dass SPD-Landtagskandidat Hermann Bontjer von Gabriel abrückt. Aber in der SPD rückt ja momentan sowieso jeder von jedem ab.“
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, Sie haben eben kritisiert, dass die CDU-Fraktion von „Bandenkrieg“ spricht. Wenn sich zwölf Leute vor der Universität in Hannover gegenseitig beschießen und Sie das noch nicht als „Bandenkrieg“ bezeichnen, frage ich Sie: Erstens. Ab wann würden Sie denn die Bezeichnung „Bandenkrieg“ für gerechtfertigt halten? Zweitens. Welche konkreten Vorstrafen hatten denn die zwölf Täter?
Es macht Spaß, als CDU-Fraktion zuzusehen, wie sich die Möchtegernkoalitionspartner vom nächsten Jahr bei einem der wichtigsten Themen des Landes Niedersachsen schon jetzt in die Flicken kriegen und erklären, dass die Wirtschaftsförderung auf keinen Fall so kommen wird, wie sie geplant ist.
- Ich mag Michel Golibrzuch ja gern. Er hat ja jetzt die Rolle des Wahlkampfmanagers der Grünen. Deshalb verwechselt er hier das eine mit dem anderen. Das eine ist das Gesetz, das im nächsten Plenum im Januar beraten wird. Dann muss noch einmal über alle diese Fragen diskutiert werden. Auch wir haben noch einige Fragen. Heute Morgen hat sich schon der Wirtschaftsausschuss damit befasst. Auch der Rechtsausschuss und die anderen mitberatenden Ausschüsse werden sich noch damit befassen. Deshalb ist es ein wenig Wahlkampf gewesen, sich hier hinzustellen und schon ein Thema vom nächsten Jahr in diesem Jahr zu problematisieren,
obwohl wir das, was wir heute diskutiert haben, mit allen Bedenken, die Herr Dinkla eben vorgetragen hat, durchaus mittragen wollen. Man kann nicht ständig sagen „Wir wollen eine IN-Bank“ und dann sagen „Hier fehlt aber noch ein Komma, und dies und das hätten wir gerne etwas anders und schöner“, sondern wenn die grundsätzliche Entscheidung getroffen worden ist, dann muss man da auch irgendwann einmal durch.
Ich hätte mir nur gewünscht, dass einmal zum Beispiel von der Wirtschaftsministerin gesagt worden wäre, woher die 50 Millionen Euro kommen, die jetzt da hineinfließen. Sie hat gesagt: aus dem Wirtschaftsförderfonds. Aber der Wirtschaftsförderfonds ist mit den Förderzinsen gespeist worden, die damals erhoben worden sind. Durch die Plünderung des Wirtschaftsförderfonds sind jetzt noch 50 Millionen Euro übrig, die für die IN-Bank genutzt werden. Beim Thema BEB verlieren Sie im
mer Tränen, dass alles weg sei. Den Rest, der noch da ist, nutzen Sie aber jetzt für die Gründung der IN-Bank.
Frau Ministerin, ich hätte Ihnen gerne noch eine Zwischenfrage zu folgendem Thema gestellt: Der Ministerpräsident hat neulich in der Bild-Zeitung erklärt, dass die IN-Bank mit einem Eigenkapital von 700 Millionen Euro ausgestattet wird. Sie haben heute dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es nur 100 Millionen Euro sind. Es wäre aber gut gewesen, wenn die Landesregierung das auch in der Zeitung korrigiert hätte. Denn das ist im Ausleihvolumen ein Unterschied von fast 7 Milliarden Euro. Das ist ein entscheidender Unterschied. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es interessant, wenn jemand sagt, er zieht sich aus der Landespolitik zurück, obwohl er gar nicht mehr kandidiert. Nur eines, lieber Michel Golibrzuch: Das war eben nicht toll. Man kann nicht eine Aktuelle Stunde gegen den Ministerpräsidenten beantragen und dann versuchen, die CDU in die Pfanne zu hauen. Ich will dir eines sagen: Eure rot-grüne Bundespolitik vernichtet Wachstum in Deutschland.
Ein Prozent Wachstum in Deutschland würde 5 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen bringen, die uns allen zugute kämen. Ihr kommt nun mit dem alten Hut der Vermögensteuer. Sie wurde schon am 22. Juni 1995 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig gehalten. Das Bundesverfassungsgericht hat auf Seite 21 des Urteils zu den Entscheidungsgründen deutlich dargelegt, dass im Wesentlichen die Betriebe diese 6 Milliarden DM aufbringen. Das wird letztendlich auf die Gesamtzahl der Verbraucher umgelegt, weil es über die Preise wieder hereingeholt werden muss. Letztendlich trifft es wieder den Verbraucher. - So viel dazu.
Unser Ministerpräsident ist jetzt leider nicht da.
- Herr Meinhold, Sie haben ja heute Morgen im Frühstücksfernsehen auf die Frage, ob Herr Schröder oder Herr Ministerpräsident Gabriel das Richtige zur Vermögensteuer sagt, geäußert: Wenn beide einer Meinung wären, dann bräuchte man einen nicht.
Einen brauchen wir wirklich nicht! Den werden wir hier noch sieben oder acht Wochen ertragen.
Der Wahrheitsgehalt der Äußerungen von Ministerpräsident Gabriel ist gleich null. Nachdem Müntefering im Juni dieses Jahres, noch vor der Wahl, erklärt hat, die Vermögensteuer komme auf keinen Fall wieder, hat Herr Gabriel fünf Tage nach der Wahl am 27. September erklärt, er wolle die Vermögensteuer wieder einführen. Es sollten jedoch nur 3,5 Milliarden Euro erhoben werden, also genau so viel wie 1996, als sie abgeschafft wurde; die Betriebe würden überhaupt nicht belastet. - Am 4. Dezember hat er dann eine Pressekonferenz gegeben. Damals betrug die erwartete Höhe der Vermögensteuer bereits 9 Milliarden Euro, also das Dreifache dessen, was 1996 erhoben worden ist. Sie wollen durch die Vermögensteuer 700 Millionen Euro für das Land Niedersachsen erheben. Fünf Tage nach der Wahl hat Gabriel außerdem gesagt, die Erbschaftsteuer müsse heraufgesetzt werden, weil er gedacht hat: Wer 24 Millionen Euro erbt, müsse keine 30 % Erbschaftsteuer zahlen. Das haben wir ihm nachgewiesen. Jetzt sagt er, er sei klüger geworden. Nun soll die Erbschaftsteuer gesenkt werden.
Er will eine Entlastung um 200 Millionen Euro bei der Erbschaftsteuer. Er kennt noch nicht einmal seinen eigenen Landeshaushalt, für den heute ein Nachtrag verabschiedet wird. Für das Jahr 2003 stehen darin Einnahmen in Höhe von 237 Millionen Euro an Erbschaftsteuer. Davon will er noch 200 Millionen Euro herunternehmen. Der Mann hat keine Ahnung, wovon er redet!
- Das deutlich. - Dann hat die Niedersachsen-Kampa eine Presseerklärung herausgegeben.
Schauen Sie einmal ins Internet. Da steht zur Vermögensteuer alles darin, was im Einigungsvertrag steht. Es steht beispielsweise darin, dass sie im Währungsgebiet der ehemaligen Mark der Deutschen Demokratischen Republik nicht erhoben wird. Das stand gestern noch bei Ihnen so im Internet. Frau Kollegin Merk, bei Ihnen steht noch im Internet, dass der Freibetrag bei „70 000 DM“ liegt. Wir sind heute bei Euro. Sie müssen endlich einmal umstellen und die richtigen Zahlen einstellen!
- Das sind dann 35 000 Euro als Freibetrag bei der Vermögensteuer, Frau Kollegin. Wenn man Ihren Wagen nimmt, dann müssten Sie auf ihn schon Vermögensteuer zahlen, weil er teurer ist, Frau Kollegin. Das müssen Sie einfach einmal sagen. Das ist eine Substanzsteuer. Ich werde Ihnen dazu gleich noch etwas sagen.
Der Ministerpräsident hat sich dann zitieren lassen, dass er diesen Betrag in die Bildung stecken will. Er hat folgende Rechnung aufgemacht: 700 Millionen bekommt er, 350 Millionen gehen in die Bildung, 200 Millionen schenkt er den Erben und 150 Millionen bekommen die Kommunen. In die Bildung gehen also 350 Millionen. In der Presseerklärung der SPD-Fraktion steht, dass 470 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Was stimmt denn nun - das gesprochene Wort des Ministerpräsidenten oder das, was die Kampa schreibt? Inzwischen ist er bei der Erbschaftssteuer klüger geworden, wie er gestern bei der Vorstellung seines Buches gesagt hat. Aber eines hat er noch gesagt: Er will die Vermögensteuer jetzt wieder anders einsetzen. Er hat wörtlich gesagt: Die Vermögensteuer kann man auch zur Schuldenreduzierung nutzen; dann gehen die Zinslasten zurück und man hat mehr Mittel für die Bildung frei. - Was gilt denn jetzt? Das, was er am 27. September gesagt hat, das vom 4. Dezember oder vom 11. Dezember?
Herr Gabriel hat gestern aber einen Satz formuliert, den ich für den ersten Satz mit 100-prozentigem Wahrgehalt halte: „Ich halte es nicht für das größte
Problem, abgewählt zu werden. Wer, wenn nicht ich, hat Grund, darüber nachzudenken?“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie übertreffen bald Ihren Ministerpräsidenten. In der letzten Landtagssitzung haben Sie noch gesagt, Sie hätten nicht die Möglichkeit gesehen, weitere 2 500 zusätzliche Stellen für die Zukunft in der mittelfristigen Finanzplanung zu veranschlagen. Heute sagen Sie, Sie wollten etwas für die Bildung tun. Was ist nun wahr? Eines jedenfalls werde ich Ihnen versprechen: Kein CDU-geführtes Land wird diese idiotische Vermögensteuer mittragen. Wir werden Sie nicht mit tragen, weil sie substanzverzehrend ist.
Der Ökonom Kai-Christian von Weizsäcker hat dem Ministerpräsidenten Peer Steinbrück einen offenen Brief geschrieben, der in der FAZ abgedruckt war. An Herrn Gabriel hat er offensichtlich nicht geschrieben, weil er es für die letzten Wochen nicht mehr für nötig hielt. KaiChristian von Weizsäcker hat die WeizsäckerSchere entwickelt. Damit hat er als Ökonom nachgewiesen, dass bereits im fünften Jahr nach Einführung der Vermögensteuer der Staat auf 2 % des Bruttoinlandsprodukts als Einnahme verzichten müsste. Das heißt, es ist eine Steuer, die den Staat letztendlich belastet, weil sie die Unternehmen und die Privatleute belastet. Dies ist nicht mehr hereinzuholen. Und es ist eine Steuer, die einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich zieht.
Sie müssen jede Immobilie neu bewerten, und Sie wollen sie nach dem Verkehrswert bewerten. Dazu brauchen Sie weit über 1 000 neue Mitarbeiter in den Finanzämtern.
Sie brauchen nach der Berechnung der Steuergewerkschaft mindestens 6 000 Mitarbeiter für die ständige Bearbeitung. Ich will Ihnen noch eines sagen: Sie müssen in Niedersachsen mindestens 2 Millionen Immobilien neu bewerten. Wenn nur 1 % von diesen 2 Millionen Eigentümern mit der Verkehrswertberechnung der Finanzbehörden nicht einverstanden ist, dann werden beim Finanzgericht 20 000 Klagen eingereicht werden.
Ich habe der Antwort auf die Große Anfrage des letzten Monats entnommen, was das Finanzgericht in Niedersachsen jährlich überhaupt leisten kann. Die Zugänge an Klagen betragen 10 000 pro Jahr, und 10 000 Klagen werden erledigt. Wenn nun 20 000 zusätzliche Klagen eingereicht werden, müssen Sie zwei neue Finanzgerichte aufmachen. Und das halten Sie für ökonomisch? Das ist doch Blödsinn!
Die Vermögensteuer vernichtet Substanz, sie ist verwaltungsintensiv, sie ist klageintensiv, und sie beschädigt die Einnahmen des Staates, wie Herr von Weizsäcker Ihnen nachgewiesen hat. Deshalb sollten wir auf diesen Unsinn verzichten; denn Unsinn ist immer verkehrt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer es nicht schafft, in einem Jahr den Haushalt in den Griff zu bekommen, sondern schlicht drei Zahlen in den Haushalt bucht und sagt „Die jetzt gemachten Schulden buche ich von Kassenkrediten auf Nettokreditaufnahme“ und sich
dann hierher stellt und sagt, warum die anderen das nicht alles repariert hätten, der hat doch aufgegeben, Finanzpolitik zu machen. Die Karten liegen auf dem Tisch. Sie haben gepasst! Sie haben aufgegeben!
Sie haben nicht auf die Steuerschätzung vom Mai reagiert, die schon 600 Millionen Euro weniger prognostiziert hat. Sie haben nicht das getan, was die anderen Bundesländer gemacht haben. Ich halte es für hanebüchen, dass Sie hier auf das reiche Hessen verweisen und dann noch behaupten, die Hessen würden mehr Nettokreditaufnahme machen als Sie. Sie - der Ministerpräsident Gabriel - machen in diesem Jahr 5,3 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme im Doppelhaushalt. Die Hessen müssen jetzt 1,9 Milliarden Euro Nettokredite aufnehmen, weil sie 2,1 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich einzahlen. Das heißt, sie zahlen aus Ihrem Haben noch Geld ein. Und Sie stellen sich hierher und beziehen sich auf die Hessen. Das ist doch unerträglich!
Dann verweisen Sie immer auf die anderen Bundesländer. Bayern hat sein Defizit aus der Rücklage ausgeglichen.
Baden-Württemberg hat gesagt, dass sie es so machen wollen, wie Sie es in die Mipla geschrieben haben, nämlich dass das Defizit des Jahres 2002 im Jahr 2004 ausgeglichen werden soll. Das haben die Baden-Württemberger gemacht. Nordrhein-Westfalen hat noch eine ausreichend hohe Obergrenze bei der Nettokreditaufnahme, um es daraus zu finanzieren. Andere Bundesländer haben es geschafft.
Ich habe heute Morgen schon den Ministerpräsidenten zitiert. Wir haben heute Morgen schon darüber diskutiert. Er ist ja Mitglied des Vereins für klare Aussprache. Dazu hat er sich ja selbst ernannt. Was nützt mir aber das klarste Wort, wenn der Wahrheitsgehalt gleich null ist? Was nützt mir das?
In seiner Pressekonferenz am 26. November hat er gesagt - das habe ich mir auch aus dem Internet bei der SPD herausgezogen -:
„Die Hypothek für unsere Kinder, Enkel und Urenkel“
- er denkt wirklich weit voraus
„darf weder durch schlechtere Bildungschancen noch durch größere Schuldenlasten vergrößert werden.“