Am 28. Mai 2000 verstarb der ehemalige Abgeordnete Richard Lehners im Alter von 82 Jahren. Richard Lehners war von 1955 bis 1970 und von 1974 bis 1982 Mitglied der SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtags. In besonderem Maße öffentlich in Erscheinung getreten ist Richard Lehners in der Funktion des Landtagspräsidenten, die er während der 5. Wahlperiode von 1963 bis 1967 inne hatte, und als Niedersächsischer Minister des Innern von 1967 bis 1974. In den Jahren 1968 folgende hat er gegenüber den neuen Formen der Demonstrationen, z. B. der Rote-Punkt-Aktion, die notwendige Flexibilität bewiesen. Er hat die in den 70er-Jahren durchgeführte Gebiets- und Verwaltungsreform maßgeblich gestaltet und durchgesetzt. Seine Eigenschaft, sich um der Sache willen zu engagieren und dabei Konflikten nicht auszuweichen, kam dieser komplexen und langwierigen Aufgabe sehr zugute.
Am 8. Juni 2000 verstarb der ehemalige Abgeordnete Bernhard Kreibohm im Alter von 74 Jahren nach elf Jahren Kampf gegen den Krebs. Bernhard Kreibohm war von 1970 bis 1986 Mitglied der SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtags und von 1974 bis 1978 Vorsitzender der SPD-Fraktion. Im Anschluss daran hatte er acht Jahre lang die Funktion eines Landtagsvizepräsidenten inne. Er hatte sich in den für seine Fraktion schwierigen Jahren bei allen Fraktionen des Landtags ein hohes Ansehen erworben.
Richard Lehners und Bernhard Kreibohm haben zu ihrer Zeit niedersächsische Landespolitik einflussreich geprägt. Beiden gebührt die Anerkennung des Landtags und eine lange Erinnerung. - Ich danke Ihnen.
Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor. Für die Aktuelle Stunde liegen zwei Beratungsgegen
Der Ministerpräsident beabsichtigt, abweichend von der schon vorliegenden Tagesordnung seine Regierungserklärung unter Bezugnahme auf Artikel 23 der Niedersächsischen Verfassung und im Hinblick auf seine Abwesenheit nach der Mittagspause morgen gleich zu Beginn der Plenarsitzung um 9.30 Uhr, d. h. vor den Dringlichen Anfragen, abzugeben. Hierzu liegen bereits Wortmeldungen vor von Herrn Kollegen Schünemann, Herrn Kollegen Möllring, Herrn Kollegen Möhrmann und Herrn Kollegen Schröder. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für uns gibt es keinen Grund, die Tagesordnung zu ändern. Erstens war die Tatsache der Abwesenheit des Ministerpräsidenten schon bei der Ältestenratsitzung bekannt. Zweitens gibt es insofern keinen Grund, als die Regierungserklärung schon vor der Mittagspause beendet sein wird. Drittens drängt sich uns mittlerweile natürlich schon der Eindruck auf, dass diese Landesregierung bereits dann nervös wird, wenn vor einer Regierungserklärung Dringliche Anfragen behandelt werden sollen.
Sie sollten diese Angelegenheit gelassener angehen, sollten die Tagesordnung tatsächlich so umsetzen, wie sie vom Ältestenrat einmütig beschlossen worden ist. Es gibt keinen Grund für eine Änderung. Deshalb sollten wir die Tagesordnung so abarbeiten, wie sie vorliegt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat unter Bezugnahme auf Artikel 23 der Verfassung beantragt, die Regierungserklärung bereits um 9.30 Uhr am Mittwoch abgeben zu können. Ich weiß, dass dies verfassungsrechtlich umstritten ist. Wir als SPD
dass die Regierungserklärung und die Aussprache darüber vor den Dringlichen Anfragen abgegeben bzw. geführt werden kann.
Wir alle wissen, dass es bei den Dringlichen Anfragen keine zeitlichen Beschränkungen gibt, und wir wollen dem Ministerpräsidenten gern Gelegenheit geben, die gesamte Debatte zu verfolgen, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass er nicht während der gesamten Debatte hier sein kann. Von daher spricht wohl alles dafür, dass wir die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte 17 und 18 umkehren, d. h. dass wir am Mittwochmorgen mit Punkt 18 beginnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir sind der Auffassung, dass es bei der ausgedruckten Tagesordnung bleiben soll. Soweit wir wissen, wird an dieser Regierungserklärung seit rund zwei Monaten gearbeitet.
Nach dem, was wir von der Entstehungsgeschichte gehört haben, geht es darin wohl weniger um aktuelle, dringliche Themen der Landespolitik
als vielmehr um eine umfassende Selbstdarstellung des Ministerpräsidenten und der ihn tragenden SPD-Fraktion.
Die Termine sind von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, selbst gesetzt worden. Auch die Termine des Ministerpräsidenten sind seit Monaten bekannt. Natürlich darf die Landesregierung nach Artikel 23 der Verfassung jederzeit das Wort ergreifen. Diese Bestimmung sagt aber nicht, dass die Landesregierung das Wort dann stundenlang nicht wieder hergibt.
- Nein. Nach meinem Eindruck versuchen Sie aber, der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion zuvorzukommen, weil es Ihnen überhaupt nicht passt, dass Fragen in der Dringlichen Anfrage, die sich möglicherweise inhaltlich mit der Regierungserklärung befassen, vor Abgabe der Regierungserklärung hier behandelt werden.
Dazu gehört beispielsweise auch, dass die Aussprache über eine Regierungserklärung qualifiziert vorbereitet werden kann. Sie selbst wissen, wie zeitlich knapp in der Vergangenheit der Text von Regierungserklärungen den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt worden ist.
Wenn Sie sich mit diesem Taschenspielertrick durchsetzen sollten, dann sollten Sie auf jeden Fall auch dafür sorgen, dass der Text der Regierungserklärung rechtzeitig vorab zur Verfügung gestellt wird. Aber wir glauben, dass es besser ist, bei der alten Tagesordnung zu bleiben und notfalls ein bisschen eher anzufangen. Dann schaffen wir es bis mittags und haben auch noch genügend Zeit für die von Ihnen beabsichtigte Selbstdarstellungsshow. - Schönen Dank.
andere Vorschriften entgegenstehen, auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten oder auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens zehn Mitgliedern des Landtags u. a. beschließen, dass die Reihenfolge der Beratungsgegenstände geändert wird. Dies ist der Antrag der SPD-Fraktion. Darüber stimmen wir jetzt ab.
Wer dafür ist, dass die Reihenfolge der Punkte 17 und 18 der Tagesordnung für die Sitzung am morgigen Vormittag umgekehrt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das Erste war die Mehrheit. Dann ist das so entschieden.
Im Ältestenrat sind für die Beratung einzelner Punkte bestimmte Redezeiten gemäß § 71 unserer Geschäftsordnung vereinbart worden. Diese pauschalen Redezeiten sind den Fraktionen und den Abgeordneten bekannt. Sie werden nach dem im Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssel aufgeteilt. Ich gehe davon aus, dass die vom Ältestenrat vorgeschlagenen Regelungen für die Beratungen verbindlich sind und darüber nicht mehr bei jedem Punkt abgestimmt wird. – Ich stelle fest, dass das Haus damit einverstanden ist.
In der Wandelhalle ist im Zeichen der EXPO 2000 die Ausstellung „Historische Gärten in Niedersachsen“ zu sehen, die in der Verantwortung des Heimatbundes Niedersachsen e. V. und der Niedersächsischen Gesellschaft zur Erhaltung Historischer Gärten e. V. entstanden ist.
In der Portikushalle zeigen die EXPO-Schulen ihre Ausstellung „Welche Schule braucht die Zukunft unserer Welt?“. Hieran sind insgesamt 28 Schulen aus Niedersachsen, die aus einem Bewerberkreis von insgesamt 140 Schulen ausgewählt worden sind, beteiligt.