Protocol of the Session on October 10, 2000

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 58. Sitzung im 25. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 14. Wahlperiode.

Ich bitte Sie, sich zu Beginn von Ihren Plätzen zu erheben.

Am 8. September 2000 verstarb der ehemalige Abgeordnete Heinrich Clavey im Alter von 82 Jahren. Herr Clavey war von 1967 bis 1970 und von 1974 bis 1978 Mitglied der SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtages. Während dieser Zeit war er in den Ausschüssen für Jugend und Sport, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Bau- und Wohnungswesen tätig. Für seine Verdienste wurde Herrn Clavey das Verdienstkreuz am Bande und das Verdienstkreuz Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Am 29. September 2000 verstarb der ehemalige Abgeordnete Willi Fricke im Alter von 80 Jahren. Herr Fricke war von 1965 bis 1974 Mitglied der SPD-Fraktion des Niedersächsischen Landtages und während dieser Zeit in verschiedenen Fachausschüssen tätig. 1973 wurde Herrn Fricke das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen.

Wir werden beide Kollegen in guter Erinnerung behalten.

Ich danke Ihnen.

Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Zur Tagesordnung habe ich Folgendes mitzuteilen:

Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor.

In der Aktuellen Stunde gibt es zwei Beratungsgegenstände.

Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor, die morgen früh ab 10.30 Uhr beantwortet werden.

Im Ältestenrat sind für die Beratung einzelner Punkte bestimmte Redezeiten gemäß § 71 unserer Geschäftsordnung vereinbart worden. Diese pauschalen Redezeiten sind den Fraktionen und den Abgeordneten bekannt; sie werden nach dem im

Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssel aufgeteilt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich gehe davon aus, dass die vom Ältestenrat vorgeschlagenen Regelungen für die Beratungen verbindlich sind und darüber nicht mehr bei jedem Punkt abgestimmt wird.

Ich stelle fest, dass das Haus mit diesem Verfahren einverstanden ist.

Die heutige Sitzung soll gegen 17.50 Uhr enden.

Ich möchte Sie noch besonders auf den parlamentarischen Abend des Niedersächsischen Handwerkstages heute um 19 Uhr hinweisen, der vom Juni-Plenum auf heute Abend verschoben worden ist.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst – bis spätestens morgen Mittag 12 Uhr – wird erinnert.

Es folgende geschäftliche Mitteilungen durch den Schriftführer.

Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Herr Senff, für den Nachmittag, von der Fraktion der SPD Herr Bontjer und Herr Mientus und von der Fraktion der CDU Herr Meier.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde

(Unruhe)

- Können sich auch die Damen und Herren in der ersten Reihe auf die Sitzung konzentrieren?

Für die Aktuelle Stunde liegen zwei Beratungsgegenstände vor: a) Mit dem Löffel durch die Wand – Gefährdung der Bevölkerung durch erneute Gefängnisausbrüche in Niedersachsen – Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/1917 - und b) Forscher-Pfusch bei KWS-Rüben zeigt: Gentechnologie nicht beherrschbar – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/1919.

Es stehen insgesamt 60 Minuten zur Verfügung, die gleichmäßig auf die drei Fraktionen aufzuteilen sind, d. h. jede Fraktion kann über höchstens 20 Minuten verfügen. Wenn mehrere Themen zur Aktuellen Stunde vorliegen, so wie heute, bleibt es jeder Fraktion überlassen zu entscheiden, wie sie ihre 20 Minuten für die einzelnen Themen verwendet.

Jeder Redebeitrag - das gilt auch für Redebeiträge von Mitgliedern der Landesregierung - darf höchstens fünf Minuten dauern. Nach vier Minuten werde ich durch ein Klingelzeichen darauf hinweisen, dass die letzte Minute der Redezeit läuft.

Erklärungen und Reden dürfen nicht verlesen werden.

Ich rufe auf:

a) Mit dem Löffel durch die Wand - Gefährdung der Bevölkerung durch erneute Gefängnisausbrüche in Niedersachsen Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1917

Das Wort hat der Kollege Stratmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder einmal haben wir uns in einer Aktuellen Stunde damit zu befassen, dass Gefangene aus niedersächsischen Anstalten ausgebrochen sind. Oft sind das Einzelfälle. Auch wir wissen, dass in den meisten Fällen die Regierung nicht unmittelbar als Verursacher zur Verantwortung gezogen werden kann.

(Unruhe bei der SPD)

Der jüngste Fall jedoch, der sich in der Justizvollzugsanstalt Wilhelmshaven zugetragen hat, ist in jeder Beziehung bemerkenswert. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir in den letzten Jahren, zumindest seit ich mich mit dem Thema Vollzug befasse, einen Ausbruch verbuchen mussten, Herr Minister, bei dem gleich neun Gefangene, neun osteuropäische Gefangene, das Weite suchten. Ich kann mich nur an wenige Fälle erinnern, in denen auch die Art und Weise des Ausbruchs so bemerkenswert war und zu so viel Kritik Anlass gab, wie das in diesem Fall einfach konstatiert werden muss.

„Mit der Gabel durch die Wand“,

(Zurufe: Löffel!)

das ist der Titel unserer Aktuellen Stunde, und er ist nicht satirisch gemeint, sondern entspricht leider dem festzustellenden Sachverhalt.

(Beckmann [SPD]: War das nun eine Gabel oder ein Löffel? – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Nun wird versucht, diesen Vorfall in Wilhelmshaven herunterzuspielen, indem gesagt wird, diese neun Gefangenen seien keine gefährlichen Straftäter gewesen. Dazu bleibt zunächst einmal festzuhalten: Es ist völlig egal, meine sehr verehrten Damen und Herren, ob es sich dabei um gefährliche oder um weniger gefährliche Gefangene handelt.

(Zustimmung bei der CDU)

Wenn ein deutsches Strafgericht jemanden zu einer Strafhaft verurteilt hat oder wenn die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft vorliegen, dann hat der Staat, dann hat diese Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass dieser Gefangene nicht ausbricht. – Das ist die erste Feststellung.

(Beifall bei der CDU)

Dann wird versucht, die Verantwortung auf die Bediensteten vor Ort abzuschieben.

(Nolting [SPD]: Das ist unerhört!)

Dazu will ich sagen: Vor Ort mag es natürlich Probleme gegeben haben.

(Unruhe)

Diese Probleme müssen ausgeleuchtet werden. Es muss untersucht werden, was tatsächlich vorgefallen ist. Das passiert, und das ist auch richtig, Herr Minister. Gleichwohl bleibt eines festzuhalten - das ist völlig unabhängig davon, wer hier in Hannover auf den Regierungsbänken sitzt -: Für einen solchen Vorgang trägt letztlich die Landesregierung, der zuständige Ressortminister, die Verantwortung, und dieser Verantwortung muss man sich stellen.

(Beifall bei der CDU)

Ich kann hier auch beweisen, dass dies nicht nur eine politische Verantwortung ist, die wir Ihnen,

Herr Minister, in diesem Punkt zuschieben, sondern dass es auch eine Verantwortung ist, die sich aus den Umständen als solchen ergibt. Es gab nämlich einen Vorfall, zu dem es gerade vier Wochen vorher erst gekommen war, und zwar in der Justizvollzugsanstalt Hildesheim. Das ist das, was uns ganz besonders betroffen und auch wütend macht. Dieser Vorfall in Hildesheim ist fast in jeder Einzelheit mit dem Vorfall in Wilhelmshaven zu vergleichen,