Protocol of the Session on March 30, 2000

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Zurufe: Guten Morgen!)

Der Abgeordnete Dr. Stumpf hat heute Geburtstag. Ist er schon anwesend?

(Zurufe von der CDU: Nein!)

Auch der Abgeordnete Schwarz hat heute Geburtstag. Er ist ebenfalls noch nicht da. Dann wollen wir ihnen das Wohlgefühl des Applauses des ganzen Hauses später zuteil werden lassen.

Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 16 - Dringliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18.35 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Die geschäftlichen Mitteilungen macht Frau Schliepack.

Von der Landesregierung hat sich der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Herr Dr. Fischer, von der Fraktion der SPD hat sich Herr Buchheister und von der Fraktion der CDU hat sich Herr Meier entschuldigt.

Damit kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 16: Dringliche Anfragen

a) Kahlschlag ist kein Konzept: Die Landesregierung steht in der Verantwortung für Bad Grund - Anfrage der Fraktion der CDU Drs. 14/1499

Frau Ortgies bringt die Dringliche Anfrage ein. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bergstadt Bad Grund im Harz hat mit der Schließung des Erzbergwerks im Jahre 1992 einen erheblichen Verlust an Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft hinnehmen müssen. Hinzu kam ein merklicher Rückgang der Zahl von Kurgästen infolge der gesundheitspolitischen Reformen der letzten Jahre.

(Wegner [SPD]: Wer hat die ge- macht?)

- Darüber reden wir gleich noch. - Bad Grund hat zudem schwere finanzielle Einbußen durch die Änderung des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen hinnehmen müssen.

In enger Absprache mit der Landesregierung hat Bad Grund im Zuge der notwendigen Umstrukturierungen auf die Entwicklung des Fremdenverkehrs gesetzt. 1995 hatte die Bergstadt Bad Grund unter Mitwirkung der Landesregierung dem Landkreis Osterode am Harz das Ausscheiden als Gesellschafterin aus der Kurbetriebsgesellschaft Bad Grund ermöglicht. Zum Ausgleich wurde der Bergstadt Bad Grund vom Land eingeräumt, eine Nachschussverpflichtung für die Kurbetriebsgesellschaft in Höhe von 1,2 Millionen DM pro Jahr mit einer jährlichen Steigerungsrate von 3 % zu übernehmen. Sie sollte gemäß einer Zusage des Landes aus Bedarfszuweisungen finanziert werden. Eine entsprechende Regelung wurde durch Gesellschaftsvertrag ohne zeitliche Befristung und Kündigungsklausel vereinbart.

Noch 1998 hat der Niedersächsische Innenminister signalisiert, dass die Kur- und Tourismusstrukturen aufrecht erhalten bleiben sollten, bei gleichzeitiger Kostensenkung. Außerdem verlangte die Landesregierung die Erstellung eines Gutachtens zu den Fremdenverkehrsstrukturen in Bad Grund. Dieses

Gutachten wurde im Juli 1999 vorgelegt. Obwohl es zu dem Ergebnis kommt, der Kur- und Tourismusbereich in Bad Grund sei förderwürdig und die einzelnen Einrichtungen seien im Wesentlichen unverzichtbar, machte das Gutachten keine Aussagen in unternehmensberatender Absicht und enthält keine betriebswirtschaftlichen Hinweise zu einer Fortentwicklung der Kur- und Tourismusstrukturen in Bad Grund. Das Gutachten kann daher nur als unvollständig bezeichnet werden.

Um einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der Bergstadt Bad Grund entgegenzuwirken, ist es notwendig, dass sich das Land an mittelfristigen bzw. kurzfristigen Maßnahmen zur Sanierung der Bergstadt Bad Grund beteiligt. Bad Grund muss die Chance gegeben werden, seine Möglichkeiten zu erhalten und bereits eingeleitete Umstrukturierungen fortzuführen. Zurzeit droht die Schließung von Kur- und touristischen Einrichtungen, wie etwa des Solehallenbades, der Höhlentherapie und des Kurzentrums. Dabei ist es notwendig, dass die verantwortlichen Gremien vor Ort an der Erstellung von Sanierungsmaßnahmen und -konzepten konstruktiv mitwirken. Zu klären ist insbesondere, welche Bereiche Erfolg versprechend privatisiert werden können. Dabei ist im Einzelfall von der Landesregierung die Frage zu beantworten, ob und in welcher Höhe gezahlte Zuschüsse, z. B. für das Haus des Gastes, zurückverlangt werden.

Insgesamt stellt sich die Frage nach der Zukunft des Tourismus der Harzregion. Ministerpräsident Gabriel hat laut „Bild“-Zeitung am 23. März 2000 ein Konzept für die Neuorganisation des Tourismus im Harz angekündigt. In der Tat ist das Land hier in einer ganz besonderen Verantwortung, und ein Rückzug wäre mit schwer wiegenden Folgen verbunden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Bad Grund bei der Überwindung der gegenwärtigen Schwierigkeiten dauerhaft zur Seite zu stehen?

2. Ist die Landesregierung bereit, Bad Grund ausreichend Zeit und finanzielle Möglichkeiten zu geben, um erforderliche Umstrukturierungen mit dem Ziel, Kur- und touristische Einrichtungen als wesentliche Grundlagen der zukünftigen Entwicklung Bad Grunds zu erhalten, einzuleiten bzw. konsequent fortzuführen?

3. Wird die Landesregierung ihre Fremdenverkehrsförderung in Zukunft nicht nur auf Orte und Regionen konzentrieren, die aus eigener Kraft zu einer Entwicklung des Fremdenverkehrs fähig sind, sondern auch Orte und Regionen von Bedeutung für den Fremdenverkehr unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind?

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Bartling.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Anfrage der CDU wird der nicht richtige Eindruck erweckt, dass der Landesregierung in dieser für die Bergstadt Bad Grund äußerst schwierigen Situation die Handlungsverantwortung obliege. Dies ist aber gerade nicht der Fall. Nicht die Landesregierung, sondern allein die Stadt Bad Grund hat die nicht mehr bedarfsgerechten Kurund Tourismusstrukturen, die wir heute noch dort vorfinden, und die damit verbundenen untragbaren finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt zu vertreten. Ich möchte die Gelegenheit dieser Anfrage deshalb zunächst dafür nutzen, um die Sach- und Rechtslage klarzustellen und damit diesen falschen Eindruck zu korrigieren.

Zentrales Problem ist, dass die Bergstadt Bad Grund, eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Bad Grund mit ca. 2.800 Einwohnern, mit der Organisation des Kurbetriebes und des Fremdenverkehrs in eigener Regie seit längerem eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe wahrnimmt, mit der sie jedenfalls in dem bisherigen Umfang offenbar überfordert ist. Ich möchte diese Tatsache an einigen wenigen Haushalts- und Betriebsdaten verdeutlichen.

Der Verwaltungshaushalt der Bergstadt schließt schon seit Jahren regelmäßig mit hohen Sollfehlbeträgen ab, die ganz erheblich durch die finanziellen Belastungen aus dem Kur- und Fremdenverkehrsbereich verursacht wurden. Insbesondere die erheblichen Nachschüsse zur Verlustabdeckung an zwei dauerhaft hoch defizitären stadteigenen Kurbetriebsgesellschaften schlagen hier zu Buche. Die Betriebsverluste dieser beiden Gesellschaften beliefen sich in den letzten zehn Jahren zusammen auf über 15,7 Millionen DM, wovon die Bergstadt rund 11,1 Millionen DM aus dem ebenfalls hoch defizitären städtischen Haushalt gezahlt hat. Im

gleichen Zeitraum wurden der Bergstadt zur Abdeckung ihrer Sollfehlbeträge im Verwaltungshaushalt Bedarfszuweisungsmittel von rund 17 Millionen DM gewährt. Bezogen auf die letzten fünf Jahre waren es 12,5 Millionen DM.

Trotz längerem und nachhaltigem Drängen der Kommunalaufsichtsbehörden aller Ebenen hat die Bergstadt noch keine überzeugenden Anstrengungen unternommen, ihre Aktivitäten im Kur- und Fremdenverkehrbereich an ihrer sich ständig deutlich verschlechternden und inzwischen nicht mehr gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit auszurichten.

1999 machte die auf kommunalaufsichtlichen Druck verringerte Verlustabdeckung - 875.000 DM - immerhin noch rund 20 % der Gesamtausgaben des städtischen Verwaltungshaushaltes aus. Aus der Sicht der Landesregierung ist mittlerweile, unabhängig von der Tatsache, dass Mitgliedsgemeinden seit dem 1. Januar 1999 ohnehin aus dem Bedarfszuweisungsempfängerkreis herausgefallen sind, der Zeitpunkt erreicht, an dem es - dies betone ich ausdrücklich - auch den anderen niedersächsischen Gemeinden gegenüber nicht mehr vertretbar ist, der Bergstadt weiterhin Bedarfszuweisungen in bisherigem Maße zu zahlen, wenn sich diese eine für sie dem Umfang nach viel zu teure freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis leistet.

Die Weigerung des Rates der Bergstadt Bad Grund, nachhaltige Sanierungsschritte zu unternehmen - gegebenenfalls also auch völlig unwirtschaftliche Aktivitäten einzustellen oder dem am Fremdenverkehr interessierten und davon profitierenden Gewerbe zu überlassen -, hat das Land veranlasst, vorläufig Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von nur 823.000 DM zur vorübergehenden Kassenbestandsverstärkung bei der Bergstadt vorzuhalten. Diese Bedarfszuweisungsmittel dienen ausschließlich der Behebung eines wiederholt drohenden Kassennotstandes bei der Bergstadt. Die konkrete Bewilligung und Auszahlung dieser Mittel an die in dieser Angelegenheit antragstellende Samtgemeinde Bad Grund wurde aber von eindeutigen ernsthaften und nachhaltigen Haushaltskonsolidierungsbeschlüssen des Rates der Bergstadt abhängig gemacht.

Insbesondere wurde von der Kommunalaufsicht die Forderung aufgestellt, dass der Rat der Bergstadt einen Haushalt 2000 zu beschließen hat, der keinen strukturellen Haushaltsfehlbedarf 2000 mehr ausweist. Die Bezirksregierung Braun

schweig hat die vorgehaltenen Bedarfszuweisungsmittel vor zwei Wochen an die Samtgemeinde Bad Grund ausgezahlt, da der Rat der Bergstadt Bad Grund dieser kommunalaufsichtlichen Forderung inzwischen nachgekommen ist.

Gleichwohl ist die aktuelle Haushaltssituation der Bergstadt immer noch als dramatisch zu bezeichnen. Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2000 liegen um ca. 145 % über den Einnahmen des Verwaltungshaushalts 2000. Der im Verwaltungshaushalt inzwischen aufgelaufene Gesamtfehlbedarf beläuft sich auf mehr als 5,7 Millionen DM bei einem Einnahmevolumen im Verwaltungshaushalt 2000 von rund 3,3 Millionen DM.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat diese Entwicklung nicht zu vertreten. Ihr kann dafür auch keine Handlungsverantwortung zugeschoben werden. Die Landesregierung hat den im Jahr 1992 - wie es in der Anfrage auch heißt beginnenden Umstrukturierungsprozess in der Bergstadt zwar begleitet und finanziell unterstützt, enge Absprachen - wie in der Anfrage behauptet hat es mit der Landesregierung - so weit ermittelbar - aber nicht gegeben. Dagegen räume ich ein, dass das Land zu Beginn des Jahres 1995 die Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile anderer Gesellschafter an der Kurbetriebsgesellschaft Bad Grund auf die Bergstadt begleitet und durch einmalige Bedarfszuweisungen ermöglicht hat. In diesem Zusammenhang hat das Land auch keine Bedenken dagegen geäußert, gesellschaftsvertraglich eine Obergrenze für die Nachschusspflicht der Bergstadt als Alleingesellschafter festzulegen. Allerdings - das betone ich noch einmal ausdrücklich, meine Damen und Herren - konnte die Bergstadt Bad Grund hieraus in keinem Falle schließen, dass das Land eine dauerhafte Verlustabdeckung im Rahmen dieser Obergrenze unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Stadt tolerieren werde.

Die in der Anfrage enthaltene Behauptung, das Land würde die Betriebsverluste im Rahmen der gesellschaftsvertraglich festgesetzten Obergrenze dauerhaft aus Bedarfszuweisungen finanzieren, trifft nicht zu. Richtig ist vielmehr, dass die Gewährung von Bedarfszuweisungen lediglich grundsätzlich und unter Würdigung aller Umstände nicht gänzlich ausgeschlossen worden ist.

Die weitere Behauptung, die die vermeintlichen Signale des Niedersächsischen Innenministers betrifft, ist ebenfalls unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass das Niedersächsische Innenministe

rium bereits seit 1998 nachdrücklich auf einen Kurswechsel in der Fremdenverkehrspolitik der Bergstadt drängt.

Auch die Behauptung, die Bergstadt habe zudem schwere finanzielle Einbußen durch die Änderung des FAG hinnehmen müssen, vermag ich vor dem Hintergrund der seit 1999 nachweislich positiven Entwicklung bei der Finanzausstattung der Bergstadt durch Maßnahmen der Samtgemeinde Bad Grund nicht nachzuvollziehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Landesregierung ist nach wie vor bereit, einen Erfolg versprechenden Sanierungskurs der Bergstadt Bad Grund, der allerdings die Aufrechterhaltung aufwändiger und fremdfinanzierter Strukturen ausschließt, zu begleiten und finanziell zu unterstützen. Die Landesregierung wird der Samtgemeinde Bad Grund deshalb mit Blick auf deren Mitgliedsgemeinde Bad Grund bei nachgewiesener nicht selbstverschuldeter Zwangsbzw. Bedarfslage auch weiterhin Bedarfszuweisungen gewähren, den Umfang allerdings auch an der Restrukturierungsbereitschaft der Bergstadt Bad Grund ausrichten.

Nun zu Frage 3 und damit zum Fazit: Die Landesregierung sieht keine Möglichkeiten, der Bergstadt in dem bisherigen Umfang zur Seite zu stehen. Die Landesregierung hat der Bergstadt Bad Grund ausreichend Zeit und finanzielle Möglichkeiten rund 12,5 Millionen DM in fünf Jahren - gegeben, um den Fremdenverkehr rentabler zu gestalten. Auch Fremdenverkehr darf sich nicht nur dann rechnen, wenn ihn ganz überwiegend das Land bezahlt, womit letztlich überholte Strukturen konserviert werden und eine zukunftsgerichtete Entwicklung verhindert wird.

Die Landesregierung - Frau Ortgies hatte dies nachgefragt und in ihrer Anfrage auch beschrieben - ist über die Entwicklung im Westharz in der Tat beunruhigt. Wir werden deshalb schon nächste Woche erste Schritte zur Verbesserung der Lage beraten. Wir können die Besorgnis erregend hohen Fehlbeträge einiger Fremdenverkehrsorte im Oberharz und am Harzrand teilweise, aber doch sehr fühlbar ablösen, wenn zeitgleich Restrukturierungskonzepte vorgelegt werden, die erwarten lassen, dass der Fremdenverkehr künftig im Wesentlichen aus eigenen - wenn nicht mehr weiterhin

zur Schuldentilgung benötigten - Einnahmen finanziert wird. Für sehr effektiv wirkende Bedarfszuweisungen wird es allerdings harte Auflagen geben, ja geben müssen, meine Damen und Herren. Ich appelliere also an alle, die es angeht, die Zeichen der Zeit zu verstehen und nicht weiter in Bedarfszuweisungsmentalität zu verharren, sondern die großen Chancen, die sich bieten, zu ergreifen.

Der für den Tourismus zuständige Wirtschaftsminister wird jeden Strukturwandel positiv begleiten, regionale Kooperationen initiieren, Werbe- und Marketingaktivitäten fördern und Mittel aus vielfältigen Programmen für Tourismusprojekte einsetzen. Er wird allerdings keine bloßen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Unterhaltung eines schwächelnden, da und dort mehr oder minder imaginären Fremdenverkehrs finanzieren.

Unser Kollege Peters hat in diesen Tagen übrigens darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentlichrechtlichen Organisationen des Tourismus nicht markt- und nachfrageorientiert agieren, dass ihr Denken einem flexiblen Handeln entgegen steht. Uns muss auch zu denken geben, dass die Übernachtungszahlen im Inlandstourismus trotz hoher Werbeausgaben zwischen 1991 und 1999 um 20 % zurückgegangen sind. Es gibt also kein „weiter so“, meine Damen und Herren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, bevor ich die Wortmeldungen zu Zusatzfragen aufrufe, darf ich daran erinnern, dass nach § 48 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung nur zwei Zusatzfragen gestellt werden dürfen. Sie sollen knapp sein und dürfen sich nur auf den Gegenstand der Ursprungsfrage beziehen. Unter diesen Voraussetzungen hat das Wort zunächst Herr Möllring. Danach kommt Herr Schirmbeck.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, warum hat das Land Niedersachsen nicht von sich aus versucht, eine enge Abstimmung mit den Gesellschaften herbeizuführen, nachdem man feststellen musste, dass trotz der hohen Zahlungen des Landes Niedersachsen inzwischen drei Kurdirektoren fristlos gekündigt worden sind, wobei der Erste