Protocol of the Session on May 17, 2002

Die Beschlussfähigkeit stellen wir wieder zu gegebener Zeit fest.

Geburtstag hat heute Herr Minister Bartels.

(Beifall im ganzen Hause)

- Ich stelle Beifall im ganzen Hause fest.

(Heiterkeit)

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 27, den Dringlichen Anfragen. Es folgen Punkt 28, also die Fragestunde, und Punkt 3, die Behandlung der strittigen Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung.

Die heutige Sitzung soll gegen 13.10 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch die Schriftführerin.

Einen guten Morgen wünsche ich allen.

(Zurufe: Guten Morgen!)

Es haben sich für heute entschuldigt: von der Fraktion der SPD der Kollege Collmann, Herr Dr. Fischer, Herr Groth und Frau Merk und von der Fraktion der CDU der Abgeordnete Krumfuß.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 27: Dringliche Anfragen

Dazu liegen drei Anfragen vor.

Ich darf noch einmal an die Spielregeln erinnern: Jeder Abgeordnete kann bis zu zwei Zusatzfragen

stellen. Zu zählen sind die einzelnen Fragen. Die Zusatzfragen müssen knapp und sachlich sein. Sie müssen zur Sache gehören, und die Frage darf nicht auf andere Gegenstände ausgedehnt werden. Die Fragen dürfen nicht verlesen werden.

Ich rufe auf

a) Mangelverwaltung (nicht nur) an Schulen im Landkreis Uelzen - Unterrichtsversorgung in Niedersachsen weiter im Sinkflug - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3383

Die Frage wird von der Kollegin Litfin gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem uns vorliegenden Schreiben eines Schuldezernenten vom 18. April 2002 an die Schulleiterinnen und Schulleiter im Landkreis Uelzen im Bereich des Dezernates 402 wird darauf hingewiesen, dass die Unterrichtsversorgung der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der Gymnasien und Gesamtschulen im kommenden Schuljahr nur bei rund 95 % liegen werde. Da die Verlässlichen Grundschulen vorrangig zu 100 % versorgt werden sollen, bleibe für die übrigen Schulen nur eine Versorgung von durchschnittlich 91,5 %. Hiervon seien noch 1,5 % für Springerinnen und Springer abzuziehen. So könne für diese Schulen nur eine Unterrichtsversorgung von zwischen 87 % und 93 % gewährleistet werden. Schulen mit mehr als 93 % hätten damit zu rechnen, dass sie Lehrkräfte abordnen müssten.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist diese Situation mit der Behauptung der Landesregierung vereinbar, dass die „Unterrichtsversorgung sicher“ sei (Broschüre Niedersachsen - eine Erfolgsstory, Seite 20)?

2. Welche pädagogische Rechtfertigung gibt es aus Sicht der Landesregierung dafür, dass Haupt- und Realschulen, Orientierungsstufen und Grundschulen ohne verlässliche Betreuungszeit wesentlich schlechter versorgt werden als die Verlässlichen Grundschulen?

3. Wie sollen Schulen mit einer Unterrichtsversorgung von 87 % zusätzliche Förderaufgaben bewältigen können?

Die Antwort erteilt die Frau Kultusministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will vorausschicken, dass die Sorge, die bei der Fraktion der Grünen wohl aufgrund des Briefes eines Dezernenten entstanden ist, unbegründet ist. Die Broschüre sagt richtigerweise, dass die Unterrichtsversorgung sicher ist. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass sie zum 1. August - unsere Statistik werden wir ja erst zum 1. September vorlegen nicht nur sicher ist, sondern sich sogar weiter verbessert, weil wir in diesem Jahr zusätzliche Lehrerstellen im Haushalt haben.

Ich will nun im Einzelnen auf die Situation eingehen und Ihnen auch erläutern, wie dieser Dezernent dazu gekommen ist, so etwas zu schreiben.

Im Bereich der Bezirksregierung Lüneburg standen zum Stichtag der Statistik am 8. Februar - das ist unser Stichtag und die Planungsgrundlage in diesem Jahr gewesen - 213 977 Lehrer-Soll-Stunden 207 830 Lehrer-Ist-Stunden gegenüber. Die von den Schulen angegebenen Planungswerte ergeben diese Stunden und wurden von den Dezernentinnen und Dezernenten der Außenstellen der Bezirksregierung Lüneburg zusammengefasst. Die Planungswerte enthalten die Prognosen zu den Schülerzahlen, den benötigten Lehrer-Soll-Stunden und den zu erwartenden Veränderungen der Lehrer-IstStunden.

Dabei spielt sich Folgendes ab: Die Schulen rechnen sämtliche Abgänge, die im kommenden zweiten Schulhalbjahr möglich sind, aus ihren Stunden heraus. Es wird also dargestellt, wie viele Kolleginnen und Kollegen pensioniert werden, wie viele versetzt werden, und es werden auch andere Personalmaßnahmen dargestellt. Allerdings wird nicht hineingerechnet, wie viele Lehrer und Lehrerinnen an der Schule hinzukommen. Diese Daten zu Pensionierungen, Versetzungen und Abordnungen wie auch die Prognosedaten vom 1. Februar sind dann gemeinsam die Planungsgrundlage für die Bezirksregierung und das Kultusministerium bei der Verteilung der neuen Stellen. Die Schulen wissen demnach zu diesem Zeitpunkt noch nicht, welche

neuen Stellen kommen und welche Abordnungen und Versetzungen es gibt.

Ziel der Bezirksregierung ist es, alle Schulen in ihrem Bereich gerecht zu versorgen, d. h. sie haben diese Planungswerte so zu handhaben, dass möglichst alle Schulen gleichmäßig versorgt sind und keine großen Unterschiede entstehen.

Zum Einstellungstermin 1. August 2002 stehen der Bezirksregierung Lüneburg für die oben genannten Schulformen derzeit 239 Stellen zur Verfügung. Diese sind so verteilt worden, dass zurzeit in allen Landkreisen, auch im Bereich der Außenstelle Uelzen, der vom Kultusministerium vorgegebene Planungswert voraussichtlich erreicht werden kann.

Das der Fragestellerin vorliegende Schreiben eines Dezernenten der Außenstelle Uelzen geht offensichtlich von anderen Voraussetzungen aus als hier dargestellt. Ich muss sagen: Wir haben es inzwischen überprüft. Nach der Überprüfung des Controllers und des zuständigen Planungsdezernenten enthält es sozusagen handwerkliche Fehler. Die Bezirksregierung Lüneburg teilt dazu mit, dass sie die Zahlen des Dezernenten nicht nachvollziehen kann. Mit dem Dezernenten hat bereits ein Gespräch bezüglich der Weitergabe dieser Daten stattgefunden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung kann eine ganze Reihe von qualitativen Verbesserungen des Schulwesens in Niedersachsen vorweisen. Dazu gehören der weitere Ausbau der Verlässlichen Grundschule, Englisch in der Grundschule, die Stärkung des naturwissenschaftlichen Unterrichts, der Ausbau der Ganztagsangebote, die Hochbegabtenförderung, das Programm „Lernen unter einem Dach“ und die Qualitätsnetzwerke. Seit dem Jahre 2000 wurden in nur drei Jahren die Bildungsausgaben in Niedersachsen um rund 160 Millionen Euro gesteigert. So konnten sowohl der durch die qualitativen Verbesserungen entstandene Mehrbedarf als auch der zusätzliche Bedarf an Lehrer-Soll-Stunden bei noch steigenden Schülerzahlen aufgefangen und gleichzeitig die Unterrichtsversorgung auf gleich bleibendem Niveau stabilisiert werden. Zum 1. August 2002 wird sich die Unterrichtsversorgung im Landesdurchschnitt an allen allgemein bildenden Schulen, wie gesagt, voraussichtlich sogar leicht verbessern.

Zu 2: Die Landesregierung hat, um der besonderen Situation der Grundschulen Rechnung zu tragen, das familien- und bildungspolitisch sinnvolle Reformprojekt der Verlässlichen Grundschule entwickelt. Die Verlässlichen Grundschulen müssen dabei so mit Lehrer-Ist-Stunden versorgt werden, dass die angestrebte Verlässlichkeit erreicht wird. Dafür sind seit 1999 jeweils zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt worden. In der vom Niedersächsischen Kultusministerium herausgegebenen Broschüre Mehr, besser, gerechter - Die Schulreform in Niedersachsen wird dargestellt, welche pädagogischen Maßnahmen die Landesregierung im Hinblick auf die in der Kleinen Anfrage genannten Schulformen zu ergreifen beabsichtigt und dass sie dafür entsprechende Mittel für die Unterrichtsversorgung zur Verfügung stellen wird.

Zu 3: Nach den in der Vorbemerkung dargestellten Angaben der Bezirksregierung Lüneburg und nach den durch Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vorgegebenen Bestimmungen zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den einzelnen Schulformen und Schulen einer Region dürfte eine solche Situation auch im Bereich der Außenstelle Uelzen der Bezirksregierung Lüneburg nicht eintreten.

(Möllring [CDU]: Wo bleibt der Ap- plaus? - Zustimmung von Mühe [SPD] - Wulff (Osnabrück) [CDU]: Bisschen spät aufgewacht! - Adam [SPD]: Danke für den Hinweis! Das war für uns eine Selbstverständlichkeit!)

Als Erster hat der Kollege Busemann das Wort zu einer Nachfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir beim Bezirk Lüneburg sind und man allgemein feststellen kann, dass eine angeblich gesicherte Unterrichtsversorgung Teil einer Erfolgsstory der Landesregierung für Niedersachsen sein soll, frage ich Sie, Frau Ministerin: Wie kommt der von Ihnen eingesetzte Controller bei der Bezirksregierung Lüneburg dazu, im Wege eines Erlasses - überschrieben mit: „Bekanntgabe von Daten zur Unterrichtsversorgung an Presse und Elternvertretungen“ - nun einen anderen Kurs einzuschlagen, indem er davor warnt, Worst-case-Szenarien ein

treten zu lassen, indem er seine Dezernenten und letztlich die Schulen anweist, keine Prozentzahlen mehr zu nennen, nur noch die Mindeststundenzahlen zu erwähnen, künftig eintretende Verbesserungen hervorzuheben, Neueinstellungen anzukündigen, und wie er dazu kommt, vor allem Krankheitsquoten nicht mehr nennen zu wollen? Wie verträgt sich das?

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin!

Herr Busemann, der Controller kommt in einem internen dienstlichen Schreiben an die Dezernate der Abteilungen deshalb dazu, weil es den Vorgang, den ich eben geschildert habe, gegeben hat. Wir haben gefragt, warum er diese dienstliche Anweisung - abgestimmt mit dem Abteilungsleiter - gegeben hat. Er hat erläutert, dass es notwendig war, noch einmal darauf hinzuweisen, was dort abgelaufen ist. Der nämliche Dezernent, der diese Briefe an die Schulen geschrieben hat, war quasi der Auslöser für diesen Vorgang. So ist das geschildert worden.

Ich möchte Ihnen auch deutlich sagen: Dieser Brief gefällt mir nicht. Die Inhalte dieses Briefs sind von uns in einem Schreiben an alle Bezirksregierungen klargestellt worden.

(Klare [CDU]: Er gefällt Ihnen nicht?)

Er ist sehr missverständlich ausgedrückt. In diesem Brief steht z. B. - ich will es Ihnen erläutern -, dass die Prozentzahl allein nichts aussagt.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Sehen Sie sich Ihre Reden von früher an!)

Wir haben unendlich viele Landtagsdebatten hinter uns, in denen Sie uns gesagt haben, dass die Prozentzahl alleine nichts aussagt. Das ist auch so. Sie ist eine Planungsgrundlage.