Protocol of the Session on September 18, 2001

Die Beschlussfähigkeit wird zu gegebener Zeit festgestellt.

Geburtstag hat heute der Abgeordnete Dr. Domröse.

(Beifall)

Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 11 - Dringliche Anfragen. Es folgen Punkt 12 - Mündliche Anfragen - und Punkt 4 - Eingaben -, und zwar die strittigen Eingaben. Anschließend setzen wir die Beratungen ab Tagesordnungspunkt 15 in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.

Bei der Behandlung der Dringlichen Anfragen und der Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung können Sie heute erstmals - Sie werden das gestern schon gesehen haben - die neu aufgestellten elf Saalmikrofone benutzen. Ich bitte diejenigen Abgeordneten, die zu einer Zusatzfrage an eines der Mikrofone treten, das Mikrofon jeweils vor ihrem Wortbeitrag an- und danach wieder auszuschalten. In Zukunft können die Mikrofone auch für Zwischenfragen benutzt werden. Meine Damen und Herren, das ist eine ganz kleine Veränderung, durch die Zeit gespart wird, weil Sie bei den einzelnen Fragen nicht mehr hin- und hergehen müssen.

(Fischer [CDU]: Das täte aber unseren Körpern ganz gut!)

Die heutige Sitzung soll gegen 18.35 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch den Schriftführer.

Guten Morgen, meine Damen und Herren. Entschuldigt haben sich von der Fraktion der SPD Herr Glogowski und Herr Reckmann, von der Fraktion der CDU Herr Heinemann, Herr Jansen, Herr Meier und Frau Pruin.

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 11: Dringliche Anfragen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Anfrage zurückgezogen, sodass noch eine Dringliche Anfrage vorliegt:

Ministerpräsident im Hamsterrad: Ein Tag ohne Meldung ist ein verlorener Tag - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2689

Die Präliminarien sind Ihnen bekannt. Es sollen nur zu den einzelnen Fragen Zusatzfragen gestellt werden. Jeder kann maximal zwei zusätzliche Fragen stellen.

Die Frage bringt Herr Abgeordneter Klare ein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während sich vor dem Hintergrund einer völlig unzureichenden Ausstattung von Schulen und Hochschulen Niedersachsens Abiturientinnen und Abiturienten bundesweit am schlechtesten auf Studium und Berufsausbildung vorbereitet fühlen, hat der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel kurz vor der Kommunalwahl 2,8 Millionen DM Fördermittel für ein Luxushotel in seiner Heimatstadt übrig und will sogar weitere Mittel aus dem Landeshaushalt für den „längst überfälligen Golfplatz am Bollrich“ - das ist ein wörtliches Zitat - zur Verfügung stellen.

Dem Schulzentrum „Goldene Aue“ in Goslar hat er die umgehende Wiederbesetzung der frei werdenden Schulassistentenstelle zugesagt, obwohl landesweit ein Einstellungsstopp für Schulassistenten besteht, die Wiederbesetzung frei werdender Schulassistentenstellen nicht möglich ist, bereits 37 Schulassistentenstellen gestrichen worden sind und die Streichung weiterer 19 Stellen im Landeshaushalt 2002/2003 geplant ist.

Auf dem Landesschulgeografentag in Göttingen hat Ministerpräsident Gabriel dann gefordert, die allgemeine Schulbuchfreiheit abzuschaffen und den Schülerinnen und Schülern stattdessen Zu

schüsse für einen Laptop zu geben. - Im Landeshaushalt stehen dafür ca. 45 DM pro Schüler an allgemein bildenden Schulen zur Verfügung. Eine Verwendung dieser ohnehin geringfügigen Landeszuschüsse für die so genannte Lernmittelfreiheit zur Anschaffung eines Laptops ist weder nach den Vorgaben des Landeshaushalts 2001 noch nach dem von Ministerpräsident Gabriel vorgelegten Haushalt 2002/2003 möglich.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie begründen Sie angesichts der völlig unzureichenden Ausstattung von Schulen und Hochschulen in Niedersachsen die Bereitstellung von Fördermitteln für ein Luxushotel in Goslar und die mögliche Förderung eines Golfplatzes aus dem Landeshaushalt?

2. Warum kann im Schulzentrum „Goldene Aue“ in Goslar nach Intervention des Ministerpräsidenten plötzlich die Schulassistentenstelle besetzt werden, wenn für diese landesweit ein Einstellungsstopp besteht, Wiederbesetzung derzeit nicht möglich ist und weitere Stellenstreichungen im Landeshaushalt 2002/2003 geplant sind?

3. Wie will die Landesregierung die so genannte Lernmittelfreiheit abschaffen und stattdessen Zuschüsse für die Anschaffung eines Laptops geben angesichts der Tatsache, dass pro Schülerin und Schüler an allgemein bildenden Schulen pro Jahr nur noch ein Betrag von 45 DM für die so genannte Lernmittelfreiheit zur Verfügung steht, ein Laptop mit ca. 4 000 DM zu veranschlagen ist und eine Förderung entsprechend dem Landeshaushalt 2001 sowie dem von Herrn Gabriel vorgelegten Landeshaushalt 2002/2003 überhaupt nicht möglich ist?

Für die Landesregierung antwortet Frau JürgensPieper.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Dringlichen Anfrage der CDU liegen drei Themen zur Auskunft vor. Auf eine Reihe von Unterstellungen, die Sie hier eingeflochten haben, wie z. B. die HIS-Umfrage und ihre Interpretation, will ich an dieser Stelle nicht eingehen. Ich möchte mich zunächst um den Kern Ihrer Fragen bemühen.

(Fischer [CDU]: Stets bemüht!)

Erstens fragen Sie nach der Begründung für die Bereitstellung von Fördermitteln für Goslar im Bereich des Tourismus. Zweitens fragen Sie nach der Begründung für die Wiederbesetzung einer Schulassistentenstelle im Schulzentrum Goslar. Drittens fragen Sie, wie die Landesregierung die Lernmittelfreiheit abschaffen und stattdessen Zuschüsse für die Anschaffung von Laptops geben will.

(Möllring [CDU]: Was wir gefragt haben, wissen wir doch selber! Sie sind für die Antworten zuständig!)

Zu 1: Für die Tourismuspolitik gilt: In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt der Förderpolitik eindeutig auf der öffentlichen Infrastruktur. Zwischenzeitlich hat hier ein Umdenken und Umsteuern eingesetzt. In den verbleibenden Jahren, in denen noch Ziel-2-Mittel aus der EU zur Verfügung stehen, soll ein wichtiger Schwerpunkt der Tourismusförderung darin liegen, hochqualitative Angebote im Bereich der Hotellerie und des Gaststättengewerbes zu initiieren. Alle Umfragen und Gespräche, zuletzt auf einem breit angelegten Workshop, der vom Wirtschaftsministerium initiiert wurde, haben gezeigt, dass Niedersachsen hier einen Nachholbedarf im Verhältnis zu konkurrierenden Destinationen hat.

Der Landesregierung liegt eine ganze Reihe von Förderanträgen aus dem Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes vor. Alle Anträge beziehen sich auf ganz Niedersachsen. Einer dieser Anträge betrifft das in der Dringlichen Anfrage genannte Hotelvorhaben. Alle Anträge werden von den zuständigen Bezirksregierungen unter Anwendung bestimmter Kriterien geprüft. Wichtiger Maßstab dabei ist, inwieweit das qualitative Angebot des Standortes mit dieser Maßnahme verbessert werden kann. Das Land steht dem genannten Vorhaben ebenso wie anderen im Verfahren befindlichen Vorhaben positiv gegenüber.

Das in der Anfrage genannte Golfplatzprojekt in Goslar am Bollrich ist der Landesregierung als Förderprojekt bekannt. Die Bezirksregierung prüft die im Zusammenhang mit diesem Projekt anstehenden wasserrechtlichen, abfallrechtlichen und baurechtlichen Fragen. Grundsätzlich kommt eine einzelbetriebliche Förderung aus GA-Mitteln in Betracht. Voraussetzung ist, dass die touristische Relevanz und Überregionalität des Projektes nachgewiesen wird. Hierzu gehört natürlich auch die Öffentlichkeit des Platzbetriebes.

Anzumerken bleibt hierzu noch, dass der Landtag am 22. Januar 1997 mit großer Mehrheit der Veräußerung eines bis dahin im Eigentum des Stiftsgüterfonds Goslar, Sondervermögen des Landes, stehenden Grundstückes an die Stadt Goslar zugestimmt hat, um das Golfplatzprojekt zu ermöglichen.

(Möllring [CDU]: Das ist auch be- kannt!)

- Wenn Sie möchten, kann ich die Drucksachennummer nennen.

Insoweit würde eine Förderzusage des Landes dem damaligen Interesse das Landtages entsprechen.

Zu 2: Die Landesregierung hat für das Haushaltsjahr 2001 und im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2002/2003 für diese Haushaltsjahre auch die Umsetzung der Zielvereinbarung zum Stellenabbau zwischen den Ressorts und dem Beauftragten für Staatsmodernisierung beschlossen. Danach sind im Jahr 2001 20 Stellen zusätzlich zu den 17 Stellen, die schon gemäß § 9 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 1997/1998 entfallen waren, weitere 20 Stellen sowie in den Jahren 2002 und 2003 jeweils neun bzw. zehn Stellen für Schulassistentinnen und Schulassistenten abzubauen.

Um diese Vorgabe realisieren zu können, habe ich vorsorglich für das Ressort eine Wiederbesetzungssperre - keinen Einstellungsstopp - für diesen Personenkreis erlassen.

Es zeichnet sich nunmehr ab, dass das Ziel der Stelleneinsparung unter Berücksichtigung der normalen Fluktuation des Personals rechtzeitig erreicht werden kann.

Da sich im Regierungsbezirk Braunschweig nach der Wiederbesetzungssperre inzwischen die größte Zahl frei gewordener Stellen für Schulassistenten befindet - im Regierungsbezirk Braunschweig sind es 9,5 Stellen, im Regierungsbezirk Hannover 7, im Regierungsbezirk Lüneburg nur 1,3 und im Regierungsbezirk Weser-Ems 5,6 Stellen - und da die Stadt Goslar unterdurchschnittlich versorgt ist, ist zum regionalen Ausgleich eine Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre erteilt worden. Auf diese Weise kann der sich im Schulzentrum „Goldene Aue“ abzeichnende Bedarf in absehbarer Zeit befriedigt werden.

Ich füge hinzu, dass der Prozess des Stellenabbaus durch eine Zufälligkeit frei werdender Stellen durch die aus Altersgründen ausscheidenden Personen gekennzeichnet ist. Deshalb und auch wegen der regionalen Unausgeglichenheit müssen trotz des Stellenabbaus auch in Zukunft Ausgleiche möglich sein.

Zu Frage 3: In einer Rede auf dem Landesschulgeografentag in Göttingen am 6. September dieses Jahres hat sich Ministerpräsident Gabriel wie folgt geäußert:

„Der oft kritisierte Spruch vom Laptop im Tornister ist nichts anderes als das Symbol der Verfügbarkeit neuer Technologien im Alltag der Schüler. Deshalb werden wir auch dazu kommen müssen, statt der traditionellen Schulbuchfreiheit Zuschüsse zur Anschaffung von Schüler-Laptops zu zahlen, denn die Verfügbarkeit darf langfristig nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.“

Weiterhin führte er aus:

„Ich weiß, dass wir davon noch weit entfernt sind, vor allem aus finanziellen Gründen. Aber wir werden langfristig auch prüfen müssen, wie wir diese Verfügbarkeit neuer Technologien für alle Schülerinnen und Schüler im Alltag möglich machen.“

(Möllring [CDU]: Das wird aber erst in 60 Jahren sein! - Gegenruf von Plaue [SPD]: Sie sehen aber auch so aus, als wenn Sie 60 wären! Die Zwi- schenrufe lassen eher auf ein höheres Alter schließen!)

Diese Formulierung spricht für sich und bedarf keiner weiteren Interpretation. Allerdings bemüht sich die Landesregierung derzeit sehr erfolgreich, auf diesem Weg voranzukommen.

Wie Sie wissen, schafft die Initiative n-21 die ersten wichtigen Voraussetzungen, um die Verfügbarkeit neuer Technologien im schulischen Alltag zu erhöhen. Sie selbst profitieren in den kommunalen Gremien davon. In den Zeitungen ist zu lesen, ein warmer Geldsegen gehe über das Land. Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung haben inzwischen die entsprechenden

Bescheide erlassen; die Finanzierungen haben begonnen.

Ich erwähne beispielhaft, dass zum Aktionsprogramm „Schulen online“ 750 positiv bewertete Förderanträge für 2001 vorliegen, die ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 38,3 Millionen DM und einen Zuschussbedarf in Höhe von 15 Millionen DM umfassen. Dieses Aktionsprogramm wird in den Jahren 2002/2003 fortgesetzt.

Mit dem Programm „Lehrerzimmer online“ werden bis zum Ende des Jahres 2001 alle Schulen in Niedersachsen am Netz sein. Für das Programm „Lehrkräfte online“ wird der Fortbildungsmarkt n-21 aufgebaut. Dort haben wie 467 Kurse freier Anbieter im Angebot, von dem bisher 4 000 Lehrkräfte Gebrauch machen. Im Rahmen des Programms „Intel - Lehren für die Zukunft“ werden 173 Kurse mit 3 300 Lehrkräften durchgeführt.