Ich möchte Sie nun noch auf eine kurzweilige Veranstaltung hinweisen. Zu Beginn der Mittagspause findet am Denkmal der Göttinger Sieben die Aufführung „Theatersport“ mit der Landesbühne Hannover statt. Ich empfehle diese Darbietung Ihrer Aufmerksamkeit. Das wird Ihnen sicherlich in Ihrer Gemütsverfassung helfen.
An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, wird erinnert.
Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Finanzminister Aller, von der Fraktion der SPD Herr Pickel und Herr Dr. Weber ab 14 Uhr sowie von der Fraktion der CDU Herr Meier.
Meine Damen und Herren, ich bekomme gerade die Mitteilung, dass Landwirtschaftsminister Bartels heute Geburtstag hat. Herzlichen Glückwunsch.
Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor: a) Zukunft des International Neuroscience Institut (INI) - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/2481 - und b) Schröders Zusage ist nichts wert - Gabriel bleibt auf CASTOR-Transportkosten sitzen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2482.
Was die Zusatzanfragen angeht, noch einmal kurz Folgendes zur Erinnerung: Jedes Mitglied des Landtages kann zwei Zusatzfragen stellen. Zu zählen sind die einzelnen Fragen. Die Zusatzfragen müssen knapp und sachlich sein und sollen zur Sache gehören. Sie dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Vor allem dürfen sie nicht verlesen werden.
a) Zukunft des International Neuroscience Institute (INI) - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2481
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als „Forschungs- und Behandlungszentrum von Weltrang“ angekündigt, eröffnete das INI am 1. Oktober 2000 seinen Betrieb. Keine zwei Monate später bereits signalisierten die Gesellschafter des INI der Landesregierung, die Zins- und Tilgungsleistungen für die durch eine Landesbürgschaft abgesicherte Baufinanzierung nicht mehr zahlen zu können. Erst durch einen Artikel der Süddeutschen Zeitung Anfang Februar wurde auch der Öffentlichkeit bekannt, dass das wissenschaftliche und wirtschaftliche Konzept der INI GmbH gescheitert war.
Nachdem sich ein erstes „Rettungskonzept“ von Wissenschaftsminister Oppermann rasch als undurchdacht und undurchführbar herausgestellt hatte, setzte die Landesregierung eine Arbeitsgruppe ein, die innerhalb von drei Monaten Lösungsvorschläge für die Zukunft der Hirnklinik erarbeiten sollte. Obwohl die selbstgesetzte Dreimonatsfrist mittlerweile abgelaufen ist, liegen solche Vorschläge noch nicht vor. Möglicherweise ist ein wesentlicher Grund für diese Verzögerung, dass
die Landesregierung es versäumt hat, eine normalerweise unverzichtbare dingliche Absicherung der Bürgschaft eintragen zu lassen. Selbst bei Zahlung der kompletten Bürgschaftssumme von 83,2 Millionen DM fiele das Gebäude der Hirnklinik nicht dem Land zu, für eine etwaige Nachnutzung durch die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) müssten mithin wohl weitere Millionenbeträge aufgewendet werden.
Presseveröffentlichungen der INI GmbH zeichnen der Öffentlichkeit unterdessen ein widersprüchliches Bild. So sind angeblich „international führende Neuroradiologen“ vertraglich „eingebunden“ worden, um in Deutschland bisher nicht mögliche Behandlungen durchzuführen. Dies dementiert jedoch die Deutsche Gesellschaft für Neuroradiologie. Danach seinen die vom INI genannten Eingriffe bundesweit an mindestens 15 Universitätskliniken und Schwerpunktkrankenhäusern „auf höchstem internationalen Niveau möglich“. Unklar bleibt auch der Status der von der INI GmbH angeblich eingeworbenen Professoren.
1. Wer hat entschieden, dass entgegen aller üblichen Praxis die Landesbürgschaft für die INI GmbH nicht dinglich abgesichert worden ist?
2. Welche Wissenschaftler sind in welcher Weise mittlerweile vertraglich von der INI GmbH eingebunden worden?
3. Warum blockiert das Wissenschaftsministerium die von der MHH gewünschte Ausschreibung der bisher von Herrn Professor Samii gehaltenen, nun aber aus Altersgründen neu zu besetzenden Professorenstelle?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich mit der Zukunft des INI in den vergangenen drei Monaten intensiv befasst. Dabei stand die Erarbeitung eines belastbaren, für alle Beteiligten tragfähigen Lösungskonzeptes im Vordergrund.
Ich darf kurz die Vorgeschichte in Erinnerung rufen. Hierzu nehme ich auch Bezug auf die ausführlichen Informationen der Landesregierung in den gemeinsamen Sitzungen der Ausschüsse für Haushalt und Finanzen, Wissenschaft und Kultur sowie Sozial- und Gesundheitswesen am 21. und 28. Februar dieses Jahres. Gemeinsam mit Frau Staatssekretärin Dr. Grote habe ich Sie in diesen Sitzungen ausführlich über die Hintergründe und den Sachstand informiert.
Außerdem liegen Ihnen inzwischen die vollständigen Akten der beteiligten Ressorts zu diesem Vorgang zur Einsichtsnahme vor.
Am 1. September 1998 hat die Landesregierung beschlossen, der privaten INI GmbH den Neubau eines international anerkannten Kompetenzzentrums für Neurowissenschaften mit einer Bürgschaft des Landes zu ermöglichen. Sie hat darin die Möglichkeit gesehen, eine im Bundesvergleich einmalige klinische und wissenschaftliche Einrichtung mit modernster Technologie zu fördern. Für die Gesamtfinanzierung waren von der privaten INI GmbH 140 Millionen DM vorgesehen, darunter 15 Millionen DM Eigenkapital der Gesellschafter, die in bar eingezahlt wurden, sowie 21 Millionen DM in Eigenobligo der Banken.
Für die verbleibenden 104 Millionen DM hat ein Bankenkonsortium unter Federführung der NORD/LB ein Darlehen gegeben. Hiervon hat die Landesregierung eine Bürgschaft von 80 % - das sind 83,2 Millionen DM - ausschließlich - ich betone: ausschließlich - für Bau- und Investitionskosten zur Verfügung gestellt. Am 1. Oktober 2000 konnte nach extrem kurzer Planungs- und Bauphase das INI in Betrieb genommen werden. Als private Einrichtung konnte das INI mit potenten Partnern aus der Wirtschaft schneller und effizienter als staatliche und kommunale Einrichtungen auf hohem Niveau gebaut und eingerichtet werden. Das Gebäude hat 114 Betten - darunter 12 Intensivbetten - und 6 Operationssäle sowie eine leistungsfähige technische Ausstattung. Diese kennt wohl jeder der hier anwesenden Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen.
Allerdings musste bereits kurz nach Inbetriebnahme von der Geschäftsführung der INI GmbH, der Asklepios-Gesellschaft, einer renommierten Krankenhauskette, festgestellt werden, dass die Patienten des auf privater Basis geführten Krankenhauses nicht in dem für die Finanzierung erforderlichen Umfang gewonnen werden konnten. Die Ge
schäftsführung hat der Landesregierung im November 2000 erste Hinweise gegeben und später zur wirtschaftlichen Absicherung des Unternehmens um Unterstützung gebeten. Nach Beratungen mit dem Vorstand der Medizinischen Hochschule Hannover sowie den beteiligten Ressorts habe ich in einer Pressekonferenz vom 9. Februar die Bereitschaft des Landes mitgeteilt, nach Lösungen für den Fortbestand des INI auch unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Medizinischen Hochschule Hannover aktiv, d. h. ggf. auch unter Einbringung von finanziellen Leistungen des Landes zu suchen.
Unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurde unter Leitung von Herrn Staatssekretär Dr. Reinhardt eine Steuerungsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, innerhalb von möglichst drei Monaten ein tragfähiges Konzept für die Fortführung des INI vorzulegen, das mit der Medizinischen Hochschule und der INI GmbH abgestimmt sein sollte. Beteiligt sind die Ressorts für Finanzen, für Wirtschaft, für Soziales und die Staatskanzlei. In dem Auftrag war auch berücksichtigt, dass die Erhaltung des INI als Chance für die klinische Forschung und Behandlung auf dem Gebiet der Neurochirurgie und benachbarter Disziplinen in wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und internationaler Hinsicht für Niedersachsen zu sehen ist. Insbesondere besteht für die Medizinische Hochschule Hannover die Chance, in Kooperation mit dem INI dessen Hightechausstattung zu nutzen. Die Arbeitsgruppe hat bisher siebenmal getagt und die beteiligten Gruppen in den Lösungsprozess einbezogen. So sind Gespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen geführt worden. Die INI-Gesellschaft wie auch die Medizinische Hochschule Hannover sind gebeten worden, alternative Lösungskonzepte zu entwickeln. Dabei wurden zahlreiche Varianten mit ihren Vorund Nachteilen miteinander diskutiert und gegeneinander abgewogen.
Um die Komplexität des Abstimmungsbedarfes zu erläutern, darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass neben Herrn Prof. Samii fünf weitere Gesellschafter an INI beteiligt sind; mit zum Teil sehr unterschiedlichen Interessen. Das Land hat von seiner in der Kooperationsvereinbarung zwischen der INI GmbH und der Medizinischen Hochschule Hannover vorgesehenen Absicht, sich an der Gesellschaft zu beteiligen, bisher keinen Gebrauch gemacht. Außerdem wurde am 22. Februar eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft, beauftragt, eine Analy
se zur wirtschaftlichen Ausgangslage der Gesellschaft darzustellen sowie mögliche Lösungsalternativen zu beurteilen. In den Landtagsausschüssen für Sozial- und Gesundheitswesen am 25. April sowie für Haushalt und Finanzen am 9. Mai erfolgte auf Bitten der Ausschüsse eine Unterrichtung durch die Landesregierung über die Tätigkeit des vom Land beauftragten Gutachters.
Die interministerielle Arbeitsgruppe entwickelt derzeit in Abstimmung mit der INI GmbH und der Medizinischen Hochschule Lösungskonzepte. Trotz der komplexen Entscheidungszusammenhänge und der Vielzahl der Akteure ist vorgesehen, bis zur Sommerpause die Grundzüge für eine realistische Lösungskommission festzulegen.
Zu 1: Die Landesbürgschaft selbst, Herr Golibrzuch, kann nicht dinglich abgesichert werden. Der landesverbürgte Konsortialkredit ist der üblichen Praxis entsprechend dinglich abgesichert worden, und zwar in Form einer Grundschuld an dem von der Stadt Hannover zugunsten der INI GmbH inzwischen bestellten Erbbaurecht. Die Beschlüsse des Landeskreditausschusses vom 25. August und des Kabinetts vom 1. September 1998 sehen zur Absicherung des landesverbürgten Konsortialkredits insoweit u. a. eine Grundschuld in Höhe von 104 Millionen DM im Range nach einer Grundschuld von 21 Millionen DM auf dem seinerzeit noch zu bestellenden Erbbaurecht am Grundbuch Hannover Großbuchholz usw. mit unmittelbarer Anschlusssicherung vor. Dem Mandatar des Landes, der PWC Deutsche Revision AG, ist von der Konsortialführerin unter dem 17. Mai 1999 bestätigt worden, dass die Grundschuld bestellt wurde.
Zu 2: Nach Informationen der INI GmbH hat diese bislang mit acht Wissenschaftlern schriftliche oder mündliche Vereinbarungen zur Behandlung von Patienten beschlossen. Mit drei weiteren Wissenschaftlern steht sie in Verhandlungen. Ich bitte, dass die Namen aus Gründen des Personaldatenschutzes hier nicht genannt werden können. So weit Professoren des Landes betroffen sind, sind die Hochschulen für die Genehmigung von Nebentätigkeiten zuständig. Es wird derzeit geprüft, ob und in welchem Umfang derartige Genehmigungen vorliegen.
Zu 3: Nach § 52 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sind Professorenstellen öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung bedarf der Zustimmung des Ministeriums. Der Ausschreibungstext wird dem Ministerium von der Hochschule vorgelegt. Dies ist bislang nicht geschehen. Es trifft daher nicht zu, dass das Ministerium die von der Medizinischen Hochschule gewünschte Ausschreibung blockiert. - Vielen Dank.
Herr Minister, wie beurteilen Sie die Auffassung, dass aufgrund der monofunktionalen Architektur des INI-Gebäudes kein Erlös für die Immobilie realisierbar sein wird, der über die vorrangig gesicherten Ansprüche der Banken hinausgehen wird?
Die monofunktionale Architektur, die Sie in den Raum gestellt haben, mag auf die im Falle einer Verwertung zu erzielenden Erlöse durchaus Einfluss haben. Über die Höhe eines solchen Verwertungserlöses im Augenblick zu spekulieren, ist meiner Meinung nach nicht aussichtsreich. Ich kann deshalb keine vernünftige Stellungnahme dazu abgeben. Das INI jedenfalls ist als Hochleistungsklinik gebaut worden und sollte deshalb auch so genutzt werden.
Herr Minister, bedeuten Ihre Ausführungen zur dinglichen Sicherung der Kreditverbindlichkeiten im Grundbuch, dass selbst im Falle des Fälligwerdens der gesamten Landesbürgschaft in Höhe von mehr als 83 Millionen DM und einer Übernahme des INI durch das Land bzw. die MHH vorrangige Grundpfandrechte mit einem Volumen von
Auch das ist eine hypothetische Frage. Aber es trifft zu: Zunächst sind die 21 Millionen DM dinglich abgesichert.