Protocol of the Session on May 12, 2000

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 51. Sitzung im 22. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 14. Wahlperiode. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit wird zu gegebener Zeit erfolgen.

(Möllring [CDU]: Was passiert denn, wenn wir das jetzt beantragen?)

- Dann werden wir nach Hause gehen, Herr Kollege Möllring.

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 27 - Mündliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratung in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.

Die heutige Sitzung soll gegen 12.08 Uhr enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Es folgen geschäftliche Mitteilungen durch die Schriftführerin.

Es haben sich von der Fraktion der SPD Herr Buß und Herr Glogowski, von der Fraktion der CDU Herr Meier und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Janssen-Kucz entschuldigt.

Meine Damen und Herren, es ist jetzt 9.04 Uhr.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 27: Mündliche Anfragen - Drs. 14/1585

Die Fragestunde beginnt mit einer Frage des Abgeordneten Hagenah. Bitte schön!

Frage 1: Umsetzungsstand und Vertrauensschutz für Partner des 7. Stadtbahnvertrages

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Aufnahme der Planungen zur Weltausstellung EXPO 2000 wurde der so genannte 7. Stadtbahnvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Region Hannover mit einem Volumen von insgesamt 480 Millionen DM bei einer Förderquote von 90 % abgeschlossen.

(Beckmann [SPD]: Schön!)

Enthalten in der Prioritätenliste dieses Vertrages waren neben den inzwischen gebauten Projekten Wettbergen und Legionsbrücke insbesondere die Stadtbahnverlängerungen nach Anderten, Hemmingen, Misburg und Altwarmbüchen.

Im Zuge der EXPO-Vorbereitungen kam es danach zum Abschluss des 8. Stadtbahnvertrages insbesondere für den Bau der D-Linie. Vor einigen Tagen war in Presseberichten zu lesen, dass durch besonders kostengünstige Planung und günstige Ausschreibungsergebnisse für die Bauarbeiten an der D-Linie nicht ausgeschöpfte Mittel des 8. Vertrages von 100 Millionen DM zu vermelden seien.

Aus Kapazitätsgründen sowohl in der Planung als auch in der regionalen Bauwirtschaft und um nicht durch zu konzentrierte Nachfrage die Baupreise künstlich in die Höhe zu treiben, wurde die Umsetzung der parallelen Verträge - 7. und 8. Vertrag nicht komplett zeitgleich vorangetrieben. In der Vergangenheit wurde vonseiten der Landesregierung jedoch wiederholt zugesagt, dass die Maßnahmen des 7. Stadtbahnvertrages lediglich zeitlich zurückgestellt seien, aber weiterhin in vollem Umfang zur Umsetzung gebracht werden würden. Presseberichten zufolge bestehen jetzt allerdings Zweifel an der Vertragstreue des Landes, sowohl was das beabsichtigte Umsetzungsvolumen angeht als auch hinsichtlich der anteiligen Höhe der Förderung der noch offenen Maßnahmen des 7. Stadtbahnvertrages.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sollen nach derzeitigem Stand bis zum heutigen Tage zu welchen Förderkonditionen aus den Mitteln des 7. Stadtbahnvertrages finanziert werden, und wie hoch ist das noch

offene, derzeit noch nicht durch Maßnahmen gebundene Fördervolumen?

2. Welche Maßnahmen sind bis zum heutigen Tage zu welchen Förderkosten aus den Mitteln des 8. Stadtbahnvertrages finanziert worden, und wie hoch ist der Unterschied zu dem ursprünglich angesetzten Fördervolumen?

3. Welche Veränderungen plant die Landesregierung mit welchen Kriterien hinsichtlich des prozentualen Fördervolumens durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im öffentlichen Personennahverkehr, und inwieweit ist dabei auch an eine Anwendung auf bereits bestehende Förderverträge gedacht?

Die Antwort gibt der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Dr. Fischer. Bitte!

Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Land Niedersachsen beteiligt sich seit 1965 mit Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes am Stadtbahnbau in Hannover. Das Land und die Landeshauptstadt sowie später der Kommunalverband Großraum Hannover haben bisher acht Finanzierungsrahmenverträge abgeschlossen, in denen das Land eine Förderquote von 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten zugesagt hat.

Inhaltlich sind die jeweiligen Verträge zum einen durch das vereinbarte Bauvolumen und zum anderen durch die Vertragslaufzeit begrenzt. Dabei wurden jeweils die Projekte in die Rahmenvereinbarung aufgenommen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorrangig realisiert werden sollten. Über Veränderungen in der Prioritätensetzung während der Vertragslaufzeit wurde gegebenenfalls einvernehmlich entschieden. So auch beim 7. Vertrag mit einem Volumen von insgesamt 480 Millionen DM, der 1993 abgeschlossen wurde und bis zum Jahr 2002 läuft.

Im Zuge der EXPO-Vorbereitungen waren zum Teil andere als in der ursprünglichen Prioritätenliste des Vertrages enthaltene Maßnahmen vorrangig zu realisieren. Alle Vertragsparteien haben sich daher einvernehmlich im Herbst 1998 auf ein aktuelles Maßnahmenpaket geeinigt und Streckenverlängerungen, die bis heute nicht zu realisieren

waren - wie Altwarmbüchen, Misburg, Hemmingen und Anderten - zunächst zurückgestellt.

Weiter haben wir uns darauf verständigt, dass zusätzliche Maßnahmen erst dann realisiert werden können, wenn sicher feststeht, dass das vertragliche Bauvolumen mit den bisher bewilligten Projekten noch nicht ausgeschöpft ist. Zurzeit ist dies noch nicht absehbar, weil sich die Projekte zum Teil noch in der Bauphase befinden und daher nicht endgültig abgerechnet sind.

Meine Damen und Herren, Sie können aber sicher sein, dass das Land den Vertrag sowohl hinsichtlich des zugesagten Bauvolumens als auch der Vertragslaufzeit und der gemeinsam festgelegten Projekte voll erfüllen wird. Zweifel daran entbehren jeder Grundlage.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt :

Zu Frage 1: Bei den Maßnahmen, die aus dem 7. Vertrag finanziert werden, handelt es sich im Wesentlichen um streckenbezogene Ausbauprojekte, wie z. B. Gleidingen, Grasdorf, Laatzen, Nackenberg, Fuhsestrasse und Aue-/RitterBrüningstrasse. Hinzu kommen Beschleunigungsmaßnahmen, der behindertengerechte Ausbau von Stationen und die MOVE-Leitstelle.

Diese Maßnahmen umfassen nach derzeitigem Stand ein Bauvolumen von 393 Millionen DM. Aufgrund des vertraglich vereinbarten Bauvolumens von 480 Millionen DM sind damit 87 Millionen DM derzeit noch nicht mit konkreten Maßnahmen gebunden. Dieser Betrag kann sich aber durch Veränderungen bei den Ausgaben der noch nicht abgeschlossenen Projekte jederzeit ändern.

Zu Frage 2: Aus dem 8. Stadtbahnvertrag wird allein die Linie D zum Kronsberg finanziert. - Herr Hagenah, Sie haben sich eben unklar ausdrückt; ich möchte das noch präzisieren: Dieser Vertrag ist allein für die D-Linie gemacht worden - für nichts anderes.

Dieser Vertrag dient also ausschließlich zur Vorbereitung auf die EXPO. Er beinhaltet auch Konditionen, die von den übrigen Stadtbahnverträgen abweichen. Die zuwendungsfähigen Kosten werden zu 100 % aus GVFG-Mitteln - Landes- und Bundesmittel - bezuschusst.

Die ursprünglichen Projektkosten einschließlich zu erwartender Baupreissteigerungen betrugen 440 Millionen DM. Nach Mitteilung des Kommunalverbands Großraum Hannover werden sich die Kosten nach heutigem Stand voraussichtlich auf ca. 310 Millionen DM belaufen. Eine Kompensation dieser gegebenenfalls frei werdenden Mittel mit anderen Maßnahmen ist im Vertrag nicht vereinbart worden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung wird sich im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel auch in Zukunft an der Finanzierung von ÖPNV-Projekten beteiligen. Die bisherigen Erfahrungen haben aber gezeigt, dass der hohe Fördersatz des Landes von 90 % bei den Zuwendungsempfängern - ich will das einmal vorsichtig formulieren - nicht zwangsläufig die Notwendigkeit einer sparsamen Mittelfinanzierung erkennen ließ. Die Förderung von Vorhaben des ÖPNV wird deshalb zukünftig nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit einem Fördersatz von höchstens 75 % erfolgen. Die laufenden 7. und 8. Stadtbahnverträge bleiben hiervon allerdings unberührt.

Im Übrigen, Herr Hagenah, möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sich die Förderung in Niedersachsen in Zukunft mit Sicherheit nicht auf den Raum Hannover beschränken wird.

Herr Hagenah stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, die Befristung der Verträge schließt ja ein, dass die Maßnahmen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht abgeschlossen sein müssen, sondern begonnen sein müssen. Wie stellt sich die Landesregierung unter diesem Blickwinkel zum geplanten Baubeginn der Stadtbahnverlängerung nach Anderten zum 1. November dieses Jahres? Befürwortet sie das, oder sieht sie dort noch Hinderungsgründe?

Herr Minister!

Herr Hagenah, die Maßnahmen müssen bis zum Ende der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein. In Bezug auf die Maßnahme Anderten laufen die Planungen, aber die Mittel sind noch nicht bewilligt worden.

Die nächste Frage stellt Herr Wenzel.

Herr Minister Fischer, Ihre Landesregierung hat ja kürzlich die GVFG-Fördermittel wieder zulasten der ÖPNV-Förderung gekürzt. Hängt der gekürzte Fördersatz nicht nur für Hannover, sondern auch für andere Regionen in Niedersachsen mit dieser Kürzung zusammen?

Herr Dr. Fischer!

Nein. - Herr Wenzel, im Übrigen ist das auch Ihre Landesregierung.

(Groth [SPD]: Jawohl! - Beckmann [SPD]: Das bleibt auch so!)

Herr Hagenah stellt seine zweite Zusatzfrage.

Herr Minister, nach den von Ihnen vorgetragenen Antworten stünden für den 7. Vertrag noch gut 80 Millionen DM zur Verfügung. Da die Mittel für die Verlängerung nach Anderten, wie Sie gerade geantwortet haben, noch nicht bewilligt sind, würde nur die Hälfte dieses noch offen stehenden Volumens erforderlich werden. Wie stehen Sie denn dazu, dass das Land möglicherweise allein durch ein zögerliches Bewilligungsverfahren und daraus resultierende nicht mehr ausreichende Bauzeiten entgegen dem im 7. Vertrag versprochenen Volumen derart enorme Millionenbeträge zurückhalten könnte, indem man schlichtweg durch Bewilligungszeiträume Fristen verstreichen lässt? Wie passt das zu Ihren Aussagen, dass der

7. Vertrag vom Land vollständig erfüllt wird und durch die Verzögerungen, die sich durch die EXPO ergeben haben, keine Nachteile für die Region entstehen werden?

Herr Minister!