Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, dem Tagungsordnungspunkt 28. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort, wie das vereinbart worden ist.
Tagesordnungspunkt 38 haben wir, wie Sie wissen, bereits gestern behandelt. Außerdem hat die Fraktion der CDU ihre Anträge auf erste Beratung im Plenum zu den Tagesordnungspunkten 39 und 41 zurückgezogen, sodass diese Punkte heute entfallen. Diese Anträge werden direkt an die Ausschüsse überwiesen. Im Anschluss an Tagesordnungspunkt 40 soll jedoch, wie gestern beschlossen - ich sage es nur noch einmal -, noch das Thema „Behinderung der Arbeit der Besuchskommissionen durch die Landesregierung“ behandelt werden, sodass die heutige Sitzung etwa gegen 18.40 Uhr beendet sein wird. Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen etwas beeilen, dann können wir auch noch etwas früher Schluss machen.
Ich möchte Sie noch auf eine Veranstaltung hinweisen. Im Rahmen der zurzeit in der Portikushalle stattfindenden Ausstellung „Welche Schule braucht die Zukunft unserer Welt?“ findet zu Beginn der Mittagspause vor dem Repräsentationssaal ein kabarettistisches Kurzprogramm des Internatsgymnasiums Esens statt. Die Kolleginnen und Kollegen, die Interesse daran haben, bitte ich, dieses Kurzprogramm zu besuchen. Die Aktivisten werden sich sicherlich darüber freuen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Beginn der für den kommenden
Montag vorgesehenen Ausschusssitzung auf dem Weltausstellungsgelände von 10.50 Uhr auf 10.30 Uhr vorgezogen wird. Ein entsprechender Schnellbrief geht den Kolleginnen und Kollegen noch zu.
Guten Morgen, meine Damen und Herren. Entschuldigt haben sich für heute von der Landesregierung der Herr Ministerpräsident Gabriel ab 17.30 Uhr, Herr Innenminister Bartling bis ca. 16 Uhr, von der Fraktion der SPD Frau Dr. Andretta und Frau Wiegel, von der Fraktion der CDU Herr McAllister, Herr Meier und Frau Zachow und außerdem der fraktionslose Kollege Schwarzenholz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Axel Plaue, hat im Mai 2000 vorgeschlagen, eine Betriebskrankenkasse für die ca. 45.000 pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten des Landes neu zu gründen. Wenn 60 % der Bediensteten in der neuen Kasse versichert wären, könne der Beitragssatz zwischen 12,1 und 12,7 % liegen. Das sei rund ein Prozentpunkt weniger als der Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Kassen. Damit könne das Land jährlich zwi
schen 7 und 13 Millionen DM als Arbeitgeberanteil sparen. Die Beschäftigten hätten ebenfalls geringere Beitragslasten.
2. Würde die Gründung einer eigenen Betriebskrankenkasse tatsächlich zu Einsparungen - wenn ja, in welcher Höhe - für das Land führen?
3. Wird die Landesregierung den Beschäftigten des Landes Empfehlungen geben, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern sollten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erheblichen Belastungen des Landeshaushalts durch steigende Beihilfe- und Krankenversicherungsleistungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben zu unterschiedlichen Überlegungen darüber geführt, wie die Leistungsfähigkeit bei der Krankenversorgung gesichert werden kann. Eine Überlegung war dabei, ob über eine Betriebskrankenkasse (BKK) für Landesbedienstete möglicherweise bedeutende Kostensenkungen erreicht werden könnten. Um die Leistungsfähigkeit einer eventuellen zukünftigen BKK annähernd bewerten zu können, wurden deshalb offensichtlich die grundsätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer BKK geprüft und Erhebungen bezüglich der wirtschaftlichen Strukturen sowie der denkbaren Mitgliederzusammensetzung durchgeführt.
Nach der gesetzlichen Vorgabe des § 147 Abs. 1 SGB V muss ein Unternehmen mindestens 1.000 Mitarbeiter beschäftigen, die in gesetzlichen Krankenversicherungen pflichtversichert sind. Das Land beschäftigt gegenwärtig ca. 45.000 pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer BKK wären erfüllt, wenn die künftige BKK zum Errichtungszeitpunkt mindestens 1.000 Mitglieder aufweisen könnte. Hierzu müssten mindestens 1.000 Versicherte vor der BKK-Errichtung eine anonyme Absichtserklärung abgeben. Das sind die gesetzlichen Voraussetzun
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Der Vorschlag des Vorsitzenden der SPDFraktion im Niedersächsischen Landtag begründet sich auf nachvollziehbaren Schätzungen, Erfahrungs- und Durchschnittswerten, die im Vorfeld einer möglichen Errichtung einer BKK für Landesbedienstete erhoben wurden. Die Berechnungen sind im Rahmen des derzeit Möglichen solide durchgeführt und könnten in einer Debatte um eine mögliche – eine mögliche! - BKK-Errichtung als Basismaterial verwendet werden.
Zu 2: Die im Vorfeld einer BKK-Errichtung durchgeführten Erhebungen lassen Rückschlüsse auf eine betragsmäßig konkret bestimmbare Größenordnung möglicher Einsparungen noch nicht definitiv zu.
Herr Minister, ich frage Sie: Gab es vonseiten des Personalrats oder der Landesregierung oder der Mitarbeiter das Begehren, eine solche Krankenkasse einzurichten?
Nach Ihren Ausführungen, Herr Minister, frage ich Sie: Beabsichtigt die Landesregierung, eine Betriebskrankenkasse zu gründen, ja oder nein?
(Jansen [CDU]: Danke! - Schirmbeck [CDU]: Also Plaue konnte sich nicht durchsetzen! Plaue hat versagt!)
Herr Kollege, stellen Sie bitte die Unterhaltung ein. Hören Sie bitte dem jeweiligen Redner zu. – Bitte schön!
Herr Minister, ich frage Sie: Hält die Landesregierung den Vorschlag des Vorsitzenden der SPDFraktion für einen Beitrag zur Stärkung des Solidarsystems in der gesetzlichen Krankenversicherung?
(Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der SPD – Plaue [SPD]: Das müs- sen Sie einmal den Betriebskranken- kassen sagen!)
Liebe Frau Kollegin, da Sie Meinungsausforschung betreiben wollen, möchte ich zwei grundsätzliche Bemerkungen dazu machen.
Erstens. Angesichts der Haushaltslage des Landes Niedersachsen gehe ich davon aus, dass in allen Fraktionen keine Denkverbote bestehen.