Karen Larisch

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag reiht sich ein in die Debatte „Wir haben Platz – ein großes grünes Bundesland mit unendlichen Weiten und schönen leerstehenden Häusern und Gebäuden“.
Wir haben Platz, nur Menschen mit ausländischen Wurzeln anscheinend nicht.
Dieser Antrag reiht sich ein als Angebot an die Koalition, mit uns gemeinsam einen Minimalkonsens zu finden. Wir wissen, dass wir komplett andere Vorstellungen in dieser endlosen und wichtigen Debatte haben. Wir wissen, dass wir wahrscheinlich nur den gemeinsamen Nenner „Menschenrechte“, jeweils anders definiert, jeweils anders umgesetzt, jeweils anders gefasst, aber eben als kleinsten gemeinsamen Nenner haben. Sie und wir wollen, dass es den zu uns Kommenden gut geht. Über den Weg sind wir uns allerdings nicht ganz einig.
Dieser Antrag ist ein Angebot an Sie, Herr Caffier, am Ende einer langen 30-jährigen politischen Karriere mal wieder positive Schlagzeilen zu haben, am Ende der Zeit als Innenminister, eine 19 Jahre alte Richtlinie zu überarbeiten. Herr Caffier, ich habe dieses Foto in der SVZ vorgestern von Ihnen und Flüchtlingskindern aus dem Jahr 2014 gesehen, und ich dachte mir, ja, auch das ist
unser Innenminister: lächelnd, trommelnd, den vielen Initiativen dankend. Zeigen Sie den Menschen, den Initiativen dieses Gesicht noch einmal!
Sie, werte AfD-Fraktion, würde ich gerne ausschließen aus diesem Angebot der Zusammenarbeit. Ihr Interesse gilt nur der Hetze gegen Flüchtlinge,
Ihr Interesse gilt einzig dem Schüren von Ängsten.
Sie nennen es Mut zur Wahrheit. Die Wahrheit ist aber, selbst beim gestrigen Thema Konversion haben Sie massiv gegen Flüchtlinge gehetzt. Ich kann und will das nicht mehr aushalten.
Gott sei Dank darf ich in dieser Demokratie offen meine Meinung sagen.
Gott sei Dank lässt aber unsere Geschäftsordnung einen Ausschluss von Fraktionen nicht zu. Und daher kann ich Sie nur bitten, Ihre islamfeindliche, Ihre islamophoben und Ihre rassistischen Ressentiments gegen Menschen zu unterlassen – eigentlich immer, aber wenigstens heute.
Dieser Antrag reiht sich ein in unser Anliegen, Sie, werte, Kolleginnen und Kollegen, von unseren Ideen und Forderungen zu überzeugen. Unser absolutes Grundanliegen ist natürlich die dezentrale Wohnung für alle Menschen in M-V. Wenn wir dies nur in kleinen Schritten erreichen können, dann ist dies vor allem für die betroffenen Menschen schade und auch bitter, aber ein Konsens ist besser als eine komplette Verweigerung.
„Mindeststandards verbessern“ – was heißt das? Aktuell leben 3.500 Asylsuchende und Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Die Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelt in Paragraf 2 Absatz 1 wie folgt: Die Größe und Ausstattung sind „menschenwürdig zu gestalten. Insbesondere Gesundheit“ und auch das sittliche „Empfinden … dürfen nicht beeinträchtigt werden“. Ferner heißt es dort zum individuellen Wohnbereich, dass sechs Quadratmeter zum Wohnen und Schlafen pro Person ausreichend sind, pro Raum also nicht mehr als sechs Bewohner/-innen, ein Stuhl, ein Bett, ein abschließbarer Schrankteil, ein Eckchen eines Tisches. Das ist die Minimalausstattung. Zu den Sanitäreinrichtungen steht dort, ein Waschbecken für 5 Menschen, ein Duschplatz für 10 Menschen, eine Toilette für 10 Frauen oder für 15 Männer. Zu den Gemeinschaftsküchen ist zu
lesen, ein Herd für 8 Menschen, ein Wasserkocher für 20 Menschen, Gemeinschaftsgeschirr für alle.
Das Innenministerium kann Ausnahmeregeln schaffen und das Parlament kann sie fordern. Schon in Zeiten ohne erhöhtes Infektionsgeschehen ist das alles relativ schwierig, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben. Die Menschen leben in den Gemeinschaftsunterkünften ja nicht ein paar Tage oder Wochen, sie leben dort oft Jahre. Die Menschen suchen sich auch nicht aus, dass und wo sie leben. Sie werden dort untergebracht. Für die ersten Tage und für das Ankommen ist das ja vielleicht durchaus okay, aber nach zwei bis vier Wochen sollte eine dezentrale Unterbringung möglich sein. Dafür können wir Sie hier nicht begeistern, das wissen wir, darum tatsächlich dieser Antrag wenigstens zur Verbesserung der Minimalstandards in Gemeinschaftsunterkünften.
Aber ach, dann kam Covid-19! Mit einem Mal infizierten sich ausgerechnet Menschen, die auf engstem Raum zusammenleben, mit einem Mal mussten Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas und so weiter geschlossen werden. Wirklich alle? Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Geflüchtete, Schlafräume in Ernte- und Schlachtbetrieben – Menschen auf engstem Raum, Menschen mit ausländischen Wurzeln. Die Würde des Spargels war höher als die Gesundheitssorge für Menschen. Es galten und gelten Abstandsregeln, in Gemeinschaftsunterkünften geht das aber nicht. Im Schnitt hat ein Raum 20 bis 25 Quadratmeter. Im Schnitt sind drei bis vier Menschen dort untergebracht. Es ist doch völlig abwegig zu glauben, dass die Menschen sich nur auf ihren sechs Quadratmetern im Raum aufhalten.
Natürlich könnte man davon ausgehen, dass die Regierung dieses annahm, denn eine Zimmerbelegung war in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern immer eine Kohorte, also sie wurde kurzerhand zu einer Familie ernannt für fremde Menschen. Eine Person galt als Haushaltsvorstand, die drei anderen waren die Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft.
Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat dies als rechtswidrig erklärt. Damit sind auch Menschen, die nicht verwandt sind und gemeinsam in einem Raum leben müssen, nicht automatisch eine Familie oder eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie gezwungenermaßen in einem gemeinsamen Zimmer zusammen schlafen und wohnen müssen. Spätestens nach diesem Urteil hätte die Landesverordnung für Gemeinschaftsunterkünfte auch geändert werden müssen, denn auch Geflüchtete haben ein Recht auf Abstand.
Wissen Sie, als es um unseren Spargel, um unsere Erdbeeren, Gurken und um unser Fleisch ging, haben Sie richtigerweise endlich die Wohnbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter kritisiert und innerhalb weniger Tage Regeln aufgestellt, und bei Zuwiderhandlungen folgten und folgen nun Bußgelder. In Gemeinschaftsunterkünften werden aber die dort Lebenden bestraft, statt die Richtlinien einfach zu überarbeiten. Wir wissen alle, dass es auf beengtem Raum immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt. Dies gilt für alle großen Einrichtungen. Große Kinderheime mit Schlafsälen gibt es schon lange nicht mehr. Hier hat man schon lange erkannt, dass Platz und Privatsphäre der Konfliktvermeidung dienen.
Und ich weiß, dass viele Männer hier bei der NVA oder auch beim Bund waren, und oft erzählen sie von einem Lagerkoller.
Menschen sind doch Menschen: kleine, große, junge, alte. Jeder Mensch verdient einen Platz. Und wenn unser Grundgesetz Menschenrechte für alle fordert, und Wohnen ist auch ein Menschenrecht, und gleiche Rechte für alle definiert – neun Quadratmeter pro Mensch gilt auf dem Wohnungsmarkt als menschenwürdig, es gilt in anderen Gemeinschaftsunterkünften, also in Obdachlosenunterkünften, in Heimen, in Krankenhäusern, in Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche als Mindestquadratmeterzahl für menschenwürdiges Wohnen. Dies hätten wir auch gerne in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Erst mal ein paar Worte an Herrn Glawe, der vielleicht zuhören wird irgendwo am Bildschirm: Sie haben uns hier vorgeworfen, dass wir wieder die Erntehelfer und Geflüchteten in einen Topf geworfen haben. Das haben wir nicht getan! Unserer Ansicht nach sind die ausländischen Erntehelfer die vorletzte Stufe, wie die Menschenrechte manchmal mit Füßen getreten werden bei der Unterbringung, und Geflüchtete die letzte Stufe. Beide sind für uns Menschen. Menschenrechte gelten für alle! Und ich möchte, dass allen Menschen auf der Welt es genauso gutgeht wie mir und dass sie dieselben Rechte haben wie ich.
Es gibt keinen oder kaum einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften. Und Sie haben gesagt, ja, und es gibt hier Schutzkonzepte – nein, die gibt es nicht. Im Januar 2018 haben wir dazu einen Antrag gestellt. Den hat dieses Parlament abgelehnt.
Und natürlich braucht in Familien, also in Kernfamilien, keine Abstandsregel eingehalten zu werden, aber vier fremde Personen in einem Raum, in einer Gemeinschaftsunterkunft – ich rede hier nicht von einer Erstaufnahmeeinrichtung, sondern von einer Gemeinschaftsunterkunft – werden in diesem Land als eine Kohorte betrachtet, das heißt, sie werden kurzerhand zu einer Bedarfsgemeinschaft ernannt. Eine Person bekommt Stufe 1 der Regelbedarfe aus den Asylbewerberleistungen, die drei Personen, die mit im Zimmer leben, die Stufe 2. Diese Menschen sollen also gemeinsam wirtschaften und füreinander in jeglicher Form eintreten, finanziell wie gesellschaftlich.
Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat vor ein paar Monaten dieses Verfahren für rechtswidrig erklärt, denn nur, weil Menschen gemeinsam in einem Zimmer leben müssen, sind sie nicht wie eine Familie zu behandeln, zumindest nicht finanziell, was im Umkehrschluss heißt, diese vier Menschen in einer Einrichtung sind auch nicht als Kohorte zu betrachten. Auch das steht im schriftl…
Auch das steht im schriftlichen Urteil des Landessozialgerichtes, das seit drei Tagen öffentlich ist. Und darum müssen die Abstandsregeln in Gemeinschaftsunterkünften – ich sage hier nicht Erstaufnahmeeinrichtungen, sondern Gemeinschaftsunterkünften – neu überarbeitet werden. Das nur so viel. Ich halte Ihnen zugute, dass nicht jeder immer umgehend alle Sozialgerichtsurteile nachforstet und weiß, wann sie veröffentlicht werden.
Und zur AfD: Ja, wir sind radikal, wir sind radikal für Menschenrechte! Menschenrechte sind für alle gleich.
Wohnen ist ein Menschenrecht, und es ist sehr zynisch von Ihnen,
Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen,
Menschen in Elendslagern an den europäischen Außengrenzen dahinvegetieren zu lassen und gleichzeitig hier vor zehn Minuten zu sagen, die Einrichtungen in diesem Land sind doch alle leer. Wir als Fraktion haben uns allein in dieser Landtagsdebatte für Kulturschaffende eingesetzt, gegen Kinderarmut engagiert, über Alleinerziehende gesprochen, wollten Hartz IV erhöhen, haben uns um Pflegebedürftige gekümmert und sind immer dabei, wenn es um einen Mindestlohn geht.
Also hören Sie auf, hören Sie endlich auf, unterschiedliche Menschengruppen gegeneinander auszuspielen!
An Frau Tegtmeier …
… gerichtet: …
Nein.
Natürlich geben die Träger der Gemeinschaftsunterkünfte und der Erstaufnahmeeinrichtungen sich die allergrößte Mühe in den bestehenden Regeln und Gesetzen, die sehr eng gefasst sind, und wo ich weiß, dass auch sie nicht alle tatsächlich gut finden, die allergrößte Mühe und tun das Allerallerbeste für die Menschen, die dort leben müssen, aber das steht hier auch gar nicht in der Kritik. Und mehr möchte ich wirklich nicht dazu sagen.
Herr Arppe, es geht Sie überhaupt nichts an, wer in meiner Wohnung lebt,
wen ich da reinlasse und für wen ich das Leben bezahle. Es geht Sie nichts an!
Werte CDU, die Pandemie hat gesamtgesellschaftlich aufgezeigt, dass an vielen Stellen in dieser Gesellschaft in ganz unterschiedlichen Bereichen es gar nicht so glatt läuft, wie wir immer angenommen haben. Es ist schade, dass die Pandemie Lücken in Gesetzen, Lücken in Verordnungen erst aufgezeigt hat, aber es ist auch eine Chance. Krisen sind immer eine Chance, etwas zu verbessern.
Und genau deswegen war dies eine Einladung an Sie alle, mit uns gemeinsam über diese Richtlinie nachzudenken.
Auch Frau Tegtmeier hat gesagt, nach fast 20 Jahren wäre dies mal möglich.
Und ich denke, wir können hier gemeinsam etwas ändern. Ja, wir fordern neun Quadratmeter für jede erwachsene Person, so, wie es eigentlich in den Richtlinien zum
menschenwürdigen Wohnen steht, und sechs Quadratmeter für Kinder. Dass Sie da vielleicht in der Größe nicht mitgehen, ja, sehen wir als Problem an, aber vielleicht können wir uns auf einen Konsens einigen. Und deswegen noch mal: Vielleicht stimmen Sie ja doch unserem Antrag zu, sich die Richtlinie noch mal anzuschauen?!
Und als abschließenden Gedanken: Die menschenwürdige Unterbringung mit Berücksichtigung der Privatsphäre und aller individuellen Gesundheits- und Infektionsschutzmaßnahmen muss grundsätzlich die allererste Maßgabe bei einer Unterbringung sein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Im Dezember 2020 werden aus den Steuergeldern der deutschen Staatsbürger 45,6 Milliarden Euro einzig und alleine für Rüstungsexporte ausgegeben werden sein.
80 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, sie werden nicht alle herkommen – 80 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht.
Wir könnten jedem, jedem Flüchtling und jedem deutschen Staatsbürger – das sind auch 80 Millionen – jeweils 1 Million geben, und allen geht es gut.
Und dann ist immer noch genügend Geld übrig, um alle anderen Maßnahmen, die wir heute und in den anderen Plenarwochen gefordert haben, zu finanzieren.
Krieg, Krieg ist die größte Fluchtursache der Welt,
und wir, wir sind fast der größte Waffenexporteur und der Finanzierer von Kriegen.
Das ist der einzige Pulleffekt, warum Menschen ihre Heimat verlassen. – Vielen Dank!
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Ja, das Lager Moria ist abgebrannt, auch auf Samos hat es gebrannt,
und in dieser Regierung
wurden durch die Ministerpräsidentin Stimmen laut, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Menschen aus Moria aufnehmen müsste, aufnehmen soll. Meine Frage geht jetzt dahin: Wann wird das geschehen, wird das geschehen und um wie viele Menschen wird es sich handeln?
Es dauert ja jetzt schon sehr lange, bis Europa eine einheitliche Lösung findet. Was glauben Sie, wie lange das noch dauert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrter Herr Crone, dieser Bericht, so, wie er ausgearbeitet ist, die Inhalte, die er enthält, ist so besonders wie Sie, denn so ein Bericht eines Bürgerbeauftragten nimmt Bezug auf alle ministeriellen Bereiche. Und in allen Bereichen stehen Sie für eine inklusive und diverse Gesellschaft, und das macht diesen Bericht und das macht Sie und Ihre Behörde ganz besonders.
Denn Menschen mit Behinderung sind Teil dieser diversen Gesellschaft, sie sind keine Sozialfälle. Es geht nach wie vor um Akzeptanzprobleme, vor allem bei Menschen ohne Behinderung. Der Blick der Gesellschaft richtet sich ausschließlich auf vermeintliche Defizite, statt den Blick auf das Wesentliche zu lenken, den Menschen, den ganzheitlichen Menschen.
Im schulischen Bereich erleben wir immer wieder, dass Nachteilsausgleiche zum Beispiel in Prüfungssituationen nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen sind aber genauso klug oder weniger klug wie alle anderen Kinder und Jugendlichen. Sie brauchen nur ein wenig mehr Zeit, um ihre eigene Arbeit zu kontrollieren. Denn
wissen Sie, es ist doch unerheblich, ob man eine Mathematikprüfung in vier Stunden versemmelt oder in fünf Stunden besteht. Gerade Schüler/-innen mit Legasthenie zum Beispiel benötigen einfach etwas mehr Zeit, um eine Aufgabenstellung zu erlesen und damit zu verstehen, was sie tun sollen. Das heißt aber nicht, dass sie deshalb Mathematik nicht begreifen.
Ein immer wieder auftauchendes Problem ist die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als eigene Sprache im Unterricht am Landesförderzentrum „Hören“ in Güstrow. Dem Bericht ist erneut zu entnehmen, dass nur in einer einzigen Klasse diese Sprache als Wahlunterricht angeboten wird, also wie ein Nachmittagskurs Kochen, Häkeln, Backen, Turnen. Die deutsche Gebärdensprache ist aber für viele Menschen überhaupt keine Wahl. Sie ist ihre Sprache. Allen medizinischen Fortschritten zum Trotz, nicht alle Gehörlosen können oder wollen mit einem Cochlea-Implantat versorgt werden. Sie reden mit ihren Händen.
Dies heißt Flur. Und wenn Sie jetzt sagen, es gibt doch die lautsprachlichen Gebärden, das ist etwas völlig anderes. Die deutsche Gebärdensprache hat nämlich für jedes Wort eine einzige Gebärde.
Auch das Dauerproblem „Schülerbeförderung für Kinder mit Behinderung“ reißt beim Bürgerbeauftragten nicht ab. Irgendwie fühlt sich niemand zuständig. Wenn dann das Innenministerium eingreifen muss, dann wird es Zeit, generell umzudenken in den Ämtern und Behörden der Landkreise.
Nach der Schule ist man ja meistens erwachsen, oder man will es noch werden, endlich selbstbestimmt leben. Auch das wollen Menschen mit Behinderung. In einigen wenigen Fällen benötigen Menschen mit Einschränkungen die Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern, und nach wie vor ist die Situation dieser Menschen äußerst prekär. Die Vergütung der Betreuungspersonen wurde seit Jahren nicht angepasst und angehoben. Die anderen Bundesländer sind hier längst Vorreiter. Zwar sieht das Sozialministerium des Landes diese Probleme, würde auch gerne etwas ändern, aber es stünden angeblich überhaupt keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Das sehen wir als Fraktion völlig anders, denn was politisch gewollt ist, wird ja auch finanziert.
Wissen Sie, der Bürgerbeauftragte fragt auf Seite 26, warum nicht gleich barrierefrei. Das fragen wir uns auch immer wieder. Warum muss man immer auf Barrierefreiheit hinweisen? Warum diese ständig anmahnen? Warum empfinden so viele Menschen mit Behinderung diese Untertöne im Stöhnen und das Augenverdrehen? Warum? Wem tut Barrierefreiheit weh? Niemandem! Sie nutzt uns allen. Immer! „Barrierefreiheit und bauen“ – auch dies immer wieder ein Thema, kennen wir alle aus unseren Städten und Kommunen. Um gesellschaftliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Sporthallen und Sportplätze, Straßen, Spielplätze zu sanieren oder auch neu zu bauen, muss man Fördermittelanträge stellen. Oft werden sie bewilligt und auf die Barrierefreiheit wird aber lediglich hingewiesen. Zu kontrollieren scheint dies niemand, es sei denn, ein kommunaler Beirat für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung beschwert sich, und ja, diese Beschwerden gibt es regelmäßig.
Barrierefreiheit, meine Damen und Herren, ist kein Kann, es ist ein Muss. Auch im privaten Bereich kann ein Bedarf zum Umbau eines Hauses bestehen. Manchmal muss dazu nur ein Bebauungsplan geändert werden, eigentlich überhaupt keine große Hürde in den Gemeinden und Städten, aber Dienst nach Vorschrift scheint so einige Male einfacher zu sein, als gelegentlich die Notwendigkeit zu prüfen.
Die Arbeit des Bürgerbeauftragten mit den Menschen mit Behinderung ist einzigartig. Ich möchte hier noch einige Beispiele nennen. Ein Inklusionsförderrat sollte mehrheitlich aus Menschen bestehen, die es auch betrifft, nicht aus Landesbediensteten. Die Landesbauordnung muss geändert werden, damit Architektinnen und Architekten, Bauzeichnerinnen und Bauzeichner, Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter wissen, wie sie barrierefrei bauen. Öffentliche Einrichtungen müssen alle zwingend barrierefrei sein und Gespräche mit den betroffenen Menschen führen, nicht über sie.
Ich könnte hier lange über Inklusion und Barrierefreiheit vortragen, möchte aber zu einem anderen Thema kommen, das auch heute Abend auf einer Kreistagssitzung Thema in meinem Landkreis ist. Der Landkreis Rostock wird wiederholt tatsächlich namentlich im Bericht benannt. Seit mehr als 20 Jahren gibt es Probleme bei der Beantragung und Bewilligung zur Förderung in Kitas und Horten. So lange beschweren sich Eltern, Träger, Städte und Gemeinden. Seit Jahren sind die jeweiligen Bürgerbeauftragten und auch das Sozialministerium in Gespräche involviert.
So lange stelle auch ich persönlich Anfragen im Kreistag dazu. So lange höre ich, Güstrow, jetzt Landkreis Rostock, sind da ganz schöne Spezialfälle. Nichts hat sich in 20 Jahren gebessert.
Bei den Eltern erweckt das ständig den Eindruck, der Landkreis sitzt diese Problematik aus, in 2018, in 2019 und in 2020 natürlich auch. Jetzt endlich hat der Bürgerbeauftragte den Druck erhöhen können, denn auch das Innenministerium hat sich eingeschaltet bezüglich einer Richtlinie. Es ist einfach nicht zu ergründen, was das Problem in unserer Kreisverwaltung ist. Die Landräte wechselten in den letzten 20 Jahren, die Gebietsreform fand statt, die Amtsleitungen wechselten, die Mitarbeiter gingen und kamen. Es ist und bleibt dasselbe Problem. Bei den Entscheidungen wird einzig die Situation der Eltern berücksichtigt, die des Kindes nie.
Die Bearbeitung der Anträge dauert immens lange. Ich kann Ihnen das sagen: 800 Anträge sind in meiner Stadt immer noch nicht bearbeitet. Das bringt Träger und auch Gemeinden und Städte in die Bredouille, Eltern erhalten mittlerweile Mahnbescheide oder Pfändungen, Tagespflegepersonen können ihre Krankenversicherung nicht bezahlen und Kinder erhalten den Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht. Auch eine nachträgliche Erstattung durch den Landkreis von in Vorleistung bezahlter Mittagsversorgung findet nicht statt, obwohl es darauf eigentlich einen Rechtsanspruch gibt.
Die größte Krux ist nun, dass alleinerziehende Elternteile nachweisen sollen, dass das andere Elternteil die Kinder nicht etwa betreuen kann, bevor ein Kita- und Hortplatz bewilligt wird. Eine sogenannte Negativbescheinigung
wird verlangt, die braucht es eigentlich nur für Unterhalt. Sehr gerne würde ich im Bericht des Bürgerbeauftragten ein Mal lesen, dass es im Landkreis Rostock mal keine Probleme mit dem Jugendamt, mit dem Sozialamt oder mit dem Jobcenter gibt – vielleicht im nächsten Bericht. Vielleicht!
Vielen Dank, Herr Crone, für Ihre unermüdliche Arbeit! Und wir hoffen heute auf die Entscheidung des Kreistages. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Demokratie ohne Grundrechte, und eines dieser Grundrechte ist die Meinungsfreiheit. Das ist nach unserer Auffassung die kürzeste und konkreteste Antwort in der Aussprache zu diesem doch recht abstrakt formulierten Thema. Aber das ist meine Auffassung, das ist meine Meinung.
Zur Meinungsfreiheit gehört dann aber auch die Widerspruchsfreiheit. Es gehört zur Meinungsfreiheit, dass sich unterschiedliche Meinungen widersprechen.
Meine Damen und Herren, statt einer folgenlosen Aussprache hätte ich mir das Thema auch als Antrag vorstellen können. Erster Beschlusspunkt wäre dann: Dank an die Polizeikräfte für ihren Schutz des Reichstagsgebäudes bei der aus dem Ruder gelaufenen Demonstration von Rechtsextremisten und Esoterikern gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen in Berlin.
Für diese Danksagung
gab es im Deutschen Bundestag
am 9. September stehende Ovationen.
Die AfD-Abgeordneten blieben einfach sitzen.
Das ist wohl Meinungsfreiheit. Eine Wertschätzung für die Polizei, wie Sie sie hier immer fordern, war das allerdings nicht.
Ja, in diesen Zeiten leiden unsere Grundrechte. Manchmal leidet die Demokratie an Ausgangsbeschränkungen, an Kontakt- und Versammlungsverboten, so notwendig und sinnvoll solche Verbote kurzfristig auch sein mögen. Es ist ein kaum akzeptabler Zustand für unsere Demokratie, dass Demonstrationen erst durch Gerichtsurteile ermöglicht wurden. Und es entspricht wohl auch nicht unserer Grundrechtskultur, dass die Eingriffe in unsere Freiheitsrechte durch Verordnungen der Landesregierungen erfolgten und nicht durch die Parlamente. Die unbestimmten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gehören spätestens nach dieser Krise auf den Prüfstand, um dem Prinzip der Gewaltenteilung wieder mehr Geltung zu verschaffen.
Nicht zur Meinungsfreiheit allerdings gehören Verschwörungserzählungen!
Nicht zur Meinungsfreiheit gehört Antisemitismus! Antisemitismus ist ein Verbrechen und lebt in jeder Krise neu auf. Ich halte es nicht für witzig. Ich kann nicht den Kopf schütteln, und ich kann da nicht weghören.
Bei Antisemitismus ist eine klare Grenze der Meinungsfreiheit erreicht.
Und wer mit Menschen auf die Straße geht, die das Stigma der Schoah, dem größten Menschheitsverbrechen, den gelben Judenstern, als Gleichnis zur heutigen Zeit setzen, wer mit Menschen auf die Straße geht, die wie QAnon von Blut trinkenden jüdischen Finanzeliten schwafeln, wer mit Menschen auf die Straße geht, die Reichskriegsflaggen tragen, die und der toleriert mindestens Antisemitismus. Antisemitismus ist keine Meinung, Antisemitismus ist ein Verbrechen! Dem ist laut und deutlich zu widersprechen – immer!
Meine Damen und Herren, in diesen Krisenzeiten lernen wir alle jeden Tag dazu, und nach der Krise werden es viele schon immer gewusst haben.
In Wirklichkeit wissen wir aber viel zu wenig über Covid-19 und die Auswirkungen. Daher wird die Frage, ob jeder Grundrechtseingriff zu jeder Zeit verhältnismäßig, also auch geeignet und erforderlich war, strittig bleiben. Man mag also die Grundrechtseingriffe durchaus kritisch sehen, aber man muss gleichzeitig ganz klar sagen, die Meinungsfreiheit war in Deutschland jederzeit gewährleistet.
Meinungen kann man auf Schilder schreiben, Meinungen kann man sagen. So ein Mund-Nasen-Schutz hindert mich und Sie überhaupt nicht daran.
Ohne an dieser Stelle noch einmal das Thema Verschwörungserzählungen aufzumachen: In Corona-Zeiten beschwören auch solche Leute die Grundrechte, die diese Grundrechte sonst verlachen und verhöhnen. Und damit komme ich anschließend vom Antrag zum Antragsteller:
In der Freiheit meiner Meinung ist die AfD eine Partei, in der Grundrechte wenig gelten. Auf AfD-Veranstaltungen wird gejohlt, wenn NS-Verbrechen verharmlost, Juden verhöhnt, Muslime verachtet
und Unwahrheiten über Flüchtlinge gesagt werden. Wenn sich nun diese Verfassungsverächter zu Verteidigern der Meinungsfreiheit und der Grundrechte aufschwingen, dann lässt sich feststellen, eine Demokratie, die solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr!
Meine Damen und Herren, gerade weil aber seit einiger Zeit Antidemokraten versuchen, die Deutungshoheit über Symbole, Begriffe und Persönlichkeiten zu gewinnen, die unser demokratisches Selbstverständnis definieren, aus diesem Grund dürfen wir die Demokratie, die Grundrechte und die Meinungsfreiheit nicht Verfassungsfeinden überlassen, und dies nicht nur im Rahmen der Meinungsfreiheit, sondern vor allem im Interesse der Meinungsvielfalt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Nein!
Dort sind Menschen mitgelaufen,
die das Stigma der Schoah getragen haben.
Ja.
Ja, ich möchte...
... darauf erwidern.
Da sind Menschen mitgelaufen, die das Stigma der Schoah getragen haben. Und ich erwarte in einer Demokratie, dass jeder diesen Menschen das sagt, dass das Antisemitismus ist.
Es gibt nichts, was vergleichbar ist mit der Schoah. Und in einer Demokratie erwarte ich, dass jeder, der sich als Demokrat oder als Demokratin bezeichnet, offen auf diese Menschen zugeht und ihnen das sagt. Wer einfach daneben hergeht von Menschen, die mit diesem Stigma die Schoah verherrlichen, verleugnen und einfach ignorieren, die tolerieren die Schoah, die tolerieren die Verbrechen und die tolerieren Antisemitismus. Und das werde ich nicht zulassen!
Vielen Dank!
Guten Morgen, Herr Minister! Im März 2020 hat ja das Bundesfinanzministerium erst einmal kurz die Durchsetzung der Aberkennung der Gemeinnützigkeiten und die Änderung der Abgabenordnung ausgesetzt. Hier meine Frage: Werden Sie sich als Landesfinanzminister, der Sie in den Prozess der Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechts eingearbeitet sind, für eine Ergänzung der Liste der gemeinnützigen Zwecke einsetzen, und für welche?
Ich möchte sehr gern eine Zusatzfrage stellen.
Aktuell ist nicht gemeinnützig der Einsatz gegen Rassismus, der Einsatz gegen Antisemitismus, der Einsatz gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die Förderung der Menschenrechte und Grundrechte des Friedens, Einsatz für den Klimaschutz, Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Einsatz für die informelle Selbstbestimmung und Förderung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Das alles ist momentan nicht gemeinnützig. Sieht die Landesregierung etwa darin eine politische Betätigung und sollen diese Betätigungen zivilgesellschaftlicher Organisationen weiterhin nicht gemeinnützig sein?
Guten Morgen, Herr Minister! Wie uns und Ihnen auch bekannt ist, gibt es ja bestimmte Visaverfahren für den Familiennachzug, und zwar tatsächlich in beide Richtungen, also bei Auswanderung aus Deutschland und bei Einwanderung in Deutschland. Nun sind viele Visaverfahren im Januar und Februar abgeschlossen gewesen, die Familie hätte nachkommen können oder ausreisen können aus Deutschland, zum Beispiel zum Familienvater nach Kanada. Also was wird die Landesregierung unternehmen zur Vereinbarung in der Europäischen Union, dass diese Menschen nicht ein erneutes Visaverfahren durchlaufen müssen, weil das ist ja jetzt irgendwie abgelaufen, das Visum?
Ich würde gerne eine Nachfrage stellen, das betrifft dann dieses Land, weil man da ja tatsächlich mit den Ausländerbehörden zusammenarbeiten kann. Es sind ja bestimmte Bedingungen daran geknüpft, wenn man seine Familie nachholen will. Man braucht schon die größere Wohnung, bevor man das alles machen kann. Das haben viele Menschen jetzt getan – Arbeit, größere Wohnung. Die Arbeit bleibt bestehen, aber wenn jetzt die Familie nicht nachkommen kann, dann hat man jetzt die größere Wohnung. Wird das zu Nachteilen führen, weil man kann hier gar nicht so viel Geld verdienen, dass man ohne Aufstockung durchs Leben kommt, oder müssen diese Menschen dann wieder erneut diesen Antrag stellen, womöglich wieder ein ganzes Remonstrationsverfahren durchlaufen, obwohl sie ja gar nichts dafür können? Sie haben ja alle Tatsachen eigentlich erfüllt, und zack, dann kam die Pandemie.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Niemanden zurücklassen, „Leave No One Behind“, eine Forderung der Zivilgesellschaft, nur eine von vielen.
Die illegale Hotspotpolitik an den europäischen Außengrenzen muss beendet werden. Ein gesamteuropäisches
System zur Rettung Flüchtender muss eingerichtet werden, illegale Push-Backs an den EU-Außengrenzen sind zu stoppen, keine Deals mit Staaten eingehen, die das Grundrecht auf Asyl mit Füßen treten, niemanden zurücklassen. Eine Forderung unserer Fraktion: ein Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete auflegen, Terminsetzung 31. Oktober 2020. Ja, wir haben Ihnen keinen fertigen Entwurf vorgelegt. Wir möchten gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Ihnen ein Landesaufnahmeprogramm erarbeiten. Und das ist schon mal der erste Ansatz, weswegen Sie zustimmen müssen.
Sie können mitarbeiten, Sie können mitbestimmen, Sie können Betroffene und Initiativen anhören, Sie können die Kommunen beteiligen. Ein Landesaufnahmeprogramm, das Behörden und Organisationen unterstützt, Menschen zu retten, Menschen zu helfen, niemanden zurückzulassen. Seit Monaten erhalten wir, Sie, die Landesregierung und die Kommunen offene Briefe, Petitionen und Mails.
Niemanden zurücklassen – die Zivilgesellschaft fordert uns auf, endlich zu handeln. Niemanden zurücklassen, Menschenrechte gelten für alle.
Ich habe genau beobachtet und zugehört: Was sagen und tun die Abgeordneten auf die Mail-Aktion der Zivilgesellschaft? Was antworten Sie auf die Forderungen der Mahnwachen heute Morgen?
Die CDU bezieht sich auf die Verkündigung von gestern. 300 Menschen, vielleicht 350 könnten jetzt aus den Elendscamps geholt werden, weil die Gefahr von Corona geringer ist. Das als Begründung? Sehr zynisch, sehr, sehr zynisch, finde ich. Die Flüchtlinge haben Corona nämlich nicht zu uns ins Land gebracht. Es waren gut situierte, reiche deutsche Staatsbürger aus dem Winterurlaub.
Während hier einige für ein Grundrecht auf Billigflüge laut brüllen, gibt es in den Elendscamps keine Möglichkeit auf zwei Meter Abstand.
Es gibt keine Seife, es gibt keine Desinfektionsmittel, es gibt keine ärztliche Versorgung, es gibt nur eins: Es gibt Elend. Und Sie begründen die Aufnahme von 300 Menschen mit Corona. Was ist mit dem christlichen Weltbild? Was ist mit Ihrem christlichen Weltbild?
Bei der AfD hörte ich ein Raunen wegen der vielen Mails.
Ja, zwei Tage haben Sie jetzt Mails erhalten von der Zivilgesellschaft,
eine Zivilgesellschaft, die auf den Minimalkonsens der Menschenwürde hinweist und ihn einfordert, eine Zivilgesellschaft, die niemanden zurücklässt. Sie sind nicht stehengeblieben heute Morgen. Sie hätten was lernen können. Diese Zivilgesellschaft kämpft auch für das Krankenhaus in Crivitz, sie hilft auch in den Tafeln, sie ist in der Nachbarschaftshilfe aktiv, sie organisiert Sportfeste für Kinder, sie kämpft für die Barrierefreiheit, sie kämpft für die Umwelt und sie kämpft für die Gerechtigkeit. Niemanden zurücklassen, wirklich niemanden!
Werte AfD, wer mit #OURLIVESMATTER die sozialen Medien füllt, der muss erklären, wo ist dieses #OURLIVESMATTER, wenn es um die Rechte von Geflüchteten geht.
Die SPD-Fraktion, wissen Sie, wir und ich weiß, wie viele Menschen Ihrer Fraktion in der Flüchtlingshilfe aktiv sind. Ja, anscheinend bemühen Sie sich auch im Bund und im Land, und doch, Sie winden sich heraus. Ihre Ablehnung erklären Sie mit dem Paragrafen 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz und dann schieben Sie gleich hinterher den Paragrafen 22. Wissen Sie, Thüringen hat ein Landesaufnahmeprogramm einfach beschlossen und jetzt wird auf die Haltung des Bundesinnenministeriums gewartet. Was wird nun das Bundesinnenministerium sagen? Thüringen hat es wenigstens versucht. Und es gibt verschiedene Rechtsgutachten dazu. Niemand weiß, ob man sich überhaupt ein Benehmen des Bundesinnenministeriums holen muss. Also Sie können doch überhaupt nicht wissen, ob so ein Landesaufnahmeprogramm abgelehnt wird.
Weiter führen Sie an, dass es da so einen Koalitionsvertrag gibt. Ja, es gibt diesen Koalitionsvertrag. Nun, aber jede und jeder Abgeordnete ist nur und wirklich nur seinem Gewissen verpflichtet, Fraktions- oder gar Koalitionszwang gibt es überhaupt nicht. Ihr Gewissen, werte SPD-Fraktion, Ihr Gewissen! Und es geht auch an die CDU-Fraktion, Sie könnten die Abstimmung freigeben. Ein Landesaufnahmeprogramm zu erarbeiten, bei dem unser aller Vorschläge, unser aller Vorstellungen, unser aller Gewissen einfließen kann, über nicht mehr und nicht weniger soll heute entschieden werden.
Uns ist bewusst, dass nicht ein Kind, nicht eine Mutter, nicht ein Vater, nicht eine Großmutter und nicht ein Großvater, nicht ein Mensch schon morgen zusätzlich zu uns kommen wird. Das ist Ihnen auch bewusst. Hier und heute geht es in erster Linie darum, ein Landesaufnahmeprogramm zu erarbeiten und über dieses Programm dann im Oktober oder November 2020 erneut zu debattieren. Stimmen Sie also der Erarbeitung dieses Programmes zu! Sie vertun sich nichts dabei. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich starte mit einem Zitat von Rita Süssmuth: „Jesus hätte uns … aus dem Tempel gejagt.“
Sie haben hier alle mit einer besonderen Brille argumentiert, mit Ihrer persönlichen Brille, mit Ihrer nicht betroffenen Brille.
Da ist einmal die Brille der ökonomischen Verwertung. Was kostet uns das? Ja, was kostet denn ein Menschenleben? 1 Euro, 200 Euro, 1 Million Euro?
Da ist die Brille der juristischen Bewertung des Rechts. Was ist mit den Menschenrechten? Was ist mit dem Recht laut Genfer Flüchtlingskonvention?
Da ist die Brille der politischen Mehrheiten, die auch 2021 erhalten bleiben sollen, Menschenleben hinter Wahlerfolgen.
Und da ist auch teilweise eine rassistische Brille. Wer kommt dann da zu uns? Ist da ein Leben mehr wert oder weniger wert als das andere?
Ich wiederhole noch einmal: Wir stimmen heute nicht darüber ab, dass oder ob morgen 1.000 Menschen zu uns kommen oder 500. Wir stimmen heute darüber ab, ob und wie unser Land Menschen aufnimmt oder aufnehmen kann. Ein Landesaufnahmeprogramm zu erarbeiten mit vielen Beteiligten, ist der Anfang für einen Konsens, den wir hier treffen müssen und können, wie viele Menschen unter welchen Voraussetzungen. Sie können Ihre Brillen sogar dabei aufbehalten und diese mit einfließen lassen. Wir alle können mit der Erarbeitung eines Landesaufnahmeprogramms beweisen, dass wir uns Gedanken machen, dass wir zuhören und dass wir Verantwortung übernehmen. Die Erarbeitung eines Aufnahmeprogramms, um nicht mehr und um nicht weniger geht es heute. Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck für die Menschenrechte! Ich beantrage jetzt schon einmal die namentliche Abstimmung.
Das Innenministerium hat hier richtig erläutert, es gab mal ein Landesaufnahmeprogramm für Syrien. Warum soll es denn jetzt kein neues geben? Warum können wir kein neues erarbeiten, weil die Situation nicht weniger schlimm ist als damals? Wir finden, die Situation ist viel schlimmer als 2013. Gemeinsamens europäisches Asylsystem, seit Jahren, seit Jahren warten Menschen auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem. Seit Jahren widersetzen sich Länder, einfach gemeinsam mit uns an einem Asylsystem zu arbeiten. Jahrelang Elendslager und jahrelang Not. Paragraf 23, ja, dann holen Sie sich doch das Einvernehmen! Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Es kann ja nicht daran hindern, ein Programm schon mal zu erarbeiten, oder? Man kann schon einmal daran arbeiten und sich dann das Einvernehmen holen.
Und, werte AfD, unkontrollierte und ungesteuerte Zuwanderung, tja, so ein Landesaufnahmeprogramm ist ja
irgendeine Form von Kontrolle und Steuerung. Man kann übrigens zeitgleich Fluchtursachen bekämpfen und ankommenden Menschen helfen. Niemanden zurücklassen, meint nämlich genau das: niemanden zurücklassen, nirgendwo!
Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, der engagiert sich auch in Nachhaltigkeitsgremien. Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, der engagiert sich auch immer gegen Waffenhandel. Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagiert, der steht auch auf der Straße gegen Kinderarbeit, der kauft keine Sachen, die in Bangladesch oder Indien hergestellt sind.
Wer sich für Flüchtlingshilfe engagiert, engagiert sich auch gegen Folter. Wer sich für Flüchtlinge engagiert, der engagiert sich auch gegen die moderne Sklaverei. Viele vor Ort in den Herkunftsländern, viele hier, denn das geht zeitgleich.
Frau Tegtmeier, Sie standen heute Morgen bei der Mahnwache. Daher kenne ich Ihre Antwort, weil die haben Sie dort erläutert.
Und die CDU, ja, ich sagte ganz am Anfang, wir haben bewusst keine inhaltlichen Vorgaben gemacht, weil diese durch uns gemeinsam in einer Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft da draußen, mit den betroffenen Menschen, mit MIGRANET, die Menschen, die schon hier sind,
die Ihnen genau sagen können, wie sind sie gekommen, was habe ich erlebt, was muss sich zu Hause ändern, was muss sich hier ändern. Können wir ein Programm erarbeiten?
Ich ende mit den Worten Norbert Blüms: „Die Zyniker, die aus der Flüchtlingsmisere politisches Kapital schlagen wollen, müßte man zwingen, in die Augen halb verhungerter Kinder zu sehen.“ Und: „Den Stammtischbrüdern sollte man erst erlauben, die nächste Maß zu bestellen, nachdem sie zuvor eine kalte Nacht in einem Flüchtlingslager im Zelt verbracht haben.“ Ich empfehle Lesbos. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ja.
Wie Sie sich erinnern, bringen wir auch mehrfach Anträge ein, die Fluchtursachen zu bekämpfen, wo wir da sagen, wie viel Geld Deutschland dafür ausgibt, Kinderarbeit zu fördern, Kriege zu fördern, …
Ja.
… Bodenschätze abzubauen, die uns überhaupt nicht gehören, unsere Tomaten irgendwohin zu schicken, wo sie nichts bringen, Nestlé zu unterstützen. Milliarden um Milliarden geben wir dafür aus, um andere Kontinente auszubeuten. Und ich finde, wir haben eine Verantwortung den Menschen gegenüber. Warum lehnen Sie dann eigentlich auch unsere Anträge ab zur Bekämpfung der Fluchtursachen?
Griechenland, Spanien …
Entschuldigung! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Manchmal empört mich das, was Sie da so vortragen, Herr Förster. Also Griechenland, Italien, die Inseln, die da sind, jetzt nennen Sie wieder die Balkanroute.
Das ist überhaupt gar kein Grund, warum die Situation da gerade so ist – Hören Sie mir doch bitte erst mal zu! –, denn es gibt das menschenunwürdige europäische Asylsystem Dublin. Es fing an mit Dublin I, Dublin II und Dublin III. Deutschland hat sich mit diesem Gesetz ganz schön freigekauft und Griechenland und Italien und auch die ärmeren osteuropäischen Länder ganz schön alleinegelassen.
Viel zu spät haben wir nämlich angefangen zu helfen. Man kann den Ländern nicht einfach Geld zuschieben und sagen, nun kümmere dich mal, wenn dort keine Ressourcen sind. Wir sind eines der reichsten europäischen Länder. Ja, wir haben das auch tatsächlich selber erarbeitet, natürlich, das will ich überhaupt nicht negieren. Aber,
aber, aber, wir haben es auch erarbeitet auf Kosten der ganzen Welt, denn dieses Land hat keine Bodenschätze. Dieses Land hat ja nicht mal Baumwollfelder, Herr Professor Weber. Was meinen Sie, woher kommt denn die Baumwolle für Ihre hübschen Hemden? Meinen Sie, die kommt aus Deutschland? Das wächst hier nicht.
Immer darüber nachdenken, warum Sie T-Shirts für 2 Euro kaufen können!
Das ist die Ausbeutung schlechthin
und darum haben wir eine Verantwortung. Hätten wir früher eingegriffen und hätten gesagt, ja, 2013 haben wir doch gesehen, was auf uns zukommt, als wir in den Nahen Osten geguckt haben.
Gesehen haben wir es 2011, 2012. 2013 war absolut klar, und da, da hätten wir schon sagen müssen, wir brauchen ein europäisches System. Jetzt haben wir 2020. Nichts ist passiert! Das Elend wird immer größer an den europäischen Grenzen und das Mittelmeer ist eines der größten Massengräber der Neuzeit. Furchtbar ist das! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht ist ein Jedermann-Grundrecht, das Jedermann-Grundrecht, das alle Menschen wahrnehmen können, unabhängig ihres Alters, unabhängig ihres Geschlechtes und unabhängig ihrer Nationalität. Man muss also nicht Bürgerin oder Bürger dieses Landes sein, man muss hier nur wohnen, also Einwohnerinnen oder Einwohner. Petitionen sind das Recht zur politischen Teilhabe, und sie sind das Recht zur Beschwerde über Verwaltungshandeln.
Wir, der Petitionsausschuss, der Bürgerbeauftragte und auch der Datenschutzbeauftragte, sind die Interessenver
tretung der Menschen gegenüber der Regierung und den Verwaltungen. Und nein, nicht immer können wir helfen, und nein, nicht immer können wir den Petentinnen und Petenten recht geben. Manchmal hört man in den Petitionen ein Unverständnis, ein Unverständnis gegenüber den Behördenentscheidungen, nicht, weil diese falsch sind, sondern die Art und Weise, wie Behörden Entscheidungen erlassen. Eine achtungsvolle Sprache ist oft zu vermissen, und auch die Dauer von Verwaltungsentscheidungen ist immer wieder in der Kritik.
Kommen wir einmal auf Verwaltungsentscheidungen: Fangen wir an mit Asylverfahren und mit dem Aufenthaltsrecht. Hier hatten wir eine Petition, da hat man genau gesehen, wie sehr Verwaltungen eigentlich miteinander arbeiten sollten und das gar nicht geklappt hat. Es ging um Ausweisdokumente. Jeder Mensch, der hier einen Asylantrag stellt, muss die Echtheit seiner Ausweisdokumente nachweisen. Also wurden sie vom BAMF an das LKA geschickt, dann wieder zurück an das BAMF, dann an den einen Landkreis, dann an den anderen Landkreis, und dann waren sie irgendwo unterwegs verschwunden. Schuld bekommen hat die Asylsuchende. Dabei hat sie alles getan, was sie tun konnte. Und die Behörde hat dann irgendwann zu ihr gesagt, Sie hatten gar keine Ausweisdokumente. Nur im Rahmen des Asylverfahrens konnten wir feststellen, wo diese Ausweisdokumente abgeblieben sind, und dieser Petentin helfen. Und ich finde, das ist sehr wichtig.
Wir hatten im Rahmen der Asylverfahren auch sehr, sehr viele Petitionen zum Land Afghanistan oder zu Rückführungen nach Afghanistan. Und da hat die wundervolle Walfriede Schmitt – wir alle kennen sie, also zumindest meine Generation kennt Walfriede Schmitt noch – einen wundervollen Brief geschrieben an den Innenminister und an uns alle, warum niemand zurück nach Afghanistan sollte. Dabei ging es eigentlich darum, dass dort junge Menschen waren, die längst einen Job hatten, die einfach hier schon eine Ausbildungsduldung hatten, und irgendwie hat eine Behörde anders entschieden als das Gesetz. Ja, und dafür ist der Petitionsausschuss da.
Die JVA in Bützow: Auch die JVA in Bützow war im Jahre 2019 immer wieder Anlass für Beschwerden der Gefangenen. Und was mich und meine Fraktion besonders begeistert, ist, dass Menschenrechte, und zwar das Recht auf Petitionen, auch für Strafgefangene gilt. Aber mit so manch anderen Dingen sind Strafgefangene in der JVA Bützow nicht einverstanden. So beschwerten sie sich über das Essen in den Assietten, wo also mir persönlich aufgefallen ist, dass ich über diesen …, also ich würde nicht satt werden, das sage ich Ihnen mal so, als ich das gesehen habe, dann der Personalmangel, die unzureichenden Möglichkeiten der Resozialisierungsmaßnahmen aufgrund des Personalmangels und das Nicht-ernst-genommen-Werden ihrer Sorgen.
Wir haben natürlich durch das Justizministerium gehört, woran es lag. Wir wissen auch, dass daran gearbeitet wird,
aber wir wollten als Petitionsausschuss die JVA auch einmal aufsuchen, um uns mal davon zu überzeugen, warum beschweren sich so viele Insassen und Insassinnen der JVA Bützow. Und was geschah? Die Corona
Pandemie hat uns diesen Termin leider etwas versauert, aber wir werden das nachholen, weil wir natürlich wissen, dass durch die Baumaßnahmen dort einiges im Argen liegt, und wir möchten uns das gerne angucken, weil wir nämlich als Petitionsausschuss auch alle Abgeordnete sind, und als Abgeordnete möchten wir dem Ministerium auch zuarbeiten.
Menschen mit Behinderungen – ein großes Thema für den Bürgerbeauftragten und für den Petitionsausschuss. Hier ging es um die Schülerbeförderung eines Kindes mit Behinderung. Da sah der Landkreis, über den die Beschwerde einging, überhaupt nicht ein, warum dieses Kind denn jetzt befördert werden sollte, und zwar zu der Schule, die dieses Kind oder die Eltern des Kindes sich ausgesucht haben. Das verstieß gegen das Wunsch- und Wahlrecht eines Kindes mit Behinderung.
Auch eine Behinderten-Selbstorganisation hat sich über die Zusammensetzung des Integrationsförderrates des Landes beschwert. Dem können wir als Fraktion nur beipflichten, denn im Integrationsförderrat sitzen nur sieben Menschen mit Behinderung. Die restlichen Menschen, die in diesem Integrationsförderrat arbeiten, haben keine Behinderung, und somit bestimmen Menschen, die nicht betroffen sind, wieder über Menschen, die betroffen sind. Und das ist nicht eine Zusammenarbeit mit Menschen.
Aber ich möchte mich mal bedanken. Dieser ständige Einsatz des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat heute dazu geführt, dass die Landtagssitzung untertitelt wird im Livestream, und genau das ist Barrierefreiheit. Und sie nutzt uns nämlich allen, wir brauchen keine Kopfhörer mehr, wir können nämlich mitlesen.
Das KiföG: Also im Rahmen des KiföG gingen sehr, sehr viele Petitionen ein, und die möchte ich jetzt nicht alle aufzählen. Und was stellen wir jetzt im Rahmen der Corona-Pandemie fest? Alle Petentinnen und Petenten hatten recht. Die Fachkraft-Kind-Relation, um die es ging, funktioniert so nicht, vor allen Dingen, wenn so etwas passiert, was jetzt passiert ist. Wir haben eine große Lücke im KiföG, und deswegen sind sämtliche Petitionen zum KiföG auch an die Landesregierung überwiesen worden, und wir hoffen auf Besserung.
Aus unserer Sicht ist es aber nötig, die Petentinnen und Petenten auch persönlich anzuhören. Das lässt unser Petitionsrecht nicht zu. Petentinnen und Petenten schreiben Petitionen, und dann war es das. Ganz selten machen wir mal eine Anhörung mit Petentinnen und Petenten oder mit Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern. Wir laden mal das Ministerium ein, wir laden auch mal die Landkreise ein, aber Petentinnen und Petenten suchen wir, wenn dann, persönlich auf und laden sie nicht in den Ausschuss. Manchmal wäre es aber einfacher, um zu verstehen, was sie eigentlich möchten.
Und an die Verwaltungen und an die Behörden dieses Landes – und ich weiß, es werden jetzt einige zuhören –: Nehmen Sie die Menschen, nehmen Sie den Bürgerbeauftragten und nehmen Sie den Petitionsausschuss ernst, denn sonst müssen wir uns einige Themen noch mal in den Ausschuss holen! Und hier würde ich sehr
gerne ein Beispiel – und es tut mir ganz furchtbar leid – aus meinem Landkreis noch mal erklären. In meinem Heimatlandkreis hat die Verwaltung eine Großtagespflege abgelehnt. Also zwei Tagesmütter wollten gemeinsam in einem Gebäude eine Tagespflege errichten. Jeder wollte seine ihm zuständigen Kinder betreuen, aber unser Landkreis lehnte ab, dass diese Kinder gemeinsam an einem Tisch sitzen und essen. Das war uns total unverständlich, weil das nirgendwo im Gesetz stand.
Das Sozialministerium hat gesagt, natürlich ist eine Großtagespflege erlaubt, der Bürgerbeauftragte hat das juristisch prüfen lassen und hat gesagt, natürlich ist eine Großtagespflege erlaubt. Wir haben eine Anhörung im Petitionsausschuss gemacht, dort waren die Jugendamtsleiterin und eine Mitarbeiterin und das Sozialministerium. Mein Landkreis hat das immer noch nicht verstanden. Und dann gab es eine ganz klare Anweisung aus dem Innenministerium und aus dem Sozialministerium, dass dieser Landkreis endlich diese Großtagespflege umzusetzen hat, aber der Landkreis lehnt bis heute diese Umsetzung ab. Und somit haben wir das noch mal auf unseren Tisch geholt, und noch mal musste das Innenministerium intervenieren und sagen, hallo, Landkreis, du verstößt gegen geltendes Recht. Auch das macht der Petitionsausschuss.
Also, liebe Landkreise, wir haben recht und meistens der Bürgerbeauftragte. Also befolgt das, wenn ihr jetzt zuhört! Dieses Aussitzen der Behörden, und zwar nicht nur im Landkreis Rostock, diese von Petenten als Ignoranz völlig wahrgenommene Verweigerung einzelner Mitarbeiter in den Behörden lässt die Menschen an der Politik zweifeln. Dabei ist es häufig so eine Amtsverdrossenheit, denn wir erstellen ja keine Bescheide. Darum ist es umso wichtiger, dass es das Jedermanns-Recht der Beschwerde und das der Petitionen gibt.
Und ich möchte mich auch ganz gerne beim Sekretariat bedanken, und zwar dahin gehend, dass wir länger schon gesagt haben, Mensch, Leute guckt mal, was wir hier für Papier haben, es gibt so oft Petitionen, die etwas mit Umweltschutz zu tun haben, wir werden langsam im Petitionsausschuss papierlos und haben jetzt goTRESOR. Vielen Dank, liebes Sekretariat, dass ihr das umgesetzt habt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr de Jesus Fernandes, Sie beziehen sich ja immer auf das Grundgesetz. In dem Grundgesetz steht, Ehe und Familie stehen unter dem Schutz des Staates.
Unter dem besonderen Schutz, okay.
Es ist ein Riesenerfolg, dass die Ehe zwischen Frau und Mann, die Ehe zwischen Frau und Frau und die Ehe zwischen Mann und Mann eine Ehe ist. Damit stehen sie unter dem besonderen Schutz des Staates.
Stehen Sie auf dem Boden des Grundgesetzes,
wenn Sie diese gleichgeschlechtlichen Ehen nicht als besonders schutzbedürftig empfinden?
Genau.
Ich finde,...
… Sie stehen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, wenn Sie negieren, dass die gleichgeschlechtliche Ehe einer verschiedengeschlechtlichen Ehe gleichgestellt ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Erfurt wurde hier schon einiges gesagt, aber ich würde dazu auch noch ganz gern was sagen. Sie nennen es einen taktischen Schachzug, dabei tragen Sie ja so mantraartig immer vor sich her, wir sollen Ihre Wahlergebnisse anerkennen
und nicht 18 Prozent der Wählerinnen und Wähler ausgrenzen. Und die Bevölkerung in Thüringen hat aber mehrheitlich DIE LINKE gewählt. Und sie hat nicht,
sie hat nicht eine Partei gewählt,
die geradeso mit fünf Prozent
ins Parlament gekommen ist, damit sie den Ministerpräsidenten stellt.
Eine Minderheitenregierung meint nämlich etwas anderes.
Und wenn Sie jetzt auch noch mit Fußball kommen, dann werde ich Ihnen mal eins sagen:
Sport spricht alle Sprachen und die Nationalität,
und die Nationalität „deutsch“ sieht man nicht an Körpergröße, nicht am Geschlecht, nicht an der Religion, nicht an der Hautfarbe und nicht an der Haarlänge.
Die Nationalität eines Menschen steht ausschließlich im Pass.
Aber nun gestatten Sie mir kurze Anmerkungen zu dem vorliegenden Antrag.
Dass sich dieser Landtag und seine Abgeordneten zur Landesverfassung bekennen, ist natürlich selbstverständlich. Allerdings ist in der Landesverfassung nicht geregelt, wie die Fraktionen und die Abgeordneten zusammenarbeiten müssen. Es gibt formale Regelungen. Zur Zusammenarbeit im Ältestenrat zur Unterstützung der Präsidentinnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, also der Artikel 30, hält sich die Verfassung mit weiteren Vorgaben tatsächlich zurück. Abgeordnete sind ausschließlich ihrem eigenen Gewissen verpflichtet und frei in der Ausübung ihres Mandates. Wenn ich Ihnen also nicht zustimmen möchte, dann ist das mein Gewissen, meine freie Entscheidung. Ich könnte ja auch mit Frau von Allwörden einen gemeinsamen Antrag machen. Auch das erlaubt die Verfassung,
und niemand könnte uns das verbieten.
Meine Damen und Herren, zweitens sollte der Landtag den sogenannten „Schweriner Weg“ als undemokratisch charakterisieren. Ich brauche an dieser Stelle weder Anlass noch Zielstellung oder Bestandteile des „Schweriner Weges“ zu wiederholen.
Lassen Sie mich dennoch zwei Sätze aus der Schweriner Erklärung zitieren. Zitat: „Die demokratiefeindliche Grundhaltung der NPD ist für uns Anlass genug, alle parlamentarischen Möglichkeiten gemeinsam zu nutzen, um die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung in ihre Schranken zu verweisen. Wer sich selbst und seine politischen Ziele ,verfassungsfeindlich‘ nennt, kann nicht auf politischer Gleichbehandlung bestehen und diese einfordern.“ Zitatende.
Meine Herren der AfD, diese Aussage ist nicht undemokratisch. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die NPD als wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Und dann halten Sie genau dieses für undemokratisch, diese Positionen deutlich in Wort und in Tat auszugrenzen?! Diese Position der Schweriner Erklärung hat nach 14 Jahren nichts an Aktualität verloren, leider muss man das so sagen.
Meine Damen und Herren, drittens soll mit dem Antrag die Ausgrenzung einer Fraktion abgelehnt werden. Ich weiß zwar gar nicht, wo das mal irgendwann stand, aber Sie meinen das wohl. Hier sollten wir aber gemeinsam darauf achten, dass sich Täter nicht zu Opfern stilisieren.
Beispiel: In Sachsen-Anhalt erhält nach einer Verfassungsänderung der Antifaschismus erstmals in einem deutschen Bundesland Verfassungsrang. Der neue Passus gegen den NS-Ungeist wird von allen Abgeordneten mitgetragen, mit Ausnahme von der AfD.
Im Brandenburger Landtag wollte die AfD über ihren Landtagsvizepräsidenten eine nach den rassistischen Hanau-Morden beantragte Aktuelle Stunde über Rechtsterrorismus blockieren. Hier musste gar das Landesverfassungsgericht eingreifen.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasste sich in einer Sondersitzung mit dem HanauAnschlag. Für den Bundesinnenminister gibt es an der Tat keinen Zweifel, sie zu relativieren, sie ist ohne Zweifel rassistisch motiviert.