Irene Müller

Appearances

5/11 5/12 5/14 5/16 5/17 5/19 5/22 5/24 5/25 5/26 5/27 5/28 5/29 5/30 5/31 5/32 5/33 5/34 5/36 5/37 5/38 5/39 5/40 5/41 5/42 5/43 5/45 5/47 5/48 5/49 5/50 5/52 5/53 5/54 5/55 5/56 5/57 5/58 5/59 5/60 5/61 5/62 5/63 5/64 5/65 5/66 5/68 5/69 5/70 5/71 5/72 5/73 5/82 5/84 5/85 5/87 5/88 5/90 5/91 5/93 5/94 5/95 5/97 5/99 5/101 5/102 5/103 5/104 5/105 5/106 5/107 5/108 5/111 5/114 5/117 5/120 5/122 5/126

Last Statements

Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Ja, so hören sich Anträge an, wenn sie von der einen Fraktion oder von der anderen kommen. DIE LINKE hat in der vergangenen Legislaturperiode mehr als einmal Anträge eingebracht, wo es darum ging, Rente zu stabilisieren, Leistungen zu stabilisieren, Einnahmen zu erhöhen, damit Ausgaben gesichert werden können und so weiter und so fort. Was war die Antwort vonseiten der Frau Ministerin beziehungsweise der Koalitionsfraktionen? Frau Müller, ihr LINKEN, eure Aufforderung brauchen wir nicht, wir sind schon längst dabei, wir sind schon dabei zu arbeiten oder das macht der Bundestag, damit haben wir nichts zu tun. Dann verwundert es schon, wenn heute dieses Thema eine Unterstützung aus dem Landtag braucht. Bisher war das nicht üblich, aber ich denke, man muss herausstellen, was bei dem Antrag sehr unterstützenswert ist, und wenn bei diesem Thema die Unterstützung des Landtages gebraucht wird, dann wird DIE LINKE diese bestimmt nicht verweigern.
Richtig dargestellt wurde, dass in der Rehabilitation etliche Träger dabei sind, etliche Versicherungen dabei sind, Reha zu bewilligen oder nicht. So sind die gesetzlichen Krankenkassen mit an Bord, die gesetzliche Unfallversicherung ist mit an Bord, die Arbeitsagentur ist an Bord und eben auch die Rentenversicherung. Das ist ein sehr, sehr großes Handling, was man da als Betroffener schaffen muss, um dann wirklich den richtigen Ansprechpartner zu finden, bei dem man seine Rehabilitation genehmigt bekommt. Dabei ist zu bemerken, dass 70 Prozent aller Anträge auf eine Reha befürwortet werden. Schlimm für die 30 Prozent, die nicht berücksichtigt werden, aber natürlich haben die verschiedenen Träger der Leistungen, die Versicherungen, unterschiedliche Kriterien, Grundlagen, auf denen eine Rehabilitation gewährleistet wird.
Unsere gesetzliche Krankenversicherung, um die es heute geht, macht einmal die medizinische Rehabilitation, die Rehabilitation an dem Arbeitsplatz, wie Frau Ministerin schon sagte, und als Drittes Rehabilitation unter Sonstiges, was Übergangsgelder betrifft, Reisekosten betrifft, Haushaltshilfen betrifft und etliches mehr.
Die Anspruchsberechtigten bei der Rentenkasse müssen 15 Jahre Wartezeit überstanden haben, also sprich eingezahlt haben, bis sie Anspruch auf diese Versicherung haben. Das ist nicht verkehrt. Wichtig ist, dass anspruchsberechtigte Menschen die sind, die entweder schon eine Einschränkung, eine Behinderung, eine chronische Erkrankung haben, die sie aus dem Arbeitsleben herauskatapultiert hat, beziehungsweise so eine Ein
schränkung befürchten müssen, auch richtig. Das vorzeitige Ausscheiden allerdings aus dem Arbeitsleben ist für alle Menschen ein großer Einschnitt in ihre persönliche Lebensplanung und wenn es dann noch darum geht, dass man im Alter von 30, 40, 50 Jahren schon in die Rente gehen muss, dann sieht das ganz besonders tragisch aus.
Wenn wir uns die Zahlen angucken, die für Reha ausgegeben werden in der Rentenversicherung, müssen wir feststellen, es sind zwei Prozent der Gesamtausgaben. Das bedeutet insgesamt eine Summe von 5,2 Milliarden Euro, wie gesagt, zu den Gesamtausgaben ist es aber wenig.
Auch die Krankenversicherung gibt nicht mehr an Prozenten aus, die sind bei uns ungefähr 1,7 Prozent. Längere Datenerfassungen liegen da nicht vor. Die Krankenversicherung hat die Zahlen erst ab dem Jahre 2007 erhoben. Nun stellen wir fest, dass die Deckelung einfach nicht mehr funktioniert und dass diese Deckelung aufgehoben werden muss, weil wir mehr Menschen die Möglichkeit geben wollen, auch nach groben Einschnitten in ihr Leben durch eine Rehabilitation wieder am Arbeitsleben teilzunehmen.
Was allerdings nicht in dem Antrag steht, wir stellen auch fest, dass es zwei verschiedene Deckel gibt, einen Deckel Ost und einen Deckel West. Das ist hier verschwiegen worden. Und ich bin der festen Überzeugung, dass Sie, Frau Ministerin, diese unterschiedliche Behandlung in den Deckelungen auch ansprechen werden. Denn mit welchem Recht wird den Menschen in Ost eine geringere Summe der Rehabilitation zugemutet wie den Menschen in West? Nach in der Zwischenzeit 21 Jahren sind solche Dinge eigentlich der Lächerlichkeit preisgegeben.
Kommen wir zurück zu den Anträgen, die wir hier schon gemacht haben. Es waren Anträge zur Rente, zur Sicherung von Rente, zur Sicherung der solidarischen Rente, auch zur Ablehnung einer kapitalgestützten Rente, zur Ablehnung einer Privatversicherung in der Rente. Wir haben allerdings auch Anträge gemacht – und das hängt mit Rente sehr zusammen – zu Arbeitsplätzen, zu Arbeit, zu Mindestlöhnen, denn wer in diesem Metier drinsteckt, weiß ganz genau, das eine ist die Rente, die am Lebensende kommt, das andere ist die Bildung, die Ausbildung, der Beruf und das Motto „Gute Arbeit – gute Löhne – gute Rente“. Also haben Sie, wenn Sie unsere Anträge ablehnen, gerade zu diesen Problematiken der Arbeit, der Arbeitssicherung und der Arbeitsförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern nichts dazu getan, unsere Rentenkasse besser auszustatten, nämlich das Einnahmebudget zu erhöhen und demzufolge auch die Möglichkeit zu bieten, dass Ausgaben in größerer Höhe gemacht werden.
Die demografische Entwicklung allerdings nimmt da keine Rücksicht auf uns. Die ist einfach, wie sie ist, und im Moment ist es eben auch so, dass weder der Deckel West noch der Deckel Ost reichen, um eine vernünftige Rehabilitation zu machen. In dieser Art und Weise ist der Antrag der SPD/CDU als Koalition sachlich richtig.
Er ist allerdings zu hinterfragen, wenn man überlegt, was alles für Grundlagen gemacht worden sind und von wem. Sie nehmen jetzt in Ihrem Antrag eine Begründung für die Aufhebung der Deckelung, die ich wiederfinde in Begründungen von Anträgen, die wir gemacht haben. Ich finde es gut, dass so eine Änderung im Denken ein
gesetzt hat. Wenn es auch erst mal ein klitzekleines Zipfelchen ist in dem großen Programm Rente. Aber auch wenn man klein anfängt umzudenken, ist das zu unterstützen und zu begrüßen. Da kann ich nur sagen, Links wirkt.
Wir sprechen Ihnen jetzt Mut zu, natürlich. Damit haben wir ja überhaupt kein Problem.
Ach ja, also ich weiß nicht, wenn Sie bei uns abschreiben, ob das umgekehrt Mutzusprechen ist.
Fakt ist, dass wir den Eindruck gewinnen bei diesem Antrag, dass die SPD in bestimmten Dingen anders denkt, als sie es mit ihrem Koalitionspartner hinkriegt. Das hat uns auch gezeigt, auf welche Art und Weise mit unseren Anträgen umgegangen worden ist.
Ich finde es schade, wenn man hier im Land mit der CDU keine Anträge beschließen kann, die zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit, der Arbeitsmöglichkeit gehen, die zur Verbesserung der Ausstattung von Renten gehen, die zur Verbesserung von Bildung, vor allen Dingen nachhaltig, gehen, und dann immer der Koalitionszwang vorgeschoben wird. Ich wusste allerdings überhaupt noch nicht, dass Koalitionszwang höher ist in der Wertung als der Verstand.
Also um es noch mal klipp und klar zu sagen: Wie der Antrag zustande gekommen sein mag, weil man als Grüne wahrscheinlich im Bundestag vorneweg gelaufen war und dieses Defizit erkannt hatte, sei dahingestellt. Sachlich ist dieser Antrag richtig und wird von uns unterstützt. Wir wissen, welche Sachlichkeiten man unterstützen muss, haben keine Koalitionszwänge und sind auch nicht so eingebildet in der Opposition, dass wir nicht sagen, wenn was richtig ist, jawohl, es ist richtig, und wir nehmen die Hände hoch.
Allerdings muss ich noch einen Schlenker machen. Das sollten Sie sich auch überlegen und bedenken, was Sie unserer Rente, unserem Rentensystem antun, wenn Sie in Ihrer Politik weiter so verfahren wie heute. Sie haben mit viel Initiative und viel Fantasie arbeitslose Menschen in Minijobs gedrängt, Minijobs unterstützt. Sie unterstützen alle möglichen Dinge in der Richtung und sind froh, wenn Sie darstellen können, dass Sie die Arbeitslosigkeit gesenkt haben.
Das nützt der Rentenversicherung überhaupt nichts. In gleicher Art und Weise, Herr Glawe, machen Sie Gesetze, dass zum Beispiel die Leute nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen
beziehungsweise gar nicht in die Rentenversicherung einzuzahlen brauchen. Immer wenn Sie Arbeitsplätze schaffen, mit denen nicht in die Rentenversicherung
eingezahlt wird, weil Sie mit Minijobs die Leute abfrühstücken, geben Sie der Rente keine Chance, weiter als gesetzliche Rente ihre Aufgaben zu erfüllen. Das ist auch eine Wahrheit, eine einfache Wahrheit,
die Sie immer wieder von uns gesagt kriegen werden, wenn es an der Zeit ist.
Danke. Ich bin fertig.
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Parlamentes! So, wie es Frau Borchardt gerade gesagt hat, haben wir eine ordentliche und intensive Arbeit im Petitionsausschuss geleistet. Es sind auch relativ wenige Petitionen, bei denen unterschiedliche Meinungen dazu geführt haben, dass mehrheitlich beschlossen wurde.
Drei von diesen Petitionen habe ich hier mal rausgesucht, um noch einmal darzustellen, warum und wie linke Politik an diese Petitionen herangegangen ist, und um auch darzustellen, dass es mir zumindest völlig unverständlich ist, warum Petitionen, die wir zur Weiterbehandlung als Grundlage für weitere Beratungen an die Regierung und die Fraktionen überweisen wollen, nicht überwiesen werden. Manchmal habe ich das Gefühl, die Koalition scheut diese Überweisung an die Regierung …
Wieso?
… und an die Fraktionen wie der Teufel das Weihwasser.
Deshalb noch einmal zu bestimmten Petitionen, denn es wird ja gar nichts Böses damit beabsichtigt. Es wird beabsichtigt, dass Einzelfälle der Regierung zum Beispiel oder Fraktionen vorliegen, wenn es zu entscheiden gilt. So hatten wir eine Petition thematisch bereits mehrmals zu einem Schornsteinfeger. Eigentlich sollte man ja denken, Schornsteinfeger bringen Glück,
aber vielleicht ist das uneingeschränkt nur für die Zunft der Schornsteinfeger richtig, die immer noch in Schwarz mit ihrem Zylinder, Kehrbesen und Leiter durch die Gegend ziehen. Wir hatten auf jeden Fall mit einem Bezirksschornsteinfeger zu tun, der schon mehrmals agiert und regiert hat in seinem Bezirk, wie es ihn so gerade anging. Trotzdem ein Sachverständiger, der gleichzeitig Innungswart war, eine entsprechende Schornsteinanlage für ordnungsgemäß und betriebstüchtig qualifiziert bewertet hatte, sah das der Bezirksschornsteinfeger ganz anders. Das ist natürlich mit viel Rennerei und Quälerei für die Betroffenen verbunden, denn sie müssen bestimmte Dinge einfach erfüllen, damit sie heizen dürfen. Leider oder vielleicht auch mit Recht hat diese Petition dann zum wiederholten Male das Gesetz, nach dem Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, infrage gestellt, nämlich es abzuändern.
Zugegeben, es stammt aus dem Jahr 1935, also dem letzten Jahrtausend, und etliche Dinge haben sich bei den Schornsteinfegern auch geändert, nicht nur ihre Arbeitskleidung.
Wir wollten diese Petition der Regierung überweisen, weil wir wissen, dass geplant ist, dieses Gesetz zu überarbeiten. Wir wissen auch, dass sich zum Beispiel Kunden künftig ihre Schornsteinfeger aussuchen dürfen. Wir wissen aber auch, dass trotzdem der Bezirksschornsteinfeger nach wie vor gucken gehen soll und muss, ob der Kollege, der das übernommen hat, alles richtig gemacht hat, also in der Art und Weise, wie ein Bezirksschornsteinfeger arbeitet, nämlich unabhängig. Er arbeitet in einer Art und Weise der Bestellung, die es ganz, ganz schwierig macht, ihn abzubestellen. Das geht nur, wenn sich herausstellt, dass diese Arbeit nicht so ganz ordentlich verrichtet wird, es vor allem menschlich nicht ordentlich passiert. Aber da wird man auch jetzt, so, wie das neue Gesetz bis jetzt steht, nichts tun können.
Frage: Weshalb konnte die Koalition die Überweisung ans Ministerium nicht mittragen? Es wäre ein Einzelfall gewesen, der immer im Hinterkopf sein müsste, wenn das Gesetz überarbeitet wird – also nichts Böses, sondern etwas Hilfreiches.
Der zweite Fall, Klassenfahrten: Klassenfahrten...
Frau Peters, ich habe gerade dargestellt, dass wir anderer Meinung sind.
Mehrtägige Klassenfahrten: Eine Petentin hat uns gebeten, einmal nachzuschauen, inwieweit diese prekäre Situation, dass im November die Anträge zu mehrtägigen Klassenfahrten gestellt werden müssen und erst laut Haushaltsplan dann im Januar oder Februar bewilligt werden können, abgeändert werden kann. Sie fragte an, ob es nicht möglich wäre, diesen Zeitraum zu verändern. Sie begründete es damit, dass durchaus die Problematik besteht, dass Klassenfahrten dann nicht durchgeführt werden können, weil das Geld nicht mehr reicht beziehungsweise sie erst im Februar nach dem Bewilligungsbescheid buchen dürfen und dann interessante oder schon vorher ausgesuchte Erlebnisprojekte nicht mehr angefahren werden können, weil sie besetzt sind.
Das Bildungsministerium hatte uns geantwortet, dass nach ihrer Meinung keine Klassenfahrt ausfallen musste, sondern nur verschoben wurde. Tut mir leid, das ist keine Antwort auf die Frage, ob es denn möglich ist, diese finanziellen Beantragungen und Bewilligungen zeitlich näher aneinanderzuschieben. Dann hat das Bildungsministerium noch erklärt, es wären haushaltstechnische Vorbehalte, die nicht zu ändern gingen. Hat man es denn überhaupt versucht?
Und das Problem, dass keine Klassenfahrten ausgefallen wären, kann ich auch nicht nachvollziehen. Wir wissen, auch durch die Petition, dass Schülerinnen und Schüler uns mitgeteilt haben, dass ihre Klassenfahrt ausgefallen ist, weil nicht mehr so viel Geld, wie sie dafür brauchten, zur Verfügung stand. Auch der Umstand, dass die Lehrerin ihre Fahrt allein bezahlen wollte, konnte in dem Fall nicht genehmigt werden.
Das Problem der Petentin, dass die Bewilligung mehr an den Umstand herangetragen werden soll, dass das beantragt werden muss schon zum November, ist nicht gelöst und hätte durchaus der Regierung helfen können, bei bestimmten Änderungen oder anderen Dingen da nachzulesen und zu gucken, was gemacht werden kann.
Eine andere Petition: Es ging um den Umbau eines Bades von einem über 80-jährigen Ehepaar, der beantragt worden war in Richtung Barrierefreiheit. Sie hatten die Ablehnung bekommen mit der Begründung, die Petentin wäre kein Pflegefall, hätte keine Pflegestufe und deswegen könnte die Krankenkasse nicht zahlen. Richtig, vollkommen richtig. Da hat auch keiner etwas dagegen gehabt. Aber ich hatte den Abschluss nach B20 beantragt, weil zwar nach Auskunft der Pflegekasse keine Beantragung bewilligt worden wäre, aber es hätte noch andere Möglichkeiten gegeben.
Danke.
Ich wollte, dass mit B20 mitgeteilt wird, dass es so eine Beantragungsmöglichkeit über das Sozialamt gibt. Das heißt dann „Hilfe zur Pflege“. Da wird geguckt, ob dem Betreffenden der Umbau zuzumuten ist, auch wenn die Kriterien einer Pflegestufe nicht da sind. Es gibt eine Wohnraumförderung, da hätte man mit dem Vermieter sprechen können, und es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit der Anpassung von Wohnraum. Da hätte man ebenfalls eine Beantragung machen können.
Keine Angst, die Petentin hat diese Information bekommen, denn ich war der Meinung, dass sie sie unbedingt bekommen muss. Leider hat sie die Information auch im Ausschuss nicht bekommen. Ich weiß nicht, warum.
Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ein Wort vorweg: Herr Müller, auch wenn Sie national denken und handeln, wie Sie immer vorgeben, sind 20 Prozent von 1.900 und etwas Petitionen weitaus mehr als 20 Prozent von 900. Wir kriegen leider nicht so viel Fingerchen hier zusammen, um Ihnen das zu beweisen.
Nee, machen wir nicht.
Kommen wir zu den Petitionen und zu dem, was alles in die Bilanz mit hineingehört.
Frau Borchardt und Frau Peters haben Ihnen schon etliches gesagt an vergleichenden Fakten und Zahlen. Inhaltlich ist dazu noch zu bemerken, dass natürlich die Petitionen sämtliche Lebensbereiche, die wir uns vorstellen können, erreichen. Unterschiedlichste Petentinnen und Petenten, Familien, Vereine, Verbände bringen die Dinge zu Papier, mit denen sie allein nicht zurechtkommen. Und so unterschiedlich wie die Petenten mit ihren Petitionen an uns herantreten, so unterschiedlich müssen wir arbeiten, uns in die Situation hineinlesen und dann entsprechend die Entscheidung treffen.
Wenn Bilanz gezogen wird, wäre es natürlich auch gut, und dazu möchte ich heute einen Anteil geben, zu gucken, ob wir als Petitionsausschuss immer richtig entschieden haben, wo vielleicht mehr zu denken gewesen wäre beziehungsweise an welchen Stellen auch eine andere Entscheidung vielleicht günstiger gewesen wäre.
Zu Petitionen: Wir hatten im Dezember des vorigen Jahres eine Petition von Eltern eines Kindes aus der Grundschule, die bemerkt hatten, dass die Entwicklung ihres Kindes stockt. Sie haben sich das verantwortungsbewusst beschaut, haben Hilfe gesucht, haben bestimmte Beobachtungen alleine gemacht und haben dann ein Gutachten erstellen lassen aufgrund von telefonischen Bemerkungen, die sie gemacht haben, Recherchen, die sie gemacht haben, ein Gutachten erstellen lassen und ihre Tochter begutachten lassen. Was kam heraus? Das Mädchen hatte Dyskalkulie und aufgrund dessen sind auch gewisse psychische Probleme zu bemerken in der Schule, im Unterricht, weil die Erfolgserlebnisse für das Kind natürlich in bestimmten Fakten sehr gering sind.
Als wir das alles dem Kultusministerium vorstellten, um dann die entsprechenden Gelder zu bekommen für Unterricht und darüber hinaus, mussten sie feststellen und wurde erklärt, dass nach den Gesetzesrichtlinien, den Verwaltungsrichtlinien von Mecklenburg-Vorpommern dieses Gutachten, was in einem anderen Bundesland gemacht wurde, nicht anerkannt werden kann und ein erneutes Gutachten gemacht werden muss.
Das wurde dann gemacht und im Endeffekt festgestellt, dass das andere Gutachten für null und nichtig erklärt wurde, weder Dyskalkulie noch psychische Betroffenheit wurden festgestellt. Da konnten wir nichts machen. Das war so Fakt und da konnte auch dem Jugendamt kein Fehler nachgewiesen werden. Aber in der Besprechung mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bildungsministerium stellten wir fest, dass so eine Doppelbegutachtung eines Kindes nicht zum Wohle des Kindes ist. Das ist für das Kind Stress, das ist für das Kind anstrengend und zwischendurch werden auch Reaktionen hervorgerufen, die wir gar nicht haben wollen, weil das Kind sich bedrängt fühlt.
Es ging also darum festzustellen, dass, wenn die Verwaltungsrichtlinie überprüft und neu gemacht werden muss, notwendige Veränderungen vorzunehmen sind, um solche Dinge abzustellen.
Die Verwaltungsrichtlinie wurde überarbeitet, allerdings nicht inhaltlich, sondern lediglich vom Datum her, und zwar vom Ende des Jahres 2010 auf Mitte des Jahres 2011. Mitte des Jahres 2011 – wir können ja alle rechnen – wäre dann der Juno.
Ich mache darauf aufmerksam, unsere Fraktion hatte darum gebeten, die Petition abzuschließen und der Regierung die Petition zu übergeben, damit sie handelt nach der Maßgabe. Das wurde abgelehnt wie immer mit der Begründung, wir machen ja schon alles. Ich erwarte von dem Bildungsministerium, dass wir noch in dieser Legislaturperiode eine Verwaltungsrichtlinie bekommen, aus der man erkennen kann, dass gerade diese Doppelbegutachtung jetzt vermieden wird. Das haben wir dem Petenten als Petitionsausschuss so mitgeteilt, weil wir uns dazu auch so verabredet hatten. Wenn wir glaubwürdig sein wollen als Abgeordnete, als Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Abgeordnete des Petitionsausschusses, muss das passieren, sonst ist das mit der Glaubwürdigkeit wieder einmal dahin. Petenten warten auf so etwas, sie verlassen sich darauf.
Manchmal haben wir es im Petitionsausschuss auch mit Schildbürgerstreichen zu tun, mit Schildbürgerstreichen im wahrsten Sinne des Wortes. Eine Petetentin bat uns dringend um Hilfe, weil sie als allein lebende Per
son keine 80 Liter Müll in einem Zeitraum zusammenbekommt, wo ihre Tonne nicht schon gen Himmel stinkt, im wahrsten Sinne des Wortes.
Wir haben uns intensiv mit der Satzung dieses Landkreises beschäftigt und festgestellt, dass, wenn die Mieterin eine Grundstücksbesitzerin gewesen wäre, sie sehr wohl eine 40-Liter-Tonne hätte haben können. Als Mieterin einer Wohnung, als alleinige Mieterin einer Wohnung wurde ihr eine solche 40-Liter-Tonne allerdings nicht zuerkannt. Ihr wurde der Rat gegeben vom Landkreis – und das Wort stammt jetzt nicht von mir, sondern es stammt aus dem Schreiben des Landkreises –, eine „Müllgemeinschaft“ zu bilden. Das hat die Mieterin ja dann versucht, allerdings nicht mit Erfolg.
Es war keiner da, der mit ihr eine Müllgemeinschaft bilden will. Also muss die Dame weiter mit der 80-LiterTonne leben.
Wir haben zwar den Hinweis gegeben, die Satzung dahin gehend noch mal zu kontrollieren, aber ich muss hier sagen, ich bin fast der Meinung, dass dieser Hinweis auf die Satzung keinen positiven Bescheid bringt, denn auch in diesem Landkreis hat eine sechsköpfige Familie geklagt, weil sie eine 120-Liter-Tonne haben muss. Die Klage wurde abgewiesen mit der Beantwortung, dass eine sechsköpfige Familie mit einer kleineren Tonne unter die Mindestmüllmenge fallen würde, und das wäre auch nicht in Ordnung.
Ich weiß ja nicht, wozu Satzungen da sind. Aber eine Satzung, die in Klammern zeigt, Bürger macht Müll, kanns jawohl nicht sein! Das zu diesem Schildbürgerstreich, der gewiss auch anders hätte ausgehen können, wenn da nicht solche fest gefügten Meinungen gewesen wären.
Auf eine dritte Petition möchte ich aufmerksam machen. Die Petition ist uns zugesandt worden von einer gehörlosen Bürgerin, die auf den Rundfunkänderungsstaatsvertrag Bezug genommen hat und auf die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen …
… Bezug genommen hat …
Eine Minute noch, ja?
… und dargestellt hat, dass sie darauf besteht, dass sie, so, wie es in anderen Ländern bereits gemacht wird und wie sich auch einige Bundesländer dargestellt haben, hundertprozentige Untertitelung beziehungsweise Gebärdensprache bekommt, um das Medium Fernsehen nutzen zu können. Ihr wurde geantwortet, oder uns wurde geantwortet, dass man bestrebt ist, ein Drittel barrierefrei zu machen, mehr ginge nicht.
Da kann ich nur sagen: In den Niederlanden geht es schon lange, in Belgien geht es schon lange. Und wenn Sie das japanische Fernsehen verfolgt haben mit Beiträgen aus dem Staatsfernsehen, wenn es um die Atomenergie ging und die Kraftwerke, werden Sie bemerkt haben, es war immer Gebärdensprache oben in der Ecke. Mehr noch: Als der Ministerpräsident zu seiner Rede an das Volk ans Pult trat, trat eine junge Frau mit dazu, verbeugte sich, stellte sich neben ihn und gebärdete das entsprechende Thema. Es ist also möglich.
Diese Art und Weise, es abzuwenden, ist einfach nicht in Ordnung. Also vielfältige Probleme, vieles gelöst, aber vieles noch zu bearbeiten. – Danke.
Oh, danke. Wer hat denn das Pult schon runtergeholt?
Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, es ist heute schon spät am Tag, aber nicht zu spät, um uns mit diesem Antrag zu beschäftigen,
nämlich der Umsetzung der UN-Konvention hier im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ich will ganz kurz skizzieren, wie viel Zeit in der Zwischenzeit ins Land gegangen ist. Am 30.03. des Jahres 2007, also vor vier Jahren, hat Deutschland die UN-Konvention unterschrieben. Bis zur Ratifizierung dauerte es noch bis zum 26. Februar 2009. Nichtsdestotrotz wurde aber am 21.12. des Jahres 2008 das Gesetz zur Umsetzung der UN-Konvention durch die Bundesregierung verabschiedet.
Wir haben mehrere Grundlagen, die besagen, dass die Länder und der Bund in Aktion treten müssen. Das ist einmal der Artikel 30 des Grundgesetzes, ich machte schon einmal darauf aufmerksam, und natürlich der Lindauer Vertrag von 1957, der regelt, wie Länder und Bund mit solchen Völkerrechtsangelegenheiten umzugehen haben.
Es geht nach wie vor um die volle Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen, um ihren Zugang zur Gesellschaft und um ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu muss ich allerdings noch einmal auf die Unterschiede zwischen Inklusion und Integration aufmerksam machen. Leider wird das immer munter durcheinandergewirbelt und jeder ist der Meinung, er hat damit irgendwas richtig gemacht. Inklusion und Integration sind zwei grundsätzlich verschiedene Ansätze in der Politik:
Eine inklusive Gesellschaft bedeutet, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass alle Menschen in der Gesellschaft leben können. Es wird niemand von draußen sozusagen nach drinnen geholt, wie es in der Integration ist, sondern es sind alle Menschen in diesem gesellschaftlichen Rahmen, und der ist so zu gestalten, dass die gesellschaftliche Teilhabe möglich ist.
Integration ist ein Reinnehmen von außen in die Rahmenbedingungen, die bestehen, ohne dass grundsätz liche Änderungen vorgenommen werden können. Demzufolge ist eine Integration in der Schulbildung überhaupt nicht der Anfang von Inklusion. Es bedarf also eines Umdenkens in den Köpfen, einer ganz anderen Sicht auf die Gesellschaft, einer ganz anderen Sicht auf die Menschen in dieser Gesellschaft, um Inklusion zu leben, zu praktizieren, im dem Falle hier in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.
Die Landesregierung und federführend das Sozialministerium haben am 10. November des vergangenen Jahres auf einer groß angelegten Veranstaltung den Ersten Entwurf eines Aktionsprogramms oder Maßnahmenplans für die Umsetzung der UN-Konvention vorgelegt. Sie haben aufgerufen, alle, die sich befleißigen wollen, die sich verbunden fühlen, die Partnerinnen und Partner sind, diesen Maßnahmenplan abzuarbeiten, an diesem Entwurf dementsprechende Änderungsvorschläge zu machen. Ich denke ganz einfach, und deswegen stehe ich auch hier, dass man so einen Maßnahmenplan nicht unbedingt der Verwaltung allein überlassen muss, sondern dass wir als Parlament sehr wohl in der Lage sind und das auch unser Arbeiten bestimmen sollte, dementsprechende Änderungen in dem jetzigen Entwurf mit anzumahnen.
Die Verbände und Vereine, vor allem Dingen Selbsthilfe, Paritäter und LIGA, haben sehr intensiv an diesem Entwurf mitgearbeitet. Und das Sozialministerium hat auch schon wieder sehr intensiv versucht, die ganzen Angelegenheiten, die in die Kritik geraten sind, umzuarbeiten, einzuarbeiten beziehungsweise die entsprechenden
Ministerien aufzufordern, selber Hand anzulegen und ihre Sachen, die sie bisher eingebracht haben, noch einmal zu überdenken.
Die Kritik aus den Verbänden und Vereinen betraf vor allen Dingen den Artikel 8, wo es um die öffent liche Bewusstseinsbildung geht. Leider war in dem Entwurf überhaupt nichts Fassbares zu dieser öffentlichen Bewusstseinsbildung angepasst worden. Aber wir wissen ganz genau, und gerade in der Umsetzung dieser UN-Konvention merken wir es auch ganz genau, wenn in der öffentlichen Bewusstseinsbildung kein Fortschritt ist, wenn daran nicht gearbeitet wird, können wir eine Umsetzung auf die lange Bank schieben. Bewiesen haben uns das die Ministerien, die der Meinung waren, sie brauchen überhaupt nichts zuzuarbeiten, denn sie haben mit Umsetzungen der UN-Konvention nichts zu tun, zum Beispiel das Agrarministerium, was in dem Moment gar nicht gemerkt hat, dass es auch Verbraucherschutzministerium ist und demzufolge recht viel damit zu tun hat, wenn ich alleine bedenke: Verbraucherschutz, Informationen für Verbraucher auf Waren, Preisgrößen und so weiter und so fort. Es ist also viel zu tun.
In dem jetzigen Aktionsplan, der diskutiert worden ist und woran gearbeitet worden ist, ist Bildung eigentlich das einzige Feld, das einzige Politikfeld, was für die Inklusion angeblich Verantwortung zeigt. Das ist es natürlich überhaupt nicht, in keiner Art und Weise. Alle müssen wir uns verantwortlich zeigen. Demzufolge fordern wir, mehr Wert auf diesen Artikel 8 der öffentlichen Bewusstseinsbildung zu legen. Wir fordern die Landesregierung auf, in ihr Aktionsprogramm alle Aktionen, die gemacht werden müssen, einzubinden, um zuerst einmal die Sensibilisierung der Menschen zu erbringen, die ganz eng mit Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten, Partnerinnen und Partner sind und so weiter und so fort, wie zum Beispiel in Ausbildung, in Bildung an sich, in Weiterbildung. Wenn Ämter und Institutionen mit Menschen mit Behinderungen umgehen müssen, dann müssen sie auch wissen, was sie zu tun haben.
Wir haben in der letzten Landtagssitzung ganz intensiv zum Beispiel miteinander beraten, wie Familien zu unterstützen sind, wo Eltern mit Behinderungen sind. Wir haben herausgestellt, dass es sehr, sehr viele Dinge gibt für die Eltern, aber dass alles nicht vernünftig gebündelt ist und im Endeffekt die Eltern zwischen Verwaltungen hin und her geschickt werden. Das ist keine Inklusion, das ist keine Bewusstseinsbildung in Richtung Inanspruchnahme meiner Rechte. Es ist auch keine Inanspruchnahme der Rechte, wenn die Anträge für das persönliche Budget in Ablehnung geraten, bloß weil angeblich der Betroffene nicht ordentlich zugearbeitet hat. Mit Menschen mit Behinderungen muss man auch distanziert und differenziert agieren, wenn es darum geht, wie zugearbeitet werden muss.
Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern 291 Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das sind 20 Prozent – 20 Prozent! – der Bevölkerung.
291.000, habe ich gesagt.
Wenn ich überlege, dass es da natürlich noch eine Dunkelziffer gibt und man durchaus nicht davon ausgehen kann, dass die Menschen mit anerkannten Behinderun
gen die Einzigen sind, die nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, weil es sich natürlich auch auf ihre Angehörigen überträgt, wenn bestimmte Dinge für ihre behinderten Angehörigen nicht möglich sind, sind es eine ganze Reihe mehr.
Wir sind also aufgefordert, den Aktionsplan oder Maßnahmenplan so zu gestalten, dass wirklich an allererster Stelle die Bewusstseinsbildung steht und alles das, was die Landesregierung in der Rubrik tun kann in Ämtern, in Institutionen, in ihren eigenen Reihen, um von vorn herein positiv zu agieren. Positiv agieren ist für mich nicht nach dem Motto: Wir machen alles so weiter wie gehabt. Wir fanden als Angebot des Wirtschaftsministeriums vier Projekte, die mehr oder weniger überhaupt mit Behindertenpolitik zu tun haben, weiter nichts.
Also Angebote, die zu akzeptieren sind, die – und das ist angesprochen worden vom Bund – einen wirklichen Schub voranbringen für Menschen mit Behinderungen, das ist alles im Moment in dem Aktionsprogramm nicht zu finden. Ich bitte Sie darum, unserem Antrag zuzustimmen. Der Artikel 8 „Bewusstseinsbildung“ ist eine wichtige Angelegenheit, die in den Maßnahmenplan reingehört. – Danke.
Meine Damen und Herren! Werte Präsidentin! Es fällt mir schwer, emotionslos hier zu reden, wenn ich gerade wieder mal mitbekommen musste, wie Herr Mantei erst mit großen Worten sein Mitgefühl und die Schönheit, ein Kind im Arm zu haben, und so weiter und so fort emotional ausbreitete und zum Schluss zu dem Ergebnis kam: So wichtig ist das alles überhaupt nicht.
So wichtig ist das alles überhaupt nicht, deswegen nehmen wir es nicht zur Überweisung. Da ist nichts anderes drunter zu verstehen.
Da ist nichts anderes drunter zu verstehen!
Denn natürlich reden wir hier nicht über Tausende von Menschen, aber ich denke, diese Landesregierung hat sich in einem Maßnahmenplan dazu bekannt, die UNKonvention umzusetzen. Und dazu gehört, dafür zu sorgen, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben Menschen mit Behinderungen gewährt wird. Und da gehören manchmal auch kleine Dinge dazu.
Und, Frau Schwesig, weder Herr Grabow noch ich wollen mit dem Antrag ein Doktorat machen, also ist mit Plagiaten da überhaupt nichts. In der Politik nennt man solche Sachen eine konzertierte Aktion, um Politikerinnen und Politiker, Ministerinnen und Minister darauf aufmerksam zu machen, dass hier Handlungsbedarf ist und demzufolge gehandelt werden möchte, und zwar nicht als Einzelkämpfer irgendwo aus der stillen Ecke heraus, sondern gemeinsam. Es ist also überhaupt gar nicht irgendwie bösartig.
Die Behindertenbewegung an sich in Deutschland spricht schon seit vielen, vielen Jahren darüber, dass behinderte Eltern nicht gleichberechtigt Eltern sein können wie andere. Schon 2006 können wir in der Zeitung des Sozialverbandes lesen, dass ein MS-betroffener Mann beklagt, dass er dadurch, dass seine Frau arbeitet und sein dreijähriger Sohn ziemlich quirlig ist und ihm keine Assistenz gewährleistet wird, ziemlich verzweifelt ist und gesundheitlich darunter leidet.
Ich selber habe miterleben müssen im Jahr 2000, wie in Hamburg einem blinden türkischen Ehepaar das Baby gleich nach Geburt weggenommen wurde, in Fürsorge gegeben wurde nach dem Motto: „Wir müssen erst mal prüfen, ob blinde Menschen überhaupt ein Baby großziehen können.“
Wir haben in Neustrelitz vor Kurzem zu verzeichnen gehabt, dass eine gehörlose Mutti in die Schule bestellt wird, um Erziehungsmaßnahmen mit ihrem Sohn zusammen mit der Lehrerschaft zu bereden. Als die gehörlose Mutti angab, dass sie dabei einen Gebärdendolmetscher brauche, wurde ihr der Vorschlag unterbreitet, ihr Sohn würde ja die Gebärdensprache können und den könnte sie dann mitbringen, damit er ihr dann immer alles übersetzt, was da miteinander beraten wird. Na klasse!
Eine Sozialamtsmitarbeiterin aus Neustrelitz wollte mit einer gehörlosen Mutti ebenfalls Besprechungen machen, wie Leistungen beantragt werden müssen und welche Dinge dazu gebraucht werden. Als die Sozialamtsmitarbeiterin nachfragte im Amt, wer denn da wohl den Gebärdensprachdolmetscher bezahlt, bekam sie die Antwort, es gebe einschlägige Literatur, in der sie sich die Gebärdensprache aneignen könnte. Ich möchte bloß wissen, warum Gebärdensprachdolmetscher ausgebildet werden.
Und, Frau Schwesig, wir haben die Möglichkeit, hier als Land zu agieren. Wir brauchen dazu weder Unterarbeitsgruppen noch brauchen wir irgendwelche anderen Gremien. Wir haben seit 1. Juli des Jahres 2007 die gemeinsamen Servicestellen. Und genau die Dinge, die Herr Grabow beschrieben hat, das Hin- und Hergehetze und das Hin- und Hergejage von Eltern mit Behinderungen vom Kinder- und Jugendamt zum Sozialamt und wieder zurück, keiner ist dafür zuständig, könnte in diesen Servicestellen zum Beispiel begradigt werden.
Dazu wäre es nötig, dass das Sozialministerium sich als Dolmetscher, als Mentor, als Moderator zur Verfügung stellt, denn die Aufsicht liegt ja beim Sozialministerium, und dort klarmacht, auf welche Art und Weise man entsprechend arbeiten kann. Gar nicht schlimm, gar nicht bösartig, schnell zu machen, man muss es nur politisch wollen.
Den betroffenen Eltern heute hier hilft es überhaupt nicht, wenn irgendwo eine Unterarbeitsgruppe ist, die bis zum Sommer dieses und jenes miteinander beraten will und dann in den Ländern tätig wird. Wir haben hier bereits die Möglichkeiten, tätig zu werden. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu überweisen, natürlich. Bereden wir miteinander, welche Aktionen, welches Handeln am schnellsten dazu führt, dass den Eltern hier geholfen wird. Wie gesagt, es geht nicht um Tausende, aber für die, um die es geht, ist es wichtig, und zwar nicht erst in ein paar Jahren, da sind die Kinder groß, sondern jetzt und heute. Die Grundlagen sind da. – Danke.
Werte Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Werte Frau Präsidentin! Ein anderer Antrag als dieser, über den Sie immer noch diskutieren, ist jetzt auf der Tagesordnung, und zwar geht es um die Pflegeversicherung. Wir wissen alle in der Zwischenzeit, dass es immer mehr Menschen in unserem Bundesland gibt, wie überall, die über Pflegeversicherung, Pflege, wer pflegt und wie wird gepflegt, nachdenken müssen. Das liegt in mehreren Dingen begründet.
Experten unter uns war schon lange klar, dass die Anforderungen an die Pflegeversicherung immer mehr wachsen. Da sind wir uns einig. Es gibt verschiedene Ursachen des Wachstums. Das liegt natürlich einmal an der demografischen Entwicklung, das ist wahr, aber das ist nicht alles. Es liegt natürlich auch daran, dass die Wissenschaft sich immer mehr entwickelt, es demzufolge mehr ältere Menschen gibt, die länger leben und demzufolge auch dann mehr Pflege brauchen.
Die Gerontopsychiatrie wurde weiterentwickelt. Das bedeutet, dass Menschen mit diesem Krankheitsbild länger leben, dass sie gepflegt werden müssen, wenn ihre Krankheiten in chronische Krankheiten übergehen. Die Pflege an sich soll qualitativ gut durchgeführt werden, das wissen wir auch.
Und wir haben eine Erhöhung der zu Pflegenden zu verzeichnen, in den letzten zehn Jahren um 16 Prozent. Das ist eine stolze Zahl und wir wären unredlich, wenn wir davon sprechen würden, dass das nicht mehr Geld kostet.
Vor allem sei auch gesagt, dass wir in den 15 Folgejahren mehr als 5 Millionen Menschen haben werden in
der Bundesrepublik Deutschland, die Pflege benötigen. Jetzt sind es 3,6 Millionen. Das ist auch ein Anstieg, der Aufgaben an die Pflegeversicherung stellt, die man nicht einfach unter den Tisch kehren kann.
Wir in Mecklenburg-Vorpommern haben schon heute einen Spitzenbetrag, einen Spitzenbetrag dahin gehend, wie viele Menschen bei uns – über 85-jährig – pflegebedürftig sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist das ein Durchschnitt von 37 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern ist es ein Durchschnitt von 49 Prozent. Ich spare mir hier irgendwelche Kaffeesatzlesereien, woran das liegt. Es ist so.
Ich denke, diese ganzen Zahlen, die ich hier genannt habe, und die damit verbundenen Erhöhungen in der Pflegeversicherung sind uns so bewusst, dass sie auch unstrittig sind. Es führen ja auch noch andere Punkte zu erhöhtem Pflegeaufkommen. Das liegt einmal daran, dass die Familien heutzutage nicht mehr so zusammenleben wie noch vor 20 Jahren – also flexible Arbeitsorte, die Kinder sind weg, die Anforderungen an professionelle Hilfe werden größer. Außerdem ist es so, wenn die Eltern älter werden, sind die Kinder auch älter, wenn sie dann als Pflegepersonen in die Verantwortung gezogen werden könnten. Das funktioniert dann nicht mehr so.
Bis jetzt wurde alles von mir benannt, was völlig unstrittig ist und wo wir als LINKE auch überhaupt keinen Hehl draus machen. Strittig ist aber, wie wir in Zukunft die Pflegeversicherung, die wahrscheinlich 2030 um die 12,4 Millionen Euro mehr kosten wird, bezahlen wollen.
In dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU, FDP haben wir einen Punkt gefunden, der davon spricht, dass eine IMAG sich darum kümmern soll, einen Vorschlag zu machen, wie eine obligatorische Zusatzversicherung in Pflege aussehen soll – eine obligatorische Zusatzversicherung in Pflege. Damit würden wir zum ersten Mal in Deutschland das System sozialer Pflegeversicherung völlig durchbrechen, indem wir pflegeversicherte Menschen die Zusatzversicherung zu einer Pflicht gestalten lassen.
Ganz viele Probleme hängen damit zusammen:
Erstens, wir durchbrechen das System der solidarischen Versicherung auf eine Art und Weise, die es in Deutschland noch nicht gegeben hat, die den Generationenvertrag bricht, die Menschen allein dafür verantwortlich macht, wie viel private Pflege sie bezahlen und sich leisten können, und, da das eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung sein soll, auch dem Risiko aussetzt, dass durch Krisen das Geld einfach weg ist. Diejenigen, die in Ländern wohnen, wo solche Versicherungen üblich waren, haben im letzten und vorletzten Jahr schon zusehen können, wie ihre Pensionen einfach so in der Sonne dahingeschmolzen sind.
Außerdem fragen wir: Wie soll das funktionieren? Wir haben in der Anhörung zu Hebammen und Versicherungen gehört, wie Versicherungen – private Versicherungen – ihre Ansprüche stellen, ihre Kriterien stellen. Und dann fragen wir natürlich ganz besorgt, wie sollen bitte Versicherungen aussehen von Menschen, die schon in jüngeren Jahren eine chronische Erkrankung haben, eine Behinderung haben, bei denen man sehen kann, dass es zu einer chronischen Erkrankung führt und, und, und. Die werden ungleich schlechtergestellt werden, weil der Risikokatalog einer privaten Versicherung da schon entsprechend entgegenwirken wird.
Wir als DIE LINKE sind konsequent gegen eine obligatorische private Zusatzversicherung. Wir sind konsequent dafür, dass Kapitaldeckungen bei diesen Versicherungen nicht das Mittel sein können, mit dem agiert wird.
Bei einer Kleinen Anfrage der SPD im November 2010 wurde auf Problematiken eingegangen und die Bundesrepublik hat geantwortet. Die Bundesrepublik hat geantwortet, dass sie keinen Bedarf sieht, die Pflegeversicherung zu erhöhen bis 2014. Weiter noch: Die Bundesrepublik hat geantwortet, dass – und das ist eigentlich sehr bedenklich für meine Begriffe – sie überhaupt nirgendwo in Auftrag gegeben hat zu schauen, um wie viel es sich handeln könnte, was an Geld mehr gebraucht wird, und auch überhaupt keinen Auftrag gegeben hat, mal zu recherchieren, richtig zu recherchieren, um welche Dinge es sich dabei handeln könnte.
Also, wir wollen darauf aufmerksam machen, es soll eine Pflichtversicherung, eine pflichtige Privatversicherung eingeführt werden, obwohl überhaupt keine Kriterien da sind, die das unterstützen. Im Gegenteil, die Bundesregierung hat gesagt, sie braucht nicht. Die obligatorische Pflegeversicherung soll eingeführt werden, ohne Not – ohne Not, die Zahl haben wir und Sie können das gerne nachlesen im Internet beim DGB und auch bei der Bundesregierung.
Der DGB hat am 01.03. dieses Jahres – am 01.03. dieses Jahres, Herr Mantei, damit Sie das Datum auch haben – sich ganz eindeutig durch ihre Referentin Frau Buntenbach auf Zahlenwerke bezogen, die die Grünen, Bündnis 90/Die Grünen, haben machen lassen als Ursachenforschung für die Versicherung von Pflege.
Danke.
Da wird auch ausgesagt, keine obligatorische Pflichtversicherung als Zusatzversicherung. Wir sollen und wollen die solidarische Pflegeversicherung erhalten. Das erst mal in der Einbringung so weit.
Hier hat jemand seinen Kugelschreiber liegen lassen.
Danke, danke.
Na, das ist ja interessant, wie sich einige Damen und Herren hier aus dem Parlament nun schon einen Kopf gemacht haben.
Entschuldigung.
Entschuldigung, Entschuldigung. Ich war so in Rage.
Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotzdem ist es interessant, wie sich einige Damen und Herren hier schon einen Kopf gemacht haben, wem ich wohl was gönnen würde.
Ja, meine Damen und Herren, wenn man so lange dieses Parlament beisammen hat – viereinhalb Jahre –, weiß man natürlich, auf welche Art und Weise sich dieser und jener zu unseren Anträgen äußert. Und da weiß man auch ganz genau, wie er versucht, vom Thema abzulenken, um seine eigene Politik als weiß gestrichenes Superding hier darzustellen.
Ich werde das jetzt
Stück für Stück erklären.
Ich finde es richtig gut, wenn –
gerade wenn es um diese obligatorische private Versicherung geht – Frau Schwesig als Ministerin und auch Herr Heydorn so eng bei uns sind. Das finde ich gut. Und wenn das dann hier so gesagt wird, finde ich es auch in Ordnung.
Und, Herr Heydorn, wenn Frau Schwesig Ihnen sagt, dass Sie im Bund arbeitet und da dieses und jenes schon läuft, weiß ich überhaupt nicht, warum es dann negativ sein sollte, wenn wir bestimmte Dinge hier noch einmal zueinandertragen, um darzustellen, wie wir argumentativ dahinterstehen.
Und, Herr Grabow, es tut mir leid, die Pläne sind da. Und ich habe auch erklärt, wie eine kapitaldeckende Versicherung funktioniert. Und gerade in Anbetracht dessen, dass wir jetzt eine Krise hatten und x Menschen ihr Geld verloren haben, muss ich sagen, kapitalgedeckt geht nicht, funktioniert nicht. Wir wollen eine solidarische Versicherung und kein Zwei- oder Dreiklassenpflegeding.
So, nun haben Sie von mir gewollt, dass ich Ihnen darstelle, wie wir die Pflegeversicherung auf solide solidarische Füße stellen wollen.
Natürlich haben wir da einen Vorschlag. Der eine ist übrigens nicht nur der unsrige allein, Sie haben es gerade von der SPD mehrmals gehört: die solidarische Bürgerversicherung.
Die Grünen haben übrigens in ihrem Gutachten viele Zahlen zusammengetragen und festgestellt, wenn es dann diese solidarische Bürgerversicherung gäbe, würde das unter den heutigen Bedingungen eine 8,15-prozentige Reduzierung des Beitrages für die Versicherten erbringen.
Ob Sie das glauben, ist mir völlig egal.
Auf jeden Fall ist die Statistik so, wie sie ist.
Aber es wäre unvollkommen, wenn wir nur diesen einen Vorschlag hätten. Und diese Argumentation von Herrn Rösler, diese private obligate Versicherung wäre alternativlos, können wir schon gar nicht vertreten. Alternativlos ist der Tod.
Alles andere, was als alternativlos bezeichnet wird, ist ein Ausdruck dessen, dass diejenigen, denen Alternativen vorgetragen werden, einfach nicht nach- und mitdenken wollen. Die denken, sie sind die Besten.
Also wie stellen wir die Pflegeversicherung auf ordentliche Füße, auf solidarische Füße? Die Einnahmen müssen verbessert werden. Vor allen Dingen müssen die Einnahmen verbreitert werden. Und Herr Heydorn und Frau Schwesig haben schon gesagt,
dieses Dasein dieser privaten Versicherungsmöglichkeit ist völlig kontraproduktiv zur Pflegeversicherung. Alle Menschen, die mehr als 49.500 Euro verdienen, gehen heutzutage oder können heutzutage in die private Pflegeversicherung gehen, ohne ihren Obolus auch in die solidarische Pflegeversicherung zu bezahlen.
Warum? Wieso?
Einnahmeverbreiterung.
Warum ist bei der Pflegeversicherung das System durchbrochen worden, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen einzahlen? Unverständlich. Warum gibt es Ausschlusskriterien, für die keine Pflegeversicherung bezahlt werden muss, sprich Einnahmen, für die einfach nichts gezahlt werden muss, weil sie nicht gelten in diesem System: Vermögen, Mieten, Pachten, Dividenden? Alles fließt in die private Tasche, ohne für die solidarische Pflegeversicherung herangezogen zu werden.
Zugegeben, diese Vorschläge kennen Sie schon, und zwar kennen Sie die aus unseren Anforderungen an die Einzahlung in die Krankenversicherung. Aber es ist nun mal so. Wenn ich Geld benötige, wenn ich Spielraum benötige, wenn ich weiß, dass mehr Aufgaben auf mich zuwachsen, dann muss ich als Allererstes gucken, wie ich die Einnahmesituation verbessert bekomme. Und auf unserer Liste steht eine Erhöhung des Beitrages nicht, ausdrücklich nicht, sondern erst mal gucken, wo überall Lücken sind, wo ich noch Geld reinbekommen kann, um die Pflegeversicherung gängiger zu machen, vor allen Dingen für die betroffenen Menschen.
Und da gehört dann natürlich dazu, dass nicht nur die Pflege am Menschen dementsprechend ausgestaltet wird, sondern auch, dass die Pflegenden dementsprechend bezahlt werden, dass die Minutentakte abgeschafft werden, dass diese unsinnigen Module in ihrer Zusammensetzung abgeschafft werden und, und, und.
Hier war der Antrag aber, dass unsere Landesregierung, unsere Frau Ministerin, dafür eintritt, dass es diese obligate Festlegung der Zusatzversicherung nicht gibt, und deshalb unsere ausschließliche Darstellung der Finanzen und alles andere zu einem anderen Zeitpunkt.
Und, Herr Heydorn, Pflegestützpunkte ist ein ganz schlechtes Thema, ne? Einen haben Sie bisher, einen.
Werte Damen und Herren! Zu diesem Thema möchte ich noch einmal kurz das Wort erheben. Eben weil die Patientenvereine und -verbände schon seit Jahren, seit vielen Jahren gegen bestimmte Arten und Weisen der Abstimmung und Zustimmung sich verwehrt haben, sind sie laut Sozialgesetzbuch V mit als Patientenvertreterinnen und -vertreter in den Landesausschüssen und auch im Gesamtausschuss.
Deshalb, Frau Schwesig, würde ich darum bitten, wenn Sie schon gucken, mit wem Sie sich an den Tisch setzen wollen, vergessen Sie dabei die Patientenvertreterinnen und -vertreter nicht! Wir sitzen bereits an den Tischen.
Also so ein geschlossenes Gremium, wie es mal war, ist es längst nicht mehr. Wir sind dabei und geben auch Anträge rein. Und da muss ich ganz klipp und klar sagen, am 22. Dezember hatten wir hier in Mecklenburg-Vorpommern Landesausschusssitzung, hatten dabei das Zahlenmaterial, das neue Grundlagenmaterial, nach dem die Masterpläne geschrieben werden, auf dem Tisch. Wir haben das verabschiedet.
Das sind Dinge, …
… die sind bereits beschlossen. Da braucht man also hier nicht so zu tun, als ob man da die Revolution ausgerufen hat. Da kommt man zu spät.
Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Mit unserem Antrag, mit der Abgabe unseres Antrages waren natürlich bestimmte Gedanken von uns sofort wieder frei, nämlich der Gedanke darum, was möge sich denn nun die Koalition wieder einfallen lassen, um uns zu erklären, dass alles schon gemacht wird, dass alles schon auf dem Wege ist und dass sie natürlich unsere Anträge überhaupt nicht braucht. Schließlich haben wir das in dieser Legislaturperiode schon mehrmals gesagt bekommen. Ganz besonders lustig ist dann, man bräuchte unsere Anträge nicht, denn man wäre bei der Arbeit und würde sonst nur von der Arbeit abgehalten werden.
Sehr fortführend und nach vorn führend ist dabei die Bemerkung, wir brauchen Zeit für unsere Arbeit, weil wir sorgfältig arbeiten wollen. Ja, diese Zeit haben Sie in dieser Legislaturperiode auch gehabt, nämlich fünf Jahre statt vier Jahre. Was müssen wir erleben? Nach wie vor kommt dieses nicht, kommt jenes nicht. Und da sage ich dann auch ganz deutlich: Wenn der eine oder andere Antrag, den wir auf sozialem Gebiet oder anderen Gebieten hier bringen, dazu führt, dass in der Woche vor der Landtagssitzung wilder Aktionismus um sich greift und
plötzlich dann ein Schreiben aus dem dementsprechenden Ressort da ist, wo die Arbeit nachgewiesen wird, ist das auch in Ordnung.
Ich habe die Vermutung, Herr Rühs, Sie haben für Anträge von mir in der Zwischenzeit in Ihrem Computer Module zusammengepackt, um dahin gehend immer gleich zu argumentieren, wird alles schon gemacht. Bei diesem Antrag muss ich Ihnen allerdings sagen, wir haben gewartet. Wir hatten die Ankündigung nach dem Bericht zu der Lage psychiatrieerfahrener, psychisch kranker Menschen. Wir haben gewartet nach diesem Bericht, denn Frau Schwesig hat gesagt, dass der Psychiatrieplan folgt. Er ist ja auch bei Ihnen im Koalitionsvertrag. Wir haben gewartet bis 19.01., also vorige Woche Sozialausschuss. Da steht nichts von einem Psychiatrieplan drin. Nichts, null! In diesem Arbeitsplan des Sozialministeriums sind ja auch aus acht angekündigten Gesetzesänderungen, Einbringungen wie durch Wunder drei geworden.
Und dann muss ich Ihnen sagen, Herr Rühs, wenn Sie uns als LINKE in der Zwischenzeit bezeichnen als die Spitze in der Darstellung von Aktionismus: Danke für die Blumen! Lateinisch heißt „actio“ ergebnisorientiertes Tun, Handeln. Das wird man uns ja nicht vorwerfen wollen. Und wenn man es mit dem Lateinischen nicht so hat, kann man ja auch mal im Duden gucken, da steht bei „Aktionismus“: ist das Bestreben, das Bewusstsein von Menschen oder handelnder Organisationen und so weiter zu verändern. Das kann man uns ja wohl auch nicht zum Vorwurf machen. Nein, das ist regelrecht unsere Aufgabe als Opposition, und der kommen wir jetzt auch nach.
Warum brauchen wir den Psychiatrieplan? Wir haben es schon mehrmals gesagt und hier auch dargestellt. Wir haben sehr wohl in den letzten zehn Jahren eine gute bis sehr gute Entwicklung bei der psychiatrischen Krankenhausplanung. Seit 1998 sind drei neue Krankenhäuser gebaut worden, neu gebaut worden, nicht ausgebaut, ich meine wirklich, neu gebaut worden, die sich vor allen Dingen mit der forensischen Betreuung und Behandlung beschäftigen. So haben wir jetzt im Land MecklenburgVorpommern neun Kliniken für Psychotherapie und Psychiatrie, zwei davon befassen sich auch mit der Nervenheilkunde, eine davon auch mit Psychosomatik. Das ist gut, das ist in Ordnung, damit befinden wir uns in der Zwischenzeit als Mecklenburg-Vorpommern in den vordersten Reihen der Betreuung von psychisch erkrankten Erwachsenen.
Leider haben wir nach wie vor zu verzeichnen, dass die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unterfrequentiert ist. Und – um das noch mal ganz deutlich zu sagen, weil das heute hier so schimpfend in den Raum gestellt wurde – die PDS wollte das Krankenhaus in Bützow nicht schließen. Das ist nicht wahr. Aber sie wollte ein psychiatrisches Zentrum für Kinder und Jugendliche daraus machen. Und da sitzen noch heute hier im Landtag Leute, die das mit Vehemenz verhindern wollten, nach dem Motto: Wir haben schon die Knastologen, nun wollen wir nicht auch noch die Psychos haben.
So ging damals die Diskussion. Frau Bunge wollte nicht das Krankenhaus schließen. Das ist einfach gelogen.
Wie haben wir also die heutige Situation?
Wir wissen,
dass in der Krankenhaussituation wirklich vieles verbessert wurde. Wir haben circa zehn Betten mehr auf 100.000 Einwohner, als wir vor 1998 hatten, wir haben die Versorgung abgedeckt für Erwachsene. Ist das nun aber wirklich das, was die psychisch kranken Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern brauchen und was wir zum Beispiel auch in der Anhörung zu Altersversorgung, zu geriatrischer Versorgung von den Fachleuten gesagt bekommen haben?
Wir haben gesagt bekommen, wir brauchen den Ausbau der Gerontopsychiatrie. Wir haben gesagt bekommen, dass zum Beispiel der Angehörigenverband psychisch Kranker in Mecklenburg-Vorpommern und der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener ganz deutlich sagen: Wir brauchen ambulante niedrigschwellige Angebote, die in einem Plan miteinander zusammengeführt sind, die die Aussichten darstellen, die darstellen, wie flächen deckend und wie wohnortnah Menschen mit psychischen Problemen behandelt werden können, und zwar in der Häuslichkeit zum Beispiel, in der Soziotherapie. Das ist uns versprochen worden voriges Jahr. Und wie gesagt, im Plan ist nichts drin und ich bin schon gespannt, wie das jetzt dargestellt wird, warum das nicht drin ist.
Wir wollen, dass die Psychiatrieplanung sich an den Wünschen, an den Bedürfnissen unserer Menschen orientiert, aber letztendlich auch so orientiert, dass nicht Geld in die Hand genommen wird für Dinge, die so nicht gewünscht, nicht gebraucht werden und auch vermieden werden können.
Andere Bundesländer sind uns in der Zwischenzeit in der Entwicklung schon wieder voraus. Sie haben nämlich in ihren Psychiatrieplänen aufgeschrieben, wie sie ent hospitalisieren wollen, sprich die niedrigschwelligen Angebote, also die ambulanten Angebote aufbauen und ausbauen wollen. Das entlastet auch die Krankenhäuser, nicht nur die Betroffenen, die in ihrer Häuslichkeit, an den Stellen behandelt werden können, wo sie sich wohlfühlen, wo sie sich vertraut fühlen, wo die Angehörigen die Chance haben, besser zu ihren kranken Mitmenschen zu kommen und, und, und. Wir brauchen also den Plan, um stationär und ambulant so zusammenzukriegen,...
Danke.
... wie es das Sozialgesetz von uns verlangt, nämlich schlicht und ergreifend ambulant vor stationär. Da haben wir Nachholbedarf, großen Nachholbedarf.
Und ich denke, dass es nur richtig von uns ist, wenn wir jetzt, im Januar des Jahres 2011, also viereinhalb Jahre nach der Versicherung, dass der Psychiatrieplan kommt, darauf aufmerksam machen, dass wir ihn noch nicht haben, dass er auch nicht auf der Planung ist, und da eben nachfragen. Es geht wohl nicht alles von alleine. Selbstverständlich scheint es auch nicht zu sein. – Ich bitte um Zustimmung.
Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Ja, da ist es wieder, das Thema „Regelsätze Hartz IV“ und alles, was damit zusammenhängt, nämlich Menschenwürde, Menschenwürde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Das oberste Gericht Deutschlands, der BRD, nicht irgendein Landesgericht, nein, das oberste Gericht Deutschlands hat bereits am 09.02. dieses Jahres ein Urteil gefällt und die Bundesregierung Deutschland mit Aufgaben betraut, die bis zum Ende dieses Jahres zu erledigen waren. Diese Aufgaben sollten sich beziehen auf die Ermittlung der Regelsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, und zwar transparente, nachvollziehbare Regelsätze, von denen man mit Fug und Recht sagen kann, sie sichern das Existenzminimum und sie sichern die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Es hat viele Versuche gegeben bis zum heutigen Tag und bis zur Zeit 12.21 Uhr heute mit Presseerklärungen der Bundesregierung, in denen sie immer wieder verteidigt, dass alles das, was sie gemacht hat, rechtens gewesen wäre. Es gibt aber auch ganz viele Menschen, verteilt durch sämtliche Schichten, in verschiedenen Wissenschaftskategorien, die das bezweifeln.
Ich wiederhole noch einmal: Der erste Vorwurf, der an Frau Merkel und an Frau von der Leyen gehen muss in diesem Zusammenhang, ist, dass die Bundesregierung – an vorderer Stelle die beiden Damen – unendlich viel Zeit haben vergehen lassen, bevor sie überhaupt erst mal tätig geworden sind. Viel mehr tätig wurden sie damit, schon im Vorfeld jeglicher Diskussion zu erklären, es ist alles rechtens, es ist alles in Ordnung, es muss nichts geändert werden. Immer wieder wird uns als LINKE vorgeworfen, das Gerichtsurteil hat nicht gesagt, dass irgendwas erhöht werden muss. Davon haben wir auch niemals gesprochen.
Aber wir sprechen grundsätzlich davon, dass nachvollziehbar sein muss, wie diese Summen zusammenkommen, und dass damit geprüft werden kann, ob es stimmt, dass das das Existenzminimum ist, dass damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährt ist. Unendlich viel Zeit hat man vergehen lassen und nicht genug damit, man hat auch dann in den Herbstmonaten, als man angefangen hat, so was Ähnliches wie eine Diskussion zuzulassen, erklärt, wir können hier überhaupt nicht
mehr lange rumreden, die Menschen wollen ihr Geld haben und deshalb zustimmen, anders geht nichts mehr.
Der zweite Vorwurf ist, dass nunmehr die Regelsätze vorliegen, sie aber nach wie vor nicht nachvollzogen werden können. Damit ist das Gerichtsurteil nicht so umgesetzt worden, wie es aufgegeben worden ist. So eine Arbeit auf höchster Regierungsebene schadet, schadet dem Ansehen der Regierung, schadet der Politik dieses Staates, schadet den Menschen, ist eine Missachtung des höchsten Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland, ist verantwortungslos für diejenigen, die angetreten sind, Politik zu machen, schadet also rundum.
Die Neuberechnung entspricht nicht den Vorgaben, die das Verfassungsgericht uns gegeben hat, denn man kann ja nicht mal nachvollziehen, woher Ihre 5 Euro kommen, um die Sie jetzt erhöhen wollen.
Das kann man nicht, das steht nämlich nirgendwo.
Und dass das so ist, sagt nicht nur die LINKE und ist nicht populistische Meinung von uns, sondern das bekommen Sie als Regierungsparteien schon ganz lange gesagt. Sie bekommen es gesagt von den zwei großen Kirchen Deutschlands. Sie bekommen es gesagt von dem Gewerkschaftsverband. Sie bekommen es gesagt von den Sozialverbänden,
den zwei Sozialverbänden Deutschlands. Sie bekommen es gesagt von Wohlfahrtsverbänden Deutschlands, also von in der Praxis agierenden Menschen, die mit den Ergebnissen, die Sie verzapft haben, umgehen müssen und nicht umgehen können. Sie bekommen es auch gesagt von bekannten Sozial- und Rechtswissenschaftlern. Einer von diesen ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter Ralf Rothkegel, einer von Ihnen. Sie bekommen es gesagt von dem Sozialrechtler Dr. Johannes Münder, einer von Ihnen. Sie bekommen es insgesamt von einer breiten Bevölkerungsschicht gesagt, die sich wissenschaftlich und in der Praxis genau mit den Themen beschäftigt. Und Reaktion wäre dringend vonnöten gewesen.
Es ist also nicht nur DIE LINKE, die populistisch hier agiert. Unser Antrag ist eine Sammlung aller der Dinge, die schon längst in der Weltgeschichte sind, auf die Sie einfach nicht reagieren wollen. Sie wollen nicht auf Experten reagieren.
Die Details zu der Höhe der Regelsätze und ihrer Ungerechtigkeiten spare ich mir jetzt. Dazu haben wir am 14. Oktober dieses Jahres schon gesprochen. Es bestehen aber Gründe, und die sind dargestellt worden von selbigen Wissenschaftlern, die an der Rechtskonformität dieser Regelsatzerfassungen große Zweifel haben. Und wenn das so ist, wenn es Zweifel an der Rechtskonformität gibt, muss unser Land hier tätig werden.
Die Vertreter unserer Landesregierung haben einen Amtseid geleistet. Und in diesem Amtseid ist unter anderem nach Artikel 44 der Inhalt, dass alle, die hier agieren als Regierung, dem Grundgesetz verpflichtet sind. Es gibt auch den Artikel 93, nach dem eine Landesregierung, wenn sie denkt, dass es Probleme gibt bei Gesetzlichkeiten, eine abstrakte Normenkontrollklage einleiten kann, um unabhängig prüfen zu lassen, ob die Gesetz
lichkeit vereinbar ist mit einer höherrangigen Gesetzlichkeit. Also Aktion wäre nötig, wenn man sie will.
Wenn die Vorschläge von uns nicht genehm sind, wäre es immer noch möglich, im Bundesrat anzuregen, dass eine unabhängige Kommission eingesetzt wird, die diese Regelsatzberechnung betrachtet, ich betone: unabhängige Kommission. Mitglieder für diese unabhängige Kommission hätten wir zuhauf. Das wären zum Beispiel die, die ich vorhin schon mal aufgezählt habe, also wieder die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, aus dem Recht, aus dem Sozialrecht, aber auch unsere Kirchen, unsere Gewerkschaftsvertreter, unsere Vertreter der Sozialverbände oder der freien Wohlfahrtspflege, denn das, was sie Ihnen vorgelegt haben, was sie dargestellt haben, was sie miteinander verglichen haben, hat Hand und Fuß. Ich habe noch keine entsprechende Gegendarstellung von Ihnen finden können.
Frau Schwesig hat heute Vormittag mit Fug und Recht darauf aufmerksam gemacht im Zusammenhang mit der Problematik „Kinderrechte ins Grundgesetz“, dass der Bundesrat sehr wohl dazu geeignet ist, auch manchen Antrag noch ein zweites Mal zu bringen, mit Vehemenz zu bringen, wenn er im Sinne der Menschen in unserem Land ist. Also könnte man ja, wenn die Bundesregierung nicht willens ist oder nicht in der Lage ist, die unabhängige Kommission zu wollen, über den Bundesrat eine Initiative einbringen, eben diese unabhängige Kommission in Kraft setzen zu lassen. Dieses und nichts anderes will unser Antrag. Wir wollen, dass alle politischen Möglichkeiten in Angriff genommen werden, um dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts lebendig werden zu lassen. – Danke.
Werte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! „Inklusion befähigt“ – ein Titel, unter dem ich mir, Herr Kreher, etliches anderes vorgestellt habe, als ich dann gelesen habe.
Denn mit dieser Überschrift wäre sehr viel zu fassen gewesen – wie gesagt, wäre –, denn „Inklusion befähigt“ exportiert gleichzeitig den Gedanken, jawohl, wenn wir Inklusion leben, also eine moderne Gesellschaft leben, in der alle sich in der Mitte befinden, im Mittelpunkt, haben wir gut miteinander leben. Aber gleich der nächste Satz besagt, dass die Initiative „Werkstatt befähigt“ mit diesem Antrag unterstützt werden soll.
Ja, Herr Kreher, auf dieser Veranstaltung waren viele von uns und ich denke mir, etliche von uns, die da wirklich vom Fach sind, haben da heftigst interessiert geguckt, was da wohl werden soll. Es ist richtig und es ist wertvoll, dass die Werkstätten dafür werben, dass sie Rahmenbedingungen bekommen, um das darzustellen, das zu arbeiten, was ihnen eigentlich als Aufgabe gegeben ist.
Und was ist ihnen als Aufgabe gegeben? Innerhalb von ungefähr drei Jahren sollen sie Menschen mit Behinderungen befähigen, in den Arbeitsmarkt übertreten zu können. Was passiert? Eigentlich nichts. 0,3 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten aufgenommen werden müssen, können die Werkstatt nur auf einen Arbeitsplatz verlassen, auf einen im allgemeinen Arbeitsmarkt.
Da muss gearbeitet werden, richtig. Aber, und das sage ich hier ganz deutlich, nicht uneingeschränkt mit der Initiative „Werkstatt befähigt“. Denn was haben uns die Trä
ger von Werkstätten, nicht die betroffenen Menschen, die darin arbeiten, die Träger von Werkstätten erklärt? Sie wollen die Möglichkeit bekommen, Arbeitsplätze in Betriebe auszugliedern.
Was bedeutet das? Unter den Rahmenbedingungen, unter denen im Moment Menschen mit Behinderungen in Werkstätten arbeiten müssen, nämlich nicht mit einem Grundlohn, sondern für ein Taschengeld, sollen noch mehr Arbeitsplätze und dann gleich in den Betrieben geschaffen werden, und die Menschen, die da arbeiten, bekommen nach wie vor nicht mehr, obwohl Betriebe ihre Arbeit in Werkstätten geben, weil sie dort zuverlässig, termingerecht, ordentlich und mit viel Engagement durchgeführt werden und natürlich, weil sie diese Arbeiten brauchen. Dafür wird ein Taschengeld gegeben, ich sagte es schon, schlimmer noch, damit kaufen sich die Betriebe von der Ausgleichsabgabe frei. Da wäre also der Ansatzpunkt, zu gucken,
auf welche Art und Weise die Rahmenbedingungen
in den Werkstätten geändert werden können,
damit da ordentlich gearbeitet wird.
Ich höre ganz genau zu.
Denn die Werkstätten wollen unter ihrer Ägide,
die sie jetzt haben, die Arbeitsplätze in den Betrieben haben. Und da sagen wir Nein.
Wir sagen...
Aber in dem Konzept steht es doch drin.
Genau – Sie haben es doch gehört, als Sie da waren, genau das ist gesagt worden.