Jürgen Frömmrich
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Kollege Wagner in der vorherigen Debatte möchte auch ich jetzt ein bisschen Nachdenklichkeit anmahnen. In Chemnitz gab es natürlich Trauer und Empörung von Menschen, weil dort ein Mensch zu Tode gekommen ist. Natürlich gab es das. Es gab aber in Chemnitz auch, das muss man sehr deutlich sagen, den Aufmarsch von alten und neuen Nazis, von Rechtsextremisten, von Rassisten, von Ausländerfeinden, von Antisemiten, von Identitären, die dort aufmarschiert sind.
Da wurden Menschen beschimpft, da wurden Menschen angegriffen. Egal, wie man das jetzt nennt, da wurden Menschen gehetzt, da wurden Menschen gejagt, da wurde der Hitlergruß gezeigt, eindeutig und mehrfach. Da wurden rechte Sprüche skandiert. Die Bundeskanzlerin hat das öffentlich „Hetzjagd“ genannt. Was macht der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz? Was erklärt er gegenüber der „Bild“-Zeitung?
Die Skepsis gegenüber den Medienberichten zu rechtsextremistischen Hetzjagden in Chemnitz werden von mir geteilt. Es liegen dem Verfassungsschutz keine belastbaren Informationen darüber vor, dass solche Hetzjagden stattgefunden haben.
Obwohl die Kanzlerin und der Regierungssprecher von „Hetzjagd“ geredet haben, sagt er dann:
Es liegen keine Belege dafür vor, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe kein Verständnis dafür, dass sich der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz schützend vor Verfassungsfeinde stellt. Dafür habe ich kein Verständnis.
Die Behauptung, dass das gezeigte Video, auf dem Menschen gejagt werden, nicht authentisch sei, kam übrigens von einem AfD-Sprecher. Es wurde über den Nachrichtensender RT verbreitet. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz stellt sich hin und stützt diese Bewertung, ohne einen einzigen Beleg für seine Behauptung vorzulegen.
Die AfD erklärt, dass es sehr schön sei, was der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz erklärt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das ist ein Desaster für einen Präsidenten einer Behörde, die die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland schützen soll. Das ist ein Desaster.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten wie diesen geht es darum, dass wir uns schützend vor unsere Verfassung
stellen. Es geht darum, diese Verfassung gegen diejenigen zu verteidigen, die die Grundwerte, die Freiheit, die offene Gesellschaft angreifen. Wir müssen uns vor die Verfassung stellen.
Das Ganze gipfelt jetzt darin, dass der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz die Medien kritisiert. Auch damit stellt er sich auf die Seite derer, die über Fake News reden, die über Staatsmedien reden, die über Lügenpresse reden.
Maaßen sollte sich aber auf die Seite derjenigen stellen, die sich für Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land einsetzen.
Er sollte auf der Seite derjenigen stehen, die die Presseund Meinungsfreiheit schützen. Stattdessen verstärkt er den Sound der AfD, die genau diese freie Berichterstattung und genau diese freie Presse angreift. Das ist unwürdig für den Präsidenten eines Bundesamts.
Das gilt gerade in Zeiten, in denen es darum geht, staatliche Institutionen zu stärken und verloren gegangenes Vertrauen auch in den Verfassungsschutz wieder herzustellen und den Rechtsstaat gegen solche Behauptungen zu verteidigen.
Natürlich darf ein Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Zweifel haben. Natürlich kann er auch auf andere Erkenntnisse hinweisen. Natürlich kann er auch warnen. Das ist überhaupt kein Thema. Aber dafür gibt es klare Dienstwege, dafür gibt es das Kanzleramt, dafür gibt es das Innenministerium, dafür gibt es das Parlament, dafür gibt es das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages – dafür, solche Dinge gegenüber der Öffentlichkeit zu erklären, ist aber nicht die „Bild“-Zeitung da. Das muss ein Präsident eines Bundesamts wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der normale Weg ist nicht ein Weg über die „Bild“-Zeitung.
Eine Frage hat Maaßen bis heute noch immer nicht beantwortet, und das ist das eigentlich Schlimme daran. Auf welchen Fakten beruhen eigentlich seine Behauptungen? Auf welchen Fakten, auf welchen Erkenntnissen? Es geht darum, dass Ämter, auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Fakten und Erkenntnisse vorweisen. Auf welchen Erkenntnissen beruhen seine Aussagen in der „Bild“-Zeitung? Dazu gibt es von Herrn Maaßen keinerlei Erklärungen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Er hat den Institutionen unseres Staates, den Sicherheitsbehörden, dem Vertrauen der Menschen in diese Sicherheitsbehörden einen wirklichen Bärendienst erwiesen. Er sollte wissen, was zu tun ist, um weiteren Schaden von diesen Institutionen abzuwenden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
§ 88 unserer Geschäftsordnung besagt, dass jede Fraktion nach jeder Abstimmung das Recht hat, ihre Abstimmung kurz zu begründen. Die Erklärung darf die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten. In einer Erklärung muss man – so glaube ich schon – anfügen, warum man zu der Entscheidung in der Abstimmung gekommen ist. Nichts anderes hat Kollege Boddenberg gemacht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang dem Kollegen Klee für die gute und freundschaftliche Zusammenarbeit danken, die wir in den letzten Jahren im Innenausschuss erleben konnten. Er hat in dieser Legislaturperiode über 100 Sitzungen des Innenausschusses geleitet. Wenn wir gestern Abend getagt hätten, wäre es die 108. Sitzung gewesen. Sie tun das in einer unnachahmlichen Art und Weise. Ich sage schon jetzt, dass wir Sie vermissen werden. Herzlichen Dank.
Sie hatten immer den Traum, dass irgendwann einmal der Vorsitzende des Innenausschusses für die vielen Sitzungen vielleicht noch eine zusätzliche Anerkennung erhält. Das haben wir leider nicht durchgesetzt. Ich glaube aber, Sie haben sich mit Ihrer Arbeit und der Art, wie Sie ihr nachgegangen sind, etwas anderes verdient, nämlich das Vertrauen und die Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss. Das ist wohl ein Verdienst, das sich mit Geld gar nicht aufwiegen lässt. Ich danke Ihnen sehr für die freundschaftliche und gute Zusammenarbeit während der letzten Jahre – herzlichen Dank für meine Fraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind schon ritualisierte Debatten, die wir hier führen. Ich finde, der Kollege Klee hat eigentlich sehr gut eingeleitet und auf die Problematik hingewiesen, was Sicherheit eigentlich bedeutet, was der Staat gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten muss und warum wir ein Problem in unserem Land damit haben, dass die objektiven Zahlen, die wir vorlegen, eigentlich gut sind, wir in Deutschland und in Hessen in einem der sichersten Länder der Welt leben, viele Menschen – auch Flüchtlinge – zu uns kommen, weil wir in einem so sicheren Land leben, und es auf der anderen Seite innerhalb der Bevölkerung ein subjektives Sicherheitsgefühl gibt, das mit den objektiven Gegebenheiten nicht übereinstimmt.
Hier ist es Aufgabe der Politik, sich darüber Gedanken zu machen, wie man subjektives und objektives Sicherheitsgefühl wieder zusammenbringen kann. Deshalb widerspreche ich in dieser Frage ausdrücklich dem Kollegen Schaus.
Deswegen ist es wichtig, über diese Themen zu reden und uns im Hessischen Landtag darüber auszutauschen, dass wir über Fakten reden, dass wir darüber reden, wie die Si
cherheitslage in diesem Land wirklich ist. Wir haben es gestern gehört, der Ministerpräsident hat es sehr eindrücklich in der Regierungserklärung gesagt: Wenn wir sozusagen den Sound, den die Rechtspopulisten streuen – alles in diesem Land sei schlecht, wir hätten eine hohe Kriminalität, man könne abends nicht mehr auf die Straße gehen –, weiter klingen lassen, dann erreichen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht. Damit wäre das Ziel der Rechtspopulisten erreicht, nämlich mit Angst und Hetze die Menschen zu verunsichern und sie auf ihre Seite zu bringen.
Deshalb ist es auch eine für uns als Demokraten so wichtige Aufgabe, hier darüber zu diskutieren, uns mit den Fakten auseinanderzusetzen und den Menschen Mut statt Angst zu machen. Das ist eine wichtige Aufgabe, die wir haben – gerade in einer Debatte, in der es um die innere Sicherheit in unserem Lande geht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn ich so manchen Redebeitrag höre, auch in der Diskussion um innere Sicherheit und auch auf Bundesebene, dann habe ich manchmal das Gefühl, es werde über ein Land geredet, in dem ich nicht lebe. Da werden Situationen geschildert, von denen ich glaube, dass sie nicht mit den Realitäten in unserem Land zu tun haben. Deswegen ist es eben wichtig, dass wir uns die Fakten vergegenwärtigen und deutlich sagen, wie eigentlich die Lage in unserem Bundesland ist und wie sie in der Bundesrepublik Deutschland ist.
In der Frage der inneren Sicherheit – da gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Fraktionen – gibt es mit Sicherheit auch Probleme, die benannt werden müssen. Es gibt auch Punkte, an denen wir einen konstruktiven Streit führen müssen. Lassen Sie uns doch über die Wege streiten, über die Maßnahmen und darüber, ob es die richtigen oder die falschen sind. Lassen Sie uns darüber diskutieren, ob man an der einen oder anderen Stelle nachsteuern muss.
Natürlich gibt es Dinge, die man besser machen kann.
Natürlich gibt es Dinge, die man anders machen kann. Aber hören Sie doch bitte auf, ein Bild zu stellen, dass alles schlecht sei, dass nichts funktioniere, dass alle Gebäude marode seien, dass wir eine schlechte Ausstattung und viel zu wenig Personal hätten. Das entspricht nicht der Wirklichkeit.
Ich will einmal zu den Fakten kommen.
Dazu würde mir jetzt etwas einfallen, aber das würde das Karma im Raum stören.
Zu den Fakten. Hessen ist eines der sichersten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind auf Platz 3 der Kriminalstatistik des Bundes. Ich finde, das ist eine erfreuliche Tatsache, die man betonen sollte. Wir haben die niedrigsten Zahlen seit 30 Jahren in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Das ist doch eine gute Nachricht. Über diese Erfolge sollten wir uns alle freuen. Wir jedenfalls, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen,
freuen uns sehr darüber, dass wir diese Zahlen vorlegen können, dass wir Zahlen haben, die die niedrigste Kriminalität seit 30 Jahren in unserem Bundesland beschreiben.
Die Kriminalitätsbelastung sinkt. Es gibt nur noch zwei Bundesländer, die bessere Zahlen vorweisen können als wir. Das ist erfreulich. Die Aufklärungsquote bei den Straftaten steigt. Wir haben in Hessen eine Aufklärungsquote von 62,8 %. Man kann sagen, das hat nicht genügend Aussagekraft, die Zahlen sind umstritten. Aber ich will feststellen: Alle anderen Bundesländer ermitteln diese Zahlen nach der gleichen Systematik.
Das sind wirklich gute Zahlen, und wir sollten nicht den Sound derer verstärken – ich sage es noch einmal –, die genau auf diese Unsicherheit bauen, sondern wir sollten in diesem Haus feststellen, dass wir in einem sicheren Land leben, dass wir wirklich gute Zahlen vorzuweisen haben und dass die Bundesrepublik Deutschland eines der sichersten Länder dieser Welt ist. Das muss man betonen können in einer Debatte um die innere Sicherheit, ohne solche Vorträge zu machen, wie der Kollege Schaus es vor mir getan hat.
Noch einmal zu den Fakten. Hessen hat in den vergangenen Jahren im Bereich innere Sicherheit viel unternommen: mehr Personal, bessere Ausstattung, Investitionen in technische Ausstattung, verbesserter Rechtsrahmen. Das sind Maßnahmen, die man nicht so einfach wegleugnen kann. Es sagen selbst Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaft der Polizei – ich will es hier hinterlegen –, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Herr Grün: „GdP Hessen setzt nahezu alle Forderungen durch“.
Das steht im „Landesjournal Hessen“ 11/2017. Dort werden die Stellen aufgezählt, die geschaffen worden sind. Es wird aufgezählt, dass diese sogar in den Basisdienststellen ankommen. Es wird gesagt, im Verwaltungsbereich freut man sich darüber, dass wir 120 zusätzliche Stellen für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter geschaffen haben. Es wird sich darüber gefreut, dass die Beförderungsmöglichkeiten für die Polizei verbessert worden sind. Es wird sich darüber gefreut, dass die Schutzausstattung der hessischen Polizei besser geworden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind erfreuliche Tatsachen. Lassen Sie uns uns darüber freuen, und lassen Sie uns den Menschen in unserem Land sagen, dass sie in einem sicheren Bundesland leben und dass wir eine gute und gut ausgestattete Polizei in diesem Land haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das würde helfen, das subjektive Sicherheitsgefühl in diesem Lande zu stärken.
Noch einmal: Wir werden 2022 1.520 Polizeivollzugsbeamte mehr im Dienst haben, 11 % mehr als 2015. Wenn Kollege Greilich hier kritisiert, dass es jetzt zu wenige sind, dann muss ich in Ihre Richtung sagen, Herr Kollege Greilich: Die Polizeibeamtin, die 2017 fehlt, hätte 2014 unter Ihrer Regierung ausgebildet werden müssen. Da muss man sich anschauen, was man selbst in der Zeit gemacht hat, in der man Verantwortung getragen hat, lieber
Herr Greilich. Aber sich hier vorne einen schlanken Fuß zu machen und das wenige Personal, das man jetzt hat, darauf zu schieben, dass die jetzige Regierung das gemacht hat, ist zu kurz gegriffen. Sie hätten sie seinerzeit ausbilden müssen, dann müssten wir heute nicht darüber diskutieren, dass wir all das nachholen müssen. Das ist doch ein Fakt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben 2015 damit begonnen, zusätzliche Polizeivollzugsstellen zu schaffen. Ich habe gerade gesagt: bis 2022 zusätzlich 1.520 Stellen. Auch das Projekt KOMPASS, über das wir hier schon des Öfteren geredet haben, ist ein gutes Projekt, weil es genau das Problem aufgreift, über das wir geredet haben: das subjektive Sicherheitsgefühl.
Ich komme sofort zum Schluss, Frau Präsidentin. – Wenn es ein Auseinanderdriften gibt, dann ist es wichtig, dass ich verschiedene Gruppen zusammenbringe, dass ich versuche, durch einfache Maßnahmen in den Gemeinden das Sicherheitsgefühl zu verbessern: Beleuchtung, Bebauung und andere Dinge, das sind ganz leichte Maßnahmen. Dafür brauche ich dort noch nicht einmal mehr Polizei. Präventionsprojekte zu stärken, das ist ein guter Ansatz. Deswegen ist auch KOMPASS gut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass das subjektive Sicherheitsgefühl wieder mit dem objektiven zusammenkommt. Das wäre etwas, was wir alle gemeinsam machen können. Damit können wir Rechtspopulisten in diesem Land deutlich die Stirn bieten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ja. Damit sind wir einverstanden. Morgen am Ende der Tagesordnung.
Herr Präsident! Wenn es keine Wortmeldungen zu dem Themenkomplex gibt, dann stimmen wir über die Anträge ab.
Herr Präsident! Ich würde sagen, wir stellen das erst einmal zurück und klären das Verfahren nach der Regierungserklärung.
Es ist okay, bitte abstimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal versteht man die Debatten nicht, die hier geführt werden.
Man kann, wenn man das abschichtet, vielleicht gleich auch einmal auf die Anhörung eingehen und das, was da gesagt worden ist. Lieber Herr Kollege Schaus, aber am Ende müssen wir doch einmal feststellen, dass wir hier ein E-Government-Gesetz für das Land Hessen schaffen. Das hat es noch nicht gegeben. Wir orientieren uns dabei an dem Bundesgesetz. Das Bundesgesetz ist zwar aus dem Jahr 2013 – das ist richtig –, aber wir orientieren uns weitgehend daran.
Wenn Sie sich auf die Anzuhörenden beziehen, müssten Sie das dann auch in den Teilen tun, in denen die Anzuhörenden, die Sie mit anderen Sätzen zitieren, das Positive hervorheben. Herr Dr. Hornung, der hier zitiert worden ist, sagt z. B. dazu:
Angesichts der Vernetzung der E-GovernmentStrukturen ist ein Höchstmaß an Einheitlichkeit der Rechtsgrundlagen anzustreben.
Das tun wir hier mit vielen Bereichen, in denen wir uns am Bundesgesetz orientieren. Er sagt noch einmal:
Es ist deshalb zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung sehr viele Regelungen des Bun
desgesetzes übernimmt und nur an Landesrecht anpasst.
Das ist so. Das sollte man doch vielleicht einfach einmal zur Kenntnis nehmen, wenn man schon zitiert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was wollte dieser Gesetzentwurf? – Er wollte rechtliche Hindernisse abbauen, die elektronische Kommunikation mit Verwaltung erleichtern, Verwaltung effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher gestalten, Rechtsklarheit schaffen und neue Impulse für das E-Government in Hessen setzen. Das ist ihm, glaube ich, gelungen.
Gleichwohl würde ich den Kollegen, die hier geredet haben, zustimmen, dass man sich natürlich in solchen Gesetzgebungsprozessen, zumal wenn sie lange dauern, ein „mehr“, ein „schneller“ und auch ein „effektiver“ vorstellen kann. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Wie sagte der Kollege Eckert gerade völlig zu Recht? Die Digitalisierung ist ein ständiger Prozess. – Ich glaube, dass uns dieser Gesetzentwurf und diese Regelungssystematik relativ schnell wieder erreichen werden,
weil die technische Entwicklung so schnell fortschreitet, dass wir die Dinge, die von Ihnen zu Recht angesprochen worden sind, ins Gesetzgebungsverfahren übernehmen können.
Lassen Sie mich zu dem einen oder anderen Punkt etwas sagen, bei dem ich meine, dass wir uns selbst keinen Gefallen tun, indem wir sozusagen in Bausch und Bogen so tun, als sei nichts passiert. Da stellen wir uns kein gutes Zeugnis aus. Kollege Eckert hat gesagt, wir würden uns nicht intensiv mit Digitalisierung beschäftigen. Ich will daran erinnern, dass sich dieser Landtag – ich glaube, das war sogar auf Initiative der FDP; das weiß ich nicht – in einer sehr umfangreichen Anhörung, die fast einen ganzen Tag dauerte, mit den Fragen der Digitalisierung beschäftigt hat.
Kollege Eckert hat die Digitalisierung angesprochen, die ganz viele Lebensbereiche betrifft. Diese haben wir damals schon ausführlich diskutiert. Wir haben dazu eine sehr inhaltsbetonte und aufschlussreiche Anhörung durchgeführt.
Da kann man sich nicht allen Ernstes hier vorne hinstellen und sagen, in Sachen Digitalisierung sei nichts unternommen worden, und mit der Digitalisierung habe man sich nicht beschäftigt.
Ich komme zu einem weiteren Punkt. Wir waren mit verschiedenen Ausschüssen, etwa mit dem Hauptausschuss und dann mit dem Unterausschuss Datenschutz, zweimal in Estland und haben uns dort Beispiele einer digitalen Gesellschaft angeschaut. Das waren sehr interessante Prozesse. Alle Kolleginnen und Kollegen, die daran teilgenommen haben, haben gesagt: Wie packen die das an? Wie schaffen die das, so komplexe Zusammenhänge in ihrer Verwaltung und im täglichen Leben zu implementieren? – Das hat uns alle stark beschäftigt.
Ich will zwei Punkte nennen, über die wir hier diskutieren sollten. Dann möchte ich sehen, ob Herr Schaus immer noch so forsch in der Argumentation ist, wie er es gerade war.
Die Digitalisierung in Estland hat geklappt, weil sie sehr zentralistisch organisiert worden ist und weil man als ersten Schritt einen Chip in den Personalausweis integriert hat, mit dem man Zugang zu allen öffentlichen Informationen und auch zu seinen Akten hat. Ich möchte wissen, wenn wir so etwas im Hessischen Landtag diskutieren, wo Herr Schaus wäre, wenn wir sagen würden: Das wollen wir auf den Weg bringen.
Sie haben doch gesagt, das alles gehe Ihnen nicht schnell genug.
Wenn Sie Digitalisierung wollen, Herr Kollege Schaus, müssen Sie auch die Chancen, die Digitalisierung bietet, irgendwann einmal nutzen. Aber Sie stellen sich immer hier vorne hin und reden, dass man die Digitalisierungschancen nutzt, aber jedes Mal, wenn es einen Vorschlag zum Nutzen der Digitalisierung gibt, sind Sie die Ersten, die sagen: Das geht gerade gar nicht.
Daher finde ich, man sollte darüber nachdenken, so wohlfeile Reden zu halten.
Man sollte sich dieses Beispiel Estland genauer anschauen. Dass die Bürger durch ihren Ausweis Zugang zu allen sie betreffenden Daten haben und sie in Kommunikation mit den staatlichen Institutionen treten können, wäre ein Riesenschritt bei der Digitalisierung. Aber wir haben Folgendes in den Diskussionen mit den Esten erlebt: Uns wurde gesagt, dass alle Fragen, die wir stellten, zurückhaltend gewesen seien. Die Esten diskutierten immer mit den deutschen Gruppen über die Probleme, die die Digitalisierung bringe, aber sie redeten mit den deutschen Gruppen in der Regel nicht darüber, welche Vorteile die Digitalisierung habe.
Ich will sagen: Stellen Sie sich nicht hier vorne hin und fordern mit Hurra die Digitalisierung, um dann, wenn etwas gemacht werden soll, das Haar in der Suppe zu suchen.
Deswegen lassen Sie mich dazu sagen: Wir sind mit diesem E-Government-Gesetz einen ersten Schritt gegangen. Wir haben die Umsetzung dessen gemacht, was auf Bundesebene festgeschrieben worden ist. Man kann sich mit Sicherheit mehr vorstellen. Ich kann dazu sagen, dass ich mir für alles, was mit Digitalisierung und mit Digitalisierungsprozessen einhergeht, mehr Geschwindigkeit wünschen würde. Aber mit diesen Dingen müssen wir uns dann wahrscheinlich bei einer Anpassung des Gesetzes beschäftigen. Aus meiner Sicht ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht ist er nicht schnell genug, vielleicht ist er auch nicht intensiv genug, aber ich glaube, er beschreibt den richtigen Weg.
Wie Sie im Rahmen der Anhörung gehört haben, sagen viele, dass es gut ist, dass wir uns am Bundesgesetz orien
tieren. Dann müssen wir die weiteren Schritte planen. Daher finde ich, dass es ein guter erster Schritt ist. Deswegen bitten wir um Zustimmung.
Herr Präsident! Wenn der Ministerpräsident das jetzt so will, dann diskutieren wir das jetzt.
Herr Präsident, wir treten in die Mittagspause ein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang eine Feststellung machen: Ja, die Arbeit hat sich gelohnt. Der Untersuchungsausschuss hat eine wichtige Arbeit geleistet, und es war ein Fehler, der Einsetzung nicht zuzustimmen. Das haben wir, als Fraktion und auch als Koalition, aber schon mehrfach betont. Vielleicht sollte man das einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Unser Ansinnen war seinerzeit nicht, keine Aufklärungsarbeit zu leisten, sondern wir hatten die Vorstellung, diese Aufklärungsarbeit, auch nach der umfangreichen Aufklärungsarbeit des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, einer Expertenkommission zu übertragen. Das wäre eine andere Form der Aufklärung gewesen. Aber auch da war das Ziel ein ganz eindeutiges: die Arbeit und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sowie die Verantwortlichkeiten in diesem Verfahren zu untersuchen und das Ergebnis in einem Bericht vorzulegen. Es war also klar, dass die Aufklärungsarbeit von uns zu diesem Zeitpunkt gewollt war. Das will ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.
Das hat im Übrigen noch eine Fraktion dieses Hauses so gesehen. Am Ende war die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zweifellos die richtige Entscheidung. Ich will noch einmal ausdrücklich betonen: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat eine gute, eine äußerst wichtige Aufklärungsarbeit geleistet. Er hat sich intensiv und gründlich mit den Umständen im Zusammenhang mit dem schrecklichen Mord an Halit Yozgat befasst. Der Ausschuss hat uns allen tiefe Einblicke in die Arbeit der Sicherheitsbehörden geliefert, die für unsere zukünftige Parlamentsarbeit, für Entscheidungen im Zusammenhang mit der Organisation und für den rechtlichen Rahmen der Sicherheitsbehörden von großem Wert sind. Deswegen hat sich diese Arbeit auf jeden Fall gelohnt.
Aber ein Ausschuss ist – Herr Kollege Hahn hat dies dankenswerterweise noch einmal ausgeführt – eben kein Tribunal. Wir Ausschussmitglieder sind auch nicht die besseren Ermittler oder die besseren Staatsanwälte; ein Untersuchungsausschuss sammelt Fakten, trägt diese zusammen und bewertet sie. Für den Auftrag, den Sie uns gegeben haben, für die Feststellung, die wir im Bericht schreiben müssen, brauchen wir Beweise, Belege und Tatsachen. Deswegen unterscheidet sich dies schon etwas von dem, was hier manchmal in den Diskussionen gefordert worden ist. Die Ausschussarbeit ist etwas anderes. Wir müssen Belege bringen. Wir müssen Beweise erbringen, und wir müssen Tatsachen vortragen, ansonsten kann dies keinen Einfluss auf den Abschlussbericht haben; und dies haben wir, glaube ich, sehr gründlich und umfangreich getan.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeitshypothesen kann man vor der Aufklärungsarbeit haben. Am Ende der Beweisaufnahme, am Ende eines Untersuchungsausschusses sollte man Beweise und Belege haben. Weil das so ist, müssen wir im Einzelfall auch sagen können: Wir wissen nicht, wie es geschehen ist. – Das mag manchen enttäuschen; es hat auch uns enttäuscht, bei manchen Fragen eben nicht sagen zu können, wie es genau gewesen ist. Ich kann am Ende eines Untersuchungsausschusses nicht Feststellungen treffen, für die ich keine Belege oder Beweise habe. Das sollte man in diesem Zusammenhang auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Weil das so ist, müssen wir im Einzelfall auch sagen können: „Wir wissen es nicht“. Das mag den einen oder anderen enttäuschen, aber das entspricht unseren Regeln. Das entspricht den Regeln, die wir uns selbst gegeben haben. Das entspricht den Regeln unseres Rechtsstaats; und die Regeln dieses Rechtsstaats geben dies eben vor. Das ist vielleicht bei dem einen oder anderen, was ich gelesen habe, in Vergessenheit geraten.
Es wurde hier gesagt, es habe eine Behinderung der Ausschussarbeit gegeben. Ich finde, das ist ein krasser Vorwurf, und dazu möchte ich Folgendes feststellen: Es hat keinen einzigen Beweisantrag einer Fraktion in diesem Untersuchungsausschuss gegeben, der von der Mehrheit abgelehnt worden ist. Es ist kein einziger Beweisantrag abgelehnt worden. Jede Fraktion konnte ihre Zeugen vor dem Ausschuss vernehmen lassen. Jeder Zeuge wurde vernommen. Keine Fraktion sah sich gezwungen, vor den Staatsgerichtshof zu gehen und Minderheitenrechte einzuklagen. Das Verfahren, wie wir es gewählt haben, war so, dass alle die Möglichkeit hatten, vorzutragen, was sie wollten, sowie die Zeugen zu vernehmen, die sie vernehmen wollten. Deswegen verstehe ich nicht, wie man daraus den Vorwurf konstruieren kann, die Mehrheit habe die Arbeit im Ausschuss behindert. Das weise ich ausdrücklich zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde beklagt, Akten seien geschwärzt oder gesperrt gewesen. – Das gab es; es gab einen Streit um geschwärzte Akten. Das ist richtig. Das war für den Ausschuss am Anfang ein gewisses Problem und hat zu sehr vielen Diskussionen im Ausschuss geführt. Es gab aber auch eine Lösung; und das wird hier nicht erwähnt. Die Lösung für das Problem war die Möglichkeit der Einsichtnahme in die ungeschwärzte Akte. Jedes Mitglied dieses Ausschusses hatte das Recht, Einsicht in die Originalakte zu nehmen, und zwar im Hessischen Landtag. Er musste es nur sagen. Es musste nur gesagt werden, welche Akte es sein sollte, und dann wurde die Akte ungeschwärzt vorgelegt.
Die ungeschwärzte Akte wurde gebracht. Wir haben dies „Wiesbadener Verfahren“ genannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es mehr Transparenz als eine ungeschwärzte Akte vorgelegt und gesagt zu bekommen: „Bitte schaut euch das an, vergleicht es mit den Schwärzungen und urteilt, ob da irgendetwas vertuscht werden soll“? Ich frage mich daher, weshalb das wenig transparent und eine Behinderung der Arbeit des Ausschusses gewesen sein soll.
Jeder Abgeordnete in diesem Ausschuss hatte die Möglichkeit, sich die ungeschwärzten Akten anzuschauen. Ich habe nicht mehr und nicht weniger gesagt; und mehr Transparenz gibt es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Übrigen betraf das auch die Akten, die einer langen, wie ich meine, einer zu langen Geheimhaltungsfrist unterliegen. Das ist hier vorhin besprochen worden: 120 Jahre. – Das stimmt, aber auch diese Akten konnten ungeschwärzt eingesehen werden. Wir haben in die Handlungsempfehlungen auch hineingeschrieben und vorgeschlagen, dass die Einstufung der Dauer der Geheimhaltung geändert werden solle. Ich halte es für absolut notwendig, dass hier Regelungen getroffen werden, die diese 120 Jahre nicht mehr vorsehen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Meine Vorgänger – viele, die hier sitzen, haben es auch gemacht – sowie ich, denn ich bin schon ein paar Tage lang in der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz, haben weder in der Parlamentarischen Kontrollkommission noch sonst in diesem Hause im Vorfeld dieses Untersuchungsausschusses einen Antrag vorgelegt, die Dauer der Geheimhaltung von 120 Jahren zu ändern. Diesem Hause liegt ein solcher Antrag nicht vor. Auf jeder Vorlage, die wir in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekommen, auf jedem Bericht, der abgefasst wird, steht dieses Datum drauf. Wenn dies ein Problem ist, dann hätte einem das ein bisschen früher einfallen müssen. Mir ist das nicht aufgefallen, das muss ich ehrlicherweise sagen; aber denjenigen, die versuchen, hieraus ein Problem zu konstruieren, muss ich entgegnen: Es gibt keine einzige Initiative der Fraktionen, um an diesem Punkt etwas zu ändern. – Wir sehen das jetzt in den Handlungsempfehlungen vor, und, ich glaube, es ist ein richtiger Schritt, dass wir diese Änderungen vornehmen.
Ich habe mit meiner Berichterstattung schon einige Punkte angesprochen, aber ich will auch noch ein paar andere Sachverhalte vortragen, die mir ein bisschen zu kurz gekommen sind. Deshalb will ich die Zentralisierung bzw. Richtung der Ermittlungen ansprechen. Die Frage, die mich in diesem gesamten Verfahren persönlich sehr beschäftigt hat, lautet: Warum wurden die Ermittlungen in diesem Serienmordverfahren nicht zentralisiert? – Das ist für uns ein Fehler, der es verhindert hat,
dass die Ermittlungen bundesweit ausgedehnt wurden, der Blick weiter wurde für andere Ermittlungsansätze, man offener geworden wäre und gefragt hätte: Was passiert in anderen Bundesländern, die keine Tatortbundesländer waren? – Gerade, wenn es in verschiedenen Bundesländern Tatorte gibt, wenn die Ermittlungen festhängen, wäre es gut gewesen, den Blick auf das gesamte Bundesgebiet zu erweitern und in die Ermittlungen andere Taten einzubeziehen. Wir sind als Ausschussmitglieder – das habe ich schon einmal gesagt – nicht die besseren Ermittler. Das ist auch nicht unsere Aufgabe oder die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses. Aber gerade in diesen Fällen, bei schwersten Verbrechen, bei Serienmorden in mehreren Bundesländern, gibt es die Möglichkeit der Abgabe an das Bundeskriminalamt. Warum hat die Bundesanwaltschaft diese Ermittlungen aber nicht an sich gezogen? – Wir meinen, dass
sich dahinter ein großer Fehler verbirgt und dass die Ermittlungen damit besser und breiter verlaufen wären.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab beispielsweise im Jahr 2004 in der Kölner Keupstraße einen Anschlag, bei dem Sprengstoff verwendet wurde. Es gab Hinweise auf Täter, die mit Fahrrädern geflüchtet sind. Die gleichen Hinweise gab es bei der Mordserie mit der Ceska auch.
Es gab im Oktober 2003 bei einem Bund-Länder-Treffen der Informationsstelle für rechtsextremistische Gewalttaten und im Bundesamt für Verfassungsschutz – in der Postille „BfV Spezial“ vom Juli 2004 zum Thema Rechtsextremismus, die auch an das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter geht – den Hinweis auf das 1998 untergetauchte Trio. Warum wurden diese Hinweise nicht entschiedener verfolgt? Warum wurde diesen Hinweisen nicht entschiedener nachgegangen?
Es gab 2006, ich glaube der Kollege hat das angesprochen, eine zweite operative Fallanalyse zu diesem Komplex. Es ist erstaunlich, was in dieser Fallanalyse steht. Das Datum ist der 14.07.2006. Der Mord an Halit Yozgat war im April 2006. In dieser operativen Fallanalyse, die vom LKA Bayern erarbeitet worden ist, stand faktisch das, was wir heute wissen: Ausländerhasser, „ablehnende Haltung gegenüber Türken“, „Täter sucht … Nähe zur rechten Szene“, „männlich, 22 bis 28 Jahre“.
Das stand alles in dieser operativen Fallanalyse. Der einzige Trugschluss, der darin enthalten war, war, dass der Ankerpunkt in Nürnberg gesucht wurde. Wenn wir aber eine zentrale Ermittlung einer Bundesbehörde gehabt hätten, die einen Bundesblick darauf gehabt hätte, die verschiedenen Dinge zusammengebracht hätte, wäre man unter Umständen von einem anderen Ankerpunkt ausgegangen und hätte den Zirkel vielleicht auf diejenigen gerichtet, die in Thüringen untergetaucht sind. Für uns ist es ein Fehler, dass diese Ermittlungen nicht zentralisiert wurden. Der Fehler, Nürnberg als Ankerpunkt anzunehmen, wäre dann unter Umständen nicht erfolgt.
Der bundesweite Blick, das war das, was uns im Ausschuss sehr beschäftigt hat. Warum ist man der Frage des ehemaligen bayerischen Innenministers, Günther Beckstein, nicht nachgegangen? – Er hat seine Behörden gefragt, ob diese Morde – wir müssen uns daran erinnern: fünf Tatorte gab es in Bayern – einen ausländerfeindlichen Hintergrund haben könnten. Das hat er auf einen Presseartikel geschrieben. Warum gab es keine weiteren Maßnahmen, diese Hinweise weiter zusammenzuführen?
Herr Beckstein war auch der Einzige, der im Konzert des BKA und des BfV die Frage gestellt hat, ob wir in Deutschland so etwas wie eine „braune RAF“ haben. Das hat er in einem Gespräch im Bundeskriminalamt einen Abteilungsleiter gefragt. Heute können wir diese Frage mit Ja beantworten. Wir können heute beantworten, dass wir so etwas wie eine „braune RAF“ gehabt haben, die durch Deutschland gezogen ist und zehn Menschen hingerichtet hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Den Blick zu schärfen und weiterzumachen, das wäre der Vorschlag gewesen. Ich glaube, es hätte dem Verfahren gutgetan. Wir glauben, dass es ein Fehler gewesen ist, die Ermittlungen nicht zu zentralisieren.
Nach dem Mord an Halit Yozgat in Kassel hat z. B. Ismail Yozgat, der Vater, gegenüber der Polizei Folgendes erklärt. Er hat gesagt, er sei der festen Überzeugung, dass sein Sohn und die anderen Opfer wegen ausländerfeindlicher Motive getötet worden seien. Andere Möglichkeiten gebe es nicht. Es müsse ein Spinner sein, der wahllos Ausländer umbringe.
Warum wurde diesem Hinweis nicht konsequent nachgegangen? – Es gibt in diesem Fall, wir haben vorhin darüber geredet, über 1.800 Akten, die wir gesichtet haben. Es gibt keinen einzigen Aktenordner, auf dem steht: „Ausländerfeindlichkeit, Spur rechts, Rechtsextremismus“. Dann kann man nicht allen Ernstes im Ausschuss behaupten, dass in alle Richtungen ermittelt worden ist. Das kann man nicht tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Noch einmal der Hinweis: den Blick weiten und die Ermittlungen zentralisieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute wissen wir, dass Ismail Yozgat den wahren Sachverhalt genau beschrieben hat. Diesem Hinweis ist leider, wie gesagt, keiner nachgegangen. Das ist ein wirklicher Fehler. Deshalb sagen wir: Der Umgang mit Hinweisen war nicht immer sachgerecht. Insofern trifft das bereits von den Untersuchungsausschüssen des Bundestages und anderer Landtage festgestellte Versagen der Sicherheitsbehörden auch für Hessen zu.
Ich will noch kurz auf die Person Temme eingehen. Ich glaube, da haben wir alle unsere eigenen Eindrücke gesammelt. Es ist uns sicherlich allen so gegangen, von mir kann ich das auf jeden Fall definitiv sagen, dass die Vernehmung von Herrn Temme und die Person Temme bei mir ein Störgefühl ausgelöst haben.
Ein Ausschuss stützt sich aber auf Feststellungen, Tatsachen und Beweise und nicht auf Störgefühle. War er zum Zeitpunkt der Tat am Tatort, oder war er es nicht? – Wir wissen es nicht. Wir können es nicht belegen. Die Fakten geben es nicht her. Wir können keine eindeutige Aussage treffen, ob Temme noch im Internetcafé war, als die Schüsse fielen.
Es kann so gewesen sein, es muss aber nicht so gewesen sein. Das haben die Zeugen auch so gesagt, beispielsweise der ermittelnde Staatsanwalt, Dr. Wied, oder der Leiter der Mordkommission, Herr Wetzel. Im Übrigen gibt es eine Aussage eines Zeugen, der hinten mit Herrn Temme im Internetcafé gesessen hat und sehr deutlich aussagt, der Deutsche sei zwei Minuten vor den Geräuschen – heute würden wir das als die Schüsse deuten – aufgestanden und habe das Internetcafé verlassen. Das ist die Aussage dieses Zeugen auf mehrfache Befragung.
Ich finde, das kann man nicht einfach beiseiteschieben. Ein Ausschuss muss in solchen Fragen die Fakten sammeln
und muss Belege für Bewertungen haben. Wenn wir die Belege nicht haben, sondern nur Sowohl-als-auch-Aussagen, dann können wir dazu keine Feststellung treffen. Das ist für uns unbefriedigend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist in einem rechtsstaatlichen Verfahren so. Deswegen haben wir es auch so in den Bericht hineingeschrieben.
Was uns bei der Beschäftigung mit diesem Thema aufgefallen ist – das hat uns, glaube ich, alle gleichermaßen betroffen –, ist die Art und Weise, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu der Zeit mit Sprache umgegangen sind. Ich will das einmal zurückhaltend ausdrücken.
Ein Beispiel: „Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren“, das war die Aussage in einem Gespräch, das aufgezeichnet worden ist, des Geheimschutzbeauftragten mit Herrn Temme.
Ein anderes Beispiel: „Man muss nur eine Leiche in der Nähe eines V-Manns positionieren, dann ist die Arbeit des Verfassungsschutzes diskreditiert“. Ein weiteres Beispiel: „Das ist der Typ in dem Café, der umgedaddelt worden ist.“
Das sind Aussprüche, das sind Verhaltensweisen, die dulden wir für Beamte unseres Landesamts für Verfassungsschutz nicht. Ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hätte das Parlament zeitiger über den Umstand unterrichtet werden müssen, dass sich ein Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz an einem Tatort einer Mordserie aufhält und sich nicht als Zeuge gemeldet hat? – Wir meinen: Ja. Auf jeden Fall hätte die Parlamentarische Kontrollkommission informiert werden müssen. Dafür gibt es diese geheim tagende Kommission. Eine Unterrichtung der Obleute des Innenausschusses hätte man auch vornehmen können.
Herr Präsident, ich komme sofort zum Schluss. – Wir sagen in unserem Bericht dazu:
Wegen der herausgehobenen Bedeutung wäre eine Unterrichtung der vertraulich tagenden Parlamentarischen Kontrollkommission frühzeitig, nämlich schon am 3. Mai 2006, notwendig gewesen. Bezogen auf den Innenausschuss hätte dem Informationsinteresse des Parlaments mindestens durch die Unterrichtung der Obleute des Innenausschusses Rechnung getragen werden können.
Herr Präsident, wenn Sie es gestatten, will ich am Ende noch zwei Bemerkungen machen.
Eine Bemerkung geht in Richtung der Linkspartei. Ich will mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen dafür bedanken, dass sie den Bericht im Bereich rechtsextreme Szene, Vernetzung der rechtsextremen Szene sehr intensiv
bearbeitet und ein sehr fundiertes Papier vorgelegt haben, das wir zu 80 % in unseren Bericht übernommen haben. Dafür herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die diese Arbeit geleistet haben.
Am Ende will ich sagen: Es ist eben kein Ausschuss wie jeder andere gewesen. Ich möchte damit schließen, dass wir den Eltern und den Angehörigen von Halit Yozgat nicht sagen können, warum gerade ihr Sohn von diesen kaltblütigen Mördern als Opfer ausgesucht worden ist. Ich glaube, das ist eine Frage, die die Familie sehr beschäftigt. Wir können darauf keine Antwort geben. Das betrübt mich, das betrübt uns sehr. Kein Untersuchungsausschuss der Welt kann dieses Leid wieder ungeschehen machen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir diese Arbeit geleistet haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Herr Kollege Schaus, genau das habe ich gesagt: Wir haben ein transparentes Verfahren gewählt. Wir haben auf die von Ihnen im Ausschuss vorgetragene Kritik reagiert, dass es zu viele Schwärzungen gebe und zum Teil Schwärzungen über Seiten, während nicht nachzuvollziehen sei, warum diese Schwärzungen erfolgt seien. Wir haben gesagt: Dann finden wir ein Verfahren, bei dem in die offene Akte geschaut werden kann. – Das Verfahren haben wir gewählt.
Im Übrigen gab es das auch im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin. Dort ist es von Ihnen goutiert worden, und Ihre Fraktion hat es mitgetragen, dort hieß es Treptow-Verfahren. Nur war es viel umständlicher als unser Verfahren: Bei uns sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes mit der geheimen Akte hier ins Haus gekommen, haben sie Ihnen auf den Tisch gelegt und haben gesagt „Schauen Sie“, während man beim Treptow-Verfahren in Berlin nach Treptow fahren musste, in eine abhörsichere Geheimschutzstelle, und was alles dazugehörte. Das von uns gewählte Verfahren war also deutlich transparent.
Herr Kollege Schaus, dass man in einem Untersuchungsausschuss arbeiten muss, manchmal sogar viel arbeiten muss, ist mir bekannt. Genau wie Sie waren wir mit einem Abgeordneten in diesem Ausschuss vertreten. Ich habe mir mehrere dieser Akten angeschaut – der Kollege Honka nickt – und habe dieses Verfahren gewählt. Es wäre Ihnen also auch zumutbar gewesen. Mehr Transparenz als die offene Akte gibt es nicht, Herr Kollege Schaus. – So viel dazu.
Der zweite Punkt, die 120 Jahre. Ja, das sage ich: Ich halte diese Sperrfrist von 120 Jahren für vollkommen unangemessen. Das ist aber auch in der Diskussion hier im Zusammenhang mit diesem Ausschuss und mit diesen Akten zum ersten Mal öffentlich diskutiert worden. Es hat vorher keiner irgendeinen Vorschlag unterbreitet, etwas daran zu ändern. Ich habe Ihnen gesagt – vielleicht haben Sie es nicht gehört, ich sage es aber gerne noch mal –: Wir haben es deswegen auch in die Handlungsempfehlungen hineingeschrieben und gesagt, dass dies auf jeden Fall geändert werden muss, weil es unangemessene Fristen sind. Also, es steht auch in den Handlungsempfehlungen. Daher empfehle ich noch einmal, dass Sie den Bericht lesen. Ich glaube, dort steht sehr viel Gutes und Richtiges drin. – Vielen Dank.
Das klang ja bis zum letzten Satz versöhnlich, und dann hat er es verdorben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte zeigt, dass wir in der Sportpolitik viele Gemeinsamkeiten haben und das, was in der Sportpolitik gemacht wird, gemeinsam unterstützen. Das, was die Landesregierung in den letzten Jahren gemacht hat, ist wirklich zukunftsweisend. Wir haben im Haushalt viele gute Fördermaßnahmen für den Spitzensport verankert. Deswegen ist es gut, dass wir heute darüber reden können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Kollegin Klaff-Isselmann hat das gerade schon angesprochen, wir haben eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Spitzensport aufgelegt. Ich will ein paar Maßnahmen aufzählen: das Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“ – Herr Kollege Greilich hat es auch gerade angesprochen – und die langfristige Existenzsicherung im dualen System. Das bedeutet, dass diejenigen, die sich im Spitzensport engagieren, neben dem Spitzensport, der sehr aufreibend ist und sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, eine berufliche Karriere aufbauen können, Stichwort: Polizeisportfördergruppe. Da sind wir sehr gut aufgestellt.
Bei den leistungstreibenden Vereinen, also den Sportvereinen, die Spitzensport im Portfolio haben, haben wir Fördermöglichkeiten. Wir fördern die Fachverbände, wir stärken den Olympiastützpunkt. Hessen unterstützt natürlich auch Trainerprogramme und Trainervertretungen für Spitzensportler.
Das alles dient dazu, dass Spitzensportler in Hessen gute Bedingungen haben. Wir sehen das auch an den Erfolgen unserer Sportlerinnen und Sportler. Deswegen sind wir froh, dass wir in diesem Bereich so gute Förderprogramme aufgelegt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Spitzensportler sind auch Vorbilder. Sie sind gerade Vorbilder für junge Menschen. Herr Kollege Greilich hat es angesprochen. Natürlich freuen wir uns, wenn Spitzensportler und im Spitzensport verankerte Vereine gute Leistungen erzielen. Wir freuen uns natürlich über die Eintracht und den DFB-Pokal-Gewinn. Alle Bayern-Fans jetzt einmal weghören: Wir als Hessen freuen uns sehr darüber.
Diese Spitzensportler sind aber auch Vorbilder. Mit diesen Spitzensportlern identifizieren sich sehr viele Menschen. Deswegen ist es gut, dass Vereine, wie beispielsweise die Eintracht Frankfurt, gegen Rassismus, gegen Ausländerfeindlichkeit klare Kante zeigen und auch deutlich sagen, dass Ausländerfeinde und Rassisten bei ihnen keinen Platz haben. Es ist gut, wenn Spitzensportvereine so etwas machen.
Es ist gut, dass jemand wie Kevin-Prince Boateng sich sehr dezidiert dafür engagiert, dass gegen Rassismus vorgegangen wird. Wir erleben es immer wieder in Stadien und bei Sportveranstaltungen, dass dort viele aus diesem Bereich unterwegs sind. Dann ist es gut, dass jemand, der als Spitzensportler gefördert wird, der so eine Vorbildfunktion hat, das auch für sich zum Thema macht, nach außen trägt und Gesicht zeigt. Das ist ein gutes Beispiel für Spitzensport und gelebte Verantwortung.
Spitzensport würde es nicht geben, wenn wir nicht in der Breite viele Vereine und viele Verbände hätten, die sehr engagiert unterwegs sind. Zwei Millionen Menschen treiben in Hessen organisierten Sport. Über 800.000 junge Menschen treiben Freizeitsport. Wir haben unzählige Menschen, die sich ehrenamtlich in ihren Vereinen engagieren. Wenn man das alles zusammenrechnet, sind das über 50 Millionen Stunden, die sich Menschen ehrenamtlich in ihren Vereinen engagieren. Damit geben sie jungen Menschen Identifikationspunkte und sorgen dafür, dass das Miteinander, das Voneinander-Lernen im Mittelpunkt stehen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir Sport fördern. Der Sport ist die größte Integrationsinitiative überhaupt.
Da ist eine wunderbare Arbeit geleistet worden, gerade im Zusammenhang mit den vielen Menschen, die als Geflüchtete zu uns gekommen sind. Ohne die Menschen in den Vereinen hätten wir das nicht geschafft. Deswegen gilt unser Dank auch dem Ehrenamt in diesem Bereich.
Ich bedanke mich auch bei der CDU für diese interessante Aktuelle Stunde. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wundere mich schon ein bisschen.
In der dritten Lesung geht man eigentlich davon aus, dass man sich mit dem befasst, was dazu geführt hat, dass man mit einer dritten Lesung noch einmal ins Parlament kommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser wichtigen Debatte geht es um die innere Sicherheit unseres Landes.
Es geht um die Frage, wie das organisiert wird, wie das Polizeirecht organisiert wird, wie der Verfassungsschutz organisiert wird, wie Eingriffsbefugnisse geregelt werden und wie er parlamentarisch kontrolliert wird. Das ist eine sehr komplexe Materie. Die Frage, wie sicher wir sind, treibt zurzeit viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande um. Sie fragen sich, ob wir alles gesetzlich Mögliche in Abwägung zu unseren Freiheitsrechten tun.
Darüber reden viele Menschen in unserem Land, und viele Menschen treibt es um.
Es geht vielen darum – das stellen wir in vielen Diskussionen fest –, dass Parteien unterwegs sind, die Fragen von innerer Sicherheit und Bedrohungslagen ausnutzen, um daraus ihr politisches Süppchen zu kochen. Da wäre es aller Ehren wert – das ist eine schwierige Debatte, ohne Frage; da kann man unterschiedliche Auffassungen haben –, in diesem Landtag inhaltlich über die Sache zu reden. In diesen beiden Diskussionen, sowohl am Dienstag als auch heute, haben Sie inhaltlich zu den Themen, die uns hier betreffen, keinen Beitrag geleistet – keinerlei Beitrag in der gesamten Debatte.
Entschuldigung, wenn das die Antwort der Sozialdemokraten auf sehr komplexe Sicherheitslagen ist, wenn das die Antwort an die Bürgerinnen und Bürger auf die Frage ist,
wie wir es in einer so komplexen Situation schaffen, innere Sicherheit zu garantieren, aber auch die Freiheitsrechte der Menschen aufrechtzuerhalten – –
Dieser wichtige Abwägungsprozess zwischen Sicherheit und Freiheit ist doch etwas, worüber wir in diesem Lande reden müssten. Aber die Sozialdemokraten in diesem Hause haben dazu heute keinerlei Beitrag gebracht – keinerlei Beitrag, liebe Frau Kollegin Faeser,
und das betrifft viele Menschen, die auch ein Herz für die Sozialdemokratie haben, die das diskutieren. Der Tiefpunkt – –
Das haben wir erlebt – Entschuldigung, ich gehe jetzt darauf ein, Frau Kollegin Wissler –, wir haben es gemerkt. Weil Sie in der Sache nichts vorzutragen hatten, haben Sie am Dienstag mit Klamauk eine Debatte geführt, die in der Tat der Tiefpunkt dieses Parlaments war. So etwas, wie ich es am Dienstag in diesem Haus erlebt habe, sowohl von Herrn Kollegen Schaus als auch von Herrn Kollegen Greilich, aber auch von Kollegin Faeser, das habe ich in den letzten Jahren in diesem Hause nicht erlebt in einer Debatte, die es wirklich wert gewesen wäre, offen und ehrlich geführt zu werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es in der Sache? – Wir haben uns als Koalition sehr intensiv mit diesen Fragen beschäftigt.
Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir welche Maßnahmen wo verorten. Es gab eine Anhörung. Wir haben die Anhörung ausgewertet. Wir haben auch intensiv über die Fragen geredet, die von den Sachverständigen vorgelegt worden sind, insbesondere über die Frage: Können wir eine Eingriffsbefugnis wie die Onlinedurchsuchung und die Quellen-TKÜ beim Verfassungsschutz normieren? Darüber haben wir lange geredet, es gab auch in meiner Partei eine breite Diskussion darüber. Das muss man hier erwähnen.
Wir sind mit unserem Koalitionspartner dazu gekommen, es nicht im Verfassungsschutzgesetz zu lassen, sondern es ins Polizeirecht zu überführen und es so zu regeln, wie es andere Bundesländer auch haben. Wir haben uns da an Rheinland-Pfalz orientiert.
Ich glaube, dass wir damit eine gute Lösung für die innere Sicherheit in diesem Lande gefunden haben. Ich hätte gerne mit Ihnen darüber geredet, Frau Kollegin Faeser, was Sie an dieser konkreten Maßnahme auszusetzen haben. Dazu waren Sie aber in den beiden Tagen, in denen wir in zweiter und dritter Lesung darüber geredet haben, nicht bereit. Frau Kollegin Faeser, so kann man bei der inneren Si
cherheit keine programmatische Diskussion mit Ihnen führen.
Das Bild, das hier zu stellen versucht wird, diese beiden Maßnahmen sozusagen als Massenüberwachung darzustellen, als betreffe es alle Menschen in diesem Lande – Sie wissen es als Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Kommission besser, dass es einen ganz kleinen Bereich von Menschen betrifft – –
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Die sind aber extrem gefährlich, und dafür brauchen wir eine Antwort darauf, wie man sie im Blick behält und wie man es hinbekommt, dass Anschläge und schwerste Straftaten verhindert werden.
Darüber haben wir uns sehr intensiv Gedanken gemacht. Ich glaube, wir haben als Koalition eine gute Lösung gefunden, und Sie haben leider zu dieser Debatte keinen Beitrag geleistet. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte Frau Kollegin Goldbach entschuldigen. Sie ist erkrankt. Frau Kollegin Erfurth kommt später.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es noch einen Beweis gebraucht hätte, dann haben wir ihn gerade erlebt. Der SPD geht es nicht mehr um Inhalte, sondern um Klamauk. Das wollen wir am Anfang dieser Debatte feststellen.
Kein einziges Wort zu wichtigen Eingriffsbefugnissen, kein einziges Wort zu dem, was hier war, sondern reine Kritik am Verfahren und ein reines Sich-daran-Aufhängen, wo das eine hinein- und das andere herausgekommen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Absurdität dabei ist, das wir im Prinzip nach der Anhörung das machen, was die Mitglieder der SPD-Fraktion gefordert haben. Von den gleichen Mitgliedern der SPD-Fraktion wird jetzt kritisiert, dass wir das machen. An Absurdität ist das nicht mehr zu überbieten.
Nach einer intensiven Auswertung der Anhörung zum Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes haben wir, wie ich meine, eine gute Lösung für die in der Anhörung angesprochenen Kritikpunkte gefunden. Von vielen Anzuhörenden, von den Mitgliedern der Opposition, aber auch von Mitgliedern meiner eigenen Partei wurde kritisiert, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung überhaupt als Eingriffsbefugnis im Verfassungsschutzgesetz normiert werden sollten. Nach intensiven Diskussionen haben wir uns dafür entschieden, diese beiden Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf für das Verfassungsschutzgesetz zu streichen. Stattdessen wollen wir diese Maßnahmen im hessischen Polizeigesetz verankern. Das entsprach vielen Vorschlägen der Anzuhörenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Ausgestaltung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Onlinedurchsuchung lehnen wir uns eng an die rechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz an. Der Polizei sollen die Maßnahmen zur Verhinderung schwerer Straftaten gegen Leib, Leben und Freiheit oder solcher Taten vorbehalten bleiben, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedrohen. Diese Maßnahmen sollen also an sehr hohe materiell-rechtliche Hürden geknüpft werden.
Außerdem haben wir die entsprechenden Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich Organisatorischem und Verfahrensrechtlichem detailliert eingebaut. Die Grundsicherung ist vorgesehen.
Dazu soll es noch einen richterlichen Vorbehalt geben. Schon bei der Anordnung der Maßnahme bedarf es der richterlichen Entscheidung. Aber es ist nicht nur das. Auch bei der Auswertung der gewonnenen Daten soll noch einmal von einem Richter geprüft werden, ob der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betroffen ist. Wenn das der Fall ist, sollen die gewonnenen Erkenntnisse nicht verwendet werden dürfen. Die Daten müssten auf Anordnung des Richters unverzüglich gelöscht werden. Frau Kollegin Faeser, was ist daran zu kritisieren?
Ich will einmal sagen, wie Sie mit den Anzuhörenden umgegangen sind, über die Sie sagen, sie müssten gehört werden. Nach der Anhörung zum Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes haben Sie eine Pressemitteilung herausgegeben, in der Sie geschrieben haben, alle Anzuhörenden hätten den Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes in
Bausch und Bogen abgelehnt. Sie schrieben: in Bausch und Bogen.
Aber diejenigen, die dem zugestimmt haben – das waren die Vertreterinnen und Vertreter der Polizeigewerkschaften, der GdP, der DPolG und des Bundes der Kriminalbeamten, sie haben diesen Gesetzentwurf positiv bewertet –, haben Sie gerade einmal vergessen. Die wollen Sie in diesem Verfahren jetzt anhören. Liebe Frau Kollegin Faeser, an Absurdität ist das, was Sie heute hier geleistet haben, nicht zu überbieten.
Weiterhin sollen strenge Kennzeichnungs-, Protokollierungs- und Unterrichtungspflichten gelten. Das würde die betroffenen Personen in die Lage versetzen, die getroffenen Maßnahmen im Nachhinein vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Das Gesetz verlangt auch technische Sicherungen. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung muss sichergestellt sein, dass ausschließlich die laufende Kommunikation überwacht und aufgezeichnet wird. Das muss technisch gewährleistet sein.
Das ist im Übrigen eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts, die es im Zusammenhang mit der Rechtsprechung zum Bundeskriminalamt gemacht hat. Diese klare Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist in diesem Gesetzentwurf enthalten. Liebe Frau Kollegin Faeser, ich frage mich: Was gibt es daran zu kritisieren?
Bei der Onlinedurchsuchung muss als Voraussetzung die Abwehr einer dringenden Gefahr für die beschriebenen Rechtsgüter vorliegen. Damit würden wir über die Regelung in Rheinland-Pfalz hinausgehen. Dort fehlt das Merkmal der Dringlichkeit. Was ist daran zu kritisieren, dass wir uns gemeinsam nach langer Diskussion und intensiver Beratung dazu entschlossen haben, diese Maßnahmen ins Polizeirecht einführen zu wollen? – Nichts ist dagegen einzuwenden. Sie versuchen, hier reinen Klamauk zu machen. Liebe Frau Kollegin Faeser, das ist der Sache nicht angemessen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Maßnahmen sind zweifelsohne schwere Grundrechtseingriffe. Deshalb gab es auch die ausführliche und lange Befassung mit diesem Thema. Wir haben das sehr intensiv besprochen. Ich glaube, wir haben eine gute Lösung gefunden.
Ich sage es noch einmal: Es geht um die Verhinderung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben und die Freiheit. Es geht um die Bedrohung unseres Landes und seiner kritischen Infrastruktur. Es geht nicht um die Massenüberwachung und die Ausspähung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Um das zu verhindern, haben wir buchstäblich alles, was es an gesetzlichen Sicherungsmöglichkeiten gibt, in diesen Gesetzentwurf eingebaut. Wer jetzt das Gegenteil behauptet, verunsichert die Menschen in einer Zeit, in der es schon genügend Verunsicherungen in diesem Land gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das nützt nicht den Demokraten in diesem Land. Es nützt nicht den Demokraten.
Ich will auch noch auf die anderen Änderungen im Gesetzentwurf eingehen. Die §§ 8 und 9 des Entwurfs des Verfassungsschutzgesetzes wurden nach der Kritik in der Anhörung bezüglich der Normenklarheit neu gefasst. Das Gleiche gilt auch für die §§ 11 und 14 des Gesetzentwurfs. Auch da wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz eingearbeitet. Der Kernbereichsschutz sowie die Schutzgüter der Berufsgeheimnisträger sollen besser berücksichtigt werden.
In der Anhörung gab es ausdrücklich die Kritik, dass die Berufsgeheimnisträger nicht ausreichend geschützt seien. Das machen wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf. Ich frage noch einmal, was es daran zu kritisieren gibt, dass wir jetzt einen besseren Schutz für Berufsgeheimnisträger haben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keinen Grund.
Bei der Zuverlässigkeitsprüfung – das war auch ein Kritikpunkt in der Anhörung – haben wir Änderungen vorgenommen. Das soll nur noch im begründeten Einzelfall bei der erstmaligen Förderung mit Einwilligung der Betroffenen gelten. Sie sollen eine Stellungnahme abgeben können, damit das auch nachher noch gerichtlich überprüft werden kann. Das ist eine Stärkung. Das ist eine gute Lösung. Sie ist eng mit denen abgestimmt, die davon betroffen sein werden.
Ansonsten fordern Sie von hier vorne aus immer etwas. Sie sagen, man würde nicht auf das eingehen, was in den Anhörungen vorgetragen würde, was es für Vorschläge in der Anhörung gegeben hat. Genau das haben wir gemacht. Wir haben mit den Betroffenen geredet. Wir haben uns die Vorschläge angeschaut. Wir haben diesen Gesetzentwurf nachgebessert. Ich finde, dieser Gesetzentwurf lässt sich durchaus sehen. Es ist ein guter Gesetzentwurf. Frau Kollegin Faeser, ich verstehe nicht, wie Sie so eine Rede hier halten konnten.
Wir haben auch die parlamentarische Kontrolle verbessert.
Natürlich haben wir die parlamentarische Kontrolle verbessert. – Sie müssen die parlamentarische Kontrolle, so wie wir sie jetzt regeln wollen, mit dem alten Gesetz vergleichen. Da werden wir natürlich Verbesserungen vornehmen. Wir haben uns, was die Besetzung und die Auswahl der Mitglieder dieser Kontrollkommission angeht, an dem orientiert, was es dazu im Deutschen Bundestag geschrieben gibt. Das ist der Regelung im Deutschen Bundestag wortgleich. So haben wir es in unseren Gesetzentwurf aufgenommen.
Ich frage mich wirklich, was es daran zu kritisieren gibt. Im Vergleich zur jetzigen Rechtslage wird die parlamentarische Kontrolle deutlich verstärkt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das muss man nicht kritisieren, auch wenn man in der Opposition ist.
Das wird übrigens bei der parlamentarischen Kontrolle auch die Unterrichtungspflichten betreffen. Auch dazu wurde in der Anhörung vorgetragen. Wir haben in den Gesetzentwurf jetzt Folgendes hineingeschrieben: Die Landesregierung hat
insbesondere über wesentliche Änderungen im Lagebild der inneren Sicherheit, behördeninterne Vorgänge mit erheblichen Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung und Einzelvorkommnisse, die Gegenstand politischer Diskussionen oder öffentlicher Berichterstattung sind,
zu berichten. Das ist auch eine Neuerung, die sich aus dem ergeben hat, was in der Anhörung vorgetragen wurde.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass sich die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht mit anderen Mitgliedern ihrer Fraktion austauschen dürften. Das betrifft z. B. die Fraktionsspitze. Wir haben jetzt in dem Gesetzentwurf normiert, dass man sich mit den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionsspitze, hier mit der parlamentarischen Geschäftsführung, austauschen kann. Ich weiß wirklich nicht, was es daran zu kritisieren gibt. Ich glaube, dass wir die guten Anregungen aus dieser Anhörung übernommen haben.
Herr Kollege Schaus, Sie sehen: Wir haben einen Entwurf des Verfassungsschutzgesetzes vorgelegt, das eine gute Grundlage für die Arbeit der Sicherheitsbehörden sein wird. Wir werden die parlamentarische Kontrolle im Vergleich zum jetzigen Gesetz verbessern. Ich könnte mir da auch mehr vorstellen. Das ist überhaupt keine Frage. Aber bei komplexen Gesetzgebungsverfahren sind Kompromisse gefragt. Ich glaube, wir, die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, haben gute Kompromisse gefunden. Diese Kompromisse enden in einem guten und tragfähigen Gesetzentwurf. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Lesen Sie es nachher im Protokoll nach, Frau Kollegin Faeser, wer hier die Unwahrheit gesagt hat. Das will ich Ihnen nur einmal sagen.
Ich habe von hier vorne gesagt, dass die Wahl und die Zusammensetzung des Kontrollgremiums regelungsgleich mit der des Deutschen Bundestages sind. Jetzt lese ich Ihnen § 1 vor, weil vertiefte Sachkenntnis die muntere Debatte verhindert.
In Abs. 2 unseres Entwurfs steht: „Der Landtag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus seiner Mitte.“
Im PKGr-Gesetz steht: „Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte.“
Bei uns lautet Abs. 3: „Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Parlamentarischen Kontrollkommission.“
Jetzt die Regelung aus dem PKGrG: „Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums.“
Abs. 4 lautet: „Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereinigt.“
Die Regelung des PKGrG lautet: „Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereinigt.“
Ich möchte einmal von Ihnen wissen, wo der Unterschied ist. Dass Sie mir hier sagen, ich würde die Unwahrheit sagen, ist schlichtweg eine Unverschämtheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Heinz hat es im Großen und Ganzen sehr richtig und sehr gut dargestellt: Es geht hier um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das unterstützen wir ausdrücklich. Insbesondere im Hinblick auf die Pflege haben wir Regelungen getroffen. Wir haben in diesem Bereich auch Regelungen für die Hinterbliebenen oder die Verletzten getroffen. Wir haben – das hat die Anhörung ergeben – von so gut wie allen Anzuhörenden positive Rückmeldungen bekommen. Deswegen glaube ich, dass das, was wir hier regeln, unstrittig ist, und deswegen würde ich mich freuen, wenn wir eine große Mehrheit hinbekämen.
Herr Kollege Rudolph, ich habe übrigens im Ausschuss erklärt, warum die Sache mit dem Fahrrad aus unserer Sicht nicht so geregelt werden kann. Es läuft gerade die Erarbeitung einer Fahrradrichtlinie; sie wird zwischen den Häu
sern abgestimmt. Das betrifft nicht nur Beamtinnen und Beamte, sondern auch Tarifbeschäftigte. Ich glaube, wir alle sind der Meinung, dass man, wenn man so etwas macht, es für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regeln muss. Das war der Grund, weswegen wir das gesagt haben. Wir wollten keine Spezialregelung für die Beamten einführen. Ich glaube, am Ende werden wir das so machen, und es wird eine gute Sache für alle Beschäftigten in diesem Land. Das haben wir schon an anderen Punkten, bei denen es um den Verkehr ging, bewiesen.
Da Sie gesagt haben, das alles sei nicht zu belegen, will ich doch noch die eine oder andere Minute nutzen, um Ihnen Belege nachzureichen. Vielleicht schlagen Sie es noch einmal selbst nach:
1,3 Milliarden € zusätzlich für die Kinderbetreuung, die vollständige Gebührenfreiheit, mehr Personal und die Entlastung der Kommunen: Das ist aus dem SPD-Gesetzentwurf Drucks. 19/5467.
Erhöhung der Mittel für den KFA um 1 Milliarde € – Quelle: „Gelnhäuser Zeitung“ vom 16.08.2017, ein Originalzitat von Günter Rudolph.
Sie wollten es doch wissen.
600 Millionen € für den sozialen Wohnungsbau – Quelle: TSG, Facebook.
240 Millionen € für die Hessenkasse – Quelle: PM der Fraktion der SPD.
240 Millionen € für die Erhöhung der Besoldung – Quelle: Plenarsitzung vom 14.07., Rede von Günter Rudolph.
230 Millionen €, Ablehnung der Grunderwerbsteuer: Plenarprotokoll 19/17.