Thomas Schäfer
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Last Statements
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem, mit dem Kollege Schmitt geendet hat. Wir hatten in den letzten acht Jahren das Vergnügen, historische Stichwaffen mit unterschiedlicher Metallstärke in diesem Hause gelegentlich kreuzen zu dürfen. Aber eines, was uns immer verbunden hat, war bei aller Ernsthaftigkeit des Streites, bei aller Investition in Adrenalin in der konkreten Debatte: Ohne ein Augenzwinkern sind wir selten auseinandergegangen. Wenn wir den Saal verlassen haben, konnten wir auch gelegentlich, beginnend bei uns selbst, über das lachen, was wir hier diskutiert hatten.
Ich finde, das ist eine Form der Kultur und auch des Streites, die vielleicht dauerhaft stilprägend in diesem Hause sein könnte. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will die Aktuelle Stunde nutzen, ein paar Hinweise zu geben. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Aktuelle Stunde die Gelegenheit gibt, einen Blick auf die Leistungsfähigkeit der hessischen Steuerverwaltung zu werfen. Denn wir haben mit der hessischen Steuerverwaltung – das sage ich nicht ohne Stolz – sicherlich eine der erfolgreichsten in Deutschland.
Das kann man, wie für Finanzer nicht unüblich, an schnöden Zahlen festmachen. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre hat die Steuerfahndung jedes Jahr 400 Millionen € Mehrertrag gebracht, die Betriebsprüfung 2 Milliarden € zusätzlichen Ertrag. Wenn Sie das auf eine Legislaturperiode hochrechnen, sind das mehr als 12 Milliarden €, die die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Finanzverwaltung an zusätzlichem steuerlichen Ergebnis generiert hat. Ich finde, da kann man Danke sagen und gleichzeitig stolz auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.
Wir haben dazu in dieser Legislaturperiode auch die Steuerfahndung und die Betriebsprüfung kontinuierlich ausgebaut und sie jetzt auch mit weiteren Expertenstellen ausgestattet; das war übrigens nicht erst jetzt, sondern bereits im Haushaltsplan der Jahre 2018/2019. Selbst die Steuer-Gewerkschaft hatte das offensichtlich so nicht registriert und in ihrer Presseerklärung darum gebeten, die Haushaltsstellen spätestens noch im Nachtrag zu veranschlagen. Ich konnte die Beteiligten beruhigen: Bereits im Doppelhaushalt sind die Stellen veranschlagt. – So etwas nennt man, glaube ich, vorausschauende Haushaltspolitik, wenn man das an der Stelle so macht.
Der Umstand, dass das Bundeskriminalamt entschieden hat, nicht die Steuerverwaltung eines anderen Bundeslandes, sondern die hessische Steuerverwaltung zu beauftragen, die Panama Papers auszuwerten, ist jedenfalls ein zusätzliches Indiz für die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das zeigt aber auch die Erfah
rung im Umgang mit diesen riesigen Datenmengen. Gehen Sie davon aus, dass es bei ganz großen Verfahren um Datenmengen von bis zu 4 Terabyte oder sogar darüber hinaus geht. Wenn Sie sich vorstellen, Sie würden das ausdrucken und in Aktenordner packen, dann würden in solchen Großverfahren die nebeneinander aufgereihten Aktenordner vom Hessischen Landtag bis kurz hinter Gießen reichen.
Das sind Dimensionen, die wir uns nur sehr schwer vorstellen können. Sie können dies auch mit Hunderttausenden von Mitarbeitern nicht händisch sichten. Deshalb bin ich froh, dass es den Kolleginnen und Kollegen jetzt gelungen ist, am Finanzamt Kassel II-Hofgeismar, wo die Spezialisten sitzen, nicht nur ein zusätzliches Spezialistenteam anzusiedeln, sondern auch gemeinsam mit Wissenschaftlern eine Forschungsstelle einzurichten. Dort soll untersucht werden, wie wir die Instrumente der künstlichen Intelligenz gerade für die Auswertung solcher Großverfahren in der Zukunft weiter nutzbar machen können. Das alles ist eine Daueraufgabe, ein permanenter Wettlauf mit denjenigen, deren kriminellen Machenschaften wir auf die Spur kommen müssen. Diesen Wettbewerb nehmen wir auf. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir ihn nicht nur gewinnen können, sondern dass wir ihn gewinnen werden, und vor allem, dass wir ihn gewinnen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Herausforderungen wandeln sich natürlich. Schade, dass ich nur fünf Minuten habe, aber ich will noch auf einen Punkt hinweisen. Wir haben jetzt eine weitere Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Fahrzeughandel eingerichtet. Wir sehen bei der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung: 80 % unserer Ermittlungsverfahren konzentrieren sich auf der einen Seite auf die Sicherheitsbranche – die haben wir bereits besonders im Fokus – und in einem zweiten Teil auf den Fahrzeughandel. Wie gesagt, 80 % der Verfahren sind in dem Bereich. Das, was dort im Moment streitgegenständlich ist, sind Umsatzsteuersummen von über 800 Millionen €. Da werden wir eine zusätzliche Ermittlungsgruppe einrichten, um genau an der Stelle anzusetzen und Steuerbetrug auch für die Zukunft zu bekämpfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, letzter Satz: Die jetzige Steuerverwaltung, aber auch die Justizbehörden sind für diesen Kampf gerüstet. Wir sind extrem erfolgreich. Auf dieser Erfolgsspur wollen wir bleiben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit einer für das Haus hoffentlich guten Nachricht: Ich werde meinen Bericht aus dem Haushaltsausschuss hier nicht vollständig wiederholen.
Ich hätte mit etwas stärkeren Ovationen gerechnet, aber seis drum an der Stelle.
Das kann durchaus sein. Nachdem Herr Schalauske gestern schon bei viel harmloseren Themen blutige Kängurus bemüht hat, weiß ich nicht, was er heute gesagt hätte, wenn ich das gemacht hätte.
Gestatten Sie mir eine weitere Vorbemerkung. Herr Kollege Dr. Arnold hat eben erwartungsgemäß seine letzte Rede in diesem Haus gehalten. Ich hoffe, das, was ich jetzt sage, wird auf meine Redezeit nicht vollständig angerechnet. Ich will die Gelegenheit nutzen, mich bei ihm sehr herzlich zu bedanken, nicht nur für die freundschaftlich-kollegiale Zusammenarbeit – ich als Minister und er als einer der Sprecher in diesem Hause –, sondern auch in anderer Hinsicht.
Ich verrate Ihnen möglicherweise ein Geheimnis: Ohne ihn wäre ich niemals Finanzminister geworden. Es gab nämlich einen Tag, an dem wir uns zum Abendessen getroffen haben und er mir mitgeteilt hat, dass er sich entschlossen hat, das Amt des Finanzstaatssekretärs aufzugeben und wieder in den Landtag zu wechseln. Dann hat er mir keine Chance gelassen und gesagt: Du, ich hab dem Karlheinz gesagt, er soll doch den Thomas Schäfer nehmen, dann läuft das alles so weiter. – Dieses Schicksal hat mich am Ende ereilt. Lieber Walter, daher auch an dieser Stelle: herzlichen Dank dafür, dass du mich vorher nicht gefragt hast.
Lassen Sie mich eine weitere Vorbemerkung machen, mit der ich der Sache wieder etwas näher komme: Wenn Sie an einem Sonntag die Zeitung aufschlagen und auf einer ganzen Seite Nachrichten zu lesen bekommen, mit denen Sie erstens nicht gerechnet haben und die Sie zweitens in die Nähe eines zur Übersicht nicht fähigen Provinztrottels rücken, macht das Ihr Frühstück etwas unangenehm. Ich sage aber offen: Das ist für einen Minister in der Dienstaufwandsentschädigung als Schmerzensgeld enthalten – Strich drunter.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Artikel wurde nicht nur versucht, den Minister in Misskredit zu bringen. Wie gesagt, damit muss ein Minister leben. Es wurden aber vor allem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dies vorbereitet haben, in Misskredit gebracht.
Das sind Kolleginnen und Kollegen, die ich zum Teil seit mehr als zehn Jahren kenne und von denen ich weiß, dass ihre Persönlichkeitsstruktur und ihr Handeln für das genaue Gegenteil von Wetten, Zocken und Ähnlichem stehen; sonst könnten sie nämlich mit ihrem Qualifikationsprofil an anderen Stellen der Volkswirtschaft sehr viel mehr für ihre private Vermögensbildung tun, als sie es unter den Bedingungen des öffentlichen Dienstes können.
Deshalb bedanke ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen des Rechnungshofs für ihre hervorragende Arbeit in der Begleitung und der Prüfung unseres Schuldenmanagements.
Aber ich nutze die Gelegenheit, mich vom Pult aus einmal bei meinen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu bedanken. Was ihr ertragen musstet, war unwürdig, aber ihr habt eine hervorragende Arbeit geleistet – sowohl vor zehn Jahren als auch heute.
Jetzt komme ich nicht umhin, einige Hinweise zu den zugrunde liegenden Sachverhalten zu geben. Ich bitte wiederum um Nachsicht, dass ich Sie auch um diese Uhrzeit noch mit ein paar Zahlen belämmern muss. Wir haben im Haushaltsausschuss ausführlich dargestellt, dass wir im Moment eine Durchschnittsverzinsung unseres gesamten Schuldenportfolios, einschließlich der abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte, von 2,36 % haben. Wenn wir diese wegnähmen, hätten wir aktuell eine Durchschnittsverzinsung von 2,16 %. Diese 0,2 Prozentpunkte oder 20 Basispunkte, je nachdem wie Sie es ausdrücken wollen, auf die Gesamtverschuldung sind letztlich die Zinssicherungsoder Versicherungsprämie, wie Sie es auch immer nennen wollen, die wir dafür zahlen, dass wir 20 % unserer Schulden gesichert haben. Das ist präzise ausgewiesen.
Wir sind im Übrigen bundesweit das Land mit der transparentesten Darlegung unserer Verbindlichkeiten, weil wir nicht nur die jährlichen Schuldenberichte haben – ich gehe davon aus, das werden andere Bundesländer in ähnlicher Form haben –, sondern auch einen transparenten Ausweis im Rahmen unserer kaufmännischen Bilanz, wo einschließlich der Drohverlustrückstellungen für Teilelemente dieser Geschichte alles Jahr für Jahr transparent dargestellt worden ist. Es gibt kein Bundesland neben Hessen, das so transparent mit seinen Finanzen umgeht wie Hessen. Auf diese Feststellung lege ich Wert und darauf, dass es trotzdem sein kann, dass auch diese Transparenz im Nachhinein immer noch nicht ausreichend ist.
Lassen Sie uns am Ende dieser Legislaturperiode und zu Beginn der neuen – ich habe es im Ausschuss bereits gesagt – darüber reden, diese Fragen gegenüber den Gremien des Landtags, gern auch im großen Rund, vielleicht aber auch im Haushalts- oder Schuldenausschuss oder wo auch immer, noch intensiver zu erörtern. Ich hatte Ihnen berichtet, dass mir das Research Center SAFE in the House of Finance angeboten hat, diesen Prozess in einer wissenschaftlichen Form zu begleiten, Hinweise zu geben und Sie alle gemeinsam auf den Stand der wissenschaftlichen Diskussion zur Frage der Haushaltsfinanzierung mitzunehmen. Ich habe dieses Angebot weiterzugeben; und am Ende muss das Haus entscheiden, wie es damit umgeht. Ich glaube, das ist eine Lehre, die wir gemeinsam ziehen können: Man kann nie kompliziert genug denken, wie möglicherweise einseitige öffentliche Informationen am Ende falsche Diskussionen oder zumindest überprüfenswerte Diskussionen auslösen können.
Zur Sache. Herr Kollege Schmitt, Sie haben zu Recht die Frage gestellt: Hätte es nicht andere, günstigere Möglichkeiten gegeben, den gleichen Sicherungseffekt durch andere Instrumente zu erzielen? – Wir haben dies einmal am Beispiel dieses ersten Swaps, im Jahr 2011 abgeschlossen und mit Laufzeitbeginn im Jahr 2013, also ein Forward von zwei Jahren, durchgerechnet. Der Swap hat uns mit ei
ner Kondition von 3,63 % eingedeckt. Wenn wir damals ein Forward-Darlehen aufgenommen hätten, hätten wir 40 Jahre lang 3,71 % bezahlen müssen. Das wären pro Jahr 800.000 € mehr gewesen; in der Systematik dieser vermeintlichen Schadensberechnung wären es, auf 40 Jahre gerechnet, 32 Millionen € mehr gewesen. Hätten wir ein Forward-Darlehen – Stichwort: Laufzeit – von zehn Jahren aufgenommen, hätten wir 3,98 % bezahlt statt 3,63 %. Das wären 5,6 Millionen € per anno mehr gewesen oder 56 Millionen € in zehn Jahren.
Zum berühmten „Zinscap“. Soweit wir die damaligen Konditionen anhand der Archive wieder herstellen konnten, wären, um diesen auf 3,7 % abzusichern, also auf einen glatten Zehner, ein bisschen höher als die 3,63 %, pro Jahr 10,6 Millionen € fällig gewesen. Wir zahlen für den Swap bei 3,63 %, also sieben Basispunkte niedriger, 9,4 Millionen € pro Jahr. Das heißt, der Mehrbetrag würde 1,2 Millionen € jährlich betragen; und wieder „unzulässigerweise“, wie ich sage, aber dies wird gern gewünscht, auf 40 Jahre hochgerechnet, wäre das um 48 Millionen € teurer gewesen. Das heißt, wir haben unter den verschiedenen zur Wahl stehenden Mechanismen den niedrigsten Kostensatz zum Erreichen des Sicherungsziels ausgewählt. Ich glaube, das sollten wir als Gesprächsgrundlage gemeinschaftlich festhalten.
Und jetzt stellt sich die Frage: Was heißt das auf lange Sicht? – Dazu sage ich Ihnen: Ich kann das nicht auf lange Sicht beurteilen, weil niemand die weitere Zinsentwicklung, weder damals noch heute, prognostizieren kann, sodass man sich in der Einschätzung der Frage, was das bedeutet, jeweils mit Szenarien beschäftigen muss. Diese Szenarien hatten wir versucht Ihnen im Haushaltsausschuss – Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich diese Grafik auch diesem Hohen Hause zeige – deutlich zu machen.
Ich übersetze das jetzt einmal für die Tonspur: Unterstellt man, ab dem Jahr 2020 würden die Zinsen um 1 Prozentpunkt steigen und kontinuierlich auf diesem Niveau verbleiben, würden wir ab dem Jahr 2025/2026 – trotz dieser Versicherungsprämie – auf die Gewinnerseite wechseln. Ab dem Jahr 2025/2026, irgendwann zu diesem Zeitpunkt, würden wir dies, trotz der Versicherungsprämie, durch die gesparten Zinsen auf unser Gesamtportfolio überkompensieren. Vom Jahr 2026 bis zum Ende der Laufzeit sind noch ein paar Jahre übrig, sodass daraus ein beträchtlicher Gewinn entstehen würde. 1 Prozentpunkt Zinssteigerung im Schnitt der Jahre ist ein Szenario – ich glaube, auch da sind wir uns einig –, bei dem wir jedenfalls relativ sicher davon ausgehen können, dass es innerhalb von Erwartungsmöglichkeiten ist.
Wenn wir nur 2 Prozentpunkte unterstellen, wiederum mit fast 40 Jahren weiterer Laufzeit, sind wir bereits im Jahre 2023 an diesem Punkt, wo es hin zu einer positiven Betrachtung kippt, sodass der Gewinn deutlich höher sein würde. Sinken die Zinsen um einen weiteren Prozentpunkt, wenn wir also 40 Jahre lang deutliche Negativzinsen hätten, wären wir ohne die Derivate besser gefahren. Dann wären die Schätzungen von Herrn Schalauske für die Versicherungsprämie wahrscheinlich berechtigt, aber dann würden wir, selbst wenn wir die 40 Milliarden € Schulden aufrechterhalten würden und keine einzige Tilgung machten, statt 1 Milliarde € an Zinszahlungen ab dem Jahr 2029 jedes Jahr nur noch 500 Millionen € zahlen. Dazu sage ich
Ihnen ganz offen: Wenn ich jedes Jahr 500 Millionen € weniger Gesamtzinsbelastungen hätte, zahlte ich die Versicherungsprämie in zweistelliger Millionenhöhe in der Gegenbewegung gern.
Ich bin auch gleich fertig, obwohl ich, wie gesagt, noch wesentliche Teile meines Berichts aus dem Haushaltsausschuss vortragen könnte, worauf ich aber gern verzichte.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine Bemerkung machen:
Ich bin ausnehmend dankbar dafür, dass wir – trotz aller sachlichen Unterschiede in dieser Fragestellung und der Punkte, die wir durchaus diskutieren können; das ist keine Frage – heute eine Debatte geführt haben, die der Sache sehr angemessen ist.
Ich glaube, das nehmen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch so wahr. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur ganz kurz; ich kann mich nahezu vollinhaltlich auf das beziehen, was Kollege Kaufmann vorgetragen hat. Zur Sinnhaftigkeit des zur Verwirklichung anstehenden Projektes sind unterschiedliche Nuancierungen ausgetauscht worden. Ich wäre dankbar gewesen, wenn der einleitende Beitrag die gleiche Differenzierung aufgebracht hätte wie die folgenden Beiträge. Ich glaube, an dieser Stelle wäre es hilfreich für alle Akteure vor Ort, zur Versachlichung beizutragen und keinen Beitrag zum Schüren weiterer Emotionen zu leisten.
Zweite Bemerkung. In einem Rechtsstaat – auch darauf hat Herr Kaufmann hingewiesen – entscheidet am Ende eine Mehrheit im Respekt vor der Position der Minderheit, aber der Erwartung, dass die Minderheit akzeptiert, was eine Mehrheit entscheidet.
Auf der anderen Seite steht hier das Land. Vor Ort haben die gemeindlichen Gremien, ich glaube, sogar die Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid, sich dafür ausgesprochen.
Das Land Hessen hat eine verbindliche Erklärung abgegeben. Mit dieser verbindlichen Erklärung sind wir, wie das Wort sagt, gebunden, und die Verlässlichkeit der Entscheidung des Landes ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass man mit dem Land auch in Zukunft Verträge eingehen kann.
Deshalb vollziehen wir heute aus Sicht der Landesregierung, die wir Ihnen diese Vorlage unterbreitet haben, genau dieses, dass wir verlässlich an der Seite derjenigen stehen, die mit uns Vereinbarungen eingegangen sind. – Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Vorlage.
Herr Abg. Reul, die Frage „finanziell profitiert“ ist in der Tat zu differenzieren nach absoluten Beträgen als auch pro Einwohner.
Beim Umfang der Zahlen, die ich Ihnen im Rahmen der Fragestunde vortrage, ist es nach Summen beschränkt. Addiert haben wir jeweils die Entschuldungssummen aus dem Kommunalen Schutzschirm, der Entschuldung aus der Hessenkasse und den beiden Kommunalinvestitionsprogrammen I und II, wobei wir jeweils die Bruttosumme unter Einschluss der jeweiligen Bundesmittel und Kommunalanteile aufführen.
Damit ist der Hauptprofiteur die Stadt Offenbach – die Herren Al-Wazir und Grüttner wird es besonders freuen –
das Protokoll notiert jetzt: ein einzelner Beifall aus Frankfurt – mit einer Gesamtsumme von 828,7 Millionen €. Auf Platz 2 ist, ebenfalls in der Region, der Landkreis Offenbach mit 761,7 Millionen €, auf Platz 3 die Stadt Darmstadt mit 482,1 Millionen €, auf Platz 4 – Kollege Weiß wird sich freuen – der Rheingau-Taunus-Kreis mit 467,4 Millionen €. Der Innenminister freut sich mit.
Auf Platz 5 liegt der Landkreis Groß-Gerau mit 415,5 Millionen €, auf Platz 6 die Stadt Kassel mit 358 Millionen €, auf Platz 7 die Stadt Rüsselsheim mit 337,4 Millionen €, auf Platz 8 der Main-Kinzig-Kreis mit 335,7 Millionen €, auf Platz 9 der Landkreis Gießen mit 277,7 Millionen € und auf Platz 10, knapp dahinter, der Landkreis Kassel mit 274,3 Millionen €.
Wenn Sie das auf die Einwohner herunterrechnen, ergibt sich ein etwas differenzierteres Bild. Ungeschlagener Spitzenreiter ist weiterhin die Stadt Offenbach mit 6.651 € pro Einwohner.
Es gibt Kausalzusammenhänge zwischen „besonders pleite“ und dementsprechenden Beträgen, in der Tat, Herr Al-Wazir.
Auf Platz 2 folgt dann die Stadt Bad Karlshafen mit 6.126 € je Einwohner, Platz 3 die Stadt Rüsselsheim mit 5.270 € je Einwohner, Platz 4 die Stadt Bad Sooden-Allen
dorf mit 4.826 € je Einwohner, Platz 5 die Stadt Spangenberg mit 3.887 € je Einwohner, Platz 6 die Stadt Trendelburg mit 3.816 € je Einwohner. Die Gemeinde Neuental folgt auf Platz 7 mit 3.538 € je Einwohner, auf Platz 8 der Landkreis Offenbach mit 3.247 € je Einwohner, auf Platz 9 die Gemeinde Löhnberg mit 3.237 € je Einwohner und auf Platz 10 die Stadt Darmstadt mit 3.062 € je Einwohner.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin dem Haus dankbar, dass wir, so glaube ich, eine sehr breite Übereinstimmung – mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE – zu den grundsätzlichen Zielen des Gesetzentwurfes hergestellt haben, auch durch die Ergebnisse der Anhörung bestätigt. Dass man an der Stelle immer noch ein bisschen mehr vom Guten tun könnte, ist eine Frage, über die auch nicht gestritten werden muss. Da muss man sicherlich auch in einer neuen Legislaturperiode des Hessischen Landtags sehr konkret über Prioritäten reden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dann die Diskussion vielleicht nicht mehr rest
los eindeutig sein wird, wie das im Moment der Fall zu sein scheint.
Ich habe ein bisschen bedauert, dass die Tierschutzministerin nicht an der Debatte teilgenommen hat. Denn als Herr Schalauske Kängurus mit blutigem Steakfleisch gefüttert hat, hat mir das irgendwie ein gewisses Grundschaudern über den Rücken laufen lassen. Aber das sei mir nur als Randbemerkung an der Stelle gestattet.
Die Eier legende Wollmilchsau brauchen wir lebend, geschlachtet ist sie schlechter. Das ist ganz sicher so.
Lassen Sie mich vielleicht noch eines hinzufügen: Kollege Schmitt hat den Vergleich zu Pensionskassen gezogen.
Da muss man ein bisschen vorsichtig sein. Die Pensionskassen haben das Problem, dass Ansprüche, unmittelbare Renten- bzw. Versorgungsansprüche, gegen sie selbst begründet worden sind. Unser Pensionssicherungsfonds begründet ja keine unmittelbaren Ansprüche der Beamten. Sie haben weiterhin ihren Anspruch gegenüber dem Staat. Es hilft nur dem Staat, also uns gemeinschaftlich, die Finanzierung dieser Ansprüche sicherzustellen. Insofern ist der Vergleich nicht ganz passend zu dem, was wir hier gerade diskutieren.
Völlig zu Recht. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dort möglicherweise die Vergleichbarkeit ausschließlich im Namen besteht und weniger in dem dahinter liegenden Sachverhalt.
Ich glaube, wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel getan. Wir haben im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Regeln der Schily- und Kanther-Rücklage, die wir hätten aufheben können, nicht nur nicht aufgehoben, sondern wir haben sie verstetigt und fortgesetzt und die nach meinem Vorgänger Karlheinz Weimar benannte WeimarRücklage auch wiederum immer freiwillig dotiert.
Wir haben also sehr viel mehr gemacht, als wir hätten tun müssen. Deshalb ist auch der Kapitalstock in dieser Legislaturperiode signifikant gestiegen. Ich glaube, wir sind klug beraten, auf der Basis des jetzigen Gesetzentwurfes das zu verstetigen, sicherzustellen, dass die Versorgung unserer Beamtinnen und Beamten abgekoppelt und vor dem Zugriff des einfachen Haushaltsgesetzgebers gesichert wird – auch in der Zukunft –, damit sichergestellt wird, dass die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten in zehn, 15 und mehr Jahren auch finanziert werden können.
Deshalb herzlichen Dank für die sehr konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich, wenn Sie jetzt dem Gesetzentwurf hoffentlich zustimmen werden. – Vielen Dank.
Frau Schott, so viel Lob bin ich von Ihnen gar nicht gewohnt. Das ist ungewöhnlich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Falls Sie sich möglicherweise gewundert haben, dass bei einem Setzpunkt der CDU-Fraktion zunächst die Landesregierung das Wort ergreift: Wenn eine Fraktion eine Vorlage der Landesregierung zum Setzpunkt erklärt, bedarf es eines Einbringens dieser Vorlage in den Landtag durch den zuständigen Minister. Dies nur am Rande, da wir ja gerade ausführlich über Förmlichkeiten zwischen der Landesregierung und dem Parlament im Rahmen der Geschäftsordnung gesprochen haben.
Die antragstellende Fraktion war ausdrücklich einverstanden. Auch das will ich gerne für das Protokoll wiederholen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden sich möglicherweise weiterhin gewundert haben, warum eine Finanzplanung separat zu den Haushaltsberatungen vorgelegt und diskutiert wird. Da vielleicht nicht jeder außerhalb dieses Hauses, aber vielleicht auch nicht innerhalb dieses Hauses permanent mit der Landeshaushaltsordnung unter dem Kopfkissen schläft, hat möglicherweise nicht jeder verinnerlicht, dass auch in Jahren eines Doppelhaushalts eine Finanzplanung vorgelegt werden muss, um die mittlere Perspektive der Entwicklung der Landesfinanzen auch im Geltungsbereich eines Doppelhaushalts im Blick zu haben.
Meine Damen und Herren, in diesen Zeiten werde ich gelegentlich gefragt, ob es früher, als die Haushaltsspielräume signifikant enger waren als heute, schwieriger war, Finanzminister zu sein, bzw. ob es denn heute möglicherweise leichter sei, wo doch erkennbar der eine oder andere Spielraum entstanden ist. Das spiegelt auch Teile der finanzpolitischen Debatte wider, die wir sicherlich in den nächsten Minuten führen werden, aber auch in den letzten Monaten geführt haben. Von der einen Seite des Parlaments gibt es permanent die Forderung, mehr Geld auszugeben, von der anderen Seite des Parlaments die Forderung, von dem, was an Spielräumen erarbeitet worden ist, noch mehr in die Rückzahlung von Schulden zu stecken. Das spiegelt die gesamte Bandbreite der Debatte gut wider. Wenn ich sage, dass unser Weg in der Mitte – Schulden zurückzuzahlen, aber gleichzeitig Zukunftsinvestitionen zu tätigen – das Maß und die Mitte der Landespolitik in der richtigen Weise bestimmt, kann das möglicherweise auch eine Konsequenz des Meinungsbildes hier im Landtag sein.
Ich fasse mich kurz und will die Eckdaten der Finanzplanung nennen. Wir nehmen seit 2016 keine neuen Schulden in Hessen mehr auf – sehr viel früher, als es die gesetzlichen Rahmendaten der Schuldenbremse vorgesehen haben.
Wir investieren auch weiter kräftig in die Zukunft unseres Landes. Wir stärken unsere Kommunen in nie da gewesenem Maße. Am Ende des Finanzplanungszeitraums 2020 wird der Kommunale Finanzausgleich über 6 Milliarden € betragen.
Wir sorgen für Risikovorsorge für mögliche Veränderungen in der Zukunft in dieser Finanzplanung; ich komme darauf zurück.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist auch der Markenkern unserer hessischen Finanzpolitik.
Erster Punkt. Wir halten Wort. Wir versprechen niemandem etwas, was wir nicht halten können. Das ist Markenkern dieser Landesregierung.
Zweiter Punkt. Wir planen im besten Sinne des Wortes konservativ, um am Ende des Jahres in aller Regel besser abzuschneiden, als es zum Zeitpunkt der Vorlage des Haushalts geplant war.
Dritter Punkt. Wir nutzen die vorhandenen finanziellen Spielräume zum Abbau der Altschulden des Landes auf der einen Seite, aber gleichzeitig zum signifikanten Aufbau von Risikovorsorge und zweckgebundenen Rücklagen zur Absicherung der finanziellen Risiken für die Zukunft.
Wir machen noch ein Weiteres. Wir haben in ganz erheblichem Umfang beispielsweise bei den Investitionen die Globalpositionen der Finanzplanung so vorgesehen, dass eine neue Landesregierung – die Bürgerinnen und Bürger sind am 28. Oktober aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen – ihre politischen Schwerpunkte neu setzen kann. Wir haben Abstand davon genommen, die Finanzplanung dafür zu nutzen, sozusagen neue Projekte ins Schaufenster zu stellen, sondern wir finanzieren sauber das durch, was wir in den Haushalten haben. Aber es gibt eine ausreichen
de Perspektive für eine neue Regierung. Wir haben natürlich eine gewisse Vorstellung, wie sie möglicherweise aussehen könnte; aber ich weiß, diese Vorstellung wird nicht von jedem in diesem Hause restlos geteilt. Jedenfalls hat eine neue Landesregierung eine Perspektive, neu darüber zu befinden. Das ist auch Ausdruck von Solidität in der Finanzpolitik.
Selbstverständlich haben wir von günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitiert; wir profitieren bis heute davon. Aber, meine Damen und Herren, diese günstigen Rahmenbedingungen haben etwas damit zu tun, dass das Gesamtzusammenspiel der gesellschaftlichen Kräfte in unserem Land funktioniert hat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Politik – alle gemeinschaftlich haben Grundlagenentscheidungen in den letzten Jahren getroffen, die es uns ermöglicht haben, den am längsten anhaltenden kontinuierlichen Aufschwung in den letzten 20 bis 25 Jahren in diesem Land zu haben.
Ab und zu hat man in öffentlichen Debatten den Eindruck: Alle haben etwas damit zu tun, wenn es gut läuft, nur die Politik hat nichts damit zu tun. Wenn es schlecht läuft, hat niemand etwas damit zu tun, und die Politiker sind die einzig Verantwortlichen. – Gelegentlich sollten wir uns das Selbstbewusstsein erlauben und sagen: Auch mit guten Rahmenbedingungen hat Politik am Ende etwas zu tun.
Zu einer verantwortlichen Finanzpolitik kann eines aber nicht gehören: eine Strategie, eine Politik, die jedem alles verspricht und nie Vorschläge macht, woher das Geld, das zusätzlich ausgegeben werden soll, denn möglicherweise kommen soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns unserer Verantwortung gestellt und eine ganze Reihe von unangenehmen Entscheidungen getroffen. Strukturell konsolidiert die Landesregierung diesen Landeshaushalt mit mehr als 600 Millionen € jährlich. Das waren allesamt keine einfachen Entscheidungen. Die Bremsung des Anstiegs bei der Besoldung, das Streichen von Stellen, die Erhöhung der Grunderwerbsteuer – das alles waren keine einfachen Entscheidungen. Das alles ist im Landtag kontrovers diskutiert und schließlich entschieden worden. Das ist gut so. Das ist richtig so.
Eine Regierung hat Verantwortung, etwas notfalls auch gegen Widerstände durchzusetzen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer an anderer Stelle gern mehr ausgeben möchte, muss auch die Verantwortung tragen, Vorschläge dafür zu machen, wie das sein wird.
Heute ist eine gute Gelegenheit dazu. Ich bin sicher, Herr Kollege Schäfer-Gümbel wird nachher ans Rednerpult treten und zu den von Herrn Kollegen Wagner sehr akribisch mitgeschriebenen Mehrausgabenvorschlägen der Sozialdemokratie in Höhe von etwas über 3 Milliarden € präzise vortragen: Welche der 3 Milliarden € waren nicht so richtig ernst gemeint; die streichen wir? Was ist wirklich ernst gemeint? Und vor allem: Wie wird das wirklich ernst Gemeinte gegenfinanziert? – Das kann man in einer politischen Debatte erwarten. Sie können zu Recht von der Lan
desregierung erwarten, dass ihre Vorschläge sauber finanziert sind. Das kann man aber auch von Gruppierungen in diesem Land erwarten, die sich selbst unterstellen, sie seien regierungsfähig. Denn zur Regierungsfähigkeit gehören am Ende immer Verantwortung und die Bereitschaft, dieser Verantwortung auch Zahlen folgen zu lassen.
Durch das frühe Verzichten auf Neuverschuldung und durch das Zurückzahlen von Altschulden entstehen bereits jetzt neue Spielräume.
50 Millionen € Zinsen konnten trotz Niedrigzinsphase dadurch eingespart werden, dass wir alte Schulden zurückzahlen und keine neuen Schulden mehr machen.
Das ermöglicht 700 zusätzliche Lehrerstellen oder – in Investitionen umgerechnet – über 1.200 neue Polizeifahrzeuge. Gleichzeitig investieren wir in der Finanzplanung weit über 2 Milliarden € jedes Jahr. Dabei haben wir Spielräume, innerhalb der Investitionen neue Schwerpunkte zu setzen.
Wir investieren in besonderer Weise in den Wohnungsbau. In den Jahren 2009 bis 2014 haben wir 400 Millionen € für den sozialen Wohnungsbau gehabt. 2015 bis 2020 haben wir dafür 1,7 Milliarden €.
Ich überlasse es Ihnen, Ihrer Fantasie und Ihrer Fähigkeit zum Dreisatz, den Vervielfältiger zu berechnen.
Der Einzige, der sich aus dem Wohnungsbau ein Stück weit zurückgezogen hat, ist der Bund. Die Bundesmittel fließen in Hessen durch. Die Landesmittel steigen einschließlich der investiven Städtebauförderung von 35 Millionen € auf 80 Millionen € im Jahr 2019.
Wenn etwas anderes behauptet wird, handelt es sich um Schimären.
Alles ist gut, Herr Schmitt.
Das ist das Schöne: Immer wenn es ernst wird, behaupten die Sozialdemokraten, sie hätten mit der Regierungsbildung in Berlin nichts zu tun. Wir hören immer wieder dieselbe Platte.
Eine Minute brauche ich noch, nicht mehr. – Ich will auch darauf hinweisen: Wir haben in dieser Finanzplanung Globalpositionen zur Absicherung von Haushaltsrisiken von 2,5 Milliarden € für die Jahre 2020 bis 2022. Aber wenn es uns nicht gelingen sollte, eine Nachfolgeregelung für die erhöhte Gewerbesteuerumlage zu schaffen, sind von diesen 2,5 Milliarden € bereits 1,3 Milliarden € nicht mehr im Landeshaushalt. Dann sind die zusätzlichen Spielräume, die bei den Bund-Länder-Finanzgesprächen erarbeitet worden sind, jedenfalls nicht mehr im hessischen Landeshaushalt.
Wenn Sie dann die sicherlich nicht kleiner gewordenen Konjunkturrisiken und die Debatte auf der nationalen Ebene hinzuaddieren, was auf nationaler Ebene auf der steuerlichen Seite passieren könnte, sollte oder müsste, wird aus diesen Spielräumen lediglich das, was sie sind, nämlich eine Risikovorsorge.
Das entbindet niemanden davon, der eigene neue Vorschläge für weitere Ausgaben in den kommenden fünf Jahren hat, dafür konkrete Finanzierungsvorschläge zu machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe es als ein Stück meiner Aufgabe an, darauf hinzuweisen und eine Diskussion zu führen, wenn nach meinem Eindruck Finanzierungsvorschläge die notwendige Solidität vermissen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land Hessen ist finanziell extrem gut aufgestellt. Wir tilgen eigene Schulden, treffen Risikovorsorge für die Zukunft und sorgen dafür, dass mit der Hessenkasse Kassenkredite in hessischen Kommunen demnächst der Vergangenheit angehören. Wer zu Beginn der Legislaturperiode vorhergesehen hätte, dass wir das am Ende der Periode geschafft haben, wäre sicherlich als grenzenloser Optimist beschimpft worden. Ich bin froh, dass dieses Maß an Optimismus eingetreten ist. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen diesen Gesetzentwurf namens der Landesregierung zur Beratung in den Gremien des Hessischen Landtags ein. Nach dem Einhalten der Schuldenbremse verfolgen wir mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, zu helfen, die zweite große finanzpolitische Herausforderung zu bewältigen – die beträchtlichen Lasten, die wir in den vergangenen Jahrzehnten gemeinschaftlich in allen öffentlichen Körperschaften neben der reinen Kapitalmarktverschuldung für die künftigen Generationen entwickelt haben.
Ich habe immer gesagt: Mit der Sicherstellung, dass wir keine neuen Schulden am Kapitalmarkt mehr machen, die nach den Regeln, die wir uns gemeinsam gegeben haben, ab dem Jahr 2020 hätte erfolgen müssen, ist es uns gemeinsam gelungen, die Einhaltung der Schuldenbremse deutlich nach vorne zu ziehen. Nach allem, was wir jetzt sehen, werden wir in diesem Jahr das dritte Jahr in Folge haben, in dem wir Überschüsse erwirtschaften werden. Gleichzeitig war immer klar, dass nach dem Einhalten der Schuldenbremse nicht wieder all das beginnen kann, was die Politik jahrzehntelang geprägt hat, dass man nämlich, wenn am Ende für Ideen das Geld nicht reichte, immer auf die Bank zurückgegriffen hat.
Dies allein reicht nicht, sondern wir müssen uns mit der großen Frage beschäftigen: Wie gehen wir damit um, dass wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Beamtinnen und Beamten über Jahrzehnte hinweg Versorgungsversprechen gegeben haben, ohne die notwendige Absicherung durch Rücklagen zu bilden? Das ist über Jahrzehnte hinweg vorgenommen worden.
Wir haben erstmalig in den Neunzigerjahren, als Hans Joachim Suchan, der damalige Chef der Hessischen Staatskanzlei, einen Versorgungsbericht vorgelegt hat, zur allgemeinen Überraschung aller Beteiligten festgestellt, dass dort Lasten für die Zukunft schlummern, mit denen sich die Landespolitik vorher – ich formuliere es zurückhaltend – nicht sehr intensiv beschäftigt hat. Eine Konsequenz war, dass der nationale Gesetzgeber, als er noch die Gesetzgebungskompetenz für das Beamtenrecht hatte, den öffentlichen Körperschaften zwei große Rücklagenansammlungen vorgegeben hat, die jeweils mit den Namen Otto Schily und Manfred Kanther verbunden sind, nämlich die Vorgabe, Rücklagen zu bilden, die in diesen Jahren aufgelöst
werden sollen, um zu helfen, die Versorgungsansprüche zu finanzieren.
Das Land Hessen hat als erstes Land entschieden, an der Finanzierung des Haushalts mitzuwirken und die Möglichkeit zur Auflösung dieser Rücklagen nicht in Anspruch zu nehmen, sondern das genaue Gegenteil zu tun, diese Rücklagen also weiterhin zu besparen, um für spätere Zeiten vorzusorgen.
Wir haben dann ein Zweites gemacht. Wir haben eine dritte Kategorie von Rücklagen gebildet, benannt nach meinem Vorgänger im Amt Karlheinz Weimar, die wir jeweils freiwillig, mittlerweile auch aufgestockt, zusätzlich zurücklegen, um für künftige Herausforderungen bei der Bewältigung der Pensionslast gerüstet zu sein.
Nun geht es darum, dies zusammenzuführen und sicherzustellen, dass der Notwendigkeit der Finanzierung der Pensionen, was eine große Herausforderung ist, auch in Zukunft die gleiche Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, wie das in der Sache schon in vergangenen Jahrzehnten richtig und notwendig gewesen wäre.
Deshalb machen wir Ihnen einen Vorschlag, mit dem wir sicherstellen, dass dieser Rücklage in den nächsten Jahren weitere, zusätzliche Mittel zugeführt werden. Gleichzeitig legen wir gesetzlich fest, dass Entnahmen aus dieser Rücklage erst zulässig sind, wenn eine bestimmte Quote zu den Versorgungslasten erreicht ist. Das wäre nach dem, was wir heute glauben vorausberechnen zu können – ich formuliere das mit aller Vorsicht –, im Jahr 2030. Daher mag die Politikergeneration des Jahres 2030 entscheiden, ob die Quote ausreichend ist, um mit den Erträgnissen dieser Rücklage zu helfen, die Pensionslasten mitzufinanzieren, oder ob man der Auffassung ist, diesen Ansparstock sogar noch ein Stück weiter aufstocken zu müssen. Aber das mögen die nachfolgenden Generationen entscheiden. Wichtig ist mir, und wichtig ist uns an dieser Stelle, sicherzustellen, dass wir uns gemeinsam zu dieser Verantwortung bekennen.
Lassen Sie mich das vielleicht hinzufügen: Wir sind mittlerweile das einzige Bundesland, das jedes Jahr, durch Wirtschaftsprüfer testiert, feststellen lässt, was der „bilanzielle Wert“ – ich sage das in An- und Abführungszeichen – unserer Versorgungsversprechen gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten ist. Dieser Betrag steigt jährlich. Wir haben eine Kapitalmarktverschuldung von etwas mehr als 40 Milliarden €, aber Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen von weit über 70 Milliarden €. Das zeigt, dass die Dimension dessen, was wir bewältigen müssen, um einen durchaus nennenswerten Faktor größer ist als das, was wir unter dem Stichwort „Schuldenbremse“ mit der Bewältigung der Kapitalmarktverschuldung eingeleitet haben.
Nun geht es – ich wiederhole es – um das Bekenntnis: Wir wollen auch diese Herausforderung angehen, um Schritt für Schritt sicherzustellen, dass die heutige Generation von Verantwortungsträgern durchaus bereit ist, in der Vergangenheit unterlassene Entscheidungen nachzuholen und sicherzustellen, dass für künftige Generationen weitere Handlungsspielräume bestehen, eigene politische Schwer
punktentscheidungen treffen zu können und sich nicht ausschließlich daran orientieren zu müssen, Dinge zu bewältigen, die die Generationen vorher gemeinschaftlich nicht in den Griff bekommen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können uns doch alle noch gemeinschaftlich daran erinnern, dass es in diesem Land auch öffentliche Körperschaften gegeben hat, die die Frage, ob sie Angestellte oder Beamte beschäftigen, entschieden haben, indem sie relativ großflächig Angestelltenstellen in Beamtenstellen umgewandelt haben, weil die liquide Belastung des jeweiligen Haushaltsjahres damit zulasten künftiger Generationen abgesenkt werden konnte. Damit ist glücklicherweise Schluss. Aber es zeigt auch, mit welcher Mentalität wir über viele Jahre und Jahrzehnte mit diesen Fragen umgegangen sind, nach dem Motto: „Bezahlen wir halt irgendwann später“. Mit dieser Mentalität wollen wir Schluss machen und sicherstellen, dass das Reden über Verantwortung für künftige Generationen mehr ist als ein Bekenntnis in Sonntagsreden, sondern eine notwendige Entsprechung in praktischer Politik haben muss.
Ich freue mich, mit Ihnen in den Gremien über diesen Gesetzentwurf diskutieren zu können. Das ist, glaube ich, ein weiterer wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Finanzpolitik in Hessen. – Vielen Dank.
Frau Abg. Wallmann, ja, das wird analog zum Vorjahr so gehandhabt. Wer verpflichtet ist, bei Abgabe einer analogen Steuererklärung bis zum 31. Mai tätig zu werden, kann, wenn er eine elektronische und authentifizierte Steuererklärung abgibt, damit nun bis zum 31. Juli warten.
Herr Abg. Greilich, wenn Sie bisher immer Ihre Steuererklärung analog abgegeben haben, unterstellt das Finanzamt, dass Sie das auch künftig tun werden. Um das zu vermeiden, sollten Sie sich unter Elster.de ein entsprechendes Profil anlegen. Dann rechnet die Finanzverwaltung damit, dass Sie bis zum 31. Juli elektronisch tätig werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist bedeutet worden, dass ich den weiteren Ablauf des Abends erheblich positiv beeinflussen könnte, wenn ich meine Redezeit nicht restlos ausschöpfte. Dem werde ich gerne nachkommen.
Ich glaube, wir sind uns einiger, als das die Debatte zum Ausdruck gebracht hat. Die Notwendigkeit der Lösung des Kassenkreditproblems zum jetzigen Zeitpunkt ist unter allen Fraktionen unbestritten. Der Umstand, die Kredite aus den kommunalen Haushalten herauszunehmen, dürfte
ebenfalls unbestritten sein. Über die Finanzierungsanteile des die Lösung ermöglichenden Fonds haben wir uns ausführlich ausgetauscht. Ich bin den Kommunalen Spitzenverbänden sehr dankbar, dass sie sich dazu entschlossen haben, diese Fragestellungen in einer gemeinsamen Vereinbarung wieder einer gemeinsamen Betrachtung zu unterziehen. Das ist die Grundlage dafür, die Dinge vernünftig zu regeln.
Herr Warnecke hat aus Zeitgründen leider nur die zweite Hälfte des Beschlusses des Landkreistags vorgelesen. Den ersten Teil des Beschlusses, in dem der Landkreistag seine Mitglieder aufgefordert hat, an der Hessenkasse teilzunehmen, hat er leider nicht vorgetragen. So etwas wird halt gelegentlich gemacht. Sei es drum.
Ich bin froh, dass es gelungen ist, gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu einer Verständigung zu kommen. Das ist etwas, was einen Teil des Hauses gelegentlich ärgert. So ist es eben. Ich glaube aber, wir kommen zu einem ausgesprochen guten Ergebnis. Unter dem Strich entschulden wir die hessischen Kommunen in einer Weise, wie es kein anderes Bundesland in Deutschland tut.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist das Lebensrisiko der Generation Nerd. Wenn man nämlich lange Texte nicht liest, sondern nur mit der elektronischen Schlagwortsuche arbeitet, dann findet man in der Koalitionsvereinbarung in der Tat nicht die Deutschland-Rente – vielleicht das Wort Rente und Deutschland, aber man findet nicht beides zusammen.
Wenn Sie sich aber der Mühe unterziehen, auf Seite 93 die ersten drei Zeilen zu lesen – vielleicht erleichtert das jetzt die Suche per Suchmaschine –, dann sehen Sie, dass die Koalitionspartner die „zügige Entwicklung eines … standardisierten Riester-Produkts“ vereinbart haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Vorschlag der Deutschland-Rente ist nichts anderes als ein standardisiertes Riester-Produkt.
Herr Kollege Rock, Sie haben sich Mühe gegeben, hier vier Minuten zu reden. Sie haben hier vollständig falsche Aussagen vorgetragen.
Erster Punkt. Sie behaupten, es gäbe keine Garantie. Wenn Sie genau nachgelesen hätten, könnten Sie feststellen, dass dort eine Wahlmöglichkeit drinsteht: Man kann zwischen einem Produkt mit Kapitalerhaltungsgarantie und einem Produkt ohne Kapitalerhaltungsgarantie wählen. Stimmts, Herr Kollege Rock, oder stimmts nicht?
Also hat er daran vorbeigelesen.
Zweiter Punkt. Er hat vorgetragen, es sei ein Zwangsbeitrag. Frau Kollegin Erfurth hat eindrucksvoll belegt, es ist kein Zwangsbeitrag, sondern man hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was man am Ende tun will.
Dann hat er vorgetragen, unter staatlicher Leitung könne das nicht funktionieren. – Ich kann mich gut erinnern – damals war ich noch nicht in der aktiven Politik, aber schon daran interessiert –, dass es eine schwarz-gelbe Landesregierung Ende der Achtzigerjahre war, die ein ähnliches System zur Alterssicherung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geschaffen hatte, nämlich das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Hessen. Das war ein großes Projekt der damaligen Regierung, bei der eine Körperschaft des öffentlichen Rechts private Altersvorsorge für die Betroffenen verwaltet und organisiert. Ich habe noch keine einzige Beschwerde – auch aus Kreisen der FDP – gehört, dass das nicht funktioniere.
Wenn wir dann den Blick über die Grenzen unseres Landes hinaus richten, sehen wir, dass beispielsweise das schwedische Altersvorsorgemodell genauso funktioniert.
Ich wage die Prognose: Es werden pro Jahr nur noch zwischen 600.000 und 700.000 Menschen in unserem Land auf die Welt kommen. Wir geburtenstarken Jahrgänge sind aber 1,4 Millionen Menschen pro Jahrgang. Wenn wir in Rente gehen und uns die Jahrgänge finanzieren sollen, die zahlenmäßig nur noch halb so stark sind, dann funktioniert das nur mit exorbitant hohen Beiträgen und/oder extrem hohen Steuern.
Wir müssen bereit sein, der Generation der geburtenstarken Jahrgänge jetzt zuzumuten, mehr für die eigene private Altersvorsorge zu tun. Dass das bei etwa der Hälfte der Beteiligten so nicht funktioniert – –
Jetzt seien Sie einen Augenblick ein bisschen entspannter.
Wenn das entspannt ist, möchte ich gar nicht wissen, wie es ist, wenn Sie unentspannt sind.
Aber das ist wiederum eine zweite Frage.
Die gibt es in Aktuellen Stunden eigentlich nicht, glaube ich – aber gern, Herr Rock.
Wir haben zwei Problemlagen, Herr Rock: Das eine ist die gesetzliche Rentenversicherung, die wir schon mit Steuermitteln in fast dreistelliger Milliardenhöhe subventionieren. Trotzdem werden Sie nicht infrage stellen, dass wir bei der privaten Altersvorsorge Ergänzungsbedarf haben. Ich glaube, auch zwischen den potenziellen Jamaikapartnern war es keineswegs strittig, dass wir für die Standardisierung von Riester-Produkten etwas tun müssen.
Insofern bin ich etwas verwundert, weil Sie die damaligen Papiere möglicherweise nicht gelesen haben.
Wir brauchen eine Deckung dieser Lücke. – Frau Präsidentin, ich weiß, ich muss fertig werden. – Diese Lücke wird aktuell von denjenigen gedeckt, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Es haben aber zu wenige einen Vertrag abgeschlossen. Es sind auch zu viele Produkte auf dem Markt. Wir werden ein Standardprodukt dagegensetzen. Ob das zum Schluss Deutschland-Rente heißt oder nicht, ist mir völlig gleichgültig. Hauptsache, das Ergebnis stimmt, damit die ältere Generation, die in den nächsten 15 bis 20 Jahren in Rente geht, eine gesicherte zusätzliche private Altersvorsorge hat. Darauf kommt es an, meine Damen und Herren.
Frau Abg. Arnoldt, liebe Kolleginnen und Kollegen! In weiten Teilen unseres Landes, insbesondere in Nord- und Mittelhessen, sind Anfang dieses Jahres beträchtliche Schäden durch das Sturmtief Friederike entstanden. Dies gilt natürlich insbesondere für Wald- und Forstbesitzer. Deshalb bemüht sich die hessische Finanzverwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium um Unterstützung der Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen.
Die hessischen Regelungen gehen insbesondere davon aus, dass die Gewinne aus der Nutzung des sogenannten Kalamitätsholzes unter den erleichterten Voraussetzungen eines Steuersatzes von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes besteuert werden. Darüber hinaus gibt es bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung bei der Frage der Bildung steuer
freier Rücklagen und von Abschreibungserleichterungen und bei Ersatzbeschaffungen eine unbürokratische Hilfe. Gleiches gilt für beantragte Stundungen, Anpassungen von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für zeitlich begrenzte Verzichte auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.
Herr Abg. Reul, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Informationsangebote des Finanzministeriums für gemeinnützige Vereine stehen im Wesentlichen auf zwei Füßen. Es dürfte unstreitig sein, dass insbesondere jemand, der sein Ehrenamt als Schatzmeister eines gemeinnützigen Vereins ausübt, ohne in seinem beruflichen oder sonstigen Umfeld Berührungspunkte mit diesen Fragestellungen zu haben, das gelegentlich als sehr vielschichtig und nicht unkompliziert empfindet. Deshalb bieten wir einerseits regelmäßige Informationsveranstaltungen unter dem Titel „Vereine und Steuern“, organisiert durch das Finanzministerium, gemeinsam mit den örtlichen Finanzbehörden seit dem Jahr 2001 an.
An den mittlerweile 103 Veranstaltungen haben mehr als 50.000 Ehrenamtler teilgenommen, zuletzt im November des letzten Jahres über 550 Vereinsvertreter im Geltungsoder Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Gelnhausen, sodass Sie daraus auch ersehen können, auf welches hohe Informationsinteresse diese Veranstaltungen stoßen.
Darüber hinaus legen wir regelmäßig unseren Ehrenamtsratgeber auf. Die 37. Auflage aus dem Jahr 2016 ist mittlerweile vergriffen, sodass wir die 38. Auflage nunmehr für den März 2018 vorsehen.
Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe versucht, der Debatte aufmerksam zu lauschen. Ich meine festgestellt zu haben, dass sich wesentliche Teile der Debatte eher um prozedurale Fragen in der Durchführung dieses großen Projektes gedreht haben und weniger um die inhaltlichen Fragestellungen.
Ich glaube, es dürfte in diesem Hause unbestritten sein, dass eine Entlastung der hessischen Kommunen von dem Zinsrisiko bei den Kassenkrediten eine jetzt notwendige Maßnahme ist. Wenn nicht jetzt, wann dann?
Deshalb ist es eine richtige Entscheidung, dass wir nun das größte kommunale Entschuldungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik hier in Hessen etablieren.
Wenn ich sehe, wie viele andere Bundesländer mittlerweile bei uns anklopfen, um einmal zu hören, wie man so etwas macht, bin ich mir relativ sicher, dass Hessen einmal mehr Schule machen wird, auch außerhalb unseres Bundeslandes.
Zur Kritik am Prozedere: Ich wage einmal den Versuch, mir vorzustellen, was geschehen wäre, wenn wir, ohne vorher mit irgendeiner Kommune oder den Kommunalen Spitzenverbänden gesprochen zu haben, als Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hätten. Was wäre uns da vorgeworfen worden: Ignoranz, Arroganz, „Ihr redet ja mit
niemandem“, „Ihr in Wiesbaden seid abgehoben“ – all diese Dinge wären doch hier vorgetragen worden.
Nein, wir haben uns ausdrücklich anders entschieden. Wir haben uns ausdrücklich anders entschieden, und wir haben es vor allem von Beginn an transparent gemacht. Mit jeder einzelnen potenziell betroffenen Kommune ist ausführlich gesprochen worden und wird ausführlich gesprochen. Ich habe ausdrücklich auch im Haushaltsausschuss des Landtags – und, ich glaube, auch von diesem Pult aus – gesagt, dass wir den Gesetzentwurf möglichst spät einbringen wollen, um möglichst viele der Erfahrungen aus diesen Einzelgesprächen mit einfließen zu lassen. Was dort für die Kommunen an Flexibilisierung und an Möglichkeiten, Ratenzahlungen zu verschieben, hineingekommen ist, ist Ergebnis genau dieser Gespräche gewesen.
Nun mag das für manchen Parlamentspuristen eine ungewöhnliche Vorstellung sein, was dort passiert ist. Aber wir haben versucht, möglichst nah an der Basis, möglichst nah an der kommunalen Familie und mit der kommunalen Familie die Dinge so zu erarbeiten, dass daraus ein Konzept wird, das am Ende trägt – gemeinschaftlich, kommunale Familie und Land –, um die größte kommunale Entschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu administrieren.
Herr Kollege Hahn möchte etwas sagen.
Ich glaube, das eignet sich sicherlich für eine wunderbare Aussprache im Ältestenrat, einmal über die Definition nachzudenken.
Lassen Sie uns einen Augenblick weiter über die Sache reden, weil ich nämlich das Gefühl habe, dass Sie ein hohes Interesse daran haben, auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen, um eben nicht über die Sache reden zu müssen.
Den Umstand, dass der Betrag von 6 Milliarden € kein fixer ist, sondern Bestandteil der Überprüfungen in den Gesprächen mit den Kommunen, haben wir von Beginn an transparent gemacht. Auch im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags habe ich Ihnen die Grafiken gezeigt – zwischen gemeldeten Kassenkrediten und dem, was unsere Kreditprüfer in der ersten Runde festgestellt haben, nämlich rund 5,1 Milliarden €.
Lieber Kollege Hahn, dann heute hier so zu tun, als sei das eine völlig neue Information: Es war Ihnen, den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags, der Öffentlichkeit und vor allem auch den Kommunalen Spitzenverbänden hinlänglich bekannt, dass dies so ist. Insofern wäre es etwas seriöser gewesen, auf diesen Umstand hinzuweisen.
Ich glaube, vor uns liegt noch eine Menge Arbeit. Nachdem die Kolleginnen und Kollegen auf dem Weg sind, sich über die genaue Gestaltung des parlamentarischen Verfahrens zu verständigen – ich habe großes Verständnis dafür, wenn Parlamentarier um ein bisschen mehr Zeit bitten –, haben wir jetzt darüber zu reden, was es am Ende des Prozesses bedeutet, wie viel Zeit die Kommunen dann zusätzlich brauchen, nachdem das Gesetzgebungsverfahren ein bisschen später endet. Denn am Ende darf mehr Beratungszeit hier nicht zulasten der Beratungszeit in den Kommunen gehen. Deshalb werden wir darüber sicher zu reden haben.
Zweiter Punkt. Wir werden sicherlich auch erneut – das habe ich übrigens von Beginn an gesagt – über die Zusammensetzung der Refinanzierung reden müssen, wenn die 6 Milliarden € nicht vollständig benötigt werden. Ich habe auch gesagt, dass dann, wenn es Möglichkeiten gibt, einzelne Finanzierungselemente zurückzufahren, nicht primär die Landesanteile zurückgefahren werden, sondern dass wir dann über die kommunalen Finanzierungsbeiträge in der Art, wie wir es mit den Kommunalen Spitzenverbänden immer tun, in den entsprechenden Gremien zu sprechen haben, um nach Möglichkeit eine Verständigung darüber zu erzielen.
Meine Damen und Herren, das werden wir in aller Ruhe und Gelassenheit tun; denn wir können es erst dann tun, wenn nicht nur die bisher 173 Gespräche mit den Kommunen stattgefunden haben, sondern auch die noch ausstehenden weiteren 50 Gespräche, und wir ziemlich präzise wissen, welcher Liquiditätsablösungsbetrag am Ende stehen wird.
Genauso werden wir in der Anhörung aufmerksam zuzuhören haben, wenn Kommunen sagen: Ja, wir sind finanzstärker als der Durchschnitt, aber von der Finanzkraft von Bad Homburg oder Eschborn noch ein ganzes Stück weit weg. Wir werden aber im Gesetzentwurf gleich behandelt; denn es gibt keine Investitionsmittel. – Da werden wir genau zuzuhören haben, welche Argumente vorgetragen werden und wie man möglicherweise damit vernünftigerweise in einem Prozess umgehen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wiederhole es: Wir werden ganz sicherlich über die Refinanzierungsinstrumente noch einmal reden müssen, um die Dinge ge
meinschaftlich vernünftig hinzubekommen. Ausdrücklich sage ich: Wir werden den Weg weitergehen, gemeinschaftlich mit der kommunalen Familie die Dinge so auf den Weg zu bringen, dass am Ende ein möglichst breit getragener Gesetzesbeschluss des Hessischen Landtags stehen kann.
Lassen Sie mich das zum Schluss sagen: Ich wage die Prophezeiung, dass es ähnlich sein wird wie beim Schutzschirm. Hier im Landtag wird es eine sehr kontroverse Diskussion und Abstimmung geben. Ein nicht unerheblicher Teil derjenigen, die hier im Landtag dagegen stimmen werden, werden auf der kommunalen Ebene, wenn sie dort Verantwortung tragen, in der Verantwortung für ihre eigene Gemeinde am Ende mit der gleichen Überzeugung zustimmen, wie sie hier dagegen gestimmt haben.
Das habe ich nicht zu bewerten, aber beim Schutzschirm haben wir es gesehen: hier die Backen aufblasen und dagegen votieren, aber vor Ort genau wissen, dass das für die jeweilige Kommune von enormem Profit ist und deshalb dort zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Umstand, den ich Ihnen jedenfalls in der Debatte – –
Ja, Herr Kollege Schmitt, getroffene Hunde bellen. Sie sind auch durch die Lande gezogen und haben versucht, Ihre Partei vor Ort gegen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in Stellung zu bringen.
Irgendwann haben Sie Ihre Informationsveranstaltungen abgebrochen, weil keiner zuhören wollte, weil die meisten Kommunen in Hessen von der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs profitiert haben. So ist die Wahrheit.
Ein spannender Wettbewerb zwischen unangemessenen Zwischenrufen und dem Applaus für den Redner.
Nachdem wieder Ruhe eingekehrt ist und der Kollege Schmitt es geschafft hat, seinen Zwischenruf ins Protokoll
zu bringen: Ich glaube, dass wir eine sehr gute Chance haben, im weiteren parlamentarischen Verfahren die Dinge noch weiter zu konkretisieren, weiter zu verfeinern und sicherzustellen, dass am Ende nicht nur ein gemeinsam mit der kommunalen Familie getragener Entwurf steht, sondern dass wir danach sagen können: Kassenkredite gehören in hessischen Kommunen ab dem Spätsommer dieses Jahres der Vergangenheit an.
Herr Kollege Warnecke, dann ist der Vergleich nicht mehr mit Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen, sondern dann sind wir besser als Bayern, und das ist unser Maßstab.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir schließen heute mit der dritten Lesung die Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 ab. In der Tat ist ein Doppelhaushalt nicht zwingend doppelte Arbeit, aber ich will damit beginnen, was Herr Hahn wahrscheinlich auch sagen wollte, es aber nur vergessen hat,
nämlich mit dem Dank an alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn man sich ein bisschen mit diesen Fragen beschäftigt, bedeutet das gelegentlich auch, zu Zeiten und unter Drucksituationen zu arbeiten, die nicht in allen Bereichen gleichermaßen immer an der Tagesordnung sind. Aber die Haushälter sind in allen Ministerien, in allen Fraktionen und im Budgetbüro eine leidensfähige Spezies. Herzlichen Dank für die Arbeit.
Ich will auch darauf verzichten, sozusagen die Debatten der ersten und der zweiten Lesung zu wiederholen, sondern ich will versuchen, ein paar Hinweise zu geben, von denen ich glaube, dass sie für die Frage, wie es über den Doppelhaushalt hinaus weitergeht, nicht ganz ohne Bedeutung sind.
Sie sehen ja, dass es gelungen ist. Erinnern wir uns gemeinschaftlich zurück an die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zur Änderung der Verfassung, zur Einführung der Schuldenbremse, als wir in diesem Land noch mehr als 2 Milliarden € Nettokreditaufnahme hatten. Damals war nicht jeder restlos sicher, dass wir es bis zum Jahr 2020 schaffen würden, eine Nettokreditaufnahme von null zu erreichen.
Es ist durch eine Kombination unterschiedlichster positiver interner und externer Faktoren, vielleicht auch ein klein wenig durch Leistung dieser Landesregierung gelungen, dass wir bereits im Jahr 2015, vier Jahre nach der Entscheidung zur Schuldenbremse, einen positiven Finanzierungssaldo erzielen und 2016 die erste Tilgung von alten Schulden vornehmen konnten und mit allen vorsichtigen Planungen für die mittelfristige Finanzplanung in diesem Zeitraum über 1 Milliarde € alte Schulden zurückgezahlt haben werden. Das ist in der Betrachtung, wenn man sich auf das Jahr 2011 zurückzieht, das Eintreten einer Wahrscheinlichkeit, mit der kaum jemand gerechnet hat. Ich glaube, darauf können wir stolz sein.
Trotzdem werden die Herausforderungen nicht weniger. Denn ein Teil der Spielräume in Haushalten ist in den letzten Jahren auch dadurch entstanden, dass wir jeweils relativ hoch verzinste alte Anleihen, alte Verschuldungen austauschen konnten gegen neue Anleihen, die deutlich geringer verzinst waren. Diese Möglichkeit, weitere Mittel bei der Zinslast einzusparen, wird sich sukzessive reduzieren.
Natürlich müssen wir auch alle gemeinschaftlich der Gefahr gewahr sein, dass zehn Jahre konjunktureller Aufschwung in Folge jedenfalls keine sichere Erwartung sind. Wenn sich am langen Ende auch noch Zinsänderungsrisiken realisieren – wir sehen, dass die langfristigen Zinsen dabei sind, wieder ein bisschen zu steigen –, dann kommen zusätzlich größere Herausforderungen auf uns zu.
Deshalb ist es aus meiner Sicht eine richtige Entscheidung, dass der Haushalt einerseits eine allgemeine Rücklage von jenseits der 500 Millionen € hat, die gerne auch in diesem Haushalt als potenzielle Wahlkampfrücklage tituliert worden ist, die aber immer noch schön im Kästchen liegt und mit der wir gerüstet sind für die Eventualitäten des Lebens, und dass wir andererseits in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 und 2021 Sicherheitsabschläge bei den Einnahmen von zusammen 1,2 Milliarden € gemacht haben, um sowohl für bundesstaatliche finanzwirksame Entscheidungen, die auch uns treffen, als auch vor den Anfälligkeiten, die ich in Stichworten zu benennen versucht habe, gerüstet zu sein.
Ich will vor einem gerne warnen. Wer glaubt, nach den vielen guten Jahren konjunktureller und ökonomischer Entwicklung und dem Gelingen des Einhaltens der Schuldenbremse und dem Gelingen von Schuldentilgung – über die Höhe kann man immer streiten – seien alle finanzwirtschaftlichen Probleme gelöst, dem sei ein Blick in unseren Rückstellungsbedarf für die Pensionen und Beihilfen durchaus anempfohlen. Wir gehören zum Glück nicht zu den Bundesländern, die in den Haushaltskrisen vergangener Jahre die Versorgungsrücklage geplündert haben, um ihren Haushalt auszugleichen. Aber natürlich sind 3 Milliarden € auf der hohen Kante gegenüber 60 bis 70 Milliarden € Rückstellungsbedarf für die Pensionen und Beihilfen keine Relation, die einen auf Dauer zufriedenstellt.
Es wird eine spannende politische Debatte, die wir beginnen müssen: Wie bekommen wir es hin, die Verpflichtungen, die wir gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingegangen sind und künftig eingehen werden, dauerhaft auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen? Wie hoch muss ein Versorgungsfonds dotiert sein, dass man sagen kann, er ist eine ausreichende Absicherung gegen die entsprechenden Risiken der Zukunft? – Das werden die spannenden Diskussionen sein.
Auch an dieser Stelle gilt der alte Satz unseres ehemaligen Ministerpräsidenten Roland Koch als Ratschlag an die Politik: Löse bitte kein Problem, das keiner kennt. – Ich glaube, dass viele, auch politisch Interessierte, sich in der Diskussion um Finanzpolitik gerne darauf konzentrieren: Haben wir das mit der Kapitalmarktverschuldung einigermaßen im Griff, ja oder nein? Ist die Schuldenbremse eingehalten, oder ist sie nicht eingehalten?
Dieses Momentum, das in besonderer Weise die Länderhaushalte betrifft, nämlich der sehr hohe Bestand an Personal, der sehr hohe Bestand an Beamtinnen und Beamten und Pensionären, ist ein Punkt, über den wir intensiver, lauter diskutieren müssen, weniger oder streng genommen gar nicht mit dem Ziel, dass eine Diskussion zulasten der Beamtenschaft geführt wird – ganz und gar nicht. Aber jedenfalls das finanzwirtschaftliche Risiko, die Aufgabe, die dahintersteckt, müssen wir sehr viel intensiver in den Blick nehmen.
Denn wenn es uns gelungen ist, das mit der Kapitalmarktverschuldung in diesem Jahrzehnt halbwegs in den Griff zu bekommen, wird das nächste Jahrzehnt sicherlich benötigt werden, wenn es denn reicht und die äußeren Umstände dafür günstig sind, diese Frage einer Lösung zuzuführen und daraus eine Perspektive zu entwickeln, dass die Finanzierung des öffentlichen Bereichs – ich glaube, wir bekennen uns alle zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums – dauerhaft sichergestellt werden wird.
Ich wollte die dritte Lesung des Haushalts dazu genutzt haben, darauf hinzuweisen. Am Ende einer Legislaturperiode mit einem Doppelhaushalt, der ziemlich präzise beschreibt, welche Schwerpunkte die Landesregierung zu setzen beabsichtigt, ist es notwendig, den Versuch zu unternehmen, einen Schritt weiter zu denken und sich Aufgaben vorzunehmen, die unweigerlich vor uns liegen, die aber in aller Regel nicht dazu geeignet sind, publizistische Schönheitspreise zu gewinnen, wenn man sie denn angeht und löst. Aber sie sind finanzwirtschaftlich unweigerlich vor uns liegend, und darum müssen wir uns kümmern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich bei Ihnen sehr herzlich bedanken für die vergangenen Monate der Beratung, sei es hier im Hessischen Landtag, im Haushaltsausschuss, in den weiteren Gremien. Es war mir wie immer ein Vergnügen, kritisch abwägend, die Dinge auch einmal konturiert auf den Punkt bringend, aber immer so, dass wir eine Perspektive haben, gemeinschaftlich die Dinge vernünftig nach vorne zu entwickeln. – Ganz herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe einen beachtlichen Sprechzettel gehörigen Umfangs vor mir, den ich Ihnen jetzt im Detail vortragen könnte.
Ich will mich aber darauf beschränken, darauf hinzuweisen, ich bringe im Namen der Landesregierung diesen Ge
setzentwurf ein. Die Inhalte des Sprechzettels werden sicherlich Gegenstand der Erörterungen im Ausschuss sein. – Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Frankenberger hat eben mit der Aufforderung geschlossen, die Eier zu vergraben.
Sie können sicher sein, dass wir für die Evaluierung nicht so viel Zeit benötigen werden, dass wir wieder in der „Eier-Vergrabesaison“ landen, sondern dass wir es in der Zeit abschließen können, in der der Weihnachtsbaum noch im Mittelpunkt der Betrachtung steht.
Wir machen das als Bescherung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist natürlich schon ein beachtlicher Punkt, heute im einigermaßen luftleeren Raum einen Antrag vorzulegen und eine ergebnisoffene Evaluierung einzufordern, das Ergebnis der Evaluierung aber schon zu kennen.
Das ist jedenfalls denklogisch nicht so ganz einfach nachzuvollziehen, und das ist jetzt eine Formulierung, die eher der vorweihnachtlichen Höflichkeit geschuldet ist.
Wir haben eben die Rede von Herrn Schalauske gehört. Daran wird deutlich, was er erreichen will. Da überschreiten Sie, verehrter Herr Kollege, nun ziemlich nachdrücklich die Redlichkeit. Sie haben behauptet, wir würden Dokumente unter der Decke halten, und spielen damit auf den Bericht des Rechnungshofs an. Sie wissen genau, dass die Einstufung „Nur für den Dienstgebrauch“ nicht von der Landesregierung stammt, sondern vom Rechnungshof.
Ich habe extra noch einmal beim Rechnungshof nachfragen lassen, ob eine Fraktion des Hessischen Landtags im Vorfeld der heutigen Debatte beantragt hat, die Einstufung aufzuheben. Ein solcher Antrag ist dem Rechnungshof niemals bekannt geworden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ja, das werden Sie nachholen. Sie haben doch Interesse daran, hier behaupten zu können, es werde etwas geheim gehalten. Sie haben gar kein Interesse daran, dass es öffentlich wird. Dann können Sie Ihre Schimäre nicht mehr vortragen.
Dann hat Herr Schalauske vorgetragen, es gebe noch einen Bericht des Rechnungshofs zum Bau, über den man auch nicht reden dürfe. Verehrter Herr Schalauske, Sie waren selbst noch nicht dabei, aber ein gewisser Willi van Ooyen, der eine gewisse Restbekanntheit auch in Ihrer Fraktion genießen dürfte, hat in der Sitzung am 23. Juni 2016 mindestens zehn bis 15 Minuten über die Details dieses Rechnungshofberichts gesprochen.
Dann behaupten Sie, der Bericht werde der Öffentlichkeit auch vorenthalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, normalerweise müsste ich jetzt eine Bemerkung machen, die sicherstellt, dass der Ältestenrat zusammentritt. Das erspare ich uns.
Okay. Ich nehme das als Gutschein für spätere Verwendungszwecke.
Wir werden in den nächsten Tagen das Gesamtergebnis der Evaluierung vorlegen. Wir werden es transparent machen. Wir werden es öffentlich machen. Zur Stunde arbeitet ein halbes Dutzend auch externer Experten an der Positionierung. Deren Untersuchungen werden zusammengeführt. Dann wird der Öffentlichkeit, den Mitgesellschaftern, aber natürlich auch den Gremien des Hessischen Landtags ein transparenter Bericht vorgelegt. Dann haben wir Gelegenheit, in jedem Gremium, das der Hessische Landtag wünscht, über jedes Detail zu diskutieren. Das ist kein Problem. Das ist vollständig transparent.
Aber am Ende werden wir gemeinschaftlich eine politische Entscheidung treffen müssen. Auf dieser Basis haben sich CDU und GRÜNE gefunden. Hätten wir in einer Koalitionsvereinbarung streitig die Frage diskutieren müssen, ob wir den Flughafen bauen oder es sein lassen, wäre das Risiko, nicht zusammenzukommen, durchaus beträchtlich geworden. Als wir die Koalition begründet haben, gab es den Flughafen aber. Also musste man einen Weg finden, damit umzugehen. Genauso wird es nach der Evaluierung sein. Wir werden einen Weg zu finden haben, wie wir damit umgehen, dass es den Flughafen gibt. Ein Einstellen des Flughafenbetriebs hat jedenfalls in der von mir vernommenen politischen Diskussion noch niemand gefordert. Sie sprechen von einer Rückstufung zu einem Verkehrslandeplatz.
Man wird ganz nüchtern auf der Basis der Erkenntnisse abwägen müssen: Ist der Betrieb als Verkehrslandeplatz oder die Fortsetzung als Regionalflughafen am Ende die zukunftsgerichtete Entscheidung? – Darüber kann man am Ende wahrscheinlich mit Fug und Recht eine streitige Diskussion führen. Ich wage die Prognose, dass wir in diesem Hause wahrscheinlich keine restlose Einigkeit bei der Entscheidung erzielen werden, in welche Richtung sie auch immer fallen wird. Das ist aber auch nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Abwägungsargumente transparent und offen auf den Tisch gelegt werden. Einer sagt: „Wegen
dieses Arguments entscheide ich mich für den einen Weg“, und der andere sagt: Wegen des anderen Arguments bin ich jener Auffassung und treffe die andere Entscheidung.
Dazu dient diese Evaluierung. Wenn diese Evaluierung ein Ergebnis gefunden hat, ist eine Grundlage für die weitere Entwicklung des Flughafens in Kassel gelegt. Damit kann die weitere Entwicklung unter den Rahmenbedingungen der dann getroffenen Entscheidung vollzogen werden. Dafür werden wir genau so sorgen, wie wir es in der Koalitionsvereinbarung versprochen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch da hält diese Koalition Wort. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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