Frank-Peter Kaufmann

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Last Statements

Herr Staatsminister, wenn Sie die Verkehrssicherheit richtigerweise so deutlich in den Vordergrund stellen, können Sie uns dann erklären, warum diese aufgestellten Hinweiszeichen nicht in der der Verwaltungsvorschrift entsprechenden Größe, also in hinreichender Erkennbarkeit, aufgestellt wurden, sondern deutlich kleinere?
Herr Staatsminister, könnten Sie uns bitte erläutern, warum Sie den letztgenannten Sachverhalt Rot-Grün in die Schuhe schieben, obwohl das Angebot, diesen Sachverhalt im Vermittlungsausschuss noch rechtzeitig zu regeln, tatsächlich von der schwarz-gelben Mehrheit des Bundestages abgelehnt wurde?
Herr Staatssekretär, ich frage Sie in diesem Zusammenhang: Ist Ihnen bekannt, dass die prozentualen Steigerungsraten umso beeindruckender wirken – weil sie entsprechend größer sind –, je niedriger der Ausgangswert ist; oder, dass Sie hier, verdammt noch mal, eine Aufholjagd beginnen mussten?
Herr Staatssekretär, warum ergehen Sie sich in Ihrer Antwort in unzutreffenden Vermutungen? Bestätigen Sie doch lieber, dass die Regionalversammlung die allererste erreichbare Sitzung nach Inkrafttreten der Änderung des Landesentwicklungsplans, die Sie selbst gerade auf Juli dieses Jahres terminiert haben, nutzt, um die Offenlage Ihres Teilplans „Erneuerbare Energien“ zu beschließen. Im Übrigen darf ich Ihnen noch sagen: Nach den Vorberatungen in den Ausschüssen ist damit zu rechnen, dass dies am kommenden Freitag einstimmig erfolgen wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, wenn man die Ausführungen des Finanzministers als „lieb“ empfindet. In Wahrheit haben wir es bei ihm mit dem Rekordschuldenmacher der hessischen Geschichte zu tun.
Die Finanzplanung setzt genau diesen Kurs fort. Meine Damen und Herren, nach Ende der Finanzplanung, die heute hier mit dem Plan vorgelegt wird, wird das Land 45 Milliarden € Schulden ausgewiesen haben. Der Finanzplan, wir erinnern uns daran mehr oder minder gern, mancher auch mit Schaudern, wurde früher vom Amtsvorgänger des Finanzministers als das weimarsche Märchenbuch tituliert. Er selbst hat diese Bezeichnung sogar in die Welt gesetzt. Der jetzt amtierende Finanzminister macht daraus eher einen Fortsetzungsroman in Schundqualität; denn statt planvoll das zu machen, was er uns hier weismachen will, nämlich tatsächlich den Haushalt zu konsolidieren, enthält der Finanzplan in Wahrheit nur Beliebigkeiten.
Etliche Haushaltsrisiken werden ignoriert, oder es wird verweigert, anstehende Ausgaben, die das Land durch Be
schlüsse der Landesregierung längst übernommen hat, auch durch Gesetze, die wir hier beschlossen haben, tatsächlich in den Plan einzustellen. Besonders charakterisierend ist doch: Herr Schäfer hat uns gerade klargemacht, dass der Abbaupfad der Neuverschuldung – wir reden nicht etwa über Schuldenabbau, sondern wir reden über geringere Mehrverschuldung – 250 Millionen € betrifft. Das ist exakt derselbe Betrag, den er nur als Luftbuchung im Finanzplan hat, nämlich als globale Mehreinnahmen und globale Minderausgaben. Meine Damen und Herren, kann man noch deutlicher klarmachen, dass man Konsolidierung überhaupt nicht betreibt, sondern nur so tut, als ob?
Insoweit können wir klar und deutlich feststellen: Die Finanzlage entspricht der Lage der Regierung: Die Rücklagen sind verbraucht. Die Ressourcen sind erschöpft. Ein neuer Ansatz ist notwendig.
Dieser neue Ansatz sollte eigentlich die Schuldenbremse sein. Das wird die Schuldenbremse, vor allem wenn man in den Plan hineinschaut, den Sie uns vorgelegt haben, nun wahrlich nicht leisten können. Der Text, der dort über die Schuldenbremse nachzulesen ist, hat in der Tat eine erbärmliche Qualität.
Da das eines meiner Herzensthemen ist, will ich nur eine besondere Abstrusität – das ist ein winziges Pünktchen – in diesem Finanzplan erwähnen. Machen Sie all den Leuten, die rund um den Flughafen in Frankfurt an Fluglärm leiden, klar, dass der Regionalfonds als Investitionsmaßnahme des Landes in dem Finanzplan gebucht wird. Da kann man in der Tat nur den Kopf schütteln.
Ich möchte noch einmal die Kolleginnen und Kollegen der CDU ansprechen und zart daran erinnern, was bereits in der ersten Lesung zum Haushalt gesagt wurde, nämlich, dass der Vorgänger des Finanzplans, also der vor einem Jahr, völlig unbrauchbar war.
Ich hatte Sie damals aufgefordert, ihn zur Überarbeitung an Ihre Regierung zurückzugeben. Genau dasselbe steht auch heute an. Diesen Finanzplan – Sie entnehmen es unserem Antrag; darin stehen auch genügend Begründungen dafür – kann man so nicht mit machen. Deswegen werden ihm auch nicht zustimmen. Selbst wenn eine Zustimmung gar nicht erforderlich ist, auch bei einer Kenntnisnahme werden wir mit Nein stimmen, weil wir damit ausdrücken wollen, dass dieser Finanzplan in die falsche Richtung führt.
Eine letzte Bemerkung sei mir noch gestattet. Wir haben jetzt drei komplette Jahresabschlüsse in der Doppik. Meine Damen und Herren, die Doppik findet sich in diesem Finanzplan geistig-gedanklich überhaupt nicht wieder. Nun kann man sagen, das sei systembedingt. Lediglich an einer Stelle am Ende des Textes kann dies gelten, die allerdings sehr bemerkenswert ist, weil sie eigentlich deprimierend ist. Dort wird, sozusagen im letzten Absatz, schamhaft eingeräumt:
Am Ende der Finanzplanungsperiode wird der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Landes die Summe von 78 Milliarden € erreicht haben.
Soweit zur Ehrlichkeit dieses Finanzministers. Von Konsolidierung ist da überhaupt nichts zu sehen. Wenn man diese betreibt, Herr Finanzminister, muss man sich sehr viel mehr Gedanken auch über Einnahmen machen. Darüber haben Sie keinen Satz verloren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem heutigen Gesetzgebungsverfahren möchte ich einige – nicht mehr als zehn – einzelne Bemerkungen machen, die sich allerdings im Wesentlichen mit dem Gesetz und nicht mit Dingen drum herum befassen, wie der Kollege Pentz meinte uns erzählen zu müssen.
Erster Punkt. Schwarz-Gelb ist der größte Schuldenmacher der hessischen Geschichte.
Hier und heute versuchen Sie, weil die Wahl nahe ist, sich als Konsolidierer zu inszenieren. Das heißt, Sie vertuschen, verstecken und verstellen sich. Das ganze Gesetzgebungsverfahren in dieser Form zu diesem Zeitpunkt ist ein gigantisches Täuschungsmanöver.
Meine Damen und Herren, wir hatten einmal einen Konsens. Den haben wir, von der LINKEN abgesehen, gemeinsam beschlossen, als wir die Verfassungsänderung auf den Weg gebracht haben. Sachliche Einwände werden jetzt schlicht ignoriert, selbst diejenigen, die man aufgrund des Konsenses von seinerzeit vorträgt.
Ich rege mich aber gar nicht auf. Nach Lage der Dinge sind wir sehr zuversichtlich, dass dieses Gesetz, das Sie heute verabschieden werden, nie in Kraft treten wird, da vor dem Inkrafttretenszeitpunkt zum 1. Januar 2015 eine neue Mehrheit nach der Wahl längst ein vernünftiges Gesetz daraus gemacht haben wird.
Genau deshalb, Kollege Pentz, verzichten wir auch auf eine dritte Lesung. Etwas, was nicht wirksam wird, muss man auch nicht länger bekämpfen.
Meine Damen und Herren, ich hatte den im Dezember 2010 getroffenen Beschluss zum Thema, was unser Konsens war, schon angesprochen. Unser Konsens war z. B., an dem Verfahren der Formulierung der konkreten Regeln den Rechnungshof zu beteiligen. Was haben Sie gemacht? Sie haben es schlicht bleiben lassen. Der Rechnungshof durfte jetzt im Nachgang eine Stellungnahme vorlegen, was bekanntermaßen deutlich etwas anderes ist, als an einem Verfahren beteiligt zu werden.
Nächster Punkt, Nr. 9 im damaligen Beschluss, falls Sie es nachlesen wollen: Wir hatten vereinbart, dass es für Abweichungen vom Kreditaufnahmeverbot eine qualifizierte Mehrheit braucht. Das haben Sie, was Abs. 4 in der Verfassung angeht, für Katastrophenfälle mit Ihrer Zweidrittelgeschichte gemacht. Was aber Abs. 3 angeht, die Konjunktur, haben Sie das nicht gemacht, sondern dort reicht die einfache Mehrheit aus. – Massiver kann man nicht gegen die vereinbarte Linie verstoßen.
Jetzt schauen wir es uns konkret an. Machen wir einmal den Katastrophenpraxistest. Der Kollege Pentz hatte es schon angesprochen: die aktuelle Flutkatastrophe. Dies ist eine Katastrophe, darüber streiten wir nicht.
Erstens. Der Gesetzentwurf sagt: Die vollständige Tilgung eines in einem solchen Zusammenhang aufgenommenen Kredits soll regelmäßig über sieben Jahre erfolgen. Der Rechnungshof schlägt in seiner Stellungnahme vor, dies noch zu verdeutlichen, indem man sagt: Das soll nicht länger als sieben Jahre brauchen. – Beide sind etwas biblisch orientiert mit den sieben Jahren, aber sei es drum.
Die Landesregierung ist offensichtlich nicht so biblisch orientiert; denn sie hat gerade mit der Bundeskanzlerin einen Tilgungszeitraum von 20 Jahren vereinbart.
Meine Damen und Herren, merken Sie denn nicht, dass in der Situation, in der Sie das Gesetz verabschieden wollen, es in seinem ersten Praxistest, zumindest einem theoretischen Praxistest, schon komplett durchgefallen ist?
Nehmen wir den zweiten Bereich, Konjunkturbereinigungsverfahren. Es ist schon angesprochen worden: Das Konjunkturbereinigungsverfahren ist vollständig intranspa
rent, was uns die allermeisten Anzuhörenden auch bestätigt haben.
Herr Kollege Pentz, ich glaube nicht, dass Sie in der Lage wären, das zu erläutern. In § 5 Abs. 3 des Gesetzentwurfs wird verwiesen auf Art. 115 Grundgesetz und zugleich auf das Gesetz zu Art. 115 Grundgesetz. Dort wird verwiesen auf die dazu ergangene Verordnung, und darin ist der § 2 Abs. 2, in dem von einer Schätzung über die Produktionsfunktion vom Typ Cobb-Douglas die Rede ist. Das wollen Sie sich selbst oder irgendjemandem sonst erklären? Das ist Black Box. – Herr Al-Wazir ist nicht da, da kann ich das sagen.
Der einzige Grund, warum Sie das machen – nach dem Motto: „Verstehen wollen wir nichts, brauchen wir auch nicht“ –, ist, weil Bund und EU das angeblich so ähnlich machen. Dass dann der Vertreter des Bundesfinanzministeriums das Verfahren gut findet, das er selbst nicht durchblickt, aber bei sich anwendet, ist wohl auch nicht verwunderlich.
Wir sollten einmal zur Kenntnis nehmen, dass kein Bundesland, das sich frei entscheiden konnte, bisher dieses Verfahren gewählt hat. Einzig die drei Länder, die Konsolidierungshilfenempfänger sind, mussten, vom Bund aufgedrückt, dieses Verfahren nehmen. Alle, die es bisher angepackt haben, das Schuldenbremse-Gesetz umzusetzen, haben nicht dieses Verfahren, sondern das Verfahren der Betrachtung der steuerlichen Entwicklung verwendet.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen noch etwas vorhalten. Im alten Grundgesetz stand: „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ als Erlaubnis zur Schuldenaufnahme. – Die Konsequenz kennen wir: Alle sind der Meinung, es gibt zu viele Schulden.
Jetzt steht im Gesetzentwurf: „eine von der Normallage abweichende … konjunkturelle Entwicklung“. – Was ist da der Unterschied? Oder welches ist vielleicht sogar die noch engere Formulierung? Doch diejenige von früher, die offensichtlich nichts bewirkt hat.
Damit sind wir am Kern der Sache. Sie wollen auch gar nicht. Ich sprach schon vom Täuschungsmanöver. Sie reden laut über die Zweidrittelhürde bei Katastrophen, aber nicht über die Neuverschuldung aus Konjunkturgründen. Die können Sie mit einfacher Mehrheit im Haushaltsverfahren allen unterjubeln und trotzdem so tun, als ob das richtig wäre.
Nein, wir sind für das Steuertrendverfahren als eines, das von Schätzungen weggeht und das sich auf Realdaten stützt. Wir wollen im Gegensatz zu Ihrer Falschbehauptung die Schuldentür tatsächlich verriegeln.
Meine Damen und Herren, Ihr Gesetz regelt eigentlich nur, wie man trotz unseres neuen Art. 141 in der Verfassung fröhlich weiter Schulden machen kann und gleichzeitig so tut, als ob man ganz streng, mit hohen Hürden für Ausnahmen, konsolidieren wolle. Wie gesagt, ich nenne es Täuschung.
Meine Damen und Herren, ich sagte es schon: Sie merken daran, wir werden nicht zustimmen, und wir sind sehr zuversichtlich, dass dieses Gesetz nie in Kraft kommt. – Vielen Dank.
Herr Minister, der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass Sie über das, was Sie gerade ausführten, auch eine Änderung der Betriebserlaubnis im Auge haben. Könnten Sie uns bitte sagen, in welchen Punkten Sie die Betriebserlaubnis ändern wollen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bau der Nordwestbahn war, ist und bleibt ein Fehler, den CDU, SPD und FDP gemeinsam begangen haben.
Diesen Fehler können selbst diejenigen, die ihn gemacht und bis heute immer wieder bejubelt haben, nicht länger leugnen. Die aktuellen, bislang glücklicherweise glimpflich abgegangenen Vorkommnisse zeigen uns, wie groß dieser Fehler in Wirklichkeit ist. Wenn massenweise Gegenstände, in diesem Fall Dachziegel, durch Wirbelschleppen der landenden Flugzeuge von den Dächern gefegt werden, ja selbst Fußgänger und Radfahrer am Boden durch die Luftwirbel in gefährliche Situationen gebracht werden, und Boote auf dem Rhein zu kentern drohen, dann kann man nicht mehr so tun, als wenn nichts wäre. Dann ist Gefahr in Verzug. Dann ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung massiv gestört. Das ist ein Zustand, der unter keinem denkbaren Aspekt toleriert werden kann.
Herr Staatsminister, ich bin dankbar, dass Sie nach wochenlangem Zögern und ehrlicherweise aus meiner Sicht dummem Herumgeschwätze wenigstens jetzt endlich erklärt haben, dass Sie tätig werden wollen.
Es sind drastische Bezeichnungen notwendig für das Verhalten des Ministeriums: Die Menschen in Flörsheim und anderswo, die auf Hilfe hoffen, müssen sich hinters Licht geführt fühlen, weil ihnen gesagt wird, man wisse noch gar
nicht, ob die Flugzeuge die Ziegel tatsächlich vom Dach gefegt haben. Das hat meiner Meinung nach zu Recht zu Empörung vor Ort geführt.
Herr Staatsminister, es hilft eben nichts, wenn Sie sich auf die Gutachten und die umfänglichen Begutachtungen der Wirbelschleppenproblematik im Planfeststellungsverfahren und in den Gerichtsverfahren beziehen. Was die Gutachten angeht, muss man nur klar und deutlich feststellen: Offensichtlich haben sich die Gutachter geirrt.
Denn die Wahrscheinlichkeiten, die dort vorgegeben wurden, sodass am Ende das Urteil stand, dass also Auswirkungen nicht zu besorgen seien – so steht es im Gutachten –, sind offensichtlich falsch.
Denn sonst hätten Sie nicht wenigstens jetzt tätig werden müssen.
Meine Damen und Herren, wenn man sich die Wirbelschleppenproblematik anschaut: Natürlich gibt es die weltweit; denn die hat etwas mit der Physik des Flugzeugs zu tun. Jedes Flugzeug erzeugt Wirbelschleppen. Aber es gibt Unterschiede in den Wirbelgeschwindigkeiten, insbesondere in der Vertikalgeschwindigkeit. Die spielt eine große Rolle, wie das am Boden ankommt. Dazu kann man auch etwas den Datenblättern der Flieger entnehmen.
Herr Staatsminister, wenn das Gutachten G 1 von anno Tobak aus dem Planfeststellungsverfahren zu einer Zeit erstellt wurde, als es die B 777 noch gar nicht gab, die, was den Air-India-Fall in Flörsheim angeht, zumindest als Verursacher im Auge ist, sage ich vorsichtig, dann kann das Gutachten die Zustände auch nicht richtig wiedergeben, die wir derzeit haben. Nein, wir müssen feststellen, dass die Problematik der Wirbelschleppen sträflichst vernachlässigt worden ist, und die Unwahrscheinlichkeit, mit der sie belegt worden sind, sich jetzt gedreht hat. Insoweit muss etwas geschehen.
Herr Staatsminister, ich würde an Ihrer Stelle einen sehr viel heißeren Hosenboden haben.
Denn täglich kann der Wind wieder drehen. Im Augenblick haben wir die Betriebssituation 25. Da ist die Problematik nicht in dem Maße vorhanden. Aber das kann sich sehr schnell wieder ändern. Sie haben dann gesagt: „Ich habe eine Anhörungsfrist von einer Woche gegeben“, obwohl wir in anderem Zusammenhang gerade gelernt haben, dass rechtlich auch eine Anhörungsfrist in Stundendimensionen in Ordnung wäre. Sie hätten hier also sehr viel schneller tätig werden und zumindest vorsorgliche Maßnahmen treffen müssen. Ich bin gespannt, wer wem permanent die Schuld zuschiebt, wenn es den ersten Personenschaden gegeben hat, den es hoffentlich nie geben wird.
Zu den Wirbelschleppen liegen zwei Anträge vor. Wir werden, auch wenn es im Detail ein bisschen andere Formulierungswünsche geben könnte, dem SPD-Antrag zustimmen; denn wir unterstützen alle Maßnahmen, die Si
cherheit schaffen. Ich habe gehört, dass die Koalition dem Antrag eigentlich auch zustimmen müsste, weil alles enthalten ist – der Kollege Müller hat es gesagt –, was Sie sowieso schon machen. Dann sollten Sie das, was Sie machen, auch nicht negieren, sondern sollten dem zustimmen.
Was den Antrag der LINKEN angeht, werden wir nicht in allen Abschnitten zustimmen. Insbesondere den Abschnitten 2 und 3 werden wir deshalb nicht zustimmen, weil Wünschbarkeiten noch keine Lösungen sind.
Man sollte den Menschen, die unter dem Fluglärm und den Wirbelschleppen leiden, klares Wasser einschenken und ihnen nicht mit irgendwelchen trüben Geschichten Hoffnungen machen, die man am Ende nicht erfüllen kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Noll, Sie können sich denken, warum ich mich habe melden müssen: So viel Unsinn zu dem Thema Flughafenausbau hat von diesem Pult aus selten jemand vorgetragen.
Herr Kollege Noll, ich kann nur sagen: Hätten Sie doch lieber geschwiegen, als sich mit diesem Thema, von dem Sie wirklich gar nichts verstehen – das ist kein persönlicher Vorwurf –, auseinanderzusetzen.
Wir wollen in zwei Minuten wenige Fakten kurz ansprechen. Erster Punkt. Der Ablauf war folgendermaßen: Es wurde versprochen, es werde keinen Ausbau ohne Nachtflugverbot geben. Dann gab es, der Luftverkehrswirtschaft zuliebe, seitens der Regierung eine vorsätzliche Falschinterpretation von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts. Dort hieß es, aus den Berlin-Entscheidungen müsse abgeleitet werden, dass doch Nachtflüge durchgeführt werden. Übrigens hat das Bundesverwaltungsgericht – genau dasselbe – Ihnen letztes Jahr deutlich gemacht, was für ein Unsinn das ist; ich sage es einmal mit meinen Worten. Natürlich muss das Nachtflugverbot in der vorgesehenen Mediationsnacht durchgesetzt werden.
Zweiter Punkt. Herr Kollege Noll, Sie sagen, es gebe keine Nachtflüge. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass selbst nach dem Gerichtsurteil jede Nacht im Durchschnitt 133 Nachtflüge erlaubt sind. Nachtflüge sind diejenigen, die in der gesetzlichen Nacht stattfinden und daher die Menschen am Schlafen hindern.
Ihr Problem ist, dass Sie das nicht wahrhaben wollen. Übrigens, Herr Kollege Noll, sind Sie damit noch hinter Herrn Staatsminister Boddenberg zurückgefallen. Der hat immerhin kürzlich öffentlich zugegeben, dass das Verfahren in Leipzig doch gewisse Irritationen hervorgerufen habe. „Irritationen“ ist eine schöne Umschreibung der Politiker da
für, dass sie Wortbruch begangen haben. Das ist genau die richtige Bezeichnung für das, was Sie gemacht haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Pentz, in einem Punkt gebe ich Ihnen recht. Dieses Gesetz wird in der Tat eine zentrale Weichenstellung für die zukünftige Finanzwirtschaft des Landes sein. Genau deshalb beginnt die Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfs bereits höchst unwürdig. Das ist deshalb höchst unwürdig, weil man vermuten muss, dass es sich hier mehr um ein Täuschungsmanöver der Schuldenmacher dieses Hauses handelt und nicht um das, was Sie gerade versucht haben uns weiszumachen.
Wir wollen kurz ein paar Fakten zusammenstellen. Schwarz-Gelb ist der Rekordschuldenmacher in Höhe und Geschwindigkeit. Schwarz-Gelb hat zwei Jahre lang nach der Volksabstimmung gar nichts getan. Kaum kommt der Wahltermin ins Auge, entfaltet sich plötzlich hektische Aktivität. Dann wird gesagt: Jetzt brauchen wir das Schuldenbremsengesetz.
Dann wird ein Gesetzentwurf lieblos zusammengeschustert. Es kommt zu interfraktionellen Gesprächen, die ausschließlich Alibifunktion haben.
Wir haben einmal besser zusammengesessen, nämlich zusammen mit dem Ministerpräsidenten in Vorbereitung der Volksabstimmung. Da haben wir auch, Sie werden sich erinnern, zu Drucks. 18/3492 gemeinsam einen Beschluss gefasst. „Wir“ heißt in diesem Fall die Fraktionen der SPD, der GRÜNEN, der FDP und der CDU. Sie sprachen ihn an.
Ich frage Sie schlichtweg: Warum halten Sie sich nicht an diesen gemeinsam beschlossenen Weg, sondern weichen massiv davon ab? Sie erklären jetzt, das sei Ihr Angebot.
Ich will nur zwei wichtige Beispiele nennen. Erstens. Wir haben gesagt, an der Entwicklung des Verfahrens zur Konjunkturbereinigung soll der Rechnungshof beteiligt werden. Gibt es bislang eine Beteiligung des Rechnungshofs? – Nein. Sie wollen aber ein bestimmtes Verfahren ins Gesetz schreiben, obwohl Sie wissen sollten – Herr Kollege Pentz, ob Sie es wissen, weiß ich nicht, aber Sie sollten es wissen –, dass es mehrere ganz unterschiedliche Verfahren gibt.
Damit komme ich zu dem zweiten Punkt. Ich kann das nur in Stichworten sagen. Die Rekordschuldenmacher wollen sich ein Verfahren in das Gesetz schreiben, das wieder einmal massiv auf der Basis von Schätzungen beruht.
Dazu kann ich nur sagen: Unser Art. 141 Hessische Verfassung in der alten Form, interpretiert durch die alte Fassung des Grundgesetzes – sprich: Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts –, ist qualitativ genauso gut wie das, was Sie hier hineinschreiben wollen. Mit einfacher Mehrheit wollen Sie beschließen können, dass die Konjunktur nicht so ist, wie man es gerne hätte. Demzufolge soll man dann weiterhin Schulden machen können. Das soll dann im Rahmen der Haushaltsberatungen geschehen. So steht es in Ihrem Gesetzentwurf.
Wir haben bei dem gemeinsamen Beschluss seinerzeit vereinbart, dass für beide Verfahren, nach denen die Verfassung erlaubt, Kredite aufzunehmen, eine qualifizierte Mehrheit notwendig sein soll. Das soll sowohl für das konjunkturell bedingte Schuldenmachen als auch für das aufgrund der Notlage gelten. So steht es in unserem gemeinsamen Beschluss. Das ist dort Nr. 9.
Sie wollen davon abweichen und ganz unterschiedliche Quoren haben. Sie setzen dann dem Ganzen sozusagen noch die Krone auf, indem Sie für den Fall der außergewöhnlichen Notlage das Vorliegen einer Zweidrittelmehrheit verlangen wollen. Das ist nichts als Augenwischerei, denn Sie können sich die wesentlichen Parameter zum Schuldenmachen über die Konjunktur mit einfacher Mehrheit beschaffen.
Zugleich aber liegt dieses Verfahren auch völlig quer zu unserer Hessischen Verfassung. In der Verfassung des Landes Hessen kommt die Zweidrittelmehrheit überhaupt nicht vor. Sie wissen: Wir können selbst die Verfassung mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags ändern – und anschließender Volksabstimmung. Wenn Sie sich also daran orientieren wollten, müssten Sie für die Notlage auch eine Volksabstimmung durchführen – ein irrsinniger Gedanke.
Natürlich wollen wir das nicht. Aber das zeigt doch – Herr Kollege Pentz, egal wer zu diesem Zeitpunkt regiert –, dass in einer Notsituation, die sich dem Einfluss des Staates entzieht, die Regierungsmehrheit natürlich handlungsfähig sein muss, statt bei der Opposition „Bitte, bitte!“ sagen zu müssen: „Bitte, stimme mir zu!“ Aber genau das wollen Sie. Sie wollen die Handlungsfähigkeit einer Regierung – egal welcher; das steht zum heutigen Zeitpunkt ja noch nicht fest – kaputt machen, und das nur, weil der Kollege Noll irgendwann einmal diesen Blödsinn erfunden hat und
das jetzt als ein Charakteristikum seiner Politik unbedingt durchsetzen will.
Auf dieser Basis wird es keine Einigung geben. Ich würde gerne eine Einigung haben. Wenn der Ministerpräsident da wäre, könnte er hören, dass wir gerne wieder den Konsens suchen – aber auf der Basis des Beschlusses, den wir gemeinsam gefasst haben, nicht auf der Basis irgendwelcher Hirngespinste aus Kreisen der FDP. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Finanzminister, das ist genau der Punkt: Reden wir ehrlich miteinander, oder versuchen wir im Vorfeld des Wahlkampfes irgendwelche taktischen Spielchen? – Der Kollege Pentz hat
gerade bewiesen, dass er sich nicht an die Wahrheit halten will;
denn ich habe in allen interfraktionellen Beratungen von Anfang an immer gesagt: Wenn eine Zweidrittelmehrheit drinsteht, brauchen Sie mit uns nicht weiter zu reden. – Das ist für uns „kakfif“ was die Abkürzung von „kommt auf keinen Fall infrage“ ist. Dann wurde noch nachgefragt: „Hast du dafür überhaupt Prokura?“ – Ich habe geantwortet: Jawohl, das ist in der Fraktion abgestimmt.
Jetzt stellt sich Herr Pentz hierhin und sagt, dass sei neu und überraschend. Entschuldigen Sie bitte, das zeigt, dass Sie an einer qualitativen Debatte nicht interessiert sind.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf die Rede des Finanzministers eingehen. In der Tat, Sie haben es eben dankenswerterweise selbst angesprochen, man kann ein direktes oder ein indirektes Verfahren wählen, um die Konjunktureinflüsse zu ermitteln. Da sind wir in der Tat der Meinung, dass die Trendsteuereinnahmen deswegen der richtige Parameter sind – völlig unabhängig von Europa; nicht alles, was von Europa kommt, muss 1 : 1 übernommen werden –, weil bei diesem Verfahren ausschließlich empirisch gewonnene Zahlen verwendet werden. Man ermittelt über eine Reihe von Jahren – es ist von 30 Jahren die Rede, in Hamburg von 21 Jahren, auf jeden Fall von einem langen Zeitraum, der allemal über Konjunkturzyklen hinwegreicht – die tatsächlichen Steuereinnahmen und ermittelt mit statistisch korrekten Methoden daraus einen Trend. Danach legt man die Konjunkturkomponente fest. Das verhindert die Schätzungen, die über EU- und Bundesverfahren hier hineinrutschen, die dann doch große Ähnlichkeit mit der „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ – Gott habe es selig – aus der alten Verfassungsrechtslage haben und genau zu dem Ergebnis geführt haben, das wir nicht akzeptieren wollen.
Ich muss es leider wiederholen, Herr Staatsminister: Wird der Rechnungshof bislang am Verfahren beteiligt, wie es in unserem gemeinsam gefassten Beschluss steht? Das wird er nicht. Wir hätten ihn natürlich gerne gehört bzw. werden das jetzt in einem Anhörungsverfahren nachholen müssen. Was hätte uns – jenseits Ihrer Argumente, ich nenne Sie eher Ausflüchte, man habe erst die Entscheidung auf europäischer Ebene abwarten müssen, bevor man einen Gesetzentwurf einbringt – daran gehindert, frühzeitig Wissenschaftler zu hören, ein Symposion über genau die Fragen zu veranstalten, die hier anstehen, die unsere Zukunft so wesentlich beeinflussen werden: Wie machen wir uns alle ehrlich? Wie halten wir die Ziele, die wir mit der Schuldenbremse gemeinsam verfolgen, dann auch tatsächlich ein?
Nichts dergleichen, aber jetzt kommt ein Verfahren, das, wie ich glaube, weder der Kollege Pentz noch der Kollege Noll im Detail von diesem Pult aus erklären könnte. Auch ich würde es mir nicht zutrauen. Wir haben in unserem gemeinsamen Beschluss aber extra ein transparentes und
nachvollziehbares Verfahren festgelegt. Das ist nicht gewährleistet. Insofern müssten wir das noch leisten.
Wir haben in dem gemeinsamen Beschluss auch festgelegt, dass wir für die beiden Entscheidungen, sowohl nach Art. 141 Abs. 3 als auch nach Art. 141 Abs. 4, eine qualifizierte Mehrheit haben wollen. Wir haben zwar nicht explizit hineingeschrieben, dass wir in beiden Fällen eine qualifizierte Mehrheit haben möchten, das gebe ich zu, das war aber gedanklich so gemeint. Für die eine Entscheidung reicht Ihnen – per Haushaltsbeschluss – eine einfache Mehrheit, für die andere Entscheidung aber verlangen Sie eine Zweidrittelmehrheit – völlig neben dem hessischen Recht liegend und die notwendige Handlungsfähigkeit einer Regierung störend. Das soll noch irgendeiner verstehen und für rational halten? Das ist es nicht.
Deswegen drängt sich der Verdacht auf, dass es hier nicht um die Sache geht. Wir werden uns in der Ausschusssitzung überlegen, wie wir das Verfahren weiterführen können – Stichworte: Anhörung, Symposium –, und dann werden wir sehen, ob wir zu einem gemeinsamen Bemühen finden, die Sache gut zu regeln.
Schließlich ist es nicht so einfach. Die Deutsche Bundesbank hat bereits in ihrem Monatsbericht im Januar 2011 – das ist eine Weile her – deutlich gemacht, dass das, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, nicht das Gelbe vom Ei ist, was die Konjunkturbereinigung angeht.
Ein Satz noch zum Kollegen van Ooyen – weil er mich so freundlich anschaut –: Wir stehen zur Schuldenbremse. Wir sind für eine nachhaltige Finanzpolitik. Da darf das Schuldenmachen nicht die Finanzquelle der Zukunft sein; denn es belastet die nächsten Generationen und beraubt sie ihrer Handlungsfähigkeit. Deswegen wollen wir – so steht es auch in der Verfassung – Einnahmen und Ausgaben ins Gleichgewicht bringen.
Herr Kollege Schmitt hat es angesprochen: Über die Einnahmen steht in diesem Gesetzentwurf gar nichts. Da es sich aber um einen Gesetzentwurf zur Ausführung der Bestimmungen des Art. 141 handelt, in dem alles steht, gehört das ebenfalls hinein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute geführte Debatte über die Steuerehrlichkeit ist keineswegs die erste zu diesem Thema. Das haben wir schon gehört. Allein im letzten Jahr hatten wir mehrfach, zuletzt im Dezember, eine Diskussion über diese Frage.
Wir müssen uns doch immer wieder damit befassen. Denn eines ist doch offensichtlich. Heute habe wir es gerade eben wieder gehört. CDU und FDP verweigern sich sachgerechten Lösungsansätzen auf dem Weg zu mehr Steuerehrlichkeit, die im Übrigen auch stets Steuergerechtigkeit ist.
Herr Kollege Caspar hat versucht, das Thema auf Herrenwitzniveau abzuhandeln. Er hat sich dabei bei den Zahlen völlig vergriffen. Herr Kollege Caspar, die Zahlen, die Sie nannten, sind falsch.
Ich weiß das vor allem auch deshalb, weil sie ursprünglich aus Antworten der Landesregierung auf eine Reihe Kleiner Anfragen der Frau Kollegin Erfurth und von mir aus dem Jahr 2010 stammen. Sie hätten da doch genauer nachschauen sollen.
Eines bleibt allerdings festzuhalten. Dabei handelt es sich um eine Frage. Ich weiß es nicht. Ich frage Sie: Wer weiß denn, warum es Schwarz-Gelb daran fehlen lässt, die strikte und konsequente Anwendung der Steuergesetze zu betreiben? – Es müsste doch eigentlich auch Ihr Ansatz und der der Landesregierung sein, dass das Anliegen wirklich engagiert vorangetrieben wird.
Ich kann nur sagen: Diesbezügliche Aktivitäten sind nicht in besonderem Maße festzustellen. Verehrter Herr Kollege Caspar, sich auf den Zahlen aus der Vergangenheit auszuruhen, selbst wenn Sie sie richtig zitieren würden, ist keine Politik für die Zukunft, wenn man weiß, dass die Problematik eher größer denn kleiner wird.
Genau das konnte man den Zahlen auch entnehmen. Herr Kollege Noll, das sage ich jetzt auch in Richtung meines Vorredners. Natürlich ist es so, dass der Betrag, der pro Steuerfahnder eingebracht wurde, in der letzten Zeit nicht gefallen, sondern gestiegen ist. Wenn man da mehr Engagement zeigen würde, würde man am Ende auch mehr zu fassen bekommen. Genau darauf kommt es an. Deswegen würden wir uns wünschen, dass es wesentlich mehr politische Rückendeckung für die Arbeit derjenigen in der Steuerverwaltung geben würde, die da tätig sind und für uns alle in dem harten Alltagsgeschäft die Steuergerechtigkeit und die Steuerehrlichkeit durchzusetzen versuchen. Sie sollten wesentlich bessere Unterstützung haben, als sie von Schwarz-Gelb bisher erhalten haben.
Wir haben es gerade gehört: Die aktuelle Koalition ist erschöpft und verbraucht. Sie versucht deshalb mit letzter Kraft, sich bis zum Ende der Legislaturperiode durchzuschleppen.
Aufgrund ihrer Not wegen ihrer Argumentationslosigkeit sucht sie Schuldige jedweder Art und greift auch in dieser Frage gierig nach Sündenböcken, wie wir gerade vernehmen mussten. Nicht die eigene Politik und die Fülle Ihrer Fehlentscheidungen werden von Ihnen als Grund für das miserable Ansehen erkannt. Vielmehr versuchen Sie, es anderen zuzuschieben und sie dafür verantwortlich zu machen. Das geschieht in etwa nach dem Motto: Wir hatten zwar die Mehrheit, aber wir mussten eure besseren Anträge immer ablehnen.
Nach Ihrem Bekunden haben die beiden Herren Weimar und Schäfer mit der absolut desaströsen Finanzwirtschaft nun einmal gar nichts zu tun – und die Claqueure bei der CDU und der FDP auch nicht. Da ist jemand anders schuldig. Wir werden das morgen besprechen. Dabei geht es um den räuberischen Länderfinanzausgleich. Im Übrigen sind es natürlich die Mitglieder der SPD und der GRÜNEN, die daran schuld sind, dass Sie die falsche Politik machen, weil wir weiteren Steuergeschenken auf Bundesebene nicht zustimmen, und zwar völlig zu Recht.
Deswegen nenne ich es schon ziemlich dreist, dass die Koalitionäre jetzt die Opposition für die falsche Regierungspolitik verantwortlich machen. Das geschieht nach dem Motto: Wir hätten es mit unserer Mehrheit gerne richtig gemacht, aber ihr habt uns daran gehindert, weil wir eure Anträge immer ablehnen mussten.
Meine Damen und Herren, vergessen Sie eines nicht: Sie können es noch richtig machen. Zumindest könnten Sie in die richtige Richtung gehen. Herr Kollege Schäfer-Gümbel hat Ihnen das schon angeraten. Ich unterstreiche das. Stimmen Sie doch als Zeichen kluger Politik dem heute vorliegenden Antrag nicht nur zu, sondern entsprechen Sie auch dessen Inhalt, und handeln Sie danach. Übernehmen Sie endlich einmal Verantwortung.
Es wäre übrigens schön gewesen, wenn die Redner der Koalition zu den angesprochenen Fragestellungen klare statt abwehrende, ausweichende und widersprüchliche Antworten gegeben und, Herr Kollege Caspar, mit den richtigen Zahlen operiert hätten. Weil Sie das nicht getan haben, will ich für uns GRÜNE noch einmal darstellen, worauf es im Kern ankommt.
Steuerhinterziehung darf natürlich kein Kavaliersdelikt sein, zumal unser Steuerrecht vom Grundsatz her nicht konfrontativ, sondern kooperativ gestaltet ist. Das heißt, es wird eine echte und ehrliche Mitwirkung der Steuerpflichtigen erwartet.
Da es immer mehr in Mode zu kommen scheint, sich der Kooperation mit dem Finanzamt trickreich zu entziehen, muss die Kontrolle ebenso effizient wie effektiv gestaltet und intensiviert werden. Deswegen sind Verstöße gegen das Steuerrecht und insbesondere die Steuerhinterziehung verstärkt zu verfolgen und härter zu bestrafen. Auch in Unternehmen muss die Täterschaft besser personifiziert werden können, um die Verantwortlichen insbesondere auch in der Unternehmensspitze für Fehlverhalten gegebenenfalls zu belangen.
Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt: Letztlich muss die gewerbsmäßige Mitwirkung an der Steuerhinterziehung, insbesondere in Kreisen der Finanzwirtschaft, mit härteren Strafen belegt werden. Daneben sind in der Tat auch Sanktionen durch die Änderung des Kreditwesengesetzes bis hin zu dem schon angesprochenen Entzug der Banklizenz vorzusehen. Denn Steuerhinterziehung darf kein neuer wuchernder Geschäftszweig werden.
Ich nannte die Punkte, die unserer Ansicht nach wichtig sind. Sie werden in dem Antrag der Fraktion der SPD und dem ursprünglichen der Fraktion der LINKEN durchaus angesprochen. Deswegen stimmen wir dem inhaltlich zu.
Wir haben an einer Stelle ein kleines Problem mit einer missverständlichen Formulierung bezüglich der Zahl der Aufstockung. Man könnte das auch so verstehen, dass Sie jedes Jahr 100 zusätzliche Stellen dort haben wollen. Herr Kollege Noll, wir haben im Ausschuss schon darüber gesprochen. Das wäre sicherlich doch etwas zu viel. Denn im Gegensatz zu der Zahl, die Herr Kollege Caspar nannte, gibt es rund 220 Steuerfahnder in Hessen. Wenn man die jährlich um 100 aufstocken würde, käme es sicherlich zu einer dysproportionalen Entwicklung.
Das sind aber Kleinigkeiten, über die wir im Ausschuss noch reden können. Das kann man vielleicht noch klarer formulieren. Im Kern kommt es darauf an, dass man sich auf den Weg macht, tatsächlich das deutlich zu machen, was Sie, Herr Kollege Caspar, selbst gefordert haben, nämlich Steuerhinterzieher zu verunsichern.
Man sollte für die Steuerhinterzieher durch Reden hier vom Pult aus und durch das Verhalten im Bundesrat nicht das Gegenteil machen. Was Sie tun, ist nichts anderes, als Steuerhinterzieher zu beruhigen. Das geschieht nach dem Motto: Wir halten euch weiterhin die Hand, ihr könnt euch bedeckt halten, wir werden euch nicht outen.
Sie haben das auch getan. Deswegen muss man bei dieser Debatte auch das Steuerabkommen mit der Schweiz ansprechen. Sie haben immer wieder ziemliche Beschimpfungen uns gegenüber formuliert. Das geschah auch heute. Deswegen will ich das aus meiner Sicht noch einmal klarstellen.
Herr Kollege Caspar und Herr Kollege Noll, eine Amnestie ist im Ergebnis ein Verzicht auf Bestrafung für eine begangene Straftat. Hierüber kann man mit uns durchaus reden, wenn man dadurch eine Bereinigung der Zustände für die Zukunft erreichen will. Deshalb würde der Staat dann seinen Strafanspruch hintanstellen. Sie hatten auf die Vergangenheit verwiesen.
Was wir GRÜNE nicht akzeptieren wollen und können, ist allerdings, dass der Straftäter im Ergebnis bessergestellt wird als der Ehrliche.
Das muss sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft gelten. Warum ist uns das so wichtig? – Das ist es, weil die Verlockung zu weiteren Straftaten in der Zukunft belebt würde, wenn man sich am Ende finanzielle oder sonstige Vorteile gegenüber einem gesetzestreuen Verhalten verschaffen könnte.
Herr Kollege Caspar, das Signal, dass sich Steuerhinterziehung letztlich dann doch lohnt, darf auf keinen Fall gegeben werden.
Genau das aber ist das vorliegende Verhandlungsergebnis mit der Schweiz. Deshalb ist es richtig, dass es im Bundesrat scheitert. Denn im Ergebnis belohnt es genau Steuerhinterziehung, statt sie zu verfolgen.
Nehmen wir den Begriff „anonym“. Ich habe vom Mitwirkungsgrundsatz in unserem Steuerrecht gesprochen. Die Anonymität, die Sie zugestehen, zeigt, dass es so nicht mit den Steuerhinterziehern gehen kann. Auch die müssen sich dem Finanzamt individuell offenbaren. Anders kann eine Lösung nicht sein.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss und stelle fest: Mit ihrem Verhalten in der Steuerpolitik, und was die Inhalte der Steuergesetzgebung angeht, hat sich die Regierung nun wahrlich alles andere als solidarisch und zukunftsweisend verhalten. Ich muss das Wort „Mövenpick“ nicht noch einmal erwähnen.
Wir alle erinnern uns noch daran. Deshalb brauchen wir für Hessen einen Politikwechsel und insbesondere eine bessere Finanz- und Steuerpolitik durch eine neue Mehrheit, nach der Abwahl dieser erschöpften und verbrauchten schwarz-gelben Zumutung am 22. September.
Wir freuen uns darauf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nein, Herr Kollege Noll, in dieser Intervention wird genau deutlich, welch anderen Geistes Sie in der Steuerfrage in Wahrheit sind.
Sie wollen nicht die Steuerehrlichkeit durchsetzen, sondern Sie wollen abkassieren. Da nehmen Sie gerade so viel, wie Sie bekommen können, völlig unabhängig davon, ob das legal oder illegal war und in welcher Weise das kommt: Des bieche mer schon hin. – Das wurde in Ihren Sätzen deutlich, und das ist der Grundunterschied. Für uns ist Steuerpolitik auch ein Stück Gesellschaftspolitik. Insoweit ist die Frage nach der Steuergerechtigkeit auch eine Frage nach der gesamtgesellschaftlichen Gerechtigkeit.
Deswegen kann man sich nicht – auf welche Weise auch immer – freikaufen von dem, was ein Parlament, was der Gesetzgeber als Regel für die Gesellschaft insgesamt definiert hat: wer welche Beiträge leisten soll.
Deswegen sind Sie gedanklich auf der völlig falschen Seite, wenn Sie meinen: Schau einmal, jetzt hätten wir ein paar mehr Milliarden oder Millionen, oder was auch immer einnehmen können.
Es geht darum, gesellschaftliche Gerechtigkeit durch Steuergerechtigkeit durchzusetzen. Die gilt für alle, und der darf man sich nicht entziehen. Darum kämpfen wir.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zur Verabschiedung anstehende Haushalt für die Jahre 2013 und 2014 bringt es – und zwar so deutlich und präzise wie wenig anderes – ans Tageslicht, dass die schwarz-gelbe Landesregierung erschöpft und verbraucht ist und selbst nicht mehr daran glaubt, nach der nächsten Wahl noch im Amt zu bleiben.
In Kabinettskreisen weiß man erkennbar schon seit einiger Zeit nicht mehr,
wofür die Regierung eigentlich da ist. Alle spüren doch die eigene Konzeptionslosigkeit immer deutlicher.
Es ist für die Ministerriege und die Koalitionsfraktionen so etwas wie eine Erlösung, was der Hessentrend der vergangenen Woche bestätigt hat: Am 18. Januar 2014 ist das Elend dann endlich vorbei. Das Regieren von CDU und FDP ist zu Ende.
Lame Duck ist die Regierung schon lange, Herr Kollege Weimar. Egal, wie früh oder spät Sie die Landtagswahl auch terminieren werden, klügere Köpfe in den Reihen der CDU-Fraktion, wie der Kollege Milde, ziehen rechtzeitig, nämlich jetzt, die Konsequenz und lassen sich lieber auf einem Bankdirektorensessel nieder, als alsbald die härteren Oppositionsbänke drücken zu müssen.
Meine Damen und Herren, deswegen möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit ergreifen, dem Kollegen Milde für die Jahre der kollegialen Zusammenarbeit und den, wie ich finde, stets erfreulichen Umgang miteinander herzlich zu danken. Lieber Herr Kollege Milde, ich kann Sie sehr gut verstehen, dass Sie dieses havarierte Regierungsschiff,
aus dem der Duft von Moder und Verwesung bereits durch alle Ritzen dringt, schleunigst verlassen.
Herr Kollege Milde, mein Wunsch an Sie: Tun Sie ab nächstem Jahr mit Freude und Erfolg Gutes für die WIBank und auch für Ihr eigenes persönliches Wohlergehen. Die besten Wünsche der GRÜNEN begleiten Sie. Ich denke, wir werden Sie noch vermissen.
Zum versöhnlichen Teil meiner Rede gehört auch noch, weiteren Dank abzustatten: allen, die bei der Haushaltserarbeitung und bei den Beratungen den Abgeordneten zugearbeitet haben. Es sind dies die Kolleginnen und Kollegen
in den Fraktionen, im Landtag, insbesondere im Budgetbüro, und natürlich auch in den Ministerien, kurz: allen, die uns nicht nur zugearbeitet haben, sondern auch unsere Diskussionen, besonders im Haushaltsausschuss, inhaltlich verfolgt und obendrein in Geduld ertragen haben.
Beim Danksagen besonders herausheben möchte ich, gerade im Rahmen der Haushaltsberatungen und obendrein ausgesprochen tagesaktuell, noch den Rechnungshof, unter Führung seines Präsidenten Prof. Eibelshäuser.
Dem gesamten Hof gilt unser besonderer Dank für seine hervorragende Arbeit. Ich will dies auf die Formel bringen: Hessischer Rechnungshof – nie war er so wertvoll wie heute.
Meine Damen und Herren, wir GRÜNE können nach den Umfragedaten des aktuellen Hessentrends zuversichtlich sein, dass die FDP uns in diesem Saal dann erspart bleibt und die CDU zusammen mit ihrem Hochmut krachend abgestürzt sein wird, sodass wir uns an das Aufräumen der Trümmer und der Scherben aus der schwarz-gelben Hinterlassenschaft machen können. Das wird kein leichtes Unterfangen werden.
Meine Damen und Herren von der CDU, bitte hoffen Sie nicht darauf, dass wir uns durch die nochmalige Verschärfung Ihrer unverantwortlichen Chaos- und Verschuldungspolitik abschrecken lassen, in Hessen die Regierungsverantwortung übernehmen zu wollen.
Herr Kollege Weimar, nein, wir lassen uns auch von Ihnen nicht vergraulen. Dessen können Sie gewiss sein.
Wir halten einen Regierungswechsel für überfällig und setzen alles daran, ihn auch zu realisieren.
Meine Damen und Herren, alle wissen, dass die nächste Regierung gigantische Schuldenberge von ihren schwarzgelben Vorgängerinnen erben wird. Mehr als die Hälfte aller hessischen Schulden wurde in den Regierungszeiten von Schwarz-Gelb gemacht. Herr Kollege Schmitt hat schon darauf hingewiesen. Kein Cent oder Pfennig wurde von diesem Schuldenberg je abgetragen.
Konkret hatten wir mit Ablauf dieses Jahres, wenn man alles zusammenrechnet, 17 Jahre lang CDU-Ministerpräsidenten in Hessen. Sie verantworten mehr als 21 Milliarden € Schulden, während in insgesamt 50 Jahren Regierung, fast ausschließlich unter sozialdemokratischer Führung, insgesamt 20,4 Milliarden € Schulden gemacht wurden.
Herr Kollege Milde, merken Sie sich das: Im Durchschnitt der Jahre der schwarz geführten Regierungen wurden Jahr
für Jahr dreimal so viele Schulden gemacht wie bei den Roten.
Auch nach Aufnahme der Schuldenbremse in die Hessische Verfassung hat die schwarz-gelbe Koalition keineswegs einen Kurs der Konsolidierung eingeschlagen. Das ist aus der Tatsache zu erkennen, dass Hessen im Jahr 2013 die zweithöchste Kreditfinanzierungquote der Flächenländer plant. Für unser Land Hessen ist es schon lange nicht mehr gültig, dass rot die Farbe der Miesen und des Minus ist und schwarz die Farbe des Guten sein kann. Es ist genau umgekehrt, wie die hessische Geschichte uns lehrt.
Meine Damen und Herren, erdrückende Beweise dafür, dass die Schwarzen total unfähig und obendrein auch unwillig sind, eine solide Finanzwirtschaft zu betreiben und weiterhin in ungebrochener Verantwortungslosigkeit nach dem schändlichen Motto leben „après nous le déluge“ – was übersetzt heißt: nach uns die Sintflut –, liefern der Haushaltsentwurf 2013 und 2014 und insbesondere die vom Kollegen Milde so nett und lobend erwähnten Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die auf den letzten Drücker und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt in der letzten Woche noch rasch durch den Haushaltsausschuss gepeitscht wurden. Hier werden zusätzliche Verpflichtungen eingegangen, für die es keinerlei angemessene Finanzierung gibt. Obendrein wird im Vorfeld der Landtagswahl ein wahrer Geldregen in den Haushalt geschrieben, speziell für Wählergruppen, deren Wohlwollen und Zustimmung an der Wahlurne gebraucht werden.
In Regierungskreisen geht man im Sommer 2013 vom Motto „wWw“ aus. Das ist ja etwas Modernes, nämlich wahlnahe Wohltaten wirken.
Gut 1.100 Referendarinnen und Referendaren, über 1.100 Polizistinnen und Polizisten und sämtlichen, mehr als 1.100 Rektorinnen und Rektoren an Grund-, Haupt- und Realschulen wird man ordentliche Gehaltserhöhungen zukommen lassen. Da kommt doch sicher Freude auf. Das gilt umso mehr, je häufiger Bilder von pressewirksamen Terminen der Urkundenaushändigungen begleitet von strahlenden Koalitionsabgeordneten den Weg in die örtliche Presse finden werden.
Dies ist bekanntlich das beliebteste Betätigungsfeld des Kollegen Tipi – unserem Star, dem stets und überall bestens einsetzbaren Topfotomodell des Landtags.
Meine Damen und Herren von der Koalition, glauben Sie wirklich, dass Sie mit diesem Manöver die richtigen Kreuze auf den Stimmzetteln bewirken können?
Sie sollten durchaus wissen: Nicht die Maßnahmen für sich genommen – denen kann man durchaus zustimmen –, aber dass sie derart geballt und exakt für den Wahlkampf terminiert jetzt kommen, das muss in der Tat auf scharfe Kritik stoßen.
Sie wissen genau, was die Landtagsfraktionen angeht, achtet der Rechnungshof strikt darauf, dass keine wahlkampfbezogenen Aufwendungen aus Steuergeldern finanziert werden. Das letzte Jahr vor der Wahl darf nicht zu besonderen Auftritten genutzt werden. Für die Regierung gilt diese Begrenzung leider nicht. Nicht einmal aus Schamgründen wird dort Zurückhaltung geübt.
Meine Damen und Herren, was ist denn die Konsequenz dieser unverantwortlichen Vorgehensweise bei der Finanzplanung? Zunächst wurde dieser Doppelhaushalt mit reichlichen Luftbuchungen zurechtgeschminkt, was von der Mehrheit zwar immer geleugnet, aber am Ende sogar durch eigene Anträge, Stichwort: Zinsausgaben, eingeräumt werden musste. Weiterhin wurden neuerliche Verpflichtungen zulasten des Landeshaushalts eingegangen, deren Finanzierung aber locker in die zukünftige Verantwortung der nächsten Regierung abgeschoben wurde. Beispiele hierfür sind sowohl die Maßnahmen bei der Kinderbetreuung, Raten nach 2014 bis 2019, als auch das neue Kommunalinteressenmodell zur Ankurbelung des Straßenbaus, das auch eine spätere Finanzierungsverpflichtung der dann amtierenden Landesregierung zur Folge hat.
Das heißt, Sie geben jetzt Geld aus und sagen den anderen: Schaut zu, wie ihr es dann bezahlen wollt. – Darüber hinaus werden die Rücklagen weiter entleert und im Finanzplan auch noch für die Folgejahre die so beliebten globalen Minderausgaben und Mehreinnahmen wieder verwendet. Das sind alles nichts als ungedeckte Schecks auf die Zukunft. Das ist die Abbildung der Ratlosigkeit dieser Finanzwirtschaft.
Meine Damen und Herren, es ist allseits offenkundig, dass die Regierung Bouffier/Hahn mit ihrem Latein am Ende ist. Die von den GRÜNEN verwendete Qualifizierung „erschöpft und verbraucht“ ist hierfür nicht übertrieben. Im Gegenteil, sie ist dem Regierungshandeln geradezu sorgenvoll zugewandt, denn wir machen uns wirklich ernste Gedanken – nicht so sehr um die Zukunft der Mitglieder der Landesregierung, das will ich gerne zugeben, aber um die Zukunft unseres Landes. Wenn man Woche für Woche miterleben muss, wie die einstmals so sehr gepriesenen Leuchttürme koch-metzscher Erfindungskunst zerbröseln und einstürzen, dann kann man die Sorgen nicht mehr gänzlich verbergen. Das Einzige, das noch nicht untergegangen ist, scheint der jährliche Empfang des Hessischen Ministerpräsidenten für die hessischen Tollitäten zu sein. Alles andere hat kräftig an Glanz verloren.
Aktuelle Stichworte zur Beschreibung der Trümmerhaufen sind die Abkürzungen UKGM und EBS – wir haben heute Morgen darüber gesprochen – und natürlich die immer wieder bemühte „Nummer eins“. Ob „Tagesmütterland Nummer eins“, „Bildungsland Nummer eins“, „Innovationsland Nummer eins“, „Mobilitätsland Nummer eins“, „Wirtschaftsland Nummer eins“ – stets sind alle Leuchttürme versunken. Die Wünsche blieben unerfüllt. Meine Damen und Herren, könnte es vielleicht doch daran liegen, dass Sie in der Regierungskoalition vielleicht Wünsche haben, aber keine Fähigkeiten?
Obendrein scheinen Sie auch nicht zu wissen, wohin Sie das Land führen wollen, wie wir allen Berichten von Ihrer grandiosen Haushaltsklausur entnehmen konnten. Da zeigte sich Ihre Unfähigkeit sehr deutlich. Es ist nicht ersicht
lich, wohin Sie streben, was Sie erreichen wollen. Stattdessen schauen Sie immer auf die Vergangenheit und jubeln allerhöchstens über das bislang Erreichte – Stichwort: maximale Verschuldung des Landes.
Der Haushalt bewältigt nicht einmal die Vergangenheit. Wie soll er denn dann die Zukunft gestalten? Wie man es besser machen könnte, sagen wir Ihnen seit Jahren. Wir haben es Ihnen in unseren Konzeptpapieren sogar aufgeschrieben. Sie können alles nachlesen. Stattdessen blockieren Sie die notwendigen Entwicklungen und verspielen damit die Zukunftschancen unseres Landes. Weder eine zukunftsfähige Mobilitätsstrategie noch die so überragend wichtige Energiewende bringen Sie voran. Auch Ihre wohltönenden Versprechungen von selbstständigen Schulen mit 105-prozentiger Lehrerversorgung zerschellen krachend an dem alltäglichen Irrsinn eines Schulverwaltungsorganisationsstrukturreformgesetzes. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie leben politisch längst in einer plüschgeschönten Traumwelt der Vergangenheit und haben die Verbindung zur Realität total verloren.
Sie sind reif für den politischen Ruhestand. Dieser sei Ihnen gegönnt. CDU und FDP gehen in die letzte Runde ihrer Regierungszeit. CDU und FDP werden heute mit Vorsatz einen Haushalt der Agonie beschließen, dessen Melodie von der Tanzkapelle der Titanic stammt. Wir GRÜNE können dies nicht verhindern. Unsere Vorschläge und Anträge hat die Mehrheit sämtlich abgelehnt. Auch wenn es uns wütend macht, werden wir das als Demokratinnen und Demokraten hinnehmen. Es spornt uns aber noch mehr an, diesem grauenhaften Spuk ein Ende zu bereiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Finanzminister so zugewandt die sensorischen Wahrnehmungen hier zum Thema gemacht hat, will ich doch unbedingt noch einmal darauf eingehen. Es ist in der Tat der Geruch von Moder und Verwesung, wenn man immer wieder behauptet, man wäre sozusagen am Leben, am Konsolidieren und dabei, die Finanzlage des Landes besser zu machen. Wenn man dann einen Blick auf die
Zahlen werfen muss, stellt man fest, das stimmt nicht, es wird nicht besser, es wird immer schlimmer, und die Schuldenberge steigen weiter an, der Haufen über dem Soliditätsgrab wird immer größer. Genau das ist der Fall.
Deswegen, verehrter Herr Finanzminister, ist Ihre Wahrnehmung, nach der ich immer wieder dasselbe erzählen würde, natürlich nicht richtig. Das kommt Ihnen nur so vor, weil Sie nämlich Jahr für Jahr immer wieder die gleichen Sünden begehen, indem Sie von Konsolidierung reden und de facto Mehrausgaben in den Haushalt schreiben.
Wenn man sich die Haushaltsentwürfe anschaut und die Einbringungsreden Ihres Vorgängers und von Ihnen hört, dann kann man zu dem Ergebnis kommen: Und täglich grüßt das Murmeltier. Immer wieder die gleichen Sprüche, und im Ergebnis immer wieder mehr Schulden. Daher ist es bedauerlicherweise notwendig, auch immer die entsprechenden Anmerkungen dazu zu machen. Ich kann Sie trösten: Meine Reden sind immer ganz frisch komponiert und der jeweiligen Situation angemessen.
Ein zweiter Punkt, der noch zu erwähnen ist. Der Kollege Noll hat die Unwahrheit hier schon eingeführt, und der Finanzminister hat sie sich sozusagen gleich zu eigen gemacht. Es ist eben falsch: Die Vorschläge für die Änderung des Haushalts von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind sämtlich gegenfinanziert und beziehen sich zu 100 % auf Maßnahmen, die einzig und allein von politischen Entscheidungen dieses Hauses abhängen.
Da ist kein Cent Hoffnungsgeld dabei. Wir haben auch weitere Wünsche formuliert, diese aber ausdrücklich nicht mit in die Deckung hineingenommen, sondern gesagt, dass man mit dem, was wir vorschlagen, erstens die Politik in die richtige Richtung akzentuieren kann. Zweitens kann man Geld sparen, weil die Nettokreditaufnahme, die bei uns unterm Strich herauskam, deutlich geringer war als bei der Landesregierung. Man kann also unterm Strich eine deutlich bessere Finanz- und Wirtschaftspolitik betreiben, als es die schwarz-gelbe Regierung tut.
Zum Abbaupfad. Sie haben gesagt, die Rücklagenentnahme fand statt, um stattdessen keine neuen Schulden machen zu müssen, und andere Länder kritisiert, dass sie keinen gleichmäßigen Abbau in der Höhe der Verschuldung hinbekommen. Ja, wir haben damals gemeinsam darauf bestanden, dass es einen Abbaupfad gibt. Aber, verehrter Herr Finanzminister, Sie haben doch manipuliert, um diesen Abbaupfad überhaupt hinzukriegen, indem Sie Steuermehreinnahmen – statt sie zur Verringerung der Nettokreditaufnahme im entsprechenden Jahr zu nutzen – in die Rücklagen geschoben haben, um sie später wieder abzusenken. Es wurde mir aus Kreisen der Regierungsfraktionen bestätigt, dass es genau den Sinn hatte, dass man im Folgejahr mit der Kreditaufnahme nicht wieder höher gehen musste als im Vorjahr.
Das hat der Rechnungshof auch sehr deutlich in seinen letzten Bemerkungen kritisiert. Aber wir müssen ja zur Kenntnis nehmen, dass der Rechnungshof bei dieser Regierungsmehrheit offensichtlich nichts mehr gilt.
Bei uns gilt er nach wie vor sehr viel, und seine Feststellungen sind auch an dieser Stelle eindeutig.
Letzte Bemerkung zum Thema Schweiz. Für uns gelten zwei Sätze, und ich dachte, sie gelten im ganzen Haus: Erstens. Kriminalität darf sich nicht lohnen. Das heißt, Abkommen, die einen kriminellen Steuerhinterzieher unterm Strich besserstellen als jemanden, der hier ehrlich die Steuern gezahlt hat, sind das falsche Signal.
Zweitens – das hat der Kollege Schmitt schon angesprochen –: Warum Anonymität, wenn man anschließend ehrlich sein will? Wir haben nichts dagegen, möglicherweise zur Glättung der Sache eine Amnestie zu machen und zusätzliche Strafzahlungen bleiben zu lassen. Aber sie besserzustellen als ehrliche Steuerzahler, das kann nicht richtig sein. Das steckt nach wie vor darin.
Deswegen kann es nicht sein. Im Übrigen hören Sie bitte auf mit Ihren Fantasiezahlen. Nach einer klaren Aussage des Bundesfinanzministeriums kann man nach dem Abkommen mit der Schweiz sicher nur von 2 Milliarden € Mehreinnahmen insgesamt ausgehen, d. h. nur ca. 90 Millionen € für Hessen. Das ist ein Zehntel der Summe, von der Sie hier reden.
Einmalig 90 Millionen € sind nicht die Sanktionierung und Belohnung von kriminellem Handeln wert. Das ist unsere Position, und die ist meiner Ansicht nach auch gut vortragbar.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Entwurf des Planungsgesetzes, also einem Gesetz, das den Rahmen insbesondere für die Planungen der Regionen und auch der Kommunen geben soll.
Der Kollege Schork hat das etwas zu weit herabgestuft: Das ist durchaus ein wesentliches Gesetz, aber es ist auch – Herr Kollege Schork – ein Dokument des Misstrauens, das diese Landesregierung und die Mehrheit, die sie trägt, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land haben. Denn Sie wollen nicht den gewählten Politikerinnen und Politikern der regionalen Ebene – also den nahe an den Bürgern Tätigen – mehr Möglichkeiten einräumen, sondern am liebsten sich selbst.
Meine Damen und Herren, mit diesem Planungsgesetz werden mit Bedacht die Kompetenzen, die die Regionalversammlungen eigentlich haben, weiter beschnitten. Auch in den Fällen, in denen es längst erkannt ist – oder zumindest erkannt sein sollte –, dass eine weitergehende Beteiligung der regionalen Ebene den Planungswünschen eher positiv helfen würde, tun Sie das nicht. Sie wollen nichts lernen, nicht aus Stuttgart 21 – vielleicht ist das zu weit weg –, aber auch nicht aus diversen Straßenbauprojekten in Hessen: Da gibt es die berühmten Nummern A 44 und A 49.
Vielmehr wollen Sie noch mehr über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger, der Betroffenen, hinweg agieren. Das scheint Ihr Leitmotiv zu sein.
Meine Damen und Herren, in der Gesetzesbegründung schreiben Sie, dass die Planungsvorgänge vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Herr Kollege Schork hat es wiederholt. Beschleunigt heißt doch nichts anderes, als möglichst ohne die lästige Bürgerbeteiligung möglichst
rasch Entscheidungen treffen zu können. Hier steht also nicht die Qualität der Planung im Vordergrund, sondern die Eile und die Hast, also die organisierte Unüberlegtheit, damit man möglichst unauffällig etwas durchdrücken kann.
Meine Damen und Herren, wenn man sich hinterher wundert, was dabei herausgekommen ist, hätte man sich früher Gedanken darüber machen sollen, dass vielleicht andere Verfahren zielführender sind. Mit dem Gesetz wird Intransparenz mit Bedacht gefördert. Statt frühzeitige Bürgerbeteiligung zu initiieren, soll schlechte Planung möglichst vor Kritik geschützt werden. Damit nimmt der Gesetzentwurf natürlich nicht die Erfahrungen der letzten Jahre auf und setzt z. B. auch nicht auf Mediation, sondern setzt im Zweifel eher auf die Eskalation von Konflikten, die bekanntermaßen bei Planungen durchaus häufiger vorkommen können.
Wir GRÜNEN hatten einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt, der – darauf will ich auch noch einmal hinweisen – inhaltlich voll der Auffassung der größten hessischen Regionalversammlung, die auch die meisten Planungskonflikte zu bewältigen hat, nämlich der Regionalversammlung Südhessen, entspricht. Ihre Antwort darauf: Ablehnung ohne weitere Begründung.
Ich muss bedauerlicherweise anmerken, dass auch bei der SPD für diesen Änderungsantrag keine Zustimmung zu erhalten war. Ich führe das auf eine noch nicht optimierte innerparteiliche Kommunikation zurück, weil wir es in der Regionalversammlung gemeinsam so verabredet hatten.
Herr Kollege, das machen wir, keine Sorge. – Die Mehrheit ist nicht den fachlich begründeten Argumenten und den Fachproblemen näherstehenden – auch Ihren eigenen – Kollegen der Regionalversammlung gefolgt, sondern sagt: Nein, wir setzen die Behördenplanung durch. – Sie werden sich gewiss nicht wundern, dass wir dem nicht zustimmen.
Bereits in der ersten Lesung hatte ich die wesentlichen Kritikpunkte vorgetragen. Sie stießen bei Ihnen, das haben wir auch im Ausschuss erlebt, auf taube Ohren. Da ich nicht davon ausgehen kann, dass Sie zwischenzeitlich bereit sind, zusätzliche Einsichten gewinnen zu wollen, werde ich es mir jetzt sparen, sie noch einmal zu wiederholen.
Ich will nur als deutliche Unterstreichung, wie behördenfixiert Sie sind, den auch vom Kollegen Schork vorgetragenen Änderungsantrag noch einmal aufrufen. Wir hatten Ihnen deutlich gemacht, dass die Fristen für die Beteiligung der örtlichen Parlamente der Kommunen und der Regionalversammlungen verlängert werden müssten, damit dort auch die Ehrenamtler zu Wort kommen können. Das wischen Sie alles weg. Aber der Behörde nicht nur einen Monat, sondern drei Monate Zeit zu geben, das ist Ihnen auch in der zweiten Lesung noch einen Änderungsantrag wert.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss und stelle fest, dieser Gesetzentwurf strahlt aus: Bürokratie braucht Zeit und bekommt sie auch. Ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement bekommt keine zusätzliche Zeit.
Meine Damen und Herren, Sie brauchen sich gewiss nicht zu wundern, dass eine Planung, die in diesem Geiste geschehen wird, weder erfolgreich sein wird noch unsere Zustimmung finden kann. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich habe mich noch einmal gemeldet, weil einer Ihrer Sätze doch sehr entlarvend war. Sie versuchen, Ihren Gesetzentwurf mit der Aussage zu verteidigen, es hätte alles noch sehr viel schlimmer kommen können. Wir hätten die kommunalen Planungsrechte ebenso wie die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger noch sehr viel mehr einschränken können.
Herr Staatsminister, es wird Sie wundern: In diesem Punkt gebe ich Ihnen recht. Sie hätten – allerdings setzt Ihnen das Raumordnungsgesetz des Bundes da Grenzen – das eine
oder andere möglicherweise noch mehr einschränken können. Aber Sie haben gar nicht gemerkt, dass Sie mit der Verwendung dieser Formulierung eingestanden haben, dass Sie das mit Ihrem Gesetzentwurf bereits in erheblichem Umfang gemacht haben.
Genau darum geht es. Es geht darum, dass wir alle in der Politik in den letzten Jahren eigentlich gelernt haben sollten, dass Planungsprozesse am besten laufen, wenn man die Bürgerinnen und Bürger sowie ihre örtlichen Vertreterinnen und Vertreter frühzeitig einbezieht und nicht versucht, an die Planung ihnen vorbei durchzudrücken; denn spätestens dann, wenn die Realisierungsphase beginnt, führt das zu erheblichen Problemen. Dafür gibt es genug Beispiele.
Insofern orientiert sich der Gesetzentwurf, den Sie jetzt im Begriff sind, zum Gesetz zu erheben, genau in die falsche Richtung. Genau das, nämlich dass man hier Verkürzungen vornimmt, sollte man nicht machen.
Herr Staatsminister, Sie haben an dem Änderungsantrag, den meine Fraktion vorgelegt hat, kritisiert, dass wir uns darin gegen die moderne Technik wehren würden. Das ist schlicht und einfach falsch. Ein Lesen des Änderungsantrags hätte Ihnen gezeigt – und könnte es Ihnen immer noch zeigen –, wir haben an einer Stelle, nämlich in Bezug auf die Aufstellung der Regionalpläne, erklärt, dass man diese nicht nur in den Landratsämtern, sondern auch in den Gemeinden auslegen sollte. Nur da haben wir so etwas gesagt. Bei allen anderen Verfahren haben wir die Verkürzung und die Reduzierung der Zahl der Auslageorte durchaus für richtig befunden. Wir haben an keiner Stelle damit argumentiert, dass die Technologie nicht genutzt werden solle.
An dieser Stelle, also bei der Neufassung des Regionalplans, haben wir in der Tat so argumentiert, weil wir die Erfahrung gemacht haben – alle Fachleute wissen das –, dass dieser für viele Nutzer nur sehr schwer aus dem Internet herunterzuladen ist; denn die Karten haben, in Megabyte gerechnet, Dimensionen, die zumindest beim gegenwärtigen Stand der Technik die Geräte vieler Computernutzer deutlich überfordern. Auch die Herunterladezeiten funktionieren nicht. Das ist jetzt in der Tat ein technisches Argument.
Dass man in einem solchen Gesetz die Möglichkeit gibt, sich solche Karten ortsnah anzuschauen – diese sind nämlich aussagekräftig –, halten wir nach wie vor für richtig. Das gilt für die grundlegende Regionalplanfeststellung, nicht für die Änderungsverfahren. Mit Ihren Argumenten beweisen Sie nur, dass Sie von der Materie bedauerlicherweise genauso wenig verstehen wie davon, auf Bürgerinnen und Bürger zuzugehen und ihre Meinung ernst zu nehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheint bei Ihnen auf der rechten Seite des Hauses keine besondere Begeisterung hervorzurufen, dennoch will ich noch einige Bemerkungen machen.
Herr Staatsminister, Sie sprachen von statischen und dynamischen Lösungen, was das Tempolimit angeht, und haben die Kollegen in Baden-Württemberg wieder einmal geschimpft.
Ich möchte Sie auf das Begriffspaar „präventiv“ und „kurativ“ aufmerksam machen. Es ist nachgewiesen, dass eine stabile Geschwindigkeitsbegrenzung von z. B. 130 km/h auf der Autobahn dort Unfälle in der Zahl deutlich verringern kann; vom Spritverbrauch und anderen ökologischen Effekten einmal ganz abgesehen.
Wenn Sie sagen, den Verkehr nur dann drosseln zu wollen, wenn es nötig ist, dann ist das eine rein kurative Maßnahme, nämlich wenn es irgendwo geknallt hat und deshalb ein Stau entsteht. Dann wollen Sie versuchen, ihn möglichst gut zu managen. Wäre es nicht vernünftig, wenn man über beide Aspekte gemeinsam nachdenkt und Prävention betreibt, aber trotzdem die Telematik einsetzt, um diverse Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, Herr Staatsminister? Genau dafür stehen wir.
Das geht allerdings nur, wenn man sich nicht ideologisch festgelegt hat nach dem Motto: Auf der einen Seite sind die Klugen und auf der anderen Seite die Dummen und Rückwärtsgewandten.