Eva Kühne-Hörmann

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden Anträge von GRÜNEN und SPD bringen zu diesem Thema immer das Gleiche. Wir beantworten seit Januar dieses Jahres in jedem Ausschuss Dringliche Berichtsanträge – am 23. Januar, am 20. Februar, am 17. April und am 15. Mai, alles in öffentlicher Sitzung, über 60 Seiten Ausschussprotokoll. Dabei gleichen sich die Fragen fast wörtlich, es kommt immer dasselbe. Es ist ein Aufguss, der zu Wahlkampfzwecken immer wieder gemacht wird.
Deshalb will ich auf die Fakten zu sprechen kommen. Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg ist an beiden Stand
orten kompetent und leistungsfähig. Es gehört zu den modernsten in Deutschland, es ist viel in den Bau investiert worden. In der alten Konstruktion, die Rot-Grün haben wollte, wäre dies nie möglich gewesen.
Die Personaldaten sprechen eine deutliche Sprache: Die Zahlen der Beschäftigten im ärztlichen Dienst sowie im Funktions- und Pflegedienst sind gestiegen, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine gute Perspektive. Was in Mittelhessen gelungen ist, ist ein Erfolg und eine Chance, in Mittelhessen weiter zu gestalten.
Das gilt insbesondere für die gemeinsame Strategie der beiden Standorte, die Bündelung der Kapazitäten, die Entwicklung der Forschungsschwerpunkte und Lehrangebote und die Schwerpunktbildung in der Krankenversorgung. Unstreitig ist, dass sich alle Krankenhäuser in finanziell schwieriger Situation befinden, aber die Trägerschaft eines Hauses löst diese Probleme – wie immer von der Opposition behauptet wird – nicht. Die schwierigen Bedingungen sind nämlich völlig unabhängig von der Organisationsstruktur. Diejenigen, die den Menschen suggerieren, das hänge von der Frage der Trägerschaft ab, streuen ihnen Sand in die Augen; denn dem ist nicht so.
Nach der im September 2012 gescheiterten Übernahme der Rhön-Klinikum AG durch Fresenius hat das Land nicht einfach abgewartet, ob und wann möglicherweise ein weiterer Übernahmeversuch erfolgt. Nein, die Landesregierung hat sich unmittelbar mit den aktuellen Eigentümern und allen Beteiligten an einen Tisch gesetzt, um die Situation am Universitätsklinikum zu verbessern. Hier von einem Wortbruch zu sprechen, ist reiner Populismus zum Schaden des Standorts Gießen-Marburg auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ob er das überhaupt verantworten kann, muss sich jeder Abgeordnete überlegen.
Alle Beteiligten – Land, RKA, UKGM, die Universitäten und deren medizinischen Fachbereiche – stimmten darin überein, dass die Zusammenarbeit nachhaltig weiterentwickelt werden muss und mehr miteinander als übereinander gesprochen wird. Deshalb kam es zum Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung. Es wurde ein Gesamtpaket geschnürt, in dem sowohl die Hessische Landesregierung als auch die Rhön-Klinikum AG einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Klinikums leisten.
Dieser LOI und die Verhandlungen sind abgeschlossen worden und haben eine Menge Dinge zur Folge. Unter anderem halten wir an dem Ziel fest – das habe ich immer wieder erklärt –, alle Möglichkeiten auszuloten, um den Betrieb der Partikeltherapie zum Wohle der Patienten voranzubringen und bis Ende des Jahres 2013 eine Aufnahme des regulären klinischen Betriebs zu ermöglichen. Dabei bleiben wir, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Man kann es so machen wie die Opposition, indem man den Standort bei jeder Gelegenheit schlechtredet und auf diese Weise einen Erfolg der Gespräche zwischen der Siemens AG, dem HIT Heidelberger Ionenstrahl-Therapiezentrum und UKGM zur Sicherung der Technologie am Standort Marburg massiv gefährdet. Man kann es aber auch so machen wie die Landesregierung, indem man alles dafür tut, dass die Gespräche der Beteiligten in einer sach
lichen und ruhigen Atmosphäre vonstattengehen können und Unterstützung leistet, wo es möglich ist.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der Einfluss des Landes in den Gremien verstärkt. Es werden neue Mitwirkungsrechte der Landesregierung im Aufsichtsrat verankert, ein Beirat und ein Ombudsmann eingesetzt.
Diese gemeinsame Vereinbarung war der Beginn für weitere konkrete Vertragsverhandlungen des Landes mit der Rhön-Klinikum AG. Die laufenden Gespräche zur Umsetzung der Vereinbarung erfolgen in einer konstruktiven und vertrauensvollen Atmosphäre. So leistet RKA, das habe ich bereits im Ausschuss vorgetragen, in einer gemeinsam mit uns getroffenen Vereinbarung die vorgesehene Pönale.
Darüber hinaus wurde vom UKGM die tariflich vereinbarte Ergebnisbeteiligung auch den in den Landesdienst zurückgekehrten Arbeitnehmern ausgezahlt – der Kollege Spies hatte genau das einmal angemahnt. All das ist erledigt. Die vorgesehene Personalgestellung verläuft äußert konstruktiv, und der beachtenswerte Tarifabschluss für die Beschäftigten ist erzielt worden.
Ja. – Die Stärkung der Rechte des Landes ist ein guter Verhandlungserfolg, der durch die Verankerung in den Verträgen zugleich eine gute Grundlage für die künftige Arbeit bietet. Mit diesem zukünftigen Konzept ist der Medizinstandort gut aufgestellt.
Deshalb geht es jetzt darum, dass wir als Landesregierung mit Hochdruck an der weiteren Umsetzung der Vereinbarung arbeiten – mit dem Ziel, im engen Schulterschluss mit allen Beteiligten eine verlässliche Grundlage für die Entwicklung des privatisierten Universitätsklinikums zu gewährleisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, während andere nicht müde werden, zu nörgeln, arbeiten wir seitens der Landesregierung weiter daran, dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg und damit dem Medizinstandort Mittelhessen bestmögliche Zukunftsperspektiven zu sichern und ihn zu stärken.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ja, der Infrastrukturanschlussvertrag, der IAV, zwischen der Deutschen Bahn Netz AG und der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH liegt nunmehr vor. Die ESWE Verkehrsgesellschaft ist demnach im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Unterhaltsverpflichteter.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es geht da insbesondere um die Brücke. Es werden jetzt mit den Denkmalschützern Gespräche aufgenommen, um darüber zu reden, wie man einen Weg finden kann, das Denkmal zu pflegen und zu sichern.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über Innovationen, über die Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung und über den Nutzen dieser Ergebnisse für die Gesellschaft und für jeden einzelnen Bürger reden, dann kann man das am besten an konkreten Projekten darstellen. Ich werde versuchen, den Tagesablauf einer Familie zu beschreiben und aufzuzeigen, was in unserem Alltag alles mit Forschung und Entwicklung zu tun hat. Die Beispielfamilie besteht aus den Eltern, zwei Kindern sowie den beiden Großeltern. Die Tochter studiert, der Sohn besucht noch die Schule.
Der Tag beginnt bei den Großeltern mit dem Frühstück. Die beiden haben ein Produkt für sich entdeckt, das derzeit die Bäckerei Storch in Fulda, die Seniorenresidenz Seniana in Hünfeld sowie die Hochschule Fulda entwickeln. Diese drei Partner arbeiten mit Hochdruck daran, seniorengerechte Lebensmittel zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse der älteren Menschen abgestimmt sind.
13 % der pflegebedürftigen Senioren, die zu Hause leben, sind mangelernährt. Bei 57 % ist bereits ein Risiko zu erkennen. Das zeigt sich in gravierender und gefährlicher Gewichtsabnahme im Alter. Es besteht also ein Bedarf an seniorengerechten Speisen. Insbesondere ist Brot ohne harte Rinde, das mit speziellen Nährstoffen gebacken wird, erforderlich.
Mit dem Forschungsprogramm LOEWE haben wir ein Instrument entwickelt, das Forschung genau in diesen Bereichen ermöglicht. An der Schnittstelle zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen entstehen jetzt Ideen. Daraus ergeben sich Produkte, an die wir früher nicht den
ken konnten. Auch gerade Handwerksbetriebe sind bei solch innovativen Projekten beteiligt.
Das Projekt der Bäckerei Storch und der Hochschule Fulda steht beispielhaft für fast 140 weitere ähnliche Projekte. In ganz Hessen, in nahezu jedem hessischen Landkreis und in jeder Stadt können Sie heute Spitzenforschung aus Hessen erleben. Das kann das erwähnte Brot sein, das können die Akustik-Paneele der Schreinerei Keil in Fischbachtal sein, die die Raumakustik verbessern und einen optimalen Schallschutz gewährleisten. Oder es kann auch die Energiefassade sein, die in Kaufungen unter anderem mit der Firma Lamparter realisiert wird, um mittels hochwertiger Wärmeschutzverglasung und Dämmung den Energieverbrauch des Gebäudes zu senken.
Zurück zur Familie. Das „seniorengerechte Brot“ wird getestet, aber auch neue Produkte der Hochschule Geisenheim stehen hoch im Kurs der Familie, ganz besonders das innovative Getränk roter Apfelsaft. Roter Apfelsaft wird aus rotfleischigen Äpfeln hergestellt, wobei mitentscheidend bei der derzeitigen Forschung die attraktive Farbe sowie ein ausgewogener Säure- und Zuckergehalt sind, sodass der Apfelsaft gesünder ist als bisher.
Dass dabei die bundesweit erste Hochschule neuen Typs, die Hochschule Geisenheim, als Forschungseinrichtung die Vorreiterrolle übernimmt, liegt auf der Hand: unsere neue Hochschule, die 13., die Anfang des Jahres gegründet worden ist.
Die Eltern der Familie trinken morgens Kaffee und haben sich immer die Frage gestellt: Wie gesund ist der Kaffee, den wir täglich trinken? Führt der Kaffee zu Bluthochdruck?
Lange Zeit haben wir alle in dem Glauben gelebt, Kaffee sei ungesund und nicht geeignet, den täglichen Bedarf an Flüssigkeit zu decken. Viele haben den Schluss daraus gezogen, ihren Kaffeegenuss einzuschränken.
Die Antwort auf die Frage lieferte nicht zuletzt Frau Prof. Dimmeler von der Goethe-Universität Frankfurt. Sie ist Leibniz-Preisträgerin, gleichzeitig Direktorin des Instituts für kardiovaskuläre Regeneration in Frankfurt. Ihre Forschungsarbeit reduziert sich natürlich nicht nur auf den Kaffeekonsum, sondern ihre Forschung ist ein wichtiger Baustein und Beitrag zur Bekämpfung der Volkskrankheiten: Krebs, Lungen- und Infektionserkrankungen und eben auch die Herz-Kreislauferkrankungen, die Frau Dimmeler erforscht.
Im Kampf gegen die Volkskrankheiten wird insbesondere an unseren drei hochschulmedizinischen Standorten Gießen, Marburg und Frankfurt geforscht. In der Aufbauphase der Forschungsbereiche von 2011 bis 2015 konnten wir insgesamt 50 Millionen € für die Bekämpfung zahlreicher Volkskrankheiten zur Verfügung stellen,
indem wir vier deutsche Gesundheitszentren einwerben konnten. Das bedeutet für uns alle neue Behandlungsmethoden, bessere Medikamente und kompetente Krankenversorgung. Das sind die Ziele, die wir mit den Wissenschaftlern vorantreiben und die jedem von uns zugutekommen.
Zurück zum Kaffeegenuss. Kaffee hat nach neuesten Erkenntnissen der Forschung bei normalen Mengen keine negativen Folgen; man rechnet eher im Gegenteil sogar mit einigen positiven Effekten. Auch das zum Thema Forschung.
Kommen wir zum Tagesprogramm mit dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen – mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln, vom Elektrofahrrad über den öffentlichen Nahverkehr bis zum eigenen Auto. In Hessen widmen sich gleich mehrere Forschungseinrichtungen und Hochschulen diesen Herausforderungen der Mobilität.
Zu den internationalen Vorreitern zählt dabei insbesondere das Fraunhofer-Institut für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit, kurz LBF. Dieses Institut ist seit seiner Neuausrichtung 2001 zu einer der bundesweit, ja europaweit größten Forschungs- und Entwicklungseinheiten auf dem Gebiet der Schlüsseltechnologie Adaptronik gewachsen. Es zählt zu den Flaggschiffen innerhalb der Fraunhofer-Gruppe.
Warum ist Adaptronik eine Schlüsseltechnologie? Adaptive Strukturen können sich selbstständig an veränderliche Betriebsbedingungen anpassen, sie sind die Basis für eine neue Klasse intelligenter, zukunftsfähiger Produkte in den Bereichen Energie, Mobilität, Umwelt und Gesundheit. Wann immer wir heute über Elektromobilität, über Leichtbauverfahren oder über das Reduzieren von Lärm durch Flug-, Schienen- oder Autoverkehr reden, führt an dem Fraunhofer LBF kein Weg vorbei.
Welche Bedeutung diese Forschung für jeden einzelnen Bürger, für die Autofahrer, aber natürlich auch für die Umwelt haben kann, verdeutlichen folgende Zahlen: Wenn es gelingt, Autos aufgrund neuer Technologien oder neuer Baustoffe leichter zu bauen, reduziert dies den Kraftstoffverbrauch. 100 kg weniger Gewicht senken den Verbrauch um 0,3 l auf 100 km. Dies würde letztlich auch mit Blick auf steigende Benzinpreise zu einer spürbaren Entlastung führen.
Allein rund 41,5 Millionen € stehen für das LOEWE-Zentrum zur Adaptronik-Forschung, genannt AdRIA, zur Verfügung, das gemeinsam von der TU Darmstadt und dem Fraunhofer LBF betrieben wird. In die Angliederung des Deutschen Kunststoff-Instituts, DKI, investiert das Land weitere 13 Millionen €. Mit dem neuen Institutsbereich Kunststoffe haben die Forscher des Fraunhofer LBF künftig auch bei Polymerprodukten die Nase vorne. Sie können für diese Materialien die gesamte Wertschöpfungskette vom Molekül bis zum Bauteil, von der Materialentwicklung für funktionale und konstruktive Anwendungen bis zur Freigabe von kompletten Systemen abdecken. Leichtbau ist eine der Voraussetzungen, um Energie einzusparen.
Und wenn wir beim Energieeinsparen sind, dann will ich erwähnen, dass im Rahmen der Elektromobilitätsforschung weitere 6,6 Millionen € an Landesmitteln für die Jahre 2012 bis 2016 bereitstehen.
Wenn wir über Forschung in diesem Bereich reden, dann muss auch klar sein, dass wissenschaftliche Erkenntnis heute maßgeblich dank Computerunterstützung möglich wird. Um heute Berechnungen im Leichtbau, Simulationen von Verkehrsströmen, von Kraftstoffverbrauch oder von Schwingungen und Vibrationen durchzuführen, wird viel mehr simuliert, als dies noch vor 10 oder 20 Jahren der
Fall oder überhaupt möglich war. Die Simulation von Versuchsanordnungen ist in der Wissenschaft heute neben der Theorie und dem Experiment die dritte wesentliche Säule auf dem Weg zur Erkenntnis.
Sie brauchen die entsprechende Rechnerkapazität, um solche Simulationen durchzuführen. Damit Spitzenforschung an den Hochschulen, mit den LOEWE-Projekten wie AdRIA oder dem Teilchenbeschleuniger FAIR auch realisiert werden kann, hat sich die Landesregierung bereits frühzeitig entschlossen, die Hochleistungsrechnerkapazität heraufzusetzen.
23 Millionen € sind dort investiert worden. Vor wenigen Wochen waren einige Kollegen aus dem Landtag dabei, als in Darmstadt ein neuer Hochleistungsrechner in Betrieb genommen wurde, der bereits in der ersten Ausbaustufe 30-mal so schnell ist wie sein Vorgänger und in der Endausbaustufe 120-mal so viel Leistung hat wie das alte Modell.
Forschung hat auch das große Ziel, Energie einzusparen. Das gilt nicht nur für den Energieverbrauch dieser Supercomputer, sondern auch für einzelne Forschungsprojekte. So werden mithilfe der Computer Verbrennungsprozesse simuliert, damit der Wirkungsgrad beispielsweise von Öfen oder in Motoren verbessert und die Verbrennung selbst deutlich sauberer und möglichst rückstandfrei erfolgen kann.
Forschung mithilfe der Supercomputer verfolgt jedoch auch das konkrete Ziel, Leben zu retten, Beispiel: Blitzeinschlag. In Deutschland werden immer noch bis zu sieben Menschen pro Jahr durch Blitze getötet. Durch die Simulation kann man Fragen beantworten: Wie ist es bei Blitzeinschlägen in Autos, in Flugzeuge oder in Häuser? Wie wirken sie auf den menschlichen Körper? Wie kann man in der Automobilindustrie feststellen, ob Autos mit Schiebedächern noch sicher sind?
Doch zurück zur Energieeinsparung. Das interessiert die Familie brennend, weil es um die Energiepreise geht. Mit großem Interesse verfolgen sie die Berichterstattung über den Ausbau der erneuerbaren Energien, über Stromspeicher, Stromtrassen und vieles mehr.
Die zunehmende Dynamik bei der Energiewende hat auch die Landesregierung veranlasst, ihre Anstrengungen im Bereich der Forschung zu forcieren. Ich möchte nur drei Einrichtungen und Projekte erwähnen, die beispielhaft stehen für eine ganze Vielzahl an Forschungseinrichtungen und Projekten im Bereich Energie: das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik in Kassel, kurz IWES, die sogenannte ETA-Fabrik, die in Darmstadt entsteht, und die Entwicklung des Timber Tower, einer Windkraftanlage aus Holz, an der Hochschule Rhein-Main.
Das Projekt der ETA-Fabrik wird für rund 11 Millionen € in Hessen an der TU Darmstadt realisiert. In dieser Modellfabrik soll erforscht werden, welche Möglichkeiten zur Energieeinsparung im Produktionsprozess bestehen.
Wenn es uns tatsächlich gelänge, durch das bessere Zusammenspiel von Maschinen, technischer Infrastruktur und Gebäudehülle bis zu 40 % Energie einzusparen, wäre dies
ein Quantensprung und ein gewaltiger Beitrag zur Energiewende.
Die Energieeffizienz, insbesondere auch die Forschung an der Energie-Netzinfrastruktur stehen im Fokus der Arbeit beim IWES in Kassel. Die große Herausforderung, mit der sich die Forscher beschäftigen, widmet sich der Frage, wie beispielsweise ein Energienetz aussehen muss, wenn viele, auch kleine, Solar- und Windparks über das Land verteilt sind, die dort erzeugte Energie aber ohne zu große Verluste zum Verbraucher kommen muss. Mit dem Ausbau des IWES für rund 60 Millionen € in der ersten Stufe, wobei das Land 30 Millionen € beisteuert, legen wir einen wichtigen Grundstein, um die Vorreiterrolle Hessens weiter auszubauen.
Ein realisiertes Projekt der angewandten Spitzenforschung kommt von der Hochschule Rhein-Main. Hier geht es um die Frage, ob der Turm einer Windkraftanlage nicht auch aus Holz sein kann. Dieses letzte Beispiel unterstreicht einmal mehr die Leistungsfähigkeit unserer Fachhochschulen, insbesondere in der anwendungsorientierten Forschung. Die Fachhochschulen sind die Spezialisten im Bereich praxisnahe Forschung, Anwendung und Transfer. Um diese Attraktivität weiter zu steigern, wollen wir in der kommenden Legislaturperiode das Promotionsrecht für Fachhochschulen weiterentwickeln. Das kooperative Promotionsverfahren mit einer Universität war ein erster, erfolgreicher Schritt, der auch vom Wissenschaftsrat unterstützt wird. Auf der Basis dieser Erfahrungen werden wir prüfen, ob forschungsstarken Fachbereichen von Fachhochschulen das Promotionsrecht verliehen werden kann.
Und wieder zurück zur Musterfamilie. Während der Vater mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit ist und die Eltern die Frage beschäftigt, wie Strom, Kraftstoff und Energie gespart werden können, plagen den Sohn seit mehreren Tagen ganz andere Probleme. Er hat ein älteres Smartphone bekommen, aber ständige Fehlermeldungen und Warnhinweise treiben ihn allmählich zur Weißglut.
Abhilfe schafft bei diesen technischen Mängeln unter anderem die Firma CST in Darmstadt, eine erfolgreiche Ausgründung der TU Darmstadt,
die innerhalb eines Jahrzehnts von drei auf 220 Mitarbeiter gewachsen ist. Mit ihren Untersuchungen und Simulationssoftware gelingt es, dass Smartphones unabhängig von ihrem Einsatzort vollen Empfang haben und man dieses Problem lösen kann.
Doch nicht nur bei der Netzsicherheit, sondern allgemein bei der IT-Sicherheitsforschung hat sich Südhessen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum internationalen Vorreiter und größten Forschungsstandort für IT-Sicherheit in Europa entwickelt. An der Spitze steht das LOEWE-Zentrum CASED im Verbund mit dem Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie sowie der TUD. Egal, ob Smartphones oder Tablets heute als Schlüssel für Autos, Bürotüren oder Schließfächer genutzt werden, Daten im Rahmen des Onlinebankings übertragen werden oder Ermittlungsbehörden im Internet nach kinderpornografischen
Daten fahnden: Die Wissenschaftler, darunter alleine 200 am LOEWE-Zentrum CASED, haben dafür die Voraussetzungen geschaffen.
50 Millionen € stehen für die Arbeit eines der größten Forschungsprojekte bei LOEWE – für CASED – zur Verfügung. Dafür wurde eine hochmoderne Infrastruktur geschaffen, um diese Probleme zu lösen.
Die Technik der Smartphones, technische Zusammenhänge, auch die so genannten MINT-Fächer, begeistern den Sohn der Familie schon seit Längerem,
auch wenn er das aktuelle Fehlerproblem mit seinem Smartphone noch nicht selbst lösen kann. Er freut sich darauf, dass auch an seiner Schule Projekte angeboten werden, wie diese bereits in unterschiedlichen Formaten in ganz Hessen realisiert werden, um Freude und Neugier an der Wissenschaft zu wecken. Wir wollen diese Lernangebote im Bereich der Wissenschaft fördern. Als Beispiele dafür gelten der Physikclub Kassel am Schülerforschungszentrum Nordhessen, das Mathematikum in Gießen, das Chemikum in Marburg, die EXPERIMINTA in Frankfurt oder auch die Unterstützung zweier Einrichtungen der Kinder-Akademie Fulda und der MINT-mach-Club der Hochschule Fulda, die am Ende den naturwissenschaftlichen Nachwuchs fördern sollen.
Die Tochter der Familie hat sich in der Hochschule eingeschrieben. Ihre Wahl fiel auf Hessen, weil dort die Investitionen im Vergleich zu allen anderen Bundesländern auch für Außenstehende und angehende Akademiker am sichtbarsten sind.
Jetzt will ich als Bilanz vortragen, woran das sichtbar ist: Verdoppelung des Wissenschaftsetats von 1999 bis heute von 1 Milliarde € auf 2 Milliarden €.
Der Etat der Hochschulen wurde um fast 60 % auf über 1,5 Milliarden € gesteigert.
Die Hochschulen erhalten allein in den Jahren 2012, 2013 und 2014 600 Millionen €, um Plätze für zusätzliche Studierende zu schaffen. Im Vergleich zu allen Bundesländern haben wir den stärksten Anstieg der Hochschulausgaben. Wir zählen zu den Bundesländern mit den meisten Studienanfängern, und wir sind gleichzeitig auch an der Spitze bei den Hochschulabgängen.
Wir investieren 400 Millionen € pro Jahr in die Infrastruktur der Hochschulen. Dagegen wirken – das will ich an dieser Stelle auch sagen – die gut 60 Millionen € von SPD und GRÜNEN wie ein schlechter Witz.
Wir haben die Kapazitäten der Bibliotheken an modernen Arbeitsplätzen durch Neu- und Umbauten massiv gesteigert. Wir haben die Attraktivität der Hochschulstandorte für studierende Eltern durch den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen deutlich vorangetrieben. Allein von
2009 bis 2011 ist die Zahl der Betreuungsplätze um 25 % gestiegen. Aktuell sind fast 500 Betreuungsplätze in Planung, in Bau oder konnten bereits fertiggestellt werden.
In den letzten Jahren haben wir fast 2.000 neue Wohnheimplätze geschaffen. Das sind nach Bayern und BadenWürttemberg die meisten, wie das Studentenwerk bestätigt. Wir planen weitere 1.900 Plätze in den kommenden Jahren. Zudem haben wir angekündigt, dass im Rahmen des Sonderprogramms Wohnungsbau 2.000 zusätzliche Wohnheimplätze geschaffen werden und dafür 30 Millionen € bereitstehen.
Die Beispiele, die ich eben genannt habe, und die Leistungen der Landesregierung zeigen sehr deutlich, dass die Entscheidung für LOEWE richtig war und ist. Diese außerordentliche Entscheidung, das LOEWE-Programm auch durchzutragen, war ein Vorteil für dieses Land, mit vielen Initiativen. Mit diesem Programm sind wir im Ländervergleich einzigartig. Wir investieren 410 Millionen € in der gesamten Wahlperiode. So etwas hat es in der Geschichte dieses Landes noch nie gegeben, und ich sage hier: Wir werden dieses Programm auch weiterführen.
Die Wissenschaftler selbst sind mit Begeisterung bei der Arbeit. Das transportieren sie nicht nur in den Initiativen Pro LOEWE und der Wissenschaftsoffensive „Hessen schafft Wissen“. Sie wollen den Mehrwert ihrer Forschung für die Gesellschaft noch bekannter machen. Sie wollen klarmachen, dass Forschung die Gesellschaft voranbringt und jeder Einzelne von uns davon profitiert.
Forschung und Wissenschaft, Innovationen, der Transfer von Ideen in die Unternehmen sind zentrale Voraussetzungen für Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land.
Deshalb ist es auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel, in Zeiten der Schuldenbremse und des wachsenden Wettbewerbs um die Verteilung öffentlicher Mittel eine zentrale Voraussetzung, weiterhin klare Ziele für Forschung und Wissenschaft zu setzen. Dafür stehen wir.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte inhaltlich beginnen: Bibliotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil, um allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu kostenfreien Informationen zu gewähren.
Dazu gehören auch die Stadtteilbibliotheken.
Herr Kollege Frankenberger, wenn man richtig zugehört hätte, dann hat der Kollege Lenz – ich teile alles, was er gesagt hat – gesagt, dass Angebote von ganz kleinen Bibliotheken, die dann abgeschafft werden und in deren Nähe es kein Angebot mehr gibt, anders zu sehen sind als jene, in deren Nähe es noch andere Angebote gibt. Herr Kollege, dafür aber muss man natürlich tiefer ins Thema einsteigen.
Öffentliche Bibliotheken sind wichtige Kooperationspartner der Schulen bei der Förderung der Lesebereitschaft und der -kompetenz. Sie unterstützen mit speziell zugeschnittenen Angeboten gerade auch die Sprachförderung bei Kindern mit Migrationshintergrund.
Wir waren mit dem Kabinett gerade in einem Kindergarten in Frankfurt-Griesheim, in dem man das besichtigen konnte. Das sind klar Orte, an denen Bildung und Kultur betrieben werden.
Auch das will ich an dieser Stelle nochmals sagen: Wir reden beim Antrag der LINKEN über öffentliche Bibliotheken, über die, für die die Kommunen allein zuständig sind.
Wir reden heute also nicht über Landesbibliotheken, in die wir viel Geld investieren; wir reden auch nicht über die Bibliotheken bei den Universitäten, in die wir viel Geld stecken; sondern wir reden heute allein von den kommunalen Bibliotheken. Ich habe den Eindruck, bei dem einen oder anderen Redner der Opposition, der vor mir geredet hat, ging das ein bisschen durcheinander.
Es sind wichtige soziale Gesichtspunkte. Ich möchte nochmals auf das Bibliotheksgesetz zurückkommen und sagen: Eine Empfehlung der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ enthielt genau diesen Part: ein solches Bibliotheksgesetz zu verabschieden.
Davon sind auch viele Signalwirkungen ausgegangen.
Die Wichtigkeit der Bibliotheken hat sich darin gezeigt, dass es nach der Einführung des Rettungsschirms nur wenige Kommunen gegeben hat – das nämlich kann man heute sagen –, die tatsächlich Bibliotheken geschlossen haben, ohne dafür an anderer Stelle eine Kompensation vorzunehmen. Anscheinend hat es bei der kommunalen Selbstverwaltung funktioniert. Die meisten Stadtverordneten haben dafür gesorgt, dass solche Sparvorschläge in ihren kommunalen Gremien keinen Platz gefunden haben.
Deshalb will ich darauf hinweisen – das wurde vom Herrn Kollegen Lenz alles richtig gesagt und sehr ausführlich dargestellt –, dass wir in der richtigen Richtung unterwegs sind.
In Hessen unterstützen wir bei den kommunalen Bibliotheken insbesondere neue Medien. Wir haben einen Onlineverbund eingerichtet, über den 34.000 Medien abgerufen werden können. Das haben nicht die Kommunen bezahlt, sondern das hat das Land bezahlt – obwohl es eine kommunale Aufgabe ist. Da geht es um die Professionalisierung der Bibliotheken.
Frau Wissler hat suggeriert, am Ende würden alle unter dem Rettungsschirm befindlichen Kommunen diesen Sparvorschlag realisieren. Zum Glück ist gerade das nicht der Fall, weil die Vernunft der Stadtverordneten dafür gesorgt hat – wenn auch mancher Kämmerer das vorschlagen wollte oder vorgeschlagen hat –, dass das keine Mehrheit gefunden hat. Dazu kann man nur sagen: An dieser Stelle hat die kommunale Selbstverwaltung funktioniert.
Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen es anders gewesen ist. Am Ende muss man sagen – diese Frage hätte ich mir bei dieser Kleinen Anfrage gewünscht; jetzt werde ich es sagen –, dass das Budget, das für Bibliotheken zur Verfügung stand, trotz der Schließung von Bibliotheken zum Teil an anderen Orten eingesetzt worden ist. Das heißt, sie haben nicht das Budget gekürzt, sondern dafür an anderen Standorten andere Bücher aufgestellt. Am Ende kommt es bei den Sparmaßnahmen darauf an, ob man eine Sparmaßnahme so umsetzt, dass man eine Bibliothek schließt und den Betrag, den man dadurch erhält, dann einspart. Das ist es, was der Bibliothek und der Leseförderung tatsächlich schadet: wenn im Budget eingespart wird. Es geht auch um den Ort; aber noch schlimmer wäre es, wenn im Budget eingespart worden wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen sage ich Ihnen: Den meisten Kommunen bin ich sehr dankbar, dass sie nicht solche Sparvorschläge vorgelegt haben.
Jetzt will ich etwas zur Frau Kollegin Feldmayer sagen. Bis zum Jahr 2012 waren Sie Stadtverordnete in Frankfurt. Hier haben Sie nun eine Rede gehalten, in der Sie gesagt haben, Sie sind gegen die Schließung von Bibliotheken. In Frankfurt aber haben Sie mit Ihrer Mehrheit und mit Ihrer persönlichen Stimme dafür gesorgt, dass auch Stadtteilbibliotheken geschlossen worden sind.
Frau Kollegin, man kann nicht in der Kommune etwas anderes sagen oder tun, als man nachher hier im Parlament verkündet. Das darf an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.
Herr Kollege Frankenberger, eigentlich wollte ich das gar nicht machen, aber Sie haben mich quasi aufgefordert, nun auch noch etwas zu einzelnen Städten zu sagen.
Ich hätte mich noch zurückgehalten, aber aufgrund dieser Aussagen kann ich das kaum. Ich will zwei große Städte nennen, die auch von Frau Wissler genannt wurden, die bei Bibliotheken eine Änderung vorgenommen haben. Die eine ist die Stadt Darmstadt und die andere die Stadt Kassel.
Frau Kollegin Wissler hat darauf hingewiesen, dass in Darmstadt zwar Stadtteilbibliotheken abgeschafft werden sollen, das Geld aber in andere Projekte gesteckt werden soll, beispielsweise in einen Bücherbus, Verbesserungen anderer Maßnahmen und sonstige Dinge. Man kann den Ort kritisieren, im Gesamtbudget ist aber nichts gekürzt worden.
In der Stadt Kassel gibt es einen Vorschlag des Kämmerers, drei Stadtteilbibliotheken zu schließen, mit einem Einsparansatz von 360.000 €.
Diese Mittel werden nicht in die Verbesserung der anderen Bibliotheken gesteckt, sondern als Einsparbeitrag vorgeschlagen.
In Kassel gibt es ein rot-grünes Bündnis. Die GRÜNEN haben auch mitgestimmt.
Die FDP war auch dabei.
Ich sage mal: Die FDP brauchte für die Mehrheitsfindung in Kassel keiner.
Deswegen war es ein rot-grünes Vorhaben.
Frau Kollegin Feldmayer, deswegen würde es passen, wenn Sie sich einmal mit Ihren Kollegen von den GRÜNEN in Kassel unterhalten würden. Das ist der Appell, an den Sie kommunal anknüpfen müssen.
Herr Kollege Wagner, hören Sie doch erst mal zu, es wird noch viel besser. Ich würde an Ihrer Stelle nicht zu früh lachen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kassel haben sich auf den Weg gemacht und haben innerhalb kürzester Zeit 8.000 Unterschriften gesammelt und einen Bürgerbescheid beantragt. Danach sind sie zum Stadtparlament gegangen, haben mit den Fraktionen geredet – die Kollegen Frankenberger und Decker sind dort auch anwesend – und haben vorgetragen, dass sie diesen Bürgerentscheid voranbringen wollen und dass man sich auf einen Termin einigen sollte, an dem das stattfinden sollte.
Von vielen Fraktionen ist vorgeschlagen worden, den Termin für den Bürgerentscheid auf den Tag der Bundestagswahl und der Landtagswahl zu legen. Ursprünglich soll der Bürgermeister das sogar zugesagt haben. Als man dann merkte, dass die Sache gefährlich werden würde, ist mit der Partei
hören Sie gut zu, Frau Schulz-Asche –, die bei Bürgerentscheiden immer so groß Stimmung macht, entschieden worden, dass man es vielleicht doch nicht riskieren könne, da die Gefahr bestehe, dass so viele zusammenkämen und der Bürgerentscheid eine Mehrheit bekomme, weil bei der Bundestagswahl die Beteiligung zu groß sei. Deswegen wurde der Termin für den Bürgerentscheid auf den 30. Juni verlegt. Man hat also einen Extratermin geschaffen, in der Hoffnung, dass nicht genügend Bürger zu diesem Bürgerentscheid gehen.
Es kostet auch mehr Geld, diesen Bürgerentscheid extra durchzuführen. Also wird es am 30.06., die GRÜNEN haben zugestimmt, einen Extratermin für diesen Bürgerentscheid geben. Das ist ein Termin, den ansonsten keiner gewählt hätte, es sei denn, man will es dem Entscheid besonders schwer machen.
Ich sage, an die GRÜNEN gerichtet: Das bei einem Bürgerentscheid mit der SPD so mitzumachen, hat eine neue Qualität.
Deswegen haben wir uns als CDU – das hat Herr Frankenberger auch gesagt – entschieden, den Bürgerentscheid zu
unterstützen. Ich kann nur hoffen, dass mit dieser Debatte – an dieser Stelle danke ich Frau Wissler für die Debatte – genügend Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gehen, die am Ende für den Bürgerentscheid votieren und damit verhindern, dass die Stadtteilbibliotheken abgeschafft werden.
Jetzt noch etwas zum Haushalt. Herr Kollege Frankenberger, in den Haushaltsberatungen der Stadt sind über den Rettungsschirm 260 Millionen € Altschulden für die Stadt Kassel getilgt worden.
Das hatten Sie kritisiert.
Ich will noch Folgendes sagen.
Wenn es um die Defizite der Kommunen geht, dann sollen die Einsparvorschläge tatsächlich das Defizit reduzieren. In der Stadt Kassel hat der Kämmerer vor eineinhalb Wochen aus 40 Millionen € Defizit wie durch ein Wunder nur noch 7,5 Millionen € gemacht. Da könnte man auf die Idee kommen, dass der Einsparbeitrag von 360.000 €, die zur Erhaltung der Stadtteilbibliotheken erforderlich gewesen wären, überhaupt nicht mehr nötig ist. Dabei fragt man sich allerdings, wie solche Summen zustande kommen können.
Ich sage Ihnen zum Schluss: Die kommunale Selbstverwaltung wird funktionieren. Ich wünsche mir, dass am 30.06. viele Bürgerinnen und Bürger dem Bürgerentscheid zustimmen, damit die Stadtteilbibliotheken in Kassel erhalten werden.
Herr Frankenberger hat mich angesprochen, was die CDU dazu sagt. Herr Kollege, ich stehe hier nicht in zwei geteilten Persönlichkeiten.
Hören Sie doch zu. Jeder Bürgerentscheid – –
Sie müssen einfach mal zuhören. Herr Kollege Rudolph, wenn Sie schon dazwischenrufen, dann können Sie mir jetzt auch zuhören.
Ich sage Ihnen als Ministerin, zuständig für Bibliotheken – hören Sie doch zu, wenn man nicht zuhört, kann man es auch nicht verstehen – –
Sie haben gefragt, und ich antworte Ihnen. In einer normalen Kommunikation kann man erwarten, dass Sie dann zuhören.
Noch einmal zum Mitschreiben: Als Ministerin für Wissenschaft und Kunst, für die Bibliotheken zuständig, freue ich mich, in Hessen
und, Herr Kollege, besonders in Kassel über jeden Bürgerentscheid, der positiv für die Bibliotheken entschieden werden wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte drei kurze Feststellungen machen.
Erstens. Herr Kollege Frankenberger, keine Kommune wird gezwungen, für die Teilnahme am Rettungsschirm Stadtteilbibliotheken zu schließen.
Zweitens. Die Abstimmung über das Bürgerbegehren umfasst nicht die Erhöhung der Gewerbesteuer.
Drittens. Der Termin für den Bürgerentscheid ist mit der Mehrheit von SPD und GRÜNEN im Stadtparlament festgelegt worden.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Aartalbahn ist aufgrund § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz ein Kulturdenkmal. Sie ist zudem mit der Streckennummer 25 in der einschlägigen Denkmaltopografie als Kulturdenkmal verzeichnet.
Für die Wiederherstellung der Brücke liegt ein Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vor. Nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sind Kulturdenkmäler pfleglich zu behandeln. Schädigungen sind zu beseitigen, sofern das nicht über der Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ist.
Bei der Aartalbahn ist es so, dass sie der DB Netz AG gehört. Die hat jedoch die Betriebsrechte an der Strecke vertraglich auf die Wiesbadener ESWE Verkehrsgesellschaft übertragen. Wir befinden uns mit allen Beteiligten im Gespräch, um diesen Vertrag zu erhalten. Denn es steht nach wie vor nicht fest, wer im Sinne des Hessischen Dankmalschutzgesetzes eigentlich Verpflichteter ist.
Derzeit laufen also Gespräche, um das zu klären. Wenn das geklärt ist, werden weitere Maßnahmen ergriffen werden. Derzeit haben wir den Vertrag zwischen der ESWE Verkehrsgesellschaft und der DB Netz AG nicht vorliegen, der zu einer Klärung führen könnte.
Nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz ist das eindeutig geregelt. Diese Verfahren werden geprüft. Bisher wissen wir noch nicht einmal, wer Verpflichteter ist. Das muss auf der Grundlage des Vertrags geklärt werden.
Solange wir noch nicht einmal den Vertrag vorgelegt bekommen, können wir nicht klären, wer der Verpflichtete ist. Wir halten uns derzeit an beide Vertragspartner.
Die Rechtsverhältnisse zwischen der ESWE Verkehrsgesellschaft in Wiesbaden und der DB Netz AG sind so kompliziert, dass ich im Moment überhaupt nicht sagen kann, wer Verpflichteter ist.
Herr Kollege, Sie sind nicht Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Das Studium des Denkmalschutzgesetzes zeigt, dass es zunächst einmal darum geht, mit dem Verpflichteten über ein Konzept zu reden, das aufzeigt, wie die Beschädigung am Ende beseitigt werden kann. Ich habe eben gesagt, dass im Denkmalschutzgesetz steht, dass das auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden wird. Als Voraussetzung muss erst einmal eine Zuständigkeit gegeben sein. Bisher ist nicht geklärt, wer zuständig ist, also die DB Netz AG oder die ESWE Verkehrsgesellschaft in Wiesbaden.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Antwort ist dem Landtag mit Schreiben vom 17. Mai 2013 zugegangen.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, genau um dieses Thema ging es auch in der Diskussion. Insofern ist das, was Sie schriftlich bekommen haben, inhaltsgleich mit dem, was in der Debatte in diesem Forum eine Rolle gespielt hat.
Sehr geehrte Frau Kollegin Feldmayer, es gibt in der Kasseler Stadtgesellschaft parteiübergreifend eine Menge Leute, die sich über die Zukunft der documenta Gedanken machen. Von den GRÜNEN sind der ehemalige Kulturdezernent Volker Schäfer und andere dabei. Deswegen gibt es eine breite Debatte darüber, ob man Überlegungen in dieser Form anstellen soll. Das alles ist aber nicht abschließend entschieden worden.
Ich habe auf dem Forum länger geredet; das umfasst nicht nur das, was ich Ihnen geantwortet habe. Dass die mündlichen Diskussionsbeiträge, die ich im Rahmen einer Debatte mit fünf Partnern geliefert habe, nicht mit dem übereinstimmen, was ich Ihnen schriftlich geschickt habe, versteht sich, glaube ich, von selbst.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es geht um das – so habe ich Ihnen auch geantwortet –, was in Zukunft in der Stadtgesellschaft mit dem Thema documenta verbunden wird. Das betrifft weit mehr als das, was in der Vereinbarung zwischen Stadt und Land steht.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die letzte Förderrate für den Aufbau der Lawschool der European Business School und der Universität wurde noch nicht ausgezahlt.
Die staatliche Finanzhilfe für das letzte Quartal 2012 und das erste Halbjahr 2013 wurden inzwischen zur Auszahlung angewiesen. Hiervon wurde jedoch ein sich aus Rückforderungen aus der Anschubfinanzierung für das Jahr 2011 ergebender Betrag in Höhe von ca. 124.000 € abgezogen. Das habe ich am letzten Mittwoch in der Ausschusssitzung ausführlich erläutert.
Bei allen Bescheiden, die zur Auszahlung angewiesen werden, werden rechtliche Prüfungen der Fachabteilung vorgenommen. Deswegen hat auch hier eine rechtliche Prüfung stattgefunden. Sie hat zu dem Ergebnis geführt, dass bei den Finanzhilfen, die für die Studierenden erfolgen, eine rechtliche Verpflichtung besteht. Für das Jahr 2012 sind die Studierenden, für die dieser Betrag bezahlt wird, bereits da gewesen, und ebenfalls für das erste Quartal 2013.
Das ist die übliche Praxis bei allen privaten Hochschulen. Für die Zahlung dieser Beträge gibt es eine rechtliche Verpflichtung im Hochschulgesetz.
Wir haben Zwischennachweisprüfungen bei den Verwendungsnachweisen eingeführt. Das habe ich im Ausschuss immer wieder erläutert. Eine dieser Zwischennachweisprüfungen der Wirtschaftsprüfer hat zu diesem Betrag geführt.
Im Detail kann ich derzeit nicht darauf eingehen. Ich biete es den Abgeordneten an – wie wir das auch in der Vergangenheit getan haben –, die Unterlagen einzusehen; denn sie enthalten vertrauliche Daten.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, der Wettbewerb EXIST hat gezeigt, dass die TU Darmstadt und die Universität Kassel sich insbesondere mit Konzepten hervorgetan haben, welche die Etablierung von mehr Unternehmergeist zum Ziel haben. Dabei kann sich die Hochschule in Kassel jetzt als eine von insgesamt sechs Hochschulen in Deutschland „Gründerhochschule“ nennen.
Im Kern geht es um den Wissens- und Technologietransfer. Für die nächsten fünf Jahre gibt es eine Finanzierung des Bundes. Die Umsetzung der jeweiligen Strategien zur Gründungsförderung werden vonseiten des Landes mit jeweils insgesamt bis zu 280.000 € zusätzlich unterstützt. Ich glaube, dass gerade dieser nun beim Technologietransfer stattfindende Wettbewerb dazu führen wird, nach fünf Jahren noch mehr Hochschulen dafür zu begeistern, mit Ausgründung und Technologietransfer weiter an den Hochschulstandorten zu punkten.
Herr Abgeordneter, nein. Die Mittel sind bislang nicht ausgezahlt worden. Die eingereichten Unterlagen werden derzeit überprüft.
Herr Abgeordneter, die Unterlagen sind eingereicht, und – wie ich eben schon gesagt habe – die Mittel werden ausge
zahlt, wenn die Unterlagen überprüft sind. Mehr kann ich dazu zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Nein, der liegt noch nicht vor.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann diese Frage nicht auswendig beantworten.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben bei den Hochschulen eine Abfrage gemacht. Dabei muss man zunächst unterscheiden, dass Hochschulabschlussarbeiten und Dissertationen zu betrachten sind.
Bei den Hochschulabschlussarbeiten messen die Hochschulen der Aufklärung und der Information der Studierenden und der übrigen Hochschulmitglieder eine hohe Bedeutung zu. So wurde an der Hochschule Darmstadt ein allgemeiner und IT-gestützter Informationsservice zur Beratung der Hochschullehrer und der Studierenden im Plagiatskontext eingerichtet. Die Technische Hochschule Mittelhessen bereitet aktuell eine Informationsbroschüre zum Thema Plagiat vor und hat im November letzten Jahres einen Workshop durchgeführt, der „Umgang mit Täuschung und Plagiaten“ hieß. Das geschah an der Technischen Hochschule Mittelhessen. Andere tun mehr.
Ich will jetzt auf Folgendes hinweisen: Hinsichtlich der Beurteilung und Überprüfung der Dissertationen und anderer wissenschaftlicher Hochschularbeiten werden von den Universitäten die von der Hochschulrektorenkonferenz im Jahr 1998 verabschiedeten Grundsätze zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis sowie die im Jahr 1997 formulierten Empfehlungen der Kommission zur Selbstkontrolle der Wissenschaft in der deutschen Forschungsgemeinschaft berücksichtigt. Diese wurden von den Universitäten in eigene Verfahrensgrundsätze überführt, welche jeweils auf den Homepages der Hochschulen abgerufen werden können.
Danach gilt: Kommt der mit dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens befasste Ombudsmann nach erster kurzer Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens begründet ist, legt er den Fall unverzüglich der Ständigen Kommission vor. Diese überprüft den Verdacht zunächst noch einmal selbst und eröffnet bejahendenfalls das förmliche Untersuchungsverfahren, indem sie Mitglieder des Promotionsausschusses des betroffenen Fachbereichs ohne Stimmrecht kooptiert. Ferner zieht sie eine externe Expertise und ein oder zwei Gutachten bei.
Die förmliche Untersuchung endet mit einer Feststellung zu der Frage, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt. Des Weiteren gibt sie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen für die Hochschulleitung und den Fachbereich.
Das Aberkennungsverfahren ist dann eine Angelegenheit des Fachbereichs, dem die Empfehlungen der Kommission vorliegen. Die Hochschulleitung wird über die einzelnen Verfahrensschritte unterrichtet. Ich will darauf hinweisen, dass die Hochschule Fulda bereits im Jahr 2011 entschieden hat, in allen Fachbereichen zur Prüfung der Abschlussarbeiten eine Plagiatssoftware einzuführen.
Herr Abg. Al-Wazir, mündliche Fragen werden von den Abgeordneten in deren Verantwortung gestellt. Einem Abgeordneten zu unterstellen, dass das nicht so wäre, das müssen Sie untereinander ausmachen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass es gelungen ist, die Vereinbarung mit der Rhön-Klinikum AG zur UKGM abzuschließen. Diese Vereinbarung gibt dem Land mehr Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, als der ursprüngliche Vertrag. Ich habe im Ausschuss x-mal vorgetragen, dass die sogenannte Change-of-Control-Klausel nur gezogen hätte, wenn es zu einer Übernahme gekommen wäre und wir an die vertraglichen Rechte gebunden sind, die damals abgeschlossen wurden.
Die jetzt in vielen Details abgeschlossene Vereinbarung führt dazu, dass neue Regelungen getroffen werden, die den Vertrag anpassen und die dazu führen werden, dass man mit diesen Regelungen in die Zukunft gehen kann und den Medizinstandort in Mittelhessen an beiden Standorten, sowohl in Gießen als auch in Marburg mit beiden Fachbereichen der Medizin, halten und schwarze Zahlen schreiben kann. Das ist ein riesiger Erfolg.
Ich will darauf hinweisen und auf das zu sprechen kommen, was Kollege Müller gesagt hat: Diejenigen, die Geld, 107 Millionen €, fordern, haben die Partikeltherapieanlage bereits abgeschrieben.
Herr Kollege Spies, man kann nicht einerseits einen Haushaltsänderungsantrag stellen und andererseits fordern, die Partikeltherapieanlage möge gelaufen sein.
In dieser jetzt vorgelegten Vereinbarung verpflichtet sich die Rhön-Klinikum AG dazu, die Partikeltherapie ernsthaft auf den Weg zu bringen, und jeden Monat, in dem sie es nicht auf den Weg bringt, wird eine finanzielle Strafe bezahlt, und zwar monatlich, die am Ende dem Land zugutekommt.
Das ist ein Festhalten an der Partikeltherapieanlage. Ich habe nur Frau Schulz-Asche gehört, die gesagt hat, sie wäre noch daran interessiert. Der Rest der Opposition hat sich bereits von der Anlage verabschiedet und nimmt in Kauf,
dass dann in Marburg keine zukunftsorientierte Technologie mehr für die Tumortherapie zur Verfügung stehen würde.
Ich sage Ihnen: Wir werden die Partikeltherapieanlage weiter vorantreiben und begleiten.
Zu dem zweiten Punkt, den ich nennen will. Wir haben in dieser Vereinbarung als Land – Herr Kollege Büger und Herr Kollege Müller haben das gesagt – eine Reihe von Rechten bekommen wie zwei Plätze im Aufsichtsrat. Herr Kollege Spies, dazu habe ich von Ihnen kein Wort gehört. Die Forderung war: Wir fordern Beteiligungsrechte des Landes, und diese Beteiligungsrechte sind heute besser denn je – ein Ombudsmann mit Rechten, Hüter, die die Vereinbarung begleiten, Änderungen des Vertrags und dann natürlich Investitionen, die in alle Klinika fließen, und zwar nicht nur in Marburg und Gießen, sondern auch in die kommunalen Häuser und in das Universitätsklinikum am Standort Frankfurt.
Die Investitionsverpflichtung im Krankenhausbereich ist also ein großer Brocken und bei zwei Standorten natürlich nichts Ungewöhnliches. Der Strukturausgleich, der bei zwei Standorten, die nebeneinander liegen und bisher getrennt betrieben wurden, gezahlt wird, ist auch etwas, was zusätzliche Kosten erfordert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man die Rechte und die Leistungen, die erbracht werden, sieht, dann ist dieser Letter of Intent der Beginn von konkreten Vertragsveränderungen; diese werden sich daraus ergeben.
Diese Vertragsveränderungen sind konkret niedergelegt. Sie führen dazu, dass in Mittelhessen der Standort Medizin für die Patienten und die Beschäftigten so erhalten werden kann, dass wir in Mittelhessen der drittgrößte Medizinstandort Deutschlands sind und uns im Ranking übrigens schon jetzt im oberen Drittel bewegen.
Mit dieser Vereinbarung ist auch die Rhön-Klinikum AG Verpflichtungen eingegangen, und es sind Fristen vorhanden. Wenn nicht alle organisatorischen Strukturen bis zum Mai dieses Jahres umgesetzt werden, wird es auch keine Auszahlungen der Gelder geben. Es gibt viele Sachen, die dort geregelt worden sind. Ich habe manchmal den Eindruck, Sie schauen ein bisschen erschrocken darauf, was uns da gelungen ist.
Ich sehe hoffnungsvoll in die Zukunft, weil mit den Rückkehrern jetzt endlich auch das Schlechtreden der Beschäftigten aufgehört hat – auch in Marburg. Wer sich einmal die Rückkehrerzahlen anschaut, sieht, dass in Gießen zwei Drittel und in Marburg ein Drittel zurückgekehrt sind. Herr Kollege Spies, es ist immer glauben gemacht worden, in Marburg wären es 100 %, und in Gießen sei es keiner. Das stimmt jedenfalls mit den Zahlen nicht überein.
Lassen Sie uns deshalb zusammen an den konkreten Umsetzungen des Letter of Intent arbeiten. Ich glaube, so kann man die Zukunft in Mittelhessen weiterhin gestalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entscheidung 2008 für die Förderung des Aufbaus der Universität EBS mit der Law School war richtig und sinnvoll. Das wurde vom Wissenschaftsrat ausdrücklich bestätigt. Das ist heute die Lage.
Sie vonseiten der Opposition waren von Beginn an gegen die Law School und damit auch gegen die EBS und auch gegen die Förderung privater Hochschulen.
In anderen Bundesländern ist die Förderung privater Hochschulen durchaus üblich und wird auch von SPD und GRÜNEN getragen. Wenige Beispiele: die Jacobs-Universität in Bremen, die Anschubfinanzierung in dreistelliger Millionenhöhe sowie Stiftungskapital in dreistelliger Millionenhöhe vom Land Bremen erhalten hat, oder die Universität Witten-Herdecke, die eine laufende Finanzierung aus dem nordrhein-westfälischen Landeshaushalt erhält, und zuletzt das Beispiel der Wirtschaftshochschule WHU in Rheinland-Pfalz, der vorteilhafte Konditionen im Hinblick auf die Gebäudenutzung eingeräumt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, Sie sollten sich einmal bei Ihren Kolleginnen und Kollegen erkundigen, wie vielfältige Hochschulpolitik ohne ideologische Scheuklappen gemacht wird.
Ein Blick zurück. Bei der EBS handelt es sich um eine 1971 gegründete private Hochschule, die bereits 1989 als wissenschaftliche Hochschule anerkannt wurde. Damit ist die EBS nicht nur eine der ältesten privaten Hochschulen Deutschlands, sondern auch eine seit Jahrzehnten bestehende wissenschaftliche Hochschule. Die Qualität dieser Hochschule wurde in zahlreichen Rankings bestätigt, in denen die EBS auf die vorderen Plätze kommen konnte.
Kurzum, bei der EBS handelte es sich bereits 2008 um einen Eckpfeiler der hessischen Hochschullandschaft und nicht nur der hessischen, sondern mit bundesweiter, internationaler Bedeutung in Lehre und Forschung. Damit waren an der EBS die idealen Voraussetzungen für die Ergänzung um einen juristischen Fachbereich gegeben, da nicht nur auf ein solides Fundament, sondern auch auf einen hervorragenden Ruf aufgebaut werden konnte.
Ich komme zu den Vorwürfen des Rechnungshofs und will nur zwei ansprechen. Der Vorwurf des Rechnungshofs lau
tet, kurz gesagt, die Law School hätte separat und nicht aus der EBS heraus aufgebaut werden müssen.
Diese Frage ist zentral für den gesamten Rechnungshofbericht. – Ganz bewusst ist die Law School aus der EBS heraus entwickelt worden, um eine private Universität mit dem Standort der Law School in Wiesbaden zu errichten.
Der Rechnungshof bestreitet, dass es dafür Unterlagen gibt. Folgende Unterlagen belegen, dass es Unterlagen gibt, und ich will sie aufzählen. Die Unterlagen ergeben sich aus den Konzeptunterlagen, den Haushaltsunterlagen, dem Letter of Intent und dem Zuwendungsbescheid, in dem genau das sogar in der Überschrift steht. Der Vorwurf des Rechnungshofs, für den Aufbau der Law School aus der EBS heraus gebe es keine Unterlagen, ist nicht haltbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Warum ist dieser Punkt so wichtig? Weil das Modell, das Sie wählen, Auswirkungen darauf hat, ob die Landeshaushaltsordnung eingehalten worden ist oder nicht. Die von der Landesregierung gewählte Konstruktion und die daraufhin getroffenen Entscheidungen sind nach Prüfung des Wissenschaftsministeriums und des Finanzministeriums mit allen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung vereinbar, und das hat auch der Rechnungshof nicht bestritten.
Die vom Rechnungshof gewählte Variante, die durch nichts zu belegen ist, die Law School separat aufzubauen,
würde zu Verstößen gegen die Landeshaushaltsordnung führen. Die Auffassung der Landesregierung hat sich zudem bestätigt durch den Wissenschaftsrat, das unabhängige höchste Gremium in der deutschen Wissenschaftslandschaft.
Die EBS erhielt die EQUIS-Akkreditierung und die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat im Mai 2012. Darüber habe ich im Ausschuss berichtet. Danach unterstützt der Wissenschaftsrat fachlich die Gesamtidee der aus der Business und Law School bestehenden Universität
als „nachvollziehbare Schwerpunktsetzung, die sich überzeugend in das strategische Konzept der Hochschule integriert“. Durch das Votum des Wissenschaftsrats wurde die Entscheidung der Landesregierung bestätigt, und auch diesen entscheidenden Aspekt hat der Rechnungshof nicht berücksichtigt.
Ich komme zu einem weiteren Vorwurf des Rechnungshofs, die Landesregierung hätte eine Bonitätsprüfung unterlassen. Nach Landeshaushaltsordnung ist eine Bonitätsprüfung als Regelprüfungsschritt gar nicht vorgesehen. Die EBS als mittelgroße Kapitalgesellschaft unterliegt der Verpflichtung, die Prüfung der Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer vornehmen zu lassen. Der Jahresabschluss der EBS für das Jahr 2008 von Ernst & Young, einem renommierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen, enthielt kei
ne Hinweise darauf, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht vorliegen könnte.
Dass nicht einmal der Jahresabschlussbericht der EBS durch Ernst & Young, ein seriöses Prüfungsunternehmen, beim Rechnungshof beachtet wurde, nehme ich zur Kenntnis. Der Vorwurf, es habe keine Prüfung stattgefunden, ist ebenfalls nicht haltbar.
Die Landesregierung hat bei der Umsetzung der Eckpunkte des Letters of Intent und im Laufe des gesamten Fördervorhabens die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung eingehalten und sogar übertroffen. Wir haben, obwohl wir dazu nicht verpflichtet gewesen wären, Zwischennachweisprüfungen durch eigene Wirtschaftsprüfer vorgenommen und Rückforderungen in nicht unerheblicher Höhe geltend gemacht. Förderraten wurden und werden immer erst dann ausgezahlt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen und vorliegen.
Darüber habe ich in zahlreichen Sitzungen nicht nur des Plenums, sondern auch des Wissenschaftsausschusses berichtet und Auskunft gegeben.
Die Landesregierung hat im Laufe des gesamten Fördervorhabens die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung eingehalten. Die Vorwürfe des Rechnungshofs, gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen zu haben, weise ich ausdrücklich zurück. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will damit anfangen, dass Wohnheimplätze für Studierende in einer Zeit, in der die Studierendenzahlen an den Hochschulen steigen, insbesondere im Ballungsgebiet, nämlich in Frankfurt und Darmstadt, natürlich ein besonderes Problem darstellen.
Insbesondere im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst haben wir uns kontinuierlich immer wieder mit diesem Thema beschäftigt.
Ich habe noch einmal nachgeschaut. Es gibt eine Ausschussvorlage im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst aus dem Mai 2012. Damals haben die GRÜNEN-Abgeordneten Dorn und Sorge einen Berichtsantrag gestellt. Darauf wurde ausführlich, auch auf Nachfragen, zu diesem Thema geantwortet. Wenn man sich jetzt den Antrag der GRÜNEN anschaut, dann sieht man, dass das, was dort gefordert wird, beantwortet und im Ausschuss bereits bespro
chen worden ist. Dort wurde gesagt, dass diese Dinge greifen.
Dann wundert man sich schon über diesen Antrag, weil diese Ausschussvorlage all diese Fragen jedenfalls angeht – ich komme gleich zu den einzelnen Punkten – und in dem Antrag der GRÜNEN Sachen stehen, die längst beantwortet sind. Die Dinge werden kontinuierlich fortgeführt. – Das will ich vor Beginn der Antworten zu diesem Tagesordnungspunkt feststellen. Vielleicht liegt es daran, dass der Kollege May das entweder nicht kennt
oder sich mit diesem Thema bisher eher weniger beschäftigt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nochmals die Zahlen nennen. Die sind unbestritten. Herr Kollege Siebel, deswegen fangen wir nicht an, sondern von 2007 bis 2012 sind 2.411 Plätze neu gebaut worden. Im Moment sind es 1.859 Wohnheimplätze, die im Bau oder in der Planung stehen, aber noch nicht zur Verfügung stehen.
Die Statistik des Deutschen Studentenwerks, die schon dreimal hier erwähnt worden ist, belegt jedenfalls, dass wir uns mit diesem Aufwuchs an der Spitze befinden. Auch bevor wir das wussten, haben wir gebaut. Herr Kollege Weimar hat darauf hingewiesen, dass es immer so ist: Sie bauen immer für die zukünftigen Studierenden – was Sie bauen, steht immer für die nächste Generation zur Verfügung.
Wir haben also einen Zuwachs von 13 %. Seit 2006 haben wir da eine Menge getan. Das ist auch unbestritten.