Birgit Zeimetz-Lorz
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Last Statements
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der „Wiesbadener Kurier“ schreibt heute in seiner Schlagzeile: „Guter Tag für die Sicherheit“.
In der Tat, der 4. September 2007 war ein guter Tag für die Sicherheit in unserem Land.
Nach monatelangen Ermittlungen konnten am Dienstag drei mutmaßliche islamistische Terroristen verhaftet und ein schwerer Anschlag in diesem Lande verhindert werden.
Während wir bei den Kofferbombern nur mit Glück einen Anschlag verhindern konnten, konnte am Dienstag ein Ergebnis der erstklassigen Arbeit der Sicherheitsbehörden erzielt werden.Wir haben von monatelangen Ermittlungen gehört. Drei mutmaßliche Terroristen wurden rund um die Uhr,Tag und Nacht, observiert. Die verschiedenen Sicherheitsbehörden haben dabei in hervorragender Weise zusammengearbeitet.
Trotzdem will ich heute nicht davon sprechen, dass die Sicherheitsbehörden von den rechtlichen und technischen Instrumentarien, die wir ihnen an die Hand gegeben haben, umfassend Gebrauch gemacht haben.
Ich will diesen Tag jenseits des politischen Streits nutzen, um Dank zu sagen für eine hervorragende, tolle Sicherheitsarbeit, für eine hervorragende, tolle Zusammenarbeit der unterschiedlichen Sicherheitsbehörden. Die hessischen Sicherheitsbehörden waren hier in maßgeblicher Art und Weise beteiligt. Deswegen möchte ich für die Fraktion der CDU herzlich Danke sagen an das Landeskriminalamt, an die beteiligten Polizeibeamten und auch herzlich Danke sagen an das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz.
Es freut mich daher ganz besonders – da wir uns sonst in diesem Hause bei Sicherheitsfragen gerne streiten –, dass wir uns heute mit allen vier Fraktionen dieses Hauses sehr schnell auf einen gemeinsamen Antrag verständigen konnten. Ich denke, auch das ist ein ganz wichtiges Signal an unsere Sicherheitsbehörden hier in Hessen für ihre gute Arbeit – dass sie die Unterstützung dieses ganzen Hauses für ihre Arbeit haben.
Leider müssen wir davon ausgehen, dass damit dieses Kapitel nicht abgeschlossen ist.Wir müssen weiterhin von einer Bedrohungslage ausgehen. Ich glaube, da ist es trotzdem gut, wenn wir alle gemeinsam unseren Sicherheitsbehörden herzlich zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Verehrter Herr Kollege Frömmrich, was Sie gesagt haben, ist alles interessant. Das hatte aber bedauerlicherweise nichts mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun. Darüber können wir sehr gerne diskutieren. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist der völlig verfehlte Versuch, ein punktuell aufgetretenes Ereignis parlamentarisch durch den Kakao zu ziehen und daraus Kapital zu schlagen.
Herr Kollege Rudolph, das in der Überschrift formulierte angebliche Ziel, die „Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene“, wird jedenfalls mit diesem Gesetzentwurf glatt verfehlt.
Außerdem wird dabei einer der grundlegenden Merksätze der Gesetzgebung missachtet. Man soll kein Gesetz machen, nur weil es irgendwo einmal einen einzigen Fall gab, der sich als problematisch herausgestellt hat. Herr Kollege Rudolph, Sie kommen doch aus der Verwaltung. Sie müssten das wissen.
Gesetze sind abstrakte, generelle Regelungen für eine Vielzahl von Fällen.
Sie müssen daher notgedrungen typisieren und generalisieren.
Was macht die SPD-Fraktion?
Sie greift einen einzigen Fall heraus und nimmt diesen,um die Keule der Gesetzgebung zu schwingen.
Mit Verlaub, das ist abenteuerlich.
Herr Kollege Rudolph, den einen Fall, der alle Jubeljahre einmal aus dem normalen Schema herausfällt, fängt man bei einem ordentlichen Gesetz mit einer Ausnahmevorschrift auf. Genau das alles haben wir schon längst.
Sonderurlaub für kommunale Wahlbeamte ist kein wirkliches Problem. Von dem Instrument des unbezahlten Sonderurlaubs wurde und wird nur sehr selten Gebrauch gemacht. Herr Kollege Schmitt, die ganz überwiegende Zahl der direkt gewählten Bürgermeister und Landräte nimmt ihre politische Verantwortung während der gesamten Wahlzeit voll und ganz wahr.
Wir sprechen von insgesamt drei Fällen, die es bisher in Hessen gegeben hat.
Im Übrigen sind dies drei Fälle, die sehr unterschiedlich gelagert sind.
Sie wollen für einen einzelnen Fall ein Gesetz erlassen.Sie wollen kommunale Wahlbeamte von der Möglichkeit des unbezahlten Sonderurlaubs gänzlich ausschließen. Meines Erachtens sind aber durchaus Fälle von Sonderurlaub denkbar, die auch im Interesse der Öffentlichkeit und im Interesse der Kommunen liegen könnten. So kann beispielsweise die Tätigkeit für eine internationale Organisation durchaus im Interesse einer Kommune sein.
Ich weiß das nicht.Aber ich halte es zumindest für denkbar, dass es in Einzelfällen zu privaten Notsituationen oder Zwangssituationen kommen kann.
Diese Möglichkeiten wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf komplett abschneiden. Ich halte es aber schon für sinnvoll, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, unbezahlten Sonderurlaub zu gewähren. Herr Kollege Rudolph, im Fall des Herrn Eichenlaub ist das allerdings nicht sinnvoll.
Hier handelt es sich eindeutig um die Umgehung bereits bestehender Rechtsvorschriften. Das ist also bereits nach geltendem Recht nicht zulässig. Somit bedarf es auch keiner Änderung des Rechts.
Die Vorredner haben es schon ausgeführt: Das hat die Kommunalaufsicht im Übrigen genauso erkannt und entsprechend behandelt.
Somit wäre es im Fall Eichenlaub auch bei Umsetzung dieses Gesetzentwurfs letztlich zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Denn hier handelt es sich ganz offensichtlich um einen rechtswidrigen Fall. Rechtswidrige Fälle unterbindet man mit einer funktionierenden Aufsicht und nicht, indem man die Keule des Gesetzes schwingt und das Kind mit dem Bade ausschüttet.
Herr Bökel, bitte schön.
Verehrter Herr Kollege Bökel, diese Frage ist berechtigt. Meiner Ansicht nach ist dieser sehr theoretische Fall aber kaum möglich. Denn meiner Ansicht nach ist die Entscheidung des Kreisausschusses offensichtlich rechtswidrig.
Ich gehe sehr stark davon aus,dass das Gericht das ebenso sieht. Insofern stellt sich für mich diese hypothetische Frage nicht.
Lassen Sie mich noch einen Gedanken anführen, der hier auch schon in Nebensätzen gelegentlich zur Sprache gekommen ist. Es wurde hier ausgeführt, dass man sich im Rahmen einer unfassenden Reform auch Gedanken über die Frage machen müsste,wie die Versorgungsbezüge aussehen sollen.Ich gehe davon aus,dass wir uns in naher Zukunft noch über die Frage der Trennung der Systeme Gedanken machen müssen. Das wird im Rahmen der Reform des Dienst- und Besoldungsrechts erfolgen. Es kann eigentlich nicht richtig sein, dass Beamte in die freie Wirtschaft nur unter Verlust sämtlicher Versorgungsbezüge wechseln können.
Da sind wir sehr nahe beieinander.
Ich finde aber: Dieser Gesetzentwurf ist schlichtweg nichts anderes als Klamauk. Es tut mir leid, aber er packt das Problem nicht an und löst es auch nicht.
Ich denke, wenn wir diese Frage im Rahmen der Reform des Dienst- und Besoldungsrechts gelöst haben werden, werden wir eine solche Diskussion wie die, die wir heute führen, nicht mehr führen müssen.
Es wird sich niemand wundern, dass ich Ihnen erkläre, dass wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. Nach meiner Überzeugung war den Mitgliedern der SPD
Fraktion auch von vornherein klar, dass wir ihren Gesetzentwurf ablehnen werden. Deswegen haben Sie sich auch über die Konsequenzen Ihres Gesetzgebungsvorhabens keinerlei Gedanken gemacht.
Das Gesetzgebungsvorhaben entlarvt sich schon auf den ersten Blick als das, was es ist, nämlich ein reines Wahlkampfmanöver.
Es dient ausschließlich einem Zweck. Das hat der Beitrag des Herrn Kollegen Rudolph mehr als deutlich gemacht. Die Causa Eichenlaub sollte wenigstens noch einmal in die parlamentarische Debatte gezogen werden.
Es ist der verzweifelte Versuch, mit einem Einzelfall von der allgemein schlechten Stimmung für die SPD abzulenken.
Das Spielchen werden wir nicht mitmachen. – Ich danke Ihnen.
Lieber Herr Kollege Frömmrich, ich will Ihnen darauf gerne antworten. Es handelt sich wiederum um eine rein hypothetische Frage. Mein altes Richterherz sagt mir eines.
Mein Richterinnenherz sagt mir: Es gibt keine Sachverhalte, die zu 100 % identisch sind. – Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir in Hessen drei Fälle haben, die unterschiedlich gelagert sind. Deswegen mag es in dem Fall, den Sie angeführt haben, zu einer anderen Entscheidung gekommen sein.
Auf die Frage des Herrn Kollegen Bökel habe ich aber auch ausgeführt, dass, soweit ich das beurteilen kann, diese Entscheidung offensichtlich rechtswidrig ist. Es springt einem geradezu ins Gesicht, dass diese Entscheidung nicht rechtmäßig sein kann. Von daher kann das nicht sein. Es macht die Sache auch nicht besser, ob wir zwei oder drei Fälle haben.Es handelt sich um Einzelfälle.
Ich möchte aber nicht die grundsätzliche Möglichkeit generell abgeschnitten sehen, Sonderurlaub zu gewähren. Es mag Fälle geben, die im öffentlichen Interesse liegen. Die würden mit dem Gesetzentwurf komplett abgeschnitten. Deswegen glaube ich nicht, dass dies ein Weg ist, absolut nicht, wie ihn die SPD vorgeschlagen hat. Es ist ein reines Wahlkampfmanöver, mehr nicht.
Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der Stand der Vereinbarungen zur Einrichtung der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115?
Sie haben auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie und auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens hingewiesen. Darf ich davon ausgehen, dass eine bundesweite Einführung in den nächsten zwei Jahren erfolgen soll, oder soll die Einführung schrittweise erfolgen?
Werter Herr Kollege Rudolph, darf Ihre Äußerungen jetzt so verstehen, dass Sie gegen eine Besoldungserhöhung für die hessischen Beamtinnen und Beamten sind?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Dr. Jürgens hat seinen Beitrag damit eingeleitet,dass er gesagt hat,Reisen bilde.Nach Ihrem Beitrag darf ich feststellen und ergänzen: nicht immer. In diesem Fall ganz bestimmt nicht.
Als ich Ihren Antrag gelesen habe, war ich einigermaßen erstaunt, dass Sie das Auswahlsystem in Spanien zur Grundlage für Ihren Antrag nehmen. Wenn Sie das zur Grundlage nehmen wollen, dann müssten Sie auch das System übernehmen. Das wollen Sie offensichtlich nicht. Ich selbst war in Spanien nicht dabei. Ich habe mir aber berichten lassen, dass es dort ganz erhebliche Probleme gibt.
Herr Al-Wazir, waren Sie mit in Spanien, Herr Chefjurist?
Das ist sehr komisch, Herr Al-Wazir. Aber ich muss schon sagen, dass der Beitrag deutlich gemacht hat, dass Reisen eben nicht immer bildet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, zweitens finde ich es ziemlich unerhört; denn heute ist die
wirkliche Intention Ihres Antrags mehr als deutlich geworden.
Das will ich mit allem Nachdruck auch für die CDU-Fraktion zurückweisen. Ich habe es mir wortwörtlich notiert. Herr Kollege Dr. Jürgens, Sie haben von politisch motivierten Entscheidungen bei der Richterauswahl gesprochen. Sie haben davon gesprochen, dass nächstes Jahr, wenn Sie die Landtagswahl gewonnen hätten, die hessische Justiz schwarz gefärbt wäre. Ich muss offen gestehen – hier wurde vorhin von Erregung gesprochen –: Das erregt mich in der Tat, und das möchte ich mit allem Nachdruck an dieser Stelle zurückweisen.
Das zeugt auch von einer gewissen Geisteshaltung, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Jürgens. Ich gehöre diesem Hause zwölf Jahre an. Ich gehöre dem Richterwahlausschuss genauso lang an, entweder als stellvertretendes Mitglied oder als ordentliches Mitglied. Ich muss schon sagen, ich bin einigermaßen erstaunt, dass plötzlich zum ersten Mal jemand an dieses Rednerpult geht und sagt, die Entscheidungen des Richterwahlausschusses bei der Richterauswahl seien politisch motiviert. Das ist, mit Verlaub, eine Unverschämtheit.
Er hat es gesagt. – Ich finde, dass sich die Arbeit und das System des Richterwahlausschusses in Hessen bewährt haben. Man kann sicherlich in Einzelheiten darüber diskutieren, wo man die Arbeit verbessern könnte.Aber wir sehen in dem Sinne, wie Sie es hier verlangen, keinen Änderungsbedarf. Sie haben gesagt, Sie wollen den Eindruck einer mittelbaren Einflussnahme des Ministers verdrängen, indem Sie die Zahl der Abgeordneten im Richterwahlausschuss verkleinern.Wenn man den Antrag weiterliest, stellt man fest, Sie reden weiterhin von sieben Abgeordneten, die durch den Landtag gewählt werden sollen. Also wird nichts verkleinert. Stattdessen wollen Sie die Zahl der richterlichen Mitglieder im Richterwahlausschuss vergrößern. Dieses Gremium würde um sechs Personen erweitert werden. Ich muss schon sagen, das halte ich nicht für zwingend und klug.
Sie haben außerdem in Ihrem Antrag davon gesprochen, Funktionsstellen künftig auf Zeit zu vergeben. Hier muss ich Ihnen einen Hinweis geben;denn die Landesregierung braucht hier nicht lange zu prüfen. Ich kann es Ihnen gleich sagen: Das war nicht Gegenstand der Föderalismusreform. Das ist nach wie vor Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Wenden Sie sich an Ihre Kollegen im Deutschen Bundestag. – Ich halte es aber auch in der Sache für falsch.
Ich halte es in der Sache deshalb für falsch, weil Sie das mit einer Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit
apostrophieren. Ich bitte Sie, wenn ich auf Zeit gewählt bin und wiedergewählt werden möchte, dann kann ich mich unter Umständen unter Druck befinden. Das kann der richterlichen Unabhängigkeit sicherlich kaum dienlich sein.
Liebe Frau Kollegin Beer, ich will auf Ihren Änderungsantrag zu sprechen kommen. Er hat mich einigermaßen erstaunt. Ich glaube, auch er macht den Antrag der GRÜNEN nicht besser, im Gegenteil.Wir haben zurzeit die Situation im Richterwahlausschuss, wenn es einen problematischen Fall gibt, bei dem man sich nicht sofort auf eine Entscheidung verständigen kann, dass sogenannte Unterausschüsse gebildet werden. Das kommt nicht sehr häufig vor, aber es kommt vor. Dort besteht die Möglichkeit, Frau Kollegin Hofmann, sich die Kandidaten persönlich anzuschauen. Von daher, meine ich, hat sich auch dieses Institut bewährt.Zusätzlich Einigungsstellen einzurichten hilft in der Sache auch nicht weiter.
Ich bin bei meiner letzten Bemerkung, Herr Präsident. – Ich wundere mich schon etwas, dass plötzlich dringender Änderungsbedarf gesehen wird, und frage mich, warum Rot-Grün dies nicht von 1991 bis 1999 in Angriff genommen hat.
Dort hat man offensichtlich keinen Änderungsbedarf gesehen. – Ich danke Ihnen.
Ich frage die Landesregierung:
Gibt es bereits erste Erfahrungen mit den Fingerabdruckscannern, die zeigen, dass man sie bei der öffentlichen Vorstellung zu Recht als Leuchtturmprojekt bezeichnete?
Gibt es Polizeibehörden in anderen Bundesländern, die dieses Fast Identification System bereits einsetzen?
Noch eine kurze Frage: Kam es im Zusammenhang mit dem Einsatz der Scanner schon zu spektakuläreren Verhaftungen und der Ergreifung von Straftätern?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mit dem Wichtigen beginnen. Wichtig ist für mich und meine Fraktion, mich dem Dank des Berichterstatters insbesondere an Frau Thaumüller anzuschließen – vielen Dank für die viele Arbeit, die Sie im Untersuchungsausschuss geleistet haben – und an den Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses, Herrn Dr. Böhmer.
Mit der heutigen Debatte beenden wir wieder einmal einen Untersuchungsausschuss, der völlig überflüssig war.
Der Ausgang dieses Ausschusses war von Anfang an völlig klar. Er hat absolut nichts Neues ergeben.
Herr Rudolph, Herr Frömmrich, wir haben gelernt, dass die Dienstaufsicht funktioniert hat.
Wir haben gelernt, dass der Minister konsequent und umfassend gehandelt hat, nachdem er von den Vorgängen im PTLV Kenntnis erlangt hat.Wir haben allerdings auch gelernt, dass die linke Seite dieses Hauses überhaupt nicht weiß, wie man mit dem Instrument eines Untersuchungsausschusses sinnvoll umzugehen hat.
Werter Herr Kollege Rudolph,das will ich Ihnen anhand eines kurzen Rückblicks gerne belegen. Der Untersuchungsausschuss – das ist bereits erwähnt worden – ist am 28.04.2005, also vor fast zwei Jahren, eingesetzt worden. Schauen wir uns einmal an, was zu diesem Zeitpunkt schon alles passiert war. Gegen Herrn H. lief schon längst ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Ihm war am 14.07.2003 fristlos gekündigt worden, und er saß damals in Untersuchungshaft. Der Innenminister hatte ebenfalls schon längst, unabhängig von den Vorgängen um den Herrn H., eine Organisationsuntersuchung in Auftrag gegeben. Im Dezember 2004 war der Rechnungshof um Beratung gebeten worden. Herr Frömmrich war so freundlich, hier aus dem Bericht zu zitieren.
Der Innenausschuss hatte sich zweimal und der Rechtsausschuss einmal umfassend mit der Causa H. befasst.All das war SPD und GRÜNEN bekannt. Dennoch meinten sie, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu müssen. Warum ist das so? Ganz einfach: weil sie sonst nichts, aber auch gar nichts auf der Pfanne haben.
Bei der Sachpolitik von SPD und GRÜNEN müssen wir leider konstatieren: absolute Fehlanzeige. – Deswegen
sind Sie notgedrungen dankbar für jedes zweifellos ärgerliche Ereignis,
von dem Sie hoffen können, dass es sich vielleicht mit viel Glück zu einem vermeintlichen Skandal aufblasen lässt. Dieser Ideenlosigkeit bei SPD und GRÜNEN haben wir es also zu verdanken,
dass zwischenzeitlich 34 Sitzungen des Untersuchungsausschusses 16/2 stattgefunden haben, 61 Zeugen angehört und 208.000 Blatt Papier bedruckt worden sind. Haben Sie eigentlich einmal an die armen Bäume gedacht?
Ich gehe davon aus, dass zweifellos alle Mitglieder des Untersuchungsausschusses auch die über 90 Aktenordner gelesen haben. Dabei – das sei nur nebenbei bemerkt – blieb das öffentliche Interesse an diesem Untersuchungsausschuss mehr als überschaubar.Ich selbst kann gar nicht mehr zählen, wie oft ich gefragt worden bin: Worum geht es eigentlich bei diesem Untersuchungsausschuss?
Dieser Ausschuss war völlig überflüssig, weil er nichts ergeben hat,
was wir nicht bereits aus dem Strafverfahren gegen den Mitarbeiter H. erfahren haben. Ich muss schon sagen: Herr Kollege Hahn hat völlig zu Recht in der Debatte am 28.04.2005 auf den Sinn und Zweck der Gewaltenteilung in Deutschland hingewiesen. Es ist gerade nicht – und das aus gutem Grund – Aufgabe des Parlaments, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu tun.
Die Staatsanwaltschaft kann das im Übrigen auch viel besser als wir.Was wir aber ganz und gar nicht gebrauchen können, ist Arbeit zu tun, die die Staatsanwaltschaft bereits erledigt hat. Ich muss einräumen: Bei etlichen Zeugenvernehmungen hatte ich allerdings den Eindruck, dass mindestens auf der anderen Seite des Tisches eine ganze Reihe von bedeutenden Chefanklägern gesessen hat.
Okay, also der Chef-Chefankläger war der Herr Kollege Rudolph. Herr Hahn, darauf können wir uns sofort verständigen.
Es scheint so, als teilten Sie meine Einschätzung. – Dabei war die betroffene Behörde zu dieser Zeit längst umstrukturiert worden, um solche Vorgänge künftig möglichst zu vermeiden. Sämtliche Vorschläge des Rechnungshofs, mit einer einzigen Ausnahme, sind zeitnah umgesetzt worden.
Welche Erkenntnisse hat uns der Untersuchungsausschuss also erbracht? Er hat bestätigt, dass der verurteilte Täter einerseits ein kreativer und sehr engagierter Fachmann in seinem Fachbereich war. Er hat bestätigt, dass dieser andererseits über eine extrem hohe kriminelle
Energie verfügt hat und über Jahre hinweg sein gesamtes Umfeld blenden konnte.
Herr Rudolph, Hinweise des W. – das hat der Untersuchungsausschuss auch ergeben –
gab es reichlich, auch zu früheren Regierungszeiten.
Aber der Untersuchungsausschuss und alle Zeugen haben bestätigt,dass diese Hinweise höchst allgemein,um es vorsichtig zu formulieren, und wenig konkret gewesen seien.
Sie beziehen sich auf das Schreiben vom 28.04.1999.
Sie wissen selbst ganz genau,dass sich die Vorwürfe in diesem Schreiben, ebenfalls allgemein und wenig konkret, gegen den damaligen Leiter der Behörde gerichtet haben.
Im Übrigen ging man sämtlichen Verdachtsmomenten nach. Sie haben die anonymen Anzeigen angesprochen. Die sind ordnungsgemäß, wie es sich in einem ordentlichen Verfahren gehört, beispielsweise an die Staatsanwaltschaft bzw. an die Polizei zur Überprüfung weitergeleitet worden. Was Sie darüber hinaus noch getan hätten, haben Sie auch heute nicht erklären können.
Herr Rudolph, Sie haben den Schaden angesprochen, Herr Frömmrich auch. Sie haben dabei allerdings verschwiegen, wohlweislich, dass ein Großteil dieses Schadens bereits zu früheren Regierungszeiten entstanden ist – das finde ich schon ganz interessant, weil das aus meiner Sicht schon zur Wahrheit dazu gehört –, im Strafverfahren allerdings bedauerlicherweise nicht mit abgeurteilt werden konnte, weil die Straftaten damals bereits verjährt waren. All das war uns aber bereits vorher bekannt. Die Zeugenaussagen haben das alles nochmals bestätigt.
Herr H. wurde in seinem Arbeitsumfeld fast ausschließlich als kompetent und fähig beurteilt, sodass keinerlei Anhaltspunkte für einen derartigen Verdacht bestanden. Ein solches Verhalten ist leider auch mit den Mitteln der Dienst- und Fachaufsicht nicht zu verhindern.
Ich kann abschließend eigentlich nur feststellen, dass dieser Ausschuss genauso dahingedümpelt ist wie alle anderen von SPD und GRÜNEN eingesetzten Untersuchungsausschüsse. Ich finde es schon schlimm, dass die rot-grüne Fundamentalopposition mit der leichtfertigen Einsetzung von Untersuchungsausschüssen dieses Instrument missbraucht und völlig abnutzt.
Herr Al-Wazir, wenn das alles ist, was diese Opposition zu bieten hat, dann können Sie einem allerdings wirklich leid tun.Weil hier zum hunderttausendsten Mal – das war auch schon vor zwei Jahren so – der Hoppe-Reiter-Ausschuss erwähnt worden ist, will ich Ihre Aufmerksamkeit noch auf weitere frühere Ausschüsse lenken, die die da
malige Opposition eingerichtet hat. Ich erinnere beispielsweise an den sogenannten Henrichs-Untersuchungsausschuss.
Ich glaube, Sie wissen noch, worum es dabei gegangen ist. Der lief in der Presse unter dem Stichwort „Millionenrichter“. Ich darf an den Weiterstadt-Untersuchungsausschuss erinnern,der in der Folge der Explosion in der JVA Weiterstadt, kurz vor deren Fertigstellung, stattgefunden hat.
Und ich darf auch noch an den berühmten Küchenkabinett-Ausschuss erinnern. Das vergisst man auch so leicht. Damals ging es um einen Staatssekretär, der von RotGrün bereits nach vier Monaten wieder aus dem Amt entlassen worden ist, und um eine Ministerin, die zurückgetreten ist. Deswegen denke ich, eignet sich der HoppeHoppe-Reiter-Untersuchungsausschuss gewiss nicht zur Rechtfertigung von sinnlosen Untersuchungsausschüssen in diesem Hause.
Zum Schluss will ich noch einmal auf das Stichwort Skandalminister zurückkommen. Ich finde es schon eindrucksvoll,dass SPD und GRÜNE,jedenfalls solange ich diesem Landtag angehöre, bisher inhaltlich eigentlich so gut wie nichts zu bieten haben.
Ich bin gleich am Ende meines Redebeitrages.
Sie versuchen immer, Einzelfälle aufzublasen und zu skandalisieren. Ich kann Ihnen nur sagen: Dieser Minister war ein erfolgreicher Minister, er ist ein erfolgreicher Minister, und er wird es mit Unterstützung der gesamten CDU-Fraktion auch in der Zukunft bleiben. – Vielen Dank.
Herr Rudolph, Sie haben soeben von Größe gesprochen. Eines kann ich heute zum wiederholten Male feststellen: Weder die SPD noch die GRÜNEN haben die Größe, es einzugestehen, wenn sie etwas versenkt haben. Und das haben sie heute zweimal geschafft.
Sie haben aus dem Untersuchungsausschuss auch nichts dazugelernt.
Herr Al-Wazir, ich bin mir sicher, dass Sie Ratschläge von mir nicht annehmen. Ich gebe Ihnen trotzdem einen Ratschlag: Ein bisschen mehr Gelassenheit würde Ihnen gut tun.
Herr Kollege Rudolph, Sie sagen, laut Bouffier seien es immer die anderen. Sie haben hier einen angeblichen Skandal aufgeblasen. Es geht um einen Mitarbeiter einer Behörde in einem Gesamtkonzern mit 19.000 Beschäftigten, die zum allergrößten Teil eine gute Arbeit leisten.Wir wissen von ihm, dass er mit hoher krimineller Energie vorgegangen ist. Dem Minister vorzuwerfen, dass dieser Mensch kriminell geworden ist – das ist der Schluss, den Sie hier zu ziehen versuchen –, das ist schon mehr als abenteuerlich. Dabei vergessen Sie, dass dieser Mensch es geschafft hat, auch frühere Minister an der Nase herumzuführen. Das lassen Sie bewusst weg.
Der Minister hat ausdrücklich darauf hingewiesen, und wir haben es im Ausschuss gehört: Der gute Mann ist sogar von Herrn Bökel für seine tolle Arbeit belobigt worden. Da kann mir keiner erzählen, dass man jemanden, den man in Verdacht hat, Straftaten zu begehen, auch noch belobigt und ihm eine dicke Prämie auszahlt. Deswegen geben Sie es zu, gestehen Sie es ein: Das war nicht gelungen. Das war eine völlig missglückte Mission.
Da sehen Sie einmal, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Handel mit und die Haltung von exotischen Tieren, wie etwa Reptilien, Amphibien, giftigen Spinnen, Skorpionen oder großen Säugetierarten, erfreut sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Solche Tiere stellen zum einen eine erhebliche Gefahr für den Menschen dar, zum anderen leben sie oft infolge von Unwissenheit ihrer Besitzer unter ganz erbärmlichen Bedingungen. Nicht zuletzt wegen der Osterweiterung der Europäischen Union hat sich der Handel mit exotischen Tierarten erheblich verstärkt. Die Tiere werden längst nicht mehr nur über Zoohandlungen und organisierte Züchter verkauft, sondern über Kleinanzeigen in Tageszeitungen, Journalen und natürlich im Internet.
In Hessen wurden die Folgen dieser Umstände vor allem dann sichtbar, wenn solche Tiere von ihren Besitzern in leeren Wohnungen zurückgelassen wurden. Die Behörden erfuhren hiervon oftmals eher zufällig. So berichtete ein Frankfurter Bürger der Landestierschutzbeauftragten im Januar letzten Jahres von einem 1,60 m großen Krokodil, das in einer Wohnung mitten in Frankfurt gehalten wurde.Im Wetteraukreis wurde in einer verlassenen Wohnung am 06.02.2006 eine giftige Schlange gefunden.
Im Landkreis Kassel lebte bis vor Kurzem ein Sumpfkrokodil im Wohnzimmer einer Wohnung. In dieser Familie wuchs auch ein Kleinkind auf. In Gießen wurden 2002 über 30 Giftschlangen in einer verlassenen Wohnung in einem ungesicherten Terrarium gefunden. Welche Leiden solche Tiere oft ertragen müssen, zeigt auch der Fall des Warans, der Mitte 2005 in einer Darmstädter Wohnung gefunden wurde. Das Tier, durch unsachgemäßes Futter völlig verfettet, hatte sich unter der Wärmelampe nicht mehr fortbewegen können und dadurch schwere Verbrennungen erlitten. Sein Besitzer war gestorben.
Manchmal frage ich mich: Was müssen das für Menschen sein, die solche Tiere in einer Wohnung halten? Aus der Haltung von gefährlichen Tieren ergeben sich häufig auch – wie bereits angesprochen – ganz erhebliche Risiken für Leib und Leben von Menschen. So wurde beispielsweise im September letzten Jahres ein fünfjähriges Mädchen durch einen Gepard, der wohl aus seinem Gehege auf einem Privatgrundstück entwichen war, auf offener Straße schwer verletzt. Solche Risiken steigen noch erheblich an, wenn – was leider oft der Fall ist – die Tiere wegen fehlender Sachkenntnis der Eigentümer nicht artgerecht gehalten werden.Vieles spricht auch dafür, dass die bekannt gewordenen Fälle lediglich die Spitze des Eisbergs darstellen. Deshalb möchten wir Ihnen als CDU-Fraktion zweierlei vorschlagen.
Erstens eine Änderung des hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes dahin gehend, dass in Zukunft die Haltung solcher gefährlicher Tiere untersagt ist. Um es gleich vorwegzunehmen: Dieses Verbot umfasst lediglich die hobbymäßige Haltung dieser Tiere durch Privatpersonen. Diese soll verboten sein.
Insbesondere zoologische Gärten sollen durch die Vorschrift nicht betroffen sein.
Zweiter Vorschlag. Darüber hinaus halten wir auch eine Bundesratsinitiative des Landes für ein Importverbot von gefährlichen Wildtieren für erforderlich.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Änderungsantrag der GRÜNEN eingehen, der heute auf unseren Tischen gelegen hat.
Wir können sicherlich darüber diskutieren, dass es eine öffentliche Kampagne über die Herkunft von exotischen Tieren und darüber, welche Probleme im Zusammenhang mit ihrer Haltung entstehen können, geben sollte. Ich möchte mich dazu aber nicht abschließend äußern. Deshalb würde ich für die CDU-Fraktion vorschlagen, dass wir beide Anträge mit dem Gesetzentwurf im Fachausschuss miteinander beraten und dann zu einem wie auch immer gestalteten Ergebnis kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erspare es uns und mir, auf die polemischen Bemerkungen des Kollegen Dr. Jürgens einzugehen.
Wir sind das ja fast gewohnt. Herr Kollege Dr. Jürgens, auch wir sind selbstverständlich für mehr Bürgerbeteiligung. Ich sage das Gleiche wie in der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs: Der Gesetzentwurf ist gut gemeint.
Herzlichen Dank, Herr Präsident, dass Sie noch einmal darauf hingewiesen haben.
Ich kann nur das wiederholen,was ich bereits in der ersten Lesung gesagt habe: Der Gesetzentwurf mag zwar gut gemeint sein, ist aber nicht mehr als weiße Salbe. An dieser Einschätzung hat sich auch nach der Anhörung nichts geändert, denn er löst das Problem nicht.
Die CDU-Fraktion bleibt auch bei der Einschätzung, dass es sinnvoller ist, dieses Gesetzeswerk im Kontext mit Art. 124 der Hessischen Verfassung zu betrachten, nicht isoliert. Woran bzw. an wem eine Änderung der Hessischen Verfassung gescheitert ist, das brauche ich hier nicht nochmals zu wiederholen.
Da finde ich es schon erstaunlich, dass Sie jetzt die Mehrheitsfraktion in diesem Hause beschimpfen.
Sie sollten lieber die andere Seite des Hauses beschimpfen, denn dort liegt das Grundproblem.
Im Kontext einer Änderung der Hessischen Verfassung können wir auch gerne darüber reden, das Zulassungsquorum von 3 % auf 1 % abzusenken.Aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich sehe darin keinen Sinn, wenn wir nicht zugleich Art. 124 der Hessischen Verfassung ändern.
Dann mag die Zahl zugelassener Volksbegehren steigen, aber das ändert nichts daran, dass die Zahl der zwar zulässigen, aber letztlich erfolglosen Volksbegehren ansteigen wird. Bereits in der ersten Lesung habe ich gesagt – und das ist auch von einigen Anzuhörenden bestätigt worden –, dass dadurch nur die Frustration ansteigen und niemandem geholfen sein wird.
Ich will versuchen, das an einem Bild deutlich zu machen. Herr Dr. Jürgens, Sie haben von Hürden gesprochen. Wenn wir das Zulassungsquorum von 3 % auf 1 % senken, haben wir eine Hürde, die man einigermaßen leicht überwinden kann. Aber direkt dahinter haben wir eine Hürde, die kaum zu überwinden ist. Um ein Bild, das wir in der ersten Lesung gebraucht haben, aufzunehmen, nenne ich das ein Rennen gegen die Wand. Der Läufer würde dann im Prinzip bei der zweiten Hürde gegen die Wand laufen.
Im Übrigen hat das auch Prof. Kahl in der Anhörung so gesehen, und im Prinzip haben das auch die Kommunalen Spitzenverbände so ablehnend gesehen.
Aber auch gegen eine Verlängerung der Eintragungsfrist von 14 Tagen auf drei Monate ist im Grunde genommen nichts einzuwenden. Auch das würden wir mitmachen, aber auch das nur im Kontext mit einer gleichzeitigen Änderung der Hessischen Verfassung, eben des Art. 124. Um im Bild zu bleiben: Wenn man dies tut, also die Eintragungsfrist von 14 Tagen auf drei Monate zu verlängern, dann würde man den Anlauf verlängern, um die erste Hürde zu nehmen, um dann aber, vielleicht mit noch etwas schmerzvolleren Folgen, an der zweiten Hürde hängen zu bleiben. Das erhöht gegebenenfalls den Schmerz, aber nicht die Erfolgsaussichten eines Volksbegehrens.
Hier kommt noch hinzu, und darauf haben die Kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung hingewiesen, dass sich bei einer Verlängerung der Eintragungsfrist von 14 Tagen auf drei Monate der Personalaufwand bei den Kommunen natürlich erhöht.Um wieder bei dem Bild der Hürde zu bleiben: Auch darüber kann man nicht einfach hinwegspringen.
Nach alledem können wir als CDU-Fraktion auch in der zweiten Lesung keine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf geben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werter Kollege Hahn, ich habe die Anhörung zum HSOG noch sehr gut in Erinnerung, die stattgefunden hat, als wir die Wohnraumüberwachung und die Telefonüberwachung geregelt haben. Damals hat uns eine Reihe von namhaften Professoren bescheinigt, dass man das so regeln kann, wie wir es geregelt haben.
Deshalb frage ich, ob wir uns darauf einigen können – Herr Kollege Hahn, Sie haben das gesagt –, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen geben mag.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Föderalismusreform ist zum 01.01. letzten Jahres die Zuständigkeit für das Dienstergänzungs- und Besoldungsrecht auf die Länder übergegangen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Wesentlichen in drei Bereichen von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht werden. Ich will alle drei Bereiche kurz skizzieren.
Erstens. Mit der in Art. 1 vorgesehenen Regelung soll die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger nach Vollendung des 65. Lebensjahres aufgehoben werden.
Herr Kollege Frömmrich, dies führt zu einer Gleichbehandlung von Einkommen aus Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Denn die Hinzuverdienstgrenze gilt derzeit nur für Versorgungsempfänger, nicht aber beispielsweise für Empfänger von BfA-Renten. Für diese Ungleichbehandlung ist nach unserer Auffassung ein vernünftiger Grund nicht erkennbar. Im Gegenteil: In der heutigen Zeit fühlen sich die Pensionäre über 65 Jahre teilweise noch so fit
Herr Alterspräsident, an Sie habe ich auch in erster Linie gedacht –,
dass sie ihrem Dienstherrn gern weiter zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden.
Lieber Herr Kollege Armin Klein, es geht weiter. Die Lebenserfahrung und das berufliche Wissen älterer Menschen sind eine Hilfe für die junge Generation,die erst am Anfang ihres Berufslebens steht.
Es freut mich, dass ich zu später Stunde zumindest die etwas älteren Kollegen in diesem Hause glücklich machen kann. Deshalb haben wir uns entschieden, Pensionären über 65 Jahren die gleichen Anreize zum Hinzuverdienst zu verschaffen wie den Angestellten gleichen Alters. Ich denke, die Gesellschaft kann es sich nicht leisten, auf die Weitergabe des Wissens älterer Menschen zu verzichten.
Zweitens besteht kurzfristiger Regelungsbedarf für die Festlegung von Obergrenzen für Beförderungsämter.
Ohne die in Art. 2 vorgesehene Regelung würden für den Landesbereich ungünstigere Obergrenzen gelten.Welche Folgen dies hätte, will ich an einem Beispiel verdeutlichen. Im gehobenen Polizeivollzugsdienst etwa fielen dann die Obergrenzen für die Beförderungsämter nach A 12 von 20 % auf 16 % zurück. Im gehobenen technischen Dienst würde sich die Besoldungsgruppe A 11 von 40 % auf 30 % verringern. Ich denke, dass keiner der hier Anwesenden diese Folgen wünscht.
Dritter und letzter Punkt. Dieser beinhaltet die Einführung einer einheitlichen Gruppe der Arbeitnehmer im Personalvertretungsrecht vor den nächsten Personalratswahlen im Mai 2008. Das hessische Personalvertretungsrecht unterteilt bisher die Beschäftigten in die Gruppe der Beamten, der Angestellten und der Arbeiter. Inzwischen haben sich die Rechtsverhältnisse der Angestellten und Arbeiter aber stark angenähert. Deshalb wurde die Trennung zwischen Angestellten und Arbeitern in verschiedenen Rechtsbereichen aufgegeben, und die beiden Gruppen wurden zur Gruppe der Arbeitnehmer zusammengefasst.Mit dem Gesetzentwurf soll nun auch im Hessischen
Personalvertretungsgesetz diese Trennung aufgehoben werden. Es soll nur noch zwischen Beamten und Arbeitnehmern unterschieden werden.
Herr Kollege Frömmrich, ich dachte eigentlich, dass darüber kein Streit entstehen sollte. Die GRÜNEN haben uns aber bereits zwei Tage vor Einbringen des Gesetzentwurfs wissen lassen, was sie davon halten. Es erstaunt mich schon, aber die GRÜNEN schaffen es immer, einen Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Gesetzentwurf und der Unterrichtsgarantie plus herzustellen
Das ist sehr kühn. Sie unterstellen, wir machten diesen Gesetzentwurf nur, weil wir die angeblich vermurkste Unterrichtsgarantie plus umsetzen wollten. Das weise ich natürlich von mir. Es mag sein, dass es dort Probleme gegeben hat. Aber ich darf doch abschließend für meine Fraktion feststellen: Die Unterrichtsgarantie plus ist ein Riesenerfolg. Sie funktioniert. Wenn wir sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch besser machen können, dann sollten wir doch alle zustimmen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen: Ich habe selten eine so interessante Debatte erlebt wie die zu diesem Gesetzgebungsverfahren.
Dabei geht es um die Frage, ob hessische Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter eine Sonderzahlung erhalten sollen.
Wir haben die ganze Palette der Kritik gehört. Die linke Seite dieses Hauses bezeichnet die Einmalzahlung in Höhe von zwei mal 250 c als Almosen. Von den Mitgliedern der Oppositionsfraktion der FDP wird das Ganze als versuchte Beamtenbestechung bezeichnet. Ich nehme diese Aussagen jetzt einmal zusammen. Ich habe dann Schwierigkeiten, mir vorzustellen, wie man mit Almosen versuchen kann, jemanden zu bestechen.
Das wird wahrscheinlich auch nach der dritten Lesung Ihr Geheimnis bleiben.
Ich und mit mir die Mitglieder meiner Fraktion freuen uns, dass es uns gelungen ist, für die hessischen Beamtinnen und Beamten in diesem und im nächsten Jahr jeweils eine Sonderzahlung in Höhe von 250 c einzustellen.
Diese Einmalzahlung soll eine Anerkennung für die Arbeit der hessischen Beamtinnen und Beamten darstellen. Die Höhe von 250 c stellt einen angemessenen Kompromiss zwischen den notwendigen Einsparmaßnahmen einerseits, die im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ notwendig wurden, und andererseits sozialen Erwägungen und berechtigten Erwartungen dar. Dank unseres Finanzministers haben wir inzwischen eine hervorragende Haushaltslage. Das lässt diese Zahlung zu. Darüber freue ich mich mit den hessischen Beamtinnen und Beamten.
Sie, die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN, sind hergegangen und haben jeweils zur Vorbereitung der dritten Lesung einen Änderungsantrag eingereicht, denen zufolge auch den Angestellten in Hessen eine Sonderzahlung zugutekommen sollte. Herr Kollege
Frömmrich, wir haben diese Änderungsanträge in der Tat abgelehnt. Das haben Sie hier zu Recht gesagt.
Ich möchte jetzt auf die zweite Lesung zu sprechen kommen. Das haben wir aber auch schon in der ersten Lesung diskutiert. Schon damals habe ich Ihnen den zarten Hinweis gegeben, dass wir hier auf der einen Seite als Gesetzgeber tätig werden. Das betrifft die Beamtenbesoldung. Auf der anderen Seite haben wir bei den nach Tarif Beschäftigten Tarifverträge. Ich will Ihnen schon sagen, dass wir auch zukünftig den Tarifparteien überlassen wollen, ob es zu Sonderzahlung kommt.
Sie haben darauf hingewiesen, Hessen sei aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgestiegen. Hessen ist da in der Tat ausgestiegen. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass es dort aus gutem Grund ausgestiegen ist.
Denn allein der letzte Abschluss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hätte das Land Hessen für die Angestellten 110 Millionen c zusätzlich gekostet. Das gilt allein für die Angestellten. Sie wissen genauso gut wie ich, dass in der Regel die Tarifabschlüsse, die für die Angestellten gelten, entsprechend für die Beamtenschaft übernommen wurden. Das würde für Hessen bedeuten, dass ein Vielfaches dieser 110 Millionen c zusammenkommen würde.
Dann hätten wir uns in der Tat die „Operation sichere Zukunft“ sparen können. Es hat aber noch eine Folgerung; ich bitte Sie, diese auch mit in die Diskussion einzubeziehen. Es ist nicht nur die Frage der Übernahme von solchen Tarifabschlüssen, die, ich sage es einmal ganz salopp, nicht von dieser Welt sind, sondern es ist auch die Frage, wenn ich das übernehme, ob die Mehrbelastungen für den Haushalt über ein weiteres Maß an Personaleinsparung hereingeholt werden sollen. Das kann in unserer aller Sinne nicht sein. Deshalb stehe ich auch dazu, dass die Landesregierung hier ausgestiegen ist und auch nicht bereit ist, wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückzukehren. Hierfür hat sie ausdrücklich die Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion.
Seit Beginn, seit 2004, ist die Hessische Landesregierung jederzeit bereit gewesen,in die Tarifverhandlungen einzusteigen. Die Weigerung ist auf der Seite der Gewerkschaften,weil sie eine Bedingung stellen,nämlich die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder. Insofern ist es bis heute nicht zu Gesprächen gekommen. Das liegt aber nicht an der Hessischen Landesregierung, sondern an der anderen Seite. Deshalb können wir Ihren Änderungsanträgen auch nicht folgen.
Herr Frömmrich, Sie haben gesagt, die Vorabauszahlung der 250 c für das Jahr 2006 sei skandalös. Das finde ich spannend, denn immerhin war der Bund bis zum 1. September 2006 zuständig für das Dienst- und Besoldungsrecht. Immerhin gab es bis zum Jahr 2005 eine rot-grüne Bundesregierung, die solche Vorabauszahlungen in der Vergangenheit ebenfalls getroffen hat. Ich darf an dieser Stelle festhalten, dass offensichtlich die frühere rot-grüne Bundesregierung in aller Regel skandalös gehandelt hat, weil sie Vorabauszahlungen geleistet hat. Das nehme ich so zur Kenntnis. Ich finde es eine interessante Anmerkung, aber man lernt immer wieder hinzu. Abschließend kann ich nur sagen:Wir freuen uns, dass heute dieses Gesetz endlich in dritter Lesung verabschiedet wird.
Wir freuen uns mit den hessischen Beamtinnen und Beamten. Herr Kollege Frömmrich, ich weiß nicht, mit wem Sie sprechen. Ich bin von einer Reihe von Beamtinnen und Beamten angesprochen worden, die mir gesagt haben, sie hätten sich darüber gefreut.
Ich habe diese Leute nicht gefragt, sie haben es von sich aus erklärt. Herr Frömmrich, deswegen brauchen Sie doch nicht zu schimpfen. Freuen Sie sich mit uns, stimmen Sie dem Gesetz zu, und dann sind wir alle glücklich. – In diesem Sinne bedanke ich mich für die hohe Aufmerksamkeit, Herr Kollege Frömmrich, und bitte das Haus um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Erstes darf ich feststellen, dass der Kollege Rudolph seine Rede aus der ersten Lesung wiederholt hat. Der einzige neue Punkt war die Kritik am Verfahren.
Seit dem 01.09. dieses Jahres ist dank der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Dienst- und Besoldungsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. Das heißt, die Länder können Bestimmungen treffen, wie das Dienst- und Besoldungsrecht künftig auszusehen hat. Eine Regelung, die man relativ rasch und zügig treffen kann, ist diejenige, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, nämlich eine Einmalzahlung für die hessischen Beamtinnen und Beamten für dieses
Jahr und für das kommende Jahr in Höhe von 250.000 c, nein, 250 c – Verzeihung, drei Plenartage strapazieren ein wenig.
Es geht um 250 c für dieses und für nächstes Jahr. Man kann sagen, das ist zu wenig. Man kann auch sagen, man sollte es gar nicht tun. Das hat die FDP gesagt. Insofern können wir damit leben. Gemeint ist es als Anerkennung für die Dinge, die wir den hessischen Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren abverlangt haben, um Gelegenheit zu nehmen, in aller Ruhe darüber nachzudenken und zu diskutieren, wie das Dienst- und Besoldungsrecht in diesem Land zukünftig aussehen kann. Nicht mehr und nicht weniger ist gemeint.
Jetzt haben wir eine Opposition in Gestalt von SPD und GRÜNEN im Hause, die sagen: Dann zahlt das, bitte schön, auch für die Angestellten. Da gibt es einen Herrn Rudolph, der erklärt hat, der Ministerpräsident habe Wortbruch begangen,
indem er gesagt habe, es gebe keine Sonderopfer für Beamte.
Herr Kollege Rudolph, wir hatten es schon bei der ersten Lesung, ich sage es Ihnen aber auch gerne bei der zweiten Lesung noch einmal. Wir haben das für die Beamten gesetzlich zu regeln, und zwar – das habe ich eben ausgeführt – seit dem 01.09. dieses Jahres durch die Länder. Für die Angestellten haben wir das Tarifrecht. Wie Sie richtigerweise festgestellt haben, war früher für Hessen die Tarifgemeinschaft der Länder zuständig. Hessen ist ausgetreten, wie ich finde, aus sehr gutem Grund; denn wenn wir noch in der Tarifgemeinschaft der Länder wären, würde das das Land round about 100 Millionen c im Jahr mehr kosten.
Vor diesem Hintergrund ist ein Betrag für zwei Jahre in Höhe von 58 Millionen c überschaubar. Das meinen wir verantworten zu können. Ich kann an dieser Stelle sagen: Mit dieser CDU wird es auch keine Rückkehr in die TdL geben.
Es ist auch kein Wortbruch des Ministerpräsidenten zu sehen, weil wir zwei unterschiedliche Regelungsgrundlagen haben.
Herr Rudolph, seien Sie doch ganz gelassen.
Okay,dann sind wir ja froh,wenn Sie gelassen sind.– Vor diesem Hintergrund können wir mit diesem Gesetz keine Regelung für die Angestellten in Hessen treffen. In Richtung der FDP muss ich sagen, ich kann verstehen, wenn Sie sagen, Sie hielten das für falsch, und deswegen lehnten Sie den Gesetzentwurf ab. Ich muss allerdings dazu sagen: Wir sind sehr gespannt und sehr neugierig auf die Vorschläge, die die FDP hoffentlich in naher Zukunft machen wird.
Im Übrigen darf ich mir den Hinweis erlauben, da wir in Hessen nicht auf einer Insel leben,dass ähnliche oder gleiche Regelungen mittlerweile in acht Bundesländern sowie im Bund getroffen wurden. Offensichtlich haben sie das ähnlich gesehen wie die CDU in diesem Hause.
Herr Rudolph, ich unterstelle, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten rechnen können. Wir können das auch.
Wenn Sie von 17 % minus sprechen, dann rechnen Sie die Mehrarbeit, die Einschränkungen beim Weihnachtsgeld, beim Urlaubsgeld ein.
Wir wissen auch, dass diese Einmalzahlung kein 1 : 1-Ausgleich ist. Das ist uns völlig klar. Es ist eine Anerkennung für besondere Leistungen, die abverlangt werden und abverlangt wurden.
Wenn wir tatsächlich um 17 % erhöhen wollten, dann hätten wir uns die Operation ersparen können.Wir haben sie aber gemacht, und wir halten sie nach wie vor für richtig.
Vor allen Dingen wirkt diese Operation nachhaltig. Es wird ein bisschen schwer mit dieser Schere im Kopf: Auf der einen Seite geht der Haushälter morgens hin und sagt, das Land ist verschuldet, und mittags stellt sich der innenpolitische Sprecher der SPD hin und sagt, die Beamten müssten unbedingt sehr viel mehr Geld bekommen. Das ist eine etwas merkwürdige Debatte, die Sie hier führen.
Herr Kollege Rudolph, Sie haben mich ein bisschen überrascht, weil Sie nichts zum Verfahren gesagt haben, da die Einmalzahlungen für dieses Jahr bereits geleistet worden sind. Sonst hätte ich Ihnen gerne gesagt, dass es mich an dieser Stelle etwas erstaunt, dass Sie dann noch die dritte Lesung beantragen. Das ist Ihr gutes Recht, und ich gehe davon aus, dass Sie einen hervorragenden Vorschlag für die dritte Lesung haben, was Ihnen so vorschwebt jenseits der Forderung nach Rückkehr in die TdL. Von daher bin ich sehr gespannt auf die Beratungen in der dritten Lesung. – Vielen Dank.
Ich gehe davon aus, dass der Kollege Hahn Wert darauf legt, die Position der FDP gleich selbst darzulegen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die innere Sicherheit ist und bleibt ein zentrales Feld der CDU-Politik in diesem Lande. Der Vorsitzende unserer Fraktion, Herr Dr. Wagner, hat bereits darauf hingewiesen, dass wir im vergangenen Jahr mit einer Aufklärungsquote von 54,5 % das beste Ergebnis seit 36 Jahren in Hessen hatten. Der vorliegende Haushaltsentwurf ist erneut ein Beleg für unsere erfolgreiche Arbeit im Dienst der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Das Regierungsprogramm wird damit auch im Jahre 2007 Schritt für Schritt umgesetzt. Wir erfüllen unser Regierungsprogramm Stück für Stück nach dem Motto „Versprochen und gehalten“.
Herr Kollege Rudolph, ich will mich nur auf einige wenige, für uns wichtige Punkte beschränken. Im Haushalt 2007 wird die Zahl der neu eingestellten Polizeianwärter von 250 auf 400 deutlich erhöht.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass wir im Jahre 2006 in Hessen erstmals sämtliche Polizeivollzugsstellen besetzt haben. Herr Kollege Rudolph, Sie haben einen schönen Änderungsantrag gestellt und gefordert, weitere 250 Anwärter einzustellen. Das wären dann insgesamt 650 Anwärter. Man kann natürlich nicht bestreiten, dass 650 Anwärter besser sind als 400 Anwärter. Ich habe mir aber, da ich wusste, dass Sie wieder mit der Platte „Personalabbau bei der hessischen Polizei“ kommen würden, erlaubt, ein wenig im Archiv zu wühlen. Ich habe nachgeschaut, wie viele Anwärter die SPD – ge
meinsam mit den GRÜNEN – in den Jahren von 1994 bis 1999 eingestellt hat. Ich bin in keinem einzigen Jahr auf eine Anwärterzahl gestoßen, die auch nur annähernd dem entspricht, was wir für den kommenden Haushalt vorsehen, nämlich 400.
Herr Kollege Rudolph, alle Einstellungszahlen unter rotgrüner Regierungszeit lagen deutlich unter 400. Sie gingen bis auf 181 Anwärter zurück. Deshalb finde ich es schon ziemlich kühn, so zu argumentieren. Dem Kollegen Frömmrich kann man es nachsehen, weil er noch nicht so lange dabei ist, aber der Kollege Rudolph müsste es wissen, denn er ist länger dabei. So viel zum Thema selektive Wahrnehmung. Das muss an dieser Stelle einmal gesagt werden.
Deswegen finde ich es schon ein wenig kess und putzig, Herr Kollege Rudolph, hier einen solchen Antrag zu stellen. Zur Finanzierung greifen Sie natürlich wieder in die alte sozialistische Mottenkiste aus den Achtzigerjahren: Erhöhung der Erbschaftsteuer und Einführung der Vermögensteuer. Diese Diskussion haben wir schon oft geführt. Die müssen wir an dieser Stelle nicht mehr führen.
Ich möchte auf einen zweiten Punkt zu sprechen kommen, die technische Ausstattung der hessischen Polizei. Herr Kollege Frömmrich, Sie haben gesagt, es sei ein ganz normaler Vorgang, dass wir uns, wie geplant, an der bundesweiten Einführung des Digitalfunks bei der Polizei und bei den Rettungsdiensten beteiligen und dafür in den kommenden Jahren rund 200 Millionen c zur Verfügung stellen. Sie haben gesagt, es sei ein ganz normaler Vorgang,dass bis 2011 rund 23 Millionen c in die Erneuerung der IT-Ausstattung der Polizei investiert werden.
Sie haben gesagt, dass es ein ganz normaler Vorgang sei, dass insgesamt 11.000 PCs, 11.000 Monitore, 9.200 Drucker, 1.000 Laptops und 1.500 Einzel-PCs angeschafft werden.
Sie haben gesagt, es sei ein ganz normaler Vorgang, dass wir dem seit 1999 geltenden Grundsatz folgen, dass Fahrzeuge der Polizei nicht länger als fünf Jahre in den Dienst gestellt werden sollen,und deshalb 18,4 Millionen c in die zweite Stufe der 2002 gestarteten Kfz-Modernisierungsoffensive eingestellt werden.
Lieber Herr Kollege Frömmrich, auch Sie darf ich auf die Vergangenheit hinweisen. Es war leider – so muss ich sagen – ein ganz normaler Vorgang, dass vor 1999 keine PCs bei den Polizeidienststellen existierten,es sei denn,die Polizistinnen und Polizisten haben eigene PCs mitgebracht.
Realität war damals doch, dass in den Polizeistuben die alte Adler-Such-Schreibmaschine gestanden hat, bei der die Kolleginnen und Kollegen sieben Durchschläge machen mussten, um eine stinknormale Kfz-Diebstahlsanzeige aufnehmen zu können.
Ich darf Sie daran erinnern,Herr Kollege Frömmrich,dass die Polizei seinerzeit mit Uraltgurken auf die Straße geschickt wurde, um Verbrecher zu jagen, und dass wir 2002 neue Fahrzeuge angeschafft haben.
Wenn Sie rechnen können, Herr Frömmrich, dann wissen Sie,dass im Jahre 2007 die Fahrzeuge,die 2002 angeschafft worden sind, fünf Jahre alt sind und ersetzt werden. Das ist – insofern gebe ich Ihnen recht –,ein normaler Vorgang für eine CDU-geführte Landesregierung, aber kein normaler Vorgang für eine rot-grünen Landesregierung. Das darf ich an der Stelle noch einmal in Erinnerung rufen.
Ein weiterer Punkt, der uns wichtig ist und der in dieser Debatte noch nicht erwähnt worden ist: Es wird auch mehr Geld für eine qualitativ und quantitativ verbesserte Einsatzverpflegung der Beamtinnen und Beamten der Polizei zur Verfügung gestellt. Insofern sehe ich die Polizei in Hessen nicht schlecht dastehen.
In einem Punkt stimme ich Ihnen zu, Herr Kollege Frömmrich. Wir sind stolz auf die Arbeit der hessischen Polizistinnen und Polizisten, und ich möchte für meine Fraktion an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön aussprechen.Wir sind stolz auf die hessische Polizei.
An dieser Stelle will ich ein Weiteres erwähnen, das erstmalig geschehen wird. Für das Jahr 2007 stehen im Haushaltsplanentwurf erstmals originäre Landesmittel für die hessische Feuerwehr, für die Brandschutzförderung bereit.Wir haben hierfür 1,7 Millionen c eingestellt, die mit einer Verpflichtungsermächtigung abgesichert werden. Auch darauf sind wir stolz, weil die Arbeit der hessischen Feuerwehren nicht hoch genug einzuschätzen ist. Sie bedarf daher einer entsprechenden Unterstützung.
Ein dritter Punkt, der mir wichtig ist, ist das Investitionsprogramm Sportland Hessen. Damit wollen wir in Zukunft insbesondere den Breitensport in Hessen fördern. Wir haben gerade in Nordhessen aufgrund des demografischen Wandels die Situation, dass es für die Vereine immer schwieriger wird, bestehende Anlagen so in Schuss zu halten, dass sie auch weiterhin genutzt werden können. Auch hierfür sollen in den kommenden Jahren ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Herr Kollege Rudolph, Sie haben einen Änderungsantrag zum Thema Bekämpfung des Rechtsextremismus gestellt. Man kann es immer unterstützen,den Rechtsextremismus zu bekämpfen. Ich frage mich allerdings: Was wollen Sie mit einem Haushaltsansatz von 250.000 c erreichen, der nach meinem Dafürhalten nach dem Gießkannenprinzip über das Land verteilt werden muss?
Ich darf mir an dieser Stelle den Hinweis erlauben, dass wir uns in Hessen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus unter gar keinen Umständen zu verstecken brauchen. Ganz im Gegenteil, wir sind bundesweit Spitze, was die niedrige Anzahl an rechtsextremistischen Straftaten angeht. Darauf können wir ein Stück weit stolz sein.