Rainer-Michael Lehmann

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die vorliegenden Anträge zeigen wieder einmal eine grüne Bevormundungspolitik, und die scheint bei der PDS offenbar Priorität zu haben.
Bündnis 90/Die Grünen treten dafür ein, dass öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser und auch Restaurants und Gaststätten rauchfrei werden. Wir wollen ein umfassendes Tabakwerbeverbot. Dazu liegt Ihnen heute auch ein Antrag zur Beschlussfassung vor. Insbesondere im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes ist es wichtig, dass beim Verkauf von Tabakerzeugnissen Einschränkungen vorgenommen werden. Mit dem heutigen Beschluss, dass bis 2007 alle öffentlichen Einrichtungen rauchfrei werden sollen, gehen wir einen ersten und einen aus unserer Sicht noch zaghaften Schritt. Das gilt auch für die Krankenhausbetriebsverordnung, deren Änderung von Staatssekretär Schulte-Sasse lange angekündigt wurde und die nun auch wirklich dahin gehend geändert wird, dass die Krankenhäuser rauchfrei werden und nicht mehr gezwungen sind, Raucherräume einzurichten.
Dass das alles funktioniert, zeigen bereits viele Rathäuser in den Bezirken und auch einzelne Senatsverwaltungen in Berlin sowie das rauchfreie Krankenhaus Waldfriede, wo gestern eine Sitzung der gesundheitspolitischen Sprecher zum Thema Rauchfreiheit stattfand. Das Problem, dass schwerkranke Menschen nicht damit überfallen werden sollen, in ihren letzten Lebenswochen oder tahren noch das Rauchen aufgeben zu müssen, wird dort sehr gut gelöst. Das wird auch mit der Änderung der Krankenhausbetriebsverordnung nach Bremer Modell dann in Berlin möglich sein.
Dieser Beschluss ist ein erster wichtiger und längst überfälliger Schritt. Die Ziele der Gesundheitsverwaltung in der Kampagne „Rauchfrei“ wurden angesprochen. Das hätte aus unserer Sicht längst erfüllt werden können. Es ist ein zaghafter und – wie bereits gesagt – erster Schritt. Wir bedauern vor allem, dass unser Antrag zum umfassenden Tabakwerbeverbot von der Koalition abgelehnt wird. Wie der Zeitung zu entnehmen ist, hat eine Umfrage der Fachstelle für Suchtprävention gezeigt, dass bei rund einem Drittel der Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen Zigarettenautomaten und Tabakwerbung in unmittelbarer Nähe zu finden sind. Die Selbstverpflichtung der Tabakindustrie, im Umkreis von 50 m keine Automaten und im Umkreis von 100 m keine Werbung aufzustellen, ist nicht erfüllt. Deswegen fordere ich Sie noch einmal eindringlich auf, unserem Antrag – der unter Punkt 3 zu finden ist – zuzustimmen. Ohne ein Verbot scheint hierbei nichts zu funktionieren.
Das Gleiche gilt auch für die rauchfreien Gaststätten. Was anderswo möglich ist, sollte auch in Deutschland und in der Bundeshauptstadt möglich sein. Auch die Selbstverpflichtung des Hotel- und Gaststättengewerbes hat der näheren Überprüfung nicht standgehalten. Was jetzt an rauchfreien Gaststätten im Internet zu finden ist, das sind fast ausschließlich kleinere Kaffeehaus- oder Fastfood-Ketten. Als rauchfrei ausgegebene Räume entpuppen sich als Nischen oder kleinere Nebenräume, die mitnichten räumlich von den Raucherbereichen abgegrenzt sind. Sie bieten keinen wirksamen Schutz vor Pas
sivrauchen. Ich sehe auch hier dringenden Handlungsbedarf.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist beeindruckend, wie sehr sich die Koalition kurz vor Toresschluss um den Verbraucherschutz in Berlin bemüht. Die letzte Sitzung vor der Wahl soll also jetzt dazu dienen, den Menschen zu erzählen, was Sie vermeintlich alles geleistet haben. Wahrscheinlich gibt es deshalb rein zufällig auch heute den Bericht dazu.
Im Verbraucherschutzindex liegt Berlin aber nur im Mittelfeld. Immerhin nicht am Ende der Skala! Es hätte also durchaus auch schlimmer kommen können, als man es unter Rot-Rot erwartet hat.
Die Frage nach den Schwerpunkten und Zielsetzungen der Verbraucherpolitik ist schon sehr interessant. Sie verweisen auf große Erfolge. In Wahrheit aber wird landauf und landab nur noch mehr Bürokratie geschaffen und staatliche Gängelei als Maßstab gesetzt. Zudem ist auch mit dem neuen ÖGD-Gesetz verbraucherpolitisch nichts verbessert worden. Wir Liberalen wollen den mündigen Verbraucher und die mündige Verbraucherin. Diese weit verbreitete Bevormundungspolitik, die sich in Geboten und Verboten äußert, lehnen wir entschieden ab. Deswegen gehört eine gewissenhafte Informationspolitik zu den entscheidenden Werkzeugen des Verbraucherschutzes.
Dass Sie das nicht können, haben Sie bei der Vogelgrippe eindeutig gezeigt. Im Ernstfall, wenn der Staat wirklich einmal eingreifen muss, um Schlimmeres zu verhindern, haben Sie versagt. Ich erzähle Ihnen das gern noch einmal, um es in das Gedächtnis zurückzurufen: Als die Vogelgrippe Berlin schon fast erreicht hatte, haben Sie auf Ihrer Website unter der Rubrik „Aktuell“ „Perspektiven für das Alter“ gebracht. Diese Informationspolitik war bescheiden. Über die Unfähigkeit, Tüten zu beschriften, müssen wir nicht noch einmal sprechen. Das war Ihnen schon damals peinlich genug und hat Ihnen die sozialistische Schamesröte ins Gesicht getrieben.
Gesundheitlicher Verbraucherschutz hätte dort durch die Veterinäre wahrgenommen werden müssen. Durch die unklaren Strukturen in diesem Bereich musste die Feuerwehr einspringen und Amtshilfe leisten. Ich begrüße dieses ressortübergreifende Engagement, aber es kennzeichnet die unterdurchschnittlichen rot-roten Qualifikationen beim Krisenmanagement.
Da wird einem dann nämlich unmissverständlich gesagt, wo die Mängel sind. Interne Schönfärberei hilft niemandem und schon gar nicht den Patientinnen und Patienten.
Verbraucherschutz ganz allgemein – und nicht nur in Berlin – darf nicht vornehmlich Sache des Staates sein. Eine freiwillige Verpflichtung der Wirtschaft fördert den Wettbewerb um die besten Vorkehrungen und den besten Schutz der Verbraucher. Verbote und Reglementierungen nützen niemandem und schaden der Wirtschaft.
Wenn sich der Staat um den Verbraucherschutz zu bemühen versucht, endet dies leider kontraproduktiv. Eine Verschärfung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen sollte deshalb nur mit Maß erfolgen, denn unternehmerische Rahmenbedingungen dürfen nicht länger übermäßig verschärft und durch Einschränkungen bestimmt werden.
Aus vermeintlichen Verbraucherschutzaspekten werden nämlich deutschlandweit ganze Unternehmenszweige behindert, wie z. B. die Gentechnik.
Ein immer wieder diskutiertes Thema ist das Girokonto für jedermann. Wir unterstützen die Initiative „Girokonto für jedermann“, damit auch wirtschaftlich schwache Haushalte die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr erhalten. Es ist bereits jetzt erkennbar, dass sich dieses Instrument bewährt hat. Ich treffe mich regelmäßig mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schuldnerberatung, und deshalb weiß ich, dass die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung noch immer nicht zufriedenstellend ist. Aber eine gesetzliche Regelung durch einen
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage den Senat: Welche Forderungen wurden – vor dem Hintergrund des zwischen Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder jüngst geschlossenen Tarifvertrages – von Seiten der Ärztevertreter der öffentlichen Berliner Kliniken bereits erhoben? Ist ein Ärztestreik zu erwarten?
findlichen Bürgerbündnisse öffentlich zu benennen, aus deren Reihen sich dann diese Personen melden könnten, die bei Ihnen Akteneinsicht beantragen können?
Danke schön, Herr Präsident! – Auf Grund der sehr schwierigen Situation und dadurch, dass das auch in unmittelbarem Zusammenhang steht: Wie bewertet der Senat angesichts des offensichtlichen Kostendrucks im Gesundheitssystem die Absichten der Bundesregierung, eine Gesundheitssteuer einzuführen? Teilen Sie meine Auffassung, dass die Steuer- und Abgabenlasten in Deutschland wie auch in Berlin ohnehin zu hoch sind?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren nun zum x-ten Mal über das Thema Integration. Warum ausgerechnet die SPD dieses Thema auf die Priorität gesetzt hat, bleibt mir allerdings ein Rätsel. Die Integrationspolitik des rot-roten Senats wird neben der Arbeitsmarktpolitik als Trauerspiel in die Geschichte der Stadt eingehen.
Bei der Integration werden Sie nicht punkten können, weder heute noch in ein paar Wochen, während der heißen Wahlkampfphase. Das Einzige, was die Koalition in dieser Legislaturperiode zu Stande gebracht hat, war, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, ein Integrationskonzept zu verfassen. Dieses Integrationskonzept ist allerdings nahezu lächerlich. Bei der Anhörung im Migrationsausschuss wurde das Konzept von den Experten wie eine Weihnachtsgans auseinander genommen. Es ist eine Zusammenfassung all der Dinge, die schon vom Senat einerseits und den Verbänden andererseits in Angriff genommen wurden. Wo bleiben da die Visionen? Wie kann man beispielsweise die hohe Arbeitslosenquote der Migrantinnen und Migranten konkret bekämpfen? Nur auf die Jobcenter zu verweisen, das ist armselig. Welche Art Ausbildung brauchen wir, damit die Angestellten des öffentlichen Dienstes fit für die interkulturelle Öffnung gemacht werden? Wie werden Kinder schon in der Kita an die deutsche Sprache herangeführt? – Nichts als Fehlanzeige!
Fünf Jahre hat die Senatorin Frau Dr. Knake-Werner die Hände in den Schoß gelegt und uns gleichzeitig weismachen wollen, die Integrationspolitik sei auf einem guten Weg. In Wirklichkeit mussten wir einen Rückschlag nach dem anderen hinnehmen. Wer wie dieser Senat nichts tut, braucht sich nicht zu wundern, wenn demnächst in Berlin der Kulturkampf stattfindet. Anstatt neue Konzepte zu entwickeln, bleibt dieser Senat seinen alten Multikulti-Träumen treu.
Ein Integrationskonzept ohne Benennung der Zuständigkeiten der Senatsverwaltungen und finanziellen Konsequenzen geht ins Leere. Während der Haushaltsberatungen ist dieser Widerspruch auch dem Hauptausschuss aufgefallen. Auf die Frage, welche haushalterischen Auswirkungen das Integrationskonzept denn habe, schreibt die zuständige Behörde nur lapidar – Zitat:
Das Integrationskonzept ist ressortübergreifend angelegt. Es ist davon auszugehen, dass auch in den jeweiligen Fachverwaltungen keine zusätzlichen Ausgaben durch die Umsetzung des Integrationskonzepts erwachsen werden.
Deshalb fasse ich zusammen: Für die nächste Legislaturperiode wird die Integrationspolitik ein zentraler Bestandteil der Politik des Senats sein, egal, wie die Wahlen ausgehen mögen. Der nächste Senat darf nicht wie dieser Senat versagen, sondern muss neue Wege beschreiten, darf nicht zögerlich sein und muss endlich Probleme lösen, anstatt andauernd Wasserstandsmeldungen zu verkünden. – Vielen Dank!
Danke, Herr Hoff! – Es ist Ihnen aber schon bewusst, dass es zu dem Zwei-Länder-Antrag auch einen Vier-Länder-Antrag gegeben hat, bei dem sich die PDS enthalten hat?
der großen Koalition im Haushaltsausschuss des Bundestages entsprechende Signale gesetzt haben, dass sie von der Bundesregierung auf der Ausgabenseite mehr erwarten. Das muss in den nächsten Jahren folgen. Ich bin der Ansicht, dass das Bemühen, den Bundeshaushalt 2007 bereits auf verfassungsmäßige Grundlagen zu stützen, vernünftig ist und der Bundeshaushalt damit Handlungsfähigkeit zurückgewinnt. Noch einmal: Das Land Berlin hat am allerwenigsten Anlass, dem Bund dabei in den Rücken zu fallen. – Die CDU wird diesen Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! In der Integrationsdebatte jagt eine Schockmeldung die nächste. War es vor einigen Wochen noch die Rütli-Schule, ist es jetzt die jüngste PISAStudie. Das deutsche Schulsystem versagt nach der neuen OECD-Studie wie kaum ein anderes Land auf der Welt bei der Förderung von Migrantenkindern. Während sich in fast allen anderen Industriestaaten die Schulleistungen von Zuwandererkindern mit Dauer des Aufenthalts ihrer Familien verbessern, werden sie in Deutschland dagegen deutlich schlechter. Mittlerweile sind die Migranten der ersten Generation besser auf das Leben in Deutschland vorbereitet als so manche Generation danach. Dies ist ein Armutszeugnis deutscher Politik in den letzten Jahrzehnten.
Deutschland ist auch in der Integrationspolitik endgültig der kranke Mann an der Spree. Das ist auch kein Wunder. In Deutschland will man alles staatlich regulieren, auch die Integrationspolitik. Wir müssen endlich von diesem Integrationsetatismus wegkommen. Begabungen gilt es zu fördern. Wer aber an schlechte Schulen kommt, weil die öffentlichen Kassen leer sind, hat niemals eine Chance, ein Leben in Würde zu führen. Wir brauchen Fördern statt Gleichmacherei.
Ein Stück dieser Multikulti-Träume ist mit dem Antrag der Grünen verbunden. Dieser Antrag ist eigentlich eine Agenda 21 der Integration, doch so, wie wir Lichtjahre von der Umsetzung der Agenda 21 entfernt sind, ist dieser Antrag unrealistisch. Nach dem Motto: Fernethiker und Gutmenschen aller Länder, vereinigt euch!
Erstens: Wer soll diesen Wunschzettel eigentlich bezahlen? Da sollen Kampagnen gestartet oder Programme aller Art finanziert werden. Ich sage, dass man so die Leute auf der Straße beschwindelt.
Ich möchte noch etwas anderes hinzufügen: Wir müssen davon wegkommen, dass Migrantinnen und Migranten in unserem Land per se benachteiligt werden oder sich auf der anderen Bildungs- oder Schichtenskala befinden. Das stimmt zum Teil so auch nicht mehr. Mit diesem Antrag wird aber so etwas suggeriert. Ich sage dagegen: Leistung muss von jedem Individuum erbracht werden, das hier lebt. Ohne Leistung ist keine Gesellschaft lebensfähig. Daher gefällt mir der Satz des CDU-Antrages in der Begründung sehr gut. Da steht Folgendes:
Der Gegensatz darf nicht mehr der sein zwischen Deutschen und Nichtdeutschen, sondern der zwischen rechtschaffenden Bürgern einerseits und Kriminellen und Extremisten andererseits.
Das ist sicherlich richtig und trifft den Nagel auf den Kopf. Migranten sind nicht anders als Deutsche und dürfen auch nicht anders behandelt, bevorzugt oder benachteiligt werden. So viel Einsicht bei der CDU – meinen Respekt! Ansonsten lehne ich aber das Welcome-Center in dieser Form ab, denn wenn, wie Sie richtig schreiben, benötigte Fachkräfte unbürokratisch Aufnahme in unserer Stadt finden sollen, dann kann man von den Unternehmen erwarten, dass sie sich zunächst um ihre Angestellten kümmern. Ein Informatiker, ein Facharbeiter finden schnell Anschluss in Deutschland, auch ohne Welcome
Es macht auf den Gast sicherlich keinen guten Eindruck, wenn ihm gesagt wird, Bier bekomme er nur noch in der Gaststätte nebenan. Das sollte man schon noch regeln. Wir wollen nicht riskieren, dass internationale Zeitungen unsere spießige Bürokratieseligkeit thematisieren können.
Wir können schlecht der Welt gegenüber mit unserer Gastfreundschaft angeben und unsere weltstädtische Großzügigkeit präsentieren, wenn wir gleichzeitig stets Vorbehalte haben.
es ist ja nicht das erste Mal, dass wir die Frage der Außengastronomie hier aufgreifen. Ich habe damals schon Anrufe und Beschwerden erhalten, und ich erinnere mich an eine Lehrerin, die seit 30 Jahren am Savignyplatz wohnte. Sie hat mir bestätigt, dass sie vor 30 Jahren dorthin gezogen ist, weil das so eine tolle Gegend und dort so viel los war. Inzwischen hatte sie aber ein starkes Ruhebedürfnis und konnte es deswegen nicht leiden, wenn eine Kneipe länger geöffnet hatte. In der Zeit der Fußballweltmeisterschaft müssen wir das aber mal ein bisschen ändern. Wir können nicht zulassen, dass die Welt zu Gast bei Freunden ist und der Gastgeber schon im Bett liegt. Das macht einen schlechten Eindruck.
Das Wichtigste bei der WM sind die Gäste, nicht wir selbst. Das bedeutet auch, dass der eine oder andere vielleicht kleinere Einschränkungen hinnehmen muss. Das machen wir mit der Straße des 17. Juni auch so. Wir wissen, dass sie nicht befahrbar ist und dass es Sicherheitsverschärfungen gibt, und darauf werden wir uns auch einstellen. Die ganze WM dauert nur 4 bis 5 Wochen, und da ist es den Berlinerinnen und Berlinern schon mal zuzumuten, ein paar Geräusche mehr als sonst zu ertragen. Abgesehen davon sitzen die meisten bei schönem Wetter wahrscheinlich selbst in diesen Gaststätten.
Center. Über die Integrationslotsen kann man reden. Hier wäre es besser, Ihren Antrag in einen reinen Prüfauftrag umzuwandeln. Im Übrigen gibt es in Neukölln bereits Integrationsbeauftragte. Ich bin dafür, dass die Bezirke vor Ort selbst entscheiden, ob eine solche Maßnahme nötig ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Nach einem schier endlosen Beratungsprozess, nach etlichen Sitzungen verschiedenster Ausschüsse und einigen erhellenden Expertenanhörungen feiert RotRot heute eine Reform, die keine ist. Viele haben sich an diesem Reformwerk beteiligt, manche mit Erfolg, manche mit weniger Erfolg. Leider wurden sehr viele Expertenmeinungen schlicht ignoriert. In der Rolle des einzig Sachkundigen ist wenigstens Herr Staatssekretär SchulteSasse aufgetreten. Leider gab es aber auch viele Akteure, die dem so genannten Reformwerk ihre Handschrift aufgedrückt haben, inhaltlich aber nichts Weltbewegendes bewirkt haben. Was Rot-Rot hier vorlegt, ist weder inhaltlich noch strukturell, geschweige denn vom Entstehungsprozess her ein rundes Stück Arbeit. Der Werdegang dieses Reformprozesses war dürftig. Der Projektausschuss, in dem auch Abgeordnete saßen, war leider nur beratend tätig. Die Entscheidungen über den Zuschnitt des ÖGD hat Rot-Rot dem linientreuen Lenkungsausschuss überlassen.
Angesichts der Haushaltslage wissen wir, dass es staatliche Leistungen in Zukunft nicht mehr umsonst und auch nicht im Überfluss geben wird. Man wird jedem Einzelnen ein höheres Maß an Eigenverantwortung abverlangen können und auch müssen, auch bei der Gesundheit. Der sukzessive Abbau staatlicher Alimentationen muss das Ziel aller im Parlament vertretenen Parteien sein, wenn wir Berlin retten wollen.
in den Bezirken die finanzielle Ausstattung zu sichern. Im Raum stehen immer noch Kürzungen des Personals in den bezirklichen Gesundheitsämtern in Höhe von bis zu 40 %. Wenn diese tatsächlich vorgenommen würden, wäre dieses ein Ausverkauf des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der zu verhindern ist. Dabei werden wir gehörig mithelfen. Wir sind erst einmal gespannt, was auf den Beschluss des Hauptausschusses, die personalwirtschaftlichen Auswirkungen aufzuzeigen und die Ausstattung darzulegen, passiert. Wir sind vor allen Dingen auch gespannt, was die Koalition als angemessen beschließt.
Zum Schluss gestatte ich mir noch zwei Anmerkungen. Die eine bezieht sich auf das Verfahren zum Reformprozess. Es wurde wiederholt auf die breite Beteiligung hingewiesen. Es gab vier oder fünf Gremien, wir waren beteiligt, es gab drei Anhörungen, es waren ganz viele Leute aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt. Aber so, wie der Prozess dann durchgezogen wurde, wie dieses Gesetz vorgelegt wurde und wie die Entscheidungen im Lenkungsausschuss gefallen sind, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Beteiligung nur dazu gedient hat, Leute nachher mit ins Boot oder in die Haftung zu nehmen für etwas, was diese Koalition beabsichtigt und was eigentlich von vornherein feststand.
Die CDU ist rechtzeitig ausgestiegen.
Für uns, die wir uns beteiligt haben, kann ich nur sagen: Auf solch einen Prozess sollte man sich als Opposition nie einlassen, das verwischt die Grenzen. Es macht auch politikverdrossen, nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Leute, die sich im Parlament ernsthaft mit den Aufgaben beschäftigen. Wir haben uns von Anfang an sehr ernsthaft an dem Prozess beteiligt.
Das betrifft auch die Hörberatungsstelle Neukölln. Es ist nicht so, dass es keine Hörberatungsstelle mehr gibt. Es gibt jetzt eine in Friedrichshain-Kreuzberg. Das wurde mehrheitlich in dem Lenkungsausschuss beschlossen. Auch da kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es hier nach Parteienproporz ging: Gibst du mir, geb’ ich dir.
Das finde ich nicht richtig.
Alles in allem: Das Gesetz wird den ungesteuerten Personalabbau in den Bezirken nicht verhindern. Es wird dank geringer Regelungstiefe, die eigentlich immer FDPAngelegenheit war und jetzt von SPD und Linkspartei.PDS übernommen wurde, jede Aufgabe weiterhin auf dem Prüfstand stehen. Etwas anderes zu behaupten, ist unredlich. Das sollten Sie lassen.
Werte Frau Simon! Ich werde, was ich hier behauptet habe, nicht zurücknehmen, werde mich dafür auch nicht entschuldigen und bleibe dabei. Ich habe den Prozess im Projektausschuss begleitet, weil ich der Meinung war und dem Trugschluss erlegen bin, dass ich in dem Reformprozess etwas bewegen und verändern könnte. Ich wusste nicht, dass zu dem Zeitpunkt im Prinzip schon alles feststand.
Wir kommen zur Priorität der Fraktion der CDU unter der
lfd. Nr. 4 d:
I. Lesung
Drittes Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung
Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/5075
Das ist der Tagesordnungspunkt 11. – Diese Beschlussvorlage hatte ich zur Beratung bereits vorab federführend an den Hauptausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz und an den Ausschuss für Wirtschaft Betriebe und Technologie überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung zu diesen Vorabüberweisungen stelle ich fest.
Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu 5 Minuten zur Verfügung. Es beginnt die CDU. Das Wort hat der Kollege Dietmann. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren, auch auf dem Rang! Ich bin froh, dass wir in dieser Legislaturperiode noch ein Seniorenmitwirkungsgesetz verabschieden. Ich habe dies in vielen Veranstaltungen immer wieder betont. Das vorgelegte Gesetz ist ja de facto ein Senatsentwurf und kein Koalitionsentwurf, und es ist natürlich an einigen Stellen verbesserungsbedürftig. Ich kann aber damit leben, und so tragen wir dieses Gesetz mit.
Das Thema Seniorinnen und Senioren bzw. ältere Menschen wird in den nächsten Jahrzehnten eine enorme Bedeutung bekommen. Wir brauchen daher eine aktive
Zweitens: Den Mitgliedern der Landesseniorenvertretung kommt summa summarum eine Bedeutung zu, die ich in dieser Art und Weise nicht gutheißen kann. So besteht der Landesseniorenbeirat neben den bezirklichen Vorsitzenden der Seniorenvertretungen aus zwölf weiteren Vertretern, die auf Vorschlag der Landesseniorenvertretung und dem zuständigen Senatsmitglied berufen werden. De facto heißt das, dass die Landesseniorenvertretung die eigentlich wichtige Institution ist, und in den Landesseniorenbeirat kommen nur genehme Vertreter. Mit anderen Worten: die üblichen Verdächtigen. Vertreter mit frischen Ideen, unbequeme Vertreter oder Vertreter kleiner Interessengruppen werden in die Röhre gucken. In der Integrationspolitik sieht es so ähnlich aus. Ich habe in Gesprächen mit den kleinen Vereinen immer wieder die
Beschwerde gehört, sie würden in den Gremien nicht genügend berücksichtigt.
Dieses Gesetz eignet sich nicht zur Polemik. Mit ihm kann man auch keinen Wahlkampf machen. Dafür ist die Sache zu ernst. Wir unterstützen dieses Gesetz, obwohl wir wissen, dass wir die eine oder andere kleine Kröte schlucken müssen. Ich hoffe, dass die Situation der älteren Menschen in unserer Stadt damit ein wenig verbessert wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage den Senat: Welchen „verdienstvollen“ Anteil haben die Verantwortlichen der Linkspartei innerhalb des Berliner Senats daran, dass – wie nach den Worten von Oskar Lafontaine im „Spiegel“ vom 13. März 2006 – Hartz-IV-Empfänger in Berlin anders behandelt werden als im Rest der Republik, und besteht dieses Verdienst aus der Tatsache, dass im Jahre 2005 die Hälfte der finanziellen Mittel zur Arbeitsmarktförderung für Berlin nicht in Anspruch genommen wurde?
Danke schön! – Nun habe ich trotzdem zu Ihrem Ausführungen eine Nachfrage: Warum haben die Senatsmitglieder auf die Einbehaltung der Mittel für die Arbeitsmarktförderung nicht reagiert bzw. – Sie haben so oft Kontakt – die Regionaldirektion BerlinBrandenburg nicht auf diesen Missstand aufmerksam gemacht? Und geht der Senat davon aus, dass der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Deutschen Bundestag Kenntnis darüber hat, dass Arbeitsgemeinschaften bzw. Jobcenter zunehmend autonom agieren und das somit dem jeweiligen Jobcenter vorbehalten ist, wie anders mit Leistungsbedürftigen umzugehen ist?
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Innensenator: Wie bewertet der Senat Pressemitteilungen, wonach der Innensenator noch seltener den Empfehlungen der Härtefallkommission folgt, seitdem das Bundesinnenministerium eine angeblich zu lasche Abschiebepraxis in Berlin kritisiert?
Dieser Vorschlag ist für Berlin besonders günstig, weil von den 141 000 hier Studierenden mehr als 60 % keine Abiturientinnen und Abiturienten aus Berlin sind. Deswegen könnte Berlin sehr von der Einführung eines solchen Systems profitieren. Der Grundgedanke ist – ähnlich wie beim Kantonsmodell der Schweiz –, dass sich die Länder gegenseitig die realen Hochschulkosten – nicht nur die Gebühren – erstatten und die Hochschulausbildungskosten für ihre Abiturientinnen und Abiturienten tragen. Es gibt Berechnungen des Kollegen Zöllner, wonach Berlin mit überdurchschnittlich vielen, nicht aus Berlin stammenden Studierenden durch diesen speziellen Länderfinanzausgleich 52 Millionen € erhalten würde. Das ist ein bemerkenswerter Ansatz. Er könnte dazu dienen, die – vor unserer Regierungszeit – dramatisch gesunkene Zahl der ausfinanzierten Studienplätze in Berlin wieder anzuheben und gleichzeitig die Studienbedingungen zu verbessern.
Interessant und äußert aktuell ist bei dieser Debatte um den Vorteilsausgleich, dass Baden-Württemberg derzeit bilateral mit Sachsen über eine Art Vertrag verhandelt, wonach baden-württembergische Abiturientinnen und Abiturienten in Sachsen studieren könnten, denn es ist für Baden-Württemberg kostengünstiger, die Ausbildungskosten in Sachsen zu finanzieren, als im eigenen Land Kapazitäten auszubauen. Dieser bilaterale Gedanke ist der Systemdurchbruch, den wir für die Bundesrepublik insgesamt wollen. Der Senat bewertet – ich bin mir dahin gehend mit dem Finanzsenator einig – diese Initiative sehr hoch. Wir bemühen uns, diesen Ansatz in den Debatten der KMK voranzubringen.
Danke schön! – Sie haben ausgeführt, dass es eine Entscheidungsgrundlage geben wird. – Meine Frage lautet: Welche Vereinbarungen wird der Senat mit dem Bundesinnenministerium bezüglich der Abschiebepraxis treffen, und wie wird sich das auf die Betroffenen auswirken? Ich denke dabei an die Teilnehmer des EQUAL-Programms oder an Jugendliche, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Koalitionsfraktionen hatten im September 2004 eine Große Anfrage zum Modellsozialamt gestellt. Damals erniedrigte sich der Senat noch, Große Anfragen schriftlich zu beantworten. Interessanterweise verbindet der Senat das Entstehen des Modellsozialamtes mit dem Bericht zur Staatsaufgabenkritik vom November 2001. Ziel des Modellsozialamtes 2005 sei es, durch die Realisierung einheitlicher Rahmenbedingungen die technischen und organisatorischen Grundlagen für eine verbesserte Steuerung der Sozialhilfe zu schaffen. Außerdem sollen Konzepte für eine ziel- und wirkungsorientierte Steuerung im Bereich der so genannten Hilfen in besonderen Lebenslagen entwickelt werden. Ich finde diese beiden Ziele deshalb so interessant, weil es – vorausgesetzt, man kann sie auch erreichen – damit in Berlin de facto einheitliche Sozialämter mit einheitlichen Standards geben soll. Was früher einmal kritisiert wurde, dass beispielsweise in Neukölln höhere Fallkostenpauschalen anfallen als im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, soll behoben werden. Der Hauptantrieb dieser Reform ist demnach die Kostensenkung. Es ist aus meiner Sicht grundsätzlich zu begrüßen, dass in Berlin nach einheitlichen Richtlinien gehandelt werden soll. Vielleicht wäre es sogar sinnvoll, dies als Vorbild für Jugend-, Bürger- oder Ordnungsämter zu nehmen. Leider hat andererseits der Fall Spandau, der schon angesprochen wurde, gezeigt, dass unter dem Deckmantel „Modellsozialamt“ nicht hinnehmbare Kürzungen erfolgen sollen. Unter passgenauen Hilfen stelle ich mir etwas anderes vor.
man würde nicht zuhören! Sie sollten einmal die Kritik der Fachleute ernst nehmen!]
Der Fachausschuss wird sich das Recht herausnehmen, von den Bezirken und von der Senatsverwaltung eine detaillierte Berichterstattung zu fordern, wie dieser Prozess angelaufen ist. Wir alle stellen wohl nicht in Frage, dass die Notwendigkeit der Verbesserung von Beratung, Betreuung und Leistungsgewährung durch Fallmanagement und der Optimierung der Verwaltungsabläufe durch Zielvereinbarungen besteht. Fallmanagement ist ein umstrittener Prozess. Man kann das gut und schlecht machen, und die Bezirke brauchen eine Hilfestellung, um ein sinnvolles Fallmanagement zu betreiben.
Fünf Bezirke habe sich meiner Kenntnis nach bereits diesem Prozess gestellt, und vier weitere Bezirke wollen dazu Zielvereinbarungen mit der Senatsverwaltung abschließen. Der Prozess wird von der Senatsverwaltung so begleitet, dass sie dabei nicht allein gelassen werden, sondern sie sollen auch eine qualitative Unterstützung in der Ausbildung der Leute erhalten, die dieses Fallmanagement betreiben. Zu keiner Zeit werden Rechtsansprüche gekürzt oder negiert. Auch das möchte ich noch einmal ausdrücklich festhalten.
Die Einsparungen, von denen hier immer groß getönt wird, sollte man sich noch einmal näher anschauen. Worum handelt es sich dabei? – In dem gesamten Prozess soll 2006 1 % bei den durchschnittlichen Ausgaben der Eingliederungshilfen eingespart werden. Das ist doch eine Aufgabe, die man gemeinsam erfüllen kann. Die Einsparung von 1 % durch eine Verwaltungsoptimierung und ein verbessertes Fallmanagement ist allemal drin. Interessant wird es erst, wenn man für die Folgejahre eine Entscheidung treffen muss, inwieweit eine Optimierung dieses Fallmanagements und der damit verbundenen Einsparung überhaupt noch möglich ist. Ich bin der Meinung, dass es dort keine Optimierung auf Dauer geben kann und man sich sehr schnell verständigen muss, wann dort die Deadline erreicht ist. Das Gesagte gilt auch für die Bezirke, die, wenn sie diesen Prozess erfolgreich gestalten und diese Einsparung von 1 % der durchschnittlichen Eingliederungshilfen auch erwirtschaften, 1 % der Personalmittel zusätzlich in den Haushalt eingestellt bekommen. Das ist ein Anreiz, den man noch weiter ausbauen sollte. Auch das kann man gemeinsam schaffen.
Herr Hoffmann! Wir befinden uns in einem schwierigen Prozess der Umgestaltung. Das habe ich Ihnen vorhin schon einmal gesagt. Versuchen Sie nicht, den Leuten vor Ort Angst einzujagen! Gehen Sie in die Ämter, und schauen Sie sich an, wie dieser Prozess gestaltet werden kann! Ich kann Sie gern dabei begleiten, denn ich habe positive Beispiele erlebt. Ihre negativen sind dann vielleicht nicht mehr so dominant. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war ein notwendiger Schritt, um mit einigen Ungerechtigkeiten und Kostenexplosionen Schluss zu machen. Leider sind nur wenige Ungerechtigkeiten beseitigt worden. Durch den Dilettantismus von Rot-Grün kann von der Bekämpfung der Kostenexplosion keine Rede sein. Ich mache darauf aufmerksam, dass die SPDFraktion in unserem Haus – mit Frau Grosse an der Spitze – die Zentralisierung der Arbeitsmarktpolitik anhand von Hartz IV immer wieder verteidigt hat. Unsere Forderungen nach einer Kommunalisierung und somit nach einer größeren Autonomie der Jobcenter haben Sie gemieden wie der Teufel das Weihwasser.
Dann kam es im August 2005 zu der Entscheidung zwischen dem ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Clement und dem Chef der Bundesagentur Weise, den Arbeitsgemeinschaften mehr Autonomierechte zu geben. Und siehe da! Die SPD war auf einmal für eine dezentrale Struktur. Wie schnell man doch seine Meinung ändern kann, Frau Grosse.
Was aber nach meiner Meinung unbedingt angegangen werden muss – das steht natürlich nicht in Ihrem Antrag –, ist eine Reform auf Landesebene. Nur eine Senatsverwaltung sollte in Zukunft für den Komplex Hartz IV zuständig sein. Daher spreche ich mich dafür aus, dass für den gesamten Bereich nur noch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen zuständig sein sollte. Insofern würde der letzte Punkt Ihres Antrags – die Bündelung der Informationen der Ressorts – entfallen.
Die Grünen wollen pauschal das Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs II rückgängig machen. Ein Hauch von Populismus weht wieder durch unser Haus.
Es hat auf Dauer keinen Sinn, wenn sich die Grünen in Berlin dauerhaft als Robin Hood aufspielen. Sie haben bei den Haushaltsberatungen auch keine konstruktiven Vorschläge gemacht. Es bringt nichts, immer nur nach mehr zu schreien. Sie müssen auch einmal lernen, Probleme zu lösen.
Wir unterstützen die Gesetzesänderung der Bundesregierung bezüglich des SGB II, wonach Jugendliche länger bei ihren Eltern wohnen sollen. Die Zahl der alleinstehenden Empfänger von Arbeitslosengeld II stieg in die Höhe. Der Staat gab mehr Geld aus. Es ist in anderen europäischen Staaten auch normal, Frau Dr. Klotz, dass die Kinder länger bei ihren Eltern bleiben, z. B. während eines Studiums oder einer Ausbildung.
Bei der Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II und dem Ausschluss von EU-Ausländerinnen und -Ausländern würden wir uns allerdings bei Ihrem Antrag enthalten, wenn wir punktuell abstimmen würden. Einerseits hat es keinen Sinn, die Menschen in die Altersarmut zu treiben. Der Staat müsste nach heutigem Stand sowieso dafür aufkommen. Andererseits ist es problematisch, EU-Bürger von der Gesetzgebung auszuschließen. Nach europäischem Recht gelten sie als Inländer. Schon deshalb ist der Begriff „EU-Ausländer“ wie im Antrag beschrieben, die falsche Wortwahl. Der Senat hat angekündigt, dass er das Gesetz im Bundesrat ablehnen wird. Frau Grosse dagegen verteidigt dieses Gesetz vehement. Was gilt denn nun, liebe SPD? – Ich glaube, dass der Senat mit seiner Ableh
)
(D
nung Rücksicht auf die Berliner Linkspartei.PDS nimmt. Da dieses Gesetz demnächst mit sicherer Mehrheit im Bundesrat beschlossen wird, darf man eben auch einmal Rücksicht auf die in der letzten Zeit arg gebeutelte Linkspartei.PDS nehmen. Sie wird ja mittlerweile als eine Partei und als die Partei der sozialen Kälte in unserer Stadt wahrgenommen. – Vielen Dank!
Das gesamte Prozedere war sehr unglücklich. Konstruktive Vorschläge wurden permanent ignoriert, sowohl im Lenkungs- als auch im Projektausschuss. Ich weiß, wovon ich spreche, denn ich saß selbst im Projektausschuss und habe im Gegensatz zur CDU bis zum Ende dort ausgehalten, weil mir ich immer vorgestellt habe, tatsächlich das eine oder andere umsetzen zu können. Aber ich hatte vergessen, dass ich ähnliches schon einmal vergeblich mit dem Produktkatalog in der öffentlichen Verwaltung versucht hatte.
Um an dieser Stelle ein weiteres Beispiel zu nennen: Was mich sehr geärgert hat, ist die Hörberatungsstelle Neukölln. Hier wurde vom grünen Tisch aus entschieden, und am Ende wird der deutlich bessere Standort geschlossen. Bestechend bessere Infrastruktur, vorbildliche Ausstattung, haufenweise Proteste der Eltern, betroffener Kinder, das alles zählte nicht bzw. wurde nicht entgegengenommen.
Missbrauchsdebatte im Kindesalter, geht und um die therapeutische Betreuung schulpflichtiger, schwerstmehrfach behinderter Kinder. Das sind sehr sensible Bereiche, die noch mal einer dringenden Diskussion bedürfen. Ich hoffe sehr, dass wir die Ergebnisse aus den hieran arbeitenden Arbeitsgruppen so bald erhalten, dass wir sie in die Diskussion um ein neues Gesundheitsdienstgesetz qualitativ mit einbinden können.
Auch die Frage des Einstellungskorridors, die wichtig ist, wird noch zu erörtern sein, denn wenn wir dieses Gesundheitsdienstgesetz mit allem, was wir uns für die Zukunft vornehmen, umsetzen wollen, gehört vor allen Dingen qualifiziertes Personal dazu. Es ist angesichts der Tatsache, dass wir über die Altersfluktuation in den nächsten Jahren einen erheblichen Aderlass zu verzeichnen haben werden, nicht so ohne weiteres verfügbar. Genau dafür haben wir zu streiten, und auch bezüglich der Frage der Trennung bei den Kernaufgaben zwischen Gewährleistungs- und Durchführungsaufgaben sollten Überlegungen angestellt werden. Wir müssen sicherstellen, dass wir für die wichtigen Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die für uns alle existentiell notwendig sind und in der Zukunft nicht nur die Handlungsfähigkeit, sondern auch die Innovationsfähigkeit des ÖGD sichern, gemeinsam die dafür erforderlichen Grundvoraussetzungen schaffen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich muss es wieder einmal sagen: Die Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Paradigmenwechsel zu bezeichnen, da haben Sie sich wirklich sehr weit aus dem Fenster gelehnt!
Ein bedauerlicher Punkt ist unter anderem die Verzögerung der Reform, denn schließlich sollte sie ja bereits im Sommer 2005 vollzogen werden. Das hat nicht geklappt, über die Gründe wird sicher noch im Ausschuss zu sprechen sein.
Aus mehreren Gründen können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Erstens haben Sie nicht aus eigenem Reformwillen das Ganze angestrengt. Die Notwendigkeit der Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist schlicht der demographischen Entwicklung, dem Wegfall pensionierten Personals geschuldet, und dazu gerade noch des Personals, das ohnehin demnächst in Ruhestand gehen wird. Da muss man sich nur einmal die Altersstrukturzahlen im öffentlichen Dienst ansehen.
Das ist mir heute zu unsicher!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst komme ich zu den Zahlen. Sie werden sicherlich, Herr Kollege Matz, nicht verleugnen, dass die Zahlen, die 84 Millionen €, die geschätzte Basissumme waren. Mit dieser geschätzten Basissumme sind wir herangegangen. Wir haben zu Anfang detailliertes Zahlenwerk erhalten. Es war damals noch keine Rede davon, dass es 139 Millionen € sein werden. Das kam erst später heraus, als es die richtigen Zahlen gab.
Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen. Ich weiß auch, dass Entscheidungen nicht leicht fallen, insbesondere dann nicht, wenn man sich die Frage bei Beratungsstellen stellt. Ich weiß auch, dass der Staatssekretär ebenfalls vor Ort war und sich das angesehen hat. Trotzdem sollte man Entscheidungen noch einmal überdenken, wenn man es sich angesehen hat. Wenn dieses Implantatcentrum einerseits vorhanden ist und die Hörberatungsstelle nebenan gelegen ist, sich in unmittelbarer Nähe noch die Kita mit den hörbehinderten Kindern befindet, können beispielsweise defekte Hörgeräte gleich repariert werden. Es sind kurze Wege. Es ist eine sehr gute Vernetzung. Sie werden sicherlich zustimmen, dass diese Vernetzung in Friedrichshain-Kreuzberg nicht gegeben ist. Hier sind nach meiner Einschätzung vorrangig parteipolitische Interessen im Spiel. – Vielen Dank!
(D
Dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, ergibt sich
aus dem Gebot der Fairness. Die Änderung des Berliner Kammergesetzes ist dringend geboten, um die ungerechtfertigte und unzulässige Diskriminierung der neu errichteten Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu beenden. Warum soll es Psychotherapeuten schlechter gehen als anderen Freiberuflern?
Dieser Berufsgruppe muss die Möglichkeit gegeben
werden, Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen zu schaffen, wie sie auch die anderen Berliner Heilberufskammern haben. Gemäß Berliner Kammergesetz können die Kammern Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen schaffen oder sich einer anderen Versorgungseinrichtung desselben Berufs mit Sitz in Deutschland anschließen oder zusammen mit anderen Versorgungseinrichtungen desselben Berufs eine gemeinsame Versorgungseinrichtung schaffen. Das gilt aber leider nicht für Kammern, die
nach dem 22. September 1999 gegründet worden sind. Um ihnen dennoch die Möglichkeit zu geben, wollen wir die Streichung dieser Regelung.
Die Psychotherapeutenkammer wurde als Berufsver
tretung im Land Berlin eingerichtet. Damit obliegt ihr – wie den anderen Heilberufskammern jeweils für ihre Mitglieder – die Wahrung und Förderung des Berufsstandes, auch im sozialen Bereich. Für die Berufe gehört die Vorsorge für Alters- und Krisenfälle zu den wesentlichen begleitenden Maßnahmen im Rahmen der Existentsicherung. Sie trägt entscheidend zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Berufsstandes und damit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der auch im öffentlichen Interesse liegenden Berufsaufgabe bei. Eine negative Auswirkung auf die gesetzliche Rentenversicherung ist insoweit nicht zu sehen, als die Pflichtgemeinschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk der Berufsgruppe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in erster Linie der Versorgung niedergelassener Therapeuten dient. Den so genannten Freiberuflern, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen und sich in der Regel privat versichern, sofern sie überhaupt Vorsorge für den Rentenfall treffen, steht mit einem berufsständischen Versorgungswerk eine Versorgungseinrichtung zur Verfügung, die ggf. auch berufstypischen Versorgungsproblemen Rechnung tragen kann.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion! Ich
finde es sehr unanständig von Ihnen, dass offenbar auf Grund der Meinung eines einzelnen Herrn das Vorhaben torpediert wird, den Psychotherapeuten ein eigenes Versorgungswerk zuzugestehen. Herr Müller scheint hier die Meinung zu diktieren. Es wird immer so dargestellt, als bestünde innerhalb der SPD-Fraktion Einigkeit darüber, das Versorgungswerk nicht zulassen zu wollen. Aber es gab schon vor Jahren Anstrengungen von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung, genau solch ein Versorgungswerk einzurichten. Herr Schulte-Sasse hat mir das bestätigt. Aber jetzt auf einmal besteht größte Einigkeit in Ihrer Fraktion, eben dies nicht zu tun?
So einig scheint man sich wohl nicht zu sein, auch
wenn Herr Pape sich nicht mehr daran erinnern will. Ich habe es Ihnen versprochen, ich suche den Brief heraus, den Sie seinerzeit Herrn Malkowsky geschrieben haben. Ich habe den Brief vom 30. September 2004 gefunden. Ich zitiere: „Wir haben uns von den Argumenten der Senatsverwaltung und der Psychotherapeutenkammer überzeugen lassen (...) und haben im zuständigen Facharbeitskreis ein zustimmendes Votum gefällt.“ – Das ist eindeutig!
Ich nehme Sie beim Wort, Herr Pape! Sie haben sich
damals dafür ausgesprochen, so auch Ihre Kollegin Radziwill. Sie sollten unserem Antrag zustimmen. Im Übrigen möchte ich Sie auch an Ihr freies Mandat erinnern. Fraktionsdisziplin hin oder her: Wenn derart gegenteilige
Beschlusslagen existieren, dann muss man auch einmal gegen den Fraktionstrend abstimmen. – Vielen Dank!
Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 15/3830 dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die drei Oppositionsfraktionen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Koalitionsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Enthaltungen sehe ich nicht.
Die lfdn. Nrn. 21 bis 23 sind durch die Konsensliste erledigt.
Ich rufe auf
lfd. Nr. 24:
Beschlussempfehlungen
Maßnahmen zur Reduzierung von Pensionierungen von unter 40-jährigen ergreifen
Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 15/4747 Antrag der Grünen Drs 15/4172
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Fraktion der Grünen vor, Drucksache 15/4172-1.
Auf eine Beratung wird verzichtet. Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP und der Grünen abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP und die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen.
Nein? Habe ich etwas Falsches gesagt? – Wir haben also gerade festgestellt, die Grünen und die FDP haben dem Antrag zugestimmt. Jetzt frage ich noch einmal nach den Gegenstimmen. – Keine Gegenstimmen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Enthaltungen? – Enthaltungen von SPD, PDS und CDU. Das ist aber eine merkwürdige Koalition!
Wer nun dem Ursprungsantrag der Fraktion der Grünen auf Drucksache 15/4172 in der soeben durch den Änderungsantrag geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und die Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Die CDU enthält sich.
Die lfdn. Nrn. 25 bis 29 sind durch die Konsensliste erledigt.
Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Zunächst spricht für die Grünen Frau Ströver. – Bitte schön, Frau Ströver! Sie haben das Wort!
Lfd. Nr. 30:
Beschlussempfehlung
Flexiblere Mülltarife mit mehr Anreizen zur Müllvermeidung!
Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/4754 – neu – Antrag der FDP Drs 15/4204
in Verbindung mit
lfd. Nr. 64:
Antrag
Für eine Prüfung flexiblerer Mülltarife, wie es der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses vielen Petenten zugesagt hat!
Antrag der FDP Drs 15/4812
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich lasse abstimmen. Zum FDP-Antrag Drucksache 15/4204 empfiehlt der Ausschuss gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag jedoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Oppositionsfraktionen FDP, CDU und die Grünen. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die Regierungskoalitionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag damit abgelehnt. – Enthaltungen sehe ich nicht.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 7. Dezember 2005, Drucksache 15/4578, ist damit als erledigt anzusehen.
Zum weiteren FDP-Antrag unter der lfd. Nr. 64 wird die sofortige Abstimmung gewünscht. Wer dem Antrag der FDP Drucksache 15/4812 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag damit abgelehnt. – Die Grünen enthalten sich.
Die lfd. Nr. 31 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Ich komme zur
lfd. Nr. 32:
a) Beschlussempfehlung
Kein architektonischer Vandalismus im Kulturforum
Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/4756 Antrag der CDU Drs 15/4070
b) Beschlussempfehlung
Kulturforum – Planung unter Denkmalschutz
Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/4757 Antrag der FDP Drs 15/4060
c) Beschlussempfehlung
Kulturforum zum Ort der Begegnung machen
Beschlussempfehlung StadtUm Drs 15/4758 Antrag der Grünen Drs 15/2679
in Verbindung mit
Dringliche Beschlussempfehlungen
Masterplan zur Weiterentwicklung des Kulturforums
Beschlussempfehlungen StadtUm und Haupt Drs 15/4837 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/3917
Wird der Dringlichkeit der zuletzt genannten Beschlussempfehlung widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Herr Niedergesäß! Halten Sie sich zurück!
Danke sehr, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Warum hat die Regionaldirektion BerlinBrandenburg im Jahre 2005 rund 300 Millionen € an Fördergeldern für Alg-II-Empfänger verfallen lassen?
Danke, Herr Präsident! – Herr Senator! Ist es nicht grotesk, dass einerseits die Regionaldirektion die Fördermittel nicht in Anspruch nimmt, andererseits der Senat mit landesfinanzierten Sonderprogrammen zur Arbeitsmarktpolitik bei einer schwierigen Haushaltslage den zweiten Arbeitsmarkt parallel bedient? Gibt es Möglichkeiten, zumindest einen Teil der verfallenden Mittel für dieses Jahr zu verwenden? Was gedenkt der Senat zu unternehmen, damit eine derartige Situation für das Jahr 2006 nicht eintritt?
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Frau Dr. Heidi Knake-Werner: Wie beurteilt der Senat das Gerücht, dass die Leiterin der Fachstelle für Suchtprävention, Frau Elfriede Koller, wegen ihrer senatskritischen Äußerungen freigesetzt wurde und es nicht, wie offiziell behauptet, um eine rein dienstrechtliche Angelegenheit geht?
Es ist mir nicht klar, wie die Gerüchte im Umfeld der Fachstelle zu Stande kommen und Frau Koller telefonisch an ihrer Stelle nicht mehr erreichbar ist.
)
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! In den kommenden Jahren werden 50 % der Berlinerinnen und Berliner als ältere Menschen gelten. Das ist ein dramatischer Prozess und ein dramatischer Wandel unserer Bevölkerungsstruktur. Wir bekennen uns deshalb zu einem Landesseniorengesetz, welches gerade diesem immensen Wandel Rechnung tragen muss, gerade weil wir bisher kein Bundesgesetz haben.
Es ist auch kein Wunder, dass die meisten Parteien meines Wissens mittlerweile eine Seniorensektion aufgebaut haben. Auch im Abgeordnetenhaus wurde in den letzten Monaten häufig über dieses Thema diskutiert. Vereine und Verbände in der Stadt machen durch Informationskampagnen oder durch die meines Erachtens sinnvolle Berliner Seniorenwoche intensiv auf diese Probleme aufmerksam.
erste Land, das so etwas schaffen würde. Über diesen Umweg der Länder wird vielleicht die Frage nach einem Bundesseniorenmitwirkungsgesetz erneut aufgeworfen – mit Verweis auf Österreich, eine andere Bundesrepublik, in dem ein solches Seniorengesetz seit 1998 wirkt.
Heute liegt uns ein Entwurf der CDU vor, und ich finde diesen Entwurf ausgesprochen diskussionswürdig. Er ist praktisch eine Kombination aus den Vorstellungen des Landesseniorenbeirats, die ich eben schon zitierte, und der 1:1-Übernahme der Funktion eines Landesseniorenbeauftragten aus dem Landesgleichberechtigungsgesetz für Behinderte mit
dessen gesamten Aufgaben, die in diesem Gesetz beschrieben werden. – Herr Schmidt, Ihr Einwurf, dieses Gesetz sei von Ihnen, ist richtig. Es stammt aus der 13. Legislaturperiode, aber Sie erinnern sich vielleicht: mit der Zustimmung aller Fraktionen und insofern auch mit der Zustimmung zu dieser Institution. Aber eine 1:1Übertragung sollte man sich nicht so einfach machen. Die Rolle und Bedeutung dieser zusätzlich von Ihnen vorgeschlagenen Institution ist diskussionswürdig, und das werden wir im Ausschuss entsprechend tun.
Eines möchte ich an dieser Stelle schon sagen, Herr Schmidt: Bei dem Aufgabenkatalog, den Sie dem Landesseniorenbeauftragten zuweisen, von dem ich nicht weiß, ob überhaupt ein Mensch in der Lage wäre, ihn bei einem 24-Stunden-Dienst halbwegs befriedigend abarbeiten zu können, ist eines klar: Ehrenamtlich lässt sich so etwas nicht machen, wie Sie es in der Begründung anbieten.
Ich wundere mich darüber, dass Sie in Ihrem eigentlichen Gesetzeswerk nicht die Hauptamtlichkeit für eine solche Institution gefordert haben. Aber wie gesagt: Darüber sollte man reden.
Meine Kollegin von der SPD hat schon gesagt, dass uns die Gremiengröße gewaltig erscheint, und ich glaube, dass sie damit handlungsunfähig werden, wenn sie so aufgebläht werden, wie es in diesem Entwurf steht. Ich habe auch einige Fragezeichen in Bezug auf die vorgesehenen Kompetenzen gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung anzumelden.
Ich möchte an dieser Stelle an uns alle appellieren – weil wir gemeinsam ein solches Gesetz wollen –, es möglichst gemeinsam und in einem breiten Konsens zu diskutieren und zu verabschieden, weil ich glaube, dass ein solches Gesetz, mit einem hohen Konsens ausgestattet, für die Perspektive eine gute Ausgangsbasis ist.
Ich möchte mit einem Lob an die Fraktion der CDU schließen, was vielleicht in Vorwahlkampfzeiten eher ungewöhnlich ist: Ich finde, dass sich die Berliner CDU positiv und wohltuend von der Bundes-CDU absetzt. Die Bundes-CDU betreibt nach wie vor in einem unvorstellbaren Maß Altersdiskriminierung – mittelbar oder unmit
telbar – und hat Figuren wie einem Herrn Mißfelder, der seit einiger Zeit im Bundestag sitzt, nicht das Handwerk gelegt, sondern im Gegenteil, ihn zu einem neuen Nachwuchsstar der CDU aufgebaut, trotz dessen altersdiskriminierenden Äußerungen, die er auch öffentlich machte. – Ich danke Ihnen!
Ich glaube, dass der Begriff „Senioren“ oder „ältere Menschen“ mit dem medizinischen Fortschritt relativiert werden muss. Wenn heute jedes zweite neugeborene Mädchen eine Lebenserwartung von ungefähr 100 Jahren hat, ist der Passus in dem CDU-Gesetzentwurf, wonach Menschen ab dem 60. Lebensjahr zu den älteren Menschen zählen, nicht schlüssig. Aber darüber kann man reden. Ich glaube, dass es vielen so gekennzeichneten Menschen gar nicht recht sein kann. Wie auch? – Wenn wir das Rentenalter demnächst auf 67 Jahre hinaufschrauben, ist dieser Passus obsolet. Ich möchte also nicht von Senioren sprechen, sondern schlichtweg von etwas älteren Menschen, die zum großen Teil aktiv sind und an unserem gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und müssen. Das ist auch mein Ansatzpunkt.
Ein Landesseniorengesetz muss einerseits die Interessen und Belange von älteren Menschen wahren, darf allerdings nicht überproportional die Sonderstellung herausarbeiten. Das wäre nämlich in umgekehrter Form eine Diskriminierung. Dagegen wehren sich auch viele Betroffene. Ältere Menschen sind ein voller Bestandteil unserer Gesellschaft und keine exotischen Mitläufer.
Was macht jetzt die CDU? – Darüber müssen wir diskutieren, das ist mein Kritikpunkt. Die CDU hat nun erst einmal alle Forderungen des Landesseniorenbeirats übernommen, also die Maximalforderungen schlechthin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie sieht die Integrationspolitik des rot-roten Senats aus? Welche strategischen und operativen Ziele verfolgt der Senat diesbezüglich? Was muss in Berlin verbessert werden, damit Migrantinnen und Migranten besser in unserer Gesellschaft Fuß fassen? All das versucht die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit dem Beauftragten für Integration und Migration in ihrem Integrationskonzept darzulegen. Zunächst einmal ist es lobenswert, dass ein Senat sich die Mühe macht, so ein Konzept zu entwickeln.
Es ist auch richtig, das Integrationskonzept fortschreiben zu wollen. Wenn ich allerdings an den Obdachlosenrahmenplan denke, kommen wir Zweifel, ob das gelingt.
Wer einen Blick in das Konzept wirft, muss enttäuscht sein. Das Integrationskonzept des rot-roten Senats ist ein phantasieloses Stück Papier. Es fasst lediglich zusammen – Frau Villbrandt und Herr Wansner sagten es bereits –, was man bislang gemacht hat. Eine Vision sucht man vergeblich. Auch gibt es wenig Konkretes zu lesen. Andererseits werden viele Forderungen Wunschdenken bleiben. Wer das alles bezahlen soll, weiß kein Mensch. Insofern werde ich den Verdacht nicht los, dass dieses Konzept wieder ganz schnell in der Schublade verschwinden wird.
Dass ich mit dieser Einschätzung nicht isoliert bin, zeigte die Anhörung im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, von der heute schon gesprochen wurde. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben der Senatorin Frau Knake-Werner ein fast schon vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Ich zitiere einige Passagen:
Das vorliegende Integrationskonzept eignet sich eher für Abstimmungs- und Verständigungsprozesse in der Verwaltung. Es befördert nicht eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit.
Ein weiteres Zitat:
Es ist kein Papier für die gesamte Gesellschaft, sondern für bestimmte Zielgruppen. Das ist eigentlich altes Denken, das Integrationspolitik sehr behindert. Viele Maßnahmen werden sich als Luftblasen erweisen.
Ich an Ihrer Stelle, Frau Senatorin, würde mir einmal ernsthaft Gedanken darüber machen, was Ihre Verwaltungsexperten da fabriziert haben.
Das kommt noch. Ich habe ja noch ein paar Minuten. – Um es auf den Punkt zu bringen: Im Prinzip können Sie das Integrationskonzept ganz neu verfassen lassen.
Sie veräppeln wohlwissend mit diesem Konzept die Menschen in dieser Stadt. Erstens ist es unrealistisch. In einer Haushaltsnotlage wird man die meisten Maßnahmen nicht mehr finanzieren können. Zweitens ist das Konzept viel zu lang. Außer einigen Experten wird es niemand lesen. Wir brauchen eine kürzere Version, damit auch diejenigen es lesen, die davon betroffen sind. Drittens müssen wir von dem Irrglauben wegkommen, dass durch irgendwelche ESF-Mittel, Landes- oder Bundesmittel, Modellprojekte oder sonstiges Integration vonstatten geht. Diese Programme haben wenig bis gar nichts gebracht. Wir haben uns die ganze Zeit etwas in die Tasche gelogen. Sinnvoll wäre es, wenn der Senat diesbezüglich eine ehrliche Bestandsaufnahme in Angriff nehmen würde. Viertens brauchen wir endlich eine vernünftige statistische Erhebung über Zuwanderung bzw. Migrantenströme. Die gibt es bislang noch nicht. Solange wir keine verlässlichen Daten haben, können wir unsere vorhandenen Mittel nicht optimal einsetzen. Fünftens steht in dem Papier über das Kernproblem der Integration nichts. Ich werde es immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen solange ich Mitglied im Abgeordnetenhaus bin: Die beste Integration ist ein Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Leider lese ich in dem Konzept darüber nichts.
Auch kommt über das Thema Wirtschaft nichts vor. Was ist mit den ausländischen Unternehmen, die sich in Berlin angesiedelt haben? Wie kann man mehr Investoren dazu bringen, in Berlin zu investieren? Wie schaffe ich mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze in türkischen Unternehmen? Von all diesen Fragen wollen Sie nichts wissen.
Herr Doering, im Integrationskonzept steht dazu nichts. Sie müssen es einmal lesen. –
Deshalb fordere ich Sie auf: Nehmen Sie die Expertenmeinungen ernst, und schreiben Sie ein neues Integrationskonzept, das mit den Realitäten dieser Stadt zusammenpasst. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! „Willst du Berlin mal oben sehen, musst du die Tabelle drehen.“ – So oder so ähnlich könnte man die Ergebnisse der letzten nationalen Vergleiche – egal ob für Bildung oder für Arbeitsmarkt – zusammenfassen.
Dem rot-roten Senat ist es tatsächlich gelungen, Berlin auf die letzten Plätze zu verbannen, und bekanntermaßen arbeitet er daran, Berlins Ruf als rote Laterne auch zu verteidigen.
Unter SPD und PDS gibt es wenig Anlass zur Hoffnung, dass sich daran etwas ändert.
Betreten wir nun aber einmal eines der Felder sozialdemokratischen Versagens, nämlich die Bildungspolitik. Es findet sich ein ganz deutlicher Zusammenhang zwischen sozialdemokratischer Regierungstätigkeit und negativer Bildungsleistung. Das lässt sich problemlos anhand der PISA-03-Ergebnisse überprüfen. Während sich Berlin mit einem leistungsfeindlichen Klima und einer wachsenden Disziplinlosigkeit bei Schülerinnen und Schülern herumplagen muss – allein die festgestellten Verspätungen beim Unterrichtsbesuch sprechen Bände –, kann in anderen Bundesländern eine erfreuliche Entwicklung verzeichnet werden. Dementsprechend reihen sich mittlerweile Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Thüringen unter den PISA-Siegerländern ein, können sich durchaus mit Finnland, Kanada oder der Schweiz messen lassen.
Diese Bundesländer haben es geschafft, ihre starke Ausgangsposition zu festigen bzw. weiter auszubauen. Gemeinsam haben sie den Ansatz verfolgt, verstärkt den Schulen und Schülerinnen und Schülern Leistungen abzuverlangen und die vorgegebenen Ziele zu kontrollieren. Man hat die Eigenverantwortlichkeit der Schulen vor Ort gestärkt und auf Experimente in Bezug auf die Gliedrigkeit des Gesamtsystems verzichtet. Fragen der sozialen Ungleichheit und Chancengerechtigkeit wurden in diesen Bundesländern zwar thematisiert, spielten bei den Reformansätzen jedoch eine tendentiell untergeordnete Rolle.
Anders dagegen ist es in den sozialdemokratisch geprägten Ländern wie Nordrhein-Westfahlen: Hier forcierte die damals noch rot-grüne Landesregierung die Zusammenlegung und Neugründung von Gesamtschulen. Man wollte auf dem Weg der Einheitsschule die Chancen von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern angleichen. Dafür war die Regierung sogar gewillt, die Wahlmöglichkeit der Eltern entscheidend einzuschränken. Wenn wir NRW mit Bayern und Sachsen direkt vergleichen, kommt der erwartete Kompetenzvorsprung von 47 Punkten – das entspricht ungefähr einem Schuljahr – im mathematischen Bereich zum Vorschein. Man erhält aber gleichzeitig die erstaunliche Information, dass sich in Bayern und Sachsen der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Kompetenzniveau sehr viel günstiger entwickelt hat als in NRW oder in Berlin.
In der Arbeitsmarktpolitik sieht es nicht viel anders aus: Mittlerweile hat Berlin auch hier die rote Laterne übernommen. Kein anderes Bundesland hat eine derart hohe Arbeitslosenquote wie Berlin. Der Senat muss mittlerweile auch mit über 500 000 Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II rechnen. Abgesehen von den Auswirkungen auf den Berliner Haushalt wird unser demokratisches System aufs Spiel gesetzt, wenn es uns nicht gelingt, die Massenarbeitslosigkeit zu beseitigen.
Dazu bedarf es eines Systemwechsels in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Ich habe allerdings bei diesem Senat keine Hoffung mehr, dass er diesbezüglich etwas lernen wird.
Lassen Sie mich noch zum Thema Integration und Arbeitsplatz kommen.
Das gehört dazu, Herr Gaebler. Wenn Sie richtig hinhören, werde Sie merken, dass das zur Aktualität ist. –
Wer sich in die Gesellschaft – egal, ob Migranten oder nicht – integrieren möchte, braucht zunächst einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. Wir haben es doch in der Vergangenheit gesehen: Alle Programme zur Weiterbildung und Integration bringen nichts, wenn es die Perspektive Arbeitsplatz nicht gibt. Hier verweise ich auf die sehr erfolgreichen angelsächsischen Länder. Nehmen Sie sich an deren Politik mal ein Beispiel.
Es ist schon ein Treppenwitz, wenn in dem Land der sozialen Gerechtigkeit, nämlich in Deutschland, weniger Menschen aus niedrigeren Bildungsschichten eine gute Ausbildung erhalten als in den für viele bösen, kapitalistischen USA. Deshalb würde es sich lohnen, über unseren Vorschlag zu diskutieren. – Das gilt auch für Sie, Herr Gaebler. – Vielen Dank!
Danke schön! – Ich frage die Frau Senatorin Knake-Werner, ausgehend von einem Zeitungsartikel u. a. in der „Berliner Zeitung“ vom 7. November mit der Überschrift „Vogelgrippe – die Bezirke fühlen sich ratlos“: Wie beurteilt der Senat die Kritik der bezirklichen Gesundheitsämter, dass Informationen für den Fall einer Vogelgrippepandemie vom Senat vorenthalten werden und keine effiziente Koordination von Notfallmaßnahmen vorhanden ist?
Ich denke auch, man sollte hier keine Panik verbreiten, aber für einen möglichen Ernstfall gerüstet sein. Deshalb frage ich nach: Ist es richtig, dass die Stelle des Landesseuchenreferenten derzeit unbesetzt ist und es deshalb in Berlin keine erprobte Logistik für einen Pandemiefall gibt?
Na, Herr Gaebler, da gibt es, glaube ich, ganz andere!
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist begrüßenswert, dass Sie selbst das Thema Vogelgrippe auf die Tagesordnung gesetzt haben, denn es wurde höchste Zeit, einmal sachlich darüber zu sprechen. Unseren Antrag dazu kennen Sie. Die Vogelgrippe war erst in Asien – noch viel zu weit weg –, dann im Kaukasus – auch noch nicht dicht genug –. Und irgendwann, als die Einschläge immer heftiger wurden, war immer noch eine recht gelassene Stimmung bei Ihnen. Erst als die Vogelgrippe in Rumänien, in der Türkei und jetzt in England, Schweden und Kroatien aufgetreten ist, werden Sie aktiv und wollen darüber reden. Nun finden wir uns hier in der Aktuellen Stunde zusammen.