Dietmar Woidke
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Dieter Helm, ich halte die Diskussion für richtig, ich halte den Zeitpunkt dieser Diskussion für falsch. Ich möchte das kurz begründen. Wenn wir momentan über Brandenburger Landwirtschaft reden, dann reden wir über Existenzsicherung, wir reden über die Sicherung von betrieblichen Existenzen in großem Ausmaß, wir reden über Sorgen, die sich Betriebe machen, ob sie am Ende des Jahres noch existent sind, und wir reden darüber, wie wir diesen Betrieben helfen, wie wir vor allen Dingen den Erhalt der Arbeitsplätze im ländlichen Raum unterstützen können. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Wir haben in diesem Bereich auch eine Menge erreicht.
Am 22. Juni hat sich der Bundesrat mit der Entschließung zur Existenzsicherung der Landwirtschaft beschäftigt, die durch den Landtag über die Landesregierung in Auftrag gegeben worden ist. Zwei Punkte aus dieser vier Punkte umfassenden Entschließung sind mittlerweile - kann man so sagen - abgearbeitet. Der erste ist die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen im Agrardieselbereich. Das ist erledigt, besonders auch durch die Aktivitäten dieses Hauses und der Landesregierung. Der zweite Punkt ist - er ist in dieser Woche auf einer Pressekonferenz erklärt worden -, dass die Liquiditätssicherungsdarlehen für Landwirtschaftsbetriebe laufen.
Ich halte es für richtig, dass wir über solche eigenverantwortlichen Maßnahmen in der Landwirtschaft nachdenken. Ich halte es für richtig, dass wir darüber nachdenken, wie wir den Klimaauswirkungen über diese Maßnahmen in Zukunft besser begegnen können, aber auch der zunehmenden Marktausgesetztheit der Brandenburger Landwirtschaft. Das heißt, die Volatilität, die Preissteigerungen und natürlich auch die Preissenkungen sind in den letzten Jahren immer schärfer geworden und haben sich immer stärker auf die Betriebe ausgewirkt. Ich halte diese Diskussion für angebracht und richtig. Ich muss aber hinzufügen, dass ich auch einen anderen Punkt ergänzen muss: Es wird nicht möglich sein, in jeder Notlage der Betriebe nur auf diese Eigenvorsorge zu setzen. Wir haben im Jahr 2006 in Brandenburg ein schlimmes Dürrejahr gehabt, und es gab
damals eine Existenzsicherungsrichtlinie. Diese würde durch eine solche Vorsorge nicht ersetzt werden können. Das möchte ich hier gleich anfügen.
Wie gesagt, ich halte die Diskussion für richtig. Allerdings müssen wir uns dieses Jahr auf die Existenzsicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen konzentrieren. - Danke sehr.
Die Abstimmung in der Landesregierung zu diesem Punkt ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird am kommenden Dienstag erfolgen. Die Bundesratsabstimmung, Kollege Helm, lieber Dieter, wird am 10. Juli stattfinden, also in der nächsten Woche. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich war gerade etwas überrascht, weil ich dachte, dass die CDU-Fraktion noch ein wegweisendes
Wort zur Nachhaltigkeit in Brandenburg finden wird; aber das ist offensichtlich nicht der Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir eine große Ehre, die voraussichtlich letzte Rede in dieser Legislaturperiode zum Thema Nachhaltigkeit halten zu dürfen. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich Ihnen jetzt mit sehr gutem Gewissen sagen kann: Brandenburg ist in den letzten fünf Jahren in vielen Bereichen nachhaltiger geworden.
Ich möchte drei Beispiele nennen. Das erste betrifft den Landschaftswasserhaushalt. Wir haben mittlerweile viele Millionen investiert, um den Landschaftswasserhaushalt in Ordnung zu bringen. Das hat sich in den Regionen mittlerweile positiv ausgewirkt. Es zahlt sich für die Natur, aber auch für die Landund Forstwirtschaft aus.
Wir sind außerdem im Bereich der Energieerzeugung nachhaltiger geworden. Wir haben im letzten Jahr den Leitstern für erneuerbare Energien vom Deutschen Institut für Wirtschaft erhalten. Das ist eine Auszeichnung, die sich viele Länder in Deutschland gerne an das Revers geheftet hätten. Das wurde übrigens auch im Nachhaltigkeitsbeirat anerkannt. Wir sind auch in der Bildung nachhaltiger geworden. Das betrifft nicht nur die schulische Bildung. An dieser Stelle möchte ich mich beim Kollegen Holger Rupprecht sehr herzlich bedanken, der mit mir gemeinsam in den letzten Jahren auf vielen Konferenzen unterwegs war und dieses propagiert hat.
- Das ist Nachhaltigkeit, meine Damen und Herren!
Ich möchte mich auch bei den vielen Ehrenamtlichen bedanken, die mitgeholfen haben, dass die Ökofilmtour in Brandenburg mit 60 bis 70 Spielorten regelmäßig jedes Jahr stattfinden kann, auf diese Weise den Nachhaltigkeitsgedanken in sozialer, ökologischer, aber auch ökonomischer Hinsicht in die Fläche unseres Landes transportiert und diese Fragen in Kirchengemeinden, vor Studenten oder in Schulen thematisiert und anschließend diskutiert.
Wir werden uns natürlich auch in den kommenden Jahren damit beschäftigen, wie wir in den einzelnen Politikfeldern die Nachhaltigkeit weiter und besser verankern können. Wir können jedoch nicht den Willen des künftigen Landtages und der kommenden Landesregierung vorwegnehmen, wie die Vorredner bereits ausgeführt haben - dafür bin ich Martina Gregor sehr dankbar.
Brandenburg wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren noch nachhaltiger werden. Das wird genau dann passieren, wenn Sie, meine Damen und Herren, Ihre Sommerpause nachhaltig nutzen und dann mit nachhaltigem Engagement hier - sofern Sie diesem Hohen Haus wieder angehören - wieder an die Arbeit gehen. Ich wünsche Ihnen für die Erholung, aber auch für die kommende Arbeit alles Gute. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr über die große Übereinstimmung zwischen den Fraktionen und darüber, dass wir heute dieses wichtige Reformvorhaben zur 2. Lesung vorliegen haben.
In der Sache geht es um die Novelle des seit 1997 geltenden Brandenburgischen Abfallgesetzes, das in Zukunft den Namen „Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz“ tragen soll. Im Ergebnis werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhebliche Deregulierungs- und Vereinfachungspotenziale des brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzrechts umgesetzt.
Zunächst vier Gründe, warum wir uns mit dieser Rechtsmaterie befassen mussten:
Erstens waren dies Änderungen des europäischen und des Bundesrechts, die die Notwendigkeit einer Anpassung des brandenburgischen Rechts mit sich gebracht haben.
Zweitens haben wir uns bei der Novellierung dem wichtigen Thema Bürokratieabbau gestellt.
Drittens sind weiterhin die aktuellen Erfordernisse des Ressourcen- und Klimaschutzes in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Viertens schließlich hat der Verzicht auf ein eigenständiges Bodenschutzgesetz Novellierungszwänge ausgelöst.
Die Neuerungen in dieser Novelle lassen sich in drei Komplexen zusammenfassen:
Erstens geht es um die Vereinfachung des Landesabfallrechts. Das Brandenburgische Abfallgesetz ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1997 mehrfach geändert worden. Diese Änderungen ließen jedoch den Grundbestand der Vorschriften weitgehend unberührt. Nun können wir die seit 1997 gesammelten Erfahrungen aus dem Vollzug sachgerecht in das Abfallgesetz integrieren. Hierbei konnten wir auch Wünsche der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger und der kommunalen Spitzenverbände aufgreifen.
Aber auch die Anstrengungen des Landtages Brandenburg zum Bürokratieabbau waren für uns Anlass, das Landesabfallrecht mit dem Ziel der Vereinfachung grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Auftakt für entsprechende Änderungen war das erste Brandenburgische Bürokratieabbaugesetz, das dieses Hohe Haus im Jahr 2006 passiert hat.
Die Ihnen jetzt vorgelegten weiteren Vereinfachungen abfallrechtlicher Vorschriften betreffen einerseits den Wegfall ganzer Vorschriften, andererseits aber auch die Straffung und Zusammenfassung von einzelnen Gesetzesbestimmungen.
Vollständig verzichtet wird zum Beispiel auf die Vorgaben bei der Übertragung von Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die hauptsächlich für die Entsorgung privater Haushaltsabfälle zuständig sind. Auch Restriktionen zu Zusammenschlüssen durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger enthält der Gesetzentwurf nicht mehr. Ebenso wird auf eine Spezialregelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte eingangs bereits darauf hingewiesen, dass Anpassungsbedarf für das Landesabfallrecht auch durch entsprechende Entwicklungen auf Bundes- bzw. europäischer Ebene bestand. Zu nennen sind in erster Linie die Vorschriften zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung aus dem Jahre 2006, die zu einer einheitlichen Terminologie geführt haben. Anstelle „überwachungsbedürftiger“ bzw. „besonders überwachungsbedürfti
ger“ Abfälle wird jetzt nur noch von „gefährlichen“ Abfällen gesprochen.
Der zweite Komplex ist die Runderneuerung des Bodenschutzteils einschließlich der Namensänderung dieses gesamten Gesetzesvorhabens. Unter Verzicht auf ein eigenständiges Landesbodenschutzgesetz wurden die bodenschutzrechtlichen Regelungen des Landes in Abschnitt 7 des geltenden Brandenburgischen Abfallgesetzes vollständig überarbeitet und dem Bundes-Bodenschutzgesetz aus dem Jahre 1998 angepasst.
Auch beim Bodenschutzteil des Gesetzentwurfs ist eine weitere regulatorische Vereinfachung vorgenommen worden. So wurde beispielsweise auf Regelungen zu Begriffsbestimmungen, zu Untersuchungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen, zur Verantwortlichkeit und zur Ausgleichspflicht verzichtet.
Neu ist die Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Sachverständige und Untersuchungsstellen. Diese Anerkennung soll Ingenieuren und Laboren die gleichen Standortvoraussetzungen verschaffen wie Konkurrenten aus anderen Bundesländern. Dabei geht es um kompetente und verlässliche Partner für die Vollzugsbehörden bei bestimmten Aufgaben im Bodenschutz, zum Beispiel bei der Sanierungsplanung.
Insgesamt sind aus meiner Sicht diese Vorschriften deutlich leichter lesbar und damit auch für viele Vollzugsbedienstete verständlicher geworden.
Der dritte Komplex behandelt die Verankerung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten und die Ausweitung der Nutzung der Möglichkeiten des Internets.
Last, but not least wird das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz auch modernisiert. Dabei trägt es den zeitgemäßen Bedürfnissen nach Internetzugänglichkeit und elektronischer Kommunikation Rechnung. In Zukunft sollen sowohl die Entsorgungs- als auch die Gebührensatzung der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger im Internet zugänglich sein.
Ich bin mir sicher, dass mein Haus mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur einen deutlichen Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet, sondern auch für die Bürger, die Kommunen und Kreise, aber auch für die Abfallwirtschaft des Landes wesentliche Erleichterungen und Vereinfachungen geschaffen hat.
Abschließend möchte ich mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz für die konstruktive und fruchtbare Diskussion bedanken. Es ist in Teilen eine sehr komplexe und schwierige Materie. Deshalb mein besonderer Dank. Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie mit Ihrer Arbeit dazu beigetragen haben, dass sich dieses Gesetz auch in der Gesetzesrealität in Brandenburg bewähren wird. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis zum Jahr 2020 will Brandenburg seine CO2Emissionen um 40 %, bis zum Jahr 2030 dann um weitere 35 % - bezogen auf den Wert von 1990 - reduzieren. Diese 75 % sind auch im Vergleich zu anderen Ländern ein sehr ambitioniertes Ziel. Wird dieses Ziel weltweit erreicht, kann der Klimawandel voraussichtlich gerade noch auf ein aus heutiger
Sicht ökonomisch und ökologisch beherrschbares Maß begrenzt werden. Das war auch die Essenz aus dem Gespräch, das gestern das Kabinett mit Prof. Schellnhuber und weiteren Vertretern des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung geführt hat. An diesem Ziel richtet sich die Brandenburger Klimapolitik aus.
Die vorliegende Klimagasinventur 2007 verdeutlicht, wo wir stehen und welch schwierigen Weg dieses Land bzw. die gesamte Welt in diesem Bereich noch vor sich hat. Inhaltlich stellt der vorgelegte Bericht eine Fortschreibung und eine Aktualisierung der Daten aus dem Jahr 2006 dar. Der Bericht liegt Ihnen in Summe - auch mit den dazugehörigen einzelnen Zahlen - vor. Deswegen möchte ich hier nur auf einige ausgewählte Inhalte eingehen und mit der Bilanz der CO2-bedingten Emissionen von 1990 bis 2007 beginnen.
Sie sind in diesem Zeitraum von 91 Millionen Tonnen im Jahr 1990 auf rund 60 Millionen Tonnen im Jahr 2007 gesunken. Die Minderung von 31 Millionen Tonnen entspricht der Reduzierung um etwa ein Drittel. Man könnte natürlich sehr stolz darauf sein. Allerdings weiß jeder von Ihnen, die Sie hier sitzen, dass ein Teil auf den Zusammenbruch großer Bereiche der ostdeutschen Industriestrukturen auch in Brandenburg zurückzuführen ist.
Aber es gibt auch Dinge, die uns Mut machen sollten. Seit dem Jahr 2003 haben wir in Brandenburg einen leichten Abwärtstrend. Im Jahr 2007 hatten die Emissionen den niedrigsten Stand seit zehn Jahren erreicht, obwohl das Jahr 2007 auch ein Jahr mit einer überdurchschnittlich guten Konjunktur und Arbeitsmarktlage und einem gestiegenen Stromexportanteil war. Es ist so - seit das fossile Zeitalter im 18. Jahrhundert begonnen hat -, dass konjunkturelle Entwicklungen immer auch mit der Erhöhung des Ausstoßes von CO2 verbunden waren. Dieser Zusammenhang muss durchbrochen werden.
Ich habe gestern Herrn Prof. Schellnhuber die Frage gestellt: Was geschieht bei einer weltweiten Rezession in den Jahren 2008, 2009 und vielleicht auch 2010? Wird es, wenn die Weltwirtschaft um 4 % schrumpfen sollte, einen ähnlichen Rückgang der CO2-Emissionen weltweit geben? Er hat gesagt, er rechne höchstens mit einem Rückgang um die Hälfte, das heißt, um ganze 2 % weltweit. Diese Entkopplung ist beim Rückgang der Industrieproduktion so einfach nicht zu bewirken. Auch wird diese Rezession die Probleme, die der Klimaschutz derzeit weltweit hat, nicht lösen.
Die vorliegenden Zahlen verdeutlichen aber auch, dass im Land Brandenburg im Jahr 2007 das Reduktionsziel für das Jahr 2020 bereits zu 85 % erreicht werden konnte. Damit haben die energiebedingten CO2-Emissionen im Jahr 2007 in Brandenburg ein 10-Jahres-Tief erreicht, und zwar bei einer der besten konjunkturellen und Arbeitsmarktlagen seit vielen Jahren.
Das ist in meinen Augen eine bemerkenswerte Bilanz für unser Land, die mich in zwei Überzeugungen bestärkt. Erstens: Brandenburg ist bei seinem Klimaschutzziel von 40 % für das Jahr 2020 auf einem guten Kurs. Zweitens: Ambitionierter Klimaschutz und gleichzeitige konjunkturelle Entwicklung passen sehr wohl gut zusammen. Das große Ziel für die Zukunft muss natürlich sein, dass es so schnell wie möglich auch mit technologischen Entwicklungen vorangeht, die dafür notwendig sind, Konjunkturentwicklung und CO2-Ausstoß vollständig zu ent
koppeln, um weiteres Wirtschaftswachstum nicht zu mehr CO2Ausstoß führen zu lassen.
Allerdings muss man - wenn man den Bericht gelesen hat auch sagen, dass Brandenburg weiterhin vor großen Herausforderungen steht. Aus klimapolitischer Sicht geht es dabei im Kern um die weitere umfassende Steigerung der Energieeffizienz. Diese Herausforderung betrifft nicht nur, aber auch die private Wirtschaft und insbesondere die privaten Haushalte.
Energieeffizienz koppelt die ökologischen Vorteile mit ökonomischen Vorteilen für den Anwender. In Brandenburg werden heute noch Millionenbeträge pro Jahr für bereits längst vermeidbare fossile Energieimporte ausgegeben, nur weil die Energieeffizienz in vielen Bereichen noch nicht auf dem Stand der Technik ist. Dieses Geld fehlt sowohl im privaten Geldbeutel als auch in den regionalen Wirtschaftskreisläufen. Hier ist Klimaschutz auch gleichzeitig eine wichtige Säule der weiteren ökonomischen Entwicklung unseres Landes.
Klimaschutz tut not, und die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels ist unvermeidbar. Aber dieser Prozess - das wollte ich damit auch noch einmal darstellen - ist nicht nur eine Last, sondern bietet auch Chancen. Ich wünsche mir, dass Brandenburg diese wirtschaftlichen Chancen im Bereich der erneuerbaren Energien weiterhin nutzt. Trotz beachtlicher Fortschritte ist und bleibt der Weg zur notwendigen ökologischen und ökonomischen Klimafitness ein Etappenlauf. Die ersten Etappen - das können wir Brandenburger mit Fug und Recht sagen - liegen erfolgreich hinter uns. Ein gutes Stück Weg liegt aber auch vor uns. Brandenburg muss sich weiter gut aufstellen und seine klimapolitischen Instrumente weiter effizient nutzen, auch und insbesondere aus arbeitsmarkt- und konjunkturpolitischen Gründen.
Um im Bild zu bleiben: Für die Schlussetappen auf dem Weg zu CO2-Minderungszielen der Landesregierung in den Jahren 2020 und 2030 setzt die Landesregierung im Wesentlichen auf vier Punkte - erstens auf die industrielle Einführung der CO2Abscheidung und Speicherung bei der Braunkohleverstromung. Sie haben es heute wahrscheinlich in der Zeitung gelesen, dass Prof. Schellnhuber erneut festgestellt hat, dass dies ein wichtiger Beitrag für den weltweiten Klimaschutz sein wird. Dass wir hier die Technologieführerschaft haben, sollten wir nicht leichtfertig verschenken.
Zweitens setzt die Landesregierung auf die Energieeffizienz, drittens auf die Entwicklung des Emissionsrechtehandels sowie viertens auf den Ausbau und die bedarfsgerechte Integration erneuerbarer Energien in die Versorgung mit Strom, Wärme und Treibstoff.
Hier nimmt Brandenburg - seit November letzten Jahres ist es amtlich - den ersten Platz im Vergleich der Bundesländer ein. Ich denke, dies war kein Selbstläufer. Daher möchte ich mich bei allen, die uns hier unterstützt haben, auch bedanken.
Nur durch diese vier Punkte wird Brandenburg seine CO2-Einsparziele erreichen, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und seine ökonomische Entwicklung für die Zukunft sichern können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bischoff, die Landesregierung von Brandenburg vertritt seit der 1. Legislaturperiode eine klare Haltung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Die Landesregierung lehnt seit der Neugründung des Landes Brandenburg die friedliche Nutzung der Kernenergie ab, und dieses aus einer Reihe von sehr guten Gründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die guten und vielfältigen Gründe, die es dafür gibt, bestehen fort, und es ist in den letzten Jahren sogar noch eine Reihe von Bedenken hinzugekommen.
Wir müssen allerdings akzeptieren, dass die Republik Polen in ihren Entscheidungen frei und souverän ist, das heißt, dass über die Form der Energieerzeugung sowie die Frage der Energiepolitik in Summe einschließlich der Frage, an welchem Standort welche Energie erzeugt wird, von der Republik Polen
souverän entschieden wird. Derzeit ist in Polen entsprechend der bis zum Jahr 2025 geltenden energiepolitischen Leitlinien der Bau auch von Atomkraftwerken vorgesehen, und man befindet sich zurzeit in der Standortsuche. Acht Standorte sind momentan bei der polnischen Regierung in der Diskussion. Der Bundes- und Landesregierung sind derzeit keine konkreten Planungen der Republik Polen zum Bau eines Atomkraftwerkes bekannt.
Lassen Sie mich kurz einige Sätze zur rechtlichen Seite sagen. Ein solches Vorhaben muss entsprechend internationalem Recht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Polen als EU-Mitglied ist sowohl über die UVP-Richtlinie als auch über das sogenannte Espoo-Übereinkommen verpflichtet, angrenzende Staaten am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Deutschland und Polen haben in einer Vereinbarung vom 11. April 2006 die internationalen Regelungen präzisiert. Insbesondere die Regelung der deutsch-polnischen UVP-Vereinbarung stellen sicher, dass die Interessen des Landes Brandenburg und seiner Bürger zeitnah artikuliert und vertreten werden können. Von der polnischen Seite sind im vereinbarten Rahmen die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Auf Basis der Unterlagen wird dann von deutscher Seite eine Stellungnahme abgegeben. Gleichfalls ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Bürger vorgesehen.
Unabhängig von den dargestellten rechtlichen Möglichkeiten hat Brandenburg kein Interesse daran, dass in unmittelbarer Grenznähe ein Atomkraftwerk gebaut wird. Das hängt schon damit zusammen, dass die Gründe, die zur Ablehnung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Brandenburg geführt haben, die ich vorhin genannt habe, natürlich in Teilen auch grenzüberschreitend zutreffend sein würden. Wir werden diese Bedenken in der gebotenen Form auch gegenüber den polnischen Stellen geltend machen, und wir gehen davon aus, dass unsere Bedenken in die souveräne Entscheidung der Republik Polen einfließen. - Danke sehr.
Aufgrund der Entwicklung der Region in den letzten Jahren befürchte ich diese Nachteile.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Claus, es ist nicht das Land, das diese Fördermittel ignoriert, sondern es sind die Antragsteller. Das sind bei dieser Förderrichtlinie die Kommunen - bzw. sie müssten es sein. Diese ignorieren bisher diese Förderrichtlinie, wie Sie richtigerweise sagen, weil die Rahmenbedingungen nicht stimmen.
Momentan ist man dabei, die Rahmenbedingungen zu überarbeiten. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Punkte. Der erste Punkt betrifft den Förderhöchstbetrag, der auf 200 000 Euro begrenzt ist, der zweite Punkt den prozentualen Förderanteil. Auch dieser ist momentan aus der Sicht der potenziellen kommunalen Antragsteller zu niedrig. Wir sind dabei, die Richtlinie gemeinsam mit dem Bund zu überarbeiten.
Ich möchte betonen: Es lag nicht am Land Brandenburg. Die Vorgaben hat der damalige Bundesminister Seehofer mit der Europäischen Kommission ausgehandelt, weil man bis vor anderthalb Jahren der Meinung war, der Mobilfunkbereich, zu dem auch diese Art der Breitbandversorgung gehört, bzw. der Telekommunikationsbereich insgesamt seien liberalisiert, weshalb der Staat dort überhaupt nichts zu fördern habe.
Die Förderrichtlinie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber - da stimme ich Ihnen zu - dieser Schritt ist zu bürokratisch. - Danke.
Ich kann Ihnen dazu nur sagen: In dieser Frage bin ich Amateur. Die Hochfrequenz geht manchmal seltsame Wege.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Adolph, ich kann mich nach den Ausführungen, die hier bereits getätigt wurden, die zumindest, was die Ausführungen der Koalition betrifft, der Rechtslage entsprechen, kurz fassen.
Ich möchte allerdings auf einige Aspekte Ihres Antrags eingehen und mich vor allem mit einer Frage beschäftigen, die mich schon seit längerem umtreibt. Wir hatten im Dezember einen ähnlichen Antrag, bei dem es gleichfalls um Abwasser ging. Vor dem Hintergrund der Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen, vor dem wir hier stehen - das wird sicherlich auch von Ihnen nicht bestritten -, stelle ich die Frage, warum Sie sich nicht einmal mit den Mitgliedern Ihrer Partei, die in solchen Zweckverbänden eine mitunter sehr, sehr schwierige Arbeit leisten, zusammensetzen und darüber reden, wie man diese Probleme, die es sicherlich in vielen Bereichen gibt, die aber nicht in jedem einzelnen Punkt die Landesregierung zu vertreten hat, lösen kann. Demografische oder hydrologische Probleme sind nun einmal Dinge, über die wir nicht im Landtag beschließen können. Man könnte sich zusammensetzen und nach regionalen Lösungen suchen, die von den kommunalen Verantwortungsträgern, von den Vertretungen vor Ort umgesetzt werden können. Man kann nicht immer so tun, als könnte im Landtag ein Beschluss gefasst werden, der sämtliche kommunalen Zuständigkeiten außer Kraft setzt und alle Probleme auf einen Schlag löst.
Wir wissen, dass der Abwasserbereich nach wie vor höchste Aufmerksamkeit braucht. Wir wissen aber auch - das wissen Sie genauso, und das habe ich in Ihrer Rede vermisst -, dass in den letzten Jahren dank der engagierten Arbeit vieler Kommunalpolitiker, aber auch der engagierten Arbeit der Landesregierung hier nenne ich das Innenministerium, aber auch Mitarbeiter meines Hauses, die beratend und unterstützend zur Seite gestanden haben - in vielen Bereichen die Situation verbessert werden konnte, übrigens gerade auch im Bereich der Sozialverträglichkeit der Gebühren.
Was die von Ihnen geforderten Angaben betrifft, so hat mich diese Forderung doch etwas verwundert, weil wir zum Beispiel Abwasserbeseitigungskonzepte haben. Sie werden aber nicht auf Landesebene beschlossen, Frau Adolph. Abwasserbeseitigungskonzepte werden von den Bereichen festgelegt, die zentral erschlossen werden sollen und die dezentral erschlossen werden können. Aber Sie sind Kreistagsabgeordnete. Diese Abwasserbeseitigungskonzepte werden auf Kreisebene erarbeitet; das müsste Ihnen eigentlich bekannt sein.
Frau Adolph, Sie behaupten, dass der Schuldenstand von uns nach außen gegeben werden sollte. Es müsste Ihnen auch bekannt sein - Sie sind Kommunalpolitikerin -, dass der Schuldenstand allein überhaupt nichts aussagt. Der Schuldenstand ist nur ein Aspekt bei der wirtschaftlichen Gesamtbeurteilung einer Situation. Das ist im Abwasserverband nicht anders als in einem Betrieb. Es geht hier um Anlagewerte, es geht um viele andere Dinge. Der Schuldenstand, isoliert betrachtet, besagt nichts.
Ein weiterer Punkt ist, dass Sie behaupten, dass die Überwachungswerte qualitativ nicht sehr gut wären. Ich darf darauf verweisen, dass es bereits in den Jahren 2005 und 2007 Berichterstattungen zu diesem Thema gab. Aufgrund einer das wurde von den Vorrednern richtig dargestellt - gesonderten Abfrage bei den unteren Wasserbehörden mussten diese Werte ermittelt werden. Es wird zwar überwacht, allerdings gibt es nach wie vor keine landesweite Verpflichtung, diese Werte in Berichte zu fassen und neues Papier zu produzieren. Die aktuelle Sondererhebung, die Ihnen in nächster Zeit zugehen wird, zeigt wieder genau das, was wir schon in den vergangenen Jahren gesagt haben und was der Realität entspricht: dass die Leistungsfähigkeit der Brandenburger Kläranlagen sehr hoch ist.
Weiterhin lese ich vom Rückbaupotenzial. Frau Adolph, Rückbaupotenzial, das heißt Investitionen zulasten der Gebührenzahler. Wollen Sie wirklich den Gebührenzahler mit weiteren Kosten belasten, weil Sie hingehen und sagen: „Ich baue eine funktionierende Kläranlage an irgendeiner Stelle zurück“? Wenn eine Kläranlage funktioniert, sollte man sie nicht zurückbauen, ob sie nun größer oder kleiner ist.
Hier wurde von Ihrer Vorgängerin in abwasserpolitischen Fragen, Frau Enkelmann, einmal behauptet, die Kläranlage Döbern sei ein ganz schlimmes Beispiel. Ich selber habe mich mit der Kläranlage Döbern wirklich sehr lange beschäftigt. Es ist fachlich falsch zu behaupten, die Anlage funktioniere nicht. Und es ist fachlich falsch zu behaupten, dass irgendjemand Geld sparen würde, wenn er etwas zurückbaut. Sie geben zusätzliches Geld aus, das am Ende wiederum in Gebührenkalkulationen einfließen muss. Deswegen ist diese Rückbaudiskussion Unfug.
Ich bitte Sie, Frau Adolph, nicht weiter zu behaupten, dass die Brandenburger Kläranlagen im Durchschnitt einen Auslastungsgrad von 50 % haben. Auch das ist fachlich falsch. Die Kläranlagen in Brandenburg haben derzeit 91 % Auslastung. Das ist doch ein gewisser Unterschied! Vielleicht können Sie Ihre Reden in Zukunft stärker an die Realität in Brandenburg anpassen. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fakten für die Agrardieselrückerstattung sind folgende: Der einheitliche Steuersatz für Diesel beträgt in Deutschland ca. 47 Cent pro Liter für alle Verbraucher. Der Landwirt kann bei der Zollverwaltung eine Steuerentlastung beantragen. Diese wird ihm nach einem Selbstbehalt von 350 Euro für die im Jahr verbrauchte Menge, jedoch nur für maximal 10 000 Liter, in einer Höhe von ca. 21 Cent pro Liter gewährt. Aus diesen 10 000 Litern resultiert eine Steuer von ca. 29 Cent je Liter. Während die Landwirte in den europäischen Nachbarländern mit deutlich unter 10 Cent pro Liter besteuert werden, liegt die durchschnittliche Besteuerung von Agrardiesel in Deutschland bei ca. 40 Cent.
Der Bauernverband hat wie immer noch erschreckendere Zahlen. Aber das lasse ich einmal dahingestellt sein. Allerdings ist, auch wenn man die Zahlen so zur Kenntnis nimmt, klar, dass eine Harmonisierung der Wettbewerbsneutralität innerhalb Europas schon aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit angezeigt ist und deshalb auch mehrmals durch Beschlüsse der Agrarministerkonferenzen eingefordert wurde. Auf nationaler Ebene wäre die Rückkehr zum System der Steuerrückerstattung vor Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005, das heißt die Rückvergütung für jeden verbrauchten Liter ohne Verbrauchsobergrenze und ohne Selbstbehalt durch den Bund, umsetzbar. Die Agrarminister des Bundes und der Länder haben auf der Agrarministerkonferenz in der vergangenen Woche in Magdeburg eine solche Entscheidung noch für diese Legislaturperiode eingefordert. Hinsichtlich einer Bundesratsinitiative befinden sich die beteiligten Länder noch in der Abstimmung. Eine dauerhafte Verbesserung des Milcherzeugerpreises ist nur durch die Herstellung eines weitgehenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage zu erreichen.
Wenn man einen Ausstieg aus der Quote will - wir wollen das -, muss man allerdings auch akzeptieren, dass die Preisbildung vom Markt bestimmt wird und damit auch stärkere Preisschwankungen auftreten werden. Das kennen die Schweinehalter und die Getreideerzeuger schon seit Längerem. Für die Milcherzeuger ist das eine neue Erfahrung, auf die sie sich einstellen müssen.
Unsere Aufgabe sehen wir darin, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die diesen Anpassungsprozess ermöglichen und befördern und gleichzeitig die Liquiditätslage in den Betrieben berücksichtigen. Deshalb haben wir auch die Forderung nach einem Milchfonds unterstützt. Aber wir wollten den Milchfonds aus zusätzlichen, nicht beanspruchten Mitteln der Agrarleitlinie, also aus europäischen Mitteln, finanziert wissen. Letzteres passiert leider nur zu einem geringen Teil, wenngleich dieser Anteil durch die Annahme des europäischen Konjunkturpaketes auf dem jüngsten Europäischen Rat noch aufgestockt worden ist.
Ungeachtet dessen werden sowohl die Mittel aus der zusätzlichen Modulation als auch die Mittel aus den nichtgenutzten Direktzahlungen sowie die den ländlichen Räumen aus dem EUKonjunkturpaket zur Verfügung stehenden Mittel in Übereinstimmung mit dem Landtagsbeschluss vom Dezember letzten Jahres in die Landwirtschaft zurückfließen und schwerpunktmäßig der Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors
dienen. Das wollen wir über folgende Maßnahmen erreichen, die wir mit dem Bauernverband intensiv diskutiert haben:
Erstens: Stufenweise Aufstockung der einzelbetrieblichen Förderung auf 31 Millionen Euro. Wir verbinden dies mit der Forderung nach Erhöhung des Regelfördersatzes im Agrarförderprogramm auf 35 %, worüber noch im April entschieden werden soll. Diese Aufstockung der Förderung hat zwei Komponenten. Erstens soll die Summe absolut aufgestockt werden, und zweitens wollen wir mit der Aufstockung der prozentualen Förderung erreichen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, auch als Zukunftssicherung für die Betriebe verstanden, weiter steigt.
Wir wollen gleichzeitig - Punkt zwei - die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete auf 27 Millionen Euro in der Endphase in Verbindung mit einem Mindestviehbesatz von 0,2 GV pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche erhöhen. Dies wird natürlich gerade in den Gebieten mit schwächeren Böden in Brandenburg dafür sorgen, dass zusätzliche Liquidität zur Verfügung steht.
Drittens werden wir ein Programm zur Winterbegrünung durch Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten nach dem entsprechenden Fördergrundsatz auflegen, dieses sowohl für konventionelle als auch für Ökolandbaubetriebe, wiederum ein Programm, mit dem unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Mittel in die Betriebe fließen können.
Der Liquiditätssicherung dient darüber hinaus die auf Initiative Brandenburgs und Sachsens beschlossene Aufforderung der Agrarministerkonferenz an die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission für eine deutliche Erhöhung der DeMinimis-Grenze im Agrarbereich von gegenwärtig 7 500 auf 30 000 Euro einzusetzen und mit diesem Geld eine Anpassung der Bürgschaftsregelung für Agrarbetriebe zu erreichen, um mit Betriebsmitteldarlehen den Betrieben, die unter akuten Liquiditätsengpässen leiden, zu helfen. Wir haben mit diesem Betriebsmitteldarlehen in Brandenburg unter verschiedenen schwierigen Situationen gute Erfahrungen gemacht. Ich denke, das können die Betriebe bestätigen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Dieter Helm! Diese Art von Debatten gibt es erfreulicherweise nur in meinem Fachbereich.
Dafür bin ich sehr dankbar. Solche Diskussionen, wie sie hier im Landtag stattfinden, finden auch täglich, wöchentlich in der Öffentlichkeit, in der Halböffentlichkeit oder auch am
Abendbrottisch der Familien statt.
Eines möchte ich voranstellen, auch den Befürwortern sagen dann kann man darüber nachdenken, und jeder kann seine eigenen Schlüsse ziehen -: Es gibt derzeit keine gesellschaftliche Akzeptanz für Produkte aus der Grünen Gentechnik.
Man kann sich natürlich fragen, woran das liegt. Liegt es an Frau Steinmetzer-Mann, die hier eine eindrucksvolle Rede gehalten hat? Liegt es an mir, der hin und wieder eine Pressemitteilung zu dem Thema schreibt, oder liegt es an anderen?
Es liegt an zwei Punkten, nämlich erstens an der Frage: Was ist der gesellschaftliche Nutzen der Grünen Gentechnik? Das ist die Grundfrage. Wenn Udo Folgart gesagt hat, es gibt demnächst die Weizensorte „Faltenglatt“, dann hoffentlich ohne Nebenwirkungen, sodass Ohren, Nase oder andere Körperteile, die man noch dringend benötigt, nicht abfallen.
Das könnte durchaus ein solcher gesellschaftlicher Nutzen sein.
Aber die Betonung liegt auch hier auf Abklärung der Risiken. Der gesellschaftliche Nutzen ist momentan schwer belegbar. Man kann mit Landwirten reden. Es gibt Erhebungen. Es gibt mittlerweile auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zum Einsatz Grüner Gentechnik.
Was die ökonomischen Betrachtungen anbetrifft, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft eine Studie herausgegeben und festgestellt, dass die ökonomischen Vorteile bei MON 810 eigentlich nur aufseiten des Herstellers und nicht aufseiten der Landwirtschaft zu finden sind.
Selbst wenn es so wäre, dass die Landwirtschaft den Nutzen hätte, also sagte: Wir haben einen höheren Ertrag, wir haben mehr Einnahmen!, müsste man wiederum - das ist eine Schwierigkeit, gerade in der Landwirtschaft - zu begründen versuchen, dass dieser Nutzen, den die Landwirtschaft hat, der nicht auf gesellschaftliche Akzeptanz stößt, auch ein Nutzen für die Gesellschaft ist. Das könnte durchaus schwierig sein, da die Gesellschaft die Landwirtschaft bereits in durchaus hohem Maße, unter anderem mit finanziellen Mitteln, unterstützt.
Diese Meinung teile ich voll und ganz und auch die Befürchtung, die aus Ihren Worten spricht, Herr Helm. Es besteht durchaus die Gefahr, dass hier 12 000 Jahre Arbeit der Landwirte durch Patente auf lebende Organismen monopolisiert werden. 12 000 Jahre Arbeit der Landwirte!
Dass irgendjemand die Vorstellung hat, seine Monopolvorteile ausnutzen zu können, wenn der letzte Saatgutvermehrungsbetrieb mittelständischer Art - diese Betriebe gibt es in Brandenburg Gott sei Dank - von der Bildfläche verschwunden ist, ist eine weitere große Gefahr. Diese Gefahr hängt mit dem Patent auf lebendige Organismen direkt zusammen, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
Was den Fütterungsversuch bei Milchkühen betrifft, habe ich mich, als ich das las - das ist ja hochinteressant - gefragt: Warum wird dieser Versuch, der nun so tolle Ergebnisse gebracht hat - alles nicht gefährlich, in der Milch nichts nachzuweisen -, erst zehn Jahre nach der Zulassung durchgeführt? Eigentlich hätte das doch vorher klar sein müssen.
Gesellschaftliche Akzeptanz und Abklärung aller Risiken sind die beiden wesentlichen Punkte. Gesellschaftliche Akzeptanz kann nur erreicht werden, wenn ein gesellschaftlicher Nutzen dargestellt und dieser gleichzeitig gegen die Risiken, die bestehen oder nicht bestehen - zumindest müssen diese abgeklärt werden -, abgewogen wird. Geschieht dies nicht, hat man ein Problem.
Herr Seehofer hat hier ein wahrscheinlich ungewolltes oder zumindest unerwartetes Lob bekommen, ich muss dieses Lob ein wenig einschränken. Herr Seehofer hat als Bundeslandwirtschaftsminister den Handel mit MON 810 im Jahre 2007 untersagt - unter Bezugnahme auf - ich glaube, es waren vier oder fünf - wissenschaftliche Studien: Wirkung auf Nichtzielorganismen, Wirkung auf Bodenmikroorganismen und Weiteres. Er hat den Verkauf verboten. Er hat gesagt: Der Sack darf nicht von A nach B transportiert werden; denn das wäre schädlich. Er hat aber nicht den Anbau verboten.
Wenn man sich die Zeitläufe ansieht, stellt man fest: Das Verkaufsverbot kam in dem Moment, in dem der Mais im Boden war. Das hat die Landwirte natürlich zutiefst verunsichert und wieder gezeigt, dass die Landwirte eigentlich ein Opfer dieser Diskussion sind.
Das Verbot wurde aufgehoben, als der Mais geerntet war, also ein halbes Jahr später, mit der Begründung - die ist sehr lustig -: Monsanto macht ein Monitoring. - Das heißt, der Kaufmann bewertet selbst, ob seine Ware gut oder schlecht ist. Das ist, finde ich, eine ganz hervorragende Geschichte, das dürfte fast einmalig sein. An dieser Stelle hätte man wohl wenigstens erwarten dürfen, dass das Monitoring durch das Bundesumweltamt, durch die Bundesanstalt für Risikoforschung, durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig, eine Universität oder andere erfolgt und wirklich ein Ergebnis bringt, dem man vertrauen kann und dem auch die Bürger vertrauen können.
Denn - ich habe es Frau Aigner letzte Woche gesagt - es ist schon fast egal, was darin steht. Es wird - weil Monsanto damit Geld verdient - bestimmt nicht darin stehen, dass es nicht geht.
Wenn Monsanto sagt, es sei alles ungefährlich, werde ich das nicht glauben, und ich denke, ich bin damit nicht ganz allein.
Wo wollen wir jetzt hin? Was brauchen wir?
- Sie brauchen die Zustimmung zu Ihrem Antrag. Da sehe ich Probleme.
Aber ich kann Ihnen eines versichern: Ich werde mich weiterhin für ein nationales Anbauverbot von MON 810 einsetzen. Wir werden versuchen, es aufgrund der bestehenden Risiken durchzusetzen, weil ich davon überzeugt bin, dass wir damit auch der Landwirtschaft helfen. Die Landwirtschaft ist in diesem Diskussionsprozess der eigentliche Verlierer.
Das zweite Erfordernis ist natürlich, dass die Zulassungsverfahren dringend verbessert und qualifiziert werden.
Was vorhin falsch war, was Dieter Helm vielleicht auch nicht weiß: MON 810 wurde im futtermittelrechtlichen Zulassungsverfahren als Futtermittel zugelassen. Nun zum Problem der Imker: Was passiert - dies wurde immer bestritten, ist aber möglich -, wenn ein Anteil Pollen im Honig auftaucht? Honig ist ein Lebensmittel. Die lebensmittelrechtliche Zulassung gibt es für MON 810 nicht und wird es auch nicht geben.
Diese Probleme vor dem In-Verkehr-Bringen dieser Art von Pflanzen müssen geklärt werden. Andernfalls wird es keine Akzeptanz für solche Produkte geben. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wehlan, Sie haben einen wichtigen Satz gesagt. Der Satz lautete sinngemäß: Wir möchten doch bitte den sehr guten Praktikern, die die schwierige Arbeit im Aufbaustab leisten, den Rücken stärken. Der Satz gilt sinngemäß auch für Sie und Ihre Fraktion. Sie wollen - und versuchen es mit diesem Antrag wiederum - eine Fortsetzung der Anträge, die Sie in den letzten Monaten gestellt haben. Sie versuchen, Unsicherheit in die Reihen der Forstverwaltung zu tragen. Sie versuchen, die Beschäftigten zu verunsichern, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Ihnen geht es nicht darum, funktionierende Strukturen für die Forst zu schaffen, sondern darum, Klamauk zu machen und dann dazusitzen und zu sagen, wie toll alles wäre.
Wenn man zwölf Monate Zeit hat, eine solche Strukturreform umzusetzen, dann verstehe ich nicht, warum man diese Zeit verplempern sollte, in diesen zwölf Monaten noch Zwischen
berichte über sage und schreibe, ich glaube, 14 Einzelpunkte, die Sie aufgeführt haben, anzufertigen. Denn diese Zwischenberichte, Frau Wehlan, werden genau von den Leuten geschrieben, denen Sie gerade noch den Rücken stärken wollten. Bitte tun Sie das auch! Lassen Sie die Leute ihre Arbeit machen! Wir werden die Beschäftigten und ihre Vertretung informieren. Sie haben es gesagt, Sie wissen es, am 6. April findet eine große Personalversammlung statt, zu der alle Beschäftigten eingeladen sind, wo die Hausleitung Rede und Antwort stehen wird, wo auch ich zu den Beschäftigten sprechen werde.
Nach meinem Eindruck - das ist wahrscheinlich das, was Sie am meisten stört - läuft die Umsetzung der Forstreform dank der vielen engagierten Mitarbeiter in der Landesforstverwaltung momentan hervorragend und sehr ruhig. Ich bitte alle hier im Landtag Versammelten, dafür zu sorgen, dass diese ruhige und konstruktive Umsetzung der Forstreform weitergeht. Wir sind da auf einem guten Weg. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Adolph, natürlich besteht weiterhin Konsens in der Landesregierung darüber - ich denke auch im Landtag -, dass der Schuldenmanagementfonds fortgeführt werden soll. Die Gründe für die Fortführung sind im Gutachten zum Schuldenmanagementfonds ausführlich dargelegt worden.
Der Landtag hat sich - Sie haben es schon gesagt - im Jahr 2008 ebenfalls mit dieser Thematik beschäftigt. Ich denke, die Richtung, die die Landesregierung eingeschlagen hat, wurde in dieser Sitzung von allen Fraktionen bestätigt.
Basierend auf diesem Konsens, bereitet mein Haus eine Entscheidung der Landesregierung vor, die in Kürze getroffen werden soll. Gegenstand dieser Entscheidung wird die Finanzausstattung des Schuldenmanagementfonds für die kommenden Jahre, konkret für die Jahre von 2009 bis 2012, sein. Die gegenwärtigen Schätzungen gehen übrigens davon aus, dass trotz aller nicht kalkulierbaren Risiken eine Fortschreibung des Finanzbedarfs von ca. 64 Millionen Euro, die Sie auch in Ihrer Anfrage genannt haben, nicht notwendig ist. Der Bedarf wird sich schätzungsweise um 50 Millionen Euro bewegen. Das hängt damit zusammen, dass diese Schätzung schon im Jahre
2007 angestellt wurde und mittlerweile auch mithilfe des Schuldenmanagementfonds zwei Verbände aus der Betreuung entlassen werden konnten und der Finanzbedarf deswegen geringer ist.
Wir wollen diese Entscheidung so schnell wie möglich treffen, um den Aufgabenträgern, die mit dem Schuldenmanagementfonds weiterarbeiten wollen und müssen, die entsprechende Sicherheit für die Jahre bis 2012 zu geben. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Udo Folgart, zur Beantwortung dieser Frage möchte ich ein bisschen in die Geschichte gehen, weil den meisten sicherlich nicht bekannt ist, dass bereits im Jahr 1969 zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft das Absatzfondsgesetz durch den Bundestag beschlossen wurde und auf der Basis dieses Gesetzes der Absatzfonds gegründet wurde, der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der sogenannten Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH - kurz: CMA - und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH - abgekürzt: ZMP - bedient.
Die CMA ist - man muss aus heutiger Sicht sicherlich sagen: war - das zentrale Instrument der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft zur Markterschließung. Die Maßnahmen der CMA umfassen Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen, Förderung von Qualitätszeichen, Entwicklung neuer Produkte, Marktforschung und auch Exportförderung. Das heißt: Ein großer Teil der Aktivitäten wird nicht so öffentlich bekannt wie beispielsweise die so genannte CMA-Halle auf der Grünen Woche.
Die ZMP ist auf den Gebieten der Marktbeobachtung und der Marktberichterstattung im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft tätig und hat eine für alle in diesem Bereich arbeitenden Landes- und erst recht natürlich für die Bundesbehörden ganz wichtige Arbeit geleistet, weil hier die Rahmenbedingungen für die deutsche Agrarwirtschaft sehr deutlich ablesbar waren.
Die Finanzierung dieser Einrichtungen beruhte im Wesentlichen auf Abgaben, die von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft erhoben wurden. Die Grundlage für diese Erhebung ist das von mir vorhin schon genannte Absatzfondsgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Februar 2009 entschieden, dass die Regelungen des Absatzfondsgesetzes zur Abgabenerhebung mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig sind. Diese Entscheidung hat sofortige Geltung ohne aufschiebende Wirkung.
Durch die Bundesregierung wird derzeit an einem Gesetz zur Abwicklung des Absatzfonds gearbeitet. Die Rückzahlungsforderungen aus den Widersprüchen der Beitragszahler sollen sich auf 120 bis ca. 125 Millionen Euro und die sonstigen Verpflichtungen des Absatzfonds auf ca. 40 Millionen Euro belaufen.
CMA und ZMP sind GmbHs der Wirtschaft. Die Gesellschafter müssen entscheiden, ob die Gesellschaften noch einen Gesellschaftszweck haben und, wenn nicht, ob sie ihnen einen neuen Gesellschaftszweck geben wollen. Falls dies nicht der Fall ist, wird die Liquidation dieser Gesellschaften erfolgen. Davon werden rund 300 Beschäftigte betroffen sein.
Das Bundesagrarministerium prüft gegenwärtig, welche Aufgaben der CMA und der ZMP von herausgehobenem staatlichen Interesse sind. Dies könnten hier zum Beispiel die von mir genannte Marktbeobachtung, aber auch Teile der Exportförderung deutscher Agrarprodukte sein.
Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Absatzfonds, CMA und den Bundesländern hat das Land Brandenburg jährlich ca. 300 000 Euro für regionale Absatzfördermaßnahmen erhalten. Ich darf hinzufügen, dass wir, verrechnet mit den Beiträgen unserer Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe, einen positiven Saldo für das Land Brandenburg erzielt haben.
Neben Maßnahmen des Brandenburger Landesbauernverbandes und des Brandenburger Landfrauenverbandes wurden die Mittel hauptsächlich im Rahmen einer Kofinanzierung zur Unterstützung von Öffentlichkeitsmaßnahmen der Brandenburger Land- und Ernährungswirtschaft über pro agro eingesetzt. Beispiele sind hier unter anderem die Brandenburger Landpartie, das Brandenburger Dorf- und Erntefest, der Erlebnismarkt zur BraLa, das Brandenburger Schlachtefest und weitere Präsentationen in Brandenburg sowie in Berlin zur Marktentwicklung.
Weiterhin wurden Maßnahmen der Unternehmen zur Markterschließung und Marktforschung durch die CMA in gemeinsamen Kooperationsprojekten kofinanziert. Da die Beteiligungszusagen für Maßnahmen im Jahr 2009 durch den Absatzfonds vor der Urteilsverkündung nicht erfolgt sind, werden für das Land Brandenburg im Jahr 2009 diese Mittel definitiv nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit ist die Gesamtfinanzierung der oben angeführten Maßnahmen derzeit nicht gesichert.
Gemeinsam mit den Beteiligten wird gegenwärtig bei mir im Ministerium nach Lösungsmöglichkeiten zur Deckung dieser Finanzierungslücken gesucht. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten der regionalen Landfrauenvereine zur Internationalen Grünen Woche, zur BraLa und auf Dorf- und Erntefesten werden wir als Ministerium weiterhin unterstützen. Für regionale Veranstaltungen wie das HanseStadtFest Bunter Hering und den
Spreewälder Gurkentag sollten die fehlenden Mittel durch die beteiligten Unternehmen, Vereine und Institutionen erbracht werden.
Die vor allem im Biobereich geplanten Verkaufsfördermaßnahmen werden im Jahr 2009 nur in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden können. Die Gemeinschaftspräsentation der Land- und Ernährungswirtschaft auf der BraLa wird durch die direkte Teilnahme der interessierten Unternehmen erfolgen. Prioritär werden durch die Landesregierung die Imageveranstaltungen Brandenburger Landpartie und das Brandenburger Dorf- und Erntefest gesehen. Hierzu finden derzeit bei mir im Haus sehr intensive Gespräche statt.
Die Geschichte von pro agro, die direkt mit der Geschichte der CMA verbunden ist, ist für unser Land eine Erfolgsgeschichte. Wir werden als Ministerium alles tun, damit sich diese Erfolgsgeschichte zum Wohle der Agrar- und Verarbeitungsbetriebe in Brandenburg fortsetzen wird. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, der weitere Ausbau der Windenergienutzung ist ein wesentlicher Baustein der Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung. Bereits die Inanspruchnahme von ca. 2 % der Landesfläche wäre ausreichend, um die bis 2020 gesteckten Ziele in diesem Bereich zu erreichen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die Suche nach geeigneten Gebieten sehr konfliktträchtig ist. Daher wird mit der Aufstellung von Teilregionalplänen Windenergienutzung der Ansatz verfolgt, möglichst konfliktarme Gebiete zu identifizieren und als geeignet auszuweisen.
Der Landesregierung ist natürlich bekannt, dass in diesem Zusammenhang die unmittelbare Nachbarschaft von Windkraftanlagen von vielen Bürgern als besonders störend empfunden wird. Daher wird bereits mit der Energiestrategie 2020 für neue Windeignungsgebiete ein Abstand zu Wohnsiedlungen von ca. 1 000 Metern angestrebt. Allein aus immissionsschutzfachlicher Sicht wären die zu fordernden Abstände in der Regel allerdings deutlich geringer. Den für die Aufstellung der Teilregionalpläne Wind zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaften sind diese Intentionen der Landesregierung aus der Energiestrategie 2020 bekannt.
Die Landesregierung prüft derzeit, ob darüber hinaus noch ein an die Regionalen Planungsgemeinschaften gerichteter Planungserlass möglich ist. Ein solcher Erlass wäre für die Regionalen Planungsgemeinschaften bindend und würde sicherstellen, dass die Grenze künftig auszuweisender Windeignungsgebiete 1 000 Meter von der Siedlungsgrenze entfernt bleibt. Die hierzu geführten Diskussionen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Auf bereits ausgewiesene Windeignungsgebiete, bereits errichtete Anlagen oder auch immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren in Regionen ohne wirksame Regionalpläne hätte ein solcher Erlass jedoch keine Auswirkung. - Danke.
Die Prüfung ist rein juristischer Art. Wir wollen natürlich, wenn wir einen solchen Erlass fertigen, dass er auch juristisch haltbar ist und er dann, wenn er beklagt werden sollte, womit wir schon fast rechnen müssen, auch rechtssicher ist und das gesamte Planungsverfahren, aber auch die Gemeinden, die zu entscheiden haben, auf eine rechtssichere Grundlage stellt.
Am 5. März werden wir uns mit den Regionalen Planungsgemeinschaften treffen. Wenn ich sage wir, dann betrifft das das Ministerium für Infrastruktur, den zuständigen Minister Reinhold Dellmann, mich und natürlich die Leiter der Regionalen Planungsgemeinschaften. Wir werden auch zu diesem Punkt eine sehr intensive Diskussion führen. Ich denke, dass wir innerhalb der nächsten sechs Wochen juristisch verbindlich sagen können, ob ein solcher Erlass möglich ist - und wenn ja, dann sollten wir ihn aus meiner Sicht unbedingt fertigen. Danke sehr.
Im Falle - wir reden jetzt über Windkraftanlagen, Frau Hartfelder - der Windkraftanlagen geht die Diskussion auf die prioritären Vorhaben im Außenbereich zurück. Das heißt, Windkraftanlagen wurden zurzeit der Bundesumweltministerin Angela Merkel als prioritäre Vorhaben im Außenbereich eingestuft und damit einem vereinfachten Planungsverfahren, allerdings auch zusätzlichen Diskussionen in den Regionen mit weitreichenden Rechten auch für die Ausweisung bzw. Benutzung solcher Flächen ausgestattet. Das Land Brandenburg hat dann versucht, über die Teilpläne Windkraft, die Teilpläne zu den Regionalplänen sind, diese Entwicklung zu kanalisieren. Ich denke, es ist im Großen und Ganzen auch sehr erfolgreich gelungen. Man kann natürlich sagen, dass es zu spät gelungen ist, aber die Initiative ging von der Bundesseite aus, und wir als Land Brandenburg haben de facto hinterherlaufen müssen. Sie wissen, dass in den Regionalen Planungsgemeinschaften recht langwierige Prozesse erforderlich waren, bis die Teilpläne erstellt waren.
Was das Beklagen von Planungen angeht - das betrifft nicht nur den Bereich der Teilpläne Windkraft, sondern auch andere Bereiche -, ist es immer so, dass es häufig um formale Gründe geht, an welchen dann Planverfahren scheitern. Wir versuchen, mit den Regionalen Planungsgemeinschaften eine große Rechtssicherheit zu schaffen und damit auch eine große Verbindlichkeit dieser Planung für die Zukunft. Man kann allerdings nicht ausschließen, dass Gerichte dann auch wieder anders entscheiden. Diese Erfahrung mussten wir auch machen. Wir sind sehr daran interessiert, dass in den Regionen, in denen wir derzeit keine rechtsverbindlichen Teilpläne Windkraft haben, diese Teilpläne möglichst schnell wieder in Kraft gesetzt und damit auch die Angebote, die wir zusätzlich unterbreitet haben, genutzt werden können. Wir haben den Regionen zusätzliche Flächen vorgeschlagen, überwiegend Flächen, die sich in Wäldern befinden, die sich für Windkraftnutzung aus unserer Sicht wegen nicht vorhandenen naturschutzfachlichen Konfliktpotenzials eignen. Wir haben vorgeschlagen, diese Flächen zusätzlich auszuweisen und damit die Konflikte in den Regionen deutlich zu vermindern. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Heinze, aufgrund der restriktiven Vorgaben der personellen Ausstattung im Geschäftsbereich, basierend auf der Personalbedarfsplanung der Landesregierung, ist auch mein Ministerium im Bereich des Feldversuchswesens gehalten, Aufgabenspektrum und Umfang auf die gesetzlich vorgegebenen hoheitlichen und amtlichen Verpflichtungen zu beschränken. Ein Beispiel dafür sind die Richtwerte im Rahmen der Düngeverordnung, die standortbezogen bereitzustellen sind.
Weil das Feldversuchswesen in allen Bundesländern derzeit auf dem Prüfstand steht und nicht alle Versuchsaufgaben in dem für statistische Aussagen erforderlichen Umfang selbst durchgeführt werden können, stellen sich insbesondere benachbarte Bundesländer gegenseitig Versuchsergebnisse zur Verfügung, sofern länderübergreifend vergleichbare Standortbedingungen existieren.
Darüber hinaus bestehen Bemühungen, EU-anlastungsgefährdete Fragen mit Feldversuchsergebnissen abzusichern, zum Beispiel zu den durch das Land angewendeten Maßnahmen in
der zweiten Säule - insbesondere der Bereich der Agrarumweltmaßnahmen und die Wasserrahmenrichtlinie - oder auch zum Erhalt des Dauergrünlandes. Anstrengungen werden auch unternommen, um die besonders wertvollen Dauerversuche abzusichern. Sie sind für langfristige Aussagen zur nachhaltigen Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit brandenburgischer Ackerund Grünlandstandorte unverzichtbar.
In der Versuchsstation Manschnow des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung wurden Versuchsergebnisse mit verschiedenen ackerbaulichen Fruchtarten und mit Feldgemüse erarbeitet, die für das Anbaugebiet der feinerdereichen, schweren Böden gültig sind. In Brandenburg ist dies fast ausschließlich das Oderbruch. Versuche zu anlastungsrelevanten Fragestellungen und Dauerversuche existieren in Manschnow nicht.
Da es sich in Manschnow nicht um landeseigene Flächen handelt, wurden die im Jahr 2008 eingetretenen personellen Veränderungen an dieser Versuchsstation zum Anlass genommen, nach effizienteren und mit dem Personal absicherbaren Lösungen für eine Versuchstätigkeit im Oderbruch zu suchen. Favorisiert wird eine Lösung, in der das Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren/Erfurt und das LVLF gemeinsam Versuche durchführen können, um Synergieeffekte zu erzielen. Allerdings ist es bislang nicht gelungen, mit den beiden anderen Geldgebern des Institutes für Gemüse- und Zierpflanzenbau - betroffen sind der Bund und das Land Thüringen - die Zusammenarbeit des gartenbaulichen Versuchswesens des Landesamtes mit dem IGZ auf eine gemeinsame institutionelle Ebene zu bringen.
Die mit geeigneten Praxisbetrieben vertraglich vereinbarte Versuchstätigkeit stellt eine weitere Alternative dar, um einen Versuchsstandort im Oderbruch abzusichern. Entscheidungen zu einem neuen Standort sind bisher noch nicht gefallen. Im Rahmen des verfügbaren Personals wird zunächst die Fortführung derjenigen Arbeiten abgesichert, die den Feldgemüsebau betreffen. Die Versuche mit ackerbaulichen Kulturen werden auf ein umsetzbares Maß zurückgeführt, das sich an den verbleibenden Arbeitsressourcen orientieren muss. Ich hoffe, dass nach einer Übergangsphase das ursprüngliche Arbeitsniveau an einem neuen Standort wieder erreicht werden kann. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Udo Folgart hat vorhin das Gleichnis von den Bergsteigern gebracht, die sich auf halbem Weg zum Mount Everest befinden. Wenn Sie das Gleichnis weiter verwenden wollen, kann man zum Health Check sicherlich sagen: Dieser Health Check wird der europäischen Agrarpolitik so gerecht, als würde jemand am Berg sagen: Wir werden die nächsten acht Tage immer bestes Wetter zum Bergsteigen haben.
Das heißt andersherum gesagt: Der Health Check wird der Lage der europäischen und der deutschen Agrarwirtschaft in keiner Weise gerecht. Er wird auch nicht, was immer nach draußen postuliert wird, den neuen Herausforderungen gerecht.
Das Wetter lässt sich in der Agrarwirtschaft an den Preisen ablesen. Diese Preise haben sich in den letzten Jahren mit einer rasanten Geschwindigkeit nach oben und nach unten bewegt, die aus den Jahrzehnten zuvor in diesen Sprüngen nicht bekannt gewesen ist. Das heißt: Auch aus dieser Sicht gibt es große Unsicherheit. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Health Check, zumindest was den politischen Rahmen der europäischen Agrarpolitik betrifft, versucht, den Landwirten Sicherheit zu geben - Sicherheit für weitere Investitionen, Sicherheit für die weitere betriebliche Entwicklung. Das betrifft nicht nur die ländlichen Räume in Brandenburg. Das betrifft nicht nur die ländlichen Räume in Deutschland. Das betrifft die ländlichen Räume in der Europäischen Union insgesamt. Hier ist genau das Gegenteil eingetreten. Man hat zusätzliche Unsicherheit in die ländlichen Räume getragen.
Am 20. November hat der Agrarrat nach langen Verhandlungen einen Beschluss zum Inhalt der Gesundheitsüberprüfung der
Gemeinsamen Agrarpolitik gefasst. Bundesministerin Aigner hat ihre Zustimmung zu den Verhandlungsergebnissen damit begründet, dass „wichtige deutsche Anliegen durchgesetzt worden seien, ohne unzumutbare Regelungen akzeptieren zu müssen“.
Ich kann diese positive Einschätzung nicht teilen und bin der Auffassung, dass unsere Landwirte - die Brandenburger Landwirte, die ostdeutschen Landwirte - insgesamt ein besseres Ergebnis in Brüssel verdient hätten und auch erwarten durften.
Im Koalitionsvertrag ist nachzulesen:
„Alle landwirtschaftlichen Unternehmen sollen unabhängig von ihrer Betriebsgröße, ihrem Produktionsprofil und ihrer Rechtsform gleichberechtigt nebeneinander wirtschaften können.“
Die Bundeskanzlerin hat noch wenige Wochen vor den entscheidenden Verhandlungen in einem an den Ministerpräsidenten gerichteten Antwortschreiben versichert, Deutschland werde keiner Lösung zustimmen, die überproportionale Belastungen für die ostdeutschen Betriebe zur Folge hätte. Der gefasste Beschluss zur progressiven Modulation ist das Gegenteil.
Es geht hier nicht nur um die Basismodulation, sondern der Paradigmenwechsel besteht darin, dass es erstmals in der europäischen Geschichte eine größenabhängige Diskriminierung von Agrarstrukturen gibt. Diese heißt nett in Brüsseler Deutsch verpackt: progressive Modulation.
Es ist zu befürchten, dass nach den jetzt gefassten Beschlüssen die Diskussion zur Weiterführung der europäischen Agrarpolitik, die in den nächsten Jahren geführt werden wird, von dieser Basis ausgehen wird und dass sich dieser Paradigmenwechsel weiterhin in den europäischen Dokumenten und Beschlüssen manifestieren wird.
Frau Wehlan hat es vorhin schon gesagt: Fast alle von der progressiven Modulation betroffenen Betriebe befinden sich in den neuen Bundesländern. In Brandenburg sind das 371 Betriebe. Das ist eine Zahl, die erst einmal so im Raum steht. Betroffen sind in Brandenburg ca. 50 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 41 % der in der landwirtschaftlichen Primärproduktion beschäftigten Arbeitskräfte. Das heißt andersherum gesagt: Mehr als 10 000 Beschäftigte sind direkt - ich sage jetzt nicht: indirekt - von diesen Beschlüssen betroffen. Daneben sind es auch noch ca. 60 % des Milchviehbestandes - dazu möchte ich nachher noch etwas sagen -, weil wir tolle Ergebnisse haben, zum Beispiel den Milchfonds.
Der Modulationsbeschluss wird diese betroffenen Betriebe in der Zeitspanne von 2009 bis 2013 86,9 Millionen Euro kosten. Das sind in dieser Zeitspanne pro Betrieb ca. 145 000 Euro, die für Investitionen nicht zur Verfügung stehen und die eventuell im schlimmsten Fall auch für die Bezahlung von Arbeitskräften nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
Dann kommt Frau Fischer Boel und sagt, nachdem wir mit ihr intensive Diskussionen in, ich glaube Udo, es war in Trebbin, geführt haben: Herr Woidke, Herr Folgart, regen Sie sich doch nicht auf! Ich will das Geld doch nicht mit nach Dänemark nehmen! Das Geld bleibt ja da. Andersherum gesagt: Das Geld ist nicht weg, es ist nur woanders. - Den Spruch kenne ich. Den
haben Banker schon öfter benutzt, wenn man nach seinen Anlagen gefragt hat. Das Geld bleibt im Mitgliedsstaat. Es soll der ländlichen Entwicklung dienen und dort zusätzliche Arbeitsplätze generieren.
Nun stellt sich natürlich die Frage: Wo sind die Leute, die diese zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen? Wir können sie uns nicht backen. Wir können sie uns nicht herbeiwünschen. Wir wünschen sie uns natürlich, aber wir müssen sie suchen. Es ist sehr schwierig, neben der Landwirtschaft zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, und doppelt schwierig, wenn vorher Arbeitsplätze im ländlichen Raum durch solche Beschlüsse zumindest in Gefahr gebracht werden.
Funktionierende landwirtschaftliche Unternehmensstrukturen sind in Brandenburg bisher der verlässlichste Partner der ländlichen Entwicklung gewesen und haben ganz gezielt auch in Diversifizierungsprojekte investiert. Dazu brauchen sie unternehmerisches Wissen. Sie brauchen Zugang zu Kapital und ein gewisses Know-how in der Region. Diese Betriebe zu schwächen heißt nicht, die ländliche Entwicklung voranzubringen, sondern es heißt am Ende, die ländliche Entwicklung zu behindern und zu schwächen.
Ein weiterer Punkt ist die Frage, was jetzt mit diesem Geld werden soll. Die Begründung ist: Es gibt vier neue Herausforderungen, auf die die europäische Agrarpolitik reagieren soll. Die neuen Herausforderungen sind der Klimawandel, die erneuerbaren Energien, das Wassermanagement, der Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die Begleitmaßnahmen - man höre und staune - für den Milchsektor.
Abgesehen vom Milchsektor, auf den ich separat eingehen möchte, stellen diese sogenannten neuen Herausforderungen für Brandenburg keine neuen Herausforderungen dar. Für diese neuen Herausforderungen sind bereits heute nach dem derzeit laufenden Plan zur Entwicklung der ländlichen Räume in der Zeitspanne von 2010 bis 2013 insgesamt 220 Millionen Euro vorgesehen. Insofern wird keine zusätzliche Modulation benötigt, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Zwar nehme ich zusätzliches Geld immer gern entgegen, jedoch muss ich am Ende darauf achten, dass die eingeleiteten Maßnahmen auch nachhaltige Maßnahmen sind und das Geld nicht sinnlos verschwendet wird. Für diese neuen Herausforderungen sind die notwendigen finanziellen Mittel bereits vorhanden. Zudem hat Brandenburg seit Ende der 90er Jahre vor allem europäische Mittel in diese neuen Herausforderungen investiert.
Sollte diese Begründung auch nicht greifen oder in großem Maße nicht nachvollziehbar sein, stellt sich natürlich die Frage, welche Begründung es für diese progressive Modulation - die Schlechterstellung größerer Agrarstrukturen - gibt. Es scheint auch in Deutschland nach wie vor so zu sein, dass sich bis zum heutigen Tage - auch wenn die Wende vor fast 20 Jahren war nicht jeder mit den ostdeutschen Agrarstrukturen anfreunden konnte; denn hier spielt sich diese ganze Geschichte ab.
Sehr froh wäre ich darüber, wenn man in der Modulationsdiskussion die Arbeitsplatzdiskussion stärker geführt hätte.
Man hätte nicht nur danach gehen dürfen, wer die meisten Flächen hat. Vielmehr hätte im Mittelpunkt stehen müssen, wer
reich getroffen werden, daran gemessen werden, ob sie diesem Ziel dienen.
Vor dem Hintergrund, dass der Milchmarkt bzw. der Bereich der Milchproduktion den größten Teil der Arbeitsplätze im ländlichen Raum bindet, spielt die Milchproduktion insbesondere in Brandenburg weiterhin eine wichtige Rolle.
Der Milchfonds, den die Bundesministerin als Erfolg feiert, bedeutet für Brandenburg Folgendes: Ich ziehe allen Brandenburger Bauern - auch den Milchbauern - Geld aus der Tasche und sage ihnen: Ich habe dir jetzt zwar 100 000 Euro abgezogen, aber wenn du gut bist, dann kannst du nach einer neuen Richtlinie 40 000 Euro wiederbekommen. - Das ist eine „tolle“ Geschichte. Das Hurra-Geschrei der Brandenburger Bauern ist relativ schnell verebbt. Es war sogar kaum zu vernehmen; denn jeder wusste, was auf ihn zukommt. Demnach ist es in Verbindung mit der progressiven Modulation eine Mogelpackung. Ich kann die Investitionsfähigkeit der Betriebe nicht doppelt - durch weniger zur Verfügung stehende Gelder und durch eine erhöhte Unsicherheit hinsichtlich der Zukunft - einschränken und dann sagen: Ich stelle euch jetzt zusätzliches Geld zur Verfügung, mit dem ihr investieren könnt. - Das ist der falsche Weg. Diese Politik ist weder im europäischen noch im deutschen Maßstab konsistent.
Mit dem Bauernverband werden wir weiterhin beraten, wie wir diesen Herausforderungen auch künftig gerecht werden können. Der Health Check stellt uns dabei in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen. Die wichtigste Herausforderung wird sein - das ist unsere Aufgabe -, die Arbeitsplätze in der Brandenburger Agrarwirtschaft zu sichern und möglichst auszubauen. Dies wird jedoch vor dem gegenwärtigen Hintergrund nicht einfacher. Dennoch werden wir uns in der nun begonnenen Diskussion zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik weiterhin für wettbewerbsfähige Brandenburger Agrarstrukturen einsetzen. Dies ist unter anderem für die Entwicklung der ländlichen Räume in Brandenburg der richtige Weg. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, man kann klar sagen: Das Land Brandenburg ist von Lieferungen aus der Republik Irland betroffen, allerdings nicht direkt - das war ein Missverständnis, das Anfang der letzten Woche entstanden ist -, sondern indirekt über zwei Großhandelsunternehmen. Das eine hat seinen Sitz in Schleswig-Holstein, das andere in Nordrhein-Westfalen. Die nach Brandenburg gelangten Lieferungen sind bis auf kleine Mengen sichergestellt. Momentan werden entsprechende Untersuchungen durchgeführt; Untersuchungsergebnisse für die bei uns in Brandenburg sichergestellten Mengen an Schweinefleisch liegen noch nicht vor. Allerdings sind es bislang nur Verdachtsfälle. Die aus anderen Bundesländern vorliegenden Analysen haben den Dioxinverdacht bisher nicht bestätigt. Trotzdem gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Wir werden das Fleisch erst dann freigeben, wenn die Analysen durchgeführt worden sind und wir hundertprozentig sicher sind.
Es gibt die Kontaminantenverordnung der Europäischen Union. Darin sind seit dem Jahr 2006 die zulässigen Höchstgehalte an Dioxin in verschiedenen Lebensmitteln, unter anderem in verschiedenen Fleischarten, geregelt. Es geht immer um Größen im einstelligen Picogramm-Bereich. Diese Höchstwerte sollten aus Verbraucher- und Gesundheitsschutzgründen eingehalten werden, um jedes Risiko für den Endverbraucher auszuschließen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Adolph, ich hatte mir eigentlich einen anderen Anfang ausgedacht, möchte aber noch einmal Folgendes feststellen: Wenn Sie sich hier heute hinstellen und über Fehler der 90er Jahre referieren, sollten Sie zwei Dinge dabei nicht vergessen.
Erstens: Welche Situation hat man in Brandenburg im Umweltbereich - speziell im Trinkwasser- und Abwasserbereich - im Jahre 1989/90 vorgefunden?
Zweitens: In welcher Kürze der Zeit mussten häufig - das muss man ja den Leuten zugestehen - wichtige Investitionsentscheidungen für diese Kommunen von Leuten getroffen werden, die erst Tage, Wochen oder Monate im Amt waren?
Wenn Sie sich jetzt hier hinstellen, beckmessern und sagen, man hätte ja damals alles viel besser machen können - hätte man vielleicht -, dann vergessen Sie nicht, von welcher Situation wir ausgegangen sind. Vergessen Sie auch nicht, dass es in vielen Teilen des Landes danach auch demografische Entwicklungen gab, die nicht einmal Sie - obwohl Sie mitunter die Weisheit mit Löffeln gefressen haben - vorhergesehen haben.
Ich halte es in gewisser Weise schon für eine Unverschämtheit, hier so zu tun, als ob der Schuldenmanagementfonds die Ursache sei. Sie haben die ganze Zeit daran herumgekrittelt, und am Ende sagen Sie: Wir wollen, dass er weitergeführt wird.
Diese Pirouette fand ich äußerst bemerkenswert.
Wir haben mit dem Schuldenmanagementfonds vor knapp zehn Jahren angefangen, Aufgabenträger in der Fläche des Landes zu unterstützen, und das nur aus einem einzigen Grund: um dauerhaft stabile Beiträge für die „zu entsorgenden“ Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
- Ja, Frau Kaiser, wir haben es hier mit einer kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe zu tun. Noch etwas: Sie sind ja die Partei, die so solidarisch ist. Ich frage mich daher, wieso hier noch einmal die Pirouette gedreht wird, den Anschluss- und Benutzerzwang infrage zu stellen. Das wird von Ihnen regelmäßig gemacht. Einerseits wollen wir die große Solidarität. Auf der anderen Seite sagen Sie, wenn jemand krakeelt: Na bitte schön, dann brauchen Sie nichts bezahlen; das können ja die anderen alle mitbezahlen! - Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Der Anschluss- und Benutzerzwang ist ein Recht, das der Kommune eingeräumt wird. Die Kommunen in Brandenburg sage ich hier noch einmal ganz bewusst - machen angemessen davon Gebrauch. Sie müssen es nicht anziehen, können es aber, wenn es dem Gemeinwohl dient und damit die Beiträge für alle günstiger gestaltet. Das gehört zur Wahrheit hinzu. Nur weil Sie da irgendwo drei Leute kennen, die sagen, wir wollen nicht angeschlossen werden, kann man doch nicht den Anschlussund Benutzerzwang,
der die Grundlage für sozialverträgliche Gebühren - übrigens nicht nur im Bereich des Abwassers, auch im Bereich des Trinkwassers, im Bereich der Müllentsorgung, im Bereich des Straßenbaus - bildet, infrage stellen oder dies tun, weil jemand sagt: Ich gehe hinten aus dem Haus und benutze die Straße gar nicht!
Jetzt komme ich zu meiner Rede.
Frau Adolph, es ist kurz vor Weihnachten. Ich finde es gut, dass Sie am Ende gesagt haben, Sie wollen, dass der Schuldenmanagementfonds fortgeführt wird. Ich möchte an dieser Stelle eines anfügen: Ich bitte Sie, auch deswegen mit der Kritik zurückhaltend zu sein, weil die Leute, die darin arbeiten - es sind nicht allzu viele -, Höchstleistungen vollbringen. Ich möchte diese Leute hier ganz gezielt in Schutz nehmen.
Es ist nicht einfach, jeden Abend zu irgendeiner Gemeindevertretersitzung im Land Brandenburg zu fahren und die Leute davon zu überzeugen, dass es notwendig ist, eine Gebührensatzung zu beschließen, damit die Kommune weiterhin funktioniert. Das Ziel des Schuldenmanagementfonds - das ist der Fehler in Ihrem Antrag - ist zuerst die Stabilisierung der kommunalen Verhältnisse. Sie haben es hier - vom Bundesverfassungsgericht übrigens mehrfach bestätigt - nach wie vor mit einer kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe zu tun. Die Aufgabe ist gerade in einem Flächenland wie Brandenburg schwer zu erledigen. Bitte berücksichtigen Sie das.
Was die Weiterführung betrifft, sind wir alle einer Meinung. Darüber freue ich mich. - Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute schon eine wahrhaft - man kann es sicherlich so nennen - historische Stunde für die Forstverwaltung in Brandenburg.
Erstmals, seit vor mehr als 200 Jahren eine Forstverwaltung in unserer Region die Arbeit aufgenommen hatte, wird die Be
treuung des Landeswaldes in die Hände eines Forstbetriebes übergehen. Zugleich endet eine über ein Jahrzehnt andauernde Debatte um eine Änderung der Rechtsform der brandenburgischen Forstverwaltung, die vor allem für die betroffenen Forstmänner und -frauen und deren Angehörigen quälend und mitunter unüberschaubar war. Dazu kommt, dass die Brandenburger Landesforstverwaltung seit 1990 wie kein anderer Bereich der Landesverwaltung einer Art Dauerreform, man kann auch sagen: Dauerdiskussion, ausgesetzt war, die allen Beschäftigten in diesem Bereich sehr viel abverlangt hat.
Dennoch bin ich fest davon überzeugt, dass wir mit der Gründung eines Betriebs „Forst Brandenburg“ hier und heute eine richtige und notwendige Entscheidung für die Zukunft auf den Weg bringen. Mit dem neuen Landesbetrieb sichern wir das Erbe von Generationen Brandenburger Förster und stellen zugleich die Weichen dafür, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger auch künftig Nutzen aus dem grünen Reichtum ihres Landes ziehen können.
Bei der Neuaufstellung der Landesforstverwaltung ging es nicht nur darum, Einsparbeschlüsse rationell umzusetzen, Frau Wehlan. Vielmehr wurde leidenschaftlich und gründlich mit allen Betroffenen über alle möglichen Varianten und Ländervergleiche diskutiert. Sie selbst waren in vielen Diskussionen dabei. Bekanntlich sind deutschlandweit bereits viele Bundesländer einen ähnlichen Weg gegangen und haben ihre Forstverwaltungen reformiert, optimiert und umstrukturiert. Die Diskussionen verliefen übrigens in allen Bundesländern ähnlich wie in Brandenburg, nur in keinem Bundesland wurde so lange diskutiert.
Wir befinden uns in guter Gesellschaft. In Hessen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland arbeiten bereits erfolgreich Landesforstbetriebe. Von den Erfolgen des Landesbetriebs in Nordrhein-Westfalen konnten wir uns im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf am 3. Dezember überzeugen. Die große Herausforderung für uns alle hier besteht darin, dass wir erstens trotz des erforderlichen Konsolidierungsbedarfs den Landeswald nachhaltig und kostendeckend zu bewirtschaften haben sowie zweitens die Erfüllung der hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung auch weiterhin in hoher Qualität sicherstellen müssen.
In den bestehenden Strukturen, die für 2 300 Beschäftige entwickelt wurden, kann diese Aufgabe mit künftig 1 500 Beschäftigten ab 2015 so nicht gelöst werden. Der alternativlose Weg, der zu mehr Zukunftssicherheit für die Beschäftigten führt, ist die Neuorganisation der Landesforstverwaltung mit der Errichtung des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Nur so lassen sich die Ziele der Haushaltskonsolidierung erreichen, die nachhaltige Bewirtschaftung des Landeswaldes und wirksameres hoheitliches Handeln gewährleisten, und nur so kann das notwendige Personalmanagement sozial verträglich und ausgewogen erfolgen.
Mit dem höheren Maß an wirtschaftlicher Flexibilität und transparentem betriebswirtschaftlichen Handeln werden die wesentlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, um trotz notwendiger Stelleneinsparungen die Schutz-, die Nutz- und auch die Erholungsfunktion des Brandenburger Waldes weiterhin nachhaltig zu sichern.
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg soll zum 1. Januar 2009 mit dem vorgelegten Gesetz zur Neuorganisation der Landes
forstverwaltung errichtet werden. Die Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde werden mit diesem Datum Betriebsteile des Landesbetriebes, sodass ein fließender Übergang in die neue Struktur erfolgen kann. Unter anderem deswegen sind wir auch hier im Parlament. Wenn wir diese Organisationsform nicht ändern würden, bräuchten wir keine Beteiligung des Parlamentes für die Gründung eines LHO-Betriebs, Frau Wehlan.