Markus Nonninger

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Versuchung für eine Regierung, mit Rechentricks ihre Bilanzen aufzuhübschen, ist groß, besonders in einem Superwahljahr. Besonders die Große Bundeskoalition war hier sehr kreativ. Laut offiziellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg waren im Mai nur noch 3,46 Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. In den Medien wurde lauthals verkündet, dass die Bundesregierung damit die Wirtschaftskrise gemeistert habe; denn das seien schließlich im Vergleich zum Vormonat sogar 127 000 Arbeitslose weniger.
Wenn man diese statistischen Veröffentlichungen der Bundesregierung kritiklos hinnähme, dann könnte man von einem glatten Wirtschaftswunder sprechen - wenn da nicht namhafte
Experten wie Joachim Möller, der Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, den Finger in die Wunde legen und klipp und klar sagen würde, dass es sich hier um nichts anderes als schlichten Betrug handelt.
Tatsächlich geht der Chef des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Herr Joachim Möller, von ganz anderen Arbeitsmarktzahlen aus. Demnach kommt man in Deutschland tatsächlich auf mindestens 5 Millionen Menschen, die gerne arbeiten würden. Von all den Arbeitslosen tauchen jedoch mindestens 1,5 Millionen gar nicht in der Arbeitslosenstatistik auf.
Wie kommt denn das nun alles zustande? Antwort: In die Arbeitslosenquote müsste zunächst schon einmal die stille Reserve von gut 625 000 Menschen ohne Job fallen, die sich unter anderem wegen schlechter Vermittlungschancen erst gar nicht bei den Arbeitsagenturen melden, die allerdings tatsächlich bereit wären zu arbeiten, wenn sich ihnen nur eine entsprechende Chance böte.
Aber auch wenn wir diese Personen hier einmal außer Acht lassen, kommt noch einmal eine halbe Million Menschen dazu, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie zum Beispiel einen 1-Euro-Job haben, in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stecken oder, staatlich gefördert, frühverrentet wurden. Da sie dem Arbeitsmarkt so nicht zur Verfügung stehen, werden sie auch nicht als Arbeitslose geführt, ob sie es wollen oder nicht.
Hinzu kommen seit 1. Mai die Arbeitslosen, die von einem privaten Vermittler betreut und nun ebenfalls nicht mehr als arbeitslos gezählt werden usw. usf.
Meine Damen und Herren, ich möchte hier nicht alles wiederholen, was an beschönigenden Tatbeständen der Manipulationsstrategie von Schwarz-Rot im Superwahljahr 2009 helfen soll. Das steht schließlich in unserem Antrag, das können Sie nachlesen. Uns als DVU-Fraktion geht es darum, dass die Landesregierung verlässliche Arbeitslosenzahlen, und zwar bezogen auf Brandenburg, liefert. Diese Zahlen sind für eine solide Struktur- und Förderpolitik unabdingbar. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schulze, Sie haben an der Reaktion dieses Parlaments gemerkt, dass es auch Ihre Kollegen hier im Landtag ziemlich abartig finden, dass Sie nie sachlich auf einen Antrag eingehen, sondern nur in Ihrer hetzerischen Art und Weise und Polemik hier in Ihrer Goebbels-Manier argumentieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Polemik und Ignoranz sind taktische Spielereien, derer sich bestimmte Politiker immer dann bedienen, wenn sie entweder gar nichts zu sagen haben, wie Herr Christoph Schulze, oder schlichtweg auf dem Holzweg sind
- wie Herr Christoph Schulze.
Die absichtliche Fälschung von Arbeitsmarktstatistiken ist nicht nur ein Betrug an den Bürgern, sondern auch ein Schlag ins Gesicht von jedem von uns Abgeordneten des Landtags. Wir als Landesparlament sind umso mehr auf realistische Arbeitslosenzahlen angewiesen. So ist eine solide Strukturförderung auf Landesebene nur möglich, wenn man die Gebietsstrukturen anhand der örtlich vorhandenen Arbeitsmarktdaten auch tatsächlich unterscheiden kann. Dazu gehört natürlich auch realistisches Material über die tatsächlich vorhandene Arbeitslosigkeit.
Aber auch auf der Leistungsebene sind verlässliche Zahlen notwendig. So muss jede Agentur für Arbeit über ihre Ermessensleistung der aktiven Arbeitsmarktspolitik und Leistung zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz nach § 11 des Sozialgesetzbuches III erstellen. Auch hierzu ist es erforderlich, dass realistisches Zahlenmaterial insbesondere zu den Personengruppen vorliegt, die prognostisch absehbar erneut erstmals zu Leistungsbeziehern werden wie insbesondere in der jetzigen Krise die Leih- bzw. Kurzarbeit. Des Weiteren benötigen auch die Landkreise und kreisfreien Städte die statistischen Informationen für Zwecke der Planungsunterstützung und der Sozialberichterstattung.
Wenn hier das Weisungsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 283 Abs. 2 gegenüber der Bundesagentur eine an den Tatsachen orientierte statistische Erhebung verhindert, dann ist es unsere Aufgabe, von der Landesregierung eben die tatsächlichen Zahlen zu besorgen, sei es vom Amt für Statistik oder sonst woher.
- Das hat nichts mit dumm zu tun. Der Bürger hat Anspruch auf die richtigen, realistischen Zahlen.
- Sie können doch nicht auf die Straße gehen und den Bürgern sagen: Suchen Sie sich die Zahlen im Internet zusammen! - Es ist Aufgabe des Politikers, verlässliche Zahlen zu bieten.
Deswegen nur noch einmal zur Verdeutlichung: Mit der Umbenennung der Arbeitsämter in sogenannte Agenturen für Arbeit entstanden unzählige Zeitarbeitsfirmen, die voll finanziert werden und mit unterschiedlichen Bedingungen die Arbeitslosenvermittlung übernehmen sollen. Dadurch werden die realen Arbeitszahlen deutlich kaschiert, und diese Zentralisierung macht jede Manipulation möglich.
Im Zuge von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden immer noch Scheinfirmen, die meistens als Verein getarnt sind, bezahlt, in denen Arbeitslose sinnlose Scheinarbeit ausüben.
Der größte Betrug läuft aber im Jahr 2005 unter der Bezeichnung Hartz-Reform ab. Nach einem Jahr erhalten Arbeitslose kein Arbeitslosengeld mehr, sondern werden zu einem Generationsoffenbarungseid gezwungen, sozial abgestuft, und müssen ihr Erspartes und Erworbenes opfern. Solange sie noch nicht
anrechenbares Vermögen aufbrauchen können, fallen auch sie aus der Arbeitslosenstatistik heraus.
Wir als DVU-Fraktion haben seither gegen die Beseitigung dieser sogenannten Hartz-Reform gekämpft und werden das auch zukünftig tun. Von Ihnen, meine Damen und Herren, verlange ich heute nicht viel, sondern lediglich, dass die Landesregierung uns zukünftig eine realistische Übersicht über die tatsächlichen Zustände am Brandenburger Arbeitsmarkt gibt.
Wie einfach das möglich ist, hat Herr Schulze ja schon gesagt. Deswegen wird es auch kein Problem sein, unsere Forderung zu erfüllen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Zeiten der Krise darf man nicht an der falschen Stelle sparen, sondern muss alles Notwendige gegen steigende Verarmung in der Bevölkerung tun.
Mehr als ein Viertel aller neuen Arbeitslosen in diesem Jahr sind nach den Berechnungen des DGB direkt in Hartz IV gerutscht. Davon sind rund 440 000 Erwerbslose betroffen. Da dieser Personenkreis oft nur kurze Zeit beschäftigt gewesen ist, haben viele Erwerbslose keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, bedeutet das Abrutschen in das Arbeitslosengeld II in aller Regel auch ein Abrutschen in wirtschaftliche Armut. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I werden bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II Vermögensbestandteile des Antragstellers, zum Beispiel Sparbücher und Wertpapiere, angerechnet und einbezogen. Das sogenannte anrechnungsfreie Schonvermögen ist so niedrig, dass diese Personen aus ihrer wirtschaftlich prekären Lage dann kaum mehr herauskommen. Zum Beispiel um eine Altersvorsorge zu gewährleisten, bleibt dem Hartz-IV-Antragsteller nur ein Vermögen von 250 Euro pro Lebensjahr anrechnungsfrei, und der Freibetrag für Erspartes beträgt lediglich 150 Euro pro Lebensjahr.
Darüber hinaus werden Personen regelmäßig in Bedarfsgemeinschaften eingerechnet, wodurch Sie dann überhaupt keinen Anspruch haben, oder ihnen steht als Angehöriger eines Mehrpersonenhaushalts nur noch ein um rund 20 % gekürzter Regelsatz zu.
Das alles ist eine unheilvolle Entwicklung für einen Menschen, der vielleicht vor der letzten Arbeitslosigkeit schon viele Jahre gearbeitet hat, aber aufgrund der letzten Beschäftigung die sogenannte Anwartschaft nicht erfüllt. Ich spreche hier von der sogenannten Rahmenfrist von zwei Jahren, die nunmehr im Gegensatz zu der Situation vor der SGB-III-Änderung zum Februar 2006 nur noch zwei Jahre beträgt. Demnach hat die Anwartschaftszeit nur erfüllt, wer in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Immer mehr Erwerbsfähige, die arbeitslos geworden sind, erreichen das einfach nicht mehr und haben dann die soeben geschilderten schlimmen Folgen zu erdulden. Das ist eine sehr beängstigende Entwicklung, die auch den inneren Frieden in unserem Lande gefährdet.
Wir als DVU-Fraktion sind der Ansicht, dass gerade jetzt, in der gravierendsten Wirtschaftskrise seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts, es sich eine verantwortungsvolle Politik nicht leisten kann, auf die eben geschilderte Art und Weise mit einem deutlich wachsenden Heer von Arbeitslosen umzugehen. Es ist höchste Zeit, jetzt die Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitslosengeld I wieder zu erleichtern, indem man die Anrechnungsfrist für die Beitragszahler wieder von einem Jahr auf drei Jahre verlängert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeitsmarktkrise wird auch Brandenburg nicht verschonen, sondern in absehbarer Zeit die Brandenburger Menschen deutlich belasten, deutlicher als bisher. Ich bitte Sie daher, unsere Bundesratsinitiative jetzt zu unterstützen, bevor es zu spät ist.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon traurig, wie in diesem Landtag mit einem solch wichtigen Thema umgegangen wird.
Von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, habe ich allerdings nichts Besseres erwartet, denn schließlich ist es die SPD, die auf Bundesebene, die durch Hartz IV verursachten sozialen Verwerfungen und Einzelschicksale zu verantworten hat, und es ist die Union, die das mitgetragen hat und seit ihrer Regierungsverantwortung mitträgt.
Die sogenannte Hartz-IV-Reform bedeutet gerade für Langzeitarbeitslose einen Rückschritt unter das Niveau der Sozialhilfe.
Dazu habe ich eingangs schon zur Verdeutlichung einiges gesagt. Sie sitzen hier in Ihren Sesseln, tun so, als ob das Land Brandenburg weder etwas mit Arbeitslosigkeit noch mit der Wirtschaftskrise noch mit dem Untergang von Unternehmen und schon gar nichts mit dem absehbaren deutlichen Wegfall
von Arbeitsplätzen zu tun habe. Da frage ich mich, wieso Sie hier überhaupt sitzen! Bestimmt nicht, weil Sie in Ihren Aktuellen Stunden, meine Damen und Herren von der SPD, behaupten können, dass Brandenburg heute besser dastehe. Nun, wenn man sich die permanente Manipulation der Arbeitslosenzahlen durch gesetzgeberische Tricks der Bundesregierung - da sitzen ja die Genossen arbeits- und sozialpolitisch am Hebel betrachtet, könnte man glatt darauf hereinfallen.
Nicht zuletzt ist es die Taktik Ihrer bundespolitischen Sozialpolitik, meine Damen und Herren der SPD, dass einerseits hohe Arbeitslosenzahlen verschleiert werden und auf der anderen Seite Hunderttausende Arbeitnehmer der Anspruch auf Arbeitslosengeld I gerade wegen der von Ihnen zu verantwortenden Kürzung der Rahmenfrist versagt wird.
Aber Rot-Grün hat hier noch mehr draufgesattelt, um den Arbeitslosen den Zugang zu Versicherungsleistungen zu versperren. Im Großen und Ganzen hat Rot-Grün auf Bundesebene einen Anschlag auf das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip verübt, den man nicht einmal von den Liberalen zu erwarten hätte. Das Ganze wird heute von Schwarz-Rot gestützt. Das ist die Wirklichkeit. Das müssen Sie sich heute wie zu Beginn der sogenannten Agenda 2010 aufs Butterbrot schmieren lassen.
Deswegen ist die SPD heute auch im freien Fall auf dem Weg zu einer bedeutungslosen politischen Kraft.
Profitiert haben davon linksextremistische Propagandisten, die mit einem Füllhorn leerer sozialpolitischer Versprechungen der Bevölkerung Sand in die Augen streuen. Letztlich leidet darunter unsere demokratische Kultur bzw. unser demokratisches Verständnis im Land und im Ergebnis dessen der innere Frieden.
Wir als DVU-Fraktion geben Ihnen allen heute noch einmal die Chance, verantwortungsvoll auf die gegenwärtige Krise und auch die bevorstehende arbeitsmarktpolitische Ausnahmesituation zu reagieren. Ich fordere Sie daher noch einmal zur Zustimmung zu unserem Antrag auf. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kunst und Kultur sind für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft unverzichtbar; denn das Einzige, was von einer Gesellschaft bleibt, ist ihre Kultur. Die DVU-Fraktion misst der staatlichen Kulturpolitik daher große Bedeutung zu. Ziel sollte es sein, dass sich möglichst viele Menschen kulturell betätigen bzw. an der Kultur teilhaben können. Wir fordern eine angemessene finanzielle Förderung durch das Land, auch in Zeiten schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen, und eine gleichgewichtige Förderung aller Sparten des kulturellen Lebens, ohne ideologische Voreingenommenheit. Das sehen wir als unabdingbar an.
Eines ist klar: Die öffentliche Kulturförderung muss sich unter den Bedingungen öffentlicher Haushalte konsequent und be
gründet im Wettbewerb mit den anderen Politikfeldern behaupten. Die gegenwärtige gesellschaftspolitische Lage mit verheerender Finanz- und Wirtschaftskrise macht diese Aufgabe gelinde gesagt nicht leichter. Nicht leichter - darauf geht auch die Landesregierung in ihrem aktuellen Bericht ein - macht es die demografische Entwicklung in Brandenburg. Sie nennt es demografischen Wandel. Wir nennen es demografische Katastrophe.
Wie die Landesregierung selber feststellt, bringen aktualisierte Prognosen der demografischen Entwicklung immer erschreckendere Erkenntnisse. Der dramatische Bevölkerungsrückgang kann mit den derzeitigen Regierungsparteien nicht gestoppt werden, sondern wird sich weiter verschärfen. Selbst nach den von ihnen genannten Zahlen wird sich die Einwohnerzahl um weitere 300 000 Menschen bis zum Jahr 2030 verringern, auch wenn die Landesregierung schreibt, sie habe frühzeitig reagiert.
Fakt ist: Die Landesregierung hatte und hat bisher keine Lösung zu bieten. Was ihr bleibt, ist ein hilfloses Herumdoktern an den Symptomen.
Die polarisierte Raumentwicklung wird sich auch durch die aktuellen Förderstrategien weiter verschärfen. Im äußeren Entwicklungsraum werden sich die kommunalen Spielräume für freiwillige Leistungen dramatisch reduzieren. Damit wird sich die gegebene Breite und Qualität der öffentlich getragenen kulturellen Angebote weiter reduzieren. Vielfach wird es letztlich um die Sicherung eines Mindestmaßes an kultureller Grundversorgung gehen.
Es wird sich zeigen, ob die kommende Landesregierung eine ausreichende Reorganisation der kulturellen Infrastruktur vorzunehmen vermag oder ob bestimmte Entwicklungsräume Brandenburgs außerhalb von Speckgürteln und regionalen Wachstumskernen einfach abgehängt werden. Alle positiven Entwicklungen, welche in den Berichten der Landesregierung genannt werden, werden jedoch langfristig nicht von Bestand sein, wenn die Problematik der demografischen Entwicklung nicht gelöst wird. Hier liegt das eigentliche Problem.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Großen Anfrage sollte umfassend aufgeklärt werden, welcher Stand der Umsetzung des Bologna-Prozesses in Brandenburg erreicht wurde. Positiv ist zu bewerten, dass die entsprechenden Hochschulen in die Beantwortung der Fragen integriert wurden. Kernstück ist also die Umstellung auf die neuen Studienformen Bachelor und Master. Gemäß den gemachten Aussagen genießt diese Umstellung für die Landesregierung absolute Priorität. Mit der Umstellungsquote von 90 % ist sie als weit fortgeschritten zu betrachten. Untermauert wird dies durch einen der vorderen Plätze im Bundesvergleich - bemerkenswert die Fachhochschule Brandenburg mit einem Umstellungsgrad von 100 %.
Für uns als DVU-Fraktion war und ist von entscheidender Bedeutung, wie sich die Akzeptanz des Reformprozesses bei allen unmittelbar und mittelbar Betroffenen darstellt. So wird gemäß Beantwortung von einer zunächst mit Zurückhaltung aufgenommenen Umstellung der neuen Studienabschlüsse in der Wirtschaft ausgegangen. Andererseits wird gesagt, dass diese Vorbehalte inzwischen weitgehend überwunden sind, es aber branchenspezifische Unterschiede gibt.
So ganz kann diese Antwort nicht befriedigen, und es dürfte noch ein ganz schönes Stück Arbeit zu leisten sein, um eine volle Akzeptanz zu erreichen. Befremdlich scheint uns auch die Antwort hinsichtlich der Anpassung des rechtswissenschaftlichen Studiums zu sein. Wir betrachten es selbstverständlich als richtig, eine länderübergreifende Einigung der Umstellung zu erzielen und keinen Brandenburger Sonderweg zu gehen. Nur stellt sich die Frage: Warum ist das bisher nicht passiert?
Auch das Thema Studierquote und Studierbereitschaft junger Brandenburger findet wieder seinen Niederschlag. Schon oft wurde darüber diskutiert. Eigentlich ist es schlimm, dass extra Projekte wie zum Beispiel „Studium lohnt“ für viel Geld - etwa 2 Millionen Euro - aufgelegt werden müssen, um jungen Brandenburgern das Studium schmackhaft zu machen. Einerseits sind alle Bemühungen sehr lohnens- und lobenswert, die Ursachen aber liegen ganz woanders. Darüber wurde hier auch schon diskutiert.
Auf eine Antwort möchte ich hier noch gern eingehen, wonach es Studierenden aus allen sozialen Schichten bereits möglich sei, ein zielgerichtetes, zügiges und sozial abgesichertes Studium zu absolvieren. Diese Aussage ist als sehr vage zu bezeichnen, hat doch das Deutsche Studentenwerk vor nicht allzu langer Zeit festgestellt, dass die soziale Zusammensetzung der Studierenden nach wie vor von einer sozialen Schieflage geprägt ist. Danach studieren vier Fünftel der Kinder aus einkommensstarken Haushalten, jedoch nur ein Zehntel aus einkommensschwachen. Auch bei den Studienabbrüchen sind gemäß einer Studie zur Ursachenanalyse insbesondere finanzielle Probleme die Hauptursache.
Im Großen und Ganzen ist zu der Großen Anfrage zu sagen: Vie
le darin gestellte Fragen sind von Ministerin Prof. Dr. Wanka bereits im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur beantwortet worden. Deshalb war diese Große Anfrage weitgehend überflüssig. Wir werden im Ausschuss weiterhin von Frau Prof. Dr. Wanka Antworten erhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Konzept der Landesregierung „Geschichte vor Ort: Erinnerungskultur im Land Brandenburg für die Zeit von 1933 bis 1990“ hat die Landesregierung ein Grundsatzpapier verabschiedet, das sich mit der deutschen Zeitgeschichte befasst und eine erste Bilanz der Aufarbeitung nach 20 Jahren deutscher Einheit ziehen soll.
Gemäß Vorwort zum Konzept war es Anliegen der Landesregierung, die Weiterentwicklung der Erinnerungskultur als nachvollziehbaren und transparenten demokratischen Prozess zu gestalten. Dazu konnten über 100 Einrichtungen und Einzelpersonen ihre Stellungnahmen abgeben, was zweifellos positiv zu bewerten ist, genauso wie die entsprechende Veröffentlichung im Internet. Letztendlich kommt es aber auf die Gewichtung und die jeweilige Berücksichtigung im überarbeiteten Konzept an. Die Aufarbeitung der Vergangenheit wird als gemeinsame Aufgabe der Zivilgesellschaft sowie der Kommunen und des Landes beschrieben.
Selbstverständlich steht auch unsere DVU-Fraktion für eine umfassende, pluralistische Aufarbeitung und Deutung der Zeitgeschichte. Natürlich sollten alle Verfolgten- und Opferverbände in die Diskussion über die weitere Ausgestaltung einbezogen werden. Es ist richtig, dass die Politik die Rahmenbedingungen zu schaffen hat, unter denen sich die Aufarbeitung von Geschichte auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschungsergebnisse pluralistisch entwickeln kann.
Während die Aufarbeitung der Vergangenheit für die Zeit von 1933 bis 1945 auf allen gesellschaftlichen Ebenen in der jüngsten Vergangenheit, also ab 1990, schon recht gut klappte, tat und tut man sich mit der Zeit von 1945 bis 1990 recht schwer. Diesen Fakt stellt auch der Landesbeauftragte von Berlin für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR fest, wenn er davon spricht, dass es in Brandenburg eine starke regierungsamtliche Tendenz gab, die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur zu meiden. Als deutlichen Ausdruck dessen sieht er auch die Nichtbestellung eines brandenburgischen Landesbeaufragten für die Stasiunterlagen, die nun doch längst überfällig - gestern erfolgte.
Dass wir noch am Anfang der Aufarbeitung stehen, hat vor geraumer Zeit auch die Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen festgestellt. Dabei ist genug Material vorhanden. Denn schon 1992 gab es die Enquetekommission zur Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur und ab 1998 deren Nachfolgekommission. Sage und schreibe 32 Bände mit 30 000 Druckseiten dokumentieren die von der Kommission veranlassten 300 Gutachten und Expertisen sowie 68 öffentliche Anhörungen von über 600 Zeitzeugen, Politikern und Wissenschaftlern.
Meine Damen und Herren, genug Material ist also da. Doch wo blieb und wo bleibt die Weitervermittlung? An den Schulen jedenfalls ist die Aufarbeitung nach wie vor nicht zufriedenstellend. So ist laut Umfrage bei immerhin knapp einem Drittel
der Schülerinnen und Schüler die DDR-Geschichte überhaupt nicht behandelt worden.
Interessant und unterstützenswert sind die Anmerkungen von Frau Dr. Kaminsky von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die um eine Prüfung gebeten hat, inwieweit in Abschnitt 1.2 - Aufarbeitung seit 1990 - unter dem Punkt „Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur“ auch die Auseinandersetzung mit Themen wie Nostalgie, Verklärung und Verharmlosung der Vergangenheit, wie wir sie auch heute wieder von der Linkspartei hier in diesem Parlament hören, aufgenommen werden sollte. Wir hoffen, dass das vorliegende Konzept einen Beitrag zu leisten vermag, die bisherigen Defizite abzubauen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schlagzeilen in den Medien werden immer dramatischer: „EU-Aufschub beim Defizitabbau“, „EU fürchtet Wettlauf der Subventionen“, „Wirtschaftskrise erreicht neue Dimension“, „Es brodelt in der EU“, „Brüssel befürchtet soziale Unruhen“, „Ratlosigkeit schlägt in Radikalität um“, „EU-Asylpläne gleich Massenzuwanderung“, „Deutschland noch immer größter Nettozahler der EU“ usw.
Da kommt selbst die Linke nicht umhin und setzt das Thema EU auf die Tagesordnung; es ist ja auch Europa-Wahlkampf. Mit dem ersten Satz der Begründung des Antrages stellen Sie fest: Die EU bestimmt heute die Gestaltung der Politik in Brandenburg. - Das ist richtig. Doch nicht nur das, sondern in ganz Deutschland. Mittlerweile beruhen mehr als 80 % aller Gesetze und Verordnungen auf der Brüsseler Bürokratie, die uns in Brandenburg auch ein Seilbahngesetz beschert hat.
Es glich einem Paukenschlag, als Anfang 2007 auch der frühere Bundespräsident Herzog die sogenannte europäische Integration einer fundamentalen Kritik unterzog, wie man sie bisher von keiner der Altparteien zu hören bekam. Ein Kernsatz lautete:
„Es stellt sich die Frage, ob man die Bundesrepublik Deutschland überhaupt noch uneingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen kann.“
Wie sieht das heute aus? - Die Europäische Kommission versteht sich als Initiativorgan der EU und hat fast für sich allein das Recht zur Vorlage von Gesetzentwürfen. Sie überwacht auch die EU-weite Einhaltung der von ihr verordneten Bürokratie. Die Einflussnahme auf die EU-Kommission erfolgt zum Beispiel über eigens gegründete Beraterfirmen der Großkonzerne.
Wo stehen wir heute? - Meine Damen und Herren, die Bilanz ist verheerend. Für das kommende Jahr wird eine EU-Arbeitslosenquote von mehr als 11 % erwartet. Deutschland erwartet zwar 5 Millionen Arbeitslose, die tatsächliche Zahl liegt jedoch bereits heute sehr viel höher. Mehr als 70 Millionen Europäer leben unterhalb der Armutsgrenze. Zudem wird die EU bis zum Jahr 2010 weitere 8,5 Millionen Arbeitsplätze verlieren. Die Ergebnisse sind beschämend; ein Armutszeugnis der politisch Herrschenden.
„Konsequent sozial“ schreibt die Linke in ihrer Überschrift. Wie scheinheilig! Die DVU-Fraktion möchte angesichts unserer heutigen Diskussion noch einmal darauf hinweisen, dass es die Fraktion DIE LINKE war, die bereits zweimal mit ihren Anträgen eine vorzeitige Durchsetzung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit gefordert hat. Die Linke wollte trotz einer dramatisch hohen Arbeitslosenzahl in Deutschland - insbesondere in den neuen Bundesländern - deutsche Arbeitsplätze mit osteuropäischen Arbeitslosen und Arbeitskräften zu Sozial-Dumpingbedingungen besetzen. So viel zu „sozial“ und so viel zu der Linken.
Diese Forderungen waren aber auch von den Sozialdemokraten und der CDU-Fraktion zu hören. Gott sei Dank hat es die Bundesregierung nicht gewagt, die bestehende Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vorzeitig zu beenden, sondern hat kürzlich die EU-Kommission informiert, den Zugang von Billigarbeitern aus dem osteuropäischen Teil bis Ende April 2011 weiter zu beschränken. Begründung: Schwerwiegende Störungen des Arbeitsmarktes in ganz Deutschland und insbesondere im Osten Deutschlands. Ein ungestörter Arbeitsmarkt liege erst bei Vollbeschäftigung - soll heißen: bei einer Arbeitslosenquote von 2 bis 3 % - vor.
Bei den von mir erwähnten Arbeitsmarktprognosen dürfte die Situation Anfang 2011 noch verheerender sein; denn zu dem Zeitpunkt werden weitere 100 000 Osteuropäer auf den deutschen Arbeitsmarkt fluten, wenn Sie nicht bald etwas ändern. Hätte man doch das Volk gefragt. Sie reden immer von Volksinitiativen und Volksentscheiden. Hätten Sie mal das Volk gefragt! Das Volk hätte mit Sicherheit gegen den frühzeitigen Beitritt der Osteuropäer gestimmt, hätte mit Sicherheit die Einführung der kränkelnden Frühgeburt des Euro verhindert und
hätte sowohl die EU-Verfassung als auch den Lissabon-Vertrag abgelehnt.
Die DVU-Fraktion gehört zu den vehementesten Verfechtern deswegen auch immer das Gleiche, da haben Sie völlig Recht -,
wir bleiben bezüglich der Durchführung von Volksabstimmungen auch auf Bundesebene unserer Linie treu.
Die DVU-Fraktion ist gegen eine türkische EU-Mitgliedschaft, weil sie eine Massenzuwanderung von Anatolien nach Deutschland auslösen würde.
Die Türkei wäre für den europäischen, insbesondere natürlich für den deutschen Steuerzahler ein Fass ohne Boden. Bereits im Jahr 2008 erhielt die Türkei 538,7 Millionen Euro Heranführungsbeihilfe. Schon heute sind in Deutschland Deutsche oft Fremde im eigenen Land. Man braucht sich lediglich in Berlin, insbesondere in Neukölln, umzusehen.
Unsere DVU-Fraktion hofft am Europa-Wahltag auf eine hohe Wahlbeteiligung und ruft allen Brandenburgern zu: Machen wir den 7. Juni zum Tag der Abrechnung!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Anklagebank und Regierungsbank liegt darin, dass auf der Anklagebank gelogen werden darf. Demgegenüber ist die Landesregierung gemäß Artikel 56 Abs. 2 Satz 2 unserer Landesverfassung verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Tut sie es nicht, handelt sie verfassungswidrig, und nach dem Grundgesetz können verfassungswidrige Parteien und Organisationen bekanntlich verboten werden.
Warum sage ich das? - Weil ich von Frau Ministerin Ziegler auf meine mündliche Anfrage 2305 in der letzten Plenarsitzung eine ausweichende, ja eine falsche Antwort bekommen habe.
Bevor jetzt - um mich abzuwürgen - der Einwand erhoben wird, ich würde nicht zur Sache sprechen, darf ich hinzufügen, dass es bei dieser Frage exakt um den Gegenstand des heutigen Antrags ging, nämlich um die Frage, warum anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen nur in begrenztem Maße gefördert werden; denn für uns als DVU-Fraktion steht fest, dass
hier einmal mehr am falschen Platz gespart wird. Wenngleich wir als DVU-Fraktion ganz sicher andere Einsparpotenziale sehen als die Kollegen der Linken, so stimmen wir jedenfalls darin mit Ihnen überein, dass die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung mit Sicherheit der falsche Ort zum Pfennigfuchsen ist. Aus diesem Grund werden wir dem heutigen Antrag auch ohne weiteres zustimmen.
Aber - um auf die Wahrheitspflicht der Landesregierung und auf die mögliche Verfassungswidrigkeit von Frau Ministerin Zieglers Verhalten zurückzukommen - wir lassen es uns nicht bieten, von der Regierungsbank mit billigen Ausflüchten oder gar mit dreisten Lügen überzogen zu werden. Worin besteht nun das Fehlverhalten der Ministerin? Frau Ziegler hat mir mit Schreiben vom 2. April dieses Jahres mitgeteilt:
„Die Landesregierung sah sich vor dem Hintergrund der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dazu verpflichtet, eine Eigenbeteiligung der Träger an der Finanzierung der Beratungsstellen in Höhe von 20 % der Gesamtkosten in Ansatz zu bringen.“
Mit anderen Worten: Eine höhere Förderung als 80 % sei von Rechts wegen nicht zulässig. Auf meine erstaunte Nachfrage wurde mir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sogar zugeschickt; vielen Dank.
Was dieses Urteil jedoch wirklich besagt, kann nicht krasser von dem abweichen, was Frau Ministerin Ziegler zum Besten gegeben hat; denn das Bundesverwaltungsgericht führt aus, dass nicht höchstens, sondern mindestens 80 % der Kosten zu decken sind. Eine ganz klare Aussage. Daher halte ich es - mit Verlaub, meine Damen und Herren - für eine Frechheit, wenn sich Frau Ministerin in Beantwortung meiner Frage einfach darauf zurückzieht, sie habe sich zur Ansetzung von 20 % Eigenbeteiligung verpflichtet gesehen. So, meine Damen und Herren, argumentiert nur jemand, der etwas zu verbergen hat, der nicht aufrichtig ist oder der sogar vor Lügen nicht zurückscheut. In all diesen Fällen gilt: Pfui Teufel! Nicht mit der Deutschen Volksunion!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anscheinend ist der CDU-Fraktion kein aktuelleres und dringenderes Thema einge
fallen, als aus einem Artikel von „Spiegel Online“ vom 21. März eine Aktuelle Stunde abzuleiten. Das Thema der verfehlten Bildungs- und Ausbildungspolitik der Regierungsparteien in Bund und Ländern wird nun wahrlich nicht das erste Mal im Plenum debattiert. Im genannten Artikel warnt der Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, Herr Milberg, vor einem Fachkräftemangel bei Akademikern, insbesondere bei Ingenieuren, und nennt eine Zahl von 50 000 Stellen für Akademiker, die unbesetzt seien.
Zunächst lässt sich dazu sagen, dass es bezüglich der genannten Zahl sehr unterschiedliche Angaben gibt. Einmal werden 40 000, ein anderes Mal 20 000 genannt. Eine aktuelle Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt gar zu dem Schluss, dass der Fachkräftemangel teilweise übertrieben dargestellt wird. Dies gipfelt wörtlich in der Feststellung:
„Noch besteht kein genereller Ingenieurmangel. Die freien Stellen konnten sogar schneller als in den Vorjahren besetzt werden.“
Wenn wir die genannten Zahlen auch auf unser Land Brandenburg herunterrechnen - wenn es da überhaupt noch etwas zu rechnen gibt -, kommen sicherlich auch Sie, meine Damen und Herren, zu dem Schluss, dass der Ingenieurmangel wohl aktuell nicht Brandenburgs dringendstes Problem ist. Weit über 400 000 Arbeitslose in unserer Region Berlin-Brandenburg haben ganz andere Sorgen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Unsere DVU-Fraktion weiß sehr wohl, dass nur ein gutes Bildungswesen im Verbund mit einer weitsichtigen Wirtschaftspolitik den deutschen Wohlstand in Zukunft sichern kann.
Unser künftiger Wohlstand beruht ja auf der Qualität der Ausbildung und dem daraus resultierenden technologischen Fortschritt.
Bei zahlreichen Gesprächen, die unsere Abgeordneten in letzter Zeit vor Ort mit Unternehmen führten, zeigte sich uns aber deutlich, dass die Qualität insbesondere der Schulausbildung noch immer stark zu wünschen übrig lässt.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat bereits vor geraumer Zeit festgestellt, dass ca. 20 % der Zehntklässler nur bedingt ausbildungsreif seien - welch Schande für die Regierungsparteien!
Das hat auch der OECD-Bildungsexperte, Andreas Schleicher, in einem Interview festgestellt: Deutschland bereitet seinen Nachwuchs schlecht auf die Berufswelt vor. - Das deutsche Schulsystem wird als unzeitgemäß bezeichnet.
Unbestritten ist, dass die Nachfrage nach Akademikern in Zukunft weiter steigen wird. Da gilt es anzusetzen.
Ich möchte noch auf einige interessante Aspekte aus dem von Ihnen genannten Interview eingehen: Es wird festgestellt, dass Deutschland weiter dem internationalen Trend zur Höherqualifizierung hinterherhinkt. Deutschland ist im OECD-Vergleich vom guten Mittelfeld ins letzte Drittel abgerutscht, aber nicht, weil die Hochschulbeteiligung zurückgegangen ist, sondern weil sie in vielen Staaten viel schneller gestiegen ist.
plätze, und zwar gegen den damals in der gesamten Bundesrepublik Deutschland herrschenden Trend, Studiengänge zu schließen.
Wir haben diese Möglichkeit genutzt, um, Herr Jürgens, die Hochschullandschaft auch so zu bauen, dass sie gut zu diesem Land passt. Wir haben zum Beispiel den Anteil der Fachhochschulstudienplätze stark erhöht, weil gerade diese Absolventen von der mittelständischen Industrie in besonderem Maße gebraucht werden. Wir haben nicht gesagt: Okay, 3 500 neue Studienplätze, nehmen wir mal irgendeinen Studiengang, Politikwissenschaften, großes Interesse, also werden dort zusätzliche Professuren geschaffen! - So sind wir nicht herangegangen, sondern wir haben definiert: Es werden nur dann neue Studienplätze eingerichtet, wenn die entsprechenden Studiengänge im Landesinteresse liegen, wobei Landesinteresse nicht immer nur technische Studiengänge heißt.
Dies haben wir konsequent durchgehalten und zum Beispiel solche Effekte erzielt, dass ein Bereich wie die Biotechnologie in den Vordergrund gerückt ist. Sie war Anfang der 90er Jahre bei den Konzepten der Hochschulen im Prinzip nur randständig. Mittlerweile ist das ein Bereich, in dem wir exzellent sind, in dem wir Forschungs- und Produktionsschwerpunkte, zum Beispiel in den Bereichen Genomforschung, molekulare Diagnostik sowie regenerative Medizin haben. Dort sind Arbeitsplätze entstanden und entstehen Arbeitsplätze mit einer Struktur, die erforderlich macht, dass die Hälfte der dort Beschäftigten eine akademische Ausbildung besitzt. Dem haben wir Rechnung getragen. Schauen Sie sich einmal das gesamte Spektrum der bio- und biotechnologischen Studiengänge an der Universität Potsdam, an der Fachhochschule Lausitz, an der Fachhochschule Wildau an! - Es sind auch nicht etwa nur Häuptlinge, sondern auch Indianer! Wir haben also das breite Spektrum dessen, was man braucht, und wir sind nicht jeder Mode gefolgt.
Es reicht natürlich nicht zu sagen: Wir statten die Hochschulen besser aus. Wir genehmigen zusätzliche Professuren. Wir richten neue Studiengänge ein. - Das ist die eine Schiene. Das muss natürlich auch dazu führen, dass wir in diesen Studiengängen auch Absolventen haben. Ich hatte mir die Studierendenzahlen und die Absolventen pro Jahr in manchen Studiengängen angesehen. In Anbetracht der Erkenntnisse haben wir wir haben lange darüber diskutiert - Leistungsanreize für die Hochschulen gesetzt. Das heißt, unsere Hochschulen werden nach Leistung finanziert. Leistung heißt unter anderem: Es wird nur für Studenten in der Regelstudienzeit gezahlt, und es werden Absolventenzahlen honoriert. Das zeigt Wirkungen.
Welche Wirkungen zeigt es? Wir haben das System 2004 eingeführt. Seitdem hat sich die Zahl der Absolventen, der Abschlüsse, die wir bei Ingenieuren erreichen, um 40 % erhöht, bei Mathematikern und Naturwissenschaftlern um 70 %, bei den Ernährungs- und den Agrarwissenschaften - die Fachhochschule Eberswalde war sehr stark daran beteiligt - um 90 %. Schätzen Sie einmal - weil hier gesagt wurde, wir hätten die Entwicklung verschlafen und nicht genügend Ingenieure -, wie viele Ingenieure wir jetzt ausbilden bzw. wie viele die Hochschulen im letzten Jahr verlassen haben! - Es waren im Jahre 2008 1 100.
Hauptkritikpunkt ist unserer Meinung nach der zu geringe Anteil der Ausgaben für Bildung und Hochschule im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt. Es kommt eben immer darauf an, wo ein Land seine Prioritäten setzt. Nach Ansicht von RotSchwarz ist es eben wichtiger, Deutschlands Freiheit am Hindukusch zu verteidigen. Da fehlt dann natürlich das Geld für Schulen und Hochschulen.
Aus Zeitgründen kann ich nur einige Aspekte noch kurz ansprechen: Fakt ist, Hochschulabsolventen haben bessere Beschäftigungschancen, und ihre Erwerbsbeteiligung ist selbst in fortgeschrittenem Alter noch hoch. Dies lässt sich statistisch belegen. Das wiederum ist ein wichtiges Argument, das wir unseren Kindern und Jugendlichen vermitteln sollten, um eine höhere Studienanfängerquote zu erreichen.
Zu beachten ist natürlich auch der Aspekt, dass aufgrund immer noch fehlender industrieller Ansiedlungen und unternehmerischer Dienstleistungen in Brandenburg viele qualifizierte Akademiker für die westlichen Bundesländer ausgebildet werden. Dennoch: Unsere Hochschulen und ihr wirtschaftliches Umfeld müssen ein Angebot für unsere Jugendlichen sein, in Brandenburg zu bleiben und hier eine Zukunft zu planen.
Die demografische Entwicklung in Brandenburg ist mit Ausnahme vielleicht des sogenannten Speckgürtels nach wie vor verheerend. Die Brandenburger Hochschulen können einen kleinen, jedoch nicht zu unterschätzenden Beitrag leisten, sich diesem Trend entgegenzustellen. Die Hochschulen bieten Chancen, gerade in den Problemregionen junge Menschen zu halten bzw. anzulocken.
Gemäß Pressemitteilungen soll die Europäische Union in Brüssel eine sogenannte „Beobachtungsstelle“ für innere Unruhen der einzelnen Mitgliedsländer eingerichtet haben. Dort sollen Erkenntnisse der nationalen Geheimdienste über die Unzufriedenheit der Bevölkerung zusammengeführt werden. Eine gesetzliche Grundlage soll es den Pressemitteilungen nach noch nicht geben.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie zu den genannten Meldungen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun liegt er uns also vor, der Gesetzentwurf zur Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg. Sicherlich wird nun alles besser, leichter und schneller funktionieren, und die Wirtschaft der Region wird aufblühen. Das wird den Bürgern zumindest erzählt. Um es hier und heute zu wiederholen: Die DVU-Fraktion war immer klar und deutlich hinsichtlich ihrer Ablehnung sowohl der ursprünglichen als auch der vorliegenden Kompromissvariante der Dienstleistungsrichtlinie. Die DVU hat sich stets gegen eine grenzenlose Liberalisierung ausgesprochen. Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst und sagen, dass es kein vorprogrammiertes Sozialdumping zulasten Deutschlands geben darf. Die Kollegin Richstein hat in der Diskussion zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im letzten Jahr gesagt: „Wir reden immer von der Angst davor, dass ausländische Dienstleister zu uns kommen“, um im nächsten Satz die viel zitierten Chancen zu beschwören, welche sich unseren Firmen, im Ausland ihre Dienstleistung anzubieten, eröffnen. Aber ganz so einfach ist es eben nicht.
Sie vergessen, dass der Entwicklungsstand der einzelnen Länder nach wie vor sehr unterschiedlich ist, insbesondere hinsichtlich des Lohnniveaus und der Arbeitskosten für die Unternehmen. Die Angst der Menschen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen ist da; die können Sie nicht vom Tisch reden. Die gleiche Angst besteht vor einem Ende der Sonderregelung hinsichtlich der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Mittlerweile hat sich innerhalb der EU ohnehin ein politischer Klimawandel ohnegleichen vollzogen. Das können Sie schon an den Überschriften der etablierten Presse ablesen: „EU gewährt Aufschub beim Defizitabbau“, „EU befürchtet Wettlauf der Subventionen“, „Wirtschaftskrise erreicht neue Dimension“, „Es brodelt in der Europäischen Union“, „Brüssel befürchtet soziale Unruhen“, „Ratlosigkeit schlägt in Radikalität um“ usw. usf. Das ist die wahre Stimmungslage, meine Damen und Herren.
Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun die Grundlagen geschaffen werden, wie es die europäische Dienstleistungsrichtlinie vorschreibt, alle zur Unternehmensgründung relevanten Verfahren und Genehmigungen über eine Anlaufstelle abzuwickeln. Die Verordnung des sogenannten Einheitlichen Ansprechpartners ist in vielen Bundesländern noch nicht entschieden. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Warum eigentlich nicht?
Brandenburg hat sich für eine Landeslösung entschieden, weil man sie für einfach und flexibel sowie mit einem zeitlich vertretbaren Aufwand realisierbar hält. Die Zuständigkeit soll beim Wirtschaftsministerium bzw. einer nachgerichteten Einrichtung liegen. Die vollumfängliche Aufsicht, sowohl die Fach- als auch Dienstaufsicht, verbleibt beim Land. Die Landesregierung geht davon aus, dass die angedachte Lösung wohl nicht die letzte ist. Geht man doch schon jetzt von einem Nachsteuern bzw. Nachjustieren aus. Unklar bleibt auch, woher man die genannten Fallzahlen von 3 000 je Jahr bzw. durchschnitt
lich 15 pro Tag nimmt. Das Positivste am vorgelegten Gesetzentwurf ist wohl der Beschluss, dass das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner auch Inländern zur Verfügung steht und die Umsetzung damit in dieser Hinsicht über die Anforderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinausgeht.
In Anbetracht der Kürze der Zeit kann ich keine weitere Wertung vornehmen. Jedenfalls sind wir gespannt auf die fachspezifischen Stellungnahmen. Ich bedauere, dass der Europaausschuss nicht zu Stellungnahmen herangezogen wird. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kultur spiegelt sich wesentlich in der Sprache. Dies hat bereits der Philosoph Feuerbach erkannt. Demgegenüber lässt sich heute in weiten Bereichen der Kommunikation ein zunehmender Sprachmischmasch feststellen, der zudem noch von den Medien öffentlich transportiert wird, der aber mit unserer Muttersprache immer weniger zu tun hat. Oft übernimmt eine unkritische Zeitungsleserschaft missglückte Ausdrücke und Schreibweisen als neue Varianten oder Trends. In Kindergärten und Schulen verliert unsere Muttersprache zunehmend ihre primäre Bedeutung.
Wir als DVU-Fraktion begrüßen ausdrücklich, dass Kinder schon frühzeitig Fremdsprachen erlernen.
Das ist in einer modernen Gesellschaft und vor allem für die berufliche Zukunft unserer Kinder notwendig und unverzichtbar.
Was allerdings nicht hinnehmbar ist, ist die Tendenz, dass die Beherrschung der deutschen Sprache immer mehr in den Hintergrund tritt. Vor allem bei der Sprachentwicklung unserer Kinder wirkt sich diese Tendenz verheerend aus. Selbst die Kirchen meinen, sie könnten heutzutage zum Beispiel kirchliche Jugendarbeit nur noch mithilfe von Imponier- und Mode-Englisch attraktiv betreiben. Die negativen Folgen für unser Bildungssystem zeichnen sich dabei immer deutlicher ab. Man könnte die Liste der Negativbeispiele mühelos fortsetzen.
Sie werden nun sicherlich sagen, dass dies in der globalisierten Welt nicht nur ein deutsches Phänomen ist, sondern alle Länder betrifft. Die Frage ist jedoch, ob sich ein Staat damit abfindet oder nicht. Vielmehr ist es heute so, dass Deutschland wieder
einmal kulturpolitisches Schlusslicht ist. Fast alle unsere Nachbarn stellen ihre Landessprache unter den Schutz der Verfassung. So besagt unter anderem Artikel 2 der französischen Verfassung: „Die Sprache der Republik ist Französisch.“ Dieser Grundsatz wurde sogar in einem strafbewehrten Sprachschutzgesetz umgesetzt.
Auch Belgien hat ein besonders ausgefeiltes Sprachrecht. Zudem zeichnet sich derzeit mit fast gleichen Ergebnissen in Katalonien und Wales die Tendenz zum Sprachschutz ab. Dieser europäische Trend sollte für uns nicht nur als ein deutliches Indiz für den europaweit um sich greifenden Verfall der Muttersprachen erkannt werden, sondern auch die Notwendigkeit klar werden lassen, es unseren europäischen Nachbarn gleichzutun und dem Problem durch einen verfassungsrechtlichen Sprachschutz zu begegnen.
Artikel 8 der österreichischen Verfassung lautet: „Die deutsche Sprache ist die Staatssprache der Republik.“ Ein solcher Satz im Grundgesetz ist zumindest ein Anfang, der weiteren Erosion der deutschen Sprache bei uns entgegenzuwirken und unverzichtbare Voraussetzungen dafür sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz der deutschen Sprache - zumindest im kulturellen und im ökonomischen Bereich - zu ermöglichen.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, Ihre Reaktion auf unseren Antrag bezüglich einer Bundesratsinitiative spricht für sich. Meine Fraktion hat bereits im Jahre 2001 einen Antrag für ein Sprachschutzgesetz mit der Drucksache 3/2404 in diesen Landtag eingebracht. Damals haben Sie, Herr Klein, kritisiert, wir würden die anderen 15 Bundesländer ausgliedern und den Sprachschutz auf das Land Brandenburg konzentrieren wollen. Gut, Herr Klein, nun sind wir Ihnen mit unserer Bundesratsinitiative entgegengekommen.
Unser Antrag folgt einem europäischen Trend. Insofern kann auch keiner in diesem Hause behaupten, wir würden hier eine anachronistische Forderung stellen oder gar eine Art Kulturseparatismus in Europa betreiben wollen. Gründe für Ihre ablehnende Haltung, meine Damen und Herren, sind nicht sachlich begründet, sondern in mangelndem kulturellen und damit auch sprachlichen Selbstbewusstsein begründet.
Mit dem unreflektierten Aufgeben unserer Sprache verzichten Sie bewusst auf die Wahrnehmung unserer natürlichen kulturellen und gesellschaftlichen Interessen, und Sie setzen damit ein deutliches Zeichen, nämlich ein Zeichen dafür, dass Sie den mit dem Sprachverfall einhergehenden Verlust unserer Kultur zumindest billigend in Kauf nehmen. In Ihrem Verhalten zeigt sich, dass bei Ihnen nicht einmal die Bereitschaft besteht, unsere deutsche Sprache wenigstens als Mittel unzweideutiger Kommunikation zu verteidigen.
Mir ist wiederholt zum Beispiel bei Ihnen, Herr Kollege Baaske - er ist gar nicht da -, aufgefallen, dass Sie einen Schrägstrich oder einen Trennungsstrich nicht mehr als solchen erkennen, sondern er Ihnen nur noch als Slash bekannt ist. Für einen gebildeten Menschen ist das ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren. Wir von der der DVU-Fraktion fordern von einer verant
wortungsvollen Landesregierung eine professionelle und weitsichtige Kulturpolitik, die eine kreative Weiterentwicklung der deutschen Sprache aus deren eigenem Reichtum heraus fördert und nicht gedankenlose, meist unnötige Sprachimporte einführt.
Die Wertschätzung, die wir unserer eigenen Sprache entgegenbringen, ist Bedingung dafür, dass die deutsche Sprache ihre Stellung unter den anderen europäischen Sprachen bewahren und einen spezifischen Beitrag zur Vielfalt der Kulturen in Europa leisten kann.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir nicht mehr und nicht weniger als andere EU-Mitgliedsländer auch, nämlich verhindern, dass ein wesentlicher Bestandteil der Kultur weiterhin in dem rasanten Tempo, in dem dies in den letzten Jahren geschehen ist, vernachlässigt und verdrängt wird. Aus Sicht der DVUFraktion ist die deutsche Sprache eine wunderbare, ausdrucksreiche, lebendige Sprache.
Wir wollen den Medien unseres Landes Ihre sprachliche Vorbildfunktion ins Gedächtnis rufen und sie bitten, sorgfältiger mit dem wertvollen Kulturgut der deutschen Sprache umzugehen. Wir wollen auch die Wirtschaft und die Institutionen des öffentlichen Lebens bitten, unsere Muttersprache verantwortungsvoll zu gebrauchen. Dies, meine Damen und Herren, sind ehrenwerte Ziele.
Offensichtlich gibt es mittlerweile auch in der CDU eine gewisse Bereitschaft, den Sprachschutz im Grundgesetz zu veran
kern. Meines Wissens ist dies auch eine Forderung des letzten CDU-Bundesparteitages gewesen. Daher würden zumindest Sie sich, meine Damen und Herren von der CDU, hier schon ziemlich schizophren verhalten, würden Sie unseren Antrag ablehnen. Ich bitte Sie daher, Mut zu zeigen und unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man ein Haus baut, fängt man bekanntlich ganz unten an. Zuerst muss ein Fundament errichtet werden. Auf dieses Fundament werden dann die Mauern gebaut. Ganz oben auf die Mauern kommt
der Dachstuhl und darauf dann das Dach. Aus dem Dach ragt oft noch der Schornstein. Auf vielen Dächern finden sich Antennen, Satellitenschüsseln, Solarmodule. Ganz selten kommt als krönender Abschluss noch eine Verzierung obendrauf, beispielsweise ein Wetterhahn.
Der vorliegende Antrag der Linken will den Hausbau mit dem Wetterhahn oder, etwas positiver formuliert, mit den Solarmodulen beginnen. Ein Solarmodul kann einem fertigen und ordentlich gebauten Haus den letzten Schliff geben und den Nutzen für die Bewohner erhöhen. Genauso könnte das Ziel der Mehrsprachigkeit aus einem guten, durchorganisierten und gut funktionierenden Bildungswesen ein sehr gutes Bildungswesen machen und seinen Nutzen für die Schüler und die anderen Lernenden erheblich erhöhen.
Doch davon sind wir in Brandenburg leider noch sehr weit entfernt. Im Brandenburger Bildungswesen hapert es doch schon am Fundament. Es gibt nicht genügend gut ausgebildete Lehrer mit den benötigten Qualifikationen und der benötigten Motivation. Es gibt nicht mehr genug Schulen, damit alle Schüler in einer vertretbaren Zeit eine geeignete Bildungsstätte erreichen können.
Auch sonst ähnelt das Brandenburger Bildungswesen eher einer Ruine als einem ordentlich gebauten Haus. Im Vergleich der Lesefähigkeiten der Grundschüler liegt Brandenburg immerhin noch vor Berlin und Bremen. Doch darauf können wir uns nun wirklich nicht etwas einbilden. Solange sich Brandenburger Ausbildungsbetriebe in großer Zahl darüber beschweren, dass es bei ihren potenziellen Lehrlingen oft bereits an der Beherrschung der Grundrechenarten und ihrer Muttersprache hapert, so lange ist der vorliegende Antrag ein schlechter und grausamer Scherz.
Über das Projekt Mehrsprachigkeit können wir gerne nachdenken, wenn das Brandenburger Bildungswesen endlich seine Grundaufgaben erfüllt.
Gemäß einer aktuellen Prognose der Bertelsmann-Stiftung werden bis 2025 rund 140 000 Menschen, also ca. 5 %, weniger in Brandenburg leben. Das ist zwar weniger als die Rückgänge in den anderen neuen Bundesländern, dennoch wurden dramatische Unterschiede zwischen dem Berliner Umland und berlinfernen Regionen attestiert. Nach dieser Prognose verliert zum Beispiel Frankfurt (Oder) bis zum Jahr 2025 weitere 23,5 % seiner Bevölkerung. Die Einwohnerzahl in der Uckermark sinkt um weitere 28 000 auf dann nur noch 109 000 Einwohner. In Südbrandenburg sieht es nicht weniger dramatisch aus.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konzepte hat sie, um den Abwärtstrend der berlinfernen Regionen zu stoppen und insbesondere der Jugend Perspektiven zu bieten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Präambel des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunktanstalt der Länder Berlin und Brandenburg steht ein großes Ziel, nämlich die Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere die Sicherung der Meinungsvielfalt. Wenn man die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage 41 der Koalitionsfraktionen liest, stellt man fest, dass relativ häufig die Wörter „demokratischer Dialog“ und „Meinungsvielfalt“ fallen. Zum anderen liest man auch viel von „kultureller Vielfalt“.
Kommen wir zunächst zur kulturellen Vielfalt. Bereits wenn ich mir die Antworten auf die Fragen 1 und 2 sowie auf Frage 5 durchlese, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, zeigt sich die erste Schieflage. Da ist zum einen ständig von politischen Sendungen sowie politischen Themen die Rede wie vom Magazin „THEODOR“, der deutsch-polnischen Sendung „Warschauer Notizen“ oder „Kowalski trifft Schmidt“. Dann liest man viel über zeitgeschichtliche Themen des 20. Jahrhunderts, Sondersendungen zum sogenannten Tag der Demokraten in Halbe oder die politische Unterstützung im sogenannten Kampf gegen den Rechtsextremismus in der Region Berlin-Brandenburg usw. usf.
Sucht man nach dem Kulturellen, insbesondere nach christlichabendländischen kulturprägenden Beiträgen zum Beispiel zu religiösen Themen,
kann man sehr lange in Ihren Ausführungen suchen, meine Damen und Herren der Landesregierung. Lediglich auf Seite 11 unter der Antwort auf Frage 5 d) findet sich ein Zweieinhalbzeiler, dass der rbb jährlich - jetzt gebe ich Ihnen Recht, Herr Christoph Schulze - neun Ausgaben für das „Wort zum Sonntag“ in das Erste eingebracht hat - und das zu einer „herausragenden“ Sendezeit, nämlich samstags um 22.05 Uhr für wenige Minuten. Noch weniger lese ich über kulturell hochwertige, lehrreiche Sendungen, die wie die Sendung „Telekolleg“ in Bayern dazu dienen könnten, die Allgemeinbildung unserer Bevölkerung auf ein höheres Niveau zu heben. Stattdessen beteiligt sich der rbb viel lieber nach dem Fernsehvertragsschlüssel an sogenannten Hauptabendserien und sogenannten Talksendungen wie „Beckmann“ oder an Familienangeboten wie der Reihe „Brisant“.
Kurz und gut: Wenn ich das Programmangebot und den Inhalt der Sendungen unseres Regionalsenders betrachte, dann er
scheint die Präambel des von mir eingangs zitierten Staatsvertrages mit dem Geplänkel von der Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherung der Meinungsvielfalt eher spekulativ. Das zeigen auch die vielen Anrufe und die Zuschriften von Bürgern an unsere DVU-Fraktion, die nicht einverstanden sind, wenn zum Beispiel im Videotext die DVU bei Landtagssendungen oft nicht erwähnt wird oder in den Talkrunden zur Parlamentsberichterstattung der Anschein erweckt wird, es gebe nur drei Fraktionen hier im Landtag.
Wenn man angesichts dieser Situation die ständigen Bemühungen der Landesregierung betrachtet, den rbb mit neuen Gebührenerhöhungen zu unterstützen, dann wundert es auch nicht, dass die Landesregierung gemäß ihrer Antwort auf Frage 28 keine Erkenntnisse über die Entwicklung der Zahl der Nutzer der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme sowie auf die Frage der Nutzerzahlen seit 2003 besitzt. Auch wundert es nicht, dass sich die Landesregierung auf die Frage 28 zu den demografischen Daten über die Nutzung von privaten Fernsehprogrammen bedeckt hält. Schließlich geht es in der Landesregierung darum, die Krake rbb mit immer neuen Gebührenerhöhungen am Leben zu erhalten, und sie schämt sich nicht einmal, dies mit einem angeblichen strukturellen Defizit, das heißt mit dem Argument eines einwohnerschwachen Versorgungsgebietes, zu begründen, und das, obwohl im Zentrum des Sendegebietes mit Berlin der größte Ballungsraum Deutschlands liegt.
Alles in allem bestätigt uns die Antwort der Landesregierung zu der vorliegenden Großen Anfrage in unserer Überzeugung, endlich mit dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag in der jetzigen Form Schluss zu machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Länder Berlin und Brandenburg werden nicht als gemeinsame Region wahrgenommen. Die 20 Staatsverträge und weiteren Vereinbarungen manifestieren vielmehr eine Kooperationskultur, wie sie auch zwischen anderen Bundesländern besteht. Entscheidend ist jedoch, wie sich die beiden Bundesländer den Bürgerinnen und Bürgern nach außen darstellen.
Der vorliegende Fortschrittsbericht soll einen treffenden Überblick über die Entwicklung der Zusammenarbeit in den verschiedenen Themenfeldern geben, schwerpunktmäßig in den Bereichen Wirtschaft und Verkehr. Im Fokus stehen für den Berichtszeitraum November 2007 bis Oktober 2008 die Entwicklung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg International und seines Umfeldes sowie die Realisierung der notwendigen Verkehrsanbindungen. Im Gegensatz zur linksextremen Opposition und zu einzelnen Abgeordneten der SPD haben wir sowie andere Demokraten in diesem Haus auch die strukturpolitische Bedeutung des BBI von Anfang an erkannt und politisch unterstützt. Das Ziel, durch die Inbetriebnahme des BBI 40 000 Arbeitsplätze zu schaffen, vor allem aus Gewerbeansiedlungen im Umfeld, hat uns von Anfang an politisch geleitet.
Wie sieht es allerdings nach den Jahren der Planungen wirklich aus? - Die Umfeldentwicklung des BBI bewegt sich nach wie vor auf der Ebene eines Dialogprozesses. Erst im Mai 2008 wurde ein Maßnahmenkonzept zur räumlichen Entwicklung im Flughafenumfeld vorgelegt. Letztlich sollten bis Ende 2008 lediglich die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Dialogforum in regionaler Verantwortung fortsetzen zu können. Entsprechend gering ist die Aussagekraft des daraus abgeleiteten Planatlasses, der unter der Federführung der gemeinsamen Landesplanungsabteilung veröffentlicht wurde.
Noch magerer sieht es bei der Verkehrsanbindung des BBI aus. Aufgrund der sich verzögernden Fertigstellung der Dresdener
Bahn zwischen Berlin-Südkreuz und Blankenfelde kann der geplante Flughafenshuttle zum avisierten Fertigstellungstermin im November 2011 nicht zwischen Berlin-Hauptbahnhof und BBI verkehren.
Auch im S-Bahn-Verkehr zwischen dem Flughafen und der Berliner Innenstadt gibt es aufgrund von Sperrungen bis 2014 erhebliche Behinderungen.
Was uns als DVU-Fraktion große Sorgen bereitet, ist aber nicht einmal so sehr der zähe Planungs- und Umsetzungsprozess, sondern vielmehr die Tatsache, dass der Berliner Wirtschaftssenat und das brandenburgische Ministerium für Wirtschaft mit dem Aufbau der Wirtschaftsstrukturen im Umfeld des BBI ausschließlich die beiden Wirtschaftsförderungsgesellschaften Berlin Partner GmbH und ZukunftsAgentur Brandenburg beauftragt haben. Beide Wirtschaftsressorts konnten gesellschaftsrechtlich bisher nicht zusammengeführt werden, ja, noch nicht einmal zur Gründung einer gemeinsamen Steuerungsgesellschaft haben es Senator Wolf und Minister Junghanns gebracht.
Gerade die gemeinsame Investorenwerbung im Rahmen der Flughafenumfeldentwicklung würde hier eine gesellschaftsrechtliche Vernetzung aber deutlich seriöser erscheinen lassen.
Kurz und gut: Wir nehmen diesen Bericht zur Kenntnis, aber nicht allzu ernst.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Offensichtlich besteht kein großes Interesse, die Benachteiligung von Erziehenden bei der Bemessung von Arbeitslosengeld I zu beseitigen. Dabei ist uns allen wohl klar: Der Schutz der Familie müsste unser höchstes Anliegen sein, denn Familien mit Kindern sind unser aller Zukunft.
Elterngeld- und Arbeitslosengeldanspruch müssten demgemäß zwei Seiten derselben Medaille sein. Dies lässt sich in Bezug auf die Erziehenden schon aus Artikel 6 Abs. 4 unseres Grundgesetzes ableiten, wonach jede Mutter Anspruch auf besonderen Schutz und Fürsorge der Verfassungsgemeinschaft hat. Dazu passt aber nicht, dass Mütter oder auch alleinerziehende Väter, die ihre arbeitsrechtlich garantierte Elternzeit voll ausschöpfen, dadurch benachteiligt werden, dass ihr Arbeitslosengeldanspruch nach einem Bemessungsentgelt berechnet wird, dem nicht mehr das zuletzt tatsächlich bezogene Gehalt zugrunde gelegt wird, sondern nur noch ein fiktiver Betrag.
Heute ist es so, dass immer mehr Eltern respektive Mütter, die nach einer dreijährigen Elternzeit in den Beruf zurückkehren und dann gekündigt werden, was nicht selten der Fall ist, damit rechnen müssen, dass ihr Arbeitslosengeld I deutlich geringer ausfällt als bei Arbeitslosigkeit ohne Elternzeit.
Nun dürfen wir nicht vergessen, dass die von unserer DVUFraktion kritisierte Rechtslage beim Dritten Sozialgesetzbuch auf die Hartz-III-Gesetzgebung vom Dezember 2003 zurückgeht. Danach ist zu prüfen, wie lange ein Arbeitsloser im Bemessungsrahmen, sprich: in den letzten zwei Jahren, Arbeitsentgelt bezogen hat. Wenn es weniger als fünf Monate waren, wird das Arbeitslosengeld nicht - wie sonst üblich - nach dem letzten Arbeitseinkommen berechnet, sondern nach dem betreffenden Pauschalbetrag.
Das Skandalöse daran ist, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung bundesweit auch auf Mütter anwendet, denen gekündigt wird, kurz nachdem sie aus der Elternzeit ins Berufsleben zurückgekehrt sind. Diese Praxis verstößt nach Auffassung meiner Fraktion gegen den verfassungsrechtlichen Schutz von Müttern. Mit Rücksicht auf diesen Verfassungsgrundsatz muss
die Gesetzesverschärfung von 2003 dem Sinn und Zweck des Elterngeldgesetzes angepasst werden.
Es kann und darf nicht sein, dass Mütter, wenn sie einerseits in den vollen Genuss des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit gelangen wollen, andererseits dafür bestraft werden, dass sie zum Zweck der Pflege und Erziehung der Kinder ihre Arbeit unterbrochen haben. Ihr Arbeitslosengeld I muss daher in diesen Fällen auf der Grundlage des tatsächlich zuletzt bezogenen Gehalts berechnet werden, auch wenn die Gehaltszahlung durch die Erziehungszeit unterbrochen worden ist. Alles andere entspricht nicht einer sozialen und am Maßstab unserer Verfassung orientierten Familienpolitik.
Ich erwarte die Zustimmung zu diesem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schulz, ich habe nicht das Elterngeld in Abrede gestellt,
sondern nur darauf hingewiesen - hören Sie gut zu, Frau Schulz! -, dass das Problem darin besteht, dass, wenn Väter oder Mütter - aus welchem Grund auch immer - länger als zwei Jahre in Elternzeit sind, das Arbeitslosengeld zu ihrem Nachteil berechnet wird. Ob Väter oder Mütter länger als zwei Jahre Elternzeit nehmen, bleibt ihnen überlassen; sie haben das Recht dazu. Sie dürfen aber nicht im Nachhinein benachteiligt werden, wenn sie dieses Recht ausschöpfen. Nur darum geht es.
Eigentlich müssten gerade die an Leistungsgerechtigkeit orientierten Sozialpolitiker über diesen Antrag erfreut sein, denn damit könnte das Land Brandenburg aus dem Bundesrat heraus ein Stück soziale Gerechtigkeit für die Familien in Deutschland schaffen. Schließlich müssten alle Politikerinnen und Politiker in diesem Hause wissen, dass gerade die demografische Falle früher oder später in Deutschland und speziell in Brandenburg zu einer immer größer werdenden Belastung der Sozialversicherungssysteme werden wird. Auch das war Normzweck der Einführung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit, nämlich eine Verbesserung der Chancen alleinerziehender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt.
Ziel dieses Gesetzes war, dass Kinder zukünftig nicht mehr der Armutsfaktor Nummer 1 in unserem Land sein sollen und dass sich wieder mehr junge Menschen für Kinder entscheiden. Letztlich wollte man es berufstätigen Frauen leichter machen, ein Kind zu bekommen.
Solange allerdings der gegenwärtige Rechtszustand im Hinblick auf die Berechnung des Bemessungsentgelts in Bezug auf den Bemessungsrahmen für das Arbeitslosengeld I fortbesteht, geht das Elterngeld- und Erziehungszeitgesetz ins Leere. Angesichts der von mir eben zitierten Rechtslage des SGB III werden es sich gerade junge Frauen im heiratsfähigen Alter auch weiterhin zweimal überlegen, ob sie eine gut bezahlte Stelle wirklich aufgeben, um ein Kind zu bekommen und zu erziehen.
Durch die gegenwärtigen Regelungen der §§ 130 und 132 SGB III werden schließlich eindeutig Mütter benachteiligt, die nur wegen Mutterschaft und Kindererziehungszeiten im Ergebnis weniger Arbeitslosengeld I bekommen. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist dies nicht hinnehmbar, denn die Elternzeit stellt schließlich einen gesetzlichen Anspruch zum Schutz der Familie dar. Dass Müttern Nachteile daraus entstehen, wenn sie sich auf diesen Anspruch berufen, kann und darf nicht sein.
Dass sich die linke Mehrheit in diesem Hause als in höchstem Maße unsozial zeigt, wenn es um die Förderung von Familien mit Kindern geht, haben wir mittlerweile einigermaßen begriffen;
schließlich hat auch eine rot-grüne Koalition die Hartz-III-Gesetzgebung, mit der diese Gesetzesverschärfung in Gang gesetzt wurde, zu vertreten. Deswegen gilt meine Hoffnung heute nicht nur den Abgeordneten der DVU, sondern auch einigen anderen Abgeordneten, und zwar aus der Partei, die nicht die Hartz-Gesetzgebung initiiert hat, gleichwohl aber das Elterngeld- und Elternzeitgesetz, und denen an jeder Initiative gelegen sein müsste, die dazu dient, den Normzweck des Elterngeldgesetzes zu fördern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal versucht die Brandenburger Linke, das Volk zu linken und sich als alleiniger Sachwalter der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darzustellen.
Ihr Name ist offenbar Ihr Programm.
Ihr wahres Gesicht haben Sie selbst hier im Plenum schon oft gezeigt, zum Beispiel bei den wiederholten Anträgen zur frühzeitigen Öffnung des Brandenburger Arbeitsmarktes gegenüber den neuen EU-Staaten. Die Linke wollte hierbei Brandenburger Arbeitsplätze mit osteuropäischen Arbeitslosen und Arbeitskräften besetzen, da sie die deutschen Arbeitslosen für zu unqualifiziert und für unqualifizierbar hielt. Zum Glück konnte dies durch einen Konsens der demokratischen Parteien im Landtag verhindert werden.
Erinnern möchte ich hier auch an den von der Linken abgelehnten DVU-Antrag zur Einführung von Mindestlöhnen. Sie haben sich ausdrücklich hier im Plenum gegen die Einführung von Mindestlohn gewandt.
- Wir waren für den Mindestlohn; Sie haben ihn abgelehnt.
Ihr heute hier eingebrachter Antrag ist überflüssig und unnötig. Ich sage Ihnen auch, warum.
Wir brauchen keinen Extrabeschluss des Hohen Hauses, dass wir die am 22. Oktober 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedete Richtlinie über Leiharbeit zur Kenntnis nehmen. Unsere DVU-Fraktion geht davon aus, dass dies durch die wahren Volksvertreter längst geschehen ist. Auch bedarf es nicht explizit einer Aufforderung an die Landesregierung, dass sie auf eine Einführung bzw. Veränderung entsprechender gesetzlicher Grundlagen beim Bund hinzuwirken habe.
Wir hoffen, auch die Genossen von links außen haben die neue EU-Richtlinie wirklich genau gelesen. Richtig ist nämlich: Die Unternehmen müssen Zeit- und Leiharbeitnehmern künftig die gleichen Arbeitsbedingungen gewähren wie ihrer Stammbelegschaft. Die Arbeitnehmer in den sogenannten atypischen Beschäftigungsformen sollen besser geschützt und die Leiharbeit verbessert werden. Allerdings haben die Eurokraten auch diesmal entsprechende Schlupflöcher gelassen. Ähnlich wie in der deutschen Regelung zur Arbeitnehmerüberlassung existiert auch in der neuen EU-Richtlinie eine Tariföffnungsklausel, die den Gleichstellungsgrundsatz untergräbt. Gewerkschaften und Arbeitgeber können Tarife abschließen, die eine niedrigere Entlohnung der Leiharbeitnehmer im Vergleich mit der Stammbelegschaft ermöglichen. Damit sind auch weiterhin Dumpingtarife von Pseudogewerkschaften möglich.
Es kann nicht sein, dass etwa jede sechste Leiharbeitskraft ihren Lohn mithilfe des Staates aufstocken muss, um überhaupt über die Runden zu kommen. Unsere DVU-Fraktion steht für eine wirklich existenzsichernde Entlohnung aller Beschäftigten einschließlich der Leiharbeitnehmer. Dazu sind Mindestlöhne unerlässlich. Dazu muss sich auch die Linke bereit erklären.
Übrigens: Die Richtlinie müssen alle EU-Mitgliedsländer innerhalb der nächsten zwei Jahre umsetzen.
Der Antrag der Linken ist also überflüssig und wird von uns abgelehnt. - Vielen Dank.
Am 21. Juli 2008 berichtete das MDR-Fernsehen in der Sendung „Fakt“ über den neuen Trend, dass immer mehr Menschen aus Polen in die sächsische Grenzstadt Görlitz ziehen und dort von deutschen Sozialleistungen leben. Auch gibt es immer mehr Menschen aus Polen, die nur zum Schein in Görlitz leben. Sie mieten Wohnungen an, um Anspruch auf Hartz IV zu erhalten, ziehen aber nicht ein. Die Scheinmieter beziehen Arbeitslosengeld II, und die Vermieter können sich auf die pünktliche Überweisung der Miete durch die Bundesagentur für Arbeit verlassen. In einigen Fällen ermittelt inzwischen die sächsische Staatsanwaltschaft.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der geschilderten Vorgänge über die Situation in den Brandenburger Grenzgebieten?
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte klarstellen, dass ich nicht irgendetwas behaupte, sondern ich beziehe mich auf die Sendung „Fakt“ des NDR-Fernsehens.
Würden Sie mir zustimmen, dass diese Sendung, so, wie Sie es jetzt darstellen, nichts weiter als ausländerfeindliche Polemik eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders ist?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser künftiger Wohlstand kann nur auf der Qualität der Ausbildung und dem daraus resultierenden technologischen Vorsprung beruhen. Eine wichtige, notwendige Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Grundlagen, hier also die Neuregelung des Hochschulgesetzes in Brandenburg. Umso unverständlicher für unsere DVU-Fraktion war der wochenlange, ja monatelange Hickhack der Koalitionsfraktionen zu diesem Gesetzentwurf.
Bereits in der 69. Sitzung am 9. Juli 2008 wurde ja der Gesetzentwurf zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur überwiesen. Trotz der Vorziehung der Anhörung in den Zeitraum der Sommerpause kam es leider zu keiner kurzfristigen Einigung unter den Koalitionären, und die vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes im September kam nicht zustande und musste zweimal verschoben werden.
Dieses Trauerspiel, welches hier veranstaltet wurde, zeigt uns einmal mehr, dass die Regierungskoalition abgewirtschaftet hat. Schließlich ist schnelles und entschiedenes Handeln notwendig, um den Brandenburger Hochschulen Rahmenbedingungen zu setzen und ihnen neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Dies ist dringend erforderlich, um unsere Hochschulen national und international wettbewerbsfähig zu machen.
Trotz einiger Erfolge in der Brandenburger Wissenschaftspolitik bleibt doch noch vieles zu tun, und es gilt, die Probleme
endlich anzufassen. Vom Ziel des Bundes, 40 % eines Jahrgangs sollen studieren - anstatt wie bisher 36 % - sind wir in Brandenburg noch weit entfernt. Selbst Herr Ministerpräsident Platzeck musste kürzlich auf einem Bildungskongress in Potsdam eingestehen, dass in Brandenburg nur knapp 30 % eines Jahrgangs ein Studium aufnehmen - bei einem aktuellen Bundesdurchschnitt von 36 %.
Vor allem unsere Hochschulen und deren wirtschaftliches Umfeld müssen ein Angebot für Jugendliche sein, in Brandenburg zu bleiben und hier ihre Zukunft zu planen, anstatt in zunehmendem Maße das Land zu verlassen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf wurde versucht, frühzeitig mit den Brandenburger Hochschulen zusammenzuarbeiten bzw. sie einzubinden. Die DVU-Fraktion glaubt, dass in diesem Gesetzentwurf mit einer Reihe von Regelungen die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen gestärkt und auch deren Autonomie erweitert wird.
Interessant und wichtig erscheint uns - ich kann heute nur auf einige wichtige Punkte eingehen - der § 6, wonach es Hochschulen gestattet wird, Körperschaftsvermögen zu bilden. Auch in anderen Bundesländern gibt es diesbezüglich Regelungen, durch die die Finanzautonomie gestärkt wurde. Zudem erscheint uns die Erhöhung der Betreuungsqualität durch die Einführung von Mentoren wichtig.
Die Regelung zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gemäß § 8 Abs. 3 und 4 sind positiv zu bewerten. Erfreulich ist, dass auch an die Stärkung der Belange von Studierenden mit Kindern gedacht wurde. Alles in allem wird wohl die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen in Brandenburg gestärkt werden.
Der DVU-Fraktion lag im gesamten Vorfeld aber auch eine Stärkung der Position der Fachhochschulen am Herzen. Unsere entsprechenden Änderungsanträge fanden jedoch im Ausschuss leider keine Zustimmung. Außerdem vertreten wir die Auffassung, dass es im Regelfall zur Vermeidung von Standortnachteilen - insbesondere bei dezentral gelegenen Instituten - im Hinblick auf die Gewinnung herausragender Bewerberinnen und Bewerber bei der Vereinbarung unbefristeter Angestelltenverhältnisse bzw. - bei der Berufung in Probezeit - Beamtenverhältnisse bleiben sollte, wie es auch in der Anhörung von den Beteiligten gefordert wurde.
Dem Gesetzentwurf insgesamt werden wir jedoch zustimmen. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ziel des Staatsvertrages besteht darin, Verwaltungsaufwand an unseren Hochschulen zu reduzieren und die Bewerbungsverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber zu vereinfachen. Durch die Verwirklichung des vorliegenden Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung soll dies möglich gemacht werden.