Kornelia Wehlan
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Last Statements
Zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Landesregierung im Ergebnis erklärt, bis zu einem abschließenden Urteil den Vollzug von Maßnahmen, die sich im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung zulasten von Brandenburgerinnen und Brandenburgern ergeben, auszusetzen. Meine Fraktion fordert die Anerkennung des Urteils. Dennoch haben wir diese Geste der Landesregierung begrüßt, da zumindest für einen kleinen Teil von Betroffenen jahrelange und oft unerträgliche Belastungen gemildert werden könnten. Die Praxis sieht jedoch anders aus. So werden zum Beispiel Eintragungen ins Grundbuch und die Beibringung von Anwaltskosten weiterhin vollzogen.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet sie den dargestellten Sachverhalt, insbesondere hinsichtlich ihrer eigenen vor dem Landtag abgegebenen Erklärung, bis zu einem abschließenden Urteil den Vollzug von Maßnahmen, die sich im Ergebnis der bisherigen Rechtsprechung zulasten von Brandenburgerinnen und Brandenburgern ergeben, auszusetzen?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zur Zukunftssicherung der Brandenburger Milchviehbetriebe ist eine Initiative, um über den Landtag und damit die Stimmen Brandenburgs im Bundesrat das Agrargesetz zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in entscheidenden Punkten zu verändern.
Sie erinnern sich, am 26. Juni 2003 wurden die Grundsätze zur Reform der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik beschlossen. Der von Agrarkommissar Fischler beschworene „Beginn einer neuen Ära“ ist es aber nicht, wird doch die Liberalisierungspolitik mit der weiteren Weltmarktausrichtung der Landwirtschaft unbeirrt fortgesetzt. Wirklich neu ist ein verändertes Instrumentarium für die zukünftige Verteilung der Agrarförderung. Kernelement ist die Entkopplung der Einkommensstüt
zung der Landwirte von der Produktion. Künftig wird daran stärker die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften gebunden.
Dieser Systemwechsel in der Agrarförderung, der die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger und marktgerechter machen sowie umweltgerechte Erzeugungsverfahren sicherstellen soll, ist notwendig. Gleichermaßen müssen aber die nationalen Entscheidungsspielräume besser genutzt werden - so meinen wir -, damit die Umschichtungen nicht abrupt, sondern in einem mehrjährigen Übergang erfolgen. Diese Chance hätte Deutschland mit dem Agrargesetz zur nationalen Umsetzung der Agrarreform. Nur so kann Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum gesichert werden.
Diese besonders für die Brandenburger Rindfleischproduzenten und die Milchviehbetriebe so wichtige Antwort gibt das rot-grüne Gesetz zur nationalen Umsetzung der Agrarreform nicht. Damit konterkariert Rot-Grün seine eigene Koalitionsaussage, sich „für einen höheren Tierbestand in Ostdeutschland einzusetzen, um Wertschöpfung wieder verstärkt in ländlichen Regionen Ostdeutschlands anzusiedeln.“ Das ist ein Wortbruch, der besonders die strukturschwachen ländlichen Regionen Brandenburgs trifft und für Rindfleisch- und Milchproduzenten angesichts des Preiskampfes auf dem Milchmarkt doppelt wirkt.
Auf der Protestkundgebung der über 1 500 Bäuerinnen und Bauern in Paaren/Glien wurde die Rechnung aufgemacht:
So fiel Anfang 2004 der Milchpreis für die Erzeuger auf 27,7 Cent je Kilogramm Milch und damit auf den niedrigsten Wert seit 1977. Das sind 4,3 Cent je Kilogramm weniger als noch vor drei Jahren. Es entstand ein Verlust von rund 58 Millionen Euro für Brandenburger Milchbauern.
Weitere Einkommensverluste drohen, da Discounter und der Lebensmitteleinzelhandel eine absolut aggressive Preispolitik betreiben. So sind beispielsweise die Preise für Butter, Schmand und Sahne seit Anfang des Jahres um jeweils 7 bis 10 % gesunken. Damit droht ein weiterer Einkommensverlust bei Milch von 1,5 Cent je Kilogramm.
Parallel zum Preissturz sind für die Erzeuger die Kosten für Energie, Futtermittel und Sozialbeiträge drastisch angestiegen. Diese Preisschere treibt Brandenburger Milchbauern in den Ruin. Man braucht kein Landwirt zu sein, um das zu begreifen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in der Aktuellen Stunde zum Verbraucherschutz auf das eigentliche Problem aufmerksam gemacht. Denn von einem gerechten Preisverhältnis zwischen den Aufkaufpreisen, die der Landwirt erhält, und den Verkaufspreisen, die der Verbraucher zu entrichten hat, kann schon lange keine Rede mehr sein. Dazwischen liegen die eigentlichen Verdiener: hoch monopolisierte, international verflochtene Handelsketten. So werden Verbraucherpreise für Nahrungsmittel auf Kosten der Landwirte bewusst niedrig gehalten, um den Absatz zu sichern und um Verarbeitungs-, Lagerhaltungs-, vor allem aber Handelsmonopolen, wie die Statistiken zeigen, steigende Profite zu sichern.
Höhere Qualität wird gleich gar nicht honoriert. So verweisen die Milchbauern der Erzeugergemeinschaft Fläming-Milch mit Recht darauf, dass sie zwar mit der Produktion der Milch der Klasse „S“ einen höheren Kostenaufwand haben, dieser sich
aber nicht - und das trotz höherer Standards - im Preis widerspiegelt. Es liegt auf der Hand: In der Kombination von marktorientierten, begründeten Erzeugerpreisen, Leistungspreisen für ökologische und landeskulturelle Dienste und direkten Subventionen in ungünstigen Gebieten liegt letztendlich der Schlüssel zum Erfolg. Hier ist vor allem die Politik gefordert. Das wäre zugleich auch eine Antwort, um Ausgleichszahlungen der EU zu begrenzen bzw. schrittweise abzubauen, ohne damit die Existenz auch Brandenburger Bäuerinnen und Bauern bzw. landwirtschaftlicher Unternehmen zu gefährden.
Aber nicht nur diese Antwort bleibt Frau Künast schuldig. Schwer wiegt die rot-grüne Position im Agrargesetz, mit der Abschmelzung der betriebsindividuellen Prämienanteile für Tier- und Milchprämien auf die regional einheitliche Flächenprämie bereits ab 2007 zu beginnen. Die Milchviehbetriebe sind von der Agrarreform gleich dreifach betroffen: durch Interventionspreissenkung, durch eine Milchprämie, mit der die Preissenkung nur teilweise kompensiert wird, und durch negative Umverteilungseffekte aus der Abschmelzung der Prämie.
Hinzu kommt die von mir bereits beschriebene katastrophale Situation bei den Milcherzeugerpreisen. Deshalb ist die vom Bundesrat verlangte Verschiebung des Beginns der für 2007 vorgesehenen Prämienangleichung auf 2010 geboten. Diese würde den Betrieben die Anpassungszeit für ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung der Entwertung von Investitionen und Gesellschafteranteilen geben.
Über eine progressive Gestaltung des Abschmelzungsprozesses der Milchprämie könnte der auf den Betrieben lastende hohe Anpassungsdruck weiter vermindert werden. Das ist für die Betriebe besonders wichtig, die im Vertrauen auf die Politik ihre Milchproduktion mit erheblicher Kreditaufnahme modernisiert haben. Es ist geboten, einen plötzlichen Liquiditätsentzug in großem Ausmaß zu vermeiden, da dieser nicht nur Betriebe mit unzureichender Rentabilität, sondern gerade die Milchproduktion in modernen, zukunftsfähigen Betrieben gefährden würde. Dem dient Punkt 1 unseres Antrags.
Zum Punkt 2 unseres Antrags: Nicht alle Betriebe mit Milchviehhaltung werden in der Lage sein, die künftigen Rentabilitätsanforderungen zu meistern. Sie werden deshalb gezwungen sein, aus der Milchproduktion auszusteigen. Da diese Betriebe jedoch in aller Regel im Vertrauen auf die Politik und angereizt durch die staatliche Unterstützung auch erhebliche Fördermittel investiert haben, ist es ihnen nicht zuzumuten, die Folgen des Systemwechsels in der Agrarförderung allein zu tragen.
Immerhin müssen sie schon für den Kapitaldienst der für die Milchproduktion aufgenommenen Kredite aufkommen und benötigen zugleich auch Liquidität für den Aufbau von Produktionsalternativen anstelle der aufgegebenen Milchviehhaltung. Eine Rückforderung von Fördermitteln wäre unter diesen Bedingungen politisch, aber auch wirtschaftlich unvertretbar.
Gestatten Sie mir abschließend noch einige Worte zum Entschließungsantrag der Koalition:
Der Konkretisierung zum rot-grünen Agrargesetz ist nichts hinzuzufügen; sie findet natürlich unsere Unterstützung. So
gesehen haben wir für die heutige Initiative der parlamentarischen Diskussion und den inhaltlichen Input gesorgt und Sie für die Konkretisierung unseres ersten Antragspunktes.
Dass Sie aber unseren zweiten Punkt zur Aufnahme des Grundsatzes, dass von Landwirtschaftsbetrieben, die ihre Milchproduktion wegen reformbedingter Liquiditätsprobleme einstellen müssen, keine Fördermittel für Investitionen in die Milchviehhaltung zurückgefordert werden, einfach ausblenden, kann ich Ihnen nicht einfach durchgehen lassen. Schließlich sind das Forderungen Brandenburger Milchbetriebe an die Politik und ich denke, die Brisanz dieser Problematik wird uns in der nächsten Woche auf dem Landesbauerntag mit aller Deutlichkeit aufgezeigt werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Woidke, ist Ihnen entgangen, dass der Minister die Antwort auf eine Anfrage auf der Protestdemonstration der Milchbauern leider schuldig geblieben ist und wir mit großer Erwartung und Spannung eigentlich diese Rede erwarten?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung hat die Umsetzung der im Jahr 2000 in Kraft getretenen EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht zum Ziel. Der Wirkungsbereich der Richtlinie ist für Brandenburg insbesondere im Bereich der Oberflächenwasser, des Grundwassers und zum Teil für Feuchtgebiete relevant. Die Verwaltung soll sich künftig nicht mehr nach administrativen Grenzen, sondern nach Flusseinzugsgebieten richten. Ziel ist die Herstellung eines guten Zustandes der Gewässer. Die wesentlichen Umweltziele sollen innerhalb von 15 Jahren erreicht werden. Zwei Verlängerungen
von jeweils sechs Jahren sind erlaubt. Die Umsetzung erfolgt nach zu erstellenden Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen.
Nicht mehr und nicht weniger wurde formal und schematisch durch die Landesregierung im Gesetz verändert - immerhin gegenüber den im Zuge des kommunalen Entlastungsgesetzes kürzlich vorgesehenen Verschlechterungen für den Wasserbereich in Brandenburg ein Fortschritt. Ich denke dabei an die Ermächtigung zur Kostenumlage bei Gebühren der Gewässerunterhaltung oder an den gescheiterten Versuch, eine Andienungspflicht für häusliche Abwässer einzuführen.
Dieser Gesetzentwurf ist eine Formalie. Der wohl gemeinte Geist der EU-Richtlinie wohnt ihm nicht inne. Über das konkrete Wie der Umsetzung erfährt man in diesem Gesetzentwurf wenig. Der Weg zum Ziel bleibt offen.
Lassen Sie mich zur Veranschaulichung einige der erhobenen Gründe für die Verabschiedung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Erinnerung rufen: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Die von den Mitgliedsstaaten erstellten Maßnahmenprogramme sollen sich an den regionalen und lokalen Bedingungen orientieren. Die Wasserversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge. Der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern müssen stärker in die Energiepolitik, die Verkehrspolitik, die Landwirtschaftspolitik, die Fischereipolitik, die Regionalpolitik und die Fremdenverkehrspolitik integriert werden. Der Grundsatz der Deckung der Kosten der Wassernutzung einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten sollte insbesondere entsprechend dem Verursacherprinzip berücksichtigt werden.
Von all diesen Eckpunkten finden wir nichts im Entwurf; man will ja nur angleichen. Zu mehr fehlt nun auch die Zeit, um sich deutlich und mit aller Konsequenz von der verfehlten Wasserpolitik der vergangenen Jahre zu verabschieden. Insofern bleiben Sie sich treu gegenüber der ablehnenden Haltung zu unseren Anträgen zum Thema Wasser- und Klimaschutz.
Die Zielrichtung der Gewässerunterhaltung wird sich ändern müssen. Die prognostizierten klimatischen Veränderungen zwingen uns dazu. Es gilt, Wasser in der Landschaft zu halten, statt wegzuführen. Dabei ist ein zeitlich eng an den Witterungsverlauf angepasstes Regnungssystem erforderlich.
Die in den vergangenen Jahren praktizierte Vernachlässigung der Wehre, Schöpfwerke und technischen Anlagen wirkt sich umso negativer aus. Dürre und Hochwasser sind in ihrer Entstehung letztendlich zwei Seiten einer Medaille. In beiden Fällen fließt Wasser vielerorts zu schnell und ungebremst durch unsere Landschaft, heißt es im Ergebnis einer Studie, die im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung erarbeitet wurde. Allein an der Berücksichtigung dieser Erkenntnis mangelt es im Wassergesetz.
Unbeantwortet bleiben auch solche Fragen wie die notwendige Abkehr von den im ländlichen Raum deplatzierten zentralen Abwasserprojekten, die Einleitung in die Vorflut und die damit verbundene Belastung der Fließgewässer und Meere, die Bedeutung dezentraler und Kleinkläranlagen und die Propagierung der Wasserentnahme, -reinigung und -wiederverwendung vor Ort. Die Aufhebung der Pflicht zur Erstellung von Abwas
serbeseitigungsplänen muss in Anbetracht der völlig unbefriedigenden Umsetzung für die oberste Wasserbehörde wie ein Segen wirken. Ich hoffe, dass damit nicht auch die Pflicht zur Durchführung von Variantenvergleichen entfällt.
Lösungen für die Probleme der inhaltlichen und betriebswirtschaftlichen Struktur der Gewässerunterhaltung werden umgangen, das Verursacherprinzip nicht zur Kenntnis genommen. Ich bin mir sicher, dass wir uns mit dem Wassergesetz in nicht allzu ferner Zukunft erneut beschäftigen werden. Zu viele Fragen sind offen geblieben und werden im Hinblick auf das Ende der Legislatur auch nicht mehr umfassend zu beantworten sein.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Landesregierung bei der Novelle des Landeswaldgesetzes eines wirklich gelungen ist, dann ist es die Mobilisierung von Hunderten von Bürgerbriefen. Warum Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Novellierung auf die Tagesordnung gesetzt haben, erschließt sich mir aber nicht, Herr Birthler. Statt dringende Probleme der Brandenburger Forstwirtschaft endlich einer Lösung zuzuführen, haben Sie offenbar neue Probleme hinzugefügt. Bereits heute wissen wir, dass die Halbwertszeit der Novelle durch den Verlauf der Novellierung des Bundeswaldgesetzes bestimmt sein wird. Bekanntlich hat Frau Künast in diesen Tagen ein erstes Eckpunktepapier vorgestellt.
Was sind unsere Kritikpunkte an dem Gesetz?
Erstens: Die Vorlage dieser Gesetzesnovelle lässt uns ernsthaft daran zweifeln, dass sich die Landesforstverwaltung von der Forstreform erholen wird. Ein hohes Maß an selbstzerstörerischer Führungslosigkeit wird offenbart, die den gesamten Holz- und Forstsektor lähmt. Holzreserven werden nicht mobilisiert, Strukturschwächen nicht überwunden, Waldbesitzer und Personal gleichermaßen demotiviert.
Seit Jahr und Tag treten wir auf der Stelle und hören auf den Jahrestagungen der Verbände die gleichen Klagen. Die Förderung des kleinen Privatwaldes ist mangelhaft, ja mehr noch: Ihr Gesetzentwurf sieht den faktischen Rückzug der Landesforstverwaltung aus der Privatwaldbetreuung vor. Sie bemänteln dies mit einer angeblich bevorstehenden Intervention auf europäischer Ebene. Beim Naturschutzgesetz sind Sie da weniger zimperlich.
Alles in allem: Kein Angebot, um die Situation im ländlichen
Raum wirklich zu verändern. Wen wundert es da, wenn infolge staatlichen Missmanagements nicht einmal die Gratiskräfte der Natur genutzt werden? Wie anders soll man es bewerten, Herr Birthler, wenn die Halbzeitbewertung des operationellen Programms offenbart, dass im Programmpunkt 5 die Waldbewirtschaftung einen Mittelabfluss von lediglich 2,8 % zu verzeichnen hat?
Zweitens: Wenig zukunftsweisend sind auch der Umgang mit dem Staats- bzw. Landeswald. Dessen Bewirtschaftung durch die Landesforstverwaltung soll durch eine trickreiche Formulierung am Landesparlament vorbei ausgehebelt werden. Für Berlin und Brandenburg ist gleich gar keine Staatswaldzielstellung mehr angesagt. Dem setzen wir mit unserem Antrag ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Landeswaldes entgegen. Dabei haben wir das Auslaufen des Preußenwaldmoratoriums durchaus im Blick.
Drittens: Der bereits bei der Debatte über das Naturschutzgesetz von meiner Kollegin Dr. Enkelmann angesprochene Paradigmenwechsel bei der Reitregelung. Um es ganz deutlich vorwegzuschicken: Der erreichte Stand der Einrichtung eines Reitwegenetzes ist auch in unseren Augen unbefriedigend. Deshalb haben wir ja beantragt, das bestehende Reitwegenetz vorrangig auszubauen und zu verknüpfen. Die Anbindung zur Offenlandschaft war nicht einheitlich in beiden Fachgesetzen dargestellt. In diesem Punkt ist die Koalition unserem Antrag zum Teil gefolgt und hat damit die Markierungsmöglichkeiten in der Offenlandschaft wieder hergestellt.
Für den nach unserer Auffassung bestehenden Grundkonflikt der völligen Freigabe des Reitens auf allen zweispurigen Wegen verweigert die Koalition jedoch die gesetzliche Regelung. Mit unserem Antrag haben wir das Anliegen der „Volksinitiative für das Reiten im Walde“ aus dem Jahre 2001 wieder aufleben lassen. Sie erinnern sich: überall dort das Reiten zu gestatten, wo es nicht untersagt ist.
Des Weiteren trägt unser Antrag dem Anspruch Rechnung, dass mit einer gesetzlichen Nutzungsentflechtung Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Schon Ihr Gestammel, Herr Dellmann - entschuldigen Sie diesen Ausdruck bitte - in der Ausschusssitzung hat doch gezeigt, dass die von Ihnen in der Not des Proteststurms eingeführte Variante einer Rechtsverordnung nicht tragen wird. Es mangelt im Gesetz der erforderlichen Ermächtigung. Die dort fixierten wichtigen Gründe stellen eine kaum überwindbare Schwelle dar, zumindest nicht für eine zweckmäßige Wegeplanung. Das wird von den Wanderern und Radfahrgruppen wie auch von den Waldbesitzern so gesehen, wie die vielen Protestbriefe zeigen.
Viertens bleibt festzustellen, dass der Mangel an Verantwortung für die zukunftsweisende Entwicklung des Waldes in Brandenburg gepaart ist mit dem Mangel an sorgfältiger Gesetzgebung. Ein Beispiel soll das verdeutlichen:
Die Mindestabstände für die Neubegründung von Wald wurden aus dem Gesetzestext komplett entfernt. Im Begründungsteil gibt es dazu keine Ausführungen. Schließlich erklärte der mit der Wahrnehmung der Aufgabe betraute Landesforstchef, dass dies ja im Nachbarschaftsgesetz geregelt sei. Das stimmt, Herr von Bothmer. Dort heißt es in § 36:
„Auf Waldgrundstücken sind gegenüber Nachbargrund
stücken zumindest die Grenzabstände für Wald bei Verjüngung nach Maßgabe des Waldgesetzes des Landes Brandenburg einzuhalten.“
Glückwunsch zu diesem Schildbürgerstreich. Zwei weitere Beispiele hierfür könnte ich anschließen.
Abschließend ist festzustellen, dass zumindest unsere Anträge zur Umweltbildung und zum Waldbericht wieder ihren Niederschlag im Gesetz gefunden haben. Für eine Zustimmung meiner Fraktion zu dem vorliegenden Gesetzentwurf reicht das aber nicht aus, weil wir es hierbei mit einem Waldverschlechterungsgesetz zu tun haben.
Danke, Herr Präsident, für die Aufwertung meiner Person.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Dass so kurz vor Ende der Legislaturperiode der Verbraucherschutz bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, die höhere Weihe einer Aktuellen Stunde erfährt, ist gut und angesichts des bevorstehenden Weltverbrauchertages durchaus angebracht. Ihr Redebeitrag, Herr Gemmel, hat aber meinen Eindruck verstärkt, dass Sie im Landtagswahljahr mit dem Thema Verbraucherschutz das kleinere Übel gewählt haben. Ihr Bildungsminister und auch Ihr Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen werden es Ihnen ob der vielen Probleme im Land danken. Wer setzt auch schon gerne seine eigenen Minister öffentlicher Kritik aus? Stellenweise hatte ich auch den Eindruck, Sie, Herr Gemmel, haben zum Thema „Aus dem Leben eines Abgeordneten“ gesprochen.
Ich meine, dass die Fragen des Verbraucherschutzes durchaus eine öffentliche parlamentarische Präsenz erfahren sollten. Letztlich sind wir alle im Land mit Verbraucherschutzfragen und auch mit Skandalen sowie mit kriminellem Etikettenschwindel konfrontiert.
Ich stelle mich auch gerne Ihrem Anspruch und nehme Ihr Angebot an, zukünftige Ziele und Schwerpunkte der Verbraucherpolitik für Brandenburg hier und heute zu diskutieren. Entscheidend wird aber sein, welche Schlussfolgerungen Sie, verehrte Damen und Herren der Koalition, zu ziehen bereit sind. Immerhin hat es zwei Jahre gedauert, bis Sie nach der Ablehnung unserer Anträge zur Neuausrichtung des vorsorgenden Verbraucherschutzes, zur Tierseuchenbekämpfung in Brandenburg sowie zur Garantie gesunder Lebensmittel und Futtermittel bereit sind, sich diesen Fragen wieder stärker zuzuwenden.
Das erkennen wir an, wenngleich in Ihrer Begründung zu dem Thema für die Aktuelle Stunde schon ein Dilemma deutlich wird. Vielleicht wird dies durch den Redebeitrag von Herrn Woidke revidiert werden. Mit dem ausschließlichen Bezug auf aktuelle Ereignisse im Lebensmittelbereich verstärkt sich der Eindruck, dass der Verbraucherschutz in Brandenburg auch zukünftig nur auf die Lebensmittelsicherheit und damit auf das Ministerium von Herrn Birthler reduziert werden soll.
Das ist eine Kritik, die wir schon im Zusammenhang mit dem Brandenburger Verbraucherschutzbericht 2002 deutlich ausgesprochen haben. Sie erinnern sich: Die Trinkwasserüberwachung fehlte gleich gänzlich im Verbraucherschutzbericht, geschuldet der Tatsache, dass der technische Verbraucherschutz und der Vollzug der Trinkwasserordnung der Zuständigkeit des Ministeriums von Herrn Baaske unterliegen. Im Rahmen der institutionellen Förderung ist die Verbraucherzentrale Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft angebunden. Hinzu kommen Förderungen aus den Ministerien für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr sowie Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung und inhaltliche Anknüpfungspunkte an das Ministerium von Herrn Baaske.
Diese Anbindung des Verbraucherschutzes an die einzelnen Fachpolitiken ohne eine ressortübergreifende Verantwortungsbündelung und -wahrnehmung ist, so meinen wir, nicht die richtige Antwort, um Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entwickeln und zu befördern. Wir erwarten von der Landesregierung eine Positionierung in der Frage, ob eine eigenständige Behörde für Verbraucherschutz mit Kontrollfunktion und Weisungsrecht in Anbetracht oftmals konträrer Interessen zwischen Wirtschaft und Verbrauchern längerfristig nicht die bessere Lösung wäre. Dabei erkennen wir durchaus an, dass mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Ihr Ministerium, Herr Birthler, neue Strukturen geschaffen hat und auch neue Wege gegangen ist, beispielsweise mit dem Controlling und mit zusammengefassten Untersuchungsaufgaben mittels eines zentralen Labormanagements. Das unterstützen wir wie auch Ihre Position, die Labore nicht zu privatisieren. Dafür bedarf es aber einer ausreichenden Finanzierung, wie die Diskussionen zu fehlenden Laborstellen in den letzten Wochen zeigten.
Sie selbst, Herr Birthler, haben vor zwei Jahren die Elle für den vorsorgenden Verbraucherschutz ziemlich hoch gelegt, als Sie ihn als wesentlichen Bestandteil nachhaltiger Politik beschrieben, der mehr sein muss als das Reagieren auf Lebensmittelskandale oder Absatzkrisen. Wie wahr. Lassen Sie mich noch einen Satz hinzufügen: Verbraucherschutz ist als durchgängiges Leitprinzip anzuerkennen und muss bei allen Entscheidungen zur politischen Richtschnur werden.
Ich frage mich schon, wie es um das Leitprinzip bestellt ist, wenn es um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen geht. Wo war dieses Prinzip, als der Diskurs zur grünen Gentechnik wieder eröffnet wurde, sich die Bundesregierung bei der Kennzeichnungspflicht aber bereits im Vorfeld auf einen Schwellenwert von 1 % geeinigt hatte, und wo war es beim Verbraucherinformationsgesetz? Nach diesem besteht Auskunftspflicht nur gegenüber Behörden und nur noch für Lebensmittel. Die Wirtschaft, die mit ihren riesigen Werbeetats die Trends setzt, wird
geschont. Über 30 Milliarden Euro werden hierzulande für Werbung ausgegeben. Wenn man dann noch bedenkt, dass diese Werbekosten von der Steuerschuld abgesetzt werden können, aber für eine unabhängige Verbraucherschutzarbeit gerade einmal 75 Cent je Bürger - das sind 60 Millionen Euro - an öffentlichen Mitteln zur Verfügung stehen, werden eigentliche Handlungsfelder durchaus deutlich, und es wird auch deutlich, wo Geld für notwendige Verbraucherschutzarbeit wirklich liegt.
Zu einem weiteren Problemkreis. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir alle hier im Raum sind uns einig: Gesunde Nahrung darf keine Veranstaltung für Besserverdienende sein. Dazu gehört auch, ehrlich mit dem Berufsstand des Landwirts umzugehen. Seine wirtschaftliche Existenz wäre nicht gefährdet, wenn für alle Erzeuger rechtsverbindlich und EUweit einheitlich durchgesetzte, hohe Standards bestehen würden, die den Verbraucherschutz umfassend garantieren, ganz gleich, ob das Kilo Rindfleisch 7,50 Euro, 9 Euro oder 10 Euro kostet. Durch ungleiche Regelungen, die die Politik zu verantworten hat, werden Möglichkeiten geschaffen, Preisvorteile durch unvertretbare Wirtschaftsweisen zu erzielen.
Von einem gerechten Verhältnis zwischen Aufkaufpreisen, die der Landwirt erhält, und den Verkaufspreisen, die der Verbraucher zu entrichten hat, kann schon lange keine Rede mehr sein. Dazwischen liegen die eigentlichen Verdiener.
Auch die ersten Veröffentlichungen zum Agrarbericht 2004, den wir ja noch im Landtag behandeln werden, verdeutlichen, dass die Nettowertschöpfung in der Landwirtschaft im mehrjährigen Durchschnitt weiterhin auf niedrigem Niveau stagniert. Wollen wir uns ernst nehmen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, so muss auch darüber debattiert werden, dass die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte zum einen von Institutionen der EU, zum anderen von hoch monopolisierten, international verflochtenen Handelsketten bestimmt werden. Das treibt die Landwirte Europas in einen gnadenlosen Konkurrenzkampf mit allen damit verbundenen Nachteilen. So werden Verbraucherpreise für Nahrungsmittel niedrig gehalten, obwohl Verarbeitungs-, Lagerhaltungs-, vor allem aber Handelsmonopole steigende Profite realisieren.
Vorbeugender Verbraucherschutz heißt also auch, einem weiteren Preisverfall für Agrarprodukte Einhalt zu gebieten, und ist zugleich eine Antwort, um Ausgleichszahlungen der EU zu begrenzen bzw. schrittweise abzubauen, ohne damit die Existenz Brandenburger Landwirte aufs Spiel zu setzen. Oder anders gesagt: In der Kombination von marktorientierten, begründeten Erzeugerpreisen, Leistungspreisen für ökologische und landeskulturelle Dienste und direkten Subventionen in ungünstigen, also benachteiligten Gebieten liegt der Schlüssel zum Erfolg.
In Anbetracht immer wieder geführter Diskussionen gegen Strukturen im Osten wie jüngst zur Einführung einer Obergrenze bei der Agrardieselbesteuerung ist ausdrücklich zu betonen, dass eine artgerechte Tierhaltung und die Produktion hochwertiger Lebensmittel keine Frage von Betriebsgrößen ist. Mehr noch: Brandenburg mit seinem durchschnittlichen Viehbesatz von 0,5 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche liegt damit noch unter der Forderung für den ökologischen Landbau. An dieser Stelle sollte nicht vergessen werden, dass sich Brandenburger Landwirte den höchsten Standards stellen.
Verbraucherschutz in Europa kennt keine nationalen Grenzen mehr. BSE-Krise, Dioxin- und Nitrofenskandal, Verfütterung von Veterinärpharmaka als Leistungsförderer und Etikettenschwindel rufen den Verbraucherschutz auf die Tagesordnung der Politik, und das nicht nur in Deutschland. Auch deshalb muss sich unsere heutige Diskussion an folgenden Prämissen messen lassen.
Erstens: Ein vorsorgender und unabhängiger Verbraucherschutz ist im Landeshaushalt finanziell sicherzustellen. Um die Rechte der Verbraucher zu stärken, bedarf es effizienter personeller und sachlicher Rahmenbedingungen. Für den Verbraucherschutz ist ein Kernhaushalt notwendig. Die Bauherrenberatung gehört dort wieder hinein.
Zweitens: Grundsätzlicher Vorrang gilt dem Vorsorgeprinzip. Politik muss vorausschauend sein und aktiv werden, wenn das mögliche Ausmaß bestimmter Gesundheitsgefahren aus wissenschaftlicher Sicht noch unklar ist.
Drittens sind Kontroll- und Mitwirkungsrechte von Verbraucher- und Erzeugerorganisationen auszubauen.
Viertens geht es um eine für den Verbraucher offene Deklaration und um Prozesstransparenz.
Fünftens: Die Verhandlungsbasis der Landwirte gegenüber der Nahrungsgüterindustrie ist durch die gezielte - auch steuerliche - Förderung von Absatzorganisationen zu stärken.
Sechstens ist ein verstärktes Marketing für regionale Produkte notwendig.
Siebtens: Die Umweltauflagen sind zu erhöhen. Die Standards und die Wettbewerbsbedingungen in der EU sind zu harmonisieren - einschließlich ihrer Kontrolle. Überzogener Vertrauensschutz ist hier fehl am Platz, zumal auf der anderen Seite der Verbraucher steht, dessen überwiegend schwächere Position zuallererst zu schützen ist. Eben das heißt Verbraucherschutz.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs über die Strukturreform der Flurneuordnungsverwaltung wird von meiner Fraktion unterstützt. Die Flurneuordnung und die Landentwicklung umfassen wichtige Instrumente zur Gestaltung unserer ländlichen Räume. Sie wissen, dass es mit deren Gesamtsituation nicht zum Besten bestellt ist. Arbeitslosigkeit, Entleerung und Überalterung sind in diesem Zusammenhang immer wieder fallende Schlagworte.
Mit dieser Zustandsbeschreibung will sich zumindest die Fraktion der PDS nicht abfinden. Entsprechende Leitlinien zur integrierten Entwicklung des ländlichen Raums haben wir bereits vor einem Dreivierteljahr vorgelegt. Fakt ist, dass die in den vergangenen Jahren in diese Bereiche gelenkten finanziellen Mittel nicht die erhofften und erwünschten Effekte im erforderlichen Umfang gebracht haben. Dies ist umso bedauerlicher, als mit der bestehenden Agrarstruktur im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion zumindest eine gute Ausgangsposition vorhanden war und ist, um die uns andere Regionen weiter westwärts durchaus beneiden.
Aber die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ist das eine, die Akkumulation von Einnahmen, die Veredelung vor Ort und die Entwicklung von kleinen und mittelständischen Betrieben sind das andere. Letzteres ist bis auf positive Entwicklungen im Bereich des ländlichen Tourismus nicht oder nicht ausreichend gelungen.
Herr Birthler hat sich sehr kurz gefasst. Ich möchte deswegen noch einmal auf ein Problem hinweisen, das uns auch im Zusammenhang mit diesem Strukturgesetz ein Stückchen mehr umtreiben wird. Mit der Flurneuordnung sind jetzt zum einen die Zielsetzungen Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und Zusammenführung von Grund und Boden und zum anderen die sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen zur Gestaltung der ländlichen Räume, die ja Konfliktpotenzial in sich bergen, sowie auch Schaffung von Rechtssicherheit verbunden. Letzteres gilt insbesondere auch für die Förderung aus dem EUHaushalt, dem Bundeshaushalt und natürlich aus unserem Landeshaushalt. Die schmerzhaften Rückzahlungsforderungen der EU wegen mangelhafter Nachweisführung bei Abgrenzung auf der Fläche sind uns allen sicherlich noch in guter Erinnerung.
Das vorliegende Gesetz ist auch eher aus der Not geboren, um den geplanten Personalabbau im öffentlichen Dienst zu realisieren, und nicht so sehr, um die Aufgabenerfüllung zu optimieren. Aber vielleicht ist das ja gerade ein positiver Nebeneffekt. Aus unserer Sicht erscheinen die vorgesehenen Verlagerungen von Aufgaben und fachkompetentem Personal in den Bereich der Teilnehmergemeinschaften durchaus sinnvoll und zweckmäßig.
Ich möchte auch hervorheben, dass dem sozialen Aspekt der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in vorbildlicher Weise Rechnung getragen wurde. Rückkehrklausel und Dienstvereinbarung geben die Sicherheit, dass auch die Betroffenen dem Anliegen folgen werden. Ohnehin ist es nach Jahren der Strukturdebatte an der Zeit, Fakten zu schaffen, die aber natürlich auch Akzeptanz finden müssen.
Diesen positiven Eindruck werden wir uns von den Betroffenen
im Fachausschuss bestätigen lassen, um zu einer abschließenden Bewertung zu gelangen.
Abschließend noch der Hinweis auf ein Problem, mit dem sich auch schon mehrere Kleine Anfragen befasst haben. In der Vergangenheit gab es aus den Reihen der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure immer wieder Hinweise, die die ungleichmäßige öffentliche Auftragsvergabe betrafen. Insofern macht mir die Konstruktion eines Dachverbandes schon ein bisschen Kummer. Ich halte es für erforderlich, dafür Sorge zu tragen, dass sich in diesem sensiblen Bereich der mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Stellen keine Unregelmäßigkeiten einstellen. Immerhin geht es bei diesen Verfahren auch um viel Geld.
Mit Aussagen zu Effekten der Mittelverwendung im ländlichen Raum hatte ich meinen Redebeitrag begonnen, mit genau diesem Hinweis möchte ich ihn auch beenden. - Danke schön.
In meiner Frage geht es um die so genannten Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen. Wie Sie wissen, wird der Bundestag noch im März ein Gesetz zur Regelung der Modalitäten der Rückzahlung dieser Altschulden beschließen.
Ich frage die Landesregierung, wie sie vor dem Hintergrund der Sachlage den vorliegenden Gesetzentwurf bewertet, und zwar vor allem hinsichtlich der Auswirkungen für Brandenburger Agrarbetriebe.
Herr Minister, Sie haben die Knackpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs benannt, Rangrücktrittsvereinbarung und die Diskussion über die gegenwärtig genannte Erhöhung der Ansprüche von 20 auf 65 %, was die jährlichen Abführungsverpflichtungen betrifft.
Genau, Herr Präsident. - Trotzdem habe ich jetzt an Ihren Ausführungen vermisst, wie die konkrete Betroffenheit aufgrund des vorliegenden...
Ich habe die konkrete Aufzeigung der Betroffenheit Brandenburger Agrarbetriebe vermisst. Die müsste Ihnen ja bekannt sein, da der Gesetzentwurf vorliegt. Bitte treffen Sie hierzu also noch einmal eine konkrete Aussage, wie hoch die Betroffenheit der Brandenburger Agrarbetriebe ist.
Die zweite Frage: Was haben Sie nun konkret unternommen, um eine Veränderung an diesem Gesetzentwurf vorzunehmen, gerade in Bezug auf die beiden Knackpunkte, die Sie selbst thematisiert haben und auch selbst als Knackpunkte wahrnehmen?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag Brandenburg beschäftigt sich heute auf Antrag meiner Fraktion mit einer der größten rechtspolitischen Fehlleistungen des wiedervereinten Deutschlands. Das Ausmaß dieser ergibt sich aus dem rücksichtslosen Handeln der Bundesregierung gegen die über alles gestellten Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ich spreche vom Eigentumsrecht Zigtausender Bürgerinnen und Bürger, das, kaum dass sie sich in der neuen Gesellschaftsordnung zurechtzufinden begannen, rücksichtslos missachtet wurde.
Vor der scheinbar unumstößlichen Rechtslage, abgesegnet durch Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, kapitulierten ca. 70 000 Bodenreformeigentümer bzw. deren Nachkommen. 14 000-mal wurde allein in Brandenburg enteignet. Wo Juristen vor einer Fehleinschätzung warnten, siegte politische Opportunität scheinbar. Sie erinnern sich: Am 6. März 1990 wurde von der letzten Volkskammer der DDR das Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform, das so genannte Modrow-Gesetz, verabschiedet. Es trat am 18. März 1990 in Kraft und beseitigte die bis dahin bestehenden Verfügungsbeschränkungen und unterstellte das Neubauerneigentum uneingeschränkt dem Zivilgesetzbuch.
Zwei Jahre später lässt die Bundesregierung realsozialistische Besitzwechselvorschriften wieder aufleben. Mit den Stimmen der damaligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der PDS/Linke Liste wurde das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz angenommen.
Dadurch waren betroffene Bürgerinnen und Bürger gezwungen, ihr Privateigentum dem jeweiligen neuen Bundesland entschädigungslos zu überlassen. Diese Verpflichtung traf die Eigentümer immer dann, wenn sie zu DDR-Zeiten Bodenreformland geerbt hatten, selbst aber nicht in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft tätig waren. Eigentum und Erbrecht waren damit nicht mehr gewährleistet - entgegen dem Grundgesetz und auch entgegen der Landesverfassung des Landes Brandenburg.
Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat einstimmig entschieden, dass die entschädigungslose Enteignung von Bodenreformeigentümern gegen das Recht auf Schutz des Eigentums und damit gegen die EU-Menschenrechtskonvention verstößt. Bis Ende April hat die Bundesregierung Zeit, das Bodenreformurteil anzuerkennen.
Bekanntlich wurden die Länder durch den Ostbeauftragten Schwanitz aufgefordert, ihre Empfehlungen dazu abzugeben. Eine Beschäftigung des Landtags mit diesem Thema wurde durch die Landesregierung einfach mal unterlassen. Die alleinige Wortmeldung von Herrn Birthler haben wir vernommen. So gesehen dient unser Antrag auch der Stärkung Ihrer Position, Herr Birthler, gegenüber dem Ministerpräsidenten und Ihren Kabinettskollegen, wenngleich wir die gespaltene Zunge
der Sozialdemokraten im Bund und Land schon deutlich wahrnehmen. Während Sie, Herr Minister Birthler, zu Recht fordern, das Urteil anzuerkennen, zieht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, ebenfalls SPD, gegen die Ostdeutschen vor Gericht.
Pikanterweise geschieht dies angeblich nach Verständigung mit den betroffenen ostdeutschen Bundesländern. Wie aus Regierungskreisen verlautete, hätten die Länder dieser Entscheidung nicht widersprochen. Ihre Stimme, Herr Birthler, ist also ohne Gewicht und nur als Feigenblättchen gedacht. Sie können sich drehen und wenden, wie Sie wollen, Sie haben der Bundesregierung nicht widersprochen. Das sagt auch Ihr Entschließungsantrag aus und wird deshalb von uns abgelehnt.
Ihr Entschließungsantrag ist eine stille Duldung und damit Zustimmung zum Agieren der Bundesregierung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das wollen wir Ihnen natürlich nicht durchgehen lassen und fordern dazu auch eine namentliche Abstimmung.
Ich möchte Sie auffordern, dass Sie Ihr bisheriges Handeln korrigieren - ohne Wenn und Aber. Bekennen Sie sich zu Ihrer Verantwortung und tun Sie alles in Ihren Kräften Stehende, um den Betroffenen in Brandenburg auch Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Sorgen Sie für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Rechte in diesem Land! Überlassen Sie dies nicht erneut einem internationalen Gericht!
Wenn ich von Ihrer besonderen Verantwortung spreche, denke ich vor allem an zwei Sachverhalte, die deutlich machen, dass das Land Brandenburg auch mit aller Härte gegen die eigenen Landesbewohner vorgegangen ist. Es wurde nicht nur enteignet, was in Form von Grund und Boden quasi vorhanden war, es wurde auch die Auskehr von Veräußerungserlösen durchgesetzt, die Bürgerinnen und Bürger im Vertrauen auf das gesetzlich verbriefte Eigentum erzielt hatten. Die Leute wurden ohne Wenn und Aber auch in die Verschuldung getrieben.
Als besonders dreist bezeichne ich es schon, wenn am Tag der Verkündung des Urteils in Straßburg noch schnell beim Notar das Urteil des Deutschen Gerichts gegen eine vor dem Europäischen Gerichtshof klagende Familie vollzogen wird. Offensichtlich wollten nicht nur Land und Bund verdienen, sondern auch die mit der Abwicklung befassten Stellen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihr Entschließungsantrag macht deutlich, dass das Schweigen der Lämmer, Entschuldigung, der Landesregierung vom Bund richtig gedeutet wurde. Statt sich aber ein zweites Mal zum Erfüllungsgehilfen degradieren zu lassen, sollten Sie sich aktiv für die Rechte der ehemaligen DDR-Bürger einsetzen. Sie sind in Ihrer Entscheidung nicht vom Bund abhängig. Da mit dem Urteil die uneingeschränkte Geltung des so genannten Modrow-Gesetzes festgestellt wurde, ist dieses gemäß dem Einigungsvertrag fortgeltendes DDRRecht. Im Falle einer destruktiven Haltung der Bundesregierung sind Sie sogar aufgefordert, Klage gemäß Artikel 44 des Einigungsvertrages auf Rechtswahrung der Interessen von Brandenburgerinnen und Brandenburgern einzureichen.
Der Bundesgesetzgeber hat eine gesetzliche Regelung zur Vermögensverteilung seit 1992 unterlassen. Dadurch wurden die Länder nicht Eigentümer, sondern nur Verwalter des aus enteigneten Grundstücken und ausgekehrten Erlösen gebildeten
Sondervermögens. Die PDS sieht darin die große Chance, das zum großen Teil noch vorhandene Vermögen unkompliziert an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzuübertragen. Ich hoffe, Sie haben inzwischen Kassensturz gemacht, Frau Ministerin Ziegler, und sind sich über den Bestand des Sondervermögens im Klaren. Die im Zuge einer Rückabwicklung entstehenden Kosten sind kalkulierbar. Hier ist der Bund mit in der Verantwortung.
Seien Sie sich bei Ihrer Entscheidung auch darüber im Klaren, dass die gegenwärtige Situation zu Rechtsunsicherheit führt und diese bei der jetzigen Entscheidung der Bundesregierung zugunsten von Rechtsmitteln unter Umständen auch Jahre andauern wird. Bedenken Sie die entsprechenden Auswirkungen auf die Verfahren zur Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz bzw. in umfassenden Flurneuordnungsverfahren. Der Verkaufsund Pachtmarkt würde zulasten landwirtschaftlicher Unternehmen und Einzellandwirten gestört, die ein elementares Interesse an geordneten Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnissen haben.
Ich hoffe nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich hier und heute erneut aus der Verantwortung stehlen und der Verführung erliegen, dem Fiskus knapp 10 000 ha Land zuzuspielen. Riskieren Sie nicht erneut eine Niederlage vor einem internationalen Gericht. Enttäuschen Sie nicht ein zweites Mal die Hoffnungen Tausender Bürgerinnen und Bürger hier in Brandenburg auf Gerechtigkeit.
Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat einstimmig entschieden, dass die entschädigungslose Enteignung von Bodenreformeigentümern zugunsten des Landesfiskus gegen das Recht auf Schutz des Eigentums und, damit verbunden, gegen die EU-Menschenrechtskonvention verstößt.
Das Unrecht, das maßgeblich mit der damaligen Kohl-Regierung
aufgrund der Infragestellung des so genannten Modrow-Gesetzes zusammenhängt, das regelte, dass die Erben von Bodenreformgrundstücken als Volleigentümer behandelt werden, ist Ausgangspunkt für meine Frage an die Landesregierung.
Ich frage die Landesregierung: Was wird sie tun, um betroffenen Brandenburgerinnen und Brandenburgern zu ihrem Recht zu verhelfen?
Frau Ziegler, Sie haben richtigerweise darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil noch nicht innerstaatliche Regelungen handelt. Deswegen frage ich Sie konkret: Wird die Landesregierung die Bundesregierung auffordern, das Urteil nicht anzufechten und ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, das die Rechte der Bodenreformerben akzeptiert?
Die zweite Frage: Welche Erwartung hat die Landesregierung an die Bundesregierung hinsichtlich einer gesetzlichen Rückabwicklung und zur finanziellen Beteiligung an Entschädigungszahlungen?
Eine letzte Frage: In welchem Umfang befinden sich enteignete Bodenreformflächen, die von dem Straßburger Urteil tangiert werden, noch im Sondervermögen des Landes und welcher Anteil davon ist verpachtet?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den mit Abstand größten Posten im Haushalt der Europäischen Union stellt bekanntlich die Agrarförderung dar. Das bedeutet nicht, dass die Landwirtschaft innerhalb der EU ein herausragender Wirtschaftszweig ist; vielmehr ist die Landwirtschaft die einzige Branche, die komplett durch einen einheitlichen europäischen Haushalt gesteuert wird. Hier schließt sich wieder der Kreis, den Herr Habermann gestern eigentlich schon skizziert hat: Ja, die Europapolitik tangiert alle Ressorts auch mit Europageld.
Die Problematik des einheitlichen europäischen Haushalts für den Bereich Landwirtschaft bedeutet natürlich auch, dass es dementsprechend einen geringeren Spielraum des Landesparlaments gibt. Insofern ist der Anspruch, die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst umfänglich abzurufen, also kozufinanzieren, und effektiv einzusetzen, mehr als berechtigt.
Hier befinden wir uns an einer Schnittstelle zwischen der Zuständigkeit des Parlaments und der Landesregierung bzw. ihrer Verwaltung. Mit der Art und Weise der Darstellung des Mitteleinsatzes im vorliegenden Haushaltsplanentwurf können wir uns deshalb nicht einverstanden erklären. Eine allgemeine Darstellung der Titelgruppe 61 mit 151 Millionen Euro, der Titelgruppe 62 mit 74 Millionen Euro und der Titelgruppe 63 mit 61 Millionen Euro wird dem Grundsatz von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit nicht gerecht; ja mehr noch: Hier hat sich die Ministerialbürokratie einen ungerechtfertigten Freiraum geschaffen, der unsere politische Einflussnahme zeitnah über den Fachausschuss geradezu einfordert. Das Maß an Vertrauen ist nicht grenzenlos, schon gar nicht, um eine solche vereinfachte Darstellung zu rechtfertigen. Wie zuvor bereits am Beispiel der Abwasserpolitik, zu der wir natürlich eine andere Auffassung haben als die, die durch Herrn Dellmann dargestellt worden ist, kann ein solches Maß an Zutrauen auch schnell zu dramatischen Fehlentwicklungen führen.
Nun lässt sich die Gesamtbilanz der Überführung der ostdeutschen Landwirtschaft wegen der Beibehaltung der großräumigen Struktureinheiten und der Überführung erfolgreicher Unternehmensmodelle zwar insgesamt positiv darstellen; wesentlich kritischer ist jedoch die Wirksamkeit der Förderung hinsichtlich der Entwicklung des ländlichen Raums insgesamt zu bewerten. Es ist festzustellen, dass sich die Entwicklung der Endverbraucherpreise offenbar stärker an der jeweiligen Höhe der Ausgleichszahlungen orientiert hat, als dass sich die Unternehmensbilanzen verbessert hätten. Eine Akkumulation der Wertschöpfung hat in den Betrieben nicht in dem erforderlichen Umfang stattgefunden. Insofern halten wir ein Umsteuern im Rahmen der europäischen Agrarpolitik für grundsätzlich positiv.
Die mit den Begriffen Entkoppelung und Modulation verbundenen erforderlichen finanziellen Umschichtungen stehen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung natürlich erst am Be
ginn. Morgen wird dazu ein Antrag von uns auf der Tagesordnung stehen und es wird hoffentlich gelingen, dem Parlament dann den erforderlichen Einblick in die finanzielle Umsetzung zu verschaffen.
Ein Beispiel dafür, wie die Landesregierung in der Vergangenheit die geringe Transparenz genutzt hat, um Fördertatbestände zu verändern, ist die Beratungsförderung. Während den Abgeordneten auch in Brüssel eingeredet wurde, die Streichung der Beratungsförderung gehe auf die EU zurück, stellt sich nunmehr heraus, dass diese zukünftig den Nachweis einer Beratung der Agrarunternehmen fordert. Ich denke, wir haben mit dem Antrag zur Wiedereinrichtung des entsprechenden Titels auf die veränderte Situation hinreichend hingewiesen. Umso unverständlicher ist die Ablehnung im Fachausschuss, zumal die Einrichtung eines Leertitels „Beratungsförderung im Rahmen eines vorgegebenen Finanzvolumens“ zuallererst einer Schwerpunktsetzung gleichkommen würde.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, im Zusammenhang mit der Problematik auf den Vertragsnaturschutz, der im Übrigen nicht, wie der Name vermuten lässt, vordergründig eine Naturschutzangelegenheit ist, einzugehen. Hier geht es um handfeste Einnahmen von Landwirtschaftsbetrieben, die diese für Leistungen bzw. wirtschaftliche Einbußen im Zuge besonders naturschutzkonformer Maßnahmen erhalten, Herr Dellmann. Unsere Vorschläge zur Sicherung des Vertragsnaturschutzes sind durch Einsparpotenziale bei der Gewässerunterhaltung innerhalb des Einzelplanes gegenfinanziert.
Wir sind der Auffassung, dass sich das Land eine zu kostspielige Gewässerunterhaltung leistet. Einerseits begrüßt die PDS die Bemühungen, die Zielsetzungen im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Freude auf die zukünftigen Erfordernisse unter Beachtung auch klimatischer Veränderungen auszurichten, andererseits vermissen wir die dazu erforderlichen betriebswirtschaftlichen Betrachtungen. Immerhin wurden mit der Auflage einer EU-kofinanzierten Richtlinie den Wasser- und Bodenverbänden 10 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Ein maßnahmenbezogener Kostenvergleich zwischen allen Wasser- und Bodenverbänden, der Ihnen, Herr Dellmann, übrigens auch vorliegt, hat extreme Abweichungen bei der Kostenstruktur der Gewässerunterhaltung ergeben. Hier gilt es, endlich politisch den Weg dafür freizumachen, dass diese ungerechtfertigte Differenziertheit, die sich nicht mit unterschiedlichen Standortbedingungen erklären lässt, einer Haushaltskontrolle und -evaluierung unterzogen wird. Hier liegt unser Dissens, Herr Dellmann. Ich hoffe, Sie haben das jetzt auch nachvollzogen.
Statt mit der Streichung vergleichsweise geringer Beträge zur Förderung landwirtschaftlicher Verbände deren schmale Grundstruktur zu gefährden, fordern wir zu wirksamen Einsparungen bei der Gewässerunterhaltung auf.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen aus den Landkreisen das immer wieder heftig diskutierte Problem der Jagdabgabe. Unser Vorschlag, den Landkreisen einen Teil der durch sie erhobenen Abgabe direkt zur Verfügung zu stellen, bleibt natürlich auch in der Haushaltsdebatte aktuell. Wir haben diesen Ansatz haushaltstechnisch umgesetzt und sind wieder einmal am Unwillen der Koalition gescheitert. Ich frage mich nur,
wieso einzelne Abgeordnete gegenüber der Betroffenen-Klientel - Stichwort Landesjägertag - stets vorgeben, das Gleiche zu wollen, aber schließlich die greifbare parlamentarische Umsetzung verhindern.
Der umgekehrte Weg der Koalitionsfraktionen funktioniert hingegen bestens. Da werden einfach einmal Landesmittel - zum Beispiel für den Schülertransport, die Weiterbildung oder die Musikschulen - gekürzt, Entscheidungen, die auch nicht ohne Wirkung auf den ländlichen Raum in Brandenburg sind.
Gestatten Sie mir zum Abschluss, auf eine Umschichtung im Bereich der Braunkohlensanierung einzugehen. Die Reduzierung der Mittel um 4,3 Millionen Euro findet nicht unsere Zustimmung, wenngleich damit, wie Herr Birthler versicherte, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund nicht betroffen ist. Letztendlich sind es aber Mittel, die einer ohnehin strukturschwachen Region wie der Lausitz entzogen wurden, ein weiteres Indiz dafür, dass diese Regionen keinen besonders förderungsfähigen Tatbestand für die Regierungsarbeit erfüllen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das von mir eben Gesagte ist Gegenstand unserer Anträge und ich werbe um Ihre Unterstützung.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es die Agrarausschusssitzung und einen Antrag der Koalition nicht gegeben hätte, könnte man meinen, ein Jagdgesetz passiert den Landtag, das niemandem schadet und auf die wirklich wichtigen Fragen keine Antwort gibt.
Das drängendste Problem im Bereich der Jagd, der überproportionale Anstieg der Wilddichten, kann so nicht gelöst werden. An die Rolle der Abschusspläne und deren Durchsetzung sowie Fragen der Wildschadensregulierung hätte offener herangegangen werden müssen. Dem Ziel, Wilddichten zu erreichen, die ein auf den Lebensraum bezogenes vertretbares wildökologisches Maß haben, wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Denken Sie an die schneisenfreien Schlaggrößen, an das veränderte Tag-/Nachtverhalten unserer jagdbaren Arten, an den fortgeschrittenen Waldumbau mit Zäunung, dichtem Unterstand und zukünftig vermehrter Mast. Hinzu kommen Zerschneidungseffekte durch die Zunahme des Verkehrs.
Verehrte Kollegen der CDU, Sie haben mit dem wohl auf Ihre maßgebliche Initiative entstandenen Änderungsantrag zur Reduzierung der Größe des Eigenjagdbezirkes für eine künftig noch stärkere Zerstückelung gesorgt. Damit dürfte es Ihnen gelungen sein, den Nerv einer Hand voll Grundbesitzer zu treffen. Dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, sich dazu hergeben, verstehe ich nicht. Die weiteren Konsequenzen wurden mit Sicherheit nicht abgewogen. Zu erklären sind sie jedenfalls nicht. Ich habe inzwischen den Landesjagdverband sowie die Kreisjagdverbände dazu befragt und bin auf
einhellige Ablehnung der Verringerung der Größe der Eigenjagdbezirke gestoßen.
Neben der bereits erwähnten „Kleinstaaterei“ wird die flächige Wildbewirtschaftung erschwert. Gleichzeitig sind die bestehenden Jagdgenossenschaften hinsichtlich ihrer Stabilität und Funktion erheblich gefährdet. Es drohen alle derzeit bestehenden Flächen ab 75 Hektar herauszubrechen.
Ebenfalls problematisch ist die mittelfristige Verschiebung der Besitzstruktur, insbesondere im Wald. Ich prognostiziere eine Zunahme des Erwerbs von Waldflächen ausschließlich zum Zwecke der Jagd. 75 Hektar sind forstlich kaum zu bewirtschaften. Insofern bleiben Sie Ihrem Desinteresse an der Situation des Privatwaldes in Brandenburg natürlich treu. Ich erinnere an das seit drei Jahren ausstehende entsprechende Privatwaldkonzept.
Ein weiteres Problem stellt die soziale Komponente dieser Entscheidung dar. Sie stören massiv den dörflichen Frieden, indem die Durchführung der Jagd wesentlich stärker an die Finanzkraft zum Erwerb von Grundeigentum gekoppelt sein wird. Dass diese Erwerber nicht die traditionellen Dorfbewohner sind, dürfte wohl heute schon klar sein.
Verehrter Herr Minister, Sie hatten in der 1. Lesung darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Eilbedürftigkeit der Gesetzesnovelle darauf gründet, die Jagdgenossenschaften im Zuge der Gemeindegebietsreform in ihrer Existenz zu schützen. Genau das wäre die Folge des Koalitionsantrages, der ja betreffs der Verringerung der Eigenjagdbezirksgröße Eingang in die Beschlussempfehlung des Ausschusses gefunden hat. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich für unseren Änderungsantrag werben.
Ebenfalls unverständlich ist die mit der Novelle einsetzende Vielfalt. So soll in zahlreichen Fällen der Agrarausschuss beteiligt werden, ohne dass ein entsprechendes Erfordernis erkennbar ist. Hingegen werden die unteren Jagdbehörden an die Leine genommen, indem der Vollzug des Jagdgesetzes zur Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung ausgestaltet wird. Begründet wird diese Veränderung gar nicht, sondern - und das stellt für mich eine Täuschung des Parlaments dar - als redaktionelle Änderung dargestellt. Im Übrigen lehnt der Landkreistag diese Regelung ab. Auch hier fordere ich von Ihnen Unterstützung für unseren Antrag und die Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung.
Ebenfalls unverständlich ist die gesetzliche Regelung der Verfügungsgewalt der obersten Jagdbehörde über die Jagdabgabe. Wenn die Kreise schon die Jagdabgabe eintreiben, sollen sie wenigstens auch über einen gewissen Anteil verfügen dürfen. Es ist doch nicht nachvollziebar, dass die Anlage von Wildschutzzäunen in der Uckermark der ministeriellen Befassung bedarf.
Bleibt mir nur noch, den 4. Änderungsantrag zu erläutern. Es ist sicher löblich, dass die Koalition den Tierschutzgedanken einem Antrag meiner Fraktion folgend - nunmehr auch konsequent im § 34 eingearbeitet hat. Da der dazu von der PDSFraktion im Agrarausschuss vorliegende Antrag nicht befürwortet werden durfte, musste ein fast wortgleicher Antrag der Koalition her.
Wie gesagt: ein fast wortgleicher. Insofern fehlte da auch etwas - was den wachsamen Augen der „obersten Jäger“ im zuständigen Ministerium zum Glück aufgefallen ist und mit dem heutigen Änderungsantrag der CDU/SPD-Koalition geheilt werden soll.
Ich appelliere an Sie, unsere Anträge zu unterstützen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein Antrag unserer Abgeordneten Dr. Esther Schröder vor. Gegenstand ist die Berichterstattung der Landesregierung über die Ergebnisse des Anhörungs- und Prüfverfahrens der Firma Hesco Luckenwalde durch die ILB nach Abschluss des Prüf
verfahrens der ILB. Es ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass ich heute eine gleich lautende mündliche Anfrage an die Landesregierung gestellt habe. Vor einer Viertelstunde erhielt ich die Antwort, dass das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen sei, aber in Kürze mit dem Abschluss gerechnet werden könne. Eine ähnlich lautende Antwort ist vergangene Woche im Wirtschaftsausschuss gegeben worden.
Ich meine feststellen zu dürfen, dass der Antrag mehr als berechtigt ist - nicht etwa, Herr Homeyer, weil dort CDU-Mitglieder involviert sind; auch nicht, weil man ihnen etwas Böses nachsagen möchte; es handelt sich ja auch um Vorgänge, die nicht nur im Land Brandenburg, sondern allerorten passieren -, weil per Fördermittelbescheid öffentliche Gelder, die einer Zweckbindung unterlagen, vergeben worden sind.
Dabei hat die Landesregierung sehr wohl den Auftrag festzustellen, inwieweit diese Fördermittelbescheidung mit Zweckbindung eine Umsetzung erfahren hat. Wenn sie das nicht tut, dann haben wir sehr wohl den Auftrag, unserer Kontrollpflicht nachzukommen. Insofern kann ich nur sagen, dass dieser Antrag mehr als berechtigt ist. Solange das Prüfverfahren läuft, kann man natürlich keinen abschließenden Bericht geben, aber sobald er da ist, muss dies geschehen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt heute ein Antrag vor, der an die Bundesregierung appelliert, den bereits zugesagten Bundesanteil von 15 Millionen Euro für die Auflage eines Liquiditätshilfeprogramms Brandenburgs in Höhe von insgesamt 30 Millionen für Brandenburger Bäuerinnen und Bauern zu ermöglichen.
Am 15. September erklärte Frau Künast, dürregeschädigte und in ihrer Existenz gefährdete Landwirte erhielten Liquiditätshilfe. Der Bund werde bis zu 36 Millionen Euro für ein Bund-LänderHilfsprogramm bereitstellen. Das Programm werde von den Ländern durchgeführt und je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Insgesamt könnten den von Trockenheit und Hitze betroffenen Betrieben bis zu 72 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Noch in der letzten Agrarausschusssitzung informierte der Staatssekretär: Bund und Land sind sich einig, Brandenburger Bauern können mit insgesamt 30 Millionen Euro rechnen.
Zwei Tage später dann die enttäuschende Nachricht: Der Bund zahlt für unsere Bauern nur 10 Millionen Euro, was mit einem 50%igen Landesanteil in gleicher Höhe 20 Millionen und eben nicht 30 Millionen Euro Dürrehilfe bedeuten würde. Dann wird durch die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums gleich noch nachgelegt: Katastrophenhilfe sei grundsätzlich Ländersache, im Prinzip sei der Bund nicht verpflichtet, überhaupt etwas dazuzugeben.
Da sind wir anderer Meinung. In Zeiten unkalkulierbarer Notfälle ist Solidarität geboten und diese ist nicht einteilbar in Ebenenverantwortung, noch dazu, da die Bundesregierung durch jahrelange Untätigkeit Diskussionen zur Einführung einer Mehrgefahrenversicherung - sprich Notversicherung - verschleppt hat und keine Bereitschaft zeigte, sich diesem Thema ernsthaft zuzuwenden. Die Landwirte in Deutschland haben abgesehen von Hagel keine Möglichkeit, ihre pflanzlichen Produkte gegen Naturgewalten zu versichern. Das ist ein entscheidender Wettbewerbsnachteil auf dem EU- und Weltmarkt, bieten doch staatlich gestützte Versicherungsprogramme in den USA, in Kanada, Japan und EU-Ländern wie Spanien, Portu
gal, Griechenland, Italien und Österreich weitgehenden Schutz vor diesen Wetterunbilden. Wir sind davon überzeugt, dass Vorsorge billiger ist als die bisherige Praxis der unkalkulierbaren Schadensregulierung. Da die klimatischen und Wetterprognosen Brandenburg auch künftig keine Besserung bescheren, werden so oder so Schadensersatzleistungen fällig.
Die Frage ist nur, ob über ein Notprogramm - und damit unplanmäßig und unkalkulierbar - oder über eine Mehrgefahrenversicherung, bei der der landwirtschaftliche Betrieb, die öffentliche Hand, also Land und Bund, der Erstversicherer und der Rückversicherer in einem Boot sitzen. Egal, ob Dürre, Schweinepest oder Starkniederschlag, sind dann nicht mehr Herr Birthler und Frau Künast gefordert, sondern dann ist die Versicherungswirtschaft gefordert.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Reserven der Agrarunternehmen in Brandenburg sind weitgehend erschöpft: Nach drei ohnehin schwierigen Wirtschaftsjahren mit Frühsommertrockenheit im Jahr 2000, mit BSE-Krise im Jahr 2001, mit dem Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002, der desaströsen Preisentwicklung bei Milch und Schwein nun diese Jahrhunderttrockenheit.
Viele Landwirte sind kaum in der Lage, Saatgut, Düngemittel und Futter zu kaufen, um wenigstens irgendwie weitermachen zu können. Diese Betriebe - und nur diese! - sollen durch Dürrehilfen unterstützt werden; denn es erhalten nur die Landwirte Hilfen, deren Erträge unter dem dreijährigen Mittelwert liegen. Ich hatte auf die Probleme der letzten drei Wirtschaftsjahre hingewiesen. Insofern ist das Erträgequorum schon Besorgnis erregend. Man muss faktisch den Kopf unter dem Arm tragen und hat noch nicht einmal dann die Gewähr, Dürrehilfen nutzen zu können.
Der Landesbauernverband hatte ein Hilfsprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro gefordert. Angesichts der Gesamtschäden in der märkischen Landwirtschaft von über 250 Millionen Euro ist das keine überzogene Forderung, meine ich.
Neben den Ernteverlusten bei Getreide von regional bis zu 85 % bedroht enormer Futtermangel die Existenz unserer Viehbestände und damit der landwirtschaftlichen Betriebe. Mit einem einschneidenden Abbau von Arbeitsplätzen im ohnehin strukturschwachen ländlichen Raum muss gerechnet werden. Der dringende Appell des Landesbauernpräsidenten zur Futterhilfe liest sich für die Landwirtschaft und für den ländlichen Raum wie eine Katastrophenmeldung:
„Das Grünland ist braun und verdorrt. Der Mais sieht vielerorts nicht besser aus. Viele Betriebe verfütterten bereits die Wintervorräte. Futterreserven gibt es nicht mehr. Es muss massiv Grobfutter zugekauft und kostenintensiv über weite Strecken herantransportiert werden. Weniger Futter in schlechter Qualität führt zu einer Verringerung der Milchund Mastleistung. Etliche Betriebe denken bereits jetzt über eine Reduzierung der wertvollen Tierbestände nach.
Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hätte schlimmste Folgen. Bereits jetzt ist Brandenburg eine der tierärmsten Regionen Europas.
Angesichts der Verlustprognosen von bis zu 80 % in einigen Regionen bei der wichtigsten Futterpflanze, dem Silomais,
wird sich die Situation noch verschlimmern. Betroffene Betriebe rechnen bereits heute mit mindestens 50 Millionen Euro für den Zukauf von Silage. Auch deshalb, Herr Minister: Unsere Unterstützung haben Sie, lassen Sie nicht locker bei Frau Künast!
Angesichts dieser Betroffenheit und dieser Zahlen ist die Zurückhaltung der Bundesregierung nicht zu akzeptieren. Ja, mehr noch, es sind eigentlich über unsere heutige Forderung hinaus weitere Signale notwendig. So sollte im Rahmen der Debatte um eine Reform der gemeinsamen EU-Agrarpolitik überlegt werden, wie mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts in Brandenburg gezielt unterstützt werden können. Herr Folgart, Landesbauernpräsident, hat selbst in die Diskussion gebracht zu überlegen, inwieweit die Modulationsmittel für die finanzielle Sicherstellung einer Notversicherung für Brandenburg und natürlich für Deutschland Nutzung finden könnten. Es böte sich im Zusammenhang mit der Modulation an, die Palette der Fördermöglichkeiten im Rahmen der ländlichen Entwicklung um diese Schwerpunkte zu erweitern und darüber hinaus im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe den Bundesanteil für derartige Fördermaßnahmen von 60 % auf 70 % anzuheben.
Welche Signale aber kommen von der Bundesregierung? Weitere Kürzungen für den Agrarhaushalt 2004 von über 400 Millionen Euro gegenüber 2003. Erneut soll bei der Agrarsozialpolitik, beim Agrardiesel und bei der Gemeinschaftsaufgabe gekürzt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten der Bundesregierung ein solches Agieren nicht zu leicht machen. Unterstützen Sie auch deshalb den Appell!
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das parlamentarische Verfahren einer formellen Überarbeitung des Landesjagdgesetzes aus dem
Jahre 1992 eröffnet. Ich möchte vorausschicken, dass der Landesregierung der große Wurf damit nicht gelungen ist. Vielmehr sehe ich hier eine mangelnde Entscheidungsfreudigkeit, die bei vielen Themen, die mit dem ländlichen Raum verbunden sind, bei der Landesregierung festzustellen ist.
Das drängendste Problem, der überproportionale Anstieg der Wilddichten, kann so nicht umfassend gelöst werden. Minister Birthler musste erst zu Beginn dieses Monats einräumen: „So viele Schwarzkittel wie noch nie.“ Die Wildbestände, insbesondere beim Schwarz- und Damwild, steigen weiter an. Man muss kein Wildbiologe sein, um zu erkennen, dass die Zahl des erlegten Wildes, die so genannte Strecke, nicht einmal ausreicht, um auch nur den Zuwachs zu stoppen. Für detailliertere Informationen empfehle ich Ihnen das Studium des Jagdberichts des Landes Brandenburg.
Ziel soll es sein, Wilddichten zu erreichen, die ein auf den Lebensraum bezogen vertretbares wildökologisches Maß haben. Dafür sind viele Einflussfaktoren maßgebend. Denken Sie an die schneisenfreien Schlaggrößen, an das veränderte TagNacht-Verhalten unserer jagdbaren Arten, an den fortgeschrittenen Waldumbau mit Zäunung, dichtem Unterstand und zukünftig vermehrter Mast. Hinzu kommen Zerschneidungseffekte durch die Zunahme des Verkehrs.
Ich befürchte, dass uns in Sachen Wildschäden und Tierseuchen zukünftig größere Probleme ins Haus stehen werden. Schon heute ist der Straßenverkehr vielerorts der aktivste Jäger - mit all den tragischen Konsequenzen für die Betroffenen, ganz zu schweigen von den finanziellen Auswirkungen für Autofahrer und Versicherungen. Wenig angenehm sind auch Wildschweinrotten in städtischen Wohngebieten.
Beides sind übrigens Beispiele, bei denen das Regulativ des Wildschadensausgleichs nicht funktioniert. Es funktioniert auch nicht bei der Übertragung der Schweinepest. Vielleicht verschont uns die Natur zukünftig mit größeren Hiobsbotschaften. Die Selbstregulation der Natur ist zuweilen ein unterschätzter Faktor. Verlassen sollte man sich darauf aber nicht, wie jüngst der Verzicht auf die Bekämpfung des Forstschädlings Nonne in der Schorfheide gezeigt hat. Dieses Beispiel ist zwar nicht aus dem Bereich der Jagd, aber es gibt durchaus Parallelen.
Jägerlatein beherrschen einige Abgeordnete der Koalition ganz gut, wie wir es bei der Debatte um die Abschaffung der Jagdsteuer erleben durften.
Die jagdlichen Abschusspläne grenzen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zuweilen ebenfalls an Jägerlatein. Die PDS-Fraktion drängt darauf, die Erfüllung dieser Pläne nachdrücklicher als bisher zu verfolgen bzw. in der gegenwärtigen Situation konsequent Mindestabschusszahlen festzusetzen.
Die Abschusspläne sollen den in § 1 formulierten und konkretisierten Zielstellungen einer biotopgerechten Wildbewirtschaftung in stärkerem Maße gerecht werden. Es reicht nicht aus, die faktisch kaum zur Anwendung kommende Ersatzvornahme als letztes Mittel umfänglich zu regeln, wenn der Vorlaufprozess faktisch sanktionsfrei ist. Auch die Wahrnehmung der Fachaufsicht durch die oberste Jagdbehörde muss hinter
fragt werden. Herr Minister, hier appelliere ich an Sie persönlich, sich dieser Frage noch einmal besonders zuzuwenden.
Konsequenter als im vorliegenden Gesetzentwurf sollten auch die bestehenden Möglichkeiten genutzt werden, den Zugang zur Jagd für eine größere Zahl von Pächtern und Jagderlaubnisscheininhabern zu vereinfachen. Dazu sollen die Regelungen des § 11 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes konsequent ausgeschöpft werden, die im Falle von Angliederungen die Absenkung der Mindestgröße von Jagdbezirksteilen gestatten.
Ebenfalls soll der im Entwurf der Landesregierung gestrichene § 16 Abs. 2 wieder aufgenommen werden. Damit können mehr Jäger auf der Fläche wirksam werden. Eine generelle Reduzierung der Größe des Eigenjagdbezirks halten wir hingegen nicht für erforderlich.
Erstaunt ist die PDS-Fraktion über die augenscheinlichen Bestrebungen, die Rolle der obersten Jagdbehörde zu stärken. Über die Verwaltung der Jagdabgabe und die Einordnung der unteren Jagdbehörden als Sonderordnungsbehörden sollten wir uns bis zur 2. Lesung verständigt haben. Wie es scheint, hat hier das Eigeninteresse die Hand der Autoren bei der Verfassung des Gesetzentwurfes geführt. Dagegen strebt die PDS an, die kommunale Angliederung der unteren Jagdbehörden, wie bisher in § 56 geregelt, beizubehalten.
Ich möchte nicht versäumen, zum Abschluss meines Redebeitrages lobend hervorzuheben, dass die Gemeindegebietsreform gegenüber den kraft Gesetzes bestehenden Jagdgenossenschaften nicht durchgesetzt wird. Dort gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Es geht doch!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt drei Gründe, weshalb die PDS-Fraktion die gemeinsame Position der ostdeutschen Agrarministerien zu den LPG-Altschulden in das Zentrum eines Oppositionsantrages rückt.
Erstens ist die angeführte Stellungnahme der Agrarressorts zum Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Gesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen mit ihren Kritiken und Forderungen ihrem Inhalt nach ein Oppositionspapier, also ein Papier des Gegensatzes und Widerstandes gegen die einseitig fiskalische Scheuklappenpolitik des Bundesfinanzministeriums.
Zweitens nimmt die PDS für sich in Anspruch, seit 1990 stets um eine vertretbare Lösung des Altschuldenproblems gekämpft zu haben - einige wenige Male sogar gemeinsam mit der SPD, und zwar immer dann, wenn die SPD über ihren Schatten der ideologischen Vorbehalte gesprungen ist. Eine Vielzahl von PDS-Anträgen im Bundestag, in den ostdeutschen Landtagen und im Brandenburger Landtag ist Beleg für unser diesbezügliches Engagement.
Drittens schließlich hat die Stellungnahme der ostdeutschen Agrarressorts im geographisch nahen, aber in Sachen Ostkompetenz anscheinend unendlich fernen Berlin nichts wirklich Entscheidendes bewirkt. Am 2. Juli will Eichel seinen Gesetzentwurf, nur geringfügig geändert, vom Bundeskabinett absegnen lassen.
Da das Altschuldengesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, der Bundesrat also nur eine Stellungnahme abgeben kann, die weder für die Regierung noch für den Bundestag Verbindlichkeit hat, beantragt meine Fraktion, dass der Landtag seine Stimme mit einer Resolution erhebt und sich eben nicht wieder nur an die Landesregierung, sondern an die Bundesregierung richtet, die am Mittwoch nächster Woche beschließen will. Insofern sage ich an dieser Stelle auch deutlich: Mit Ihrem Entschließungsantrag ist diese Chance vertan. Eine derartige politische Willensbildung ist kein Novum. Der Brandenburger Landtag hat das in der letzten Wahlperiode zum Problemkreis Bodenreform demonstriert - und zwar mit Erfolg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Übereinstimmung haben wir sicherlich darin, dass es eines Gesetzes bedarf, mit dem die Altschuldenfrage endgültig, fair und zukunftsträchtig gelöst wird. Kein Landwirt - und schon gar nicht der Normalbürger versteht, dass seit nunmehr 13 Jahren über die aus DDR-Zeiten stammenden Altkredite der LPG-Nachfolgeeinrichtungen debattiert, theoretisiert und sogar prozessiert wird. Es ist kein Ruhmesblatt für den Rechtsstaat, dass die geltenden Regelungen zu den LPG-Altschulden auf keinem Gesetz, sondern nur und noch immer auf einer unveröffentlichten Arbeitsanweisung des Bundesfinanzministers in der geänderten Fassung vom 15.06.1993 beruhen.
Zunächst einiges zur Erhellung der Altschuldenfrage: Im Jahr 1990 ist ein Teil der LPGs mit staatlichen Krediten, die von der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR ausgereicht wurden, in ihre Umwandlung in bürgerliche Rechtsformen und die Marktwirtschaft gestartet. Mit der Währungsunion wurden diese Kredite im Verhältnis 2 : 1 umgestellt. Seitdem vermehrten sie sich zu bundesdeutschen Zinssätzen trotz einer zwischenzeitlichen Teilentschuldung.
Hier sei angemerkt, dass das Eigenkapital der ehemaligen DDR-Banken als einziges gesellschaftliches Vermögen bei der Währungsunion im Verhältnis 1 : 1 umgestellt wurde. Schon das war ein gewaltiges Geschenk für die westdeutschen Banken; denn im Durchschnitt betrug das Umstellungsverhältnis der Betriebs-, Bevölkerungs- und Bankvermögen 1,81 : 1.
Zusätzlich erwarben die Banken aber noch die Ansprüche auf die Altschuldenforderungen, darunter auch die, um die es uns heute geht. So hatte die DG Bank die DDR-Landwirtschaftsbank für ganze 106 Millionen DM von der Treuhand gekauft, obwohl allein noch Bareinlagen in Höhe von 250 Millionen Mark vorhanden waren, zudem Liegenschaften im gesamten DDR-Gebiet. Außerdem hatte sie noch ohne eigenes Risiko milliardenschwere Schuldforderungen, insbesondere 7,6 Milliarden DM LPG-Kredite, erworben; denn für deren Rückzahlung haftet der gesamtdeutsche Steuerzahler.
Zweifellos gehört das Fortbestehen der DDR-Kredite zu den Fehlleistungen des Einigungsprozesses, zumal die Ziele und Wirkungen des Finanzierungssystems einer sozialistischen Planwirtschaft grundverschieden zu denen in der kapitalistischen Marktwirtschaft sind. Das Hauptproblem besteht darin, dass die Altschulden beim ökonomisch-politischen Systemwechsel aus wirtschaftlicher Sicht viel zu hoch bewertet wurden. In der Fachliteratur wird von einem tatsächlichen Wertverlust zwischen 1 : 4 und 1 : 10 ausgegangen. Zum Beispiel mussten kreditfinanzierte Stallanlagen wegen der veränderten Absatzlage und der Einführung des EU-Quotensystems aus der Produktion genommen werden.
Eine ökonomisch gerechtfertigte Lösung wäre die objektkonkrete Feststellung der Werthaltigkeit der Altkredite entsprechend den gesellschaftlich veränderten, von den Unternehmen nicht beeinflussbaren Realisierungsbedingungen und eine darauf basierende, von PDS wie SPD wiederholt geforderte Wertberichtigung der Kredite gewesen. Hierfür fanden sich in der Kohl-Ära keine parlamentarischen Mehrheiten.
In dem Zusammenhang ist Folgendes höchst aufschlussreich: Das Bundesfinanzministerium begründete in einem dem Bundestagsunterausschuss Treuhandanstalt mit Datum vom 28.12.1992 vorgelegten Dokument die Notwendigkeit einer Entschuldung der einst volkseigenen Betriebe in Höhe von insgesamt etwa 77 Milliarden DM. Angesichts dieser ökonomischen Wahrheit stellt sich die Frage, warum der Landwirtschaft nur eine Minimalentschuldung von 1,4 Milliarden DM zugestanden und die sachlich gebotene Wertberichtigung der Altkredite verweigert wurde, also warum vergleichbare Zusammenhänge unterschiedlich verhandelt wurden. Im Übrigen hat die damalige Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der PDS im Bundestag, Drucksache 12/7315, belegt, dass die Wertberichtigung gekoppelt mit einer Entschuldung der wirtschaftlich nicht mehr nutzbaren kreditfinanzierten Objekte der Königsweg gewesen wäre.
Ich stelle deshalb fest, dass die getroffene Altschuldenregelung mit den Elementen Teilentschuldung, Rangrücktrittsvereinbarung und bilanzielle Entlastung zwar zu einer partiellen und momentanen Entlastung der betroffenen Agrarunternehmen geführt hat, unter dem Strich war es jedoch nicht die beste Lösung - weder für die Betroffenen noch für die Steuerzahler.
Fakt ist, dass die aus Altschulden erwachsenen Belastungen
insgesamt angewachsen und praktisch bereits höher als vor der Teilentschuldung sind. Das ganze Dilemma wird deutlich, wenn man sich die Begründung des aktuellen Gesetzentwurfs ansieht. Danach ist klar, dass der größte Teil der Altschulden nicht eintreibbar sein wird - angesichts der von mir genannten Zahlen ein leider sehr spätes Eingeständnis verfehlter, von CDU/CSU und FDP zu verantwortender Bundespolitik.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Teufel liegt bekanntlich im Detail. Die im Gesetzentwurf gewählte Formulierung belässt, wie das Haus Birthler zu Recht feststellte, entschieden zu großen Ermessensspielraum für die Beurteilung der Angemessenheit eines angebotenen Ablösebetrages. Die vorgesehene Verordnungsermächtigung verstärkt zudem die Bedenken, dass die Ausgestaltung dieses Ermessensspielraumes von dem Bestreben dominiert wird, möglichst hohe Einnahmen für den Erblastentilgungsfonds zulasten der Wirtschaftskraft der Unternehmen zu erzielen. Ich meine, dass deshalb die Aufnahme von Eckpunkten in das Gesetz für die Verordnungsermächtigung unabdingbar ist.
Der Hauptgrund für die Ablehnung des derzeitigen Gesetzentwurfs ist, dass damit eine unverhältnismäßige Verschärfung der Rückzahlungsbedingungen fixiert werden soll. Die Erhöhung der Abführung des Jahresüberschusses von 20 auf 65 % unter Ausschluss verschiedener handels- und steuerrechtlicher Bewertungswahlrechte bedeutet einen erheblichen Eingriff in die bestehende Rangrücktrittsvereinbarung. Es ist mit einer bis zu fünffachen Erhöhung der jährlichen Abführungsverpflichtung zu rechnen. Ein Teil der Betriebe mit Altschulden müsste den gesamten Jahresüberschuss abführen.
Einige Zahlen aus meinem Heimatkreis sollen das verdeutlichen: Im Landkreis Teltow-Fläming haben 20 landwirtschaftliche Unternehmen Altschulden. Insgesamt sind Altschulden in einer Größenordnung von 55,381 Millionen Euro zu verzeichnen. Bei einer durchschnittlichen Altschuldenbelastung von 2,7 Millionen Euro liegt die Spanne zwischen dem höchst- und dem niedrigstverschuldeten Betrieb zwischen 13,05 Millionen Euro und 0,552 Millionen Euro. Wenn es also nicht gelingt, den einmaligen Ablösebetrag betriebsindividuell entsprechend der wirtschaftlichen Leistungskraft des Agrarunternehmens festzulegen, stellt nur die Liquidation eine alternative Regelung dar so der Standpunkt der besonders betroffenen Betriebe.
Zum Schluss möchte ich Sie auf den Punkt 5 unseres Antrages hinweisen, der ein Problem reflektiert, das nicht in der Stellungnahme und auch nicht im Gesetzentwurf verankert ist. Deswegen appelliere ich an Sie, unserem Antrag zuzustimmen und nicht nur Ihren Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Agrarbericht auch nur mit einem Bruchteil der Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes in Brandenburg in einen fünfminütigen Redebeitrag zu fassen ist eine Kunst, die sicherlich keinem Redner heute gelingen dürfte. Umso deutlicher möchte ich hervorheben, dass der von der Landesregierung vorgelegte Agrarbericht hinsichtlich seiner analytischen Gründlichkeit und der nüchternen Betrachtungsweise keinen Anlass zu oppositioneller Kritik bietet. Ich werde mich deshalb auf aktuelle Rahmenbedingungen konzentrieren, die nicht unerheblichen Einfluss auf die flächendeckende Landwirtschaft in Brandenburg und die im Agrarbericht beschriebene Wirtschaftlichkeit unserer Agrarbetriebe haben.
Da meine Fraktion bereits initiiert hat, das Altschuldenthema morgen mit einer parlamentarischen Diskussion zu verbinden, möchte ich an dieser Stelle auf folgende zwei Aspekte näher eingehen: erstens auf die aktuelle Entwicklung der europäischen Agrarpolitik und zweitens auf die Katastrophe auf den Feldern Brandenburgs - eine Gliederung, die sehr nah an der des Ministers ist.