Katja Mitteldorf

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Last Statements

Herzlichen Dank. Lieber Herr Kellner, können Sie mir erklären, wie die Veränderung Ihres Ansatzes zustande kommt, wenn Sie mir noch vor Monaten stundenlang erklären wollten, warum es auf jeden Fall mehr als acht Jahre sein werden mit dem Sonderinvestitionsprogramm, und Sie das Argument
jetzt umdrehen, um zu sagen, es braucht keine mitteldeutsche Stiftung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, zunächst einmal möchte ich festhalten, dass ich mir sehr wünschen würde, dass wir in einem nächsten Landtag in der Geschäftsordnung festhalten, dass Kulturthemen nicht immer nach der Mittagspause verhandelt werden.
Das wäre schon mal ein interessanter Beitrag, auch für die Debattenkultur.
Bitte? – Das stimmt. Deswegen finde ich, es könnte auch vor der Mittagspause stattfinden. Das wäre dann der gute Ausgleich.
Dann reden wir zum wiederholten Male über die zu gründende mitteldeutsche Schlösserstiftung. Ich habe mir den Antrag der CDU-Fraktion natürlich sehr genau durchgelesen und bin bis zu einem Punkt gekommen. Da habe ich gedacht, Mensch, nach all der Zeit, die wir hier diskutiert haben, hat die CDU für sich eine Bildungslücke geschlossen, und zwar, wenn ich hier lese – ich zitiere aus dem Antrag der CDU –: „Der Landtag stellt fest, dass die Idee zur Gründung einer ‚Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten‘ nicht von den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt ausgegangen […] ist.“ Da habe ich gedacht, ich applaudiere. Aber der Satz geht natürlich noch weiter. Da habe ich wieder gemerkt, gut, alle Hoffnungen, dass sich in den Debatten der letzten zehn Monate irgendetwas festgesetzt hätte von dem, was wir an verschiedenen Stellen diskutiert haben – scheinbar hat das nicht zum Erfolg geführt.
Ich erinnere mich sehr ausgeprägt daran, dass die CDU-Fraktion zu Beginn der Debatte über die mitteldeutsche Schlösserstiftung, der Fraktions- und Landesvorsitzende Mike Mohring, der Pressesprecher der CDU-Fraktion, gerade auf Twitter immer wieder versucht haben, darzulegen, wir hätten uns das alles nur ausgedacht, dass das in dem Maßgabenbeschluss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag steht. Man wollte bei Twitter die ganze Zeit gern immer wieder beweisen, dass das ja so wäre, und Bodo Ramelow ans Bein pullern. Man hat immer wieder versucht, das hinzukriegen, um dann nur irgendwann feststellen zu müssen, dass natürlich jeder Versuch, diese Verantwortung auf die Landesregierung zu schieben – um aus der eigenen Verantwortung, nämlich dass man mit seinen Kollegen auf Bundesebene offensichtlich nicht kommunizieren kann –, dass das nicht geglückt ist, weil unter anderem Carsten Schneider, Mitglied des Bundestags der SPD-Fraktion und maßgeblicher Ideenträger dieser mitteldeutschen Schlösserstiftung und vor allem des Sonderinvestitionsprogramms, für unsere unter anderem Thüringer Schlösser und Gärten nachweisen konnte, dass dies nicht stimmt.
Wir haben jetzt gerade in der Rede von Herrn Kellner gefühlt seinen Tagebucheintrag gehört, wie wir uns für ihn mit welchen Daten und Abläufen mit dieser Stiftung befasst haben. Ich nehme überrascht
zur Kenntnis – deswegen auch meine Nachfrage, weil es mich wirklich ärgert –, wir sind wieder an dem Punkt, dass, wenn ich die ganzen Reden von Herrn Kellner zu diesem Thema und auch alles an Äußerungen nebeneinander legen würde – es ist ja leider ein nicht öffentlicher Ausschuss, aber Teile davon durften wir jetzt neulich im öffentlichen Teil des Ausschusses verhandeln –, wenn ich das der letzten zehn Monaten alles nebeneinander legen würde, stelle ich fest, dass er sich ständig selbst widerspricht, dass er ständig Argumente, die er früher hergenommen hat, um dagegenzusprechen, heute verdreht, um weiter dagegenzusprechen.
Dazu gehört unter anderem das, worauf ich gerade schon mit der Zwischenfrage abgestellt habe. Ich erinnere mich sehr, sehr gut an unser sehr langes, kaffeetrinkendes Gespräch
Herr Seela war auch dabei – im „Feininger“, als wir das erste Mal von Minister Hoff über die zwei Varianten informiert wurden, die zu diesem Zeitpunkt mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestags diskutiert worden sind: Reden wir davon, dass wir eine Fusion wollen, oder wollen wir ein Modell „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“? In diesem Zusammenhang haben wir uns als Koalition relativ schnell dazu verständigt und das auch gegenüber dem Minister deutlich gemacht und gesagt: Uns ist unsere Thüringer Schlösserstiftung sehr wichtig und wir wollen nicht, dass sie mit der Stiftung aus Sachsen-Anhalt fusioniert, die ein völlig anderes Konstrukt ist, die auch von der Größe und von den Aufgaben her, die diese Kulturstiftung wahrnimmt, völlig anders ist als unsere eigene. Und – das habe ich auch immer gesagt – ich möchte gern, dass ich sicher sein kann, dass wir nach diesen acht Jahren – sollte es tatsächlich nicht weitergehen – unsere Stiftung in der Form noch haben und dass es nicht heißt, jetzt ist sozusagen alles futsch und wir müssen jetzt wieder viele Jahre aufbringen, um die Stiftung wieder aufzubauen. Das haben wir immer diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt wollte der Kollege Kellner mich zuallererst davon überzeugen, dass es doch aber gut wäre, weil er nach Rücksprache mit seinem Kollegen aus dem Bundestag auf jeden Fall weiß, dass es zwei bis drei Sonderinvestitionsprogramme geben wird, weil das auf jeden Fall so kommen wird. Ich habe immer gesagt: Ich würde das gern glauben, weil ich auch möchte, dass es weitergeht. Deswegen haben wir in unserem Antrag formuliert, dass es uns wichtig ist, dass es eine auf
Dauer angelegte Förderung sein soll. Aber ich habe immer gesagt: Solange das nicht im Haushalt steht, kann ich das nicht glauben. Daraufhin hat Jörg Kellner immer gesagt: Du, das wird alles total gut, das wirst du sehen. Dann kam er Wochen später und sagte: Ich glaube, es wird auf jeden Fall nicht im Haushalt stehen. Und so ging das mit den Argumenten immer weiter und immer weiter und immer weiter.
Du warst doch gerade schon dran!
Es ging immer weiter und immer weiter und immer weiter, bis hin zu der Tatsache, dass wir in einem Sonderplenum von der CDU-Fraktion gehört haben, wir würden die Thüringer Kulturgüter dem Ausverkauf preisgeben, wir würden die Thüringer Kulturgüter verscherbeln, wir würden sie einfach weggeben wollen, uns der Verantwortung entziehen wollen und würden dann gleichzeitig noch alles, was in Liegenschaften ist, um die es im Zweifelsfalle geht, alles an Sammlungen und Co. einfach mitverscherbeln. Das war der Tenor der CDU-Fraktion in ihrem inszenierten Sonderplenum im Thüringer Landtag. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das war für mich schon zu diesem Zeitpunkt einfach eine unfassbare Geschichte, die hier passiert ist,
weil das auch das Muster der CDU-Fraktion war. Sie versuchen es jetzt in Ihrem Antrag in abgeschwächter Form wieder: nämlich die Menschen Glauben zu machen, dass es nur an uns liegt, dass wir die Gelder nicht auch direkt in unsere Stiftung kriegen, und die Menschen Glauben zu machen, dass man mit einem Antrag, den die CDU-Fraktion hier vorlegt, alles anders machen und den Maßgabenbeschluss, der im November 2018 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zwischen SPD und CDU gefasst worden ist, für nichtig erklären könnte. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, ist einfach verantwortungslos.
Ich finde es unfassbar, dass wir nach zehn Monaten Diskussion wieder darüber reden, und zwar mit einem Antrag, der wiederum suggeriert, als wäre es möglich. Ich sage noch mal: Wir, lieber Jörg Kellner,
Ja, ich fasse auch vieles nicht von dem, was ich aus Ihrer Richtung höre, Herr Kellner. –, waren zu
sammen auf einem Gesprächsabend der Thüringer SPD-Landesgruppe im Deutschen Bundestag eingeladen. Ich bin nach wie vor sehr dankbar dafür, dass dieser Gesprächsabend stattgefunden hat, weil er die Möglichkeit gegeben hat, auch mal aus Sicht der Vertreter im Deutschen Bundestag, die sich mit einem Sonderinvestitionsprogramm für Thüringen und Sachsen-Anhalt starkmachen möchten, die Beweggründe zu erfahren, mit Ihnen über unsere Sorgen und Ängste in diesem Bereich ins Gespräch zu kommen und es auch in Relation zu setzen. Da wir nebeneinander gesessen haben, kann man sehr gut davon ausgehen, lieber Jörg Kellner, dass Sie auch dabei waren und dieselben Worte gehört haben wie ich.
Ja, natürlich, Herr Kollege Hey, auch Kollegin Henfling.
Aber wir saßen leider nicht nebeneinander, Herr Kollege Hey.
Wir haben auch alle eins gehört, eine ziemlich eindeutige Aussage, weil die Gelder im Haushalt des Bundes eingestellt sind und am 6. November 2019 die Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags stattfindet: Wenn wir in dieser Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags die Gelder für das Sonderinvestitionsprogramm I freigeben, dann brauchen wir aber auch die Botschaft, und zwar die politische Botschaft, dass ihr als Länder mit dem Sonderinvestitionsprogramm nicht nur einverstanden seid, sondern auch kofinanziert und natürlich dem Maßgabenbeschluss auch Folge leisten wollt. Das ist die Ansage und wir haben jetzt Ende September. Ich finde, es ist in unserer Verantwortung. Deswegen bin ich der Landesregierung sehr dankbar, dass sie bereits einen Kabinettsbeschluss gefasst hat, weswegen wir als Koalitionsfraktionen gesagt haben, wir wollen dies noch politisch untersetzen und auch schärfen, inklusive der Tatsachen, die immer wieder und auch heute von der CDUFraktion angesprochen worden sind, man wolle auch Kunstgegenstände aus den Liegenschaften verscherbeln usw. Deswegen haben wir in unserem Antrag ziemlich eindeutig gesagt, was wir uns vorstellen, dass die Schlösserstiftung in die zu gründende mitteldeutsche Schlösserstiftung übergeht, was sie übrigens als selbstständige Stiftung tun kann. Das ist genau der Punkt: Erst nach den Verhandlungen des Staatsvertrags, die laufen, und auch nach dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen, die laufen, können wir politisch mitei
nander glatt ziehen, dass es eine auf Dauer angelegte Angelegenheit ist.
Ich will mal sagen, Frau Dr. Fischer als Direktorin unserer Schlösserstiftung und ich waren zum Teil anderer Auffassung. Frau Dr. Fischer hat schon immer gesagt, wenn wir das machen, dann wäre es ihr total lieb, dass es die komplette Stiftung ist. Ich habe immer gesagt, ja, aber ich will sie eben nicht auflösen, und jetzt sind wir an dem Punkt, an dem genau beides möglich ist, nämlich zu sagen, man gibt die Schlösserstiftung unter das Dach dieser gemeinsamen Stiftung als selbstständige Stiftung und – auch das ist sehr wichtig – eröffnet im Nachgang bzw. während des Arbeitsprozesses dieser Stiftung die Möglichkeit, weitere Liegenschaften in diese Stiftung mit hineinzugeben. Da will ich nur sagen, ich schaue da vor allem jetzt mal in Richtung Arnstadt. Arnstadt hat gestern im Stadtrat politisch einen einstimmigen Beschluss gefasst, zu sagen, wir wollen, dass Arnstadt auch davon profitiert. Deswegen finde ich es ein hervorragendes und herausragendes Zeichen, dass sich der Stadtrat in Arnstadt einstimmig dazu positioniert, die Verhandlungen mit der Landesregierung darüber aufzunehmen, dass sie eben ihre Liegenschaft auch in diese Stiftung überführen möchten,
weil sie wollen, dass auch Arnstadt – übrigens völlig zu Recht – von diesem Sonderinvestitionsprogramm profitieren kann, und dass man darüber hinaus langfristig darüber nachdenkt, was es auch vor Ort bedeutet, die Liegenschaften und die Dinge, die sich in den Liegenschaften befinden, zu entwickeln. Das ist der Punkt, weswegen es richtig ist, dass wir in unserem Antrag unter II.6 genau das aufgenommen haben.
Natürlich ist auch der Weg der Gründung einer neuen mitteldeutschen Stiftung ein Prozess, der sich über einige Zeit hinziehen wird, auch was die Frage betrifft, welche Arbeitsschritte und welche Sanierungen in welchem Umfang anfallen. Das ist natürlich insofern gut, als wir unsere Stiftung auch als selbstständige Stiftung mit hineingeben können, weil der Arbeitsprozess in dieser Landesstiftung schon vorangeschritten ist, man also jetzt nicht erst anfangen muss zu sagen, was wir denn jetzt zuerst machen. Man kann dadurch, dass etwas an Vorarbeit da ist, womit der Stiftungsrat und die Stiftungsdirektorin seit ihrer Amtsübernahme schon sehr lange beschäftigt sind, nämlich eine Prioritätenliste zu erstellen, zu wissen, welchen Bedarf es gibt, um an den einzelnen Liegenschaften Investitionsstau aufzuheben, flüssig ins Arbeiten kommen.
Wir halten es für wichtig und unerlässlich, dass wir hier im Thüringer Landtag über diesen Verlauf des Sonderinvestitionsprogramms fortlaufend informiert werden. Deswegen haben wir in unserem Antrag aufgenommen, dass wir möchten, dass der Landtag fortlaufend über den Prozess, erstmals zum 1. März 2020, informiert werden soll. Das ist tatsächlich eine wichtige Geschichte, weil ich glaube, dass es uns allen hilft, auch im Hinblick auf die Tatsache, dass wir darüber verhandeln und das auch in diese Richtung bringen wollen, dass das Sonderinvestitionsprogramm I eben zu einem Sonderinvestitionsprogramm II und III und meinethalben auch V, VI, VII, VIII werden kann.
Einen Punkt bringt der Kollege Kellner leider in der Argumentation auch immer ein bisschen durcheinander, das ist die Vermischung mit der Frage „anteilige Betriebskosten“. Da kommen wir wieder zu dem Punkt, was ja die Ursprungsproblemlage in der Verhandlung mit dem Bund zu dieser mitteldeutschen Schlösserstiftung war, und zwar, dass das – das muss man, glaube ich, noch mal so einordnen – Sonderinvestitionsprogramm an sich ein Vorschlag und eine Idee von Bundestagsabgeordneten im Haushaltsausschuss war. Das andere, nämlich die Frage nach der Mitfinanzierung an den Betriebskosten von möglichen Museumsbetrieben, ist wiederum Verhandlungsebene, mit Monika Grütters in dem Fall, sprich der BKM. Und diese beiden Röhren – will ich es mal nennen – auf der Bundesebene haben – muss ich auch sagen – in diesem Zeitraum vielleicht nicht immer gemeinsam und miteinander kommuniziert. Das hat es, glaube ich, auch für die verhandelnden Länder durchaus schwierig gemacht, da zu einer guten Lösung zu kommen. Aber ich bin der Landesregierung und insbesondere Herrn Minister Hoff sehr, sehr dankbar dafür, dass diese schwierigen Verhandlungen trotz – muss ich auch immer wieder sagen – der Versuche der Störung und Panikmache der CDUFraktion, die ja auch im Land Thüringen für die eine oder andere Unruhe gesorgt haben, laufen konnten, und zwar zum Wohle unserer Stiftung und zum Wohle eines Sonderinvestitionsprogramms. Deswegen danke dafür. Ich glaube – und das haben wir hier an dieser Stelle mehrfach betont –, dass natürlich nicht nur der Fakt an sich, sondern auch wir für ein Sonderinvestitionsprogramm, was sich hoffentlich fortsetzen lässt, sehr, sehr dankbar sind, unsere Schlösser und Gärten und insbesondere auch unsere Thüringer Schlösserstiftung sehr wichtig sind. Natürlich wollen wir, dass wir den Sanierungsstau von über 380 Millionen Euro in Thüringen abbauen können. Dass wir das mithilfe des Bundes tun können, das ist gut, weil wir in relativ kurzer Zeit
damit die Möglichkeit haben, den Sanierungsstau abzubauen.
Und es ist und bleibt – das muss ich immer wieder sagen – natürlich auch heute hier die ganz klare politische Entscheidung, dass wir uns für unsere Schlösser und Gärten einsetzen und
und dass wir für unser kulturelles Erbe eine Zukunft sehen wollen. Diese politische Entscheidung – das habe ich beim Sonderplenum auch schon mal gesagt – und die klare Positionierung für unser kulturelles Erbe in diesem Bereich gehen nur mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich habe es am Anfang versucht, zu sagen: Der CDU-Antrag suggeriert nur, es wäre eine andere Lösung möglich, anstatt sich auch den Schlösserdirektoren anzuschließen, die sich kürzlich erst in einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gewandt haben und die Vorhaben der Landesregierung begrüßen und sagen, dass sie auch Teil dieser mitteldeutschen Schlösserstiftung werden möchten und dies für den richtigen Weg halten. Wenn Sie nicht auf uns hören wollen, liebe CDU-Fraktion, dann hören Sie bitte auf die Leute, die es dann auch konkret betrifft, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Jörg Kellner, am Ende stehen Sie wieder hier und behaupten, wir würden Thüringen verkaufen. Dieses Mal war es sogar noch eins weiter. Ich finde, man kann unterschiedlicher Auffassung zu unterschiedlichen Themen sein. Aber sich in der Frage, ob wir ein Sonderinvestitionsprogramm des Bundes in Anspruch nehmen und damit dem folgen, was er uns an Vorgaben gibt, damit wir dieses Sonderinvestitionsprogramm bekommen, gleichzeitig einen Antrag vorlegen, wo wir sehr klar sagen, welche Dinge wir auch in einem Staatsvertrag und in der Vereinbarung geregelt haben wollen, dann hier immer noch hinzustellen und jetzt nicht mehr nur von Ausverkauf von Kulturgütern zu sprechen, sondern mittlerweile davon zu sprechen, wir würden das Land verkaufen, das ist unredlich, sehr geehrter Herr Kellner.
Da Sie meine Zwischenfrage vorhin nicht zugelassen haben, als Sie gesagt haben, im Ausschuss wäre von uns nichts gekommen, möchte ich doch mal sagen: Es ist ein nicht öffentlicher Ausschuss – übrigens vor allem deshalb noch nicht öffentlich, weil die CDU-Fraktion sich so ein bisschen versperrt, dass man mal darüber redet, die Ausschüsse öffentlich zu machen. Das andere ist: Es ist einfach unwahr. Wir können gern mal zusammen die Protokolle lesen, was wir uns den Mund fusselig geredet haben, weil es immer wieder dieselben Fragen und vor allem auch immer wieder dieselben Annahmen waren, die einfach nicht richtig sind, bis hin zu dem, dass hier an diesem Rednerpult gerade eben wieder wiederholt worden ist: Warum müssen wir das denn machen, bis auf die Tatsache, dass der Bund das will? Ja, sorry, aber da kann ich nur sagen: Der Kollege Rehberg, der ja Ihrer Fraktion
angehört, hat nicht mal auf die Anhörung geantwortet.
Aber sicherlich.
Richtig. Ich sage Ihnen auch, warum: Weil es keine Anhörung zum Inhalt, sondern zum Sofortbericht der Landesregierung ist und ich mich frage, was der Sinn und Zweck einer Anhörung zu einem Sofortbericht der Landesregierung ist, wo es also keinen inhaltlichen Antrag gab, denn – und das gehört zur Wahrheit dazu – den Antrag, den Sie zum Sonderplenum gestellt haben, wo es so ein bisschen Handlungsauftrag gab, den haben Sie im Ausschuss für erledigt erklärt.
Das heißt, wir haben eine Anhörung zu einem völligen Novum gemacht, nämlich zum Sofortbericht der Landesregierung, sprich zum Sprechzettel von Staatssekretär Malte Krückels. Das ist die Wahrheit und das ist übrigens wenig gehaltvoll, weil wir auch gesagt haben,
dieser Sofortbericht zu diesem Sonderplenum war der derzeitige, damalige Sachstand. Dazu haben Sie eine Anhörung beantragt und wir haben gesagt, wir sehen den Sinn nicht, das mündlich zu tun, weshalb wir Ihnen das Minderheitenrecht zugestanden haben, es schriftlich zu tun. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wie ich hier schon mehrfach an diesem Pult in den letzten fünf Jahren gesagt habe, bin ich 1985 geboren. Natürlich wäre ohne die friedliche Revolution mein Leben nicht so verlaufen, wie es verlaufen ist. Natürlich wäre es mir ohne die friedliche Revolution nicht möglich gewesen, in den USA ein zweites Zuhause zu finden. Natürlich – und das sage ich auch – gibt es auch in meiner Familie unterschiedliche Wahrnehmungen dazu – nicht, was die friedliche Revolution bedeutet, sondern was danach in der ehemaligen DDR passiert ist. Ich habe hier auch immer wieder betont – und das haben wir, glaube ich, auch als Koalition die letzten fünf Jahre zusammen mit der Landesregierung sehr deutlich gemacht –, dass wir das Thema „Aufarbeitung“ als ein wichtiges Thema ansehen. Wir wissen – und das ist auch erstmals passiert –, dass uns die Berichte der Landesregierung zum Thema „Aufarbeitung“ jährlich vorliegen, dass
wir darüber im Plenum diskutieren. Ich habe hier auch immer wieder betont, dass die Werte, für die damals gestritten und um die gerungen wurde – Demokratie, Meinungsfreiheit, Menschenrechte –, Werte sind, die ich ganz persönlich, aber sehr wohl natürlich auch meine Fraktion und die Koalitionspartner und – ich gehe natürlich auch davon aus – die CDU-Fraktion hochhalten und das auch weiterhin hochhalten müssen, denn es ist so, wie der Kollege Wirkner fast zuletzt noch gesagt hat, dass es für die nachkommenden Generationen ist. Und ich gehöre ja quasi schon zu der nachkommenden Generation, die es nicht selbst erlebt hat und die auch die Umbrucherfahrung nur durch zweite Hand erlebt hat.
Ich habe auch immer wieder betont: Meine Generation halte ich für eine entleerte Generation, weil wir groß geworden sind und unsere Eltern- und Großelterngeneration eine Umbruchserfahrung erlebt haben. Allerdings – und das wissen wir auch – blieb es nicht bei dieser einen Umbruchserfahrung, wenn wir uns die letzten 30 Jahre ansehen. Für mich war ein wirklich – ich will fast sagen – schockierendes Beispiel dafür, was in den letzten 30 Jahren eben auch nicht passiert ist, als wir vom Tod Sigmund Jähns erfahren haben und die Presse eigentlich voll war mit: Sigmund Jähn wurde nur als Apparatschik der SED-Diktatur erzählt. Ganz ehrlich, das ist selbst für mich als jemand, der eine fast Nachwendegeborene ist und natürlich weiß, was Sigmund Jähn auch als Held für meine Eltern, für meine Großeltern war, wirklich unerträglich. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Denn ich finde, auch das heißt, man muss und soll alle Seiten einer Persönlichkeit beleuchten, auch dieser und besonders auch dieser Persönlichkeit.
Herr Wirkner hat eben hier noch mal deutlich gemacht, was die CDU-Fraktion in den letzten fünf Jahren zur Aufarbeitung und im Einsatz um die Opfergruppen geleistet hat.
Ich muss immer wieder sagen: Es ist schon überraschend nach fünf Jahren realem Erleben, wo wir als Koalition zum Teil sehr lange und sehr heftig mit der CDU darum gerungen haben, dass wir zu gemeinsamen Anträgen kommen und dass die CDU nicht immer wieder kurz vorher ausschert und sagt, sie müsse doch den eigenen Punkt setzen. Denn es ist diese Landesregierung gewesen, die mit einer Bundesratsinitiative dafür Sorge trägt, dass auf Bundesebene nun nicht mehr darum herumgekommen werden kann, dass es für einzelne Opfergruppen – und dazu gehören die Zwangsausgesiedelten immer wieder als Thema – endlich Rechtssicherheit
auf Bundesebene geben muss. Und was erleben wir jetzt? Wir erleben jetzt, dass bei der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze gerade die CDU-Fraktion im Bundestag immer wieder sagt: Also die Bundesratsinitiative, das ist zwar ganz nett, aber das machen wir mal irgendwann. Ich finde, man muss nach 30 Jahren friedlicher Revolution sagen, zu der Verantwortung, die wir alle haben, und zu der Verantwortung, die ich mir übrigens auch selbst zu der Frage anhafte, wie gehe ich mit Menschen um, wie nehme ich die Schicksale von Menschen ernst und wie nehme ich vor allem aber auch die Biografie aller Menschen ernst, gehört eben auch, dass man redlich bleibt und sich demzufolge auch wirklich dafür einsetzt und hier im Landtag nicht nur redet. Herzlichen Dank!
Beförderungen bei der Thüringer Polizei
In der 129. Kabinettsitzung am 5. Dezember 2017 wurde beschlossen, Abstand von einem einheitlichen Beförderungskontingent für die unterschiedlichen Ressorts zu nehmen und die Beförderungsmöglichkeiten flexibler zu gestalten.
Ich – also Steffen Dittes – frage die Landesregierung:
1. Wie viele Bedienstete der Thüringer Polizei wurden jeweils 2018 und 2019 befördert – bitte getrennt darstellen nach Jahren und Gesamtzahl sowie Untergliederung in Landespolizei und Landeskriminalamt (LKA)?
2. Welche Beförderungsquoten wurden bei der Thüringer Polizei jeweils 2018 und 2019 erreicht – bitte getrennt darstellen nach Jahren und Gesamtzahl sowie Untergliederung in Landespolizei und LKA?
3. Wie stellen sich die in Frage 2 genannten Beförderungsquoten für die gesamte Thüringer Polizei getrennt nach Polizeivollzugsdienst und Verwaltung dar – bitte jeweils nach den Jahren 2018 und 2019 darstellen?
4. Wie hoch ist die Zahl der gegenwärtigen Konkurrentenstreitverfahren, aufgrund derer wie viele Beförderungen bislang nicht vollzogen werden konnten?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. Kollege Wirkner hat es gerade schon gesagt, wir befinden uns am Ende einer Legislatur, und da lohnt es sich natürlich auch, sich nicht nur den Bericht anzugucken, den wir heute verhandeln, sondern auch ausgehend davon, dass wir tatsächlich mal gemeinsam und überfraktionell damit gestartet sind, die Berichte zur Aktivität der Landesregierung im Feld der Aufarbeitung auch hier im Rund, im Plenum zu verhandeln. Das war – muss ich aus ganz persönlicher Erinnerung auch sagen – für mich ein sehr positiver Beginn der Zusammenarbeit zu diesem Thema. Ich musste aber – das muss ich auch immer wieder sagen – feststellen, dass zumindest in den letzten zweieinhalb Jahren, wenn ich das in ungefährer Erinnerung habe, sich dann doch durchaus Tendenzen breitgemacht haben, dass es nicht immer Wunsch und Wille der CDU-Fraktion war, mit uns gemeinsam zu arbeiten. Das finde ich sehr schade, zumal wir sehr oft kaum unterschiedliche Positionen zu den einzelnen Themengebieten, die Aufarbeitung betreffend, hatten und es dennoch leider nicht mehr in der Form gelungen ist, wie ich es mir gewünscht hätte, gemeinsam zu agieren.
Nichtsdestotrotz hat Herr Wirkner zu Recht ausgeführt, dass diese Landesregierung im Feld der Aufarbeitung eine Vielzahl von Aktivitäten unternommen hat, auch mit Unterstützung des Parlaments, und dabei ganz unterschiedliche Themenbereiche bearbeitet hat, zu Lösungen für bestimmte Opfergruppen kommen konnte, doch es nach wie vor Opfergruppen gibt, für die es keine Lösung gibt und keine in Sicht scheint. Auch auf die ist Herr Wirkner eingegangen, und ich wiederhole das sehr gern, weil ich an dieser Stelle immer über genau diese Opfergruppe rede: Wir reden über die Zwangsausgesiedelten in der DDR.
Der Antrag der CDU-Fraktion stellt ja im Kern ein sehr umfangreiches Berichtsersuchen dar, in dem, wenn man schaut, kleine versteckte politische Forderungen drin sind. Allerdings habe ich mich auch gefragt, warum hier nicht weitere Forderungen aufgemacht werden, aber sei es drum. Unter einem Punkt, da geht es um den Härtefallfonds, der schon besprochen worden ist, da stellt die CDU in ihrem Antrag den Zusammenhang mit der Entschädigung für Zwangsausgesiedelte her. Das ist nicht das erste Mal, dass wir das in diesem Zusammenhang von der CDU-Fraktion hören, und ich werde nicht müde, an diesem Rednerpult darauf hinzuweisen: ein Härtefallfonds natürlich völlig d´accord, alles gut. Aber wenn wir über die Zwangsausgesiedelten reden, haben wir ein anderes Problem nach wie vor nicht gelöst, das auf Bundesebene liegt. Ich kann nur mein Bitten und Werben in Richtung CDU-Fraktion erneuern, sich aktiv dafür einzusetzen, weil Frau Tröbs als Präsidentin des Bundes der Zwangsausgesiedelten und auch wir als Parlamentarier, die sich mit ihr regelmäßig treffen und mit ihr versuchen, Dinge zu regeln, nicht weiterkommen und sogar ferner noch sehr oft an Menschen aus dem Bundestag scheitern, die sich zwar die Geschichte von Frau Tröbs und anderen anhören und auch – wer sie kennt, weiß das – in sehr ausführlichen Berichten noch mal die Rechtslage dargelegt bekommen, die Problemlagen, die Frage der Nullbescheide und die zentrale Frage des Opferentschädigungsfonds, der auf Bundesebene sozusagen irgendwo abgeblieben ist, wo das Geld der Zwangsausgesiedelten, das sie nach der Wende zwei zu eins dann dort eingezahlt haben, mit dem Versprechen, dass sie daraus entschädigt werden, und nach wie vor kein Mensch sagen kann, was mit diesem Geld geworden ist. Ich kann das nur wiederholen: Liebe CDU-Fraktion, bitte nutzen Sie Ihre Kontakte, um diese Frage endlich zu beantworten, denn ich komme auch nicht weiter.
Frau Tröbs kommt nicht weiter, und wer Frau Tröbs kennt, weiß, dass Frau Tröbs wirklich jeden einzelnen Menschen in diesem Bundestag schon mal angeschrieben hat, zu Veranstaltungen fährt, weil sie weiß, dass Verantwortliche aus der Bundesebene, Regierungsverantwortliche, Parlamentarier in gehobener Stellung kommen, und jedem Einzelnen immer wieder ihr persönliches Schicksal und demzufolge auch das Schicksal natürlich vieler anderer Zwangsausgesiedelter erzählen muss. Und was das für eine psychische Belastung ist, immer wieder dieses Trauma zu durchleben, weil man es immer wieder den Menschen erzählen muss und weil es eine komplexe Materie ist und sie und alle ande
ren Zwangsausgesiedelten bis heute nicht die Antwort auf die eine entscheidende Frage haben, nämlich: Was ist mit dem Geld passiert? Was ist mit dem Entschädigungsfonds, aus dem das Versprechen kam, dass sie auf Bundesebene entschädigt würden? Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Ich bitte die CDU-Fraktion, ihre Kontakte in die Bundesregierung dahin gehend zu nutzen, diese Frage endlich zu beantworten. Denn das ist eine zentrale Frage, die sich einfach nicht klären lässt. Durch Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten hat sie sich im Übrigen nach der Wende für die Zwangsausgesiedelten doppelt ereignet. Dass sich Bodo Ramelow und diese Landesregierung gerade auch für die Zwangsausgesiedelten sehr eingesetzt haben und in engem Kontakt mit Frau Tröbs stehen, zu der rechtlichen Bewertung und der Frage der sogenannten Nullbescheide in ständigen Verhandlungen sind, dass die Fragen der Zwangsausgesiedelten in der Entschließung des Bundesrats eine exorbitante Stellung eingenommen haben, dafür danke ich dieser Landesregierung außerordentlich. Aber die Frage nach diesem besagten Opferentschädigungsfonds ist einfach ungelöst und es scheint, als würde nicht mal die Bundesregierung mehr wissen, dass der irgendwo existiert.
Ich würde wirklich darum bitten, dass wir gerade in diesem Zusammenhang den Geist, den dieses Parlament geatmet hat, als wir in dieser Legislatur angefangen haben, zu der Frage: wie gehen wir mit ganz persönlichen Schicksalen und ungelösten Rechtsfragen um und wie wollen wir als Thüringer Landtag gemeinsam in Richtung Bund auch ein Signal setzen – ich kann nur immer wieder sagen, diesen Geist würde ich gern wieder beschwören
und gemeinsam dafür sorgen, dass wir diese und andere Fragen klären. Die Frage nach dem Opferentschädigungsfonds kann – glaube ich nach all den Jahren, die ich das jetzt versucht habe – vielleicht die CDU-Fraktion schneller klären, als das mir oder Frau Tröbs möglich ist.
Dann, Herr Wirkner, haben Sie auch gesagt: Aufarbeitung sollte weitergehen in der nächsten Legislatur. Da sage ich: ja. Aufarbeitung ist im Übrigen nichts, wo man eine Checkliste hat und am Ende sagt, jetzt mache ich einen Haken dran und jetzt bin ich fertig. Denn das ist ein Prozess. Es ist ein Prozess, wo es auch darauf ankommt, dass sich Menschen begegnen, die sich sonst nicht begegnen würden, und wo natürlich auch immer wieder die Frage ist: Welche Rückschlüsse ziehen wir aus den Erfahrungen für die nachfolgenden Generationen? Wie viel Wert legen wir auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, auf Meinungsfreiheit, und wie sehr
verteidigen wir unsere Verfassung auch gegenüber den Menschen, die sie aushöhlen wollen? Das sind alles Dinge, die für mich in dem Zusammenhang stehen. Deshalb kann es natürlich auch kein verordnetes Wir-machen-jetzt-mal-hier-Schluss-undsind-fertig-und-schließen-die-Türen-zu geben, das ist völlig logisch. Wer auch immer im Herbst weiter regiert – in meiner Hoffnung und Wahrnehmung wird es natürlich Rot-Rot-Grün sein –, und sollte es weiterhin eine IMAG geben, würde ich noch mal den Wunsch äußern, dass vielleicht ein anderes Format dahin gehend gewählt wird, dass auch die Fraktionen des Thüringer Landtags eingebunden werden können.
Das ist ein ganz entscheidender Wunsch, den wir hier an dieser Stelle schon mehrfach geäußert haben, weil es – glaube ich – für den Wissenstransfer, für die Kommunikation und für die Geschlossenheit, was die Bearbeitung dieses Themas betrifft, gut wäre und auch ein gutes Signal nach außen wäre. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne und am Livestream! Ich glaube, man hat jetzt gerade sehr eindrucksvoll gemerkt, wie man 8 Minuten
reden kann, ohne etwas zu sagen.
Ich bin also auch immer noch total verwirrt, weil sich Kollege Kellner in seiner eigenen Rede mehrfach widersprochen hat. Jetzt weiß ich gar nicht, wo genau ich anfangen soll.
Ich fange mal am Ende an. Kollege Kellner berichtete erneut von einem angeblichen Wahlkampfgeschenk für die Musik- und Jugendkunstschulen und erzählte, dass die 5 Millionen Euro, die wir eingestellt haben, den Bedarf nicht decken. Jetzt kann ich zum hunderttausendsten Mal wiederholen – aber ich weiß, es wird auch da wieder offensichtlich im luftleeren Raum verhallen –: Es geht bei den 5 Millionen Euro um die erneute Mitfinanzierung des Freistaats Thüringen an den Musik- und Jugendkunstschulen,
nicht aber um die Übernahme der Kosten der Musik- und Jugendkunstschulen. Das heißt – wenn man in Mathematik ein bisschen bewandert ist –, man kann sich ausrechnen, was die kommunalen Träger, im Zweifel auch die Vereine, die zum Beispiel Jugendkunstschulen tragen, an Zuwendungen zu den Schulen geben, plus im Übrigen die Eigeneinnahmen, die diese Schulen auch aufweisen. Dann kann man sich das ausrechnen, lieber Jörg Kellner, und wird feststellen, dass es für den Beginn der Mitfinanzierung genau diesen Bedarf deckt. Natürlich kann man das auch ignorieren, weil man seit Monaten Dinge in Bezug auf die Musik- und Jugendkunstschulen ankündigt und sie einfach nicht vorlegt. Dann kann man sich natürlich ganz einfach hinstellen und sagen, also wir würden das ja alles viel besser und einfacher machen. Es liegt bis jetzt nichts vor. Das ist einfach der Fakt.
Wir haben hier schon einmal besprochen, dass wir über vier Jahre verhandelt haben, um das in dieser Form hinzukriegen, es mit den Verbänden gemeinsam machen. Klar ist auch, dass die Verbände der Musikschulen und die LAG Jugendkunstschulen mit der Staatskanzlei gemeinsam an der dazugehörigen Richtlinie arbeiten, also sehr genau wissen, worauf sie sich einlassen wollen, und das auf Augenhöhe verhandelt haben. Demzufolge ist das, was Kollege Kellner hier gesagt hat, wieder nur ein Viertel der Wahrheit.
Jetzt kann man als Kulturpolitiker – das habe ich hier auch schon an anderer Stelle gesagt, als wir andere Haushalte beraten haben – meistens nicht hier vorn stehen und sich darüber freuen, was im
Haushalt passiert, weil es ganz oft der Fall ist – und im Übrigen auch im kommunalen Bereich sehr oft passiert –, dass Kultur und Kulturförderung gern mal als Sparbüchse verwendet werden und gesagt wird, wenn wir jetzt hier einen Haushalt retten wollen, dann kürzen wir zuallererst bei der Kultur. Deswegen bin ich unfassbar dankbar – das meine ich ganz ehrlich –, dass wir in den letzten fünf Jahren mit den Haushalten, die wir hier verabschiedet haben, gezeigt haben, dass es anders gehen kann, dass Kunst und Kultur, kulturelle Bildung und Kulturpolitik Schwerpunktthemen sind, keine Orchideen und Geranien am Staatsfrack darstellen, sondern tatsächlich gesellschaftspolitische Aufgaben sind, deren sich der Freistaat Thüringen ganz selbstverständlich für das Kulturland annimmt. Wir reden also davon, dass wir in den letzten fünf Jahren eine Steigerung im Kulturetat erfahren haben, und zwar nicht nur in den Bereichen, die auch mit Verträgen gesichert sind, sondern und gerade auch in der Frage der Projektförderung, in der Frage der freien Theaterszene, in der Frage von Investitionssteigerung, auch für den Bereich Breitenkultur, und nicht zu allerletzt auch in der Frage kultureller Bildung – maßgeblich hierfür sei das Kulturagentenprogramm genannt.
Demzufolge kann ich meinen Dank an die Staatskanzlei und die Landesregierung richten und bin sehr froh darüber, dass wir in vertrauensvollem Miteinander Dinge tatsächlich angestoßen haben und Veränderungsprozesse in Gang bringen konnten.
Neben den Musik- und Jugendkunstschulen – wie ich gerade schon erwähnt habe, das haben wir noch einmal mit einem Änderungsantrag zum Haushalt deutlich gemacht – wollen wir auch eine Steigerung für die freie Theaterszene. Mit Blick auf die Planung einer Produktionsstätte für die freie Theaterszene in Thüringen ist das sicherlich auch ein guter Anschub und ein gutes Signal, dass wir hinter dieser Idee stehen und dass wir auch den Thüringer Theater-Verband und andere dabei sehr gern in der Frage einer Produktionsstätte unterstützen möchten.
Jetzt will ich aber, weil 7 Minuten kurz sind, nur noch stakkatomäßig etwas zur Mitteldeutschen Schlösserstiftung bzw. zur Thüringer Schlösserstiftung sagen, weil das gerade immer wieder Thema war. Wir erkennen am Landeshaushalt 2020, dass wir sehr wohl eine Steigerung der Bau- und Sanierungsausgaben für unsere Thüringer Schlösserstiftung installiert haben und dass uns – und das sei auch in Richtung derer gesagt, die da immer noch Sorge haben – diese Stiftung natürlich sehr viel
wert ist und sie natürlich eine wichtige Aufgabe innehat, die wir unterstützen wollen.
Die CDU-Fraktion hat Änderungsanträge gestellt, die im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt worden sind. Darin haben Sie – und das finde ich wirklich sehr amüsant – mitgeteilt, dass Sie gern an verschiedenen Stellen den Satz hineingeschrieben haben wollen: Wenn keine Mitteldeutsche Schlösserstiftung gegründet wird, dann mögen bitte die Einnahmen von Bundesseite in die entsprechende Schlösserstiftung gegeben werden bzw. die Ausgaben, die vom Freistaat Thüringen geplant worden sind. Jetzt kann ich dazu mal sagen: Erstens, es gibt kein Geld vom Bund, wenn diese Stiftung nicht gegründet wird. Das ist Fakt eins. Fakt zwei ist, wenn man einen Änderungsantrag stellt – und da zielt man ja auf die 100 Millionen Euro ab, die der Freistaat in Verpflichtungsermächtigungen übrigens ab 2021 hat, wenn man den Haushalt richtig liest –, ist das alles ein bisschen unredlich, wenn man dann nämlich sagt, wir wollen einen Änderungsantrag stellen, wo wir im Kern feststellen, dass wir null Euro, die im Jahr 2020 eingeplant sind, der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zur Verfügung stellen. Also es hilft manchmal, den Haushalt richtig zu lesen. Ich weiß, dass es schwierig ist, sich zu winden, weil man eigentlich sagen muss, dass wir hier einen richtig guten Kulturetat hinbekommen haben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Frau Dr. Fischer, stellvertretend für alle Interessierten aus und um die Thüringer Schlösserstiftung, wir reden heute – und das betone ich noch mal – im Übrigen nicht zum ersten Mal über ein Sonderinvestitionsprogramm, was – und so stelle ich mir das in meinem Kopf vor, denn es kam für uns alle etwas überraschend – sich zwei Haushaltspolitiker aus dem Bundestag ausgedacht haben, die vermutlich, ohne dass ich es beweisen kann, nach dem Herbsturlaub, weil sie vielleicht durch Mitteldeutschland gereist sind und Dinge gesehen haben, sich überlegt haben: Da stehen so viele Schlösser und Burgen rum, die verfallen, lasst uns doch mal Kulturpolitik
machen. So oder so ähnlich kam für mich der Anfang dieser ganzen Geschichte ins Rollen, als das erste Mal in der Presse darüber berichtet wurde, dass die Herren Kahrs und Rehberg also darüber nachdenken, dass sie den mitteldeutschen Ländern dieses Angebot unterbreiten wollen.
Weil Sachsen auch von der CDU-Fraktion immer als Beispiel angebracht wurde, will ich mal eins sagen: In den Vorgesprächen dazu hat der Freistaat Sachsen, sprich die Regierungsebene, mitgeteilt, dass sie nicht vorhaben mitzumachen. Sie haben aber leider irgendwie vergessen, ihre eigene Schlösserstiftung darüber zu informieren. Das gehört eben auch zur Wahrheit. Die Schlösserstiftung Sachsen, die aus mir unerfindlichen Gründen übrigens nicht am Kulturministerium angesiedelt ist, sondern irgendwo bei Wirtschaft rumdümpelt – das sagt übrigens auch viel aus –, hat sich nämlich an die Bundestagsfraktion der Linken gewandt mit der Frage, warum die Schlösserstiftung Sachsen überhaupt nicht in den Prozess einbezogen worden ist und – als könnte das unsere Bundestagsfraktion beantworten, was in den Köpfen passiert ist – warum das so ist, wie es ist. Also man kann jetzt nicht so tun, als hätte der Freistaat Sachsen irgendwelche guten Gründe gehabt, vielleicht politischer Natur, das mag alles sein. Aber inhaltlicher Natur haben sie sich offensichtlich nicht die Zeit genommen, darüber nachzudenken, für ihre Schlösser und Burgen einzustehen. Das gehört eben zur Wahrheit dazu.
Am 18. Dezember hat sich der Koalitionsarbeitskreis Europa, Kultur, Medien mit Frau Dr. Fischer getroffen, extra in Sondershausen, weil das Schloss Sondershausen auch aus unserer Sicht ein gutes Beispiel dafür ist, warum es sich lohnt und warum es dringend notwendig ist, den Sanierungsstau anzupacken. Am Rande unseres Besuchs konnten wir uns ansehen, in welchem baulichen Zustand Schloss Sondershausen ist, und wir haben natürlich auch darüber geredet, was es durch diesen baulichen Zustand für Schwierigkeiten für das Schlossmuseum gibt. Und darüber hinaus – das kann ich als Nordhäuserin natürlich auch immer dazu sagen – gibt es die Frage, wie die Thüringer Schlossfestspiele weiter durchgeführt werden können. Im Schlossensemble befindet sich auch das Tanzstudio Radeva, was sich auch in Nordhausen befindet, darin ist auch noch eine Musikschule usw., usw. Das heißt, das ist ein gutes Beispiel für ein Schloss, das eine überregionale Ausstrahlung und vor allem – und das ist, glaube ich, in dem ganzen Prozess eben auch ein sehr wichtiger Punkt – eine überregionale Nutzung hat, die es einfach wichtig macht, darüber nachzudenken, wie wir die
se Nutzung aufrechterhalten und wie wir die Regionen auch mit diesen Perlen stärken können.
In dem Gespräch mit Frau Dr. Fischer ging es auch um die Frage, wie wir das jetzt mit dem Sonderinvestitionsprogramm finden, denn da stand das ja zum ersten Mal im Raum mit der Frage, dass der Bund von uns fordert, dass wir dafür Stiftungen oder eine Stiftung gründen müssen. Und da war – und die Aussage haben wir, glaube ich, alle geteilt – Frau Dr. Fischer sehr wichtig zu sagen, ihr geht es natürlich darum, dass es keine Schwächung der Thüringer Schlösserstiftung gibt, egal was für ein Konstrukt am Ende gefunden wird. Diese Auffassung teile ich – und ich glaube, auch für die Koalition sprechen zu können –, teilen wir nach wie vor.
Dass die Thüringer Schlösserstiftung eine wichtige Aufgabe hat und auch eine sehr gute Arbeit geleistet hat, merkt und sieht man, wenn man sich ansieht, was in den letzten 25 Jahren erreicht wurde. Deswegen haben wir uns auch als Koalitionsfraktionen im Gespräch mit Frau Dr. Fischer kurz nach ihrem Amtsantritt darum bemüht, die landeseigenen Mittel auch für die Sanierungstitel der Stiftung Schlösser und Gärten aufzustocken. Ich will nur mal sagen: Wir haben 2018 7 Millionen Euro nur für die Sanierung – also in Sanierungsobjekte, da geht es noch nicht um den Stiftungshaushalt an sich –, für 2019 8 Millionen Euro und für 2020 9 Millionen Euro drin. Das ist natürlich nicht ausreichend. Und für die 31 Liegenschaften sind 9 Millionen Euro natürlich ein Klacks, aber – und das gehört eben auch dazu – wir haben gesagt, wir würden gern vorgehen in dem Fall, dass wir sagen, die Stiftung Schlösser und Gärten möge doch wirklich jetzt auch nach dem Amtsantritt von Frau Dr. Fischer für sich selbst die Prioritätenliste erstellen – ich weiß, dass das ein Haufen Arbeit ist und dass es auch Zeit in Anspruch nimmt, gerade wenn man die Aufgabe neu übernimmt –, um konkreter sagen zu können, welche Baumaßnahmen sind aufgrund welcher Zustände prioritär, was kostet das und wie können wir das abschichten. An dieser Zusage halten wir weiterhin fest, zu sagen, wir wollen natürlich die Schlösserstiftung insgesamt stärken und wollen auch ermöglichen, dass dringende Sanierungsarbeiten gemacht werden müssen, und sind da auch weiterhin gern bereit, im Gespräch mit Frau Dr. Fischer und der Stiftung zu bleiben, wenn es dann um einzelne prioritäre Objekte geht. Das vielleicht nur mal so nebenbei, weil jetzt immer schon so getan wird, als würden wir oder vielmehr die Landesregierung die Schlösserstiftung zum Ausverkauf bereitstellen.
Überhaupt, das will ich vielleicht auch noch ganz am Anfang sagen, finde ich das einen sehr spannenden Aspekt, dass gerade die CDU-Fraktion von Ausverkauf von Kultur in Bezug auf Schlösser spricht, denn man möge sich bitte mal daran erinnern, was unter CDU-Regierung in den 90er- und auch Anfang der 2000er-Jahre noch alles passiert ist. Da wurden nämlich Schlösser und Burgen verkauft an Privatinvestoren, an Hedgefonds usw., wurden zu Spekulationsobjekten degradiert.
Die Folgen davon haben wir bis heute. Das prominenteste Beispiel – und da bin ich sowohl Christine Lieberknecht als damaliger Ministerpräsidentin sehr dankbar als auch Bodo Ramelow als jetzigem Ministerpräsidenten – ist stellvertretend dafür, das Schloss Reinhardsbrunn vor dem Verfall zu retten und sich der Verantwortung zu stellen
und zu sagen, der Ausverkauf von Thüringer Kulturdenkmalen, der unter CDU-Regierung stattgefunden hat, das war im Zweifel auch ein Fehler – und das nehme ich Christine Lieberknecht absolut ab –, und zu sagen, wir müssen uns unserer Verantwortung stellen. Demzufolge ist Schloss Reinhardsbrunn auch zur Chefsache gemacht worden und weiterhin Chefsache geblieben. Und wir sind an dem Punkt, wo wir jetzt sind.
Jetzt kommen wir aber zu der Frage der Mitteldeutschen Schlösserstiftung. Das war noch zu Zeiten, da waren Jörg Kellner und ich uns noch sehr einig. Denn dass er hier vorn steht und so tut, als wäre er in keiner Form informiert gewesen, das finde ich schon schwierig, zumal ich auch gleich noch ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern kann, wann wir uns wie oft und zu welchem Thema unterhalten haben. So viel zur Frage, wer denn alles nicht informiert worden ist.
Der Kollege Kellner und ich hatten am Anfang, als die Diskussion um die Mitteldeutsche Schlösserstiftung aufkam, dieselbe Auffassung, nämlich die Frage, warum das überhaupt mit einem Stiftungskonstrukt passieren muss. Wäre es nicht viel sinnvoller, wenn es überhaupt zu einem Stiftungsoberkonstrukt kommt, dass es eine sehr schlanke Dachstiftung ist, wo quasi der Bund mit drinsitzt und natürlich irgendwie sehen kann, wo das Geld hinfließt und verbaut wird, und dass man eben in so einer ganz schlanken Stiftung, wo es nur rein um die Verteilung der Mittel geht, eben auch Sorge dafür tragen kann, dass, wie es eigentlich vorgesehen ist, nämlich Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht in ein
Ungleichgewicht von Fördermaßnahmen geraten. Das wäre, glaube ich, unser beider Ansatz gewesen. Ich glaube, dass es auch weitere Kollegen aus dem Hohen Hause gibt und gegeben hätte, die das ebenso sehen. Aber – und das ist eben der Punkt – der Bund hat sehr eindeutig gesagt, dass er eine Gründung der Mitteldeutschen Schlösserstiftung als Bedingung fordert. Flankiert wurde das im Übrigen – und das darf man auch nicht vergessen – von einem Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion mit Namen Tankred Schipanski, der auf die Frage, warum muss denn das hier so eine Stiftung werden, getwittert hat: Natürlich wollen wir mitreden und bestimmen, was passiert, weil sonst verschleudert die Ramelow-Regierung das Geld. Das gehört zu der Wahrheit dazu, dass von vornherein auch aus CDU-Kreisen im Bundestag ziemlich enge Zügel angelegt worden sind.
Im Übrigen darf man nicht vergessen: Für SachsenAnhalt muss das noch viel schlimmer sein, denn dort ist – zumindest noch, soweit ich mich erinnere, man hört, es gibt große Krisen – der Ministerpräsident von der CDU. Man muss schon mal sagen, wenn man sich hierhin stellt als CDU-Fraktion und quasi auf die Landesregierung zeigt und meint, hier passiert Ausverkauf, weil es uns irgendwie – Zitat Mike Mohring – sozusagen nicht so wichtig ist, hier kulturelles Erbe zu haben und das aufrechtzuerhalten, denn das kann natürlich nur die selbsterklärte Thüringenpartei, finde ich das infam.
Am 27. Februar kam es am Rande des Plenums – das ist auch schon gesagt worden – zu einer Unterredung und einer Information des Kulturministers sowohl für die Koalitionsfraktionen als auch für die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wir alle sind sozusagen mit denselben Voraussetzungen gestartet: Der Kulturminister hat den Werdegang dargelegt und hat auch dargelegt, dass es in dem Moment der Diskussion, als wir am 27. Februar darüber informiert worden sind, zwei Stiftungsmodelle gibt, die derzeit mit dem Bund verhandelt werden. Es wurde auch schon gesagt: Das eine ist das Modell „Quasistiftung Preußischer Kulturbesitz“ und das andere ist das Modell „Wir fusionieren einfach irgendwie alle unsere Stiftungen und machen eine komplett neue“.
Wir sind im Übrigen beide – sowohl die CDU-Fraktion als auch die Koalitionsfraktionen – vom Kulturminister gebeten worden, ein Votum abzugeben, in welche Richtung wir inhaltlich diese Neugründung der Stiftung diskutieren wollen. Auch da – nicht wirklich zu meiner Überraschung, weil wir waren dazu in sehr engem Kontakt – gab es ganz ur
sprünglich dieselbe Auffassung von Jörg Kellner und mir, nämlich zu sagen: Eine Fusion der Stiftung, sprich also eine Auflösung und dann Überführung unserer landeseigenen Stiftung in eine Mitteldeutsche Schlösserstiftung, halten wir für gefährlich, aus dem Grund, weil wir zwar von einem Sonderinvestitionsprogramm I reden, aber null und gar keine Garantie haben, dass sich der Bund irgendwie entscheidet, Sonderinvestitionsprogramme II bis XXV zu machen. Also war zu dem Zeitpunkt unser Stand, dass wir die Gefahr nicht haben wollen, dass wir unsere Stiftung auflösen, sozusagen alles in die Mitteldeutsche Stiftung packen und nach acht Jahren, wenn das Sonderprogramm endet, der Bund dann sagt: Freunde, es war schön mit euch, aber das war es jetzt. Dann würden wir vor dem Problem stehen, dass wir sozusagen unsere landeseigene Stiftungsstruktur gekillt haben und das irgendwie wieder mühevoll aufbauen müssen. Wir würden uns damit Jahre rauben, die wir zur Sanierung von Kulturdenkmalen benutzen können.
Irgendwas ist dann zwischen dem 27. Februar und dem 22. März passiert, denn am 22. März trafen Jörg Kellner und ich uns noch mal zur weiteren Beratung der Situation und haben mehrere Stunden miteinander gesprochen. Da kam der Kollege Kellner auf mich zu und hat gesagt: Du, ich glaube, wir sollten das doch mit der Fusion machen oder sollten nicht das mit der Fusion machen, sondern sollten sozusagen doch eher für die Fusionsvariante plädieren. Da war ich sehr überrascht. Ich war wirklich auch sehr überrascht davon, dass zu dem Zeitpunkt der Kollege Kellner ganz vehement und sehr überzeugt davon war, dass es auf jeden Fall Sonderinvestitionsprogramme II bis XXV geben wird, und er hätte auch mit dem zuständigen Ministerium in Sachsen-Anhalt gesprochen und das wäre alles geklärt und überhaupt.
Dann habe ich ihm noch mal gesagt: Ich halte davon nichts, denn ich glaube das nicht, solange ich es nicht schwarz auf weiß habe. Heute – und das finde ich sehr spannend – stellt sich derselbe Kollege hin und sagt, er glaubt das alles nicht, denn es steht nicht schwarz auf weiß. Da frage ich mich jetzt: Hatte ich guten Einfluss oder was ist hier passiert? Man muss sich genau anschauen, wie die Argumentationsstrukturen laufen. Dann muss die Frage im Übrigen erlaubt sein, Wahlkampf hin oder her. Das habe ich auch versucht dir zu spiegeln, lieber Jörg Kellner. Ich bin wirklich erbost darüber, dass die CDU-Fraktion ein Sonderplenum zu dieser Frage einrichtet und das mit den Worten „Kulturausverkauf“ bzw. „Kulturenteignung“ flankiert und sozusagen mit dem Finger auf die Landesregierung zeigt und ihr unterstellt, alles zu tun, nur nicht im Sinne der Kultur zu handeln. Die immerwährende
Ansage aus der Staatskanzlei zu dem Thema sei, dass alles, was sie im Ausschuss berichtet, der derzeitige Verhandlungsstand ist und dass sich der Verhandlungsstand zum Teil täglich oder wöchentlich ändert, je mehr Menschen mitzureden haben. Ich finde es übrigens richtig, dass der Kulturminister zuerst mit dem Stiftungsrat der Schlösserstiftung einen Beschluss fasst, bevor er in die Öffentlichkeit geht, es geht schließlich um Objekte der Liegenschaften der Schlösserstiftung.
Deswegen ist es völlig korrekt, den Weg so einzugehen, um zu sagen: Ihr seid als Abgeordnete sowohl im Ausschuss als auch in Einzelgesprächen immer auf dem Stand der Verhandlungen gewesen, so unsicher der Stand gerade war. Es ist wichtig, dass die Thüringer Schlösserstiftung eingebunden ist und natürlich auch ihre Vorbehalte, ihre Wünsche und auch die Probleme aufzeigen kann, um gemeinsam Dinge zu erörtern.
Jetzt wurde vorhin gesagt: Das ist kein Wahlkampf und wir machen das alles nicht, aber aufgrund der Beschlusslage der Schlösserstiftung. Der Stiftungsrat hat am 25.05. getagt. Die Einreichung dieser Sonderplenarsitzung fand im Übrigen am 23.05. statt. Man muss sich in seiner Argumentation auch einmal ein bisschen überlegen, was hier erzählt wird, um nicht dem Verdacht zu unterliegen, dass man vielleicht eben doch hier nur Wahlkampf machen möchte.
Jetzt schauen wir uns im Kern noch einmal an, worum es eigentlich geht. Das ist die Kernfrage. Ich bin wirklich enttäuscht darüber, dass die Frage, die für mich aufkam, die ich auch in der Pressemitteilung zu der Sondersitzung formuliert habe, im Kern eigentlich bei der Einbringung durch Mike Mohring schon beantwortet wurde. Er hat gesagt: Wir wollen diese 200 Millionen Euro nicht.
Das ist eine Aussage, die man sich aber auch erst einmal anhören muss. Das heißt, auf der einen Seite geht es darum: Wir wollen unser kulturelles Erbe erhalten, wir wollen alles dafür tun, dass unsere Denkmäler, Schlösser und Burgen erhalten bleiben. Gleichzeitig stellt sich der Vorsitzende der CDUFraktion hin und sagt: Und wir wollen diese 200 Millionen Euro nicht.
Entschuldigung, aber das ist wirklich unverantwortlich.
Da kann Herr Geibert dreimal „Fake News“ brüllen, aber es ist Fakt. Ich bin nicht die Einzige, die das gehört hat.
Jörg Kellner hat in seiner Rede vorhin gesagt: Wir wollen die 200 Millionen Euro so nicht. Ja, schön! Fakt ist aber auch: Wir kriegen die 200 Millionen Euro nicht anders. Das heißt, es geht um die Kernfrage: Will man die Verantwortung als Freistaat Thüringen übernehmen, dass man sagt, man möchte 200 Millionen Euro in acht Jahren verbauen und damit einen Investitionsstau, der über 340 Millionen Euro betrifft, beträchtlich verringern, oder will man das nicht? Dann kann man sich bloß nicht hinterher hinstellen und sagen: Die haben hier alle nichts gemacht, denn die Schlösser verfallen hier weiterhin. Man muss sich schon in seiner Argumentation und in seiner Logik ein bisschen treu bleiben.
Jetzt will ich noch etwas zu Sachsen-Anhalt sagen. Ich finde ganz persönlich als Kulturpolitikerin, wenn Sachsen-Anhalt sagt, es gibt die komplette Kulturstiftung mit vier Unterstiftungen – davon zwei unselbstständige und zwei selbstständige Stiftungen – in ein Stiftungskonstrukt, von dem wir jetzt erst einmal nur ausgehen dürfen, dass das vielleicht acht Jahre andauert, finde ich das – gelinde gesagt – fahrlässig. Das ist die Entscheidung Sachsen-Anhalts. Deswegen habe ich auch immer gesagt, ich möchte nicht, dass die Schlösserstiftung aufgelöst wird und in eine Mitteldeutsche Stiftung überführt wird, weil wir nicht wissen, was nach den acht Jahren ist. Denn diese Verantwortung finde ich zu groß, die wir für unsere Schlösserstiftung haben, als dass wir für den Punkt unsere Schlösserstiftung auflösen. Es mag sein, dass das Kolleginnen und Kollegen und vielleicht auch Frau Dr. Fischer im Kern anders bewerten. Das ist auch legitim. Ich sage aber, wenn ich die Verantwortung habe und das auch haushalterisch untersetze, was wir im Landeshaushaltsentwurf 2020 durch die Kofinanzierung tun, die Verpflichtungsermächtigung dafür, dann ist es mir in der Verantwortung wichtig, dass wir eine funktionierende Schlösserstiftung haben, die, wie bereits gesagt wurde, auch mit der Herauslösung von den benannten sechs Liegenschaften sehr wohl sehr wertvolle und unbedingt schützenswerte und zu erhaltende Kulturdenkmäler in ihrer Stiftung hat, für die dann natürlich auch hoffentlich mehr Geld zur Verfügung steht, um diese zu sanieren und sie zu präsentieren und im Sinne des Kulturlan
des Thüringen und im Sinne der touristischen Ausstrahlung des Landes Thüringen zu benutzen.
Jeder, der mich ein bisschen kennt – und ich habe auch nicht hinterm Berg gehalten und habe das auch getwittert und Michael Helbing für den Artikel erzählt usw. –, ich bin wirklich sauer über die Art und Weise, wie der Bund hier agiert. Das ist Fakt!
Vor allem bin ich darüber sauer, dass der Bund nicht mit einer Sprache spricht, denn es gibt die besagten zwei Haushaltspolitiker, denen ich gern wirklich Gutes unterstellen möchte. Aber entschuldigt bitte, liebe Haushaltspolitiker, oftmals heißt das für Kulturpolitiker in dem Fall, wenn Haushaltspolitiker Kulturpolitik machen, Kürzung. Deswegen sehen Sie es mir nach, dass ich da ein bisschen schwierig unterwegs bin, wenn ich höre, dass Haushaltspolitiker Kulturpolitik betreiben. In dem Fall geht es um mehr Geld, aber es geht eben auch darum – und ich finde sie natürlich golden, aber es sind sehr strenge Züge, das finde ich nicht in Ordnung –, dass gleichzeitig – und das ist auch schon angesprochen worden – die Kulturstaatsministerin Grütters das alles gar nicht so knorke findet. Dass der Freistaat Thüringen – in persona Kulturminister Hoff – quasi auch immer noch ein bisschen Mediator spielen muss, wenn ich mir das vorstelle, dass der Gesetzgeber als Parlament eine andere Auffassung vertritt als die Regierungsebene und dass man es dann im Sinne Thüringens wenigstens für die Kulturhoheit tatsächlich hinbekommt, zu sagen: „Freunde, wir geben nicht unsere Stiftung her, denn wir wollen darüber mitbestimmen, welche Objekte saniert werden müssen“, dass er das geschafft hat, dafür könnte man ihn im Übrigen auch mal loben.
In so einer Verhandlung mit solchen unklaren Aussagen auf Bundesseite und im Übrigen auch immer mal wieder unklaren Aussagen aus Richtung Sachsen-Anhalt könnte man mal sagen: Von dem, wo es mal angefangen wurde, bis dahin, wo wir jetzt sind, ist es im Übrigen ein Riesenquantensprung. Das heißt also, da wieder mal zu unterstellen, den Kulturminister interessiert das alles nicht und das sind irgendwelche Gebäude, die keiner braucht – dem ist nicht so. Man muss auch mal aufhören, das immer nach außen zu erzählen.
Noch etwas zu Sachsen-Anhalt, denn es ist mein Geburtsland: In Sachsen-Anhalt gibt es darüber übrigens gar keine Debatte. Ich wollte es nur mal sagen. In Sachsen-Anhalt gibt es darüber gar keine Debatte. Es ist weder im Ausschuss besprochen
worden, noch ist es in irgendeinem Plenum besprochen worden. Es gibt keinerlei Informationen. Es gab im Übrigen auch eine Verabredung zwischen Herrn Robra und Minister Hoff zu sagen: Wir informieren natürlich auch unsere jeweiligen Fraktionen in dem jeweils anderen Bundesland, um quasi auch die Informationsquelle zu halten. Und es gab eine Vereinbarung – und die gab es unter anderem auch ganz persönlich zwischen Jörg Kellner und mir –, dass es uns zu wichtig ist, was mit unseren Kulturdenkmälern passiert, und dass wir wollen, dass diese saniert werden, und dass wir mit diesem Thema keinen Wahlkampf machen wollen. Diese Vereinbarung hat Jörg Kellner, sagen wir mal, in den Wind geschossen. Ich hätte jetzt noch andere Formulierungen finden können, aber die wären diesem Hohen Haus nicht angemessen. Das finde ich sehr schade und das finde ich auch persönlich eine Enttäuschung.
Ich kann nur sagen, ich hoffe, dass wir uns im Kern zusammenfinden, um zu sagen, wir wollen im Sinne unserer Thüringer Kulturlandschaft diese 200 Millionen Euro natürlich verbauen. Und wir wollen auch, dass es im Bund im Zweifelsfall weitergeht. Ich kann das im Moment nicht glauben. Wenn ich es noch richtig weiß, hat der Kollege Kellner versucht – wofür ich ihm auch sehr dankbar bin –, in der CDU-Fraktion im Bundestag Antworten auf bestimmte Fragen zu bekommen. Er hat sie meines Erachtens nicht bekommen – so viel also zum Thema „Kommunikation“. Deswegen wäre uns allen daran gelegen, wenn auch die CDU-Fraktion auf Bundesebene den Einfluss geltend machen könnte, den – glaube ich – durchaus einige Kollegen in der Fraktion haben, um das zu einem guten Ende zu bringen, sodass wir sagen, wir reden tatsächlich über eine kontinuierliche Förderung über Jahre, die wir vorweg planen können – und das gemeinsam mit der CDU-Fraktion und logischerweise auch im Sinne unserer Schlösserstiftung. Bei allem Ärger und bei aller Wut darüber, dass der Bund nie bereit ist, über eine Gemeinschaftsaufgabe „Kultur“ zu reden – was dringend notwendig wäre –, aber sagt, wir geben euch Geld, aber wir bestimmen die Bedingungen, hier noch einmal mein Appell: Ich wünsche mir, dass aus diesem Haus ein klares Signal kommt, dass wir im Sinne unserer Thüringer Kulturlandschaft die 200 Millionen Euro nicht in den Wind schießen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kellner, Sie haben ja gerade und auch noch mal ganz besonders zum Schluss ausgeführt, dass die CDU-Fraktion natürlich keine Ängste und keine Unsicherheiten schüren würde. Dann frage ich Sie jetzt mal: Wie bewerten Sie dann dahin gehend den Titel Ihres Antrags zum Sonderplenum, in dem von „Ausverkauf von Thüringer Kulturgütern abwenden“ gesprochen wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream – vielleicht –, wir reden heute zum zweiten Mal über einen Musikschulgesetzentwurf, den
die AfD-Fraktion vorgelegt hat. Ich habe mich beim letzten Mal – dafür bin ich ja auch quasi gerade von Frau Muhsal gelobt worden – sehr inhaltlich damit auseinandergesetzt und will das auch bei diesem Mal logischerweise so halten, weil es mir im Kern natürlich vor allem um den Inhalt geht.
Ich will, bevor ich zum Gesetzentwurf selbst komme, allerdings noch mit einem Irrtum aufräumen, lieber Jörg Kellner, den muss ich jetzt doch noch mal anbringen. Richtig ist, in dem Verwaltungsgerichtsurteil ist festgestellt, dass eine Zweckbindung für die Förderung von Musik- und Jugendkunstschulen im KFA in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Dieser Richterspruch hat aber nicht gesagt, dass es in Thüringen kein Gesetz geben darf. Das muss man sich noch mal ansehen. Das stimmt in der Form nicht.
Zu der Frage, was Frau Muhsal hier auch gesagt hatte, Kulturgesetz, das hätte die Landesregierung gesagt: Da muss ich Sie auch korrigieren, weil die Koalitionsfraktionen die Frage des Kulturgesetzes aufgeworfen haben. Wir haben beim letzten Mal sehr ausgiebig darüber diskutiert, was wir für einen Entstehungsprozess hinter uns haben und dass wir uns am Ende im Einvernehmen mit den Kulturverbänden dazu entschieden haben, kein Kulturgesetz zu machen. Auch das haben wir beim letzten Mal hier ausgeführt, weil es uns darum geht, partizipative Kulturpolitik zu betreiben, das heißt, wenn sich die Kulturverbände, die an diesem Prozess beteiligt waren, untereinander auch nicht einig sind, ob das für sie nun mehr Vor- oder Nachteile hat, dann haben wir uns im Einvernehmen entschieden, das nicht in einem Kulturgesetz zu regeln. Auch bin ich ganz persönlich der Meinung, und dabei bleibe ich, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, das zu regeln. Es ist beim letzten Mal bereits angesprochen worden und jetzt leider im Kern immer wieder vergessen worden: Es wurde so ein bisschen der Eindruck erweckt, als würden wir gar nichts dafür tun. Deswegen haben wir sehr lange dafür gearbeitet und es steht jetzt im Haushaltsentwurf 2020, dass wir für die Musikschulen und die Jugendkunstschulen in Thüringen am Ende 5 Millionen Euro über eine Richtlinie zur Mitfinanzierung bereitstellen. Es ist der Vollständigkeit halber, glaube ich, noch mal wichtig, das hier erwähnt zu haben.
Ich habe mir zwischen der ersten und jetzt der zweiten Beratung noch mal die Mühe gemacht, mir anzuschauen, welche Teile aus Ihrem Gesetzentwurf von wo übernommen worden sind. Ich bin ja an sich auch eine Freundin davon, dass ich sage, lieber gut abgeschrieben als schlecht selbstge
macht, weil es natürlich Erfahrungswerte gibt, die es lohnt, sich anzuschauen und wo man mal darüber reden kann, ob das in dem Fall für Thüringen in irgendeiner Form Sinn machen würde. Jetzt habe ich gesehen, dass ungefähr Dreiviertel – nicht festnageln, aber ein ziemlich hoher Anteil – der Teile aus Ihrem Gesetzentwurf aus dem Musikschulgesetz Sachsen-Anhalt entnommen worden ist.
Jetzt schauen wir uns mal die Situation in SachsenAnhalt an. Das ist nämlich gerade ganz spannend, weil da dank meiner Fraktion doch einiges ans Tageslicht gekommen ist. Ein essenzieller Punkt, den ich auch beim letzten Mal an Ihrem Gesetzentwurf kritisiert habe und den auch der Kollege Jörg Kellner jetzt gerade noch mal benannt hat, ist die Frage, dass im Gesetzentwurf „nach Haushaltslage“ steht. Dieses „nach Haushaltslage“ steht eben auch im Musikschulgesetz von Sachsen-Anhalt, was es seit 2006 gibt. Jetzt ist durch eine Große Anfrage meiner Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt herausgekommen, dass in den letzten 20 Jahren das Land Sachsen-Anhalt seinen Förderanteil an den Musikschulen konstant gehalten hat bei weiterhin steigenden Kosten, wie man sich ja vorstellen kann, Personalkosten und auch Instrumentenbeschaffung, was da nicht alles eine Rolle spielt, was natürlich zu Kostensteigerungen führt wie in jedem Bereich. Das bedeutet in Gänze, bei gleichbleibender Fördersumme des Landes Sachsen-Anhalt ist die Förderquote rapide gesunken, was wiederum zur Folge hat, dass vor allem die Elternbeiträge exorbitant gestiegen sind, damit überhaupt das Angebot der Musikschulen noch Bestand haben kann. Die Kommunen mussten logischerweise tiefer in die Tasche greifen, aber vor allem – und das sagt eben die Beantwortung der Großen Anfrage ganz eindeutig – ist das Problem, dass die Eltern in den letzten 20 Jahren stärker belastet wurden. Wenn ich mir dann ansehe, dass hier derselbe Vorschlag gemacht wird, finde ich das eben keinen guten Weg. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen im Haushalt eine Summe stehen haben, mit der wir aus meiner Sicht im Übrigen nur den Einstieg wagen, aber die eben sichtbar ist und wo es darum geht, das ist die Mitfinanzierung in Zusammenhang mit den kommunalen Trägern, und um die Möglichkeit bereitzuhalten, dass die Elternbeiträge in gewisser Form auch gedeckelt werden können und nicht wie im Fall von Sachsen-Anhalt exorbitant steigen.
Man muss es mal dazusagen: Die Anzahl der Musikschulen in Sachsen-Anhalt ist ungefähr zu vergleichen mit der Anzahl unserer Musikschulen im Musikschulverband. In Sachsen-Anhalt sind es un
gefähr 20 Musikschulen, bei uns sind es 25 Musikschulen im Musikschulverband. Das Land SachsenAnhalt hat jetzt einen ungefähren Anteil von circa 3 Millionen Euro. Wenn wir also schauen, was wir jetzt noch im Zusammenhang mit zwölf Jugendkunstschulen beginnen, die wir im Freistaat haben, dann sage ich immer wieder: Das ist für mich ein guter Einstieg. Ich freue mich auch sehr, dass der Musikschulverband Thüringen und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen Thüringen sehr eng mit der Staatskanzlei zusammenarbeiten und auch in der Vergangenheit gearbeitet haben, was die Frage der Richtlinie betrifft. Das heißt, sie sind transparent in die Erarbeitung der Richtlinie einbezogen. Ich halte das auch für eine ganz wichtige Voraussetzung, um dann nämlich am Ende auch den Praxisbezug zu haben und dass am Ende tatsächlich das Geld, was ausgegeben wird, auch da ankommt, wo es hin soll, nämlich an die Schulen und nicht in kommunalen Haushalten an anderer Stelle eingesetzt wird, weil es eben im Zweifel auch Finanzierungslücken gibt.
Das halte ich noch einmal für ganz wichtig und bedanke mich auch ausdrücklich bei meiner Fraktion in Sachsen-Anhalt für die Arbeit in dem Bereich und wünsche da auch viel Glück, dass da auch eine Steigerung der Förderquote erreicht werden kann, weil ich glaube, das muss unser aller Ziel sein. Und wenn Sie auch zu Recht sagen, Musikschulen und eben auch Jugendkunstschulen – das betone ich auch noch einmal, das ist mir sehr wichtig, ich will das nicht auseinanderdividieren – sind auch ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Bildung unseres Freistaats, deswegen lohnt es sich, da wirklich auch Sicherheiten zu schaffen. Die benannte Richtlinie, die wir mit dem Haushalt 2020 bzw. die Summe verabschieden, kann auch für mich nur ein erster Schritt sein. Aber es lohnt sich dann doch, wenn man mal viereinhalb Jahre auch dafür ein bisschen kämpft und am Ende es auch gemeinsam mit der Staatskanzlei und dem Finanzministerium erreicht. Deswegen sage ich auch noch einmal Danke in Richtung Landesregierung. Und aus meiner und aus unserer Sicht bleibt es dabei: Der Gesetzentwurf der AfD ist – und das habe ich jetzt eben noch einmal versucht am Beispiel Sachsen-Anhalt – aus unserer Sicht nicht dafür geeignet, den Musikschulen und den Jugendkunstschulen, die eben gar nicht darin vorkommen, eine Sicherheit und Perspektive zu bieten. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Der Kollege Kellner – wir sind per Du und reden uns sonst nur mit Vornamen an, deswegen hat der Kol
lege Kellner immer das Problem mit meinem Nachnamen, da ist wirklich meist ein S zu viel. Ich freue mich auf den Vorschlag, den die CDU-Fraktion gefühlt jetzt seit zehn Jahren ankündigt.
Und in letzter Zeit umso mehr. Ich freue mich wirklich, das war jetzt ein bisschen frech, das gebe ich zu, aber ich freue mich wirklich.
Ich könnte jetzt sagen, ihr hattet 20 Jahre Zeit. Ich freue mich wirklich, weil ich sehr gespannt bin, was der langfristige Vorschlag der CDU-Fraktion ist, und werde das in gewohnter Weise sachlich diskutieren wollen, gern.
Und zu dem Punkt will ich auch noch mal kommen, weil Frau Muhsal auch mir vorgeworfen hat, dass ich Ausreden suche, um ihren Antrag nicht an den Ausschuss überweisen zu müssen. Ich habe es ja versucht, wir kennen uns privat und persönlich nicht, das ist auch okay, aber ich überweise Anträge oder setze mich dafür ein, Anträge zu überweisen, wenn sie einen inhaltlichen Mehrwert bringen. Wenn ich aber in einer Situation bin, wo wir eine mit dem Musikschulverband und dem –
Ich bin das ja gewöhnt, es geht ja auch nur um Kultur. – Wenn also der Musikschulverband und die LAG Jugendkunstschulen mit uns gemeinsam daran arbeiten und das gemeinsam mit uns als einen ersten Schritt sehen und das eben als einen besseren inhaltlichen Aufschlag sehen als den Gesetzentwurf der AfD, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Natürlich vertraue ich dann auch auf die Expertise aus der Praxis und sage mir: Gut, dann gehen wir zunächst diesen Schritt, den wir angefangen haben zu gehen. Es ist für mich keine Ausrede, sondern das ist für mich auch eine Tatsache von inhaltlicher Auseinandersetzung mit der Fachexpertise. Das ist mir noch mal wichtig zu sagen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode das erste Mal ein kulturpolitisches Thema auf die Agenda gehoben. Die Tatsache, dass sie es kurz vor den Wahlen noch
versucht, finde ich zumindest spannend, will mich aber, weil ich mir tatsächlich intensiv durchgelesen habe, was die AfD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf aufgeschrieben hat, inhaltlich damit auseinandersetzen.
Vielleicht vorweg so viel: Dass die Musikschulen im Freistaat Thüringen – sowohl die kommunal getragenen als auch die privat getragenen – einen essenziellen Bestandteil in der Kulturlandschaft als auch der Bildungslandschaft einnehmen, ist unbenommen. Nicht umsonst ist auch die Arbeit der Musikschulen im Thüringer Bildungsplan als außerschulischer Lernort für kulturelle Bildung verankert. Das trifft in gleichem Maße allerdings auch – und das wird gern vergessen und das hat leider die AfD-Fraktion hier nicht mit aufgenommen – auf die Jugendkunstschulen des Freistaats Thüringen zu, weswegen wir uns auch schon im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass wir auf die Gleichstellung von Musikschulen und Jugendkunstschulen bezogen auf die wichtige Arbeit, die sie im Bereich kulturelle Bildung leisten, eingehen wollen. Schon deshalb, sage ich, greift für mich der Gesetzentwurf zu kurz und wir – dazu komme ich später noch – haben natürlich innerhalb der Koalition auch darüber gesprochen, welche Möglichkeiten wir sehen, die Musikschulen und die Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen besser zu fördern.
Sie beziehen sich auf – und völlig zu Recht – die Verfassung des Freistaats Thüringen; Sie haben das in der Einbringung eben auch noch mal vorgelesen. Dabei möchte ich aber auf eines noch mal besonders eingehen, und zwar: „Sie genießen Schutz“ – also Kunst und Kultur – „und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften.“ Und da greift zum einen der Punkt, wie Sie auch angesprochen haben, dass die Musikschulen im Freistaat Thüringen zu großen Teilen, aber nicht nur kommunal getragen sind. Dann schaut man sich Ihren Gesetzentwurf an und stellt fest, die kommunalen Träger spielen in Ihrem Gesetzentwurf keine Rolle. Das halte ich für schwierig, zumal, wenn man sich mal ansieht, was Sie in den Vorbemerkungen zu Ihrem Gesetzentwurf unter „D. Kosten“ schreiben: „Durch das Gesetz entstehen dem Freistaat Thüringen keine zusätzlichen Kosten.“ und dann in Ihrem Gesetzentwurf unter § 4 Abs. 2 steht: „Neben der Förderung zur Abdeckung des Grundbedarfes stellt das Land Mittel für die Projektarbeit der Musikschulen bereit.“ Wenn man sich anguckt, wie jetzt die Finanzierung ausgestaltet ist, dann stellt man fest – und auch darauf verweisen Sie in Ihrem Vorblatt –, dass es keine zweckgebundene Förderung im KFA mehr gibt, wie es das bis zum Verfassungsgerichtsurteil gab, und demzufolge der Freistaat Thüringen über Projektförderung die
Musikschulen und Jugendkunstschulen unterstützt. Wenn man jetzt also diesen § 4 liest und dann liest, dass Sie schreiben „Durch das Gesetz entstehen dem Freistaat Thüringen keine zusätzlichen Kosten.“, dann ist das schlichtweg falsch. Demzufolge müsste man also mal ganz ernsthaft darüber nachdenken und sich auch ein bisschen ernsthafter angucken, wie die Zusammensetzung der Finanzierung der Musikschulen aussieht. Ich sage ganz ehrlich, ich lege sehr, sehr großen Wert darauf, dass die kommunalen Träger zum einen auch dafür gewürdigt werden, dass sie, obwohl auch Musikschulen und Jugendkunstschulen eine freiwillige Aufgabe sind, zu großen Teilen auch in angespannten Haushaltslagen für die Musikschulen und Jugendkunstschulen einstehen und die Förderung bereitstellen, inklusive bei kommunalen Musikschulen natürlich auch dafür sorgen, dass Musikschuldozentinnen und -dozenten, Lehrerinnen und Lehrer und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendkunstschulen bezahlt werden, wenn auch – und das stimmt – leider nicht in der Form fest angestellt, im Verhältnis zu Honorarkräften, wie auch ich mir das wünschen würde. Aber man darf nicht vergessen, dass die Kommunen bereits jetzt einen großen Anteil leisten und dass sie das aus meiner Sicht aber eben auch weiterhin leisten müssen, denn nur zusammen in der Verbindung Freistaat Thüringen und Kommunen ist es aus meiner Sicht sinnvoll, die Musikschulen und eben die Jugendkunstschulen zu finanzieren. Auch deshalb haben wir innerhalb der Koalition sehr lange darüber diskutiert, welche Möglichkeiten wir aufgrund des Wegfalls der Zweckbindung im KFA – wobei das Geld, das schreiben Sie richtig hier rein, weiterhin in der Schlüsselmasse verblieben ist – auch aus Sicht des Freistaats schaffen können, damit das Land wieder offiziell mitfinanziert. Dabei ist es so, dass natürlich eine Finanzierung aus dem KFA dann wenig sinnvoll ist – und das ist auch die Argumentation der Kommunen selbst –, da das Geld, was damals zweckgebunden war, weiterhin in der Schlüsselmasse verblieben ist. Wir haben keinen Einfluss darauf, wofür die Kommunen es ausgeben. Aber ich unterstelle den meisten Kommunen, die die Träger von Musikschulen, auch einiger Jugendkunstschulen sind, dass sie natürlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Geld genau dafür verwenden. Deswegen haben wir darüber geredet, wie wir trotzdem mitfinanzieren können, und haben – das werden Sie gesehen haben – im Entwurf des Landeshaushalts bereits einen neuen Haushaltstitel eingeführt, in dem 3 Millionen Euro stehen. Wir haben uns als Koalition bereits darauf verständigt, dass wir im Zuge der Haushaltsberatung noch mal eine deutliche Steigerung in diesem Bereich hinbekommen wollen.
Jetzt haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch Dinge beschrieben, was Musikschulen sind. Und das ist sicherlich auch alles richtig und nicht falsch. Die Frage ist nur: Das, was Sie in dem Gesetzentwurf schreiben, ist im Endeffekt nichts anderes als der Status quo jetzt. Und man muss sich tatsächlich die Frage stellen, welchen Mehrwert ein Gesetzentwurf oder ein Gesetz hat, wenn man es beschließen würde, wenn es eigentlich nur den Status quo beschreibt und quasi keine tatsächliche Verbesserung oder in irgendeiner Form bessere Rahmenbedingungen oder Verpflichtungen hinbekommt, wenn in diesem Gesetzentwurf auch davon geredet wird, dass alles laut Haushaltslage ist. Laut Haushaltslage bedeutet natürlich auch immer im Umkehrschluss in Zeiten, in denen man keine sprudelnden Steuereinnahmen und guten Rahmenbedingungen hat, Sie bekommen weniger Geld. Demzufolge ist aus meinem Dafürhalten der Gesetzentwurf nicht dafür geeignet, das Ziel, was Sie verfolgen, tatsächlich umzusetzen. Das finde ich eben sehr schade.
Wie bereits gesagt fehlt mir in diesem Gesetzentwurf auch die Rolle der Kommunen oder der Träger. Sie haben zu Recht in diesem Gesetzentwurf geschrieben und formuliert, dass es neben den kommunalen Trägern auch private Träger gibt. Und davon gibt es nicht wenige. Aber Sie haben eines so ein bisschen vergessen oder weggelassen, wenn sie über die Qualitätsstandards schreiben, wozu Sie jetzt in Ihrer Einbringung gesagt haben, dass Sie die im Gesetz verankern. Da steht nicht drin, was Sie für Qualitätsstandards verankern wollen. Die Qualitätsstandards, die bereits jetzt eine ganz wesentliche Rolle spielen, sind durch den Verband der Musikschulen sowohl festgelegt als auch werden sie, was die Mitgliedsmusikschulen in dem Verband betrifft, angewandt. Das heißt, die Punkte, die Sie in Ihren Gesetzentwurf hineinschreiben, ohne dezidiert zu sagen, welche Qualitätskriterien für Sie gelten, existieren bereits jetzt in der Umsetzung.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, finde ich zwar das Ansinnen komplett richtig und ich sage auch, dass das, was wir innerhalb der Koalition jetzt vereinbart haben, für mich persönlich nur ein erster Schritt sein kann. Aber allein die Tatsache, dass es einiges an Zeit gebraucht hat, sich darauf zu verständigen, zeigt, dass es mehrere unabwendbare rechtliche Vorbehalte auf allen Ebenen gibt, um tatsächlich zu einer Situation zu kommen, die den Musikschulen und den Jugendkunstschulen – und ich betone, dass es für mich da immer nur ein Zusammengehen geben kann und eine Gleichbehandlung und nicht das eine gegen das andere auszuspielen ist –, dass ein Gesetzentwurf nur
dann Sinn macht, wenn er zum einen die kommunale Selbstverwaltung nicht nur unterstützt, sondern auch die Verantwortung der Kommunen beschreibt. Und zum anderen, kann man nicht aus meiner Sicht mit ein paar durchaus nett formulierten Artikeln, ohne dass man sich mit den Verbänden, die es ja gibt und die seit geraumer Zeit auch in der Verhandlung darüber sind, wie die Musikschulfinanzierung des Freistaats Thüringen gewährleistet werden kann, sodass die Schulen selbst etwas davon haben, kann man aus meiner Sicht nicht einfach so hinschreiben. Wie gesagt, das Problem ist, es gibt keinerlei Neuerung in diesem Gesetzentwurf und ich finde das sehr schade, weil es kurz gesprungen ist und es sich aus meiner Sicht nicht mal wirklich lohnt, weiter darüber zu reden, weil es – und das habe ich versucht darzustellen – essenzielle Teile innerhalb dieses Gesetzentwurfs und im Kern in der Frage Musik- und Jugendkunstschulen gibt, die hier überhaupt keine Rolle spielen und demzufolge ich nicht erkennen kann, dass es in irgendeiner Form eine Besserstellung oder eine größere Anerkennung oder eine bessere Förderung geben kann. Demzufolge, sage ich gleich, bin ich nicht für eine Ausschussüberweisung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkolleginnen! Liebe Frau Muhsal, ich will es nur noch mal sagen, weil die 5 Millionen Euro Sie jetzt überrascht haben: Die 5 Millionen Euro haben wir übrigens im letzten Jahr auf dem Podium, bei dem die AfD-Fraktion nicht vertreten war, des Musikschulverbandes bereits bekannt gegeben. Frau Mühlbauer saß für die SPD-Fraktion auf dem Podium. Und einen Zusammenhang zu Ihrem Gesetzentwurf herzustellen, ist lustig, will ich mal sagen. Jetzt haben Sie ja zu mir gesagt, warum ich denn so zögerlich bin. Also erstens bin ich selten zögerlich und zweitens will ich nur sagen: Es ist so, dass partizipative Kulturpolitik mir mehr am Herzen liegt, …
Am Ende gern.
… und das bedeutet, dass bei einer partizipativen Kulturpolitik wir natürlich seit vielen Jahren im en
gen Austausch sind mit dem Musikschulverband und mit der LAG Jugendkunstschulen.
Ich könnte jetzt auch sagen: Ich bin im Förderverein meiner Kreismusikschule, bin selbst durch Musikschularbeit sozusagen groß geworden, habe damals Klavierunterricht gehabt und bin Vorsitzende einer Jugendkunstschule in Nordhausen. Das heißt, die Akteurinnen und Akteure, die in diesem Bereich tätig sind und die mit uns darüber sprechen wollen, was aus ihrer Sicht sinnvoll ist für die Ausgestaltung auch der Finanzierung und der jeweiligen Rollen, die die Einzelnen, sowohl die Kommunen als auch das Land, einnehmen sollen, das sind die, mit denen wir reden. Das bedeutet nicht, dass ich oder R2G zögerlich sind, sondern dass wir uns sehr wohl nach einer durchaus auch für mich – und Frau Henfling hat es angesprochen – am Ende sehr schmerzlichen Erkenntnis nach einem zweieinhalbjährigen, sehr intensiven Prozess entschieden haben, dass eben nicht alle – und dazu gehörten auch Musikschulverband und LAG Jugendkunstschulen – grundsätzlich einer gesetzlichen Regelung, sei es als Rahmengesetz – was uns eigentlich vorgeschwebt hatte – oder als Einzelgesetz positiv gegenüberstehen. Diese Bedenken, die aus den einzelnen Verbänden und den Akteurinnen und Akteuren kommen, muss man natürlich ernst nehmen. Ich sage, ganz ehrlich, mein Ansinnen ist nicht, mich dann am Grünen Tisch hinzusetzen und entgegen den Bedenken der Beteiligten einen Gesetzentwurf aufzuschreiben und das durchzuboxen, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass das irgendwie gut oder richtig wäre und was da alles drinzustehen hätte. Das ist für mich kein Verständnis von partizipativer Kulturpolitik, das will ich auch noch einmal sagen. Dann tut es mir sehr leid, weil ich durchaus positiv davon überrascht war, dass Sie auch – dafür haben Sie mich ja scheinbar auch gelobt – sehr sachlich quasi auf die Argumente eingehen, die hier heute gekommen sind. Aber ganz ehrlich, wenn Sie es selbst bei einem Thüringer Musikschulgesetz nicht schaffen, das Thema „Asylindustrie“, wie Sie es immer nennen, irgendwie mal wegzulassen, dann frage ich mich ernsthaft, wie ernst Sie die Diskussion meinen, auch zu der Frage, was private
Musikschulen betrifft, denn diesen Zusammenhang finde ich wirklich unredlich, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Jetzt – ich weiß gar nicht, ob ich noch Zeit habe – gern Ihre Frage.
Liebe Frau Muhsal, also zumal ich noch mal wiederhole, es war niemand von der AfD-Fraktion da. Dass Sie nicht können, ist ja Ihre – alles gut. Aber es gibt – und das wissen Sie, Sie sind ja jetzt seit fast fünf Jahren auch im Parlament – das Haushaltsrecht. Die Königsdisziplin liegt nun mal im Parlament und wenn die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt und wir uns als Koalition bereits im letzten Jahr darauf verständigt haben, dass uns die 3 Millionen Euro, die jetzt drinstehen, nicht reichen, dann weiß ich nicht, was die Problematik ist. Dann bessern wir das nach, so wie sich das für einen ordentlich arbeitenden Landtag gehört.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kowalleck, Sie haben mir ja Spaß gemacht zu Beginn Ihrer Rede.
Und zwar, was ich mich wirklich frage ist, wie man nach einem Sofortbericht, wo man eindeutige und klare Aussagen der Landesregierung zu Ihren Fragen hört –
nein, ich habe zugehört im Gegensatz zu Ihnen offensichtlich – sich hier hinstellt und dann sagt: Oh, Herr Minister, jetzt haben Sie sich aber hier ganz schön gewunden, und dann ganz große Probleme hat, zu seinem Redemanuskript zurückzukommen, weil man ja vorhatte, dieses Thema weiter zu skandalisieren. Und dummerweise gab es klare Aussagen der Landesregierung und das kann man dann offensichtlich von Ihrer Seite nur damit kommentieren, dass es angebliche Nebelkerzen sind, die hier geworfen worden sind. Das finde ich lustig. Deswegen hat mich das durchaus sehr gefreut.
Sie haben in Ihrem Sofortbericht zu den Punkten, zu denen Herr Prof. Dr. Hoff gesprochen hat, eine klare Aussage bekommen. Das dürfte auch Ihren Pressesprecher freuen, der ja heute erst wieder bei Twitter eine Stellungnahme von Rot-Rot-Grün zu den Äußerungen von Bodo Ramelow gefordert hat.
Das halte ich für erledigt in diesem Zusammenhang. Und ich will Ihnen auch eines sagen: Wenn Sie wirklich glauben und das hier auch noch mal betont haben in Ihrer Rede, dass der Minister Hoff in seinem Sofortbericht gesagt hat bzw. quasi die Debatte dazu abkanzeln würde, dann kann ich Ihnen nur sagen, genau das Gegenteil war das Fall. Denn er hat bis zum Schluss gesagt, er freut sich auf die Debatte. Und wenn Sie sich darüber beschweren, dass der Ministerpräsident nicht da ist und Ihnen Rede und Antwort steht – ich kann Ihnen immer nur empfehlen: Wenn Bodo Ramelow ein gesellschaftspolitisches Thema anspricht und Sie dazu sich mit ihm austauschen möchten, dann laden Sie ihn doch einfach mal ein.
Ja, eben, wir sind hier im Plenum und wir behandeln zum zweiten Mal auf Grundlage der CDUFraktion ein – und jetzt kommt es wieder – Luftschloss. Möchten Sie mir vielleicht auch zuhören? Ich habe Ihnen auch zugehört.
Der Punkt ist, Sie stellen sich wieder hierhin und hantieren jetzt sogar mittlerweile mit neuen Zahlen, auch das finde ich total spannend. Als Sie angefangen haben mit der Debatte um die Kultursteuer und an die Wand malen wollten,
dass das jetzt losgeht und Bodo Ramelow das jetzt einführt, und zwar bundesweit, da haben Sie argumentiert, mit Zahlen angefangen von 34 Millionen bis 200 Millionen. Heute – und das wird beweisen, dass ich Ihnen gut zugehört habe – haben Sie von 36 Millionen bis 330 Millionen erzählt. Es muss Ihnen ja auffallen in der Diskrepanz, dass Sie überhaupt gar keine Grundlage haben, weswegen wir hier im Thüringer Landtag über etwas reden, was es nicht gibt. Sie haben heute gehört, es gibt keine Bundesratsinitiativen, es gibt keine Vorhaben der Landesregierung, irgendwelche Gespräche zu suchen, um Staatskirchenleistungen abzuschaffen, um die Kultursteuer einzuführen und die Kirchensteuer abzuschaffen. Ich wiederhole mich – und deswegen finde ich das sogar ein bisschen schade, dass ich mir immer keine Redemanuskripte aufschreibe, weil ich mir sonst das von der Aktuellen Stunde jetzt mal nach vorne geholt und einfach noch mal vorgelesen hätte –: Bodo Ramelow kann als einzelner Mensch und auch im Übrigen nicht als
Ministerpräsident alles auf Bundesebene regeln. Wenn Sie das sozusagen immer insinuieren, dass er, weil er einen Gedanken hat, einen Vorschlag macht, eine gesellschaftspolitische Debatte aufmacht, dann sofort übrigens Ihre Bundesregierung losrennt und Dinge umsetzt, dann frage ich mich: Worüber reden wir denn hier eigentlich? Sie wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist, und Sie machen mit diesem Antrag eines, Sie wollen nur noch mal an die Wand malen dürfen, dass angeblich jetzt hier große Steuererhöhungen auf uns warten, weil Sie ganz, ganz dringend und krampfhaft nach einem finanzpolitischen Thema für den Wahlkampf suchen. Mehr ist es nicht!
Denn wenn Sie mal in einem Antrag etwas vorlegen würden, was Tatsachen und Grundlagen betrifft, mit denen sich der Thüringer Landtag beschäftigen kann, bin ich gern bereit, über alles zu reden. Aber so machen Sie eines und Sie werden es weiter tun: Auch wenn der Minister im Sofortbericht Ihnen heute klare Aussagen gegeben hat zu all Ihren Fragen und eigentlich Ihre Bedenken, die Sie offenbar haben, längst ausgeräumt sein müssten, freue ich mich jetzt schon wieder, heute Abend und morgen bei Twitter alle Mutmaßungen zu lesen, dass ja hier das alles nicht stimmen würde, was der Minister Ihnen heute erzählt hat. Und das, lieber Herr Kowalleck und liebe CDU-Fraktion, ist unredlich. Schönen Abend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Wirkner und auch lieber Herr Kellner, zu diesem Antrag, der jetzt das, wenn ich mich richtig entsinne, zweite Mal auf der Tagesordnung des Plenums steht und den wir aus zeitlichen Gründen jetzt erst behandeln können, haben wir auch beim Kaffeetrinken schon mehrmals geredet und ich habe versucht, Ihnen das sehr deutlich zu machen, was die Kollegin Pelke hier gerade noch mal gesagt hat, warum ich finde, dass dieser Antrag kein guter Antrag ist. Zum einen, weil die Dinge, die Sie hier fordern, bereits beschlossen sind – auch die Kollegin Pelke hat auf die Bundesratsinitiative, die Entschließung des Bundesrats hingewiesen, die also schon passiert war, als Sie diesen Antrag eingereicht haben. Das muss man auch sagen.
Ich möchte das nicht wiederholen, aber einen Punkt neben dem, was Frau Pelke gerade gesagt hat, möchte ich schon noch mal aufmachen, weil es mich wirklich ärgert. Sie wissen, dass ich zu dem Thema „Zwangsausgesiedelte“ alle drei Monate mit
Frau Tröbs für mindestens zwei Stunden zusammensitze. Alle drei Monate wieder, um darüber zu reden, was nun auf Bundesebene weiterlaufen kann, weil das Problem ist, wenn Sie in Ihrem Antrag unter IV die „Bildung eines Entschädigungsfonds für die Zwangsausgesiedelten aus den Grenzgebieten der DDR“ fordern, da kann ich nur sagen: Liebe CDU, ich weiß nicht, wie oft wir bereits darüber geredet haben.
Das Problem ist: Die Zwangsausgesiedelten mussten Mitte der 90er-Jahre ihre zu DDR-Zeiten erhaltene Entschädigung zwei zu eins in einen Opferentschädigungsfonds auf Bundesebene einzahlen und bis heute im Jahre 2019 weiß kein Mensch, was mit diesem Geld passiert ist, wo dieses Geld abgeblieben ist, und es wurde ihnen versprochen, dass aus diesem Opferentschädigungsfonds auf Bundesebene ihre Entschädigungen ausgezahlt werden. Das ist bis heute nicht passiert und es gibt bis heute keine Antwort darauf. Wenn meine Kolleginnen und Kollegen aus der Bundestagsfraktion der Linken, der Grünen und was auch immer, SPD, selbst nachfragen, was mit diesem Geld ist, gibt es keine Antwort. Ich kann an Sie nur appellieren: Das ist eine Frage, wo auch Sie helfen können, genau diese Problematik aufzuklären. Bitte helfen Sie uns, diese Frage zu klären, was mit dem Geld der Zwangsausgesiedelten ist, denen es zusteht und die seit über 20 Jahren nicht wissen, was mit diesem Geld passiert ist. Das ist das Problem.
Das heißt, hier noch mal in Ihrem Antrag zu fordern, einen Entschädigungsfonds auf Landesebene einzurichten, halte ich für fatal, zumal – und das mag man ungerecht finden und auch empfinden – man sich aber rein rechtlich tatsächlich die Frage stellen muss, weil es in Thüringen eine Zwischenlösung gab, die ich auch sehr begrüße, dass nämlich in Thüringen die Zwangsausgesiedelten bereits einmal eine pauschale Entschädigung erhalten haben. Das heißt, prüfen muss man leider – so ungerecht man das finden mag, aber in diesem Rechtsstaat, in dem wir leben –, ob eine nochmalige Entschädigung der Zwangsausgesiedelten in Thüringen überhaupt möglich wäre, weil sie hier bereits ein pauschale Entschädigung erhalten haben. Das sind also Dinge, die wir auch rechtlich klären müssen.
Aber mein wirklicher Appell – und das meine ich jetzt ganz doll ernst – ist, dass wir bitte endlich dazu kommen, diese Fragen zu klären, was mit dem Geld der Zwangsausgesiedelten ist, da wir die Problematik haben, dass die Menschen, denen das passiert ist, natürlich auch immer älter und logischerweise dann leider immer weniger werden und sie einfach das Recht haben, auf ihre Fragen in die
sem Bereich eine Antwort zu bekommen. Und da rede ich noch gar nicht von dieser misslichen Rechtslage, was ich wirklich schändlich und unfassbar finde, dass Zwangsausgesiedelte Null-Bescheide ausgestellt bekommen und das nach den bestehenden Gesetzmäßigkeiten alles rechtens ist. Dass wir diese Fragen zusammen angehen, das haben wir eigentlich schon mehrmals besprochen, und leider muss ich immer wieder sagen, dass ich es dann sehr traurig und auch wirklich schändlich finde, wenn mit solchen Anträgen dann genau das, was eigentlich – dachte ich – auch zwischen den demokratischen Fraktionen schon mal Konsens war, wieder und offensichtlich im Zuge von Wahlkampfgetöse und demnach auf dem Rücken dieser Menschen, die es verdient haben, die Antworten und ihr Geld zu bekommen – dass das hier passiert. Das finde ich wirklich schlimm. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Wirkner, ich zitiere aus Ihrem Antrag, das steht unter Nummer II: „Die Landesregierung wird aufgefordert, mittels einer entsprechenden Bundesratsinitiative darauf hinzuwirken, dass angesichts der vielfach sozial prekären Situation vieler in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR politisch Verfolg
ter insbesondere denjenigen wirksamer geholfen wird, die sich weiterhin verfolgungsbedingt in einer schwierigen Lebenslage befinden und bisher nicht oder nur ungenügend unterstützt werden.“
Ich verweise nochmals darauf: Das ist das, worauf sich Ihr Antrag bezieht. Und da gibt es die Bundesratsdrucksache 316/18.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich fühle mich ein bisschen, als müsste ich jetzt „Helau“, „Alaaf“, „Krah-krah“ oder was auch immer von diesem Pult rufen und finde das wirklich tragisch, weil wir eigentlich zu einem Thema reden, was ein sehr wichtiges für unsere gesamte Gesellschaft ist, und zwar das Thema „Kultur“. Wie wir gerade eindrucksvoll gehört haben, fehlt es der AfD offensichtlich an lesendem Verstehen, weil sie sich jetzt hier einzig und allein herablassen konnte, ihre EU-Kritik loszuwerden, die aber mit diesem Antrag herzlich wenig zu tun hat. Aber ein Wort, was ich jetzt neu gelernt habe, ist „Verschwörungsformeln“. Die „Verschwörungsformeln“ in diesem Antrag laut AfD-Abgeord
neten sind im Übrigen – Achtung, jetzt wird es eine Bildungsveranstaltung – alles Punkte, die Teil von Kultur und Kulturpolitik sind. Das mag Sie überraschen, aber Kultur und Kulturpolitik ist eben mehr als nur die Bratwurst und der Horizont, den Sie offensichtlich damit verbinden.
Nein, natürlich nichts gegen die Bratwurst.
Ich komme zum Antrag: Es ist schon von meinen Kolleginnen gesagt worden, dass wir diesen Antrag natürlich sehr gern an den Ausschuss überweisen, gerade auch, weil es uns natürlich interessiert, etwas breiter darüber zu diskutieren, was uns das Europäische Kulturerbejahr gebracht hat, welche Veranstaltungen stattgefunden haben usw., und gerade auch zu den Forderungen, die die CDU-Fraktion hier aufmacht, denn die sind – auch das ist zum Teil gesagt worden – nicht per se falsch oder irgendwie abwegig, sie sind nur leider, muss ich an einigen Stellen feststellen, eben dann doch sehr unkonkret formuliert. Ich würde diesen Antrag politischer und konkreter machen und natürlich auch darüber reden, dass bestimmte Punkte in diesem Antrag tatsächlich redundant sind, weil sie – und das ist schon erläutert worden – tatsächlich bereits gemacht bzw. sogar ausgebaut werden. Die Beispiele, die bereits genannt worden sind, lasse ich mal weg. Aber ich sage hier zum Beispiel zu Punkt 6, wo Sie vom Volontär-Programm sprechen, da empfehle ich einen Blick in den Landeshaushalt, und zwar in die vergangenen und auch in den, den wir jetzt noch beschließen. Da können Sie nachlesen, dass vor allem auch das Volontariatsprogramm, gerade im Museumsbereich, nicht nur fortgeführt wird, sondern die Mittel auch erhöht werden. Also das sind alles Dinge, die wir schon tun.
Man muss, glaube ich, noch mal eines ganz deutlich in Bezug auf die Frage „kulturelles Erbe“ und die Förderungen im Europäischen Jahr des Kulturerbes sagen: Darüber hinaus – auch das lässt sich wunderbar in den Haushalten des Freistaats Thüringen lesen – verwendet der Freistaat für das Bewahren und das Entwickeln von kulturellem Erbe in diversen Haushaltstiteln in Millionenhöhe Geld – auch das richtigerweise –, und – das muss man eben auch sagen – zum Glück sind wir im Moment in einer Situation, wo wir das mit wachsenden Titeln machen können. Das ist, glaube ich, eine Geschichte, da kann uns auch die CDU-Fraktion nicht vorwerfen, dass wir hier irgendwie einfach nur Geld rausschmeißen würden. Sondern das ist – so wie
ich das aus Ihrem Antrag lese – auch für Sie richtig angelegtes Geld.
Es gebe natürlich noch – das ist immer so ein bisschen mein Petitum – die Möglichkeit zu sagen: Ja, Sie beziehen sich in diesem Antrag im Speziellen auf das europäische Kulturerbe, und ja, Ihr Forderungskatalog, der daraus hervorgeht, bezieht sich in weiten Teilen auch auf den Aspekt des Bewahrens. Das ist natürlich ein wichtiger Aspekt, aber in der Frage von Kultur und Kulturpolitik ist Bewahren eben nur ein Aspekt. Aus meiner Sicht muss es im kulturellen Verständnis und besonders auch im kulturpolitischen Handeln immer eine Balance zwischen dem Bewahren des Erbes und dem Zulassen von neuen Impulsen und kreativen Ideen geben. Ich finde, es ist in ganz Deutschland viel zu viele Jahre ganz engstirnig darüber geredet worden, als wäre das immer nur eine Entweder-oder-Frage in der kulturpolitischen Debatte. Ich glaube ganz fest, dass es zusammengehört und dass es auch in Thüringen gelebte Praxis ist, dass es immer mehr wächst, im Übrigen auch an Netzwerken und Synergien, die von ganz alleine entstehen, gewachsen sind und gelebt werden, ohne dass – das ist auch völlig richtig – der Freistaat in unserem Fall irgendwelche Dinge erzwingen muss. Es gibt einen großen und breiten Nährboden an Sachen, die in diesem Freistaat passieren, auch schon über viele Jahre passieren. Ich finde, immer wenn man über das kulturelle Erbe redet und darüber, was die Vermittlung des kulturellen Erbes, das Bewahren des kulturellen Erbes anbetrifft, darf man nicht den Brückenschlag vergessen, weil aus dem kulturellen Erbe auch immer der Impuls für die Neuzeit erwächst und auch erwachsen muss. Ich finde, das gehört auch in so einen Antrag. Das ist wieder ein Punkt, den ich auch gern im Ausschuss noch etwas tiefer diskutieren möchte.
Dann will ich noch eines sagen – Kollege Hartung hat es schon angedeutet –, wenn Sie in Ihrem Antrag unter II.3 die Bund-Länder-Beziehung – nenne ich es mal – in der Kulturförderung ansprechen: Sie beschreiben, dass Sie das im Rahmen dessen, was jetzt schon möglich ist, forciert haben wollen. Das verstehe ich auch. Da ist die CDU – das hat der Kollege Hartung angedeutet – in ganz Deutschland noch nicht ganz so weit, wirklich über eine ernsthafte Gemeinschaftsaufgabe „Kultur“ von Bund und Ländern reden zu wollen. Aber ich will mal sagen, dass wir natürlich an mehreren Stellen, auch im Freistaat, in einer Situation sind, wo wir natürlich dankbar sind, dass sich der Bund an der Kulturförderung beteiligt. Aber – und das sage ich auch ganz klar – die Art und Weise, wie dies geschieht, kann ich einfach nicht gutheißen, weil im Moment in den Bahnen und in den Gesetzmäßigkeiten, in de
nen wir sind, der Bund immer, wenn er Förderungen für bestimmte Bereiche, auch im Bereich Kultur, in Form von Programmen oder in Form von Sonderinvestitionsprogrammen etc. in Aussicht stellt, in die Kulturhoheit eingreift – aus Sicht des Bundes verstehe ich das sogar ein bisschen – und sehr gern bestimmen möchte, wie das Geld ausgegeben wird.
Dabei wird oft vergessen, dass mit Programmen aus dem Bund, weil es eben keine echte Gemeinschaftsaufgabe „Kultur“ gibt – ich wäre übrigens immer dafür, einmal ganz ernsthaft darüber zu reden, wie das gehen kann, ohne dass die Länder ihre regionale Identität und ihre regionale Prioritätensetzung in der Kulturförderung verlieren. Aber der Bund gibt Geld hinein und in den seltensten Fällen gelingt es, bereits gewachsene Strukturen und bereits gewachsene Netzwerke in diesen Fördertopf hineinzubringen bzw. diese davon profitieren zu lassen. In ganz Deutschland ist es ein Problem, dass dann in den Antragsverfahren dazu auf Landesebene – bzw. sogar darunterliegend, wenn es direkt an die Kommunen gehen soll oder einzelne Verbände und Vereine betrifft – ein Riesenaufwand betrieben werden muss. De facto müssen neue Projekte ausgedacht werden, um die Bundesförderung abzugreifen. In der Kulturförderung, wie sie jetzt seitens des Bundes passiert, ist nicht vorgesehen, bestehende Sachen, die es auch verdient hätten, weiterzuführen und zu unterstützen.
Deswegen rede ich in den Diskussionsrunden – auch innerhalb meiner Bundespartei – immer darüber, in welcher Form wir es hinkriegen können, wenn wir es denn wollen. Ich wäre dafür, eine ernsthafte Gemeinschaftsaufgabe „Kultur“ gemeinsam mit dem Bund auf Augenhöhe zu etablieren. Das ist im Übrigen im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ tatsächlich diskutiert worden. Es lohnt sich, auch jetzt – mittlerweile elf Jahre danach – noch einmal sehr ernsthaft darüber zu diskutieren, ohne dass es zu einer Neiddebatte wird.
Wie es der Zufall wollte, hat der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, heute Morgen gerade wieder den neuen kulturpolitischen Wochenbericht getwittert. Darin gibt es eine Aussage von ihm in seinem Editorial: Er geht davon aus, dass ein tatsächliches Kulturministerium auf Bundesebene, was es bis heute nicht gibt, in der nächsten Legislatur des Bundestags nicht aufzuhalten sei. Das fordert der Deutsche Kulturrat im Übrigen seit 21 Jahren. Auch meine Partei und Fraktion haben das immer gefordert. Olaf Zimmermann hat nicht ganz Unrecht. Das ist wirklich ein sehr lesenswertes Editorial. Er zählt noch einmal auf, welche
Kulturbereiche in den einzelnen Bundesministerien verhandelt werden. Ich kann nur jedem empfehlen, sich das durchzulesen, um sich auch bewusst zu machen, wie breit eigentlich die Themen „Kultur“ und „Kulturpolitik“ sind und das, was auf Bundesebene passiert. Wenn wir es besser verzahnen könnten und eine gemeinsame nachhaltige Kulturförderung hinkriegen würden, wäre das sehr schön. Das können wir wohl sicherlich – das weiß ich auch – nicht in diesem Ausschuss im Thüringer Landtag beschließen und irgendwie auf den Weg bringen. Aber vielleicht – das ist meine große Hoffnung – können wir im Ausschuss darüber reden, wie wir vielleicht als Vision und vielleicht auch ein Stück weit als Utopie, die es aber wert ist, darüber mal zu reden, vorankommen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss. Ich glaube, dass es sehr viel darüber zu reden gibt, wie wir im Zweifelsfall noch präzisieren, was man an Schlussfolgerungen aus diesem Kulturerbejahr ziehen kann, aber auch, was wir in Gänze aus der Frage „Umgang mit unserem sehr vielfältigen kulturellen Erbe“ noch so hinkriegen. Ich würde mich freuen, wenn das irgendwie gemeinsam gehen könnte. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Schutz von Fußgängern vor dem Altenpflegeheim und vor dem Kindergarten in Döllstädt
Kindergartenkinder und die Bewohner des Altenpflegeheims sind in Döllstädt besonderen Gefahren an der Herbslebener Straße (Altenpflegeheim) beziehungsweise der Bahnhofstraße (Kindergarten) ausgesetzt. Vor dem Kindergarten hat sich kürzlich ein Unfall ereignet, ein Kind wurde angefahren. Durch geeignete Maßnahmen zur Reduzierung und Beruhigung des Verkehrsflusses sollte sichergestellt werden, dass alle Bevölkerungsgruppen ohne besondere Gefahren am täglichen Leben teilnehmen können.
Nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften durch die Straßenverkehrsbehörden vermindert werden. Zudem ist eine Reihe anderer Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zum Schutz von Anwohnern bekannt und üblich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist in der Bahnhofstraße, in der der Kindergarten in Döllstädt angesiedelt ist, unter Berücksichtigung der angespannten Parksituation und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit eine Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 45 StVO aus Sicht der Landesregierung möglich?
2. Mit welchem Ergebnis wurde durch die zuständige Behörde des Landratsamtes geprüft, ob eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde vor dem Kindergarten in der Bahnhofstraße und vor dem Altenpflegeheim in der Herbslebener Straße anzuordnen ist?
3. Welche weiteren Maßnahmen könnten aus Sicht der Landesregierung umgesetzt werden, um insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner des Altenpflegeheims zu schützen, wenn sie die Herbslebener Straße überqueren wollen, um sicher ins Zentrum des Dorfs gelangen zu können?
4. Welche weiteren temporeduzierenden bzw. die Sicherheit erhöhenden Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung zusätzlich für die Bahnhofstraße und die Herbslebener Straße in Döllstädt möglich?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Kowalleck, ich habe mich beim Lesen der Aktuellen Stunde der CDU gefragt, ob irgendwie zufällig 1. April ist oder irgendwas, zumal Sie in Ihrer Rede jetzt auch noch mal deutlich gemacht haben, als könnte Bodo
Ramelow per Tweet quasi die politische Realität und das politische Wirken einer gesamten Bundesrepublik verändern. So haben Sie sich ja hier auch hingestellt, als hätte quasi der Tweet von Bodo Ramelow am 26. Dezember – übrigens in dieser Unterhaltung ein einziger Tweet, er hat danach in dieser Unterhaltung nicht noch mal irgendwas dazu gesagt –, als hätte der jetzt Auswirkungen und die Bundesregierung, an der Ihre Partei beteiligt ist, würde sich jetzt sofort auf den Weg machen, eine Verfassungsänderung anzustreben, um die Kirchensteuer abzuschaffen.
Wir haben eben gerade gesehen, dass seitens der CDU-Fraktion nun wirklich aus einem Nichts ein riesiger Popanz gemacht wird. Und mit den Aussagen, die Sie in Ihrer Aktuellen Stunde noch mal schnell unterbringen wollten, haben Sie sich auch selbst enttarnt, dass Sie das natürlich einzig und allein für den Wahlkampf und besonders für die Landtagswahl 2019 hier nutzen möchten.
Fakt ist – und da ist es dann nämlich schon wieder schwierig –, auch am 28. Dezember 2019 hat Bodo Ramelow noch mal etwas Ähnliches getwittert. Das heißt, das ist Ihnen bei Ihrer Recherche nicht mal aufgefallen. Wobei ich mich auch gefragt habe, warum die CDU-Fraktion oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CDU-Fraktion am Weihnachtsfeiertag Zeit haben, sich durch die aktuell 55.578 Tweets von Bodo Ramelow durchzuarbeiten, um einen Tweet zu finden, der Ihnen vielleicht nicht gefällt oder bei dem Sie etwas dran aufhängen können. Fakt ist, ich habe dann heute mal geguckt, was hat Bodo Ramelow so die letzten Tage getwittert: Unter anderem hat er getwittert über sportliche Höchstleistungen in Thüringen und von Thüringer Sportlerinnen und Sportlern,
über noch immer bestehende Ungerechtigkeiten für Ostdeutschland, demnach also auch für Thüringen, über die Rentenfrage und natürlich über die Frage des Erinnerns an den Holocaust und die Opfer des Nationalsozialismus. Und da habe ich mir so gesagt: Das sind doch alles Themen, die tatsächlich erstens einen aktuellen Bezug haben und zweitens auch einen direkten Bezug zu Thüringen.
Das wären also alles Themen gewesen, wozu man als größte Oppositionsfraktion eine Aktuelle Stunde hätte anmelden können und wozu man sich auch über Dinge unterhalten könnte, die keine Luftschlösser sind.
Sie haben ja gerade angedeutet, Bodo Ramelow hätte die Diskussion über eine Kultursteuer in Deutschland angestoßen. Dem ist natürlich mitnichten so, denn über die Frage von Kultursteuer wird übrigens schon sehr, sehr lange und von sehr unterschiedlichen Menschen sehr kontrovers und auch zu Recht sehr kontrovers diskutiert. Und wenn man sich andere Länder ansieht, Bodo Ramelow hat als Beispiel Italien genannt, aber es ist durchaus auch noch so, dass es in Spanien und auch in Ungarn Kultursteuern gibt. Und wenn man noch weiter weg schaut: Zu der Frage, ob Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei ihrer Steuererklärung über einen bestimmten Teil ihrer Steuer entscheiden können, wohin das fließen soll, dann ist das im Übrigen in den USA zum Teil auch so. Das heißt, es sind Modelle, die gelebt werden und die in anderen Ländern funktionieren.
Bei uns gibt es die Kirchensteuer und es gibt, soweit ich weiß, keine Bestrebungen, sie abzuschaffen. Deswegen halte ich es auch für äußerst unredlich, sich hierhin zu stellen und quasi mit Zahlen um sich zu werfen, was für große Kosten auf Thüringer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zukommen würden, ohne dass Bodo Ramelow jemals ein Konzept dazu vorgelegt hätte oder gar die Thüringer Landesregierung eine Bundesratsinitiative oder dergleichen angestrebt hätte, um die Kirchensteuer abzuschaffen.
Alles in einem kann ich nur sagen: Das ist leider sehr viel heiße Luft gewesen. Und noch als kurzen Hinweis: Wenn Sie Tweets von Bodo Ramelow benutzen möchten, um Aktuelle Stunden anzumelden, dann tun Sie das doch bitte mit aktuellem und Thüringen-Bezug. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie immer macht mir hier der Kollege Kellner ganz große Freude.
Ja, nicht nur weil Weihnachten ist, der Kollege Kellner macht mir grundsätzlich viel Freude. Heute war es wieder besonders schön. Denn der Punkt ist natürlich: Wenn der Kollege Kellner sich jetzt hier hinstellt und sagt, er hätte das irgendwie gern im Ausschuss beraten, dann kann ich nur sagen: Dann komm doch zum Ausschuss. Wir haben uns nämlich im Ausschuss beraten und wir mussten feststellen, dass sowohl bei der mündlichen Anhörung – das hatte Kollege Kellner gerade auch gesagt – er selber nicht da sein konnte, aber er war eben auch nicht da, als wir im Ausschuss als mitberatender Ausschuss die Anhörung ausgewertet haben. Und da muss ich sagen: Na ja, dann Chance verpasst. Also jetzt im Nachgang zu sagen, man würde es gern im Ausschuss beraten,
da kann ich nur sagen, dann muss man halt kommen, dann kann man das auch tun.
Es ist dankenswerterweise auch von Herrn Kellner noch mal erzählt worden, was im Kulturteil dieses vorliegenden Gesetzentwurfs geändert werden soll oder was sozusagen die Grundlage dafür ist, warum wir uns damit beschäftigen. Und ich musste mich neulich Samstagfrüh in Elgersburg durchaus zusammenreißen, als ich bei der Fraktionsvorsit
zendenkonferenz beim Frühstück Zeitung las und einen Presseartikel lesen durfte, wo wiederum der Kollege Jörg Kellner quasi das Ende des Abendlandes herbeifantasiert hat, indem er beschrieben hat, dass die Änderungen, die bei der Kulturstiftung passieren sollen bzw. beim Kuratorium der Kulturstiftung faktisch bedeuten würden, dass alles nur noch politisch entschieden werden würde. Das hat in demselben Presseartikel selbst der Kulturrat nicht mal geteilt, und ich muss mich doch schon sehr wundern, wie man immer wieder von dieser falschen Tatsache ausgehen kann oder behauptet, als wäre im Vorfeld nie eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des für jeweils Kunst und Kultur zuständigen Ministeriums Teil der Beratung innerhalb der Kulturstiftung gewesen. Jetzt so zu tun, als wäre das eine völlig neue Geschichte, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem zuständigen Referat dabei wären und im Übrigen auch nach wie vor beratend, lieber Jörg Kellner – das wurde auch in der Anhörung deutlich, an der du nicht teilgenommen hast, ist aber im Wortprotokoll nachzulesen, da wäre es dann vielleicht hilfreich, wenn man nicht nur überfliegt, sondern alles liest. Das Problem, was ich eben habe mit dem, was die CDU sagt und – tut mir leid, dass ich das jetzt immer wieder auf Herrn Kellner beziehen muss, aber er ist nun mal der Sprecher für diesen Bereich – dem, was hier passiert ist, und das ist auch mit dem Artikel aus meiner Sicht deutlich geworden –, dass im Endeffekt, anstatt festzustellen, dass mit diesem Gesetz die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen gestärkt wird und natürlich auch dafür gesorgt wird, dass sie eine größere Sichtbarkeit bekommt und dass sie im Rahmen dessen, was im Übrigen kulturpolitisch strategisch auch völlig sinnvoll ist, zu sagen, sie wird eine fundamentale Säule der Kulturförderung des Freistaats und bezieht sich zukünftig vor allem auf den Bereich zeitgenössische Kunst und Kultur, also eigentlich alles, wobei jedem Kulturpolitiker so ein bisschen das Herzchen höher schlagen müsste, weil es nämlich bedeutet, dass wir in Zukunft in der Lage sein werden, mit der Kulturstiftung zusammen und den Förderinstrumenten des Freistaats, der Kommunen und des Bundes all unsere Wünsche in kulturpolitischer Sicht besser und sichtbarer hinzukriegen und gleichzeitig natürlich zu sagen: Hallo, wir stärken unsere Kulturstiftung und nutzen das auch als Einladung für Künstlerinnen und Künstler, die nach Thüringen kommen sollen, die in Thüringen bleiben wollen. Das wäre aus meiner Sicht der gute Weg gewesen. Stattdessen befürchte ich, wenn ich mir diesen Artikel durchlese, in dem selbst der Kulturrat der CDU in der Vehemenz widerspricht, bedeutet es eins, nämlich dass dem Ansehen der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Schaden zugefügt wird, das muss ich mal ganz ehrlich so sagen. Wie man sich hinstellen kann, nachdem in der mündlichen Anhörung die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen selbst davon berichtet, al
so in dem Fall die Geschäftsführerin, dass es, als sie nach Thüringen kam, vorher eine ehrenamtliche Geschäftsführung gab, wir jetzt mittlerweile in der Situation sind, dass wir eine hauptamtliche Geschäftsführung haben, welche Wege gegangen worden sind, damit die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen überhaupt arbeitsfähig ist, das sind Dinge, die im Übrigen die Vorgängerregierungen, also auch die CDU-Regierungen, nicht angefasst haben, um die Kulturstiftung auf den Boden zu stellen, wo sie hingehört. Wenn man da also zugehört hat und dann auch nach Nachfrage das Urteil aus der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen bekommt, die sagt, mit diesem Gesetzentwurf ist der Sinn und der Zweck dessen, was für die Kulturstiftung erreicht werden soll, absolut machbar und umsetzbar, dann kann man das ignorieren und kann sich darauf beziehen, dass es natürlich wie bei jedem Veränderungsprozess – sagen wir mal – Skepsis gibt. Auch der Kulturrat Thüringens hat in der Anhörung kritische Anmerkungen gemacht, wobei immer wieder festzustellen ist, dass die Stellungnahme des Kulturrats sich nach wie vor auf eine Fassung des Gesetzentwurfs bezieht – das habe ich ja auch nachgefragt –, die für den Kabinettdurchlauf gedacht war. Das heißt, wir wissen überhaupt nicht, welche Änderungen sich zwischen Kabinettdurchlauf und dem, was uns als Entwurf zugeleitet worden ist, ergeben haben. Das heißt, es ist natürlich auch immer ein bisschen schwierig, wenn man von unterschiedlichen Voraussetzungen redet. Wenn man sich die schriftlichen Stellungnahmen der einschlägigen Stiftungen im Kulturbereich durchliest, also ich kann nur mal als Beispiel sagen, einfach die Stellungnahme von Prof. Markus Hilgert noch mal sehr genau lesen, der nämlich eindeutig in seiner Stellungnahme sagt, dass das, was jetzt vorgesehen ist, also auch mit der Erweiterung und Stärkung des Kuratoriums und den verschiedenen Aufgaben zwischen Kuratorium und Stiftungsrat mittlerweile gängige und gut funktionierende Praxis in Deutschland ist und dass es sich also bewährt hat und dass es deshalb vollkommen folgerichtig ist, dies auch in Thüringen für die Kulturstiftung Thüringen einzufordern.
In diesem Sinne warne ich davor, eine Panikmache zu zelebrieren, weil man kein inhaltliches Argument hat, außer irgendwie zu sagen, das ist hier alles politische Einflussnahme, stattdessen Festhalten. Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen ist nun viel eigenständiger. Das Kuratorium, sprich der fachliche Beirat, der die Entscheidung vorbereitet – im Übrigen ist auch das seit Jahren überall gängige Praxis, dass die Fachbeiräte die Förderentscheidung vorentscheiden –, sie aber nicht entscheidet, das wurde ja auch hier nie kritisiert, weil das gängige Praxis ist und jetzt plötzlich ist es irgendwie merkwürdig. Also da ist man in der Argumentation seitens der CDU-Fraktion auch nicht sehr konsistent. Man muss sich das Kuratorium angucken,