Jörg Kubitzki

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Last Statements

Danke, Kollege Dr. Hartung. Meine Frage geht dahin: Frau Siegesmund hat auf die zwei unterschiedlichen Meinungen der Rechtsgutachter in der Anhörung hingewiesen. Es geht um den Interventionsbeauftragten. Es wurde aufgezeigt, dass es außer der Möglichkeit des Interventionsbeauftragten auch die Möglichkeit der Beleihung der Chefärzte durch das Land gegeben hätte. Wie ist Ihre Haltung dazu?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Thüringen sind wir das letzte Bundesland, das ein solches Gesetz verabschiedet. Wir hinken also der Entwicklung in diesem Bereich hinterher. Es gab schon einen Gesetzentwurf, kann ich mich erinnern, in der letzten Legislatur, der war schlecht geschrieben und wurde dann von der damaligen Sozialministerin Frau Lieberknecht gar nicht erst hier in den Landtag eingebracht. Die jetzige Landesregierung hat nun nach langer Zeit den jetzigen Gesetzentwurf eingebracht und im Prinzip versucht das aufzuholen, was wir bisher in Thüringen versäumt haben. Die klassische Form, meine Damen und Herren, der Heimversorgung als einziges Angebot für Pflegebedürftige oder Menschen mit einem besonderen Betreuungsbedarf gibt es schon lange nicht mehr. Die Zeiten des klassischen Feierabendheims oder Pflegeheims sind vorbei.
Genau, Gott sei Dank. Das ist richtig. Zum Glück setzt sich der Grundsatz „ambulant vor stationär“ immer mehr durch und dabei geht es vor allem darum, dass die Menschen, die sowohl Pflege brauchen, als auch Menschen mit einem Handicap, die einen besonderen Betreuungsbedarf brauchen, in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt zu leben, und das ist das Wichtigste, worum es in diesem
Gesetz gehen sollte. Und hören wir die Bezeichnung WG, dürfen wir nicht mehr nur an Studenten oder Jugendliche denken, die in so einer WG wohnen, sondern Senioren-WGs nehmen immer weiter zu und auch Menschen mit einem Handicap, besonders mit einer geistigen Beeinträchtigung, werden in Wohngruppen auf ein weitgehend selbstständiges Leben vorbereitet. Da wird es Zeit, dass wir ein Gesetz bekommen, das dieser Entwicklung Rechnung trägt. Dieses Gesetz unternimmt den Versuch, dieser Entwicklung zu entsprechen. Es sind dort Definitionen von Wohnformen genannt, selbstorganisiert - nicht selbstorganisiert wird dort vorgenommen und es ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“ im Gesetz zumindest enthalten.
Aber ich muss Ihnen sagen, Frau Ministerin, meine Damen und Herren, nach dieser langen Erarbeitungszeit ist dieses Gesetz grottenschlecht geschrieben.
Das müssen wir an dieser Stelle sagen. Frau Mühlbauer hatte vorhin den Begriff zu dem Fischereigesetz geschrieben, was wir da besprochen haben, schlecht lesbar. Dieses Adjektiv trifft auf dieses Gesetz, was wir jetzt besprechen, inhaltlich zu. Grottenschlecht geschrieben.
Dem kommt dieses Gesetz nicht nach. Ich will Ihnen einige Beispiele nennen. Was große Diskussionen hervorrief - wir kennen das schon -: Betreute Wohnformen von Wohnungsunternehmen werden schon seit vielen Jahren angeboten. Dort ist auch ein Wildwuchs entstanden. Zum Beispiel müssen in manchen Einrichtungen Bewohner, weil dort ein Klingelknopf ist - und wenn ich mal die Notlage komme, drücke ich drauf und dann bekomme ich Hilfe -, erst einmal einen Mietbeitrag zahlen. Da wird ein Beitrag auf die Miete aufgeschlagen, egal ob sie die Hilfe in Anspruch nehmen oder nicht. Das nennt sich dann betreutes Wohnen.
Gut ist dabei im Gesetz formuliert, dass, wenn der Bewohner in solch einer Wohnform seinen Pflegedienst nicht frei wählen kann, dass er dann unter dieses Gesetz fällt. Es gibt genügend Beispiele, wo sich der Bewohner in Mietverträgen verpflichtet, wenn er den Mietvertrag unterzeichnet, dass er nur den und den Hilfsdienst zu nehmen hat. Wenn so etwas angeboten wird, fällt das aus meiner Sicht unter das Heimgesetz.
Aber dann gibt es noch niederschwellige Betreuungsangebote, die von Wohnungsanbietern auch angeboten werden. Das war dann die große Frage und Diskussion: Fallen die unter das Gesetz oder fallen die nicht unter das Gesetz? Eindeutig geklärt werden konnte das bisher nicht. Ich sehe hier in der Zukunft eine große Gefahr auf uns zukommen. Wenn es da zum Beispiel ein Wohnungsunternehmen gibt - ich sage jetzt nicht, wo und wer -, das altersgerechte, barrierefreie Wohnungen einrichtet, und gleichzeitig bildet dieses Wohnungsunternehmen oder gründet dieses Wohnungsunternehmen eine Service-GmbH. Diese Service-GmbH bietet den Bewohnern dieses Hauses Leistungen an. Wenn das Einkaufsdienste mit Beratungsdiensten sind, wo kann ich welche Hilfe bekommen, fällt es nach diesem Gesetz nicht darunter. Aber wenn diese Service-GmbH auch Pflege anbietet, und sagt, wir bieten dir Pflege an bis zu einer Pflegestufe, was weiß ich, und dafür bezahlst du auf deine Miete jeden Monat einen Betrag x drauf.
Das geht nicht, aber das Leben ist so. Normalerweise geht es nicht. Aber so etwas findet statt. Dann muss ich sagen, meine Damen und Herren, ist das für mich verdeckte Pflege, das ist Pflegeleid. Da spreche ich noch nicht mal davon, dass die Bewohner abgezockt werden. Aber letzten Endes lässt das Gesetz das durch seine verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten zu.
Was wir an dem Gesetz kritisieren, was wir auch zu ändern versucht haben, ist, dass die Träger von solchen stationären Wohnformen verpflichtet werden, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Mei
ne Damen und Herren, in einem Heim die ärztliche Versorgung sicherzustellen kann nicht der Träger, denn für den Sicherstellungsauftrag mit Hausärzten und dergleichen mehr ist die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Der Träger ist verantwortlich, wenn es dem Bewohner schlecht geht, dass er eine ärztliche Hilfe bekommt, dass der Hausarzt angerufen wird und dergleichen mehr. Wichtiger wäre, dem Träger nicht den Sicherstellungsauftrag zu geben. Das wollten wir in das Gesetz hineinbringen. Aber in diesen stationären Einrichtungen muss es für ärztliche Behandlungen einen Behandlungsraum geben, wo der Arzt den Bewohner behandeln und untersuchen kann. Ich muss mal sagen, hier geht es auch um den Persönlichkeitsschutz. Wenn das in einem Zweibettzimmer gemacht wird und der Mitbewohner kriegt nun mit, was mit dem ist, weiß ich nicht, ob das immer angenehm ist. Das wollten wir zum Beispiel verpflichtend ins Gesetz nehmen.
Ein besonderer Punkt, bei dem ich sage, an der Stelle kann man dem Gesetz zustimmen, ist die Frage, dass es mit diesem Gesetz endlich gelungen ist, dass die sogenannte Intensivpflege in das Gesetz aufgenommen wurde. Denn diese Intensivpflegebedürftigen schließen eigenständige Mietverträge ab, wohnen in einer WG und werden aber von einem Anbieter betreut. Sie sind im Prinzip deshalb, weil sie eigene Mietverträge abgeschlossen haben, bisher nicht kontrollierbar gewesen. Deshalb bin ich froh, dass das jetzt aufgenommen worden ist, weil diese Pflegebedürftigen ihren Pflegedienst und ihre Möglichkeit, wer sie da betreut, nicht frei wählen können. Aber wir wollten einen Änderungsantrag einbringen, dass die Zahl 3 - Wohngruppen gelten von 3 bis jetzt 24 - herausgenommen wird, weil an dieser Stelle das Gesetz jetzt wieder eine Lücke für die Anbieter aufmacht. Vielleicht, wenn diese Anbieter der Intensivpflege das jetzt hören, gebe ich denen sogar eine Handlungsanleitung. Aber ich muss es an dieser Stelle sagen. Wenn jetzt so ein Anbieter, wo man sehr viel Geld verdienen kann, nennen wir jetzt mal eine Firma oder eine Institution, die das hat, die mietet ein Haus, mietet dort die Bewohner ein, jetzt sind das Wohngruppen, mehrere Patienten, und bieten ihre Maschinen und ihre Pflegekräfte dort an. Jetzt könnte dieser Anbieter sagen, gut, ich falle jetzt unter dieses Gesetz, jetzt mache ich mal eins, jetzt suche ich mir hier in Erfurt ein Punkthochhaus, wo Einzelwohnungen drin sind, miete auf mehreren Etagen die Einzelwohnungen, da bringe ich zwei Intensivpflegebedürftige unter, die mieten die Wohnung, oder nur einen, und dann haben sie es wieder geschafft. Sie haben zwei Etagen, sie haben das Monopol dort, aber fallen nicht mehr unter dieses Gesetz. Hier sehe ich eine eindeutige Lücke und das wollten wir an dieser Stelle ändern.
Das ist an dieser Stelle leider nicht erfolgt. Insgesamt muss ich sagen, die höchste Form der Zustimmung zu diesem Gesetz von unserer Seite ist die Form der Enthaltung.
Das Gesetz hat einen richtigen Ansatz, ist aber grottenschlecht geschrieben und vor allem, die Zeit wird es bringen, wird es viele Fragen bei der Umsetzung geben. Wir werden uns bei dem Gesetz enthalten, um das noch mal eindeutig zu klären.
Zum Änderungsantrag der Grünen: Als Erstes haben Sie dort einen Änderungsantrag, was die Frauenbeauftragte betrifft. Das war auch ein breites Thema in der Anhörung mit den Frauenbeauftragten, das will ich nicht weiter ausweiten. Es ging dort vor allem um die Behinderteneinrichtungen, dass es dort oft nicht möglich ist, dass aus dem Bewohnerkreis selbst die Frauenbeauftragte gestellt werden kann, aus objektiven Gründen. Der der Koalitionsfraktionen und unser Änderungsantrag hatten fast Übereinstimmung. Unser Änderungsantrag ist natürlich abgelehnt worden - die Historie hier in diesem Haus. Der von der Koalition ist angenommen worden und klärt aber, glaube ich, dieses Problem, dass dann die Möglichkeit besteht, als Frauenbeauftragte aus dem Heimbeirat extern, sozusagen Nichtbewohner, zu nehmen, ist meiner Meinung nach eine vernünftige Lösung und aus unserer Sicht geklärt.
Wo ich den Grünen Zustimmung gebe, ist die gesetzliche Festschreibung einer Fachkräftequote von 50 Prozent. Das würde unbesehen unsere Zustimmung finden. Ich sage natürlich auch an dieser Stelle, dann würde ich mir wünschen, wenn wir das zukünftig sicherstellen wollen, dass dann endlich der Pflegepakt mal anfängt, an dieser Stelle zu funktionieren.
Der war aber auch grottenschlecht geschrieben. Es soll aber in Erfurt Heime geben, wo schon Stationen geschlossen worden sind oder geschlossen werden mussten, weil die Fachkräfte nicht mehr vorgehalten werden können. Das heißt, um das umzusetzen - 50 Prozent -, was richtig ist, müssen wir endlich Anstrengungen unternehmen, dass wir endlich etwas für den Erhalt der Fachkräfte und vor allem für den Zuwachs an Fachkräften tun. Wir haben die Einladung zu dieser Sozialkonferenz bekommen. Ich bin gespannt, welche Lösungsvorschläge dort kommen. Eine Sozialkonferenz haben wir jedes Jahr zum gleichen Thema durchgeführt, nur geändert hat sich nichts. Allerdings jetzt zu den
weiteren Anträgen, die Sie haben, dass der Prüfbericht vor der Veröffentlichung - Transparenz ist gut der Heimleitung vorgelegt wird, das steht im Gesetz. Es steht - und so sind die üblichen Kontrollen - im Gesetz, dass, wenn die Kontrolle mit dem Heimbeirat war, mit der Heimleitung, dass im Prinzip besprochen wird und dass danach der Prüfbericht erarbeitet wird. Das heißt also, bevor der Prüfbericht entsteht, wird er mit der Heimleitung besprochen. Dass die Verordnungen bis zum 30.06. erstellt werden müssen - ich glaube, Frau Siegesmund, wir wissen alle, das ist ein schöner Termin, aber der wäre von niemandem machbar. So lange, wie dieses Gesetz gedauert hat,
wird es noch mal genauso lange dauern, dass die Verordnungen kommen, höchstens es ändert sich etwas im September und dann sind wir vielleicht froh, dass wir andere Mehrheitsverhältnisse haben, dass wir dann auch Verordnungen machen können, die sich eventuell zugunsten der Bewohner und der Fachkräfte ausrichten. Aus diesem Grunde - Fachkräfte stimmen wir zu, aber insgesamt die anderen Punkte finden nicht unsere Zustimmung, deshalb werden wir uns beim Änderungsantrag der Grünen ebenfalls enthalten. Danke.
Danke, Frau Ministerin. Danke, Frau Präsidentin. Zwei Bemerkungen möchte ich noch machen.
Erstens zu Frau Siegesmund mit den Verordnungen: Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Jedes Gesetz, was sich auf Verordnungen zurückzieht, ist im Prinzip, wie soll ich sagen, sehr verwässert. Aber ich sage mal so, rein taktisch, im Gesetz ist auch ein Paragraf, ich komme jetzt nicht auf die Nummer, eine Art Übergangsparagraf, dass, bevor Verordnungen erarbeitet werden, die jetzigen Verordnungen gelten. Da muss ich sagen, die sollen wir uns angucken oder hätte man angucken müssen oder ich habe es. Da muss ich sagen, da bin ich froh, dass die noch gelten. Das sage ich mal an dieser Stelle. Dann wir die Zeit das bringen.
Zweitens zu Herrn Gumprecht: Sie haben mit Ihrem Beispiel, als Sie das mit der Tochter und den Eltern gesagt haben, weil wir die Zahl 3 weghaben wollten, würden wir dann, wenn wir die Zahl 3 weglassen, wenn die Tochter ihre Eltern pflegt, daraus eine Strukturabhängigkeit machen oder so ähnlich haben Sie es gesagt. Wenn ich das Gesetz jetzt lese, fällt das gar nicht darunter, weil die Eltern Pflegegeld bekommen und sich das selber organisiert haben. Wenn sie sich das selber organisiert haben, dass ihre Tochter sie pflegt,
fallen sie nicht unter das Gesetz. Bei Ihnen fällt es darunter.
Ja, Sie haben es aber hier gesagt. Das ist für mich das Beispiel, will ich jetzt auch nicht streiten, aber allein dieses Beispiel, diese unterschiedliche Auslegung zeigt, wie schlecht lesbar dieses Gesetz geschrieben ist. Danke.
Mögliche Untersuchung gegen ein Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Unstrut-Hainich
Durch das Thüringer Finanzministerium wurde ich als Zeuge im Zusammenhang mit einer Untersuchung betreffs des Verwaltungsrats der Sparkasse Unstrut-Hainich befragt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ermittelt oder untersucht das Finanzministerium einen Sachverhalt betreffs des Verwaltungsrats der Sparkasse Unstrut-Hainich?
2. Was ist der Anlass und der Gegenstand der Untersuchung?
3. Wie ist der Stand der Untersuchung und welche bisherigen Ergebnisse liegen vor?
4. Falls die Untersuchung noch andauert, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Danke. Ich hätte zwei Fragen, aber erst mal zu meiner ersten: Mir ist klar, dass Sie jetzt nichts über Personen oder dergleichen sagen können während dieser Ermittlungen. Können Sie aber etwas zu dem Untersuchungsgegenstand, zu dem eventuellen Inhalt der Vorwürfe sagen?
Dann stelle ich mal in dem Zusammenhang eine allgemeinverbindliche Frage zur Arbeit von Sparkassen oder Mitgliedern von Verwaltungsräten. Ich
stelle die Frage mal so: Welche Konsequenzen hätte es für ein Mitglied des Verwaltungsrats einer Sparkasse, wenn dieses nicht öffentliche Kenntnisse oder Kenntnisse aus dem Verwaltungsrat heraus in der Öffentlichkeit verbreiten würde?
Es fällt mir jetzt schwer, aber ich muss Ihnen persönlich erst einmal sagen, Frau Lehmann, die Be
richterstattung hat mich schon sehr an die Berichterstattung vor 25 Jahren erinnert, da wurden auch so Hurra-Berichterstattungen gemacht.
Meine Frage, Frau Lehmann: Wenn ich zum Beispiel durch Großengottern jeden Tag hier nach Erfurt fahre, sehe ich ein Plakat mit der Losung „Kleine Beine - kurze Wege“.
Oder „Kurze Wege - kleine Beine“, ist ja egal, ihr wisst, was gemeint ist. Sie haben vorhin zur Schulnetzplanung gesagt, dass manche Kreise ihre Hausaufgaben gemacht haben, manche Kreise nicht. Meine Frage ist: Wie interpretieren Sie diese Losung hinsichtlich von Schulnetzplanung? Was ist die Aussage „Kleine Wege - kurze Beine“ oder umgedreht, für zukünftige Schulnetzplanungen? Erklären Sie mir das mal.
Danke, Kollege. Eine Frage, was die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung beim Einsatz der Notärzte betrifft. Ich kann mich erinnern bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes, als wir das gemacht haben, hat sich die Kassenärztliche Vereinigung richtig darum gerissen, diese Aufgabe zu erfüllen. Wenn Sie jetzt fordern, dass die Haftpflichtversicherungen durch die Landkreise getragen werden sollen, dann möchte ich Ihnen die Frage stellen: Wer bekommt denn die Vergütung, wenn die Kassenärztliche Vereinigung für den Notarzteinsatz zuständig ist? Aus meiner Sicht ist das die Kassenärztliche Vereinigung. Können Sie das bestätigen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin ein bisschen erschrocken über die Diskussion, die wir hier führen, denn wir sollten immer davon ausgehen, es geht um Menschenleben bei dem, über was wir reden.
Es geht darum, wie wir Menschen in einer Notsituation, in einer lebensbedrohlichen Situation schnellstens versorgen können. Das muss an dieser Stelle unser Anliegen sein.
Da will ich jetzt nichts zu diesen Übergangsfristen und dergleichen mehr sagen. Auch wir haben darüber debattiert, aber vom Bundesgesetz ist dazu
eine Vorgabe gegeben. Mit welchem Recht wollen wir dagegen sprechen?
Aber ich glaube, insgesamt, was das Problem betrifft, müssen wir auch perspektivisch darüber nachdenken - ob ich das jetzt gut finde oder nicht, das sage ich an der Stelle -, wie wir effektiver, schneller Rettung in einer hohen Qualität an den Einsatzort bringen. Und wenn ich heute sehe - ich komme nun, Herr Innenminister, aus einem ganz klammen Landkreis -, da rast der Rettungswagen los und da rast zeitgleich der Notarztwagen los, der Rettungswagen wird bezahlt vom Kostenträger, der Notarztwagen von uns. Habe ich gut ausgebildete Leute auf diesem Rettungswagen, was dann der Rettungsassistent sein wird, dann kann ich vielleicht einmal darüber nachdenken, wann ist es dann notwendig, den Notarzt noch loszuschicken an dieser Stelle. Da sage ich einmal, wir werden auch solche Diskussionen führen müssen. Im ersten Moment schockiert das vielleicht, aber wichtig ist doch, dass schnellstmöglich qualifizierte Hilfe bei den Verunfallten oder dem, der in der lebensbedrohlichen Situation ist, ankommt und da gehandelt werden muss. Was mich ein bisschen verwundert hat, Herr Barth, das haben Sie - das billige ich Ihnen zu - unbeabsichtigt gemacht und wollten das nicht.
Aber für mich leistet der Mensch, der in der Rettungszentrale, in der Einsatzleitstelle am Telefon sitzt, den Einsatz koordiniert - das ist für mich kein Telefonist, der einen Anruf entgegennimmt und ihn dann im Prinzip weiterleitet, Sie können mich ja korrigieren. Für mich braucht der Mann, der in der Rettungsleitstelle sitzt, eine genauso hohe Qualifizierung, weil der die Meldung als Erster entgegennimmt und entscheiden muss, welche Hilfe leiste ich jetzt und welche Hilfsmaßnahmen leite ich ein. Da muss ich ganz ehrlich sagen, da ist einerseits Erfahrung vonnöten, das ist richtig, aber andererseits ist auch das Wissen vom neuesten Stand oder ich sage einmal so, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse im Rettungswesen sind dort wichtig. Deshalb braucht auch dieser Mann eine sehr hohe Ausbildung. Wir sollten nicht diese Stelle durch so eine Diskussion abqualifizieren, denn die ist meiner Meinung nach für die Rettungsleitstelle sehr, sehr wichtig; hier beginnt der Einsatz und vor allem muss der mit dem Notfallpatienten vielleicht sogar kommunizieren, der muss erfragen, was er hat. Dazu muss er wissen, nach welchen Symptomen und dergleichen fragt man. Ich würde mir so etwas nicht zutrauen. Wenn ich in so einer Situation wäre, wäre ich froh, wenn ich jemanden in der Leitung hätte, der dann mein Gestammel von der Straße versteht. Ich hoffe, ich komme nie in so eine Situation, vor allem, wenn dann hier noch solche Diskussionen geführt werden. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der Regierungskoalition wurde mit Beschluss des Landtags vom 23. Mai 2013, der Antrag, der die Evaluierung der Vereinbarung zwischen dem Thüringer Landtag und der Thüringer Landesregierung in der Zusammenarbeit zu euro
papolitischen Fragen enthält, an den Europaausschuss überwiesen mit der Aufgabe, dass der Europaausschuss einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Vereinbarung zu erarbeiten hat. Genauso wurde die Landesregierung zur Erarbeitung eines Erfahrungsberichts beauftragt.
Der Ausschuss hat sich in seiner 22. Sitzung am 14. Juni 2013, in seiner 24. Sitzung am 13. September 2013, in der 26. Sitzung am 15. November 2013, in seiner 29. Sitzung am 14. Februar 2014 und abschließend in seiner 30. Sitzung am 14. März 2014 mit dem Antrag beschäftigt. Der Ausschuss hatte die Aufgabe, einen eigenen Erfahrungsbericht zu erarbeiten. Der erarbeitete Erfahrungsbericht ist Bestandteil unserer Beschlussempfehlung und liegt Ihnen vor. Der Erfahrungsbericht wurde auf der Grundlage erarbeitet, dass jede Fraktion, die im Europaausschuss vertreten ist, eine Stellungnahme zur Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Landtag erarbeitet und an den Ausschuss eingereicht hat. Es gab bei allen eingereichten Stellungnahmen der Fraktionen zu den nachfolgenden Punkten, die ich hier nenne, Übereinstimmung und Deckungsgleichheit. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass die heutige Beschlussempfehlung, die wir Ihnen als Europaausschuss vorlegen, im Europaausschuss auch einstimmig gefasst wurde. Die Deckungsgleichheit und die Übereinstimmung in der Auswertung umfasst folgende Punkte:
1. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist es dem Ausschuss und damit auch dem Landtag immer besser gelungen, das Instrument der Subsidiaritätsrüge bzw. Subsidiaritätsbedenken zielgerichteter einzusetzen.
2. Beide Vertragspartner handelten buchstabengetreu entsprechend der Vereinbarung. Nach Abschluss der Vereinbarung wurden bis zum 28. Februar 2014 363 Frühwarndokumente durch die Landesregierung an den Landtag übermittelt, davon 99 im Europaausschuss beraten und 89 wurden in den Fachausschüssen mitberaten. In sieben Fällen hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge auszusprechen. In diesen sieben Fällen hat sich der Bundesrat ebenfalls dieser Auffassung angeschlossen und eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. In 23 Fällen hat der Landtag Subsidiaritätsbedenken ausgesprochen und der Landesregierung empfohlen, diese im Bundesrat kundzutun.
3. Alle Fraktionen brachten den Vorschlag in den Erfahrungsbericht ein, dass die Landesregierung den Landtag stärker als bisher über prälegislative Vorschläge der Kommission und der EU informieren sollte - gemeint sind hier insbesondere Weißbücher, Grünbücher und Mitteilungen der Kommission -, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass meistens aus solchen Dokumenten wie den Weiß- oder
Grünbüchern Richtlinien entstanden sind, die für uns dann Gesetzescharakter haben. Wir sind als Ausschuss der Auffassung, je rechtzeitiger wir uns mit diesen Dokumenten wie den Weißbüchern oder den Grünbüchern befassen, kann stärker politischer Einfluss auf den Erarbeitungsprozess von Richtlinien genommen werden.
4. Der Ausschuss kam übereinstimmend überein, dass er nicht die Notwendigkeit sieht, dass die Vereinbarung einer gesetzlichen Regelung geändert werden soll. Wir schlagen deshalb dem Landtag vor, eine Neufassung der Vereinbarung vorzunehmen, weil wir sagen, dass mit dieser Neufassung die wenigen Punkte, die wir kritisch angesprochen haben, wie die Befassung mit prälegislativen Vorschlägen, dass wir das in die Neufassung mit aufnehmen. Wir empfehlen, dass diese Neufassung durch die Landesregierung und die Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnet wird. Wir sind der Auffassung, dass mit dieser Neufassung eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit eines neu gewählten Landtags und einer neuen Landesregierung auch in der Zukunft gelegt wird, dass die Zusammenarbeit zwischen Landtag und Landesregierung in europapolitischen Angelegenheiten damit auf eine gute Grundlage gestellt wird.
Als Ausschussvorsitzender gestatten Sie mir jetzt noch, dass ich mich angesichts dieses langen Erarbeitungsprozesses, auch was die Evaluierung betroffen hat, bei allen Ausschussmitgliedern für die konstruktive Zuarbeit und Zusammenarbeit recht herzlich bedanken möchte. Und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Landesregierung, namentlich bei den bisherigen Europaministern, auch für die gute Zusammenarbeit bei der Realisierung der Vereinbarung bedanken. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, den Letzten beißen bekanntlich immer die Hunde; was soll man an dieser Stelle jetzt noch viel sagen? Ich habe auch die Berichterstattung für den Ausschuss gemacht, aber vielleicht ist es mir erlaubt, dass ich auch noch ein paar persönliche Bemerkungen aus meiner Sicht hierzu beitragen kann. Ich bin erst - oder schon - seit 2005 hier im Thüringer Landtag und als ich damals nachrückte, war das Thema Europa frei. Ich habe damals das Thema Europa übernommen und hätte zum damaligen Zeitpunkt nie gedacht, wie sich dieses Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier in diesem Landtag entwickeln wird. Es ging unter anderem darum - da gab es auch schon in der damaligen Legislatur Erklärungen der Präsidenten der Landtage -, die Landtage europatauglicher zu machen. Ich konnte seit 2005 diesen Prozess begleiten und oft sind wir als Europapolitiker, egal, aus welcher Fraktion wir kamen, von unseren Kolleginnen und Kollegen auch belächelt worden und waren manchmal auch Exoten hier in diesem Haus, weil das Thema Europa damals nicht diese Rolle gespielt hat, wie das dann durch den Lissabon-Vertrag entstanden ist, als das Subsidiaritätsprinzip eingeführt wurde und damit auch das Frühwarnsystem. Wir waren als Landtag mit einem Schlag gezwungen, uns selbst europatauglich zu machen und darauf zu reagieren. Ich muss sagen, es war dann im Prinzip mit einem Lächeln über uns Europapolitiker vorbei, weil dann jeder hier im Haus mitbekommen hat, wie wichtig und wie sehr europapolitische Themen auch in das Geschehen unseres Landes bis in unsere Kommunen hineinragen. Ich muss aber trotzdem sagen, dass wir zu dieser Vereinbarung gekommen sind, das war vor allem auch das Wirken von vielen einzelnen Akteuren hier in diesem Haus, die eben den europäischen Gedanken in sich hatten, die sich als Europäer gefühlt haben. Deshalb sei es mir jetzt auch als Linker gestattet, da muss ich hier an dieser Stelle, auch an erster Stelle wirklich Gustav Bergemann nennen, der von Herzen Europäer ist,
auch wenn wir manchmal unterschiedliche politische Ansichten haben, aber Gustav hat diesen Pro
zess mit vorangetragen. Ich kann mich noch erinnern, Gustav, du vielleicht auch, da lag der Landtag hier flach, als wir den Beschluss zu dieser Vereinbarung gefasst haben und ich habe dich in der Euphorie zum Mitglied meiner Partei gemacht - wie die anderen da gelacht haben.
Das war aber auch der Grund, weil es uns hier in diesem Landtag gelungen war, fraktionsübergreifend etwas Gutes, etwas Positives für Europa zustande zu bringen und das hat uns im Prinzip an dieser Stelle geeint. Ich möchte aber auch sagen, das wäre auch nicht ohne Begleitung von Akteuren aus der Landesregierung geschehen. Da möchte ich hier Herrn Schöning als ersten Europaminister in dieser Legislatur nennen, der wirklich die Transparenz in diesen Landtag hereingetragen hat, was europapolitische Entscheidungen betraf. Ich möchte aber auch Marion Walsmann nennen, die die Arbeit fortgesetzt hat und eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Europaausschuss gemacht hat und uns informiert hat und sich auch an die Beschlüsse des Ausschusses gehalten hat. Ich kann mich an dieser Stelle auch bei Ihnen bedanken, Herr Gnauck, die Gespräche, die wir in der kurzen Zeit miteinander hatten, beweisen auch, Sie setzen dieses Werk fort. Das sollte auch eine Lehre sein für eine zukünftige Landesregierung und für einen zukünftigen Landtag. Wir brauchen dort an dieser Stelle wirklich eine Zusammenarbeit zwischen Landtag und der Landesregierung. Ich will jetzt nicht noch mal auf den Evaluierungsprozess eingehen, aber über eines sollten wir uns auch im Klaren sein, wir haben noch viele Aufgaben zu bestreiten und das, was uns zukünftig noch stärker gelingen muss, das, was wir im Europaausschuss machen, was wir europapolitisch hier im Landtag machen, nach außen zu tragen, es den Menschen deutlich zu machen. Wir haben das letzte Mal hier im Plenum über das Eurobarometer gesprochen, dass viele Menschen immer noch der Ansicht sind, Europa ist weit und sie verlangen, in Entscheidungen mehr einbezogen zu werden. Auch wir leisten einen Beitrag, dass die Thüringerinnen und Thüringer mehr in europapolitische Entscheidungen einbezogen sind. Weil ich gerade zur Regierungsbank schaue, ich muss auch Ihnen Dank sagen, Herr Justizminister Dr. Poppenhäger, dass Sie uns im Ausschuss immer über die Arbeit des Ausschusses der Region berichtet haben.
Ich möchte aber an dieser Stelle auch noch sagen, dass wir den Menschen draußen deutlich machen müssen, was wir hier im Landtag für Entscheidungen für sie getroffen haben.
Ich nenne jetzt nicht nur - Warum? Es ist wohl zu viel Dank? Gut, das kann ich auch lassen.
Ja, das ist aber die Sache meiner Partei. Ich muss sagen, wir müssen das den Menschen deutlich machen. Gustav hat schon die Frage Trinkwasser genannt, wo wir eine eindeutige Entscheidung getroffen haben. Wir hatten aber auch eine Entscheidung zu treffen, die vielleicht lapidar erscheint. Die Europäische Union wollte die Fristen für den TÜV von Kfz, vor allem für ältere Kfz, verkürzen. Damit wären wieder die Leute auch in unserem Land getroffen worden, die sich nicht jedes Jahr ein neues Auto leisten können. Auch dazu haben wir Stellung bezogen.
Oder ich erinnere daran, wir hatten heute das Thema Sparkassen. Die EU wollte, dass unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch in den Risikofonds, in die Risikorücklage der Großbanken mit einzahlen. Dazu haben wir uns eindeutig positioniert. Das geht nicht. Unsere Sparkassen sind für den Mittelstand, für die Handwerker und für die Kleinsparer da und nicht dafür, die Zockerbanken zu unterstützen, die ihr Geld verzocken.
Konzessionsrichtlinie haben wir gedacht oder das, was wir gegenwärtig noch im Landtag offen haben, Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Auch das Rettungsdienstgesetz steht ja eigentlich zur Debatte, weil es was mit europapolitischen Entscheidungen zu tun hat. Ich möchte aber auch an dieser Stelle an die Medien appellieren, gerade über diese Arbeit zu berichten, über solche Entscheidungen zu berichten und nicht nur immer die europäische Finanzkrise in den Mittelpunkt der Berichterstattung zu bringen.
Natürlich hatten wir als Europaausschussmitglieder auch manche Ernüchterung zu ertragen. Erste Ernüchterung, als wir uns erdreistet haben, als europapolitische Sprecher der Fraktionen in den Deutschen Bundestag zu fahren, in den Europaausschuss des Bundestags, um mal mit den Kolleginnen und Kollegen in Erfahrungsaustausch zu gehen, wie gehen wir denn nun mit der Subsidiarität um. Nach zwei Stunden mussten wir erfahren, es war eine schöne Fahrt nach Berlin, wir haben mal miteinander gesprochen, wir haben die Arbeit des Bundestagsausschusses für Europaangelegenheiten kennengelernt. Aber was wir auch kennenlernen mussten, war, die Kolleginnen und Kollegen wussten gar nicht so richtig, von was wir hier sprechen, was wir hier im Thüringer Landtag machen. Ich glaube, das ist eine ganz große Reserve, die wir noch angehen müssen.
Wir mussten natürlich auch feststellen, dass Thüringen nicht der Nabel von Europa ist. Unsere Brüssel-Besuche und Gespräche mit der Kommission oder mit Abgeordneten im Europäischen Parlament haben natürlich auch deutlich gemacht, dass manche Entscheidungen, die wir hier im Landtag tref
fen, gar nicht bei denen ankommen. Wir haben auch Schlussfolgerungen gezogen, indem wir unsere Beschlüsse, die wir im Europaausschuss fassen, jetzt auch an die Kommission schicken.
Noch zwei letzte Bemerkungen möchte ich machen, vielleicht für die Zukunft: Ich konnte ja unseren Landtag und unseren Europaausschuss bei der 6. Subsidiaritätskonferenz des Ausschusses der Regionen im vorigen Jahr im Dezember in Berlin vertreten. Dort konnte ich auch ein Gespräch führen mit dem Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, mit Rainer Wieland, mit dem wir auch schon ein Zusammentreffen hatten, als wir als Ausschuss in Brüssel waren. Er hat einen Satz geprägt, den sollten wir uns für die Zukunft merken, deshalb auch die Evaluierung unserer Vereinbarung und deshalb auch die Frage mit den Grünbüchern usw. Er sagte dort: „Statt Frühwarnung - muss frühe Wahrnehmung das Arbeitsprinzip von uns sein.“ Statt Frühwarnung frühe Wahrnehmung. Das heißt also, wir müssen dort aktiv werden, wo wir noch Einfluss nehmen können. Das ist eben in dieser Phase so, was jetzt in der Vereinbarung ändern wollen, nicht, wenn die Richtlinien schon da sind, da ist es meistens schon zu spät, sondern dass wir schon im Vorfeld eingreifen. Diese frühe Wahrnehmung bedeutet natürlich auch für die Landesregierung, dass die Thüringenvertretung in Brüssel in der Beziehung in diesen Informationsprozess noch stärker eingespannt werden muss.
Wieland sprach auch davon, dass es stärker zu einer Vernetzung zwischen den einzelnen Landesparlamenten - also bei uns Vernetzung zwischen Bundestag und den Landtagen - kommen muss.
Abschließend haben die Teilnehmer dieser Konferenz zwei Forderungen aufgemacht, was vor allem für den zukünftigen Landtag sowohl für die Landesregierung als auch für uns als Landtag eine Rolle spielen sollte. Die eine Forderung ist die nach der Bedeutung der europaweiten Vernetzung von nationalen und regionalen Parlamenten. Dazu wird der Minister dann vielleicht was sagen, was auch die Internetvernetzung und dergleichen betrifft. Aber das müssen wir gerade im Vorfeld der Erarbeitung von Gesetzesgrundlagen im Europäischen Parlament machen.
Dann regte die Konferenz eine Verlängerung der Frist zur Einlegung von Subsidiaritätsrügen auf mindestens 12 Wochen an. Das wurde dort angeregt, denn wir stellen fest, diese 8-Wochen-Frist ist ein ganz schöner Brocken und ist für unsere Arbeit oft hart und kaum zu realisieren, vor allem weil wir ja auch die Fachausschüsse einbringen wollen.
Eines sei an dieser Stelle noch erwähnt, ich möchte noch mal auf Frau Marx reagieren. Ich glaube, der Erfolg dieser Geschichte ist gerade darin begründet, weil der Thüringer Landtag einen Europaausschuss als eigenständigen Ausschuss beschlossen
hat. Erstens hat der Landtag damit ein Zeichen gesetzt, welche Bedeutung er der Europapolitik beimisst, wie wichtig Europapolitik auch für Thüringen ist und wie Thüringen da mit einbezogen werden muss und mitarbeiten muss. Da ist es meiner Meinung nach richtig, dass es einen eigenständigen Ausschuss gibt, weil auch entsprechend der Änderungen der Geschäftsordnung, die wir ja vorgenommen haben, der Ausschuss nicht nur ein Beratungsorgan ist, ist er auch ein beschließender Ausschuss im Auftrag des Landtags, wenn das der Landtag akzeptiert, und vor allem, er ist auch ein Ausschuss, der zwischen den Fachausschüssen des Thüringer Landtags koordiniert. Den Ausschuss Europa in einen anderen Ausschuss einfassen, wäre aus meiner persönlichen Sicht ein Rückschritt und wäre der Bedeutung, die weiter auf uns als Landtag zukommt oder eines zukünftigen Landtags für Europa, wirklich abträglich. Da kann ich nur persönlich empfehlen, mit solchen Gedanken gar nicht erst zu spielen. Natürlich ist es unbenommen, ein neuer Landtag entscheidet neu, das mag sein, aber was sich bewährt hat, was gut war, das sollte man nicht wieder abbauen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, kein Neid, kein Neid.
Genauso ist es. Das stimmt.
Genauso ist es. Da steckt etwas dahinter, denke ich. Meine Damen und Herren, das Thema ist eigentlich zu wichtig und zu ernst, als dass man da
rüber scherzen sollte. Natürlich, ein Scherz ist auch einmal angebracht.
Ich möchte mich erst einmal bei Ihnen, Herr Minister, für den Sofortbericht bedanken.
Und ich möchte mich auch bei allen Fraktionen hier im Thüringer Landtag bedanken, dass sie unserem Antrag beigetreten sind und dass wir heute hier einen gemeinsamen Antrag zu Europa vorlegen können,
vor allem auch als ein Zeichen, dass die Parteien des Thüringer Landtags, die im Thüringer Landtag vertreten sind, zu Europa stehen, dass sie europäisch sind und dass wir von dieser Bühne aus die Thüringerinnen und Thüringer auffordern, zur Europawahl zu gehen. Herr Minister, auch wenn Sie sagen, 2009 lagen wir in der Wahlbeteiligung weit über dem Bundesdurchschnitt und auch über dem Europäischen Durchschnitt, natürlich müssen wir da auch der Fairness halber sagen, das haben wir unter anderem dem Umstand mit zu verdanken, dass wir schon 2009 die Verknüpfung des Wahltermins mit der Kommunalwahl hatten, was auch dieses Jahr wieder der Fall ist. Da fällt natürlich die Mobilisierung, in das Wahllokal zu gehen, etwas leichter als in Ländern, wo nur die Europawahl stattfindet. Wir müssen aber feststellen, dass 2009 trotzdem die Stimmabgabe, was Europa betraf, niedriger war als die Stimmabgabe für die Kommunalwahlen. Das heißt also, wir dürfen das nicht dem Automatismus überlassen. Die Zahlen, die im Eurobarometer enthalten sind - das sind alles Erhebungen aus dem Jahr 2013 -, da ist es schon bedenklich, wenn nur 32 Prozent der Befragten in dieser Republik wussten, dass im Jahr 2014 Europawahlen stattfinden - 32 Prozent. Das ist doch eine niedrige Zahl, wo wir wirklich noch wirksam daran arbeiten müssen, dass wir den Menschen klarmachen müssen, was Europawahlen sind, warum sie zur Europawahl gehen sollen. Wichtig dabei ist, wie wird Europa dargestellt. Oft ist die mediale, aber ich muss auch sagen, die politische Darstellung von Europa so, dass sie nicht zu einer Motivation, sich für Europa einzusetzen, einlädt. Wenn der Bürger Nachrichten über Europa hört, was hört er in erster Linie: Krise, Krise, Krise - also viele negative Sachen. Was natürlich klar ist, diese Krise gibt es, diese Krise ist da und sie wirkt sich auf die Bürger aus. Er liest und hört etwas vom bankrotten Griechenland, von südeuropäischen Staaten, die pleite sind. Er hört solche Diskussionen, die Deutschen müssen alles bezahlen für diese Staaten. Wir kennen die Diskussion, mit dem Euro wird alles teurer, und es gibt noch weitere gruselige Diskussionen in der Beziehung. Auch das wird im Eurobarometer deutlich. Die Mehrheit der im Eurobarometer Befragten hat eins aber hervorgebracht, und das ist doch be
merkenswert: Die Europäer und auch die Befragten in der Bundesrepublik wollen mehr Demokratie in Europa haben und sie wollen mehr Befugnisse für das Europäische Parlament. Eine Frage war auch, und dafür hat sich eine Mehrheit ausgesprochen, die Direktwahl des Ratspräsidenten durch die Europäerinnen und Europäer. Sie wollen nicht, dass dann über Regierungschefs im Europäischen Rat oder nur im Parlament der Ratspräsident gewählt wird, nein, sie wollen, dass das die Europäer selbst entscheiden.
Eins hat das letzte Jahr auch deutlich gemacht: Wenn die europäischen Bürger zu einer Entscheidung aufgerufen werden, dann wissen sie sehr wohl, wie sie sich zu entscheiden haben. Ich spreche hier vom Europäischen Bürgerentscheid „Wasser ist ein Menschenrecht“. Das war der erste Europäische Bürgerentscheid und der hat maßgeblichen Einfluss gehabt, dass es verhindert werden konnte, dass die Trinkwasserversorgung privatisiert wurde. Ich glaube, das ist doch ein Erfolg und diesen Erfolg müssen wir den Menschen deutlich machen: Mischt euch ein und das ist auch ein Grund, zur Europawahl zu gehen.
Bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch eins, die Mehrheit der Befragten hat sich für eine Angleichung der sozialen Sicherungssysteme ausgesprochen. Hört, hört, kann ich an dieser Stelle sagen. Die Menschen wollen eben nicht nur die Macht der Banken und die Macht des Rates, nein, sie sprechen davon, wir müssen die Lebensverhältnisse in Europa weitestgehend angleichen und vor allem, wir brauchen eine Angleichung der sozialen Sicherungssysteme. Wo sahen die Europäer vor allem mehr Einsatz durch die Europäische Union? Das war in der Armutsbekämpfung, das war in der Bildung und das war bei der Bewahrung der sozialen Sicherungssysteme. Da möchte ich hier wirklich sagen, wir brauchen nicht nur eine Wirtschaftsunion oder eine Bankenunion. Da erhebe ich auch die Forderung namens meiner Partei, wir brauchen in Europa vor allem an erster Stelle eine Sozialunion.
Und deutlich, dass wir so eine Sozialunion brauchen, ist auch die Tatsache aus dem Eurobarometer, dass es mehr Zustimmung für die EU in starken europäischen Staaten der EU - Deutschland, Großbritannien, Frankreich - und es in südeuropäischen Staaten weniger Akzeptanz für die EU gab. Das hat ganz einfach etwas mit den Lebensverhältnissen in den Ländern zu tun und vor allem auch mit den Ursachen bei den Auswirkungen der Krise auf diese Staaten, wo nun einmal die südeuropäischen Staaten am meisten betroffen sind, wo aber die starken Staaten in Europa einen wesentlichen Anteil daran haben, dass es unter anderem zu diesen Krisen gekommen ist. Bemerkenswert war im letzten Jahr
auch, dass zum Beispiel Deutschland durch die Kommission auch den erhobenen Zeigefinger gezeigt bekommen hat, nämlich was die Frage des Exportüberschusses betrifft. Da muss ich auch aus unserer Sicht feststellen, die niedrigen Löhne bei uns haben dazu beigetragen, dass Deutschland Exportweltmeister ist, und haben dazu beigetragen, dass unsere Waren in diesen Ländern angeboten, verkauft wurden und dass damit auch die Produktionskraft in diesen Ländern eingeschränkt war. Im Prinzip haben wir auf Kosten dieser Länder gelebt.
Ich möchte auch an dieser Stelle sagen, die Menschen wollen selbst entscheiden und sie wollen nicht, dass das Recht dieser Staaten durch die Troika bestimmt wird und die Selbstbestimmung eingeschränkt wird. Ich möchte das natürlich sagen, weil ich hier Diskussionen höre. Auch wenn wir sagen, wir stehen alle für Europa, da muss es uns gestattet sein, dass wir trotzdem zu den einen oder anderen politischen Fragen in Europa natürlich unterschiedliche Ansichten haben. Das ist normal. Wichtig ist, was uns einen sollte, ist, dass wir auf alle Fälle für die europäische Integration sind. Deshalb sage ich, wir brauchen auch ein solidarisches Europa.
Ein Ausdruck dafür ist zum Beispiel auch die Strukturförderung - und das sollte auch unseren Menschen klargemacht werden: Thüringen hat seit der Wende über 8 Mrd. € an Strukturförderung aus dem ESF und EFRE erhalten. Auch wir erkennen, ohne diese Mittel wäre die Schaffung einer sozialen Infrastruktur in Thüringen nicht möglich gewesen. Und ohne diese Mittel wäre in den Jahren 1990 und den folgenden Jahren die Arbeitslosigkeit noch höher gewesen und es wäre keine Arbeitsmarktpolitik möglich gewesen. Deshalb brauchten wir auch weiterhin diese Strukturförderung und die Strukturförderung hat auch etwas mit europäischer Integration zu tun.
Was wir aber nicht brauchen, ist in Europa eine Sozialneiddiskussion, das möchte ich an dieser Stelle auch sagen. Herr Minister, Sie haben gesagt, wir müssen alles tun, dass rechtspopulistische Kräfte und rechte Kräfte nicht die Oberhand gewinnen, wenn es um europapolitische Fragen geht. Das ist richtig. Deshalb ist es eben auch sehr schädlich, muss ich an dieser Stelle sagen, wenn wir aus Bayern eben Diskussionen bekommen: Armutszuwanderung, Sozialtourismus nach Deutschland hinein. Das ist eine Diskussion, die können wir überhaupt nicht gebrauchen und vor allem erzeugt sie Sozialneid und geht an der Realität in diesem Land vorbei. Es muss endlich Schluss sein, dass wirklich Arbeitnehmer aus Deutschland gegen Arbeitnehmer aus Italien oder weiteren osteuropäischen Ländern ausgespielt werden. Im Gegenteil, wir brauchen auch hier bei uns die Integration von europäischen Mitbürgern. Gerade wenn ich an unsere Fachkräftesituation in Thüringen denke, brauchen wir Zuwan
derung, brauchen wir die Hilfe auch aus anderen europäischen Ländern.
Sie sprachen davon - und das finde ich gut -, was auf der Informationsveranstaltung bekannt gegeben wurde, vor allem welche Veranstaltungen durchgeführt werden durch das Europäische Informationszentrum - das ist gut und richtig. Ich möchte einschätzen, das letzte Jahr hieß das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger, dazu muss ich sagen, das war ein bisschen dünn, was an dieser Stelle in Thüringen stattfand. Ich kann mich an eine Veranstaltung erinnern, das war die Eröffnungsveranstaltung in Jena. Und dann kann ich mich wenig an Veranstaltungen, die auch vonseiten der Landesregierung durchgeführt wurden, erinnern. Das war aus meiner Sicht nicht das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger, wie wir uns das eigentlich vorgestellt hatten.
Deshalb ist es wichtig, dass jetzt wirklich auch die Mitarbeiter des Informationszentrums Veranstaltungen draußen durchführen, aber ich möchte jeden hier in diesem Hause auffordern, sich an diesen Veranstaltungen mit zu beteiligen. Wir müssen hinaus und müssen den Menschen erklären, was ist Europa, wie schaffen wir ein Europa, was für alle Menschen da ist. Ich muss feststellen - und Sie haben davon gesprochen, wo die Veranstaltungen stattfinden sollen, an Schulen, bei Jugendlichen und dergleichen mehr -, ich muss täglich draußen feststellen, ich weiß nicht, wie es anderen geht, die Jugend ist, was den europäischen Gedanken betrifft, schon weit. Das kommt unter anderem davon, wir haben Europaschulen, wir haben Schüleraustausch, wir haben die ERASMUS-Programme und dergleichen mehr. Ich glaube, bei der Jugend sind Potenzen eines europäischen Gedankens und Austausches vorhanden. Das muss ich an dieser Stelle feststellen. Aber bei unseren älteren Menschen gibt es noch viele, viele Fragen zu Europa und auch eine Europaskepsis. Ob das nun aus ihren Lebenserfahrungen resultiert, möchte ich hier nicht einschätzen. Ich will damit sagen, wir müssen uns auf die Jugend konzentrieren, aber nicht nur auf die Jugend. Ich glaube, wir müssen uns auf die gesamte Bevölkerung hier in Thüringen konzentrieren, wenn es darum geht, dass wir sie mobilisieren wollen und dass wir vor allem den Integrationsgedanken, den europäischen Gedanken in die Bevölkerung hineintragen wollen.
Wichtig ist aber bei all dem, wenn wir die Menschen für die Europawahlen mobilisieren wollen, müssen wir ihnen erklären, was Europa für sie bringt, und wir müssen vor allem Antworten auf soziale Fragen finden, die die Menschen in Europa betreffen. Ich danke Ihnen.
Lieber Gustav Bergemann, hast du mitbekommen, dass sich die Kräfte pro Europa auf unserem Bundesparteitag in Hamburg durchgesetzt haben, dass wir gearbeitet haben und dass wir ein Wahlprogramm erstellt haben, welches die Integration in Europa in den Mittelpunkt stellt, natürlich bei allen Dissenspunkten, wo wir sozialpolitisch vieles anders sehen in Europa als vielleicht eure Partei?
Ja, ja, können wir machen. Danke, Herr Minister. Meine Kollegen haben gesagt, da hat er dir jetzt einen Treffer gegeben. Gut, akzeptiere ich an dieser Stelle auch. Aber, Herr Minister, was ich eigentlich gemeint habe: Es geht nicht nur um Veranstaltungen, die jetzt groß initiiert werden. In Jena war ich dabei, seitdem weiß ich nämlich auch, dass man in der Jenaer Innenstadt nur 20 km/h fahren darf.
Durch diese Straße bin ich gefahren.
Da bin ich allerdings einem Auto hinterher gefahren, das hatte eine THL-Nummer, die hat es vor mir erwischt.
Darum geht es nicht. Mir geht es vor allem darum, was wir noch schaffen müssen. Nein, nein, das Geld kassiert Jena selbst, nicht der Innenminister, das Geld kassiert Jena selbst. Das ist erst einmal so.
Was ich aber noch ausdrücken wollte, ist, dass wir es auch schaffen müssen. Die beste Politik für Europa können wir machen, wenn wir es schaffen, dass die Menschen in den Gemeinden, in den Städten Kontakt zu anderen Bürgern aus europäischen Staaten bekommen, wenn wir Städtepartnerschaften fördern, Organisationen, Vereine, Verbände, wenn wir so etwas schaffen, dass der direkte Kontakt der Menschen untereinander gefördert wird; dazu gibt es Förderprogramme, weiß ich. Aber jedes Mal muss ich auch feststellen, Stadträte, Gemeinderäte, selbst Bürgermeister wissen wenig, welche Möglichkeiten sie da abschöpfen können, um solche Kontakte zu schaffen. Jetzt haben Sie die ganze Veranstaltungsreihe aufgezählt. Das ist das, was ich aber auch sagte, wo wir aufpassen, ist richtig mit Schülern, ist richtig mit Jugendlichen, aber ich hatte in dieser Woche auch Gelegenheit, vor älteren Bürgern über Europa zu sprechen. Ich muss sagen, da war ich teilweise erschrocken. Da war ich teilweise erschrocken, was es dort noch für Meinungen und Haltungen zu Europa gibt. Also das heißt, selbst Organisationen, die sich mit Seniorenarbeit beschäftigen und dergleichen mehr, selbst die müssen wir versuchen in die europapolitische Arbeit einzubinden. Und gerade der Kontakt von Bürger zu Bürger, das ist eigentlich das. Wenn wir es schaffen, bis in die kleinste Gemeinde hinein diesen Gedanken zu entwickeln, dann leisten wir auch einen Betrag für die europäische Integration. Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen in diesem Land nicht nur von Apothekenmangel, wir haben einen Mangel an Ärzten, wir haben Probleme in der ländlichen medizinischen Versorgung und dazu zählen auch die Apotheken. Ich sage an dieser Stelle, wo der Arzt in der Gemeinde wegfällt und es gibt dort noch eine Apotheke, wird zwangsläufig auch die Apotheke kaputtgehen. Aber ich sage an dieser Stelle auch, wo eine Apotheke in einem Dorf geschlossen wird, wird auch der Arzt eines Tages weggehen. Aus diesem Grunde entspricht der Antrag von der FDP-Fraktion den Tatsachen, wie sie nun einmal hier in Thüringen sind.
Die Zahlen, die Sie, Herr Staatssekretär, genannt haben, allein nur dieses Beispiel, 110 Stellenangebote gibt es und demgegenüber stehen 18 Bewerber, allein das ist doch die Tatsache, die das begründet: Wir werden in der Zukunft dort ein Problem haben. Ein paar Kilometer von Mühlhausen entfernt in einer größeren Gemeinde von fast 1.000 Einwohnern, das habe ich jetzt erfahren, macht die Apotheke zu. Die Apotheke hat eine tolle Lage, in einem Haus, in dem zwei Ärzte sind. Also die Wirtschaftsfähigkeit wäre dort gegeben gewesen, aber die macht zu, weil der Apotheker in den Ruhestand geht. Er findet keinen, der die Apotheke übernimmt. Das ist ein Ort mit fast 1.000 Einwohnern. Jetzt kann man natürlich sagen, da kann eine andere Apotheke aus der Kreisstadt oder irgendwo
hinkommen und macht eine Zweigstelle auf. Nur, das Problem ist, das eigentliche, was das Gute an unseren Apotheken ist, nämlich die Beratung vor Ort, die Beratung der Menschen, das kann dann diese Zweigstelle nicht mehr gewährleisten und die Bewohner dieser Gemeinde können dann auch die Arzneimittel in der Drogerie kaufen oder eine Rezeptsammelstelle machen. Das kann doch nicht im Interesse der Menschen im ländlichen Raum sein und allein die Zahlen, die sie gesagt haben hier, belegen das.
Allerdings muss ich natürlich auch sagen, nun zu untersuchen, warum das so ist, ich glaube, der Zug ist eigentlich schon abgefahren, wenn es dieses Verhältnis zwischen Stellenangeboten und Bewerbern gibt. Das, was ich von der Gemeinde geschildert habe, das betrifft eine Gemeinde. In Zukunft wird das mehrere, viele Gemeinden betreffen. Dann bricht auch diese Versorgung weg und das bedeutet für die Menschen entweder längere Wege - und wir wissen alle, was das bei der demografischen Entwicklung bedeutet. Vielleicht kommt dann der rollende Lebensmittelladen und der hat dann auch ein Regal mit, wo Arzneimittel drin sind. Das kann ja möglich sein. Wenn das die Zukunft sein soll, weiß ich nicht. Oder, und das ist das, auf das Kollege Hartung jetzt zu Recht aufmerksam gemacht hat, die Frage des Onlinehandels: Damals, als der Onlinehandel bei Apotheken aufkam, da sind wir eigentlich alle, wie wir hier saßen, dagegen Sturm gelaufen, weil wir das nicht wollten. Bei der FDP weiß ich jetzt ehrlich nicht, wie damals die Haltung zum Onlinehandel war, weiß ich nicht. Aber insgesamt, kann ich mich erinnern - das war jetzt nur eine Frage -, haben wir alle gesagt, der Onlinehandel darf nicht um sich greifen, weil dort das Wesentliche für die Menschen wegfällt, nämlich die Beratung vor Ort und das Fachwissen. Das war damals unsere Argumentationslinie.
Wenn wir jetzt sagen, Apotheken schließen und wir wollen erst einmal prüfen und dergleichen mehr und wir reagieren nicht darauf, bedeutet das vor allem für die Menschen im ländlichen Raum, denen bleibt gar nichts anderes übrig, als auf den Onlinehandel zurückzugreifen. Ich glaube, diese Entwicklung will hier letzten Endes keiner.
Kollege Hartung, mit den Zeichen glaube ich nicht, dass Sie jetzt mich gemeint haben.
Gut. Wir haben den Änderungsantrag dazu gemacht und die Zahl, 50 Studienplätze zu schaffen, hier im Antrag verankert, weil das genau die Forderung ist und die Berechnungen sind, die die Landesapothekerkammer uns und auch anderen Frak
tionen in Gesprächen - ich weiß, dass es die Gespräche gab - genannt hat. Deshalb haben wir das gesagt. Jetzt kam natürlich auch das Argument, es muss geprüft werden, wir bilden 60 Studenten in Jena zu Apothekern aus, warum bleiben die nicht alle in Thüringen. Das sollte man prüfen. Aber Fakt ist auch eins: Nicht alle 60 Studenten, die in Jena ausgebildet werden, kommen von Thüringen, das sollten wir an dieser Stelle auch feststellen. Also es kann natürlich sein, dass die wieder in ihre Heimat zurückgehen. Jetzt kam das Argument Leipzig, das ist ja bekannt. Leipzig will das einstellen. Und es kam das Argument der Hochschulautonomie, die es gibt. Aber wir wollen doch die 50 Studenten in Jena - da kann man sich vielleicht bei der Zulassung was einfallen lassen, jetzt bin ich allerdings nicht der Hochschulpolitiker, das muss ich an der Stelle sagen -, wir wollen 50 Studenten, Thüringer, in Jena ausbilden, die auch nach Möglichkeit in Thüringen bleiben.
Was die Autonomie noch mal betrifft oder mit Leipzig zu sagen, welche Regierung ist dort in Leipzig und wieso können die das schließen und dergleichen mehr, da sage ich jetzt an dieser Stelle, wir reden immer so schön von mitteldeutscher Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern. Ich kenne es zum Beispiel vom Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, dass dort bestimmte Sachen ausgelagert werden und jetzt von einer entsprechenden Institution in Sachsen-Anhalt gemacht werden, weil man sagt, wir wollen kooperieren. Warum setzt man sich dann nicht als Landesregierung hin und sucht mal das Gespräch mit der sächsischen Landesregierung oder mit der Landesregierung in Sachsen-Anhalt und sagt: Wie können wir dieses Problem gemeinsam klären? Zumindest mal den Versuch zu unternehmen, dass man da eine Lösung findet.
Ja.
Was den letzten Teil betrifft, da haben Sie recht. Was die Zugangsvoraussetzungen betrifft, Herr Dr. Hartung, muss ich Ihnen sagen, da haben die Universitäten Freiheit für bestimmte Bedingungen. Wenn wir bei den Ärzten zum Beispiel darüber reden, dass wir zum Beispiel Ärzte zulassen wollen, die beispielsweise hier schon Berufserfahrung haben im medizinischen Bereich und dass die auch stärker bei Zulassungen berücksichtigt werden können, warum kann man das nicht unter anderem auch bei Apotheken prüfen?
Jetzt mache ich meine Ausführungen zu Ende, Kollege Hartung. Stehen geblieben war ich bei der Problematik, warum spricht man sich nicht zwischen den Landesregierungen zu solchen Fragen ab. Es kann doch nicht sein, dass wir uns dann zur Geisel derer machen, dass wir zum Schluss, nur weil keine Ausbildung stattfindet, keine Apotheker mehr in diesem Land haben. Herr Staatssekretär, wenn Sie sich zu Apotheken bekennen und sagen, Sie wollen Apotheken, und bekennen sich dazu, dann muss auch etwas dafür getan werden für die Zukunft, es muss Gespräche geben, aber es muss auch Lösungsansätze geben und nicht bloß Lippenbekenntnisse. Danke.
Frau Präsidentin, danke. Ich möchte an dieser Stelle jetzt erst mal wieder ein bisschen Ruhe in das Thema bringen, weil es eigentlich auch um Menschen geht. Es kam ja eigentlich zum Ausdruck außer bei fast zwei Fraktionen oder nur einer Fraktion, wo das kein Thema ist -, es ist ein Thema und das Thema wird uns weiter beschäftigen, egal wie wir heute hier aus diesem Saal gehen. Aber, Frau Siegesmund, ich gebe Ihnen recht, wir müssen uns auch um die Pflege im ländlichen Raum kümmern, das Thema hatten wir schon oft im Landtag. Aber ich muss Ihnen sagen, auch das hängt mit Apotheken zusammen, weil nämlich zum Beispiel die Pflegedienste - meine Pflegedienste machen das auch im Auftrag der Patienten dort Materialien abholen, in den Apotheken vor Ort. Wenn diese Apotheke vor Ort nicht mehr ist, dann können wir auch nur noch Großhandel machen. Das hatten wir sogar schon mal bei Heil- und Hilfsmitteln und da kommt nur Mist raus, das sage ich Ihnen an dieser Stelle. Das will ich aber jetzt nicht ausweiten. Ich
gebe Ihnen dahin gehend recht, jawohl, wir brauchen sektorübergreifende Vernetzungs- und Versorgungsstrukturen, aber dazu zählen eben auch die Apotheken und die Apotheken sind auch wichtig für die Pflege
und da sollten wir hier nichts trennen, sondern wir müssen den Gesamtkomplex sehen. Aber Apotheken werden in Zukunft ein Problem werden. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil jetzt ein bisschen Unruhe hier im Saal war, ich muss Ihnen sagen, über was wir jetzt sprechen, das geht uns alle an, weil jeder von uns - was wir alle nicht hoffen - in die Lage kommen kann, dass er ein Krankenhaus aufsuchen muss, dass er sich im Krankenhaus behandeln lassen muss. Und wenn ich mir in den letzten Tagen oder über einen längeren Zeitraum auch so die Medienberichte anschaue über Krankenhäuser - ob das im Fernsehen ist oder ob das Zeitung ist -, da muss ich jetzt sagen, als Normalbürger kann es einem da ganz schön gruselig werden, wenn man in ein Krankenhaus eingeliefert wird zur Heilung oder zu einer Behandlung. Einerseits lesen wir Medienberichte, es wird operiert auf Teufel komm raus, ob das berechtigt ist oder nicht. Oder ich erinnere an die Veröffentlichung des AOK-Reports zu Krankenhäusern in dieser Woche. Wer sich in der Branche auskennt, muss aber sagen - und das möchte ich hier als Erstes an dieser Stelle tun -, dass das so ist, was die Medien berichten, hat die Ursache im System. Darauf werde ich noch zurückkommen. Die Masse unserer Krankenhäuser in Thüringen und vor allem das Personal, die Ärzte, die Krankenschwestern, die in diesen Krankenhäusern arbeiten, machen einen aufopferungsvollen Dienst, eine aufopferungsvolle Arbeit und deren Arbeit soll nicht schlechtgeredet werden. Wir sollten denen an dieser Stelle für ihre Arbeit danken,
weil nämlich gerade dieses Personal, ob das Ärzte sind, ob das das medizinische Personal ist, ob das die Schwestern sind, ob das die Küchenfrauen sind, letzten Endes geben sie nicht die Rahmenbedingungen für die Arbeiten eines Krankenhauses vor. Die Anhörung, die schon im Bericht des Aus
schusses erwähnt wurde, liebe Kolleginnen und Kollegen, war eigentlich eine Lehrstunde dafür, wie das Gesundheitssystem in diesem Land funktioniert, und war eine Lehrstunde dafür, unter welchen Rahmenbedingungen die Krankenhäuser gezwungen sind zu arbeiten, arbeiten zu müssen. Die erste Erkenntnis aus dieser Fragestunde war, die Krankenhäuser stehen in Konkurrenz untereinander. Wir konnten das feststellen, große Häuser gegen kleine Krankenhäuser, private Krankenhäuser gegen kommunale Krankenhäuser.
Die zweite Sache: Es ist bei dieser Anhörung deutlich geworden, die haben auch noch zwei Seiten, nämlich auf der einen Seite stehen die Krankenhäuser, auf der anderen Seite stehen die Kostenträger, sprich die Krankenkassen. Und bei allem Zwist zwischen beiden und auch bei der Diskussion dieses Krankenhausgesetzes geht es, meine Damen und Herren, nur um eins - es geht um Geld. Selbst in der Anhörung hat der Patient kaum eine wesentliche Rolle gespielt. Es geht um Geld. Und, meine Damen und Herren, das ist Ausdruck dafür, dass in dieser Gesellschaft die Gesundheit eine Ware geworden ist. Das kann es beim besten Willen nicht sein, weil das nicht im Interesse der Menschen ist.
Es müsste bei Krankenhäusern, bei ärztlicher Versorgung in erster Linie um die Patienten gehen.
Das wesentlich Neue an diesem Gesetz ist der Versuch der Landesregierung, das Wort „Qualität“ in die Arbeit der Krankenhäuser zu bringen, Qualitätskriterien, Qualitätsrichtlinien zu erarbeiten. Das geht uns nicht weit genug, darauf komme ich noch zurück. In der Anhörung wurde eine geschlossene Front der Krankenhäuser gegen diese Absicht deutlich, diese Qualitätskriterien einzuführen, nach dem Motto, in unseren Häusern ist alles gut und es soll alles so bleiben, wie es ist. Aber ich sage hier an dieser Stelle, und das ist auch die Meinung unserer Fraktion, wir brauchen konkrete Qualitätskriterien für die Arbeit von Krankenhäusern, weil das den Patienten zugutekommt, und hier geht es einzig und allein um den Kranken, der im Krankenhaus behandelt werden soll, der geheilt werden soll. Deshalb brauchen wir Qualitätskriterien für die Krankenhäuser.
Ich will an dieser Stelle auch etwas sagen zu kommunalen und privaten Krankenhäusern. Auch das wurde in der Anhörung deutlich, dass es dort kaum noch Unterschiede gibt. Da muss ich jetzt an dieser Stelle sagen - es fällt mir etwas schwer, aber ich muss es sagen; wo sie recht hat, hat sie recht -, in der Anhörung hat Frau Schweinsburg als Präsidentin des Landkreistages Stellung genommen, die natürlich Qualitätskriterien auch im Namen der kommunalen Träger abgelehnt hat, die aber dort festgestellt hat, eigentlich sind es im ursprünglichen Sinne
gar keine kommunalen Krankenhäuser mehr, die wir in Thüringen haben. Das reine kommunale Krankenhaus in Thüringen gibt es nicht mehr. Die Krankenhäuser in Thüringen sind keine Eigenbetriebe mehr der Landkreise oder der Städte, sie sind in der Regel Gesellschaften, GmbHs, wo eine kommunale Gebietskörperschaft
- richtig - der Gesellschafter ist. Wer dann aber glaubt, dass durch dieses Konstrukt Kreistage, Stadträte etwas mitzureden haben an den Krankenhäusern, ich glaube, der ist aus der Erfahrung seiner kommunalen Tätigkeit eines Besseren belehrt worden. Die Kreistage haben nicht mehr zu entscheiden, welche Fachabteilungen geöffnet oder geschlossen werden. Und ich kann das von meinem eigenen Kreiskrankenhaus sagen, was eine GmbH ist: Wir kämpfen im Unstrut-Hainich-Kreis für die Kliniken seit Jahren darum, dass das mittlere medizinische Personal mehr Geld bekommt. Das können wir nur versuchen über den Aufsichtsrat. Über den Kreistag ist das nicht möglich. Wenn das die Gesellschafter nicht wollen oder wenn das die Geschäftsführung nicht will, ist das nicht möglich.
Na, wir wollen ja jetzt nicht über den Unstrut-Hainich-Kreis reden, Frau Ministerpräsidentin, sonst müsste ich jetzt eine Stunde reden, wo auch der Anteil Ihrer Landesregierung daran ist, aber das ist nicht das Thema jetzt.
Ich wollte damit nur sagen, die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser sind, egal ob privat oder ob sie kommunal sind, alle gleich. Da, meine Damen und Herren, das machte die Anhörung auch deutlich, kam das System, was die Vergütung der Krankenhäuser betrifft, zum Ausdruck. Wir hatten zuerst vor langer Zeit die Vergütung der Krankenhäuser nach Belegzahl der Betten. Das war die Zeit, daran können sich vielleicht manche erinnern, wenn ich im Krankenhaus war, wurde behandelt und war vielleicht am Freitag schon gesund, hat man mir eigentlich gesagt, nein, nein, du kannst am Freitag noch nicht entlassen werden, du musst schon noch bis zum Montag drin bleiben, wir müssen dich noch ein bisschen unter Beobachtung stellen, weil da ja der Sonnabend und der Sonntag finanziert wurde. Als man festgestellt hat, das funktioniert nicht mehr, viele Kosten, hat man dann die Fallpauschalen eingeführt. Das heißt, jetzt geht es darum, dass die Fälle, die Behandlungsfälle im Krankenhaus bezahlt werden, pauschal vergütet werden; egal wie schwer die Operation ist oder ob es Komplikationen gibt, es gibt die gleiche Summe. Das hat natürlich die Krankenhäuser wieder ge
zwungen, ihr System umzustellen und jetzt so viele Fälle wie möglich zu produzieren - sage ich mal -, zu behandeln. Also geht an dieser Stelle, meine Damen und Herren, und das haben wir jetzt zurzeit, die Jagd nach den Patienten los. Und eigentlich ist alles nur, muss ich sagen, der Gewinnmaximierung unterzogen und der Jagd nach den Patienten, weil wir Geld verdienen müssen, das müssen sowohl die kommunalen als auch die privaten. Da will ich zwei Beispiele nennen aus der letzten Zeit. Gesundheitspolitische Sprecher waren eingeladen in ein größeres Krankenhaus in einer größeren Ostthüringer Stadt in privater Trägerschaft. Frau Ministerin war auch mit eingeladen. Als Erstes wurde uns Politikern von der Geschäftsleitung erklärt, man will uns erst einmal beibringen, wie überhaupt Krankenhäuser funktionieren, weil wir ja keine Ahnung haben, und die Krankenhäuser tun alles für ihre Patienten und dazu brauchen sie Geld. Dann sagte dieser Geschäftsführer, eigentlich betrifft es uns aber nicht, weil wir ja im letzten Jahr 23 Mio. € Plus gemacht haben. Und dann hat er sogar noch vergessen, nach draußen zu zeigen, wo eine Baustelle ist für ein neues Bettenhaus, wo das Land ungefähr 100 Mio. €, glaube ich, investiert hat. Aber er sagt an dieser Stelle, wir brauchen mehr Geld.
Zweites Beispiel ist ein kommunales Krankenhaus, das ist ein größeres Krankenhaus im Norden von Thüringen, am Südrand eines Mittelgebirges. Da war vor Kurzem ein Zeitungsartikel in der lokalen Zeitung. Der Geschäftsführer sagt dort, er muss Personal abbauen, Ursache Erhöhung der Bezüge, der Löhne für Krankenschwestern und dergleichen mehr, ich muss deshalb Personal abbauen. Zwei Zeilen darunter schreibt er plötzlich: Wir haben im Geschäftsjahr 2012 8 Mio. € Plus gemacht und dieses Geschäftsjahr wird wieder genauso aussehen. Na, meine Damen und Herren, kein Geld für das Personal ist da, wir haben aber Gewinn gemacht. Den Gewinn braucht er allerdings, sagt er, für neue technische Geräte, denn er muss ja fit sein. Nun hatte ich auch im Rahmen der Diskussion zu diesem Krankenhausgesetz diesen Geschäftsführer aufgesucht und da sagte er mir jetzt: Also er hat so ein großes Krankenhaus und gutes Krankenhaus, rundum in den anderen Kreisen braucht es eigentlich gar keine Krankenhäuser geben, denn die macht er alle mit, die Patienten, die dort anfallen, macht er alles mit, also brauchen wir da in den Nachbarkreisen kein Krankenhaus. Das ist jetzt die Frage, die wir als Politik entscheiden wollen: Was wollen wir für eine Krankenhausversorgung in diesem Land? Wollen wir punktuell Krankenhäuser oder wollen wir eine für unsere Patienten flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern? Das ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen. Und aus diesem Grund, allein schon aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, ist es notwendig, dass wir hier ein neues Krankenhausgesetz brauchen, was eigentlich schon längst überfällig ist.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsanträgen, die auch im Ausschuss beschlossen wurden, stellt eine deutliche Verbesserung dar gegenüber dem bisherigen Krankenhausgesetz. Das müssen auch wir als Oppositionspartei dazu sagen.
Als Erstes, aus unserer Sicht, sind die Patientenrechte gestärkt worden, unter anderem auch durch den Einsatz des Patientenfürsprechers. Die besonderen Anforderungen an Krankenhäuser bei der Behandlung behinderter Menschen sind im Gesetz verankert. Was besonders wichtig ist: Die Notfallaufnahme ist gesetzlich verankert worden. Also es kann nicht mehr vorkommen entsprechend diesem Gesetz, dass ein Patient in einer Notsituation von irgendeinem Krankenhaus abgewiesen wird. Die Krankenhäuser sind verpflichtet zu einer Erstversorgung. Die Krankenhäuser werden einbezogen in den Katastrophenschutz und in den Pandemiefall einschließlich Reha-Einrichtung, was ich ebenfalls richtig finde. Und ich finde es auch richtig, dass im Gesetz verankert wurde, dass die Krankenhäuser Kooperationsvereinbarungen mit anderen Häusern oder auch ambulanten Einrichtungen anzeigen müssen und dass in diese Kooperation, wenn nämlich eine flächendeckende Versorgungsstruktur gefährdet wird, eingesprochen werden kann und die Gewährung oder die Genehmigung verwehrt werden kann. Denn das ist nämlich genau das, was ich vorhin gesagt habe, wenn da einer sagt, wir können alle Häuser mit schlucken und wir machen das mit, was interessiert mich, was in dem anderen Landkreis ist. Mit dieser Anzeigepflicht und der Möglichkeit, dass das versagt werden kann, kann so einer Konzentration entgegengewirkt werden an dieser Stelle. Deshalb stimmen wir dieser Sache zu.
Ich sage an dieser Stelle: Wir können in Thüringen nur eine funktionierende Krankenhauslandschaft für die Zukunft gewährleisten, wenn wir es gemeinsam, und das geht nur gemeinsam mit den Krankenhäusern und den Trägern, schaffen, dass sich unsere Krankenhäuser spezialisieren. Wir brauchen eine effektive Struktur unserer Krankenhäuser. Aus unserer Sicht sollten wir unsere Planungsregion betrachten und wir sagen, in jeder Planungsregion muss es ein Krankenhaus geben mit überregionaler Bedeutung, was hoch spezialisiert ist. Und die Häuser, die in dieser Region drumherum sind, die müssen sich neben der Grundversorgung auf zwei Fachabteilungen, Fachgebiete spezialisieren und in diesen Gebieten müssen sie top sein. Wir müssen aufhören, mit einer Struktur zu leben - und darum kämpfen die Krankenhäuser -, es geht um Geld, jedes Krankenhaus muss möglichst alles machen und jedes Krankenhaus muss nach Möglichkeit die gleichen Geräte vorhalten. Das ist auf die Dauer nicht finanzierbar.
Wir brauchen hoch spezialisierte Krankenhäuser. Mit dieser Struktur, die wir vorschlagen - ich sage
mal, ein Krankenhaus im Zentrum, hoch spezialisiert, und die etwas kleineren Häuser mit zwei, maximal drei Spezialabteilungen, wo sie top sind -, kann es uns auch gelingen, dass jedes Krankenhaus, welches wir gegenwärtig in Thüringen haben, erhalten bleiben kann. Die müssen nur begreifen: Ich muss eventuell auch etwas abgeben und den anderen etwas geben. Das ist das Hauptproblem, was sehr schwer ist - das sage ich an dieser Stelle -, was sehr schwer umzusetzen ist.
In Sachsen-Anhalt, das hat die Anhörung deutlich gemacht, ist man diesen Weg gegangen. Er war langwierig, über fünf Jahre hat er gedauert. Ich glaube, das ist der einzige Weg, mit dem wir es mit Vernunft schaffen können, eine nachhaltige Krankenhausstruktur zu bekommen. Wichtig und erforderlich ist es, dass wir dazu jetzt schon ganz konkrete Schritte tun. Der erste Schritt sollten Qualitätskriterien für Krankenhäuser sein, die Festlegung von Qualitätskriterien. Hier muss ich der Landesregierung den Vorwurf machen, bei aller Schwere der Diskussion, das ist mir alles klar, mit dem sie es hier zu tun haben, ist dieser Gesetzentwurf an dieser Stelle wirklich nur ein Kompromiss und - ich muss sagen - halbherzig. Halbherzig dahin gehend, dass positiv zu bewerten ist, dass im Gesetz steht, die Landesregierung wird Richtlinien, Verordnungen für Qualitätskriterien aufstellen. Jetzt ist ja wenigstens das Wort „kann“ herausgenommen worden. Wir wollten „muss“, die Koalitionsfraktionen wollten „soll“. Nun kann ich mich streiten, was ist der Unterschied zwischen „muss“ und „soll“ - den Unterschied gibt es -, das will ich aber jetzt nicht machen.
Die Richtlinien sollten verbindlich schon im Gesetz festgelegt werden und vor allem erarbeitet werden. Bei diesen Qualitätskriterien muss es nicht nur um jetzt schon bestehende Kriterien von Fachverbänden gehen - und deshalb unser Entschließungsantrag -, wir brauchen nicht nur die Festlegung, wie viele Fachärzte muss ein Krankenhaus haben, sondern wir wollen - und das haben wir in unserem Antrag auch geschrieben -, wir wollen zum Beispiel auch eine Festlegung von personellen Mindestausstattungen der Abteilungen mit Pflegefachkräften. Auch das gehört zu einer Krankenhausbehandlung dazu.
Wir wollen die Führung eines Qualitätsmanagements, dass die Krankenhäuser dazu gezwungen sind - ein Teil macht das, nicht dass welche sagen: Was erzählt der uns Neues, wir machen das schon. Aber wir wollen auch, dass Krankenhäuser ähnlich
wie Reha-Einrichtungen extern kontrolliert werden in ihrer Qualität. Zurzeit kontrollieren die sich selbst oder gegenseitig. Wir wollen eine externe Qualitätskontrolle. Deshalb hatten und haben wir unseren Entschließungsantrag dazu gestellt.
Die Landesregierung - egal, wann sie das macht, und auch egal, welche Landesregierung das ist kommt nicht umhin, bei diesen Qualitätskriterien festzulegen, wie groß in Zukunft Fachabteilungen in Krankenhäusern sein müssen. Aus diesem Diskussionsprozess - egal, wer einmal dieses Land regiert - kann sich keiner in der nächsten Zeit herausmogeln. Diese Frage muss gestellt werden. Das ist eine Frage, die wird dann heftig diskutiert werden.
Also die wird heftig diskutiert werden, aber dem müssen wir uns stellen. Insgesamt ist dieses Gesetz eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Krankenhausgesetz und wir sollten uns immer darüber klar sein: Krankenhausbehandlung hat etwas mit Menschen zu tun, hat mit Behandlung von Patienten zu tun. Nichts darf uns zu schade sein, damit diese Menschen in einer hohen Qualität ordnungsgemäß behandelt werden und gesund aus Krankenhäusern herauskommen. Danke schön.
Ich habe sie mir jetzt aufgeschrieben, denn man kommt in die Jahre. Kollege Gumprecht, Sie hatten gesagt, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Gesundheitskonferenz einen gewissen Charme hat, das habe ich ja im Ausschuss auch festgestellt. Könnten Sie sich vorstellen oder sind Sie mit mir der Meinung, dass eigentlich diese Gesundheitskonferenz die Möglichkeit erhalten sollte, in das Gesetz eingearbeitet zu werden, sektorenübergreifende Versorgungsstruktur?
Ich teile das, was Sie bei Fachabteilungen zu den Betten sagen. Aber stimmen Sie mit mir überein, dass ein Kriterium bei Fachabteilungen sein muss, wie viel Mindestvorhalt an Fachärzten für diese Fachabteilung brauche ich? Das muss doch, meiner Meinung nach, festgelegt werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich will gleich beim Staatssekretär anschließen das sollte uns schon gelingen und das muss uns gelingen, dass wir dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode, ich sage sogar, wir sollten das bis zum Frühjahr abschließen,
denn dann findet hier in diesem Haus nicht mehr viel statt außer Wahlkampf. Dieses Gesetz hat es, ähnlich wie das Krankenhausgesetz, nicht verdient, auch im Interesse der Bewohner der stationären Einrichtungen und der neuen Wohnformen, dafür benutzt zu werden. Zum anderen muss ich sagen, es gab früher einen alten Schlager, „Endlich, endlich, endlich“ ist dieser Gesetzentwurf, auf den alle lange warten, heute hier in dieses Haus eingebracht worden. Mir haben natürlich viele Kollegen auch aus anderen Bundesländern gesagt, seid froh, dass ihr noch das Bundesgesetz habt und das bei euch gültig ist, denn wir haben die Erfahrung gemacht, mit unseren Heimgesetzen ist es immer schlechter geworden.
Da möchte ich jetzt zu dem Entwurf der Landesregierung sagen, das möchte ich nicht auf dieses Gesetz beziehen, das sage ich an dieser Stelle erst mal, denn es hat sich zum ursprünglichen Entwurf schon einiges geändert. Ich gebe Ihnen recht, Herr Staatssekretär, jawohl, wir brauchen auch dieses Gesetz, weil sich die Formen des Wohnens sowohl für behinderte Menschen, aber auch für ältere Menschen geändert haben. Den Begriff, wie wir das früher kannten, „Alten- und Pflegeheim“, den gibt es schon lange nicht mehr, dass ich in einem Heim meinen Lebensabend verbringen kann oder will. Dann hatten wir die reinen Pflegeheime. Aber es gibt den Trend - und das ist gut so - bei unseren
Menschen, so lang wie möglich seine Zeit und sein Leben im häuslichen Umfeld zu verbringen bei Gewährleistung einer hohen Lebensqualität, selbst wenn man pflegebedürftig ist. Ich glaube, dieses Gesetz trägt dem auch Rechnung.
Deshalb ist es richtig, dass wir besonders neue Wohnformen betrachten, auch der unterschiedlichen Organisationsart. Das finde ich gut. Weil, das sind auch meine Erfahrungen, liebe Kolleginnen und Kolleginnen, diesen Begriff, wie wir ihn bisher kannten, dieses sogenannte betreute Wohnen - ich kann es bald nicht mehr hören. Betreutes Wohnen sage ich an dieser Stelle, weil oft betreutes Wohnen, wie es jetzt stattfindet, ganz einfach teilweise Abzocke war, was dort mit Menschen, mit diesen Bewohnern betrieben wurde, indem einfach, weil in dieser Wohnung für betreutes Wohnen ein Klingelknopf für den Notfall installiert war, dieser Klingelknopf gleich auf den Mietpreis aufgeschlagen wurde. 100 € mehr Miete dafür, dass das eine betreute Wohnform ist. Wenn du Hilfe brauchst, kommt jemand, wenn du keine Hilfe brauchst, ist gut, aber du bezahlst jetzt erst mal die höhere Miete. Deshalb finde ich auch gut, dass gesetzlich dort an dieser Stelle klare Festlegungen getroffen sind, welche Anforderungen an die jeweilige Wohnform gestellt werden.
Gut angesetzt finde ich, dass klar festgelegt wurde, welche Einrichtungen unter dieses Gesetz fallen, welche Wohnformen es gibt. Besonders richtig finde ich, dass die selbst organisierten Wohnformen definiert werden, das heißt, die Wohnformen, wo der Bewohner selbst festlegen kann, welcher Hilfsdienst, welcher Pflegedienst zu ihm kommt, ohne dass das dann über einen Mietvertrag festgelegt ist. Ich kenne das leider auch oft von kommunalen Wohnungsgesellschaften, die so etwas anbieten. Da steht dann schon direkt im Mietvertrag drin, welcher Pflegedienst dort durch die Bewohner zu benutzen ist, wofür es gar keine rechtliche Grundlage gibt. Das sind Erfahrungswerte. Deshalb finde ich gut, dass diese Einrichtungen, wo so etwas im Mietvertrag steht, jetzt unter dieses Gesetz fallen. Ich glaube, da wird sich manche Wohnungsgesellschaft überlegen, ob sie das noch in den Mietvertrag reinschreibt oder ob sie dann diese selbstorganisierte Wohnform wählt, in der der Bewohner dann selbst bestimmen kann, wer zu ihm kommt, wer ihn pflegt.
Besonders gut finde ich, dazu hatten wir uns schon beim ersten Gesetzentwurf sehr deutlich geäußert, ich unterscheide es jetzt einmal so, dass diese Einrichtungen, in denen man den Pflegedienst nicht selbst wählen kann, unter die Kontrolle fallen. Ich meine dort besonders diese Einrichtungen - ein hochsensibles Thema -, in denen Beatmungspatienten betreut werden. Ich nenne hier bewusst keine Firmen, die das machen. Dort wird eine gute Arbeit geleistet und die Problematik ist die, gerade die An
gehörigen sind froh, wenn sie ihre zu Betreuenden in so einer Einrichtung unterbringen, aber diese Einrichtungen waren bisher jeglicher Kontrolle entzogen. Das, finde ich, kann man diesen Bewohnern nicht zumuten, die eigentlich nicht mehr in der Lage sind, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Da hat man ganz einfach Wohnungen gemietet, die Bewohner haben selbst die Mietverträge abgeschlossen, der Träger, der dort die Betreuung übernommen hat, hat die Geräte installiert, hat die Pflegeperson zur Verfügung gestellt. Aber dort selbst sind ja keine Pflegeleistungen abgerechnet worden, weil die Gebührensätze so hoch waren, dass die keine Pflegesätze abrechnen brauchten und damit jeglicher Kontrolle - auch durch den medizinischen Dienst - entzogen waren. Deshalb finde ich gut, dass wir hier in diesem Gesetz diesen Weg gefunden haben. Das werden die Träger nicht gut finden. Ich kann da nur an das Ministerium gerichtet sagen: Bei dieser Frage standhaft bleiben, wenn es dann in der Anhörung Einsprüche gibt.
Gut finde ich auch, dass die Fragen der Einrichtung der Eingliederungshilfe mit einbezogen werden in dieses Gesetz, gerade auch dort kommt es auf Qualitätsstandards an und vor allem dort kommt es auch darauf an, dass wirklich für die ausgehandelten Pflegesätze, die oft zulasten der Kommunen gehen, auch die Gewähr gegeben wird, dass dieses Geld für die Betroffenen eingesetzt wird und da eine hohe Qualität geliefert wird.
Das finde ich gut und das muss in dieses Gesetz hinein. Da spreche ich selbst als Vater mit eigener Erfahrung dafür, dass das wirklich nötig ist. In dem Zusammenhang gebe ich dem Staatssekretär recht, jawohl, auch die Frauenbeauftragte, erst habe ich ein bisschen gegrinst. Aber ich muss sagen, dann habe ich an meine angeheiratete Tochter gedacht, die in so einer Einrichtung ist. Jawohl, solche Probleme gibt es. Die Mädels dort in diesen Behinderteneinrichtungen sind solchen Sachen teilweise ausgeliefert und wissen nicht, an wen kann ich mich jetzt wenden und um Hilfe bitten. Deshalb ist das gut, dass das in diesem Gesetz drin ist. Ich muss auch sagen, es wird deutlich, dass der Bewohner wirklich im Mittelpunkt steht insgesamt im Gesetz und auch seine Lebensqualität im Mittelpunkt steht, Mitspracherecht gewährt wird und dergleichen mehr. Manches liest sich dann im Gesetz mit den vielen Sanktionsmaßnahmen, den Kontrollmaßnahmen so: Wird denn eine schlechte Arbeit geleistet? Es wird auch jetzt schon in den Einrichtungen in der Regel und im Prinzip eine gute Arbeit geleistet. Aber klar muss ich schon bestimmte Prinzipien festlegen. Natürlich steht auch drin, Qualitätsmanagement ist vorzuhalten, das ist richtig. Zum Qualitätsmanagement gehört aber aus meiner Sicht selbstverständlich das Beschwerdemanagement dazu. Ob man das nun extra noch mal rein
schreiben muss? Verkehrt ist es nicht. Aber das sind nun mal Selbstverständlichkeiten, die eigentlich darin sind, auch die Frage Aufzeichnungspflichten und dergleichen mehr, auch richtig, Personal usw. Nur auf eins möchte ich hinweisen, das müsste man auch noch mal in den Ausschüssen diskutieren. Die Einrichtungen haben zwei Meldeebenen, wo sie zum Beispiel Personal und Bewohner melden müssen. Das ist nämlich in dem Falle dann entsprechend dem Gesetz an die Heimaufsicht, ich nenne es jetzt mal Heimaufsicht, an die zuständige Behörde, und gleichzeitig gehen aber die gleichen Meldungen noch mal an die Kostenträger ab. Das ist eine Bürokratie. Vielleicht kann man dann auch zwischen Kostenträger und der zuständigen Behörde eine Vereinbarung treffen, dass die Daten ausgetauscht werden. Das sollten wir mal diskutieren.
Wenn ich das hier alles so positiv dargestellt habe, aber, Frau Ministerin, ein paar Kritikpunkte muss ich trotzdem anbringen. Als Erstes hatten wir im letzten Plenum den Pflegepakt auf der Tagesordnung. Unter anderem hatten Sie dort auch die Arbeit der Arbeitsgruppe 3 geschildert. Als der Gesetzentwurf kam, habe ich mich natürlich gleich mit dieser Arbeitsgruppe 3 in Verbindung gesetzt. Ich sage mal, da habt ihr mir gar nichts erzählt, weil, da kennt man einige, die da drin sind, aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege. Wieso habt ihr mir vorgestern nicht erzählt, dass ihr das Gesetz im Prinzip schon verabschiedet habt, den Gesetzentwurf usw. Da waren die genauso überrascht über die Anfrage, die ich ihnen gestellt habe, weil, das wussten sie nicht, dass dieser Gesetzentwurf in dieser Form vorlag. Das kann ich hier an dieser Stelle erst mal nur wiedergeben. Jawohl, Herr Schnellbach hat dort grobe Züge dargelegt und dergleichen mehr. Herr Dietrich hat das auch gemacht, aber der Gesetzentwurf als Ganzes, der wurde zumindest nach den Befragungen und Gesprächen, die ich mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe 3 geführt habe, dieser Arbeitsgruppe 3 nicht in dieser Form vorgelegt. Das muss ich an dieser Stelle kritisieren. Das wäre dann ein bisschen ein Widerspruch zu dem, Frau Ministerin, was Sie zum Pflegepakt erzählt haben. Dann brauchen wir die Arbeitsgruppe nicht. Da hätte ich mir schon mehr gewünscht, dass die dort mit einbezogen sind.
Herr Staatssekretär, Sie haben es selber angedeutet, ein Hauptproblem habe ich. Das ist wieder der Paragraf, wo steht, es wird alles über Verordnung geregelt. Nun gehe ich davon aus, gerade was den Personalschlüssel betrifft, dass es da durchaus auch entsprechende bestimmte Anforderungen, Veränderungen geben kann; und ich müsste jedes Mal das Gesetz ändern. Bis jetzt haben wir einen Personalschlüssel. Der ist in der Heimbetriebsverordnung auf Grundlage des Bundesgesetzes verankert. Da haben wir einen ganz konkreten zahlenmäßigen Personalschlüssel. Jetzt habe ich Sie vorhin
nicht so richtig verstanden. Das mit den Verordnungen werden wir dann regeln, so ungefähr hatten Sie gesagt. Bloß, ich muss jetzt die Frage stellen: Wenn das Gesetz in Kraft tritt und wir haben zeitgleich keine Verordnung zu dem Personalschlüssel, was ist dann? Können dann die Träger machen, was sie wollen? Aus meiner Sicht gilt dann die Heimbetriebsverordnung nicht mehr, weil wir dieses Gesetz haben. An was für einen Schlüssel halten die sich dann? Gehen sie da nach dem Motto, was wir haben, haben wir, stellen wir ein oder was? Also da sehe ich eine ganz große Gefahr, dass hier Fachkräftestandards, was die Ausstattung betrifft, abgebaut werden können. Und wenn eine Verordnung dann erst später kommt, dann haben wir einen gewissen Status quo und dann bin ich mal auf die Diskussion mit den Trägern gespannt. Wenn wir schon den Personalschlüssel über Verordnung klären wollen, dann müsste aus meiner Sicht mit der Verabschiedung des Gesetzes zumindest diese Verordnung zeitgleich in Kraft treten.
Sonst, befürchte ich, geraten wir hier wirklich in einen luftleeren Raum, der sich dann nicht positiv auf die zu Pflegenden oder zu Betreuenden auswirken wird. Das wird, glaube ich, aus unserer Sicht noch einmal ein Hauptpunkt sein, den wir dann im zuständigen Ausschuss bereden müssen.
Die letzte Bemerkung wäre, wenn es um diese Verordnung geht, dass wir dann auch sagen, dann sollten schon diese Verordnungen gerade mit dem Personalschlüssel im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachausschuss des Landtags erfolgen. Auch ich wünsche uns eine angeregte Debatte darüber.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Marian Koppe, danke. Ein typischer FDP
Antrag, meine Damen und Herren, mit Geld lösen wir alle Probleme.
Und das geht eben nicht so. Ich gebe dahin gehend recht, dass diese Mittel, die vom Freistaat Thüringen bereitgestellt werden, zu wenig sind. Ich sage aber auch, dieses Problem Ärztemangel ist nicht nur ein Problem von Thüringen. Das ist generell ein Problem in diesem Land und da gibt es noch Unterschiede zwischen Stadt und Land. Da sage ich Ihnen, wo ich jetzt war, im Bayerischen Wald, gibt es genauso einen Ärztemangel, wie es bei uns einen Ärztemangel gibt. Ich kann mit Geld nicht alles lösen. Ich muss mir nur mal die Frage stellen: Warum soll ein junger Arzt, der von der Ausbildung kommt, mit seiner Familie aufs Land gehen, wenn dort die Kita geschlossen wird, wenn die Schule geschlossen wird und wenn die Lebensbedingungen nicht seinen Vorstellungen entsprechen? Nein, wir müssen darüber nachdenken, wie schaffen wir auch weiche Rahmenbedingungen für Ärzte, dass sie im ländlichen Raum tätig sind,
nicht nur allgemein praktizierende Ärzte, denn das Problem ist bei uns auch die Anzahl der Fachärzte. Liebe Kollegen von der FDP, Sie hatten die letzten zwei Gesundheitsminister gestellt und, ich will sagen, die hatten bis zum 31.12.2012 in Thüringen noch die Berechnung, dass 218 Hausärzte fehlen. Ab dem 01.06.2013 fehlen aber laut Berechnung nicht mehr 218 Hausärzte, sondern nur noch 68,5 Hausärzte.
Aber wer hat diesen Rechtrick gemacht? Das ist die Frage, die hier beantwortet werden muss.
Man hat die Bedarfsplanung, Sie sprachen davon, geändert, indem man zum Beispiel den Demografiefaktor, der bis dahin 60 Jahre war, neu auf 65 Jahre festgelegt hat.
Bisher hatte man gesagt, auf 1.659 Einwohner kommt ein Hausarzt, dann hat man gesagt, auf 1.671 Einwohner kommt ein Hausarzt plus diesen geänderten Demografiefaktor. Ich will damit sagen, das kam aus Berlin und das kam aus Ihrem Ministerium. Das heißt, man kennt das Problem dort,
man hat nur das Problem jetzt so berechnet, dass es doch viel schöner aussieht,
denn 218 Hausärzte, die fehlen, gegenüber 68 Hausärzten, das sieht doch schon gut aus an dieser Stelle. Fragen lasse ich jetzt nicht zu.
Entschuldigung. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, ich sagte das schon, mit Geld ist nicht alles zu regeln. Erstens sagen wir als Linke, Gelder, die in diesem Land zur Verfügung stehen, sowohl vom Bund, von den Ländern und auch von den Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen sollten gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden, nicht jeder für sich.
Zweitens, wir brauchen ein Programm, was nachhaltig ist. Wir machen Ärzteplanungen und Gesundheitsplanungen legislaturweise und denken nicht daran, wie das auch über Legislaturen hinaus mal Bestand haben könnte. Und dann sollten wir darüber nachdenken - Sie sprechen in Ihrem Antrag immer nur von niedergelassenen Ärzten -, das Problem, dass sich viele Ärzte nicht niederlassen wollen, kann einerseits ein Geldproblem sein, dass sie Angst haben, das kaufmännische Risiko auf sich zu nehmen. Die andere Seite kann aber auch sein, dass sich manche Ärzte auch überfordert fühlen von den Anforderungen, die mit Abrechnungen etc. an sie gestellt werden. Wir als Linke sagen auch, wir müssen darüber nachdenken auch besonders im ländlichen Raum, dass wir Arztstellen einführen, wo angestellte Ärzte arbeiten können, wir sagen dazu den Begriff „Landambulatorium“; im Prinzip kann ich auch MVZ sagen. Nicht weit hier vom Standort unseres Landtags in diese Richtung, über die Straßenkreuzung, in der Nähe vom Victor’s Residenz-Hotel steht ein Haus, da steht Polyklinik dran, mit „Y“ geschrieben. In diesem Haus befindet sich zum Beispiel eine GmbH, die nennt sich „Ambulante Medizinische Versorgungs GmbH“. Diese Ambulante Medizinische Versorgungs GmbH unterhält an neun Standorten in Thüringen medizinische Versorgungszentren, wo insgesamt 20 Ärzte und mehr als 80 Mitarbeiter angestellt sind. Das sind Ärzte, die sich niederlassen wollten, die auch teilweise schon älter sind, aber gerne dort in diesem medizinischen Versorgungszentrum an den Standorten arbeiten, weil sie erstens sagen, wir haben nicht mehr das Abrechnungsproblem, das übernimmt die Verwaltung für uns. Da sind auch ältere Ärzte angestellt, die sagen, jetzt macht meine Ar
beit wieder Spaß, jetzt kann ich mich um meine Patienten kümmern.
Das heißt, wenn wir schon Geld verwenden sollten und Förderprogramme machen sollten, dann sollten wir nicht nur die Frage der niedergelassenen Ärzte bedenken, sondern dann sollten wir auch darüber nachdenken, wie wir mehr solche medizinischen Versorgungszentren schaffen können, wo die Ärzte als angestellte Ärzte arbeiten können.
Dann noch etwas: Ich kann die Ausgangsbedingungen für einen Arzt im ländlichen Raum noch so gut machen, aber wenn nicht die Mehrarbeit dieses Arztes im ländlichen Raum gegenüber einem Arzt, der in der Stadt angesiedelt ist und arbeitet, auch besser vergütet wird durch die Kostenträger, wenn wir das nicht schaffen, wird es weiterhin schwerfallen, dass wir von dem typischen Landarzt, den sich manche noch vorstellen, sprechen können.
Wir müssen auch über solche Sachen nachdenken, dass wir gerade im ländlichen Raum sagen, ein medizinisches Versorgungszentrum oder ein Landambulatorium an einem zentralen Ort, dann müssen wir aber auch nachdenken und Formen finden, wie zum Beispiel nicht der Arzt zum Patienten kommt, sondern zum Beispiel wie aus umliegenden Orten auch der Patient zum Arzt kommt.
Über solche Sachen sollte nachgedacht werden. Wir als Partei tun das, werden das auch machen und werden dazu Konzepte entwickeln und diese müssen nachhaltig sein. Mit Geld, meine Damen und Herren, geht vieles zu regeln, aber nicht alles.
Danke, Frau Lehmann. Sie haben jetzt hier gerade Zahlen genannt, was Suhl zum Beispiel für Geld aus dem Ausgleichsstock bekommen kann und dergleichen mehr.
Oder jetzt bei dem, was aufgelegt werden soll, haben Sie gesagt, Suhl wird dieses Geld bekommen. Sie haben gestern zum Beispiel auch der Presse angegeben, was die ganzen einzelnen Gemeinden im Unstrut-Hainich-Kreis bekommen, die Zahlen. Da haben Sie sogar geschrieben, das hat der Landtag schon beschlossen.
Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass das schon feststeht?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im nächsten Antrag wollen wir über Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt in Thüringen sprechen. Ich möchte jetzt so die Überleitung vom letzten Tagesordnungspunkt zu diesem dahin gehend bringen.
Meine Damen und Herren, nach der letzten Debatte muss ich wirklich sagen: Frau Ministerpräsidentin, manches - wenn ich Argumente der Arroganz der Macht hier höre, die sind schon sehr schmerzhaft und deshalb, meine Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen auch Gesundheitsmanagement hier im Thüringer Landtag.
Ja, die Fortberatung des Berichts nur im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Herbst 2011 wurde die Reform der Bundeswehr bekannt gegeben und mit dieser Bekanntgabe wurden auch die Auswirkungen auf Thüringer Standorte bekannt gegeben, dass es hier auch bei uns in Thüringen Veränderungen gibt. Besonders betroffen davon ist der Standort Mühlhausen. Aber natürlich nicht nur Mühlhausen, auch andere Standorte, aber in Mühlhausen können wir sagen, eine vollständige Schließung des Standorts wird dann im Jahr 2014, im Sommer 2014, erfolgen.
Als sich der Thüringer Landtag 2011 mit dieser Thematik beschäftigt hat, wurde von unserer Seite ein Konversionsprogramm von der Landesregierung gefordert. Von der Landesregierung wurde zugesichert, dass den betroffenen Standorten bei der Umstrukturierung, bei den Konversionsmaßnahmen geholfen wird und dass alles getan wird, Arbeitsplätze zu erhalten. Aus der Mühlhäuser Sicht kann ich sagen, von 2011 bis zu Beginn dieses Jahres hat man den Eindruck, dass sehr wenig getan wurde, dass im Prinzip nichts getan wurde. Jedenfalls
kam nichts in der Kommune an. Erst mit Beginn dieses Jahres war dann zu hören, dass die Landesentwicklungsgesellschaft eine Machbarkeitsstudie erarbeiten wird für das Gelände, für das Objekt, um dort Industrieunternehmen ansiedeln zu können. Deshalb finde ich gut, dass die Ausschüsse sich mit dieser Thematik beschäftigen sollen und müssen, weil wir einfach das Recht und die Pflicht haben, den Mühlhäusern gegenüber, aber auch den anderen Standorten gegenüber, was bisher vonseiten der Landesregierung getan worden ist, was vorgesehen ist und wie diese Gemeinden unterstützt werden. Unter anderem gibt es die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Konversion, die sich jetzt gegründet hat, von 35 Kommunen, die sich zusammengeschlossen und eine Resolution verabschiedet haben. Die Forderungen dieser Resolution haben wir in unseren Antrag eingearbeitet. Über diese sollten wir diskutieren.
Zum Abschluss nur so viel: Wir sollten viele Fragen aufwerfen in den Ausschussberatungen, unter anderem auch die Frage, dass gefordert wird, dass das BImA-Gesetz geändert wird. Dazu gibt es Bundesratsinitiativen, das ist richtig, aber angeblich kann die Landesentwicklungsgesellschaft das Objekt jetzt nicht von der BImA kaufen, weil der Finanzminister sagt, ich gebe dafür kein Geld, weil dieses Gesetz im Bundestag geändert werden soll, aber weil wir wissen, was in Berlin los ist, bis die vom Bundestag richtig arbeitsfähig sind, wird das mindestens ein Jahr dauern, bis das BImA-Gesetz verabschiedet wird. Deshalb sollten wir auch darüber nachdenken, wie können wir trotzdem der LEG helfen, dass sie das Objekt erst einmal kaufen kann, und wenn das Geld auf einem Treuhandkonto hinterlegt wird, bis das Gesetz geändert ist.
Ich beantrage die Überweisung unseres Antrags an den Wirtschaftsausschuss und an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und federführend der Wirtschaftsausschuss. Danke.
Ich weiß nicht, wie das heute ist, ob 17.00 Uhr beendet wird und ich unterbrochen werde und im Dezember fortsetze, weiß ich nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon viel gesagt worden. Es war ein sehr ausführlicher Bericht, Frau Ministerin, muss ich sagen an dieser Stelle. Aber, wie soll ich sagen, der kann nur dazu beitragen, dass man das Thema dann auch weit wegredet. Das muss ich an dieser Stelle sagen.
Die Pflege hat schon oft hier im Landtag eine Rolle gespielt und jetzt haben wir ein Jahr Pflegepakt und es ist natürlich richtig, dass man nach einem Jahr mal darüber reden sollte, was daraus geworden ist. Ich stimme all denjenigen zu, die sagen, nach einem Jahr kann ich noch nicht alle Ergebnisse sehen, aber ich muss ganz ehrlich sagen, manche Ergebnisse müsste man sehen. Da sind wir noch weit weg. Aber dass wir jetzt den Pflegepakt so hochjubeln, als wenn das der Verdienst dieses Hauses und der Landesregierung ist, das finde ich schon ein bisschen sehr weit hergeholt. Denn die Situation hat uns dazu getrieben, dass es zu diesem Pflegepakt kommt. Ich akzeptiere natürlich, dass es der Ministerin gelungen ist, alle Leute an einen Tisch zu holen, das ist schwer genug - fast alle. Aber da bin ich nicht bei Ihrer Seite, der FDP, dazu habe ich meine Meinung, ich komme aber noch dazu.
Das Problem ist, dass es schwer ist, die alle an einen Tisch zu holen, denn hier geht es klar um harte Interessen. Hier haben wir einerseits die Leis
tungsanbieter, hier haben wir andererseits die Kostenträger. Es geht in der Pflege auch um Geld, leider ist es so. Aber zurzeit geht es in der Pflege um Geld und nicht um die Lebensqualität der zu Pflegenden. Das ist das Problem, warum wir letzten Endes auch in dieser Bundesrepublik in diese Situation gekommen sind.
Kollege Eckardt, wenn Sie so sagen, seitdem sie jetzt in der Koalition sind, ist alles besser geworden, muss ich aber auch mal an die Zeit von 1994 bis 1999 denken, da waren Sie auch schon in Regierungsverantwortung und da ist zum Beispiel das Thüringer Pflegeausführungsgesetz eingeführt worden. Da haben wir nämlich, zum Beispiel was die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen betrifft, schon eine Teilung, indem man für die Investitionskosten der stationären Einrichtungen das Land verantwortlich gemacht hat, für den ambulanten Bereich die Kommunen, und das nach Haushaltslage. Das heißt jetzt also gerade im ambulanten Bereich, die Investitionszuschüsse von Kommunen gibt es nicht mehr. Das müssen wir an dieser Stelle sagen. Auch das gehört dazu. Zu der Ausbildungsumlage komme ich noch.
Insgesamt, muss ich sagen, glaube ich auch, dass die Arbeitsgruppen arbeiten und dass das mit der Imagekampagne kommt, das hat sich schon als ein Ergebnis durchgesprochen. Dass auch über das ich sage jetzt mal Kurzform - Heimgesetz gesprochen wird, finde ich auch gut, aber das ist längst schon überfällig, das muss ich an dieser Stelle sagen, schon längst überfällig. Der Regierungsentwurf oder Referentenentwurf liegt auch schon lange vor. Aber auch da - mal zur Verteidigung der Ministerin - geht es um knallharte Interessen der Betreiber oder der unterschiedlichen Betreiber. Aber ich hoffe doch, das Heimgesetz kommt in dieser Legislatur.
Die Problematik Umschulung: Da muss ich natürlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, wenn die Umschulungen dieses Jahr erst einmal beginnen, dann kann ich nicht schon davon ausgehen, dass die Schwestern oder die ausgebildeten Fachkräfte jetzt alle Schlange stehen und Arbeit bekommen wollen. Die Auswirkungen, ich glaube, die werden wir erst in zwei Jahren, in drei Jahren richtig, hoffe ich, zu spüren bekommen, dass dann die Situation eine andere ist, wie sie jetzt ist.
Ich finde gut, dass das dritte Ausbildungsjahr jetzt endlich wieder durch die Agentur finanziert wird. Ich finde gut, dass es die Möglichkeit gibt, verkürzte Ausbildung durchzuführen. Aber ich muss natürlich sagen bei der verkürzten Ausbildung, klar, es müssen Kriterien festgelegt werden. Klar ist auch, es müssen die Kompetenzgespräche durchgeführt werden. Die Kompetenzgespräche sind angesiedelt beim Landesverwaltungsamt. Jetzt hat die Ministerin gesagt - wenn ich die Zahlen noch richtig im
Kopf habe -, 71 solche Umschülerinnen in der verkürzten Ausbildung haben die Arbeit aufgenommen. Da muss ich aber auch sagen, der Bedarf wäre größer gewesen und die Kapazitäten in den Bildungseinrichtungen wären auch größer gewesen. Aber im Landesverwaltungsamt sind - zumindest nach meiner Erkenntnis - gerade zwei Mitarbeiter damit beschäftigt, diese Kompetenzgespräche zu führen. Da ist es eben vorgekommen, dass Bewerber gesagt bekommen haben, wir gehen jetzt in die Sommerferien, wir haben gar keine Termine mehr frei für solche Kompetenzgespräche. Dort muss ich auf alle Fälle sagen, wäre mehr möglich gewesen und dort sollte noch einmal nachgedacht werden, ob nicht im Landesverwaltungsamt personell noch einmal eine Umschichtung gemacht wird, damit dort mehr Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die im Prinzip diese Kompetenzgespräche führen.
Was den Pflegepakt an sich betrifft, müssen wir immer davon ausgehen, der hängt von den Akteuren ab. Das ist so und da kann ich hier auch als Politik zwar Tempo machen, also Laufschritt, Sie hatten das gesagt, wir müssen langsam in den Laufschritt übergehen; da kann ich Sie nur auffordern, weil die Imagekampagne ein bisschen zu wenig ist. Aber es gehört zur Wahrheit dazu - auch die Leistungserbringer haben hier ihre Interessen. Das Problem ist - und das ist jetzt nicht an die Landesregierung gerichtet, sondern an die, die mir auch von den Leistungserbringern zuschauen -, ein Hauptkriterium ist immer, viele Forderungen werden gestellt, aber man ist uneinig und das ist das Hauptproblem. Deshalb kann ich überhaupt nicht verstehen, warum der bpa nicht mitmacht. Im Kritisieren ist der bpa gut. Wenn er aufgefordert wird mitzumachen, kneift er. Das muss ich sagen an dieser Stelle und dafür habe ich kein Verständnis, was den bpa an dieser Stelle betrifft.
Zu dem einzelnen Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da kann ich es kurz machen. Ich könnte jetzt sagen, da stimme ich sogar der Ministerin zu. Die Frage des strukturierten Gesamtkonzepts zur weiteren Umsetzung des Thüringer Pflegepakts - also die Arbeit des Pflegepakts wird von den Akteuren bestimmt. Denen kann ich nicht vorgeben, wie sie arbeiten sollen. Ich meine nur, es sollte der Wille zum Ausdruck gebracht werden. Der Wille sollte aber zum Ausdruck gebracht werden von allen Beteiligten. Das möchte ich an dieser Stelle sagen, dass eine umfassende Strategie entwickelt werden soll, um für die Pflegebranche zukunftsfeste Strukturen zu machen. Strukturen haben wir, wir müssen nur die Struktur lebensfähig machen, attraktiver machen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Vergütung des Pflegepersonals. Jetzt hatten Sie die Prozente der Erhöhung gesagt, die wir haben - ist so. Aber in der Zwischenzeit haben sich nicht nur die Personalkosten erhöht, allein im ambulanten Bereich, wenn die Autos an die
Tankstelle fahren - und die Schwestern können ja nicht mit dem Fahrrad fahren oder dergleichen; früher gab es die „Schwalbe“ wie bei Schwester Agnes -, auch diese Kosten belasten die Anbieter an dieser Stelle. Auch die müssen vergütet werden oder müssen zumindest in die Kalkulation.
Man muss an dieser Stelle aber auch sagen, die wenigsten Pflegedienste sind in der Lage, zu kalkulieren. Das muss ich an dieser Stelle sagen. Die wenigsten Pflegedienstleiter wissen, was kostet bei mir die Minute Pflege oder eine Stunde Pflege. Jetzt eine Strategie mit folgenden Initiativen: Ausbildungsumlage. Hier muss ich noch einmal auf Kollegen Eckardt zurückkommen. Das, was Sie meinen, Ausbildungsumlage, ist nicht das, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen. Wenn ich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtig verstehe, wollen sie, dass die, die nicht ausbilden, eine Umlage bezahlen.
Genauso muss ich jetzt sagen: Das, was Sie jetzt fordern mit der Ausbildungsumlage in dieser Form, das hat ein Geschmäckle. Aber ich bin trotzdem dagegen. Auch diese Umlage bezahlen letzten Endes zu Pflegende, denn die Einrichtungen, die nicht ausbilden, werden auch diese Ausbildungsumlage auf die Pflegesätze und damit auf die zu Pflegenden umlegen. Wir sagen als Linke: Ausbildung in der Pflege, Herr Meyer, muss eigentlich ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein und da kann ich nicht nur die zu Pflegenden zur Kasse bitten.
Sondern das müsste eigentlich Aufgabe der Gesellschaft sein und da bin ich wieder bei der FDP und bei anderem, was hier auch gesagt wurde. Wir brauchen einen neuen gesellschaftlichen Konsens: Was halten wir von Pflege und was ist uns die Pflege wert? Dazu gehört auch, dass die Ausbildung in der Pflege entweder von allen Versicherten getragen wird, denn die könnten alle einmal pflegebedürftig werden, oder dass sie steuerfinanziert wird.
Das wäre eine Lösung und wäre zukunftsfähig für die Pflege.
Zur Zusammenführung Ausbildung Alten-, Krankenund Gesundheitspflege hat die Ministerin etwas gesagt. Das Gesetz soll in den Schubladen stehen; warten wir ab, was dort kommt. Da ist auf alle Fälle Bewegung. Wo ich überhaupt nicht mitgehe, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, das ist die Akademisierung des Pflegeberufs.