Dorothea Frederking

Appearances

7/4 7/6 7/7 7/8 7/9 7/10 7/11 7/12 7/14 7/15 7/16 7/17 7/18 7/19 7/20 7/21 7/22 7/23 7/24 7/25 7/26 7/28 7/30 7/31 7/32 7/33 7/35 7/36 7/37 7/39 7/40 7/41 7/42 7/43 7/44 7/45 7/46 7/47 7/48 7/49 7/51 7/53 7/54 7/56 7/57 7/58 7/59 7/60 7/61 7/62 7/63 7/65 7/67 7/68 7/69 7/70 7/72 7/73 7/74 7/75 7/78 7/80 7/83 7/84 7/85 7/86 7/87 7/89 7/90 7/91 7/92 7/93 7/95 7/96 7/100 7/102 7/103 7/104 7/105 7/106 7/107 7/108 7/109 7/111 7/112 7/113 7/114 7/115 7/116

Last Statements

Vielen Dank. - Herr Ministerpräsident, Sie haben ausgeführt, dass das Ziel der Maßnahmen darin besteht, die Infektionswahrscheinlichkeit zu verringern. Deshalb werden die Kontaktmöglichkeiten mit erheblichen Einschnitten reduziert.
Nun sind Treffen mit fünf Personen und über Weihnachten auch plus vier, also neun Personen, erlaubt. Aus meiner Sicht geht von dieser Erlaubnis das Signal an die Menschen aus, dass Treffen in diesem Rahmen normal stattfinden können und davon auch keine erhöhte Ansteckungsgefahr ausgeht. Aber das ist ja nicht so.
Ich denke, das Problem ist, dass das die meisten Menschen nicht wissen. Das ist keine Boshaftigkeit, das ist keine Ignoranz, sondern sie haben einfach das Verständnis nicht. Dies belege ich damit, dass ich ganz oft mitbekommen habe, dass Leute, wenn sie lange in geschlossen Räumen zusammensaßen, die Abstände von 1,50 m eingehalten haben, nicht gelüftet haben, sondern ge
sagt haben, dies sei doch erlaubt und sie genügten den Hygienemaßnahmen.
Wir haben aber inzwischen gelernt, dass Infektionstreiber Treffen in geschlossenen Räumen sind, weil sich die Aerosole dort ansammeln. Jetzt kommt meine Frage an Sie: Wäre es nicht sinnvoll, über die Maßnahmen hinaus, die jetzt schon beschlossen worden sind, das Ganze noch besser zu machen - ich will Sie ausdrücklich unterstützen; das ist also ein konstruktiver Vorschlag -, also jetzt zu kommunizieren und darüber zu informieren, dass Treffen, egal, ob mit fünf oder mit neun Leuten, außerhalb der alltäglichen Kernfamilie eben nicht normal - in Anführungszeichen - bei kuscheligem Kerzenschein stattfinden können, sondern dass auch bei diesen Treffen grundsätzlich - ich betone: grundsätzlich - gelten sollte: Maske tragen, Abstand halten, lüften.
Wäre es also nicht sinnvoll, das einfach besser zu kommunizieren, besser zu erklären, besser aufzuklären? - Denn so, denke ich, sind die Appelle, die Sie richtigerweise an alle Menschen richten, und die Signale, die von diesen Verordnungen ausgehen, widersprüchlich und unlogisch.
Das wird einfach nicht begriffen. Also keine Boshaftigkeit, sondern besser erklären.
Ganz kurz. Einen Satz vorweg: Ich möchte noch einmal betonen, Herr Ministerpräsident, dass ich Sie ausdrücklich unterstütze und dass ich mit meinen Nachfragen helfen will, damit wir Dinge noch besser machen können. Ich glaube, dass es eine ganz entscheidende Stellschraube ist, den privaten Bereich darüber aufzuklären. Wir können das nicht exekutieren, also, wir können nicht anklopfen und kontrollieren, aber wir können erklären.
Deshalb eine Nachfrage zum Nachdenken - ich muss ja jetzt eine Frage stellen -: Wo haben Sie oder die Landesregierung das für den privaten Bereich erläutert?
Herr Kurze, es ist schon putzig, wie Sie jetzt den Spieß umdrehen und heute erstmalig sagen, die Intendantengehälter würden für die CDU keine besondere Relevanz haben.
- Bisher haben Sie - -
Frau Frederking hat bei der Reaktion offensichtlich ins Schwarze getroffen.
Bisher haben Sie in jeder Debatte im Medienausschuss, in jedem Zeitungsinterview und in jedem Rundfunkinterview die hohen Intendantengehälter beklagt. Das ist alles nachzulesen. Ich habe sogar gesammelte Werke. Die kann ich zur statistischen Auswertung zur Verfügung stellen.
Dazu die erste Frage: Was hat das mit der von Ihnen heute hier proklamierten Stringenz und Glaubwürdigkeit zu tun?
Zweite Frage: Wenn die Gehälter zu hoch sind, wie wollen Sie dann die Gehälter deckeln, wenn Sie nicht einmal mit dem ersten Schritt anfangen, dies im MDR-Staatsvertrag zu verankern?
Die dritte Frage lautet: Wenn Sie den Rundfunk für die Zukunft - -
Erstens war es Stringenz und Glaubwürdigkeit. Zweitens. Warum nicht bei der Novelle zum MDRStaatsvertrag mitmachen? Drittens. Wir wollten einen Entschließungsantrag mit den einzelnen Reformschritten auf den Weg bringen. Warum haben Sie dabei nicht an unserer Seite gestanden?
Herr Gallert, ich weiß jetzt nicht mehr ganz genau, wie Sie sich in Ihrer Rede ausgedrückt haben, also ob Sie von einem Konzept oder einem System gesprochen haben. Jedenfalls geht es darum, Lösungen zu finden, damit die Fährverbindungen im Land ausreichend sind, damit sie ausreichend finanziert sind, damit sie gut funktionieren.
Meine erste Frage an Sie ist - Sie waren bei der Anhörung dabei -: War es das Ziel der Anhörung, solche Konzepte zu erarbeiten?
Die zweite Frage ist: Ist Ihnen bekannt, dass es bereits vor der Anhörung von verschiedensten Parlamentarierinnen hier aus unserem Haus, also auch von meiner Person, organisierte Veranstaltungen vor Ort gegeben hat, an denen alle kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, Vertreter der Kreistage, der Kommunen und der Ortschaftsräte teilgenommen haben? Ist Ihnen bekannt, dass alle, die ich jetzt genannt habe, das Ziel hatten, Konzepte zu entwickeln, damit ein vernünftiger Fährverkehr funktioniert?
Herr Siegmund, über das, was Sie despektierlich mit „Stuhlkreis“ bezeichnen, möchte ich Sie einmal aufklären. Im Juni - -
Sie haben despektierlich von „Stuhlkreis“ gesprochen. Das ist die Veranstaltung, die ich maßgeblich initiiert habe, und zwar im Juni. Dort waren alle Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen dabei, und zwar angefangen von den Ortschaftsräten bis hin zum Landkreis, und es waren auch betroffene Bürgerinnen und Bürger dabei. Wir haben gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Das Ganze hatte auch einen Nachgang; denn die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen von ElbeParey, von Ferchland, Jerichow, Tangerhütte, der Landrat Jerichower Land und der Landrat von Stendal haben sich alle zusammengesetzt und daran gearbeitet, dass es eine Lösung gibt.
Einige Vertreterinnen und Vertreter sind auch im Verkehrsministerium gewesen. Das heißt, die Leute haben sich aufgemacht, etwas zu entwickeln, wie der Betrieb dieser Fähre aufrechterhalten werden kann. Die Überlegung war, wie man den Betrieb kurzfristig aufrechterhalten kann und wie man den Betrieb der Fähre langfristig sicherstellen kann. Diese Überlegungen sind nicht gestoppt worden. Sie arbeiten also noch weiter daran. Daher finde ich es nicht gut, wenn Sie von einem Stuhlkreis sprechen.
Vielen Dank. - Herr Krull, ich möchte zu Ihren Ausführungen eine Ergänzung machen. Sie haben auf die Präventionsmaßnahmen hingewiesen und auf das Erfordernis, diese einzuhalten. Ich möchte ergänzen, dass Sie den Buchstaben L für Lüften vergessen haben.
Das ist mir deshalb so wichtig, weil das - -
Ich möchte unser Plenum gern dafür nutzen, um dafür weiterhin Werbung zu machen, dass es auch um Lufterneuerung und um Luftreinigung geht, dass es um Luftreinigungsanlagen, um technische Anlagen, aber auch um das Lüften über die Fenster und Türen geht, damit es richtig zum Luftaustausch kommt.
Ich bin der Landesregierung dankbar, die jetzt eine Werbekampagne macht und die dabei auch das Lüften mit kommuniziert. Es ist mir wichtig, das an dieser Stelle noch einmal zu sagen, dass die Regeln AHA-L heißen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Mit der Feststellung, dass regional verankerte Landwirtschaft Boden braucht, der in die Hände derjenigen gehört, die ihn fachlich gut und nachhaltig bewirtschaften, steht unser Gesetzentwurf unter der Überschrift „Den Bodenmarkt besser regulieren“.
Boden darf nicht länger zur Kapitalanlage und zum Spekulationsobjekt verkommen und durch Preistreiberei und Anteilskäufe den in der Region ansässigen landwirtschaftlichen Betrieben und den Existenzgründerinnen entzogen werden.
Bereits im Jahr 1967 stellte das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde von einem Nicht-Landwirt, dem die Genehmigung zum Erwerb von Boden als reine Kapitalanlage verwehrt wurde, klar - Zitat -:
„Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen[.]“
Boden sichert unsere Ernährung. Seine Gestaltung prägt das Landschaftsbild. Er ist ein maßgeblicher Teil der Ökosysteme und gibt Tieren und Pflanzen Lebensräume. Der Boden und seine Bewirtschaftung haben Einfluss auf das Grundwasser und die Speicherung von klimaschädlichem CO2. Der nicht vermehrbare Boden ist also nicht vergleichbar mit anderen Vermögenswerten und Immobilien und schon gar nicht mit Produkten.
Aufgrund seiner vielfältigen Funktionen ist der Boden existenziell für die Gesellschaft. Das begründet die Besonderheit des Bodenrechtes. Denn es greift in Eigentumsrechte ein. Die Eingriffe in Freiheitsrechte von Käuferinnen und Verkäuferinnen müssen dennoch das mildeste Mittel darstellen, um schädliche agrarstrukturelle Vorgänge zu verhindern bzw. zu reduzieren. Das müssen wir auch gut begründen, wenn wir unsere neuen Regelungen vorschlagen.
Unser Gesetzentwurf beschreibt im Wesentlichen vier Themenkreise: erstens den Kauf und Verkauf von Boden, das heißt von Acker- und Grünland und forstwirtschaftlichen Grundstücken, zweitens die Pacht und Verpachtung von Boden, drittens Anteilskäufe und Anteilsverkäufe an Unternehmen mit mindestens 250 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, sodass neue Eigentümerinnen mittelbar Anteile am Boden erwerben, und viertens neue Aufgaben für die Landgesellschaft.
Dieses Agrarstrukturgesetz wird ein erstmals erlassenes Gesetz mit neuen Regelungen sein und
drei Bundesgesetze vereinigen, und zwar das Grundstücksverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Im Rahmen der Föderalismusreform erhielten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für das Bodenverkehrsrecht. Mit unserem Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz Sachsen-Anhalt kommen wir dem nach.
Mit dem sachsen-anhaltischen Gesetz werden in Deutschland erstmals Anteilskäufe zum Erwerb von Beteiligungen an entsprechenden Unternehmen reguliert. Denn eine solche Regulierung gibt es bisher noch nicht. Sachsen-Anhalt wäre damit ein Vorreiter.
Wo liegen nun die Probleme auf dem Bodenmarkt? Was sind die Ursachen für die negativen Auswirkungen auf die Agrarstruktur? - Boden ist, unter anderem ausgelöst durch die Finanzkrise im Jahr 2007 und die anhaltend niedrigen Zinsen, in den letzten Jahren zur Kapitalanlage mit hohen Renditeerwartungen und zum Spekulationsobjekt geworden. Die Folge ist, dass Kauf- und Pachtpreise steigen.
Boden wird von außerlandwirtschaftlichen oder überregional aktiven Investorinnen, von Agrarindustriellen und von vermögenden Unternehmen und Personen aufgekauft, die in der Regel nicht vor Ort leben und oft keinen Bezug zur Landwirtschaft haben. Sie bereichern das Landleben nicht und wollen lediglich einen maximalen Ertrag erzielen. Das wird sich im Einzelfall auch auf den Anbau auswirken. Indirekt kann das zur Verarmung des Anbaus führen, wenn nur darauf geschaut wird, was am rentabelsten ist; beispielsweise Maismonokulturen für Biogas statt Vielfalt im Anbau.
Anteilskäufe an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Grundstücken, die bisher rechtlich nicht geregelt sind, nehmen zu. Auch Verkäufe ganzer Unternehmen, besonders im Rahmen eines Generationswechsels, finden statt. In der Konsequenz führt das dazu, dass die vor Ort ansässigen Landwirtinnen bei den Preisen nicht mithalten können und sie von Angeboten über Anteilskäufe nichts wissen, sodass sich Betriebe nicht weiterentwickeln können, geschweige denn Neugründungen möglich wären. Große Betriebe werden noch größer und andere verschwinden. Vielfalt geht verloren. Ländliche Räume bluten aus.
Wenn es in einer Region Platzhirsche gibt, dann gibt es auch keinen Wettbewerb mehr auf dem Bodenmarkt. Gerade durch nicht Ortsansässige fließt auch Wertschöpfung ab. Ich denke dabei nur einmal an Pachteinnahmen, die dann nicht vor Ort ausgegeben werden, sondern irgendwo anders hinfließen.
Diese Entwicklung ist schädlich für die Agrarstruktur. Mit dem Gesetzesvorschlag der drei Koalitionsfraktionen wollen wir dem Ausverkauf des Bodens endlich einen Riegel vorschieben. Eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung von Grund und Boden muss gestoppt werden. Es geht um die Abwehr von Gefahren und erheblichen Nachteilen für die Agrarstruktur.
Welche agrarstrukturellen Ziele wir verfolgen, wird in § 1 beschrieben und im Leitbild, das in der Begründung zum Gesetzentwurf ab Seite 28 zu finden ist. Dazu gehören die Gewährleistung leistungsfähiger Unternehmen der Landwirtschaft, die Versorgung mit Agrarprodukten, faire Entwicklungsmöglichkeiten für regional verankerte Betriebe mit ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten, Neugründungen - wir wollen mehr statt weniger Betriebe -, eine breite Streuung des Eigentums, ein Vorrang der Landwirte beim Erwerb von Grundeigentum, die Sicherung der Funktionsfähigkeit ländlicher Räume, die Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie wirtschaftliche, soziale und ökologische Stabilität der ländlichen Räume.
Nun möchte ich die wesentlichen Vorschläge für die neuen Regelungen vorstellen. Wir haben eine Preismissbrauchsklausel eingebaut und wollen damit erreichen, dass die Preistreiberei ein Ende hat. Bei Verkäufen von landwirtschaftlichen Flächen, und zwar sowohl im Grundstücksverkehr als auch bei Beteiligungen an Unternehmen, darf der Kaufpreis den Verkehrswert nicht um mehr als 20 % übersteigen oder um mehr als 40 % unterschreiten. Eine solche Preisgrenze war bisher nicht gesetzlich geregelt. Bisher gab es dazu nur eine Rechtsprechung. In dieser wird von einem groben Missverhältnis ausgegangen, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert um 50 % überschreitet. Angesichts der galoppierenden Preisentwicklung in den vergangenen Jahren sehen wir es als erforderlich an, die Schwelle nach unten zu ziehen. Deshalb soll jetzt schon ein Wert von 20 % gelten.
Die Kaufpreisentwicklung gemäß dem Statistischen Bundesamt zeigt die sich verschärfende Lage. Im Jahr 2009 lag der durchschnittliche Kaufwert je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Sachsen-Anhalt bei 7 281 € und im Jahr 2018 bei 18 217 €. Das ist eine Steigerung um etwa 150 %.
Neu ist auch, dass unsere Landgesellschaft als Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken auch dann ausüben kann, wenn es keinen aufstockungsbedürftigen Landwirt gibt bzw. zum Zeitpunkt des Kaufgeschäftes noch nicht gibt. Damit haben wir ein Instrument, um außerlandwirtschaftliche Investo
rinnen außen vor zu lassen. Zudem wollen wir die Haltefrist von sechs Jahren auf zehn Jahre erhöhen, sodass genug Zeit für einen Wiederverkauf an einen geeigneten aufstockungsbedürftigen Betrieb bleibt. Ziel ist auch hierbei, die Grundstücke zur Verbesserung der Agrarstruktur zu verwenden.
Weiterhin schlagen wir einen revolvierenden Bodenfonds mit mindestens 20 000 ha bei der Landgesellschaft vor. In diesem sollen unter anderem die Grundstücke, die durch eine Ausübung des Vorkaufsrechts erworben werden, verwaltet und verwendet werden. Wir wollen damit erreichen, dass landeseigene Grundstücke - diese gehören ja dann dem Land - nicht weniger werden und dass Sachsen-Anhalt seine Grundstücke gezielt für die Erreichung der agrarstrukturellen Ziele einsetzt, zum Beispiel für den Verkauf an Junglandwirtinnen und Junglandwirte oder an Betriebe, die zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen.
Wir zielen auf eine regional verankerte Landbewirtschaftung ab. In diesem Sinne halten wir es ausdrücklich für nicht schädlich für die Agrarstruktur, wenn Mitglieder einer Landwirtschaft betreibenden Genossenschaft, die bislang nicht unter das Landwirtschaftsprivileg fielen, von ihrer Genossenschaft eine Fläche erwerben. Wir wollen das zulassen, allerdings nur unter der Bedingung, dass sie das Land der Genossenschaft auch langfristig zur Bewirtschaftung zur Verfügung stellen. Dieser Verkauf auch an Mitglieder von Genossenschaften sichert eine breite Eigentumsstreuung.
Mit diesem Punkt möchte ich an eine weitere Neuerung, die wir im Gesetzentwurf vorschlagen, anknüpfen. Wir schlagen vor, die Genehmigungsfreigrenze von derzeit 2 ha auf 5 ha anzuheben. Denn ohne ein behördliches Verfahren würden sich mehr Menschen aus einem Ort entschließen, dort ein Grundstück zu kaufen. Es würde also mehr Fläche in mehr Hände gelangen, was gut für die Eigentumsstreuung ist.
Bei der Anhebung der Freigrenze würden nur noch 20 % aller Verträge mit zusammengerechnet 80 % der verkauften Flächen einer Genehmigung unterliegen. Derzeit sind es 40 % aller Kauffälle mit zusammengenommen 90 % der verkauften Flächen. Durch eine Halbierung der Zahl der Verfahren, also von 40 % auf 20 % der betroffenen Fälle, würden die Grundstücksverkehrsbehörden erheblich entlastet. Nach dieser Entbürokratisierung könnten sich die Behörden auf die dann noch zu prüfenden Kauffälle konzentrieren und diese auch intensiver prüfen.
Wir haben lange überlegt, wie Vielfalt gewährleistet und Konzentrationen zurückgedrängt werden können. Wir wollen marktbeherrschende Stellun
gen auf dem regionalen Bodenmarkt verhindern und die regionalen Flächenkonzentrationen aufbrechen. Als regionale Bezugsgröße dient uns die Gemarkung. Das sind alle Flächen einer Gemeinde, die im Kataster zu finden sind. Weitere Grundstückskäufe und Pachten sollen einem Betrieb in einer Gemarkung dann nicht mehr möglich sein, wenn er bereits mehr als 50 % der Fläche als Eigentum und Pacht in dieser Gemarkung innehat. Das ist der regionale Faktor, den wir in den Gesetzentwurf eingebaut haben. Dadurch sollen eine Anhäufung von landwirtschaftlichen Grundstücken in einer Hand und eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs verhindert, Neugründungen ermöglicht und anderen Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden.
Nun zum Highlight des Gesetzentwurfs. Denn dieses Thema wurde bislang deutschlandweit noch in keinem Bundesland angefasst. Es geht um den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, die sogenannten Share Deals. Der mittelbare Erwerb von Grund und Boden soll mit dem Gesetz erstmals reguliert werden, um auch eine nachteilige Landverteilung über Anteilskäufe zu verhindern.
Wenn ein Unternehmen mit mindestens 250 ha Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen davon mindestens 25 % verkaufen will, dann wird dieser Verkauf der Grundstücksverkehrsbehörde vorgelegt werden müssen. Analog zum Grundstücksverkehr, also dem reinen Verkauf von landwirtschaftlichen Nutzflächen, kann die Zustimmung dann versagt werden, wenn eine Anhäufung auf dem regionalen Bodenmarkt bzw. in der Gemarkung entstehen würde und die Preismissbrauchsgrenze gerissen würde.
Wir sehen bei den Share Deals großen Handlungsbedarf. Denn in den zwei vom ThünenInstitut untersuchten Landkreisen verfügen überregional tätige Investoren über einen erheblichen Anteil der Fläche. In ihren Händen befanden sich im Jahr 2016 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 22 % der analysierten landwirtschaftlichen Flächen und im Landkreis Stendal 11 %.
Ich bitte Sie nun: Diskutieren Sie mit uns die Vorschläge in den Ausschüssen und tragen Sie gern auch zur Verbesserung bei. Denn unser Ziel muss es sein, endlich eine Verbesserung auf dem Bodenmarkt hinzubekommen. - Vielen Dank.
Jetzt habe ich das Wort, vielen Dank. - Ich werde gern in die politische Debatte einsteigen. Nachdem ich vorhin sehr sachlich und informativ den Gesetzentwurf dargestellt habe, möchte ich feststellen, dass es ein großer Erfolg ist, dass der Gesetzentwurf endlich das Licht des Landtags erblickt hat. Ich denke dabei an die Vorgänge vor fünf Jahren: Als der damalige Landwirtschaftsminister Aeikens ein Agrarstrukturgesetz erarbeitet hatte, haben Lobbyinteressen die Einbringung in den Landtag verhindert. Eine breite Diskussion zur Verbesserung des Bodenmarktes und ein parlamentarisches Verfahren hat es damals nicht gegeben.
Dieser Diskussionsprozess soll nun beginnen - Herr Barth, Herr Daldrup, Sie haben darauf verwiesen -, und zwar konstruktiv in den Ausschüssen und selbstverständlich mit Anhörungen. Es sollen sich natürlich alle Verbände einbringen können.
Mit unserem Gesetzentwurf legen wir einen Vorschlag vor, der hoffentlich so praxistauglich ist, dass er das verhindert, was seit vielen Jahren von ganz vielen Seiten beklagt wird: den Ausverkauf von Grund und Boden. Die Reaktionen vom Bauernverband und vom Bauernbund, die das Gesetz schon jetzt ablehnen, können wir nicht nachvollziehen, weil die Diskussionen darüber noch gar nicht stattgefunden haben.
Stattdessen sind jetzt gute Ideen gefragt, um unseren Vorschlag gegebenenfalls noch besser zu machen. Dafür sind wir offen. Wir wollen jedenfalls erreichen, dass marktbeherrschende Stellungen am regionalen Bodenmarkt aufgebrochen werden und dass der Zugang zum Boden für alle regional verankerten Unternehmen der Landwirtschaft und auch für Neugründungen möglich wird. Wir wollen erreichen, dass außerlandwirtschaftliches Kapital zurückgedrängt wird, dass Anteilskäufe zum mittelbaren Erwerb von Grundstücken reguliert werden. Mit der Regulierung von Share Deals schließen wir endlich eine oft beklagte Lücke im Grundstücksverkehr.
Wir wollen, dass es eine breite Eigentumsstreuung gibt, weil es dann auch keine marktbeherrschende Stellung mehr geben kann und weil Vielfalt entsteht. Und natürlich soll eine gewisse Preisdämpfung bei den Landkäufen erreicht
werden. Eine Gefahr, ein erheblicher Nachteil für die Agrarstruktur, die wir prioritär verhindern wollen, ist, dass landwirtschaftliche Betriebe vor Ort keinen Zugang mehr zum Boden bekommen. Genau das wollen wir verhindern, damit sich alle gut entwickeln können und Neugründungen möglich sind.
Der Handlungsdruck ist immens; denn wie soll in der Landwirtschaft ein akzeptables Auskommen erwirtschaftet werden, wenn nicht ausreichend Flächen vorhanden sind? - Wenn kleine Betriebe hohe Kauf- und Pachtpreise nicht aufbringen können, führt das zu einer Entwicklung nach dem Motto „Wachse oder weiche“, inklusive einer Intensivierung der Landwirtschaft, verbunden mit der Überforderung der Ökosysteme. All das ist nicht gewollt.
Wenn Herr Feuerborn, Präsident des Landesbauernverbandes, in der „taz“ davon spricht, dass ein Inhaber eines großen Betriebs weiterhin an auswärtige Investoren verkaufen können soll, dann sage ich: Genau das entspricht nicht dem Leitbild für die Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt.
Das entspricht nicht dem, wie wir es jetzt neu gefasst und beschrieben haben. Dann wäre es doch besser, dass dieser Inhaber intensiv nach ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten sucht. Wie wir vorhin bereits gesagt haben, haben wir den Käuferkreis erweitert. Gerade bei den Genossenschaften soll es den Mitgliedern von Genossenschaften ermöglicht werden, Boden zu kaufen.
Wir wollen mit einem starken und wirksamen Bodenrecht Ausverkauf und Landgrabbing beenden - für vielfältige und lebenswerte Dörfer. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ziel des neuen Lockdowns ist es, die Kontakte einzuschränken, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Infektionsrate zu reduzieren.
Dieser Ansatz ist richtig. Aber ich denke, er ist noch nicht ausreichend und noch nicht zielgenau genug. Es gibt aus meiner Sicht noch Verbesserungspotenzial. Denn es fehlen noch immer strenge Grundregeln, die eigentlich überall angewendet werden müssten, wenn Menschen zusammenkommen. Wir haben ja noch Kontakte. Wir sind hier zusammen, die Menschen an den Arbeitsplätzen oder auch in den Warteräumen ärztlicher Praxen sind es.
Es fehlen zum Beispiel vielfach Vorgaben für ein effektives Lüftungsmanagement. Ich denke, Vorgaben, die dazu beitragen, das Virus einzudämmen, sollten als zentrale Vorgaben formuliert werden. Ich bitte die Landesregierung darum, so etwas auf den Weg zu bringen. Ziel muss es sein, dass überall das Mögliche getan wird, um das Virus einzudämmen.
Herr Ministerpräsident, ich glaube, niemand hat das Interesse, die Erfolge, die wir in Sachsen-Anhalt haben, kleinzureden. Vielmehr geht es darum, noch besser zu werden und immer vom Ziel her zu denken. In den Hotelzimmern wird das Virus nicht auf andere übertragen; dort sind die Leute allein.
Man könnte viel eher sagen, damit die Leute nicht zusammenkommen, serviert man das Frühstück auf dem Zimmer und verzichtet auf die Buffets. Solche Maßnahmen können ergriffen werden.
Ich denke, wir sind in Sachsen-Anhalt tatsächlich ganz gut. Mein Anliegen ist, dass wir besser werden und dass wir nicht solche Zustände wie in anderen Bundesländern bekommen.
So sind auch die AHA-Regeln von Anfang an ziemlich gut kommuniziert worden, also Abstand halten, Hygieneregeln beachten, wie in die Arme zu niesen, und Alltagsmasken tragen. Das ist gut erklärt und umfangreich kommuniziert worden. Überall stehen entsprechende Schilder.
Aber die Erkenntnisse sind inzwischen gewachsen. Wir wissen, dass sich die Viren auch auf den kleinen feinen Aerosoltropfen, die in der Luft schweben, anreichern. Das Lüften hilft, um die Konzentration zu verringern.
Meine Frage ist: Was wird die Landesregierung tun, um die große Bedeutung des richtigen Lüftens in die Breite zu tragen, darüber umfangreich aufzuklären und Lüften auch als verbindliche Regel zu erlassen?
Eine ganz kurze Anmerkung: Dann könnte man ja das mit den Feiern regeln.
Die Nachfrage lautet: Ich nehme in keiner Weise wahr, dass eine Sensibilisierung hinsichtlich des Erfordernisses des Lüftens vorhanden ist. Ich komme in Arztpraxen; dort sitzen die Leute dicht auf den Warteflächen. Ich komme in den Landtag in den Raum A2 41 - der Raum ist nicht zwangsbelüftet - und die Leute sitzen dicht nebeneinander. Die Frau Präsidentin war dabei. Es musste erst eine Aufforderung geben.
Es gibt diese Sensibilisierung nicht. Das ist wirklich kein Vorwurf. Vielmehr bitte ich Sie als Ministerpräsident und Sie, Frau Grimm-Benne: Kommunizieren Sie das, tragen Sie das in die Breite. Das wird uns helfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Vor 14 Jahren wurde die Idee geboren, ein Kompetenzzentrum zu gründen, das die Wirtschafts- und Sozialpartner - inzwischen 29 an der Zahl - bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Begleitausschuss unterstützt.
Im Begleitausschuss geht es um das Monitoring der ordnungsgemäßen Umsetzung der Programme zu den EU-Struktur- und Investitionsfonds, damit die Fördergelder wirklich dort ankommen, wo sie auch hin sollen, und auch tatsächlich gut abfließen.
Hierzu ein Beispiel. In dieser Woche ist das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ für die Energieeffizienzsteigerung und die Integration von erneuerbaren Energien in Unternehmen um
2,5 Millionen € EFRE-Mittel aufgestockt worden. Solche Aufstockungen und Umschichtungen müssen im Begleitausschuss entschieden werden. Das Kompetenzzentrum wurde 2007 mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund als Träger gegründet und sollte eine dauerhafte Stelle für Beratung, Recherchen, Aufbereitung, aber auch zur Vermittlung zu den Behördenvertreterinnen für alle WiSo-Partner sein. Es sollte letztendlich der Stärkung der WiSo-Partner dienen.
Besonders wichtig ist dies für kleinere Verbände, die aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen auch auf Zuarbeit angewiesen sind, um im Begleitausschuss auf Augenhöhe agieren zu können. Nur so ist Europa für sie wirklich erlebbar und es besteht die Möglichkeit zur Mitgestaltung.
Zurzeit wird das Kompetenzzentrum mit ca. 75 000 € pro Jahr zu 30 % aus dem ELER und zu 70 % über die Technische Hilfe aus dem EFRE und dem ESF finanziert.
Der Vertrag ist zeitlich befristet. Der DGB hatte schon vor anderthalb Jahren angekündigt, diesen nicht fortführen zu wollen. Einer der Hauptgründe ist die relativ aufwendige Verwaltung. Ab der nächsten Förderperiode nach 2020 fällt die zweite Aufgabe, nämlich die Konzipierung von WiSoPartnerprojekten, gänzlich weg. Bei diesen Partnerprojekten können Projektnehmer, wie „Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt e. V.“, die aktuell Hilfestellungen für faire Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche geben, Anträge beim Kompetenzzentrum bzw. dem WiSo-Beirat stellen, um Mittel aus seinem eigenen Fördertopf zu bekommen.
Vor diesem Hintergrund, aber auch mit Blick auf zu erwartende sinkende EU-Mittel und der damit verbundenen sinkenden Technischen Hilfe in der nächsten EU-Förderperiode steht die Frage, wie die Aufgaben des Kompetenzzentrums fortgeführt werden können und ob auch eine andere Form der Unterstützung und Begleitung der WiSo-Partner möglich ist.
Ziel muss dabei ganz klar sein, die WiSo-Partner auch in Zukunft kompetent und bedarfsgerecht zu unterstützen.- Vielen Dank.
Können Sie noch einmal erläutern, warum der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen werden soll.
Herr Gallert, ich glaube, zwischen Ihnen und Frau Dalbert liegt ein Missverständnis vor. Sie sprechen bei Flüssiggas von Erdgas, von Methan. Frau Dalbert hat in Ihrer Rede aber von Wasserstoff gesprochen, also von grünem Wasserstoff, der aus Nordafrika importiert werden könnte, also grüner Wasserstoff, der durch erneuerbare Energien erzeugt wurde.
Von daher konnte ich das jetzt hoffentlich auflösen.
Entschuldigung. - Herr Gallert, meinten Sie, wenn Sie von Flüssiggas sprechen, Methan? Das war meine Frage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! „Du fühlst keinen Schmerz, aber du weißt, du stirbst“, das hat Alexej Nawalny über die Wirkung seiner Vergiftung gesagt.
Er hat die Vergiftung überlebt, genauso wie Sergej Skripal. Andere Oppositionelle und Journalistinnen und Journalisten haben in Russland nicht überlebt.
Anna Politkowskaja wurde durch Reportagen und Bücher über den Krieg in Tschetschenien sowie über Korruption im russischen Verteidigungsministerium bekannt. Sie wurde in Moskau erschossen.
Boris Nemzow war russischer Politiker
und protestierte prominent gegen die Präsidentenwahlen. Auch er wurde in Moskau erschossen.
Jeder Mensch hat nur ein Leben. Die Genannten standen in Opposition zur russischen Regierung von Wladimir Putin und wurden getötet. Die Liste dieser Menschen ist weit länger. Aktivitäten für Pressefreiheit, Menschen- und Bürgerrechte, Aufklärung von Korruption und Vetternwirtschaft, aber auch Engagement für Umweltschutz sind im heutigen Russland lebensgefährlich.
Die Morde und Mordanschläge sind zu verurteilen. Verurteilt hat auch Bundeskanzlerin Merkel die jüngste Vergiftung von Nawalny. - Herr Borgwardt, die Spannungen im Verhältnis zu Russland steigen und wirken sich auch auf die kurz vor der Fertigstellung befindliche Erdgaspipeline Nord Stream 2 aus.
Namens meiner Fraktion kann ich sagen, dass es für den Autokraten Putin keinen geopolitischen Freundschaftsdienst geben darf. Wirtschaftliche Abhängigkeiten in den Kreml zu schaffen, ist eine denkbar schlechte Idee. Das finden übrigens auch Estland, Lettland, Litauen und Polen, ganz zu schweigen von der Ukraine und der Zivilgesellschaft in Belarus,
denen Putin unter Umgehung der alten Leitungssysteme Erdgas versagen konnte.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich von Nord Stream 2 distanziert
und dem Projekt die politische Unterstützung entzieht.
Ein Scheitern des Projektes ließe sicherlich Schadenersatzforderungen des Konsortiums erwarten. Deshalb braucht es geeignete Maßnahmen, um die Fertigstellung zu verhindern.
Ich sage hier ganz klar und deutlich: Für uns ist klar, dass die Sanktionsandrohungen der USA gegenüber den am Pipelinebau beteiligten Firmen mit der Folge der aktuellen Unterbrechung der Bauarbeiten nicht zu den geeigneten Maßnahmen zählen. Erpressung und Flüssiggas aus den USA lehnen wir ebenso ab.
Nord Stream 2 als riesige Klimakillerinfrastruktur kann und wird keine Zukunft haben. Der Stopp dieser Pipeline kann der Anfang vom Ausstieg aus dem Erdgas sein.
Denn auch Erdgas heizt das Klima weiter auf. Auch Erdgas ist ein Klimakiller und raubt die Lebensgrundlagen der Menschen.
Die Möglichkeiten einer sicheren Energieversorgung ohne Erdgas mit heimischen erneuerbaren Energien können wir in den Ausschüssen beraten. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Ich erwidere an dieser Stelle gern das, was ich immer erwidere. - Herr Farle, wir GRÜNEN verfügen über ein durchgerechnetes Energieszenario.
In diesem Energieszenario steht zum Beispiel, dass wir den Endenergieverbrauch massiv senken müssen.
- Ich nenne Ihnen ein positives Beispiel, Frau Funke. - Wir haben dank eines Antrages der Koalitionsfraktionen im letzten Jahr auf den Weg ge
bracht, dass in den Landesliegenschaften - 3 500 landeseigene Gebäude an der Zahl - die Heizungsregelungen richtig eingestellt werden.
- Ja, ganz genau; das ist nämlich ein Riesenerfolg.
Frau Dalbert hat es dargestellt: Drei Viertel des Erdgases geht in die Wärme. Allein im Gebäudebereich können wir ohne Komforteinbußen locker ein Drittel sparen,
indem wir es einfach richtig machen.
Das sind die Erfolge, die wir auf den Weg gebracht haben. Das heißt, es geht darum, Potenziale auszuschöpfen, auch die Senkung des Energieverbrauchs.
All das, was ich selbst mit berechnet habe, geht von dem Ansatz aus, dass wir uns erst einmal mit unserer eigenen Energie versorgen sollten. Das sind die erneuerbaren Energien.
Der Ansatz extrapoliert ja weiter; denn das soll weltweit passieren, nicht nur in Sachsen-Anhalt, nicht nur in Deutschland, nicht nur in Europa, weil wir im Jahr 2035 global klimaneutral sein müssen, um das 1,5-Grad-Celsius-Ziel von Paris überhaupt noch erreichen zu können.
Das heißt, ich setze nicht auf Importe von LNG, sondern zum Beispiel auf eine Wasserstofftechnik oder eine Wasserstoffstrategie hier im Land, sodass wir uns selbst mit eigenen Energien versorgen können.
Wo fängt es an, wo hört es auf? - Nord Stream 2 ist das Projekt, das aktuell noch nicht fertig ist - anders als Nord Stream 1; das Projekt kommt ja auch aus Russland und läuft annähernd parallel.
Herr Gallert hat immer von der Mehrschichtigkeit gesprochen. Es kommt hinzu, dass sich Amerika einmischt, völlig unzulässig. Ich hoffe, ich habe in meiner Rede ausreichend deutlich gemacht, dass wir diese Erpressungen nicht richtig finden.
Es kommt darauf an, an dieser Stelle, an der es jetzt gewaltig knirscht, auch mal einem Staat, einer Regierung, die skrupellos handelt, zu sagen, wir möchten dieser Regierung nicht ohne Weiteres weiterhin unser Vertrauen aussprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der AfD atmen den Geist von „Not in my backyard“.
Jetzt der pauschalen bayerischen Ausschließeritis zu folgen ist einfach verantwortungslos. Natürlich
will niemand Atommüll in der Nähe, weil die Angst vor Radioaktivität groß ist. Das ist auch verständlich. Genau deshalb brauchen wir einen Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit.
Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, vor der sich niemand drücken kann.
Mit dem Standortauswahlgesetz ist das ergebnisoffene Verfahren vorgegeben, um den sichersten Standort zu finden, und zwar streng wissenschaftsbasiert, partizipativ, transparent, selbsthinterfragend, lernend.
Notwendige Voraussetzung für die Endlagerung in einem Bergwerk ist, dass die geologische Barriere, gegebenenfalls auch in Verbindung mit weiteren technischen Barrieren, den Austritt von Radioaktivität für eine Million Jahre verhindert. Genau dieses Kriterium wird maßgeblich über die Eignung eines Standorts entscheiden und nicht Argumente wie diese: „Bayern verweigert sich, also tun wir das in Sachsen-Anhalt auch; denn wir haben ja schon viele Windräder.“ Diese Argumente werden Mensch und Umwelt nicht vor dem Austritt von Radioaktivität schützen. Das sind unsachliche, populistische Aussagen, die den Herausforderungen, vor denen wir als Gesamtgesellschaft stehen, in keiner Weise gerecht werden.
Das Standortauswahlgesetz schreibt umfangreiche Erkundungen vor. Natürlich wird dabei ermittelt, inwieweit zum Beispiel beim Salzstock bei Waddekath in der Altmark Erdgasbohrungen oder auch Erdgaserkundungsbohrungen die geologische Barriere beeinflussen können.
Uns ist wichtig, dass die Kommunen, die mit dem Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung als Teilgebiete genannt werden, aktiv angesprochen werden und im Prozess des Suchverfahrens dann auch beteiligt werden.
Ich betone noch einmal: Es geht um den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit und dazu ist es geboten, dass die Schritte des Standortauswahlverfahrens jetzt auch gegangen werden. Im Übrigen haben sich auch alle Bundesländer zu diesem Gesetz bekannt. Wenn wir das jetzt nicht machen, dann werden wir das Monster der radioaktiven Abfälle überhaupt nicht bändigen können.
Wir wollen die Anträge an den Wirtschaftsausschuss und zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überweisen. - Vielen Dank.
Es sind viele potenzielle Standorte mit den Teilgebieten genannt. Die werden jetzt alle näher untersucht. Wenn es zu einem Vergleich von mehreren Standorten kommt, die geeignet sein könnten, dann kann das Kriterium, welche Lasten in der Nähe sind, welche Lasten ein Bundesland jetzt schon zu tragen hat, ein weiteres Kriterium sein, um die Entscheidung zu treffen. Aber erst einmal geht es immer um die Geologie. Wenn es dann mehrere Standorte gibt, dann kann das als weiteres Kriterium herangezogen werden, aber nicht von vornherein.
Sie haben gesagt, dass - -
Sie haben gesagt, Sachsen-Anhalt habe noch nicht von der Atomenergie profitieren können, hier habe noch nie ein Atomkraftwerk gestanden. Weiterhin wollten Sie als AfD aber Atomenergie. Meine Frage ist: Wo sollte Ihrer Meinung nach ein neues Atomkraftwerk stehen? Die zweite Frage ist: Wo kommt dann der Müll aus diesem Atomkraftwerk hin?
Herr Scheurell, ich kenne Sie gut aus dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - auch schon aus der letzten Legislaturperiode.
Ich weiß, dass Sie sich kontinuierlich für den ÖPNV stark machen. Jetzt meine Frage an Sie: Wenn in Zukunft mehr Leute auf den ÖPNV umsteigen, mehr Leute auf den Radverkehr und Fußverkehr umsteigen, wer soll dann auf den vielen Straßen noch fahren?
Sie sagten, der Bus fahre auch auf Straßen. Aber es geht um den Ausbaugrad. Je mehr motorisierter Verkehr vorhanden ist, umso mehr Straßen gibt es. Aber in Zukunft wird der motorisierte Verkehr weniger werden.
Ein Bus kann mehr Leute fassen. Der Individualverkehr wird zurückgehen, auch aus demografischen Gründen. Es geht um den Ausbaugrad. Brauchen wir dann also immer mehr Straßen oder reichen die vorhandenen? - Darum geht es.
Wir wollen nicht die vorhandenen Straßen abschaffen, sondern wir stellen den Ausbaugrad infrage.
Herr Webel, Sie haben auf den gesetzlichen Auftrag zum Ausbau verwiesen. Auf Gesetzlichkeiten und Verbindlichkeiten will ich hinaus. Es gibt einen verbindlichen Klimaschutzplan, der auch im Verkehrsbereich eine Reduzierung der CO2-Emissionen verlangt. Um das hinzubekommen, brauchen wir eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und einen schnellstmöglichen
Ausstieg aus der Nutzung von Pkw mit fossil betriebenen Verbrennungsmotoren.
Meine Frage ist: Wäre es vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht, die Straßenbauprojekte zu hinterfragen und gegebenenfalls zu reduzieren, wenn man zu dem Schluss kommt, dass man sie nicht mehr brauchen wird?
Herr Dr. Grube, ich habe drei Fragen. Die erste Frage lautet: Werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Klimaschutzbelange und erforderliche CO2-Reduzierungen berücksichtigt?
Okay. - Zweite Frage: Wie ist das Verhältnis zwischen der Abholzung von Wald für ein Endlager und der Abholzung von Wald für Straßenneubauprojekte? - Sie haben das ja ins Verhältnis gesetzt.
Ja, aber wie viele Straßenneubauprojekte haben wir in Deutschland, die die Abholzung von Wald erfordern? Wie viele Hektar sind das denn?
Die dritte Frage ist:
Wäre es nicht richtig, wenn der Straßenverkehr in Zukunft durch den Ausbau des ÖPNV abnehmen würde - Sie haben es selbst gesagt: Modal Split -, zumindest nicht noch mehr Straßen zu bauen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abgeordnete! Wir wussten immer, dass die Afrikanische Schweinepest nach Deutschland kommt. Nun gibt es in Brandenburg infizierte Wildschweine. Deshalb hat sich Sachsen-Anhalt auch seit
Jahren auf den Seuchenfall vorbereitet, unter anderem mit der Einrichtung einer ASP-Sachverständigengruppe, mit Übungen, mit der Anschaffung von Zäunen und mobilen Containern zur Kadaverzwischenlagerung.
Doch noch viel wichtiger sind die Maßnahmen zur Prävention. Sie haben auch heute noch absolute Priorität, um den Eintrag der ASP in Schweine haltende Betriebe und die damit verbundenen Schäden zu verhindern.
Um die Effektivität der Vorbeugung zu erhöhen, möchten wir mit unserem Änderungsantrag ein entsprechendes Maßnahmenbündel auf den Weg bringen.
Absolut sinnvoll ist es, neben den Autobahnraststätten auch Autohöfe und Rastplätze an Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen mit Aushängen über die ASP, mit der täglichen Leerung von Abfallbehältern und im besten Fall auch mit Zäunen einzubeziehen.
Diesbezüglich muss auch das Verkehrsministerium seine Aktivitäten verstärken.
Da die größte Gefahr, die ASP nach SachsenAnhalt einzutragen, nach wie vor der Faktor Mensch ist, sollen die Bürgerinnen und Bürger umfassend und regelmäßig über die Verbreitungswege des ASP-Virus informiert werden.
Als GRÜNEN-Fraktion sind wir der Auffassung, dass ein möglichst hoher Abschuss von Wildschweinen aus vielerlei Gründen, wie der Prävention von Wildunfällen oder zum Deichschutz und natürlich im Seuchenfall in den Restriktionszonen, geboten ist. Aber wir sind nicht davon erzeugt, dass ein erhöhter Abschuss zur Seuchenprävention geeignet ist, weil dafür laut Friedrich-LoefflerInstitut eine Bestandsreduzierung von 70 % erforderlich wäre. Diese ist aber nicht zu erreichen.
Aus den genannten Gründen stehen wir dennoch Erleichterungen und Unterstützung für die Jägerinnen und Jäger positiv gegenüber, die zurzeit Einbußen aufgrund des geringen Wildschweinpreises infolge des coronabedingten Absatzeinbruchs in den Restaurants haben. Und so ist ein gewisser Ausgleich für ihren Aufwand mehr als fair.
Auch sie erbringen mit der Bestandsregulierung eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Maßnahmen, wie ihnen die Gebühren für die Trichinenschauen und für bestimmte Blutuntersuchungen zu erlassen, den Schadensausgleich gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben günstig zu gestal
ten oder die Vermarktung von Wildschweinfleisch zu intensivieren, sind richtig.
Jetzt muss alles getan werden, damit die ASP weder bei den Wildschweinen noch in den Ställen Sachsen-Anhalts ankommt. - Vielen Dank.
Herr Loth, Sie haben immer die Attitüde, dass jeder Gedanke, wenn er geäußert wird und Sie den auch haben, von Ihnen ist.
Aber stellen Sie sich vor: Wir denken selber auch. Ich bin froh, dass Gedanken nicht patentiert werden. Sonst würden Sie als AfD uns wahrscheinlich das Denken verbieten.
Beispiel: Intensivierung der Vermarktung. Ich habe hinten meinen Ordner und habe es eben meinen beiden Kollegen gezeigt. Die AMG hat einen wunderbaren Atlas zur Wildvermarktung herausgebracht. Darin stehen Restaurant, Wildhändler, Rezepte usw. Beim Landeserntedankfest war der Jagdverband auch da und hat gezeigt, wie man aus Wild schöne Gerichte zubereiten kann. Das heißt, diese Dinge sind schon auf dem Weg.
Jetzt haben wir Corona und in den Restaurants gibt es Absatzeinbrüche massiver Art; denn Wild wird hauptsächlich über die Restaurants vermarktet. Deshalb ist es sinnvoll, noch einmal neue Maßnahmen auf den Weg zu bringen und zum Beispiel durchaus darüber nachzudenken, Wildfleisch, das unserer Meinung nach ein sehr artgerechtes Fleisch ist, weil die Tiere zuvor artgerecht leben konnten, auch über die Kantinen zu vermarkten. Es ist also durchaus sinnvoll, darüber nachzudenken, das zu intensivieren. Das heißt, die Zeit ist vorangeschritten und die Bedingungen haben sich geändert.
In dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird gefordert, dass es - gelernt aus Brandenburg - neben der Errichtung von Elektrozäunen auch sinnvoll ist, die Zäune zu befestigen bzw. einzugraben. Das steht in unserem Antrag. Es wird jetzt auch feste Zäune geben - neu. In unserem Antrag steht, dass es Kadaverabdeckung geben soll. Das ist neu; das alles stand nicht in Ihren Anträgen. - Das waren jetzt drei Beispiele.
Herr Siegmund, Sie sprechen davon, dass es keine Belege gibt. Ich will dem ausdrücklich widersprechen. Nur weil wir in Deutschland und in Sachsen-Anhalt umfangreiche Maßnahmen ergriffen haben, haben wir die Pandemie eindämmen können.
Nur deshalb, sage ich einmal, sind die Fallzahlen bei uns so niedrig. Und das ist gut so. Da, wo keine Maßnahmen ergriffen wurden, zum Beispiel in den USA, hat sich die Pandemie ganz umfangreich ausgebreitet. Es gibt in den USA - das ist statistisch nachgewiesen - eine enorme Übersterblichkeit. Übersterblichkeit ist der Vergleich der Zahl der Leute, die in diesem Jahr gestorben sind, mit der Zahl der in den Jahren zuvor Gestorbenen. Dazu gibt es statistische Daten.
Dann sagen Sie, es gibt keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu, dass Masken wirken. Das stimmt nicht. Man hat alle Masken untersucht, die normalen OP-Masken, die Masken, die wir hier im Landtag bekommen usw., auch die einfachen Stoffmasken. Man hat ganz genau ermitteln können, inwieweit Viren zurückgehalten werden. Es geht um die Eindämmung. Es geht nicht um eine hundertprozentige Sicherheit. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Es ist also wissenschaftlich nachgewiesen, dass Masken die Virenlast eindämmen.
Jetzt noch zu dem Argument mit dem Bezahlen: Wer kann sich Masken leisten? - Es gibt Anleitungen im Internet, welche Methode wirkt - auch wissenschaftlich nachgewiesen.
Ich desinfiziere diese Masken zum Beispiel immer drei Minuten in der Mikrowelle.
Der vierte Punkt ist: Es geht beim Tragen der Maske nicht darum, Angst zu schüren. Es geht um Vorsichtsmaßnahmen. Es geht um Verantwortung und Solidarität.
Herr Präsident, darf ich drei Fragen stellen?
Frau Ministerin, erstens: Ist Ihnen bekannt, dass das Maskentragen nur zur Eindämmung dienen soll, also kein hundertprozentiger Schutz ist, und dass andere Maßnahmen, wie Abstand halten, lüften und desinfizieren, hinzukommen?
Die zweite Frage lautet: Es wurde darüber gesprochen, wie wirksam die Masken sind. Sie haben die Studie ja nur anreißen und nicht zitieren können. Ist Ihnen bekannt, dass in dieser Studie nachgewiesen ist, dass die kleinen Viren auf Aerosoltröpfchen reisen und dass diese Aerosoltröpfen von den Masken zurückgehalten werden?
Die dritte Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die Hersteller aus rechtlichen Gründen, um sich abzusichern, auf die Verpackung der Masken schreiben müssen, dass die Masken keinen hundertprozentiger Schutz vor Viren geben?
Herr Siegmund, ich stelle fest, entweder Sie lügen oder Sie haben bei der Debatte nicht richtig zugehört.
Jetzt kommt meine Frage. Sie haben behauptet, niemand sei auf Ihre Argumente eingegangen. Im Protokoll ist nachlesbar, dass ich erläutert habe,
wie Masken bei der geringen Größe der Viren funktionieren. Ihre Aussage war, die Viren seien so klein, dass sie durch die Massen hindurchgingen.
Ich habe erläutert, dass die Viren auf Aerosolen reisen, auf kleinen, feinen Wasserdampftröpfchen
- ja, das heißt eigentlich nicht Tröpfchen, sondern eben Aerosole -, und dass diese sich in der Maske verfangen. So funktionieren die Masken. Übrigens trägt auch die elektrostatische Aufladung der Masken dazu bei, dass die Viren daran hängenbleiben.
Wie können Sie hier also behaupten, dass niemand auf Ihre Ausführungen eingegangen sei? - Das war jetzt nur ein Beispiel. Zig andere Beispiele folgen. Das ist in den Protokollen alles nachlesbar. Auf Ihre Argumente wurde in den Reden der anderen Abgeordneten eingegangen. Wenn Sie so etwas behaupten, dann ist das einfach falsch.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abgeordnete! Wir brauchen Klimaneutralität, und zwar weltweit bis zum Jahr 2035, damit die Auswirkungen der Klimakatastrophe nicht noch schlimmer werden. Schon jetzt sind sie dramatisch. In Sachsen-Anhalt gab es drei Jahre hintereinander Ernteeinbußen und Waldsterben. Das Faktische zwingt zum Handeln. Und wenn wir in Zukunft in Wohlstand leben wollen, brauchen wir ganz schnell den Umstieg auf 100 % erneuerbare Energien.
Dazu gehört auch, dass Kohle, Öl und Gas so viel kosten, wie sie tatsächlich an Folgekosten verursachen.
Frau Schindler ist auf das Gesamtvolumen eingegangen. Ich möchte hier noch einmal auf das UBA verweisen, das sagt, bei den fossilen Energien werden 180 € pro Tonne CO2 an Folgekosten verursacht. Das heißt, die CO2-Abgabe mit 25 €, die jetzt vorgesehen ist, reicht bei Weitem nicht aus.
Wenn diese externen Kosten bei den fossilen Energien eingepreist werden, dann werden die er
neuerbaren Energien noch viel schneller übernehmen.
Es braucht gute grüne Geschäftsmodelle, um mit ihnen schwarze Zahlen zu schreiben. Und nein, Herr Raue, wir brauchen keine neuen fossilen Reservekraftwerke. Wir können mit den verschiedenen erneuerbaren Energien und Speichern Kombikraftwerke schaffen. Mit denen kann dann auch Geld verdient werden.
Auf europäischer Ebene muss ein Baustein sein, die CO2-Menge und die Zertifikate so stark zu reduzieren, dass sie tatsächlich dem CO2-Budget Europas entsprechen, nämlich um das 1,5-GradZiel überhaupt noch halten zu können.
Und natürlich wird zentral sein, das ErneuerbareEnergien-Gesetz jetzt so zu novellieren, dass 100 % erneuerbare Energien bis 2030 ermöglicht werden. Die wichtigsten Punkte für uns sind: Abschaffung aller Ausbaudeckel. Allein bei der Windenergie brauchen wir bundesweit einen jährlichen Ausbau von 8 000 MW. Deshalb muss der jetzige jährliche Ausbaudeckel von 2 800 MW fallen.
Wir brauchen endlich die Umsetzung der EURichtlinie für Vereinfachungen der Bürgerinnen- und Bürger-Energie. Da werden Bürgerinnen- und Bürger-Windparks bis zu einer gewissen Größe von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden.
Ferner brauchen wir die Abschaffung der Sonnensteuer für den Eigenstromverbrauch und für Mieterinnen-und-Mieter-Strommodelle. Und wirtschaftliche Lösungen für alle Ü-20-Anlagen; denn bereits ab dem 31. Dezember 2020 fallen die ersten PV- und Windenergieanlagen aus der 20jährigen EEG-Vergütung heraus. Hierfür braucht es vernünftige Nachfolgeregelungen.
Mit einem ambitionierten EEG könnten 400 000 neue Jobs geschaffen werden. Wir kämen mit ökologischem Wumms aus der Krise. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Loth, für die Fragen. Die letzte Frage fand ich tatsächlich interessant. Ich hoffe, ich weiß sie gleich noch. Ich fange einmal bei der ersten Frage an, weil Sie mir die schon einige Male gestellt haben. Ich habe manchmal das Gefühl, ich werde hier vom Geheimdienst verhört und es wird getestet, ob ich immer wieder das Gleiche sage und konsistent in meinen Aussagen bin.
Ich habe nicht gesagt, dass wir mehr Windanlagen in Sachsen-Anhalt brauchen. Ich habe gesagt, wir brauchen mehr Windenergie. Energie ist
Arbeit in Kilowattstunden, physikalisch gesehen. Wir brauchen mehr Windenergie; dazu brauchen wir aber nicht mehr Anlagen. Wir haben jetzt 2 874 Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt. Unser Energieszenario hat berechnet, 2 850 bis 3 100. Also genau in diesem Range sind ausreichend Windenergieanlagen vorhanden, um eine
100-prozentige Versorgung mit erneuerbarer
Energie hinzubekommen.
Wir brauchen statt der jetzigen Anlagen - diese müssen sukzessive ersetzt werden - eine Erneuerung der bestehenden Anlagen hin zu neuen und leistungsfähigeren Anlagen. Das ist das sogenannte Repowering. Dies bietet auch die Chance, ungünstige Altstandorte aufzugeben. Das ist gut für Mensch, Natur, Artenschutz und für das Landschaftsbild.
Wir können das sogar nicht nur in Einklang bringen, sondern mit unseren Vorschlägen gibt es sogar Verbesserungen.
Die zweite Frage betraf die Bioenergie. Wir haben schon immer vorgeschlagen, dass die Maismonokulturen als Energiepflanzen ersetzt werden müssen durch Energiepflanzen auch im ökologischen Anbau, durch Pflanzen mit Untersaaten, durch eine Vielfalt und natürlich auch mit Fruchtfolgen.