Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 9. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode. Dazu möchte ich Sie, verehrte Damen und Herren, recht herzlich begrüßen.
Es liegen mir Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung vor. Mit Schreiben vom 21. September 2016 bat die Landesregierung für die 6. Sitzungsperiode folgende Mitglieder zu entschuldigen: Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff entschuldigt sich am Freitag ab 14:30 Uhr wegen der Übergabe des Predigerseminars Südflügel Schloss Wittenberg. Staats- und Kulturminister Herr Robra entschuldigt sich am Freitag wegen eines langfristig geplanten Urlaubs aufgrund einer persönlichen Verpflichtung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 6. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Die Fraktion DIE LINKE hat fristgemäß ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht, das unter Punkt 7 auf die Tagesordnung genommen wurde und gemäß einer Übereinkunft im Ältestenrat am Freitag an erster Stelle behandelt werden soll.
Des Weiteren ging mir am heutigen Tag ein Schreiben der AfD-Fraktion zu, mit dem sie ihren Antrag zum Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen - Kinderehen verbieten“ in der Drs. 7/384 zurückzieht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde darum bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken. - Vielen Dank.
Zum zeitlichen Ablauf der 6. Sitzungsperiode. Am heutigen Tage um 20 Uhr findet eine parlamentarische Begegnung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V. statt. Die morgige 10. Sitzung des Landtages beginnt um 9 Uhr.
Bevor wir mit der Sitzung fortfahren, noch eine Anmerkung: Für die Aktualisierung unseres Landtagsfilmprojektes sind zusätzliche Dreharbeiten erforderlich, die am heutigen Vormittag im Plenarsaal erfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt ein Antrag zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor. Erlauben Sie mir dazu einige Bemerkungen.
Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Dieser Regelung entspricht auch die Bestimmung des § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen. Ein Viertel der Mitglieder des Landtages muss den Antrag auf Einrichtung eines Untersuchungsausschusses gestellt haben, um den Landtag zur Einsetzung zu verpflichten. Bei 87 Abgeordneten sind somit 22 Antragsteller erforderlich. Den Antrag in Drs. 7/368 haben 25 Mitglieder des Landtages unterzeichnet. Somit hat der Landtag die Pflicht, den Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Zum Einsetzungsantrag liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/413 vor. Dem Änderungsantrag ist unter anderem zu entnehmen, dass der Gegenstand der Untersuchung erweitert werden soll. Die Ergänzung kann mit Zustimmung der Antragsteller ohne Weiteres beschlossen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes kann bei dem hier in Rede stehenden Minderheitsantrag der bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Un
terzeichner des Einsetzungsantrages nur erweitert oder ergänzt werden, wenn der Kern des ursprünglichen Untersuchungsgegenstandes ge
wahrt bleibt und keine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens zu erwarten ist. Ich bitte, diese Regelung zu berücksichtigen und in Ihren Redebeiträgen dazu Stellung zu nehmen.
Gemäß § 5 des Untersuchungsausschussgesetzes bestätigt der Landtag zugleich mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses den Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie die weiteren von den Fraktionen benannten Mitglieder und deren Stellvertreter. Dazu liegen Ihnen die Drs. 7/406, Drs. 7/412 und Drs. 7/414 vor.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass der Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses in der Drs. 7/368 in verbundener Beratung mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/385 behandelt wird. Nach der Einbringung beider Initiativen schließt sich eine Fünfminutendebatte in folgender Reihenfolge an: SPD, DIE LINKE, GRÜNE, CDU und AfD
Ich erteile zunächst Abg. Herrn Farle zur Einbringung des Antrages in der Drs. 7/368 das Wort. Sie haben das Wort.
(Swen Knöchel, DIE LINKE: Aber wir hören Sie nicht, Herr Farle! - Siegfried Borgwardt, CDU: Verstehen ist besser als sehen!)
Zunächst möchte ich feststellen, dass wir alle dem Landesrechnungshof zu großem Dank verpflichtet sind, weil er seine Aufgaben sehr ernsthaft betreibt. Ohne den Landesrechnungshof und ohne die Presse wüssten wir zu diesem Zeitpunkt nicht, wie schlimm es derzeit in einzelnen Ministerien um die Transparenz von Beraterverträgen und in Bezug auf die Missachtung des Haushalts- und Vergaberechts bestellt ist.
Eine Stichprobe von 360 Gutachten, Studien und Beraterverträgen für den Zeitraum 2010 bis 2013 mit einem Ausgabenvolumen von ca. 25 Millionen € hat ergeben, dass 75 % der Verträge ohne
Ausschreibung vergeben wurden, bei 46 % keine Vergleichsangebote eingeholt wurden und bei 40 % keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wurde.
Das bedeutet, wenn keine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wird, wird man sich gar nicht darüber klar, ob man Geld spart, wenn man Aufträge fremd vergibt, oder ob man nicht lieber die Hausaufgaben in seinem eigenen Ministerium erledigt.
Meine Damen und Herren! Die Regierung hat somit ein Problem. Dieses Problem ist von ganz besonderer Bedeutung, weil an Fragen der Transparenz die Seriosität der Arbeit beurteilt wird, weil daran die Glaubwürdigkeit einer Regierung gebunden ist und weil wir alles dafür tun müssen, das Vertrauen in der Bürgerschaft wiederzugewinnen. Das bedeutet, dass an dieser Stelle Klarheit hergestellt werden muss.
Meine Damen und Herren! Ein Fall fällt dabei besonders auf. Das ist der Fall - Sie kennen ihn alle -, in dem es um 6,3 Millionen € geht, die an die IB als Auftrag vergeben wurden, wobei die IB als Generalauftragnehmer fungiert hat und Unteraufträge an andere Institute vergeben hat.
Es gab schon vor Jahren einen Untersuchungsausschuss in diesem Parlament. Dabei ist aber offensichtlich nicht allzu viel herausgekommen, wenn man sich anschaut, wie es heute aussieht. Damals war schon in Rede, dass Verträge ab 20 000 € im Finanzausschuss zu behandeln sind. Aber es ist nicht zur geltenden Praxis gekommen.
Dazu möchte ich Ihnen klipp und klar sagen: Der jetzt zu bildende Untersuchungsausschuss muss in die Tiefe prüfen. Das heißt, er muss an einem Beispielfall grundsätzlich alle Probleme aufarbeiten, die sich im Laufe der Jahre angestaut haben, damit das generell für alle anderen, auch die kleineren Fälle geklärt wird.