Michel Golibrzuch
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn solche Reden hier für die CDU-Fraktion vorgelesen werden, dann bekommt man wohl einen Eindruck davon, wie ungerecht Wahlumfragen gelegentlich sein können.
Ich will gerne einige Sätze dazu sagen, was aus unserer Sicht die zentralen Aufgaben der Hochschulpolitik der nächsten Wahlperiode sind.
Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich, die Fachhochschulen in Niedersachsen auszubauen. Das ist mittlerweile wohl auch zwischen den Fraktionen unumstritten.
Wenn wir auf die Studienanfängerzahlen der letzten Semester blicken, hatten wir immer die Situation, dass es bei knapp 6 000 Studienplätzen in Niedersachsen rund 12 000 Bewerberinnen und Bewerber gab, d. h. einen gewaltigen Nachfrageüberhang.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir die Studienplatzkapazitäten ausbauen müssen, und dies - da sind wir auch ehrlich - zulasten der Universitäten. Wir können nicht immer zusätzliches Geld in das Hochschulsystem pumpen, sondern wir müssen dafür sorgen, dass das vorhandene Geld nachfragegerecht verteilt wird.
Deswegen sind wir entschieden dafür, eine leistungsbezogene Mittelvergabe, so wie sie bisher zwischen den Fachhochschulen erfolgt, auch für den Bereich der Lehre zwischen Fachhochschulen und Universitäten möglich zu machen. Wir sind der Auffassung, dass wir damit nicht freie Kapazitäten an den Universitäten fördern sollten - die nicht nachgefragt werden -, sondern wir möchten marktgerecht, wenn Sie so wollen - das ist ja eine der Lieblingsparolen des Wissenschaftsministers -, das Geld dorthin lenken, wo es am meisten nachgefragt wird.
Wir wollen diese Studienplatzkapazitäten an den Fachhochschulen auch, weil wir davon überzeugt sind, dass die dortigen Absolventen - die Statisti
ken der Berufsberatungen weisen das aus - mit viel besseren Erfolgschancen auf den Arbeitsmarkt entlassen werden. Das, was die Fachhochschulen bringen, ist erfolgreicher, als die Daten es sind, die die Universitätsabsolventen vorzuweisen haben.
Wir wollen das auch, weil wir glauben, dass künftig ein viel größeres Maß von Hochschulausbildung an Fachhochschulen erfolgen kann, als das heute der Fall ist. Wir sind auch so ehrlich zu sagen: Der Staat muss aber noch eine Menge dazu beitragen, dass diese Fachhochschulabschlüsse in entsprechender Weise anerkannt werden.
(Dr. Domröse [SPD]: Das stimmt!
Ich will gar nicht über die Besoldungsstruktur an den Fachhochschulen reden, sondern ich möchte nur über die Anerkennung der Abschlüsse sprechen.
Ich habe mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen, dass die Kultusministerkonferenz vor einigen Wochen diese akademische Apartheid bei den Abschlüssen zwischen Universität und Fachhochschule noch einmal festgeschrieben hat. Es ist schon bedenklich, wenn man als Fachhochschulabsolvent zwar einen Weltkonzern wie DaimlerChrysler leiten kann, dass es aber im Umkehrschluss nicht für einen Regierungsrat reicht.
Wir hätten also gerne - wir möchten das durchsetzen und bleiben da auch am Ball -, dass Fachhochschulabsolventen auch die Zugangsmöglichkeit zum höheren Staatsdienst haben, ohne dass man eine aufwändige Anerkennung des Studienabschlusses in Form einer Sonderprüfung durchführen muss. Das mag formal sein. Trotzdem wird damit natürlich sehr schnell eine Zweiklassengesellschaft etabliert. Wir halten das auch deswegen für falsch, weil wir der Auffassung sind, dass künftig die Ausbildung von Juristen, von Pharmazeuten und sogar von Ärzten teilweise an Fachhochschulen stattfinden kann. Dafür wollen wir die Fachhochschulen ausbauen. Weil das so ist, muss natürlich auch eine Gerechtigkeit in der Bewertung dieser Bildungsabschlüsse gegeben sein. Ich finde, der Staat muss an dieser Stelle mit gutem Beispiel vorangehen.
Es kann nicht sein, dass nur die formale Qualifikation betrachtet wird, sondern der Staat sollte genauso wie die freie Wirtschaft Wert darauf legen, dass die besten Absolventinnen und die besten Absolventen die entsprechenden Stellen kriegen,
unabhängig davon, ob sie zuvor eine Fachhochschule oder eine Universität besucht haben.
In diesem Sinne wollen wir uns gerne in der nächsten Wahlperiode für die Interessen der Fachhochschulen einsetzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ja trefflich, dass ich gleich die Gelegenheit habe, die Darstellung des Kollegen Möllring zu korrigieren.
Richtig ist: Wir unterstützen die Absicht, die bisher sehr zersplitterte Wirtschaftsförderung des Landes in einer Einrichtung zu konzentrieren. Das ist überfällig und haben wir jahrelang gefordert. Es ist richtig, dass man sich darüber Gedanken macht, wie man das ändern kann.
Wir halten allerdings das Modell einer privatrechtlichen Investitionsbank in der Tat für das falsche, weil es nach unserer Meinung kostengünstigere und am Markt und in der Wirtschaftsförderung besser eingeführte Modelle gibt. So ist es bisher übliche Praxis, dass die Landestreuhandstelle bei der NORD/LB die Wirtschaftsfördermittel des Landes verwaltet. Dieses Modell hat in der Vergangenheit daran gekrankt, dass es daneben noch 15 andere Förderinstitutionen des Landes gegeben hat, die zum Teil in Konkurrenz zu dieser Landestreuhandstelle gearbeitet haben. Diesen Zustand wollen wir ändern, weil wir auch der Überzeugung sind - das haben wir auch mit vielen Juristen dis
kutiert -, dass das Modell der Konzentration der Wirtschaftsförderung bei der LTS auch den Anforderungen der EU-Kommission entspricht.
Unsere Befürchtungen hinsichtlich dieses Modells der Investitionsbank sind vor allem haushaltswirtschaftlicher Art. Wir haben Ihnen beim letzten Mal, als wir über die Stammkapitaleinlage beraten haben - es mussten ja Forderungen aus dem Sondervermögen des Wirtschaftsförderfonds verkauft werden -, erklärt, dass es hier in den kommenden Jahren einen Nachschussbedarf in das haftende Eigenkapital der NORD/LB geben wird. Das heißt, dass dieses Modell einer Investitionsbank, perspektivisch betrachtet, dem Landeshaushalt in den nächsten fünf, sechs, sieben oder acht Jahren sehr viel Geld entziehen wird. Es wird ihm Geld zur Refinanzierung dieser Stammkapitaleinlage entziehen. Vor allem wird es ihm Geld für die Finanzierung der so genannten Zinssubventionen entziehen. Hier ist ja folgendes Modell angedacht: Es gibt eine Stammkapitaleinlage von 100 Millionen Euro bei dieser Investitionsbank. Da sich dieses Modell als Bank am Markt aufstellt, kann man bis zum 12,5-fachen des Eigenkapitals Kredite aufnehmen und sie im Rahmen der Wirtschaftsförderung als Darlehen auskehren. Es findet also ungefähr eine Verzwölfkommafünffachung der bisher vom Land eingesetzten Fördermittel statt. Wenn dieses Geld ausgekehrt wird, entsteht natürlich eine erhebliche Haushaltsbelastung durch die Zinssubventionen, die nach wie vor direkt aus dem niedersächsischen Landesetat zu finanzieren sein werden. Auch die Verwaltungskosten sind bei diesem Modell nicht geringer als die, die bisher bei den einzelnen, zerstreut angesiedelten Institutionen angefallen sind.
Hinzu kommt, dass wesentliche Teile dieser Wirtschaftsförderaktivitäten auch künftig außerhalb der INBank bleiben werden - übrigens unabhängig davon, wer regiert. Das hat nämlich auch mit Gesellschafterstrukturen zu tun. Es ist aber falsch, das so zu machen. Sehr viel klüger wäre es, z. B. die Vergabe von Beteiligungskapital an kleine und mittelständische Unternehmen, die heutzutage über die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft bis zu einer Obergrenze von 500 000 Euro erfolgt, auch auf höhere Beteiligungsbeträge aufzustocken, soweit dies möglich ist. Das ist deswegen vernünftig, weil sich der Bund über seine Kreditinstitute - KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau und Deutsche Ausgleichsbank - an der Refinanzierung dieser Risiken beteiligt. Das hat mit der Gesellschaftsstruktur der NBB
und der MBG zu tun, bei denen mehrheitlich Private - auch Kreditinstitute - beteiligt sind. Dann besteht diese Refinanzierungsmöglichkeit.
Bei der Investitionsbank besteht diese Refinanzierungsmöglichkeit nicht. Das hat zur Konsequenz, dass das gesamte Risiko, auch für das Beteiligungsgeschäft, über 500 000 Euro hinaus beim Landeshaushalt liegt. Das halten wir aus haushaltswirtschaftlicher Sicht nicht für vernünftig.
Deswegen sind wir zwar für die Konzentration der Wirtschaftsförderaktivitäten bei der Landestreuhandstelle der NORD/LB. Wir haben aber allergrößte Bedenken bezüglich der finanziellen Belastungen, die sich aus diesem Modell der Investitionsbank ergibt, und haben deshalb in der Tat die Absicht, wenn es am 2. Februar zu einer rot-grünen Mehrheit kommen sollte, hier ein für den Landeshaushalt verträgliches Modell auf den Weg zu bringen. Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass auch unsere Idee der Konzentration bei der Landestreuhandstelle mit Sicherheit die Unterstützung der Wirtschaft findet, mit Sicherheit die Unterstützung der NORD/LB findet und mit Sicherheit auch die Unterstützung der Wirtschaftsverbände findet. Deshalb ist mir da überhaupt nicht bange.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nur daran erinnern, was der Gesetzgebungsund Beratungsdienst als Frage aufgeworfen und übrigens auch als verfassungsrechtliches Risiko dieses Modells bewertet hat. Sie wissen, dass nach Artikel 71 unserer Verfassung das finanzielle Risiko, das Haftungsrisiko für das Land und für den Landeshaushalt bei Verabschiedung von Gesetzen abschließend erkennbar sein muss. Das ist bei diesem Modell nicht der Fall. Ich verweise noch einmal darauf, dass hier die Möglichkeit besteht, das Stammkapital von 100 Millionen Euro zu verzwölfkommafünffachen und damit erheblich mehr Geld für Wirtschaftsförderung in Niedersachsen bereitzustellen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob mehr Geld immer auch mehr Qualität heißt. Angesichts der Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes und der festgestellten Mitnahmeeffekte in der Wirtschaftsförderung habe ich da meine Zweifel.
Nur, wenn Frau Knorre jetzt ankündigt, dass zusätzliche Gesellschafter für diese Bank eingeworben werden sollen, etwa die Volks- und Raiffeisenbanken, dann habe ich - danach habe ich schon im Ausschuss gefragt - den Verdacht, dass auch das Stammkapital noch weiter aufgestockt werden soll, und zwar über die 100 Millionen Euro hinaus, und dieses Geld nicht etwa dazu verwendet wird, um den Landesanteil zu reduzieren, was vernünftig wäre, um dieses Modell, das wir für kein gutes halten, zu verbessern.
Sollte das Stammkapital weiter aufgestockt werden, so steigt auch das finanzielle Risiko des Landes über die bezifferbaren 1,25 Milliarden Euro hinaus. Hiergegen hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst aus unserer Sicht völlig zu Recht große Bedenken, weil dies mit Bestimmungen der Niedersächsischen Verfassung kollidiert. Frau Knorre hat gesagt, dass man dies weiß und dieses Risiko eingeht. Das ist im Ausschuss gesagt worden. Man möchte es aber trotzdem machen, weil man sich bei der Bank ein günstigeres Rating verspricht, wenn man das nicht so ins Gesetz hineinschreibt. Wir halten das nicht für vernünftig. Wir meinen, dass das Risiko für das Land Niedersachsen angesichts der Haushaltsprobleme, angesichts des Schuldenstandes und angesichts der Rekordneuverschuldung in den Jahren 2002 und 2003 zu groß ist und wir uns ein solches Modell nicht leisten können, sondern nach kostengünstigeren Varianten der Konzentration der Wirtschaftsförderung suchen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war langjährig geübte Praxis, den Beschlussempfehlungen des Unterausschusses im Plenum einstimmig zu folgen. Ich will kurz zu Protokoll geben, warum wir in diesem Fall davon abweichen.
Sie erinnern sich daran, dass wir in diesem Landtag zum Teil recht heftige Debatten über die Einführung einer neuen Buchhaltungssoftware in den Bereich der Landesverwaltung geführt haben. Uns hat damals nicht geschmeckt und nicht gefallen, nach welchen Kriterien die nämliche Firma ausgewählt worden ist. In der Konsequenz hatten wir im Haushaltsjahr 2000 das Problem, dass eine Vielzahl von Buchungsvorgängen innerhalb der Landesverwaltung nicht lupenrein erfasst werden konnte. Das Ganze konnte manuell überprüft werden. Es steht die Behauptung im Raum, dass es zu keinen finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Das glauben wir gern. Der Kern des damit berührten Problems ist für uns aber noch nicht geklärt. Der Kern des Problems liegt darin, dass bestimmte Bereiche der Landesverwaltung, der Buchhaltung und der Softwarekontrolle privatisiert worden sind. Zeitweise war es offenbar nur der beauftragten Firma möglich, diese Buchungsvorgänge nachzuvollziehen, und innerhalb des Finanzministeriums und der nachgeordneten Behörden war dies nicht mehr möglich.
Der Vorwurf, den der Rechnungshof in seinen Prüfungsmitteilungen erhoben hat, konnte auch nicht ausgeräumt werden. Der Verbleib des Geldes konnte durch manuelle Nachkontrolle zwar bis auf einen kleinen Restbetrag belegt werden, aber unter dem Strich müssen wir festhalten, dass so etwas in einer Landesverwaltung und einem Ministerium eigentlich nicht passieren darf. Für uns ist das ein hinreichender Grund, in diesem Falle so ähnlich
wie der Rechnungshof zu argumentieren und zu sagen, wir können einer Entlastung der Landesregierung an dieser Stelle nicht folgen. Wir haben den dringenden Wunsch, dass für die Zukunft solche Praktiken unterbleiben, man aus den Fehlern der Vergangenheit lernt und man sich in den nächsten Jahren bei der Kontrolle dieser Finanzvorgänge und der Buchungen nicht auf private Dienstleister verlässt. Man sollte einen Kernbereich der Landesverwaltung definieren, den man politisch zu kontrollieren und zu verantworten hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wulff, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört. Ich habe auch in den letzten Wochen sehr aufmerksam gelesen, was Sie in Interviews erklärt
haben. Sie reden vom Tarifrecht, wahrscheinlich weil Sie nicht dafür zuständig sind. Sie wollen Kündigungen erleichtern, um Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist eine Logik, die sich nicht unmittelbar erschließt.
Sie reden über viele Dinge. Sie reden aber nicht darüber, welche Steuersubventionen Sie abbauen wollen, sondern Sie unterlegen Ihre Wahlversprechen mit unhaltbaren Wachstumsprognosen.
Es ist hilfreich, dass man weiß, wer nach dem 2. Februar hier regieren will. Wer glaubt, dass das Wachstum in Niedersachsen explodiert, wenn Josef Schlarmann zum Minister ernannt wird, der glaubt auch an Erdmännchen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat - ich finde, das hätte auch eher kommen können - ein paar kluge Vorschläge gemacht, die zurzeit im Bundesrat blockiert werden. Die rot-grüne Bundesregierung schlägt vor, im Bereich der Minijobs endlich die Teilzeitmauer zu überwinden, um durch gestaffelte Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
- Ich weiß. Wenn es ein guter Vorschlag war, waren Sie im Zweifel immer beteiligt, Herr Wulff. Das wissen wir. Wir wissen um Ihren großen Einfluss.
Die rot-grüne Bundesregierung schlägt vor - was höchst vernünftig ist -, durch Ministeuern Existenzgründerinnen und Existenzgründern in diesem Land - bis zu einer Obergrenze - 50 % der Einnahmen als Betriebsausgaben pauschal steuerlich anzuerkennen, um Wachstum zu stimulieren. Was
macht die CDU/CSU im Bundesrat? Was macht sie, anstatt diesen Vorschlag durchzuwinken? Anstatt tatsächlich etwas für das Wirtschaftswachstum zu tun, streiten Sie mit der Bundesregierung um die Höhe dieser Einkommensgrenzen, streiten, anstatt an dieser Stelle zu sagen: Das unterstützen wir. Das ist ein sinnvoller Vorschlag, hinter den wir uns stellen.
Nein, die Union blockiert alles. Im Verein mit der FDP stoppen Sie solche Diskussion im Bundesrat, bevor sie überhaupt richtig begonnen haben.
Natürlich haben wir in Deutschland ein Problem mit der Wirtschaftslage. Das ist in erster Linie aber nicht konjunkturell bedingt. Dieses Problem hat auch nicht in erster Linie mit der Steuerpolitik zu tun. Wenn wir die wahlkampfbedingten Aufgeregtheiten einen Moment beiseite lassen, dann sind wir uns doch darüber einig, dass wir in Deutschland in erster Linie zu hohe Sozialabgaben haben. Warum haben wir in Deutschland so hohe Sozialabgaben? - Weil von 1982 bis 1998 in diesem Land keine Familienpolitik stattgefunden hat.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD Es war erst die rot-grüne Bundesregierung, die den Eingangssteuersatz verbessert und das steuerfreie Existenzminimum erhöht hat. Es war die rot-grüne Bundesregierung, die das Kindergeld erhöht hat. Ich sage Ihnen: Wir haben eine rückläufige Bevöl- kerungsentwicklung. Das ist auch kein Wunder, wenn in Deutschland zwei Jahrzehnte lang keine Familienpolitik stattfand. Es ist natürlich auch ein Problem, wenn Sie sich die Bevölkerungsprogno- sen anschauen. Im Jahre 2040 wird es nach Lage der Dinge noch 66 Millionen Menschen in Deutschland geben. Jeder Zweite davon wird über 65 Jahre alt sein. Aktuell ist die Alterstruktur in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren so, dass mittlerweile jeder vierte Niedersachse über 60 Jahre alt ist. Das ist ein Zuwachs von fünf Pro- zentpunkten. Was glauben Sie denn, wie Sie das Wirtschaftswachstum generieren können? - Doch nicht ohne Zuwanderung! Es ist auch ein Ver- säumnis von 16 Jahren CDU/FDP-Bundes- regierung in Bonn, dass es nach wie vor kein mo- dernes Zuwanderungsgesetz in Deutschland gibt. Ich sage Ihnen ferner: Zusätzliche Arbeitsplätze in Deutschland und zusätzliches Wirtschaftswachs- tum erreichen Sie nur durch eine moderne Famili- enpolitik und durch ein modernes Zuwanderungs- recht. (Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)
Diese hohen Lohnnebenkosten haben Sie nicht nur durch Versäumnisse in der Vergangenheit verschuldet. Vielmehr haben Sie auch tatsächlich dazu beigetragen. Sie haben dazu beigetragen, indem Sie die Kosten der deutschen Einheit einseitig zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Sozialversicherung finanziert haben.
Unser Problem sind diese hohen Abgaben. Was unsere Wirtschaft drosselt, ist diese Helmut-KohlGedächtnissteuer, die wir jeden Tag zu entrichten haben. Diese Helmut-Kohl-Gedächtnissteuer, diese hohen Sozialabgaben, ist die größte Wachstumsbremse in Deutschland. Deswegen ist es unredlich, wenn Sie behaupten, dass Sie durch einen CDUWahlsieg höhere Wachstumsraten erzielen können.
Zur Steuerpolitik: Nicht einen einzigen konstruktiven Satz zur Steuerpolitik haben Sie hier gesagt. Der Ministerpräsident hat völlig zu Recht auf das Beispiel des Bundestagswahlkampfes verwiesen. Im Bundestagswahlkampf sind Sie - flott voran immer dafür eingetreten, eine Mindestbesteuerung für Großkonzerne durchzusetzen. Dazu sage ich: Gut gebrüllt! - Wo ist jetzt der Vorschlag der CDU/CSU? Der Vorschlag der rot-grünen Bundesregierung liegt auf dem Tisch. Dieser Vorschlag ist vernünftig, weil er kleine und mittelständische Unternehmen völlig ausklammert. Es ist völlig klar: Bis zu einer bestimmten Obergrenze der Einkommen werden kleine und mittelständische Unternehmen auch künftig die Gewinn- und Verlustverrechnung vornehmen können. Das heißt, wir reden ausschließlich über die zusätzliche steuerliche Belastung von Großkonzernen. Jetzt sagen Sie doch einmal, welche Interessen Sie vertreten! Ich frage Sie: Welche Interessen vertreten Sie in diesem Land? Vertreten Sie die Interessen von Großkonzernen, oder vertreten Sie die Interessen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, von sozialversichtungspflichtigen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern und auch die Interessen der öffentlichen Haushalte, die ohne die Schließung solcher Steuerschlupflöcher in der Tat nicht in den Griff zu bekommen sind?
Es geht ja noch viel weiter. Unmittelbar nach der Bundestagswahl hat sich dankenswerterweise Herr Koch, Ihr Ministerpräsident in Hessen, in einem Interview mit Capital zu der Frage ausgelassen: Wie halten Sie es denn mit Kontrollmitteilungen? Kontrollmitteilungen sind ein sinnvolles Instrument. Wenn denn die Zinsabgeltungssteuer funktionieren soll, dann nur mit einer solchen Kontrollmitteilung an die Finanzämter, die dann über Wertpapiererträge, Fondserträge und über Kapitalund Zinsbewegungen hinreichend informiert werden können. Herr Koch hat erklärt: Kontrollmitteilungen? Ich habe damit überhaupt gar kein Problem. Her damit! Wir brauchen das zur Sanierung der öffentlichen Kassen, auch in Hessen. Was machen Sie jetzt stattdessen, unmittelbar vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen?
Sie vergessen all diese Äußerungen, Sie vergessen das, was steuerpolitisch vernünftig ist, und hetzen die Leute auf, indem Sie sagen: Mit den Kontrollmitteilungen soll der Schnüffelstaat eingerichtet werden.
Sie hetzen die Leute auf, anstatt konstruktiv daran mitzuwirken, dass die öffentlichen Kassen tatsächlich das erforderliche Geld erhalten, mit denen wir die Ausgaben für die soziale Infrastruktur und für die Bildungsinfrastruktur bestreiten können. Wir brauchen dieses Geld, und deswegen vertreten wir die Auffassung, dass wir auch diese Kontrollmitteilungen brauchen.
Ich stelle fest: In der Steuerpolitik ist von Ihnen nicht ein einziger konstruktiver Beitrag gekommen, sondern es sind allenfalls nörgelpolitische
Akzente gebracht worden, weil Sie nur gesagt haben, wogegen Sie sind.
Ich sage Ihnen: Auch wir sind nicht in jedem Punkt mit den steuerpolitischen Vorschlägen der Bundesregierung glücklich, übrigens auch nicht mit denen des Ministerpräsidenten.
Es gehört dazu - auch wenn man koaliert -, dass man vielleicht einmal unterschiedlicher Auffassung ist, dass man sich dann aber einigt. In Bezug auf die Dienstwagensteuer - das will ich Ihnen gerne sagen - ist mir nicht erinnerlich, dass es eine ähnliche öffentliche Aufregung und eine ähnliche öffentliche Debatte gegeben hätte, als die CDU/CSU-FDP-Regierung 1996 die einprozentige Besteuerung von Dienstwagen eingeführt hat. Warum ist also jetzt der Untergang des Abendlandes angesagt, wenn diese Steuer, die CDU/CSU und FDP eingeführt haben, um 50 % erhöht wird, nämlich von 1 % auf 1,5 %? Vielleicht ist es ja so - ich lasse mich da gern eines Besseren belehren -, dass die Automobilindustrie neue, zusätzliche Argumente hat. Vielleicht ist es aber auch nur so, dass in den letzten sieben oder acht Jahren die Lobbyarbeit der Konzerne an dieser Stelle verbessert worden ist. Auch wir fahren im Wahlkampf mit einem VW-Bus durch die Gegend und leisten uns trotzdem eine eigene Meinung. Um das ganz deutlich zu sagen: Die FDP fährt in diesem Wahlkampf mit BMW. Das sagt wohl eine ganze Menge über die Politik dieser Partei aus.
Wir haben auch eine eigene Auffassung zu der Eigenheimzulage. Ich will Ihnen das gerne sagen: Die Eigenheimzulage macht im Bundeshaushalt 9 Milliarden Euro aus. Die Eigenheimzulage ist die größte Steuersubvention, die Sie überhaupt in Deutschland finden. Für sie wird viermal so viel Geld aufgewendet wie für die Steinkohlesubvention, die sonst immer gern als Argument genannt wird. Wenn Sie die Eigenheimzulage nicht antasten wollen, dann können Sie auch gleich sagen, dass Sie gegen den Abbau von Steuervergünstigungen sind. In dieser Frage haben wir auch eine unterschiedliche Auffassung. Wir sagen: Jawohl, es ist richtig, Mitnahmeeffekte zu begrenzen. Es ist richtig, insbesondere Familien mit Kindern weiterhin solche Zulagen zu gewähren. Richtig ist aber auch, die Zahlung dieser Eigenheimzulage abzu
schmelzen. Es ist schon deswegen falsch, an dieser Stelle mit der Konjunktur zu argumentieren, weil andere Staaten in der OECD oder der Europäischen Union dieses Zulageninstrument nicht kennen und trotzdem andere Wachstumsraten aufzuweisen haben als Deutschland. Das deutet darauf, dass wir eben Sonderlasten der deutschen Einheit zu schultern haben, das verweist auf die dramatische Überalterung der Gesellschaft, und das verweist vor allem auf die Versäumnisse von zwei Jahrzehnten CDU/CSU-FDP-Regierung in Bonn und Berlin. Ich sage Ihnen: Das wollen wir nicht noch einmal erleben.
Sie haben hier deutlich gemacht, Sie wollen Steuersubventionen beibehalten. Sie haben jedenfalls nicht erklärt, welche Sie möglicherweise senken wollen. Sie haben erklärt, Sie wollen die Ausgaben steigern. Es ist das die 3 500-neue-Stellen-Lüge, zu sagen: Wir schaffen es durch zusätzliches Wachstum, eine entsprechende Zahl von Lehrern und von Polizeianwärtern neu einzustellen. - Das wird es nie geben. Ferner versprechen Sie im gleichen Atemzug, die Verschuldung zu senken. Das ist kein Konzept, das ist keine Logik, das ist die Milchmännchenrechnung des Christian Wulff. Diese Rechnung wird nicht aufgehen.
Die Mehrheit, die Sie zurzeit in den Umfragen haben, ist sehr fragil. Es sind Gott sei Dank noch knapp zehn Tage bis zur Landtagswahl.
Die Landtagsverwaltung hat zu Recht festgestellt: In diesem Hause ist kein Platz für die FDP.
Wir wollen diese Raumfrage politisch beantworten. Ich sage Ihnen: Die bleiben draußen, wir kommen rein, und wir kommen auch in die Regierung. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist der Einstieg der NORD/LB in die Berliner Bankgesellschaft gescheitert. Wir verfolgen allerdings mit einem gewissen Unbehagen, dass sich insbesondere Teile des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes offenbar noch nicht mit diesem Ergebnis abfinden können. Die Schwierigkeiten, die es jetzt in Berlin im Bieterverfahren gibt, und der Ausstieg einer amerikanischen Investorengruppe sollten nicht dazu führen, dass die Diskussion, inwieweit die NORD/LB im Verbund mit dem Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband hier einsteigen könnte, wieder auflebt. Das Land Niedersachsen hat über seine Beteiligung an der NORD/LB weiß Gott genug Geld in diesem Engagement verloren.
Frau Kollegin Stief-Kreihe, natürlich sind wir nicht gegen eine Erhaltung des Sparkassenplatzes Berlin. Wir sind allerdings dagegen, dass dann, wenn es dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband nicht gelingt, ein tragfähiges Konsortium zu schmieden, die NORD/LB und der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband allein ins Risiko geschickt werden, wie es angedacht und geplant war. Darauf zielte unsere Kritik.
Die NORD/LB ist nach unserer Auffassung für die künftigen Aufgaben und die Risiken der nächsten Jahre noch nicht gut aufgestellt. Die Umsetzung der Brüsseler Vorgaben muss dazu führen, das öffentlich-rechtliche und das private Geschäft zu trennen. Aufgrund des geringen Geschäftsvolumens der NORD/LB wird es nicht möglich sein, dies nach dem Vorbild der Westdeutschen Landesbank in zwei eigenen Instituten zu organisieren. Will man sich öffentlich-rechtlich verselbständigen, dann benötigt man Fusionspartner. Das könnte z. B. die Hamburgische Sparkasse sein, die Haspa. Warum sie aus dem Konsortium hinauskomplimentiert wurde, als es darum ging, in Berlin ein entsprechendes Angebot abzugeben, haben wir nicht verstanden.
Die NORD/LB wird Schwierigkeiten haben, sich mittel- und langfristig allein am Markt zu behaupten. Das wird jedenfalls dann der Fall sein, wenn es darum geht, das öffentlich-rechtliche Geschäft in einem selbständigen Institut zu organisieren.
In diesem Zusammenhang wollen wir überprüfen - ich meine, das ist auch Aufgabe eines Aufsichtsrates -, ob das richtig gewesen ist, was in der Vergangenheit als Expansionsstrategie insbesondere
im so genannten Ostseeraum, aber auch teilweise im weltweiten Geschäft passiert ist. Da geht man nach unserer Überzeugung nicht nur den eigenen mittelständischen Kunden aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt bei den Geschäften hinterher. Da geht es nicht nur darum, die Bank entsprechend der Öffnungszeiten der Börsen 24 Stunden am Tag geöffnet zu halten. Wenn man genauer hinschaut, was z. B. die Niederlassung der NORD/LB in New York macht, dann stellt man fest, dass dort auch öffentliche Bauvorhaben, Brückenbau- und Straßenbauprojekte finanziert werden, die ausdrücklich nicht von niedersächsischen Unternehmen finanziert werden. Unter dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung und der Risikostreuung ist das vielleicht sinnvoll. Es stimmt aber nicht, dass es hier darum geht, landespolitische Interessen von niedersächsischen Firmen zu verfolgen, sondern ein bisschen angelehnt an das WestLB-Modell geht es auch darum, sich als Reservespieler auf dem Weltmarkt zu betätigen.
Die ausufernden EDV-Kosten innerhalb der Landesbank sind uns ein besonderer Dorn im Auge. Deshalb haben wir das auch in unseren Entschließungsantrag aufgenommen. Ich kann Ihnen sagen, das bin ich leid. Seit Jahren höre ich im Beirat der NORD/LB auf die Nachfrage, warum es schon wieder zweistellige Zuwachsraten im EDV-Bereich gebe, immer nur die Antwort, es sei heutzutage eben so, dass man da so viel investieren müsse; das schlage sich dann auch in solchen Wachstumsraten, die ja eine Kostenbelastung darstellen, nieder. Wir sind der Auffassung, dass das nicht so sein muss. Wir stellen auch die Frage, ob die Norddeutsche Landesbank im Verbund mit den Sparkassen und den sparkasseneigenen Dienstleistern, wie der dvg, tatsächlich so gut am Markt aufgestellt ist, wie es immer behauptet wird.
Um die Kosten zu reduzieren, geht es im Wesentlichen darum, in der Abwicklung von Geschäften große Mengen, große Lose zu organisieren. Wir sehen nicht ein, warum in dem Bereich permanent Inzucht betrieben werden muss, indem man sich lediglich der eigenen Institute und Tochtergesellschaften innerhalb des Verbundes bedient. Wir halten eine Kooperation zumindest im Bereich der so genannten Back-Office-Geschäfte, also bei den Abwicklungskosten, vielleicht auch mit Dienstleistern der Geschäftsbanken und der Genossenschaftsbanken für möglich. Auch die haben das Kostenproblem. Auch die werden von den EDV-Kosten gedrückt. Insofern halte ich es für
sinnvoll, jenseits einer Verschmelzung von Verbünden oder von einzelnen Instituten, im Abwicklungsbereich sehr viel stärker zu kooperieren. Es muss möglich sein, diese Kosten zu senken.
Ähnliches gilt für die Personalkosten. Nach Jahren der Kritik ist bei der NORD/LB jetzt ein bisschen Vernunft eingekehrt. Wenn ich die Presse zur Bilanzkonferenz richtig lese, tritt man in diesem Bereich jetzt endlich auf die Bremse und argumentiert man nicht immer mit der Anpassung der Sterbetafel, wenn es darum geht, die ausufernden Personalkosten zu rechtfertigen.
Im Ergebnis sind wir also der Auffassung, dass das Berliner Engagement der NORD/LB beendet werden sollte. Wir halten nach wie vor natürlich knapp 11 % der Anteile. Wir betrachten das allerdings als Investment. Wir haben kein Interesse daran, die Diskussion um einen Einstieg wieder aufleben zu lassen. Wir wollen die Verbundkosten überprüfen und die EDV-Kosten senken. Die NORD/LB muss sich als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut wieder sehr viel stärker den Interessen der mittelständischen Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verpflichtet fühlen. In der Vergangenheit gab es hier große Probleme und Unzufriedenheit, insbesondere in den neuen Ländern. Das ist Ihnen allen bei der schwierigen Diskussion um die Neufassung der Staatsverträge, bei der Umsetzung von Monti 1, klar geworden. Sie wissen, inwieweit das in die Gesetze Eingang gefunden hat. Sachsen-Anhalt hat sich da fast quer gestellt. Das ist ein Ausdruck dafür, dass die NORD/LB ihr Kerngeschäft vernachlässigt hat, nämlich die mittelständische Wirtschaft in ihrem Regionalfeld zu unterstützen. Das wollen wir nicht. Hierin sehen wir die Zukunft der Landesbank. Dazu wollen wir sie gerne mit einem Beschluss des Landtags verpflichten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden diese Beschlussempfehlung ablehnen.
Ich meine, es ist dann gute Praxis - gleichgültig, wie der Ältestenrat befindet -, dass man diese Ablehnung wenigstens kurz begründet.
Sie wissen, dass 1991 das Land Niedersachsen durch das Fondsgesetz sein Sondervermögen aus der Landestreuhandstelle Wirtschaftsförderung, aus der Landestreuhandstelle Wohnungsbauförderung und aus der Landestreuhandstelle Agrarförderung in das haftende Eigenkapital der Norddeutschen Landesbank überführt hat. Es ging seinerzeit um eine Größenordnung in Höhe von rund 2,1 Milliarden DM, 2,2 Milliarden DM. Man hat sich damals gesetzlich im Landtag selbst gebunden und vertraglich gegenüber der NORD/LB verpflichtet, aufgrund der Bewertungsmaßstäbe, denen ein solches Kreditinstitut ausgesetzt ist, mindestens immer 1,5 Milliarden DM - umgerechnet rund 750 Millionen Euro, 760 Millionen Euro - in diesem Fonds vorzuhalten.
Seit 1994 - seit der Alleinregierung der SPD - hat man dieses Fondsvermögen aufgrund der Haushaltsprobleme des Landes Schritt für Schritt um mehrere hundert Millionen Euro abgeschmolzen. Man ist jetzt aktuell in einer Situation, in der man an dieser Obergrenze herumschrammt, die man sich verpflichtet hat, jederzeit vorzuhalten. Das ist für die NORD/LB natürlich von entscheidender Bedeutung, da man ja die eigene Geschäftstätigkeit mit einer entsprechenden Eigenkapitalquote unterlegen muss; ansonsten gibt es Probleme mit dem Bundesaufsichtsamt, der Finanzaufsicht.
Diese 1,5 Milliarden DM bzw. 750 Millionen Euro, 760 Millionen Euro werden in den nächsten Jahren absehbar unterschritten, weil bei der Aufstellung der geplanten Investitionsbank, über die wir uns im Januar-Plenum noch einmal im Detail werden streiten müssen, die Stammkapitaleinlage des Landes in Höhe von 50 Millionen Euro aus diesem Sondervermögen herausgenommen wird. Es werden Darlehensforderungen kapitalisiert, indem man diese an die NORD/LB veräußert. - Die werden sich bedanken, aber machen das natürlich aus Loyalität dem Land gegenüber. - Da dieses Geld dann aber im Sondervermögen, im haftenden Eigenkapital der NORD/LB fehlt, ist heute bereits klar, dass in den nächsten Jahren ein
direkter Nachschussbedarf aus dem Landeshaushalt für das Eigenkapital der NORD/LB entstehen wird - 2004 beginnend mit einem einstelligen Millionen-Euro-Betrag und 2005 bereits mit einem relativ hohen zweistelligen Millionen-Euro-Betrag usw. Der Landesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass dies ein unverhältnismäßig teures Modell ist. Es wird noch sehr viel teurer, wenn Sie sich den Rest der Konstruktion der Investitionsbank anschauen.
Durch den Effekt, eine eigene Bank zu gründen, wird diese Bank Mittel am Kreditmarkt bis zum 12,5-Fachen des Eigenkapitals von 100 Millionen Euro aufnehmen können und der Wirtschaftsförderung zur Verfügung stellen. Das heißt, die Wirtschaftsfördermittel, die das Land auskehrt, werden um ein Vielfaches erhöht. Damit steigt natürlich nicht nur das Haftungsrisiko für das Land, sondern damit steigen natürlich auch die Zinssubventionen, die aus dem Landeshaushalt zu zahlen sind.
Im Übrigen haben wir zusätzlich auch die Verwaltungsaufwendungen, die Entgelte, die aus dem Landeshaushalt an die neue Investitionsbank zu zahlen sein werden.
In der Summe ist das eine derart gigantische Mehrbelastung für den Landeshaushalt - noch dazu mit einem nicht bezifferbaren Haftungsrisiko -, dass wir dieses Modell insgesamt ablehnen. Wir wollen zwar die Konzentration der Wirtschaftsförderprogramme, aber wir wollen sie kostengünstigerweise bei der Landestreuhandstelle der NORD/LB ansiedeln. Das ist ein absolut EUkonformes und absolut rechtmäßiges Modell, wie uns mittlerweile viele Juristen auch bei einer dreitägigen Tagung in Loccum bestätigt haben.
Abschließend will ich Folgendes festhalten: Wir wollen dieses Modell der Investitionsbank nicht. Folgerichtig lehnen wir heute diesen ersten Schritt dahin, nämlich die Kapitalisierung von Forderungen, die Einbringung des Landesanteils am Stammkapital dieser Investitionsbank, ab und werden dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses unsere Zustimmung verweigern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fahrlässig ist nicht die Frage einer möglichen EURechtswidrigkeit oder Verfassungswidrigkeit der von der Landesregierung entwickelten Investitionsbank. Ich glaube, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst weiß, was er dazu aufschreibt. Er hat ungebeten seine Meinung dazu geäußert, wie zu allen Gesetzesvorlagen.
Fahrlässig, Frau Ministerin Knorre, ist Ihr Umgang mit Landesmitteln. Glauben Sie an wundersame Geldvermehrung? Glauben Sie, dass es das Land nichts zusätzlich kostet, wenn man den 12,5-fachen
Betrag im Vergleich zum heutigen Stand für die Wirtschaftsförderung in Niedersachsen einstellt? Wenn Sie das glauben, dann glauben Sie auch an Alchemie. Das ist nicht so, sondern durch dieses Modell werden dem Land in den nächsten Jahren erhebliche berechenbare zusätzliche Kosten entstehen. Noch dazu wird dieses Modell der Investitionsbank dem Landtag weitgehend die Kontrolle über die Verwendung dieser Mittel entziehen.
Das ist vielleicht auch für Sie ein Problem. Sie wollen doch weiterregieren. Es hat Ihnen doch bisher so gut gefallen, bei der Übergabe von Förderbescheiden in den Wahlkreisen eben auch mit der Wirtschaftsförderung zu glänzen. Künftig wird das in dieser Form nicht mehr möglich sein - das ist vielleicht etwas Positives -, aber es entzieht sich auch der Kontrolle des Landtages, was dort stattfindet.
Auch der Landesrechnungshof wird aufgrund der privatrechtlichen Organisationsform dieser Einrichtung künftig lediglich noch Beteiligungsprüfungen durchführen können, ob ein solches Engagement des Landes bei einer solchen Bank tatsächlich sinnvoll ist oder nicht. Er wird nicht mehr wie in den vergangenen Jahren prüfen können, ob tatsächlich eine zweckwidrige oder vielleicht sogar rechtswidrige, illegale Verwendung von Fördergeldern stattfindet, wie es in den letzten Jahren in jedem zweiten Fall passiert ist.
50 % aller vom Landesrechnungshof kontrollierten Fälle haben ausgewiesen, dass es sogar Rückzahlungsansprüche des Landes an die Fördernehmer gibt. Deswegen sagen wir Ihnen: Sie können das beschließen. Es wird aber vor dem Wahltermin nicht in Kraft treten können. Auch wir wollen die Bündelung der Förderaktivitäten. Wir wollen das aber kostengünstiger. Wir wollen das bei der Lan
destreuhandstelle für Wirtschaftsförderung ansiedeln. Im Falle einer Regierungsbeteiligung im nächsten Jahr werden wir dieses Modell nicht in Kraft treten lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht eine gesetzliche Standortgarantie auch für die Seefahrtschulen in Leer und in Elsfleth vor.
Deswegen ist es eben nicht nur eine Frage der Hochschulautonomie, wie damit umgegangen wird. Diese gesetzliche Standortgarantie war ein Ergebnis der Fusionsdiskussion um die Zusammenlegung der fünf Standorte im Nordwesten. Ich finde, Herr Kollege Domröse, dann kann man hier nicht eine solche Rede halten.
Es ist nicht nur eine Frage der Hochschulautonomie. Wir haben in unserem Antrag Punkte herausgegriffen, die jenseits der Hochschulautonomie liegen, wohl wissend, dass der Standort Seefahrtschule Leer noch sehr viel stärker als der Standort Seefahrtschule Elsfleth durch ein wirtschaftspolitisches Umfeld geprägt ist, das für diese strukturschwache Region von elementarer Bedeutung ist. Leer ist der zweitgrößte Reedereistandort in Deutschland. Das ist fast unfassbar, wenn man diese Stadt kennt. Ich bin dort groß geworden. Nach Hamburg ist Leer der zweitgrößte Reederstandort. Natürlich hängen hunderte von Arbeitsplätzen an diesen Einrichtungen. Es gibt dort Schiffskommissare, es gibt Havariekommissare, Schiffsjuristen, Beteiligungsmakler, Frachtgesellschaften. Natürlich hängt auch ein erhebliches Steuergeschäft daran. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass auch künftig die Ausbildungsmöglichkeiten dort erhalten bleiben.
Das Problem ist, dass die Qualität der Ausbildung in Leer und in Elsfleth leider Gottes nicht auf dem gleichen Niveau angesiedelt ist. Das hat Gründe - da gebe ich Ihnen Recht: das ist wiederum Hoch
schulautonomie -, die zum Teil in der Hochschule selbst liegen.
Auf der anderen Seite zielen wir mit unserem Antrag darauf ab, dass man dort neue Professuren bzw. Stiftungsprofessuren einrichtet. Wir verlangen nicht mehr, als dass die Landesregierung - und nicht ein Fachbereichsleiter vor Ort oder eine Fachhochschulpräsidentin - mit diesen Reedern, die zu den größten Reedern in Deutschland und zu den umsatzstärksten Unternehmen gehören, eine vertragliche Vereinbarung darüber trifft, in welcher Form künftig Stiftungsprofessuren und vom Land finanzierte Professuren zur Verbesserung des Lehrangebots in dieser Hochschule bereitgestellt werden. Da können Sie sich auch nicht aus der Verantwortung ziehen.
Wir wollen zweitens - da ist auch unmittelbar das Land zuständig - einen Neubau dieser Seefahrtschule realisieren. Wer diese Schule einmal besucht hat, der weiß, dass dort das Niveau von den baulichen Qualitäten und Standards her schlechter ist als heutzutage in jeder x-beliebigen Berufsschule. Wir können diesen Zustand schon aus Brandschutzgründen nicht verlängern.
Wir müssen eigentlich nicht an dem vorhandenen Standort, sondern an einem neuen Standort neu bauen. Auch das hat überhaupt nichts mit Hochschulautonomie zu tun, weil es in die Zuständigkeit des Landes fällt, mit welcher Förderpriorität das Geld im Hochschulbauplafond bereitgestellt wird oder ob gegebenenfalls bei privater Vorfinanzierung eine Zusicherung vom Land erfolgt, dass man das refinanziert, wenn man das weiter hinten einstuft und kurzfristig nicht in der Lage ist, die entsprechenden Mittel bereitzustellen.
Wir wollen eine Verbesserung des Lehrangebotes in Leer, und zwar mindestens auf das Niveau von Elsfleth - auch weil es eine gesetzliche Standortgarantie und eine strukturpolitische Verpflichtung für den Fortbestand der Seefahrtschule Leer gibt. Wir meinen, dass wir dem nur gerecht werden können, wenn ein Neubau realisiert wird. Ansonsten werden wir zwar hohe Einschreibungszahlen bei den Erstsemestern erleben. Im Laufe des Studiums wird sich aber eine Vielzahl von Studierenden von Leer nach Elsfleth begeben, weil die Bedingungen dort besser sind. Das geht aus den genannten wirtschaftspolitischen und strukturpolitischen Gründen
nicht. An dieser Stelle wollen wir die Landesregierung in die Pflicht nehmen. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn Sie diese Anträge ablehnen, ohne eine eigene Alternative zu nennen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzlage der Länder und Kommunen ist dramatisch. Die Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte erodiert. Das Land Niedersachsen ist nicht einmal in der Lage, seine laufenden Ausgaben auch mit zulässiger Nettokreditaufnahme zu finanzieren, geschweige denn die notwendigen Mehrausgaben in der Bildungspolitik zu schultern. Wir wollen in dieser Situation natürlich auf der Ausgabenseite kürzen, weil wir der Auffassung sind, dass sich das Land immer noch viel Überflüssiges leistet und über seine Verhältnisse lebt.
Wir wollen aber auch darüber diskutieren, mit welchen Steuerarten sich die Bundesländer und die Kommunen künftig insbesondere im Bildungsbereich noch finanzieren wollen.
Wir sind nicht der Auffassung eines Franz Müntefering, der, einer gewissen Traditionslinie der SPD folgend, den Vorschlag unterbreitet hat, den Privatbesitz von Geld zugunsten des Staates abzuschaffen. Wir sind aber sehr wohl dafür, Vermögensbesitzer und Spitzenverdiener in stärkerem Umfang als bisher zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte heranzuziehen.
Wir wollen Vermögensbesitzer und Spitzenverdiener insbesondere an der Finanzierung von Bildungsausgaben stärker beteiligen, weil kostenfreie Kita-Plätze, die Verbesserung der Unterrichtsversorgung oder der Ausbau von Ganztagsschulen nach unserer Überzeugung nicht zu finanzieren sind, wenn man nicht zusätzliche Einnahmequellen erschließt. Wir wollen diese Gruppen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen. Wir sind aber im Zweifel, ob die Vermögensteuer das richtige Instrument ist. Wir haben nicht nur Zweifel, sondern wir sind der Überzeugung, dass sich insbesondere die vom Ministerpräsidenten behaupteten Mehreinnahmen aus dieser Steuerart nicht in dieser Weise realisieren lassen werden. Ein Grund dafür liegt darin, dass im Unterschied zu der Vermögensteuer, wie sie bis 1996 erhoben wurde, der Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen und aus Niedersachsen sehr viel höhere Freibeträge vorsieht. Die Konsequenz wird auch bei einer höheren Bewertung des Liegenschaftsvermögens sein, dass die Beträge mit Sicherheit nicht deutlich höher liegen als 1996, als wir öffentliche Einnahmen von 4,6 Milliarden Euro zu verzeichnen hatten.
Wir sind der Auffassung, dass mit der Vermögensteuer sehr hohe Erhebungskosten verbunden sind. Sie wissen, dass im Land Niedersachsen bis 1996 mehrere hundert Finanzbeamte nur mit der Erhebung dieser Steuerart beschäftigt waren, dass in der Folge das Beschäftigungsvolumen um 100 Stellen gekürzt worden ist und dass künftig aufgrund der variablen Freibeiträge und auch der verkehrswertabhängigen Besteuerung mit Sicherheit mehrere 100 zusätzliche Stellen in den Finanzämtern erforderlich werden, um die Steuer beizutreiben.
Wir sind auch der Auffassung, dass die Einnahmeausfälle, die den öffentlichen Haushalten aufgrund der nächsten Stufe der Einkommensteuerreform drohen, mit Sicherheit so groß sind, dass auch eine Vermögensteuer nicht ausreichen wird, um eine Gegenfinanzierung sicherzustellen. Wir haben
schlechte Erfahrungen mit der Selbstfinanzierung solcher Steuerreformen, mit der Refinanzierungsquote gemacht und befürchten, dass ein Großteil des Erlöses einer solchen Vermögensteuer zum Stopfen allgemeiner Haushaltslöcher verwendet werden muss. Es ist deswegen nach unserer Überzeugung zutiefst unseriös, wenn der Ministerpräsident die Einnahmen aus der Vermögensteuer heute schon sozusagen haushaltspostengenau in die Ausgabenseite einstellt, wenn er zusätzliche Schulassistenten verspricht, wenn er zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer verspricht und auch den Kommunen einen finanziellen Segen in Aussicht stellt. Das erwarten wir nicht. Deswegen sind wir hinsichtlich dieses Instrumentes sehr skeptisch.
Wir sind uns mit der Landesregierung aber in dem Ziel einig, Vermögensbesitzer und Spitzenverdiener stärker in die Finanzierung der Bildungspolitik einzubeziehen.
Da streiten wir über den Weg, aber nicht über das Ziel.
Mit der CDU streiten wir über alles, insbesondere über die Frage, wie künftig die Finanzierung der Länderhaushalte sichergestellt werden soll. Die CDU ist gegen alles und macht keine eigenen Vorschläge. Die CDU lehnt die Mindestbesteuerung von Unternehmen ab. Die CDU lehnt eine Neuregelung des Erbschaftssteuerrechtes ab. Die CDU lehnt eine Abgeltungssteuer oder eine Kontrollmitteilung im Bereich von Kapitalerträgen ab.
Damit sind die öffentlichen Haushalte bloßgestellt. Die CDU hofft, die Landtagswahl dadurch überstehen zu können, dass sie gegen alles ist und nichts konkret macht. Sie hofft, ohne eigene Vorschläge, gewissermaßen im Schlafwagen, an die Macht zu kommen. Ich glaube, dies wird nicht funktionieren.
Sie können nicht darauf setzen, dass Sie sozusagen Winterschlaf in Ihrem Bau halten und dann am 2. Februar für Sie, die CDU, der Frühling ausbricht. Das wird nicht funktionieren.
So billig kommen Sie in Niedersachsen nicht an die Landesregierung. Sie müssen den Leuten erklären, welche Vorschläge Sie zur Haushalts- und Finanzpolitik haben. Sie können nicht länger im Allgemeinen herumwabern.
Sie müssen sagen, wie Sie Einnahmen erzielen wollen, wie Sie die wegbrechenden Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte kompensieren wollen. Das wollen die Menschen in Niedersachsen wissen. Herr Wulff, das wollen übrigens auch die Mitglieder Ihrer Fraktion wissen. So billig gewinnt man keine Landtagswahl. Wenn doch, dann werde ich aus Protest am 2. Februar meinen Rückzug aus der Landespolitik erklären.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wulff, die Rechnung, die Sie hier aufzumachen versuchen, geht nicht auf. Sie argumentieren immer damit, dass sich Ihre Wünsche durch ein entsprechendes Wachstum selbst finanzieren würden. Dabei wird Ihnen jeder Chefvolkswirt einer Bank - auch der Landesbank in Niedersachsen - erklären, dass in Deutschland - übrigens auch aufgrund der
Überalterung der Gesellschaft und aufgrund dessen, dass Sie Zuwanderung in Deutschland jahrelang blockiert haben
künftig kaum noch ein Wirtschaftswachstum jenseits von 1,5 % zu erzielen sein wird. Das heißt, Sie bauen bei Ihren Ausgabeforderungen genauso auf Sand wie diese Landesregierung mit ihrer mittelfristigen Finanzplanung.
Natürlich wünschen auch wir uns die Einnahmen aus der Vermögensteuer. Aber wir haben Zweifel, ob sie tatsächlich kommt. Wir haben diese Zweifel aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Wir möchten aber auch herausfinden - darüber wollen wir gern diskutieren -, ob es andere Wege gibt. Wir wollen mit der SPD und der Landesregierung - gegebenenfalls auch mit Ihnen, wenn Sie Lust haben - darüber diskutieren, welche anderen Wege es geben könnte, Vermögensbesitzer und Spitzenverdiener stärker an der Finanzierung öffentlicher Ausgaben zu beteiligen. Vielleicht geht es ja auch über die Erbschaftsteuer. Ich habe nicht verstanden, warum der Ministerpräsident das kategorisch ausschließen will. Vielleicht ist dieser Weg unbürokratischer als die Vermögensteuer. Vielleicht ist es auch nicht sinnvoll, den Spitzensteuersatz in 2005 auf 42 % zu senken.
Darüber würden wir gerne diskutieren. Das, was Sie hier aufbauen, ist ein völliges Zerrbild; denn selbstverständlich wird es bei einer Vermögensteuer, sollte sie denn kommen, nicht nur Freibeträge geben, sondern es dürfen natürlich auch keine Unternehmen belastet werden, die reinvestieren. Es dürfen auch keine Unternehmen belastet werden, die Verluste erwirtschaften.
Natürlich müsste ein entsprechendes Gesetz das alles berücksichtigen.
Die Kernfrage aber ist, aus welchen Einnahmen Sie die staatlichen Ausgaben künftig noch finanzieren wollen. Darauf haben Sie keine Antwort gegeben.
Sollte es dazu kommen, dass Sie dadurch, dass Sie sich der Diskussion weiterhin entziehen, im Februar tatsächlich die Mehrheit bekommen - Gott bewahre, aber sollte es tatsächlich so kommen -, dann wissen wir doch schon, wie es läuft. Dann stellen Sie sich am Wahlabend hin und verkünden einen Kassensturz. Drei Wochen später kommen Sie wieder und sagen, die finanzielle Situation des Landes sei noch viel schlimmer als angenommen. Unter Absingen schmutziger Lieder auf die SPD werden Sie dann sagen, dass die von Ihnen gemachten Versprechungen allesamt nicht zu halten sind. Darüber wollen wir gern mit Ihnen streiten, weil wir glauben, dass eine solche Strategie einen taktischen Umgang mit der Wahrheit bedeutet, den Sie der SPD im Übrigen immer vorwerfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich finde es zugegebenermaßen nicht schneidig, aber doch sehr leichtfertig, wie Sie an dieser Stelle über die Interessen der Medizinischen Hochschule Hannover reden. Nach meiner Meinung gibt es gute, nachvollziehbare Gründe dafür, warum der Senat vorgestern den Beschluss zur Stiftungserrichtung zurückgenommen hat.
Wenn man sich den Finanzbedarf der Medizinischen Hochschule anschaut, darf man ja nicht nur auf den jährlichen Personalkostenanteil schauen, sondern natürlich hat sich bei der MHH ein hoher Sanierungsstau aufgebaut und selbstverständlich gibt es dort Befürchtungen, dass die Hochschule, wenn bei der Umwandlung der Rechtsform in eine Stiftung der Finanztransfer für diesen Rückstau nicht entsprechend abgesichert ist, in den nächsten Jahren möglicherweise auf diesen Kosten sitzen bleibt. Das ist angesichts der desolaten Haushaltssituation des Landes eine sicherlich nachvollziehbare Befürchtung.
Ich halte es auch für nachvollziehbar, wenn die Medizinische Hochschule aufgrund der Umstellung des Fallpauschalensystems für den Bereich der medizinischen Grundversorgung - es ist ja nicht nur Forschung, was dort stattfindet, sondern eben auch Grundversorgung - vor so vielen Unwägbarkeiten auch hinsichtlich des künftigen Finanzierungsbedarfes des alltäglichen Klinikbetriebes steht, dass man sich in dieser Situation nicht auch noch die Umwandlung der Rechtsform in eine Stiftung antun möchte.
Ich habe im Übrigen auch ausdrücklich Verständnis dafür - das sage ich, weil Sie es erwähnt haben -, wenn der Senat an dieser Stelle für sich auch mehr Einfluss auf die Entscheidungen des Stiftungsrates reklamiert, weil, wie Sie wissen, im bisherigen Klinikvorstand wie auch im Stiftungsrat, im Stiftungsvorstand die Pflegebediensteten
der MHH nicht repräsentiert sind. Wir halten es für einen Mangel, dass es nur auf der Ebene der Klinikkonferenz Mitsprachemöglichkeiten gibt, weil in der Vergangenheit deutlich geworden ist, dass immer dann, wenn Einsparungen vorgenommen wurden, diese in den allermeisten Fällen zu Lasten des Pflegebereichs und zu Lasten der Beschäftigten im Pflegebereich durchgeführt worden sind.
Dies sind nach meiner Meinung eine Reihe von guten Argumenten, die vonseiten der Mehrheit des Senates der MHH vorgetragen worden sind. Wir halten es jedenfalls genauso wie der Senat. Da dieses Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der NHG-Novelle und auch in einem Zusammenhang mit den Stiftungsgründungen steht, werden wir es ablehnen. Sie wissen, wir möchten mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen. Wir möchten diesen Wettbewerb aber nicht auf bestimmte Rechtsformen begrenzen und ihn nicht etwa auf Stiftungen einschränken. Wir halten es für falsch, nur einzelnen Stiftungshochschulen - und dann noch mit den angesagten Fallstricken - diesen Freiraum zu gewährleisten.
Aus allen diesen Gründen werden wir, genauso wie wir dem NHG unsere Zustimmung verweigert haben, auch diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersachsen befindet sich in der schlimmsten Finanzkrise seiner Geschichte, und man fragt sich: Wo ist eigentlich der Finanzminister?
Angesichts dieser dramatischen Situation müsste der Finanzminister praktisch täglich Einsparvorschläge machen, er müsste dafür sorgen, dass in den Bezirksregierungen endlich eine Verwaltungsreform betrieben wird, die den Namen
verdient, er müsste Landesämter fusionieren, jedenfalls Vorschläge dafür machen, und er müsste dafür sorgen, dass auch bei der Wirtschaftsförderung dort, wo der Landesrechnungshof in jedem zweiten Fall Mitnahmeeffekte und zweckwidrige Verwendung attestiert hat, endlich eingespart wird. - Wo ist der Finanzminister? Der Finanzminister ist nicht da.
Es gibt keine Vorschläge. Herr Aller, allmählich beschleicht einen das Gefühl, als wären Sie im Kabinett nur noch als Maskottchen dabei.
Dieser Schuldenhaushalt und die mittelfristige Finanzplanung, die dazugehört, sind ohne Perspektive. Sie sind ohne Perspektive, weil in der Mipla Wachstumsraten von 2,5 %, von 3 %, von bis zu 4 % zugrunde gelegt werden, also Wachstumsraten, die in Deutschland, und zwar unabhängig davon, wer im Land oder im Bund regiert, nie im Leben werden erreicht werden können.
Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Diese sind nicht nur wegbrechende Einnahmen bei der Körperschaftsteuer durch die Unternehmensteuerreform, sondern auch bei der Mehrwertsteuer, weil mittlerweile die kaufkräftigen Schichten fehlen. Hier schlägt sich der demographische Wandel in Deutschland nieder. Wenn man über politische Verantwortung redet, dann muss man auch darüber reden, was in 16 Jahren Regierung - auch CDURegierung - an Familienpolitik betrieben worden ist, dann muss man darüber reden, was in 16 Jahren CDU-Politik an Zuwanderungspolitik unterlassen worden ist.
Dieser demographische Wandel führt dazu, dass die kaufkraftstarken, die konsumfreudigen Schichten in Deutschland mittlerweile fehlen. Das schlägt sich auch in einem verringertem Wirtschaftswachstum nieder.
Es ist einfach Unfug, wenn Sie der Öffentlichkeit einzureden versuchen, dass das Wachstum alleine mit einer anderen Regierung wieder brummt und
man sozusagen einen selbstfinanzierten Aufschwung erhalten wird. Das ist nicht der Fall.
Ich sage auch an die Adresse der Landesregierung: Die Steuerpolitik wird dieses nicht ändern. Auch eine Vermögensteuer, wenn sie denn kommen sollte, macht ein armes Land nicht reich. Deswegen ist dieser Landeshaushalt auch mit der Vermögensteuer nicht zu sanieren. Er ist nicht zu sanieren, weil die Situation in Niedersachsen sehr viel schlimmer ist als in anderen Bundesländern. Wir haben in Niedersachsen Sonderlasten, die sich mit über 1 Milliarde Euro im Haushalt niederschlagen. Das ist das Defizit der Expo - das können Sie doch nicht wegdiskutieren -, das ist die BEB-Last, das sind die Kosten für den vorzeitigen Lückenschluss der A 31, das ist das Geld, das im Emssperrwerk verbaut wurde, und es ist auch das Geld, das schon an Planungskosten in den Tiefwasserhafen hineinfließt. Ob Sie das wollen oder nicht, dies ist eine zusätzliche Belastung von über 1 Milliarde Euro, die andere Bundesländer nicht zu verkraften haben und die in Niedersachsen die Situation besonders desolat werden lassen.
Niedersachsen ist ein armes Land. Steuermehreinnahmen werden den Haushalt nicht sanieren.
Das Problem ist doch noch viel schlimmer: Auch diese Rekordverschuldung, wie sie jetzt aufgenommen wird, wird nicht reichen, um die Haushaltslöcher in Niedersachsen zu stopfen. Der Grund ist, dass lediglich neue Kredite in der Größenordnung aufgenommen werden, wie steuerinduzierte Einnahmeausfälle vorhanden sind. Gleichzeitig gibt es natürlich Ausgabeüberschreitungen im Haushalt, so etwa beim Wohngeld, bei den Betreuungskosten. Es gibt Einnahmeunterschreitungen. Stichworte sind „Liegenschaften“ und „Beteiligungserlöse“. Die Landesregierung schreibt sich fiktive Beträge in den Etat, weil sie hofft, dass irgendjemand im Land ein Interesse daran hätte, marode Spielbanken zu kaufen, die nur noch rote Zahlen produzieren. Die Landesregierung behauptet, es sei möglich, Anteile am Flughafen Langenhagen zu veräußern, in einer Situation, in der auch dieser Flughafen Verluste produziert. In der aktuellen Situation ist es nicht möglich,
einen Käufer für die Messe AG zu finden, es sei denn, die NORD/LB wird dazu gezwungen. Es ist bei einem zusammenbrechenden Immobilienmarkt auch nicht möglich, einen dreistelligen Millionenbetrag aus der Veräußerung von Liegenschaften zu erwirtschaften. Das alles ist nicht möglich und führt dazu, dass in der Summe dreistellige Millionenbeträge im Haushalt fehlen werden, dass der Etat 2002 trotz der Rekordverschuldung des Landes mit einem Jahresfehlbetrag abschließen wird, und es führt dazu, dass heute noch nicht gesagt werden kann, wie diese Landesregierung oder wer immer danach im Amt sein wird, in zwei Jahren die Bezahlung der Landesbeschäftigten tatsächlich noch finanzieren will. Denn diese Rekordverschuldung ist - darüber sind wir uns hoffentlich einig nur einmalig möglich. Sie ist für den Haushalt 2002/2003 möglich. Man kann eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aber nicht beliebig feststellen und in die Zukunft hinein verlängern.
Dieser Haushalt ist ohne Perspektive, und es ist eben auch nicht erträglich, wenn lediglich neue Schulden aufgenommen werden und wenn es nicht einen einzigen Vorschlag für Einsparungen gibt.
Herr Möhrmann, natürlich ist unser Änderungsantrag - das haben wir aber bei den Beratungen auch gesagt - das, was man in einer Beratung eines Haushalts, der direkt überwiesen worden ist, in zwei Ausschusssitzungen innerhalb von acht Tagen vorlegen kann, nämlich eine Verstetigung unserer Änderungsanträge zum Doppelhaushalt 2002/03. Man kann das auf maximal 300 Millionen Euro ausweiten. Wir haben etwa 150 Millionen Euro vorgeschlagen. Wir haben die Förderabgabe nicht eingestellt. Wir haben die zusätzlichen Einnahmen, die man alleine durch die Beseitigung des Vollstreckungsdefizits in den Finanzämtern realisieren könnte, nicht eingestellt. Wir haben uns auf Kürzungen beschränkt, weil wir gesagt haben: Das, was wir vorschlagen, ist viel konkreter als die allgemeine Ansage der CDU, bei so genannten Kleinstförderungen sparen zu wollen. Es ist im Übrigen aber auch viel gerechter als das, was der Ministerpräsident bei seiner Pressekonferenz verkündet hat, der gesagt hat, man wolle ausgerechnet im Bereich der Nichtsesshaftenhilfe einsparen. Was ist das für eine Schwerpunktsetzung?
Was hat das mit Gerechtigkeit zu tun, und wie will man mit solchen homöopathischen Beiträgen tatsächlich einen sinnvollen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten?
Wir können uns in Niedersachsen Luxus nicht mehr leisten. Das haben wir aber nicht in den Antrag hineingeschrieben, weil das schwer etatisierbar ist und weil hier teilweise sogar überplanmäßige Ausgaben realisiert werden. Wir können uns in Niedersachsen ein Innovationszentrum, wie es die Wirtschaftsministerin haben möchte, nicht leisten. Wir können uns Landesgartenschauen als Zuschussveranstaltung des Landes künftig nicht mehr leisten.
Wir können uns eine Investitionsbank, die zu millionenschweren Belastungen dieses Landeshaushalts führen wird - durch Zinssubventionen, durch Eigenkapitalzuwendungen an die NORD/LB, durch Verwaltungsentgelte an diese neue IN-Bank - nicht leisten.
Das kann sich dieses Land nicht mehr leisten. Deswegen müssen wir darüber reden, an welcher Stelle man zu Einsparungen kommt.
Deswegen ist es unerhört, dass Sie unseren Vorschlag abgelehnt haben, mit dem wir den Vorschlag des Ministerpräsidenten aufgegriffen hatten, einen Haushaltssanierungsausschuss einzurichten und auch über Vorschläge zum Substanzsparen, meinenthalben über die Eingangsbesoldung, zu reden.
Lassen Sie uns doch darüber reden, was im Jahre 1996 die Arbeitsgruppe Personalkostenreduzierung vorgeschlagen hat. Warum war es denn nicht möglich, einen solchen Haushaltssanierungsausschuss einzurichten? Einsparungen sind immer umstritten. Deswegen ist es erforderlich, dass sich, jenseits von Schuldzuweisungen, alle Fraktionen hier im Landtag darüber verständigen, was tatsächlich notwendig ist, um diesem Haushalt wieder eine Perspektive zu geben.
Letzter Punkt betrifft die CDU-Anträge. Ich habe in den letzten Jahren schamvoll zu dem geschwiegen, was an Änderungsanträgen vorgelegt wurden, weil ich mir nicht ernsthaft habe vorstellen können, dass eine Fraktion, die Regierungsverantwortung in Niedersachsen anstrebt, die Unverschämtheit besitzt,
so etwas im Wahlkampf zu präsentieren. Deswegen will ich Ihnen zum Schluss sagen: Es ist eben nicht möglich, dass man lediglich die IstBeträge eines Haushaltes abfragt und überall dort, wo Ausgabeansätze unterschritten worden sind, dies als Kürzungsvorschlag in den Haushalt hineinschreibt und überall dort, wo Überschreitungen statt gefunden haben, dies ignoriert. Es ist eben nicht möglich, dass man generell die IuK-Ausgaben des Landes auf null zurückfährt, damit einen Haushaltsänderungsantrag stellt und behauptet, damit lasse sich ein Turnaround-Fonds oder irgendein anderer Quatsch finanzieren. Da sage ich Ihnen:
Letzter Satz, Herr Präsident. - Ich sage Ihnen: Ein solcher Änderungsantrag, wie ihn die CDUFraktion zum Doppelhaushalt vorgelegt hat, qualifiziert nicht zum Finanzminister, wohl aber für Grünkohlwanderungen.
Herr Ministerpräsident, ich habe eine ernsthafte Frage. Ich möchte gern wissen, in welchem Umfang die von Ihnen zitierte mittelfristige Finanzplanung auch nach den aktuellen Kabinettsbeschlüssen und der Rekordverschuldung immer noch eine finanzielle Unterdeckung aufweist. Wie viele 100 Millionen Euro sind das? Wie groß ist der auch von Ihnen so bezeichnete finanzielle Handlungsbedarf in der von Ihnen zitierten mittelfristigen Finanzplanung?
Herr Präsident! Ich hatte hier eine konkrete Frage gestellt. Ich wollte wissen, in welchem Umfang die mittelfristige Finanzplanung, auf die sich der Ministerpräsident als Finanzierungsgrundlage mehrfach bezogen hat,
auch nach den aktuellen Kabinettsbeschlüssen untergedeckt ist. Der Ministerpräsident muss sich
dann eben zwischen Lehrerstellen und Fachhochschulen entscheiden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Niemand bestreitet, dass in den vergangenen Jahren insbesondere in der Steuerfahndung und bei den Betriebsprüfern zusätzliche Stellen geschaffen worden sind. Nur, das Problem ist, dass die Steuerrückstände, Defizite und teilweise illegalen Praktiken, die dort festgestellt werden, vom Innendienst in den Finanzämtern auch umgesetzt werden müssen. Auf genau dieses Problem zielen wir mit unserem Antrag ab.
Wir haben in den vergangenen Jahren festgestellt: In Niedersachsen gibt es ein milliardenschweres Vollstreckungsdefizit. Das lag vor drei oder dreieinhalb Jahren bei 1,8 Milliarden DM.
Durch die Umstellung auf den Euro ist das nicht weniger, sondern mehr geworden.
Die Statistiken, die man uns dazu im Ausschuss vorgelegt hat, weisen es klar aus. Wir hatten im Jahr 2000 ein Vollstreckungsdefizit, echte Rückstände, in Höhe von 934 Millionen Euro und im Jahr 2001 ein Vollstreckungsdefizit, echte Rückstände, in Höhe von 972 Millionen Euro zu verzeichnen. Im laufenden Jahr 2002 haben wir allein bis zum dritten Quartal, Stichtag 30. September, ein Vollstreckungsdefizit und damit echte Rückstände in Höhe von 985 Millionen Euro im Land Niedersachsen. Dieses Vollstreckungsdefizit wollen wir beseitigen, dieses Geld wollen wir kassieren.
Die Rechnung, die die CDU an dieser Stelle aufmacht, ist allerdings nicht richtig.
Langsam kriege ich einen Verdacht, wie Sie Ihre 2 500 Lehrerstellen finanzieren wollen. - Natürlich ist es nicht so, dass diese echten Rückstände eins zu eins in Einnahmen für den Landeshaushalt umgesetzt werden können.
Natürlich müssen die verbleibenden Einnahmen zunächst einmal in den Länderfinanzausgleich eingestellt werden; es bleiben also rund 12 %. Dieser Betrag, den wir gerne realisieren möchten, steht natürlich nur einmalig zur Verfügung. Man kann dieses Geld nicht dauerhaft zur Finanzierung neuer Stellen einsetzen, aber man kann das Geld einsetzen, um die Rekordverschuldung des Landes um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag zu senken.
Sie müssen erklären, warum Sie auf dieses Geld verzichten wollen.
Das Vollstreckungsdefizit ist nicht das einzige Problem, aber das größte, das wir in den Finanzämtern haben. Wir haben dieses Vollstreckungsdefizit. Es hat mit einer unzureichenden Personalausstattung des Innendienstes zu tun.
Wir haben aber ganz generell das Problem, dass die Steuererklärungen in den Finanzämtern überhaupt nicht mehr seriös geprüft werden können.
Das meiste, was dort eingereicht wird, wird durchgewunken. Das ist gültige Erlasslage. Das wird niemand bestreiten. Die Arbeitskapazität der Beschäftigten dort reicht nicht einmal mehr für eine seriöse Betrachtung der einzelnen Fälle aus. Wir haben ein Problem in den Veranlagungsstellen. Der Rechnungshof prüft das zurzeit. Wir prognostizieren Ihnen, dass das Ergebnis der Prüfung des Rechnungshofes nicht großartig anders als in Baden-Württemberg ausfallen wird.
In Baden-Württemberg hat man festgestellt, dass durch eine bessere Praxis in den Veranlagungsstellen 354 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für das Land Baden-Württemberg zu realisieren wären. Nun haben wir nicht ganz die Wirtschaftsstruktur wie in Süddeutschland, aber wir haben allemal ein Potenzial in der Größenordnung von 200 Millionen Euro, das wir durch eine bessere Ausstattung der Veranlagungsstellen auch für unseren Landeshaushalt realisieren könnten. Das Problem ist: Sie verzichten darauf. Aber Sie verzichten nicht nur darauf, sondern Sie kürzen mit dem gültigen Haushaltsführungserlass auch das Beschäftigungsvolumen in den Finanzämtern um 212 Vollzeiteinheiten. Ich sage Ihnen: Wenn es in der Vergangenheit mit dem bis dahin gültigen Personalbestand nicht gelungen ist, das Vollstreckungsdefizit von damals 1,8 Millionen DM, das - ich habe es gesagt - in den letzten Jahren angewachsen ist, zu senken, dann wird es künftig mit noch weniger Personal noch sehr viel weniger gelingen. Deswegen unser Antrag. Wir wollen das Beschäftigungsvolumen auf dem heutigen Niveau konstant halten. Wir wollen durch eine Verstetigung der Zahl von Anwärterinnen und Anwärtern dafür sorgen, dass auch künftig, wenn viele Finanzbeamte und -beamtinnen altersbedingt in Pension gehen, die Personalausstattung in den Finanzämtern nicht leidet.
Wir wollen erreichen, dass alle Einnahmen, die für den Landeshaushalt möglich sind, auch realisiert werden, und wir wollen erreichen, dass dieses gewaltige Vollstreckungsdefizit von fast 1 Milliarde Euro endlich beigetrieben wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was für die Windsors die Butler sind, sind für die Landesregierung die externen Gutachter: hilfreiche Dienstleister in allen Lebenslagen. Und wie den Windsors kommt das auch die Landesregierung ziemlich teuer.
368 Gutachten in knapp neun Jahren, 28 Millionen Euro Kosten; in vielen Fällen - das weist die Übersicht der Landesregierung aus - hat man nicht einmal versucht, sich des Sachverstands der eigenen Verwaltung zu bedienen. Schon an der Auftragsbeschreibung für diese Gutachter wird deutlich, dass die Auftragsvergabe ziemlich unsinnig gewesen ist.
Es fällt auf, dass trotz unterschiedlichster Sachverhalte immer wieder die gleichen Gutachter zum Zuge kommen. Einzelne Ministerien scheinen regelrechte Lieblinge zu haben. Einer ist natürlich Roland Berger. Über den müssen wir gleich noch reden, auch an seinem 65. Geburtstag. Das tut mir Leid, aber das ist notwendig. Wir müssen aber
auch über das Wirtschaftsministerium und über Arthur Andersen reden, wo in vergleichbar unzulässiger Weise Aufträge gestückelt und an den immer gleichen Gutachter gegangen sind.
Es fällt auf, dass bei unterschiedlichsten Sachverhalten zum Teil exakt gleiche Rechnungsbeträge vereinbart worden sind. Bei solchen Honorarverhandlungen wäre ich gerne einmal dabei gewesen. Roland Berger hat das Kunststück fertiggebracht, sowohl bei der „Bestandsaufnahme der Informations- und Kommunikationstechnologie der Landesverwaltung“ als auch bei der „Neuorganisation des Landesgesundheitsamtes“ exakt den gleichen Betrag in Rechnung zu stellen, nämlich 173 757 Euro.
Von dieser Vergabepraxis an Lieblingsgutachter hat die Firma Roland Berger in besonderer Weise profitiert. Die Antwort auf die Große Anfrage weist das aus: 21 Gutachten, von denen sich ein großer Teil hart an dem Schwellenwert von 200 000 Euro bewegt, ab dem eine Ausschreibung zwingend notwendig gewesen wäre.
Sieht man sich die einzelnen Gutachten an, dann stellt man fest, dass man bei dem Grobkonzept Multimedia mit 184 000 Euro noch relativ schamvoll von dem Schwellenwert entfernt war. Beim Feinkonzept für die Luxushirnklinik INI kam man mit 185 000 Euro schon etwas dichter an diesen Schwellenwert heran. Die Bestandsaufnahme der Bezirksregierungen hat Roland Berger 198 240 Euro eingebracht; damit lag man um eine Stunde Arbeitszeit unter dem Schwellenwert. Das Gutachten zum Innovationsfonds der Staatskanzlei war mit 199 535,99 Euro nur noch wenige Minuten Arbeitszeit von dem Schwellenwert entfernt.
Darüber hinaus hat man - das kritisieren wir besonders - bei der Vergabe weiterer Gutachten im Multimediabereich - es gab ja noch zwei weitere Gutachten - nur aufgrund einer unzulässigen Auftragsstückelung den Schwellenwert von 200 000 Euro nicht erreicht. Selbstverständlich hätten diese Gutachten ausgeschrieben werden müssen!
Ein Blick in die Übersicht über alle 368 Gutachten verrät, dass lediglich jedes zweite Gutachten, das nach internationalen Rechtsvorschriften hätte ausgeschrieben werden müssen, auch tatsächlich ausgeschrieben worden ist. Bei diesen Gutachten, die nicht ausgeschrieben worden sind, ist in 80 % der Fälle Roland Berger der Profiteur dieser Ausschreibungspraxis.
Da muss man natürlich stutzig werden, da muss man fragen, in welcher Weise eigentlich solche Geschäfte zustande kommen, wie solche Honorare vereinbart werden, warum man immer so knapp unterhalb des Schwellenwerts liegt und warum es, Herr Möhrmann - das können Sie ja noch sagen -, selbst in den Fällen, in denen man den Schwellenwert überschreitet, ohne Ausschreibung zu einer Gutachtenvergabe an Roland Berger kommt.
Nach unserer Auffassung sind hier Rechtsvorschriften missachtet und die Ausschreibungsgrenzen unterlaufen worden. Man hat zum Teil phantastische Tagessätze akzeptiert. Ein Gutachter wie Roland Berger verdient pro Berater pro Tag 2 100 Euro ohne Nebenkosten und ohne Mehrwertsteuer. Das heißt, es sind Tagessätze jenseits von 3 000 Euro. Das liegt übrigens weit über dem, was marktüblich von anderen Gutachter verlangt wird. Das ist unser Grund, zu sagen, dass man hier hätte ausschreiben müssen. Eine Ausschreibung hätte selbst da, wo man sich externen Sachverstandes bedient, zwingend dazu geführt, dass man günstigere Angebote hätte einholen können.
Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt, dass das möglich ist. In Nordrhein-Westfalen werden seit 1989 Gutachten zur Verwaltungsreform vergeben. Damals war zunächst auch Roland Berger mit dabei. Man hat seit 1989 immer wieder Gutachten ausgelegt. Roland Berger kam dort deswegen nicht mehr zum Zuge, weil er in der Konkurrenz mit anderen Gutachtern schlicht zu teuer war. Es ist einfach falsch, wenn die Landesregierung behauptet, es gebe in den allermeisten Fällen keinen anderen konkurrenzfähigen Berater, es gebe keine andere Beratungsfirma, die über entsprechende Kompetenzen verfügt. Das ist falsch, weil mittlerweile jedes mittlere und größere Beratungshaus über einen Bereich von öffentlicher Beratungstätigkeit verfügt. Deswegen macht es Sinn, solche Gutachten - da, wo man sie braucht - auszuschreiben, weil es dem Land in der Summe Geld spart.
Wenn der Landesrechnungshof jetzt erklärt, er wolle im nächsten Prüfungszeitraum - ab Beginn 2003 - diese Praxis der Gutachtenvergabe überprüfen, dann ist das sinnvoll und vielleicht sogar überfällig. Ich meine, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt - bis zur Prüfung des Rechnungshofs und der Vor
lage von Ergebnissen - auch angesichts der dramatischen Haushaltslage in Niedersachsen dahin kommen müssen, dass wir für die Gutachtenvergabe zunächst einmal einen Vergabestopp im Landeshaushalt festlegen. Wir meinen, wir sollten uns in den nächsten Monaten auf die Kompetenzen innerhalb der Landesverwaltung konzentrieren. Wir wollen den Vergabestopp bei Dienstleistungen Außenstehender für Gutachten, für ImageKampagnen und auch für politische Werbung, weil wir der Auffassung sind, dass es bei dieser Landesregierung nichts mehr zu bewerben gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gab 1996 eine sehr ausführliche Stellungnahme einer regierungsinternen Arbeitsgruppe zur so genannten Personalkostenreduzierung. In der Folge gab es zwei weitere Gutachten zum Aufgabenverzicht. Wenn man diese heute noch einmal liest, dann stellt man bei nüchterner Betrachtung fest, dass der Großteil der dort gemachten Vorschläge, strukturell zu Einsparungen im Landeshaushalt zu kommen, überhaupt nicht umgesetzt worden ist. Einzelne wenige Punkte sind herausgegriffen worden,
und zwar Einsparungen insbesondere im Bereich der Beihilfe. Aber vieles von dem, was dort sicherlich auch an schmerzlichen Einsparvorschlägen unterbreitet worden ist, wurde von der Politik in der Vergangenheit ignoriert.
Wir kennen diese Debatten und haben sie zum Teil auch gestern wieder erlebt. Sie sind von gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt. Die regierungsverantwortliche Fraktion beschließt im Wesentlichen immer mehr Ausgaben. Die Opposition - das ist auch deren Aufgabe, jedenfalls unsere; wir begreifen das so - kritisiert das natürlich und macht Einsparvorschläge. Mitunter gibt es ja auch Oppositionen, die immer noch mehr draufsatteln wollen.
Im Ergebnis haben wir mittlerweile eine nicht mehr beherrschbare Finanzsituation des Haushalts. Vor diesem Hintergrund war es ja Ihr Ministerpräsident, der hier vor ungefähr drei Monaten ein Angebot an die Opposition zu Einsparungen im Landeshaushalt und auch zu der Frage, wie man tatsächlich zu einer Beseitigung struktureller Defizite kommt, wie man sozusagen die Finanzlage im Land auch perspektivisch wieder entwickeln kann, gemacht hat. Er hat der Opposition angeboten - wir haben das ernst genommen -, gemeinsam darüber zu beraten - und zwar jenseits des Parteienkleinkleins und des üblichen Gezänks -, vielleicht auch solche strukturellen Eingriffe vorzunehmen. Wir haben gesagt: Wir greifen das auf, weil wir das ernst nehmen. Wie kann man so etwas aber aufgreifen und ernst nehmen? - Indem man eben einen solchen Haushaltssanierungsausschuss einsetzt.
- Mensch, Herr Wegner, wenn ich Ihr Gegröle hier immer höre! Lesen Sie einmal unsere Änderungsanträge zum letzten Haushalt durch! Wir werden das auch jetzt wieder beantragen. Ihr Nachtragshaushalt, auf den Sie sich hier gerade bezogen haben, ist ein reiner Schuldenhaushalt. Sie haben die Frechheit, einen Haushalt verabschieden zu wollen, in dem nichts anderes steht als Schulden, Schulden, Schulden. Das ist Ihre Politik seit neun Jahren!
Wir werden natürlich Kürzungsvorschläge für diesen Nachtragsetat vorlegen. Wir haben Ihnen das Angebot gemacht, auch über weitergehende Einsparvorschläge in einem solchen Sanierungsausschuss zu diskutieren. Dass Sie das nicht annehmen wollen, spricht Bände. Wir wissen jedenfalls, was wir zukünftig von solchen Vorschlägen des Ministerpräsidenten zu halten haben. Wenn Sie nicht sanieren wollen, dann werden Sie jedenfalls in der Zukunft dazu gezwungen sein und auch gezwungen werden. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Haushaltsentwurf ist ein reiner Schuldenhaushalt. Die Gründe dafür sind nicht nur in der Steuerentwicklung zu suchen. Natürlich, Niedersachsen ist keine Insel, Niedersachsen ist nicht frei von der weltwirtschaftlichen Entwicklung; aber ein Großteil der Verantwortung für die Haushaltskrater liegt bei dieser Landesregierung.
Sie haben über viele Jahre hinweg notwendige Einsparungen verschleppt, verschoben und vertagt. Wenn Ministerpräsident Gabriel in der vergangenen Woche vor die Presse tritt und öffentlich erklärt, die letzte echte Verwaltungsreform in Niedersachsen liege 30 Jahre zurück, dann sagen wir: Ja, eben! 30 Jahre ist es her; neun Jahre lang haben Sie es versäumt, an irgendeiner Stelle tatsächlich notwendige Einsparungen vorzunehmen! Das holt Sie jetzt ein.
Sie waren immer besonders groß im Geldausgeben; Sie besonders, Herr Plaue, übrigens nur darin. Aber Sie haben an keiner Stelle wirklich gespart.
Ich verweise auf die Personalausgaben. Wenn der Finanzminister sich hier hinstellt und erklärt, man habe seit 1998 5 500 Stellen gespart, dann ist das zwar richtig; aber gleichzeitig verrät ein Blick in den Haushalt, dass Sie heute mehr Stellen vorzuweisen haben als 1998, weil Sie notwendige Mehrausgaben, notwendige Stellen im Bildungsbereich nicht durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert haben. Das holt Sie ein.
Sie haben den Aufgabenabbau in den Bezirksregierungen versäumt, Sie haben die Fusion von Landesämtern versäumt, was wir Ihnen seit Jahren predigen. Jetzt kommt der Ministerpräsident auf die Idee, im Verbund mit anderen Ländern hier zu notwendigen Einsparungen zu kommen. Es hätte nicht erst des Berichts des Bundesrechnungshofes bedurft, um festzustellen, dass wir kein eigenständiges Landesamt für Statistik, dass wir im Übrigen auch keine eigenständigen Rechenzentren, dass wir kein eigenständiges Landesamt für Verfassungsschutz brauchen. Das ist seit Jahren bekannt. Sie haben an dieser Stelle die Einsparung versäumt.
Sie haben auch - ein altes Thema, seit zwölf Jahren hier im Landtag diskutiert - die Einsparung bei den so genannten polizeilichen Assistenzdiensten versäumt. Der Rechnungshof hat viele gute Argumente vorgetragen. Er hat einen Innovationspakt vorgeschlagen. Er hat vorgeschlagen, 500 neue Stellen bei der Polizei, die übrigens nach dem 11. September 2001 zwischen allen Fraktionen unstrittig waren, aus dem Apparat des Polizeiministeriums heraus zu finanzieren. Sie haben das in den Wind geschlagen, wie so viele gute Mahnungen des Landesrechnungshofes im Übrigen auch. Da ist es einfach unerträglich, wenn Sie sich, nachdem Sie den Haushalt derart in die Grütze geritten haben, hier hinstellen und von Haushaltskonsolidierung reden. Das kann Ihnen wirklich niemand abnehmen.
Herr Aller, Sie reden von Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit bei der Vorlage von Haus
haltsdaten. Dazu sage ich: Ein Blick in den Haushalt verrät, dass Sie immer noch der Versuchung erliegen, sich schönzurechnen, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Die Personalkostenquote, die Sie in diesen Haushalt hineinschreiben und von der Sie allen Ernstes behaupten, sie läge bei 39 %, liegt mittlerweile bei deutlich über 45, vielleicht sogar bei über 46 %. Sie geben das nicht zu. Sie verschleiern die Personalkosten, indem Sie Landesbetriebe ausgliedern, die Staatstheater, Hochschulen, das Informatikzentrum und andere Einrichtungen, und die Personalkosten sozusagen nur noch als Globalzuschuss in den Haushalt einstellen und damit verschleiern.
Sie stellen in den Haushalt fiktive Mieten und Pachten in einer Größenordnung von mehreren 100 Millionen Euro ein, wobei zwischen den Ressorts überhaupt kein Geld fließt, aber sozusagen durch eine bilanzverlängernde Maßnahme der Etat aufgebläht wird, mit der Konsequenz, dass man sich in der Kreditfinanzierungsquote, in der Personalkostenquote, in der Zinssteuerquote herunterrechnet und dann so tut, als wäre man auf dem - zugegebenermaßen auch schlechten - Niveau anderer Bundesländer, um zu verschleiern, dass Niedersachsen an dieser Stelle noch sehr viel schlechter dasteht.
Sie haben in diesem Haushalt für 2003 auch eine verdeckte Kreditaufnahme vorgenommen, eigentlich sogar mehrere, aber insbesondere die, bei der die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft gezwungen werden soll, ihr Stammkapital abzusenken und 270 Millionen Euro in den Haushalt abzuführen. Das ist kein Bargeld, das Sie der HanBG dort entnehmen, sondern diese Gesellschaft wird gezwungen, das Geld, das Sie in den Haushalt einstellen, am Kapitalmarkt aufzunehmen. Das ist nichts anderes als eine verdeckte Kreditaufnahme, die man logischerweise der gesamten Kreditfinanzierung des Landeshaushalts hinzurechnen muss.
Selbstverständlich ist es so, dass die Haushaltslöcher, die der Etat aufweist, damit immer noch nicht finanziert sind. Meine Prognose ist: Es wird weiteren Einsparungsbedarf geben. Die Kreditaufnahme, die Sie zusätzlich über den so genannten Finanzierungsnachtrag tätigen, wird nicht ausreichen, um den laufenden Doppelhaushalt 2002/2003 zu finanzieren, sondern Sie werden in der Größenordnung von mehreren hundert Millionen Euro weitere Einsparungen vornehmen müssen. Einer der wesentlichen Gründe dafür liegt in Niedersachsen.
Wir haben es in diesem Haushalt mit einer Reihe von Sonderlasten zu tun. Wir haben es mit dem negativen Sondervermögen einer Weltausstellung zu tun. Wir haben es mit der Milliardenbelastung durch die BEB zu tun, die Sie in 2003 tilgen wollen; ein aussichtsloser Prozess, der bis in die letzte Instanz durchgeschleppt wurde. Wir haben es mit der Finanzierung - über das Projekt selbst wollen wir nicht reden - eines Emssperrwerkes, mit der Finanzierung eines vorzeitigen Lückenschlusses der A 31