Horst Förster

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Frage war ja gestellt zum Problem „Aktueller Verfassungsschutzskandal in Mecklenburg-Vorpommern“. Ich will mich da mal korrigieren, das Wort „Skandal“ als Problembereich ansehen, auch aufgrund Ihrer Ausführungen gestern. Genaueres weiß man ja nicht.
Aktuell war gemeint wohl das Anliegen, Problem, da wird ja heute Ihr Staatssekretär in Berlin zu aussagen, aber wir haben hier eine neue Variante, nämlich einen Bericht, wonach der Verfassungsschutz M-V in Besitz einer Kalaschnikow gewesen sein soll, mit der dann ein Attentat in Frankreich, in Paris ausgeführt wurde. Auch da gibt es nun einen Bericht, ich glaube, in der SVZ. Deshalb die
Frage an den Minister, der ja mehrfach größtmögliche Transparenz versprochen hat, und ich meine, das gehört zum Gesamtkomplex: Also was ist dran an dieser Geschichte um die verschwundene Kalaschnikow?
Herr Minister, Sie mögen ja formal da im Recht sein, aber meinen Sie nicht, dass das eigentlich von hier aus eine gute Gelegenheit für Sie ist, diese Frage, die nun mal in der Öffentlichkeit rumgeistert, die ja nun wirklich Sensationswert hat, dass Sie da sich jetzt nicht zurückziehen auf den 14.01., sondern die Gelegenheit wahrnehmen, hier öffentlich das vielleicht ein bisschen, bisschen transparenter zu machen? So erreichen Sie doch nur, dass die Gerüchteküche noch viel mehr brodelt. Also was ist denn dran, überhaupt was dran? Es kann ja sein, dass Sie sagen, alles Gerüchte, Fake News! Das wäre doch wirklich angebracht, wenn Sie Transparenz, das Plakat, groß über sich schweben haben, da etwas mehr inhaltlich zu sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Es geht bei unserem Antrag um die Rückführung von Gefährdern und Kriminellen, die im Zuge einer unkontrollierten Masseneinwanderung in unser Land kamen, vor allem aus Syrien. Eine ungesteuerte Zuwanderung führt zwangsläufig zu wachsenden Risiken. Das ist keine neue Erfahrung, das musste jedem klar sein. Die Migration, von einer gespalteten Gesellschaft teils als Bereicherung, teils als Heimsuchung wahrgenommen, ist das Gegenteil dessen, was Zuwanderung in ein Einwanderungsland ausmacht, denn in den klassischen Einwanderungsländern entscheidet das Aufnahmeland, wer ins Land kommt, und zwar nach Kriterien des eigenen Vorteils. Die Migration in unser Land läuft exakt nach dem umgekehrten Muster ab. Und so haben wir uns viele Probleme geschaffen, die uns überfordern und bei denen eine Lösung nicht in Sicht ist.
An keiner Stelle wird das so deutlich wie bei dem Umgang mit islamistischen Gefährdern und kriminellen Migranten. An keiner Stelle wird die selbstverordnete Ohnmacht des Staates so deutlich wie hier. An keiner Stelle wird das Wort „Rechtsstaat“ für die Opfer dieser Ohnmacht so zur inhaltsleeren Floskel wie hier. Natürlich ist die Zahl der Gefährder und Schwerkriminellen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Ausländer beziehungsweise Migranten, die sich gesetzestreu verhalten, gering, aber sie ist dennoch beachtlich und besorgniserregend.
Wie steht es denn überhaupt um die Kriminalität von Zuwanderern? Die Kriminalstatistik gibt eine eindeutige Antwort. Keine Gruppe fällt so negativ auf und beschäftigt die Ermittler so intensiv wie Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete, sagt das Bundeskriminalamt in seiner Auswertung von 2019. Keine andere Gruppe ist so stark in der Kriminalstatistik überrepräsentiert. Bei einem Anteil von rund 2 Prozent an der Gesamtbevölkerung machen die Zuwanderer in 2019 bei den Tötungsdelikten 12 Prozent, bei Diebstahl, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und anderen Hoheitsdelikten jeweils 10 Prozent der Tatverdächtigen aus. 2018 war der Anteil teils noch erheblich höher. Bei den Tötungsdelikten waren es 15 Prozent, das heißt also fünf- bis siebenmal häufiger, als es dem Bevölkerungsanteil entspricht.
Laut Mitteilung des Innenministeriums halten sich in Mecklenburg-Vorpommern – Stand 30. April 2020 – 3.965 Personen auf, die vollziehbar ausreisepflichtig
sind. Das heißt, dass diese Personen grundsätzlich abgeschoben werden können. Allerdings haben davon 3.442 eine Duldung, das heißt, die Vollziehung der Ausreisepflicht wird aus bestimmten Gründen, die im Aufenthaltsgesetz geregelt sind, ausgesetzt. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung scheitert nicht nur gelegentlich, sondern in rund zwei Drittel aller Fälle. Das allein ist bereits ein Skandal, der niemandem zu vermitteln ist. Besonders brisant wird die Sache bei den sogenannten Gefährdern, bei denen latent die Gefahr besteht, dass sie eine politisch motivierte Tat von erheblicher Bedeutung begehen werden.
Im Verfassungsschutzbericht M-V steht unter der Überschrift „Aufenthaltsverfestigung ausländischer Islamisten“ Folgendes: Islamistische Aktivitäten, die unterhalb der Schwelle bedeutsamer Straftaten bleiben, reichen regelmäßig nicht aus, um darauf aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu ergreifen. Mit anderen Worten, ein anerkannter Flüchtling kann, ohne ausländerrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen, den demokratischen Rechtsstaat offen ablehnen und sich für die Einführung der Scharia aussprechen. Das ist ein unerträglicher Zustand. Und niemand kann ernsthaft behaupten, das ließe sich nicht ändern, wenn der politische Wille dazu da wäre. Aber genau daran fehlt es. Seit Jahren wird dieses Problem tabuisiert, seit Jahren schweigen die Abgeordneten der Koalition dazu. Stattdessen fokussieren sie sich darauf, ob in der Migrationsdebatte die politisch korrekte Sprachregelung eingehalten wird.
Für blankes Entsetzen sorgten die islamistischen Morde am 16. und 29. Oktober in Paris und Nizza. Die barbarische Begehungsweise einer Enthauptung, die den Eindruck eines rituellen Abschlachtens vermittelt, macht die Taten zu mehr als einer Tötung. Erst danach wurde die bis dahin gedeckelte Messerattacke in Dresden medial zu einem Thema in Deutschland. Dies ist genauso bemerkenswert wie die unterschiedlichen Reaktionen in Deutschland und Frankreich, wo im ganzen Land Zehntausende an Trauerkundgebungen teilnahmen.
In so gut wie allen uns bekannten Fällen waren die Täter für die Sicherheitsbehörden keine Unbekannten. Sie waren allesamt strafrechtlich bereits aufgefallen und/oder als in der islamistischen Szene aktiv bekannt. Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien. Deren Abschiebung scheitert, weil seit 2012 ein Abschiebestopp nach Syrien besteht, der bis jetzt immer wieder verlängert wurde. Nach der Tat von Dresden, die nicht geschehen wäre, wenn der islamistische Syrer abgeschoben worden wäre, mehren sich die Stimmen, die eine Abschiebung von Gefährdern und Straftätern fordern.
Fest steht, dass es in Syrien befriedete Gebiete gibt. Das kann nach allem, was wir über Syrien erfahren, eigentlich nicht zweifelhaft sein. Mein Eindruck ist, dass diese Befriedung nicht wahrgenommen werden soll, weil sie im Wesentlichen mit russischer Hilfe bewirkt wurde und Assad noch an der Macht ist. Das passt nicht ins gewünschte Bild.
Für eine Befriedung sprechen eine ganze Reihe von Umständen. Syrische Migranten, die hier einen Schutzstatus haben, reisen in den Ferien in ihr Herkunftsland zu ihrer Familie und kehren danach wieder hierher zurück. Keine Gerüchte – Fakten! Skandinavische Länder wie Schweden und Dänemark halten Teile Syriens für sicher genug, um dorthin abzuschieben. Wenn diese Länder zu
einer solchen Einschätzung kommen, dann halte ich das für überzeugender als die Einschätzung unseres Außenministers, der bei einem Sinneswandel – und ich sage bewusst „Sinnes“- und nicht „Erkenntniswandel“ – große Probleme mit seiner Partei bekäme.
Am Schluss geht es um eine Abwägung: Es geht um die Abschiebung von Gefährdern und Schwerkriminellen in ein möglicherweise risikobelastetes Herkunftsland und es geht darum, unsere Bevölkerung vor diesen Menschen zu schützen. Was ist Ihnen wichtiger? Dieser Frage können Sie nicht länger ausweichen.
Aber das ist es nicht alleine. Der Schaden, der dadurch angerichtet wird, dass der Staat sich als unfähig erweist, dieses Problem zu lösen, ist viel größer, denn es ist keinem rechtstreuen Bürger zu vermitteln, dass das Wohlergehen dieser Personen einen höheren Stellenwert hat als die Sicherheit unserer Bevölkerung.
Das wird jedes Mal signifikant sichtbar, wenn es zu einem neuen Anschlag oder einer schweren Straftat kommt. Dann wird das Problem neu thematisiert, als ob es vorher nicht bekannt gewesen wäre, und es beginnt das Konzert der verantwortlichen Politiker mit dem Ur-Ton: „Man könnte, sollte, müsste, aber …“ Und am Ende ändert sich nichts.
Oder doch? Seehofer will das Abschiebeverbot nach Syrien aufweichen. Er will sich dafür einsetzen, Zitat, dass „zumindest für Straftäter und Gefährder in jedem Einzelfall geprüft wird“, ob sie abgeschoben werden können – eine aufgeblähte Ankündigung, die das wiedergibt, was ohnehin gilt, und in ihrer Substanzlosigkeit kaum zu überbieten ist. Seehofer, das ist der Bundesinnenminister, der einst die Migrationspolitik der Kanzlerin als eine „Herrschaft des Unrechts“ anprangerte und der Kanzlerin mit einer Verfassungsklage drohte und der heute im Kabinett artig die Tag für Tag fortdauernde illegale Migration mit absegnet.
Ohne Druck auf diese Regierung wird sich nichts ändern.
Ein Weiteres ist zu bedenken: In unserem Land leben viele Ausländer und deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die sich hier erfolgreich integriert haben. Mit jedem Anschlag eines Migranten, der längst hätte abgeschoben werden sollen, wachsen die Vorbehalte gegen Migranten. Genau das wirkt sich mittelbar auch auf die aus, die hier wirklich angekommen sind. Zugleich sinkt das Vertrauen in den Rechtsstaat immens.
Herr Innenminister – auch wenn er nicht hier ist –, ich wende mich an Sie: Tun Sie das, was Ihr Vorgänger versäumt oder nicht geschafft hat! Sorgen Sie in Ihrer Partei in Berlin dafür, dass Gefährder und schwerkriminelle Ausländer nicht länger ein faktisches Bleiberecht in unserem Land genießen, egal, wo sie herkommen!
Sorgen Sie dafür, dass auch nach Syrien abgeschoben wird!
Und, Herr Minister, es gibt hier keine Ausreden. Wenn der politische Wille da ist, dann gibt es auch eine Lösung, und sei es über die Rückführung in ein Drittland. Und was spricht dagegen, das Entgegenkommen eines Drittstaats durch Großzügigkeit an anderer Stelle zu kompensieren? Ein Staat, der keine Bedenken hatte, unter Bruch der Verfassung und Einreisebestimmungen Hunderttausende Migranten unkontrolliert ins Land zu lassen, ihnen einen Schutzstatus durch Ankreuzen von Fragebögen zu verpassen, der sollte auch den Mut, die Entschlossenheit und die Fantasie aufbringen, sich derer zu entledigen, die eine schwere Bedrohung für unsere Bürger darstellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Backhaus, zunächst zu Ihnen: Ich weiß nicht, was Sie eigentlich geritten hat, dass Sie immer meinen – meist, aus meiner Sicht, ohne dass Sie einen richtigen Grund haben –, mich hier persönlich anzugehen. Das fing heute Morgen schon an, bemerkenswerterweise mit dem Müllaufräumen, wo ich mich zaghaft meldete und darauf hinwies. Und das ist so, wahrscheinlich sammle ich mehr Müll ein als jeder andere hier.
Ich mache das seit 20 Jahren auf meiner Laufstrecke, fünf Kilometer am Tollensesee. Das ist ja vielleicht schon neurotisch. Ich tue es aus Überzeugung und sammle jedes Mal das, was an Plastikmüll sonst da rumfliegt, sammle ich ein. Sie machten eine Bemerkung, die deutlich machte, dass Sie so was Ordentliches mir gar nicht zutrauten.
Und dann haben Sie auch die Neigung entwickelt, immer meine frühere dienstliche Tätigkeit direkt anzusprechen, auch Urteile. Das ist völliger Unsinn. Und wissen Sie, wenn Sie heute von „wirren Gedanken“ sprachen, dann wären die vielleicht für dieses Auftreten wirklich passend.
Es ist sicherlich richtig, da kann man es eigentlich auf den Punkt bringen, es geht um den Rechtsstaat und was man darunter vernünftigerweise verstehen sollte. Rechtsstaat – Sie kennen das ja, wir wollten Gerechtigkeit und kriegten den Rechtsstaat –, das ist nicht mehr, als dass man etwas, was auf dem Papier steht, umsetzt, sondern Rechtsstaat bedeutet immer auch, dass er von der Bevölkerung getragen wird. Und ich beobachte mit Sorge, dass zu keiner Zeit so viel von „Rechtsstaat“ geredet wurde wie in den letzten Jahren, wo er erkennbar in Gefahr ist.
Bis zur Wende und auch die erste Zeit danach hat man sehr wenig über den Rechtsstaat gesprochen. Er war einfach da, er wurde getragen von allen. Und wir haben dann Entwicklungen erlebt, die zeigen, wie gefährdet der Rechtstaat ist. Und Ihr Migrationsproblem, wo fängt es denn an? Es fängt 2015 an mit einer völlig unkontrollierten Einwanderung, die sich über 16a, wonach Asylrecht nicht besteht für jemanden, der aus einem sicheren Drittland kommt – und inzwischen ist rundum alles EU und
sicheres Drittland –, da fing es an, da sind Dämme gebrochen, und dass die Bürger sich da fragen, ob das so normal ist, und das nicht verstehen, denn es wurde ja das Recht gebrochen. Alles, was an Einreisebestimmungen und Aufenthaltsrecht bestand, ist ja gebrochen worden, und man hat – ich habe es extra noch mal betont, das habe ich auch erst später erfahren – Hunderttausenden durch Ankreuzen von Fragebögen einen Status verliehen. Und dann ist genau das, was für einen Rechtsstaat höchst gefährlich ist, wenn nämlich Recht geschrieben ist und das Recht nicht angewandt wird und nicht umgesetzt wird, dann fragt sich natürlich der Bürger, der da kein Verständnis für hat: Ja, ist denn das noch normal? Und dann sind wir ganz groß und dann sagt auch die Kanzlerin ständig: 2015 darf sich nicht wiederholen. Aber den Mut, den einen Satz zu sagen, „es war ein Fehler“, den bringt sie nicht auf.
Und auch das ist schon erwähnt worden, diese illegale Migration findet statt, Tag für Tag, auch während der Corona-Krise. Und der Staat kann ja zupacken. Denken Sie mal an Herrn Kalbitz! Das ist nicht mein Freund, aber Herr Kalbitz wollte vor einigen Tagen ja einreisen. Da hat man an den Bahnhöfen nachgeprüft, hat dort untersucht und dort geprüft, wo er denn herkommen könnte. Da waren etliche Polizisten im Einsatz, um diesen – es war aber kein Terrorist –, um diesen Menschen dann irgendwo in Rügen aufzugreifen und abzuschieben. Also wenn der Staat will, dann kann er das.
Und beim Rechtsstaat ist doch das Problem, dass die Bürger mitkriegen, hier sind – und nochmals: es sind ja nicht alles nur Terroristen, es sind nicht alles nur Messerstecher, die hergekommen sind, viele sind ja wirklich hier angekommen und integriert und viele auch schon früher –, und diese ganzen Auswirkungen, dass die jetzt alle natürlich nachvollziehbar in einen Topf geworfen werden, dass auch die die Geschädigten sind, das wollen Sie alles nicht wahrhaben. Recht und Wirklichkeit brechen hier immens auseinander.
Einer dieser Wirrköpfe, die das auch gesehen haben, war ja Herr Seehofer. Er hat es polemisch ausgedrückt. Was hat er gesagt? Herrschaft des Unrechts. Er hat es auf den Punkt gebracht. Ich hätte es gar nicht gewagt, es so deutlich zu sagen. Ich halte es auch für überzogen. Aber es kommt ja nicht von irgendwoher. Recht und Wirklichkeit brechen auseinander. Wenn Sie Gegenden haben, wo die Polizei nicht mehr hingeht, dann bricht was auseinander, dann existiert keine Sicherheit und kein Recht.
Und wenn hier Hunderttausende herkommen, die nach Aktenlage kein Asyl bekommen, an sich keinen Schutzstatus haben und abgeschoben werden müssen und dann nicht abgeschoben werden können aufgrund von irgendwelchen Umständen, von sonst was, dann hat der Bürger dafür zu Recht kein Verständnis, ganz geschweige davon, dass er auch noch legitimerweise mit einer kargen Rente auskommen muss oder eine ganz knappe Rente in Aussicht hat, sich fragt, wer soll das alles bezahlen. Das ist dann keine üble Neiddebatte, das ist eine ganz normale Reaktion. Massenhafte Einwanderer in Sozialsysteme dürfen einen normalen Bürger auch zu der Überlegung bringen, ob das alles noch normal ist für diesen Staat, für den er gearbeitet und geschuftet hat.
Und da ja Recht und Realität auseinanderbrechen, Herr Backhaus, dann haben wir ein zentrales Rechtsstaatsproblem. Und wenn sich auch manche nicht mehr auf die Straße trauen, vielleicht auch aus überzogener Angst, Frauen in gewissen Regionen nicht mehr sich allein raustrauen, weil sie angemacht werden, dann kann ich nur sagen, am überzeugendsten ist ja das, was man aus dem eigenen Erfahrungsbereich von den Enkelkindern oder von wem erfährt.
Und hier mit den Syrern, da habe ich ein Erlebnis – nicht direkt, aber glaubhaft erzählt bekommen –, wo ein Lehrer sich nach den Ferien wundert, dass ein Schüler erzählt, wo er in den Ferien war, nämlich in Syrien bei den Verwandten, und hier ist er mit den Eltern und hat den Schutzstatus. Das alles wollen Sie nicht wahrhaben! Und dann kommen Sie an, wie es in Syrien aussieht! Ja, da regiert ein Assad. Wenn wir das durchdeklinieren, dann können Sie in kein Land abschieben. Es gibt Länder, wenn Sie da Mohammed infrage stellen, droht Ihnen die Todesstrafe. Da kommen die meisten her mit einem ganz anderen Rechtsbewusstsein, können wir alle nicht abschieben. In Eritrea ist zurzeit Bürgerkrieg, die könnten alle nach Ihrer Überzeugung – Sie wollen es ja vielleicht auch bewusst, weil Ihnen die Struktur der Bevölkerung so nicht passt, es könnte ja ethnisch homogen sein –, also sie könnten alle hierherkommen. Aus Eritrea, im Norden, wo jetzt der Bürgerkrieg ist, können alle hierherkommen, alle Frauen, die überwiegend in den muslimischen Staaten wegen ihres Geschlechts nicht gleichberechtigt sind. Einigen droht sogar dann, und das kann man ja vielleicht noch verstehen, die Genitalverstümmelung. So!
Das hat uns in einer Aufnahmeeinrichtung einer der Mitarbeiter dort erklärt, dass ja auch pflichtschuldigst – ob das so ist, weiß ich nicht – Frauen, die aus Ländern kommen, ich weiß nicht, welches Land es ist, aber in Afrika gibt es solche Länder noch, wo 90 Prozent der jungen Mädchen und Frauen beschnitten werden, dass man denen jeweils erklärt, wenn das so ist, dass das hier ein Asylgrund ist, dann kommen die vielleicht erst auf die Idee.
Also kurzum, Sie müssen gar nicht drum herumreden, es geht darum,
zu erkennen, dass es kein normaler rechtsstaatlicher Zustand ist, wenn hier Hundertausende im Land sind, die kein Aufenthaltsrecht haben, die das Land verlassen müssen, aber nicht abgeschoben werden können, weil wir mit peniblen Vorstellungen dann sagen: Ja, Assad und dies und jenes.
Und das ist natürlich auch eine rein politische Entscheidung, das ist doch gar keine Frage. Bei Afghanistan geht das. Wenn Sie sich mit Afghanistan mal so ein bisschen beschäftigen – ich war natürlich auch nicht da, wir waren alle nicht da, auch die meisten nicht in Syrien –, natürlich herrschen da überall nicht Zustände, wie wir sie uns vorstellen. Da können Sie überall Menschenrechtsverletzungen feststellen. Nur, wenn Sie den Maßstab anlegen, dann können Sie überhaupt nicht abschieben und dann müssen Sie irgendwo abwägen. Da kollidieren immer Rechtsgüter. Da müssen Sie aber letztlich abwägen, was Ihnen vielleicht wichtiger ist: die Sicherheit der eigenen
Bevölkerung, auch die Rechtstreue hier zu erhalten, weil dieser Zustand einfach nicht erträglich ist und einen ständigen manifesten Rechtsbruch bedeutet, wenn wir Hunderttausende im Land haben, die hier kein Aufenthaltsrecht haben. Und der Staat ist dann ohnmächtig, wenn er das nicht lösen kann. Und dieser Staat hat schon sehr oft sehr viel Fantasie gezeigt, wenn es um irgendwas geht, was er durchsetzen will.
Und weshalb wird denn das diskutiert auf der Innenministerkonferenz? Doch nicht, weil es überhaupt nicht denkbar ist, sondern weil es schon sehr wohl denkbar ist. Das ist eine politische Frage. Das ist eine Frage des Willens, der Entschlossenheit, ob ich Recht im Interesse des eigenen Landes durchsetze oder ob hier das Wohl solcher Leute uns wichtiger ist.
Was hat denn die Kanzlerin mit Erdoğan beschlossen? Der macht ja genau das, was man an sich nicht darf, soll die Flüchtlinge weghalten. Und was machen wir mit unseren Schiffen im Mittelmeer? Wir vermitteln hier das Gefühl – Falschmeldungen! –, wir würden die Außengrenze sichern. Wir machen Boarding, haben wir uns selbst erkundigt, das haben sie uns erklärt. Wenn da Flüchtlingsboote sind – meistens, wenn die unsere Boote sehen,
dann stechen die ja ihre Boote kaputt, haben die Soldaten ja erzählt –, dann nehmen wir die an Bord. Und hier wird dann erzählt, unsere Schiffe würden dort die Außengrenze sichern. Und weil die Außengrenzen nicht sicher sind, müssen wir die eigenen Grenzen sichern. Und wer, weil das alles nicht funktioniert, hierherkommt, nicht hierbleiben darf, der muss wieder das Land verlassen. Alleine darum geht es, um den politischen Willen, um vernünftige Abwägungen. Und das, Herr Backhaus, können oder wollen Sie einfach nicht verstehen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch noch mal kurz Stellung nehmen,
weil ich schon denke, dass man das wirklich völlig unideologisch rein praktisch sehen kann.
Mit dem „unaufschiebbar“ nochmals, Herr Schulte, das würde doch gar keinen Sinn machen, wenn bei der einen Alternative, die also keinesfalls geringer sonst vom Wortlaut ist, von ihrer Bedeutung her „unaufschiebbar“ erforderlich wäre und bei der zweiten Alternative „unaufschiebbar“ nicht. Natürlich ist man, vom Sinngehalt des Ganzen stehen da zwei Alternativen nebeneinander,
für die beide das „unaufschiebbar“ gilt. Wenn es anders wäre, würden wir ja gar nicht hier stehen.
Aber ich bitte Sie noch mal zu überlegen mit diesem „unaufschiebbar“, was Sie wirklich da bewerkstelligen. Es ist ja schon angedeutet worden. Da muss also jetzt konkret ein Listenparteitag gemacht werden. Und wir sind relativ dicht dran und das bedarf einer Vorbereitung. Gerade bei der AfD, das wissen Sie, aufgrund des mit Ihnen miterzeugten wunderbaren neutralen Klimas fällt es uns oft sehr schwer, Säle zu bekommen, weil die Gastwirte ja fürchten, dass dann irgendwelche Reaktionen erfolgen, dass Fenster eingeschmissen werden, sonst was oder wie wir das kennen. Dass den Gastwirten gesagt wird, dass also ordentliche Gastwirte nicht an die AfD vermieten und so weiter, das kennen Sie alles.
Also es ist schwierig für uns. Das bedarf eines Vorlaufs.
Nun haben wir es endlich geschafft, und dann wächst die Inzidenzzahl irgendwie um zwei, drei Punkte und dann, zack, kommt der große Hammer und es wird dichtgemacht.
Und an der Stelle will ich jetzt noch mal sagen, wie wir alle doch von der Pandemie betroffen sind und jeden Tag auch hier uns selbst ja einschätzen und natürlich auch hier und da verängstigt sind. Wir sitzen hier zusammen unabhängig von der Inzidenzzahl, und wir wissen alle, dass wir auch hier, so sehr wir die Masken tragen, Abstand halten, keiner sicher davor ist, dass er nicht hier oder heute oder auf dem Gang oder in der Kantine, wo auch immer, sich ansteckt. Sie wissen auch nicht, wenn Sie einkaufen gehen, dann nehmen Sie den Einkaufskorb, den schon jemand angefasst hat, setzen die Maske auf, marschieren rein, kaufen ein, fassen alles Mögliche an, an der Kasse, fassen wieder an, stellen ihn hin, kommt der Nächste.
Sie können sich überall anstecken. Das wissen wir, damit leben wir. Das ist das Normale, vielleicht zurzeit das erhöhte Lebensrisiko. Und die Inzidenzzahl als solche sagt – und das sollte eigentlich auch unstreitig sein –, sagt für sich kaum gar nichts, weil es von den Tests abhängt. Also das können Sie schon mehrfach in Talkshows, werden Sie oft von Herrn Drosten und anderen hören, da sind die sich alle einig, Streeck, Drosten, alle, wie sie heißen. Das können wir auch selbst ableiten mit etwas Verstand im Kopf, das hängt von der Testzahl der Tests ab. Es hängt davon ab, dass die anderen Parameter viel wichtiger sind. Wie sieht es auf den Intensivstationen aus? Wer sind die, die angesteckt werden? Sind das vulnerable Gruppen? Sind es die, die trotz positiver Testung nicht krank sind? Es hängt also von vielem ab.
Und jetzt machen Sie Regeln, wo ein kleiner Wechsel auf der Tabelle der Inzidenzzahlen dazu führt, dass eine völlig andere Rechtsordnung besteht und als Beispiel der Listenparteitag nicht stattfinden kann. Was für die demokratische Entwicklung eine ungeheuer wichtige Veranstaltung ist,
kann da plötzlich nicht stattfinden. Und das finden Sie offensichtlich in Ordnung.
Und ich will noch mal eins erwähnen: Wir haben ja alle im Rechtsausschuss Experten angehört. Die Quelle für
alles ist der 28a da oben – Infektionsschutzgesetz. Und wenn Sie dann richtig zugehört haben, dann wissen Sie eigentlich alle, dass diese Grundlage für all diese Maßnahmen sehr brüchig ist. Das wurde auch im Bundestag schon erörtert, aber ist gar nicht so richtig angekommen, ich glaube, auch hier nicht angekommen.
Der Professor Schmidt, den Sie ja benannt haben, hat ja sehr deutlich, mehrfach sehr deutlich gemacht, in diesem Katalog, das kennen Sie aus dem Polizeirecht, Frau von Allwörden, in diesem Katalog steht im Grunde konkret drin, was es alles an Daumenschraubenmaßnahmen gibt. Aber wenn da irgendwie eine Regelung ist, der Polizist darf schießen, von der Waffe Gebrauch machen, er darf die Festnahme und alles machen, dann ist das gar nichts, wenn nicht drinsteht, wann er es machen darf. Also die Voraussetzung für die Anwendung und für diese einschneidenden Maßnahmen, die Voraussetzungen sind absolut verfassungsrechtlich brüchig, nämlich ganz pauschal dort bezeichnet, im Wesentlichen Inzidenzzahlen und dann nur noch schwammige Begriffe.
So, im Grunde ist alles sehr brüchig. Und deshalb sollten Sie umso mehr die Verhältnismäßigkeit im Auge haben, ob Sie wirklich solche Anordnungen hier treffen wollen, die, wie in meinem Beispiel angeführt, allein, wenn die Inzidenzzahlen auch nur eine bestimmte, minimal über eine bestimmte Kurve gehen, dass dann solche Veranstaltungen nicht stattfinden können. Das können Sie doch nicht rechtsstaatlich wirklich im Auge haben! Also nochmals, wir planen alles – das kann Sie ja genauso treffen –, Sie planen alles, und dann geht das Thermometer drei Grad hoch und dann sagt der Landrat: Schluss, aus! Ja, meinen Sie, unter den Bedingungen können Sie überhaupt noch einen Raum mieten?! Und wen trifft das denn in besonderer Weise? Doch nicht die großen Parteien!
Das trifft doch die kleinen Parteien, wo nicht vorher alles schon vorgegeben ist, wo junge,
junge Mitglieder sich zur Wahl stellen und präsentieren müssen, kandidieren, die sonst noch so keiner richtig kennt. Also das ist alles komplett unausgegoren. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Schutz vor häuslicher... Gewalt – Istanbul-Konvention … umsetzen“, das ist das Thema. So einmütig – eindeutig und einmütig – die Ächtung von Gewalt gegen Frauen in der Gesellschaft ist, so zweifelsfrei ist die Tatsache, dass es sie dennoch gibt, zumeist im Verborgenen und nicht selten hinter einer gutbürgerlichen Fassade, wo niemand es ahnt.
Warum ist das so? Die Istanbul-Konvention sieht es in ihrer Präambel so, „dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben“. Das ist eine von der Genderdoktrin geprägte Erklärung, die sich zu den eigentlichen Ursachen nicht verhält, denn diese Theorie signalisiert einen Zusammenhang, den es – jedenfalls so – nicht gibt. Die Gewalt existiert unabhängig von der Gleichstellung. Ein Zusammenhang besteht eher mit Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit. Das ist etwas anderes als die formale numerische Gleichstellung.
Die wesentliche Ursache liegt –
und das muss angesprochen werden – in der biologisch bedingten körperlichen Überlegenheit des Mannes.
In der rauen Wirklichkeit unserer Vorfahren verstand es sich vermutlich von selbst, dass die Frau dieses Schutzes durch den Mann bedurfte,
sich diesem unterordnete und dieser gewissermaßen als Schutzherr auch der Bestimmer war. Zudem ist das kulturhistorisch gewachsene Rollenverständnis in der Schöpfungsgeschichte der Bibel eindeutig angelegt und festgeschrieben. Danach ist die aus der Rippe des Mannes erschaffene Frau dem Mann untertan. Jedenfalls zieht sich diese Interpretation für eine hierarchische Unterordnung der Frau wie ein roter Faden durch die Geschichte der Menschheit. Da müssen Sie nur mal zu Luthers Zeiten gucken, was da so lief und was auch Luther so dazu geäußert hat. Das ist Realität. Das heißt ja nicht, dass man das gut finden muss. Es ist aber so.
Diese ganz wesentliche Wurzel der hierarchischen Anordnung zwischen Mann und Frau trug Früchte bis weit in das letzte Jahrhundert. Das Züchtigungsrecht – hören Sie gut zu! –, das Züchtigungsrecht des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau, maßvoll ausgeübt, war Anfang des letzten Jahrhunderts noch ein reales Thema, obwohl es dafür mit der Einführung des BGB 1900 keine Grundlage mehr gab, aber Rechtsprechung gab es dazu.
Zur Gewalt gehört natürlich auch die geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere die Vergewaltigung. Diese besonders schlimme Form der Gewalt hat mit Machtverhältnissen wenig, mit unbeherrschter triebhafter Sexualität und körperlicher Überlegenheit aber viel zu tun. Und so bitter es ist, daraus ist abzuleiten, dass es Gewalt gegen Frauen vermutlich immer geben wird. Diese nicht hinzunehmen und diese entschieden zu bekämpfen, ist deshalb eine dauerhafte Aufgabe.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die absolute Ächtung von Gewalt gegenüber Frauen ist hiernach mit dem Blick auf die Historie keine Selbstverständlichkeit, sondern eine zivilisatorische Errungenschaft, die inzwischen in unserem Rechtsgefühl so tief verwurzelt ist, dass wir sie als selbstverständlich empfinden, und das ist gut so.
Die Istanbul-Konvention besteht aus 81 Artikeln, einem umfangreichen Katalog von Bestimmungen und Forderungen, die der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dienen sollen. Es lohnt sich, sich mit ihr näher zu befassen. Ich zitiere aus einigen Artikeln.
Artikel 35 – Körperliche Gewalt: „Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass vorsätzliches Verhalten, durch das einer anderen Person körperliche Gewalt angetan wird, unter Strafe gestellt wird.“
Artikel 38 und 39 verpflichten die Vertragsparteien, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie die Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation unter Strafe zu stellen.
Artikel 42 verpflichtet die Vertragsparteien, sicherzustellen, dass in Strafverfahren inakzeptable Rechtfertigungen wie die sogenannte „Ehre“ nicht als Rechtfertigung für Gewalttaten angesehen werden dürfen.
Nun, da frage ich mich, auf welchem Kontinent lebt der Europarat eigentlich, wenn er meint, derartige Selbstverständlichkeiten zum Gegenstand einer Konvention machen zu müssen?!
Allerdings enthält die Konvention auch durchaus sinnvolle Regelungen, die auch in einem Rechtsstaat nicht unbedingt selbstverständlich sind, zum Beispiel Verpflichtungen, für Schutzunterkünfte und Telefonberatung zu sorgen. Das soll keinesfalls kleingeredet werden.
Mit der Konvention werden indessen unter dem Leitbild der Gleichstellung auch ganz andere, weitergehende Ziele verfolgt, die ideologisch geprägt sind.
In der Präambel wird unterstellt, „dass die Verwirklichung der... tatsächlichen Gleichstellung... ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen“ sei. Das trifft zu, sicherlich, soweit damit die gesellschaftlich anerkannte hierarchische Gleichstellung der Frau als Ausdruck der Gleichberechtigung gemeint ist. Für die völlige formale Gleichstellung, die es aufgrund der natürlichen Unterschiede der Geschlechter ohnehin nie geben wird, besteht dieser Zusammenhang jedenfalls nicht. Der Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt sollte nicht als Vorwand für die Durchsetzung der Gleichstellung dienen.
Das ist noch nicht alles. Artikel 3c liefert eine neue Definition für das Geschlecht, Zitat:
„Im Sinne dieses Übereinkommens... bezeichnet der Begriff ‚Geschlecht‘ die gesellschaftlich geprägten Rollen“,
„Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht...“ Die Konvention liefert damit das Einfallstor für eine vom Genderwahn getriebene Auffassung vom sozialen Geschlecht, das die natürlichen Unterschiede von Mann und Frau nicht wahrhaben will und im Namen der Gendergerechtigkeit die totale Gleichstellung propagiert.
So heißt es in Artikel 12: „Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen Maßnahmen, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen.“ Das gibt verpflichtend den Raum frei dafür, unsere ganz natürlichen Vorstellungen von Geschlecht, unsere Bräuche und Traditionen als falsche soziale und kulturelle Verhaltensmuster über Bord zu werfen. Diesen Genderirrsinn machen wir, macht meine Partei nicht mit.
Meine Damen und Herren, ich hatte es bereits erwähnt, die Konvention enthält durchaus auch sinnvolle Maßnahmen, die es bei uns allerdings längst gibt, wie zum Beispiel die Schutzhäuser, Telefonberatung und so weiter. Daneben gibt es eine ganze Fülle von – auf unsere Rechtsordnung bezogen – völlig überflüssigen und teils auch nicht umsetzbaren Regelungen, zum Beispiel festgelegte Strafschärfungsgründe. Wir brauchen auch keinen neuen Asylgrund aufgrund des Geschlechts, wie er nach Artikel 60 vorgesehen ist.
Was DIE LINKE mit ihrem Antrag konkret will, bleibt – zumindest nach dem schriftlichen Antrag – vollkommen offen. Sie macht geltend, die Umsetzung des Übereinkommens sei „noch nicht maßgeblich vorangeschritten“. Wo sie konkret Defizite ausgemacht hat, sagt sie nicht. Mit dem Antrag ist deshalb nichts anzufangen, aber ich will zugeben,
jetzt bei der Einbringung ist ja einiges angeführt worden, aber in einer Allgemeinheit, wie man es auf jedes andere Gebiet des sozialen Lebens übertragen kann. Man könnte sagen, also wenn es um Kinder geht, die sollen gefördert werden, da sollen genug Spielplätze sein. Wenn denen was passiert, soll sofort alles versorgt werden. Es ist also total und allgemein und – das hat der Minister Pegel ja auch schon gesagt – im Grunde nichts Konkretes.
Die bestehenden Präventions- und Schutzmaßnahmen mögen, insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern, gut sein oder sehr gut sein. Verbesserungen sind natürlich immer denkbar. Dafür bedarf es aber einer Konkretisierung eines konkreten Problems und eines konkreten Lösungsvorschlags, etwa, es gibt noch keine Telefonberatung oder es ist an keiner Stelle Platz für Kinder. Dass irgendwo jemand im Rollstuhl da vielleicht nicht reinkommt, das ist ja typisch, das Beispiel.
Was meinen Sie, wie viele Gebiete in unserem Leben es noch gibt,
bei allen Bemühungen zur Barrierefreiheit, wo irgendwo jemand noch nicht barrierefrei reinkommt?! Dann ist das Entscheidende doch, dass man ihn nicht abweist, sondern dann dafür sorgt, dass er, wenn dort noch kein barrierefreier Zugang ist, dass man ihm dann hilft, so, wie es in dem von Ihnen genannten Fall auch geschehen ist.
Daneben gibt es aber ein ganz anderes Problem, an dem die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen oft scheitert. Und ich will da hinzufügen, ich habe diese Fälle massenhaft behandelt und auch gerade dieses Problem sehr oft erlebt und auch in der Weise erlebt, dass man dann hinterher relativ hilflos selbst da steht. Ich nenne das Problem einfach so, dass ich sage, dass man es als Rückfall bezeichnen kann. Es ist der Rückfall, zunächst der Rückfall des Täters, denn wer schlägt, schlägt meist auch ein zweites und ein drittes Mal, und damit hört es nicht auf. Es gibt aber auch einen Rückfall der Geschädigten, die immer wieder in die Opferrolle zurückfallen und bei der angebotenen Hilfe nicht mitziehen, die nicht in der Lage sind, auf Gewalt und oftmals wiederkehrende Gewalt mit der gebotenen Konsequenz zu reagieren, sei es aus Angst und Unsicherheit, aus Scham oder einer nicht zu brechenden Abhängigkeit. Da finden Abläufe statt, wo Demütigung und Erniedrigung, insbesondere bei sexueller Gewalt, ertragen werden und, wenn es dann doch zu einer Verhandlung kommt, bei Gericht die Aussage verweigert wird. Dann ist am Schluss nur noch der Ermittler oder die psychosoziale Hilfsperson fassungslos.
Diese Gewalthinnahme vieler Frauen, obwohl das Recht und das Rechtsempfinden der Gesellschaft auf ihrer Seite stehen, ist ein großes Hindernis im Kampf gegen die häusliche Gewalt.
Die Stärkung des Selbstbewusst…
Was sollen denn diese wirklich dummen Zwischenrufe?
Sie tun gerade noch so, als ob ich das gut finde!
Was soll denn das?
Die Stärkung des Selbstbewusstseins und der Widerstandskraft betroffener Frauen
ist zweifelsfrei eine mühevolle Langzeitarbeit.
Fazit: ein klares Bekenntnis,
ein klares Ja zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt,
die Istanbul-Konvention brauchen wir dafür allerdings nicht. Den Antrag der LINKEN braucht man dafür erst recht nicht. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde ist dazu nicht viel zu sagen, aber der einleitende Satz von Frau Tegtmeier, es sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewesen – eine ganz wichtige Entscheidung, für eine Gruppe eine außerordentlich wichtige Entscheidung –, und die damalige Berichterstattung, die auch in diese Richtung ging, dass hier einer Gruppe, nämlich der Gruppe der Vollbetreuten, schlimmes Unrecht vorher zugefügt worden war, weil sie eben von der Wahl ausgeschlossen war, zeigen, dass das eigentliche Problem nicht erkannt ist und dass es in eine völlig falsche Richtung hier geht.
Es ist richtig, das Bundesverfassungsgericht hat den Wahlausschluss der Vollbetreuten – das ist immer wichtig, darauf hinzuweisen, denn in der letzten Diskussion wurde auch ständig von „Betreuten“ gesprochen, das ist also falsch, es geht um die Vollbetreuten –,
diesen Wahlausschluss gekippt. Und zwar, warum hat es ihn gekippt? Nicht deshalb, weil es der Meinung war, dass diese Menschen, diese bedauerlichen Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, nun wählen müssten unbedingt und wählen könnten, sondern weil das Kriterium, das Auswahlkriterium, nämlich der formelle Akt der Vollbetreuung, gleichheitswidrig ist, weil es nämlich auch viele Menschen gibt, die auch wahlunfähig sind, weil sie keine freie Entscheidung mehr treffen können, aber eben nicht unter Vollbetreuung stehen, weil eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder das sonst durch die Familie geregelt wird.
Also das ist immer ganz wichtig, das hervorzuheben, dass es um eine Gruppe geht, die – ich will es auf den Punkt bringen – diese Entscheidung des Verfassungsgerichts im Zweifel überhaupt nicht wahrnehmen konnte. Vollbetreut ist man nämlich nur dann, wenn man keinerlei Angelegenheiten seines Lebens mehr regeln kann. Das ist ein Zustand, wenn man entweder aufgrund einer angeborenen schweren Behinderung oder eines Unfalls oder vor allem in der Praxis natürlich gegen Ende des Lebens sich in einem Zustand befindet, wo man im Grunde nichts mehr begreift. So, das ist die Situation. Diese Gruppe, das muss man real sehen, wird unter Vollbetreuung gestellt auf Antrag durch das Betreuungsgericht. Und das setzt voraus, dass sie im Grunde gar nichts mehr verstehen können. Das ist der Punkt.
Und das wirkliche Problem, wie geht man mit solchen Menschen um, wie verhindert man, dass wahlunfähige Personen wählen – das ist ja an sich ein Anliegen urdemokratischer Art, denn es passt ja nicht zu unserem Bild von Demokratie, dass man wählen darf, obwohl man wahlunfähig ist, keine freie Entscheidung mehr treffen kann –, dieses Problem ist damit überhaupt nicht gelöst. Das Bundesverfassungsgericht hat es deutlich gemacht. Das Problem ist vielmehr verschärft worden, weil eben die Gruppe der Vollbetreuten jetzt wählen kann.
Und wie sieht das im Alltag aus? Das wird wahrscheinlich ganz überwiegend per Briefwahl gehen. Die Unterlagen gehen also – die Behörde, die die Wahlunterlagen ver
teilt, weiß natürlich nicht und hat auch keinen Verdacht und darf es auch nicht prüfen, ob irgendwer da wahlunfähig ist –, die werden dorthin geschickt, in die Heime oder in die Familien, und da muss man ja keine große Fantasie haben, wer dann im Grunde die Wahlentscheidung trifft: derjenige, der diese Person betreut, sei es beruflich oder aus der Verwandtschaft und wie auch immer.
Das ist anerkanntermaßen ein riesiges, schweres Problem. Es gibt aber keinen Grund dafür, das zu tabuisieren. In einer Gesellschaft, wo der Anteil der Alten und der Sterbenden und der Wahlunfähigen, der an sich nicht mehr eine freie Entscheidung Treffenden immer größer wird, kann es im Einzelfall wahlentscheidend sein. Und deshalb nochmals: Es ist überhaupt kein Grund, sich über diese Entscheidung groß zu freuen, weil eben das eigentliche Problem, wie ich es versucht habe zu erläutern, dabei vollkommen ungelöst bleibt.
Richtig und positiv ist, dass mit diesem Gesetz eine Klarstellung hinsichtlich der Assistenz getroffen ist. Das ist gar keine Frage. Das ist gut formuliert, das ist auch von keinem hier in Abrede gestellt worden. Es ist deutlich gemacht geworden, wo die Grenzen der Assistenz sind, dass man eben sich nicht als Helfender an die Stelle des Wahlberechtigten setzen darf. Das alles ist zu begrüßen. Deshalb, dagegen hatten wir nichts einzuwenden, haben wir nichts einzuwenden. Aber da das eigentliche Problem nach wie vor ungelöst bleibt, werden wir uns auch diesmal der Stimme enthalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich in der CoronaKrise Wichtigeres, als sich darüber zu streiten, ob es für den Verdienstorden des Landes eine Damen- und Herrenversion geben soll. Der Vorschlag, hier auf eine einheitliche Version umzustellen, hört sich zunächst vernünftig und praktikabel an, und so haben wir dem im Ausschuss und auch in der Ersten Lesung zugestimmt.
Wir hatten sogar damit gerechnet, dass in Zweiter Lesung auf eine Aussprache verzichtet wird. Dem hatte dann aber DIE LINKE widersprochen. Ich nehme an, sie hatte vor, hier sich nochmals als Kämpfer für Gendergerechtigkeit zu präsentieren. Jedenfalls hat uns das veranlasst, nochmals in die Sache einzusteigen, sich der Sache anzunehmen, und das hat dazu geführt, dass wir diesen Änderungsantrag gestellt haben.
Ja, es geht bei dem Entwurf, wie wir vielleicht etwas spät gemerkt haben, um mehr als Praktikabilität und Vereinfachung. Es geht letztlich um Gendergerechtigkeit beziehungsweise um das, was vor allem aus dem links-grünen Sektor darunter verstanden wird. Und deshalb stellen wir eben einen Änderungsantrag, wonach es den geehrten Frauen und Männern selbst überlassen bleiben soll, welche Ausführung sie tragen möchten.
Es geht bei der Neufassung des Landesordensgesetzes mit Sicherheit nicht darum, eine Frauen diskriminierende Regelung zu ändern. Man muss nämlich schon sehr verkrampft denken, um eine Diskriminierung daraus abzuleiten, dass der Orden in zwei geschlechterbezogenen Versionen vergeben wird. In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, das Gesetz bestehe seit seinem Inkrafttreten „ohne Anpassung an eine geschlechtergerechte Sprache, sodass zukünftig die Verwendung von Paarformen erfolgen“ solle, also Frauen und Männer. Vorzugsweise an zentralen Textstellen sollte das sein,
„wo es um Funktionen... und Pflichten“ gehe, wo es „wichtig“ sei „zu zeigen, dass diese sowohl Männer als auch Frauen betreffen“.
Meine Damen und Herren, diese Begründung liegt komplett neben der Sache, denn in der bisherigen Fassung ist genau wie in der Neufassung nur von „Personen“ und gerade nicht von „Frauen“ und „Männern“ die Rede, ausgenommen ganz zu Beginn in Paragraf 1, dass der Orden ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit an Frauen und Männer verliehen wird, und später an der Stelle, wo es um die unterschiedlichen Trageweisen geht. Ansonsten ist dort wie auch in der Neufassung nur von „Personen“ die Rede. Diese Begründung ist deshalb, um es ganz zurückhaltend zu formulieren, eine Zumutung.
Des Weiteren wird angeführt – und das ist die eigentliche Begründung –, die unterschiedlichen Trageweisen, also Damenversion mit Bandschleife zum Anstecken und Herrenversion, die um den Hals getragen wird, hätten eine „unterschiedliche Resonanz“ gefunden. Wie diese aussah, bleibt offen. Hat es Kritik oder Begehrlichkeiten gegeben, etwa von Frauen, die lieber die männliche Version – breites Band mit Kreuz um den Hals – gehabt hätten? Wohl kaum. Dennoch soll es, auf diese vermeintliche Resonanz gestützt, künftig nur noch eine einheitliche, geschlechtsneutrale Ordensversion geben.
Es geht den Genderakteuren, glaube ich, in Wahrheit darum, einen unterschiedlichen Geschlechterbezug möglichst auf allen Ebenen auszurotten. Das ist deren Credo. Offensichtlich passt es nicht ins Weltbild dieser Genderphilosophie, dass es einen Verdienstorden in unterschiedlichen Versionen für Frauen und Männer gibt. Ich will nicht ausschließen – und Frau Aßmann hat es ja bestätigt –, dass auch die Sorge, dem sogenannten dritten Geschlecht gerecht werden zu müssen, die Landesregierung mit zu diesem Gesetzentwurf bewogen haben könnte. Zuzutrauen ist es ihr sicherlich. So hat man sich also für den einheitlichen, geschlechtsneutralen Orden entschieden, und zwar in der Weise, dass die bisherige Damenversion entfällt und die Herrenversion die nunmehr allein gültige ist.
Nun machen wir uns nichts vor, die Frage, ob dieser Akt den Wünschen der Frauen entgegenkommt, hat hier überhaupt keine Rolle gespielt. Es muss doch erstaunen, wie salopp und unbedenklich den Frauen die Männerversion übergestülpt wird.
Ich habe mir die Mühe gemacht und habe mehrere Frauen befragt, welche Version sie vorziehen würden, wenn ihnen der Verdienstorden verliehen werden sollte. Und ich habe einmütig die Antwort erhalten, dass sie sich für die Version mit Bandschleife zum Anstecken entscheiden würden. Dabei ist mir bewusst geworden, dass die Damenversion in der bisherigen Fassung mit Sicherheit kein Zufall war und gewählt wurde, um damit den Vorstellungen der Frauen gerecht zu werden. Es gibt eine lange Tradition zum Tragen von Accessoires und Schmuck und unterschiedliche Vorstellungen dazu bei Männern und Frauen. Danach scheint es so zu sein, dass Frauen eine Brosche für sich als passender und angenehmer zum Tragen halten als das breite Band mit Orden um den Hals. Was ist daran schlimm? Was ist daran schlimm, dass es natürliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, die natürlich auch zu unterschiedlichen Ver
haltensweisen, modischem Geschmack und Rollenmustern geführt haben?
Hier jedenfalls gibt es keinen vernünftigen, auf die Gleichwertigkeit der Geschlechter gestützten Grund, die bisherige Männerversion des Ordens als geschlechtsneutralen Orden den Frauen aufzudrücken. Wenn Sie die Sache ernst nehmen und wirklich etwas tiefer beleuchten, können Sie eigentlich unserem Änderungsantrag nur zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag ab, sind jedenfalls dagegen. Zur Begründung kann ich mich gleich auf das beziehen, was mein Kollege Schneider zu Tagesordnungspunkt 8, Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen, bereits ausgeführt hat.
Meine Damen und Herren, was ist eigentlich zurzeit im Umlauf und die Vorstellung von einer Naturkatastrophe oder einem ähnlichen Ereignis höherer Gewalt, das es uns unmöglich macht, Wahlen und Versammlungen dazu im Vorfeld durchzuführen? Wir leben in einer Region, wo es Naturkatastrophen eines solchen Ausmaßes, wie sie dafür vorliegen müssten, schlechthin nicht gibt. Es gibt ja weder Tsunamis noch Erdbeben, die daran denken lassen, dass keine Versammlungen stattfinden können. Uns drohen auch keine Bombenangriffe.
Es droht auch kein Bürgerkrieg.
Ja, eine das soziale Leben durch Infektionsschutzerfordernisse einschränkende Epidemie kann, wenn man das
denn sehr weit auslegt, als eine solche Naturkatastrophe angesehen werden, etwa bei längeren Ausgangssperren. Davon sind wir aber weit entfernt. Das Problem ist ganz einfach: Es geht uns zu gut. Wir sind mental verweichlicht
und Katastrophen entwöhnt. Eine Pandemie ohne Übersterb…
Eine Pandemie ohne Übersterblichkeit verängstigt ein ganzes Land. Das ist das eigentliche Problem. Die gleich hohen Risiken werden je nach Gewöhnung völlig unterschiedlich wahrgenommen. Das reicht für den in Anführungsstrichen fürsorglichen, fürsorglichen, von den Koalitionsparteien vorgesehenen Eingriff in die demokratischen Rechte der Parteien.
Eine Inzidenzzahl, die allein keine Aussagekraft hat, kann dann Anlass geben, diese Rechte auszusetzen.
Machen wir uns nichts vor, das, was so aussieht – und den ehrlichen Willen will ich Ihnen gar nicht absprechen, dass also Vorsorge getroffen werden müsse, um die Durchführung von Wahlen durch Erleichterungen von Verfahrensvorschriften abzusichern –, ist in der praktischen Auswirkung ein Programm für die etablierten Parteien, denn deren Strukturen sind gefestigt, auf Vertreterversammlungen ausgerichtet und Entscheidungsprozesse im Wege elektronischer Kommunikation unkomplizierter, wohl auch von oben möglicherweise steuerbarer als bei einer noch basisdemokratisch ausgerichteten Partei wie der AfD.
Und wenn die für den Notfall vorgehende Umstellung auf eine digitale Demokratie funktioniert, dann ist das Risiko nicht fern, dass daraus Stück für Stück Normalität wird, denn einmal eingespielt wird sich zeigen, dass mit der elektronischen Kommunikation ein neues Herrschaftselement entsteht, das neben seiner Effizienz auch neue Möglichkeiten der Beeinflussung eröffnet.
Der Gesetzentwurf läuft darauf hinaus, dass nach Feststellung des Landtags, dass wegen einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt die Durchführung einer Wahl ganz oder teilweise unmöglich ist, das Innenministerium ermächtigt wird, per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags alle erforderlichen Regelungen zu treffen, um die Wahlen durchzuführen. Das heißt, wenn sich die Regierung und die sie tragenden Parteien einig sind, dass ein solcher Fall von höherer Gewalt vorliegt, kann das Innenministerium durch Verordnung faktisch das gesamte Wahlrecht aushebeln und auf digital umstellen. Ohne ins Detail zu gehen, hier liegt eine Generalermächtigung vor, die mit Fantasie und Kreativität fast alles ermöglicht, und zwar
mit Wirkung auch für die Opposition, unabhängig davon, ob diese von diesen Segnungen Gebrauch machen will oder diese strikt ablehnt. Das ist ein ungeheuerlicher Eingriff, wobei die Antragsteller, wie ersichtlich, bereits die derzeitige Situation als ausreichend ansehen, um den Katastrophenfall auszurufen.
Meine Damen und Herren, haben Sie wirklich keine Bedenken, dass Sie überhaupt erwägen, unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie derartige Eingriffe in den Kernbereich demokratischer Spielregeln als möglich anzusehen?! Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionen kann hier bei einer vernünftigen Abwägung nicht ausreichen, um dringend notwendige Präsenzversammlungen der Parteien zu untersagen. Die Erfahrungen, die ich bisher machen durfte in den wenigen Telefon- und Videokonferenzen, reichen also jedenfalls aus, nach dem jetzigen Stand zu sagen, das kann bei Weitem eine Präsenzversammlung nicht ersetzen. Das ist schwierig. Das ist keine Kommunikation, wie wir sie gewohnt sind, und insbesondere an manchen Stellen funktioniert das gar nicht, weil kein Internet besteht.
Nochmals, wir haben eine Pandemie, unser Lebensrisiko, statistisch, ob Sie es hören wollen oder nicht, minimal gefühlt erheblich erhöht, dieses Risiko kann jeder in eigener Verantwortung durch Beachtung der Abstandsregeln wesentlich minimieren. Wir tummeln uns in Einkaufszentren, sitzen in Nah…
Die wollen ohnehin nicht wählen. Die können nicht wählen. Wenn Sie ernsthaft …
Was soll denn dieser Einwand?! Wenn sie im Krankenhaus sind auf der Intensivstation, dann kommen sie ohnehin nicht in Betracht, und das gibt neben den CovidPatienten noch andere hier, die auf den Intensivstationen sind.
Wir tummeln uns in Einkaufszentren, sitzen in Nahverkehrsmitteln eng zusammen und kommen bei der Arbeit und im privaten Bereich mit anderen Menschen zusammen. Nur zur Wahl gehen oder an einer Wahlversammlung teilnehmen, das soll nicht möglich sein.
Die AfD hat jüngst – und mein Kollege Schneider hat das Beispiel ja auch zu Recht erwähnt – wahrscheinlich zum Bedauern des politischen Gegners bewiesen, dass ein Parteitag mit 600 Delegierten
unter Beachtung von Hygienebestimmungen abgehalten werden kann.
Worauf Sie anspielen, hat hier überhaupt nichts damit zu tun, Herr Krüger.
Offensichtlich scheuen Sie den sachlichen Diskurs.
Nochmals: Wenn ein Parteitag mit 600 Delegierten mühsam und unter Beachtung der Hygienebestimmungen von Leuten, die Sie Corona-Leugner nennen, wenn die also vernünftig da einen solchen Parteitag abhalten können, da muss es doch bei Ihnen, wo Sie so extrem friedlich, demokratisch und sachlich sind, doch ohne Weiteres gehen.
Wer sich nicht traut, muss ja nicht teilnehmen. Die Teilnahme liegt in der Verantwortung eines jeden Teilnehmers. In der politischen Auseinandersetzung ist die Präsenz,
ist die Präsenz der Akteure …
Dann fahren Sie demnächst auch nicht mehr über die Autobahn, oder sagen Sie, man soll dort nur 50 fahren! Dann senken Sie auch die Todeszahlen enorm. Und dann schaffen Sie sofort Helme für Schul-, für Fahrradkinder, für fahrradfahrende Kinder an.
Und es gibt vieles, vieles, wo ich sagen kann, wo Sie auch Todeszahlen reduzieren können. Beschäftigen Sie sich mit Krankenhauskeimen!
Bis zu 20.000 im Jahr, interessiert keinen Menschen.
Also nochmals, die Corona-Pandemie wird von niemandem unterschätzt, aber das statistische Risiko ist nun mal – es ist so – relativ minimal. Unter realistischer Betrachtung, wenn man Risiken miteinander vernünftig abwägt, gibt es keinen Grund, bei der derzeitigen Situation Präsenzversammlungen zu verhindern, denn, nochmals, in der politischen Auseinandersetzung ist die Präsenz der Akteure, die Unmittelbarkeit von Rede und Gegenrede unersetzlich. Das gilt ganz besonders für Listenparteitage, wo junge, bisher weniger bekannte Kandidaten kaum
eine Chance haben, wenn die Kommunikation nur digital stattfindet. Das ist natürlich anders, wenn das alles irgendwie von oben bestimmt wird.
Wir sind Menschen und keine digitalisierten Automaten. Zur Kommunikation gehören Emotionen, Gesten, Blicke. Ich will den anderen ansehen, ihm in die Augen blicken, in seiner Ganzheit wahrnehmen. Nein, der Marsch in eine digitalisierte Demokratie ist deren Tod. Wir machen das aus voller Überzeugung nicht mit. Wir können uns allenfalls vorstellen, Änderungen zuzustimmen, wenn deren Anwendung fakultativ den Parteien überlassen bliebe. – Vielen Dank!
Herr Koplin, unsäglich ist Ihre Unterstellung, immer wieder dieselben Thesen. Wir, und ich speziell, nehmen die Pandemie ernst.
Und mir können Sie es abnehmen, ich überlege auch jeden Tag, ob ich mich impfen lasse. Ich muss ja nicht darauf hinweisen, dass ich zu einer Risikogruppe gehöre. Wir nehmen sie ernst. Es geht aber darum – wir wollen ja jetzt nicht die ganze Diskussion aufmachen, wo wir unterschiedlicher Meinung waren –, in der ganzen CoronaDiskussion geht die Problematik darum, dass wir die Verhältnismäßigkeit anders sehen als Sie, dass wir nicht nur sehen, dass man die Bevölkerung schützen muss, sondern wir neigen eher dazu, ohne natürlich auch ein perfektes Konzept zu haben,
wir neigen zu dem, was Streeck und Leute schon seit Langem in der Tendenz sagen:
Man muss sich primär den vulnerablen Gruppen zuwenden, um die zu schützen. Wir können nicht die ganze Nation in Haftung nehmen, insbesondere nicht die Kinder. Da sind wir völlig unterschiedlicher Auffassung. Inzwischen hat sich ja einiges unserer Auffassungen durchgesetzt. Schulschließungen eben nicht, weil Kinder, da sie nicht die Hotspots-Kinder sind.
Der Chef der Kinderklinik in Neubrandenburg kann es Ihnen erklären, dass man Kinder Kinder sein lassen soll. Da gingen unsere Meinungen auseinander. Zu unterstellen, immer wieder zu unterstellen, wir seien CoronaLeugner, würden das bagatellisieren, ist einfach eine Unverschämtheit. Sie wissen, dass das nicht stimmt.
Es geht um die Verhältnismenge, die Abwägung. Und die Abwägung ist nun mal zurzeit totale Panikmache. Jeden
Tag hören wir die Infektionszahlen, und jeder Experte sagt Ihnen, dass die Infektionszahlen alleine gar nichts sagen.
Sie hängen teilweise von der Zahl der Testungen ab. Entscheidend sind andere Parameter dazu, wie die Intensivstation ist, haben Sie vollkommen recht, ob die, die getestet sind, positiv getestet sind, wirklich krank sind. Eine ganze Reihe anderer Faktoren führen eventuell oder führen dann zusammen in der Gesamtschau zu dem, was man an Maßnahmen ergreifen könnte. Stattdessen hören wir jeden Tag die Todeszahlen wieder obenan. Es wird viele Tote geben. Ja, sind Sie denn blind?! Gucken Sie sich doch die Leute an! Sie können es ja beobachten in der Öffentlichkeit: Tag für Tag begegnen Ihnen Leute, die immer mehr verängstigt sind. Solche Kinder laufen hier größtenteils mit Masken rum. Völlig überflüssig!
Ich habe erlebt, ein Kind aus der Bekanntschaft, vierjährig, die Freundin trinkt aus der Flasche, die fällt um oder hat daraus getrunken, gerät fast in Panik: Hast du daraus getrunken? Wenn du Corona hast und ich trinke, dann bin ich tot. Solche Diskussionen führen Vierjährige! Also wir haben, das ist unleugbar, eine extreme Panikmache.
Es geht um eine vernünftige Abwägung. Diese führt meines Erachtens dazu,
dass man diese Präsenzversammlungen nicht, bei einer Situation, wie sie jetzt ist, verbieten kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ganz kurz: Sturm auf den Reichstag hat es so nicht gegeben, eine Legende von links.
Der Erlass, Herr Minister: Sie wissen ganz genau, Sie wollen was erreichen, was Sie nicht erreichen können. Das hat Bremen gezeigt und so auf diesem dünnen Eis auch diesen Erlass gebaut. Da werden Sie Schiffbruch mit erleiden, und zwar aus rechtlichen Gründen.
Reichskriegsflaggen mitten im Frieden und dann noch am Reichstag – ja, das stört, das passt nicht. Dennoch ist der Verbotsantrag der LINKEN ein typisch deutscher Antrag. In keinem anderen Land der Welt käme man auf die Idee, alte, historische Flaggen zu verbieten, auch dann nicht, wenn es sich um Kriegsflaggen handelt, dann eher erst recht nicht. Das ist hier anders. Auf der Grundlage eines nicht vorhandenen oder einseitigen Geschichtsverständnisses kommt hier nach und nach alles auf den Prüfstand für politische Korrektheit.
Dass diese Flaggen schon eine halbe Ewigkeit existieren und geduldet werden, spricht bereits dafür, dass sie mit keinem Makel behaftet sind. Ja, es sind Kriegsflaggen, wie es sie bei uns und anderswo schon immer gab. Der 1866 gegründete Norddeutsche Bund, bei dem die Flaggenächtung der LINKEN beginnt, war nun wahrlich als Vorstufe zur Reichsgründung kein Schandfleck in unserer Geschichte.
Und dasselbe gilt für das Kaiserreich. Mit der Reichsgründung am 18. Januar 1871 hatte sich die Sehnsucht der Deutschen nach einem einigen Reich erfüllt und Schwarz-Weiß-Rot mit dem Schwarz-Weiß aus Preußen waren hier die geachteten Farben des Reiches. SchwarzWeiß-Rot steht für die von Preußen dominierte kleindeutsche Lösung ohne Österreich. Es sollte das Reich der Deutschen sein und kein Imperium mit einer Herrschaft über fremde Völker. Deshalb wurde die großdeutsche Lösung unter Einschluss des Vielvölkerstaats ÖsterreichUngarn verworfen.
Wir Deutschen haben offenbar ein gebrochenes Verhältnis zu dieser Zeit, die uns erstmals nach jahrhundertelanger Zerrissenheit ein einig Vaterland bescherte. Schwarz-Weiß-Rot sind nicht die Farben der Schande. Bei einem vernünftigen Geschichtsverständnis wäre der 18. Januar eher ein Gedenktag und würde nicht in Vergessenheit geraten sein.
In der Weimarer Republik traten die Farben SchwarzRot-Gold in der Revolution von 1848 an die Stelle von Schwarz-Weiß-Rot. Darüber wurde ein erbitterter Flaggenstreit geführt. Dabei warben keinesfalls nur Feinde der Republik für Schwarz-Weiß-Rot, die Farben waren auch in der Zentrumspartei und bei den Nationalliberalen anzutreffen. Selbst Stresemann war ein Verfechter von Schwarz-Weiß-Rot. Die Farben standen für wirtschaftliche Blüte, technischen Fortschritt und nationale Größe.
Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten trat das Ende von Schwarz-Rot-Gold ein. Am 12. März verfügte der Reichspräsident Hindenburg, dass bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die schwarz-weißrote Fahne und die Hakenkreuzfahne gemeinsam zu hissen seien. Mit dem Flaggengesetz vom 15. September 1935 wurde dann die Hakenkreuzflagge zur einzig und allein gültigen Nationalflagge bestimmt. Damit war dann auch Schluss mit Schwarz-Weiß-Rot. SchwarzWeiß-Rot hat also eine lange Geschichte, sei es nun als Nationalflagge oder Kriegsflagge. Mit dem Nationalsozialismus hatte sie nur eine kurze Berührung. Sie steht entgegen vielfacher Behauptung nicht für das NS-System. Dort wurde sie vielmehr definitiv abgeschafft.
Wenn DIE LINKE ihren Antrag damit begründet, die Reichskriegsflagge sei „weiterhin ein Symbol nationalsozialistischer und … ausländerfeindlicher Ideologien“, dann ist das historisch schlechthin falsch, totaler Unfug. Was zur Begründung übrig bleibt, ist die Behauptung, die Reichskriegsflaggen würden von rechtsextremen Gruppierungen „in der Öffentlichkeit verwendet“. Es kann sein, dass dies für einen Teil der mit Reichskriegsflaggen Herumlaufenden zutrifft, beileibe aber nicht für alle. Ge
nau diese Begründung macht sich allerdings der Innenminister zu eigen und unterstellt in seinem Erlass gegen die Reichskriegsflagge,
dass das Zeigen der Reichskriegsflagge und/oder von allgemeinen Flaggen des Deutschen Reiches als Ersatz verbotener nationalsozialistischer Kennzeichen dient. Ich weiß nicht, ob dem Minister hierzu gesicherte Erkenntnisse vorliegen oder ob er nur von den Reichsfarben schlussfolgert. Das wäre allerdings eine irrwitzige Unterstellung.
Nach meinen Informationen spricht vieles dafür, dass das Zeigen dieser Flagge bei nicht wenigen auch Ausdruck des Protestes gegen die aktuelle Politik war in Berlin. Selbst wenn ein Teil der Fahnenträger lieber Hakenkreuzfahnen gezeigt hätte und Schwarz-Weiß-Rot tatsächlich – wie in dem Erlass des Ministers unterstellt – als Ersatz für das Hakenkreuz benutzt hat, dann wäre das ein widerwärtiger Missbrauch der Reichsfarben. Dieser kann aber nicht dazu führen, die Reichsfarben zu inkriminieren und zu entehren, denn das wäre ungefähr so, als ob nach einer Grabschändung die Grabstätte nunmehr als schändlich angesehen würde. Nein, die Reichsfarben sind nicht das Problem. Das Problem sind möglicherweise Extremisten, die mit einer Reichsfahne herumlaufen, wobei ich allerdings den Eindruck habe, dass der Minister auch hier auf der Welle eines inflationären und leichtfertigen Gebrauchs des Extremismusbegriffs mitschwimmt.
De Gaulle hat einmal gesagt: „Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie es nach einem verlorenen Krieg mit seinen Soldaten umgeht.“ Die Reichskriegsflagge ist das Symbol unserer Soldaten des Ersten Weltkriegs und hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun.
Wie können Sie, Herr Caffier, als Landesvorsitzender der Deutschen Kriegsgräberfürsorge es wagen, diese Flagge und damit auch das Andenken unserer Gefallenen des Ersten Weltkriegs in den Nazidreck zu ziehen?
Bei der LINKEN versteht es sich natürlich von selbst, dass jeder, der mit einer schwarz-weiß-roten Fahne herumläuft, ein Nazi ist.
Im ritualisierten antifaschistischen Dauerkampf der LINKEN kommt es nicht auf Wahrheit an, da ist Kampfrhetorik angesagt.
Eine differenzierte Betrachtung ist da nicht gefragt. Dass ein CDU-Minister sich dieser Linie anschließt,
ist allerdings ein Skandal.
Ohnehin ist es ein Witz, dass DIE LINKE, die offen mit linksextremistischen Gruppierungen paktiert und mit linksextremen Symbolen und Flaggen keinerlei Probleme hat, hier mal wieder als Hüter der Demokratie auftritt.
Extremismus bekämpft man, wenn er strafrechtliche Relevanz hat, konsequent mit unseren Gesetzen. Eine Gesinnung bekämpft man nicht mit Verboten, denn die Gedanken sind frei.
Gesinnung bekämpft man, indem man nach den Ursachen fragt und oft den offenen Diskurs sucht. Diffamierungen und Ausgrenzung sind Brandbeschleuniger für Extremismus jeglicher Art. Wenn über das Verbot historischer Flaggen diskutiert wird, nur, weil sie in vermeintlich falsche Hände gelangt sind, dann frage ich mich, welch Armutszeugnis stellt dieser Staat sich selbst aus, wenn er eine freie, liberale Republik sein will.
Warum, so frage ich, diskutieren wir da nicht über ein Verbot der Fahnen der Antifa und anderer linksextremer Gruppen, die ganz offen gewaltbereit auftreten und keinen Hehl daraus machen, dass sie die bestehende Ordnung beseitigen wollen?
Und was gilt für Fahnen totalitärer Systeme, wozu auch Schwarz-Rot-Gold mit Hammer und Zirkel gehört? Zu Recht reagieren wir gelassen darauf, selbst, wenn nicht Nostalgie, sondern unverbrüchliche Treue zum Kommunismus den Träger antreibt.
Nun, die Antwort ist einfach, denn im Kampf gegen rechts gilt das Gesetz der asymmetrischen Betrachtung, wonach die anzulegenden Maßstäbe davon abhängen, ob das Problem auf der guten linken oder der bösen rechten Seite der politischen Spielwiese liegt. Ganz kurzes Beispiel, wenn ich also die Ausführungen von Herrn Caffier höre zur Störung der öffentlichen Ordnung: Am Warschauer Platz, ich habe es mehrfach erwähnt, mitten in der Hauptstadt, auf einem Dach in riesigen Lettern die Inschrift „Deutschland verrecke!!!“ – keine Verbotsdiskussion, Meinungsfreiheit, keine öffentliche Störung der Sicherheit, obwohl sich jeder Tourist aus dem Ausland nur wundert, was in diesem Land hier los ist.
Letztlich geht es hier nicht wirklich um Flaggen, deren Legitimität bislang nie ernsthaft infrage gestellt wurde, es geht darum, das konservative oder rechte Lager mit allen Mitteln in die rechtsextreme Ecke zu verorten. Es geht darum, unsere Geschichte und unsere Identität, zu der auch Schwarz-Weiß-Rot gehört, zu zerstören. Und weil das so ist, werden die scheinheiligen Demokratiewächter
trotz erster gerichtlicher Niederlage weiterhin versuchen, Schwarz-Weiß-Rot aus dem öffentlichen Raum zu verbannen.
Meine Damen und Herren, ich will nochmals konkret auf den Antrag eingehen. Dort ist zunächst nur von Reichskriegsflaggen die Rede. Unter Ziffer II Punkt 1d) wird dann aber klammheimlich die Reichsflagge mit einbezogen. Das geht auf jeden Fall entschieden zu weit und zeigt ganz klar, worum es wirklich geht. Es kann nicht sein, dass ein Symbol der Reichsgründung und des Kaiserreichs gleichsam auf den Misthaufen der Geschichte gezerrt wird, weil sich angeblich die Falschen dieses Symbols bemächtigt haben.
Es ist der völlig falsche Ansatz, dieses Symbol geschichtswidrig nunmehr zu einem Markenzeichen des Nationalsozialismus zu machen und zu ächten. Nein, die schwarz-weiß-rote Flagge gehört genau wie
Schwarz-Rot-Gold zu unserer Geschichte und verdient Respekt.
Der Flaggenstreit im wiedervereinigten Deutschland ist Gott sei Dank beendet. Wir bleiben bei Schwarz-RotGold und erkennen an, dass zuvor Schwarz-Weiß-Rot die geachteten Farben unseres Vaterlandes waren. Es gibt keinen Grund, sich dieser Farben zu schämen.
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob das Zeigen der Reichskriegsflaggen generell und überall oder nur im öffentlichen Raum verboten sein soll. Ein Verbot, das wie im Antrag auch den privaten Raum einbezieht, ist völlig überzogen. Ein solches Verbot wird von der Begründung „Störung der öffentlichen Ordnung“ auch nicht im Ansatz getragen.
Abschließend möchte ich einen Schwenk zu unserem Nachbarn Frankreich machen, wo man ganz anders mit der Geschichte und den Symbolen umgeht.
Lesen Sie mal, also die haben unter …
Na ja, dann gucken Sie sich mal die französische Geschichte zu Zeiten der Befreiungskriege an! Da wissen Sie, dass auch andere Länder ihre Probleme haben.
Abschließend möchte ich einen Schwenk, wie gesagt, zu unserem Nachbarn Frankreich machen, wo man ganz anders mit der Geschichte und den Symbolen umgeht. Lesen Sie mal – Herr Krüger, das wäre für Sie eine gute Lektüre – den blutrünstigen Text der Marseillaise, ursprünglich ein Kriegslied an die Armee am Rhein, mit einem bemerkenswerten Refrain, der da lautet: „… marschieren wir! Bis unreines Blut unserer Äcker Furchen tränkt!“. Gemeint ist das Blut der Deutschen.
Rassistischer, fremdenfeindlicher geht es kaum.
Macron singt diesen Text mit Inbrunst, wir stürzen Ernst Moritz Arndt wegen Franzosenhasses vor dem Hintergrund der Befreiungskriege vom Sockel. Wann, liebes Deutschland, wirst du wieder normal? – Vielen Dank!