Günter Rühs

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen, im Namen der CDU-Fraktion kann ich erklären, dass wir den Antrag ablehnen werden.
Im Rahmen der Diskussion haben wir nun schon viel zu den einzelnen Punkten und Forderungen Ihres Antrages gehört. Der Wirtschaftsminister hat ausführlich und schlüssig dargelegt, warum die einzelnen von Ihnen aufgemachten Forderungen keinen Sinn machen. Dem darf ich mich hier vollumfänglich anschließen. Aber nicht nur wegen der einzelnen aufgezählten Maßnahmen, die Ihr Antrag zu Unrecht fordert, können wir ihm nicht zustimmen, auch die grundsätzliche Richtung des Antrages kann man nicht gutheißen.
Es wurde im Einzelnen schon dargelegt, warum die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen jeweils einen Schritt zurück und keine Neuausrichtung in der Arbeitsmarkt
politik darstellen. Was ich aber insbesondere vermisse, ist die Erkenntnis, dass es bundesweit eine Trendwende auf dem Arbeitsmarkt gibt. So haben wir es nicht nur geschafft, ohne eine Zunahme der Arbeitslosigkeit durch die Wirtschafts- und Finanzkrise zu kommen, darüber hinaus gibt es einen deutlichen Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Wie schon mehrfach dargestellt gilt das auch für Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier sei nochmals darauf verwiesen, dass wir 2006 einen Zuwachs von über 26.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen haben. Auf Bundesebene lässt sich dieser Trend in den letzten Monaten sogar noch stärker beobachten. Diese Zahlen sprechen doch eine eigene Sprache. Wenn sich aber die Ausgangsbedingungen verändern, muss natürlich auf die neue Lage auch reagiert werden.
Ein „Weiter so“ oder, wie von Ihnen gefordert, sogar ein Zurückdrehen der Maßnahmen ist dann nicht gerechtfertigt. Insofern ist die Anpassung der Fördermaßnahmen an die geänderte Lage auch völlig richtig. Die Umwandlung von Pflicht- zur Ermessensleistung macht gerade in dieser Situation Sinn. Auch dass in bestimmten Bereichen weniger Mittel notwendig sind, ist vor dem Hintergrund der Entwicklung des Arbeitsmarktes völlig klar. Weniger Arbeitslose bedeuten auch weniger Geld für Qualifizierungsmaßnahmen und andere Eingliederungsmittel.
Zu den anderen Forderungen in Ihrem Antrag gehört natürlich die vorgetragene Forderung nach dem Mindestlohn. Der ist aber in der Form mit uns nach wie vor nicht zu machen.
Letztendlich gehört zu dem auf Bundesebene verabschiedeten Paket aber auch ein Bereich, der in Ihrem Antrag nicht hervorgehoben wird. Die Flexibilisierung der Möglichkeiten von Fachvermittlern und das Heruntergeben von Entscheidungsbefugnissen auf die untere Ebene sind doch richtige und wichtige Ansätze. Auch die Zusammenfassung mehrerer Instrumente macht für die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt Sinn. Das Gleiche gilt für die Einführung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Auch diese innovativen Maßnahmen gehören zu dem Paket der Bundesregierung. Sie sind richtige Schritte auf dem Weg zur Eingliederung von mehr und mehr Menschen in den ersten Arbeitsmarkt.
Meine Damen und Herren, wir stehen voll hinter dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Deswegen und aufgrund der aufgezeigten Mängel der einzelnen Forderungen Ihres Antrages werden wir ihn ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Konzept der Bürgerarbeit ist sehr gut und findet meine volle Unterstützung.
Wir haben bereits ausführlich gehört, mit welchen Instrumentarien die Bürgerarbeit die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Im Unterschied zum immer wieder von Links geforderten zweiten und dritten Arbeitsmarkt
hat das Konzept Bürgerarbeit einen entscheidenden Vorteil. Es ist voll und ganz auf eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet.
Danach bemisst sich der ganze Zuschnitt der Bürgerarbeitsplätze. Außerdem werden nur Tätigkeiten gefördert, die im öffentlichen Interesse liegen und nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stehen.
Die Erfolge, welche bei der Umsetzung des Konzepts bereits gemacht wurden, hat der Wirtschaftsminister dargestellt. Auch wurde schon darauf verwiesen, dass ein ambitioniertes Ziel verfolgt wird. 1.661 Beschäftigungsmöglichkeiten sollen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass genügend förderfähige Beschäftigungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Um dies zu unterstützen, haben wir den heutigen Antrag gestellt. Wir wollen erreichen, dass die Kommunen und andere im öffentlichen Interesse tätigen Arbeitgeber im Rahmen des Bundesprogrammes Bürgerarbeit entsprechende zusätzliche, im Gemeinwohl liegende Beschäftigungsmöglichkeiten zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt anbieten. Dadurch kann das gute und wichtige Konzept der Bürgerarbeit zu einem großen Erfolg werden.
Das haben wir ja hier heute sowohl von Minister Seidel als auch von den Kollegen Glawe, Schulte und Grabow ebenso gehört. Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf sollen die auf Bundesebene gefassten Beschlüsse zum Arbeitslosengeld II im Land Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden. Nach den intensiven Diskussionen ist mit der beschlossenen zweistufigen Erhöhung der Regelsätze um insgesamt 8 Euro in der zweiten Stufe ab Januar 2012 ein Kompromiss gefunden worden, der positiv zu bewerten ist. Mit diesem Gesetz werden nun auch die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen an die Berechnungsmodalitäten umgesetzt.
Die Leistungen für Kinder von Familien im ALG-II-Bezug zu verbessern, war ein besonderes Anliegen der Koalition auf Bundesebene. Dazu werden die Leistungen im Bereich Mittagessen, Lernförderung, Kultur und Sport sowie Schulbedarf für alle Kinder, deren Familien Hartz IV, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, eingeführt. Insgesamt wird mit diesen Leistungen ein Volumen von 1,6 Milliarden Euro jährlich für diese Kinder bereitgestellt, ab 2014 1,2 Milliarden.
Aufgabe des vorliegenden Gesetzes ist es, die Verbesserungen nun in unserem Land für die Menschen umzusetzen. Insgesamt werden dadurch in diesem Jahr, wie bereits erwähnt, 45 Millionen Euro in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt werden. Die Zuständigkeit für die Umsetzung auf Landesebene wird geklärt. Durch eine Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II ist eine einheitliche Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt. Im Landesausführungsgesetz wurde dieselbe Zuständigkeit gewählt, die bereits bundesgesetzlich für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende festgelegt ist. Sie wird den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen und das ist eine gute Lösung.
Zum Zweck der Kostentragung im Verhältnis zu den Kommunen hat der Bund seine Beteiligungsquote an den Kosten für Unterkunft und Heizung erhöht. Für den Verteilungsschlüssel sollen ab 2012 die tatsächlichen Aufwendungen als Basis genommen werden. Dieses Jahr wird der prozentuale Anteil an der Summe der Hilfebedürftigen als Schlüssel festgelegt. Dies ist eine gerechte Lösung.
Außerdem wird dem Konnexitätsgrundsatz Rechnung getragen, indem Paragraf 11 Absatz 9 eine Auffangklausel einführt, falls die weitergeleiteten Mittel nicht ausreichen sollten. Für den Fall, dass die erhöhte Quote der Kosten für Unterkunft und Heizung die entstehenden Kosten nicht abdeckt, kommt die Auffangklausel zum Tragen. Auch hier wurde eine umfassende und richtige Lösung gefunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die neuen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket eine gewisse Übergangszeit brauchen, um abgefragt zu werden, ist doch normal. Mit Erlass des Sozialministeriums wurde abgesichert, dass die Ausreichung der Bundesmittel auf Antrag schon jetzt erfolgen kann.
Insgesamt geht der Trend bei der Abfrage spürbar nach oben. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Landkreistages bei den Landkreisen haben 29 Prozent der Kinder, deren Familien Hartz IV beziehen, Leistungen aus dem Bildungspaket nachgefragt. Für Wohngeldhaushalte liegt die Quote bei 34 Prozent, bei Kindern, deren Familien Sozialhilfe beziehen, sogar schon bei 40 Prozent. Das ergibt insgesamt einen deutlichen Anstieg.
Nach den Sommerferien kann gemäß der Erfahrungen mit einer erhöhten Anfrage gerechnet werden. Da bin ich ganz optimistisch, Frau Dr. Linke. Ich denke positiv an der Stelle. Für mich ist ein Glas immer halb voll und nicht halb leer
und nach so kurzer Vorlaufzeit wird sich das deutlich verbessern.
Die Unterstützung der Kinder von einkommensschwachen Familien durch das Bildungs- und Teilhabepaket
ist eine richtige und wichtige Maßnahme.
Eines möchte ich jedoch als arbeitsmarktpolitischer Sprecher meiner Fraktion betonen: Die beste Integration von Familien kann erreicht werden, wenn eine Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgt. Wir befinden uns in Mecklenburg-Vorpommern mit der Kon zentration auf die Förderung des ersten Arbeitsmarktes hier auf dem richtigen Weg.
Zur Unterstützung der Integration der Kinder von betroffenen Familien ist das Bildungs- und Teilhabepaket richtig und wichtig. Dieses kann mit dem vorliegenden Gesetz effizient umgesetzt werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. Die Fraktionen der Koalition werden den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen. Er ist ein Vorgriff auf den nächsten Haushalt und die Entscheidung obliegt dem nächsten Landtag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung von Gesundheitsrecht und zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes ist, wie der offizielle Name bereits erkennen lässt, ein Artikelgesetz, das aus insgesamt sieben Artikeln besteht, mit denen verschiedene Gesetze im Gesundheitsbereich ergänzt oder aber abgeändert werden sollen. Von diesen sieben Artikeln wurden jedoch im Rahmen der Ausschussberatungen und einer öffentlichen Anhörung in erster Linie nur zwei in aller Ausführlichkeit und bis ins letzte Detail diskutiert und zum Teil äußerst kontrovers erörtert, das Klinische Krebsregistergesetz im Artikel 1 und die Änderung des Heilberufsgesetzes in Artikel 3. Daher sind auch die entsprechenden Änderungsanträge, die der federführende Sozialausschuss als Ergebnis der öffentlichen Anhörung am Ende beschlossen hat, in diesen Bereichen angesiedelt.
Wir waren dabei als Große Koalition stets bemüht, die Anregungen und Vorschläge der Sachverständigen und externen Experten aufzugreifen. Dass es in diesem Zusammenhang auch zu Interessenkonflikten und sehr unterschiedlichen, zum Teil gegensätzlichen Positionierungen kam, ist der Natur der Sache und den jeweils sehr eigenen Belangen der einzelnen Vortragenden geschuldet. Beim Klinischen Krebsregistergesetz war man sich jedoch einig, dass es eines solchen Klinischen Krebsregisters bedarf. Umstritten war lediglich die Frage, bei wem es am Ende angesiedelt wird und wer den Zugriff auf die Daten hat. Die Auswahlentscheidung wird das Parlament nicht treffen. Dies war schon immer klar und stand auch so bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung.
Wir haben im Rahmen der Ausschussberatungen als Große Koalition nun die Entscheidungsbefugnisse der
Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gestärkt und weiter ausgebaut. Zudem haben wir beim Datenschutz die Vorschläge der Anzuhörenden aufgegriffen und eine Treuhandstelle geschaffen. Die Änderungen im Heilberufsgesetz dienen dem Bürokratieabbau und der Verfahrensvereinfachung. Hier haben wir auf die positiven Erfahrungen aus anderen Bundesländern zurückgegriffen und die entsprechenden Korrekturen im Bereich der Hochschulmedizin vorgenommen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit anderen Bundesländern und die Verfahrensbeschleunigung ist für die Hochschulen im Wettbewerb wichtig.
Der Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes der Landesregierung liegt jedoch in der bereits zu Beginn erwähnten Schaffung eines Klinischen Krebsregisters. Um die Qualität der onkologischen Behandlung zu sichern und die Effizienz und Qualität der Klinischen Krebsregistrierung zu erhöhen, wird im Land Mecklenburg-Vorpommern für die Einrichtung eines Zentralen Klinischen Krebsregisters ein neues Gesetz geschaffen.
Die Regelungen zum Krebsregister werden daher um ein Klinisches Krebsregistergesetz ergänzt.
Die übrigen Anlässe sind ferner Änderungen von Bundes- und Landesrecht, Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung beim Vollzug des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und des bereits erwähnten Heilberufsgesetzes sowie notwendige Verbesserungen beim Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes. Im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst werden zudem Änderungen bezüglich der U-2-Untersuchungen und der Erweiterung der Zuständigkeit der Ethikkommissionen an den beiden Universitäten auch auf Medizinprodukte vorgenommen. Außerdem werden eingetragene Lebenspartnerschaften bei den berufsständischen Versorgungswerken in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung Ehegatten gleichgestellt und Bezeichnungen an geltendes Landes- und Bundesrecht angepasst.
Sie sehen somit, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Vielzahl an richtigen und aus meiner Sicht notwendigen Einzelregelungen, die in dieses Artikelgesetz gepackt wurden. Ich bitte daher um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der NPD stellt den Antrag, dass die Landesregierung die Heimkehr von rückkehrwilligen, ehemaligen Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns aktiv fördern und ein langes Programm auflegen soll.
Das geschieht aber bereits durch Förderung der Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und gezielte Kampagnen.
Die Landesregierung misst dem Thema Fachkräftebedarf, Fachkräftesicherung und Abwanderung beziehungsweise Zuwanderung große Bedeutung bei.
Der demografische Wandel stellt für die Gesellschaft, Politik und Wirtschaft eine große Herausforderung dar.
Die Fachkräftesicherung wird entscheidender Wirtschaftsfaktor und ist für Mecklenburg-Vorpommern zukunftsweisend. Die Landesregierung setzt daher auf eine Vielzahl von Maßnahmen, die dazu beitragen, dass attraktive Arbeitsplätze entstehen beziehungsweise
gesichert werden. Dadurch schafft sie neue Perspektiven für Mecklenburg-Vorpommern.
Eine zukunftsorientierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ist das beste Argument für eine Rückkehr in unser Bundesland. Deshalb wurde mit dem Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ die Arbeitsmarktpolitik des Landes neu ausgerichtet. Das Programm ist durch eine klare Arbeitsteilung und Abgrenzung zur Arbeitsmarktpolitik des Bundes geprägt. Es ist auf eine umfassende Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Strukturpolitik ausgerichtet, die die Bedingungen für mehr und bessere Arbeitsplätze verbessert. Im Vordergrund steht eine konsequente Ausrichtung auf den regulären Arbeitsmarkt und die Fokussierung auf die Innovationskraft der Unternehmen sowie auf Bildung und Wissen.
Gute Gründe zum Bleiben und Herkommen sind Chancen und Perspektiven auf Ausbildung, Beruf und Erwerbseinkommen. Mithilfe der Landeskampagnen „Besser ein Meister“ und „Durchstarten in MV“ und einer Vielzahl von Marketingprojekten wie zum Beispiel Berufsfindungstage, Nacht der Wirtschaft und Lehrstellenbörsen sollen gerade auch junge Leute für ein Leben in Mecklenburg-Vorpommern interessiert werden. Darüber hinaus wird die Heimkehr von rückkehrwilligen ehemaligen Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns bereits durch die Landesregierung gezielt gefördert.
So hat mit Unterstützung aus Landesmitteln über eine hundertprozentige Förderung des damaligen Sozialministeriums die von Ihnen soeben geschmähte Agentur mv4you in Trägerschaft der Evangelischen Jugend Schwerin im Herbst 2001 ihre Arbeit aufgenommen. Diese Agentur hält Kontakt zu abgewanderten und in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Fach- und Führungskräften und baut diesen weiter aus. Sie weist die Fachkräfte auf arbeitsmarktpolitische Aspekte in Unternehmen hin. Die Agentur bietet Unternehmen und Fachkräften gleichermaßen einen umfangreichen Service. Unternehmen werden bei der Personalarbeit unterstützt. Bewerber erhalten ein umfangreiches Angebot an Informationen. Neben den abgewanderten Landeskindern spricht mv4you auch Pendler sowie Menschen an, die in Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten möchten. Fachkräfte werden über ganz konkrete Projekte der Öffentlichkeitsarbeit auf das Land Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.
Im Übrigen, Sie erwähnten die letzten zehn Jahre. Wir erleben bekanntlich im Moment eine Zäsur. Fachkräfte werden vermehrt gebraucht und junge Menschen können sich inzwischen einen Ausbildungsplatz in Mecklenburg-Vorpommern aussuchen.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass es bereits eine Vielzahl von Maßnahmen und Kampagnen gibt, die sich mit der Förderung der Heimkehr von rückkehrwilligen Mecklenburgern und Vorpommern befassen.
Die Landesregierung hat den Bedarf längst erkannt und entsprechend gehandelt. Dieses Antrags bedarf es daher nicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über einen Einzelantrag von zwei Abgeordneten und Mitgliedern dieses Hohen Hauses. Was ist nun der Inhalt und das konkrete Begehren? Es geht um die Kinder- und Jugendmedizin im AMEOS-Krankenhaus Anklam, für die gegenwärtig im Rahmen einer Kooperation die Universitäts medizin Greifswald die stationäre Versorgung vor Ort in Anklam übernommen hat. Hierzu gibt es eine offizielle Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Krankenhausträgern, die regelmäßig aktualisiert und angepasst wird. Entsprechende vorbereitende Sondierungsgespräche und anschließende Vertragsverhandlungen werden gewöhnlich im gegenseitigen Einvernehmen sowie mit der gebotenen Diskretion und Vertraulichkeit geführt. Das setzt jedoch Vertrauen und gegenseitigen Respekt voraus sowie den Willen, sich an die allgemeinen Spiel regeln und üblichen Umgangsformen zu halten. Man kann daraus aber auch eine öffentlichkeitswirksame Inszenierung machen, um so auf den anderen Partner zumindest etwas Druck auszuüben und eine gewisse Drohkulisse aufzubauen. Wahlkampfzeiten eignen sich besonders dafür.
Im Antragstext wird nun von einem „dauerhaften Bestand der Kooperationsvereinbarung“ gesprochen. Kooperation erfordert jedoch, wie bereits gesagt, eine sichere Basis. Diese Basis sind in erster Linie Vertrauen und gegenseitige Verlässlichkeit. Zudem muss eine Kooperation ständig an die sich ändernden Bedürfnisse und an den sich ändernden allgemeinen Rahmen angepasst werden. Versorgungsbedarfe und Auslastungszahlen ändern sich eben. Nichts ist von ewiger Dauer. Alles ist in stetiger Bewegung und in einer fortwährenden Veränderung. Stillstand ist nun mal Rückschritt, das ist allgemein bekannt. Versorgung und Versorgungsplanung richten sich daher nach den konkreten jeweiligen Bedarfen und sind somit stetig anzupassen. Das bloße Vorhalten ohne Bedarf macht hingegen wenig Sinn.
Das dürfte Ihnen, Frau Reese, als Vertreterin einer eher marktliberalen FDP doch hinlänglich bekannt sein.
Das Angebot hat sich somit vielmehr an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen vor Ort auszurichten und nicht an politischen Entscheidungsgrundsätzlichkeiten.
Wir als CDU vertrauen hingegen den handelnden Akteuren vor Ort, die bisher überaus erfolgreich die Versorgung organisiert und abgesichert haben. Unser Vertrauen haben im gleichen Maße aber auch die für die Krankenhausplanung zuständigen Planungsbeteiligten der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die zuständige oberste Landesbehörde, das Ministerium für Soziales und Gesundheit. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich auf die Rede der Ministerin verweisen.
Wir sehen daher keine Notwendigkeit zum Einschreiten in Form einer entsprechenden Entschließung durch den Landtag. Beide Vertragspartner sind in der Vergangenheit vor Ort in hohem Maße eigenverantwortlich und stets überaus verantwortungsvoll mit dieser Versorgungsaufgabe umgegangen. Und das, Frau Reese, werden sie auch in Zukunft tun. Da bin ich mir sehr sicher. Hierbei hatten und haben sie im Übrigen stets unsere volle Unterstützung. Dies war in der Vergangenheit so und gilt auch für die Zukunft. Eines zusätzlichen Antrages bedarf es hier nicht.
Im Übrigen, Frau Reese, wenn Sie mir zuhören,
Sie behaupteten vorhin, die Vereinbarung würde 2011 enden. Dem ist nicht so. Ich verweise auf die Drucksache 5/4297 vom 13. Mai 2011, die auch Ihnen vorliegt. Es ist die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Dr. Linke. Zum Thema darf ich den vorletzten Satz zitieren: „Die Vertragspartner haben unter anderem in der Sitzung des Kreistages Ostvorpommern am 11.04.2011 erklärt, dass der Kooperationsvertrag über das Jahr 2011 hinaus fortgeführt wird.“ – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, wir werden den Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines neuen Landeskrankenhausgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern ist heute in Zweiter Lesung hier im Landtag auf der Tagesordnung. Im Rahmen der Ausschussberatungen und der öffentlichen Anhörung in den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass das komplett überarbeitete und neu gefasste Gesetz sehr gelungen und wohl durchdacht ist. Das federführende Ministerium für Soziales und Gesundheit hat somit gute Arbeit geleistet
und uns einen modernen, schlanken Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem ganz bewusst der bürokratische Aufwand im Rahmen der Umsetzung und Verwaltung so gering wie möglich gehalten wurde.
Nun wird die Praxis sehr schnell zeigen, wenn wir den neuen Gesetzestext heute so beschließen, dass sich dieser neue Ansatz bewähren wird. Ich denke hier insbesondere an die Vereinfachungen bei der Krankenhausplanung, bei der von einer reinen Detailplanung auf eine Rahmenplanung mit der Festlegung von Mindeststandards und weiteren Detail- und Strukturelementen, die jetzt schneller an sich ändernde Bedarfe vor Ort angepasst werden können, umgesteuert wurde.
Zudem wurden auch zahlreiche Elemente aus dem alten Landeskrankenhausgesetz, die sich in der Praxis seit vielen Jahren bewährt haben, fortgeschrieben und in das neue Gesetz übernommen. Zu nennen ist hier die anteilige Finanzierung der Investitionen durch Land und Kommunen im Verhältnis 60:40. 40 Prozent der Investitionen in den Krankenhäusern haben in der Vergangenheit die Kommunen finanziert. Den größeren Anteil, also die Hauptlast, hat mit 60 Prozent das Land übernommen. Dieser Schlüssel war im Rahmen der Lastenverteilung sehr ausgewogen und hat niemanden überfordert. Daher hat die Landesregierung im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfes und haben wir als Koalition im Rahmen der Ausschussberatungen an diesem 60:40-Verhältnis bei der Finanzierung der Investitionen weiter festgehalten.
Es bleibt nun abzuwarten und in den kommenden Jahren zu beobachten, wie sich dieser Schlüssel auf die öffentlichen Haushalte sowohl der Kommunen als auch des Landes auswirken wird. Gegebenenfalls sind wir auch bereit, zu einem späteren Zeitpunkt diese Beobachtungen umfassend zu evaluieren und dann einer neuen Bewertung zu unterziehen.
Gegenwärtig ist jedoch klar, dass die bewährte Praxis der anteiligen Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern in der bisherigen Form fortgeführt wird. Dadurch haben wir es geschafft, dass die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern auf dem neusten technischen Stand sind und die Baulichkeiten umfassend erneuert und modernisiert wurden.
Wir verfügen in unserem Gesundheitsland über ein hochmodernes Krankenhauswesen, das sowohl im Bereich der Grund- und Regelversorgung als auch der Maximalversorgung und Spitzenmedizin höchsten Ansprüchen gerecht wird. Damit dies auch in Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin so ist, haben wir das Landeskrankenhausgesetz ebenfalls einer Modernisierung unterzogen. Hierbei haben wir Altbewährtes übernommen und gleichzeitig notwendige Modernisierungen und Gesetzesanpassungen vorgenommen. Und damit alles gut lesbar und aus einem Guss ist, wurde das Gesetz komplett neu geschrieben und nicht lediglich mit einem Änderungsgesetz nur punktuelle Teilreparaturen vorgenommen.
Wo ergab sich nun im Detail weiter gehender Änderungsbedarf? Durch den Wegfall des Bundesgesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen“, kurz Hochschulbauförderungsgesetz, zum 01.01.2007 ergaben sich rechtliche Folgeänderungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung für die Länder, die mit Blick auf die notwendige Rechtsklarheit auch für Mecklenburg-Vorpommern gesetzgeberischen Handlungsbedarf nach sich zogen. Im alten Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern fehlen zudem Definitionen und Abgrenzungen, insbesondere zu den
Begriffen Krankenhausträger, -betreiber und -betriebsstätten.
Bisher war die Krankenhausplanung, wie bereits gesagt, außerdem als reine Detailplanung ausgestaltet. Diese abteilungsbezogene Betten- und Schwerpunktplanung hat sich jedoch fachlich überlebt, da sie in unnötiger bürokratischer Weise die flexible Nutzung der Krankenhausinfrastruktur erschwert. Des Weiteren haben die an der Krankenhausplanung Beteiligten einer Verlängerung des Vierten Krankenhausplanes bis zum 31.12.2010 nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die gesetzlichen Grundlagen zeitnah überarbeitet werden.
In Übereinstimmung mit neueren Krankenhausgesetzen anderer Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, haben wir zahlreiche Änderungen vorgenommen und das Gesetz insgesamt lesbarer, strukturierter und an die neueste Rechtsprechung angepasst. Die Pauschalförderung wurde generell in eine geeignete rechtliche Nachfolgeform gefasst.
Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollen zukünftig im Rahmen der Ermächtigung nach Paragraf 15 Absatz 4 des neuen Landeskrankenhausgesetzes das rechnerische Verfahren sowie der Zuschlag für Ausbildungsplätze einmalig durch Rechtsverordnung geregelt werden. Die Bemessungsgrundlagen und die Jahrespauschalen sollen durch Erlass im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden. Dieses Verfahren ist seitens der Verwaltung schnell umsetzbar und für die Krankenhausträger transparent und berechenbar.
Mit dem neuen Landeskrankenhausgesetz MecklenburgVorpommern wird nunmehr erstmalig die Förderung der Universitätsklinika im Rahmen der Pauschalförderung ausdrücklich in den Gesetzentwurf aufgenommen. Hierdurch erhält die Förderung der Universitätsklinika entsprechende Rechtssicherheit.
Bei der Einzelförderung wurden insbesondere die Regelungen zur Festbetragsfinanzierung genauer gefasst und dadurch eine Rechtssicherheit geschaffen, die bislang fehlte. Zudem wurde die Verwendungsnachweisprüfung entsprechend neu geregelt. Sie sieht neben einer baufachlichen Plausibilitätsprüfung zukünftig die Einbeziehung von Wirtschaftsprüfertestaten zur verwaltungsseitigen Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfung vor. Auch dies wird die Arbeit der Landesverwaltung und der Krankenhäuser erheblich erleichtern und vereinfachen sowie zu einer deutlichen und von allen Beteiligten gewünschten Verfahrensbeschleunigung führen.
Außerdem werden die Rechte der Patienten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gestärkt. So werden Patientenbeschwerdestellen in jedem Krankenhaus als organisatorisch konkret benannte Stellen definiert, die mit allgemein anerkannten Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes sowie der Selbsthilfe eng zusammenarbeiten sollen. Sie sind sowohl für die Krankenhäuser als auch für ihre Kunden und Patienten ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung beziehungsweise internen Qualitätskontrolle.
Die Bedürfnisse kranker Kinder und Jugendlicher, geriatrischer Patienten sowie die Belange von Menschen mit Behinderungen finden besonderes Augenmerk. So sind zukünftig Begleitpersonen auf Wunsch des Patienten soweit wie möglich in das Krankenhaus aufzunehmen. Zudem sind Frauen, die entbunden haben, auf Angebote der Wochenpflege und Beratungsangebote ins
besondere der Familienhebammen stets hinzuweisen. Außerdem erfährt das Kindeswohl eine Stärkung durch die Verpflichtung zur Information des Jugendamtes bei erkennbarem Hilfebedarf.
Allgemeines Ziel des Ihnen vorliegenden kostenneutralen Gesetzentwurfes der Regierungskoalition bleibt die Schaffung und Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung der Bevölkerung des Landes. Sie sehen, somit ist es ein guter, in sich schlüssiger und wohl durchdachter Gesetzentwurf der Koalition mit zahlreichen innovativen Handlungs- und Gestaltungsansätzen sowie neuen Regelungsinhalten.
Liebe Kollegin Dr. Linke, gestatten Sie mir bitte noch einen Satz in Ihre Richtung. Ich darf für die Koalition feststellen, wir haben eine ausgezeichnete flächendeckende Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern,
um die uns so manches anderes Bundesland zu Recht beneidet. Das wird auch in Zukunft so sein.
Grundlage dafür ist dieses gute zeitgemäße neue Landeskrankenhausgesetz. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf sollen die auf Bundesebene gefassten Beschlüsse zum ALG II im Land Mecklenburg-Vorpommern umge
setzt werden. Wir alle haben die Diskussionen verfolgt – einige sehr viel dichter als andere –, die auf der Bundesebene insbesondere um die Erhöhung der Regelsätze und das Bildungs- und Teilhabepaket geführt wurden.
Mit der jetzt beschlossenen zweistufigen Erhöhung der Regelsätze um insgesamt 8 Euro in der zweiten Stufe ab Januar 2012 ist ein guter und tragfähiger Kompromiss gefunden worden. Ein besonderes Anliegen der Koalition auf Bundesebene war es, die Leistungen für Kinder von Familien im ALG-II-Bezug zu verbessern. Dazu wurden die Leistungen im Bereich Mittagessen, Lernförderung, Kultur und Sport sowie Schulbedarf für alle Kinder, deren Familien Hartz IV, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, eingeführt. Insgesamt wird mit diesen Leistungen ein Volumen von 1,6 Milliarden Euro für diese Kinder bereitgestellt. Ab 2014 fallen dann 400 Millionen Euro für Mittagessen und Schulsozialarbeit wieder weg.
Mit diesen Änderungen ist es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, einen guten Kompromiss zu erreichen. Dieser setzt nun die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen an die Berechnungsmodalitäten um. Auch wenn es auf Bundesebene nicht einfach war, diesen Kompromiss auszuhandeln, so konnte im Ergebnis auch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation der Kinder in prekären Verhältnissen gemacht werden.
Diese Verbesserungen nun in unserem Land für die Menschen umzusetzen, ist Aufgabe dieses Gesetzes. Insgesamt sollen dadurch in diesem Jahr etwa 45 Millionen Euro auf unser Bundesland entfallen. Dabei ist es wichtig, die Zuständigkeiten für die Umsetzung auf Landesebene zu klären. Dies ist für die Durchführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder von Kindergeldzuschlags- und Wohngeldempfängern den Ländern überlassen worden.
Durch eine Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II soll eine einheitliche Durchführung des Bildungs- und Teilhabepakets in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt werden. Da bereits bundesgesetzlich die Zuständigkeit für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen ist, wird hier im Landesausführungsgesetz dieselbe Zuständigkeit gewählt. Das, meine Damen und Herren, ist im Sinne der Einheitlichkeit eine sinnvolle Festlegung.
Da durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets naturgemäß Kosten entstehen, waren diese vom Bund im Verhältnis zu den Kommunen zu tragen. Zu diesem Zweck hat der Bund seine Beteiligungsquote an den Kosten für Unterkunft und Heizung erhöht. Für die Weiterleitung dieser Mittel durch das Land ist landesgesetzlich ein Verteilungsschlüssel zu finden, der diese Mittel gerecht auf die kommunalen Träger verteilt. Die gerechteste Lösung ist insofern, die tatsächlichen Aufwendungen als Basis zu nehmen. Dies soll ab 2012 im Hinblick auf das jeweilige Vorjahr erfolgen. Dieses Jahr ist mangels Referenzzeitraum der prozentuale Anteil an der Summe der Hilfebedürftigen als Schlüssel festgelegt worden.
Außerdem wird in Paragraf 11 Absatz 9 eine Auffangklausel eingeführt, falls die weitergeleiteten Mittel nicht ausreichen sollten. Damit ist dem Konnexitätsgrundsatz Rechnung getragen worden. Für die neu übertragenen Aufgaben übernimmt der Bund durch die erhöhte Quote
der Kosten für Unterkunft und Heizung die entstehenden Kosten. Diese sollen alle Kosten abdecken. Nur für den Fall, dass dem nicht so ist, kommt die Auffangklausel zum Tragen.
Meine Damen und Herren, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind noch neu und müssen von den Anspruchsberechtigten nun erst abgefragt werden. Dass dies eine gewisse Übergangszeit dauern wird, ist normal. Damit aber kein Anspruchsberechtigter aufgrund der erst jetzt erfolgten Umsetzung der landesrechtlichen Regelung auf die Leistung verzichten muss, wurden die notwendigen Übergangsregeln getroffen. Mit Erlass des Sozialministeriums wurde abgesichert, dass die Ausreichung der Bundesmittel auf Antrag schon jetzt erfolgen kann. Damit wurde abgesichert, dass nicht auf die Umsetzung der landesrechtlichen Mittel gewartet werden muss.
Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Integration von Kindern aus einkommensschwachen Familien. Als arbeitsmarktpolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die beste Integration von Familien erreicht werden kann, wenn eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgt.
Neben der richtigen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes muss dies erste Priorität der Arbeitsmarktpolitik bleiben.
Hier befinden wir uns mit der Konzentration auf die Förderung des ersten Arbeitsmarktes in unserem Bundesland auf dem richtigen Weg. Dies ist den aktuellen Arbeitsmarktzahlen deutlich zu entnehmen. Es gilt nun, diesen Weg weiterzugehen. Dabei ist die Unterstützung der Kinder von einkommensschwachen Familien durch das Bildungs- und Teilhabepaket eine richtige und wichtige Maßnahme. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir bereits gehört haben, ist die Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Fachkräften gerade in unserem mittelständisch geprägten Bundesland von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit. Es wurde bereits angeführt, dass gerade in Mecklenburg-Vorpommern ein entscheidender demografischer Wandel bevorsteht. Natürlich ist es richtig, dass auch dieses Problem an der Wurzel gepackt werden muss.
Allerdings ist es nicht realistisch, kurzfristig auf eine Umkehr des Trends der demografischen Entwicklung zu hoffen. Allein schon aufgrund der Tatsache, dass auch Maßnahmen, die zum Beispiel die Geburtenrate positiv beeinflussen, aufgrund der Ausbildungszeiten der Jugendlichen natürlich erst nach Ende der Schul- und Berufsausbildung auf den Fachkräftebedarf Auswirkungen haben,
muss auch über andere Lösungsansätze nachgedacht werden. Insofern ist es natürlich ein richtiger Ansatz, darüber nachzudenken,
ob ausgebildete Fachkräfte aus anderen Ländern auch in unserem Bundesland tätig werden können.
Allerdings, meine Damen und Herren, haben bereits jetzt Fachkräfte der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, bei uns eine Tätigkeit aufzunehmen. Zum 1. Mai ist bekanntlich der gemeinsame Arbeitsmarkt auch für Bürger aus den 2004 beigetretenen acht ost
europäischen Staaten geöffnet worden. Zusammen mit den anderen europäischen Ländern ergibt sich dadurch ein sehr großes Potenzial von Facharbeitskräften, die bereits jetzt Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben.
Die sächsische Bundesratsinitiative will nun rechtliche Hürden für die Zuwanderung von außereuropäischen Fachkräften beseitigen. Im Kern sollen Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung bereits vor einer konkreten Perspektive auf einen Arbeitsplatz sowie einer Niederlassungsoption für Fachkräfte als neue Aufenthaltstitel etabliert werden. Damit werden Drittstaatenangehörige in wesentlichen Punkten den Arbeitnehmern aus EUStaaten gleichgestellt.
Ich meine, dass eine solche Maßnahme nur dann Sinn macht, wenn ein Fachkräftebedarf eindeutig nicht durch EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer gedeckt werden kann. Gerade vor dem Hintergrund der jetzt erfolgten Öffnung auch des deutschen Arbeitsmarkts in Richtung Osten ist es aber für eine solche Prognose zum jetzigen Zeitpunkt zu früh. Als kurz- und mittelfristige Antwort auf den Fachkräftebedarf halte ich den gemeinsamen Arbeitsmarkt innerhalb der Europäischen Union durchaus für ausreichend. Nur für den Fall, dass dies eindeutig nicht so sein sollte, kann man ergänzend über eine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes auch für Drittstaatenangehörige nachdenken.
Im Übrigen befasst sich gerade mit solchen Fragen eine neu eingerichtete Fachgruppe für Zuwanderung, die ein parteiübergreifendes Konzept für eine gesteuerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften erarbeiten wird.
Die erste Sitzung des Gremiums ist für den Mai 2011 geplant. Lösungsvorschläge sollen auf Bundesebene bereits im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden. Unter anderem deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates den Antrag gestellt, bis zum Vorliegen der Ergebnisse den Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen zurückzustellen. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, kann vernünftigerweise auf dieser Basis über den Gesetzesvorschlag diskutiert werden.
Vor diesem Hintergrund macht ein Antrag, mit dem sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegt, keinen Sinn. Eine solche Entscheidung kann erst gefällt werden, wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, dem Antrag nicht zuzustimmen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorstellung, eigene Kinder zu bekommen, ist für viele Menschen ein ganz selbstverständlicher Bestandteil ihrer Lebensplanung. Andere wiederum, die zunächst keine Kinder wollten, entwickeln vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einen Kinderwunsch, aber nicht wenige Menschen bleiben ungewollt kinderlos. Hier kann moderne Medizin helfen.
Dieses ist jedoch für die betroffenen Paare mit bisher unerfülltem Kinderwunsch nicht selten ein sehr hoher oder sogar zu hoher finanzieller Aufwand. Seit 2004 müssen nämlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Paare mit Kinderwunsch mindestens die Hälfte der Kosten für ihre Behandlung selbst tragen. Damit kommen circa 1.600 Euro pro Behandlung auf die Betroffenen zu, was in etwa dem durchschnittlichen Pro
Kopf-Nettoeinkommen in einem Angestelltenhaushalt entspricht. Bei den meist notwendigen drei Behandlungen liegen die Kosten für die Paare somit bei 4.800 Euro.
Ab dem vierten Versuch fallen auch die bestehenden Erstattungen der Krankenkassen von derzeit 50 Prozent weg. Die Paare tragen dann die vollen Kosten für alle weiteren Behandlungszyklen. Die Konsequenz der aktuellen Finanzierungssituation: ein dramatischer Rückgang der Behandlungszahlen.
Um die vielen Chancen für mehr Wunschkinder nicht länger ungenutzt zu lassen, müssen Paare mit Kinderwunsch folglich durch die Gesellschaft nachhaltig unterstützt und finanziell entlastet werden. Wir als Große Koalition in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen daher die Initiative „Wunschkinder – Zukunft für Deutschland“ in ihrem Bestreben, eine 25-prozentige Mitfinanzierung von Kinderwunschbehandlungen aus familienpolitischen Mitteln des Bundes zu erreichen.
In diesem partnerschaftlichen Modell zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen würden Eltern, Krankenkassen und der Bund, respektive die Gesellschaft, einen gerechten und ihren Möglichkeiten entsprechenden Beitrag für mehr Wunschkinder leisten. Angesichts des von nahezu allen politischen Kräften wahrgenommenen demografischen Wandels und der mit diesen verbundenen katastrophalen Auswirkungen auf das gesamtgesellschaftliche und soziale Gefüge in Deutschland muss Einhelligkeit darin bestehen, unerwünschte Kinderlosigkeit entschlossen und nachhaltig zu bekämpfen und insoweit auch öffentliche Mittel bereitzustellen.
Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, brauchen und verdienen nicht nur ideelle, sondern auch finanzielle Unterstützung durch die Gesellschaft. Dies wollen wir mit finanzieller Hilfe und Unterstützung des Bundes leisten. Wir reden in der heutigen Zeit viel über Sparen, doch aus meiner Sicht sollten wir an der richtigen Stelle sparen und nicht bei den Familien und der Familienförderung den Rotstift ansetzen.
Die Einschränkungen der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen, die im Rahmen des GKVModernisierungsgesetzes durch die damalige rot-grüne Bundesregierung zum 01.01.2004 eingeführt wurden, erfolgten gleichwohl primär unter finanziellen Gesichtspunkten. Zu diesem Zeitpunkt wurde aus finanziellen Gründen auch die Kostenbeteiligung erhöht beziehungsweise eingeführt. Die Einschränkungen hinsichtlich der Höchst- und Mindestaltersgrenzen für die künstliche Befruchtung sowie die Begrenzung von vier auf drei Versuche wurde hingegen keineswegs willkürlich und auch nicht unter rein finanziellen Aspekten gewählt. Dies ist auch nicht zu kritisieren beziehungsweise infrage zu stellen. Vielmehr wurden die Beschränkungen aufgrund einschlägiger Forschungsergebnisse festgelegt.
Maßgeblich waren dabei die medizinische Notwendigkeit und die Erfolgsaussicht der Behandlungen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat den Altersbegrenzungen wie auch der Beschränkung auf drei Versuche ausdrücklich zugestimmt. Die derzeitige Regelung für die eingeschränkte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung wurde darüber hinaus vom Bundessozialgericht bestätigt.
Es ist somit alles rechtens und hat daher bis heute Bestand. Ist es jedoch auch gerecht oder wollen wir dies so? Ich meine, nein. Während die Diagnostik der
ungewollten Kinderlosigkeit sowie die Behandlungen, Medikamente und Eingriffe für eine Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit ebenso wie die psychotherapeutische Behandlung in diesem Kontext fraglos von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, ist die Unterstützung und finanzielle Förderung für die Erfüllung des Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung auch eine familienpolitische und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie ist nicht ausschließlich eine gesundheitspolitische Maßnahme, die von der gesetzlichen Krankenkasse zu zahlen ist. Dies dürfte vor dem Hintergrund des jahrzehntelangen Geburtenrückgangs und den weitreichenden gesellschaftlichen und sozialen Folgen dieser demografischen Entwicklung, die eine Reihe von weitreichenden Veränderungen mit sich bringt und unser Sozialsystem vor große Herausforderungen stellt, ganz klar sein.
Insofern ist die Kostenübernahme für Maßnahmen der reproduktiven Medizin eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die durch Steuermittel und nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung allein zu tragen ist. Eine weitere Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für eine bessere und vollständige Finanzierung der Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wäre für die Beitragszahler weder einsehbar noch zumutbar.
Es besteht daher Konsens der Großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern darüber, dass es unser Wunsch und Ziel ist, einer noch größeren Zahl von Paaren zur Erfüllung ihres Kinderwunsches mithilfe der künstlichen Befruchtung zu verhelfen. Dabei stehen wir auch einer vollen Finanzierung reproduktiver Maßnahmen im Grundsatz absolut positiv gegenüber. Da die Finanzierung jedoch bei realistischer und ehrlicher Betrachtung von den öffentlichen Haushalten nicht in vollem Umfang für alle Betroffenen zu leisten sein wird, wäre es zum Beispiel denkbar, einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss einzuführen.
So könnten wir zukünftig verhindern, dass Paare wegen der nicht unerheblichen Kostenbeteiligung von 50 Prozent an den ersten drei Versuchen auf eine reproduktionsmedizinische Behandlung verzichten oder die Versuche hierzu vorzeitig abbrechen. Um Paaren mit Kinderwunsch auch in schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen den Zugang zu den Methoden der modernen Reproduktionsmedizin zu ermöglichen, ist dies sogar zwingend angezeigt.
Sachsen hat als erstes Bundesland eine zusätzliche Förderung der künstlichen Befruchtung aus den Mitteln eines Landeshaushaltes beschlossen und damit eine Vorreiterrolle übernommen. Das Land zahlt seit März 2009 für die zweite und dritte Behandlung zur künstlichen Befruchtung jeweils bis zu 900 Euro, für die vierte bis zu 1.800 Euro. Dieser Weg scheidet für uns in Mecklenburg-Vorpommern als ärmstes, wirtschaftlich schwächstes Bundesland, das in den kommenden Jahren mit stetig sinkenden Einnahmen für den Landeshaushalt leben muss, aus.
Hier ist vielmehr der Bund gefordert, diese gesamtdeutsche Aufgabe einer stärkeren finanziellen Entlastung für alle Kinderwunschpaare in der Bundesrepublik zu übernehmen. Ich bitte somit um Zustimmung für unseren Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag, dass der Gesundheitsbericht unverzüglich vorgelegt wird. Konkret heißt es, ich zitiere:
„Der Landtag möge beschließen:
1. Der Landtag kritisiert die Arbeit der Landesregierung, insbesondere der Ministerin für Soziales und Gesundheit, die erneut einen gesetzlichen Auftrag missachtet und dem Landtag in dieser Legislatur bisher keinen Bericht über die gesundheitliche Situation im Land vorgelegt hat.“
Mein Kommentar hierzu, noch ist die Legislatur nicht zu Ende.
Schauen wir mal, ob DIE LINKE, Frau Dr. Linke bis zum Ende der Legislatur den von Frau Schwesig benannten Link im Internet finden.
Im Übrigen verweise ich auf die Rede der Ministerin. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung von Gesundheitsrecht und zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes ist, wie der offizielle Name bereits verdeutlicht, ein Artikelgesetz, mit dem verschiedene Gesetze im Gesundheitsbereich ergänzt oder aber abgeändert werden sollen. Was ist nun der genaue Inhalt in aller Kürze?
Um die Qualität der onkologischen Behandlung zu sichern und die Effizienz und Qualität der klinischen Krebsregistrierung zu erhöhen, wird im Land Mecklenburg-Vorpommern für die Einrichtung eines Zentralen Klinischen Krebsregisters ein neues Gesetz geschaffen. Die Regelungen zum Krebsregister werden daher um ein Klinisches Krebsregistergesetz ergänzt. Die übrigen Anlässe sind Änderungen von Bundes- und Landesrecht, Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung beim Vollzug des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und des Heilberufsgesetzes sowie notwendige Verbesserungen beim Vollzug des Gesetzes zur
Ausführung des Infektionsschutzgesetzes. Der Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes der Landesregierung liegt jedoch in der bereits zu Beginn erwähnten Schaffung eines Klinischen Krebsregistergesetzes.
Welche Ausgangslage ergibt sich gegenwärtig in unserem Bundesland? In Mecklenburg-Vorpommern werden an vier onkologischen Schwerpunktkrankenhäusern, die nach Paragraf 23 Absatz 2 Landeskrankenhausgesetz bestimmt wurden, Klinische Krebsregister, also regionale Klinische Krebsregister geführt. Sie werden durch die Krankenkassen nach Paragraf 5 Absatz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes über Zuschläge finanziert. Die Krankenkassen haben die künftige Finanzierung der regionalen Krebsregister jedoch an eine zentrale Datenzusammenführung und -auswertung gebunden, die auch sinnvoll und aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.
Da bislang aber auf freiwilliger Basis in MecklenburgVorpommern kein Vertrag der Leistungserbringer, also der Tumorzentren und onkologischen Schwerpunkte, für eine gemeinsame Datenauswertung, wie zum Beispiel die Gründung eines Tumorzentrums im Land Brandenburg, zustande kam, soll jetzt durch eine gesetzliche Regelung der erforderliche Rahmen für die Errichtung eines Zentralen Krebsregisters, eines Zentralen Klinischen Krebsregisters in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Damit wird zugleich der langjährigen Forderung der regionalen Klinischen Krebsregister entsprochen, die klinische Krebsregistrierung ebenso wie die bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.
Im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sollen zudem Änderungen bezüglich der U-2-Untersuchungen und der Erweiterung der Zuständigkeit der Ethikkommissionen an den beiden Universitäten auch auf Medizinprodukte vorgenommen werden.
Mit der Änderung des Heilberufsgesetzes sollen außerdem die beiden Standorte der Hochschulmedizin in Mecklenburg-Vorpommern an der Ernst-Moritz-ArndtUniversität Greifswald und der Universität Rostock als Weiterbildungsstätten anerkannt werden. Auch dies begrüßen wir ausdrücklich.
Ferner werden eingetragene Lebenspartnerschaften bei den berufsständischen Versorgungswerken in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt und Bezeichnungen an geltendes Landes- und Bundesrecht angepasst.
Sie sehen also, liebe Kollegen, eine Vielzahl an Einzelregelungen, die in dieses eine Artikelgesetz gepackt wurden. Ich bitte daher um Überweisung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe natürlich eine vorbereitete Rede. Mein Kollege Heydorn hat mir jedoch fast jeglichen Stoff vorweggenommen. Ich kann mich seinen Worten nur anschließen. Ich beende meine Ausführungen und bitte um die Überweisung in die Fachausschüsse. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich schließe mich selbstverständlich dem Dank meiner Vorrednerinnen und Vorredner an die Rettungskräfte bei dem verheerenden Unfall am letzten Freitag bei Rostock an. Ich denke, dass unsere Gedanken bei den Angehörigen der Todesopfer sind, für die in einer halben Stunde in der Rostocker Marienkirche ein Gottesdienst stattfinden wird. Ich hoffe und wünsche für die Überlebenden, dass ihnen recht bald und recht unbürokratisch umfassende Hilfe zuteil werden möge.
Nun aber zu dem Antrag der FDP. Mit der wohlklingenden Überschrift „Bericht über Änderungsbedarf beim Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V)“ entpuppt er sich beim näheren Hinsehen für mich als Mogelpackung. Tolle Überschrift in toller Verpackung, doch ich muss fragen: Was will die FDP wirklich? Was sind deren eigene Positionen? Was ist der von der FDP gewünschte Inhalt einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern? Nichts, absolut keine eigene Position in dieser Sache ist in dem Antrag erkennbar.
Ich finde in dem Antrag auch nur einen Arbeits- und Prüfauftrag an die Landesregierung. Ich zitiere:
„Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung soll dem Landtag bis zum 30.06.2011“
„über möglichen Änderungsbedarf beim Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern … berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden …“ Zitatende.
Es folgt dann eine Aufzählung zahlreicher durch die Landesregierung zu prüfender Aspekte und das war es. Der Antrag der FDP wirkt für mich ein bisschen zwanghaft, Ja und Nein in einem. Die FDP hat es zudem nicht geschafft, dem Antrag die sonst übliche Begründung beizufügen. Hauptkritikpunkt ist jedoch, dass keinerlei eigene Position erkennbar ist,
denn es werden lediglich Fragen an die Landesregierung formuliert, hierzu ein Bericht der Landesregierung erbeten.
Hierfür bedarf es doch aber keines Antrags. Dieses hätte man auch in einer Kleinen Anfrage außerhalb des Plenums oder aber in der Fragestunde in der Plenarsitzung tun können.
Umgekehrt würde sich anbieten, wenn die FDP vielleicht doch schon eigene Positionen haben sollte, dass sie diese in einen eigenen Gesetzentwurf packt und den Gesetzentwurf dann dem Landtag zur Beratung vorlegt. So haben wir heute nun allerdings nichts Halbes und nichts Ganzes, eben ein bisschen schwanger. Eine eigene Geburt beziehungsweise ein fertiger Gesetzentwurf, der das Licht der Welt erblickt, ist weit und breit nicht in Sicht.
Daher lehnen wir den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über den Antrag der FDP mit der Überschrift „KiföG M-V nach Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets novellieren“. Die Landesregierung soll gemäß dem Antragstext aufgefordert werden, „nach Neuregelung der Regelsätze im SGB II und der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern umgehend zu novellieren, um eine Leistungsdopplung von Bund und Land zu vermeiden“.
Zum Antrag der FDP vom 02.03. dieses Jahres möchte ich an dieser Stelle auf unsere Pressemitteilung vom 25. Februar dieses Jahres verweisen, in der der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Harry Glawe bereits eine KiföG-Änderung durch die Große Koalition angekündigt hat. Ich zitiere:
„Der Bund gewährt als Ergebnis der Großen Einigung bei den Hartz IV-Verhandlungen, die heute“, also am 25.02., „abschließend im Deutschen Bundestag und im Bundesrat auf der Tagesordnung sind, allein 120 Mio. Euro jähr
lich als Zuschuss für ein warmes Mittagessen in Schulen und Kitas für Kinder aus Familien im Arbeitslosengeld IIBezug. Auf dieses Geld des Bundes wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht verzichten. Daher werden wir unser Landesrecht entsprechend anpassen und das KiföG M-V überarbeiten. Dies ist notwendig, da diese Sozialleistung des Bundes wie auch die Sozialhilfe nach SGB XII und das Arbeitslosengeld II nach SGB II nachrangig bzw. subsidiär sind. Sie greifen somit nur dann und werden gewährt, wenn andere Gelder nicht gezahlt werden. Daher gilt es nun, den § 18 Abs. 7 KiföG M-V, der die Zuweisung des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 7 Mio. Euro für die unentgeltliche Teilnahme der Kinder aus Familien im Hartz IVBezug an der Verpflegung in der Kita regelt, umgehend neu zu fassen. Wir werden daher über die Fraktionen in einem verkürzten Verfahren einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. … Dies eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, die gegenwärtigen Schwierigkeiten in der verwaltungstechnischen Umsetzung vor Ort in einzelnen Landkreisen ebenfalls einer Lösung zuzuführen.
Gleichzeitig werden wir als Koalition schauen, wie wir die freiwerdenden Landesmittel anderweitig zum Wohle der Kinder und zur Verbesserung der vorschulischen Bildung in unseren Kindertageseinrichtungen bestmöglich einsetzen können. Für uns als CDU gilt: Gute Bildung von Anfang an für unsere Jüngsten und weitere Kostenentlastung bei den Elternbeiträgen auch für die Mittelschicht, die Leistungsträger unserer Gesellschaft, sind uns wichtig und haben somit Priorität.“
„Der Bund hat sehr viel Geld in die Hand genommen, um Familien im Hartz IV-Bezug u. a. mit einem höheren Regelsatz, einem Bildungspaket und eben dem kostenlosen Mittagessen finanziell besser zu stellen. Nun müssen wir als Land schauen, was wir für alle Familien in Mecklenburg-Vorpommern tun können, um deren finanzielle Rahmenbedingungen nachhaltig aufzuwerten. Hierbei sollten wir stets im Blick haben, dass gute Bildung beginnend bereits in jungen Jahren für unser Land von entscheidender Bedeutung ist, jedoch auch die einzelne Familie bis an die Grenze der eigenen Belastbarkeit stark fordert und manchmal sogar überfordert. Diese Last für unsere Familien in Mecklenburg-Vorpommern sollten wir als Land reduzieren und entsprechend die 7 Mio. Euro einer neuen Verwendung zuführen.“ Ende des Zitats.
Fazit an die Adresse der FDP: Lesen! Lesen bildet. Oder ist das alles nur geklaut? Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um zur Aufklärung beizutragen: Inhalt meiner Rede war in erster Linie das Zitat der Pressemitteilung vom 25.02., um den Einreicher zu fragen, wer hier eventuell von wem abgeschrieben hat.
Wenn Sie meine Rede verfolgt haben, dann werden Sie nicht gehört haben, dass ich eine Gesetzesänderung auch wirklich angekündigt habe, es war lediglich zu dem Zeitpunkt ein Vorschlag, um zu gewährleisten, dass die Bundesmittel auch wirklich bei denen ankommen, die ihrer bedürfen.
Dass dieses so geschehen wird, dafür bin ich Frau Schwesig dankbar, dass sie erklärt hat, das wird auch ohne Gesetzesänderung so sein. Und insofern denke ich, dass ich zur Aufklärung hier beigetragen habe. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast möchte ich sagen: Nicht schon wieder!
Lieber Herr Kollege Holter, es ist ja bekannt, dass das Thema soziale Gerechtigkeit eines der Lieblingsthemen Ihrer Fraktion ist.
Schön und gut, möchte man sagen. Dass Sie nun aber mit dem exakt gleichen Thema, nämlich der Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze und deren Ermittlungsmethoden, nun bereits zum vierten Mal kommen,
wirkt ehrlich gesagt langsam ermüdend.
Nicht nur im März, September und Dezember letzten Jahres,
nein,
auch heute wieder haben Sie den immer gleichen Antrag, nur wenig umformuliert, um die gleichen ideologischen Forderungen zu politischem Kapital zu machen. Wie bereits bei den letzten Anträgen ausgeführt, werden Ihre Argumente durch ständige Wiederholung weder besser noch erfolgreicher.
Lassen Sie mich deshalb dieselben Argumente wie bei den letzten Anträgen kurz und knapp formulieren, um Ihnen wiederholt die Ablehnung des immer gleichen Antrags zu erläutern.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu den Regelsätzen nach dem SGB II eine neue, transparente Ermittlungsmethode gefordert.
Diese wurde auf Bundesebene ausgearbeitet, durchgeführt
und die Ergebnisse sind in die Verhandlungen zum jetzigen Hartz-IV-Kompromiss eingeflossen.
Die jetzigen Regelsätze sind also auf Grundlage dieser Berechnungen erzielt worden. Insofern sind die von Ihnen in der Begründung genannten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ermittlung der Regelsätze nicht nachvollziehbar. Daran ändert auch nichts, dass Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften von Anfang an eine entgegenstehende Meinung vertraten.
Auch in den letzten Anträgen habe ich mehrfach detailliert erläutert, wie die Berechnungsmethode funktioniert und warum sie damit den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts vollumfänglich nachkommt. Daran hat sich nichts geändert. Insofern ist auch hier zum wiederholten Mal darauf hinzuweisen, dass eine Normenkontrollklage weder Sinn macht noch zielführend ist.
Nun haben wir endlich einen gangbaren Kompromiss in dieser Frage gefunden. Lassen Sie uns diesen nun zügig umsetzen, damit den Betroffenen die höheren Regelsätze zugute kommen!
Um es noch einmal zusammenzufassen: Aus den gleichen Gründen wie auch schon bei den ersten drei Anträgen lehnen wir auch Ihren erneuten Antrag zu einer Normenkontrollklage bezüglich der Regelsätze im SGB II ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gemäß dem Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Pflicht für private kapitalgedeckte Zusatzversicherungen für die Versicherten der sozialen Pflegeversicherung zu verhindern und auf Bundesebene alle entsprechenden Entwürfe abzulehnen. Ich kann Ihnen versichern, dass dies auch gar nicht im Bund auf der Tagesordnung steht.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt nämlich eine private kapitalgedeckte, obligatorische Zusatzversicherung ab.
Unser Kurs als Union ist klar. Wir werden bereits in diesem Jahr vernünftige Lösungen in Bezug auf die Finanzierung beziehungsweise Reform der Pflegeversicherung und vor allen Dingen für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und menschenwürdigen Pflege vorlegen.
Sollten die Prognosen recht behalten, dann wird die Zahl der Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen pflegebedürftig sind,
bis zum Jahr 2050 auf rund vier Millionen deutschlandweit gestiegen sein. Ein großer Teil dieser Menschen wird an Demenzerkrankungen leiden. Fachleute rechnen damit, dass jede zweite Frau und jeder dritte Mann irgendwann im Laufe seines Lebens von einer Demenz betroffen sein wird.
Gerade deshalb ist es für uns wichtig zu prüfen, ob unser heutiges Pflegewesen in den zentralen Punkten zukunftsfest ist. Zentrale Punkte sind die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in unserem Land, die Betreuungssituation pflegebedürftiger Menschen sowohl in den Heimen als auch im familiären, im häuslichen Umfeld und die Sicherstellung der Finanzierung. Wir wollen und müssen dieses System zukunftsfest gestalten und werden die dazu notwendigen Änderungen im System vornehmen.
Wir haben heute die Chance, das im Sinne eines soliden und zukunftsorientierten Pflegewesens zu tun. Denn wer heute handelt, wird die sich abzeichnenden Entwicklungen positiv beeinflussen können. Wir haben uns in den vergangenen Wochen intensiv mit der Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen beschäftigt und werden das in diesem Jahr auch weiterhin tun. Wir hinterfragen die Ausbildungs- und Arbeitssituation unserer Pflegekräfte, wir werden die häusliche Pflege stärker unter die Lupe nehmen und wir werden uns der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs widmen.
Das Ziel hierbei ist klar: Wir wollen eine Reform mit Langzeitwirkung. Das gelingt uns nur gemeinsam mit den Menschen, für die dieses System bestimmt ist. Deshalb werden wir auch nicht mit der Finanzierungsdebatte beginnen, sondern zunächst mit den Menschen reden, die Pflege betrifft.
Das sind alle pflegebedürftigen Menschen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte. Denen hören wir zu und dann handeln wir. Das ist eine sinnvolle Vorgehensweise.
Da Sie jedoch, liebe Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, sich in Ihrem Antrag ausschließlich dem Thema der Finanzierung widmen, bin ich auch gern bereit, Ihnen das Prinzip der Kapitaldeckung noch einmal im Detail zu erläutern.
Es ist ein Sparen in guten Zeiten für die Zeiten, in denen ein größerer Bedarf vorhanden ist. Das ist etwas, was Sinn macht, was nottut und was unserer Gesellschaft guttut. Wir werden auch in diesem Punkt den Koalitionsvertrag im Bund erfüllen und Ihnen die Vorschläge im Deutschen Bundestag unterbreiten. Wir reden hier bekanntlich über Bundesgesetzgebung, und der richtige Ort hierfür ist der Deutsche Bundestag in Berlin. Dort und nicht hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern werden die Gesetze für die solidarische Pflegeversicherung und ihre Weiterentwicklung gemacht.
Dort werden die entsprechenden Debatten geführt und die Abstimmungen am Ende zu fertigen Gesetzen führen.
Hierbei gilt stets Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Die Pflegeversicherung ist in ihrem Bestand bekanntlich bis zum Jahr 2014 finanziert. Deshalb werden wir uns dieses Jahr Zeit nehmen, um gute Ergebnisse für die Menschen in unserem Land zu erreichen. Wir neh
men die Herausforderung im Dialog mit den Menschen an. Dazu wünsche ich uns konstruktive Beratungen im Rahmen der Erarbeitung der entsprechenden Bundesgesetze in Berlin. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn Kollegin Tegtmeier ausführlich sich geäußert hat,
möchte ich doch,
möchte ich doch, Herr Kollege Ritter, noch ein paar Sätze dazu sagen.
Bereits in der Vorhabenplanung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit für 2010 war die Fortschreibung des Kinder- und Jugendprogramms enthalten,
die Erarbeitung ab dem dritten Quartal 2009 sowie die Vorbereitung des Beteiligungsverfahrens.
Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich verankerte Berichtspflicht der Landesregierung gemäß Paragraf 15 KJHG Mecklenburg-Vorpommern, das ist eine Tatsache:
„Die Landesregierung legt dem Landtag in der Mitte einer jeden Legislaturperiode ein ressortübergreifendes … Kinder- und Jugendprogramm … vor …“
In der vergangenen 4. Legislaturperiode hatten Sie jedoch, Frau Dr. Linke, als damalige Sozialministerin es leider nicht geschafft, das Kinder- und Jugendprogramm rechtzeitig vorzulegen.
Das Kinder- und Jugendprogramm
der damaligen Landesregierung ist erst im Mai 2006,
also kurz vor Ende der Legislatur, der Öffentlichkeit präsentiert worden.
Und der Druck der entsprechenden Broschüre erfolgte gar erst im Juli 2006.
Wenn man dies als Maßstab der Vergangenheit zugrunde legt,
hat das Sozial- und Gesundheitsministerium sogar noch sehr viel Zeit und ist gegenwärtig in keinster Weise bereits zu spät.
Zudem möchte ich in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass anders als in der vergangenen Legis