Sigrid Erfurth
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe auf den Kern reduzieren. Es geht bei beiden um das gleiche Ziel. Es geht darum, das Auslaufen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes zum Ende dieses Jahres zu verhindern. Das wurde höchste Zeit, und wir unterstützen dies ausdrücklich.
Es ist bereits bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im August dieses Jahres deutlich geworden, dass das bestehende HGlG nicht nur dringend im Inhalt geändert werden muss, sondern dass auch das Auslaufen zum Ende des Jahres verhindert werden muss.
Auch die Landesregierung hatte bereits im Sommer vor zwei Jahren angekündigt, die im Rahmen der Evaluation vorgeschlagenen Änderungen in einer umfangreichen Novelle aufzugreifen. Leider sind diese Ankündigungen bisher nicht in die Tat umgesetzt worden, sodass wir jetzt dringend handeln müssen, dringend dafür sorgen müssen, dass das HGlG nicht zum Ende dieses Jahres ausläuft.
Damit geben wir nicht das Ziel auf, dass wir das HGlG grundlegend reformieren müssen. Aber an dem Punkt – da gebe ich Ihnen recht, Frau Schott, aber auch nur an dem Punkt – müssen wir etwas tun, damit die Frauenbeauftragten jetzt wissen, wie es weitergeht; denn sie wissen kurz vor Jahresende nicht, was mit ihren Arbeitsplätzen passiert. Diese Situation ist nicht hinnehmbar, und daran müssen wir dringend etwas ändern.
An dieser Stelle möchten wir unseren Respekt und Dank an all die Frauenbeauftragten und Frauen aussprechen, die öffentlich und mit Nachdruck Handeln des Gesetzgebers eingefordert haben und somit auch dazu beigetragen haben, dass wir heute, sozusagen auf den letzten Drücker, noch diese rechtsfreie Situation abwenden wollen.
Meine Damen und Herren, es ist fast traurig, dass wir heute, im 21. Jahrhundert, immer noch darüber sprechen müssen, wie wir gezielte Frauenförderung machen. Aber für uns GRÜNE ist klar: Wir müssen es tun, und wir müssen uns heute besonders darüber Gedanken machen, wie Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung künftig gestaltet wird. Trotz der Fortschritte, die Sie angesprochen haben, Herr Grüttner, brauchen wir weiterhin ein Hessisches Gleichberechtigungsgesetz. Wir brauchen gezielte Frauenförderung, wir brauchen Antidiskriminierungsstrategien, um Männer und Frauen tatsächlich gleichzustellen und um Gleichberechtigung zu erhalten.
Nach unseren Vorstellungen braucht Hessen ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz, das durch verbindliche Vorgaben und gezielte Frauenförderung die Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst umsetzt und Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft übernimmt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, dass wir in der hessischen Landesverwaltung als Vorbild vorangehen.
Aus unserer Sicht muss ein wirksames Gleichberechtigungsgesetz mit verschiedenen Bausteinen dafür sorgen, dass wir dem Ziel einer geschlechtergerechten Gesellschaft endlich näherkommen und sie am langen Ende auch umsetzen. Dabei geht es um etwas zunächst trivial Klingendes, nämlich um familiengerechte Arbeitszeiten, die nicht nur Kind und Beruf vereinbaren. Das war die große Herausforderung, die lange Zeit galt. Die neue Herausforderung wird heißen: Wie vereinbaren wir Pflege und Beruf? Herr Grüttner, Sie haben die Charta vorgestellt, die jetzt ins Leben gerufen wurde. Das allein reicht aber nicht, es muss auch gesetzlich hinterlegt werden.
Es geht um die geschlechtergerechte Besetzung von höherwertigen Dienstposten und von Leitungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung. Alles das sind Dinge, über die wir schon sehr lange sprechen, die aber endlich einmal in die Lebenswirklichkeit umgesetzt werden müssen. Und wir sind der Ansicht, dass wir die Stellung der Frauenbeauftragten stärken müssen und verbindliche Zielvorgaben in den Frauenförderplänen geben müssen.
All das, was ich jetzt nur so angerissen habe, ist ein Paket. Damit beschreiben wir den Umfang dessen, was in einem neuen Gesetz enthalten sein muss. Um das vernünftig zu beraten – das sage ich ausdrücklich an die Adresse der LINKEN –, wird es nicht reichen, die Geltungsdauer des Gesetzes nur um ein Jahr zu verlängern. Wir werden realistischerweise den Landtag im Januar konstituieren, dann werden sich die Ausschüsse konstituieren, dann brauchen wir Anhörungen und all diese Dinge, und nachher sind wir
wieder in Zeitdruck. Deshalb sollten wir uns die Zeit gönnen, das Gesetz vernünftig zu beraten, um gemeinsam zu einem guten Abschluss zu kommen.
Deshalb halten wir den Zeitraum von zwei Jahren für angemessener und denken, dass wir damit insgesamt unserem Ziel ein Stück näherkommen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Noll, Sie haben in Ihrer beeindruckenden Aufzählung der Wohltaten der Landesregierung eine vergessen. Ist sie Ihnen durchgegangen? Haben Sie vergessen, dass es Schwarz und Gelb waren, die die Mehrwertsteuer für die Hotels gesenkt haben?
Das ist eine Regelung, die es Menschen auf Dienstreise schwieriger macht, ihre Abrechnung zu machen. Wir haben mehr Bürokratie. Es ist eine Regelung, die außer den Mövenpickern dieser Welt niemandem geholfen hat.
Ich bin den Kolleginnen und Kollegen von der SPD durchaus dankbar, dass wir heute Morgen Gelegenheit haben, über Steuergerechtigkeit, Steuervollzug und Steuereinnahmen zu sprechen. Denn leider ist es bittere Realität – Herr Kollege Schäfer-Gümbel hat es ausgeführt –, dass sich ein kleiner Teil vermögender Menschen den Steuerzahlungspflichten entzieht und unserem Gemeinwesen damit dringend benötigte Einnahmen vorenthält. Es ist gut, dass dieses asoziale Verhalten in der Öffentlichkeit zunehmend auch als asozial wahrgenommen wird.
Es ist gut, dass in der Öffentlichkeit darüber nachgedacht wird, dass Steuerhinterziehung genauso eine Straftat ist wie jede andere Straftat, die unser Gemeinwesen stört. Aber leider fehlt mir die Erkenntnis bei Schwarz-Gelb,
Konsequenzen daraus zu ziehen und diesen Wandel in der öffentlichen Meinung tatsächlich umzusetzen.
Es ist richtig und wichtig, dass wir uns immer wieder ins Bewusstsein rufen, dass es eine Vielzahl von Steuergestaltungsmöglichkeiten gibt, die es Firmen erlauben, Gewinne so lange von einer Ecke in die andere zu schieben, bis am Schluss überhaupt keine Steuern mehr gezahlt werden müssen. Dieses System funktioniert unter Ausschöpfung von legalen Steuergestaltungsmöglichkeiten, und es dauert häufig viel zu lange, bis diese Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden werden.
Ein Beispiel dafür, wie miteinander umgegangen wird, haben wir Anfang dieser Woche erlebt. Es war allgemeiner Konsens im Vermittlungsausschuss des Bundesrates, ein Steuerschlupfloch für Konzerne bei der Schuldübernahme von Pensionsverpflichtungen zu schließen. Das war im Vorfeld ausverhandelt, und das sollte passieren. Dann aber haben die schwarz-gelben Länder gleichzeitig ein neues Steuersparmodell auflegen wollen. Sie hätten neue Steuerprivilegien für ausländische Anlagenfonds schaffen wollen. Sie hätten Fondsstrukturen für bis zu 100 ausländische Pensionsfonds schaffen wollen, die es ihnen erlauben, die Veräußerungsgewinne immer so zu verlagern, dass jeweils am Ende die günstigste Besteuerung möglich ist.
So hätte es funktionieren sollen, und es war schon lange klar, dass Rot-Grün dieses Modell nicht mittragen würde.
Sie haben durch dieses Koppelmodell am langen Ende die Einigung im Vermittlungsausschuss verhindert. Das ist das Handeln von Schwarz-Gelb. Das zeichnet Sie aus, wenn es darum geht, Steuerschlupflöcher zu schließen.
Zum Steuerabkommen mit der Schweiz. Ich kann immer nur betonen, es ist gut, dass wir es nicht so bekommen haben, wie Schwarz-Gelb es vorsehen wollte. Sie wollten ein Abkommen beschließen, das Steuerhinterziehern auf Dauer Anonymität sichert.
Das hat mit Gerechtigkeit nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Richtig ist es, Steuerabkommen zu haben, die einen automatisierten Informationsaustausch für alle Kapitaleinkünfte vorsehen. Die USA haben vorgemacht, wie das gehen kann. Ich sage also nichts, was in dieser Welt nicht möglich ist. Sie haben möglicherweise inzwischen ein Stück weit erkannt, dass Ihr Vorhaben nicht funktioniert. Denn auf der Finanzministerkonferenz, deren Vorsitzender Sie sind, Herr Finanzminister, haben Sie am 24. Mai formuliert:
Nach Ansicht der Finanzministerinnen und Finanzminister kommt dem automatischen Informationsaustausch und der Schaffung von Transparenz eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung des unlauteren Steuerwettbewerbs zu.
Stimmt, aber warum machen Sie es dann nicht?
Warum tragen Sie diese Schimäre vor sich her, die Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz entziehe diesem Land Geld? Meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, Sie werfen uns immer wieder vor, dass die CD-Käufe eine gesetzliche Regelung nicht ersetzen. Das sehe ich am langen Ende auch so. Genau deshalb brauchen wir gute gesetzliche Regelungen, damit wir die CDKäufe nicht mehr brauchen.
Wir brauchen gute Regelungen und keinen Schutzschirm für Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterzieher, wie es dieses Schweizer Steuerabkommen gewesen wäre. Die CD-Käufe waren außerdem – auch das muss man sagen – durchaus lohnend. Seit dem Beginn der Käufe im Jahr 2010 haben wir in Hessen allein Steuermehreinnahmen von fast 500 Millionen €. So steht es in der Antwort des Finanzministers auf eine Kleine Anfrage.
500 Millionen € sind kein Pappenstiel. Ich finde, das ist ein gutes Geschäft. Denn die Garantiezahlungen aus dem Schweizer Steuerabkommen hätten rund 120 Millionen € betragen. Also haben wir fast das Vierfache aus den Aufkäufen der CDs erhalten. Kein schlechtes Geschäft, wie ich finde.
Jetzt wird der Finanzminister nicht müde, zu erzählen, die Einnahmen aus dem Abkommen, wenn es denn umgesetzt worden wäre, wären viel höher gewesen. Er ruft es mir auch immer dazwischen. Aber, Herr Finanzminister und auch meine Damen und Herren von der CDU, es bleibt Ihr Geheimnis, wo diese „plausiblen“ Schätzungen herkommen. Dafür gibt es überhaupt keinen Beleg.
Ich habe Ihnen hier schon einmal vorgetragen, dass es einen Brief aus dem Bundesfinanzministerium vom Mai 2012 gibt, in dem es wörtlich heißt:
Es kann verlässlich nur gesagt werden, dass diese Garantiezahlungen eingehen.
Verlässlich kann überhaupt nicht davon ausgegangen werden, dass diese 10 Milliarden €, die Sie immer vor sich hertragen, tatsächlich eingezahlt werden, Herr Finanzminister. Wir haben also nur die Garantiezahlungen, an denen wir möglicherweise den Erfolg des Abkommens hätten messen können. Die Einnahmen aus den CDs waren weitaus höher.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist es gut, dass dieses Abkommen gescheitert ist. Hessen muss sich weiterhin auch an den Aufkäufen beteiligen, bis wir etwas Besseres haben.
Wir stimmen den Sozialdemokraten durchaus zu, dass die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden muss, besser gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, und dass wir in Ausbildung und Fortbildung investieren. Wir sind uns darin einig – das haben wir in vielen gemeinsamen Anträgen hier auch so bekräftigt –: Der Aufbau eines entsprechenden
Personalstands muss natürlich gesichert werden. Und die Finanzbehörden müssen auch in die Lage versetzt werden, mit der Steuerhinterziehung Schritt zu halten. Es gibt immer wieder neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir müssen uns tatsächlich fragen, ob das Instrument der Strafbefreiung bei der Selbstanzeige immer noch so bleiben kann, wie es jetzt ist. Daran sind große Fragezeichen zu setzen. Von daher halten wir den Antrag für sehr zielführend, der hier eingebracht worden ist, und wir werden diesem Antrag zustimmen.
Allerdings können wir nicht der LINKEN zustimmen. In dem Antrag steht zwar einiges beschreibend, was durchaus richtig ist. Lieber Willi van Ooyen, aber es tut mir leid: Die Rede, die heute hier abgeliefert worden ist, hat doch den Konsens dessen verlassen, was wir bisher hier gemeinsam beschlossen haben.
Sie haben sich so weit an Schwarz-Gelb angekuschelt und den Feind bei der SPD ausgemacht,
dass ich denke, das erledigt sich selbst. Sie können nicht erwarten, dass wir dem zustimmen werden. Natürlich werden wir auch dem Antrag von Schwarz-Gelb nicht zustimmen.
Ich hoffe, Sie kommen noch zu besseren Erkenntnissen und widmen sich wirklich dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht.
Herr Noll, ich danke Ihnen für diese Frage. Es gibt mir nämlich Gelegenheit, noch einmal aus dem Brief des Finanzministeriums zu zitieren. In diesem Brief aus dem Finanzministerium vom 15. Mai 2012 heißt es wortwörtlich:
Es sind verlässliche Aussagen zum Umfang der einer Nachversteuerung für die Vergangenheit unterworfenen Kapitalanlagen nicht möglich. Es wird deutlich, dass es keine zuverlässigen Aussagen über unversteuertes Kapital in der Schweiz gibt.
Daraus habe ich meine Erkenntnis. Das Finanzministerium selbst hat gesagt: Wir können gar nicht sagen, was am langen Ende herauskommt. – Es könnte sein, dass es mehr ist. Natürlich erwarten alle, dass es mehr ist. Aber niemand kann sagen, dass diese 10 Milliarden €, die der Finanzminister immer wieder hier ins Spiel bringt, stimmen oder die 700 Millionen €, die auf Hessen heruntergerechnet darinstehen. Sie stochern hier sehr im Nebel.
Die Zahlungen von 500 Millionen € seit dem Aufkauf der ersten Steuer-CD 2010 – das ist doch frappierend.
Das sind doch die Menschen, die Angst hatten, dass jemand entdeckt, was sie in die Schweiz verbracht hatten. Von daher denke ich, dass es ein sehr gutes Geschäft war, diese CDs aufzukaufen. Diesen Druck muss man so lange aufrechterhalten, bis man ein richtiges Steuerabkommen hat, das auch funktioniert. Das, was Sie vorhaben, wird nicht funktionieren, weil es die Anonymität sichert. Und das ist nicht richtig.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich an einem Punkt das interessengeleitete Kleinreden des Finanzministers deutlich machen möchte.
Herr Finanzminister, Sie haben vorgetragen, die Steuererträge aus den CD-Käufen seien gar nicht so hoch. Ich finde, das sollten Sie als Finanzminister des Landes Hessen besser wissen. Sie wissen doch, dass in „normalen“ Jahren, also in Jahren, in denen nichts Besonderes passiert, bei der Finanzverwaltung 200 bis 400 Selbstanzeigen eingehen. Im Jahre 2010, als die Steuer-CDs das erste Mal auftauchten, waren es 3.467 Fälle. Die sind doch nicht vom Himmel gefallen.
Diese Selbstanzeigen kamen doch deswegen, weil Menschen, die Steuern hinterzogen hatten, plötzlich Angst bekamen und sich sagten: „Oh, ich stehe vielleicht auf der CD.“ Dass sie vielleicht gar nicht auf der CD standen oder in den Datensätzen nicht erkennbar waren, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Deshalb ist es doch nicht seriös, wenn Sie sagen, aus den Datensätzen habe das Land sehr viel weniger Geld generiert als gedacht. Ich finde, das sollten Sie besser wissen, Herr Finanzminister, und das sollten Sie als Chef der Finanzverwaltung in Hessen und damit auch als Dienstvorgesetzter aller hessischer Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten so nicht sagen.
Der Anstoß für diese Selbstanzeigen war, dass der Druck auf Menschen, die Steuern hinterzogen hatten, plötzlich höher wurde. Das kann man an den Wellenbewegungen ablesen. Es steht ja in Ihrer Antwort: 2011 fühlte man sich ein bisschen sicherer, damals ging die Zahl der Selbstanzeigen auf 450 zurück; 2012 waren es 492 Selbstanzeigen; 2013 – da kam es in einem Nachbarbundesland wieder zu einem CD-Ankauf – haben wir, man merke auf, schon zur Jahresmitte 420 Eingänge von Selbstanzeigen. Das zeigt doch, es gibt einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Aufkauf von Steuerdaten-CDs und der Zahl der Selbstanzeigen – und damit auch der Höhe der Mehreinnahmen.
Daher dürfen Sie sich nicht hierhin stellen und sagen, die direkten Einnahmen seien viel geringer gewesen. Das ist interessengeleitet. Das sollten Sie nicht tun. Sie sollten bei dem bleiben, was Sache ist, dass es nämlich der Druck durch die Steuer-CDs war, der die Menschen dazu gebracht hat, sich steuerlich zu erklären. Und das war auch gut so.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen, dieser Setzpunkt der FDP hat mich beim Lesen dieses Antrags ziemlich verwundert. Er hat sich für mich nur daraus erklärt, dass wahrscheinlich alle drei FDP-Ministerien in diesem Plenum irgendwie größere Redeanteile brauchen, um sich an der Opposition und an Rot-Grün abzuarbeiten.
Ihre Rede hat das bestätigt. Es ging um Ihre Ablehnung der Finanztransaktionssteuer,
um Ihre Ablehnung der Energiewende, es ging darum, klarzumachen, dass Rot-Grün dem Flughafen schadet. Und dazu brauchten Sie einen Antrag zu Europa.
Ich frage mich: Was ist das eigentlich für ein Antrag? Er sagt nichts, aber auch gar nichts zu den wesentlichen Fragen der Europäischen Union.
Herr Greilich, er sagt nichts über die Eurokrise, die die Menschen bei uns bewegt – und natürlich noch viel stärker in den Ländern, die unter den Auswirkungen der Krise am meisten leiden, nämlich die Menschen in Griechenland, Spanien, Italien und Portugal. Dort ist die Jugendarbeitslosigkeit am höchsten, und über 50 % der Menschen dort sind arbeitslos. Das ist ein sozialer Sprengsatz, vor dem wir hier doch die Augen nicht verschließen dürfen. Dazu aber sagen Sie in Ihrem Antrag nichts, überhaupt nichts.
Ich finde, es ist wichtig, sich einmal zu erden und darauf hinzuweisen, dass die Erfolgsgeschichte der europäischen Integration fortgeschrieben werden muss. Europa muss gemeinsam mit mehr Demokratie diese Krise überwinden.
Wir brauchen ein Mehr an Solidarität, ein Mehr an Solidität und ein Mehr an Nachhaltigkeit. Wir brauchen eine europäische Wirtschafts-, Fiskal- und Steuerpolitik. Und wir brauchen eine gemeinsame Vereinbarung, wie wir die sozialen Fragen lösen wollen. Dazu aber finde ich nichts in Ihrem Antrag. – Vielleicht haben Sie eine Lösung, Herr Grüttner, weil Sie mir dauernd hier ins Ohr blubbern.
Ich nehme das Wort „blubbern“ zurück und sage: „mir dauernd hier freundlich ins Ohr sprechen“.
Meine Damen und Herren von der CDU und auch der FDP, Sie loben Frankfurt für seine Weltoffenheit und Toleranz. Das will ich ausdrücklich auch tun. Ich finde, das hat Frankfurt verdient. Das hat aber nichts mit dieser Landesregierung zu tun, sondern mit einer Stadtgesellschaft, die die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts lebt und gestaltet und bei der auch die ehemalige Oberbürgermeisterin, die von der CDU gestellt wurde, sich wohltuend vom Mainstream in der CDU abgehoben hat. Ich darf nur an die Drogenpolitik erinnern.
Meine Damen und Herren von der CDU, dass Ihnen die Wählerinnen und Wähler bei den Wahlen zu den Oberbürgermeistern in den großen weltoffenen Städten dieses Landes abhandengekommen sind, das haben Ihnen die Wählerinnen und Wähler bei den letzten Wahlen zu den Oberbürgermeistern ins Stammbuch geschrieben. Von der FDP möchte ich an dieser Stelle nicht reden.
Ja, es ist gut, dass Frankfurt im Konzert, in der Liga der großen europäischen Städte mitspielen kann. Es ist gut, dass sich Frankfurt einen Platz unter den wichtigsten europäischen Städten erobern konnte. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber dazu hätten wir den Antrag nicht gebraucht.
Wir haben schon im November 2005 auf einer GRÜNENLandesmitgliederversammlung beschlossen, dass der Finanzplatz Frankfurt eine wichtige Schaltstelle im Kreditund Versicherungssektor ist und der politischen Unterstützung bedarf. Das haben wir damals schon gewusst. Da waren es allerdings noch 86.000 Arbeitsplätze, und die Deutsche Börse war noch in Frankfurt. – So viel zum segensreichen Wirken der schwarz-gelben Landesregierung.
Auch wir finden es gut, dass die EZB ihren Sitz in Frankfurt hat. Aber haben Sie einmal darüber nachgedacht, was das Fundament der EZB ist? – Das ist der Euro, und damit sind es die Länder der Eurozone. Die Länder der Eurozone stecken tief in einer sozialen und wirtschaftlichen Krise. Die Arbeitslosigkeit verharrt auf Rekordniveau, die Wirtschaftsleistung liegt vielfach unter dem Vorkrisenniveau. Jeder vierte Jugendliche in der Eurozone ist arbeitslos. Bei uns sind zwar nicht so viele arbeitslos, dafür aber in Griechenland, Spanien, Italien und Portugal umso mehr.
Was macht die schwarz-gelbe Bundesregierung? – Sie bleibt bei ihrem harten Kürzungs- und Sparkurs und verschärft die konjunkturelle Krise. Europa muss doch endlich dazu kommen, auf Zukunfts- und Bildungsinvestitionen zu setzen. Hier sind umfassende europäische Investitionen nö
tig. Deshalb haben wir beim Fiskalpakt so darauf bestanden, dass ein Wachstumspakt verabschiedet wird, der jetzt aber nur zögernd bis gar nicht umgesetzt wird. Wir brauchen umfassende europäische Investitionen, und zwar auch – Herr Krüger, das sage ich ausdrücklich in Ihre Richtung – in energetische Nutzung. Gerade für Spanien und Griechenland wäre das ein super Wachstumsmarkt. Daraus könnten sie ihren Energiebedarf decken und so ihre Energieeffizienz verbessern.
Von all diesen Herausforderungen lese ich in Ihrem europapolitischen Antrag gar nichts. Wenn Sie Frankfurt und die EZB stärken wollen, dann müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass wir aus der Krise in der Eurozone herauskommen. Das ist in unserem ureigenen Interesse. Das sage ich durchaus auch in Richtung „Bild“-Zeitung, die sich heute Morgen sehr gefreut hat, dass Frankfurt in die Liga der wichtigen Städte aufgenommen werden soll. Ich weiß zwar nicht genau, wer den Beschluss eigentlich fassen soll, aber es wäre doch wichtig, erst ordentlich den Acker zu bestellen, auf dem die Früchte des Erfolgs wachsen sollen, bevor man nach ihnen greift. Dazu lese ich leider auch nichts.
Der Weg aus der Eurokrise wird nur mit weiteren Hilfspaketen für Griechenland funktionieren. Auch das gehört zur Ehrlichkeit. Es ist in unserem ureigenen Interesse, dass die Wirtschaft dort wieder auf die Beine kommt, dass der soziale Sprengstoff, der sich da gerade anhäuft, wieder abgebaut wird und die Menschen wieder eine Zukunftsperspektive haben. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um an dem Thema zu arbeiten. Aber auch dazu lese ich nichts bei Ihnen.
Es ist gut, dass der Finanzplatz Frankfurt vor allem durch die Ansiedlung der Europäischen Zentralbank kontinuierlich an europäischer und internationaler Bedeutung gewonnen hat. Das begrüßen wir ausdrücklich. Aber für die Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt und den weiteren Erfolg des Euro brauchen wir mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten. Das sind unabdingbare Voraussetzungen für den weiteren Erfolg.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, unserem Antrag zu Europa zuzustimmen und wirklich an einem Aufbau Europas mitzuarbeiten. – Ich danke Ihnen.
Herr Finanzminister, aus welchem Grund haben Sie im Vermittlungsausschuss das AIFM-Gesetz mit einer Forderung verknüpft, ausländische Anlagenfonds neu zu gestalten und damit neue Steuerprivilegien und -schlupflöcher zu eröffnen? Es sollten neue Fondsstrukturen für ausländische Pensionsfonds eingezogen werden, die dann für diese Pensionsfonds neue günstige Steuerregelungen eröffnet hätten. Warum haben Sie das miteinander verknüpft?
Ich habe die Zusatzfrage, was denn unternommen wird, um solche Schäden künftig zu vermeiden und präventiv dafür zu arbeiten, dass wir demnächst keine Entschädigungszahlungen an Landwirte auszahlen müssen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute folgt also der Schlussakkord zu einer verunglückten KFA-Reform. Sie genügt selbst jenen Ansprüchen nicht, mit denen Sie, Herr Finanzminister Dr. Schäfer, und auch Ihr Vorgänger im Amt, Karlheinz Weimar, einmal angetreten waren. Sie haben es am langen Ende nicht vermocht, eine Reform durchzusetzen, die diesen Namen auch verdient. Diesen Misserfolg haben Sie sich vollumfänglich selbst zuzuschreiben.
Zu einem Zeitpunkt, als die Kommunalfinanzen am Boden lagen, haben Sie den Kommunen durch Ihren unsystematischen Eingriff in den KFA dringend nötige Mittel entzogen.
Sie haben die Kommunen damit in die Klage getrieben, in eine Klage vor dem Staatsgerichtshof. Der Staatsgerichtshof hat Ihnen dann ins Stammbuch geschrieben, dass Sie einen groben Fehler gemacht haben, indem Sie die Finanzbedarfe der Kommunen völlig außer Acht gelassen haben.
Die Folge ist bekannt. Der Staatsgerichtshof hat das Finanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig erklärt.
Ich komme gleich zu Ihnen, Herr Irmer. – Dies ist jetzt nur noch mit einer Übergangszeit bis Ende des Jahres 2015 gültig.
Jetzt sagen Sie, das sei eine völlig neue Rechtslage. Die Forderung nach einer Bedarfsermittlung habe es noch nie gegeben, auch zu rot-grünen Zeiten nicht.
Stimmt, das hat es noch nie gegeben. Aber ich sage Ihnen, Herr Bellino: Ein Krug geht immer so lange zum Brunnen, bis er bricht. Sie haben dafür gesorgt, dass er bricht,
weil Ihre Haushaltspolitik derart desaströs war, dass Sie Ihren Haushalt ohne diesen Eingriff in die Kommunalfinan
zen überhaupt nicht mehr in den Griff bekommen hätten. Deshalb haben Sie in die Kommunalfinanzen eingegriffen. Deshalb tragen Sie, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, mit Ihrer unsoliden Finanzpolitik die Verantwortung dafür, dass Ihnen der Staatsgerichtshof zum wiederholten Mal in dieser Legislaturperiode bescheinigt hat, dass Sie gegen die Hessische Verfassung verstoßen haben. Nur Sie tragen die Verantwortung dafür. Sonst hätten Sie nämlich nicht gewusst, wie Sie Ihren Haushalt ausgleichen sollten.
Wir haben die dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs beantragt, weil wir nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 21. Mai 2013 für uns die Frage geklärt wissen wollten, ob es rechtssicher möglich ist, auf ein als verfassungswidrig erkanntes Gesetz ein zweites Gesetz draufzusatteln. Wir haben dazu einen Dringlichen Berichtsantrag im Haushaltsausschuss gestellt. Leider müssen wir feststellen, Herr Dr. Schäfer, dass die Fragen, die wir an Sie hatten, nicht zufriedenstellend beantwortet worden sind.
Wir können eben nicht rechtssicher davon ausgehen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf sich innerhalb der zulässigen Änderungen bewegt. Sie haben uns nicht davon überzeugen können, dass das, was jetzt im Raum steht, auch rechtssicher umgesetzt werden kann, dass es eben keine Klagen geben wird und dass wir davon ausgehen können, dass es Bestand hat. Die Regelung, die im Raum steht, greift in die Verteilungsrechnung innerhalb der Kommunen ein und verändert sie teilweise zu deren Nachteil. Beispiele haben wir gehört.
Aus dieser Konstellation ergibt sich aus unserer Sicht keine Rechtssicherheit für den Gesetzentwurf. Deshalb werden wir ihn ablehnen. Bis zu dem Spruch des Staatsgerichtshofs – auch das will ich nicht verhehlen – haben wir uns enthalten, weil wir diese Reform als einen sehr kleinen Schritt in eine richtige Richtung betrachten. Unsere Einschätzung, dass die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen grundsätzlich neu ausgerichtet werden muss, hat der Staatsgerichtshof mit erstaunlicher Deutlichkeit bestätigt.
Vor dem Urteil des Staatsgerichtshofs hätten wir unsere Bedenken ein Stück weit zurückgestellt, um einer solchen Reform im Sinne einer Veränderung in die richtige Richtung nicht im Wege zu stehen. Nun hat sich die Geschäftsgrundlage aber geändert. Wir sehen uns daher nicht mehr in der Lage, uns zu enthalten, und werden den Gesetzentwurf heute ablehnen. – Danke.
Herr Finanzminister, das Verfahren lief in der Finanzverwaltung sehr zögerlich an. Ist nach Ihrer Einschätzung alles, was in der Finanzverwaltung zu Verzögerungen und zu Unmut unter den Bediensteten geführt hat, inzwischen behoben? Läuft das Verfahren auch vonseiten der Finanzverwaltung fehlerfrei?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gestrige Tag hat die KFA-Reform in ein ganz anderes Licht getaucht. Herr Kollege Schork, es hilft nicht, dass Sie jetzt versuchen, den Mantel der Liebe darüber zu decken, indem Sie sagen: Wir müssen jetzt gemeinsam schauen, wie wir mit diesem Urteil umgehen. – Ich glaube, dieses Urteil ist ganz einfach die Konsequenz Ihres bisherigen Handelns. Es ist der Scherbenhaufen, den Sie der nächsten Regierung vor die Füße gekehrt haben.
Herr Weimar, das ist ein richtiger Scherbenhaufen. Ich kann mir gut vorstellen, dass Ihnen das leidtut. Sie haben einmal mit der KFA-Reform beginnen wollen und sind mit großen Zielen gestartet. Jetzt versandet das Ganze im Nichts.
Der Staatsgerichtshof hat der Landesregierung zum wiederholten Mal ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Zum wiederholten Mal wurde der schwarz-gelben Landesregierung bescheinigt, dass sie sich eben nicht verfassungskonform verhält.
Ich möchte daran erinnern, worüber der Staatsgerichtshof zu entscheiden hatte: Er hatte darüber zu entscheiden, ob die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom Dezember 2010 verfassungsgemäß war. Die heutige Reform baut genau auf diesem Gesetz auf. Daher können wir nicht rechtssicher darüber entscheiden, ob das, was heute zur zweiten Lesung ansteht, einer Verfassungsprüfung standhalten wird.
Nein, das ist überhaupt nicht dasselbe.
Nein, Herr Wagner, das ist überhaupt nicht dasselbe. Der Staatsgerichtshof hat uns erklärt, das Gesetz, auf dem wir
jetzt aufbauen, sei verfassungswidrig, es habe ein Verfallsdatum.
Jetzt können wir nicht mit gutem Gewissen sagen, wir können auf diesem verfassungswidrigen Gesetz ein weiteres Gesetz aufbauen.
Ich denke, das geht nicht. Daher sollten wir uns die Zeit nehmen, um zu prüfen, ob die Änderung verfassungskonform ist. Wir sollten all die Fragen und auch den Antrag, den die SPD dazu gestellt hat, im Ausschuss noch einmal bearbeiten und in der nächsten Plenarrunde in dritter Lesung in aller Ruhe darüber entscheiden. Ich glaube, das ist der richtige Weg. So viel Zeit sollten wir uns nehmen.
Es hilft auch nicht, wenn der Finanzminister oder der Kollege Schork hier erklären, nach 60 Jahren habe der Staatsgerichtshof seine Rechtsauffassung geändert, und noch nie habe eine Regierung die Bedarfe der Kommunen ermitteln müssen.
Das stimmt. Aber warum ist das so? Das ist so, weil Sie die Schraube überdreht haben.
Sie haben nämlich unterschätzt, was passieren wird, wenn Sie das FAG ändern und den Kommunen in einer ganz schwierigen Situation noch einmal 344 Millionen € entziehen. Sie haben unterschätzt, welcher Widerstand Ihnen entgegenschlägt. Das haben Sie schlicht und einfach unterschätzt. Sie haben die Langmut und die Leidensfähigkeit der kommunalen Familie unterschätzt.
Herr Dr. Wagner, Sie haben es unterschätzt: Sie können dem Staatsgerichtshof nicht mit Arroganz begegnen.
Machen Sie weiter so; dann verlieren Sie auch die nächste Klage.
Sie haben den Kommunen doch diese immensen Probleme bereitet. Da hilft es überhaupt nichts, wenn Sie das jetzt schön- und gesundbeten wollen. Sie haben diese Eingriffe in den KFA vorgenommen, die wir immer als unsolide und unsystematisch kritisiert haben. Das haben wir in vielen Debatten getan. Wir haben aber nicht nur gemeckert.
Auch daran möchte ich Sie erinnern. Wir waren nicht nur im Meckermodus. Wir haben Ihnen ein Konzept vorgelegt: „Hessens Kommunen fair finanzieren“, in dem wir genau dieses Problem haben angehen wollen. Wir haben gesagt: Wir müssen die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen ändern. – Wir haben Ihnen auch einen Vorschlag gemacht. Ich habe in der Facharbeitsgruppe, in
der wir zusammengesessen haben, mehrfach versucht, darauf hinzuweisen, dass die Verteilung der Finanzen zwischen dem Land und den Kommunen geändert werden muss. Es ist niedergestimmt worden. Sie wollten nur an einer kleinen Stellschraube drehen. Sie wollten sich mit diesem Problem nicht befassen. Das heute ist die Konsequenz.
Herr Schork, ich möchte Ihrem Gedächtnis nachhelfen. Wir haben uns der konstruktiven Mitarbeit in der Arbeitsgruppe nicht verweigert.
Es kam vorhin so rüber, als wollten Sie sagen, wir hätten am Ende gesagt: „Jetzt machen wir nicht mehr mit“. Nein, wir haben immer gesagt:
Wir müssen versuchen, die Probleme der Kommunen auch finanziell in den Griff zu bekommen. Wir müssen versuchen, eine angemessene Finanzausstattung hinzubekommen. – Leider, das habe ich eben schon gesagt, hat unser Vorschlag: „Wir gehen die Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen neu an“, bei Ihnen keine Mehrheit gefunden. Herr Finanzminister Schäfer, Sie haben dann die Marschrichtung für eine erneute Minireform im Kommunalen Finanzausgleich vorgegeben, über die wir heute befinden müssen.
Die Finanzverteilung, die Sie jetzt innerhalb des bestehenden Rahmens vorgeschlagen haben, soll nur einige grobe Ungereimtheiten beseitigen. Aber auch die findet bei den Kommunalen Spitzenverbänden keine ungeteilte Zustimmung. Der Landkreistag findet nur die Hälfte gut.
Der Städtetag ist froh, dass er mehr verhindert hat. Auch das, was jetzt vorliegt, findet der Städtetag nicht zustimmungsfähig. Nur der Städte- und Gemeindebund hat gesagt: „Wir finden es ganz gut, aber ihr müsst uns trotzdem die 340 Millionen € wiedergeben“.
Was macht denn jetzt der Städte- und Gemeindebund? Er hat jetzt vor dem Staatsgerichtshof gewonnen. Wird er die erneute Änderung wieder beklagen? Wird sie der Städtetag beklagen? Daher denke ich, es ist aller Mühen wert, noch einmal darüber nachzudenken, ob es sich wirklich lohnt, die Reform in dem Umfang anzugehen.
Auch ich möchte ein für mich wesentliches Zitat aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs zitieren. Der Staatsgerichtshof hat dem Land bescheinigt, dass es verfahrensrechtlichen Mindestanforderungen an eine Finanzausgleichsentscheidung nicht gerecht geworden ist, indem der Finanzbedarf der Kommunen nicht ermittelt worden ist. Das ist die Basis. Herr Schork, es ist kein teilweiser Erfolg, wie Sie gesagt haben,
sondern der Staatsgerichtshof hat gesagt: Das ist so schlecht, dass ich über den Rest nicht entscheiden muss,
weil die Basis nicht stimmt, weil überhaupt nicht geklärt worden ist, wie der Finanzbedarf der Kommunen in der Zukunft aussehen wird.
Meine Damen und Herren, daher lassen Sie uns noch einmal in Ruhe darüber befinden, ob sich diese Änderung in das Verfassungsgerichtsurteil einreiht, und dann in der nächsten Plenarrunde entscheiden. – Ich danke Ihnen.
Herr Kollege Noll, Sie haben es möglicherweise in der Arbeitsgruppe nicht mitbekommen, aber ich erinnere mich sehr deutlich daran, dass ich zumindest in den ersten beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe immer wieder insistiert habe, dass wir auch die Fragen der Finanzverteilung angehen sollten. Dann ist in der Arbeitsgruppe gesagt worden: „Nein, das wird ein viel zu großes Paket; wir beschäftigen
uns nur mit den wenigen Punkten, die von den Mediatoren angesprochen worden sind.“ In der Arbeitsgruppe war das letztlich eine politische Entscheidung. Ich habe mich der Mehrheitsentscheidung gefügt und mich innerhalb dieses Rahmens in die weitere Arbeit eingebracht.
Es ist also nicht so, dass wir nicht gesagt haben: Wir müssen an der Finanzverteilung arbeiten. – Ich glaube, dass wir da sehr viele Chancen vergeben haben, an einer fundierten Lösung zur Finanzverteilung zu arbeiten und die Kommunen ins Boot zu holen. Ich glaube, der Urfehler ist gewesen, dass wir die Kommunen nicht so beteiligt haben, dass sie auch auf Augenhöhe dabei sind, wenn es um die Finanz- und Aufgabenverteilung geht. Der Knackpunkt bei dieser Sache ist doch, dass sich die Kommunen über den Tisch gezogen fühlen.
Noch eine Anmerkung, Herr Kollege Noll. Sie haben gesagt, es habe niemand gewonnen. – Wenn man einfach einmal in das Urteil schaut, stellt man fest, dass es dort heißt: Der Staatsgerichtshof hat für Recht erkannt – die Nummern erspare ich Ihnen jetzt –: Es ist „mit Art. 137 … Abs. 5 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar“. Und: „Der Antragsgegner hat der Antragstellerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.“
Die Kostenentscheidung ist immer die Entscheidung, die sozusagen zwischen dem Gewinnen und Verlieren entscheidet. Ich weiß nicht, wie man das klarer machen soll. Das Land Hessen hat hier ganz eindeutig verloren.
Wir alle haben viel Arbeit gewonnen; wir müssen nämlich schauen, dass wir eine vernünftige Finanzverteilung hinkriegen. Ich bin sehr gespannt, was der Finanzminister dazu zu sagen hat.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchem Grund erfolgt der Neubau des Polizeigebäudes in Baunatal nicht im Passivhausstandard?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pentz, Sie haben sich sehr bemüht,
Rot-Grün das Etikett anzukleben,
wir würden den Bürgerinnen und Bürgern das vorenthalten, was ihnen zusteht, und würden uns der Steuergerechtigkeit widersetzen.
Das ist schon ein starkes Stück. Ich sage Ihnen: Wir wollen die Gerechtigkeitslücken in der Besteuerung schließen und nicht aufreißen und vertiefen, wie Sie das vorhaben.
Ich mache es ganz kurz: Wir wollen Steuergerechtigkeit durch Erhöhung des Grundfreibetrags herstellen, damit die Menschen, die wenig haben, am Ende mehr in der Kasse haben. Wir wollen das durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes gegenfinanzieren; dadurch wird die Belastung für Menschen, die etwas mehr verdienen, erhöht. Wir wollen die Abgeltungssteuer abschaffen, damit Kapitaleinkünfte endlich auch genauso hoch besteuert werden wie Lohneinkünfte. Auch das ist ganz wichtig.
Wir wollen das Ehegattensplitting ersetzen. Außerdem wollen wir eine einmalige Vermögensabgabe zur Tilgung der Schulden aus der Finanzkrise.
Das ist durchaus nicht verfassungswidrig. Das hat auch Konrad Adenauer schon einmal getan. Denken Sie einmal nach.
Wir wollen Erbschaften höher besteuern. – So viel zur Gerechtigkeit.
Meine Damen und Herren von der CDU und meine Herren von der FDP, die größte Gerechtigkeitslücke aber ist und bleibt die Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung ist asozial. Sie entzieht dem Staat das, was ihm zur Finanzierung seiner Ausgaben zusteht. Genau diese Steuerhinterziehung wollen wir bei Amateuren und bei Profis gleichermaßen bekämpfen.
Wir GRÜNE haben uns aus gutem Grund schon lange gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz eingesetzt. Wir wollen eben nicht, dass Steuerhinterzieher unerkannt, unentdeckt und straffrei bleiben. Herr Pentz, das, was Sie erzählen – die würden strafverfolgt, wenn man das Steuerabkommen anwendet –, ist doch aus der Luft gegriffen. Das stimmt doch gar nicht. Der Kern des Steuerabkommens ist doch, dass man unentdeckt bleibt. Wen wollen Sie denn da bestrafen?
Da haben Sie doch überhaupt keinen Täter, den Sie bestrafen können. Das ist eine völlig verquere Logik. Sie sollten das einmal nachlesen. Dann würden Sie merken, dass Sie da etwas erzählen, was überhaupt nicht haltbar ist.
Wir wollen nicht, dass Menschen, die Geld aus undurchsichtigen Geschäften in der Schweiz angelegt haben, dieses Geld ganz legal nach Deutschland zurücktransferieren dürfen.
Herr Pentz, das Steuerabkommen, das Sie hier verteidigen, sichert allen Anonymität zu, die Geld aus kriminellen Geschäften erworben haben – seien es Schmiergelder, Schwarzgelder oder organisierte Kriminalität.
Ich frage Sie: Wollen Sie das wirklich? Wollen Sie Geld aus Drogenhandel, Bestechung und anderen kriminellen Handlungen, das ist der Schweiz geparkt war,
über den Weg dieses Steuerabkommens ganz legal nach Deutschland zurückholen? Wollen Sie das wirklich?
Herr Pentz, wir GRÜNE jedenfalls wollen das nicht.
Am Wochenende sind sämtliche Vorteile, die das Schweizer Steuerabkommen für Steuerhinterziehung gehabt hätte, einer breiten Öffentlichkeit mit einem Schlag nachvollziehbar und deutlich geworden.
Auf einmal wurde klar, was dieses von Schwarz-Gelb ausgehandelte Abkommen bedeuten würde – das Steuerabkommen, das der Finanzminister hier schon oft verteidigt hat,
und das Sie, Herr Kollege Pentz, heute hier wieder gelobt haben. – Ja, Herr Bellino, Steuereinnahmen hätte das bedeutet. Das verkünden Sie hier schon lange. Vielleicht hätten Sie gestern Abend einmal dem Fachanwalt für Steuerrecht aus München in der ARD zuhören sollen. Der hat gesagt, in seiner Kanzlei sei die Anzahl der Selbstanzeigen enorm gestiegen, und er schätze es so ein, dass die Steuereinnahmen ohne dieses Abkommen um ein Vielfaches höher sind als mit diesem Abkommen. Der ist ein Fachmann, denn er berät die Hinterzieher.
Meine Damen und Herren, auch der Präsident des FC Bayern München und erfolgreiche Wurstfabrikant Uli Hoeneß fand dieses Steuerabkommen gut. Er hat nämlich darauf gesetzt, dass es ihm aus seiner ganz besonderen Notlage hilft. Er hat darauf gesetzt, dass er das Geld, das er bei Schweizer Banken angehäuft hatte – offenbar Spekulationsgewinne in beachtlicher Höhe,
die er hier nicht versteuert hat –, ganz legal wieder nach Deutschland zurücktransferiert, ohne dass dabei irgendjemand seinen Namen erfährt, ohne dass die Steuerbehörden seinen Namen erfahren und ohne dass er dafür eine ange
messene Strafe zahlen muss. Wahrscheinlich hätte er auch sehr, sehr viel weniger Steuern gezahlt, als er es jetzt muss.
Dabei will ich gar nicht die Frage aufwerfen, aus welchen Quellen dieses Geld stammt, dieses „Spielgeld“, der Kapitalstock für dieses „Spielgeld“.
Darüber wird in den Medien eifrig spekuliert. Darüber werden wir sicher noch etwas hören.
Nach eigenen Angaben wollte Herr Hoeneß „die Sache“, wie er es genannt hat, mit dem Steuerabkommen bereinigen. Das heißt, diese Steuerhinterziehung wäre nie aufgeflogen. Herr Hoeneß hätte sich ganz elegant aus der Affäre ziehen können,
ohne Geldbuße, ohne Verzugszinsen – und vermutlich auch zu einem günstigeren Steuersatz.
Dieses elegante Modell der Bereinigung – das war das Modell von Schwarz-Gelb.
Herr Hahn, das hat nichts mit „grüner Kampfrhetorik“ zu tun. Das ist die ganze, die einfache, aber unbequeme Wahrheit.
Wir wissen, Herr Hoeneß fand dieses Abkommen gut. Das hat er selbst gesagt. Wir wissen auch, dass Herr Hoeneß gern gesehener Gast z. B. bei der CSU in Bayern war.
Am 19. Mai 2012 befand Horst Seehofer in einem Interview: Der Hoeneß könnte es ganz nach oben schaffen,
auch in der Politik. – Hier war jemand der Politik offenbar sehr, sehr nahe, jemand, der durchaus eigene Interessen hatte. Das ist nicht verwerflich. Dass aber die Politik von Schwarz-Gelb Steuerhinterziehern dabei helfen wollte, ihre Weste weiß zu halten, das finde ich verwerflich,
dass Sie der Versuchung nicht widerstanden haben, hier nach einer Lösung zu suchen, die Steuerhinterzieher genauso behandelt wie steuerehrliche Menschen.
Herr Hahn, wenn Sie nichts dabei finden, sich so zu verhalten, dann stellt sich die Frage, in welcher Welt die FDP eigentlich lebt.
Schwarz-Gelb wollte, dass kein Hahn mehr nach Steuerhinterziehern kräht.
Wir wollen das nicht. Es ist gut, dass das verhindert wurde. Es darf kein Abkommen geben, das Steuerstraftäter unterstützt.
Deshalb gehört für uns der automatische Informationsaustausch zu den wichtigen Bestandteilen eines neuen Abkommens. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass in Zukunft auch wirklich Strafen möglich sind – wie Sie das gesagt haben, Herr Pentz: Strafen sind nötig, auch für Steuerhinterzieher, aber kein Verschwinden in der Anonymität, kein Wegtauchen aus der Verantwortung. Das darf es nicht geben.
Die Steuermillionen gehen keineswegs verloren. Die Steuereinnahmen werden um ein Vielfaches höher sein, wenn wir mit einem vernünftigen Abkommen – wie es von der EU angestrebt wird, wie es auch sinnvoll ist und wie es schon die USA haben – nach dem 22. September dafür sorgen, dass Steuerhinterzieher nicht besser behandelt werden als Steuerehrliche.
Meine Damen und Herren, gestern haben die Bayern nach 90 Minuten das Spiel für sich entschieden. Schwarz-Gelb hat es in vier Jahren nicht geschafft, das Spiel zugunsten der steuerehrlichen Menschen zu entscheiden.
Am 22.09. haben Wählerinnen und Wähler die Chance, die verbrauchte Mannschaft auszuwechseln. Ich hoffe, sie nutzen sie. – Ich danke Ihnen.
Frau Ministerin, in Niedersachsen gab es bei den Landwirten große Aufregung wegen des Grünen Bandes. Man hat dort Teile zurücknehmen müssen. Ist Vergleichbares auch in Hessen zu erwarten, oder kriegen Sie den Erhalt dieses Grünen Bandes im Einvernehmen mit den Landwirten geregelt?
Herr Minister, wenn Sie sagen: „Das kann ein Maßstab sein, es kommt auf die Kommune an“, streben Sie dann an, dass, ähnlich wie für die Schutzschirmkommunen, auch für alle anderen Kommunen mit Haushaltsdefizit Vereinbarun
gen mit der Kommunalaufsicht geschlossen werden, auf welchem Wege sie den Haushalt ausgleichen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als ich den Titel dieser Aktuellen Stunde gelesen habe, ging es mir ähnlich wie dem Kollegen Reuter. Ich habe mich gefragt: Was will uns der Dichter damit sagen?
Das hat sich mir im ersten Moment nicht ganz erschlossen. Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Utter bedanken, der zu dem Ganzen ein bisschen Hintergrund geliefert und es mit Leben erfüllt hat.
Ja, das ist so. – Bisher – Herr Reuter, auch darauf haben Sie hingewiesen – ist die FDP nicht mit besonders griechenlandfreundlichen Äußerungen hervorgetreten. Ich muss Ihnen dazu etwas vorlesen. Am 15. November des letzten Jahres, also noch nicht so lange her, hieß es über den hessischen Europaminister Jörg-Uwe Hahn – ich zitiere aus den „Finanznachrichten“ –:
Ich finde, das, was wir heute erleben, bedeutet demgegenüber einen deutlichen Fortschritt. Nun schaue ich mir die Presseerklärungen der letzten Tage an. Herr Hahn, Sie haben unter der Überschrift „Griechenland muss die Wende schaffen“ zum Empfang eingeladen. Das klingt schon wesentlich freundlicher. Das ist ein Lernfortschritt, den wir hier deutlich wahrnehmen und anerkennen wollen.
Ob es nach der nächsten Überschrift – „Köche und Metzger für Griechenland“ – laufen muss, weiß ich nicht. Damit wird die Stiftung begründet. Aber das, was dahintersteht, hat durchaus einen vernünftigen und realen Kern. Es ist sicherlich zu loben, wenn man die Wettbewerbsfähigkeit eines schwächelnden Euro-Partners unterstützt, indem man mit den Mitteln hilft, die man hat: indem man versucht, jungen Menschen eine Perspektive zu eröffnen und ihre Ausbildungsfähigkeit zu verbessern.
Allerdings habe ich mich gefragt, was außer freundlichen Presseerklärungen der hessische Anteil ist. Ich habe jetzt gelesen, es ist eine Stiftung, zu der griechische Unternehmen und die Handwerkskammern beitragen. Aber was
steckt dahinter, was ist der Kern der hessischen Hilfe außer der freundlichen Begleitung?
Herr Greilich, es freut mich, dass der Fraktionsvorsitzende der FDP darauf hinweist, dass in der Aktuellen Stunde der FDP-Fraktion der Minister erklärt, was gemeint war. Das ist ein schönes Bild.
Es mag sein, dass Sie das als Dialog betrachten, vielleicht auch betrachten müssen. Aber wenn Sie jedes Mal, wenn aus dem Europaministerium eine Presseerklärung bei uns landet, eine Aktuelle Stunde machen wollen, dann sind wir bei der Schlagzahl der Presseerklärungen, die täglich aus dem Europaministerium bei uns landen, damit noch bis nach der Bundestagswahl beschäftigt. Ich hoffe, das wird nicht passieren.
Ich möchte zum Ernst der Sache zurückkehren. Sie haben die Aktuelle Stunde damit überschrieben, dass Hessen beim Gerichtswesen, bei der Feuerwehr und bei Ausbildungsplätzen hilft. Ich habe gefunden, Sie wollen im Tourismus Menschen ausbilden. Zum Gerichtswesen habe ich noch nichts gefunden. Aber vielleicht weiß Herr Minister Hahn da auch ein bisschen mehr. Das würde in der Tat Sinn machen, weil das Gerichtswesen Griechenlands und Deutschlands gemeinsame Wurzeln hat.
Im 19. Jahrhundert waren viele deutsche Rechtsgelehrte in Griechenland. Das würde durchaus Sinn machen.
Aber ich habe trotz der zahlreichen Presseerklärungen aus dem Europaministerium nichts finden können, worin die praktische Hilfe besteht.
Eine Zusammenarbeit der Feuerwehren ist sicher nicht schädlich und sicher auch gut. Es brennt viel in Griechenland.
Ich habe schon öfter Urlaub in Griechenland gemacht. Herr Hahn, das meine ich ernst. Sie brauchen nicht „Oh!“ zu sagen. Ich habe einen Flächenbrand auf einer Insel erlebt.
Das war bedrohlich. Ich musste erleben, dass die griechische Feuerwehr selbst zugegeben hat: Wir bekommen es nicht in den Griff, weil wir nicht so organisiert sind wie ihr. – Das habe ich vor Ort erlebt. Das meine ich nicht polemisch. Ich finde es durchaus richtig, sich da miteinander zu verständigen. Aber ich habe nichts gefunden, was der tatsächliche praktische Weg ist, wie Sie sich da miteinander vernetzen wollen. Dazu habe ich in Ihrer Presseerklärung nichts gefunden. Da warte ich ganz gespannt, was Sie uns noch erklären werden.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Das war auch schon das Ende meines Beitrags. Ich warte jetzt mit Spannung auf die Aufklärung durch den Europaminister.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Greilich, nach Ihrer Rede wird mir angst und bange um den Erfolg unserer Klage.
Genau so. – Ich mache eine Anleihe bei meinem Kollegen Mathias Wagner (Taunus): Klagen muss man nicht nur wollen, man muss es auch können. – Man muss es auch gut begründen.
Wenn Sie mit dem tollen Argument nach Karlsruhe ziehen, die Rheinland-Pfälzer würden mit unserem Geld Kindergartenplätze schaffen, die wir nicht einrichten können, sage ich: Das ist doch keine Begründung für das Bundesverfassungsgericht. Da müssen Sie schon ein bisschen mehr Substanz liefern.
Wir haben offenbar völlig vergessen, dass jedes Bundesland einzeln und in eigener Verantwortung dafür zuständig ist, über seinen Haushalt zu bestimmen.
Sie merken, es hat mich schon sehr aufgeregt, was Herr Kollege Greilich hier vorgetragen hat.
Jedes Bundesland muss über seinen Haushalt frei bestimmen können. Jedes Bundesland ist nur seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber für das verantwortlich, was es in seinem Haushalt hat, und nicht für das, was die FDP-Fraktion oder der Bundesfinanzminister oder der Landesfinanzminister eines Nachbarlandes möchte. Das ist gegen den Föderalismus. Das ist gegen unsere Grundordnung. Ich glaube, mit dieser Begründung werden Sie in Karlsruhe glorreich untergehen.
Sie haben hier vorgetragen, Sie hätten versucht, sich dem Thema LFA mit Gutachten zu nähern.
Es ist durchaus zu begrüßen, dass Sie ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um für die Zukunft ein Stück vor
zusorgen. Herr Kollege Müller, das meine ich ganz ernst und nicht polemisch. Nein, das meine ich durchaus ernst. Denn ich glaube, man muss über jeden ernst gemeinten Vorschlag zur Änderung des Länderfinanzausgleichs reden. Man muss schauen, wo die Schnittmenge liegt.
Wenn ich in das Gutachten schaue, dann muss ich sagen: Bei der Analyse sind wir noch sehr nah beieinander. Das haben wir hier schon oft miteinander besprochen. Das System muss vereinfacht werden. Das ist nichts Neues. Der LFA hat eine stark nivellierende Wirkung. Auch das ist unbestritten. Es fehlen Anreize, Steuermehreinnahmen in den Bundesländern zu behalten.
In der Analyse sind wir sehr nah beieinander. Aber dann muss man schauen, was man daraus macht.
Wenn ich dazu in Ihr Gutachten schaue, stelle ich fest: Das finde ich in Teilen nicht umsetzbar. Sie schlagen als Teil der Lösung vor, der Bund soll auf 4 bis 5 Milliarden € verzichten, und ein Bundesland wie Thüringen soll seinen individuellen Spitzensteuersatz auf ungefähr 57 % anheben, damit es bei den jetzigen Einnahmen bleibt. Für Bremen wären es gar 70 %. Halten Sie das für ein umsetzbares Konzept? Halten Sie das für eine wirklich tragende Klagebegründung in Karlsruhe? Ich muss sagen: Mir wird angst und bange um den Erfolg unserer Klage.
Sie dürfen doch die Klage nicht als Ausrede für Ihre ganz miserable Haushaltspolitik benutzen. Das versuchen Sie zunehmend.
Sie brauchen einen Sündenbock, weil Sie die Länderfinanzen nicht in den Griff bekommen. Wenn Sie mir nicht glauben, dann zitiere ich einmal aus der PwC-Studie vom September des letzten Jahres. Da stellt PwC zur Finanzsituation der Bundesländer fest, dass Hessen im Vergleich der Flächenländer West nur noch neben dem Saarland den mit Abstand höchsten Zuschussbedarf hat. Hessen und das Saarland haben in den Flächenländern West den mit Abstand höchsten Zuschussbedarf.
Die Studie stellt auch fest, dass die Geberländer wie Hessen nach dem LFA über eine deutlich höhere Finanzmasse verfügen als z. B. das Nehmerland, das Sie immer gern zitieren, Rheinland-Pfalz.
Diese Studie mahnt, dass steuerstarke Länder wie Hessen viel, viel stärker konsolidieren müssen als andere Flächenländer West, um die Schuldenbremse einzuhalten.
Ich fasse das zusammen: Ich kann mir schon vorstellen, dass Ihnen sehr angst und bange wird, wie Sie diese Ansprüche erfüllen sollen. Mir ist klar geworden, dass Sie die Klage gegen den Länderfinanzausgleich nur als Vernebelungsstrategie nutzen, um von Ihren Versäumnissen abzulenken.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Stefan Müller (Heidenrod)
Herr Müller, wir stehen nach wie vor zu dem Beschluss, den wir hier mit großer Mehrheit gefasst haben, erst einmal gut zu verhandeln und, wenn das nichts bringt, zur Klage zu schreiten. Ich habe aber große Zweifel, ob Sie die Verhandlungen ernsthaft geführt haben, die wir angemahnt haben.