Uta Kummer
Appearances
17/9
17/17
17/18
17/19
17/20
17/22
17/23
17/25
17/26
17/28
17/30
17/31
17/40
17/45
17/47
17/49
17/50
17/53
17/54
17/56
17/58
17/59
17/60
17/63
17/65
17/67
17/69
17/71
17/73
17/75
17/76
17/77
17/81
17/82
17/83
17/84
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Rupp, es ist ja nicht nur ein Antrag von Ihnen, den Bremer LINKEN und ein Antrag der nordrhein-westfälischen LINKEN vom Oktober 2010. Dort wurde er übrigens anlässlich einer Sondersitzung des dortigen Landtags zur Finanznot der nordrhein-westfälischen Kommunen gestellt. Es war also eine Sondersituation des dortigen Parlamentarismus, wo es natürlich sinnvoll ist, Anträge auch gezielt zu stellen. Es gibt aber auch noch einen Antrag der Bundestags-LINKEN vom Februar 2010, der genauso heißt. Den haben dann die nordrhein-westfälischen LINKEN offensichtlich auch wieder abgeschrieben. Der Neuigkeitswert ist also an der Stelle auch begrenzt. Der vorliegende Antrag aus Bremen ist aus diesen beiden Anträgen zusammengestellt, ein Satz ist neu, in dem das Wort Bremen vorkommt. Dass wir dem Beschlusspunkt 1 gar nicht zustimmen können, weil Bremen keinen – wie Nordrhein-Westfalen – Sitz in der Gemeindefinanzkommission, GFK, hat, möge beim Abschreiben durchgerutscht sein. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Herr Rupp, ich habe es Ihnen schon im Februar gesagt, ich finde es ärgerlich. Wenn es jetzt wesentliche Neuigkeiten gegeben hätte, beispielsweise in Sachen GFK, hätte ich das ganze Antragsprojekt ja verstanden. Das ist aber nicht so. In diesem Behördenspiegel, den Sie heute oder gestern alle in der Post hatten, steht: „Eigentlich sollte die dritte und letzte Sitzung der GFK schon im Oktober 2010 stattfinden. Stattdessen steht noch nicht einmal ein Termin für ein nächstes Treffen fest“. Woher Sie es haben, dass es jetzt irgendwie neu eingesetzt wird und beginnt, weiß ich nicht. Vielleicht können die Kollegen von FDP und CDU dort Aufklärung schaffen, die sind möglicherweise näher daran. Bei mir ist es noch nicht angekommen, das mag aber auch an mir liegen.
Über die Grundsicherung im Alter hat Herr Dr. Kuhn schon das Nötige gesagt, das haben wir gestern auch getan. Herr Dr. Möllenstädt, in der gestrigen Debatte haben Sie sinngemäß gesagt, den Gemeinden würde es besser gehen. Das stimmt einfach nicht. Deren finanzielle Lage hat sich nicht verbessert, das ist einfach falsch. Das Defizit der Kommunen betrug laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2009 7,2 Milliarden Euro und im Jahr 2010 7,7 Milliarden Euro. Die Steuergesetzgebung der letzten drei Jahre hat zu diesem Defizit mit 6,8 Milliarden Euro Mindereinnahmen beigetragen, so eine Antwort der schleswig-holsteinischen Regierung auf eine Frage der Grünen im dortigen Landtag.
Ich will es dabei belassen und stelle hier auch nicht den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, klare Perspektiven für Kommunen – Gewerbesteuer stärken, zur Abstimmung, obwohl der Antrag gut ist, sondern verweise, wie es schon Herr Dr. Kuhn getan hat, auf den bereits beschlossenen Antrag der rot-grünen Fraktion mit den Stimmen der LINKEN in Bremen vom August letzten Jahres. Dem habe ich nichts hinzuzufügen, den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. – Ich bedanke mich!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Mohr-Lüllmann, während Ihnen bei der Regierungserklärung des Bürgermeisters das Salz in der Suppe fehlte, fehlt mir bei Ihnen so ein bisschen die Einlage. Das war doch mehr als dünn.
Die uns hier vom Senat vorgelegte unterschriftsreife Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Konsolidierungshilfen stellt die letzte formale Hürde dar zum offiziellen Beginn des Konsolidierungsweges Bremens unter den Bedingungen der Grund––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gesetzänderung der Schuldenbremse. Die rot-grünen Regierungsfraktionen begrüßen die Ergebnisse der Verhandlungen ausdrücklich und fordern den Senat in unserem vorliegenden Entschließungsantrag auf, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Wir betrachten die vorliegende Vereinbarung als Chance, aber auch als Herausforderung zur finanziellen Zukunftssicherung des Landes Bremen mit seinen beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, und wir bekennen uns ausdrücklich zu den im Vertragswerk enthaltenen Regeln. Mit den Beschlüssen zum Haushalt 2011 haben wir das bereits im Vorgriff getan und damit die Weichen für den Sanierungsweg des kommenden Jahrzehnts gestellt. Das Gelingen dieses Weges, ab 2020 die Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten aufzustellen, ist jedoch an weitere Rahmenbedingungen geknüpft, auf die ich unter Hinweis auf unseren Antrag von RotGrün eingehen möchte.
Unsere Eigenanstrengungen müssen flankiert und unterstützt werden durch eine gerechte Finanzausstattung der Länder und Kommunen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist dabei die im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses erreichte Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund. Damit ist zwar die Finanznot der Kommunen nicht geheilt, aber auf diesem Weg muss es weitergehen, und ich hoffe an der Stelle, dass die Idee der Abschaffung der Gewerbesteuer nun endlich vom Tisch ist.
Was uns aber völlig die Beine wegschlagen würde, wären umfangreiche Steuergeschenke jeglicher Art, wie sie immer wieder einmal, wenn der Wirtschaftsaufschwung ein bisschen an Fahrt gewonnen hat, kursieren. Die Vorschläge der FDP bei der Einkommensteuer würden zu Mindereinnahmen des Staates von 15 Milliarden Euro führen. Bricht man das mit der Einprozentregel auf Bremen herunter, würde das 150 Millionen Euro Einnahmen weniger im Jahr bedeuten. Wir fordern den Senat also auf, im Bundesrat solcherart Gesetzesvorhaben nicht zuzustimmen. Dazu gehören im Übrigen auch solche existenziellen Rahmenbedingungen wie der Länderfinanzausgleich. Wer Angriffe auf dieses wesentliche Instrument des bundesdeutschen Föderalismus gut findet, Herr Röwekamp, der macht eindeutig Wahlkampf gegen Bremen!
Wir werden weiterhin alle Anstrengungen auf der Ausgabenseite der Haushalte unternehmen. Das ist in der Tat ein anspruchsvolles Vorhaben, wenn man bedenkt, dass wir bei fast allen Ausgabeblöcken unterhalb des Durchschnitts der Stadtstaaten und teilweise leider schon der Flächenländer liegen. Wenn
man sich dann sowohl an der Schuldenbremse als auch an der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bundesrepublik orientiert – steht auch im Grundgesetz –, wird deutlich, wie schwierig der Abwägungsprozess bei jedem einzelnen Haushalt der kommenden Jahre sein wird. Die aktuelle Diskussion um die Übernahme oder Nichtübernahme der Tarifergebnisse der Angestellten auf die Beamtinnen und Beamten macht dies einmal mehr deutlich. Die Bremer Haushaltsnotlage ist ein von allen Beteiligten anerkannter Fakt, sonst würden wir die 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe im Jahr auch nicht bekommen. Wir sind unverschuldet in diese Haushaltsnotlage geraten, das ist mehrfach höchstrichterlich, haushaltsanalytisch und politisch bundesweit festgestellt worden. Nur bei CDU und FDP in Bremen scheint das noch nicht angekommen zu sein, oder sie wollen es nicht hören. Wenn Sie aber, geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und FDP, jetzt auch noch eine Verfassungsklage gegen den Haushalt der rot-grünen Regierung anstrengen müssen, ist das mehr als armselig! Die Bezeichnung Kaspertheater des SPD-Landesvorsitzenden ist da fast schon eine Beleidigung der Puppenspielerzunft!
Liebe Frau Dr. Mohr-Lüllmann, sehr geehrter Herr Röwekamp, Sie halten die Wähler und Wählerinnen offensichtlich für völlig vergesslich. Bürgermeister Böhrnsen hat Sie bereits darauf hingewiesen, Sie, die CDU, waren viele Jahre mit dafür verantwortlich, dass wir gemeinsam in der Großen Koalition mehr Kredite aufgenommen haben, als wir für Investitionen ausgeben. Offensichtlich wollen Sie das auch weiter tun. Machen Sie deswegen jetzt nicht so dicke Backen! Sehen Sie sich einfach auch einmal ihr eigenes Wahlprogramm an!
Mehr Ganztagsplätze, beitragsfreies drittes Kindergartenjahr, weitere Ganztagsschulen, Rücknahme der Kürzungen beim Musikfest, Schulkulturticket, mehr Familienhebammen, Ausbau der Kindergartenplätze, Ausbau der Ferienbetreuung, Ausbau der Hortbetreuung, mehr Polizisten, keine Kürzungen bei der Feuerwehr, angemessene Ausstattung der Justiz, und so könnte ich das weiter zitieren. Alles hehre, wichtige Ziele, das bestreite ich ja gar nicht, aber dann reden Sie nicht gleichzeitig davon, im Haushalt 780 Millionen Euro einsparen zu wollen!
Für wie blöd halten Sie uns eigentlich und die Wähler und Wählerinnen gleich mit? Am 22. Mai werden
wir dann sehen, wie die Menschen in Bremen so etwas bewerten.
Nachhaltig sanieren werden wir unseren Haushalt aber nur können, wenn wir alle gemeinsam an das Problem der Altschulden herangehen. Das war im Rahmen der Föderalismuskommission noch nicht möglich, macht aber insofern auch erst einmal Sinn, als die Haushalte der Länder erst einmal konsolidiert werden sollten. Mit der Unterschrift unter die Verwaltungsvereinbarung wird der Senat, wie vereinbart, seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für erledigt erklären. Wir unterstützen den Senat bei dieser Entscheidung, was nicht heißt, dass Bremen nie wieder klagt. Auf die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die Schuldenbremse, die Geschäftsgrundlagen bin ich eben eingegangen.
Eigentlich wollte ich in dieser Debatte auf potenzielle – nein, sind sie ja auch schon – Mitbewerber im Wahlkampf nicht eingehen, aber Sie haben ja gestern alle Post von B+B bekommen. Sie sagen, wir sollen klagen, statt verhandeln, das würde dann am Ende mehr Geld geben. Diese Strategie ist in Berlin nicht aufgegangen. Gerade der ehemalige Staatssekretär Berlins, Fritz Dopatka, müsste das wissen, das ist gründlich misslungen. Deswegen machen wir das in Bremen eben nicht.
Falls die Herren mir zuhören: Sehr geehrte Herren von B+B, Sie sagen, wir sollen auf die 300 Millionen Euro pro Jahr verzichten, weil wir, wenn wir verzichteten, einfach ganz bestimmt mehr Geld bekämen, wenn wir klagen würden. Das finde ich einfach nur Banane! Sie sagen außerdem, wir müssen dieses viele Geld, das wir dann bestimmt bald bekämen, jetzt schon einmal mutig zum Wohle des Landes ausgeben. Das, finde ich, führt in den Bankrott. B+B, Banane und Bankrott, mehr fällt mir dazu nicht ein!
Im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung legt uns der Senat einen Vorschlag für die Gesetzesänderung zur Änderung der Haushaltsordnung vor. Der Ausschuss „Umsetzung der Föderalismusreform II im Land Bremen“ hat das bereits mehrheitlich empfohlen, und es wurde im Februar hier im Landtag auch beraten. Die Inhalte der Verwaltungsvereinbarung sollen in geeigneter Form für den Übergangszeitraum bis 2019 in die Landeshaushaltsordnung übernommen werden. Das tut der Senat hiermit, mit dem Vorschlag, einen neuen Paragrafen 18 a in
die Landeshaushaltsordnung einzufügen. Diesen Vorschlag halten wir für geeignet und empfehlen dem Landtag Zustimmung in erster Lesung und Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Gleichzeitig werden wir damit, wie ebenfalls im Ausschuss „Umsetzung der Föderalismusreform II im Land Bremen“ mehrheitlich empfohlen, das Sanierungssicherstellungsgesetz aus dem Jahr 1999 aufheben. Dieses Gesetz beschrieb den damaligen Abschnitt des Sanierungspfades für die Haushaltsaufstellungen. Da es nun durch das Grundgesetz, das Konsolidierungshilfegesetz, durch die Verwaltungsvereinbarung und dann durch den neuen Paragrafen in der Landeshaushaltsordnung neue, andere Regeln gibt als die damaligen, empfehlen wir hier ebenfalls, dem Vorschlag, hier eine Gesetzesbereinigung vorzunehmen, in erster Lesung zuzustimmen.
Und Nein! Wie bereits im Juni letzten Jahres und in der Debatte der letzten Sitzung gesagt, wir werden die Bremer Landesverfassung nicht ändern. Das Grundgesetz, die Schuldenbremse gilt unmittelbar. Wir meinen zum anderen, mit den soeben angesprochenen Regelungen und den jeweils einzelnen Haushaltsgesetzen für die einzelnen Jahre bis 2020 den Anforderungen der Schuldenbremse im Grundgesetz Rechnung tragen zu können.
Außerdem bitten wir nach der ersten Lesung um Überweisung und Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss, ich sagte es. Für den Entschließungsantrag der rot-grünen Fraktionen bitte ich jetzt schon um endgültige Zustimmung! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute in zweiter Lesung die Erhöhung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten von 10 auf 20 Prozent des Bruttospielergebnisses vermutlich mehrheitlich ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
beschließen, Berlin und einige andere Kommunen haben das bereits getan. Wir sind da bundesweit mit an der Spitze der Bewegung, aber Herr Dr. Kuhn hat auch die Gründe dargestellt, warum das auch gut und richtig ist.
Wir haben zwischen der ersten Lesung im Dezember und heute verschiedene Gespräche geführt unter anderem mit dem Verband der Spielautomatenunternehmer. Sie haben auch alle deren diverse Schreiben und Mails erhalten. Die Argumente der Automatenhersteller konnten aber die sozialdemokratischen Fraktion ebenso wenig wie die grüne Fraktion – Herr Dr. Kuhn hat es dargestellt, ich will das jetzt nicht wiederholen – überzeugen. Im Gegenteil, wir haben festgestellt, dass wir hier in Bremen systematischer gegen Spielsucht vorgehen müssen, und legen Ihnen hiermit einen entsprechenden Antrag als Aufforderung an den Senat, da systematischer vorzugehen, vor.
Wir verfolgen mit der Erhöhung der Vergnügungssteuer im Großen und Ganzen drei Ziele. Erstens, sie ist ein kleiner Bestandteil eines Gesamtprogramms zur Regulierung des Glücksspielmarkts. Wir debattieren die Bundes- und EU-Problematik im Rahmen eines weiteren Tagesordnungspunkts, deswegen will ich mir das hier sparen und nur über die bremischen Vorhaben reden. Zweitens, wir versuchen mit der Erhöhung der Steuer auf das Bruttospielergebnis, dann wird das Ganze teurer, auch die Suchtgefährdung einzudämmen. Dazu liegt Ihnen hier auch der entsprechende inhaltliche Begleitantrag vor. Das Dritte, das will ich auch nicht verschweigen, ist, als haushaltspolitische Sprecherin nehme ich auch gern eventuelle Mehreinnahmen aus der Steuererhöhung ein. Da wir aber noch nicht wissen, ob und in welcher Höhe das der Fall sein könnte, haben wir in den Haushalt 2011 diesbezüglich erst einmal keine Mehreinnahmen eingestellt.
Ich bin der Meinung, dass wir mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf diesen drei Zielen entsprechen, und empfehle dem Haushalts- und Finanzausschuss, hier zu folgen und der Steuererhöhung im Zusammenhang mit unserem Antrag zum 1. April des Jahres zuzustimmen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es in meinem Bericht als Vorsitzende schon dargestellt: Die Einschätzungen der Fraktionen zu den Ausschussthemen lagen zum Teil, nicht überall, weit auseinander, was bei einem parlamentarisch so wichtigen Thema wie Haushalt auch nicht wirklich überraschen kann. Wir haben alle unsere Meinung im Ausschuss nicht geändert, Herr Dr. Schrörs, das haben Sie richtig dargestellt. Sie fragen uns immer wieder: Wo sparen Sie denn konkret? Ich erinnere mich da an die Haushaltsdebatte vom Dezember 2010, in der Sie vormittags uns als rot-grüne Koalition aufgefordert haben, doch möglichst konkret und möglichst brutal überall zu sparen, die FDP auch, während wir dann am Nachmittag von Ihren Fachkolleginnen und -kollegen hören durften, wo denn überall nicht gespart werden dürfte und wo der rot-grüne Senat zu wenig tut. Soweit zu Ihren Sparvorschlägen!
Die FDP macht es ähnlich. Wenn Sparvorschläge seitens der Koalition gemacht werden, machen Sie die lieber erst einmal nicht mit. Sie haben letztes Jahr der Erhöhung der Grunderwerbssteuer nicht zugestimmt und werden morgen auch der Vergnügungssteuererhöhung nicht zustimmen. Das ist für mich ein bisschen komisches Verständnis von Sparen, wenn man nötigen Einnahmeerhöhungen dann doch nicht zustimmt. Wir haben im Ausschuss zwei Dinge auch nicht gemacht, Herr Dr. Schrörs, wir haben zwei Dinge nicht getan. Wir haben eben nicht mit großem Theaterdonner und Buhei öffentlichkeitswirksame Sparvorhaben verkündet. Eines habe ich im Ausschuss gelernt: Nachhaltige Haushaltspolitik ist ein ganz mühsames Geschäft der Ebenen, kein kurzfristiges Abbrennen von Silvesterraketen.
Wir hatten einige Vertreter anderer Länder zu Gast, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg. Ich habe mich dort dann auch einmal mit den konkreten Haushaltsberatungen und -beschlüssen beschäftigt. Besonders Hamburg und SchleswigHolstein sind Beispiele dafür, was am Ende von groß angekündigten Sparvorschlägen übrig bleibt. In Schleswig-Holstein – so wurde uns im Ausschuss berichtet – hat es im Mai letzten Jahres eine Strukturkommission gegeben, die nach nicht öffentlicher Beratung dann öffentlichkeitswirksam ein Sparpaket vorgelegt hat, um das Defizit Schleswig-Holsteins von über einer Milliarde Euro bis zum Jahr 2020 auszugleichen. Dann begann die öffentliche Beratung, dann wurde am Sparen gespart. Beispielsweise sollte die Schließung der Medizinischen Fakultät in Lübeck insgesamt 150 Millionen Euro weniger bringen. Da hat Frau Schavan ausgeholfen.
Die Erhebung einer Art Deichbeiträge, 60 Millionen Euro, wird inzwischen verfassungsrechtlich angezweifelt. Das Schulgeld für dänische Kinder wird vom Bund übernommen. Die Kürzung bei den kommunalen Zuwendungen, die sogenannten Sozialverträge, bleiben ebenso wie die Kürzung der Schülerbeförderung bei den Landkreisen und Kommunen hängen. Aber Schleswig-Holstein hat die Schuldenbremse in die Landesverfassung übernommen, sehen wir einmal, was das spart.
Hamburg: Dass der Finanzsenator Monate nach dem großartigen Verkünden eines Sparpakets von 1,15 Milliarden Euro bis zum Jahr 2013 mitten in der Haushaltsdebatte zurückgetreten ist, hatte sicherlich andere Gründe als das Hamburger Sparpaket.
Worüber ich sprechen will, ist die Debatte im Ausschuss zum Hamburger Sparpaket, Teil Soziales. Der Vortrag von Dr. Voges war hoch interessant. Er stellte zuerst die Notwendigkeit des Sparpakets von circa 150 Millionen Euro in dem Teil dar, um den Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen. So weit, so gut! Wir waren dann ganz gespannt auf die Vorschläge. Den Vortrag können Sie auf den Seiten der Bürgerschaft im Internet nachlesen. Es soll mit dem Bund verhandelt werden, Stichwort Kosten der
Unterkunft, Grundsicherung, oder mit den Kassen, Stichwort Pflegeversicherung. Hortplätze soll es nur noch für Kinder bis zu zwölf Jahre geben, die Investitionsförderung für Pflegeheime soll gestrichen werden und so weiter. Im Großen und Ganzen also Dinge, die wir in Bremen entweder auch tun, gar nicht haben oder schon umgesetzt sind oder die erst einmal mit anderen verhandelt werden müssen!
Ich will jetzt diese Vorhaben nicht allzu sehr kleinreden, aber schließlich macht es doch deutlich, dass es mit dem Verkünden von großartigen Vorschlägen nicht getan ist. Sie müssen auch bis zum Ende, bis in jede Kleinigkeit umgesetzt werden. Da unterstütze ich die Strategie des rot-grünen Senats, wie wir es zuletzt in den Haushaltsberatungen 2011 als ersten Schritt der Konsolidierung getan haben, hier Schritt für Schritt vorzugehen und eher auf die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu schauen als auf kurzfristige Verkündungswirkung. Sparen ist eben kein Event!
Noch etwas haben wir nicht getan. Der Ausschuss war kein Alle-Mann-Manöver in klein. Das ist auch schwierig in Haushaltsfragen. Zu weit liegen in diesem elementaren Bereich parlamentarischen Handelns die politischen Ziele der Fraktionen auseinander. Sie können die unterschiedlichen Haltungen in den Minderheitenvoten der CDU und der LINKEN im Bericht nachlesen beziehungsweise im jetzt vorliegenden Antrag der Gruppe der FDP. Wie nicht anders zu erwarten und wie in jeder Haushaltsdebatte wieder zelebriert, sparen wir der linken Seite des Hauses zu viel und der rechten Seite zu wenig. Ich zumindest fühle mich da in der Mitte ganz wohl, auch wenn das, was die Verkündigungswirkung angeht – ich sagte es bereits –, vielleicht nicht so plakativ herüberkommt.
Lassen Sie mich auf die wesentlichen Unterschiede eingehen, die Herr Dr. Schrörs schon kurz dargestellt hat! Die eine Frage war: Treten wir aus der Tarifgemeinschaft der Länder, TdL, aus, sollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter-, Angestellte-, Beamte-, Pensionärinnen und Pensionäre weniger verdienen als im übrigen Bundesgebiet? Sollen sie, wie die CDU es wünscht, ein Sanierungsopfer bringen? Wir sagen Nein. Wir treten nicht aus der TdL aus. Erst einmal hat noch niemand bewiesen, was das spart. Berlin wird das erst sehen könne, wenn am Ende die Lebensarbeitszeit abgerechnet wird. Aus Hessen konnten wir leider keinen Referenten gewinnen, es geht aber das Gerücht, dass allein Verhandeln die Sache eher teurer machen kann.
Dann störe ich mich an dem Wort Sanierungsopfer im CDU-Minderheitenvotum. Bremen ist verfassungsgerichtlich immer wieder bestätigt worden, dass wir
unverschuldet in eine Haushaltsnotlage geraten sind. Wenn jemand dafür schon rein gar nichts kann, dann unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon einen beträchtlichen Teil des bisherigen Sparens geleistet haben und auch noch leisten werden. Weitere 950 Stellen bis zum Jahr 2014 einzusparen wird nicht einfach sein, da können wir den Leuten nicht noch überproportional das Gehalt kürzen.
Veräußern wir weiteres Vermögen um der eingesparten Zinsen willen! Hier hat sich der Ausschuss mehrheitlich gegen CDU und FDP entschieden, bei den in Rede stehenden übrig geblieben Beteiligungen vorerst keine Veräußerungen vorzunehmen. Übrig geblieben deshalb, weil wir in den bisherigen Jahren bereits für 2,3 Milliarden Euro Vermögen veräußert haben, Stadtwerke, Bremer Entsorgungsbetriebe, zuzüglich zu hunderten Millionen Euro an Grundstücken! Da bleibt kein Tafelsilber mehr übrig, das ist lediglich normales Essbesteck.
Wir haben das gerade gestern auch wieder am Beispiel der GEWOBA diskutiert. Am Ende erzeugen wir mehr Schaden als Nutzen. Die vielen Negativbeispiele in diesem Bereich bundesweit und auch bremisch sind Ihnen bekannt und sollten eigentlich Warnung sein. Das hat auch etwas mit Stadtentwicklung und Zusammenhalt der Stadtgesellschaft zu tun, Herr Strohmann. Das scheint Ihnen von der CDU irgendwie egal zu sein, wenn ich mir Ihre abfälligen Debattenbeiträge – anders kann man das leider nicht nennen – über Programme wie Wohnen in Nachbarschaften, Soziale Stadt und Impuls anhören muss.
Übernehmen wir die grundgesetzlich festgelegte Schuldenbremse in die Landesverfassung, ja oder nein? Nein, das tun wir jetzt nicht. Ich betone das jetzt, da die Schuldenbremse erst ab dem Jahr 2020 gilt und andere Parlamente später sicher wieder vor dieser Entscheidung stehen werden. Dem jetzt schon vorzugreifen, macht keinen Sinn, dazwischen sind noch drei Wahlen, in denen die Bürgerinnen und Bürger über den finanzpolitischen Kurs der jeweiligen Regierung entscheiden werden, bei uns als nächstes am 22. Mai. Da können die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie das richtig finden, was die rot-grüne Koalition gemacht hat oder was Sie links und rechts im Haus vorgeschlagen haben.
Stattdessen empfehlen wir als rot-grüne Koalition, die bis zum Jahr 2020 geltende Übergangsregelung in geeigneter Form in die Landeshaushaltsordnung aufzunehmen. Das können wir tun, wenn dann im
Frühjahr der Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung vorliegt. Ich würde auch die Senatorin bitten darzustellen, warum das jetzt nicht unterschrieben ist. Das kann ich logischerweise nicht wissen. Wir werden jedes Jahr von neuem Haushaltsgesetze aufstellen, die uns befähigen, die 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe auf dem Weg zur Begrenzung der Schuldenaufnahme zu erhalten. Wir werden uns in jeder Haushaltsberatung natürlich von neuem an den Zielen der Schuldenbremse messen lassen müssen, schließlich bekommen wir nur so vom Bund und den anderen Ländern die 300 Millionen Euro Zinsbeihilfe, ohne die wir den Konsolidierungsweg nicht gehen können. Aber, wie gesagt, das tun wir Schritt für Schritt. Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen ist eine der Grundsätze, von denen sich die rot-grüne Mehrheit des Föko-Ausschusses auch leiten lassen hat. Sie finden dieses Prinzip in den Empfehlungen wieder. Wir werden dieses Prinzip nicht einseitig wegsparen, sondern Schritt für Schritt – ich sagte es bereits – den Weg zur Konsolidierung des bremischen Haushalts weitergehen, wie auch im Finanzplan 2010 bis 2014 beschrieben. Dass das nicht einfach ist, ist allen klar. Dass dazu viele Rahmenbedingungen gehören, nicht zuletzt auch die Stabilität der Einnahmen, sowohl was die Steuergesetzgebung angeht als auch die Zahlung des Länderfinanzausgleichs, ist ebenso klar. Insofern bitte ich die Bürgerschaft, den Empfehlungen des Ausschusses beizutreten, bin gespannt auf die nächsten Haushaltsdebatten und bedanke mich aber jetzt für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf drei Dinge eingehen, die meine Vorredner hier dargestellt haben, die ich so nicht stehen lassen will. Erstens die Frage der Einbeziehung der Schuldenbremse in die Bremer Verfassung! Herr Dr. Schrörs, Sie haben sehr viel von Symbolen und Signalen gesprochen, die wir ausgeben sollten. Ich finde, eine Verfassung taugt nicht wirklich zu Symbolpolitik.
Das ist nicht Sinn einer Verfassung. Sie stellen das so dar, als wenn Bremen irgendwie das einzige Bundesland wäre, das es so macht, wie wir es im Ausschuss empfohlen haben und hier der Bürgerschaft empfehlen. Thüringen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben das eben––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
so in ihren Landeshaushaltsordnungen verankert, wie wir das jetzt vorschlagen. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland haben parlamentarisch noch gar nicht darüber nachgedacht, wie sie das machen. Wir stehen da keineswegs allein. Es gibt sicher Länder, die das gemacht haben, aber es geht quer durch alle Farben und durch die gesamte Bundesrepublik, wie die anderen Länder mit der Schuldenbremse in den Landesverfassungen oder in einfach gesetzlichen Regelungen umgehen. Auf keinen Fall ist es ein bloßes Signal oder ein Symbol, dafür taugt, wie ich es schon sagte, die Verfassung überhaupt nicht.
Zweitens zu den Fragen des Personals, zum Vorwurf, wir würden so weitermachen wie bisher! Erst einmal bedeuten, die 950 Stellen, die wir bisher vorhaben einzusparen, bis 2014 nicht so weiter wie bisher, denn das sind weitere Stellenkürzungen, und ansonsten beschränke ich mich darauf, an der Stelle die Ausschussempfehlungen zu den Fragen der TdL zu zitieren: „Der Ausschuss empfiehlt, innerhalb der TdL gemeinsam mit den anderen Konsolidierungsländern zu tarifvertraglichen Vereinbarungen zu gelangen, die bei Beibehaltung der Tarifbindung und des Ziels, eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse so weit wie möglich zu erhalten, die besonderen Sparanstrengungen der Konsolidierungsländer berücksichtigen.“ Das ist das, was Sie gefordert haben, und das empfiehlt der Ausschuss, und das würde ich auch der Bürgerschaft empfehlen zu übernehmen. Das ist unsere Empfehlung. Ja, ich empfehle, habe ich gesagt. Ich empfehle!
Ja, mehrheitlich! Das steht doch so darin.
Drittens, was Herr Röwekamp zwischendurch einwarf, die Fragen der Pensionsversorgungslasten und Rentenregelungen. Auch hier empfiehlt der Ausschuss – mehrheitlich, richtig! – diesen Weg, den der Senat vorschlägt, einzuschlagen und dabei den Anstieg der Versorgungsbezüge nicht als unabwendbar hinzunehmen, sondern die Beamtenversorgung an die Entwicklung der Rentenversicherungen anzugleichen. Das werden wir dann auch gemeinsam mit den anderen deutschen Ländern sehen, wie wir an der Stelle vorankommen, aber im Alleingang macht das, glaube ich, keinen Sinn, solche Wege als Insel dann vorwegzunehmen.
Wir sind keine Insel, Bremen ist keine Insel. Wir haben über Berlin diskutiert, dort wurden Lehrer nicht mehr verbeamtet, sondern als Angestellte eingestellt; sie haben einfach keine Leute mehr gefunden, weil
diese nach Brandenburg ausgewandert sind, das ist doch dann auch Unsinn, das macht doch überhaupt keinen Sinn.
Einen grundsätzlichen Unterschied, Herr Dr. Schrörs, haben wir in der Tat, da werden wir in den restlichen paar Monaten, die wir hier sind, auch nicht mehr zueinander kommen. Haushalt besteht für mich nicht nur aus Ausgabenpolitik. Sie sagen, Bremen möge sich nur auf die Ausgaben konzentrieren. Haushalt besteht auch aus Einnahmen, und es geht darum, das Defizit abzubauen, und das nicht nur auf der Ausgabenseite, sondern auch auf der Einnahmenseite, insofern verstehen wir die Schuldenbremse nicht nur als Schuldenbremse bei den Ausgaben, sondern auch als Steuersenkungsbremse im übergeordneten Maßstab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst einmal möchte ich mich dem Berichterstatter anschließen, was den Dank angeht. Die Verwaltung aller Häuser und insbesondere der Finanzverwaltung haben in vergleichsweise kurzer Zeit und guter Qualität einen ergänzten Haushalt unter den Bedingungen der Föderalismuskommission erarbeitet, und ich finde, in Anbetracht der vielen Neuerungen sehr übersichtlich und transparent.
Auch alle Fraktionen, insbesondere auch die im Haushaltsausschuss, haben dazu beigetragen, indem sie sich alle auf dieses besondere, auch zeitlich anspruchsvolle Verfahren eingelassen haben, auch dafür meinen Dank an die Fraktionen hier im Haus, insbesondere die, die die Regierung nicht mittragen! Selbstverständlich ist das nicht! So können wir heute fristgerecht noch im Jahr 2010 den Haushalt für das nächste Jahr unter den neuen Bedingungen beraten und mutmaßlich auch beschließen.
Wir werden heute hier die erste Hürde nehmen, wie im Rahmen der Regierungserklärung im März des Jahres bereits angekündigt. Wir bauen die erste Defizitrate von 129 Millionen Euro ab. Das erste kleine, aber bedeutende Teilziel zur Sanierung des Haushalts Bremens ist erreicht, allem Pessimismus zum Trotz. Der hier vorgelegte, vom Senat ergänzte Haushaltsentwurf 2011 berücksichtigt erstmalig die Bedingungen der im Grundgesetz festgelegten Schul––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
denbremse. Mit der Erfüllung dieser Bedingungen können wir damit rechnen, die erste Rate der Sanierungshilfen von 300 Millionen Euro zu bekommen. Das ist ein großer Erfolg.
Lassen Sie mich jedoch zuerst und etwas ausführlicher auf die wichtigsten strukturellen Veränderungen in diesem neuen Haushaltsentwurf eingehen! Einige hat der Berichterstatter bereits genannt, da diese über diese Beratungen hier weit hinausweisen. Ich will an dieser Stelle deutlich machen, was die Schuldenbremse damit eigentlich auch bewirkt, jenseits politischer Rhetorik des Verteufelns oder in den Himmel Hebens. Zum einen erweitern wir den Maßstab. Nicht mehr nur die Ausgaben oder sogar lediglich die Primärausgaben ohne Zinsen sind das Maß der Dinge, sondern das Defizit aus Ausgaben und Einnahmen. Insofern müssen wir auch unser Augenmerk auf die Einnahmen richten. Nicht nur dürfen uns die Steuereinnahmen von der Bundesseite wegbeschlossen werden – Stichworte Gewerbesteuer, Steuersenkung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz –, auch wir selbst müssen sehen, in welchen Bereichen wir von Landes- und kommunaler Seite Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung haben.
Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer haben wir bereits beschlossen. Die Erhebung einer Abgabe auf Hotelübernachtung ist in Arbeit. Die Erhöhung der Vergnügungssteuer wird aktuell beraten, hier zum parallel vorliegenden Gesetzentwurf, Drucksache 17/1556. Der Aufschrei der Automatenindustrie war ja zu erwarten. Vorsichtshalber haben wir aber hier eventuelle Mehreinnahmen in den Haushalt 2011 noch nicht eingestellt, da wir ja noch nicht genau wissen, wie sich die Erhöhung der Steuer auf das Spielverhalten auswirkt; schließlich wollen wir kein Geschäft aus Spielsucht machen, sondern diese eindämmen.
In der großen Zielrichtung müssten wir uns an der Stelle, glaube ich, eigentlich alle einig sein. Insofern bitte ich an der Stelle um Beschlussfassung für dieses Gesetz in erster Lesung und um Überweisung zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss.
Zum Zweiten erweitern wir den Zeithorizont. Wir können einerseits nicht nach dem Haushaltsjahr und nach der Wahlperiode mit dem Denken aufhören, sondern müssen dies auch über den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2020 hinaus tun. Andererseits – das ist vielleicht im Beratungsverfahren ein bisschen problematisch gewesen, wie ich finde – zwingt uns der Abrechungsmodus des Länderfinanzausgleichs, auch nach hinten zu schauen, sodass wir manchmal
nachzahlen müssen, und in den Steuerschätzungen, die nach vorn schauen, geht es schon wieder aufwärts. Das ist etwas, was noch in der Verwaltungsvereinbarung geregelt werden muss, vernünftig handhabbar ist das meines Erachtens so noch nicht völlig. Insofern macht der Haushaltsentwurf auf der Einnahmenseite hier vorsichtige Annahmen für das Jahr 2011, sodass wir hier nicht schon einmal das Geld verplanen, das wir dann im Laufe des Jahres in den Länderfinanzausgleich vielleicht wieder zurückzahlen müssen. Zum Dritten nehmen wir neue Ebenen mit hinzu. Wir werden Bremerhaven mit berücksichtigen, das ist gut, nicht nur, weil uns das Grundgesetz dazu zwingt, sondern weil wir damit insgesamt einen Überblick über die drei Haushalte im Land Bremen haben. Die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven wird den entsprechenden Haushalt in der nächsten Woche beschließen, und das zu den gleichen Bedingungen, wie wir es tun. Im Januar wird uns dann das Finanzressort den Finanzplan des gesamten Stadtstaats vorlegen können. Ich gebe zu, das hatte ich am Anfang nicht ganz so positiv erwartet. Deswegen aber hier trotzdem mein Dank an alle Beteiligten in Bremerhaven, ohne euch würde das mit den 300 Millionen Euro auch nicht funktionieren!
Es ist aber auch gut, dass wir als Zwei-Städte-Staat die kommunale Ebene überhaupt mit berücksichtigen. Die Flächenländer brauchen das über den kommunalen Finanzausgleich hinaus nicht zu tun, weswegen sie einerseits einen großen Teil der Ausgaben, insbesondere der Sozialausgaben, nicht auf ihrem Haushalt lasten haben, andererseits vielleicht auch – ich will es vorsichtig formulieren – dazu neigen, und dann die Gefahr besteht, dass das Land die Kosten auf die Kommune abwälzt. Zum Vierten beziehen wir die außerhaushaltsmäßige Finanzierung der Sondervermögen mit ein. Die Wirtschaftspläne der Sondervermögen, die Ihnen ebenfalls vorliegen, sind entsprechend angepasst worden, sodass sie keine eigene Kreditermächtigung mehr haben. Zins und Tilgung werden nur noch über den Bremer Kapitaldienstfonds abgewickelt, die Kreditermächtigungen stehen insgesamt im Haushaltsgesetz und nicht mehr in den verschiedenen Sondervermögen. Dadurch erhöht sich zum einen die Transparenz, zum anderen aber auch – wen wundert es – dann noch die Investitionsquote, die jetzt ungefähr bei 11,8 Prozent im Bundesdurchschnitt liegt. Während wir im beschlossenen Haushalt 2010 noch circa 400 Millionen Euro Investitionen im Kernhaushalt hatten, sind es jetzt mit den Tilgungen und Zinsen der Sondervermögen ungefähr 100 Millionen Euro mehr. Einem Problem werden wir uns in den nächsten Haushaltsjahren stellen müssen: Wie werden wir in
Zukunft große Investitionen finanzieren, wenn wir eigentlich keine Schulden mehr machen dürfen, sondern diese Investitionen quasi nach Rechnungseingang bezahlen werden müssen? Das kann man vielleicht mit einer pfiffigen Liquiditäts- und Mittelabflusssteuerung auch über Ressortgrenzen hinweg tun. Ob das bei so richtig großen Hafeninvestitionen funktioniert, weiß ich nicht, und ob das der Planbarkeit, insbesondere im Parlament von Haushalten, dient, habe ich auch meine Zweifel. Da das aber nicht nur uns, sondern auch allen Ländern und dem Bund so gehen wird, wird es da wohl zu irgendwelchen sinnvollen Regelungen kommen. Soweit zu den strukturellen Veränderungen! Ich finde, Schuldenbremse hin oder her, all diese Dinge, die ich genannt habe, tragen dazu bei, die öffentlichen Haushalte transparenter, nachhaltiger und umfassender aufzustellen, und das ist der richtige Weg.
Nun von den allgemeinen Veränderungen zum Konkreten und zum Politischen! Ich sagte es eingangs bereits, der erste Schritt zum Defizitabbau ist getan, wir verringern unser Defizit um 129 Millionen Euro. Dabei helfen uns sicherlich konjunkturell niedrigere Zinsen, aber auch ein kluges Zinsmanagement, konjunkturell bedingt niedrigere Tarifabschlüsse, aber auch das Weiterführen des Stellenabbaus und die Absenkung der Verwaltungsausgaben. Das ist Sparen. Auch die langsam wieder anfahrende Konjunktur hilft uns, also mehr Steuereinnahmen, aber auch selbst erhöhte Steuern, auch das nenne ich Sparen, und die weitere Senkung der Investitionsausgaben jetzt mit den Sondervermögen, auch das ist Sparen.
Jetzt wird die rechte Seite des Hauses wieder fragen: Ja, wo ist denn jetzt das echte und das wirkliche Sparen? Da frage ich zurück: Reichen Ihnen die 129 Millionen Euro Defizitabbau denn nicht, was wollen Sie denn sonst noch? Ich kann Ihnen das jetzt alles wieder aufzählen, was die Koalitionsfraktionen, der Präsident des Senats und die Finanzsenatorin Ihnen immer wieder aufzählen, in jeder Haushaltsdebatte von Neuem, vom Umbau der Wirtschaftsförderung, über das Mieter-Vermieter-System, über die Zentralisierung der inneren Verwaltung, 5 000 eingesparte Stellen, weitere 950 werden folgen, Energieeinsparungen, verschobene Besoldungserhöhungen, zusammengelegte Finanzämter und geschlossene Polizeireviere und so weiter. Es wird Ihnen sowieso nicht reichen.
Wenn wir dann tatsächlich noch mehr sparen, wäre es Ihnen auch nicht recht. Herr Hinners würde den Niedergang der Inneren Sicherheit prophezeien, Frau Ahrens mehr Tagesbetreuungsplätze fordern, Herr Bödeker und Herr Ella mehr Geld für Bremerhaven wollen und Herr Kastendiek mehr für die Wirtschaft, wenn wir das nachher in den fachpolitischen Debat
ten nicht hören sollten, nähme ich das dann aus der Schlussrunde zurück! Ich warte darauf.
Zum Antrag der CDU! Der ist im Großen und Ganzen recycelt aus der Debatte von vor einem Jahr, weswegen Sie auch in Ihrem Antrag mit keinem einzigen Wort den vorgenommenen Defizitabbau von 129 Millionen Euro überhaupt auch nur erwähnen, sonst würde es ja nicht passen, logisch. Der Beschlussteil ist wortwörtlich derselbe. Logisch, ablehnen bleibt ablehnen. Im Begründungsteil haben Sie sich zugegebenermaßen mit dem Umformulieren richtig Mühe gegeben. Während es im alten Antrag noch hieß, ich zitiere, „Bremens Sparanstrengungen waren in der Vergangenheit zum Teil sehr erfolgreich“, heißt es jetzt, ich zitiere wieder, „die Sparanstrengungen des Landes Bremen waren in der Vergangenheit teilweise erfolgreich“. Über den Unterschied kann man jetzt länger nachdenken.
Was mich aber wirklich ärgert, ist Ihr neuer Sparvorschlag bei den Reinigungskräften! Super, das einzig Neue, was Ihnen einfällt, ist, bei denen zu sparen, die uns den Dreck hinterherräumen!
Einmal abgesehen davon, dass die Zahlen des Rechnungshofs, auf die Sie sich beziehen, aus der Zeit vor der Umstrukturierung stammen, sollten Sie, Herr Dr. Schrörs, bitte nicht außer Acht lassen, was wir, die Große Koalition, damals in dem Bereich getan haben. Wir reden immer von mehreren Tausend Stellen, 4 000 bis 5 000 Stellen, je nachdem, was man zusammenzählt, seit 1993. Wissen Sie, woher die meisten kommen, nämlich 1 600 Köpfe? Das steht im Personalbericht der Finanzsenatorin: Den Großteil der Stellenkürzungen haben wir, die Große Koalition – das ist kein Ruhmesblatt, finde ich –, bei den Frauen vorgenommen, die die öffentlichen Gebäude in Schuss halten. Wissen Sie, welche Personalgruppe mit Abstand den höchsten Altersdurchschnitt mit 53,5 Jahren aufweist? Das steht auch im Personalbericht: Das ist auch das Reinigungspersonal, und das soll nach Ihrer Vorstellung weiterhin der Sparsteinbruch der Christdemokraten sein. Gute Idee!
Ich finde es stattdessen gut und richtig und lange überfällig, dass sich jetzt die rot-grüne Koalition auf den Weg gemacht hat, die verbliebene Eigenreinigung vernünftig aufzustellen und zu erhalten und endlich auch hier für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dass die Fremdreinigung natürlich
unserem Vergabegesetz entsprechend bezahlt wird, ergo Mindestlöhne und Tariflöhne zu zahlen sind, setze ich voraus, sonst gibt es schlicht und einfach keine Aufträge.
Tarifgespräche über die Standards und Richtlinien finden zurzeit statt. Ich hoffe, dass die Gesprächspartner zu einem vernünftigen Ergebnis kommen, und dann können wir im Januar anhand der Großen Anfrage der CDU noch einmal ausführlicher über das Thema diskutieren.
Zum Antrag der FDP-Fraktion! Sind Sie noch eine Fraktion oder schon eine Gruppe?
Mir fehlt jetzt ein bisschen die Redezeit, das versuche ich dann noch einmal in der zweiten Runde aufzunehmen, aber auch diese Textbausteine des brutalstmöglichen Sparens bieten ja nicht so viel Neues.
Zur LINKEN! Sie haben dieses Mal nur einen Antrag vorgelegt: 10 Millionen Euro Erhöhung bei der Arbeitsmarktförderung. Inhaltlich wird meine Kollegin Frau Ziegert dazu noch etwas sagen. 10 Millionen Euro sind ja vergleichsweise wenig. Wenn wir dagegen Ihre Geldausgabevorschläge der Haushaltsberatungen dieser Legislaturperiode insgesamt mitgemacht hätten, würden wir in der Summe 687 Millionen Euro mehr ausgeben. Insgesamt müssten wir also, wenn wir die Zinsen dann noch einmal dazurechnen, unser Defizit um weitere 70 Millionen Euro abbauen. Dass das nicht funktionieren kann, wird jedem einleuchten.
Sparen oder Geld ausgeben ist jedoch kein Selbstzweck an sich. Sparen dient am Ende dazu, uns politisch handlungsfähig zu machen, handlungsfähig zu erhalten und unsere jeweiligen politischen Schwerpunkte umzusetzen. Unsere rot-grüne Schwerpunktsetzung ist klar und hat sich nicht verändert: Wir investieren in Arbeitsplätze, Bildung, in den sozialen Zusammenhalt und den ökologischen Umbau. RotGrün hat in dieser Legislaturperiode insgesamt 83 Millionen Euro eingeplant für diese Schwerpunkte, für die Sicherung des Kindeswohls, für den Ausbau der Kinderbetreuung, für Schulentwicklung, Ganztagsschulen, Sprachförderung und gegen Jugendgewalt durch das Umschichten in den Haushalten und nicht durch Mehrausgaben.
Wir setzen Prioritäten beim Personal. Lehrerinnen und Lehrer und die Polizei sind mindestens in dieser Legislaturperiode von den Einsparungen ausgenommen. Wir haben mehr Personal im Bereich Kindeswohl und in der Steuerverwaltung eingestellt. Das funktioniert auch nur über Umschichtung, indem andere Bereiche mehr abbauen. Auch diese Zumutungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nur tragbar sein, wenn wir deren Arbeit ordentlich entlohnen und sie an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen beteiligen.
Zu den vorliegenden Änderungen im Personalhaushalt 2011 hat der Berichterstatter etwas gesagt, einschließlich Gesetzentwurf zum Sondervermögen und Versorgungsrücklage wird auch Herr Kollege Dr. Kuhn von den Grünen nachher noch einiges ausführen.
Fazit: Der rot-grünen Regierung ist es gelungen, finde ich, die Balance zwischen nötigem Defizitabbau und dem Setzen politischer Schwerpunkte zu halten. Wir sind erst am Anfang des Weges. Diesen Weg werden wir nur erfolgreich beschreiten, wenn es uns in Bremen und in Deutschland gelingt, die erwarteten Einnahmesteigerungen zu erzielen – bundesweite Steuersenkungen sind da einfach nicht möglich – und die Ausgaben stabil zu halten. Das heißt, wir schöpfen den erwarteten Produktivitätszuwachs ab, um unser Defizit abzubauen. Dass das nicht einfach wird, liegt auf der Hand, und ich wünsche allen Parlamentariern und Parlamentarierinnen der nächsten Legislaturperiode dafür viel Kraft, viel Verstand und auch viel Glück. Sie dürfen sicher sein, dass ich diesen Weg weiter verfolgen werde!
Ebenso wie im letzten Jahr empfehle ich Zustimmung zu dem nunmehr ergänzten Haushalt 2011 und den parallel vorgelegten Gesetzentwürfen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Was wir jetzt in den letzten vier Stunden erlebt haben, war eigentlich nicht so sehr die Bankrotterklärung der Re––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gierung, Herr Dr. Schrörs, es war die Bankrotterklärung der Opposition.
Es ist genau das eingetreten, was ich in der Generaldebatte schon vorhergesagt habe. Sie, Herr Dr. Schrörs, fordern die Regierung zum größtmöglichen Sparen auf, und die folgenden Rednerinnen und Redner Ihrer Partei, wie Herr Nestler oder Frau Winther, haben nichts anderes zu tun, als Kürzungen zu beklagen. Es war dieses Mal nicht Herr Hinners, der den Niedergang der inneren Sicherheit beklagt hat, sondern Herr Rohmeyer, der mehr Geld für die Kultur, oder Herr Bödeker, der mehr Geld für Bremerhaven gefordert hat. Das ist in der Tat eine Glanzleistung!
Ich habe mir das irgendwann gar nicht mehr aufgeschrieben. Das ist mir jetzt in der Erinnerung geblieben.
Herr Strohmann, das mit der Umgehung des Schienenverkehrs war ein bisschen ein Eigentor. Da ist der SPD-Landesvorsitzende nämlich einer Meinung mit der Handelskammer. Ich zitiere jetzt deren Presseerklärung, notwendig sei auch, dass kurzfristig eine Machbarkeitsstudie für eine Güterumgehungsbahn in Auftrag gegeben wird.
Zur Fraktion DIE LINKE! Sie betreiben verantwortungslose Haushaltspolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen, indem Sie hier den Untergang Bremens, den sozialen Zusammenbruch und den Niedergang ganzer Quartiere heraufbeschwören. Verantwortungslos ist es, so zu tun, als ob wir einmal eben die Gelddruckmaschine anschalten könnten. Das Einzige, was Sie anschalten, ist die Zinszahlungsmaschine für die Banken!
Abschließend bleibe ich dabei: Rot-Grün ist es gelungen, mit diesem Haushaltsentwurf die Balance zwischen politischen Schwerpunktsetzungen und Sparbemühungen zu halten. Wir halten die Bedingungen zum Einhalten der Schuldenbremse ein und gehen den ersten Schritt zum Abbau des Defizits. Das ist und bleibt ein Erfolg, und wir werden den Haushalt 2011 beschließen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Förderalismusreform I im Jahr 2006 hat der Bundesgesetzgeber uns ermöglicht, dass die Länder die Höhe der bisher einheitlichen Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent selbst bestimmen können. Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben daraufhin diese Steuer auf 4,5 Prozent des Kaufpreises erhöht. Weitere Länder haben zum 1. November 2011 nachgezogen, unter anderem auch Niedersachen. Sie haben es bereits beschlossen, und heute beschließen wir diese Erhöhung für Bremen ebenfalls. Diese Erhöhung wird uns jährlich circa elf Millionen Euro mehr in die Kassen spülen, die wir als Haushaltsnotlageland auch dringend benötigen.
Eigentlich dachte ich, das wäre hier im Haus unstrittig, zumindest, wenn man die wiederholten Sparappelle der Fraktionen der CDU und der FDP an die rot-grüne Regierung in den Haushaltsdebatten hört, auch gerade gestern wieder. Die CDU hat zu diesem Gesetzentwurf Zustimmung signalisiert. Umso erstaunter bin ich allerdings, dass die FDP ihn nun offensichtlich ablehnt. In den Sparvorschlägen der FDP vom September dieses Jahres findet sich die Erhöhung der Grunderwerbsteuer als – wie soll ich sagen? – Nicht-Sparvorschlag – ich weiß auch nicht –, Sie werden das sicherlich nachher auch noch begründen.
Ich zitiere eine Begründung aus der Zeitschrift von Haus und Grund Bremen/Bremerhaven vom September 2010. Inwiefern die Meinungen da einheitlich sind, weiß ich nicht, in dem Artikel wird beklagt: „Doch kein einziges Land ist bereit, die Steuerlast zu senken, stattdessen treten die Länder in einen Steuererhöhungswettbewerb ein.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, was soll ich sagen? Wir werden dort, wo wir die Möglichkeit haben, und wo es machbar ist, die Steuern erhöhen. Das tun wir jetzt, um unser Haushaltsdefizit ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
zu verringern, wozu Sie uns ja auch immer wieder auffordern. Deswegen, um es kurz zu machen, bitte ich um Zustimmung zu der vorgesehenen Gesetzesänderung. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schrörs, zu der Gewerbesteuer, Sie vergessen, dass das andersherum genauso war. In Krisenzeiten sind die Einnahmeverluste bei der Gewerbesteuer auch hinterhergelaufen, genauso wie jetzt die Auswirkungen beim Konjunkturaufschwung. So einen riesengroßen Popanz würde ich jetzt an dieser Stelle nicht aufbauen. Dass es mehr werden könnte, wünschen wir uns alle, aber dass das nun ein strukturelles Problem der derzeitigen Wirtschaftspolitik der rot-grünen Regierung ist, das stimmt einfach nicht.
Seit der ersten Lesung Ende September hat sich jetzt nicht allzu viel verändert, deshalb will ich auch lediglich auf die allerneuesten Entwicklungen eingehen. Der Nachtragshaushalt von 146 Millionen Euro wird hauptsächlich erforderlich wegen krisenbedingt sinkender Steuereinnahmen und steigender Sozialausgaben. An den gestiegenen Sozialausgaben hat sich leider nicht viel geändert, wohl aber taucht durch die aktuelle November-Steuerschätzung die Frage auf, ob der Nachtragshaushalt nun an dieser Stelle wieder verändert werden soll. Bürgermeisterin Linnert hat das dargestellt, das ist nicht nötig.
Nun ist das mit der Steuerschätzung nicht so einfach, wie das immer scheint, da muss höchst kompli––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ziert gerechnet werden, wie sich die Bundessteuern auf Bremen herunterrechnen und was am Ende beim Länderfinanzausgleich herauskommt, in welchem Jahr das eingerechnet wird und wie sich die kommunale Gewerbesteuer dazu verhält und so weiter. Am Ende bleibt trotzdem zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Schätzung.
Bei aller Rechnerei und der dann eher technischen Frage, wie man so eine Schätzung auf konkrete Zahlen herunterrechnet, bleibt aber eine politische Frage, die wir als Haushaltsgesetzgeber beantworten müssen: Ist das Grundproblem der Finanz- und Wirtschaftskrise derart zufriedenstellend gelöst, dass wir uns mittel- und langfristig auf Wachstum, mithin steigende Steuereinnahmen einstellen können oder nicht, und können wir darauf unsere Haushaltsplanung abstellen?
Ich sagte das schon in der Debatte zur ersten Lesung: Sosehr es mich freut, dass die Konjunkturmaßnahmen die Wirtschaft in Deutschland offensichtlich stabilisiert haben, so wenig bin ich davon überzeugt, dass eines der Grundprobleme der Krise gelöst ist, nämlich das der Ungleichgewichte zwischen Volkswirtschaften und das des Ungleichgewichts zwischen Binnennachfrage und Exportorientierung in Deutschland. Deswegen plädiere ich dafür, jetzt keinen XXL-Aufschwung auszurufen, wie es Wirtschaftsminister Dr. Brüderle von der FDP getan hat, oder erst einmal wieder mehr Geld auszugeben, wie es gerade die bayerische CSU/FDP-Regierung tut, oder schon wieder unverdrossen Steuersenkungen zu fordern, als wenn wir nicht wüssten, was für einen nicht unerheblichen Anteil die bisherigen Steuersenkungen an unseren Steuereinahmen haben.
Gebot der Stunde ist es dagegen, vorsichtig an die Dinge heranzugehen.
Wir wissen noch nicht, was genau am Ende des Tages bei den Steuereinnahmen herauskommt. Sollte es tatsächlich mehr werden, was Frau Linnert zum jetzigen Zeitpunkt ausschließt, haben wir ohnehin kein Geld übrig, sondern wir machen lediglich etwas weniger Schulden. Dies an die Adresse der Fraktion DIE LINKE. Insofern plädiere ich jetzt dafür, den Nachtragshaushalt an der Stelle der Einnahmen unverändert zu lassen.
Zu den beiden Anträgen der LINKEN: Wir lehnen sie ab! Sie wollen wieder mit diesen Anträgen die Schuldenaufnahme um weitere 15 Millionen Euro erhöhen, den Nachtragshaushalt also um weitere zehn Prozent erweitern. Ich will das auch noch kurz inhaltlich begründen. Sie fordern in dem einen Antrag eine bremische Kompensation des Sparpakets der Bundesregierung für die öffentlichen Beschäftigungsträger um zehn Millionen Euro. Herr Rupp, wir werden sicherlich unsere gesetzlichen Auflagen der Folgen des Sparpakets der Bundesregierung im Sozialhaushalt erfüllen müssen. Wozu wir aber weder willens noch in der Lage sind, ist, sämtliche
Fehlleistungen dieser gelb-schwarzen Regierung freiwillig und im vorauseilenden Gehorsam zu heilen!
Sie fordern außerdem, die im Haushaltsvollzug geplante Umlage von 4,3 Millionen Euro Mehrbedarf auch noch in den Nachtragshaushalt zu geben, so steht es wenigstens in Ihrem Beschlussvorschlag. Die Überschrift – das hat mein Vorredner schon ausgeführt – sagt jedoch etwas ganz anderes. Sie wollen einfach den Tag der Deutschen Einheit nicht.
Die Überschrift lautet, ich zitiere: „Einheitsfeier nicht aus Bildung finanzieren, Umlagefinanzierung zurücknehmen“. So eine Unterteilung in gute und schlechte Politikfelder – also innere Sicherheit ist irgendwie schlecht, und Bildung ist dann deswegen gut – können Sie ja als Opposition machen, wir als Regierungsfraktion können das nicht. Wir meinen, dass die Umlage über die vom Senat beschlossene Haushaltssperre finanzierbar sein wird.
Ich komme zum Schluss! Ich empfehle, den Nachtragshaushalt 2010 unverändert zu beschließen und die Anträge der LINKEN abzulehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir immer noch unterschiedliche Vorstellungen vom richtigen und falschen Sparen haben, Herr Dr. Schrörs, haben wir hier schon mehrfach diskutiert. Das mag auch so sein bei unterschiedlichen politischen Parteien. Was mich aber von Ihrer Seite immer wieder ärgert, ist die reine Reduzierung der Haushaltsdebatte auf die Ausgabenseite. Ein Haushalt besteht aus Einnahmen und Ausgaben, und auch ein Defizit besteht aus Einnahmen und Ausgaben. Das Ganze findet auch nicht in einem luftleeren Raum statt, sondern es findet in einem gesamtwirtschaftlichen Umfeld statt. Das vergessen Sie immer ziemlich schnell, und das ist das, was mich an Ihren Debattenbeiträgen ärgert.
Dass wir alle mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt nicht glücklich sein können, brauche ich, glaube ich, nicht ausdrücklich zu betonen. Dieses neuerliche Defizit bedeutet eine Erhöhung unseres ohnehin schon hohen Schuldenbergs und ein noch ein ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
bisschen höheres Schrauben der einzelnen Hürden für unseren ohnehin schon beschwerlichen Konsolidierungspfad. Nicht geändert hat sich aber auch die Tatsache, dass wir es hier mit auch übergeordneten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu tun haben, an denen wir im kleinen Bremen vergleichsweise wenig ändern können. Niedersachsen, Hamburg, Berlin, alle müssen 2010 mehr Geld ausgeben und haben ihre Haushaltsziele verfehlt.
Der Nachtragshaushalt spiegelt die dramatischen Steuerschätzungen im Mai wider. Bürgermeisterin Linnert hat das erläutert, Sie erinnern sich. Das macht circa 80 Millionen Euro aus, mehr als die Hälfte der hier vorgelegten neuerlichen Kreditaufnahme. Wir haben de facto ein Einnahmeproblem. Ich weiß also gar nicht, wie man darüber hinweggehen kann. Ob nun die November-Steuerschätzungen noch einmal Entlastung bringen werden, es wäre zu hoffen, dann würde der Schuldenberg ein bisschen weniger wachsen. Die Konjunktur scheint sich zu erholen, da haben offensichtlich unsere gemeinsamen Konjunkturprogramme geholfen und uns vor weiteren Einbrüchen bewahrt. Das gilt es auf jeden Fall positiv anzumerken, was die jeweiligen Regierungen damals getan haben, da waren wir uns ja hier im Haus auch einig.
Ich bin allerdings nur vorsichtig optimistisch, was die weitere Entwicklung der Einnahmeseite angeht. Das grundsätzliche Problem der Finanz- und Wirtschaftskrise, nämlich die Ungleichgewichte der europäischen Volkswirtschaften und die mangelnde Binnennachfrage in diesen einzelnen Volkswirtschaften, ist nach wie vor ungelöst. Da helfen auch sinkende Löhne in Bremen nicht weiter, Herr Dr. Schrörs.
Ob das Zurückfahren gesamter Volkswirtschaften von Griechenland bis hin zu klammen deutschen Kommunen der Sache am Ende dienlich ist, bezweifle ich. Sie können sich diese sinkenden Kurven der Ausgabenseite im Stabilitätsbericht ansehen. Alle Länder in Deutschland müssen im Durchschnitt zwölf Prozent ihrer Ausgaben bis 2020 zurückfahren. Trotzdem stehen wir natürlich vor der Aufgabe, mit den uns anvertrauten Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sorgsam umzugehen, gerade wenn sie weniger werden. Wir können und werden nicht nach dem Motto „ist ja eh alles egal“ bei den Eigenanstrengungen nachlassen, weswegen der Senat die Haushaltssperre weiter fortbestehen lässt, etliche Haushaltsprobleme der Ressorts via Umlage oder im Vollzug zu lösen sein werden und auch potenzielle Mehrsteuern nur zur Verringerung der Schuldenaufnahme verwendet werden.
Bleibt das riesengroße Problem der Steigerung der Sozialausgaben, im Saldo über 50 Millionen Euro! Leider ist das kein bremenspezifisches Problem, wir
sehen uns hier in trauriger Gesellschaft mit den meisten anderen Kommunen. Wir haben uns das in der letzten Sitzung des Ausschusses Umsetzung der Föderalismusreform II eindrücklich von externen Experten aus Hamburg und von einer Beratungsfirma, die den Großstadtvergleich begleitet, vorstellen lassen. Überall steigen die Ausgaben für Kosten der Unterkunft, für Hilfen zur Erziehung und für die Grundsicherung. Diese Ausgaben sind krisenbedingt, zeigen aber leider auch eine drohende, sich verfestigende Spaltung unserer Gesellschaft.
Wir sind eigentlich immer stolz gewesen auf unser eigentlich reiches Land mit grundgesetzlich festgeschriebenen ansatzweise gleichwertigen Lebensbedingungen, wo eigentlich jeder eine Chance haben sollte. Das dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, indem wir anfangen, zuerst und nur bei denen zu sparen, die ohnehin schon nicht viel haben, wir werden das morgen in der Aktuelle Stunde ausführlicher debattieren. Die steigenden Sozialausgaben spiegeln aber auch gesellschaftliche Veränderungen wider, politische Rahmensetzungen, die sich eben dieses eigentlich reiche Land leisten kann und soll. Ich spreche hier den Ausbau der Kinderbetreuung oder auch die Eingliederung behinderter Menschen an. Auch wenn es vielleicht monetär billiger sein könnte, ein Zurück zu Sammelunterkünften für Behinderte, also zu Kloster Blankenburg, wird es nicht geben!
Die Sozialausgaben der deutschen Großstädte, auch Bremen und Bremerhaven, machen aber auch eines deutlich: Hier läuft grundsätzlich etwas schief in der Aufgaben- und Ausgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wir hatten das in der letzten Sitzung anlässlich des rot-grünen Antrags zu Kommunalfinanzen im übergeordneten Maßstab besprochen, wir haben hier im Nachtragshaushalt in Bremen das konkrete Ergebnis dieser Schieflage.
Trotzdem, ich sage es entgegen allen Unkenrufen der Opposition: Wir lassen nicht nach in unseren Eigenanstrengungen, wir suchen weiter nach Möglichkeiten, den Ausgabenanstieg zu begrenzen. Wir sind noch lange nicht am Ende des Weges angekommen, und das wird mit Sicherheit auch nicht die letzte Debatte dieser Art gewesen sein.
Ich bitte um Zustimmung in erster Lesung und Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss! – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mitunter machen Fünf-Minuten-Debatten schon Sinn, wenn ich Ihnen zuhören muss, Herr Tittmann. Sie haben es selbst auch gesagt.
Ich wollte mich zu den sogenannten Sparvorschlägen der FDP melden. Eigentlich wollte ich dazu nichts sagen, weil ich dieses Konglomerat nicht aufwerten wollte, aber im Plenum muss ich, glaube ich, darauf antworten. Wenn man sich diese – ich glaube, es sind 45 – Sparvorschläge einmal genauer ansieht – und das habe ich getan, liebe Kollegen –, was Sie sonst noch wollen zu dem, was Sie hier so angekündigt haben und was sich ja irgendwie auch ganz friedlich und freundlich anhört von Ihrer politischen Seite aus, wollen Sie unter anderem kleinere Wohungen für Hartz-IV-Bezieherinnen, wohl wissend, dass es die hier in Bremen gar nicht gibt. Sie wollen Kinderbetreuung privatisieren und rechnen einmal eben so mit fünf Prozent Einsparung dabei, ohne überhaupt zu sagen, ob Sie nun an der Qualität oder vielleicht an der Bezahlung sparen.
Sie wollen kranke Straftäter ohne Betreuung wegsperren, das ist meines Erachtens illegal. Was Sie natürlich nicht wollen, ist, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen, wie es uns die Senatorin im Laufe dieser Debatte vorschlägt. Erst habe ich gedacht, Sie haben plus und minus verwechselt, aber hier geht es auch um Defizitverringerungen, und Sie meinen, dann würden die Leute nach Niedersachsen abwandern. Haben Sie mitbekommen, dass in Niedersachsen die FDP diesem Gesetzesvorschlag zugestimmt hat?
Was ich wirklich schlimm finde: Sie arbeiten in Ihren Sparvorschlägen schlicht mit falschen Zahlen und Unterstellungen. Ich habe versucht, irgendwo herauszufinden, wo die 15 bis 20 Prozent schwarzarbeitenden Hartz-IV-Bezieherinnen und -bezieher herkommen. Ich habe einen Professor aus Linz gefunden, der das über die sogenannte Bargeldmethode „errechnet“ hat. Ich habe nicht nachvollziehen können – es kann sein, dass es an mir liegt –, wie das funktioniert, aber ich war nicht die Einzige. Es ist wissenschaftlich nicht gelungen, diese Zahlen überhaupt nachzuweisen. Dann habe ich bei der Bundesanstalt für Arbeit geschaut, da kommt real eine Missbrauchs––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
quote von 1,9 Prozent heraus. Das ist hart an der Grenze zur Demagogie, Herr Dr. Möllenstädt!
Das kratzt ernsthaft am sozialen Zusammenhalt in diesem Land.
Sie wollen doch am Ende einen Keil treiben zwischen die Mittelschicht und die, die leider ohne oder mit schlecht bezahlter Arbeit am Existenzminimum leben. Glauben Sie ernsthaft, diese Leute machen das freiwillig? Glauben Sie ernsthaft, sie beziehen freiwillig Hartz IV, glauben Sie ernsthaft – jetzt zitiere ich Ihren eigenen Antrag vom Februar dieses Jahres –, dass sie „ein unbeschwertes Leben auf Kosten der arbeitenden, leistungsbereiten und Steuerlast tragenden Teil der Bevölkerung“ führen? Glauben Sie das ernsthaft?
Diese Spaltung, Herr Dr. Möllenstädt, wird mit uns nicht zu machen sein. Wir werden Haushaltspolitik so betreiben, dass wir eben nicht – jetzt zitiere ich Altbürgermeister Klaus Wedemeier – „die Leute aus der Stadt treiben“. Wir werden solide und mit Augenmaß Haushaltspolitik betreiben, und wir werden nicht dazu beitragen, dass in dieser Stadt eine Spaltungspolitik Vorrang hat. – Danke!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vor fast zwei Jahren haben wir den damaligen FDP-Antrag zur Transparenz bei Beratungsverträgen debattiert. Die rot-grüne Koalition hat damals dem Anliegen des Antrags grundsätzlich zugestimmt, aber bei den Einzelheiten die Senatorin für Finanzen gebeten, das besser handhabbar zu machen.
Die Verwaltung hat uns im Haushaltsausschuss nun einen Vorschlag unterbreitet, wie die entsprechenden Verfahren optimiert und transparenter gemacht werden können, auch für uns als Parlament. Sie finden diesen Vorschlag in Form der vorliegenden Arbeitshilfe, die Ihnen allen kurz vor der Sommerpause zugegangen ist. Des Weiteren ist der Aufbau einer Datenbank vorgesehen, und dem Haushaltsausschuss soll einmal im Jahr berichtet werden. Der Haushaltsausschuss hat dann am 20. August alles zur Kenntnis genommen, und wir haben einstimmig den von Ihnen vorliegenden Bericht beschlossen. So weit, so gut!
Am Ende blieb dann aber doch noch ein kleiner Dissens übrig, der Ihnen hier in Form eines Dringlichkeitsantrags der FDP und der CDU vorliegt. Das ist Ihnen leider erst nach der Beratung im Haushaltsausschuss eingefallen. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten das in Ruhe im Ausschuss beraten können und nicht hier im Plenum kurz vor der Mittagspause. Sie wollen gemäß Ihrem Antrag die vorliegende Arbeitshilfe – 16 Seiten und vier Anlagen mit noch einmal so vielen Seiten – in die Verwaltungsvereinbarung zur Landeshaushaltsordnung übernehmen, also direkt in den Text und nicht nur als Anlage, wie jetzt vorgesehen. Wie Herr Dr. Kuhn schon sagte, liebe Kollegen von der FDP, ich dachte immer, Sie wären für Bürokratieabbau und effiziente Gesetzgebung. So eine aufgeblähte kleinteilige Vorschrift wäre allerdings eine Art von Bürokratiemonster. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ihr Misstrauen als Opposition in Regierungshandeln in allen Ehren, liebe Kollegen von der FDP, wir haben naturgemäß dieses Misstrauen nicht und lehnen daher Ihren weitergehenden Antrag ab! Wir empfehlen Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Haushaltsausschusses. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bremen hat im föderalen System der Bundesrepublik eine besondere Stellung und Verantwortung als Stadtstaat inne. Gemeinsam mit den anderen beiden Stadtstaaten Hamburg und Berlin vertritt es im Bundesrat die Kommunen. Deswegen stellen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen hier in der Bremischen Bürgerschaft im Landtag den Antrag „Keine weiteren Steuersenkungen – kommunale Finanzen sichern und stärken“. Die aktuelle Neufassung des Antrags von Anfang April berücksichtigt im Vortext die neueren aktuellen Entwicklungen. Anfang April ist ja eine Weile her, Stichwort Steuerschätzung, der Beschlussteil bleibt unverändert.
Die Lage der meisten Kommunen ist – Aufschwung hin oder her – dramatisch, und das wird sich auch nicht ändern, wenn nicht gegengesteuert wird. Die Gewerbesteuer ist 2009 von über 40 Milliarden Euro auf 33 Milliarden Euro eingebrochen, also um 19 Prozent, die Körperschaftsteuer sogar um 55 Prozent. Das sind nicht nur krisenbedingte Ausfälle. 2010 rechnet das Bundesfinanzministerium unter anderem aus dem sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit weiteren Ausfällen von insgesamt sechs Milliarden Euro für die Gesamtheit der öffentlichen Haushalte. Für Bremen bedeutet das nach der Steuerschätzung im Mai 2010 ein Minus von 84 Millionen Euro, 2011 über 150 Millionen Euro.
Gleichzeitig steigen die Ausgaben der Kommunen und nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Aufgaben. In der letzten Sitzung des Föderalismusausschusses hier in der Bremischen Bürgerschaft ist uns das von externen Experten anhand der aktuellen Großstadtvergleiche eindrucksvoll vorgetragen worden. Ich möchte Ihnen drei Beispiele nennen: Die größten Brocken der Sozialleistungen, die Kosten der Unterkunft, werden dieses Jahr auf elf Milliarden Euro ansteigen. Ebenso hoch sind mittlerweile die Leistungen für die Eingliederung behinderter Menschen, wir haben es eben debattiert, Leistungen, die gesamtgesellschaftlich ohne Frage gewollt sind. Der Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aber man kann die Kommunen wohl damit nicht allein lassen, wenn auch hier weiter ausgebaut werden soll.
In einer derartigen Situation – sinkende Einnahmen, steigende Ausgaben – kommt die schwarz-gelbe Bundesregierung mit einem neuen Aufguss der Diskussion über die Gewerbesteuer. Im März 2010 ist eine Gemeindefinanzkommission gegründet worden, die das Ziel hat, am Ende die Gewerbesteuer, die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen, quasi abzuschaffen. Stattdessen soll es einen kommunalen Zu––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
schlag auf die Einkommensteueranteile der Kommunen geben. Was heißt das am Ende? Erst einmal verbleibt nach aktuellen Berechnungen der Gemeindefinanzkommission am Ende ein Minus von ungefähr sechs Milliarden Euro im Vergleich zum bisherigen Modell für die öffentlichen Haushalte. Es kommt zu größeren Umverteilungen, hier zitiere ich aus einem Zwischenbericht der Kommission von Anfang Juli 2010: „Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich aber bereits festhalten, dass ein Volumen von mehr als 30 Milliarden Euro – nahezu die Hälfte der kommunalen Steuerbasis – nach anderen Kriterien als nach geltendem Recht zerlegt beziehungsweise aufgeteilt wird. Erste qualitative Analysen zeigen insoweit bereits folgende Grundtendenzen auf: Es erfolgt nach der Festlegung im Prüfmodell eine erhebliche Umschichtung des kommunalen Ertragssteueraufkommens zulasten der Betriebsstättengemeinden und zugunsten der Wohnsitzgemeinden. Insgesamt findet eine Aufkommensverschiebung von einkommensteuerschwachen in einkommensteuerstarke Kommunen statt beziehungsweise dürften Wohnortgemeinden reicher Bürger durch einen Zuwachs an Steueraufkommen profitieren.“ Was das für Bremen und die bekannte Stadt-Umland-Problematik – ebenso für Bremerhaven – bedeutet, können Sie sich leicht ausrechnen, von der dann quasi Abschaffung auch aktiver Standortpolitik für Betriebe gar nicht zu reden. Was wollen SPD und Grüne stattdessen? Wir wollen einerseits die Gewerbesteuer erhalten und verbreitern – Vorschläge dazu gibt es, beispielsweise die Einbeziehung der Freiberuflerinnen und -berufler, das sogenannte Kommunalmodell des Städtetages ist meines Erachtens dazu besser geeignet als das Prüfmodell der Bundesregierung –, und wir wollen andererseits eine andere, breitere Verteilung der Sozialausgaben, die auf den Kommunen lasten. Damit meinen wir Aufgabenverteilung und nicht Sozialabbau, wie einige der Vorschläge aus den Arbeitsgruppen der Gemeindefinanzkommission nahelegen könnten, ich nenne hier als Stichwort die 25-Quadratmeter-Wohnungen für Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher. In diesem Sinne bitten wir den Senat, auf Bundesebene zu agieren, und Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mit dem anfangen, Herr Dr. Schrörs, Herr Woltemath, was uns, glaube ich, eint.
Das will ich gern machen.
Uns geht es allen um Bremen, um seine Selbstständigkeit, am Ende auch um den bundesdeutschen Föderalismus. Wir waren vor gut einem Monat mit dem Haushaltsausschuss auf Reisen in Baden-Württemberg und im Saarland, um mit den Finanzpolitikern und Finanzpolitikerinnen dort über Finanzen, Verschuldung und Konsolidierungswege zu sprechen. Namentlich in Baden-Württemberg waren wir, glaube ich, parteiübergreifend darüber erschrocken, wie gering dort der Wert des Föderalismus angesehen wird. Länder müssen sich rechnen, so die einhellige Meinung in Baden-Württemberg, leider auch dort parteiübergreifend. Alles, was sich nicht rechnet, gehört abgeschafft. Ergo: auch Bremen. Deswegen ist dort geplant, als Geberland gegen den Länderfinanzausgleich zu klagen.
Ich nehme jetzt einmal Ihre Initiative als Versuch, dieser Gemeinsamkeit der Sorge über unser Land Ausdruck zu verleihen. Als solche nehme ich diese Initiative und auch Sie ernst. So habe ich Ihre beiden Reden auch verstanden. Auch wir bekennen uns zu den Grundsätzen der im Grundgesetz festgelegten Schuldenbremse, und auch wir sind gegen weitere Einnahmesenkungsgesetze und Aufgabenmehrbelastungen seitens der Bundesregierung. Insofern, auch das ist eine weitere Gemeinsamkeit, bin ich doch erfreut und erstaunt, dass Sie in Ihrem Punkt drei offensichtlich gegen solche Mehrbelastungen, auch gegen die des aktuellen Sparpakets der gelb-schwarzen Bundesregierung, sind, also für die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Bezieher und nicht etwa für die Erhöhung der Grundsicherung, die wiederum die Kommunen belasten würden. Soweit zur Gemeinsamkeit! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Doch über den Weg zum Erhalt von Bremens Selbstständigkeit sind wir uns offensichtlich derzeit nicht einig. Weswegen wir als rot-grüne Koalition hier einen eigenen Antrag vorlegen. Die Frage ist: Brauchen wir jetzt aktuell eine Änderung der Bremer Landesverfassung, und wenn ja, zu welchen Konditionen?
Darüber kann aktuell überhaupt noch keine Auskunft gegeben werden. Es liegen ja noch nicht einmal die Ergebnisse der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Konsolidierungsländern vor, die die einzelnen Schritte beschreiben.
Auch andere Länder haben das nicht getan. Die haben, wenn überhaupt, häufig schon vor der Grundgesetzänderung eine Regelung in der Landeshaushaltsordnung getroffen. Eine Verfassungsänderung hat lediglich, Sie haben das ausgeführt, SchleswigHolstein vorgenommen. Das ist richtig. Dort lehnt aber das Parlament insgesamt das Zustandekommen der Schuldenbremse im Grundgesetz ab. Es wird aktuell ja auch dagegen geklagt. Wenn man das tut, die Schuldenbremse im Grundgesetz einerseits ablehnt, sie aber andererseits als Konsolidierungsland inhaltlich befürwortet, dann bleibt logischerweise kein anderer Weg als das Landesrecht.
Rot-Grün in Bremen hat sich auch ohne geänderten Artikel in der Landesverfassung auf den Weg zum Erreichen des Grundgesetzes begeben. Der Senat macht derzeit einen Vorschlag, wie der Haushalt 2011 anzupassen ist, und wir werden auch die Finanzplanung entsprechend anzupassen haben. Wir stehen zu den Zielen der Grundgesetzänderung. Was darüber hinaus erforderlich ist, darüber werden wir beraten, wenn es soweit ist. Darauf zielt der Punkt drei unseres Antrags ab. Vom Tisch ist die Frage also in der Tat nicht. Soweit zum parlamentarischen Grund, warum wir Ihren Vorschlag ablehnen und derzeit keinen Grund sehen, die Verfassung zu ändern.
Nun komme ich zum politischen Grund der Ablehnung. Einmal abgesehen davon, dass zu jeder Änderung der Verfassung an sich eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, verlangen Sie in Absatz drei –
Sie haben das vorhin ausgeführt – Ihres ersten Punktes des Änderungsantrags der Verfassung, dass das auch für jede Ausnahme auf dem Weg dorthin der Fall sein soll, und zwar schon vor 2020, wenn die Grundgesetzregelung greifen soll. Heißt das übersetzt, wir führen jede Haushaltsberatung nur noch per Zweidrittelmehrheit? Auch das mag in schwierigen Zeiten wie diesen eine zu diskutierende Notwendigkeit sein. Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP und CDU,
ein bisschen mitregieren, wird am Ende nicht gehen. Was für uns politisch schwierig wäre, ist, wenn an diese Verfassungsfrage, wenn man etwas miteinander aushandelt, Bedingungen geknüpft würden, und zwar, Sie haben das beide selbst angeführt, Sparbedingungen, wie sie sich offensichtlich die christlichliberale Regierung vorstellt. Wir haben das heute Morgen in der Aktuellen Stunde debattiert. Ich will das jetzt in der Schärfe nicht wiederholen. Herr Woltemath, Sie haben eben Ihre Sparideen wieder eingebracht, und wenn das dann am Ende herauskommt, wird das natürlich für uns schwierig werden. Rot-Grün in Bremen steht zur Grundgesetzänderung, zur Schuldengrenze. Wir werden aber den sozialen Zusammenhalt in Bremen nicht wegsparen!
Wir stehen zu unseren Schwerpunkten, zu Arbeit, ökologischem Umbau und Bildung. Auch wir werden sparen, wir haben Ihnen das wiederholt und immer wieder erklärt. Ohne Ausgabensenkung wird es in der Tat nicht gehen, wenn wir das Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben verringern wollen. Wir haben Ihnen das, wie gesagt, schon mehrfach erklärt, wie wir uns das vorstellen, mit Verwaltungsmodernisierung und Personalabbau. 950 Stellen sind Sparbemühungen. Wir werden aber nicht sparen wie die berühmte schwäbische Hausfrau. Lassen Sie mich ein bisschen von der schwäbischen Hausfrau erzählen. Stellen wir uns vor, das sei eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, sagen wir, irgendwo in BadenWürttemberg, in einer kleinen Stadt. Das Geld reicht hinten und vorn nicht.
Sie versucht nun ihre Ausgaben zu senken. Sie verkauft das Auto und zieht in eine kleinere Wohnung. Da das Geld dann immer noch nicht reicht, versucht sie, die Einnahmen zu erhöhen, sprich: Sie sucht sich einen bezahlten Job. Daraus wird dann aber auch nichts, weil die Bürgermeisterin in ihrer Stadt auch eine schwäbische Hausfrau ist, der Kindergarten schon
um zwölf Uhr schließt und der Bus nur noch alle zwei Stunden fährt. Das Auto hat sie ja schon verkauft. Was will ich damit sagen? So kann das mit dem Sparen nicht funktionieren, wie Sie das vorhaben. Es wird nicht reichen, nur dort zu sparen, wo schon alles wegverteilt worden ist, wo die Leute sich nicht mehr so richtig wehren können. Wir werden auch an die Einnahmeseite denken müssen und an die Rückverteilung des Vermögens.
Ich komme zurück zum Beginn meiner Rede, zur Gemeinsamkeit, zur Sorge um das Land Bremen und die Zustimmung zum bundesrepublikanischen Föderalismus. Ich glaube, das Ziel ist für uns gleich, der Weg dahin aber ein unterschiedlicher. Eine gesetzliche, sogar eine verfassungsrechtliche Änderung zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir ab. Die Frage ist nicht vom Tisch, das habe ich bereits gesagt. Deswegen bitten wir um Ablehnung des Antrags der CDU- und der FDP-Fraktion und zur Zustimmung zum Antrag von Rot-Grün. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werden Sie ein bisschen ruhiger!
Es ist bedauerlich, dass die Sache mit dem Experten im Ausschuss jetzt hier wieder solch eine große Rolle spielt. Nur um dem Haus das zur Kenntnis zu ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
geben: Wir haben nächste Woche zwei Experten eingeladen, und wir werden auch noch mehr Experten einladen. Es ist mir im Moment egal, wer was wann wie vorgeschlagen hat. Das haben wir im Konsens gemacht, und das werden wir auch weiter im Konsens machen. Insofern freue ich mich auf die Beratung mit zwei auswärtigen Experten in der nächsten Woche.
Ich habe noch einmal aufgeschrieben, was Herr Dr. Schrörs zum Einbringen des Antrags gesagt hat. Er hat gesagt, dass die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung zusätzlich sei. Sie sei ein starkes Zeichen zur Rettung Bremens, und das Parlament möge seinen Willen unterstreichen, sich auf dem Weg des Grundgesetzes zu begeben. Im Grunde haben Sie gesagt, damit wir die Haushalte ab dem Jahr 2020 ohne zusätzliche Kredite aufstellen können, brauchen wir das jetzt gar nicht. Sie wollen nur dieses starke Zeichen setzen. Ich sage noch einmal ganz deutlich, um Zeichen setzen, ist mir die Landesverfassung zu schade. Das mache ich nicht!
Wir werden, wenn wir im Laufe der Beratung feststellen, das sagte ich eingangs schon, sobald die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund auf dem Tisch liegt, dass es nötig ist und wir das brauchen, um dem Ziel näher zu kommen, wieder darüber diskutieren, aber nicht jetzt und heute. Am Ende war es, wie Herr Dr. Kuhn gesagt hat, eine Pressekonferenz der CDU, auf der Sie noch einmal ihre Sparideen vorgetragen haben. – Danke!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Eurokrise und Steuerschätzung, Handlungsfähigkeit des Staates sichern, so der Titel der heutigen Aktuellen Stunde. Aktuell ist ohne Frage das richtige Wort. Der Bundestag debattiert zurzeit die Regierungserklärung der Bundesregierung zu dem Thema, und es ist ja im Moment auch so viel Bewegung in die Sache geraten, dass man mit Nachrecherchieren gar nicht mehr hinterherkommt. Insofern ist es, glaube ich, eine sinnvolle Aktuelle Stunde, die wir heute debattieren.
Wir haben vor eineinhalb Jahren, nämlich Anfang November 2008, als die Krise durch die Bankenzusammenbrüche das erste Mal ganz heftig aufschlug, erstmalig über die damalige Krise debattiert. Die rotgrüne Koalition hatte damals auch einen Antrag eingebracht, Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen, politische Handlungsfähigkeit stärken. Ich habe mir die damalige Debatte anlässlich der heutigen Diskussion noch einmal angeschaut. Wir waren damals unisono, natürlich jeweils parteipolitisch unterschiedlich ausgelegt, der Meinung, erstens, dass die damalige Bundesregierung schnell und angemessen reagiert hat, zweitens, dass die Finanzmärkte wieder stärker reguliert werden müssen, und drittens, dass die angeschobenen Maßnahmen – Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Kurzarbeit, Konjunkturpaket – ein ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wichtiger Schritt in Richtung der Überwindung der Krise seien. Wie sieht es nun heute angesichts der neuerlichen Krise aus? Zunächst, hat die Bundesregierung angemessen reagiert? Ich muss sagen: Leider nein! Die Bundesregierung hat sich viel zu spät vor den Euro gestellt. Man könnte nun sagen, lieber zu spät als nie, aber dieses spät hat uns eine Menge Geld und Vertrauen gekostet. Letzteres wiegt meines Erachtens sogar noch schwerer, da ein derartiger Vertrauensverlust sehr schwer wieder aufzuholen ist. Damals haben Sie, Herr Röwekamp, in der Debatte, wie ich finde, noch richtig ausgeführt, ich zitiere: „Es ist ein Beleg“ – also die damalige Reaktion der Bundesregierung – „dafür, dass Deutschland auch in Krisenzeiten handlungsfähig ist.“ Und heute? Der Euro steht am Rande des Abgrunds, die gesamten Schulden drohen uns hereinzureißen, und die Bundeskanzlerin streitet sich erst einmal mit dem Außenminister um den Zeitpunkt von Steuersenkungen.
Zu Fragen der Regulierung – ich komme darauf! – hat sich leider noch nicht sehr viel getan, hätte ich vorgestern gesagt. Wenn man sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung von Ende April dieses Jahres anschaut, war der doch sehr mager und der Lage offensichtlich auch nicht angemessen. Nun kommt aber offensichtlich Bewegung in die Sache. Der Druck – auch, finde ich, durch die Enthaltung der SPD-Bundestagsfraktion beim ersten Paket – der Ereignisse trägt offensichtlich Früchte, aber auch wir in Bremen waren und sind Teil dieses Druckes gewesen, der offensichtlich dringend nötig war und ist. Wir haben damals, im letzten Jahr war das, glaube ich, einen Koalitionsantrag zur Regulierung der Finanzmärkte eingebracht, Herr Dr. Kuhn hat das ausgeführt, Stichworte Finanztransaktionssteuer, Hedgefonds-Ratingagenturen, Finanz-TÜV. Der Senat hat letzte Woche im Bundesrat einen entsprechenden Antrag eingebracht, der leider abgelehnt wurde, und auch die SPD-Bundestagsfraktion hat unter Federführung des Kollegen Dr. Sieling einen Antrag zur Finanztransaktionssteuer eingebracht. Wenn ich allerdings jetzt aktuell die Regierungserklärung verfolge, möchte ich sagen, ich höre sie wohl die Bundeskanzlerin, allein mir fehlt noch der Glaube!
Wie ich dem Ticker entnehmen konnte, legt Frau Merkel sich auf das Instrument der Besteuerung noch nicht fest.
Dem Ticker, Herr Röwekamp! Es geht nicht nur darum, das ist unbestreitbar wichtig, Brände zu löschen, sondern es geht auch um vorsorglichen Brandschutz, es geht darum, Brände zu verhindern. Das ist in der Bundesregierung offensichtlich noch nicht so richtig angekommen, und deswegen, denke ich, müssen wir den Druck an dieser Stelle alle gemeinsam aufrechterhalten.
Zum dritten Punkt! Die Schritte, die wir damals unternommen haben, waren meines Erachtens richtig, davon bin ich auch heute noch überzeugt. Das Bremer Konjunkturprogramm läuft gut, wir bekommen das regelmäßig im Haushaltsausschuss berichtet, auch die Abwrackprämie hat sicherlich der hiesigen Autoindustrie gut getan, und dass die Kurzarbeitsregelungen das Schlimmste am Arbeitsmarkt verhindert haben, ist, glaube ich, auch unstrittig. In den Steuerschätzungen und den Einnahmen Bremens hat sich das leider noch nicht in der Art und Weise niedergeschlagen, wie wir es uns gewünscht haben. Wir müssen also weiter daran arbeiten, wir müssen sehen, wie wir alle gemeinsam unsere Einnahmen steigern können, und da müssen wir die Dinge, die in der Krise notwendig sind, weiter verfolgen, das Stichwort Kurzarbeit möchte ich da nennen.
Auf der anderen Seite, das wird auch der Nachtragshaushalt erforderlich machen, den Frau Senatorin Linnert uns vorlegen wird, steigen die Sozialhilfekosten natürlich in solch einer Krise weiter. Eine Krise führt dazu, dass sich die Schere in der Gesellschaft weiter auseinander entwickelt, und ich glaube, dass wir hier in Bremen auf einem guten und richtigen Weg sind, alles dafür zu tun, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt nicht zerstört, sondern erhalten wird.
Wie kann es nun weitergehen? Wenn man manchmal die aktuelle Berichterstattung verfolgt, kann man den Eindruck gewinnen, es sei alles ganz einfach. Es gibt vor allem zwei Schuldige, die gierigen Spekulanten auf der einen Seite und die faulen Griechen, Spanier und Portugiesen auf der anderen Seite. Deutschland hat natürlich alles richtig gemacht und ist an dem Dilemma völlig unschuldig, mehr noch, wenn alle es so machen würden wie wir, wäre alles gut.
Zu den gierigen Spekulanten: Erst einmal ist das immer so entpersonalisiert, und wir tun immer so, als wäre es genau das, nämlich Spekulationen auf Finanzmärkten, nicht Bestandteil der Weltwirtschaft. Finanz- und Realwirtschaft gehören zusammen, und wir werden dem nur vernünftig Herr, wenn wir die Regeln eben härter fassen und auch umsetzen, die Brände nicht nur löschen, sondern sie auch verhindern. Das hatte ich vorhin bereits illustriert.
Dann die Sache mit den faulen Griechen. Zum Glück hat es sich mittlerweile herumgesprochen, dass das auch ganz normale Menschen sind, die sich um ihre Existenz sorgen. Ich möchte an der Stelle auch noch einmal sagen, den Artikel im „Weser-Kurier“ vom Wochenende von Frau Ingenrieth fand ich sehr hilfreich. Sie hat, glaube ich, sehr plastisch dargestellt, wie es jedem einzelnen Menschen dort unten mit den Problemen geht, und wir sollten auch nicht vergessen, dass das Leute sind, die um ihre Existenz bangen.
Was wäre denn, wenn wir 16 Deutschländer hätten in der Eurozone? Erst einmal wäre das an sich eine komische Vorstellung, und dann wäre es auch, wenn man es zusammenrechnen würde, ökonomischer Schwachsinn. 16 Länder hätten ihre Lohnstückkosten gesenkt, die Produktivität gesteigert und den Exportüberschuss woandershin verlagert. Was Deutschland jetzt in der Krise braucht, ist eine Stärkung der inneren Nachfrage, das Ermöglichen weiterer Investitionen und keine weitere Abkopplung der Löhne von der Produktivität. Steuersenkungen haben nach Lage der Dinge keinen Platz, hier insgesamt einen ökonomischen Ausgleich zu schaffen. Eine Balance, eine Waage zwischen den vielen unterschiedlichen Nationen, das ist meines Erachtens das Gebot der Stunde, und das ist übrigens nach meinem Verständnis auch der Sinn von Europa; geeinte Länder, die füreinander einstehen und gemeinsam Verantwortung tragen.
Zum FDP-Antrag hat Kollege Dr. Kuhn schon das Nötige gesagt.
Ein Antrag war das nicht, Entschuldigung, Ihre Presseerklärung des Landesvorstands!
Das ist nach meinem Verständnis, um jetzt einmal wieder zurückzukommen nach Bremen, auch der Sinn des bundesdeutschen Föderalismus, Einheit in der Vielfalt und daraus Vorteile zu ziehen und nicht die Nachteile zu betonen. Daraus leitet sich, und das möchte ich zum Schluss sagen, auch ab, dass wir in Bremen weiter für unser Bundesland kämpfen werden, soweit wie möglich hoffentlich gemeinsam. Allerdings wird es ohne eine Erhöhung der Einnahmebasis und die Solidarität der anderen ebenso wenig gehen wie ohne das Weiterführen des Sparkurses auf der Ausgabenseite, wie es der Senat im März schon angegangen ist.
Wenn wir jetzt nach der sicher desaströsen, aber nicht völlig unerwarteten Steuerschätzung den Kopf in den Sand stecken, jegliche eigene Handlungsfä
higkeit aufgeben und gar nichts mehr tun, dann spielen wir auch mit dem Vertrauen der Bremerinnen und Bremer, und das wird sich hier niemand im Hause erlauben können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Schrörs, offensichtlich haben Sie mir nicht bis zum Ende zugehört. Ich habe schon etwas zum Haushalt Bremens gesagt, ich gebe zu, da haben Sie recht, keine Haushaltsrede gehalten, aber das war ja auch nicht das Thema heute. Ich habe gesagt – noch einmal, damit es alle hören –, ohne eine Erhöhung der Einnahmebasis und die Solidarität der anderen wird es allerdings ebenso wenig gehen wie ohne das Weiterführen des Sparkurses auf der Ausgabenseite. Die Senatorin hat das eben ausreichend illustriert, das muss ich an dieser Stelle nicht wiederholen.
Noch einmal an Ihre Adresse, Herr Dr. Schrörs, Sparen hat am Ende auch nichts mit den immer gleichen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
und immer billigen Argumenten zu tun, die Sie hier anführen. Auch Ihr Argument, wir würden nur den Wahltermin überstehen wollen. „Nur“ der Wahltermin! Was ist eine Wahl? Die derzeitige Regierung fragt den Souverän, ob die Bürgerinnen und Bürger mit dem vorgelegten Kurs einverstanden sind. Das ist das Wichtigste an Demokratie, was wir hier zu bewältigen haben. Wir stellen diese Frage, und wir finden es wichtig, diese Frage alle vier Jahre zu stellen. Deswegen finden wir es auch wichtig, nicht heute schon zu sagen, was wir 2020 tun, wenn dazwischen noch drei Wahlen gewesen sind, weil zwischendurch der Souverän auch einmal etwas zu der Politik der Regierung sagen sollte. Zum Thema Rasenmäher: Wissen Sie, was Herr Koch in Hessen macht?
Der regiert, das ist richtig, das tun wir auch.
Der macht Vorschläge – Rasenmäher ist nichts dagegen –, die er breit über alle Ressorts verteilt. Jeder bekommt irgendwie eine Prozentzahl aufgedrückt, und das, was dann am Ende noch übrig bleibt, geht in den kommunalen Finanzausgleich. Super Idee!
Im kommunalen Finanzausgleich sollen die Kommunen dann sparen, gleichzeitig wird die Gewerbesteuer eingespart, und weitere Gesetze werden gemacht. Aus den sinkenden Einnahmen der Kommunen resultierte in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel die großartig kreative Idee, das weltbekannte Tanztheater in Wuppertal zu schließen. Ich finde, das ist eine sehr kreative Idee. Ich glaube, Bürgermeisterin Linnert hat es auch gesagt, bevor wir anfangen, solche Dinge im Gemeinwesen zu machen, sollten wir, glaube ich, gemeinsam schauen, wie wir die schwierigen Probleme lösen und die Dinge bereinigen, aber uns hier nicht immer wieder gegenseitig vorwerfen, was wir alles tun und was wir nicht tun. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, und es bleibt uns gemeinsam nichts anderes übrig, als den Weg auch weiter fortzuführen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Steuerhinterziehung verhindern“, so ist die Überschrift des Antrags der LINKEN. Wer kann schon dagegen sein? Steuerhinterziehung ist immer noch kein Kavaliersdelikt, sondern immer noch eine Straftat. Die derzeitige Diskussion um die CD mit Steuerhinterziehern macht es einmal mehr deutlich. Soweit sind wir uns, glaube ich, Herr Rupp, einig.
Wir haben das Thema aber nicht nur in dem Zusammenhang diskutiert, sondern auch Ende letzten Jahres im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen, weil es ja – Sie sagten es bereits – um Einnahmen geht. Die rot-grüne Koalition hat damals einen Antrag vorgelegt, in dem es unter Punkt 4 heißt, ich zitiere: „Zur Stärkung der öffentlichen Finanzen und für ein gerechtes Steuersystem ist eine effiziente Finanzverwaltung zur Erhebung von Steuereinnahmen und Bekämpfung von Steuerbetrug unabdingbar. Der Senat wird aufgefordert, alle organisatorischen und personalen Maßnahmen im Rahmen der Reform der Finanzämter, beispielsweise Projekt Finanzamt 2010 oder eine mittelfristige Ausbildungsplanung, weiter voranzubringen.“ Insofern, meine ich, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
brauchen wir uns hier nicht noch einmal zu verhalten. Mit dem Beschluss ist meines Erachtens der Problematik Genüge getan.
DIE LINKEN wollen nun mehr Personal. Sie kritisieren in der Begründung ihres Antrags die in Bremen bundesweit vergleichbar niedrige Personalquote von 77 Prozent. Erst einmal stimmt diese Quote nicht mehr, weil sie nur alle drei Jahre erhoben wird. Sie liegt mittlerweile wieder bei gut 85 Prozent, da sind wir fast bei den 90 Prozent und damit im Gleichklang mit den anderen Bundesländern. Nun kann man sagen, das ist immer noch zu wenig. Ob die rein quantitative Betrachtungsweise, die Sie hier anstellen – mehr Personal gleich mehr Steuereinnahmen –, so schlicht zutrifft, glaube ich nicht. Sie haben das eben selbst auch gesagt.
Das Ergebnis der Beamtinnen und Beamten in Bremen ist übrigens viel höher als im Bundesdurchschnitt, das können Sie dem Jahresbericht der Steuerverwaltung entnehmen, den wir Ende letzten Jahres im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert haben. Pro Fall erzielen sie beispielsweise bei der Umsatzsteuersonderprüfung gut 26 000 Euro, im Bundesdurchschnitt sind es 17 500 Euro. Sie arbeiten also gut und effizient, das ist jetzt einmal einen Beifall wert, finde ich.
Der Senat hat im Übrigen bereits gehandelt. Wir haben zur Beginn der Legislaturperiode zwölf zusätzliche Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer eingestellt. Es wird wieder verstärkt ausgebildet. 2010 werden es 20 Finanz- und Steueranwärter und -anwärterinnen mehr sein. Wir werden so die in den letzten Jahren entstandene Ausbildungsdelle schließen können. Es sind diverse organisatorische Maßnahmen am Laufen, beispielsweise Finanzamt 2010, Landeshauptkasse, Steuerfahndung et cetera. Sie können das gut nachlesen im jährlichen Bericht der Steuerverwaltung, den es jedes Jahr im Haushalts- und Finanzausschuss gibt. Das ist übrigens ein sehr guter Bericht. Wer sich für die Materie interessiert, kann das auch im Internet gut nachlesen, der ist verständlich geschrieben, auch für jemanden, der nicht täglich mit Steuerpolitik zu tun hat.
Was mich an Ihrem Antrag generell stört, Herr Rupp, ist, Sie verlieren kein Wort über mögliche Effizienzsteigerungen, über qualitative Verbesserungen, über Organisationsmaßnahmen, über Fallmanagement und Risikoprüfung. Mehr Personal allein reicht nicht, und allein halte ich es schlicht und einfach auch für falsch.
Zu Ihrem Punkt 3, zentrale Bundessteuerverwaltung! Sie wissen, Bremen hat da in der Tat gemeinsam mit Berlin einen Antritt gemacht. Wir sind mit dem Ansinnen nicht nur damals ziemlich allein geblieben, sondern das war auch im Zuge der Födera
natürlich ein berechtigtes Interesse daran, mehr Personal einzustellen.
Das Bundesministerium für Finanzen bestreitet diese Zahl von 30 Milliarden Euro, weil sie rein spekulativ ist. Es handelt sich um fragwürdige Hochrechnungen, basierend auf den abgeschlossenen Prüffällen. Außerdem ist fragwürdig, im Zusammenhang mit den genannten 30 Milliarden Euro überhaupt von Steuerhinterziehung zu sprechen. Werden Steuern nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, spricht man von Steuerverkürzungen als objektives Tatbestandsmerkmal der Steuerhinterziehung. Notwendig, Herr Rupp, und das dürften Sie auch wissen, ist aber auch die Erfüllung des subjektiven Tatbestandsmerkmals, nämlich der vorsätzlichen Tatbegehung.
Der Grund, warum Steuererklärungen vielfach unrichtige Angaben enthalten, ist vor allem der Komplexität und dem Unverständnis des deutschen Steuerrechts geschuldet und nicht der Betrugsabsicht, wie DIE LINKE in populistischer Manier unterstellt. Wer Steuerausfälle reduzieren will, muss vor allem das Steuerrecht vereinfachen und die zahlreichen Ausnahmetatbestände beziehungsweise Sonderregeln abschaffen. DIE LINKE setzt dagegen auf eine höhere Kontrolldichte und den steuerlichen Überwachungsstaat.
Dann schreiben Sie in Ihrem Antrag, dass die Steuern immer mehr von den abhängig Beschäftigten bezahlt werden, der Beitrag der Selbstständigen und Unternehmen hingegen sinkt. Das ist natürlich einmal wieder die typische Masche der Sozialisten. Es wird so getan, als ob die Reichen immer weniger Steuern bezahlen, während die kleinen Leute den Staat weitgehend allein finanzieren müssen.
Nehmen Sie, meine Damen und Herren von den LINKEN, bitte Folgendes zur Kenntnis: Circa 52 Prozent der Steuerzahler leisten 93,2 Prozent des Einkommensteueraufkommens. Darunter sind 10 Prozent Spitzenverdiener, die allein 54,1 Prozent des Einkommensteueraufkommens leisten, und ein Prozent Topverdiener trägt immerhin zu 22 Prozent des Steueraufkommens im Bereich der Einkommensteuer bei. Die Einkommenssteuer machte 2008 immerhin 41,6 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Deutschland aus. Das zeigt doch deutlich, dass sich die Vermögenden zu einem großen Teil am Steueraufkommen beteiligen.
Dann schreiben Sie in dem Antrag weiter, dass in Bremen nur 1,4 Prozent aller Umsatzsteuerpflichti
lismusreformdiskussion richtig schwierig. Wir haben dann Abstand von dem Vorhaben genommen, weil das keinen Sinn macht, eine zentrale Verwaltung machen zu wollen, wenn alle, die zentralisiert werden sollen, erst einmal dagegen sind und die, die das in die Diskussion einbringen, Länder sind, die von den anderen auch noch Geld haben wollen. So ist das taktisch einfach gewesen, und das ist eine Haltung, bei der es dann am Ende klug ist, glaube ich, wenn man sie nicht weiter verfolgt.
Zusammengefasst: Wir lehnen Ihren Antrag ab! Wir werden keinen neuerlichen Antritt zur Bundessteuerverwaltung machen, und wir meinen, dass der Senat mit den derzeitigen Maßnahmen, die ich zitierte, Ausbildung und Strukturveränderung im Finanzamt, im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die anstehenden Probleme angemessen reagiert. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil er wieder einmal nur quantitativ mehr fordert, sich zu den qualitativen Erfordernissen aber ausschweigt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr CDU-Landesvorsitzender Röwekamp, wenn wir hier schon Parteipolitik statt Parlamentsarbeit machen, dann bemühen Sie sich vielleicht erst einmal, Ihre Bundeskanzlerin aus dem Tiefschlaf zu holen, anstatt hier Parteiratsdiskussionen der SPD zu kommentieren.
Das ist alles großes Kino, großes Getöse und Geschepper, aber wenn man dahinter schaut, ist das Ganze doch ziemlich hohl, und da ist viel heiße Luft dahinter. Deswegen erlaube ich mir, Zweifel an der Ernsthaftigkeit Ihres Vorschlags anzubringen, mit den Regierungsfraktionen einen Pakt einzugehen.
Ich weiß nicht, ob die Damen und Herren Kollegen sich einmal die Mühe gemacht haben, das Forum für die Bremer Sparvorschläge der CDU anzuschauen. Da unterhalten sich drei Leute in einem geschlossenen Raum über die Nicht-Sparvorschläge des Bremer Senats. Drei Leute, der Raum ist geschlossen, man kommt auch gar nicht hinein, man kann nicht selbst Beiträge schreiben, sondern es wiederholt sich alles immer wieder. Das sind, glaube ich, drei Vorschläge mit je 17 Beiträgen von den drei unterschiedlichen Leuten, die sich da miteinander unterhalten. Soviel zur Diskussionskultur in sogenannten Foren der CDU!