Monika Heinold

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verquere Gesetzentwürfe führen zu verqueren Debatten bis tief in die Landesparlamente hinein. Was ist in Berlin passiert? In Berlin gab es vor mehreren Jahren zu Recht die Erkenntnis, dass der Krippenbereich gestärkt werden muss, damit Familie und Beruf vereinbart werden können. Der Bundestag hat sich erfreulicherweise dafür entschieden, das gesetzlich zu verankern und auch Mittel bereitzustellen. Das heißt, im Vordergrund stand nicht die individuelle Familienförderung, wie es heute diskutiert wird, stand nicht der Versuch, die Familien finanziell zu stärken, das Kindergeld zu erhöhen oder was weiß ich, sondern im Vordergrund stand die Erkenntnis: Die Institution Kindertagesstätte muss gestärkt werden.
Aus dieser Gemeinsamkeit heraus hat man versucht, alle mit ins Boot zu bekommen. Dann gab es den Vorschlag der CSU, unter dem wir jetzt alle leiden. Leider wurde dem zugestimmt. Es ist doch verrückt, das im Nachhinein rechtfertigen und aus der Frage eine Debatte darüber halten zu wollen, ob wir eine individuelle Familienförderung weiter aufsplitten. Vor zwei oder drei Jahren waren wir alle sehr viel weiter. Es gab Debatten über die Frage, ob es richtig ist, das Kindergeld immer weiter zu erhöhen, oder ob man nicht lieber Familienleistungen auf der einen Seite bündeln und auf der anderen Seite klar die Institutionen stärken sollte. Ich erinnere mich an Debatten, in denen wir alle miteinander gesagt haben: Der nächste Schritt in der Familienförderung und in der Bildungsförderung muss die Stärkung der Institutionen sein.
Deshalb wundere ich mich, dass die heutige Debatte über ein Betreuungsgeld, das wir hier im Raum alle nicht zu verantworten haben, plötzlich dazu führt, dass wir wieder in die alten Gräben zurückfallen, indem die einen sagen, wir wollen die Familie stärken, und die anderen sagen, wir wollen die Institutionen stärken.
Ich empfehle: Packen wir den ganzen Kram zur Seite! Positionieren wir uns als Landtag. Es sind unsere Kommunen, und es ist unserer Landeshaushalt, der überwiegend die Betreuungskosten für die Institution Kindertagesstätte zahlen muss. Wenn es über dieses verquere Instrument des Betreuungsgeldes die Möglichkeit gibt, dass der Bund 2,4 Milliarden € ausgibt, was eine große Summe ist, die schuldenfinanziert ist, dann wäre es doch am klügsten, wenn wir uns zusammenschließen und sagen würden: Das Geld muss in die Institution Kindertagesstätte fließen!
Wenn wir alle miteinander am Ende dieser Legislaturperiode noch eine gute Tat vollbringen wollten, dann sage ich: Lassen Sie uns gemeinsam ein Signal nach Berlin geben! Das würde vielleicht den gestrigen Tag etwas vergessen machen. Lassen Sie uns eine letzte gute gemeinsame Aktion in dieser Legislaturperiode für unsere Kinder in SchleswigHolstein machen!
Frau Präsidentin! Es geht um die Sache. Wenn der Antrag fehlerhaft ist, dann sollten wir alle miteinander vereinbaren, die Abstimmung auf den Nachmittag zu verschieben. Alles andere wäre ja absurd, Herr Kubicki, kleinkariert, dumm und auch des Parlaments nicht würdig.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Klahn, Sie haben ja noch einmal alles gegeben.
Aber ich finde auch, letzte Chancen müssen genutzt werden. Also ich verzeihe es Ihnen.
Fünf kurze Anmerkungen zur Sache.
Erstens. Die alte Krankenhausfinanzierung war ein Fehler; das habe ich mehrfach gesagt. Die neue ist richtig. Es ist gut, dass umgestellt wurde.
Zweitens. Es ist vertretbar, das Zweckvermögen Wohnraumförderung zu nutzen. Das ist zwar nicht schön, weil wir es an anderer Stelle auch hätten brauchen können. Aber es ist vertretbar, um die Umstellung zu schaffen.
Drittens. Das Konjunkturprogramm hat unseren Krankenhäusern geholfen. Es gab regionale Schwerpunkte, und es gab 33 Millionen € für energetische Sanierungsmaßnahmen. Dies hilft den Krankenhäusern auch zukünftig bei der Bewältigung der Betriebskosten, und das ist sehr, sehr gut.
Vierte Anmerkung. Wir brauchen dringend Basisfallwerte wie auch in den anderen Bundesländern. Ich finde es unverschämt, dass wir in SchleswigHolstein für unsere Kranken, für Operationen nicht dasselbe bekommen wie in Rheinland-Pfalz oder in anderen Bundesländern. Hier ist Schleswig-Holstein benachteiligt.
Bei jeder Verhandlung mit dem Bund, bei jeder Verhandlung mit anderen Bundesländern sollte Schleswig-Holstein immer sagen: Krankenhausfinanzierung für alle Bundesländer auf derselben Augen- und Finanzhöhe.
Und der fünfte Punkt. Eine nachhaltige und solide Finanzierung unserer Krankenhäuser ist wichtig. Dafür werden wir uns einsetzen. Als Grüne - Sie werden es mir verzeihen - ist uns an dieser Stelle auch der Klimaschutz und gerade das Anliegen einer guten Patientenversorgung in einem gut ausgestatteten neuen Krankenhaus immer wieder wichtig. Ein Krankenhaus, das Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt und dadurch heimisches Handwerk gestärkt hat und das dann in den Betriebskosten solide ist und für die Patienten die beste Leistung bietet, das ist die Zukunft unseres Landes, und daran sollten wir alle miteinander arbeiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 11. Mai 2012 tagt der Bundesrat, und in diesem Bundesrat kann etwas bewegt werden. Die Länder können mit ihrer Stimme dazu beitragen, dass die Novelle des Energieeinspeisegesetzes abgelehnt wird, sodass der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Wir halten dies für zwingend notwendig.
Unser Antrag heute soll die Landesregierung auffordern, dementsprechend zu handeln.
Wir alle haben inzwischen die Energiewende als wichtig erkannt. Es ist völlig klar, dass diese Energiewende nur funktionieren kann, wenn es eine Verlässlichkeit im Aufbau der alternativen Energien gibt. Zu diesen alternativen Energien gehört auch die Solarbranche. Das, was jetzt in Berlin geplant wird, richtet sich gegen die Solarbranche, gegen die heimische Wirtschaft, gegen den Mittelstand und behindert die Energiewende. Deshalb bitte ich Sie dringlichst: Stimmen Sie der Dringlichkeit unseres Antrags zu! Eine engagierte Energiewende und ein aggressiver Angriff auf die Solarbranche sind wie Feuer und Wasser. Sie passen nicht zusammen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 15-Länder-Staatsvertrag steht auf dünnem Eis. Das wissen wir alle.
Es gibt das Schreiben der Europäischen Kommission, es ist daraus zitiert worden, es gibt das Schreiben des Bundesfinanzministers, das relativ deutlich
aufzeigt, dass der Weg noch nicht positiv zu Ende gegangen worden ist. Ich habe es letztes Mal schon gesagt: Dadurch, dass Schleswig-Holstein einen Alleingang beschlossen hat, ist natürlich die Kohärenz sowieso durchbrochen. Auch das muss man sagen. Schleswig-Holstein mit seinem Alleingang verfestigt die Wahrscheinlichkeit, dass Gerichte und Anwälte sich intensiv damit beschäftigen werden und wahrscheinlich eher den Staatsvertrag als das schleswig-holsteinische Gesetz kippen werden, weil der Staatsvertrag weitergehend ist. Da wird es auf jeden Fall einen großen Konflikt geben.
Nun muss man sich entscheiden: Macht man weiter einen Alleingang, wohl wissend, dass dieser Alleingang das gemeinsame Ziel einer gemeinsamen Lösung gefährdet, oder schließt man sich den anderen Ländern an?
Meine Fraktion ist - trotz aller Unwägbarkeiten sehr dafür, lieber gemeinsam auf dünnem Eis zu wandern als allein in Las Vegas verloren zu gehen.
Für uns hat eine gemeinsame gesetzliche Grundlage aller Bundesländer oberste Priorität. Wir müssen uns immer wieder in Erinnerung rufen, dass es hier um eine Regelung geht, die eigentlich europäisch getroffen werden müsste.
Deshalb ist es absurd, kleinteilig im Föderalismus verloren zu gehen oder sich da zu vertüdeln.
Erfreulicherweise sind noch keine Lizenzen vergeben worden. Das haben wir auch der Presse entnommen. Das heißt, wir haben heute die Möglichkeit, dieses Gesetz rückgängig zu machen und den Alleingang zu stoppen. Das wird die letzte Möglichkeit sein. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Wochen die Lizenzen vergeben werden. Was passiert, wenn die Lizenzen vergeben sind? - Dann entstehen Rechtsansprüche, sowohl durch die vergebenen Lizenzen, als auch durch das Sponsoring, das in der Landeshauptstadt Kiel, Lübeck und in anderen Orten per Vertrag eingetütet wird. Herr Stegner, da bin ich dann auch nicht bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass Sie dieses Gesetz auf jeden Fall nach der Wahl zurücknehmen.
Ich sage Ihnen: Das Letzte, was ein Landtag beschließen sollte, ist, dass die Steuergelder ausgegeben werden, um Regressansprüche zu zahlen.
Ich finde es fair, dieses auch vor der Wahl zu sagen.
Heute ist höchste Eisenbahn. Wir müssen das Gesetz heute in erster und am Freitag in zweiter Lesung rückgängig machen. Dann wäre gewährleistet, dass die Lizenzen nicht vergeben werden können, dass kein Schaden entsteht. Ich kann die FDP verstehen, dass sie sehr eng bei der Glücksspielindustrie ist. Die CDU kann ich an der Stelle überhaupt nicht verstehen. Ich hätte mir da ein bisschen mehr Einsicht und Weitsicht gewünscht.
Frau Erdmann, hat es Sie auch ein bisschen verwundert, dass die Kollegin Loedige erst einmal den Minister nach dem Sachstand fragen musste, bevor sie Ihnen eine Frage gestellt hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Notifizierungsverfahren des Glücksspielstaatsvertrags ist endgültig abgeschlossen. Die Ratifizierung kann beginnen. Was nicht automatisch gegeben ist, ist Rechtskonformität. Das ist im EU-Verfahren aber auch üblich. Es wäre unüblich, wenn die EU sagen würde: Wir garantieren für die nächsten Jahre im Rahmen des Wettbewerbsrechts, dass wir so oder so entscheiden. Das ist also keine Besonderheit.
Wichtig ist, dass die EU-Kommission ausdrücklich anerkannt hat, dass der Staatsvertrag ein Evaluationsverfahren enthält, dass sich die Länder verpflichten, nach zwei Jahren zu gucken, ob das alles trägt. Damit hat die EU praktisch ihr Go zu einem Burgfrieden gegeben, diesen Staatsvertrag in Kraft zu setzen.
Was wir jetzt am allerwenigsten gebrauchen können, ist das schleswig-holsteinische Störfeuer. Denn es sind Ihr Gesetz und Ihr Alleingang, die dazu beitragen können, dass die Rechtskonformität nicht gegeben ist, weil Sie aktiv die Kohärenz durchbrechen.
Wenn Sie mit den Spielanbietern sprechen - ich spreche mit Ihnen genauso wie Sie -, sagen die völlig eindeutig, sie werden die schleswig-holsteinischen Lizenzen nutzen, um bundesweit Spieler und Spielerinnen zu akquirieren. Natürlich werden die das machen.
Damit ist die Kohärenz durchbrochen.
Gerade weil die EU gestern das Go gegeben hat sie sagt nicht, auf immer Rechtssicherheit, aber sie sagt: Das Verfahren ist beendet, es kann ratifiziert werden, ihr könnt loslegen -, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen,
dass Schleswig-Holstein seinen Alleingang verlässt, um dazu beizutragen, dass wir eine rechtskonforme Lösung haben.
Stellen Sie endlich Ihr unsolidarisches Störfeuer ein! Handeln Sie endlich im Interesse des Landes und nicht nur im Interesse von Anwälten, die an dieser Rechtsstreiterei ohne Ende verdienen, und von Glücksspielanbietern, die sich schon freuen, weil sie bald die Millionen im Sack haben!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Finanzminister hat eben die gesamtgesellschaftliche Verschuldungsproblematik deutlich gemacht. Bei der Verankerung der Schuldenbremse in unsere Landesverfassung wollten wir ja gemeinsam ein sehr deutliches Signal setzen. Parteiübergreifend hatten wir uns darauf verständig, den Weg in Richtung Nettoneuverschuldung gemeinsam zu beschreiten. Wir haben das strukturelle Defizit in Höhe von 1,25 Milliarden € benannt und uns darauf verständigt, dieses bis 2020 abzubauen.
Darüber hinaus - Herr Wiegard hat es eben gesagt – haben wir uns auf einen Altschuldentilgungsfonds
verständigt. Diesen sollten wir auch weiterhin vehement vertreten. Ich weiß aus den Debatten mit meiner eigenen Partei in Berlin, dass es nicht ganz einfach ist, auch mit anderen Bundesländern. Des Weiteren haben wir uns im letzten Jahr auch darauf verständigt, gemeinsam für die Deutschland-Bonds zu streiten. Das habe ich bei unserem Parteitag schon einmal durchgesetzt. Ich hoffe, das hilft.
Schuldzuweisungen für den aufgetürmten Schuldenberg sollten der Vergangenheit angehören.
- Ich verstehe, dass Sie aufstehen, weil Sie das verdrängt haben. Aber das war die Grundlage der ganzen Debatte. Es sollte nämlich zukünftig um den Wettbewerb um das beste Konzept in diesem sehr eng gesteckten Rahmen gehen.
Der Burgfrieden hat jedoch nicht lange gehalten. Herr Koch hat es eben deutlich gemacht. Es ist wohl dem Wahlkampf geschuldet, dass die CDU wieder in alte Rituale zurückfällt und diejenigen, die sich innerhalb des Schuldenrahmens bewegen, jetzt als Schuldenmacher verunglimpft.
Meine Damen und Herren, die gemeinsame Verantwortung für die Verfassungsänderung wurde von Ihnen wie ein Bauer im Schachspiel geopfert. Im Wahlkampf geht es wohl nur noch darum, den eigenen König sicher ins Ziel zu bringen. Aber die CDU hat sich getäuscht: Sie hat die roten Türme, die dänischen Pferde und die grünen Läufer übersehen.
Wer Sparen zum Selbstzweck erklärt, wer Haushaltspolitik als kalter Technokrat betreibt, der wird schnell an der Realität scheitern,
einer Realität - Herr Wiegard war es ja kein Wort wert, über die kommunale Situation zu reden, obwohl der Bericht, den Sie haben geben können, nur damit begründet war, dass wir die kommunalen Investitionen abgefragt haben; aus diesem Grunde durfte ja die Landesregierung zuerst reden; die Kommunen scheinen Sie aber nicht zu interessieren -, die aus Schulen und Kindertagesstätten, aus Schwimmbädern und Büchereien besteht, aus notwendiger Infrastruktur mit funktionierenden Gerichten und gut ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern. Ja, es gibt ein Grundverständnis in der Gesellschaft dafür, dass Staatsverschuldung keine dauerhafte Lösung ist. Aber die Menschen wollen auch gute Bildung für ihre Kinder, und sie wollen soziale und innere Sicherheit sowie Lebensqualität.
Sie wollen eine Lebensqualität, welche die Kommunen nur noch bedingt sicherstellen können. In dem von meiner Fraktion beantragten Bericht dokumentiert die Landesregierung, wie hoch die Kommunen ihren Investitionsbedarf bis 2015 einschätzen: auf über 3,6 Milliarden €. Da sind die Gemeinden, die unter 10.000 Einwohner und Einwohnerinnen haben, noch nicht mit enthalten. Die Kommunen leiden unter dem Eingriff in den Finanzausgleich. Sie leiden unter dem Minus, die die Steuerreform mit sich gebracht hat.
Damit bin ich wieder bei der Schuldenbremse des Landes. Für die Rückgabe der 120 Millionen € an die Kommunen wird im Landeshaushalt kein Spielraum sein, egal ob Ihr oder unser Gesetz verabschiedet wird. Aber wenn es innerhalb der Schuldenbremse möglich ist, die Kommunen beispielsweise beim Schulbau nachhaltig zu unterstützen, dann kann das in der Abwägung wichtiger sein als die Übererfüllung der Sparvorgaben.
Politik muss den Anspruch haben, zu gestalten. Wer seinen Gestaltungsspielraum an der Garderobe abgibt und ihn durch die sechs Buchstaben „Sparen“ ersetzt, der kann das Parlament auch gleich durch den Landesrechnungshof ersetzen.
Unsere Vorschläge zur Haushaltspolitik sind nicht Harakiri, sondern grundsolide. Unser Gesetzentwurf hält die Vorgaben der Schuldenbremse ein.
Unsere Resolution bekennt sich zu den Eckdaten der mittelfristigen Finanzplanung 2011. Wer diesen Gesetzentwurf als Schuldenmacherei diffamiert, ignoriert den schwierigen Pfad, den das Land noch vor sich hat. Noch steht der Abbau von 5.300 Stellen nur auf dem Papier. Die Polizisten hat die FDP da ja schon mal elegant herausmanövriert. Noch gibt es keine konkreten Sparvorschläge von CDU und FDP für die Zuweisungen und Zuschüsse, die nach den Vorstellungen des Finanzministers um weitere 300 Millionen € abgebaut werden sollen. Das steht bisher ohne Vorschlag im Raum. Da ist noch ein bisschen was zu schaffen, bevor man sagt: Wir übererfüllen unser Klassenziel.
Meine Damen und Herren, auf dem Papier sind die Sparkurven schnell gezeichnet. In der Realität wird die Schuldenbremse noch viele Hürden nehmen
müssen. Die mögliche Neuverschuldung für die Jahre 2013 bis 2020 beträgt nach Ihrem Gesetzentwurf 3,1 Milliarden €, nach unserem Gesetzentwurf 3,68 Milliarden €. Die Differenz beträgt also 550 Millionen €. Wenn der Finanzminister immer wieder behauptet hat - heute hat er es nicht gemacht, das registriere ich positiv -, dass unser Gesetzentwurf die Verschuldung um 1,8 Milliarden € in die Höhe treibt, dann ist das falsch, und das ist schlechter Stil, meine Damen und Herren.
Wer schwarz-gelben Kohl mit rot-grün Äpfeln vergleicht, macht Wahlkampf, aber keine solide Haushaltspolitik.
Meine Fraktion hat den Anspruch, das Land zu gestalten, nicht zu verwalten. Zukunftsverantwortung heißt für uns: Schulen ausbauen und Schulden abbauen. Politik für die nächste Generation ist solide Finanzpolitik kombiniert mit zukunftsweisender Bildungspolitik. Das, meine Damen und Herren, ist etwas komplett anderes als charakterlose Schuldenpolitik. Es ist die Kunst, das Land nach vorne zu bringen. Wir laden Sie dazu ein, mit uns ehrlich diese Auseinandersetzung um Schwerpunkte und um Augenmaß in der Haushaltspolitik zu führen.
Weil Sie immer wieder Griechenland anführen: Wenn Sie nach Griechenland schauen, lernen Sie auch eines: Von heute auf morgen radikal den Sparkurs einzuschlagen, ohne zu berücksichtigen, wo investiert werden muss, ohne zu berücksichtigen, was mit der Bildung und der Ausbildung unserer Kinder ist, das ist ein Harakiri-Kurs, Ihr Kurs, nicht unser Kurs.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts meiner in Mitleidenschaft gezogenen Stimme spreche ich wahrscheinlich etwas ruhiger als sonst.
Herr Finanzminister, die strukturellen Mehreinnahmen durch Steuerrechtsänderung, von denen Sie sprechen, sind ja bereits Teil der mittelfristigen Finanzplanung. Das haben Sie im vorletzten Jahr noch deutlicher in die mittelfristige Finanzplanung hineingeschrieben als 2011. Wir alle wissen, dass die Einnahmesteigerung natürlich Grundlage dafür ist, dass wir die Schuldenbremse überhaupt einhalten können.
Ich habe heute mit Freude in einer überregionalen Zeitung ein Interview des geschätzten Kollegen Kubicki gelesen, der sich bei der Einkommensteuer bewegt und sagt:
49 % sind durchaus denkbar.
Die Frage ist dann: Was macht man mit dem Geld? Ich habe immer viel Sympathie dafür, auch bei der kalten Progression etwas zu tun. Ich stelle aber fest, wenn ich das durchrechne, dass dann wenig bleibt, um strukturell eine Verbesserung der Steuer für Land und Kommunen zu erreichen. Insofern werden die Verteilungskämpfe in den nächsten Jahren sehr viel größer werden.
Ich saß vor wenigen Tagen mit dem Kollegen Wiegard auf einem Podium, auf dem es zu Kindertagesstätten um die Frage ging: Wie können denn die Gemeinden ihre Kindertagesstätten, ihre Infrastruktur noch finanzieren? Herr Wiegard hat dort zu Recht deutlich gemacht, dass das, was die Kommunen jetzt für Kindertagesstätten aufbringen müssen, erst der Anfang ist, weil natürlich sehr viel mehr an Krippenversorgung, an Ganztagsversorgung in Kindertagesstätten und Schulen in Anspruch genommen wird. Wenn wir wissen, was dort an notwendigen Ausgaben auf uns zurollt - ich nenne auch einmal das Stichwort Ganztagsschulen; wir alle wollen Ganztagsschulen, diese kosten viel Geld -, dann können wir nicht nur auf den Wachstumsfaktor setzen. Es wäre wahrscheinlich Wahnsinn für unser Land, alles über Wachstum lösen zu wollen. Wir werden Steuerrechtsänderungen brauchen, also Steuererhöhungen, die uns tatsächlich mehr Einnahmen bringen, und wir werden auch weiterhin sehr mühsam und kleinteilig die Sparpolitik betreiben müssen.
Ich verstehe auch überhaupt nicht, Herr Wiegard, warum man sich dagegen sperrt, dass hohe Privatvermögen höher besteuert werden, Stichwort Erbschaftsteuer, Vermögensabgabe.
Wo ist denn das Problem, wenn diejenigen, die über 1 Million € Privatvermögen haben, eine Vermögensabgabe zahlen müssen, beispielsweise um die Infrastruktur zu stärken und um unser Land zukunftsfest zu machen? Da kann man doch nicht anfangen zu heulen oder sich dagegen zu sträuben. Ich stelle im Dialog mit vielen Menschen in unserem Land fest, dass selbst die, die überhaupt nicht von der höheren Einkommensteuer oder Vermögensabgabe betroffen wären, eine große Bereitschaft haben zu sagen: Wir können auch über Steuererhöhungen diskutieren unter der Voraussetzung, dass diese der Zukunftsgestaltung unseres Landes und der Bildungsinfrastruktur zugutekommen.
Mich wundert ein bisschen, dass die Landesregierung, aber auch die CDU heute überhaupt nichts zu der Frage des kommunalen Investitionsstaus sagt. Nennen Sie doch einmal eine Möglichkeit, wie dieser abgebaut werden kann. Beim kommunalen Finanzausgleich sagen Sie genau wie wir: Das kriegt man wahrscheinlich nicht hin. Dann muss man aber irgendeine andere Antwort haben. Ich habe die Antwort, dass ich sage, ich will Steuererhöhungen zugunsten von Ländern und Kommunen. Sie sagen, das wollen Sie nicht. Ich habe bisher auf jeden Fall nichts anderes gehört.
Ich sage, lassen Sie uns doch bei der Schuldenbremse den vom Stabilitätsrat ermöglichten Weg zumindest nicht ausschließen, sodass man am Ende des Jahres, wenn ein Jahr gut läuft und man unterhalb der Schuldenbremse ist, beispielsweise 30 Millionen € für nachhaltigen Schulbau zurücklegt. Dafür kritisieren Sie uns. Sie sagen, man muss immer ganz weit darunter bleiben, egal wo die Notwendigkeit ist.
Wir wollen, dass gerade auch die kommunale Finanzsituation verbessert wird. Wenn Sie sich das Urteil aus Rheinland-Pfalz anschauen - das ist ja jetzt in der Debatte -, dann stellen Sie fest: Dort wird die Verantwortung des Landes für seine Kommunen sehr stark betont - bei den Sozialleistungen der Bund, bei der Daseinsvorsorge das Land -, und es wird auch der kommunale Finanzausgleich in sich kritisiert. Wenn ich mir die Zahlen der kreisfreien Städte und die Aufgaben, die sie haben, anschaue, dann kann es gut sein, dass das Rheinland
Pfalz-Urteil auf Schleswig-Holstein Auswirkungen hat. Das heißt, wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir die Kommunen stärken, und können da nicht einfach wegschauen.
Vielleicht noch ein Letztes, Herr Wiegard: Richtig ist, dass der Stabilitätsrat gesagt hat, dass die Haushaltsvorstellungen, die die Landesregierung verabschiedet hat, Grundlage sind, um den Schuldenpfad einzuhalten. Richtig ist aber auch, dass Sie in Ihrer mittelfristigen Finanzplanung 300 Millionen € weitere Zuschuss- und Zuweisungskürzungen haben, von denen der Landesrechnungshof sagt, er erwartet, dass diese aufgelöst werden. Ich habe hier heute keinen Vorschlag gehört, wie diese 300 Millionen € aufgelöst werden sollen. Wenn es dafür keinen Vorschlag gibt, dann ist es doch absurd, sich hier hinzustellen und zu sagen: Das übererfüllen wir alles, das ist überhaupt kein Problem.
Deshalb lassen Sie uns wieder dort ankommen, wo wir gestartet sind, als wir die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen haben. Es ist ein harter, schwieriger Weg, und wir sollten nicht so tun, als könnte man die Schuldenbremse einfach locker aus der Portokasse finanzieren, sondern es bedarf noch vieler schwieriger Entscheidungen. Über allzu viel Luft und Übererfüllung muss man, glaube ich, hier gar nicht reden. Das verwirrt nur.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anträge, die wir heute in zweiter Lesung beraten, haben wir bereits sehr früh in dieser Legislaturperiode eingebracht. Offensichtlich hielt sich bei CDU und FDP die Lust in Grenzen, sich mit der Frage von Transparenz und Offenlegung von Nebentätigkeiten zu befassen, sonst hätten die Anträge wohl nicht über zwei Jahre im Ausschuss geschlummert. Meine These ist: Ihnen wäre die Diskontinuität wahrscheinlich auch ganz recht gewesen.
Worum geht es? - Für Schleswig-Holstein soll die Regelung des Bundestages zu den Offenlegungspflichten von Abgeordneten übernommen werden. Wir haben uns bewusst für das Berliner Modell entschieden. Es ist eine rechtlich sichere, eine erprobte und vom Bundesverfassungsgericht geprüfte Lösung, die wir guten Gewissens übernehmen könnten und übernehmen sollten.
Nach diesen Regelungen sollen alle Angaben zur beruflichen Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat sowie Funktionen in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts angezeigt werden. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapitaloder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile. Die Angaben erfolgen für jede Tätigkeit in drei Stufen. Herr Kalinka, genau das - Sie haben es ja genannt - ist der Unterschied zur jetzigen Regelung in Schleswig-Holstein. Das ist kein kleiner Unterschied, sondern das ist ein großer Unterschied. Auch die Möglichkeit, Verstöße gegen die Verhaltensregeln durch ein Ordnungsgeld zu sanktionieren, sind uns zentral wichtig. Das wissen Sie ganz genau.
Was für Bundestagsabgeordnete gilt, kann und muss auch für uns Landtagsabgeordnete gelten. Die von uns vorgeschlagene gesetzliche Regelung ist keine vermessene Forderung, sondern sie ist eine Selbstverständlichkeit. Sie ist überfällig.
Seit Einbringung unseres Antrags hat sich die Situation noch einmal verschärft. Der zwingend notwendige Rücktritt des Bundespräsidenten aufgrund seines unangemessenen Verhaltens
- ich werde Ihnen das gleich erläutern, Herr Kubicki - hat der Politik insgesamt viel Vertrauen gekostet. Und darum geht es. Es geht um den Vorwurf, der Politik ginge es nur um gesponserte Privatreisen, um Gefälligkeiten und um Vorteilsnahmen. Dieser Vorwurf klebt an der Politik wie Pech. Jetzt gilt es - und deshalb ist der Zusammenhang gegeben -, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik wieder zurückzugewinnen.
Das ist eine große Herausforderung und, Herr Kubicki, allein mit Auftritten in Berliner Talkshows, wo man sich für Ehrlichkeit und Transparenz einsetzt, ist es nicht getan. Was wir brauchen, sind handfeste Ansätze, gesetzliche Regelungen, die auch geahndet werden können, wenn sie nicht eingehalten werden.
Meine Damen und Herren, Beruf und Politik müssen natürlich miteinander vereinbar sein. Es muss möglich sein, Nebeneinkünfte zu haben und teilweise in seinem Beruf weiter tätig zu sein. Die These aber, dass es Firmeninhabern beispielsweise schade, wenn sie als Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssten, diese These ist erstens falsch und zweitens gilt bei Abgeordneten immer, dass das öffentliche Interesse im Vordergrund steht. Dem muss sich fast alles unterordnen.
- Ja, Sie können das gern bestreiten, dass das dem öffentlichen Interesse unterzuordnen ist.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Nebentätigkeiten die Abgeordneten ausüben und wie viel Geld sie damit verdienen. Nur wenn wir mögliche Interessenkonflikte zwischen Poli
tik, Verbänden und einzelnen Unternehmen im Vorwege aufzeigen, wenn uns die Bürgerinnen und Bürger in die Karten schauen können, nur dann gewinnen wir das Vertrauen der Menschen zurück.
Herr Kalinka, Ihre Unterstellung, unsere Gesetzentwürfe würden dazu führen, dass die Abgeordneten unter Generalverdacht gestellt würden, ist schon starker Tobak. Das werfen Sie damit auch dem Bundestag vor. Sie werfen damit den Bundestagsabgeordneten vor, sie hätten ein Gesetz verabschiedet, mit dem sie alle Bundestagsabgeordneten unter Generalverdacht stellen. Das ist doch absurd, das glauben Sie doch selbst nicht.
Auch die Rede von schwarzen Schafen ist völlig unangebracht. Auch das wurde hier genannt. Sondern es geht tatsächlich darum, indem wir Porzellan, was zerschlagen wurde, wieder versuchen zu kitten, dass wir Transparenz herstellen. Wer unseren Anträgen nicht zustimmt, der schadet unserer Demokratie. Ich sage auch das in dieser Deutlichkeit, auch wenn Sie es nicht hören wollen.
- Herr Kubicki, schön, dass Sie sich aufregen, dann bekommt es zumindest jeder mit, dass Sie es sind, der scheinbar federführend das Gesetz nicht will.
Wir beantragen die namentliche Abstimmung zu der Drucksache 17/405. Jeder möge bei der namentlichen Abstimmung seinem Gewissen folgen.
Ich werde mit dem Präsidium gleich noch einmal absprechen, um welche Drucksache es geht. Da scheint es eine Verwirrung zu geben. Das klären wir gleich auf.
Herr Kalinka, teilen Sie meine Meinung, dass ich zu den vier Verfassungsrichtern überhaupt nichts gesagt habe?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte, dass Sie uns das immer wieder vorwerfen, kennen wir schon. Ich kann für meine Fraktion sagen - das habe ich Ihnen letztes Mal schon gesagt -: Auf der Fraktionsseite haben alle Abgeordneten der grünen Fraktion im Sinne unserer Gesetzgebung veröffentlicht, was wir glauben, was zu veröffentlichen notwendig ist. Das können Sie zur Kenntnis nehmen. Sie können es auch, wenn es Ihnen persönlich weiterhilft, nicht zur Kenntnis nehmen.
Zweitens. Wir sind am Ende unserer Legislaturperiode. Das heißt logischerweise - zumindest machen Parlamentarische Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer das so, die verantwortungsvoll mit den Dingen umgehen -, man guckt noch einmal die unerledigten Drucksachen durch, und die Dinge, die einem wichtig sind, holt man sozusagen wieder in die Ausschüsse zurück, bevor sie der Diskontinuität anheimfallen. Wir können nichts dafür, Herr Kalinka, wenn der Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses den Gesetzentwurf über Monate nicht auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Da ich nicht Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses bin, ist es wahrscheinlich schwierig, die Lage zu beurteilen. Ich kann nur feststellen, dass der Innen- und Rechtsausschuss über zwei Jahre nicht entschieden hat. An irgendjemanden muss das gelegen haben, an meiner Fraktion mit Sicherheit nicht. Vielleicht kann der Ausschussvorsitzende das einmal aufklären. Es ist auf jeden Fall üblich, am Ende der Legislaturperiode noch einmal zu schauen, was der Diskontinuität anheimfällt. Und wenn man es nicht verfallen lassen will, holt man es wieder auf die Tagesordnung. Das hat mit Wahlkampf relativ wenig zu tun, sondern ist eine saubere Abarbeitung von Landtagsanträgen.
Drittens. Ich habe gesagt - darüber haben Sie sich ja am meisten aufgeregt -, dass die Abgeordneten, die einem Gesetz nicht zustimmen, das mehr Transparenz gewährleistet, der Demokratie schaden. Das ist meine persönliche Auffassung. Das können Sie anders sehen. Ich glaube, dass es für unsere Demokratie zwingend notwendig ist, dass wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier maximale Garantie gewährleisten und dass wir uns verdammt noch mal auf den Weg machen, die Bürger und Bürgerinnen wieder da abzuholen, wo sie sind, und gemeinsam mit ihnen im Interesse der Demokratie unser Land zu gestalten. Dazu gehören die Anträge, die wir heute auf den Tisch gelegt haben.
Solange er keine Details aus dem Innen- und Rechtsausschuss abfragt.
Ich nehme zur Kenntnis, was der Kollege Kubicki sagt, und werde das nachher überprüfen, weil wir eindeutig eine andere Verabredung in der Fraktion haben.
Ja.
- Das beruhigt mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir Grüne wollen einen neuen Rechtsrahmen für das Glücksspiel schaffen, gerade für das Glücksspiel im Netz. Wir wollen aber auch eine bundeseinheitliche Lösung. Das haben wir immer wieder gesagt.
Wir halten es für falsch, dass in Schleswig-Holstein Lizenzen vergeben werden, bevor wir Klarheit darüber haben, ob es nicht doch eine bundeseinheitliche Lösung geben kann. Das ist zentral.
Wir alle warten zurzeit auf die Bewertung der Europäischen Kommission. Wir warten schon lange; das stimmt uns nicht froh. Manchmal dauert es etwas länger. Auf jeden Fall wird die Europäische Kommission in den nächsten Wochen sagen, ob der Staatsvertrag rechtskonform ist. Wenn er rechtskonform ist, wäre es gut, wenn sich Schleswig-Holstein anschlösse. Wenn er nicht rechtskonform ist, gehe ich davon aus, dass die anderen 15 Länder nachjustieren und wir uns dann anschließen.
Das Problem bei Ihrem Gesetz - das ist ein Problem für uns, für Sie ist es wahrscheinlich eine heimliche Freude oder Genugtuung - ist, dass die Lizenzen zum 1. März vergeben werden und für sechs Jahre gültig sind. Das heißt, wenn Sie - über 80 Lizenzen stehen im Raum - ab 1. März in Schleswig-Holstein über 80 Lizenzen an weltweite Anbieter vergeben werden, die sechs Jahre Gültigkeit haben, dann hat das Land kaum noch eine Chance, ohne Schadenersatzansprüche beispielsweise zum Sommer aus diesem Gesetz wieder rauszukommen. Das ist das, was wir auf das Heftigste kritisieren.
Wir haben einen Landtag, von dem wir alle wissen, dass er sich sozusagen relativ schnell erledigt hat. Wir haben Neuwahlen, weil wir in Schleswig-Holstein eine Situation haben, in der das Gericht die Legitimation des Landtags infrage gestellt hat. In dieser Situation -
- Wir dürfen Gesetze verabschieden, aber die Legislaturperiode muss vorzeitig beendet werden, weil der Landtag nicht verfassungskonform zusammengesetzt ist.
Nun muss sich so ein Landtag immer wieder fragen, mit welchen Mehrheiten er hier etwas beschließt.
- Ich verstehe, dass Sie das nicht hören mögen, weil das ein ziemlich mieser politischer Stil ist, den Sie mit diesem Glücksspielgesetz betreiben.
Das will ich auch sehr deutlich sagen. In dieser Situation, kurz vor einer Landtagswahl, Lizenzen zu vergeben, die über die nächste Legislaturperiode hinweg gültig sind
und die, ohne Schadenersatzansprüche gegen das Land auszulösen, nicht wieder zurückzuholen sind, finden wir falsch.
- Ich kann Ihnen mein Parlamentsverständnis erklären! - Damit begibt sich Schleswig-Holstein auf einen Alleingang, weil an einer Stelle allein in Schleswig-Holstein etwas geregelt wird, was eigentlich bundeseinheitlich geregelt werden müsste. Deshalb halten wir es für falsch, dass die Stadt Kiel schon jetzt Sponsorenverträge abschließt. Wir halten jedes Signal an die Glücksspielindustrie für falsch,
das sagt, Sie könnten im Alleingang bekommen, was Sie in anderen Ländern nicht bekommen können.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat immer wieder gesagt, er lasse die Tür für eine bundeseinheitliche Lösung offen. Das kann nur ernst gemeint sein, wenn das Gesetz zurückgenommen wird oder zumindest so lange ausgesetzt wird
- ja! -, bis wir beurteilen können, ob es nicht doch eine bundeseinheitliche Lösung gibt.
Wenn Sie vorher über 80 Lizenzen erteilen, hat sich das mit der bundeseinheitlichen Lösung erledigt.
Das ist Türen zuschlagen und nicht Türen offen lassen.
Deshalb sage ich Ihnen: Nutzen Sie heute Ihre Chance, dem Gesetzentwurf der SPD zuzustimmen! Alles andere wäre ein norddeutscher Schildbürgerstreich zulasten unseres Landes.
Herr Kollege Kalinka, wäre es nicht klug abzuwarten, bis die Entscheidung vorliegt, und so lange das Gesetz auszusitzen oder beispielsweise auf den 1. Juli zu datieren?
Herr von Boetticher, was spricht aus Ihrer fachlichen Sicht dagegen, das Glücksspielgesetz weitere zwei oder drei Monate auszusetzen, um auf die rechtliche Bewertung des Staatsvertrags durch die EU-Kommission zu warten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, der positive Jahresabschluss hilft uns, den schwierigen Weg in Richtung Nettoneuverschuldung null weiter zu beschreiten, einen Weg, den zuvor keine Regierung gegangen ist, auch nicht die Große Koalition, Herr Wiegard, in der Sie vier Jahre als Finanzminister Verantwortung getragen haben. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich der Landtag erst auf eine Schuldenbremse verständigt hat, nachdem der Bund diese klare Linie unmissverständlich per Grundgesetz für alle Bundesländer verbindlich vorgegeben hat.
Herr Minister, Sie werden nicht müde zu betonen, dass uns die charakterlose Schuldenpolitik der Ver
gangenheit einholt. Und ich werde Ihnen darauf immer wieder antworten, dass diese charakterlose Schuldenpolitik - wenn man es denn überhaupt so nennen will - auch Ihre Schuldenpolitik ist.
Weder als Oppositionspolitiker noch in Ihren ersten fünf Jahren als Finanzminister haben Sie die Initiative für eine wirksame Begrenzung der Schulden in Form einer Verfassungsänderung ergriffen. Sie brauchten erst die Vorgabe des Bundesgesetzgebers.
In Ihrer Verantwortung wurden neue Ausgaben in Millionenhöhe beschlossen. Ich erinnere beispielhaft an den Schleswig-Holstein-Fonds, eben einmal über 400 Millionen € komplett schuldenfinanziert, Herr Finanzminister. Charakterlose Schuldenpolitik nennen Sie das. Da zeigt der Finger auf Sie selbst zurück.
Etwas mehr Demut, etwas mehr den differenzierten Blick auf die Vergangenheit gerichtet,
dann hätten wir eine Ebene, auf der wir miteinander diskutieren könnten.
Meine Damen und Herren, die Grundlage für die nächsten Jahre ist mit der Finanzplanung und den Vorgaben des Stabilitätsrats gelegt. Aber wir können doch nicht einfach ignorieren, dass die Auflösung der Finanzplanung noch nicht da ist. Auch der Rechnungshof mahnt in seiner Stellungnahme zum Abbau des Finanzierungsdefizits an, dass noch Aussagen darüber fehlen, wo und mit welchen Maßnahmen das Land in den kommenden Jahren den Defizitabbau fortsetzen will.
Es ist unredlich, wenn sich die Landesregierung vor genau dieser Auflösung drückt und plötzlich so tut, als seien alle Hausaufgaben schon gemacht.
Nachtigall, ick hör dir trapsen. Je mehr es in Richtung Landtagswahl geht, desto weniger traut sich diese Landesregierung zu, Tacheles zu reden.
Plötzlich sind sogar über 1 Milliarde € da, wo Sie sagen, diese Milliarde können wir zusätzlich zu den Vorgaben, die der Bund vorgibt, einsparen. Das klang im August 2011 noch ganz anders. Da sagte Finanzminister Wiegard noch in einer Pressemitteilung, dass weitere mutige Entscheidungen nötig seien. Heute alles aufgelöst!
Eben war die Schuldenbremse noch Begründung für harte Einschnitte, kleinteilige und schmerzliche Kürzungen im Tausenderbereich, und plötzlich, wenige Wochen vor der Wahl, fallen eben mal 50 Millionen € für den nächsten Doppelhaushalt vom Himmel: Straßenbau, Breitbandversorgung, Unterrichtsversorgung und Schulsozialarbeit.
Meine Damen und Herren, eine Landesregierung, die Frauenhäuser so schlecht ausstattet, dass Frauen in Not wieder nach Hause geschickt werden
und gleichzeitig eben mal 50 Millionen € im Koalitionsausschuss aus dem Ärmel schüttelt, handelt verantwortungslos.
Diese Art zu regieren, schürt Politikverdrossenheit; sie ist das Gegenteil von Transparenz und von Mitgestaltung. Warum nicht 27 Millionen €? Warum nicht 29 Millionen €? Warum Straßenbau und nicht Frauenhäuser? Was ist Grundlage für Ihre Prioritätensetzung und für Ihre Ziele?
Ihre Haushaltspolitik ist willkürlich. Herr Finanzminister, in Ihrer Welt gibt es immer nur schwarzweiß.
Macht die Opposition ausgabeträchtige Vorschläge, ist das charakterlose Schuldenpolitik, macht die Regierung ausgabeträchtige Vorschläge, die doppelt so hoch sind, dann ist das eine Investition in die Zukunft. Wer soll Ihnen diese Märchenstunde glauben? Und wer soll CDU und FDP glauben, dass sie es jetzt mit der Verbesserung der Situation an unseren Schulen tatsächlich ernst meinen? Ihr Be
schluss, die Mittel für Unterrichtsversorgung aufzustocken, ist nicht mehr als ein ungedeckter Scheck für 2013,
schwarz-gelbe Pflasterpolitik kurz vor einer Landtagswahl zur Betörung der Wählerinnen und Wähler. Meine Damen und Herren, Glaubwürdigkeit sieht anders aus.
Unsere Schulen brauchen Verlässlichkeit.
Sie müssen die Sicherheit bekommen, dass die geplante Streichung von 300 Lehrerstellen zum Sommer 2012 rückgängig gemacht wird. Handfeste Politik statt Wahlversprechen, Nachtragshaushalt statt Pflasterpolitik - das wäre doch einmal ein reelles Angebot an die Wählerinnen und Wähler.
Meine Fraktion hält es für vertretbar, zur Finanzierung der Lehrerstellen eingesparte Zinsausgaben zu nutzen.
Ja, wir halten die Schuldenbremse für richtig und wollen sie einhalten. Aber von uns gibt es auch ein Ja dazu, dass Zukunftsgestaltung und Bildungsinvestitionen zwangsläufig zusammengehören.
Rein buchhalterisch werden sie die Probleme des Haushalts nicht lösen.
Deshalb haben wir heute zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen von SSW und SPD einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht zu einem Gesetz, das vom Landesrechnungshof bereits angemahnt wurde.
Meine Fraktion ist nicht damit einverstanden, wenn Sie dem Land einen härteren Sparkurs aufzwingen wollen, als es der Bundesgesetzgeber vorgegeben hat.
Es wäre verantwortungslos, dass Sparkorsett so eng zu schnüren, dass das Land keine Luft zum Atmen hat.
Erkennen Sie doch endlich die Realitäten an! Der Weg zur Neuverschuldung null ist kein Spaziergang, er ist ein Balanceakt auf dem Drahtseil, der Versuch, Konsolidierung und Zukunftsgestaltung miteinander zu vereinbaren. Prognostizierte Einnahmen sind noch keine tatsächlichen Einnahmen. Der Abbau von 10 % aller Stellen hat gerade erst begonnen. Küstenschutzabgabe und weitere Kürzungen sind noch nicht konkretisiert. Dafür haben Sie noch keine Antwort. Auf die Zinsproblematik hat Herr Wiegard hingewiesen.
Meine Damen und Herren, noch immer macht die FDP in Berlin Druck auf Steuersenkungen, die uns den Einnahmeboden wegreißen. Sie haben nicht einmal den Mut, eine Bundesratsinitiative zu starten, um diese unsägliche Mövenpicksteuer, die die Hotels reich und das Land arm macht, wieder zu canceln.
Meine Damen und Herren, was wir in dieser schwierigen Haushaltssituation des Landes am allerwenigsten brauchen, sind zusätzliche schwarzgelbe Wackersteine im eh schon schweren Rucksack.
Deshalb ist der Gesetzentwurf der Landesregierung falsch. Denn er würde die Höhe der nach Bundesgesetzgebung möglichen strukturellen Neuverschuldung allein im nächsten Doppelhaushalt um weitere 250 Millionen € reduzieren.
Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW schlagen dagegen vor, sich an die Zahlen in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zu halten. Wenn Sie hier behaupten, wir würden mit unserem Vorschlag die Schuldenbremse reißen, dann setzen Sie doch nur noch -
Es ist ja schön, wenn wir uns einig sind. Unser Gesetzentwurf erfüllt die Schuldenbremse genau wie Ihr Gesetzentwurf.
Es handelt sich um eine Obergrenze, die wir setzen. Darunter bleiben ist immer noch möglich.
Und ich glaube, jede und jeder wird zukünftig diesen Ergeiz entwickeln.
Unser Vorschlag bindet die Landesregierung nicht an ein Verfahren zur Aufstellung der Finanzplanung. Das Land ist also weiterhin frei, mit eigenen belastbaren Steuerprognosen in die Finanzaufstellung zu gehen. Unser Gesetzentwurf ist also genau so umsetzbar und praktikabel wie der Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Unterschied zwischen Ihrem und unserem Entwurf ist ein politischer. Für uns steht fest: Solide Haushaltspolitik und Bildungsinvestitionen müssen Hand in Hand gehen.
Für Sie steht fest: Die Übererfüllung des Sparziels ist wichtiger als die Ausstattung der Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern. Das ist der Unterschied.
Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, alles ist unterfinanziert, Fachkräftemangel und Transfergeldempfänger sind vorprogrammiert. Wenn wir immer darauf hoffen und mahnen, dass uns der Bund bei der Bildung unterstützt, dann müssen wir auch die Kraft haben, jeden Cent im Land zu mobilisieren, um in die Bildung zu investieren und um mit kleinen Verbesserungen voranzukommen.
Meine Damen und Herren, im Zweifel auch um den Preis, dass wir die Schuldenbremse nur nach Vorgabe erreichen, finden wir, dass unser Gesetzentwurf der bessere ist. Wir wollen nicht Klassenbeste sein, sondern wir wollen in einem Land leben, das in die Bildung unserer Kinder investiert.
Herr geschätzter Kollege Schippels, sind Sie der Meinung, dass unser Änderungsantrag zum Gesetzentwurf die Vorgaben der Schuldenbremse, wie in der Verfassung vorgeschrieben, einhält?
Herr Schippels, ich würde mich freuen, wenn Sie mit Ja oder Nein antworten, weil die Frage relativ einfach ist: Hält unser Gesetzentwurf die Schuldenbremse ein, ja oder nein?
- Ich erinnere mich an die Rede, die Sie gerade gehalten haben. Da haben Sie gesagt, es gebe nicht nur schwarz und nicht nur weiß. Insofern ist die Frage damit auch schon beantwortet.
Er geht in die richtige Richtung, uns aber noch nicht weit genug. Das ist die Botschaft, die ich Ihnen hier gern zukommen lassen möchte.
Zurück zum Ausführungsgesetz. Die entscheidenden Bezugspunkte für die Konsolidierungsanstrengungen sind der Stabilitätsrat und die von Ihnen unterschriebenen Vereinbarungen zum Sanierungsprogramm. Das wird halbjährlich an die aktuellen Zahlen angepasst. Es kann also sein, dass das, was Sie hier an Zahlen präsentieren, nach dem nächsten Treffen des Stabilitätsrates schon wieder Schnee von gestern ist. Sie wissen genau, dass das Fließen der 80 Millionen € Konsolidierungshilfe vom Bund nicht davon abhängig ist, was Sie hier in ein Ausführungsgesetz schreiben, sondern davon, ob Sie die Auflagen des Stabilitätsrates einhalten. Da haben Sie sich schwer getan, Herr Wiegard.
Der Stabilitätsrat hat Ihnen ins Zeugnis geschrieben - ich zitiere noch einmal aus dem Bericht -:
„Die Kürzung der nicht feststehenden beziehungsweise bundesgesetzlich gebundenen Ausgaben um rund 50 % in drei Jahren erscheint ambitioniert und erfordert weitere Konsolidierungsmaßnahmen.“
So weit der Stabilitätsrat!
Herr Wiegard, dahinter verbirgt sich doch schlicht und einfach die Aussage, dass Sie keinen realitätstüchtigen Plan haben, wie der schleswig-holsteinische Haushalt allein durch Ausgabenkürzungen konsolidiert werden kann. Das geht auch gar nicht und ging übrigens auch nie. Jede Kürzung des Staatshaushaltes wirkt sich dämpfend auf die Wirtschaftsleistung aus. Im Abschwung verstärkt sich diese Wirkung, weshalb es kontraproduktiv ist, in gleichen Zehnjahresschritten konsolidieren zu wollen.
Das gilt übrigens auch für den Änderungsantrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW.
- Da steht auch Blödsinn drin; das ist richtig!
Konsolidierung geht nur im Aufschwung. Gucken Sie nach Griechenland! Es ist darüber hinaus auch
nicht zielführend, die bessere Entwicklung 2011 verpflichtend im Schuldenabbau zu versenken, Herr Kubicki - schon gar nicht bei den jetzigen Zinsen. Da gibt es weitaus bessere Möglichkeiten, das Geld einzusetzen, zum Beispiel in Bildung zu investieren. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten zur Senkung des strukturellen Defizits.
Sie blenden einfach aus, dass der Staat einer der größten Konsumenten, Arbeitgeber, Investoren und Kreditnehmer der Wirtschaft ist.
- Herr Kubicki, wir wollen den Niedergang des öffentlichen Vermögens stoppen und zu neuen öffentlichen Investitionen kommen. Ich möchte einen Urvater des Liberalismus zitieren, Adam Smith:
„Die dritte und letzte Aufgabe des Staates besteht darin, solche öffentlichen Anlagen und Einrichtungen aufzubauen und zu unterhalten, die, obwohl sie für ein großes Gemeinwesen höchst nützlich sind, ihrer ganzen Natur nach niemals einen Ertrag abwerfen, der hoch genug für eine oder mehrere Privatpersonen sein könnte, um die anfallenden Kosten zu decken, weshalb man von ihnen nicht erwarten kann, dass sie diese Aufgabe übernehmen.“
Herr Wiegard, in Ihrer Phantasie soll das ab 2020 Sie sagen: gern früher - so aussehen, dass Sie die Zinslast und die Investitionen sowie von Ihnen avisierte Tilgungen aus den laufenden Einnahmen bestreiten wollen. Das wären nach unseren Schätzungen etwa ein Viertel der gesamten Steuereinnahmen. Das wird nicht funktionieren.
Lesen Sie Adam Smith, der wie folgt fortfährt: Es handelt sich
„hauptsächlich um solche, die … die Ausbildung der Bevölkerung fördern. Die Bildungsaufgaben bestehen zum einen in der Erziehung der Jugend, zum anderen in der Unterrichtung und Ausbildung Menschen jeden Alters“.
Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, kann man nur raten: Lesen Sie einmal wieder
die alten Klassiker, um von Ihrem Irrweg abzukommen,
oder reden Sie mit dem Mitglied der Grundsatzkommission der FDP, Christian von Weizsäcker. Der hätte auch etwas zu Ihrer Schuldenbremse zu sagen. Die Schuldenbremse ist ein Irrweg. Die Schuldenbremse ist und bleibt eine Bildungsbremse. Wir stellen uns dagegen.
Nachdem ich die Reden von SPD und Grünen gehört habe, bin ich zuversichtlich, dass alles nicht so schlimm kommt, wie ich es befürchtet habe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in großer Gemeinsamkeit die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben. Dazu bedurfte es einer Zweidrittelmehrheit. Wir waren uns einig, dass es ein Ausführungsgesetz gibt. Wir hätten es gut gefunden, wenn wir uns, bevor ein Ausführungsgesetz auf den Tisch gelegt worden wäre, zusammengesetzt hätten, Herr Finanzminister, um die Initiative zu ergreifen und zu sagen: Wollen wir nicht auch versuchen, dies gemeinsam, im Konsens hinzubekommen? Das ist nicht geschehen. Der Finanzminister hat das allein gemacht, wahrscheinlich in Absprache mit CDU und FDP. Das wäre ja normal. Aber sich jetzt hinzustellen, Herr Finanzminister, und zu sagen, wir würden den Konsens verlassen, weil wir eine Alternative zu Ihrem Gesetzentwurf vorlegen, das ist abenteuerlich.
Gern.
- Daran erinnere ich mich sehr gut, weil ich dort schon bei der letzten Beratung die Frage eingebracht habe, ob es tatsächlich sinnvoll ist, beide Verfahren nebeneinander in allen Dokumenten zu führen. Sie werden sich wahrscheinlich daran erinnern, dass ich das dort schon gemacht habe. Wir haben ja auch gestern ausführlich miteinander erörtert, dass das eine die Höhe der zulässigen Verschuldung ist, die wir in ein Gesetz schreiben, und das andere die Ermittlung für die Grundlage der Fi
nanzplanung ist. Beides gehört nicht zwangsläufig zusammen.
Herr Kollege, meine Frage ist eine Verständnisfrage. Warum bräuchten wir einen Nachtragshaushalt, wenn es um eine Regelung geht, so unser Gesetzentwurf, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll?
Stimmen Sie mir zu, dass der von uns vorgelegte Gesetzentwurf in der geänderten Fassung keinen Nachtragshaushalt braucht, weil er erst zum nächsten Doppelhaushalt in Kraft tritt?
Zur Klarstellung und Ehrenrettung der parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer: Mit Ausnahme der FDP habe ich das mit allen geklärt.
- Mit der FDP wollte Herr Bernstein das klären. Das läuft meistens so, dass ich das mit der einen Seite abkläre und Herr Bernstein mit der anderen Seite. Insofern gab es eine Verständigung. Wenn Sie von der CDU nicht einbezogen worden sind, ist das nicht mein Problem. Ich wäre sehr dafür, dass wir, wie abgesprochen, weitermachten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was bleibt nach dieser Debatte? Erstens. Wir stellen fest, dass der Bildungsminister die Fragen nach den Zahlen nicht beantwortet hat. Wir fragen in unserem Berichtsantrag ja hier konkret danach.
Wir stellen zweitens fest, dass diesen Bericht der Kollege Stegner übernommen hat, der uns differenziert gesagt hat, was der Bildungsminister aufgeschrieben hat. Es ist ja ganz erfreulich, dass uns zumindest einer informiert.
Wir stellen drittens fest - und das finde ich schon ziemlich interessant -, dass es überhaupt nicht mehr um 450 Stellen geht, sondern es geht jetzt um 638 Stellen. Das ist eben noch einmal von dem Abgeordneten Hildebrand bestätigt worden. Er sagt ja, der Kollege Stegner habe richtig gerechnet. Sein Problem sei nur, dass dies nicht zu den 450 Stellen passt. Das macht auch gar nichts; denn wir wissen ja gar nicht, woher die 450 Stellen kommen. Also reden wir inzwischen über 638 Stellen.
Somit wissen wir nach dem heutigen Tag, dass der Bildungsminister dieses Landes - und der müsste ja eigentlich informiert sein - davon ausgeht, dass die Landesregierung plant, in dem Haushaltskonsolidierungskonzept 638 Stellen zulasten der Bildung zu streichen, die man gar nicht streichen dürfte, wenn man die Bildungsqualität erreichen will.
Der Bildung im Land fehlen also anscheinend - so die Rechnung des Bildungsministers - mehr als 600 Stellen für die Bildungsqualität.
Die CDU hat sehr klar gesagt, dass sie in keiner Weise bereit ist, einem Nachtragshaushalt zuzustimmen. Das heißt, unsere Schulen - und auch das bleibt nach dem heutigen Tag festzuhalten - müssen sich vorerst darauf einstellen, dass sie ab Sommer weitere 300 Stellen verlieren. Das ist bitter, weil sie schon im letzten Sommer 300 Stellen verloren haben. Da die Wahl im Mai ist, ist die Zeit danach natürlich sehr, sehr kurz. Trotzdem wird man handeln
müssen. Die Schulen werden durch diesen Wahltermin zum Spielball für Ihr Gezänk.
Dadurch dass sich die CDU weigert, einem Nachtragshaushalt zuzustimmen - in der FDP könnten sich ja normalerweise gar nicht alle weigern, weil sie das ja nun alle erkannt haben, oder Sie glauben dem Bildungsminister nicht; ich weiß es nicht -, verweigert sich die CDU der Notwendigkeit, die Streichung von Stellen rückgängig zu machen.
Es geht also nicht um die Frage, ob es mehr Stellen gibt, sondern es geht um die Frage, ob weitere 300 Stellen aus dem Bildungssystem herausgestrichen werden. Da sagt die CDU klipp und klar: „Nein, das wollen wir nicht. Den Nachtragshaushalt, der die einzige Lösung wäre, wollen wir gleich zum zweiten Mal ablehnen. Mit uns, der CDU, gibt es keine Bildungsstellen.“ Das ist zumindest eine klare Aussage und nicht so ein Herumgeeiere wie bei der FDP. Aber in der Sache, meine Damen und Herren von der CDU, ist es bitter für die Schulen im Land.
Wenn ich die Debatte von heute zusammenfassen darf, dann sage ich: Hahnenkampf statt Bildungsqualität, schwarz-gelbe Politik zulasten unserer Kinder.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz haben Bund, Land und Kommunen dazu beigetragen, unser Schiff Schleswig-Holstein ohne größeren Wassereinbruch durch die internationale Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise zu bugsieren. Das ist ein großer Erfolg, den auch wir nicht kleinreden wollen.
Die Schwerpunkte waren gut gewählt. Das Maßnahmepaket war aus konjunktureller Sicht richtig und das vereinfachte Vergabeverfahren ein notwendiges Begleitinstrument. Aufgrund der enormen Härte der Krise war es notwendig, schnell und unbürokratischer als sonst zu reagieren. Das Erfordernis der Zusätzlichkeit haben die Kommunen erstaunlich gut und kreativ gemeistert. Ein Lob auch dafür an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker!
Sie haben erneut Großes geleistet, um das Beste für ihre, für unsere Kommunen herauszuholen. Durch
schnelles und flexibles Handeln ist es gelungen, das eng gesteckte Zeitfenster bis Ende letzten Jahres optimal zu nutzen.
Besonders anzuerkennen ist auch - der Herr Finanzminister hat es gesagt -, dass Land und Kommunen über die erforderliche Kofinanzierung hinaus weitere 54 Millionen € an Haushaltsmitteln investiert haben. Es zeigt sich, dass etwas bewegt werden kann, wenn gemeinsam an einem Strang gezogen wird. Das müsste für die Regierung doch ein Ansporn sein, auch in anderen Bereichen gemeinsam mit den Kommunen schlüssige Konzepte auszuarbeiten und umzusetzen, vor allem bei Investitionen in Bildung und Klimaschutz.