Manfred Dachner

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir, bevor ich auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses eingehe, dass ich noch einmal etwas zur Entscheidung der Landesregierung zur kostenlosen Einführung des Azubitickets sage.
Ich möchte deshalb also auf diese historische Entscheidung eingehen, weil die Einführung des Freiwilligentickets – und das möchte ich noch mal betonen – auch Gegenstand dieser Entscheidung war. Und leider wird nur noch verkürzt vom „Azubiticket“ gesprochen und geschrieben und manchmal erwähnt man dann auch das „Freiwilligenticket“.
Die Einführung dieses Freiwilligentickets ist mir deshalb so wichtig, weil es eine kleine Gruppe Jugendlicher war, sechs, die dazu eine Petition einreichten und lange nicht feststand, ob man dieser Petition stattgeben, nicht der Petition stattgeben kann, sondern diese Entscheidung mittragen kann oder zumindest diesen Vorschlag. Und ich darf noch mal daran erinnern, dass der Jugendfreiwilligendienst etwa so 2.400 junge Männer und Frauen, also eine schöne Größenordnung, darstellt und natürlich eine besondere Form des bürgerlichen Engagements junger Menschen ist. Damals haben diese Jugendlichen 1.650 Unterstützer gefunden, das ist natürlich auch schon eine Initiative. Also der Erfolg, wie wir wissen, hat bekanntlich viele Väter, und dieses Sprichwort stammt in etwa aus 1830, von einem Nationalökonomen Englands, und deshalb darf ich noch mal erwähnen oder hinzufügen, der Erfolg hat bekanntlich viele Väter, aber auch Mütter und Frauen, auch aus diesem Haus.
Wir sollten deshalb nicht – das betone ich noch mal zusätzlich – immer von dieser Abkürzung des Azubitickets sprechen, sondern von den Azubi- und Freiwilligentickets, weil ich glaube, dass wir alle wollen, dass Jugendliche sich in unsere Politik einmischen und auch mitmischen, und das haben diese sechs Jugendlichen sehr selbstlos getan, denn sie wussten damals schon – im persönlichen Gespräch haben sie es mir so gesagt –, sie erwarten nicht, dass eine kurzfristige Lösung gefunden wird, und dann sind sie schon längst aus dem Freiwilligendienst ausgeschieden, aber sie waren der Meinung, dass dieser Freiwilligendienst es verdient hat,
auch zu diesen kostenlosen Freiwilligentickets zu kommen. Ich danke also insbesondere allen, die an dieser Entscheidung, diesem Erfolg teilgenommen oder beigetragen haben, und ganz besonders danke ich natürlich diesen Jugendlichen.
Wenn wir sie also ernst nehmen wollen, die Jugend, dass sie in unserer Landespolitik mitarbeiten, Vorschläge machen, dann sollten wir diese Vorschläge auch ernst nehmen, und das haben wir in diesem Fall auch getan, und darüber freue ich mich ganz besonders, weil es im Petitionsausschuss nicht so häufig vorkommt, dass wir auch jugendliche Beteiligte haben beziehungsweise auch genau zu 100 Prozent diese Bitten und Forderungen von Menschen erfüllen können.
Ja, nun zum Bericht und zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses im Telegrammstil: Im Zeitraum vom 01.09. bis zum 31.10. hat der Petitionsausschuss 79 Petitionen abschließend beraten. In 17 Fällen war von einer inhaltlichen Bearbeitung abzusehen, weil der Landtag, wir also, keine Entscheidungs- und Einwirkungsmöglichkeiten hatte. Zu 65 Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, wie Sie aus der Sammelübersicht ersehen können, einen Sachbeschluss und in 35 Fällen haben wir einen Kompromiss erreicht. Das ist schon, wenn man es im Verhältnis sieht, eine beträchtliche Anzahl, macht natürlich auch immer viel Arbeit und Abstimmungskoordination. 4 Petitionen haben wir wiederum zu den Fraktionen überwiesen und in 9 Fällen an die Landesregierung, um diese zu bitten, Abhilfe zu schaffen beziehungsweise sie in Gesetzesinitiativen mit einzubeziehen.
Sie haben also die Sammelübersicht vorliegen, haben da auch reingeschaut, und insofern sind Ihnen unsere Empfehlungen des Ausschusses bekannt. Ich bitte Sie also um die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hat hier einstimmig Ja gesagt. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „In Sachen innere Sicherheit nichts Neues“, so könnte die Überschrift dieses Antrages der AfD lauten. Wie immer sucht die AfD zu den Landtagssitzungen nach Themen, um ihre Existenzbegründung hier nachzuweisen. Und wenn ihnen nichts weiter einfällt, dann schreibt man eben aus anderen Ländern etwas ab.
Auch wenn es positiv ist, was Nordrhein-Westfalen dort macht, müssen Sie das dann vielleicht so übernehmen, wie es dann auch geschrieben steht. Und zwar heißt es im nordrhein-westfälischen Modell: Langzeitarbeitskonten ergänzen bestehende Gleitzeitkonten – ergänzen! – und Konten zur Zeiterfassung. Die AfD aber stellt in Ziffer II ihres Antrages fest, dass die bestehenden Jahresarbeitszeitkonten ergänzt oder abgelöst werden. Also ich denke, ich könnte mir zwar vorstellen, was Sie meinen, aber Sie haben es so nicht geschrieben. Also Sie müssen schon sagen, was Sie wollen, entweder ablösen oder ergänzen. Und ich könnte nicht mir vorstellen, warum Sie die bestehenden Gleitzeitkonten ablösen wollen oder die Zeiterfassung ablösen wollen. Also das haben Sie hier auch nicht dargestellt.
Also was wollen Sie wirklich, ablösen oder ergänzen? Langzeitarbeitskonten, das ist hier auch gesagt worden, könnten in der Tat zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung beitragen. Das ist richtig. Aber in Ihrem Antrag steht unter Ziffer I Absatz 2 und in Ziffer II, „noch in diesem Jahr“ ist „die Einführung von Langzeitarbeitskonten für die Landespolizei zu prüfen und schnellstmöglich einzuführen“. Gemeint sind natürlich – obwohl Sie in der „Landespolizei“ schreiben –, gemeint sind nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesamten Landespolizei, sondern nur Vollzugsbeamte. Und da frage ich mich, warum Sie das so begrenzen, obwohl Sie ja wissen, dass bei den Jahresarbeitszeitkonten gegenwärtig – der Minister hat es gesagt – auch Angestellte, Beamte und Verwaltungsbeamte einbezogen werden, also fortschrittlicher als das, was Sie hier darstellen und erreichen wollen.
Allein die Auffassung – muss man sich auch mal vorstellen! –, die Einführung der Konten in diesem Jahr zu prüfen, zeigt eigentlich, wie unrealistisch Sie an diese Sache herangehen und wie unrealistisch Ihre Politik ist. Denn – oder man will oder Sie wollen als AfD die Beteiligung von Interessenvertretungen wie Gewerkschaft, Bund der Kriminalisten, Personalräte und so weiter ausschalten –, denn das Mitbestimmungsrecht ist Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und kann bei so einem umfassenden Projekt doch nicht außen vor gelassen werden! Und „in diesem Jahr... zu prüfen“, da frage ich Sie: Wie soll das geschehen bei diesem mehrstufigen Mitbestimmungsrecht? Das ist von vornherein unrealistisch. Allein deshalb ist dieser Antrag eigentlich schon vom Prinzip her abzulehnen und hier schon zu beenden, unsere Diskussion.
In den Paragrafen 58, 60, 65 heißt es unter anderem: Schon im Planungsstadium ist rechtzeitig und eingehend dieses Problem zu erörtern, mit den Vertretern, Personalvertretungen. Also das würde schon einen Sturm der Entrüstung entfachen, wenn wir dieses Gesetz einfach so durchgehen lassen könnten. Hier sind doch Tausende von Fragen zu klären vorher: Welche Vorteile und welche
Nachteile bringt auch dieses Projekt? Was wollen Sie tun, muss man sich doch fragen, wenn jemand 20/30 Jahre bei der Polizei war, aufhört, freiwillig oder aus anderen Gründen oder aus gesundheitlichen Gründen, oder er wechselt vom Vollzugsbeamten zum Verwaltungsbeamten, die Sie ja nicht berücksichtigen wollen. Was wollen Sie? Das Geld auszahlen, könnte man sagen, ist eindeutig, das ist nicht weiter schlimm. Aber deswegen, genau deswegen wollen wir ja keine Langzeitarbeitskonten einrichten, und der Beamte will auch nicht das Geld für seine Überstunden haben, sondern er möchte, dass diese geleisteten Überstunden, Mehrarbeitsstunden meinetwegen auch, in Freizeit …
Ja, genau.
Also wir wissen auch heute schon, dass der Beamte seine Überstunden sich nicht bezahlen lässt. Aber wenn wir alleine schon betrachten, wie viele Abzüge er hat, das sind doch auch die aktuellen Begründungen der Beamten dazu.
Also, und ob die Attraktivität des Berufes durch die Langzeitarbeitskonten erhöht wird, ist doch stark zu bezweifeln. Also wenn wir mal so herangehen: Wer wird Polizist? Polizist wird man doch aus innerer Berufung und aus der Überzeugung der Sinnhaftigkeit meiner Berufswahl und meiner Lebensvorstellung. Und da denke ich doch nicht als 20-Jähriger oder 18-Jähriger daran, ich gehe zur Polizei, weil es hier Langzeitarbeitskonten gibt. Das ist doch wohl weit hergeholt!
Und der Hinweis auf 400 neue Planstellen, die nicht besetzt sind, das ist doch unlogisch in sich, dass man damit was abfedern könnte,
oder ist doch sogar kontraproduktiv, gerade in der Einführung, dieser Phase. Ich glaube nicht – und den Beweis erbringen Sie ja auch gar nicht –, dass das was bringen könnte.
Außerdem, da darf ich mal darauf hinweisen, ist im Übrigen in Paragraf 10 der Arbeitszeitverordnung also eine Experimentierklausel eingearbeitet, und da kann der Innenminister in Abstimmung mit dem Finanzminister schon jetzt im Einvernehmen also andere, flexiblere Arbeitszeiten gestalten. Und es wurde ja auch gesagt, im Jahre 2017 wurden hierzu Jahresarbeitszeitkonten eingeführt für Angestellte, Arbeiter und Beamte. Das ist wesentlich besser als das, was Sie vorhaben. Und das ist dafür vielleicht auch der erste Schritt, genau der erste Schritt, um irgendwann vielleicht dazu zu kommen, Langzeitarbeitskonten einzurichten. Das kann also der erste Schritt sein. Dann – das ist verlässliche Politik –, dann nimmt man die Beteiligten mit, also die Beamten, die Arbeiter und Angestellten und natürlich auch die Interessenvertretung, und darauf kann sich jeder verlassen. – Vielen Dank! Wir lehnen den Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen auf der Drucksache 7/5476 unsere Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses zum Abschluss von insgesamt 77 Petitionen vorzulegen, die wir im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31.08. abschließend beraten haben. Wir wissen, dass wir mit diesem Beschluss heute die Petenten über ihren Abschluss informieren müssen.
In 15 Fällen der aktuellen Beschlussempfehlung war von einer inhaltlichen Beratung abzusehen, weil die Einwirkungsmöglichkeit des Landes fehlte. Zu 62 Petitionen empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss einen Sachbeschluss, und in immerhin 5 Fällen ist es uns gelungen, die Petitionen in vollem Umfange im Interesse der Petenten abzuschließen. In 26 weiteren Fällen haben wir zumindest Kompromisse erreichen können, oder eben die Petitionen waren nicht, also vollinhaltlich beschwerdefrei. In 7 Fällen haben wir uns jedoch entschieden, Ihnen zu empfehlen, die Petitionen der Landesregierung zu überweisen, weil wir zu der Auffassung gelangt sind, dass hier Handlungsbedarf weiterhin besteht. Das sind insbesondere solche Petitionen wie die Kritik am geplanten Bau einer Schweinemastanlage, die Schwierigkeit, heute oder hierzulande einen Termin beim Facharzt zu finden, insbesondere bei den Augenärzten, der Lehrkräftemangel und eine Auswirkung auf die Schulbildung oder beispielsweise die Forderung, Einheimische von der Kurabgabepflicht zu befreien. Diese Petitionen haben wir auch zugleich in die Fraktionen überwiesen.
Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass wir in dem Berichtszeitraum, also 1. Mai bis zum 31.08.,
insgesamt weitere 142 neue Petitionen übernommen haben, und davon sind 46 Petitionen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie eingereicht worden, sie haben die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie zum Gegenstand.
Abschließend bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. Die Beschlussempfehlung selbst wurde im Ausschuss einstimmig so beschlossen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Um Ihnen einen aktuellen und auch vollständigen Überblick über das Petitionsaufkommen hierzulande zu verschaffen, legt nicht nur der Petitionsausschuss Ihnen jährlich einen Tätigkeitsbericht vor, sondern auch der Bürgerbeauftragte. Seine Unterrichtung wurde im Benehmen mit dem Ältestenrat in der Amtlichen Mitteilung vom 24. April dem Petitionsausschuss federführend zur Beratung und allen anderen
Fachausschüssen zur Mitberatung überwiesen. Ich darf Ihnen daher auf der Drucksache 7/5377 die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses zum 25. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2019 vorlegen.
In der Sitzung des Petitionsausschusses am 20. August hat der Bürgerbeauftragte seinen Bericht vorgestellt und auf die Themen und Problemfelder verwiesen, die die Schwerpunkte in seiner Petitionsarbeit bilden. Wie bereits in den Jahren davor lag auch im Jahr 2019 dieser Schwerpunkt im Bereich des Sozialrechts. Dieser Tätigkeitsschwerpunkt entspricht auch dem gesetzlichen Auftrag des Bürgerbeauftragten, die Bürger in sozialen gesetzlichen Angelegenheiten zu beraten. Dabei wurde deutlich, dass vor allem der im SGB I formulierte Anspruch auf Beratung über soziale Rechte und Pflichten nicht immer hinreichend erfüllt wird.
Weitere Anlässe zur Beschwerde liegen in der langen Dauer von Verfahren und in fehlenden Betreuungsplätzen in Kindertages- und Horteinrichtungen. Nach Darstellung des Bürgerbeauftragten ist zudem eine Zunahme an sozialrechtlicher Anfrage von Menschen mit Behinderungen zu verzeichnen. Hier ist vor allem die Bedarfsfeststellung von Eingliederungsleistungen nach den neuen Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes zu nennen. Vor dem Hintergrund, dass fast die Hälfte der Eingaben und Anfragen auf soziale oder sozialrechtliche Themen im Jahr 2019 entfiel, empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, den Bürgerbeauftragten in seinen Tätigkeiten in diesem Themenbereich zu bestärken.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Bürgerbeauftragten liegt darin, die Interessen von Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen. Damit diese Menschen ungehindert Zugang zu allen Informationen haben und uneingeschränkt am Leben teilhaben können, hat der Bürgerbeauftragte auf die Notwendigkeit hingewiesen, die digitale Welt barrierefrei zu gestalten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss, die Landesregierung darin zu unterstützen, die digitale Barrierefreiheit sowie die barrierefreie Informationsvermittlung und Kommunikation voranzubringen.
Mit der weiteren Empfehlung, den 25. Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten verfahrensmäßig für erledigt zu erklären, schließe ich meine Ausführungen und bitte Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zum Vierzehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung vor. Dieser gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung jährlich zu erstellende Tätigkeitsbericht umfasst den Berichtszeitraum 2018 und wurde zusammen mit der Stellungnahme der Landesregierung dem Petitionsausschuss gemäß der Amtlichen Mitteilung vom 29.11.19 federführend an den Petitionsausschuss übergeben und in der Mitberatung an die Ausschüsse.
Der Petitionsausschuss hat die Unterrichtung in zwei Sitzungen beraten. Während der Sitzung am 28.05.20 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Bericht im Ausschuss vorgestellt. Hierbei ist er vor allem auf die Auswirkungen der DatenschutzGrundverordnung eingegangen, die im Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbare Anwendung erlangt hat. So sei auch seine Behörde durch die DatenschutzGrundverordnung mit neuen Aufgaben betraut und mit weiteren Befugnissen ausgestattet worden. Von der neu geschaffenen Möglichkeit, bei Verstößen gegen den Datenschutz Bußgelder zu verhängen, habe er nur spar
sam Gebrauch gemacht. Zwangsgeld setzte er hingegen häufig ein, um datenschutzkonformes Verhalten zu erzwingen.
Der Datenschutzbeauftragte hat vor allem auf die von seiner Behörde durchgeführten Schulungen und Informationsveranstaltungen hingewiesen, um die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung sowohl in den Behörden als auch in der Wirtschaft, in den Vereinen und gesellschaftlichen Organisationen zu begleiten und vorzubereiten. So hat eine Behörde gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung eine Informationsbroschüre zum Datenschutz erarbeitet, die den Vereinen im Land an die Hand gegeben wird. Auch unterstützt er die sogenannten Medienscouts, also Schüler, die an den Schulen für einen kritischen Umgang mit Medien, insbesondere mit sozialen Netzwerken werben.
Zu den im Berichtszeitraum 2018 eingegangenen Beschwerden hat der Landesbeauftragte ausgeführt, dass sich die Anzahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr verdreifacht habe. Schwerpunkt seien hier der Datenschutz und die Datensicherheit, der Mail- und Faxverkehr sowie der Anstieg unberechtigter Videoüberwachung, die Montage von Videokameras auf Privatgrundstücken. Zudem habe es einige Vorfälle gegeben, in denen Polizeibeamte die Daten, die sie im Rahmen ihrer Amtsausübung erlangt haben, in unzulässiger Weise benutzt hätten.
Anschließend …
Ja, vielleicht.
Anschließend kritisierte er, dass ihm trotz der gestiegenen Aufgaben und Themenfülle nicht mehr Personal zur Verfügung gestellt wird, sodass er die neuen Aufgaben nur mit 21 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bewältigen muss. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass der Landesrechnungshof den Personalbestand des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum damaligen Zeitpunkt des Inkrafttretens der DatenschutzGrundverordnung im Jahre 2018 als ausreichend bewertet hat.
Im Zuge der Beratung bestätigt der Ausschuss, dass die Vereine hierzulande das Informationsangebot des Landesbeauftragten gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung vorher dankbar angenommen hätten. Im Ergebnis der Beratung ist durch die Koalitionsfraktionen eine Entschließung vorgelegt worden, mit der dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für seine Arbeit gedankt wird, insbesondere für den gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung erarbeiteten Leitfaden sowie für sein Engagement bei der Förderung der Medienkompetenz, der Medienbildung.
Zudem haben die Koalitionsfraktionen beantragt, die Unterrichtung des Landesbeauftragten sowie durch die Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Diesem Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Petitionsausschuss einstimmig zugestimmt. Vor diesem
Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich ebenfalls über diese Aussprache mit dem Thema „Kriminalisierung von Polizeikräften beenden – Polizeiarbeit würdigen“, weil ich den Eindruck habe, dass die einen dieses Thema benutzen, um ihre jahrelangen Vorurteile gegenüber der Polizei auch durch Hassbotschaften öffentlich zu machen, und die anderen, wie ich heute so insbesondere wieder aus der CDU-Fraktion höre, bereits ihren Wahlkampf fortsetzen, den sie gestern begonnen haben, und glauben,
und glauben,
und glauben natürlich, mit diesem Thema punkten zu können.
Wie groß, frage ich Sie,
ich frage Sie, Frau von Allwörden, ich frage Sie: Wie groß ist Ihr Respekt vor der AfD, dass Sie dieses Thema immer benutzen, um zu sagen, Sie sind für die Polizei, Sie wären das Original? Sie sind es nicht, das Original für die Ordnung und Sicherheit, Sie nicht!
Und dann, und dann möchte ich noch mal...
Natürlich! Na selbstverständlich!
Ja, na selbstverständlich!
Ja! Ja!
Ja, danke schön!
Also ich unterstütze die Ausführungen des Ministers, weil er natürlich in seinem Bericht auch sagt, die Mehrheit des Parlaments steht hinter der Polizei. Und genau so ist es. Und was gibt es dagegen zu sagen?
Und Sie sagen, Frau Allwörden, Sie sagen, Polizeikräfte werden kriminalisiert, aber Sie sagen nicht, wer sie kriminalisiert,
und kommen dann durch die Hinter...,
und kommen dann durch die Hintertür auf einen Punkt – da komme ich nachher gleich zurück, sagen Sie. Es geht nicht um Sie, wie Sie Polizeiarbeit gemacht haben, hier im Parlament.
Es geht um das Thema, ob Polizei kriminalisiert wird oder nicht. Und was Sie hier selbst darstellen, ja, wen interessiert das?!
Geht es um die,
geht es,
geht es um die,
geht es um die...
... Polizei, ob...
Ich werde Ihnen sagen,
liebe Abgeordnete der Fraktion der CDU, ich habe einen ganz moderaten Beitrag vorbereitet,
aber als ich diesen Beitrag wieder gehört habe, war mir klar, der musste so kommen. Frau Allwörden, das ist mir doch, ist auch unwichtig, dass Sie auf dem Boden liegen, fixiert werden und noch einen anderen auffordern. Das ist doch Affentheater!
Also geht es hier,
geht es hier um die Polizei, die diskriminiert wird
und kriminalisiert wird oder Rassismusvorwürfe hat, oder geht es um den einzelnen Polizeibeamten, der immer wieder und mehrfach, bei uns auch im Land, kriminell wird? Das ist unser Thema und wie unsere Polizei unter solchen Eindrücken auch leidet.
Nicht zuletzt – da darf ich auch mal daran erinnern, das werden Sie wahrscheinlich vergessen haben –, nicht zuletzt hat das Auffliegen der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund gezeigt, dass in Deutschland Strukturen entstanden sind, bei uns auch, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen. Aber nicht nur im Untergrund oder am Rand der Gesellschaft gibt es also extreme Einstellungen, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Geschichtsrevisionismus und den Glauben an einen starken Führer. Nein, da die Polizei ein Querschnitt der Gesellschaft ist,
werden auch Polizeibeamte, wie wir aus jüngster Zeit erfahren haben, kriminell in unserem Land
und fühlen sich
zum rechtsextremen Milieu hingezogen.
Da macht Mecklenburg-Vorpommern leider keine Ausnahme!
Und das, wissen Sie, das sagen Sie ja gar nicht.
Sie, Sie sagen zu den Polizisten, die auffällig sind und den Ruf der Polizei schädigen, dazu sagen Sie drei Sätze. Aber Sie verlieren 30 Sätze gegen die, die die Stimme erheben, und diffamieren sie, mich nämlich, in der Presse, habe ich Ihnen nicht vergessen.
Drei Sätze haben Sie für kriminelle Beamte übrig,
aber ansonsten versuchen Sie, alles glattzubügeln.
Es kann doch nicht übersehen werden, es kann doch im Einzelnen nicht übersehen werden, dass wir seit 10 Jahren in diesem Land so viele Vorkommnisse in der Polizei haben wie in den letzten 30 Jahren nicht. Das muss doch auffällig sein!
Damit sage ich doch nicht, dass die Polizei kriminell wäre oder rassistisch!
Nein, aber die Einzelnen, da kann man doch nicht darüber hinwegsehen!
Und ich sage Ihnen auch, wie kann es sein, was die Halterabfragen zu privaten Zwecken betrifft,
die werden erst durch das Innenministerium dann bei Vorkommnissen hinterfragt, wie kann es dazu kommen,
dass vermehrt Polizeibeamte solche privaten Halterabfragen machen für private Zwecke? Wie kann es sein, dass polizeiinterne Daten benutzt werden, um private sexuelle Kontakte aufzunehmen?
Wie kann die Prepper-Entwicklung nicht ernst genommen werden? Wieso kann das SEK hier dem Innenministerium entgleiten? Soll ich Ihnen noch mehr Beispiele sagen?! Das muss einen doch aufregen!
Die oftmals hitzigen Auseinandersetzungen,
wie auch hier und auch in der Öffentlichkeit, großer Teile auch der Politik, haben Sie ja recht, und der Gesellschaft sind da unbequem. Einverstanden, das sehe ich noch ein. Aber es ist doch eine richtige Konsequenz und Schlussfolgerung, denn die Polizei genießt ein hohes Ansehen, das doch nicht leichtfertig
durch einzelne Täter und Vorkommnisse in der Polizei aufgegeben werden darf.
Es gehört also zum Ritual oder zum festen Bestandteil des Selbstreinigungsprozesses, dass auch innerhalb der Polizei Auseinandersetzungen geführt werden müssen.
Und da geht es doch nicht darum,
dass es Vorkommnisse oder Verhaltensweisen gibt bei Einsätzen. Darum geht es überhaupt gar nicht heute in der Debatte.
Von einer Kriminalisierung,
das will ich noch mal klarstellen, von einer Kriminalisierung der Polizei im Allgemeinen und dann zu sprechen, nur, weil einige Leute die Stimme erheben gegen einzel
ne Beamte, die ein Fehlverhalten zeigen, halte ich für vollkommen überzogen und auch nicht sachdienlich.
Das trifft übrigens auch für diese Debatte zu.
Wie oft und wie viele Polizeibeamte kriminell waren, ist nicht heute unsere Debatte. Und jetzt ist es ja nicht nur meine Meinung, ich sage Ihnen auch die Meinung des Leiters des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld. Er sagt in seinem Artikel, Debatten darüber, ob eine Polizei rassistisch ist oder nicht, sind überhaupt nicht hilfreich. Eine Debatte zu führen, ob sie rassistisch ist, ist überhaupt nicht hilfreich. Er sagt, was wir brauchen, sind wissenschaftliche Analysen, Zahlen und Fakten. Was machen wir? Wir tauschen Meinungen aus und Gegenmeinungen und was weiß ich alles. Und wie sollen wir das zusammenführen, wenn wir keine Basis haben, keine Grundlagen, worauf wir überhaupt diskutieren? Einer meint, es gibt viele kriminelle Beamte, einer sagt, es gibt wenige. Der eine sagt, hier ist Rassismus, der andere sagt, was ist überhaupt Rassismus. Diese Debatte kann doch erst dann beginnen, wenn wir wissen, auf welcher Basis wir überhaupt hier reden wollen!
Und deshalb bin ich der Auffassung wie der Leiter des Instituts, Debatten bringen uns vom Prinzip nicht weiter, wenn wir keine Fakten und wissenschaftlichen Analysen haben.
Und jetzt noch einmal zu Ihrem indirekten Vorwurf des Rassismusvorwurfes von der Frau Esken. Den finde ich auch unglücklich,
finde ich auch nicht in Ordnung, keine Frage. Aber der „Tagesspiegel“ schreibt: „Die Debatte über Rassismus und Polizeigewalt ist wichtig und die Parteivorsitzende“ der SPD „legt den Finger in eine Wunde.“
„Aber es ist eben ein schmaler Grat zwischen Generalverdacht und Denkanstoß“, so der „Tagesspiegel“.
Die Parteivorsitzende Esken sagte gegenüber der FUNKE Mediengruppe, dass es auch in Deutschland latenten Rassismus in den Reihen der Sicherheitskräfte gibt.
Deshalb muss eine unabhängige Stelle ran und das untersuchen. Jetzt frage ich Sie: Hat sie gesagt, das die Polizei insgesamt rassistisch ist?
Und was Sie absolut dann verschweigen, wenn man das auch schon nicht – na klar, natürlich muss man diesen Anstoß von Frau Esken auch scharf diskutieren, gar keine Frage –, aber dann müssen Sie auch sagen, dass es viele andere gibt, wie zum Beispiel den Innenminister
in Niedersachsen, den Finanzminister Scholz, die Justizministerin Lambrecht, alle SPD, die sich gegen diese allgemeine Äußerung der Parteivorsitzenden ausgesprochen haben. Sagen Sie aber nicht!
Das wollen Sie auch gar nicht sagen, weil Ihnen das nicht in Ihr Konzept passt.
Beim Besuch der,
beim Besuch der Landespolizei in Niedersachsen durch Frau Esken
sagt sie, mein Besuch hat den Zweck, herauszufinden, wie man Polizeivollzugsbeamte beim Vorgehen gegen Rassismus in jeder Form unterstützen kann. Also im Prinzip erzählen Sie hier Halbwahrheiten. Das Positive an der Debatte lassen Sie, lassen Sie weg!
Also ich möchte mich insgesamt an dieser Debatte der Vorwürfe, Gegenvorwürfe, Einstellungen und Vermutungen nicht beteiligen. Vielmehr möchte ich darauf eingehen, wie wir im Allgemeinen und die Polizei im Besonderen
Vorurteilen – und jetzt hören Sie schön zu –,
Vorurteilen als Wurzel allen Übels begegnen müssen und auch können, also die Frage beleuchten, die uns weiterhelfen kann, und nicht das, was wir uns gegenseitig hier vorwerfen.
Und ich beziehe mich hier mit Verweis auf die Charta Rotterdam, und die behandelt zum Beispiel Polizei in der multi-ethnischen Gesellschaft, also die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Stadt Rotterdam und Nichtregierungsorganisationen. Und wenn Sie da nachlesen, dann finden Sie auch wieder die Auffassung von dem Leiter des Instituts, und der sagt: Ja, wer hat denn Vorurteile? Ich gestehe, dass ich auch Vorurteile habe. Gestehen Sie das auch? Und da sagt der Leiter des Instituts: Einerseits gehören Vorurteile generell zur menschlichen Kommunikation, weil wir andere verzerrt wahrnehmen oder auch nicht alle Informationen haben, um sie verarbeiten zu können. Soziale Vorurteile zu haben, bedeutet, dass Menschen Vorurteile haben, die sie aus Gruppen erhalten, mit denen sie sich identifizieren, und daraus ihre Motivation ableiten.
Und jetzt bin ich bei der Polizei: Wenn also zum Beispiel ein Polizeibeamter Mitglied oder Sympathisant der AfD wird und dazu dem rechten Flügel von Höcke und Co angehört, dann wird es für seine Zugehörigkeit zur Polizei unerträglich. In der Gruppe entstehen schnell Zugehörigkeit und Zusammenhalt und Vorbehalte und können die Welt gleich erklären. Scheinbar fühlt man sich besser,
wenn man auch Menschen diskriminiert. Man will seinen Selbstwert steigern und Misstrauen säen. Das ist also keine theoretische Frage, sondern, wie wir hier täglich erleben, traurige Realität.
Also zurückkommend auf die Charta von Rotterdam, die sagt, die Stärke der Polizei liegt in der maximalen – und jetzt hören Sie zu, meine lieben Herren,
oder „liebe“ lasse ich mal weg –, in der maximalen Fairness
gegenüber allen Gruppen und der Einhaltung der Neutralität. Und das ist das, Herr Kramer, was ich Ihnen vorgeworfen habe damals. Dieses Neutralitätsgebot kann kein Polizeibeamter, der AfD-Mitglied ist, insbesondere, wenn er dem rechten Flügel angehört, einhalten,
denn – Schlussfolgerung –, denn die Gruppe, sprich rechter Flügel AfD, kann niemals seine menschenfeindlichen, rassistischen Vorurteile aufgeben, denn wenn sie das täte, würde sie selbst ihre Identität aufgeben. Und insofern, habe ich gesagt,
dann müssen Sie leider aus dem Polizeidienst ausscheiden.
Aus der,
aus der Forschung weiß man,
dass interkulturelle Kontakte eine enorme Wirkung auf vorurteilsfreie Reduktion haben.
In Rotterdam heißt es weiter, die Polizei kann,
kann es,...
Und jetzt hören Sie auch gut zu, auch Sie!
... auch die Polizei kann es nicht allein, ihre Vorurteile beheben. Dazu braucht sie Kontrolle, Hilfe. Haben wir darüber gesprochen hier in dieser Debatte? Wozu brauchen wir die Debatte, wenn wir nicht darüber sprechen, wie wir diese Vorurteile eigentlich in der Polizei zumindest, ja, besprechen oder eindämmen oder wie auch immer?! In der Gruppe werden sie also aufrechterhalten. Die Frage ist, haben wir solche Projekte wie in Rotterdam, Maßnahmen oder Gesprächsangebote in der Polizei über Vorurteile. Aber wahrscheinlich gibt es die gar nicht.
In unserem Land haben sich weitere Teile massive Vorausverurteilungen von Gruppen herausgebildet, das, nun ja, das sozusagen auch aus Stereotypen heraus, aus Klischees, im schlimmsten Fall aus rassistischen öffentlichen Äußerungen. Die Polizei erlebt ja selbst gerade gegenwärtig, dass sie schnell und zu Unrecht zur Gruppe gehört, gegen die Vorurteile immer wieder aufs Neue gerichtet und geschürt werden. Gewaltanwendung hören wir, rassistische Vorwürfe.
Die Polizei ist immer auf den Zusammenhalt einer Gruppe angewiesen. Das erleben wir, jeder Polizeibeamte, selbstverständlich und so, dass sich der Korpsgeist – und das wird auch gesagt in Rotterdam als auch von dem Bildungsinstitut –, dieser Korpsgeist ist wichtig, den einige allerdings nutzen zum Gruppenzusammenhalt, aber auch andere zur negativen Beeinflussung. Und wenn irgendein Minister – ich will ihn jetzt nicht erwähnen – meint, er muss den Korpsgeist aus der Polizei verdammen, dann hat er nicht viel verstanden im Zusammenhalt der Polizei.
Wir brauchen also in der Polizei geschützte Orte, wo man über die Erfahrungen redet. Ich bin davon überzeugt, dass zu wenig über Vorurteile überhaupt gesprochen wird. Es geht nicht um die Auswertung von Einsätzen.
Also nun will ich Ihnen ein paar Beispiele sagen:
Also Anfang der 90er-Jahre, werden Sie alle wissen, gab es viele Polizeibeamte, die natürlich auch Kontakte hatten, negative Kontakte, und sprachen von den vietnamesischen Bürgern, das sind die Fidschis, die ja dann Zigaretten schmuggeln, und so weiter und so fort. Wer hat das Wort „Fidschis“ nicht schon mal gebraucht?! Ist das nicht rassistisch?
Als später die Russlanddeutschen kamen, insbesondere in Neubrandenburg, also die Zuwanderer in den 90er-Jahren, waren das plötzlich die Gewaltbereiten und Gefährlichen, die sich in Banden zusammentun. Asylbewerber später, die als Sozialbetrüger unsere Sozialkassen ausnutzen und Raubstrafen und Sexualstraftaten begehen – ist das nicht Rassismus?
Also unter dem Strich, alles das, was in diesem Zusammenhang die Würde des Menschen verletzt, in diesem Zusammenhang ist es Rassismus und Diskriminierung.
Und da gibt es in dieser Aussage von dem Professor, Vorurteile hat jeder Mensch,
aber aussprechen in der Polizei – ich spreche ja nur von der Polizei – sollte man diese Vorwürfe nicht, denn wem hilft, dass man Vorurteile gegenüber einem anderen ausspricht?
Niemandem, sondern man versucht sich selbst starkzumachen und was Besonderes zu sein und den anderen kleinzumachen. Und diese Vorurteile, für mich sind diese Vorurteile, die bestehen, Ausgangspunkt für rassistische Äußerungen und Handlungen –
Einzelner, wohlgemerkt Einzelner. Und darum geht es mir nur. Und hier darzustellen, als wäre alles Friede, Freude, Eierkuchen, so ist es nicht. So beheben wir gar nichts!
Und nun zur Anerkennung der Polizei: Ich glaube, die Polizei ist so selbstbewusst, dass sie nicht jeden Tag gelobt, gestreichelt werden will.
Der Polizeibeamte ist auch nicht dumm. Er weiß genau, wer seine Arbeit achtet und wer aus populistischen Gründen ihm täglich in den Allerwertesten kriechen will.
Zurzeit stellen sich ja Rechtspopulisten vor die Polizei und verweisen verallgemeinernd auf Gruppen, die kriminell sind. Das ist ein Versuch, sich selbst gegenüber anderen auch zu erheben. Ich nehme schon zur Kenntnis die letzten Umfragewerte, dass 80 Prozent der Befragten sich für die Polizei aussprechen und Vertrauen haben, und zwar auf der gleichen Stufe, Platz eins und zwei, wie die Ärzte. Und ich denke, mehr Wertschätzung kann ja ein Polizeibeamter kaum erhalten.
Natürlich, wenn Sie an das Polizei- oder das Paket für innere Sicherheit denken, 2019 15 Millionen zusätzlich in einem Jahr – gut, zieht natürlich die Justiz ein bisschen was ab –, bis 22/24 bekommt die Polizei so viele finanzielle Mittel, so viele finanzielle Mittel hat die Polizei in den ganzen zurückliegenden 30 Jahren nicht bekommen! Ist das keine Wertschätzung? Persönliche Anerkennung der Mitarbeiter, Erhöhung der Schichtzulage, Erhöhung der Spezialeinheitszulage,
Stellenzuwachs von 400, ist das keine Anerkennung?
Die Heilfürsorge, wissen Sie, wie viele Länder noch Heilfürsorge haben?
Ist das nicht eine finanzielle Erleichterung, Anerkennung?
Die persönliche Entwicklung der Polizei – versuchen Sie mal, in der Gesellschaft solche Entwicklungen, wie in der Polizei vorgesehen sind, woanders zu finden! Die Verbeamtung auf Lebenszeit und Alimentierung gibt Sicherheit der Familien. Wissen Sie, wenn man diese Leistungen, die von den Werktätigen,
von den Maurern, Fleischern und anderen Arbeitern erarbeitet wird, nicht achtet, die täglich dafür schuften, dass diese sozialen Errungenschaften der Polizei zugutekommen – das ist Anerkennung von uns, von der Politik und von den Werktätigen dieses Landes.
Ja, danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema ist fast erschöpfend beantwortet. Dennoch darf ich noch mal darauf eingehen, auf Ihren Beitrag, Herr Kramer. Rassismus haben Sie ja hier erwähnt. Wenn Sie schlauer sind als der Leiter des Instituts Bielefeld, Professor Dr. …, dann ehrt Sie das ja sehr.
Der – das wiederhole ich ja gern –, der sagt, Rassismusdebatten führen zu gar nichts, solange wir keine verbindlichen wissenschaftlichen Analysen haben. Insofern gebe ich ja Herrn Ritter mindestens insoweit recht. Ob sie nun geführt werden innerhalb der Polizei oder darüber hinaus, ist eine ganz andere Frage, die müssen wir hier nicht auch noch debattieren. Aber das, was Sie hier vortragen, das ist wieder mal Ihre persönliche AfDverschrobene Auffassung.
Ja, also dieses Gerät, Elektrodistanzimpulsgerät, kann natürlich ein geeignetes Einsatzmittel sein, und die AfD macht sich wie immer alle Ehre, indem sie fehlerhafte Anträge stellt und wenig durchdachte, und das will ich hier auch begründen. In der Überschrift des Antrages geht es noch um die Einführung von Elektrodistanzimpulsgeräten für ausgewählte Einheiten, so der Text, und dann, etwas später, wird dann genannt, also den Streifeneinzeldienst damit auszustatten. Also Sie müssen schon vorher im Antrag schreiben, was Sie wirklich wollen.
Aber dann kommt Ihre übergroße Fleißarbeit. Ihre Begründung enthält tatsächlich drei Sätze, also eine glatte Schulnote „Sechs“. Und zur sachlichen Debatte gehört auch, dass bisher – das wurde hier auch schon gesagt – der Einsatz dieser Taser absolute Ausnahmen sind und schon gar nicht Regelfall. Also Hessen hat inzwischen 35 wohl angeschafft und die Landespolizei ist wahrscheinlich doppelt so stark wie unsere, und das kann man auch nicht von gerade her …, also will ich gar nicht werten, so.
Ja, wie gesagt, die Testphasen laufen überall. Insofern glaube ich nicht, dass wir uns diesen Testphasen anschließen müssen, sondern der Erfahrungsaustausch ist immer noch die beste und billigste Investition. Und es gibt tatsächlich auch Bundesländer, die sagen, wir wollen keine anschaffen. Das ist zum Beispiel Thüringen. Da könnte man ja auf Rot-Grün-Rot weisen, aber Bayern hat
sich auch lange Zeit zurückgehalten, und bei der Bereitschaftspoli..., Entschuldigung, bei der Bundespolizei bin ich mir gar nicht sicher. Ich glaube, die wollen auch keine anschaffen.
Also sicherlich kann man welche anschaffen, das ist gar nicht die Frage. Sie hätten sich wahrscheinlich, also das ist ja auch richtig gesagt worden, im SOG ist das also 2011/2012 schon mal geregelt worden, das braucht man gar nicht neu zu regeln, und dieses Gerät wurde auch in die Aufzählung zugelassener Waffen aufgenommen. Insofern gilt ja immer, das mildeste Mittel einzusetzen. Wir sagen auch nicht, alle Polizeibeamten werden mit Bodycams ausgerüstet, weil das auch das mildeste Mittel wäre. Insofern ist die Frage oder Ihr Antrag auch nicht da hinausgehend, soll nun jeder Polizeibeamte so ein Gerät bekommen oder wie viele sollen es werden. Also alles bleibt offen, was kann man sich alles so erdenken. Toller, toller Antrag, muss man schon sagen!
Ja, und die Hochschule, jetzt also Polizeitechnisches Institut der Deutschen Hochschule der Polizei, hat ja schon mal beurteilt, in hektischen Situationen ist das Gerät nicht geeignet für den Einzeldienst. Mittlerweile mag es ja auch ein paar andere Stimmen geben, aber das war damals die Aussage, und das sollten wir auch wirklich ernst nehmen.
Und wenn Sie es ernst genommen hätten, hätten Sie ein bisschen Fleißarbeit gemacht. Ich habe mal so in die Auswertung geguckt, nur innerhalb eines Monats, wo könnte eventuell dieses Tasergerät eingesetzt werden. Und da habe ich so für meine Beurteilung herausgefunden, vielleicht einmal. Und da ist ein Beamter ja angeschossen worden, und da stellt sich die Frage, was wäre sinnvoller gewesen und wäre ein Taser sinnvoll. Ich glaube, eben auch nicht. Also man muss auch mal gucken, wie oft, das ist ja eigentlich auch mein Problem. Wir glauben aber als Politik, wir müssen der Polizei sagen, was sie tun und lassen soll und welche Geräte sie brauchen, anstatt mal den schon zu fragen, der eventuell dieses Gerät braucht oder weniger braucht oder wer die braucht.
Na, das wäre doch einmal wichtiger, als hier große Beschaffungsanalysen oder Dinge auszuschreiben. Also vom Prinzip, sage ich einfach, hätte man das tun sollen, denn es ist nämlich nicht ganz ungefährlich zu sagen, in einer Situation, nehme ich jetzt die Waffe oder nehme ich dieses Gerät. Und dann steht der Beamte nämlich in der Rechtsfrage alleine vor dem Richter, muss begründen, warum er also die Waffe genommen hat, und nicht dieses Gerät. Also das ist nicht unproblematisch. Und das sollte man den Beamten schon sagen.
Und wir haben so ein schönes Ausbildungszentrum in Güstrow. Da kann man all diese Fälle der Gewaltanwendung der Polizei nehmen und sagen, wir spielen mal die Situation durch. Das können die Ausbildungsbeamten in Güstrow wunderbar. Spielen Sie mal ein paar Situationen durch und entscheiden Sie sich jetzt innerhalb von Sekunden, nehmen Sie die Waffe oder nehmen Sie dieses Distanzgerät! Was denken Sie, was wir da erleben?! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019 hier vortragen darf und Ihnen auf diese Weise natürlich auch ein Bild machen kann, welche Probleme die Bürger im letzten Jahr an uns herangetragen haben.
Im letzten Jahr – also 2019 – erreichten uns 410 Petitionen, und insgesamt 13 Petitionen, also sogenannte Sammelpetitionen gingen bei uns ein mit insgesamt 5.500 Unterschriften. Die größte Petition mit 4.600 Beteiligten war die Forderung nach mehr Bildung, das heißt mehr finanzielle Unterstützung für die Bildung, insbesondere für die Einstellung von mehr Lehrern und für die Ausgestaltung der Schulen.
2019 hatten wir dem Landtag, also Ihnen, vier Beschlussempfehlungen und Berichte zugeleitet und gleichzeitig 558 Petitionen damit abgeschlossen. Immerhin in 41 Fällen wurden dann die Petitionen in vollem Umfang im Interesse der Petenten geklärt. In diesem Sinne möchte ich Ihnen gern zwei Petitionen vorstellen:
Die erste Petition, da geht es also um die Empfehlungen, also ich wollte Sie eigentlich auf Empfehlungen oder besser gesagt, Sie sensibilisieren, die Empfehlungen des Petitionsausschusses, ja, ich will nicht sagen, besser wahrzunehmen, aber zumindest ihnen zu folgen, denn hier ging es also darum, um die sogenannte Haushaltsabgabe 2013, also es geht hier um den Rundfunkbeitrag. Der Petitionsausschuss ist immer bei den vielen Petitionen, die bei uns eingegangen sind – das ist ja das Bemerkenswerte, wie bei jeder Gesetzesveränderung oder Verordnung, wie die Bürger darauf reagieren –, insofern glaube ich schon, dass der Petitionsausschuss so etwas wie der, sagen wir, Seismograf ist, wie die Menschen reagieren auf politische Beschlüsse. Und insofern haben wir immer darauf gedrungen und auch empfohlen, dass es ungerecht ist, dass jemand, der eine Hauptwohnung und eine Nebenwohnung hat, zweimal einen Rundfunkbeitrag zahlen muss.
Und 2018 endlich wurde auch unsere Meinung durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. Nun kann man sich fragen: 2018? Wir haben jetzt den Tätigkeitsbericht 2019. Ja, aus 2019 hatten wir dann noch eine Petition erhalten von einer Familie, die den Rundfunkbeitrag zahlen sollte. Und zwar der Beitragsservice hat dann erklärt, ja, die Hauptwohnung ist auf den Mann angemeldet und die Nebenwohnung auf die Ehefrau. Und damit wurden durch ihn zwei Haushalte bestimmt und insofern ist der Beitrag zu zahlen. Inzwischen haben natürlich die Länder sich geeinigt gehabt, dieses natürlich nicht zu tun. Das war auch so ein Entwicklungsprozess.
Was will ich damit sagen? Ich will einfach damit sagen, natürlich hat auch der Petitionsausschuss nicht die Vorstellung und die Petenten auch nicht, dass jede Petition von heute auf morgen geklärt werden muss, dass manches auch einen Entwicklungsprozess braucht. Aber es kommt eigentlich uns, den Petenten, immer darauf an: Wie geht man an einen Sachverhalt ran, der sozial ungerecht ist? Wie stehen wir dazu und vor allen Dingen, wie äußern wir uns dazu? Das heißt also zunächst mal die Fachabteilung, die Ministerien und dann wir. Und insofern kam es dann natürlich auch dazu, dass diese Familie diesen Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen brauchte und auch die Zurückzahlung von 2018 gewährt wurde.
Und dieser zweite Fall, den ich Ihnen schildern wollte, ist ähnlich gelagert. Hier geht es also um eine Sammelpetition mit 1.600 Unterstützern. Die Initiatoren waren Jugendliche, und das freut mich ganz besonders. Wenn wir also die Teilhabe der Jugendlichen an Petitionen, an unserer Politik erreichen wollen, dann müssen wir sie auch ernst nehmen. Das heißt nicht, ernst nehmen, dass
wir alles erfüllen, was so gefordert wird, aber nein, es geht darum, wie reagieren wir darauf. Und dieses Freiwilligenticket, das sie fordern, die Einführung, das bezieht sich eigentlich auf ein Beispiel von Hessen, wo es also um Schüler, Auszubildende und die im Freiwilligendienst Tätigen geht.
Und ich habe sie dann auch eingeladen hier ins Schloss. Wir haben schöne Gespräche gehabt und die sagten mir, ja, wir sind gar nicht die Nutznießer, weil wir nicht erwarten, dass in dem halben Jahr, solange wir noch im Freiwilligendienst sind, diese Petition durchgeht, aber wir denken auch an die Jugendlichen, die nach uns kommen. Und wir waren als Ausschuss immer der Meinung, dass wir eigentlich auf diesen Freiwilligendienst in sozialen Einrichtungen doch angewiesen sind, dass wir es auch wollen, genauso, wie die Jugendlichen es wollen. Und deshalb sind wir auch als Petitionsausschuss schon darüber erfreut, dass auch diese Petition dann, das, was ich bei dem ersten Fall etwas bemängelt habe, eingetreten ist. Wir haben hier in den Fraktionen und im Landtag dann darüber diskutiert. Natürlich gibt es verschiedene Wege und es ging hier auch nicht um ein kostenloses Freiwilligenticket, sondern um 365 Euro pro Jahr. Also darüber haben wir hier auch in diesem Haus gesprochen, und das kommt natürlich bei den Jugendlichen auch an.
Und ich habe neulich gerade einige dieser Jugendlichen wiedergetroffen und die sagten, ja, wir haben davon gehört und wir sind sehr erfreut, dass wir also nicht einfach so, ich sage mal, abgewiesen oder abgebügelt werden. Nein, das sind sie nicht. Und das ist das, was wir eigentlich gemeinsam mit diesen Petitionen auch erreichen wollen.
Und deshalb danke ich heute ganz besonders natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die uns mit Rat und Tat in der Petitionsarbeit unterstützen. Manchmal erwarte ich natürlich – oder wir – mehr Kompromissbereitschaft auch zur Lücke oder wie auch immer. Oder: Auch ein Gesetz ist doch nicht in Marmor gemeißelt. Auch das kann verändert werden und auch darauf kann man ja auch hinweisen.
Das kommt meines Erachtens manchmal ein bisschen selten, aber es setzt sich so langsam auch durch. Also vielen Dank an diese Mitarbeiter!
Mein Dank gilt auch den Ausschussmitgliedern, die es ja mit uns insgesamt bei der Auseinandersetzung im Ausschuss nicht immer ganz einfach haben. Aber ich denke, wir haben ein gutes Miteinander gefunden, und Danke auch den Mitarbeitern der Fraktionen.
Ja, ganz besonders danke ich natürlich den Mitgliedern des Ausschusssekretariats mit Frau Berckemeyer, die natürlich diese Ausschusssitzungen vorbereitet. Und ich komme nachher im zweiten Teil noch mal darauf zurück, wie viel Arbeit diese fünf Frauen, die alle nicht in Vollzeit arbeiten, doch mit uns haben.
Lebendige Demokratie, meine Damen und Herren, braucht die Anregungen und die Kritik der Menschen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Tätigkeitsbericht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch mal auf einige Redebeiträge eingehen. Ich glaube, es ist doch sehr verkürzt, wenn man also sagt, wir haben jetzt 250 Petitionen weniger im Tätigkeitsbericht 2019 gehabt und das wäre vielleicht eine Schlussfolgerung der Politikverdrossenheit oder Ähnliches. Wenn man sich also mit Statistiken beschäftigt, dann weiß man, dass man ein Jahr zum anderen kaum Vergleiche anstellen kann, schon gar keine Schlussfolgerung ableiten kann.
Wer sich mit Statistiken beschäftigt, dann ist schon ein 5-Jahres-Zeitraum etwas zu kurz, dann sollte man längere nehmen.
Und wenn ich so die letzten 20 Jahre nehme, dann haben wir immer Petitionen gehabt, von 350 bis 1.600. Und jetzt muss man natürlich in die Jahre gucken, was ist denn passiert, als es so viele Petitionen gab. Und wenn wir also zum Beispiel die Energiewende haben, da können Sie nachschauen, wie viele Petitionen da aufgeflackert sind. Oder wenn Sie morgen Bahnstrecken stilllegen, was denken Sie, wie viele Petitionen Sie haben. Oder wenn Sie das Kitaförderungsgesetz neu beschließen, wie viele Petitionen Sie haben. Also es kommt sicherlich auch immer auf die Situation an, was wir – das hatte ich ja in meinem Beitrag gesagt –, was wir hier beschließen und welche Verordnung wir den Menschen deutlich machen. Und daraus erwächst natürlich dann die Zufriedenheit oder Unzufriedenheit. Und daraus kann man auch die lebhafte Demokratie sehen.
Und wenn ich jetzt sage, der Bürgerbeauftragte hat im Jahr so etwa 1.700 Petitionen, dann wissen wir, dass wir arbeitsteilig vorgehen. Die sozialen Belange macht der Bürgerbeauftragte, die anderen wir.
Und wenn der Schwerpunkt unserer Menschen im Bereich Soziales liegt, wird es immer diese Diskrepanz geben, wenn es denn überhaupt eine ist. Aber wissen Sie, wir sind doch Abgeordnete. Wenn ich in meinem Abgeordnetenbereich 10/20 Bürger habe, dann sind das für mich keine Petitionen, sondern jetzt rechnen Sie mal zusammen, 70 Abgeordnete mal 10 Bürger! Also wenn wir jetzt ein Zahlenspiel machen wollen – darauf kommt es überhaupt nicht an –, dann kann man solche Vergleiche stellen. Ich denke, das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck der Sache, irgendwas aufzurechnen.
Der Bürgerbeauftragte holt 50 Prozent, 50 Prozent seiner Petitionen, also von 1.700 aus seinen Besprechungen vor Ort, vor Ort. Er geht zu den Bürgern und dann kommen die Bürger auch erleichtert zu ihm. Wenn wir das täten als Ausschuss, dann würden wir hier Tag und Nacht sitzen müssen, aber das ist gar nicht unser Anliegen. Wie viele Möglichkeiten hat der Bürger in unserer Demokratie, sich zu beschweren, seine Bitten und Vorschläge einzubringen? Ich könnte hier aufzählen – unendlich. Na, ich bitte Sie einfach, diese Zahlen nüchtern zu betrachten. Wir kommen gleich noch mal darauf zurück. Wenn Sie Corona sehen, dann werden Sie auch gleich sehen, dass wir mit diesem Problem „Corona“ einen Anstieg an Petitionen haben. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich mit dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht kurzfassen. Ich freue mich, dass wir jetzt noch vor der Sommerpause oder auch sitzungsfreien Zeit Ihnen noch einmal diesen Bericht und die Beschlussempfehlung vorlegen können, weil wir damit natürlich auch die Petitionen, die wir bearbeitet haben in dem Zeitraum vom 1. November bis zum 30. April, abschließend hier beraten können, denn Sie wissen, nur mit Ihrer Zustimmung können ja die Bürger dann auch unterrichtet werden und die Petitionen abgeschlossen werden.
Also in diesem Zeitraum dieser Monate haben wir 150 Petitionen bearbeitet, und wir haben gleichzeitig noch einen Änderungsantrag eingereicht. Da gehe ich gleich noch mal darauf ein. Mit dieser aktuellen Beschlussempfehlung und auch mit diesem Änderungsantrag empfiehlt der Petitionsausschuss, 117 Fälle, also 117 Petitionen mit einem Sachbeschluss abzuschließen und bei 21 Petitionen von einem Sachbeschluss abzusehen, weil die Landesregierung keine Einwirkungsmöglichkeit hat. Und weitere 21 Fälle haben wir abgegeben an den Deutschen Bundestag zuständigkeitshalber. Wir haben in diesem Berichtszeitraum sieben Sitzungen durchgeführt und 117 Petitionen behandelt, und davon haben wir 19 Petitionen in vollem Umfange im Interesse der Bürger auch bearbeitet.
Zum Änderungsantrag: Den Änderungsantrag haben wir ja am 04.06. im Ausschuss abschließend beraten, und wir sind der Auffassung, wir sollten ihn hier mit aufnehmen, weil es geht hier also um vier Familien, die ihre Kinder in
einen Frühhort schicken. Dafür fahren sie von ihrem Wohnort zu einem Ort, wo der Frühhort stattfindet, und dieser Ort ist nicht Wohnort. Es kommt ein Bus, ein Schulbus, fährt an diesem Ort des Frühhortes vorbei, ist aber nicht Wohnort. Damit, heißt es, können die Kinder zwar einsteigen, weil da freie Kapazitäten sind, und zu ihrer Grundschule fahren, aber da es nicht ihr Wohnort ist, können sie auch nicht kostenlos mitfahren, so der Landkreis.
Und sie sehen da absolut – der Landkreis – keine Möglichkeit, diese vier Familien von à 60 Euro zu befreien.
Das Ministerium ist da anderer Auffassung. Wir sind da also im Gespräch, und wir wollen eigentlich versuchen, mit Ihrem Abschluss heute, mit Ihrer Zustimmung dafür zu stimmen,
dass die Landesregierung, der wir diese Petition überweisen, bis zum September eine Klärung herbeiführt. So weit zur Begründung des Änderungsantrages.
Eine aktuelle Änderung in eigener Sache des Ausschusses möchte ich Ihnen mitteilen. Wir haben also die coronabedingte Zeit genutzt und haben gesagt, wir stellen im Ausschuss alles um auf digital. Das war sicherlich nicht einfach, weil die Petitionsakten immer sehr umfangreich sind, und da hat sich das Ausschusssekretariat sehr viel Mühe gegeben. Ja, auch vielen Dank an alle Ausschussmitglieder! Das ist ja nicht so einfach, von der Papierakte, die ja umfangreich ist, auf Digitalakten umzusteigen, aber es ist letzten Endes doch gelungen, und auch die älteren Männer haben es begriffen im Ausschuss.
Ich mache Ihnen mal folgendes Rechenbeispiel auf: Jede Petitionsakte, und das sind ja knapp gerechnet 30 bis 50 Seiten, wir rechnen mal 30 Seiten, elf Ausschussmitglieder, drei Fraktionsmitarbeiter, 15-mal, 15-mal, das ergibt bei jeder Sitzung einen Anteil von – oh, jetzt muss ich mal selber schauen –, von 6.300 Seiten. 6.300 Seiten! Wenn Sie diese 6.300 Seiten mal zehn Monate rechnen – das ist unsere Papiereinsparung für die Zukunft. Ich denke mal, das kann man schon mal deutlich sagen, dass das ein enormer Aufwand ist, den wir uns da ersparen.
Außerdem geht es schneller und wir sind flexibler. Und dass Frau Schmidt aus unserem Ausschusssekretariat mit uns so viel Verständnis hatte, dafür herzlichen Dank!
Und ich glaube, vielleicht kann man ja auch manch andere Papierbewegung hier diesem Haus vielleicht über… Na ja, ich will niemanden kritisieren.
Also, ich darf Sie jetzt bitten um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung und auch zu diesem Än
derungsantrag. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes geht eine lange Vorbereitungszeit, die geprägt war von Diskussionen in den Fraktionen, in den Arbeitskreisen, im Innenausschuss, durch zahlreiche Anhörungen von Experten im Innenausschuss, aber auch mit den Gesprächen vieler Bürger in unserem Land, zu Ende. Wir haben die Erfahrungen der anderen Bundesländer in dieses Gesetz einfließen lassen, die dieses Sicherheits- und Ordnungsgesetz schon verabschiedet haben, und wir haben auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz hier beachtet. Ich danke allen für den konstruktiven Diskurs und die Diskussion.
Eine Mammutaufgabe war es sicherlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums, die die schwere Aufgabe hatten, diesen Entwurf mehrheitsfähig zu gestalten, um diesen politischen Willen auch mehrheitsfähig zu gestalten und verfassungskonform und gesetzestreu zu formulieren. Dafür also meinen herzlichen Dank! Namentlich ist mir nur Herr Ihring bekannt, also herzlichen Dank!
Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz ist also der Handlungsspielraum für Polizei und Ordnungsbehörden. Die im SOG beschriebenen Befugnisse sind das wesentliche Instrumentarium, das die Polizei benötigt, um Gefahren vorzubeugen und besondere Rechtsgüter zu schützen, um somit die Sicherheit und Ordnung im Land zu gewährleisten. Mit dieser Gesetzesvorlage schaffen wir auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr erstmals gleiche Ermächtigungsgrundlagen wie andere Länder. Damit ist das Zusammenwirken im Gefahrenbereich wesentlich erleichtert worden.
Das neue Gesetz ist auch eine Antwort auf das digitale Zeitalter. So wurden unter anderem Dinge in Paragraf 33, die in die Selbstbestimmungsrechte der Menschen besonders eingreifen, unter Richtervorbehalt gestellt. Also das heißt, je tiefer das behördliche Handeln in die Rechte des Einzelnen eingreift, desto enger werden auch die Eingriffsvoraussetzungen für die Polizei.
Das Thema „Digitale Gefahren“ ist nicht ganz einfach zu vermitteln, für Außenstehende schon gar nicht. Und deshalb versuche ich es mal mit folgendem Beispiel: Als wir 1990 von der Kriminalität überrollt wurden, die wir nicht kannten, wie zum Beispiel Banküberfälle, Hausbesetzungen, Rauschgiftkriminalität, Geiselnahme, ist die Polizei mit Trabant und Wartburg, bei Gruppeneinsätzen mit W50 hinter den Tätern hinterhergefahren oder zu Pferde geritten. Und diese Täter sind mit 500er-BMW und -Mercedes davongerast. Vergleicht man das heute mit der digitalen Autobahn, fahren wir immer noch in diesem Wartburg, die Täter sitzen auf dieser digitalen Autobahn schon längst in düsenbetriebenen Fahrzeugen. Wir fahren immer nebenher, neben dieser digitalen Autobahn, auf Feldwegen und warten darauf, dass ein Crash passiert, um dann endlich die Strafverfolgung einzuleiten. Gefahrenabwehr wird mit diesem Gesetz erstmals möglich.
Aber digitale Spuren sind nicht erst bei Raub und Tötungsdelikten oder Cyberkriminalität und Terrorgefahr wichtig, sondern digitale Spuren sind auch bei der Gefahrenabwehr unerlässlich. Dazu brauchen wir das Instrumentarium der Durchsuchung von Wohnungen, also auch die geheime Durchsuchung von Wohnungen, und Telekommunikationstechnik. In jedem elektrischen Gerät kann man vom Prinzip heute Tatsachen, die vom Gefahrengehalt bedeutend sind, auch verstecken. Und wer sich ein bisschen auskennt mit Alexa, weiß auch, dass man durch Alexa mit kurzen Befehlen jede dieser geheimen Gefahren auch entweder umprogrammieren kann, sie verschlüsseln kann oder sogar löschen kann. Was nützt also der Polizei dann die Ermächtigung der ausschließlich offenen Wohnungsdurchsuchung?
Also als Beispiel: Eine Studie des Bundesfinanzministeriums sagt, dass der Betrag des in Deutschland gewaschenen Geldes 100 Milliarden Euro beträgt. Wir sprechen also nicht von Millionen, 100 Milliarden, und das nicht wie vor 50 Jahren noch auf dem Gebiet des Güterverkehrs, sondern digital. Und mit diesem Geld wird Terror bezahlt, aber auch Atom- und Massenvernichtungswaffen unterstützt und produziert. Was besonders rentabel scheint, so auch dieser Bericht, der Verkehr mit gefälschten Arzneimitteln.
Wenn wir also die Terrorismusbekämpfung ernst nehmen und dann in der Vergangenheit vorgenommene Anpassungen im Ausländer- und Asylrecht, in der Strafprozessordnung, im Strafgesetzbuch verändern, dann müssen wir natürlich auch etwas zur Gefahrenabwehr im SOG tun. Und das haben wir hier im SOG auch getan. Also insofern muss man davon ausgehen, wenn man also das Asylrecht – nehmen wir das noch mal als Beispiel – verändert und sagt, wir wollen eine flächendeckende Überwachung haben für die Leute, die das Asylrecht nicht einhalten und die Umgangsbegrenzungen zum Beispiel nicht, dann müssen wir sie auch über Ländergrenzen in anderen Ländern, ja, beschränken können, zum Beispiel mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, und zwar nur dann, wenn erhebliche Gefahren für die innere Sicherheit und Ordnung, für Leib und Leben Dritter ausgehen. Das gilt natürlich auch für die drohenden terroristischen Gefahren, nominiert, Entschuldigung, normiert in Paragraf 67c. Auch hier sind die Voraussetzungen ein Richtervorbehalt.
Ja, meine Damen und Herren, mit diesem SOG können Freiheitsrechte, wie die formelle Selbstbestimmung, der Menschen eingeschränkt werden, ohne ihr Wissen können die Bürger belauscht werden, ihre Wohnung offen oder geheim durchsucht, Telefonate abgehört, Fußfesseln angelegt, Meldeauflagen erteilt, Bewegungsbegleitung und Kontaktverbote ausgesprochen, Onlinedurchsuchungen durchgeführt, Quellen-TKÜ angewiesen, Übersichtsaufnahmen im öffentlichen Raum angefertigt werden dürfen, Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen in Gewahrsamszellen und Drohneneinsätze, um bei einigen Beispielen zu bleiben.