Jörg Kröger

Appearances

7/4 7/6 7/8 7/12 7/13 7/14 7/20 7/21 7/23 7/25 7/27 7/29 7/30 7/31 7/32 7/35 7/36 7/37 7/38 7/40 7/41 7/42 7/43 7/44 7/45 7/47 7/49 7/51 7/53 7/56 7/58 7/59 7/61 7/62 7/63 7/67 7/68 7/71 7/72 7/73 7/74 7/75 7/76 7/78 7/82 7/83 7/85 7/89 7/91 7/93 7/94 7/95 7/96 7/99 7/101 7/102 7/104 7/106

Last Statements

Wertes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Wir haben zum wiederholten Male einen Antrag der regierungstragenden Fraktionen vorliegen, der die Landesregierung zum Arbeiten auffordert. Was soll man davon halten?
Was soll man davon halten? Konkret geht es darum, die Digitalisierung an Schulen voranzutreiben, also ein hoch wichtiges Ansinnen, dass die KMK bereits 2016 als Strategiepapier verabschiedet hat.
Man sieht, ein Jegliches braucht seine Zeit. Aktuell scheint dieser Arbeitsauftrag kurz vor dem Jahreswechsel 2021
und in Erwartung eines eskalierenden Lockdowns eine gewisse Berechtigung erlangt zu haben. Oder, um es einmal so zu sagen, ein Jegliches hat seine Zeit. Und mit Verlaub, es hat im Blick auch auf andere aktuelle Anträge in der Tat die Anmutung, dass der Glaube an die Allmacht der Digitalisierung bereits religiöse Züge annimmt, wovor ich als IT-Ingenieur noch einmal ausdrücklich warnen möchte.
Schauen wir uns den hier vorgelegten Antrag an, so kommt er in den Punkten I und II zusammenfassend zu der Feststellung, die Digitalisierung ist das Allheilmittel aller schulischen Probleme vor dem Impfstoff. Unter III folgt dann eine lose Auflistung von sechs Handlungsaufforderungen, die zum Teil sehr bedenklich stimmen. Jedenfalls sieht ein lösungsorientierter Antrag anders aus, aber dies ist ja auch ein politischer Antrag. Wenn wir einmal in der schon angestimmten religiösen Betrachtungsweise bleiben, dann haben wir es bei der Digitalisierung mit einer Art Dreifaltigkeit zu tun:
Die erste und grundlegendste Voraussetzung, die es zu lösen gilt, ist der schnelle Internetanschluss der Schulen. Auf dessen zeitliche Umsetzung hat jedoch die Landes
regierung wenig bis gar keinen Einfluss, wenn sie nicht massiv in laufende Prozesse eingreifen will.
Das Zweite sind die technischen Voraussetzungen innerhalb der Schule. Da sind jedoch die Schulträger gefordert. Und im Bereich kommunaler Schulträger sind es die Zweckverbände sehr oft, und die sind nicht nur gefordert, die sind überfordert mit dieser Thematik. Eine Lösung für diese kritische Problemstelle sieht der Antrag leider nicht vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, die meisten Punkte des Antrags befassen sich dann mit dem dritten Komplex, den Softwarelösungen. In der ersten Not hatte man sich nach Ostern entschieden, für die Schulen mit den entsprechenden technischen Voraussetzungen zumindest „itslearning“ einzuführen. Das passierte jedoch alles freihändig, ohne Ausschreibung, und es sind dadurch möglicherweise – ich unterstelle mal, ungewollt – Wettbewerbsvorteile für einen Anbieter entstanden.
In der Folge wird dieser Missstand der einseitigen Bevorteilung nun mit den entsprechenden Forderungen des hierzu anstehenden Antrags manifestiert. Und nicht nur das, diese Softwareplattform wird auch für die allgemeinbildenden Schulen in privater Trägerschaft eingefordert. Und damit nicht genug, auch die Berufsschulen, die gemäß eigener Einschätzung überaus erfolgreich die OpenSource-Plattform „haleo“ eingeführt haben, sollen künftig auf „itslearning“ umgestellt werden. Was also bisher kostenlos an dieser Stelle war, erfordert nunmehr einmalige Implementierungskosten und danach laufende oder ständig wiederkehrende Lizenzkosten, beides in unbekannter Höhe. Warum nun das überaus erfolgreiche und kostenfreie „haleo“ nicht umgekehrt für die allgemeinbildenden Schulen eingeführt wird, bleibt zumindest unserer Fraktion unerklärlich. Aber Geld spielt ja offensichtlich keine Rolle, denn das Gebot der Stunde in der Pandemie ist, Geld um jeden Preis auszugeben.
Meine Damen und Herren, wenn wir die Berichterstattung gemäß der Forderung des Antrages vor dem 31. Mai zu erwarten haben, schlage ich Mittwoch, den 26.05. als Termin vor. Das wäre ein regulärer Ausschusssitzungstermin, und zwar am Mittwoch nach Pfingsten, und das ist ja bekanntlich das Fest der Ausgießung des Heiligen Geistes, womit wir wieder bei der Dreifaltigkeit wären.
Allerdings, meine Damen und Herren, halten wir diesen Antrag, wie soeben geschildert, aus wettbewerbsrechtlicher Sicht für äußerst bedenklich. Und unsere Fraktion steht hier wieder einmal für den Rechtsstaat ein und fordert Sie hiermit auf, diesen Antrag zurückzuziehen. Digitalisierung ja, aber nicht um jeden Preis. Wenn Sie den Antrag nicht zurückziehen, können wir leider nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt auf Drucksache 7/5572 die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 7/4308 „Wohnheimprogramm für Studierende auflegen“ vor.
Meine Damen und Herren, für Studierende gehört zur Entscheidung für oder gegen einen Studienort neben der Attraktivität der Hochschule auch die Wohnsituation der jeweiligen Stadt. Wohnungsnot für Studierende und angespannte Wohnungsmärkte an Hochschulstandorten sind heutzutage leider keine Seltenheit. Hinzu kommt, dass Studierende auf dem Wohnungsmarkt zunehmend in Konkurrenz zu einkommensschwachen Gruppen stehen. Die ohnehin schon schwierige Situation hat sich infolge der Corona-Pandemie, insbesondere durch den Wegfall von Nebenjobs vieler Studierender, weiter verschärft. Die Bereitstellung guten, bezahlbaren Wohnraums durch die Studierendenwerke ist daher überaus wichtig, insbesondere, um auch für die Zukunft attraktive Studienbedingungen bieten zu können. Der Bedarf an Wohnheimplätzen ist schon jetzt hoch und wird auch in Zukunft noch steigen.
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, die Schaffung von Studierendenwohnraum zu fördern. Ab diesem Jahr kann der Bund zweckgebundene Finanzhilfe für den sozialen Wohnungsbau gewähren. Diese Mittel können auch für den Bereich studentischen Wohnens eingesetzt werden. Darüber hinaus ist aber eine mittelfristig planbare Finanzierung für Studierendenwerke erforderlich. Der Bildungsausschuss hat daher einvernehmlich die Beschlussempfehlung erarbeitet, wonach sich die Landesregierung unter anderem auf Bundesebene für ein Förderprogramm zum Erhalt und Ausbau des Studierendenwohnraums einsetzen soll.
Meine Damen und Herren, im Namen der Mehrheit des Bildungsausschusses möchte ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung zu folgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Liebe Kollegen! Voranstellen möchte ich, dass ich mich gefreut hab, dass man dem Ursprungsentwurf die ganzen Sternchen weggenommen hat. Das erspart mir an dieser Stelle jetzt eine längere Anrede.
Ja, auf der Webseite des Bildungsministeriums findet man schon seit einiger Zeit den Ressortentwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, der sich gegenwärtig in der Verbandsanhörung befindet. Dem will die Fraktion DIE LINKE mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf offenbar irgendwie zuvorkommen. Dabei übernimmt sie einen Teil des bisherigen Lehrerbildungsgesetzes wörtlich oder unwesentlich verändert, teils auch neu strukturiert, und bettet darin ihre Änderungswünsche ein. Damit soll offenbar der Eindruck eines umfassenden neuen Gesetzeswerkes erweckt werden.
Es bleibt unbeantwortet, warum DIE LINKE hier nicht den Ausgang der Verbandsanhörung und die Erörterung im Ausschuss abgewartet hat.
Wenn sie dort mit Änderungswünschen nicht durchdringt, bliebe immer noch die Möglichkeit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit dieser Einbringung jedoch mutet der Gesetzentwurf als ein Schnellschuss an, mit dem DIE LINKE medial in den Vordergrund möchte.
Manche dieser hier vorgelegten Neuerungen sind dem in der Verbandsanhörung befindlichen Gesetzentwurf der Landesregierung entnommen, zum Beispiel die Aufhebung der Aufnahmebeschränkung der lehrerbildenden Universitäten. Sogar Forderungen der AfD-Fraktion finden sich im Gesetzentwurf der LINKEN wieder. Wir hatten bereits im April 2018 dem Landtag die Möglichkeit zur Beseitigung des akuten Lehrermangels aufgezeigt.
Beispielsweise heißt es in dem vorliegenden Entwurf im Paragrafen 1 Absatz 3, ich zitiere: „Das Land legt mindestens einmal alle drei Jahre eine schulart- und fächerspezifische Lehrerbedarfsplanung … vor.“ Zitatende. So lautete auch die erste Forderung aus dem Antrag der AfD-Fraktion vom April-Plenum 2018, ich zitiere, „die durch § 1 Absatz 3 des Lehrerbildungsgesetzes geforderte mindestens alle fünf Jahre vorzulegende schulart- und fächerspezifische Lehrerbedarfsplanung künftig nicht mehr nur im fünfjährigen, sondern mindestens in einem dreijährigen Zyklus zu erstellen“, Zitatende.
Auch eine weitere Forderung aus unserem Antrag vom April 2018, ich zitiere, „dass unterrichtende Lehrkräfte mittels einer Zusatzausbildung die Lehrbefähigung in Fächern mit Lehrermangel erhalten können“, Zitatende, findet sich ähnlich in Paragraf 40 dieses Gesetzentwurfes der LINKEN wieder, wie auch bereits in Paragraf 19 des Lehrerbildungsgesetzes.
Als problematisch sehen wir, dass einige Maßnahmen zulasten des Niveaus der Fachausbildung gehen. Das hat die Ministerin auch schon eben ausgesprochen. Dazu zählen wir die vorgesehene Verkürzung des Referendariats auf zwölf Monate mit der Einführung eines verpflichtenden Praxissemesters, das den Erwerb praktischer Erfahrung ins Fachstudium vorzieht, sodass sich dieses faktisch um ein Semester verkürzt, dann die Abschaffung der Hausarbeit am Ende des Zweiten Staatsexamens – nur, um diese zwei Beispiele mal zu nennen.
Ich möchte nur so viel dazu sagen: Wir sollten uns davor hüten, ständig das Anforderungsniveau sowohl bei den Schülern und Schulabschlüssen als auch in der Lehrer
ausbildung zu senken und damit eine Abwärtsspirale zu erzeugen.
Die Probleme des Lehrermangels sind nicht allein durch eine Änderung des Studienablaufs zu lösen, sondern auch schon durch die Rückkehr zu einer Schule, die Leistung und Disziplin einfordert, sodass das Studium auf diese Fähigkeiten, die in der Schule erworben wurden, aufbauen kann.
Erfreulich ist … Nee, das lassen wir weg, wir sind schon sehr weit fortgeschritten. Obwohl der Entwurf inhaltlich auch einen Teil unserer Forderungen aufgegriffen hat, lehnen wir ihn hier an dieser Stelle ab, weil er insbesondere ohne erkennbare Notwendigkeit in das bereits parallel laufende Verfahren eingreift. – Vielen Dank!
Wertes Präsidium! Liebe Kollegen! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Mit dem Gesetz zur Änderung des Landeshochschulgesetzes vom 28. September dieses Jahres wurde die Regelstudienzeit für alle Studenten, die im Sommersemester 2020 an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert wurden, um ein Semester verlängert. Dies hat zur Folge, dass sich für die BAföGEmpfänger auch die Förderungsdauer entsprechend verlängert hat.
Bei der Einbringung des genannten Gesetzentwurfes hat Herr Stamer gesagt, ich zitiere, man wolle den Studenten „die Angst nehmen, am Ende ihres Studiums ohne finanzielle Unterstützung dazustehen“, Zitatende.
Ja, ist auch richtig, ist auch korrekt.
Leider bezog sich diese Aussage nur auf das eine Viertel der Studenten, die in Mecklenburg-Vorpommern eine BAföG-Förderung erhalten. Unser Antrag zielt nun darauf ab, auch den übrigen drei Viertel der Studentenschaft diese Angst zu nehmen. Auch sie müssen mit der Verlängerung des Studiums zurechtkommen, sie müssen sich Studentenjobs suchen oder weiter ausüben, müssen gegebenenfalls ihre Eltern weiter finanziell belasten, die vielleicht selbst ausfallbedingt unter Einkommenseinbußen leiden, oder sie müssen sich zu marktüblichen Konditionen verschulden.
Zu der Frage, wie diesen Studenten nun geholfen werden kann, haben wir bisher nur eine Aussage von Herrn Peters, der sich, glaube ich, auch gerade eben gemeldet hat: Die Studenten könnten ja bei verschlechterter Einkommenssituation der Eltern einen Antrag auf BAföG stellen. Das betrifft nun allerdings bei Weitem nicht die Hauptmasse der Nicht-BAföG-Empfänger und ist überdies mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden und in vielen Fällen nicht zielführend.
Die Verlängerung der Regelstudienzeit ist ja gerade mit der Begründung erfolgt, dass der bürokratische Aufwand für die Einzelfallprüfung vermieden werden sollte. Eine mögliche Studienverlängerung war im März dieses Jahres noch nicht abzusehen und somit nicht planbar. Auch Herr Stamer betonte, dass die Studenten unverschuldet in Zeitverzug geraten sind.
Hinzu kommt, dass es in der Endphase des Studiums besser ist, sich voll und ganz auf die anstehenden Prüfungen zu konzentrieren, als für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Vielen Studenten reicht ohnehin erfahrungsgemäß die Regelstudienzeit nicht aus, sodass eine weitere Studienverlängerung aufgrund der CoronaMaßnahmen ihre Situation noch verschärft. Hiervon sind auch gerade dringend benötigte Studiengänge wie die Lehrämter betroffen.
Wir möchten die Landesregierung deshalb in die Pflicht nehmen, auch für die Nicht-BAföG-Empfänger Verantwortung zu übernehmen. Charmanter Nebeneffekt ist, dass diese von M-V ausgehende Initiative bundesweite Wirkung entfalten wird, denn für Studienfinanzierung ist gemäß Grundgesetz der Bund verantwortlich. Deshalb fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag auch auf, sich auf Bundesebene für eine Regelung einzusetzen, die die bestehende erhebliche Gerechtigkeitslücke im Hinblick auf die BAföG-Empfänger schließt.
Als gangbaren Weg schlagen wir eine Unterstützung auf Darlehensbasis mit vergleichbar günstigen Rückzahlungskonditionen vor wie die für BAföG-Darlehen geltenden. Einen Zinssatz in Höhe der derzeit sehr niedrigen durchschnittlichen Inflationsrate halten wir dabei für angemessen. Im September beispielsweise lag dieser gegenüber dem Vorjahresmonat bei 1,7 Prozent. Damit sind diese Hilfen wesentlich attraktiver als die derzeitigen Studienkredite, die zum marktüblichen Zinssatz bei der KfW aktuell mit 4,3 Prozent veranschlagt werden.
Allerdings gibt es noch eine Menge Details zur Abrundung des Lösungsvorschlages zu diskutieren, um das Darlehen an wesentliche Konditionen des BAföG anzunähern. Das betrifft unter anderem Rückzahlungsbedingungen, Karenzzeiten, Stundungsmöglichkeiten, um hier nur einige zu nennen. Darüber hinaus gibt es allerlei weitere Erleichterungen bei der Rückzahlung eines BAföGDarlehens, zu denen auch Abwägungsentscheidungen zu diskutieren wären, inwieweit sie auf ein Darlehen übertragbar sind. Ich denke da zum Beispiel an den beim BAföG enthaltenen hälftigen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser wäre wohl aufgrund der damit für den
Bund entstehenden weiteren haushaltsrelevanten Kosten in Milliardenhöhe nicht zustimmungsfähig.
Sie sehen an meinen Ausführungen, dass es eine Menge Detailfragen gibt, die einer Diskussion und Abwägung bedürfen. Wir sollten das in den Ausschüssen klären. Und, meine Damen und Herren, sollte es trotz aller Anstrengungen nicht zu einer bundesweiten Lösung kommen, so bliebe zu prüfen, inwieweit den betroffenen Studenten mit Landesmitteln geholfen werden könnte. Unser Land braucht in verschiedenen Bereichen dringend gut ausgebildete Akademiker.
Wir können es uns nicht leisten, Studenten kurz vor dem verzögerten Studienabschluss mit ihren finanziellen Problemen alleinzulassen und damit weitere Verzögerungen, im Extremfall sogar Studienabbrüche zu riskieren.
Wir halten diesen Antrag für durchaus richtig und wichtig und beantragen deshalb eine Überweisung in den Bildungs- und Sozialausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, der Einwand mit den Handwerkern ist zwar berechtigt,
aber trifft nicht für immatrikulierte Studenten kurz vor dem Examen zu.
Also insofern hier an dieser Stelle nicht zielführend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Was veranlasst Bürger, sich den finanziellen Aufwand und die Mühe der Pflege von Denkmalen und Kulturgütern zuzumuten? Wir haben einiges schon dazu gehört. Es ist der Sinn für das Schöne an sich und der Wille, nicht bloß in Kategorien von Nützlichkeit zu denken. Es ist die Achtung vor Verbundenheit mit denen, die diese Dinge einst schufen und bewahrten. Es ist der Wunsch, das Ererbte und Überlieferte für die Nachwelt zu erhalten. Für uns sind Denkmale die Zeugnisse von gelebter kultureller, geschichtlicher Identität und Heimat.
Der Antrag von CDU und SPD eröffnet mit drei vom Landtag zu treffenden Feststellungen, denen man eigentlich sich nur anschließen kann. Die erste lautet, dass Mecklenburg-Vorpommern über eine Vielzahl von erhaltenswerten historischen Gebäuden und Kulturgütern verfügt. Das ist wohl unstrittig. Die zweite lautet davon, vieles ist in Privatbesitz und werde von den Eigentümern erhalten. Und die dritte und letzte Feststellung lautet, dass die private Finanzierung und Erhaltung von Baudenkmalen und Kulturgütern große Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommern hat. Auch dem wird man sich nicht verschließen können. Alle diese Feststellungen sind richtig.
Inhaltlich möchte der Antrag erreichen, dass die Baudenkmaldefinition des Denkmalschutzgesetzes mit den fiskalischen Definitionen harmonisiert wird. Das ausgerufene Ziel ist, dass die bestehenden steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten des Einkommensteuergesetzes für die Besitzer eines Denkmales oder Kulturgutes unter Einbeziehung und Mitwirkung der unteren Denkmalschutzbehörden landesweit einheitlich Anwendung finden können, natürlich nur, sofern entsprechende Ausgaben für den Erhalt nachgewiesen werden. So weit, so gut. Betrüblich ist allerdings, dass das, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit und damit auch längst gelebte Praxis sein sollte, hier noch eines Beschlusses des Parlaments bedarf.
Da dieser parlamentarisch zu verabschiedende Arbeitsauftrag in Richtung Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörde offensichtlich noch notwendig ist, werden wir uns dem nicht verschließen.
Auf einige weitere Wermutstropfen, die mit diesem Antrag nicht geheilt werden können, erlaube ich mir ebenfalls hinzuweisen. So kommt die Denkmalabschreibung erst zum Tragen, wenn die Steuerlast entsprechend hoch ist. Es wird damit erst ab einem bestimmten Steuersatz interessant, in eine solche Immobilie zu investieren. Jedoch gerade in Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Reihe von Enthusiasten mit eher unterdurchschnittlichen Einkommen, die sich dem Erhalt von Baudenkmalen verschrieben haben. Jenen kommt dieses Instrument nicht zugute. Es erfolgt auf dem mit diesem Antrag beschriebenen Weg also eher eine Privilegierung betuchter Käufer.
Der nächste Wermutstropfen betrifft die unteren Denkmalschutzbehörden. Hier ist seit 2006 ein massiver Personalabbau zu verzeichnen. Dort sind aktuell häufig nur zwei bis drei Mitarbeiter in den Verwaltungen beschäftigt. Betrachte ich nur einmal meinen Heimatlandkreis Ludwigslust-Parchim, so gibt es hier circa – hören Sie gut zu! – 7.000 Bodendenkmale und an die 6.000 Baudenkmale. Betreut werden diese durch drei Mitarbeiter, die schon damit überfordert sind, in eigener Sache zu entscheiden und beispielsweise Notsicherungsmaßnahmen unter Zugriff auf den dafür bereits bestehenden Notsicherungsfonds zu veranlassen. Also auch da sollten wir noch tätig werden, Frau Ministerin, die Denkmalschutzbehörden in dieser Richtung zu ertüchtigen.
Sie hat gelesen und es nicht gehört.
Ja, unsere weiteren Forderungen an den Denkmalschutz, die wir hier auch bereits mit Anträgen zum Ausdruck gebracht haben, lauten: Aufstockung der Fördertöpfe, Aufstockung des Personals in den oberen Denkmalschutzbehörden
zur Ertüchtigung und Unterstützung der unteren Denkmalschutzbehörde, Ausbau der Beratungsdienstleistung für Denkmaleigentümer, Befreiung von der Grundsteuer für Denkmaleigentümer.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dieser Antrag offenbart seit Langem bestehende Mängel und Missstände und soll diese abstellen helfen. Das ist auch gut so. Deshalb wird die AfD-Fraktion trotz der bleibenden Wermutstropfen zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wertes Präsidium! Liebe Abgeordnete! Werte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Zunächst mal mein Dank an Frau Kröger für dieses The
ma und dafür, dass sie auch schon das, was sonst bei der AfD gemeinhin als Klischee gedeutet wird, gesagt hat, dass Kultur identitätsstiftend ist und dass Kultur in diesem Sinne auch Heimatverbundenheit fördert.
Das Motto unserer Fraktion lautet, Kultur ist systemrelevant, meine Damen und Herren.
Und in Vorbereitung auf diese Aussprache habe ich mich mal mit meiner Frau zusammengesetzt und habe mal den Kalender von 2019 durchgeguckt, was wir alles so an Events besucht haben und an Veranstaltungen. Bereich Theater: 13 Veranstaltungen in Schwerin, dreimal Vorpommersche Landesbühne, davon zweimal in Anklam, einmal im Zinnowitz, einmal Volkstheater Rostock, sechsmal im Nachbarbundesland Brandenburg, einmal in Hamburg im Deutschen Schauspielhaus. Museen: Schwerin, Schwaan, Hamburg, Dresden. Festspiele MV: zwölf Veranstaltungen quer durchs Land.
Ich weiß jetzt nicht, was das für ein Einwand war.
Das war die Bilanz 2019, nur um einmal zu verdeutlichen, welche Verluste wir in 2020 hinnehmen müssen im kulturellen Bereich.
Aber exemplarisch dafür, meine Damen und Herren, dass auch in Vor-Corona-Zeiten im Kulturbetrieb einige Problemzonen existiert haben, möchte ich eigentlich zwei Sachen benennen: Das ist einmal der immer noch nicht zum Abschluss gebrachte Theaterpakt mit einem drei viertel Jahr Verspätung. Ich weiß jetzt nicht, ob es im Moment immer noch am fehlenden Impfstoff liegt oder woran das ist.
Und für den Bereich Museen, meine Damen und Herren, möchte ich mir mal erlauben, auf die Kunstmühle Schwaan hinzuweisen. Ich habe dort ein interessantes Gespräch mit dem Chef des Hauses, Herrn Brunner, gehabt, und er hat mir eigentlich sein Leid geklagt dahin gehend, dass er weit hinter seinen Möglichkeiten zurückbleiben muss, weil die Anerkennung als Haus von überregionaler und internationaler Bedeutung zwar in Fachkreisen unstrittig ist, aber vonseiten der Landesregierung ihm hier die Türen nicht geöffnet werden an dieser Stelle und die Stadt als Träger hier nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat. Also so viel dazu, dass wir auch schon vor Corona Probleme hatten, die wir hier nicht verschleiern sollten.
Meine Damen und Herren, wir reden über Kultur und damit über ein weites Feld. Im Englischen gab es lange für die Kultur übrigens keinen eigenen Begriff. Es wurde dafür Zivilisation benutzt. Auf Immanuel Kant geht folgende differenzierte Beschreibung zurück, ich erlaube mir zu zitieren: „Wir sind im hohen Grade durch Kunst und Wissenschaft kultiviert. Wir sind zivilisiert bis zum Überlästigen, zu allerlei gesellschaftlicher Artigkeit und
Anständigkeit. Aber uns schon für moralisiert zu halten, daran fehlt noch sehr viel. Denn die Idee der Moralität gehört noch zur Kultur, der Gebrauch dieser Idee aber, welcher nur auf das Sittenähnliche in der Ehrliebe und der äußeren Anständigkeit hinausläuft, macht bloß“ – Anmerkung: im Sinne von „erst“ – „die Zivilisierung aus.“
Ich wollte Ihnen damit sagen, dass zu einem zivilisierten und kulturvollen Umgang miteinander, gerade Ihrer Fraktion, dass es dazu schon mal gehört, dass man sich höflich grüßt, wenn man sich hier auf den Gängen begegnet.
Guten Morgen! Ich meine auch nicht Sie persönlich damit, Herr Krüger.
Zum Beispiel der Genosse Barlen, der guckt immer betreten weg, wenn er einen von uns sieht.
Aber wir waren gerade bei Kant, der den Zusammenhang von Kultur, Zivilisation und Moral hergestellt hat. Und gerade Kant wird auch von bis zu überlästigen, hypermobilisierten Kreisen gerade diskreditiert.
Und damit kommen wir über die Übermoral direkt zu einer von diesem Zeitgeist getriebenen unseligen Spielart der Kultur, der Cancel Culture. Deren Vertreter haben schon versucht, Kant von seinem Sockel zu stoßen, und machen ja auch jetzt vor Beethoven nicht halt. Sie versuchen ihn gerade als typischen Vertreter einer weißen Machoelite zu diskreditieren. Oder, um den Landesbezug hier wiederherzustellen, müssen Schliemanns Erben eigentlich irgendwann darüber nachdenken, sein Erbe wieder zu verbuddeln, dort, wo er meinte, Troja ausgegraben zu haben?
Ja, die Cancel Culture macht das Gegenteil von dem, was sie vorgibt. Sie möchte bunte Vielfalt erreichen und nimmt dabei gerne den Schutz von Minderheiten zum Vorwand, um in Wirklichkeit Meinungsvielfalt und Pluralismus mit den Mitteln massiver Diskreditierung zu unterdrücken.
Und ich weiß nicht, wieso mir hier jetzt gerade einige der jüngsten Reden hier in diesem Hause einfallen. Natürlich hat sich die Cancel Culture auch schon in den öffentlichrechtlichen Medien etabliert, und somit stellt sich ein weiterer Sachzusammenhang mit diesem Plenum her. Mit einer bedingungslosen Zustimmung zur Rundfunkbeitragserhöhung trägt auch dieses Haus dazu bei, dass die Meinungsfreiheit weiter eingeengt wird.
Meine Damen und Herren, zum Thema Kultur gäbe es noch sehr viel zu sagen, zum Beispiel, ob die Mauern um jeden Jahrmarkt und die verlorene Unbeschwertheit
eigentlich schon vom Kampf der Kulturen zeugen oder ob sie zur neuen Normalität gehören sollen, aber ich möchte meinen, wie ich finde, notwendigen Ausflug in das weite Feld der Kultur wieder auf das aktuelle Kernproblem zurückführen. Der Kulturbetrieb im Lande leidet Not. Hierzu möchte ich gerne aus Lessings „Emilia Galotti“ zwei Sätze eines Dialoges zwischen dem Prinzen Hettore, der ein Porträt seiner Geliebten Emilia beim Hofmaler Conti in Auftrag gegeben hat, zitieren, in dem er die ganze Situation des Kulturbetriebes ausmachen kann: „Guten Morgen, Conti. Was macht die Kunst?“ „Prinz, die Kunst geht nach Brot.“
Meine Damen und Herren, die Kultur im Lande leidet Not und braucht dringend Hilfe und Unterstützung, vor allem finanzieller Art. Unser Appell an die Landesregierung in diesem Zusammenhang ist: Geben Sie jede Unterstützung, die möglich ist, aber hinterlassen Sie bei den Kulturschaffenden, denen Sie Hilfe gewähren, nie den Eindruck, dass Sie dafür erwarten, dass Ihre fütternde Hand dafür geleckt wird! – Vielen Dank!
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin!
Herr Butzki, können Sie mir vielleicht beantworten, warum Schulen, in deren Einzugsbereich – und davon gibt es einige Hundert bei uns im Lande – keinerlei CoronaFälle sind, warum man da die Kinder verpflichtet, die Masken aufzusetzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Werte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Was so sperrig daherkommt als Schulgesetzänderungsentwurf, meint in diesem Fall, weil wir bearbeiten ja heute noch einen, in diesem Fall den Erhalt der Sonderschulen, also der Förderschulen im Lande.
Die …
Ja, deswegen habe ich auch gesagt, der „Förderschulen“ im Lande.
Die Begründung unseres Gesetzentwurfes haben wir im Juni-Plenum eingehend erörtert. Ich fasse noch einmal kurz zusammen:
Erstens. Die Inklusionsstrategie der Landesregierung beruht auf einer Überinterpretation der UN-Behindertenrechtskonvention unter dem Einfluss eines egalitären Zeitgeistes.
Zweitens. Unser Förderschulsystem erfüllte bereits vor dem Beschluss zur Inklusion vollumfänglich die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention.
Drittens. Förderschulen als solche für Lernen und Sprachen bieten aufgrund von sonderpädagogisch ausgebildetem Personal und der entsprechenden Ausstattung die besten Möglichkeiten für das förderbedürftige Kind und sind deshalb zu erhalten.
Viertens. Falsch verstandene Inklusion erzeugt eine exzessive Heterogenität der Lerngruppen. Das heißt, eine extreme Spreizung des Leistungsvermögens der Kinder in der Klasse ist hier zu verzeichnen, die den Lehrkräften teils unzumutbare Belastungen aufbürdet und weder den zu fördernden noch den anderen Schülern gerecht wird.
Bei der Ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf wurden in der Debatte ein Haufen Fehlinterpretationen gestreut, die heute noch einer Klarstellung bedürfen. Eines der Hauptargumente von CDU und SPD war der Hinweis, dass ja ein flächendeckendes System von Förderschulen weiterhin erhalten bleibt. Das stimmt zwar, ist aber nur die halbe Wahrheit, denn ein Großteil der Förderschulen, nämlich die für Lernen, soll aufgehoben werden und die für Sprache sind bereits 2020 zur Aufhebung vorgesehen.
Sehen wir uns die Zahlen an: Im Schuljahr 2019/2020 gab es an den Förderschulen für den Schwerpunkt Lernen in unserem Bundesland noch 365 Klassen mit 3.800 Schülern. Für den Förderschwerpunkt Sprache
gab es 45 Klassen mit 450 Schülern. Das heißt, dass diese 4.250 Schüler – und die Zahlen sind relativ stabil – künftig anderweitig unterzubringen sind.
Die Tendenz besteht zunächst, möglichst viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen unterzubringen. Für Fälle, bei denen die Inklusion da nicht klappt, bleiben noch nach dieser schmerzvollen Erfahrung künftig die Schulen mit spezifischer Kompetenz, also so eine „Förderschule light“. Gerade angesichts des Lehrermangels und des zu erwartenden weiter hohen Lehrkräftebedarfs ist es nicht sinnvoll, eine große Zahl von Lehrern allein zum Zwecke dieses ideologisch motivierten Experiments abzustellen, die überdies größtenteils gar keine Sonderpädagogen sind. Und an dieser Stelle haben wir über die zusätzlich benötigten Räume noch gar nicht geredet. Man kann also durchaus von einem gewissen Kahlschlag am bewährten System der Förderschulen sprechen.
Außer diesem besänftigenden Hinweis zum Erhalt vieler Förderschulen haben wir zu unserem Gesetzentwurf kaum ernst zu nehmende Argumente gehört, im Wesentlichen lediglich rhetorische Akrobatik, um dem Zeitgeist gerecht zu werden.
So wurde von Frau Ministerin Martin die Inklusion als gemeinsames Lernen von Kindern mit Hochbegabung bis zur Lernschwäche betrachtet, was zwar eine der Folgen der angestrebten Inklusion ist, aber nicht ihr Wesenszweck. Frau Martins Aussage, ich zitiere: „Wir können Inklusion nicht verordnen von oben, wir müssen Inklusion ermöglichen“, Zitatende, täuscht geschickt darüber hinweg, dass die Inklusion verbindlich ins Schulgesetz aufgenommen wurde und damit Dutzende von Förderschulen auslaufen. Und wenn Frau Ministerin Martin hervorhebt, dass in inklusiven Klassen leistungsfähigere und weniger leistungsfähige Schüler wechselseitig mit Blick auf die jeweils andere Gruppe lehrreiche Erfahrungen machen, so betrifft dies leider noch nicht das Hauptziel der Schule, den Erwerb von Wissen im Rahmen eines Lehrplans und den dazugehörigen Fertigkeiten.
Während die Leistungsfähigeren im Lernfortschritt behindert werden, kommen andere nicht mit.
Gänzlich abwegig ist dann der Anwurf, den wir zu hören kriegten, unser Gesetzentwurf würde die Menschenrechte missachten und mit Füßen treten.
Das würde ja bedeuten, dass wir jahrzehntelang ein menschenverachtendes Schulsystem gehabt hätten und niemand es bemerkt hätte, sondern, im Gegenteil, wir damit sehr gut gefahren sind.
In dieser Kausalkette müssten Sie auch die Paralympics, deren Beginn eigentlich in dieser Woche gewesen sein sollte, als menschenverachtend klassifizieren.
Die größten sachlichen Fehler leistete sich in der Debatte dann unsere Bildungsexpertin Frau Oldenburg. Sie warf
uns Inkompetenz mit der Begründung vor, dass wir nicht zwischen „Förderbedarf“ und „sonderpädagogischem Förderbedarf“ zu unterscheiden wüssten.
Ich kann das jetzt auch zitieren, aber es ging darum, dass uns Sprache und Lernen lediglich als alleinige sonderpädagogische Förderbedarfe reininterpretiert wurden und alle anderen keine sonderpädagogischen Förderbedarfe sind.
Hier liegt aber eindeutig der Gesetzestext in den Paragrafen 34 und 36 des Schulgesetzes vor. Hier werden nicht nur Lernen und Sprache, sondern schlichtweg auch alle anderen Förderbedarfe als sonderpädagogische Förderbedarfe eingestuft.
Weiterhin wurde uns von Frau Oldenburg auch noch vorgeworfen in diesem Zusammenhang, wir würden uns nicht mit dem Rechtsgutachten auseinandersetzen, zum Beispiel mit dem des Greifswalder Professors Classen. Aber gerade in diesem Gutachten steht auch der Satz, Frau Oldenburg, ich zitiere Professor Classen: „Die derzeitige Fassung des Schulgesetzes von MecklenburgVorpommern entspricht in seinen §§ 34 und 35 bereits dem geforderten Leitbild der Inklusion“, Zitatende. Wohlgemerkt, dieses Gutachten stammt von 2013, als das Schulgesetz noch in seiner alten Fassung galt. Und, meine Damen und Herren, genau diese alte Fassung der Paragrafen 34 und 35 stellen wir mit unserem Antrag hier wieder her.
Jüngere einschlägige Rechtsgutachten, wie die fast 700 Seiten starke Monografie des ausgewiesenen Schulexperten Hansgünter Lang mit dem Namen „Das Bildungsangebot für Behinderte. Verfassungsrechtliche Anforderungen an das System der sonderpädagogischen Förderung. … Berlin 2017“, wurden gar nicht zur Kenntnis genommen, als man die Inklusionsstrategie vorangetrieben hat. Hansgünter Lang kommt zu dem Schluss, ich zitiere: „Aus der UN-Behindertenrechtskonvention kann bei normativ inhaltlicher Betrachtungsweise kein voraussetzungsloses subjektiv-öffentliches Recht eines behinderten Kindes auf integrative inklusive Unterrichtung abgeleitet werden.“ Zitatende. Und an anderer Stelle schreibt er, ich zitiere: „Auf der Grundlage der empirisch gewonnenen Erkenntnisse kann von einer angeblichen generellen Überlegenheit des integrativen inklusiven Unterrichts gegenüber der Förderschule nicht gesprochen werden.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, haben Sie Mut, den bewährten Status quo wiederherzustellen, und stimmen Sie für unseren Antrag! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Ich habe an der Abstimmung nicht teilgenommen, weil sehr viel Emotion und eine ganz dünne Faktenlage dahinterstecken.
Und ich hätte, nur aus dem Bauchgefühl,
meine Damen und Herren, emotional muss man für diesen Antrag stimmen, das ist in Ordnung, aber die Zeit, die wir uns damit erkauft haben, wird nicht ausreichen. Wir werden uns spätestens in der Septembersitzung wieder mit diesem Thema befassen
und das wird nicht das letzte Mal sein,
und ich hätte mich jetzt nicht mit einem guten Bauchgefühl, auch wenn ich jetzt da zugestimmt hätte, in die Sommerpause begeben können.
Nein, meine Damen und Herren, dies ist erst der Anfang eines Weges, auf dem wir uns befinden, und das wurde hier nicht deutlich genug gemacht. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Werte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Ein sehr interessanter Antrag liegt uns hier vor. Die AfD-Fraktion beabsichtigte eigentlich, einen ähnlichen Antrag zurückzuziehen.
Er war uns aber zu flach. Wir haben ihn dann zurückgezogen.
Betrüblich,
betrüblich...
Ja, ich könnte jetzt die ganzen Attribute, die Sie sonst gegen unsere Anträge verwenden, auch gegen diesen verwenden.
Deswegen habe ich schon mal vorgebaut, genau.
Also betrüblich finde ich es zumindest, dass wieder nur ein Ressortbereich – zugegeben ein sehr wichtiger, die Schüler und die Schulen – hier betroffen ist. Aber, meine Damen und Herren, brauchen unsere Studenten nicht auch Sicherheit, unsere Hochschulen also, unsere Theater, unsere Museen?
Also für uns als AfD-Fraktion gehört zumindest auch der kulturelle Bereich zur Daseinsvorsorge.
So viel möchte ich hier eigentlich erst einmal voranstellen, dass uns dieser Antrag also für den Schulbereich schon interessant erscheint. Aber warum muss das Ministerium jetzt zum Jagen getragen werden?
Am 03.06. hat die Ministerin schon angekündigt, dass es verlässliche Rahmenbedingungen zum Schuljahresbeginn geben wird. Also müsste da eigentlich doch schon daran gearbeitet werden, meiner Meinung nach. Und es ist ein Vierteljahr seit der Schulschließung vergangen, so ungefähr. In diesem Vierteljahr muss ja eigentlich was passiert sein. Man kann ja da nicht nur von Ereignis zu Ereignis sich durchgehungert haben.
Da müsste eigentlich schon ein bisschen vorgebaut worden sein. Womit warten wir dann auf, wenn es wieder losgeht? Also ein Deeskalationsplan müsste ja eigentlich schon quasi da sein und mit Leben erfüllt sein. Da können wir doch nicht jetzt erst mit anfangen!
Also wie gesagt, das Ergebnis sollte eigentlich so aussehen, dass man jetzt schon die Orientierungshilfe für die Schulen, die Sie hier als ersten Punkt fordern, langsam, aber sicher in den ersten Entwurf bringen könnte. So weit müsste es jetzt terminlich eigentlich schon sein. Das scheint aber nicht der Fall zu sein, sonst bräuchte es diesen Antrag nicht.
Und dieser Antrag ist für mich oder für unsere Fraktion ein Zeichen großer Unsicherheit.
Nach außen getragen dokumentieren Sie, wie unsicher eigentlich das Ministerium momentan noch im Gelände umherläuft in Sachen Pandemie. Ich sage mal …
Den haben wir.
Also Teile davon finden sich hier übrigens schon wieder.
Ja, ja.
Also gut, kann ich gerne machen, aber ich muss jetzt zu dem Antrag sprechen.
Unser Plan sieht ein dezidiertes Vorgehen vor, differenziert.
Warum müssen,
warum müssen Schulbereiche,
Schulen, in deren …
Das haben wir auch schon im Ausschuss zum Ausdruck gebracht: Warum müssen Schulen, in deren Einzugsbereich es überhaupt keine Pandemiefälle gibt, kein Infektionsgeschehen vorhanden ist, warum müssen die genauso behandelt werden wie Schulen,
in deren Einzugsbereichen es Infektionsgeschehen gibt?
Ja, und deswegen, also diese Herangehensweise haben wir ja schon angeregt, indem wir das hinterfragt haben, was hier jetzt dargestellt wurde.
Deswegen …
Jede Pandemie, jede Pandemie, also ich kenne das so, dass man Sperrgebiete ausruft. Dort, wo Infektionsgeschehen ist, macht man ein Sperrgebiet.
Dort, wo keines ist, lässt man es außen vor.
Es gibt beispielsweise auf Baustellen, ich habe ja, aus dem praktischen Leben heraus, auf Baustellen macht man das so, dass man eine Gefährdungsbeurteilung schreibt für jedes Gewerk. Das heißt, ich muss einschätzen für mein Gewerk, welche Risiken für Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz bestehen.
Warum macht man das nicht für Schulen?
Warum gibt es das nicht?
Das scheint es nicht zu geben, sonst müssten wir diesen Antrag nicht haben.
Ich muss also auch einschätzen, welche Mittel ich vorhalten muss, welche persönliche Schutzausrüstung, wie ich mich verhalten muss, ob ich Bereiche absperren muss oder nicht. Das alles gibt es. Das alles gibt es im praktischen Leben schon lange, und hier ist es nicht umgesetzt worden. Also seit 2012 beispielsweise hat die Bundesregierung im Rahmen einer Studie vorliegen, dass es zu Seuchenfällen und Schulschließungen kommen kann. Es werden auch Naturkatastrophen darin behandelt, in dieser Studie. Aber das ist ja jetzt hier nicht von Relevanz. Und genau diese Untätigkeit, die eigentlich seit Bekanntwerden dieser Geschehnisse hier zu verzeichnen ist, deren Folgen haben wir hier jetzt auf dem Tisch und müssen uns damit auseinandersetzen, meine Damen und Herren.
Und deshalb denke ich, dass es durchaus praktische Erfahrungen gibt, die umgesetzt werden können. Und wir
brauchen nicht eine Studie nach der anderen. Die können so was flankieren, aber ich sage mal, die Ministerpräsidentin mit Ihrem „Zukunftsrat“, wie die Arbeitsgruppe bezeichnet werden soll, ist da näher an der Themenlösung dran als das Ministerium, wie es augenscheinlich der Fall ist.
Ja, meine Damen und Herren, so sieht es aus. Aus unserer Sicht ist es betrüblich, dass wir hier einen Arbeitsauftrag an das Ministerium erteilen müssen, und es erfüllt uns in gewisser Weise mit Sorge, dass das hier das Parlament machen muss. Wir sind davon ausgegangen, dass das Ministerium tatsächlich von alleine tätig wird, auch gerade nach den Ankündigungen, die ich hier schon angesprochen habe,
dass es einen verlässlichen Rahmenplan gibt.
Ja, dann ist es ja gut, dann braucht es doch diesen Antrag eigentlich nicht mehr.
Nö!
Weswegen? Ist doch interessant.
Also, meine Damen und Herren, ich bin der Meinung,
wir müssen das Ministerium nicht zum Jagen tragen. Deswegen werden wir uns,
werden wir uns, so sinnvoll die einzelnen Punkte hier auch sind, aber die sind alle schon in Pressemitteilungen und Ähnlichem verteilt worden. Das ist hier jetzt auch groß und breit berichtet worden. Wir warten einfach mal ab.
Der kommt zu spät, ja. Wir haben unseren deshalb nicht,
wir haben unseren deshalb zurückgezogen.
Intern.
Ja, ich habe Ihnen ja gesagt,
welche Erfahrungen man da hätte zugrunde legen müssen,
aus dem praktischen Leben.
Genauso ist es, ne?!
Das, was in der Industrie schon lange möglich ist,
dass man sich einen Plan macht, welche Gefährdungen treten auf, wie trete ich denen entgegen, was muss ich vorhalten an Mitteln und an Möglichkeiten,
mit welchen Kräften, wie viel …
Ja.
Tja,
dazu gibt es Experten. Dazu gibt es Experten,
die die Schulpraxis kennen, und es gibt Experten, die die Gesundheitspraxis kennen.
Und wenn diese Experten sich austauschen...
Ich sage es nur,
ich sage es nur,
dass es nicht nötig getan hätte, alle Schulen zu schließen,
und dass wir hier ein differenziertes Vorgehen, wie man es jetzt ins Auge fasst, wie man es jetzt ins Auge fasst,
schon von Anfang an hätten machen müssen.
Ja, man muss nicht immer nur
wie die Schlange aufs Kaninchen gucken und versuchen,
und versuchen, sich an den anderen zu orientieren,
hilflos zu gucken, was machen denn die.
Wir müssen aktiv werden, und das ist nicht passiert.
Man hat nur in der Deckung verharrt und gewartet, was kommt. Und deshalb, meine Damen und Herren, werden wir uns zu diesem Antrag enthalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Werte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Ich komme jetzt erst mal auf den letzten Einwand zurück.
Es ist tatsächlich so, dass wir im März, als die Seuche ausbrach, gefordert haben, alles dichtmachen.
In der ersten Telefonkonferenz,
die stattgefunden hat zum Thema,
Bildungsausschuss, haben wir schon hinterfragt, was ist mit Schuleinzugsbereichen,
in denen es keine Pandemievorgänge gibt.
Das ist der Zeitfaktor, über den wir reden,
zwischen erster Beurteilung und nach Beurteilung der Lage.
Darum geht es, meine Damen und Herren.
Also wir sind recht früh damit um die Ecke gekommen.
(Andreas Butzki, SPD: Nee, stimmt nicht!
Wir haben als Bildungsausschuss als
Letzter eine Telefonschalte gehabt.
Ihr habt das nicht beantragt. Ihr
wart doch Ausschussvorsitzender!
Mit Abstand, da haben wir schon
drei andere Schalten gehabt! –
Glocke der Vizepräsidentin)
Darum geht es jetzt hier auch gar nicht.
Diese Telefonschalte, die wir hatten, die erste, das war eine Sondersitzung.
Ja, ist ja in Ordnung.
Fakt ist jetzt,