Martina Tegtmeier

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 6. Dezember 2006, in seiner 8. Sitzung, beschloss der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, eine Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ einzusetzen. Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Behandlung des Berichtes unserer Kommission zu den Stadt-Umland-Beziehungen der Ober- und Mittelzentren unseres Landes in der 102. Sitzung dieses Landtages am 15. September 2010 bin ich sehr ausführlich sowohl auf den Inhalt des Einsetzungsbeschlusses der Enquetekommission als auch auf den Erweiterungsbeschluss eingegangen, sodass ich heute auf eine detaillierte Erläuterung dazu verzichte.
Mit den Ihnen heute vorliegenden Berichten hat die Enquetekommission als Ergebnis ihrer Tätigkeit insgesamt vier Zwischenberichte und einen Abschlussbericht erarbeitet und dem Landtag vorgelegt. Das ist der erste Zwischenbericht der Enquetekommission zu der Unterrichtung durch die Landesregierung „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/1380(neu). Dieser wurde am 24. April 2008 im Landtag behandelt. Der zweite Zwischenbericht „zum künftigen Status bislang kreisfreier Städte in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/2710 war Gegenstand der 76. Sitzung des Landtages am 23. September 2009. Der dritte Zwischenbericht „zu den
Stadt-Umland-Beziehungen der Ober- und Mittelzentren des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 5/3728(neu) wurde in der 102. Sitzung am 15.09.2010 in den Landtag eingebracht.
Da mit dem Einsetzungsbeschluss der Auftrag an die Enquetekommission festgelegt wurde, dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, wie die Gestaltungskraft der Gemeinden und die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen Angelegenheiten langfristig gesichert werden können, stand stets das Aufzeigen von Handlungsperspektiven zur Ausgestaltung dauerhaft leistungsfähiger Gemeindestrukturen im Fokus ihrer Tätigkeit. Fragestellungen wie, was ist Daseinsvorsorge heute, was muss sie morgen leisten, wie können die Gemeinden auch morgen noch ihrer Verpflichtung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern nachkommen, was muss eine Gemeinde können oder welche Aufgaben werden noch tatsächlich in den Gemeinden wahrgenommen, waren Gegenstand zahlreicher, mitunter lebhafter Diskussionen.
Die wesentlichen Ergebnisse der Beratungen sind im vorliegenden vierten Zwischenbericht „Feststellungen und Empfehlungen zur Ausgestaltung dauerhaft leistungsfähiger Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern und zu Möglichkeiten der Beförderung von Gemeindezusammenschlüssen“ auf Drucksache 5/4400 zusammengefasst.
Sehr geehrte Damen und Herren, allein drei Sitzungen der Enquetekommission, die 45., 46. und 47., waren der Anhörung von Experten aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vorbehalten, in denen bereits umfassende Gemeindegebietsreformen durchgeführt wurden. Dazu kamen natürlich auch noch Experten aus unserem Bundesland, die bereits in der Vergangenheit durchgeführte Gemeindefusionen hier begleitet haben. Bezogen auf die Bevölkerungsdichte, die in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 71 Einwohner pro Quadratkilometer – Tendenz, wie Sie alle wissen, sinkend – beträgt, sind die Erkenntnisse aus den anderen Bundesländern natürlich nur bedingt auf unser Land übertragbar.
Die Reform in Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurde von Rahmenbedingungen ausgelöst, die zeitnah zu ähnlichen Überlegungen geführt haben wie bei uns. Die Strukturmodelle der niedersächsischen Samtgemeinde beziehungsweise der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde, die beide gerade für dünn besiedelte Flächenländer geeignet erscheinen, sehen die bisherige Amtsordnung in Mecklenburg-Vorpommern, wie Sie alle wissen, noch nicht vor. Alternativ zum Regelmodell der Einheitsgemeinde wird in Brandenburg am fortentwickelten Amtsmodell festgehalten und in Sachsen-Anhalt die Verbandsgemeinde gesetzlich geregelt. In beiden Ländern war den gesetzlichen Regelungen eine Freiwilligkeitsphase vorgeschaltet.
Die 55. und 56. Sitzung unserer Enquetekommission standen ganz im Zeichen der Anhörung von ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in Gemeinden und Ämtern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Bei diesen Anhörungen fanden alle in unserem Land gängigen Gemeindekategorien Berücksichtigung, sodass die gesamte Bandbreite auch erfasst wurde.
Den Anhörungen der Gemeinden und Ämtern ist zu entnehmen, dass grundsätzlich ein Bedarf an einer Reform der unterkreislichen Ebene, vor allem unter demografi
schen Gesichtspunkten, anerkannt wird. Bewertungsunterschiede ergeben sich jedoch je nach der Struktur der befragten Gemeindekategorien. Große Flächengemeinden und Gemeinden mit Fusionserfahrung bejahen überwiegend den Reformbedarf. Gemeinden aus Ämtern, die eine nicht zum Amt gehörende Stadt umschließen, sowie Gemeinden, die von Verwaltungsgemeinschaften verwaltet werden, erkennen in weiten Teilen einen Reformbedarf an. Kleinstgemeinden verneinen den Reformbedarf überwiegend. Andere angehörte Gemeindekategorien sehen entweder keinen oder nur einen geringen Reformbedarf.
Letzteres, wenn ich das an dieser Stelle einfügen darf, ist auch Auffassung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, der in der Enquetekommission dargelegt hat, dass kein genereller Handlungsbedarf hinsichtlich einer sich über das Land erstreckenden Gemeindestrukturreform gesehen werde. Vielmehr sei die Umsetzung all dessen, was die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern bereits heute vorsehe, vorrangig.
Aus den Anhörungen ergibt sich keine übereinstimmende Positionierung hinsichtlich eines bestimmten Gemeindemodells. Der Wunsch nach mehreren gleichberechtigt nebeneinander bestehenden Gemeindemodellen wurde deutlich, wobei die Gemeinden die Entscheidungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen möchten. Zwangsweise Fusionen wurden abgelehnt, während gleichzeitig der Erfolg unbefristeter Freiwilligkeit aus der Erfahrung der vergangenen Jahre mehrheitlich von den Anzuhörenden infrage gestellt wird.
Ein hohes Interesse besteht seitens der Angehörten in der Einführung einer Experimentierklausel in die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns. Einige Gemeinden des Amtes Warnow-West zum Beispiel haben ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt, sich als Modellregion zur Verfügung zu stellen.
Zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Strukturmodelle liegen der Enquetekommission Anhörungsergebnisse und analytische Darstellungen vor. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten MecklenburgVorpommerns wird die Notwendigkeit einer Strukturanpassung auf der Gemeindeebene von der Enquetekommission zweifelsfrei gesehen. Gleichwohl wird für unser Bundesland auch in Zukunft zu akzeptieren sein, dass die Kommunen im Vergleich zu anderen Flächenländern bezogen auf die Fläche eine relativ geringe Einwohnerzahl aufweisen werden. Wenn auch außer Zweifel steht, dass die Enquetekommission Empfehlungen von landesweiter Dimension erarbeiten muss, scheint vor diesem Hintergrund ein landeseinheitlicher Lösungsansatz nicht umsetzbar.
Die breite öffentliche Diskussion in der Enquetekommission in Vorbereitung und während der Anhörungen der Gemeinden hat gezeigt, dass die Auswirkungen der finanziellen und demografischen Entwicklung in unserem Land bei den politischen Verantwortungsträgern der Gemeinden stärker ins Bewusstsein gerückt sind. Bereits jetzt lässt sich eine verstärkte Bereitschaft zu freiwilligen Fusionen von Kleinstgemeinden erkennen.
Eingebettet in die Beratungen der Enquetekommission war auch die Befassung mit dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2010. Dazu lassen Sie mich nur kurz ausführen, dass allgemein erkannt wurde, dass das nicht auf
Mecklenburg-Vorpommern Anwendung findet, weil die Verfassungslage doch unterschiedlich ist. Gleichwohl ist die Aussage getroffen worden, dass eine Überprüfung von Umfang und Gewicht der Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die Ämter notwendig sei, da nach Paragraf 127 Absatz 4 unserer Kommunalverfassung praktisch eine unbeschränkte Aufgabenübertragung möglich ist. Aus Artikel 72 unserer Landesverfassung jedoch sei eine Pflicht zu folgern, dass Kernbereiche der Selbstverwaltung nicht auf Dritte verlagert werden dürften. Soweit dazu.
Einen weiteren Schwerpunkt der Beratungen der Enquetekommission nahmen der Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Gesamtrahmens für die umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern, der Bericht der Landesregierung über die Erfahrungen mit der Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ aus der 3. Wahlperiode sowie der Bericht des Innenministeriums über die Erfahrungen mit der Umsetzung der zum 1. Januar 2005 abgeschlossenen Ämterstrukturreform ein. Die Ergebnisse dieser Berichterstattungen sind auf den Seiten 67 bis 76 detailliert zusammengefasst.
Schwerpunkte der Beratungen waren Umfang sowie Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung in den Gemeinden und Ämtern. Da das Innenministerium MecklenburgVorpommern bereits mit einer Befragung der Gemeinden zur Einschätzung ihrer Leistungsfähigkeit begonnen hatte, verzichtete die Enquetekommission auf eigene Befragungen und zog die Ergebnisse des Innenministeriums als Grundlage ihrer Überlegungen heran. Das Ministerium gelangte in Auswertung der Befragung zur Leistungsfähigkeit und künftigen Entwicklung kleiner Gemeinden bezüglich der Aufgabenwahrnehmung innerhalb der kleinteiligen Gemeindestruktur zu folgenden Ergebnissen:
Kleinstgemeinden verfügen nicht über eine ausreichende finanzielle Leistungskraft, um in nennenswertem Umfang Selbstverwaltungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen. Insgesamt lässt sich seit 1999 teilweise eine starke Abhängigkeit der Kleinstgemeinden vom Instrument der Fehlbetragszuweisung belegen. Soweit öffentliche Einrichtungen an kleinteiligen Gemeindestrukturen ausgerichtet werden, geht damit häufig eine weniger effiziente Aufgabenerfüllung einher.
Dies betrifft pflichtige und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gleichermaßen. Hinsichtlich von drei bedeutsamen Selbstverwaltungsaufgaben ist auffällig, dass diese Aufgaben entweder bereits in Kooperationen mit anderen Gemeinden wahrgenommen werden, was die Gestaltungsspielräume der jeweiligen Gemeindevertretung stark begrenzt, das trifft zum Beispiel auf die Schulträgerschaft zu, oder dass aufgrund der demografischen Entwicklung künftig damit zu rechnen ist, dass mittelfristig gemeindeübergreifende Lösungen gefunden werden müssen. Da verweise ich auf den Brandschutz, aber auch auf die Kita-Trägerschaften.
Das Innenministerium folgert aus der Umfrage, Zitat: „Alles in allem vermögen die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben die Forderung nach einer Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit von Kleinstgemeinden nicht zu stützen.“ Zitatende.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Indikator für die Leistungsfähigkeit von Gemeinden ist die Einwohnerzahl. Daneben ist auch die Verwaltungs- und Veranstaltungskraft von Gemeinden zu bewerten, um künftig eine auf den Bedarf ausgerichtete Aufgabenwahrnehmung für die gesamte Gemeindeebene zu gewährleisten. Deshalb ist es dringend erforderlich, die Gemeindestrukturen der Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Ziel anzupassen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und eine effizientere Verwaltung zu schaffen, die hinreichend demokratisch legitimiert sein muss.
Folgende Reformziele sollen nach Auffassung der Enquetekommission das zukünftige Handeln bestimmen: Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern müssen zukunftsgerecht darauf ausgerichtet sein, ihre Funktion als Dienstleister für die Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend der Kommunalverfassung MecklenburgVorpommern erfüllen zu können. Sie müssen in der Lage sein, ihre Selbstverwaltungsaufgaben unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen entsprechend den Erfordernissen der örtlichen Gemeinschaft effizient zu erfüllen und kommunale Selbstverwaltung real zu leben. Dabei sind Lösungen zu verwirklichen, die den regionalen Besonderheiten und den strukturellen Unterschieden Rechnung tragen und die Gemeinden gleichermaßen in die Lage versetzen, die Voraussetzungen für Investitionen und eigenverantwortliches Gestalten zu schaffen. Die administrative Leistungskraft der Gemeinden sollte weitere Übertragungen staatlicher Aufgaben ermöglichen, effizient sein und der zunehmenden Entscheidungskomplexität entsprechen.
Neue Organisationsformen müssen transparent und darauf ausgelegt sein, die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern und die Identifikation der Menschen mit ihrer Gemeinde zu stärken. In der Zukunft soll es neben selbstständig verwalteten Gemeinden und den in Ämtern verwalteten Gemeinden auch das für Mecklenburg-Vorpommern neue Modell der Verbandsgemeinde geben. Alle Modelle sollen gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Ein RegelAusnahme-Verhältnis der einzelnen Gemeindemodelle wird durch die Enquetekommission abgelehnt, um den konkreten regionalen Besonderheiten vor Ort möglichst weitgehend entsprechen zu können.
Weitestgehende Übereinstimmung herrschte in der Enquetekommission auch darin, dass die Gemeinden in ihren Diskussions- und Vorbereitungsprozessen von der Landesregierung und den kommunalen Verbänden unterstützt werden sollen, sodass möglichst bis zur Kommunalwahl 2014 auf freiwilliger Basis optimale und für das gesamte jeweilige Kreisgebiet umfassende Lösungen entwickelt werden. Jede Gemeinde soll in ihrem Bereich letztendlich selbst entscheiden. Leitbildgerechte Lösungen werden im Rahmen einer Freiwilligkeitsphase unterstützt.
Anregungen zur Änderung der Kommunalverfassung, die einen Bezug zum Arbeitsauftrag der Enquetekommission aufweisen und diesen Reformzielen Rechnung tragen, wurden in der 58. und 59. Sitzung erörtert und dem federführenden Innenausschuss des Landtages seinerzeit zugeleitet.
Mit dem heute gleichzeitig vorliegenden Abschlussbericht, der die Ergebnisse von fast fünf Jahren Arbeit der Enquetekommission in übersichtlicher Form zusammenfasst, hat die Enquetekommission ihre Arbeit abge
schlossen. In insgesamt 65 Sitzungen, zahlreichen Konsultationen in der Runde der Obleute und in Arbeitsgruppen wurde eine intensive und ergebnisorientierte Arbeit geleistet. Die Empfehlungen des vierten Zwischenberichtes und der Abschlussbericht wurden in der 65. Sitzung der Enquetekommission am 6. Mai 2011 durch alle Anwesenden einstimmig verabschiedet. Und auch hier – und das zieht sich wie ein roter Faden mittlerweile durch all unsere Sitzungen – glänzte die NPD wiederum durch Abwesenheit.
Die Enquetekommission geht davon aus, dass die ausgesprochenen Empfehlungen eine solide Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in der 6. Legislaturperiode darstellen.
Abschließend möchte ich mich bei allen Mitgliedern der Enquetekommission, den Abgeordneten des Landtages, den nicht parlamentarischen Mitgliedern sowie den ständigen Gästen für ihre tatkräftige und kontinuierliche Arbeit ganz herzlich bedanken. Mein Dank schließt ausdrücklich die beratenden Mitglieder mit ein, also die Vertreter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern, des Städte- und Gemeindetages sowie der zuständigen Fachressorts in den Ministerien, die mit ihrer fachlichen Kompetenz zur insgesamt erfolgreichen Tätigkeit der Enquetekommission beigetragen haben. Insbesondere möchte ich darüber hinaus aber selbstverständlich auch noch ganz ausdrücklich den fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Büro der Enquetekommission danken, die diesen mitunter recht mühsamen Prozess zuverlässig und dabei flexibel begleitet haben und somit ebenfalls zu dem erzielten Ergebnis beigetragen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte darum, dass Sie den vierten Zwischenbericht auf Drucksache 5/4400 sowie den Abschlussbericht der Enquetekommission auf Drucksache 5/4410 zur Kenntnis nehmen und beide Berichte verfahrensmäßig als erledigt erklären. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch die jeweiligen Parlamente, die in der Verantwortung stehen, haben sich mindestens seit Mitte der 90er-Jahre in meinen Augen jeweils sehr verantwortungsvoll mit der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt.
Die kommunale Selbstverwaltung findet in einem Gesamtrahmen statt und dient immer den Menschen, die in den Gemeinden in unserem Land leben.
Jedoch auf kommunaler Ebene sind wir einem ständigen Prozess unterworfen, das wurde bereits angesprochen, der demografischen Entwicklung. Wir haben viele Menschen verloren, wir haben viele finanzielle Mittel verloren und werden weitere verlieren. Aber diese Zahlen, die kennen wir alle seit sehr, sehr langer Zeit.
Anfang der 90er-Jahre haben wir es, was die Landesentwicklung angeht, mit einigen Fehlentwicklungen zu tun gehabt.
Ich hätte eigentlich von Herrn Holter erwartet, dass er darauf so ein bisschen eingehen würde, denn er war es, der als damals zuständiger Minister hier einige Weichen gestellt hat, was unsere Landesentwicklung anging.
Als ich 1994 zur Kommunalpolitik kam, war es noch so, dass wir es damals mit einem 5-Orte-System zu tun hatten. Wir hatten das urbane Zentrum, Mittelzentrum, Grundzentrum, den ländlichen Zentralort, aber wir waren auch froh, wenn wir wenigstens ein Siedlungsschwerpunkt waren oder ihn in greifbarer Nähe hatten, denn das bedeutete immer auch Geld, das bedeutete immer auch Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden, was Ansiedlungen als auch zahlungskräftige Einwohnerinnen und Einwohner anging.
Während der Zeit, in der Sie als Minister für Bau und Landesentwicklung zuständig waren, wurde dieses Ortesystem umgestellt auf das 3-Orte-System, wenn ich mich nicht irre.
Es wurde gestrafft. Das hatte natürlich auch die Auswirkung, dass viele Gemeinden nicht mehr ländlicher Zentral ort waren und auch nicht mehr Siedlungsschwerpunkt.
Also auch dort wurden die Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Sinne stark eingeschränkt.
Das mag so manch einer beklagt haben, aber im Großen und Ganzen diente es ja dem gesamten Land. Es diente dazu, Fehlentwicklungen, gerade was auch die Siedlungsstrukturen anging, Einhalt zu gebieten. Es ging darum, das Ausbluten der Städte zumindest zu stoppen, wenn nicht gar auch umzukehren. Und ein gewisser Umkehrungsprozess hat, denke ich mal, an der einen oder anderen Stelle mittlerweile auch stattgefunden.
Aber auch das hat Herr Holter natürlich nicht gemacht, nur um die betreffenden Gemeinden zu ärgern oder die Menschen, die dort wohnen, sondern das hatte einen Sinn.
Und es ging auch damals schon darum, dass die kommunale Daseinsvorsorge hier im Land bei den immer weniger werdenden Menschen trotz alledem flächendeckend gesichert werden sollte. Das lag dem schon zugrunde. Und dem lag auch zugrunde, dass das zwischenzeitlich durch die entsprechenden Parlamente hier im Land auf den Weg gebracht und auch installiert wurde.
Wir hatten nämlich in der 3. Legislaturperiode eine Enquetekommission, die sich damals mit den Gemeinde- und Ämterstrukturen befasste und deren Empfehlungen, die hier, wenn ich jetzt nicht sehr falsch liege, von allen damals im Parlament Mitwirkenden auch einstimmig so angenommen wurden. Damals wurden Weichenstellungen auch für die Kommunalverfassung verabschiedet. Wir haben das aufgenommen und das in dieser Legislaturperiode fortgeführt. Und wenn man mal guckt, woher wir hier im Land kommen: Wir haben nach der Wende über 30 Landkreise und über 1.100 Gemeinden gehabt. Wir haben jetzt 12 Landkreise und 800 und einige Gemeinden. Also hat es da Anpassungsprozesse gegeben und es wird weitere geben müssen.
Die Enquetekommission, die zurzeit nicht mehr arbeitet, weil die Arbeit abgeschlossen wurde, hat zum einen eine Bestandsaufnahme gemacht und gesehen, dass die Empfehlungen, die die Enquetekommission in der 3. Legislaturperiode dem Landtag gegeben hat und die unmittelbar in die Kommunalverfassung eingeflossen sind, leider noch nicht umgesetzt wurden. Sie sind in vielen Bereichen nicht umgesetzt worden. Wir haben noch viele Gemeinden, die dem damals gemalten Bild nicht entsprechen. Ich nenne nur die 500-Einwohnergrenze.
Wir haben immer noch viele Ämter, die mehr als zehn Gemeinden verwalten,
wie es damals in die Kommunalverfassung geschrieben worden war. Wir müssen das einfach realisieren. Man kann natürlich beklagen, dass die Landesregierung eigentlich Zeit genug hatte, die Kommunalverfassung umzusetzen, aber es war auch nicht der Appell der LINKEN an die Landesregierung, nun seht mal zu, dass wir hier nur noch Gemeinden haben, die mehr als 500 Einwohner haben.
Es ist ein Kraftakt.
Es ist ein Kraftakt. Ich beneide den neuen Innenminister oder die neue Innenministerin nicht,
die die Empfehlungen der Enquetekommission dieser Legislaturperiode umsetzen soll. Das ist nichts, womit man sich Lorbeeren verdienen kann, aber es ist ein Anpassungsprozess, den wir durchführen müssen.
Die Enquetekommission, die ihre Arbeit ja inhaltlich am 6. Mai 2011 beendet hat, hat ihren Abschlussbericht und den Vierten Zwischenbericht mit Zustimmung aller Anwesenden verabschiedet. Und da waren die Vertreterinnen und Vertreter der LINKEN und auch die sachkundigen weiteren nicht parlamentarischen Mitglieder alle mit in einem Boot und haben dem so zugestimmt. Das darf man auch an dieser Stelle nicht vergessen.
Die Beschlüsse, die wir gefasst haben, und die Weichenstellungen, die wir damit vornehmen wollen, die sind nicht weltbewegend.
Das wird niemand behaupten, dass das weltbewegende Dinge wären. Das ist ein weiterer Schritt in einem Prozess, den wir mindestens seit Mitte der 90-Jahre hier, bis auf Einzelne, gemeinsam durchführen und fortführen. Und weitere Schritte werden natürlich folgen müssen. Aber die Optimierung der Strukturen ist eine Seite der Medaille.
Wir haben heute ganz viel über Finanzen gesprochen, das ist natürlich auch eine ganz wichtige Sache. Ich denke mal, dazu ist genug gesagt worden. Aber die Zukunft vor Ort, so will ich das mal nennen, ist noch wesentlich anspruchsvoller. Es geht um die Lebensqualität unserer Menschen vor Ort, es geht um die Sicherung der Daseinsvorsorge.
Ich sehe die rote Lampe, ich habe noch zwei Sätze, dann bin ich am Ende.
Wir werden in Zukunft ein ganz wichtiges Thema haben, nämlich die Mobilität. Wir müssen zusehen, dass unsere Menschen
die Einrichtungen erreichen,
die wir nicht bis auf die kleinste Ebene anbringen können. Und noch einen letzten Satz:...
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Frau Dr. Linke, Sie hören auch nicht immer richtig zu. Hier geht es keineswegs darum, unsere ehemals getroffenen Beschlüsse fallen zu lassen, sondern uns geht es darum, obwohl wir auf Bundesebene zurzeit noch keinen Erfolg verzeichnet haben, zu versuchen, doch wieder einen Schritt in die richtige Richtung zu kommen.
Und Sie haben vollkommen recht, es war wahrlich keine Sternstunde der rot-grünen Bundesregierung in Bezug auf die damalige Gesundheitspolitik, das Gesetz zu erlassen, das die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung unnötig erschwert hat neben all den Hürden, die Paare, die den Kinderwunsch haben, erfüllen müssen, um überhaupt in den Genuss dieser Krankenversicherungsleistung zu kommen. Diese Hürden sind sehr hoch. Herr Rühs hat das vorhin schon ausgeführt, was dazu überhaupt erforderlich ist. Dieses auch noch so einzugrenzen, war schon ein harter Schlag für viele Paare, die einen Kinderwunsch haben, das aber allein nicht bewältigen können.
In Mecklenburg-Vorpommern sind dies, wenn man dem „Nordkurier“ glauben darf, 16.000 Paare, die einen Kinderwunsch haben und diesen nicht realisieren können. 16.000 Paare, das ist eine sehr hohe Zahl. Wenn man noch einmal reflektiert, wie hoch die Kosten sind, die auf jedes Paar zukommen unter den jetzigen Bedingungen, und wenn man sich vergegenwärtigt, wie die Einkommen in Mecklenburg-Vorpommern aussehen, ist so ein Wunsch praktisch unter den jetzigen Voraussetzungen für viele einfach gänzlich unerfüllbar geworden.
Wir haben hier über den Antrag der FDP im November 2008 zu debattieren begonnen, dem vorausgegangen war eine Bundesratsinitiative im Juli 2008. Gefolgt von diesen beiden Maßnahmen ist ein Antrag der LINKEN. Und dass Sie das jetzt hier nicht gesagt haben, das wundert mich wirklich. Die Bundesratsinitiative ist auf Bundesebene in einen Antrag der LINKEN eingeflossen, der leider aus unserer Sicht hier nicht angenommen wurde. Man kann nicht davon ausgehen, und das haben wir oft genug leider schon zu beklagen gehabt, dass wir Maßnahmen auf Bundesebene nicht 1:1 bejubeln, weil das mitunter gerade für unser Land so negative Auswirkungen hat,
wo wir uns klar dagegen verwahren und auch gegenargumentieren und unsererseits durch unsere Bundesregierung Bundesratsinitiativen unterstützen, die diese Beschlüsse versuchen zu verändern.
Neuer Auslöser für eine Diskussion hier im Land und auch auf Bundesebene ist sicherlich auch eine Forderung, die der Gesundheitsexperte Heiner Lauterbach im Februar formuliert hat, der sich nämlich auch laut für eine Änderung der Gesundheitspolitik, vor allen Dingen aber für Paare, die einkommensschwach sind, hier ausgesprochen hat. Dass diese Forderung auch hier in diesen Antrag mit eingeflossen ist, steht außer Frage.
Bei diesem Antrag geht es wirklich nicht darum, alte Beschlüsse wieder vollkommen zu kippen, sondern einen neuen Vorstoß zu wagen mit einem etwas kleineren Schritt in der Hoffnung,
dass man vielleicht so wieder einen Fuß in die Tür hineinbekommt.
Der Antrag der LINKEN in diesem Zusammenhang ist nach den Ausführungen, die auch Herr Rühs hier zur Finanzierbarkeit und so weiter gemacht hat, eigentlich nur unseriös zu nennen. Von der Begründung her finde ich ihn persönlich ganz einfach unverschämt, uns zu unterstellen, hier kinderfeindliche Politik zu verfolgen, indem wir von ursprünglichen Beschlüssen abweichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, genau das ist so formuliert in der Begründung. So kann man es da herauslesen. Das finde ich ehrlich gesagt unverschämt.
Ich würde mich freuen, wenn unser Antrag eine breite Unterstützung erführe von Ihnen allen, damit wir wie
der einen Fuß in die Tür bekommen und noch mal diesen Vorstoß wagen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Lück, Sie haben eben immer mit dem Kopf genickt, als Herr Schlotmann uns hier dargestellt hat,
was er im Sinne Ihres Antrages tut. Und ehrlich gesagt ist es immer das gleiche Spiel: Sie fordern das mit einem Antrag ein, was unsere Landesregierung seit Monaten verfolgt und tut, und wenn wir diesen Antrag dann ablehnen, werfen Sie uns vor, dass wir diesen Antrag ablehnen, weil wir immer dasselbe sagen, nämlich, wir sind schon da. Ganz so einfach kann man es sich nicht machen.
Nun zur Sache: Das Einsparpotenzial von Energie liegt im Gebäudebereich unbestreitbar sehr hoch. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ein wunderbares Konzept erarbeitet, das sie im letzten Jahr noch mal für alle, die es gern genauer wissen wollten, ausführlich in einem Frage-Antwort-Spiel erläutert hat. Und so kann der geneigte Leser dann unter der Frage, was kostet die Energiewende, nachlesen: „Die klimapolitischen Ziele des Energiefahrplans erfordern zusätzliche Investitionen in einer Größenordnung von rund 20 Milliarden Euro jährlich. Mit diesen Investitionen sind allerdings auch eine Verminderung der Energieimporte und die Einsparung von Energiekosten verbunden. Deswegen lohnen sich diese Investitionen volkswirtschaftlich: In allen Zielszenarien, die durchgerechnet wurden, liegen Wachstum und Beschäftigung höher als ohne die Investitionen in den Klimaschutz.“
Nicht nur Frau Lück, auch der Minister hat uns eben hier referiert, wie die tatsächliche Investitions- und Förderpolitik aussieht, denn wir haben es hier mit unglaublich drastischen Kürzungen und Einsparmaßnahmen zu tun.
Welche Ziele verfolgt demnach die Bundesregierung mit der energetischen Gebäudesanierung? Unser Ziel ist es, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes konsequent zu senken, bis wir 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudestand haben. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa einem Prozent auf zwei Prozent erforderlich. Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent erreichen. Darüber hinaus streben wir bis 2050 eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80 Prozent an.
Und besonders interessant zu lesen: Welche Vorteile habe ich als Mieter von der Gebäudesanierung? Weil auch die Problematik der Mieter werfen Sie in Punkt 2 Ihres Antrages auf, wenn Sie Bezug nehmen auf das Mietrecht und dort eine Änderung zulasten der Mieterinnen und Mieter ablehnen.
Die zweite Miete entfällt, die durch hohe Nebenkosten für Warmwasser und Heizung entsteht. Durch Wärmeschutzmaßnahmen und moderne Heizsysteme wird die Innenraumtemperatur effektiv kontrolliert. Der Energieverbrauch im Winter wird drastisch gesenkt. Das heißt, die Heizkosten sinken enorm. Im Sommer hingegen bleiben die Wohnungen deutlich kühler, so dazu die Bundesregierung auf ihren Seiten. Fakt jedoch ist, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wurde drastisch zurückgefahren, mit ihm gleichzeitig das Programm „Soziale Stadt“ und die Städtebauförderung als solche.
Das Rückfahren der Investitionen und der Förderung für das Programm „Soziale Stadt“ hat noch mal eine ganz eigene Brisanz, wenn ich daran erinnern darf, wie sich die Städte derzeit entwickeln. Das Programm „Soziale Stadt“ hat darauf abgezielt, die Entmischung sozialer Schieflagen in den Stadtgebieten voranzutreiben, auch das stagniert an dieser Stelle. Und diese Entwicklung ist, wenn man sich das mal die letzten Jahre anschaut, ziemlich besorgniserregend.
Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes, von Gewerkschaften, Umwelt- und Verbraucherverbänden
der Deutschen Energieagentur und so weiter sind Fördermittel von 3 bis 5 Milliarden Euro notwendig, um ausreichende Investitionsanreize für Modernisierungsmaßnahmen zu geben, um die Mieten in ihren energetisch sanierten Wohnungen bezahlbar zu machen.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie sich noch mal den Punkt 2 im letzten Spiegelstrich auf der ersten Seite: „Verzicht auf die Änderung des Mietrechts zulasten von Mieterinnen und Mietern“, anschauen, muss man natürlich auch mal ganz klar sehen, wir haben in diesen Bereichen schon mit einer Rechtsprechung zu tun, nämlich die genau die Aussagen trifft, dass bei Gebäudesanierungen die Mieterhöhungen folgerichtig sind und sich das auch nicht mehr durch gesetzliche Regelungen, die hier ja andersrum gemeint sind, aber wahrscheinlich nicht mal im positiven Sinne,
für die Mieter wird verändern lassen. Aber das ist in diesem Zusammenhang ja nicht gemeint, hier ist etwas damit gemeint, was leider durch Rechtsprechung schon manifestiert wurde, nämlich dass dann, wenn Gebäudesubstanz verbessert wird, der Mieter das mittragen muss, weil er selbst dadurch auch Vorteile hat.
Der Deutsche Städte- und Gemeindetag seinerseits empfiehlt eine energieeffiziente Beleuchtung in den Kommunen, weil sich Einsparungen von bis zu 50 Prozent realisieren lassen, und verweist dabei auf günstige Finanzierungskonzepte bei der KfW-Bank. Also noch mal ein ganz anderer Aspekt, hier Kosten zu reduzieren. Für kommunale Gebietskörperschaften bietet die KfW mit ihrem Programm „KfW-Investitionskredit Kommunen Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“ eine hundertprozentige Finanzierung zu einem äußerst günstigen Zinssatz für Straßenbeleuchtung an. Das spielt wahrscheinlich eher für größere Städte eine Rolle, kommt also für die meisten Gemeinden bei uns weniger infrage.
Interessant ist auch noch mal die Aussage des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Rainer Bomba, der noch mal daran anschließt, was ich eben schon zu den Gerichtsurteilen ausgeführt habe. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanziert sich von selbst, weil die Mieter durch die Einsparungen an Heizkosten letztendlich die Vorteile haben, die durch die Nachteile von Mieterhöhungen entstehen. Auf der anderen Seite sagt er zudem, es werden 340.000 Arbeitsplätze vor allem im Handwerk geschaffen oder erhalten.
Um die Klimaziele der Regierung zu erreichen, sind bis zum Jahr 2050 Investitionen in Höhe von 3 Billionen Euro in Gebäudehüllen und Gebäudetechnik notwendig. Da kann man sich natürlich nur fragen, wenn das die Meinung ist: Wie kommt die Bundesregierung dann zu diesen massiven Kürzungen? Wo soll das Geld dann herkommen, wenn der Bund sich aus seiner Verantwortung so weit in diesem Zusammenhang zurückzieht?
Daneben hat die SPD-Bundestagsfraktion mehrere Anträge in dieser Richtung gestellt. Sie hat sich ganz klar gegen die damals angekündigten Kürzungen beim CO2Gebäudesanierungsprogramm gestellt und ihren Antrag eingebracht in den Deutschen Bundestag. Das ist natürlich abgelehnt worden mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen.
Des Weiteren hat sie einen Antrag eingereicht für Erhöhung der Energieeffizienz, Stärkung der Konjunktur durch Investitionen in energetische Sanierung und sich damit klar dafür ausgesprochen, dass die derzeitigen Förderprogramme und -maßnahmen besser aufeinander abgestimmt und wieder ausgeweitet werden müssen. Also auch in diesem Bereich ist parteipolitisch die Strecke bedient.
Aber um noch mal zum Schluss darauf zurückzukommen, was auch der Minister hier ausgeführt hat: Unsere Landesregierung braucht man auch in diesem Zusammenhang nicht zum Jagen zu tragen!
Und ich finde, es wäre wirklich – und darüber sollte man mal gemeinsam nachdenken – zielführender vielleicht hier bei uns im Land, die Bereitschaft für Windparks und Biogasanlagen zuzulassen, auch wenn sie nicht ganz so weit vom eigenen Wohnfeld entfernt sind, darauf die Bevölkerung mehr einzustimmen und das vielleicht zu befördern. Ich denke, das wäre noch mal ein ganz sinnvoller Ansatz. Ich werde das in meinem Umfeld gern tun, vielleicht können Sie sich auch dazu entschließen. Ansonsten noch mal, wie anfangs schon gesagt, wir können Ihrem Antrag natürlich nicht zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Ritter, ich verstehe Ihr Unverständnis eben an der Stelle überhaupt nicht. Der Minister hat gerade gesagt, dass ja eigentlich das, was in Ihrem Antrag steht, getan wird.
Das mag so sein, Herr Ritter,
aber wir können jetzt ja nicht die Zeit zurückdrehen zwei Jahre
und dann diese Maßnahme umsetzen. Wir haben nun mal diesen Zeitverzug, das hat der Minister auch nicht in Abrede gestellt, aber wir können das Rad trotz alledem nicht zurückdrehen.
Und wenn ich mir anschaue, dass Frau Dr. Linke eben vorgetragen hat, dass noch im Mai 2006, als das Kinder- und Jugendprogramm des Landes verabschiedet wurde, auch die Änderung des Paragrafen 15 des Landesjugendhilfeorganisationsgesetzes beschlossen wurde, kann ich nur sagen, das war so ein bisschen ein faules Ei, das da ins Nest gelegt wurde. Und wenn Sie das initiiert haben, Frau Dr. Linke,
kann ich nur sagen, das erinnert mich so ein bisschen an die Schuldenbremse im Bund: Schulden machen, bis es kracht, und andere dürfen das dann nicht mehr. Sie haben sich bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit gelassen
und die Evaluation soll bereits
zweieinhalb Jahre später erfolgen.
Und wenn man sich mal anschaut, welche Bestandteile das Programm aus dem Jahr 2006 hat, und wenn man dann noch mal reflektiert, 2006, Mai, danach kam erst mal die Sommerpause, dann die Wahl, dann die Konstituierung
oder vielmehr erst mal das Finden einer Koalition – Sie haben es selbst angesprochen, einige Punkte finden sich im Koalitionsvertrag wieder, andere nicht –, all das braucht seine Zeit, das wissen Sie auch.
Und wenn man sich dann die einzelnen Punkte anschaut,
die im Programm drinstehen, wie Weiterentwicklung einer kinder- und familiengerechten Infrastruktur, Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu zukunftsfähigen frühkindlichen Bildungsstätten und zu Orten einer gesunden Lebensweise, Weiterentwicklung der Ganztagsschulangebote, Schulen zu Lernorten der Demokratie entwickeln, aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die verstärkte Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen und sozialer Benachteiligung, dann sind das alles Themen, die wir in den letzten Jahren bearbeitet haben, für deren Bearbeitung es aber einen sehr langen Prozess mitunter gebraucht hat. Ich weise da nur mal auf das KiföG hin. Wie lange hat es gedauert und wie lange ist es auch teilweise sogar verzögert worden,
da diesen Auftrag aus dem Programm in Gesetzform umzusetzen!
Und wenn ich mir das in dem Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie anschaue, da wurden erst vor wenigen Tagen Förderbescheide für zehn Projekte vergeben nach einem Ausschreibungsverfahren für ein Aktionsprogramm, an dem sich 48 Projekte beteiligt haben,
also alles Dinge, die einen Zeitablauf brauchen, bevor man die Wirksamkeit auch überhaupt bewerten und daraus Schlüsse ziehen kann. Deswegen fände ich es schon erstaunlich, das in einer so relativ kurzen Zeitspanne wirklich fundiert tun zu können. Unsere Ministerin ist zwar gut, ich würde sogar sagen, sehr gut,
aber mitunter stößt auch sie an ihre Grenzen. Aber wir haben die Zusage erhalten,
dass in Kürze dieses Programm vorliegt …
Genau.
… bis zum Ende der Legislaturperiode,
das ja nun sehr absehbar ist,
ob Ihr Antrag hier nun vorliegt oder nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Dr. Linke, Sie haben hier viel gesprochen, aber nicht zu Ihrem Antragsinhalt.
Nein, sie hat auch viel gesagt, das will ich gar nicht in Abrede stellen, aber allein die Formulierung Ihres Antrages in der Überschrift „Bildungsfonds statt Chipkarte – unabhängig von Regelsatzdebatten“.
Da die Chipkarte von Anfang an nach dem Gerichtsurteil ein Bestandteil der Regelsatzdebatte war, stellen Sie zunächst einmal in der Überschrift den Zusammenhang her und nach dem Bindestrich stellen Sie ihn wieder in Abrede.
Des Weiteren ist Ihr Antragstext drei Zeilen lang. Die drei Zeilen, die er umfasst, lassen vermuten, dass Sie eventuell meinen können, egal, was bei einer Neuberechnung der Regelsätze rauskommt, also bereits unter Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und soziokulturelle Teilhabe von Kindern, deren Eltern Hartz-IV-Bezieher sind, also unabhängig davon, dass sie für alle Kinder, eigentlich ist das ja nicht eingeschränkt in Ihrem Antragstext, einen Bildungsfonds aufgelegt haben möchten, der also mit der Regelsatzdebatte dann in der Tat nichts zu tun hätte. Sie haben sich aber hier die ganze Zeit sehr mit den Regelsätzen befasst und darauf Ihre ganzen Ausführungen aufgebaut.
Die Auffassung, die Diskussion unabhängig von der Regelsatzdebatte zu führen, geht aus dem einfachen Grund ja schon, das haben Sie ja selber gesagt, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass Bildung und soziokulturelle Teilhabe zum menschenwürdigen Existenzminimum gehören und der Bundesgesetzgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Bedarfe hinreichend gedeckt werden und hilfebedürftige Kinder nicht von Lebenschancen ausgeschlossen werden dürfen, um später ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können.
Damit besteht also schon die höchstrichterliche Aufforderung, Bildung und Teilhabeleistung innerhalb der Regelsatzdebatte zu thematisieren.
Sie fordern die Landesregierung in Ihrem schmalen Antragstext des Weiteren auf, sich für einen Bildungsfonds einzusetzen, der den Kindern und Jugendlichen unmittelbar durch die Kitas und Schulen zur Verfügung gestellt wird.
Ja.
Und Sie führen in der Begründung aus, dass die strukturellen Voraussetzungen zur Umsetzung des Bildungspaketes nicht flächendeckend gegeben sind und die Länder und Kommunen die finanziellen Mittel nicht allein aufbringen können.
Aus all diesen Behauptungen und Ausführungen kann man zu ganz unterschiedlichen Zielrichtungen, die Sie verfolgen könnten, kommen. Aber vor welchem Hintergrund tun Sie dies? Das hat Frau Dr. Linke teilweise auch schon mit ausgeführt.
Wir haben hier zuletzt im Dezember über das Bildungspaket der Bundesregierung und die sogenannte Chipkarte gesprochen. Bereits damals haben wir und hat sich unsere Sozialministerin gegen dieses Bildungspäckchen und die Chipkarte als nicht zielführend und auch nicht ausreichend ausgesprochen. Wir haben da ganz klar gefordert, dass das Bildungspäckchen zu einem ernsthaften Bildungspaket ausgebaut werden muss
und vor allen Dingen auch auf die Kinder von Geringverdienern ausgeweitet werden soll,
deren Eltern aufgrund ihrer sozialen Lage Wohngeld beziehen können.
Die Sozialministerin ihrerseits hat keinen Zweifel an ihren Bemühungen auf Bundesebene gelassen, sondern sich hier immer klar und deutlich geäußert. Wir haben alle diese Entwicklung auf Bundesebene und insbesondere das Agieren der Ministerin im Vermittlungsausschuss mitverfolgt.
Dann darf ich Sie noch mal daran erinnern, wie das Angebot der Bundesregierung aussah. Die sogenannte Chipkarte sollte für die Kinder von Hartz-IV-Empfängerinnen beziehungsweise -Empfängern eingeführt werden, die Jobcenter sollten diese auf Antrag ausreichen. Die Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger hätten für ihre Kinder zu den Jobcentern gehen sollen, um dort einen Antrag auf eine Chipkarte zu stellen.
Was hat nun unsere Ministerin Manuela Schwesig als Verhandlungsführerin der SPD im Vermittlungsausschuss erreicht?
Nicht mehr die Jobcenter sollen den Bildungsetat verwalten, sondern die kommunale Ebene.
Und das ist richtig, das betonen Sie selber auch immer wieder. Auf kommunaler Ebene weiß man am allerbesten, was wo gebraucht wird, und vor allen Dingen, wo welches Angebot auch vorgehalten wird.
Sie hat erreicht, dass die kommunale Ebene selbst die Entscheidungen auch treffen kann, einen Bildungsfonds und vielleicht an anderer Stelle tatsächlich eine Chipkarte, wo sich das anbietet – nämlich zum Beispiel in den größeren Städten kann man durchaus auch mit so einem Mittel arbeiten –, einzuführen.
Sie hat erreicht, dass nicht nur die Kinder – das habe ich eben schon gesagt – von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern bedacht werden, sondern auch die Kinder von Eltern mit Wohngeldanspruch. Das Gesamtvolumen des Bildungspakets erhöht sich damit auf 790 Millionen Euro. Das sind also 50 Millionen mehr als vorher geplant.
Frau Dr. Linke hat eben auch Ausführungen zu den 135 Millionen für den Verwaltungsaufwand, die sich mit in diesem Paket befinden, gemacht. Was sie nicht dazugesagt hat, ist, dass ursprünglich dieses Geld dazu gedacht war, in den Jobcentern 1.300 zusätzliche Jobs einzurichten, die dieses Geld dann verwalten. Mit anderen Worten: Es muss auch noch ein erkleckliches Sümmchen hier tatsächlich für das Verwalten übrig bleiben, wenn dieses Geld durch die kommunale Ebene verwaltet wird. Und deswegen kann ich auch nicht wirklich die Befindlichkeiten an der Stelle von unserem Städte- und Gemeindetag nachempfinden, der von vornherein sagt: Wir machen das gern, aber nur, wenn ihr uns zusätzlich Geld gebt.
Ich denke mal, durchkalkuliert ist das noch nicht wirklich.
Aber was Frau Dr. Linke eigentlich in ihren Ausführungen die ganze Zeit gemacht hat, was aber überhaupt nicht in dem Antrag steht, ist, zu sagen, hier ist viel zu wenig Geld im System, gebt mehr Geld da rein. Und schon gar nicht hat sie sich getraut, sage ich mal, hier mal eine konkrete Zahl zu nennen, wie viel ihrer Meinung nach denn pro Kind tatsächlich angemessen wäre.
Aber wie gesagt, in dem Antragstext selber steht ja nicht mal drin, dass es hier um mehr Geld geht,
sondern hier steht lediglich drin, dass die Debatte von der Regelsatzdebatte abgekoppelt werden soll.
Ich denke mal, wenn man unserer Beratung den Antragstext zugrunde legt, dann kann man eigentlich nur sagen, dass der bereits umgesetzt ist, was den reinen Antragstext angeht.
Diese Forderung ist bereits erfüllt worden.
Das konnten Sie zuletzt in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26.01. vollumfänglich nachlesen.
Was das Einsetzen unserer Landesregierung angeht – und an die richtet sich das hier –,
ist dieser Antrag bereits umgesetzt. So sieht es aus und deswegen kann man ihn getrost ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! An diesem Antrag kann man viel kritisieren, man kann es aber auch im Sinne der Sache sein lassen.
Eins ist klar, und Herr Mantei hat zu Beginn seiner Rede oder in seiner Rede hier aufgeführt, wie ernst Kinderschutz im Land genommen wird, welche Maßnahmen eingeleitet sind, welche Verpflichtungen wir auf uns genommen haben. Und es wurde ganz klar herausgestellt, der Minister hat es in Vertretung der Ministerin auch getan, Kinderschutz ist eine Daueraufgabe, für die wir uns im Land in einer besonderen Verantwortung befinden, die wir auch durchaus wahrnehmen werden und wahrnehmen wollen, weil das unser ureigenstes Interesse ist.
Aber wir müssen natürlich auch realisieren, dass wir aufgrund der Zersplitterung der Gesetzeslagen in den einzelnen Ländern Probleme haben, Kinderschutz so durchzuführen, wie es notwendig wäre, weil Rechtsunsicherheiten durch unterschiedliche Gesetzgebungssachverhalte nun einmal da sind. Wir brauchen eine bundesgesetzliche Klammer bei der Gesetzgebung, um den Datenfluss zu gewährleisten, der an der einen oder anderen Stelle durchaus notwendig ist.
Und ich erinnere da nur an die Veranstaltungen, die Frau Dr. Seemann für bestimmte Berufsgruppen hier im Land macht, weil oftmals falsch verstandener Datenschutz dafür sorgt, dass eine notwendige Durchlässigkeit von manchen Informationen einfach nicht passiert und dadurch Kinder nicht so geschützt werden können oder ihnen nicht so geholfen werden kann, wie es sein müsste. Diese Veranstaltungen werden sehr stark nachgefragt. Die Nachfrage ist eigentlich größer als das Volumen, das da überhaupt zur Verfügung gestellt werden kann. So sind auch diese Berufsgruppen, die halt mit entsprechenden Kindern zu tun haben, wirklich daran interessiert, mehr Rechtssicherheit zu bekommen, um auch mehr Hilfe leisten zu können.
Wenn man sich diesen Antrag hier nun anschaut, kann man natürlich sagen, das sind einige Punkte hier, das ist nicht umfassend. Die Fraktion DIE LINKE – und Frau Borchardt hat darauf hingewiesen – hat öfter schon zum Kinderschutz Anträge gestellt, die möglicherweise auch wesentlich weitreichender sind, jedoch haben wir auf Bundesebene jetzt eine Situation, die Gesetzentwürfe liegen vor, Herr Grabow, das ist sicher. Aber wie man der Presse entnehmen kann, die FDP macht Front gegen den Gesetzentwurf der Familienministerin Schröder,
und die beste Schlagzeile war natürlich gestern „Zweiter Anlauf, wieder Murks“. Auch das konnten wir lesen.
Und so kann es durchaus sinnreich sein – und die Sozialministerin sieht es ja genauso –, dass ein Antrag dieser Art von diesem Parlament ihr in diesem Zusammenhang den Rücken stärken hilft, und das ist auch Sinn und Zweck dieses Antrages. Wir benötigen eine bundesgesetzliche Klammer, um Kinderschutz noch besser zu gewährleisten und ein Stück voranzukommen. Dieser Antrag kann dem sehr wohl dienen und deswegen bitte ich Sie um Unterstützung für diesen Antrag. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Leonhard, der Widerspruch zwischen einem Kinderschutzgesetz und der Aufnahme von eigenen selbstständigen Kinderrechten im Grundgesetz erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
Ganz im Gegenteil, das schließt sich nicht aus, das ist eher gegenseitig förderlich, wenn das so sein sollte.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, heute sind wir an einem Punkt, der eine vermeintlich unendliche Geschichte zu einem guten Abschluss bringt, und über
Herrn Jäger wird so viel Lob ausgeschüttet, das will ich auch tun.
Frau Borchardt, es ist nicht so gewesen, dass Herr Dr. Jäger die Koalitionsfraktion unbedingt überzeugen musste. Ich habe mich an dieser Stelle für meine Fraktion mehrfach
für Kinderrechte im Grundgesetz ausgesprochen
und Dr. Jäger ist es eigentlich zu verdanken, dass unser Koalitionspartner jetzt nach einem langen Prozess diese Auffassung mit uns gemeinsam trägt. Darüber bin ich persönlich sehr, sehr froh.
Kinderrechte sind vom Bundesverfassungsgericht ja nicht neu entdeckt worden. Seit 1968 wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht Kinderrechte als eigene Rechte angesprochen und wenn man dann schaut, wie lange es gedauert hat, bis das konkreter vom Bundesverfassungsgericht unterlegt wurde und endlich ein Auslöser war, massiv diese Forderungen auch aufzumachen, was ja letztendlich in einer Bundesratsinitiative gemündet ist, die dann leider gescheitert ist, kann man nur sagen, also manche Dinge brauchen sehr, sehr lange, um einen guten Abschluss zu finden oder einen guten Weg zu finden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben hier im Haus vor ungefähr zwei Jahren eine, wie ich fand, wunderbare Anhörung, die sehr kontrovers geführt wurde, hier im Haus gehabt, in deren Ergebnis für mich eigentlich sonnenklar war, wir brauchen unbedingt Kinderrechte im Grundgesetz. Zu dem Zeitpunkt sah unser Koalitionspartner zum Beispiel das noch anders. Für ihn hätte sich da eher herauskristallisiert, dass es nicht notwendig wäre, die Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen. Und dann erstaunte uns Dr. Jäger ein paar Monate später und sagte: Doch, so soll es sein. Das ist eigentlich eine gute Sache, das müssen wir weiterverfolgen. Und ich denke, ihm ist es zu verdanken, dass die CDUFraktion insgesamt diesen Gedanken jetzt mitträgt und durchträgt.
Ich denke, inhaltlich kann man den Ausführungen, den emotionalen Ausführungen unserer Sozialministerin nur beipflichten. Das ist genau das, was ich in diesem Zusammenhang auch empfinde, und wir sollten das angehen.
Wir sollten auch natürlich die Argumente von Herrn Leonhard sehen, der ja einige Fragen zu Recht aufgeworfen hat. Wie macht man es denn am besten? Welche Ziele setzen wir uns hier genau? Das sollten wir im Ausschuss beraten und ich kann nur an die FDP noch mal appellieren: Geben Sie sich möglichst einen großen Schubs und tragen das mit, um dann auch mal inhaltlich im Ausschuss darüber diskutieren zu können, ob man an der einen oder anderen Stelle noch mal nachjustieren muss, was die einzelnen Punkte des Antrages angeht! Ich würde mich freuen und ich hoffe auf eine ganz breite Unterstützung aller Parlamentarier hier im Haus.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat haben wir vor nicht allzu langer Zeit bereits über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE hier im Parlament debattiert, der auch die Zielrichtung verfolgte, verfassungskonforme Regelsätze zu befördern und dazu eine Initiative hier vom Parlament aus zu starten. In dieser Debatte hatte ich die Meinung vertreten, die sich, wie ich hier zugeben muss, leider nicht bewahrheitet hat, dass aufgrund der strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Bundesregierung hier tatsächlich zu nachvollziehbaren Regelsätzen kommen wird.
Wie Sie alle aus der Presse wissen, hat die SPD hier, das ist fast täglich in Artikeln zitiert worden, ganz klare Vorstellungen kundgetan und auch unsere Sozialministerin hat – zuletzt, glaube ich, gestern – ein ausgiebiges Interview in diesem Zusammenhang gegeben und die Position der SPD auf Bundesebene darin ausdrücklich unterstützt.
Die von der Bundesregierung vorgelegten neu berechneten Regelsätze haben meiner Meinung nach auch mehrere Kritikpunkte zu erfahren. Zum einen, als die Dis
kussion losgetreten wurde, viel zu spät, das sagte Frau Müller schon, da wurden erst mal so ein paar Nebelkerzen geworfen. Da trat Herr Westerwelle auf und warf der SPD vor, sie wollen den Arbeitslosen den Alkohol finanzieren und die Zigaretten finanzieren. Nebelkerzen, wie ich sage, was aber schon die Richtung, in die es ging, ziemlich deutlich machte, nämlich man wollte zu diesem Ergebnis kommen, dass die Regelsätze ungefähr so bleiben können, wie sie sind.
Und das wurde auch noch mal sehr deutlich dadurch, dass man sich diesmal nicht an die Marge der unteren 20 Prozent Einkommen gerichtet hat, sondern man das erst mal auf 15 Prozent abgesenkt hat, damit man bei der Berechnung schon mal von weniger ausgehen kann.
Was mich in diesem Zusammenhang ganz besonders enttäuscht hat, muss ich sagen, das ist die Feststellung, dass die Regelsätze für Kinder nicht zu niedrig sind. Das hat mich ehrlich gesagt ziemlich umgehauen. Und dieses Bildungspäckchen ändert daran überhaupt nichts. Die SPD, die Partei und auch die Bundestagsfraktion, fordert umfangreiche Änderungen, eine transparente und sachgerechte Berechnung, mehr Anstrengungen für bessere Bildung, einen allgemeinen Mindestlohn und konsequente Arbeitsmarktförderung. Schon im Vorfeld der Beschlussfassung im Bundestag hat die SPD angekündigt, ohne Nachbesserungen im Gesetzentwurf weder im Bundestag noch im Bundesrat zuzustimmen.
In diesem Sinne wurde von der SPD-Fraktion im Bundestag ein Antrag eingebracht, in dem sie die Kritik an den neuen Hartz-IV-Regelsätzen, den Berechnungen der Bundesregierung und dem sogenannten Bildungspaket für Kinder zusammenfasst und zahlreiche Forderungen formuliert. Die Regelsätze sollen also neu berechnet und ermittelt werden, um eine korrekte und verfassungsgemäße Bemessung der Regelsätze zu erreichen. Das Bildungspäckchen muss zu einem ernsthaften Bildungspaket ausgebaut und auf die Kinder von Geringverdienern ausgeweitet werden. Unter anderem sollen die Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturen bedarfsgerecht und verbindlich bis zum Jahr 2020 ausgebaut werden. Es muss ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden, der einen Sozialleistungsabstand schafft. Die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik müssen zudem rückgängig gemacht werden.
Die Abstimmung im Bundestag ist bereits erfolgt, das wissen Sie alle. Nun konzentriert sich die Debatte auf die Abstimmung, die morgen im Bundesrat erfolgen soll. Wie Sie und wir alle aus den Pressemitteilungen wissen, ist das Ergebnis so ziemlich klar. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich der Stimme enthalten. Das ist Ihnen auch allen klar, weil wir unterschiedliche Auffassungen auch zwischen den Koalitionsfraktionen in diesem Zusammenhang vertreten. Dennoch wird, weil, auch dies ist mittlerweile bekannt, das Saarland dagegen stimmen wird, erwartet, dass auch im Bundesrat das Ganze scheitert.
Ich habe vorhin gesagt, dass es eine Scheindiskussion gegeben hat bei der Errechnung der Regelsätze. So ist es eigentlich auch ein bisschen eine Scheindiskussion an dieser Stelle. Wie ich gerade gesagt habe, wir sind uns als Koalitionäre hier unserer unterschiedlichen Standpunkte bewusst und wissen eigentlich im Vorhinein, dass
wir hier zu keinem gemeinsamen Ergebnis kommen werden. Und wenn wir uns nicht einigen, dann ist dieser Antrag abzulehnen, und so wird es auch geschehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eben meinen vorbereiteten Wortbeitrag dahinten zerrissen,
denn eins zeigt die Debatte hier ganz deutlich: Jeder liest Ihren Antrag und versteht Ihren Antrag anders. Und von daher kann man eigentlich schon jetzt das Resümee ziehen, man kann den Antrag nicht beschließen, weil kein Mensch weiß, was hat der andere darunter verstanden, was haben wir hier eigentlich beschlossen.
Der Minister Tesch in Vertretung von Frau Schwesig hat ganz allein auf die Ministerien, auf die Landesregierung – als Arbeitgeberebene von Ihnen angesprochen – abgezielt, weil im Antragstext selbst sind die angesprochen. Wenn man die Begründung nachher liest, haben Sie natürlich genannt die Landesregierung, die Verwaltungsebene, aber auch darunter. Also Kreisverwaltungen, Amtsverwaltungen, nehme ich mal an, sind damit genauso gemeint, und als die größten Arbeitgeber bei uns im Land macht das ja auch Sinn.
Wenn man sich den ersten Arbeitsmarkt als solchen davon abgesehen anschaut, haben wir es hier bei uns ganz hochgradig mit Kleinunternehmen zu tun, die mit einer Umsetzung Ihres Ansatzes echte Probleme hätten. Denn Sie schreiben hier ja auch richtig in Ihrer Begründung, was notwendig ist, um in dem Sinne, wie Sie Inklusion hier verstehen, Menschen tatsächlich einzugliedern. Nämlich da ist eine Begleitung erforderlich, dies und das und jenes, und das kostet natürlich in erster Linie auch einen ganzen Haufen Geld. Und deswegen habe ich meine Schlüsse daraus gezogen, dass deswegen Adressat die Landesregierung ist, weil die eventuell diejenige ist, die dafür auch den unglaublichen finanziellen Aufwand,
der dafür letztendlich erforderlich ist, zur Verfügung stellen muss. Denn das schönste Konzept nützt doch überhaupt nichts, Herr Kreher, wenn man das in der Praxis überhaupt nicht umsetzen kann. Gucken Sie doch mal in unsere Kreisverwaltung rein!
Gucken Sie mal in unsere Kreisverwaltung rein!
Außerdem würde die kommunale Ebene mit ihren Verwaltungseinrichtungen sich ganz schön bedanken, weil das immer auch noch ein Teil kommunaler Selbstverwaltung ist. Wir haben ja seit Längerem auch das Thema Inklusion und Einbeziehung, und gerade bei uns im Kreis hatten wir ja das Thema Einbeziehung, Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung im Kreistag behandelt, und das ist ein richtiger Ansatz für diese Ebene. Deswegen kann sich ein Antrag hier im Landtag vordergründig ja an die Landesregierung und auch die Arbeitsebene Landesregierung, also Verwaltungsebene, richten und da hat der Minister Tesch eben zu Recht hier referiert, welche Funktion, welche Vorbildfunktion eigentlich unsere Landesregierung in diesem Zusammenhang hier schon ausfüllt.
Nichtsdestotrotz, Ihr Antrag – lesen wir die Antragsbegründung – betrifft mehrere Bereiche, die man vorne im Antrag selber nicht wiederfindet. Von daher finde ich diesen Antrag mit dieser Begründung zusammengenommen absolut missverständlich und deswegen kann man diesen Antrag, wobei ich das Anliegen, Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt, natürlich durchaus unterstützen kann,
aber diesen Antrag in dieser Form kann man einfach nicht unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Also, Herr Schnur, Ihre Sicht der Dinge hat sich wieder einmal als sehr, sehr abenteuerlich hier erwiesen, aber darauf werde ich nachher noch mal näher eingehen.
Wenn drei Gesetze in einem zusammengefasst werden, hat dies natürlich nicht nur Vorteile, auch wenn diese wie in diesem Gesetz hoffentlich überwiegen. Ich verweise da nur auf die in Paragraf 71 eingeräumten 28 Punkte für Ausführungsbestimmungen in der zu erlassenen Kommunalwahlordnung.
Der Gesetzentwurf enthält zunächst einmal die nötigen Anpassungen, die sich aus zwischenzeitlich beschlossenen anderen Gesetzen ergeben, wie die Anhebung des Wahlalters für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Darüber hinaus werden Vereinfachungen und Klarstellungen vorgenommen. Und hier wurden die Erfahrungen bei den Kommunalwahlen auch im Jahr 2009 herangezogen, was die kommunale Ebene ganz besonders zu würdigen weiß. Auch wurden einige Regelungen der Kommunalwahlordnung im Gesetz nun verankert, einige Regelungen aber auch umgekehrt jetzt nicht mehr im Gesetz, sondern sollen in der Kommunalwahlordnung geregelt werden. Und hier möchte ich beispielhaft nur die Festlegung nennen, wie viele Kandidatinnen und Kandidaten ein Wahlvorschlag enthalten darf.
Frau Měšťan, Sie haben den Ausführungen zum Wahlalter eben breiten Raum hier eingeräumt. Selbstverständlich haben wir das in meiner Fraktion auch ausgiebig diskutiert. Ich meine, dass wir uns hier auch noch zur Kenntnis geben, dass wir mit 21 Jahren auch noch Fehlentscheidungen privater Natur getroffen haben – ich hoffe, die letzte Entscheidung war keine Fehlentscheidung in diesem Sinne –, aber ich kann dazu nur sagen, der Innenminister hat so ziemlich die Diskussion auch in meiner Fraktion wiedergegeben. Und wir haben ausführlich über das Begehren, das Wahlalter für die Landtagswahlen auf 16 abzusenken, diskutiert. Aber letztendlich sind wir in einer ganz überwiegenden Mehrheit zu dem Ergebnis gelangt, dass wir das in diesem Zusammenhang nicht für sinnvoll erachten.
Ich möchte noch einmal kurz den Punkt zum Paragrafen 20 ansprechen, den der Innenminister hier auch schon ausgeführt hat: die Ergänzung im Gesetzentwurf, die melderechtliche Belange betrifft. Diese Ergänzung soll unseren Wünschen entsprechend jedenfalls auch dazu führen, sich insgesamt die melderechtlichen Eintragungen gründlicher anzuschauen, und die Meldebehörden bei einem entsprechenden Hinweis wirklich in die Pflicht nehmen, auch zu schauen, ob die Eintragungen ins Melderegister den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.
Und nun kommen wir zu der nicht bindenden Erklärung. Frau Měšťan, Sie sprachen in diesem Zusammenhang von Irreführung der Wählerinnen und Wähler. In der Diskussion wird aber eigentlich genau das Gegenteil diskutiert, nämlich ob das nicht eine Irreführung der Wählerinnen und Wähler bedeutet, wenn ein Amtsträger für ein Mandat kandidiert,
das er bei näherer Betrachtung wahrscheinlich voraussichtlich sowieso nicht annehmen wird.
Ich persönlich halte von rechtlich nicht bindenden Erklärungen eigentlich auch gleichweg gar nichts.
Jedoch erkenne ich natürlich an, wenn die Mehrheit derjenigen, die darüber diskutieren und sich darüber Gedanken machen, zu dem Ergebnis kommt, so eine Erklärung hat zumindest moralische Bedeutung und möglicherweise auch moralische Auswirkungen. So will ich mich dem auch nicht widersetzen.
Anders sehe ich da natürlich die Erklärungen von Kandidatinnen und Kandidaten zur Bürgermeisterwahl.
Da hatte die Fraktion DIE LINKE den Antrag gestellt, dass Erklärungen in diesem Zusammenhang nur dann veröffentlicht werden, wenn tatsächlich eine Tätigkeit für die Staatssicherheit vorliegt. Dieser Antrag lag dem Innenausschuss vor, wurde jedoch letztendlich abgelehnt, und ich meine, auch ganz zu Recht, denn was nützt so eine Erklärung.
Auch eine Erklärung, die eine falsche Aussage trifft, die möglicherweise als falsche Aussage, wenn sie veröffentlicht wurde, entlarvt werden kann, ist eine Aussage für sich. Und wenn es darum geht, jemandem, der in gewisser Weise vorbelastet ist, die Möglichkeit zu geben, Bedenken an der Eignung seiner Person auszuräumen, und dieser mit einer Lüge gestartet ist, dürfte ihm das sehr schwerfallen. Wir kennen alle den Gerichtsentscheid in Bezug auf den Bürgermeister in Schönberg.
Und da spielt genau diese Frage eine ganz entscheidende Rolle. Und deswegen bin ich sehr wohl dafür, wenn man diese Erklärung einführt, dann auch die Erklärung dazu, was erklärt worden ist, mit zu veröffentlichen, damit der Wahlausschuss entsprechend auch hinterfragen kann.
Herr Schnur, ist er noch da? – Ja.
Nun möchte ich noch mal auf die Zuschneidung der Wahlbereiche kommen. Ich musste eben ja mit sehr großem Erstaunen feststellen, dass Sie zum einen den Gemeindevertretungen mehr Rechte einräumen wollen, indem sie selber bestimmen können, wie groß die Gemeindevertretung letztendlich ist. Diese Position sollten Sie vielleicht auch mal vor dem Wahlgrundsatz der Wahlgleichheit, der Gleichheit der Wahl, noch mal für sich überdenken.